AKTION 3 Euregionale Ausbildungsprofile, Qualität der Internships und Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen (AEK)

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AKTION 3 Euregionale Ausbildungsprofile, Qualität der Internships und Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen (AEK)
AKTION 3
 Euregionale Ausbildungsprofile,
   Qualität der Internships und
Anrechnung vorgängig erworbener
      Kompetenzen (AEK)

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AKTION 3 Euregionale Ausbildungsprofile, Qualität der Internships und Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen (AEK)
Inhaltsverzeichnis
LISTE DER ABKÜRZUNGEN .................................................................................................................... 4

1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 6

1.3. UNTERSUCHUNGSBEREICH .......................................................................................................... 8
1.4. ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSGRUPPE .................................................................................... 8

2 METHODOLOGIE ..................................................................................................................... 9

2.1. INSTRUMENTE ZUR DATENERHEBUNG .......................................................................................... 9
2.1.1 TABELLE A: ÜBERSICHT ÜBER DIE AUSBILDUNGSNACHWEISE ................................................................... 9
2.1.2 TABELLEN B: PARAMETER DES STUDIENGANGS / AUSBILDUNGSGANGS ................................................... 10
2.1.3 GLOSSAR ...................................................................................................................................... 11
2.1.4 TABELLEN C: ABSCHLUSSKOMPETENZEN ............................................................................................ 12
2.2. INSTRUMENTE ZUM VERGLEICH DER DATEN ................................................................................. 12
2.2.1. TABELLE ZUM VERGLEICH DER KURSPARAMETER ................................................................................ 12
2.2.2. VERGLEICHSTABELLE DER KOMPETENZEN .......................................................................................... 13
2.3. AUSTAUSCH BEWÄHRTER VERFAHREN UND EUREGIONALER ERFAHRUNGEN ......................................... 13
2.4. HINZUZIEHUNG VON EXPERTEN ................................................................................................ 13
3. DATENERHEBUNG UND VERGLEICHENDE ANALYSE ............................................................. 14
3.1. TABELLE A: ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN AUSBILDUNGS-NACHWEISE ......................................... 14
3.2. ÜBERSICHT DER STUDIENGANG/AUSBILDUNGSGANG-PARAMETER .................................................... 15
3.2.1. VERGLEICHENDE GESAMTANALYSE ................................................................................................... 16
3.2.2. VERGLEICHENDE ANALYSE NACH AUSBILDUNGSPROFIL: ....................................................................... 20
3.2.2.1. Family Helper ........................................................................................................................... 20
3.2.2.2. Auxiliary Nurse...................................................................................................................... 21
3.2.2.2. Auxiliary Nurse .................................................................................................................... 22
3.2.2.3. Qualified Nurse ..................................................................................................................... 23
3.2.2.4. Bachelor Nurse ...................................................................................................................... 24
3.2.3. SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................................................................................................. 24
3.3. ÜBERSICHT ÜBER DIE ABSCHLUSSKOMPETENZEN ..................................................................................... 26
3.3.1.1. Beschreibung der Profile in Bezug auf ihre Kompetenzen .................................................... 26
3.3.1.2. Verschränkung der drei Kompetenzkategorien .................................................................... 27
3.3.1.3. Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen durch die Regionen .............................. 27
3.3.1.4. Sprachkenntnisse .................................................................................................................. 28
3.3.1.5. Niveau der theoretischen beziehungsweise wissenschaftlichen .......................................... 28
Kenntnisse ............................................................................................................................................. 28
3.3.2. VERGLEICHE ................................................................................................................................. 28
3.3.2.1. Family Helper ........................................................................................................................ 28
3.3.2.2. Auxiliary Nurse...................................................................................................................... 29
3.3.2.3. Qualified Nurse ..................................................................................................................... 31
3.3.2.4. Bachelor Nurse ...................................................................................................................... 32
3.3.3. SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................................................................................................. 34
3.3.3.1. Kenntnisse der Gesetzgebung, der Regelungen und ............................................................ 34
des Gesundheitssystems ...................................................................................................................... 34
3.3.3.2. Verallgemeinerung der Gesundheitsförderung .................................................................... 34
3.3.3.3. Nachhaltige Entwicklung ....................................................................................................... 34
3.3.3.4. Differenzierung der Profile Qualified Nurse und Bachelor Nurse ......................................... 34
3.3.3.5. Kompetenzen der Auxiliary Nurses und Family Helpers im Bereich ..................................... 35

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Krankenpflege ....................................................................................................................................... 35

4. ORGANISATION DER INTERNSHIPS ....................................................................................... 36

4.1.     TERMINOLOGISCHE ANMERKUNG .............................................................................................. 36
4.2.     VERGLEICHENDE DATEN .......................................................................................................... 37
4.3.     ARBEITSREGELUNGEN BEI STUDIERENDEN/ SCHÜLER-INNEN ............................................................ 38
4.4.     QUALITÄT DER INTERNSHIPS .................................................................................................... 39
4.5.     SCHLUSSFOLGERUNGEN: SIND QUALITATIV HOCHWERTIGE INTERNSHIP-STÄTTEN VERFÜGBAR? ................ 48

5. ANRECHNUNG VORGÄNGIG ERWORBENER KOMPETENZEN .................................................. 49

5.1.     FRANZÖSISCHSPRACHIGER TEIL DER PROVINZ LÜTTICH ................................................................... 49
5.2.     FLANDERN ........................................................................................................................... 50
5.3.     DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ......................................................................................... 52
5.4.     NIEDERLANDE ...................................................................................................................... 52
5.5.     REGION AACHEN................................................................................................................... 53
5.6.     SCHLUSSFOLGERUNGEN .................................................................................................................... 54

6. ZUSAMMENFÜHRUNG MIT DER AKTION 2 ............................................................................ 54

6.1. ÜBEREINSTIMMUNGEN ZWISCHEN DEN FUNKTIONSPROFILEN UND DEN AUSBILDUNGSPROFILEN IN DER EMR
     54
6.2. FUNKTIONSPROFILE UND ALTERUNG DER BEVÖLKERUNG................................................................. 56
6.3. ZWEI ABSCHLUSSNIVEAUS FÜR KRANKENPFLEGER IN DEN NIEDERLANDEN UND IN BELGIEN. .................... 56
6.4. KOMMUNIKATIONSMITTEL BEZÜGLICH DER KOMPETENZEN.............................................................. 57

7. ALLGEMEINE SCHLUSSFOLGERUNGEN .................................................................................. 57

7.1. GEWICHTUNG DER TABELLE A INFOLGE DES VERGLEICHSPROZESSES, .................................................. 57
BASIEREND AUF PFLEGETÄTIGKEITEN ................................................................................................... 57
7.2. AUSBILDUNGSANGEBOT .......................................................................................................... 60
7.3. HETEROGENITÄT BEI DER ORGANISATION DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG .......................................... 60
7.5. BEWÄHRTE VERFAHREN .......................................................................................................... 61
7.6. NIVEAU INNERHALB DES EUROPÄISCHEN QUALIFIKATIONSRAHMENS .................................................. 61
7.7. EMPFEHLUNGEN UND ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN ............................................................................ 62

8. INTERNET LINKS ................................................................................................................... 64

9. ANLAGEN ............................................................................................................................ 72

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LISTE DER ABKÜRZUNGEN

AEK/VAE/EVC: Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen / Valorisation des Acquis
  de l’Expérience / Erkennen van elders Verworven Competenties
AltPflG: Altenpflege
ASO: Algemeen Secundair Onderwijs (allgemeiner Unterricht in der Sekundarstufe)
ASTA: Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
BBL: Beroepsbegeleidende Leerweg (beruflicher begleitender Lehrgang)
BENELUX: Belgien - Niederlande - Luxemburg
BOL: Beroeps Opleidende Leerweg (beruflicher ausbildender Lehrgang)
BSO: Beroepssecundair Onderwijs (beruflicher Sekundarunterricht)
BUSO: Buitengewoon Secundair Onderwijs (Sonder-Sekundarunterricht)
CDO/CEFA: Centra voor deeltijds Onderwijs / Centres d’Education et de Formation en Alternance
  (Zentrum für duale Ausbildung)
CE/EC/EK: Commission Européenne / Europese Commissie / Europäische Kommission
CEC/EKK/EQR/EQF: Cadre Européen des Certifications / Europees Kwalificatiekader /
  Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification Framework
CEDEFOP: Centre européen pour le Développement de la Formation Professionnelle
  (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung)
CEFA / CDO : Centres d’Education et de Formation en Alternance/ Centra voor deeltijds
  Onderwijs (Zentrum für duale Ausbildung
CESI: Certificat de l’Enseignement Secondaire Inférieur (Zertifikat der Sekundarstufe I)
CESS: Certificat d’Enseignement Secondaire Supérieur (Zertifikat des Sekundarunterrichts
  Oberstufe)
CQ: Certificat de Qualification (Qualifikationszertifikat)
CVO: Centra Voor Volwassenonderwijs (Erwachsenenbildung)
C2D: Certificat du deuxième degré de l’Enseignement Secondaire (Zertifikat der 2. Stufe des
  Sekundarunterrichts)
C6P: Certificat de 6e Professionnelle (Zertifikat des beruflichen Unterrichts 6. Jahres)
DBSO: Deeltijds Beroeps Secundair Onderwijs (beruflicher Teilzeitunterricht in der Sekundarstufe)
DG: deutschsprachige Gemeinschaft
EC/EK/CE: Europese Commissie / Europäische Kommission / Commission Européenne
ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System
ECVET: European Credit System for Vocational Education and (Europäisches
  Leistungspunktesystem für die Berufsbildung)
EK/EC/CE: Europäische Kommission/ Europese Commissie / Commission Européenne
EKK/CEC/ EQR/EQF: Europees Kwalificatiekader / Cadre Européen des Certifications /
  Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification Framework
EMR: Euregio Maas-Rhein
EPE: Enseignement de Plein Exercice (Vollzeitunterricht)
EPS: Enseignement de Promotion Sociale (schulische Erwachsenenfortbildung)
EPSC: Enseignement Professionnel Secondaire Complémentaire / ergänzenden beruflichen
  Sekundarunterricht
EQF/EQR/EKK/CEC: European Qualification Framework / Der Europäische Qualifikationsrahmen/
  Europees kwalificatiekader / Cadre Européen des Certifications / Europäischer
  Qualifikationsrahmen
EQR/EKK/CEC/EQF: Europäischer Qualifikationsrahmen / Europees Kwalificatiekader /Cadre
  Européen des Certifications / Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification
  Framework
ESI: Enseignement Secondaire Inférieur (Unterricht in der Sekundarunterstufe I)
ESS: Enseignement Secondaire Supérieur (Unterricht in der Sekundaroberstufe II)
ESU: European Student Union (Europäische Studentenvereinigung)
ETF: European Training Foundation (Europäische Ausbildungsstiftung)
EU/EU/UE: Europaïsche Union / Europese Unie / Union Européenne
EVC/VAE/AEK/RPL: Erkennen van elders Verworven Competenties / Valorisation des Acquis de
  l’Expérience/ Anrechnung der vorgängig erworbenen Kompetenzen/Recognition of Prior Learning

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FNIB/NFBV: Fédération nationale des infirmières de Belgique / Nationale federatie van Belgische
  verpleegkundigen (Nationaler Verband belgischer Krankenpfleger)
FPCC: Future Proof For Cure and Care
FWB: Fédération Wallonie Bruxelles (Wallonien–Brüssel Verband)
HAVO: Hoger Algemeen Voortgezet Onderwijs (allgemeiner fortführender Sekundarunterricht)
HBO: Hoger Beroeps Onderwijs (höherer beruflicher Unterricht)
HBO-V: Hoger Beroeps Onderwijs Verpleegkundige (höhere berufliche Krankenpflege-
  Ausbildung)
HBO-V duaal: Hoger Beroeps Opleiding Verpleegkundige duaal (duale höhere berufliche
   Krankenpflege-Ausbildung)
HBO-V verkort: Hoger Beroeps Opleiding Verpleegkundige verkort (verkürzte höhere berufliche
  Krankenpflege-Ausbildung)
HBOv VIP: Hogere Beroeps Opleiding Verpleegkundige Verkort Innovatief Praktijkgericht
(Verkürzte, innovative, praxisorientierte höhere berufliche Krankenpflege-Ausbildung)
HPCB: Healthcare Professionals Crossing Borders
ICAN: Infirmier Chargé de l'Accompagnement des Nouveaux (Der/ie mit der Betreuung von
  Neuankömmlingen beauftragte Krankenpfleger/in)
IMI: International Market Information System
IPES: Institut Provincial d’Enseignement Secondaire (Provinzinstitut für Sekundarunterricht )
KatHo: Katholische Hochschule (Aachen)
KHLim: Katholieke Hogeschool Limburg (Katholische Hochschule Limburg)
KPVDB: Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien
KrPflG: Krankenpflege
KSO: Kunst Secundair Onderwijs (Kunst Sekundarunterricht )
KUSO: Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Abteilung kulturelle und soziale
  Angelegenheiten
LZC: Leerzorgcentrum (Pflegepraktisches Ausbildungszentrum in der Einrichtung)
MAVO: Middelbaar algemeen voortgezet onderwijs (allgemeiner mittlerer Unterricht)
MB: Moniteur belge (belgisches Staatsblatt)
MBO: Middelbaar beroeps onderwijs (mittlerer beruflicher Unterricht)
MBO-V: Middelbaar beroeps onderwijs Verpleegkunde (mittlerer beruflicher Unterricht Pflege)
NRW: Nordrhein-Westfalen
OKAN: Onthaalonderwijs voor anderstalige Nieuwkomers (Empfangsunterricht für
  anderssprachige Neuankömmlinge)
P: Période (Zeitraum)
POM: Provinciale Ontwikkelingsmaatschappij van Limburg (Entwicklungsgesellschaft der Provinz
  Limburg)
Se-n-se= Secundair-na-secundair (7. Jahr des Sekundarunterrichts)
SFMQ: Service Francophone des Métiers et des Qualifications (Französischsprachiger Dienst für
  Berufe und Qualifikationen)
TSO: Technisch secundair onderwijs (Technischer Sekundarunterricht)
UE/EU/EU: Union Européenne / Europese Unie / Europaïsche Union
VAE/AEK/EVC: Valorisation des Acquis de l’Expérience / Anrechnung vorgängig erworbener
Kompetenzen / Erkennen van elders Verworven Competenties
VDAB: Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding (Flämischer Dienst für Arbeit
  und Ausbildung)
VMBO: Voorbereidend Middelbaar Beroepsonderwijs (Vorbereitung auf den beruflichen
  Sekundarunterricht)
VWO: Voorbereidend Wetenschappelijk Onderwijs (vorbereitender wissenschaftlicher Unterricht)
WEB: Wet Educatie en Beroepsonderwijs (Niederländisches Gesetz über Ausbildung und
  beruflichen Unterricht)
WHO : World Health Organisation
WO: Wetenschappelijk Onderwijs (wissenschaftlicher Unterricht)

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1 Einleitung
Die Aktion 3 des Interreg Projektes Future Proof for Cure and Care betrifft das euregionale
Ausbildungsangebot, die Qualität der Internships und die Anrechnung vorgängig erworbener
Kompetenzen.

Die im Rahmen dieser Aktion gebildete Arbeitsgruppe hat die Ausbildungsnachweise der
verschiedenen Bildungswege, die zu Pflegeberufen führen, in den fünf Regionen analysiert:

   o   Was sind die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium?
   o   Wie ist dieses Studienprogramm organisiert?
   o   Welche Kompetenzen werden im Verlauf des Studiengangs/ Ausbildungsgangs erworben?

Vor dem Hintergrund, dass Mobilität und lebenslanges Lernen zu zentralen Werten der
europäischen Einigung geworden sind, können die Sichtbarmachung der Unterschiede zwischen den
Regionen und die Konfrontation mit ihnen den Arbeitgebern im Pflegesektor, die Bewerber aus
anderen Ländern der EMR einstellen möchten, von einigem Nutzen sein. Diese Informationen
werden zudem Studierenden / Schüler-innen helfen, die in einem anderen Land der EMR studieren
oder sich dort spezialisieren möchten. Bewerber auf eine Stelle in einem anderen Land der EMR
werden darin auch ein Mittel finden, sich mit einem zukünftigen Arbeitgeber mühelos über die
während ihres Studiums erworbenen Kompetenzen auszutauschen.

1.1 Nutzungsvorbehalte
1.1.1 Nachhaltigkeit der Daten

Dieser Bericht spiegelt die von der zur Umsetzung der Aktion 3 gebildeten Arbeitsgruppe
gesammelten Daten wider (siehe Punkt 1.4 oben). Die Lehre und Ausbildung betreffenden Daten
stammen aus den Jahren 2012 und 2013.

Diese Daten haben während der Projektlaufzeit bedeutende Änderungen erfahren, insbesondere die
Abänderung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 1. Januar 2014 (Richtlinie 2013/55EG).

Die von der Arbeitsgruppe gesammelten Rohdaten haben infolgedessen eine zeitlich begrenzte
Gültigkeit. Ihre Bedeutung liegt weniger in ihrem absoluten Informationswert als in ihrer
Gegenüberstellung.

1.1.2 Verwendung englischer Begriffe und Terminologie

Der Einfachheit halber werden in den Kommentaren und Schlussfolgerungen häufig die englischen
Begriffe Bachelor Nurse, Qualified Nurse, Auxiliary Nurse und Family Helper verwendet.
Diese Begriffe erlauben es, sich gleichzeitig auf die verschiedenen in der EMR vertretenen
Ausbildungsnachweise zu beziehen (siehe Abbildung 3). Die exakten Bezeichnungen jeder Region
werden in Tabelle A, den Tabellen B und im Kopf der Tabellen zum Qualifikationenvergleich
aufgeführt.
Wenn der spezifische Ausbildungsnachweis einer Region erwähnt wird, erfolgt dies in der
Originalsprache sowie in kursiver Schrift.

Wenn ein allgemeines Konzept nicht eindeutig in alle drei Sprachen übersetzt werden kann, wird
ebenso der englische Begriff verwendet (zum Beispiel Internship).

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Im Rahmen der Übersetzung des ursprünglich in der französischen Sprache geschriebenen Textes
ergab sich die Schwierigkeit, vor allem die Begriffe „Qualifikation“ und „Kompetenz“ zutreffend zu
übersetzen. Wir haben die folgende Lösung angestrebt, möglicherweise aber nicht durchgängig
beibehalten:

Qualifikationen werden eher formal verstanden als solche, die durch einen Ausbildungsnachweis
belegt sind (siehe auch Art. 3 Abs. 1 b) der Richtlinie 2005/36/EG).

Kenntnisse und Fähigkeiten (knowledge and skills) werden gem. Art 31 Abs. 6 der Richtlinie
2005/36/EG als Gegenstände der Ausbildung vermittelt. Im Rahmen des Europäischen
Qualifikationsrahmens sprechen wir von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Kompetenzen sind (inhaltliche) Befähigungen, wie sie u.a. in Art. 31 Abs. 7 der Richtlinie
2005/36/EG für die Berufe der Krankenpflege aufgelistet sind. Im Rahmen des Europäischen
Qualifikationsrahmens wird unterschieden zwischen Wissen (=Knowledge), Fertigkeiten (=kognitive
und praktische Fähigkeiten) sowie Kompetenzen (competences=Persönliche Fähigkeiten i.S.v.
„Verantwortung“ und „Selbständigkeit“).

1.1.3 Geografische Identifizierung der Regionen

Sechs Regionen haben am FPCC-Projekt teilgenommen: die Region Aachen, der Süden und die
Mitte der niederländischen Provinz Limburg, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, der
französischsprachige Teil der Provinz Lüttich, die belgische Provinz Limburg und die flämische
Provinz Brabant.
Die Untersuchungen und Vergleiche konzentrieren sich auf fünf Regionen, wobei die beiden
flämischen Provinzen als Ganzes betrachtet werden.
Aus stilistischen Gründen beziehen sich die im Text verwendeten Begriffe manchmal auf weiter
gefasste Regionen oder auf ein Land.
Wenn der Begriff „Flandern“ gebraucht wird, meint dies die belgische Provinz Limburg und das
flämische Brabant gemeinsam. Der Begriff „Deutschland“ wird gelegentlich zur Bezeichnung der
Region Aachen verwendet. Der Begriff „Provinz Lüttich“ versteht sich als der französischsprachige
Teil dieser Provinz (also ohne die deutschsprachige Gemeinschaft). Der Begriff „Belgien“ umfasst
die drei teilnehmenden Regionen Belgiens. Der Begriff „Niederlande“ meint den südlichen Teil der
niederländischen Provinz Limburg.

In den Tabellen werden die folgenden Abkürzungen verwendet.
VL = die belgische Provinz Limburg und das flämische Brabant gemeinsam
Lge = der französischsprachige Teil der Provinz Lüttich
DG = die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien
NL = der südliche und der mittlere Teil der niederländischen Provinz Limburg
RA = die Region Aachen

Bei den vom deutschen Partner erhobenen Daten handelt es sich mehrheitlich um Daten aus
Nordrhein-Westfalen. Manchmal sind es auch in der Region Aachen erhobene Daten. Die Region, in
der die Daten gesammelt wurden, wird jedes Mal angegeben.

                                                                                                7
1.2 Ziele der Aktion
Die Hauptziele der Aktion 3 bestehen in

            o    der Entwicklung einer euregionalen Übersicht (Klassifizierung und Vergleich) über das
                 Lehr- und Ausbildungsangebot im Bereich der Pflegeberufe sowie im Vergleich der
                 Ausbildungsprofile.

Es geht also darum, die Parameter der verschiedenen Ausbildungs- und Studiengänge, die zu
einem Ausbildungsnachweis führen (Diplom oder Zertifikat), zu identifizieren und den jeweiligen
Studiengang/Ausbildungsgang und die entsprechende, durch den Studierenden/ Schüler-innen
erworbene Qualifikationsmatrix zu vergleichen.

In zweiter Linie befasst sich die Aktion mit

            o    der Analyse der Vermittlung praktischer Ausbildung (Qualität der Internships)
            o    sowie der Untersuchung, auf welche Art und Weise bereits erworbene Qualifikationen in
                 der Euregio anerkannt werden (Anerkennung zwischen Regionen / Ländern).

Innerhalb der EMR gibt es eine grenzüberschreitende Mobilität der Beschäftigten im
Gesundheitssektor.
Vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und des steigenden Pflegebedarfs
muss sie durch einen Vergleich der Bildungswege, der Qualifikationen und der Funktionen sowie
der Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen erleichtert werden.

        1.3. Untersuchungsbereich
Die Aktion 3 hat den Fokus auf die Ausbildungsprofile Bachelor Nurse, Qualified Nurse,
Auxiliary Nurse und Family helper gelegt1.

        1.4. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe der Aktion 3 war wie folgt zusammengesetzt:

      Partner aus der belgischen Provinz Limburg
-      Provinciale Ontwikkelingsmaatschappij Limburg (POM) (leadpartner)
-      Katholieke Hogeschool Limburg (KHLim)
-      Familiehulp
      Partner aus der flämischen Provinz Brabant
-      Vzw Landelijke thuiszorg.
      Partner aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
-      Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Abteilung kulturelle und soziale
       Angelegenheiten (KUSO) und Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien (KPVDB)
-      Familienhilfe
      Partner aus dem französischsprachigen Teil der Provinz Lüttich
-      Espace Qualité Formation de la Province de Liège
      Partner aus der niederländischen Provinz Limburg
-      Calibris
-      Zuyd Hogeschool / Zorg Academie

1
    In Deutschland ist der Beruf „Familienhelfer“ kein „Nursing“-Beruf

                                                                                                    8
            Partner aus der Region Aachen
          -            StädteRegion Aachen
          -            Katholische Hochschule NRW.

          Der Espace Qualité Formation wurde mit der Koordinierung der Arbeitsgruppe beauftragt
          (Aktionsleiter).

          Außer den Treffen der euregionalen Arbeitsgruppe hat der Leiter der Aktion 3 auch bilaterale
          Gespräche (Aktionsleiter + eines der Mitglieder) sowie zur Abstimmung zwischen den Aktionen
          auch Verständigungstreffen mit den Leitern der Aktionen 2 und 4 organisiert (siehe Punkt 6 unten).

          2 Methodologie
          Die Instrumente zur Datenerhebung und zum Vergleich wurden von der Arbeitsgruppe gemäß der
          folgenden Chronologie geschaffen und verwendet:

          Abbildung 1: Zeitleiste

                                                      Oktober              September
                          März        Juli 2012 bis              Juni                                    April 2014
                                                       2012                 2013 bis    Februar 2014
                         2012 bis      September                und Juli                                 bis August
                                                      bis Mai               Februar     bis April 2014
                        Juni 2012          2013                  2013                                       2014
                                                       2013                  2014

                                                                                                          Erstellung
Aktion 3: 23.03.2012

                                                                                                             und
                                                                                                         Übersetzung
                                                                                                             des
                        Schaffung                                                          Analyse,       Abschluss-
                                                                           Erstellung
                        der Instru-                                                     Vergleich und      berichts
                                      Abschluss und   Datener- Datenvali      von
                           mente                                                           Synthese
                                       Änderungen     hebung   -dierung   Vergleichs-
                         (Tabellen                                                       (Primär- und
                                                                         instrumenten                     Regionale
                          A, B, C)                                                      Sekundärziele)
Beginn

                                                                                                         Anpassungen
                                                                                                             der
                                                                                                          Ergebnisse

                       2.1.     Instrumente zur Datenerhebung
          Die Studiengänge/ Ausbildungsgänge sowie die allgemeine Unterrichtsstruktur unterscheiden sich
          stark von Region zu Region. Außerdem können ähnlich erscheinende Ausbildungsnachweise deren
          tatsächlich unterschiedliche Inhalte verschleiern. Es ist also zweckdienlich, die Studiengänge/
          Ausbildungsgänge in einem Format zu analysieren, das einen Vergleich erlaubt.

          2.1.1 Tabelle A: Übersicht über die Ausbildungsnachweise

          Zunächst hat jede Region eine Liste der wichtigsten Ausbildungsnachweise erstellt, wie sie von den
          Bildungseinrichtungen im Bereich der Krankenpflegeberufe ausgestellt werden, und zwar
          klassifiziert nach ihrer Position in der Hierarchie der Einrichtungen.

                                                                                                               9
2.1.2 Tabellen B: Parameter des Studiengangs / Ausbildungsgangs

Die Tabellen B stellen die Parameter zusammen, welche an einen Lehrplan gebunden sind, an
dessen Ende ein Abschlussdiplom / Zertifikat / Zeugnis / Bescheinigung ausgestellt wird.

Vertikal entspricht jede Spalte          einem    Studiengang/Ausbildungsgang,        der   zu   diesem
Ausbildungsnachweis führen kann:

                 Grundausbildung : die früheste und direkteste Studiengang/Ausbildungsgang
                 Schulische Vollzeitausbildung: die Schule       organisiert   die   Gesamtheit    der
                  Ausbildung, einschließlich der Internships
                 Duale Ausbildung2 (teilweise Schulausbildung und teilweise Arbeit im Betrieb)
                 Modulare Ausbildung (Wissensvermittlung durch voneinander unabhängige und als
                  Bausteine funktionierende Module)
                 Erwachsenenbildung

Die duale und die modulare Ausbildung können sowohl Teil der Grundausbildung als auch der
Erwachsenenbildung sein.

Horizontal wird ein Studiengang/Ausbildungsgang durch 21 Parameter gekennzeichnet :

      1. Bereits erworbene Diplome, einschließlich Brückenstudium (Bindeglied zur Aktion 4) für den
          Zugang zur Ausbildung
      2. Anerkennung der innerhalb oder außerhalb des Landes erworbenen Qualifikationen. Hierbei
          muss angegeben werden, ob die erworbenen Qualifikationen (Berufspraxis oder ein
          anderes Diplom) als für die Zulassung erforderliche Diplome anerkannt werden oder zur
          Befreiung von Lehrplaninhalten führen können. Das nachfolgende Kapitel 5 befasst sich mit
          diesem Thema.
      3. Mindestalter für den Zugang zur Ausbildung: Hierbei kann es sich um ein vorgeschriebenes
          Mindestalter handeln oder um das normalerweise nach einer gewissen Zahl von zuvor
          erforderlichen Studienjahren erreichte Alter.
      4. Anzahl der erforderlichen Jahre in der Grundausbildung : die normale Ausbildungsdauer,
          die der Zulassung zum Studiengang/Ausbildungsgang vorausgeht, und zwar ab Beginn der
          Schulpflicht
      5. Nationalität: eventuelles Vorhandensein von Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität
          der Studierenden/ Schüler-innen
      6. Vorhandensein einer Aufnahmeprüfung
      7. Vorhandensein von quantitativen Beschränkungen der Studierenden- / Schülernzahl
          (Numerus Clausus o.ä.)
      8. Einschreibgebühr (in € pro Jahr) für Einheimische, Europäer und Nicht-Europäer. Die
          Einschreibgebühr entspricht den jährlichen Studiengebühren. Dieser Betrag beinhaltet
          manchmal ausschließlich die Einschreibung und Versicherungen. In Abhängigkeit von der
          jeweiligen Region und Bildungseinrichtung beinhaltet er manchmal weitere Vorteile
          (Handouts/Unterrichtsnotizen, Berufskleidung, ärztliche Betreuung usw.).
      9. Finanzieller Beitrag von außen: Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung seitens eines
          Arbeitgebers oder der öffentlichen Hand (J / N / möglich).
      10. Dauer des Studien-/Ausbildungsgangs (in Monaten oder Jahren)
      11. Umfang (in Stunden oder Credits)

2
    Dieses Konzept ist unterschiedlich je nach Region – siehe Glossar

                                                                                                    10
12. Schulart
      13. Internships: Aufteilung in Stunden gemäß der Art der aufnehmenden Stelle (Krankenhaus,
          betreutes Wohnen für Senioren, häusliche Pflege)
      14. Verhältnis Internships/Unterricht: Ausdruck in Prozent des Verhältnisses zwischen
          praktischer Ausbildung und theoretischem Unterricht.
          Dieser Parameter wird im Kapitel 4 erläutert.
      15. Zum Ende des Ausbildungsprogramms erworbene Qualifikationen.
          Es handelt sich hierbei um die mit dem Ausbildungsnachweis verbundenen
          Abschlussqualifikationen. Diese Qualifikationen werden in den Tabellen C detailliert
          aufgeführt.
      16. Abschlussniveau
          Hier wird der erreichte Ausbildungsgrad genannt. Zur Verdeutlichung wurde eine
          schematische Darstellung der Unterrichtsstruktur der jeweils betrachteten Region angefügt.
          Ein Kreuz markiert das Niveau des dabei erlangten Ausbildungsnachweises.
      17. Brückenstudium: Zugangsmöglichkeit zu einem anderen Abschluss über ein verkürztes
          Studium
      18. Erfolgsquote der Schulen (ausgedrückt durch das Verhältnis zwischen der Zahl der
          Absolventen und der Zahl der für das erste Ausbildungsjahr eingeschriebenen
          Studierenden/Schüler-innen)
      19. Gesamtkapazität des Schulsystems der Region – also die maximale Zahl von
          Einschreibungen pro Jahr
      20. Niveau innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmens (von 1 bis 8). Diese von den
          zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten etablierte Referenz existiert noch nicht für alle
          berücksichtigten Titel
      21. Automatische Anerkennung in der EU (ja oder nein): Dieser Parameter wird in Aktion 2
          erläutert

2.1.3 Glossar

Seit Beginn ihrer Arbeit sind sich die Gruppenmitglieder der Schwierigkeit bewusst, über Konzepte
zu kommunizieren, deren einfache Übersetzung nicht immer ausreicht, um die Komplexität ihrer
konkreten Inhalte auszudrücken. Zunächst wurde das Glossar des CEDEFOP3 verwendet.

Danach wurde für den Arbeitsbedarf der Gruppe ein internes und speziell an den euregionalen
Kontext angepasstes Glossar entwickelt. Dieses Glossar enthält die spezifische Terminologie zu
Unterricht und Ausbildung, die im Rahmen des Projekts verwendet wird (siehe Anlage I).

3
    http://www.cedefop.europa.eu/EN/Files/4106_en.pdf
    http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/4064_EN.PDFEuropass/
    http://europass.cedefop.europa.eu/en/home

                                                                                                  11
2.1.4 Tabellen C: Abschlusskompetenzen

Eine Qualifikation ist das nachweisliche Vermögen, in Arbeitssituationen und im Studium sowie zur
beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden sowie
persönliche soziale und methodologische Tauglichkeit an den Tag zu legen (Glossar des CEDEFOP,
S. 37).

Im Bereich von Lehre und Pädagogik tendiert der Kompetenzansatz dazu, die Vorstellung von
Lehrplänen zu ersetzen. Ein Ausbildungsprofil definiert sich künftig in der Gesamtheit der vom
Studierenden/Schüler-innen   während     des     Studiengangs/Ausbildungsgangs      erworbenen
Kompetenzen.

Tabelle C (siehe Anlage VI) erlaubt es, die Abschlussqualifikationen in die drei Kategorien
Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterteilt darzustellen, also genau in der
Strukturierung, die im Europäischen Qualifikationsrahmen vorgesehen ist4.

       2.2.       Instrumente zum Vergleich der Daten
Zur Erleichterung der Ergebnisanalyse wurden zwei Vergleichsinstrumente eingesetzt:

             2.2.1. Tabelle zum Vergleich der Kursparameter

Dieses neue Instrument hat es ermöglicht, die Daten der Tabelle B in überregionaler Art und Weise
zusammenzufassen. Gewisse Parameter, die nicht ausreichend sachdienlich waren, wurden
fallengelassen. Die übrigen Parameter wurden so zusammengefasst, dass die bedeutenden
Synergien besser gezeigt werden konnten:

      o    Anzahl der möglichen Studien- / Ausbildungsgänge
      o    Erforderliches Diplom
      o    Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen
      o    Aufnahmeprüfung
      o    Beschränkung (Numerus Clausus o.ä.)

      o    Höhe der Studiengebühren / Ausbildungskosten
      o    Externer finanzieller Beitrag

      o    Zulassungsalter zur Ausbildung
      o    Zahl der erforderlichen bereits absolvierten Jahre
      o    Dauer der Ausbildung

      o    Umfang
      o    Verhältnis Internships/Unterricht
      o    Gesamtkapazität des Schulsystems in der Region
      o    Erfolgsquote der Schulen

      o    Niveau innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmens
      o    Automatische Anerkennung innerhalb der EU

4
    http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/eqf_en.htm
    http://ec.europa.eu/eqf/compare_en.htm
    http://ec.europa.eu/eqf/documentation_en.htm

                                                                                              12
2.2.2. Vergleichstabelle der Kompetenzen

Nachdem die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Tabellen C für jedes der Ausbildungsprofile ausgefüllt
hatten, wurde der Wortlaut der Kompetenzen in Items neu formuliert und dann unter Einhaltung
der Unterteilung in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zusammengetragen. Es wurden fünf
Spalten (eine pro Region) hinzugefügt, um (durch ein Kreuz) kenntlich zu machen, in welcher oder
welchen Region(en) jede Kompetenz vermittelt wird.

Im speziellen Fall, wenn Ausbildungsprofile als für den Pflegeberuf im eigentlichen Sinne, sei es
Bachelor Nurse oder Qualified Nurse, als relevant bezeichnet werden, so stammt die Mehrzahl der
fachlichen Kompetenzen aus der Liste pflegerischer Handlungen der belgischen Gesetzgebung.
Diese Liste bietet den Vorteil, in allen drei Sprachen der Euregio vorzuliegen. Sie kann als beinahe
vollständig betrachtet werden, obwohl einige pflegerische Handlungen von nicht-belgischen
Partnern hinzugefügt wurden.

In Belgien legt diese detaillierte Liste der möglichen fachlichen Kompetenzen zugleich die
Tätigkeiten, die den Krankenpflegern/innen rechtlich vorbehalten sind, und die durch den
Studenten erworbenen Endkompetenzen fest.
In Deutschland und in den Niederlanden ist die detaillierte Beschreibung der fachlichen
Kompetenzen nicht so relevant, um die Fertigkeiten der Absolventen zu beschreiben, da das am
Ende des Studiengangs erreichte Niveau von den während des internship erworbenen Fähigkeiten
abhängig ist. Deshalb war die detaillierte Beschreibung der fachlichen Kompetenzen eine sehr
schwierige Übung für diese Regionen, was die Tragweite der Vergleichsanalyse nuanciert: die
Kreuze, die in den vergleichenden Tabellen eingetragen wurden, haben nicht die selbe Bedeutung
in allen Regionen und müssen mit Vorsicht betrachtet werden (siehe hierunter 3.3.1.3.)

    2.3. Austausch bewährter Verfahren und euregionaler Erfahrungen
Um den Sekundärzielen der Aktion zu begegnen, also der Anrechnung vorgängig erworbener
Kompetenzen und der Qualität der Internships, wurde der Austausch bewährter Verfahren
vorgenommen.

Als dessen Grundlage dienten die Parameter 2, 13 und 14 der Tabellen                     B,   deren
Schlussfolgerungen weiter unten in den Kapiteln 4 und 5 wieder aufgenommen werden.

Eine „Mobilitätsuntersuchung“ der Zuyd Hogeschool hat den Arbeitsgruppen der Aktionen 2 und 3
eine konkrete Vorstellung von der tatsächlichen Mobilität des Pflegepersonals in der EMR verschafft
(für zusätzliche Informationen siehe Anlage IX).
Schließlich, wurde ein euregionaler Studentenaustausch organisiert (siehe Aktion 7).

    2.4. Hinzuziehung von Experten
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Aktion 3 sollten Daten aus dem Bildungswesen sammeln.
Auf diesem Gebiet ist die Vielfalt der Quellen von entscheidender Bedeutung. Dabei handelt es sich
nicht nur um die Gesetzgebung und Regulierungen, sondern auch um die speziellen Modalitäten der
Bildungseinrichtungen selbst.
Die teilnehmenden Regionen haben deshalb ihre Experten auf diesem Gebiet als Mitglieder der
Arbeitsgruppe der Aktion 3 benannt. Falls notwendig, haben die Mitglieder zudem Experten von
außerhalb des Projekts (individuell oder in Komitees) sowie die Verwaltungen der für Bildung
zuständigen Behörden hinzugezogen.

                                                                                                 13
3.      Datenerhebung und vergleichende Analyse

        3.1. Tabelle A: Übersicht über die wichtigsten Ausbildungs-
             nachweise
In der zu diesem Zweck vorgesehenen Spalte hat jede Region eine Liste von ungefähr 11
Ausbildungsnachweisen aus dem Bereich der Krankenpflege in der Rangfolge ihres Studienniveaus
eingeführt. Dabei werden die offiziell durch die zuständigen Behörden festgelegten EQR-Stufen
angegeben.

Abbildung 2: Tabelle A
 EQF                             EQF                            EQF                              EQF                             EQF
Level
                Lge             Level
                                                VL             Level
                                                                               DG               Level
                                                                                                                NL              Level
                                                                                                                                                 RA
                                               Master                                                                                          Master
                                          verpleegkunde                                                 HBO master physic ian            Pflegemanagement
                                        Master management                                                    assistant                  Master Lehrer Pflege
                                         en beleid van de                        /                                                         und Gesundheit
           Master santé
 7                               7       gezondheidszorg        7                                7                               *
        publique (6 options)
                                           Master in de                                                 HBO Master: master               Master Sc hulleitung
                                           gezondheids-                                                  advanc ed nursing
                                         voorlic hting en -                                                  prac tic e                        Master
                                            bevordering                                                                                  Pflegewissensc haft
                                              Bac helor
                                        verpleegkunde met
                                             bezondere
                                          beroepstitel**                     (Bac helor)
         Bac helier en soins
                                                                        Fac hkrankenpfleger
         infirmiers avec un
                                                                                in….
         titre professionnel
 6                               6            Bac helor         6                                6      Vervolgopleiding ***
            partic ulier (8
                                         verpleegkunde met
         spéc ialités dont la
                                             bijzondere
          formation c adre)                                                 (Bac helor)
                                        beroepsbekwaamheid
                                                 ***                    Krankenpfleger mit
                                                                            besonderer
                                                                                                                                 *            Bac helor
                                                                         Fac hkenntnis in
                                                                                                                                         Pflegewissensc haft

                                                                            Bac helor in
                                              Bac helor
                                                                        Gesundheits- und
                                           verpleegkunde
         Bac helier en soins                                           Krankenpflegewissen-              Bac helor of Health
 6                               6         (Gegradueerd         6                                6
              infirmier                                                      sc haften.                 (HBO- verpleegkunde)
                                        verpleegkundige van
                                                                       Bis 2008 graduierter
                                          1998 tot 2009)
                                                                          Krankenpfleger

         Brevet d'infirmier
                                            Gegradueerd
         hospitalier avec                                                                                 Assoc iate degree
                                         verpleegkunde met              Krankenpfleger mit
           qualific ations                                                                               HBO Verpleegkunde
 *                               5           bijzondere         *           besonderer           5
         professionnelles                                                                               niveau 5 bijvoorbeeld
                                        beroepsbekwaamheid               Fac hkenntnis in…
          partic ulières (6                                                                             praktijkondersteuner
                                                 **
            spéc ialités)

                                                                                                                                          Pflegefac hkräfte
                                                                                                ***      vervolgopleidingen      *
                                                                                                                                                  mit
                                                                            Brevet des
                                                                                                                                        Fac hweiterbildungen
                                                                           ergänzenden
                                                                                                                                          Weiterbildung für
                                                                         berufsbildenden
                                                                                                                                        Pflegeberufe WBVO-
                                                                       Sekundarunterric hts;                                     *
                                            Gegradueerd                                                                                      Pflege- NRW
                                                                           Fac hbereic h
                                          verpleegkundige
         Brevet d'infirmier                                             Gesundheits- und
 *                               5         (gediplomeerd        *                                                                        Staatlic h geprüfte
            hospitalier                                                Krankenpflegewissen-
                                        verpleegkundige van                                                                              Gesundheits- und
                                                                             sc haften,                 MBO verpleegkundige
                                           1997tot 2008)                                         4                                         Krankenpfleger
                                                                         Studienric htung                    niveau 4            *
                                                                          Krankenpfleger
                                                                           (Brevetierter
                                                                         Krankenpfleger)
                                                                                                                                         Staatlic h geprüfte
                                                                                                                                 *        Gesundheits- und
                                                                                                                                        Kinderkrankenpfleger

                                                                                                                                 *
                                                                                                                                          Altenpfleger mit
                                                                                                         Verzorgende IG (=
                                                                                                                                        Fac hweiterbildungen
                                                                                                             individuele
 *         Aide- soignant        4        Zorgkundige**         *           Pflegehelfer         3
                                                                                                         gezondheidszorg)
                                                                                                                                 *          Altenpfleger
                                                                                                              niveau 2

                                                                                                                                          Gesundheits- und
                                                                                                                                 *
                                                                                                                                           Pflegeassistenz
                                                                                                                                          Altenpflegehelfer
                                                                                                                                 *

                                                                                                                                 *         Kinderpflegerin
                                        Verzorgende,poly-
                                                                       Familien und Senioren-             Helpende zorg en
 *          Aide familial        *      valent verzorgende      *                                2                               *                /
                                                                               Helfer                     welzijn niveau 2/
                                                 *
                                                                                                                                            Familienhelfer/
                                                                                                                                              Sozialhelfer
                                                                                                                                 *
                                                                                                                                         Sozialpädagogisc he
                                                                                                                                              Assistentin
                                                                       Krankenhauslogistik-                                             Hauswirtsc haftshelfer
                                                                *                                1       Zorghulp Niveau 1       *
                                                                            assistent                                                    , Pflegediensthelfer
            Assistant en
 *                               3       Logistiek assistent
             logistique

                                                                                                                                                        14
Danach musste festgelegt werden, welche Ausbildungstitel untereinander verglichen werden
sollten, ohne dass dabei im Vorwege deren genaue Inhalte bekannt waren. Eine wörtliche
Übersetzung eines Ausbildungstitels lässt in der Tat nicht auf seinen Inhalt schließen. In einigen
Fällen entspricht eine ähnliche Bezeichnung sogar verschiedenen Stufen (zum Beispiel verzorgende
in Flandern und in den Niederlanden).

Für diese Tabelle wurden vier Ausbildungstitel als a priori gleichwertig und vergleichbar angesehen
und somit ausgewählt: Bachelor Nurses, Qualified Nurses (für die es in Deutschland drei
verschiedene Titel gibt), Auxiliary Nurses und Family Helpers.

Die Ausbildungstitel (22 insgesamt) wurden unter „vermutete Gleichwertigkeit“ in die Kategorien
aufgenommen und für geeignet befunden, untereinander verglichen zu werden.

Abbildung 3: Auszug der Tabelle A, der die 22 untersuchten Ausbildungsprofile zeigt

Englische
                 Lge               VL                DG                 NL                    RA
 Begriffe
                                                  Bachelor in
             Bachelier en                                           Bachelor of
 Bachelor                     Bachelor in      Gesundheits-und
                 soins                                             Health (HBO-         Bachelor Pflege
  nurse                      Verpleegkunde      Krankenpflege-
              infirmiers                                          verpleegkunde)
                                                wissenschaften
                                                                                         Altenpfleger +
                Brevet         Gegradueerd                                              Gesundheits- und
 Qualified                                          Brevet              MBO
              d'infirmier    verpleegkundige                                            Krankenpflege +
  nurse                                         Krankenpfleger    Verpleegkundige
              hospitalier        (HBO 5)                                                Gesundheits- und
                                                                                      Kinderkrankenpfleger
                                                                                       Altenpflegehelfer +
 Auxiliary      Aide-
                              Zorgkundige        Pflegehelfer      Verzorgende IG       Gesundheits- und
  nurse        soignant
                                                                                         Pflegeassistent
  Family                                         Familien und     Helpende zorg en
             Aide familial    Verzorgende                                                Pas d’équivalent
  helper                                        Senioren-Helfer        welzijn

Die Analyse der Kompetenzen (siehe 3.3) hat es ermöglicht, jedem dieser Ausbildungstitel einen
detaillierten Inhalt zuzuordnen. Analyse und Vergleich dieser Inhalte, im Wesentlichen bezüglich
der Abschlusskompetenzen, hat es darüber hinaus erlaubt, die im ersten Ansatz angenommene
Gleichwertigkeit zu differenzieren (siehe 7.1).

Anmerkung:

Tabelle A ist eine Zusammenfassung der Ausbildungstitel, also der Bezeichnungen der Diplome. Die
Inhaber eines dieser Diplome/ Zertifikate / Zeugnisse / Bescheinigungen können mehrere Berufe
ausüben. Gelegentlich ist ein bestimmter Beruf den Inhabern verschiedener Diplome zugänglich. In
einigen Fällen entspricht der Diplomtitel der Berufsbezeichnung. Diese Überschneidungen werden in
Tabelle 1 der Aktion 2 aufgezeigt.

    3.2. Übersicht der Studiengang/Ausbildungsgang-Parameter

Die Tabellen B wurden für die 22 ausgewählten Ausbildungstitel vervollständigt. Sie gehen aus
Anlage III hervor. Die Lehrpläne zur Veranschaulichung des Parameters 16 werden in Anlage IV
wieder aufgenommen.
Alle diese Daten wurden innerhalb der Vergleichsinstrumente neu gruppiert, um die interregionale
Sichtweise zu erleichtern (Anlage V).

                                                                                                   15
3.2.1. Vergleichende Gesamtanalyse

             3.2.1.1.    Studien-/Ausbildungsgänge und -möglichkeiten

In Belgien können Erwachsene, die ein (erneutes) Studium aufnehmen möchten, innerhalb des auf
sie zugeschnittenen Studiengangs/Ausbildungsgangs ihren Beruf weiter ausüben oder den Status
als Arbeitssuchender aufrechterhalten.

Die Studiengänge für Erwachsene dauern mitunter länger (da sie zu unregelmäßigen Zeiten und in
Teilzeit stattfinden), doch sind deren Zugangsvoraussetzungen weniger streng. Oftmals ist der für
die Zulassung zur Grundausbildung erforderliche Abschluss für die Erwachsenenbildung nicht
erforderlich. Auf Grundlage einer Personalakte können erworbene Qualifikationen diesen Abschluss
ersetzen. Gelegentlich wird zur Sicherstellung, dass der Studierende/Schüler-in über die
erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten verfügt, eine Aufnahmeprüfung durchgeführt.

In Flandern ist die Erwachsenenbildung in verschiedene Module gegliedert und wird von den
Behörden als „modulare Ausbildung“ bezeichnet. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass es sich
nicht um einen modularen Unterricht im engeren Sinne handelt, da nicht nach jedem Modul ein
Zertifikat ausgestellt wird und die erworbenen Qualifikationen nicht auf einheitliche Weise
anerkannt werden können. Für die Ausbildung zum Family Helper und zur Auxiliary Nurse gibt es
spezielle Bildungseinrichtungen für Erwachsene. Für Krankenpfleger findet die Erwachsenenbildung
in den gleichen Einrichtungen statt wie die Grundausbildung. Der Studiengang/Ausbildungsgang
„Route 33“ ist ein weiteres Beispiel für eine abgeänderte Grundausbildung (4 anstatt 3 Jahre).

In Deutschland und den Niederlanden haben Erwachsene die Möglichkeit gemäß einem
abgeänderten   Modell   die   Grundausbildung    aufzunehmen (Teilzeit in Deutschland,
Studiengang/Ausbilgungsgang BBL in den Niederlanden).

In den Niederlanden ist es für ein und dasselbe Studien-/Ausbildungsniveau möglich, zwischen
zwei Bildungswegen zu wählen: BOL und BBL. Der Unterschied besteht hauptsächlich im Verhältnis
Internship/theoretischer   Unterricht    (für    Einzelheiten     siehe     Kapitel   4).    Der
Studiengang/Ausbildungsgang BOL ist „theoretischer“ (70% theoretischer und 30% praktischer
Unterricht), während der Studiengang/Ausbildungsgang BBL „praktischer“ ist (30% theoretischer
und 70% praktischer Unterricht). Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass die erworbenen Diplome
identisch sind.

             3.2.1.2.    Erforderlicher Abschluss

Die Wertigkeit des Abschlusses in der Erwachsenenbildung ist in Belgien nicht immer gleich wie
die der in der Grundausbildung erworbenen Abschlüsse: Dies ist bei den Abschlüssen Auxiliary
Nurse und Family Helper der Fall, die beruflichen Zugang erhalten, aber nicht zu höheren
Studiengängen.

Zusätzlich bieten Brückenmodule in der Erwachsenenbildung Zugang zu einem akademischen
Abschlussniveau.

             3.2.1.3.    Zugangsbedingungen und Aufnahmeprüfung:

Die mündliche und schriftliche Kommunikation ist für Pflegeberufe von besonderer Bedeutung.
Auch wenn dies keine formale Anforderung für die Zulassung zum Studium/ zur Ausbildung
darstellt, sind gute Sprachkenntnisse für den Erwerb eines Diploms doch unverzichtbar. In Belgien
stellt ein Defizit bei der Beherrschung der Sprache oft einen Grund für den Ausbildungsabbruch bei
Erwachsenen dar.

                                                                                               16
In    Flandern    müssen     Studierende/Schüler-innen,    die   aus   einer   nicht-flämischen
Bildungseinrichtung (ausländische Schule, französisch- oder deutschsprachige Schule in Belgien)
kommen oder am Sprachunterricht für anderssprachige Neuankömmlinge (OKAN) teilnehmen,
zunächst vom Zulassungskomitee der Schule angenommen werden. Die Entscheidung muss
innerhalb von 25 Kurstagen nach Beginn des Schuljahres getroffen werden.

In Deutschland ist die Zahl der Ausbildungsplätze pro Einrichtung begrenzt. Oft wird ein
Motivationsschreiben verlangt.
In jedem Ausbildungsgang unterliegen die Schüler-innen im Betrieb, in dem sie ihre praktische
Ausbildung absolvieren, einer Probezeit von sechs Monaten. Dieses System ist in der Euregio Maas-
Rhein einzigartig. Außerdem ist hervorzuheben, dass in Deutschland vor der Zulassung ein
medizinisches Gesundheitsattest verlangt wird, auch wenn es sich hierbei nicht im eigentlichen
Sinne um Aufnahmeprüfungen handelt.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sehen diese Maßnahme als durchaus vernünftig an. Tatsächlich ist
es unentbehrlich, zukünftige Studierende/ Schüler-innen darauf hinzuweisen, dass Pflegeberufe
unbeeinträchtigte körperliche Fähigkeiten erfordern.

In Belgien wird vor dem ersten aktiven Internship eine medizinische Untersuchung verlangt.

Aufnahmeprüfungen gibt es nur in der Erwachsenenbildung, für Studenten die nicht über die
erforderlichen Zugangsdiplome verfügen.

Das Zugangsalter zu einem Studiengang/Ausbildungsgang ist ein Parameter, der mehrere Facetten
enthält.
Für Erwachsenenbildung gibt es in Belgien je nach Region ein Mindestzulassungsalter von 18 oder
20 Jahren.

Für die Grundausbildung existiert hingegen kein Mindestalter. Es wird lediglich auf das übliche Alter
von Studierenden/Schüler-innen hingewiesen, die weder ein Ausbildungsjahr wiederholt noch
übersprungen haben.
Im Studiengang/Ausbildungsgang zum Bachelor Nurse ist das übliche Alter von 18 Jahren auch das
Mindestalter, so dass Studierende nicht vor dessen Erreichen beginnen können. In den
Niederlanden ist es nicht unüblich mit 17 Jahren ein Bachelorstudium zu beginnen, da die
Sekundarschule (HAVO) nur 5 Jahre dauert. Das sachdienlichste Konzept ist das des üblichen
Alters, da anhand dessen das Mindestalter für das Erreichen eines Abschlusses ermittelt werden
kann.

Für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Nurse gilt das Alter von 18 Jahren ebenfalls als
Mindestalter.

Abbildung 4

                                                                                                  Parameter 3 von tabelle B
                                                                                       Age d’accès à la formation / Leeftijd / Mindestalter
                                                                   Lge                                 VL                                     DG                        NL            Gesundheitsregion Aachen
                   Ausbildungen                                                                                                  Bachelor in Gesundheits- und
                                                       Bachelier en soins infirmiers      Bachelor in Verpleegkunde                                             Verpleegkunde HBO-V        Bachelor Pflege
                                                                                                                                 Krankenpflegewissenchaften
                             Vollzeit Schulbildung                  18                                18                                      18                        NA
                                                                                                                                                                                            Mind 19 Jahr
                              Duale Ausbildung                                                         /                                       /                        NA
                             HBO-V duaal (MBO-
                         verpleegkundigen mit einer
    Grundausbildung /
                        Beschäftigung von mindestens                 /                                 /                                      /                                                   /
allgemeine Schulbildung
                             20 Stunden in einer
                              Pflegeeinrichtung)
                                HBO-V verkort                        /                                 /                                       /                        NA                        /
                             DG Brückenstudium                       /                                 /                                      21                         /
                           Traditionelle Ausbildung                 18                                18                                       /                         /                        /
  Erwachsenenbildung                   VIP                           /                                 /                                       /                        NA                        /
                               Brückenstudium                       NR                                NR                                       /                         /                        /

                                                                                                                                                                                        17
3.2.1.4.         Dauer und Umfang der Ausbildung:

In den Niederlanden scheint die Stundenzahl, die im Rahmen dieser Analyse angegeben wurde,
deutlich höher als in den anderen Regionen zu sein.

Die von den Studierenden/Schüler-innen pro Jahr zu leistende Stundenzahl ist fest, egal um
welchen Studiengang es sich handelt. Zwischen BOL und BBL gibt es keinen Unterschied, beide
haben einen Umfang von 1600 Stunden pro Jahr.

Es ist wichtig, bei der in den verschiedenen Tabellen genannten Gesamtanzahl an Stunden die
Nuancen herauszuarbeiten.

Abbildung 5

                                                                      BOL
                  Zahl der Unterrichtsstunden   Stundenzahl für Internships    Stundenzahl für das Selbststudium
                                                                                                                   Gesamtzahl der Stunden
                            pro Jahr                    pro Jahr                           pro Jahr

     Helpende                                    Mindestens 320 Stunden im      Differenz aus 1600 - 660 (20 bis
      Zorg en                 600                ersten Jahr und mindestens        60% von 1600 Stunden) =            1600 Stunden * 2
      Welzijn                                   960 Stunden im zweiten Jahr.               Heimarbeit

                                                 Mindestens 320 Stunden im      Differenz aus 1600 - 660 (20 bis
    Verzorgende              600                 ersten Jahr und mindestens        60% von 1600 Stunden) =            1600 Stunden * 3
                                                960 Stunden im zweiten Jahr.               Heimarbeit

       MBO-                                      Mindestens 320 Stunden im      Differenz aus 1600 - 660 (20 bis
     verpleeg-                600                ersten Jahr und mindestens        60% von 1600 Stunden) =            1600 Stunden * 4
      kundige                                   960 Stunden im zweiten Jahr.               Heimarbeit

Abbildung 6

                                                                      BBL
                                                                                                                   Gesamte Stundenzahl in
                  Zahl der Unterrichtsstunden   Stundenzahl für Internships    Stundenzahl für das Selbststudium      Abhängigkeit vom
                            pro Jahr                    pro Jahr                           pro Jahr                Studiengang/Ausbildungs
                                                                                                                            gang
     Helpende
      Zorg en                 200                           960                               440                     1600 Stunden * 2
      Welzijn
    Verzorgende               200                           960                               440                     1600 Stunden * 3
       MBO-
     verpleeg-                200                           960                               440                     1600 Stunden * 4
      kundige

Eine weitere Besonderheit in den Niederlanden ist die Dauer des akademischen Jahres. Das
Schuljahr umfasst 40 Wochen (im Gegensatz zu 36 in Belgien).

Man    muss     diese   Besonderheiten     beachten,     um     die   verschiedene    Dauer der
Studiengänge/Ausbildungsgänge vergleichen zu können (Parameter 11). Außerdem wird den
Schulen in den Niederlanden eine große Freiheit bei der Aufteilung der Stunden eingeräumt.

In Flandern ist der Studienumfang in der Erwachsenenbildung für die Profile Family Helper und
Auxiliary    Nurse   geringer  als  im  entsprechenden    Studiengang/Ausbildungsgang     der
Grundausbildung. Für die Studiengänge/Ausbildungsgänge zur Qualified Nurse und Bachelor Nurse
ist dies hingegen genau umgekehrt.

Für das Hochschulstudium findet die Einheit ECTS5 Verwendung. Nun umfasst jedoch ein ECTS je
nach Region 25 bis 30 Stunden und beinhaltet das Selbststudium. In den Niederlanden ist 1 ECTS
= 28 Stunden, in Flandern sind es 26 Stunden. Auch wenn für das Profil Bachelor Nurse die ECTS-
Anzahl in allen Regionen 180 beträgt, sind die Realitäten nicht immer identisch.

5

http://eacea.ec.europa.eu/llp/support_measures_and_network/documents/2013/ects_ds/ects_labe
l_application_form_2013.pdf

                                                                                                                                         18
Im Januar 2014 wurde die europäische Richtlinie 2005/36/EG durch die Richtlinie 2013/55/EU
aktualisiert. Die Dauer von Studiengängen/Ausbildungsgängen, für die eine automatische
Anerkennung erfolgen kann, wird nur in Stunden ausgedrückt (4600), nicht mehr in ECTS.

Die in den Niederlanden angewendete Berechnungsmethode hat zur Folge, dass der
Stundenumfang der Studiengänge/Ausbildungsgänge dem für die automatische Anerkennung
erforderlichen Umfang entspricht.

                             3.2.1.5.                  Höhe der Studiengebühren und externer finanzieller Beitrag

Bei den Studiengebühren gibt es zwischen den Regionen große Unterschiede, sei es für
Einheimische, Europäer oder Nicht-Europäer. Im Allgemeinen sind die Studiengebühren für Nicht-
Europäer höher.
In Belgien gibt es in der Sekundarstufe keine Studiengebühren. In den Niederlanden können die
Studiengebühren hingehen eine Höhe von bis zu 1900€ für Bachelor Nurses erreichen.

In Deutschland gibt es keine Studiengebühren. Im Studiengang Bachelor Nurse müssen die
Schüler-innen einen jährlichen Gesamtbetrag von 400 € an den Allgemeinen Studentenausschuss
zahlen. Ein Semesterbeitrag wird in NRW nicht erhoben.

Laut den in den verschiedenen Tabellen zu den Studiengebühren genannten Beträgen sind diese in
den Niederlanden höher als in den anderen Regionen.

Abbildung 7 – Parameter 8: jährliche Studiengebühren im Ausbildungsprofil Bachelor Nurse für
Einheimische und Europäer sowie für Nicht-Europäer (alle Kategorien).

                                                                                                   Parameter 8 von tabelle B
                                                                            Montant du droit d’inscription / Inschrijvingskosten / Einschreibegebühren
                                                                    Lge                                  VL                                   DG                            NL                         RA

                    Ausbildungen                                                                                               Bachelor in Gesundheits- und
                                                        Bachelier en soins infirmiers       Bachelor in Verpleegkunde                                              Verpleegkunde HBO-V           Bachelor Pflege
                                                                                                                               Krankenpflegewissenschaften

                                                                                        Für Gebürtige: für Studierende, die
                                                                                         kein Stipendium erhalten, 610 € -
                                                                                             Zwischentarif: 350,30 € -
                                                           Für Gebürtige und für
                                                                                        Stipendiaten 100 € / Für Europäer :                                   Für Gebürtige und für Europäer :
                                                       Europäer :175 € / Für nicht
                             Vollzeit Schulbildung                                                   610,10 €/                         425€ Für alle                       1930 €
                                                        Europäer : von 1167€ bis                                                                                                                   Kostenlos*
                                                                                         Für nicht Europäer: ausländische                                        Für nicht Europäer: 7000 €
                                                             2167€ pro Jahr
                                                                                          Studierende, die nicht aus dem
                                                                                          erweiterten europäischen Raum
    Grundausbildung /                                                                            stammen: 5.700 €
allgemeine Schulbildung         Duale Ausbildung                     /                                   /                                   /                               /
                              HBO-V duaal (MBO-
                          verpleegkundigen mit einer                                                                                                          Für Gebürtige und für Europäer :
                               Beschäftigung von                     /                                   /                                   /                             1213 €                       /
                           mindestens 20 Stunden in                                                                                                              Für nicht Europäer: 7000 €
                            einer Pflegeeinrichtung)
                                                                                                                                                              Für Gebürtige und für Europäer :
                               HBO-V verkort                         /                                   /                                   /                                                          /
                                                                                                                                                              1930 Für nicht Europäer: 7000 €
                             DG Brückenstudium                       /                                   /                                 425 €                              /                         /

                                                           Für Gebürtige und für         Für Gebürtige und für Europäer :
                                                              Europäer :154 €             von 100 bis 610,10 € je nach
                           Traditionelle Ausbildung                                                                                          /                                                          /
                                                        Für nicht Europäer :1238 €                  Einkommen
                                                                 maximum                    Für nicht Europäer: 5.700€

                                                           Für Gebürtige und für          Für Gebürtige und für Europäer
                                                       Europäer :max 217 € pro Jahr       :von 100 tot 610,10 € je nach
 Erwachsenenbildung            Brückenstudium                                                                                                /                               /                          /
                                                       Für nicht Europäer: 238€ max                 Einkommen
                                                                  pro Jahr                  Für nicht Europäer: 5.700€

                                                                                                                                                              Für Gebürtige und für Europäer :
                                      VIP                            /                                   /                                   /                  zwischen 1003 € und 1930 €              /
                                                                                                                                                                Für nicht Europäer : 7000 €

                                                                                                                                                                                                 19
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