AKTEURE IN NETZWERKEN - Allianzen und Netzwerke machen den Unterschied: Status quo und Perspektiven für Beschäftigungsfähigkeit trotz ...

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AKTEURE IN NETZWERKEN - Allianzen und Netzwerke machen den Unterschied: Status quo und Perspektiven für Beschäftigungsfähigkeit trotz ...
AKTEURE IN NETZWERKEN
Allianzen und Netzwerke machen den Unterschied:
  Status quo und Perspektiven für
  Beschäftigungsfähigkeit trotz gesundheitlicher
  Beeinträchtigung

7. Juni 2018 in Berlin
Beteiligte Projekte
Projektname: Schwerbehindertenvertretungen: Allianzpartner in Netzwerken
Kontakt: Prof.‘in Dr. Mathilde Niehaus; Marie Sophia Heide und Dr. Andreas
Glatz
sbv-projekt@uni-koeln.de; www.sbv-projekt.de

Projektname: Lotsen und Netzwerke. Betriebliche Gesundheitspolitik in
KMU
Kontakt: Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Projektname: Unterstütze Beschäftigung
Kontakt: Frank Oschmiansky

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Akteure in Netzwerken
Um Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, ist es wichtig,
dass…

 Fachwissen und Kompetenzen in den Betrieben gesichert wird
 Lösungsansätze entwickelt werden
 betriebliche Strukturen aufgedeckt und genutzt werden
 Handlungsmöglichkeiten erhöht werden

 Wissenstransfer durch Stärkung der Zusammenarbeit von inner- und
 außerbetrieblichen Akteuren

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Die Schwerbehindertenvertretung - Rolle

 proaktive Anbahnung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen:
  umfangreiche sozialrechtliche Kenntnisse, vertrauensvolle
  Ansprechperson für Arbeitnehmer_innen (BIH 2015; Kohl & Niehaus
  2014)

 Mitgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements –
  Schnittstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und betrieblicher
  Gesundheitsförderung (Kohte 2008)

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Die Schwerbehindertenvertretung – Recht

 „gewählte Vertretung für die besonderen Interessen der
  schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in den Betrieben
  der Privatwirtschaft und in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes“
  (Dau, D. H./Düwell, F. J./Joussen, J. 2014)

 betriebliches Wahlamt, keinen Anspruch auf Entgelt, jedoch auf
  Freistellungszeiten

 Grundlagen der Arbeit der SBV werden im SGB IX §§177ff. beschrieben

 Aufgaben der SBVen im SGB IX §§178  u.a. Kontroll- und
  Überwachungsaufgaben; Initiativrecht und Teilnahmerecht

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Mit wem arbeitet die
Schwerbehindertenvertretung
inner- und außerbetrieblich zusammen?

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Die Schwerbehindertenvertretung und ihre
innerbetrieblichen Partner
Mit welchem innerbetrieblichen Kooperationspartner arbeiten die SBVen am
meisten zusammen (Rangplatz 1), mit welchem am zweitmeisten
(Rangplatz 2) usw.?
 Akteur                                 Median
Betriebsrat / Personalrat               1
Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers        3
Vorgesetzter                                   3
Arbeitgeber                                    3
Betriebsärztlicher Dienst                        4
Betriebliches Integrationsteam/BGM-Team          4
Fachkraft für Arbeitssicherheit                      5
Disability Manager                                   5
Betrieblicher sozialer Dienst                        5
Gleichstellungsbeauftragte/r                         5
Sonstiges intern                                         6
Datenschutzbeauftragte/r                                     7
Korruptionsbeauftragte/r                                         9

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
innerbetriebliche Akteure?
Betriebs-/Personalrat
    Gestaltungsaufgabe: Gestaltung von Aktivtäten, Prozessen und Verfahren der
     betrieblichen Gesundheitspolitik (Blume et al. 2011, S. 37), vor allem durch
     Nutzung der Mitbestimmungsrechte und der Einigungsstelle
    Überwachungsauftrag: Kontrolle, dass Arbeits- und Umweltschutzvorschriften
     sowie Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden
    Initiativaufgabe: Betriebsräte sollen in der betrieblichen Gesundheitspolitik tätig
     werden und Arbeitsschutzmaßnahmen fördern

Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
    Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung
     seiner gesetzlichen Verpflichtungen

Arbeitgeber und Führungskräfte
    Schaffung einer operativen Grundlage der betrieblichen Gesundheitspolitik
     (Brussig & Schulz 2018)
    Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Dokumentation und die Wirkkontrolle
     der Gesundheitsmaßnahmen

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
innerbetriebliche Akteure?
Betriebsärztlicher Dienst
    unterstützt den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für den
     Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten
    Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und
     Ableitung angemessener, wirksamer Präventionsmaßnahmen (Brussig & Schulz
     2018)
    Verpflichtung zur Kooperation mit den Interessenvertretungen

Betriebliches Integrationsteam/BGM-Team
    betriebliche Möglichkeiten für eine den Fähigkeiten und der Behinderung
     entsprechende Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sollen voll
     ausgeschöpft werden
    Präventive Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes und der BGF

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
innerbetriebliche Akteure?
Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
    Verpflichtung zur Kooperation mit Interessenvertretungen

Arbeitsschutzausschuss
    „runder Tisch“ der betrieblichen Gesundheitspolitik zur konzeptionellen Beratung;
     rechtlich gesicherte Beteiligung der SBV

Disability Manager
    festangestellte Mitarbeiter, die eigenverantwortlich und unabhängig von der
     Unternehmensleitung für alle Dinge zuständig sind, die die Gesundheit und die
     Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter betrifft (Fortbildungsakademie der Wirtschaft
     (FAW) gGmbH, 2018)
    fungiert als Bindeglied zwischen allen Beteiligten, wenn es um die
     Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Arbeitnehmer_innen geht

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Fazit – innerbetriebliche Akteure

     Vernetzung der betrieblichen Akteure, um Informations-
     politik betreiben zu können und Fragen zu Inklusion und
     Gesundheitsförderung adäquat begegnen zu können

     „transparente Arbeitsteilung, in welcher jeder Akteur seiner
     spezifischen Expertise und seinen spezifischen
     Handlungsmöglichkeiten entsprechenden Aufgaben übernimmt“
     (Rosenbrock 2003)

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Die Schwerbehindertenvertretung und ihre
außerbetrieblichen Partner
Mit welchem außerbetrieblichen Kooperationspartner arbeiten die SBVen
am meisten zusammen (Rangplatz 1), mit welchem am zweitmeisten
(Rangplatz 2) usw.?
 Akteur                                          Median
Integrationsamt inklusive techn. Beratungsdienst   2
Integrationsfachdienst                             2
Versorgungsverwaltung                              2
Reha-Träger Rentenversicherung                          4
Reha-Träger Agentur für Arbeit                          4
Anwalt / Gericht                                        4
Sonstige extern                                         4
Reha-Träger Krankenkasse                                  5
Reha-Träger Unfallversicherung                            5
Fachberater HWK und IHK                                     6
Sonstige Anbieter von Maßnahmen der med. Reha
                                                            6
z.B. Kliniken und Ärzte
Sonstige Anbieter von Maßnahmen der berufl. Reha
                                                            6
z.B. Berufsförderungswerke
Reha-Träger Jugendhilfe                                         11
Reha-Träger Kriegsopferfürsorge                                      12

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
außerbetriebliche Akteure?
Integrationsamt
    begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
    zuständig für den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte
     Menschen
    Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam

Integrationsfachdienst
    Dienste Dritter, die im Auftrag der Integrationsämter oder der
     Rehabilitationsträger beteiligt werden
    Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Menschen selbst sowie die
     Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten
     Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
     Arbeitsleben

Versorgungsverwaltung
    legen Grad der Behinderung (GdB) fest und stellen Schwerbehindertenausweis
     aus

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
außerbetriebliche Akteure?

Gesetzliche Rentenversicherung
    Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Bundesagentur für Arbeit
    Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung
     schwerbehinderter Menschen
    Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und
     Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
    Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Anwalt/Gericht
    Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
außerbetriebliche Akteure?

Gesetzliche Krankenversicherung
    Beteiligung an Präventionsprogrammen
    u.a. BGF-Leistungen, wie z.B. Analysen zur Bedarfsermittlung,
     Beratungsleistungen oder die Umsetzung verhaltens- und verhältnispräventiver
     Maßnahmen
    Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung

Gesetzliche Unfallversicherung
   die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwachen die präventiven
      Maßnahmen in den Betrieben und beraten Versicherte und Betriebe
   Beteiligung an Präventionsprogrammen

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Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit: Wer sind
Akteure?

Die Beschäftigten

    Doppelrolle: Zielgruppe von Präventionsmaßnahmen und Mitgestalter; z.B.
     BGM; MA-Befragung

    Experten in eigener Sache

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Selbstverständnis der Akteure
 Leistungsberechtigte
 Reha-Zugang mühselig
 Wunsch nach Unterstützung auf Augenhöhe; Transparenz fehlt
 möchten mitentscheiden (Selbstbestimmung)

 Leistungsträger
 Zugangssteuerung ist ein zentrales Thema
 „Jeder bekommt, was er braucht.“ – Analyse und Steuerung der Bedarfe
 Wünsche der Betroffenen vs. Erforderlichkeit aus Sicht der Leistungsträger

 Leistungserbringer
 Anforderungen des Arbeitsmarktes vs. Leistungsvermögen der Teilnehmer
 Budgets bestimmen die Zuweisung

(Deutsche Akademie für Rehabilitation e.V. 2009)

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Fazit

        Individualisierung des gesamten Rehabilitationsprozess

 Selbstbestimmung ermöglichen und Selbstverantwortung der
  Leistungsberechtigten fördern

 Bekanntheitsgrad verbessern, Akzeptanz stärken, Zugang erleichtern

 systematische Vernetzungen der Akteure realisieren

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Diskussion in anschließendem Workshop
 Welchen Stellenwert hat die berufliche Rehabilitation bei den
  Beteiligten? Steht das Individuum/der Leistungsberechtigte im
  Vordergrund?

 Welche Interessen haben die einzelnen Akteure? Wo gibt es
  Schnittmengen und wo Differenzen?

 Welche Strategien zur Vernetzung der Akteure können sinnvoll sein?

 Welche Akteure übernehmen Lotsenfunktion?

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Literatur
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.) (2015). Fachpolitische
  Leitgedanken und Vorschläger der BIH zur Weiterentwicklung des Rechts der Menschen mit Behinderungen im
  beruflichen Kontext.
Brussig, M. & Schulz, E. (2018). Wer sich für Gesundheitsprävention im Betrieb einsetzt. Forschungsmonitor für
   den Verbund „Neue Allianzen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen“.
   Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
Dau, D. H./Düwell, F. J./Joussen, J. (Hrsg.) (2014). Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe behinderter
  Menschen. Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB IX). Baden Baden: Nomos.
Deutsche Akademie für Rehabilitation e.V. (2009). Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur
  zur Zukunft der beruflichen Rehabilitation in Deutschland. Bonn.
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH (2018). Ausbildung zum Disability Manager. Verfügbar unter:
   http://www.faw.de/standorte/koeln/geschaeftsfelder/ausbildung-zum-disability-manager/
Kohl, S. & Niehaus, M. (2014). Inklusive Gestaltung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen für junge und ältere
  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Schwerbehindertenvertretung als proaktiver betrieblicher Initiator. In:
  60. Kongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) e.V., Gestaltung der Arbeitswelt der Zukunft. Vom
  12. – 14. März 2014 in München. GfA Press Dortmund (S. 647 – 649).
Kohte, W. (2008). Rechtliche Grundlagen und Urteile zur Prävention. In: Giesert, Marianne (Hrsg.): Prävention:
  Pflicht & Kür, Hamburg, S. 37ff.
Rosenbrock, R. (2003). Zusammenarbeit und Leistungen der überbetrieblichenAkteure. Abschlussbericht der
  Arbeitsgruppe 3 der Expertenkommission „Betriebliche Gesundheitspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und der
  Hans-Böckler-Stiftung.

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VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT

Projektname: Schwerbehindertenvertretungen: Allianzpartner in Netzwerken
Kontakt: Prof.‘in Dr. Mathilde Niehaus
sbv-projekt@uni-koeln.de; www.sbv-projekt.de

Projektname: Lotsen und Netzwerke. Betriebliche Gesundheitspolitik in KMU
Kontakt: Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Projektname: Unterstütze Beschäftigung
Kontakt: Frank Oschmiansky

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