AKTION 3 Euregionale Ausbildungsprofile, Qualität der Internships und Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen (AEK)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AKTION 3 Euregionale Ausbildungsprofile, Qualität der Internships und Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen (AEK) 1
Inhaltsverzeichnis LISTE DER ABKÜRZUNGEN .................................................................................................................... 4 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 6 1.3. UNTERSUCHUNGSBEREICH .......................................................................................................... 8 1.4. ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSGRUPPE .................................................................................... 8 2 METHODOLOGIE ..................................................................................................................... 9 2.1. INSTRUMENTE ZUR DATENERHEBUNG .......................................................................................... 9 2.1.1 TABELLE A: ÜBERSICHT ÜBER DIE AUSBILDUNGSNACHWEISE ................................................................... 9 2.1.2 TABELLEN B: PARAMETER DES STUDIENGANGS / AUSBILDUNGSGANGS ................................................... 10 2.1.3 GLOSSAR ...................................................................................................................................... 11 2.1.4 TABELLEN C: ABSCHLUSSKOMPETENZEN ............................................................................................ 12 2.2. INSTRUMENTE ZUM VERGLEICH DER DATEN ................................................................................. 12 2.2.1. TABELLE ZUM VERGLEICH DER KURSPARAMETER ................................................................................ 12 2.2.2. VERGLEICHSTABELLE DER KOMPETENZEN .......................................................................................... 13 2.3. AUSTAUSCH BEWÄHRTER VERFAHREN UND EUREGIONALER ERFAHRUNGEN ......................................... 13 2.4. HINZUZIEHUNG VON EXPERTEN ................................................................................................ 13 3. DATENERHEBUNG UND VERGLEICHENDE ANALYSE ............................................................. 14 3.1. TABELLE A: ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN AUSBILDUNGS-NACHWEISE ......................................... 14 3.2. ÜBERSICHT DER STUDIENGANG/AUSBILDUNGSGANG-PARAMETER .................................................... 15 3.2.1. VERGLEICHENDE GESAMTANALYSE ................................................................................................... 16 3.2.2. VERGLEICHENDE ANALYSE NACH AUSBILDUNGSPROFIL: ....................................................................... 20 3.2.2.1. Family Helper ........................................................................................................................... 20 3.2.2.2. Auxiliary Nurse...................................................................................................................... 21 3.2.2.2. Auxiliary Nurse .................................................................................................................... 22 3.2.2.3. Qualified Nurse ..................................................................................................................... 23 3.2.2.4. Bachelor Nurse ...................................................................................................................... 24 3.2.3. SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................................................................................................. 24 3.3. ÜBERSICHT ÜBER DIE ABSCHLUSSKOMPETENZEN ..................................................................................... 26 3.3.1.1. Beschreibung der Profile in Bezug auf ihre Kompetenzen .................................................... 26 3.3.1.2. Verschränkung der drei Kompetenzkategorien .................................................................... 27 3.3.1.3. Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen durch die Regionen .............................. 27 3.3.1.4. Sprachkenntnisse .................................................................................................................. 28 3.3.1.5. Niveau der theoretischen beziehungsweise wissenschaftlichen .......................................... 28 Kenntnisse ............................................................................................................................................. 28 3.3.2. VERGLEICHE ................................................................................................................................. 28 3.3.2.1. Family Helper ........................................................................................................................ 28 3.3.2.2. Auxiliary Nurse...................................................................................................................... 29 3.3.2.3. Qualified Nurse ..................................................................................................................... 31 3.3.2.4. Bachelor Nurse ...................................................................................................................... 32 3.3.3. SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................................................................................................. 34 3.3.3.1. Kenntnisse der Gesetzgebung, der Regelungen und ............................................................ 34 des Gesundheitssystems ...................................................................................................................... 34 3.3.3.2. Verallgemeinerung der Gesundheitsförderung .................................................................... 34 3.3.3.3. Nachhaltige Entwicklung ....................................................................................................... 34 3.3.3.4. Differenzierung der Profile Qualified Nurse und Bachelor Nurse ......................................... 34 3.3.3.5. Kompetenzen der Auxiliary Nurses und Family Helpers im Bereich ..................................... 35 2
Krankenpflege ....................................................................................................................................... 35 4. ORGANISATION DER INTERNSHIPS ....................................................................................... 36 4.1. TERMINOLOGISCHE ANMERKUNG .............................................................................................. 36 4.2. VERGLEICHENDE DATEN .......................................................................................................... 37 4.3. ARBEITSREGELUNGEN BEI STUDIERENDEN/ SCHÜLER-INNEN ............................................................ 38 4.4. QUALITÄT DER INTERNSHIPS .................................................................................................... 39 4.5. SCHLUSSFOLGERUNGEN: SIND QUALITATIV HOCHWERTIGE INTERNSHIP-STÄTTEN VERFÜGBAR? ................ 48 5. ANRECHNUNG VORGÄNGIG ERWORBENER KOMPETENZEN .................................................. 49 5.1. FRANZÖSISCHSPRACHIGER TEIL DER PROVINZ LÜTTICH ................................................................... 49 5.2. FLANDERN ........................................................................................................................... 50 5.3. DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ......................................................................................... 52 5.4. NIEDERLANDE ...................................................................................................................... 52 5.5. REGION AACHEN................................................................................................................... 53 5.6. SCHLUSSFOLGERUNGEN .................................................................................................................... 54 6. ZUSAMMENFÜHRUNG MIT DER AKTION 2 ............................................................................ 54 6.1. ÜBEREINSTIMMUNGEN ZWISCHEN DEN FUNKTIONSPROFILEN UND DEN AUSBILDUNGSPROFILEN IN DER EMR 54 6.2. FUNKTIONSPROFILE UND ALTERUNG DER BEVÖLKERUNG................................................................. 56 6.3. ZWEI ABSCHLUSSNIVEAUS FÜR KRANKENPFLEGER IN DEN NIEDERLANDEN UND IN BELGIEN. .................... 56 6.4. KOMMUNIKATIONSMITTEL BEZÜGLICH DER KOMPETENZEN.............................................................. 57 7. ALLGEMEINE SCHLUSSFOLGERUNGEN .................................................................................. 57 7.1. GEWICHTUNG DER TABELLE A INFOLGE DES VERGLEICHSPROZESSES, .................................................. 57 BASIEREND AUF PFLEGETÄTIGKEITEN ................................................................................................... 57 7.2. AUSBILDUNGSANGEBOT .......................................................................................................... 60 7.3. HETEROGENITÄT BEI DER ORGANISATION DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG .......................................... 60 7.5. BEWÄHRTE VERFAHREN .......................................................................................................... 61 7.6. NIVEAU INNERHALB DES EUROPÄISCHEN QUALIFIKATIONSRAHMENS .................................................. 61 7.7. EMPFEHLUNGEN UND ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN ............................................................................ 62 8. INTERNET LINKS ................................................................................................................... 64 9. ANLAGEN ............................................................................................................................ 72 3
LISTE DER ABKÜRZUNGEN AEK/VAE/EVC: Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen / Valorisation des Acquis de l’Expérience / Erkennen van elders Verworven Competenties AltPflG: Altenpflege ASO: Algemeen Secundair Onderwijs (allgemeiner Unterricht in der Sekundarstufe) ASTA: Allgemeiner Studierenden-Ausschuss BBL: Beroepsbegeleidende Leerweg (beruflicher begleitender Lehrgang) BENELUX: Belgien - Niederlande - Luxemburg BOL: Beroeps Opleidende Leerweg (beruflicher ausbildender Lehrgang) BSO: Beroepssecundair Onderwijs (beruflicher Sekundarunterricht) BUSO: Buitengewoon Secundair Onderwijs (Sonder-Sekundarunterricht) CDO/CEFA: Centra voor deeltijds Onderwijs / Centres d’Education et de Formation en Alternance (Zentrum für duale Ausbildung) CE/EC/EK: Commission Européenne / Europese Commissie / Europäische Kommission CEC/EKK/EQR/EQF: Cadre Européen des Certifications / Europees Kwalificatiekader / Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification Framework CEDEFOP: Centre européen pour le Développement de la Formation Professionnelle (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) CEFA / CDO : Centres d’Education et de Formation en Alternance/ Centra voor deeltijds Onderwijs (Zentrum für duale Ausbildung CESI: Certificat de l’Enseignement Secondaire Inférieur (Zertifikat der Sekundarstufe I) CESS: Certificat d’Enseignement Secondaire Supérieur (Zertifikat des Sekundarunterrichts Oberstufe) CQ: Certificat de Qualification (Qualifikationszertifikat) CVO: Centra Voor Volwassenonderwijs (Erwachsenenbildung) C2D: Certificat du deuxième degré de l’Enseignement Secondaire (Zertifikat der 2. Stufe des Sekundarunterrichts) C6P: Certificat de 6e Professionnelle (Zertifikat des beruflichen Unterrichts 6. Jahres) DBSO: Deeltijds Beroeps Secundair Onderwijs (beruflicher Teilzeitunterricht in der Sekundarstufe) DG: deutschsprachige Gemeinschaft EC/EK/CE: Europese Commissie / Europäische Kommission / Commission Européenne ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System ECVET: European Credit System for Vocational Education and (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung) EK/EC/CE: Europäische Kommission/ Europese Commissie / Commission Européenne EKK/CEC/ EQR/EQF: Europees Kwalificatiekader / Cadre Européen des Certifications / Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification Framework EMR: Euregio Maas-Rhein EPE: Enseignement de Plein Exercice (Vollzeitunterricht) EPS: Enseignement de Promotion Sociale (schulische Erwachsenenfortbildung) EPSC: Enseignement Professionnel Secondaire Complémentaire / ergänzenden beruflichen Sekundarunterricht EQF/EQR/EKK/CEC: European Qualification Framework / Der Europäische Qualifikationsrahmen/ Europees kwalificatiekader / Cadre Européen des Certifications / Europäischer Qualifikationsrahmen EQR/EKK/CEC/EQF: Europäischer Qualifikationsrahmen / Europees Kwalificatiekader /Cadre Européen des Certifications / Europäischer Qualifikationsrahmen / European Qualification Framework ESI: Enseignement Secondaire Inférieur (Unterricht in der Sekundarunterstufe I) ESS: Enseignement Secondaire Supérieur (Unterricht in der Sekundaroberstufe II) ESU: European Student Union (Europäische Studentenvereinigung) ETF: European Training Foundation (Europäische Ausbildungsstiftung) EU/EU/UE: Europaïsche Union / Europese Unie / Union Européenne EVC/VAE/AEK/RPL: Erkennen van elders Verworven Competenties / Valorisation des Acquis de l’Expérience/ Anrechnung der vorgängig erworbenen Kompetenzen/Recognition of Prior Learning 4
FNIB/NFBV: Fédération nationale des infirmières de Belgique / Nationale federatie van Belgische verpleegkundigen (Nationaler Verband belgischer Krankenpfleger) FPCC: Future Proof For Cure and Care FWB: Fédération Wallonie Bruxelles (Wallonien–Brüssel Verband) HAVO: Hoger Algemeen Voortgezet Onderwijs (allgemeiner fortführender Sekundarunterricht) HBO: Hoger Beroeps Onderwijs (höherer beruflicher Unterricht) HBO-V: Hoger Beroeps Onderwijs Verpleegkundige (höhere berufliche Krankenpflege- Ausbildung) HBO-V duaal: Hoger Beroeps Opleiding Verpleegkundige duaal (duale höhere berufliche Krankenpflege-Ausbildung) HBO-V verkort: Hoger Beroeps Opleiding Verpleegkundige verkort (verkürzte höhere berufliche Krankenpflege-Ausbildung) HBOv VIP: Hogere Beroeps Opleiding Verpleegkundige Verkort Innovatief Praktijkgericht (Verkürzte, innovative, praxisorientierte höhere berufliche Krankenpflege-Ausbildung) HPCB: Healthcare Professionals Crossing Borders ICAN: Infirmier Chargé de l'Accompagnement des Nouveaux (Der/ie mit der Betreuung von Neuankömmlingen beauftragte Krankenpfleger/in) IMI: International Market Information System IPES: Institut Provincial d’Enseignement Secondaire (Provinzinstitut für Sekundarunterricht ) KatHo: Katholische Hochschule (Aachen) KHLim: Katholieke Hogeschool Limburg (Katholische Hochschule Limburg) KPVDB: Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien KrPflG: Krankenpflege KSO: Kunst Secundair Onderwijs (Kunst Sekundarunterricht ) KUSO: Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten LZC: Leerzorgcentrum (Pflegepraktisches Ausbildungszentrum in der Einrichtung) MAVO: Middelbaar algemeen voortgezet onderwijs (allgemeiner mittlerer Unterricht) MB: Moniteur belge (belgisches Staatsblatt) MBO: Middelbaar beroeps onderwijs (mittlerer beruflicher Unterricht) MBO-V: Middelbaar beroeps onderwijs Verpleegkunde (mittlerer beruflicher Unterricht Pflege) NRW: Nordrhein-Westfalen OKAN: Onthaalonderwijs voor anderstalige Nieuwkomers (Empfangsunterricht für anderssprachige Neuankömmlinge) P: Période (Zeitraum) POM: Provinciale Ontwikkelingsmaatschappij van Limburg (Entwicklungsgesellschaft der Provinz Limburg) Se-n-se= Secundair-na-secundair (7. Jahr des Sekundarunterrichts) SFMQ: Service Francophone des Métiers et des Qualifications (Französischsprachiger Dienst für Berufe und Qualifikationen) TSO: Technisch secundair onderwijs (Technischer Sekundarunterricht) UE/EU/EU: Union Européenne / Europese Unie / Europaïsche Union VAE/AEK/EVC: Valorisation des Acquis de l’Expérience / Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen / Erkennen van elders Verworven Competenties VDAB: Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding (Flämischer Dienst für Arbeit und Ausbildung) VMBO: Voorbereidend Middelbaar Beroepsonderwijs (Vorbereitung auf den beruflichen Sekundarunterricht) VWO: Voorbereidend Wetenschappelijk Onderwijs (vorbereitender wissenschaftlicher Unterricht) WEB: Wet Educatie en Beroepsonderwijs (Niederländisches Gesetz über Ausbildung und beruflichen Unterricht) WHO : World Health Organisation WO: Wetenschappelijk Onderwijs (wissenschaftlicher Unterricht) 5
1 Einleitung Die Aktion 3 des Interreg Projektes Future Proof for Cure and Care betrifft das euregionale Ausbildungsangebot, die Qualität der Internships und die Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen. Die im Rahmen dieser Aktion gebildete Arbeitsgruppe hat die Ausbildungsnachweise der verschiedenen Bildungswege, die zu Pflegeberufen führen, in den fünf Regionen analysiert: o Was sind die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium? o Wie ist dieses Studienprogramm organisiert? o Welche Kompetenzen werden im Verlauf des Studiengangs/ Ausbildungsgangs erworben? Vor dem Hintergrund, dass Mobilität und lebenslanges Lernen zu zentralen Werten der europäischen Einigung geworden sind, können die Sichtbarmachung der Unterschiede zwischen den Regionen und die Konfrontation mit ihnen den Arbeitgebern im Pflegesektor, die Bewerber aus anderen Ländern der EMR einstellen möchten, von einigem Nutzen sein. Diese Informationen werden zudem Studierenden / Schüler-innen helfen, die in einem anderen Land der EMR studieren oder sich dort spezialisieren möchten. Bewerber auf eine Stelle in einem anderen Land der EMR werden darin auch ein Mittel finden, sich mit einem zukünftigen Arbeitgeber mühelos über die während ihres Studiums erworbenen Kompetenzen auszutauschen. 1.1 Nutzungsvorbehalte 1.1.1 Nachhaltigkeit der Daten Dieser Bericht spiegelt die von der zur Umsetzung der Aktion 3 gebildeten Arbeitsgruppe gesammelten Daten wider (siehe Punkt 1.4 oben). Die Lehre und Ausbildung betreffenden Daten stammen aus den Jahren 2012 und 2013. Diese Daten haben während der Projektlaufzeit bedeutende Änderungen erfahren, insbesondere die Abänderung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 1. Januar 2014 (Richtlinie 2013/55EG). Die von der Arbeitsgruppe gesammelten Rohdaten haben infolgedessen eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Ihre Bedeutung liegt weniger in ihrem absoluten Informationswert als in ihrer Gegenüberstellung. 1.1.2 Verwendung englischer Begriffe und Terminologie Der Einfachheit halber werden in den Kommentaren und Schlussfolgerungen häufig die englischen Begriffe Bachelor Nurse, Qualified Nurse, Auxiliary Nurse und Family Helper verwendet. Diese Begriffe erlauben es, sich gleichzeitig auf die verschiedenen in der EMR vertretenen Ausbildungsnachweise zu beziehen (siehe Abbildung 3). Die exakten Bezeichnungen jeder Region werden in Tabelle A, den Tabellen B und im Kopf der Tabellen zum Qualifikationenvergleich aufgeführt. Wenn der spezifische Ausbildungsnachweis einer Region erwähnt wird, erfolgt dies in der Originalsprache sowie in kursiver Schrift. Wenn ein allgemeines Konzept nicht eindeutig in alle drei Sprachen übersetzt werden kann, wird ebenso der englische Begriff verwendet (zum Beispiel Internship). 6
Im Rahmen der Übersetzung des ursprünglich in der französischen Sprache geschriebenen Textes ergab sich die Schwierigkeit, vor allem die Begriffe „Qualifikation“ und „Kompetenz“ zutreffend zu übersetzen. Wir haben die folgende Lösung angestrebt, möglicherweise aber nicht durchgängig beibehalten: Qualifikationen werden eher formal verstanden als solche, die durch einen Ausbildungsnachweis belegt sind (siehe auch Art. 3 Abs. 1 b) der Richtlinie 2005/36/EG). Kenntnisse und Fähigkeiten (knowledge and skills) werden gem. Art 31 Abs. 6 der Richtlinie 2005/36/EG als Gegenstände der Ausbildung vermittelt. Im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens sprechen wir von Kenntnissen und Fertigkeiten. Kompetenzen sind (inhaltliche) Befähigungen, wie sie u.a. in Art. 31 Abs. 7 der Richtlinie 2005/36/EG für die Berufe der Krankenpflege aufgelistet sind. Im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens wird unterschieden zwischen Wissen (=Knowledge), Fertigkeiten (=kognitive und praktische Fähigkeiten) sowie Kompetenzen (competences=Persönliche Fähigkeiten i.S.v. „Verantwortung“ und „Selbständigkeit“). 1.1.3 Geografische Identifizierung der Regionen Sechs Regionen haben am FPCC-Projekt teilgenommen: die Region Aachen, der Süden und die Mitte der niederländischen Provinz Limburg, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, der französischsprachige Teil der Provinz Lüttich, die belgische Provinz Limburg und die flämische Provinz Brabant. Die Untersuchungen und Vergleiche konzentrieren sich auf fünf Regionen, wobei die beiden flämischen Provinzen als Ganzes betrachtet werden. Aus stilistischen Gründen beziehen sich die im Text verwendeten Begriffe manchmal auf weiter gefasste Regionen oder auf ein Land. Wenn der Begriff „Flandern“ gebraucht wird, meint dies die belgische Provinz Limburg und das flämische Brabant gemeinsam. Der Begriff „Deutschland“ wird gelegentlich zur Bezeichnung der Region Aachen verwendet. Der Begriff „Provinz Lüttich“ versteht sich als der französischsprachige Teil dieser Provinz (also ohne die deutschsprachige Gemeinschaft). Der Begriff „Belgien“ umfasst die drei teilnehmenden Regionen Belgiens. Der Begriff „Niederlande“ meint den südlichen Teil der niederländischen Provinz Limburg. In den Tabellen werden die folgenden Abkürzungen verwendet. VL = die belgische Provinz Limburg und das flämische Brabant gemeinsam Lge = der französischsprachige Teil der Provinz Lüttich DG = die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien NL = der südliche und der mittlere Teil der niederländischen Provinz Limburg RA = die Region Aachen Bei den vom deutschen Partner erhobenen Daten handelt es sich mehrheitlich um Daten aus Nordrhein-Westfalen. Manchmal sind es auch in der Region Aachen erhobene Daten. Die Region, in der die Daten gesammelt wurden, wird jedes Mal angegeben. 7
1.2 Ziele der Aktion Die Hauptziele der Aktion 3 bestehen in o der Entwicklung einer euregionalen Übersicht (Klassifizierung und Vergleich) über das Lehr- und Ausbildungsangebot im Bereich der Pflegeberufe sowie im Vergleich der Ausbildungsprofile. Es geht also darum, die Parameter der verschiedenen Ausbildungs- und Studiengänge, die zu einem Ausbildungsnachweis führen (Diplom oder Zertifikat), zu identifizieren und den jeweiligen Studiengang/Ausbildungsgang und die entsprechende, durch den Studierenden/ Schüler-innen erworbene Qualifikationsmatrix zu vergleichen. In zweiter Linie befasst sich die Aktion mit o der Analyse der Vermittlung praktischer Ausbildung (Qualität der Internships) o sowie der Untersuchung, auf welche Art und Weise bereits erworbene Qualifikationen in der Euregio anerkannt werden (Anerkennung zwischen Regionen / Ländern). Innerhalb der EMR gibt es eine grenzüberschreitende Mobilität der Beschäftigten im Gesundheitssektor. Vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und des steigenden Pflegebedarfs muss sie durch einen Vergleich der Bildungswege, der Qualifikationen und der Funktionen sowie der Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen erleichtert werden. 1.3. Untersuchungsbereich Die Aktion 3 hat den Fokus auf die Ausbildungsprofile Bachelor Nurse, Qualified Nurse, Auxiliary Nurse und Family helper gelegt1. 1.4. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe der Aktion 3 war wie folgt zusammengesetzt: Partner aus der belgischen Provinz Limburg - Provinciale Ontwikkelingsmaatschappij Limburg (POM) (leadpartner) - Katholieke Hogeschool Limburg (KHLim) - Familiehulp Partner aus der flämischen Provinz Brabant - Vzw Landelijke thuiszorg. Partner aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens - Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten (KUSO) und Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien (KPVDB) - Familienhilfe Partner aus dem französischsprachigen Teil der Provinz Lüttich - Espace Qualité Formation de la Province de Liège Partner aus der niederländischen Provinz Limburg - Calibris - Zuyd Hogeschool / Zorg Academie 1 In Deutschland ist der Beruf „Familienhelfer“ kein „Nursing“-Beruf 8
Partner aus der Region Aachen - StädteRegion Aachen - Katholische Hochschule NRW. Der Espace Qualité Formation wurde mit der Koordinierung der Arbeitsgruppe beauftragt (Aktionsleiter). Außer den Treffen der euregionalen Arbeitsgruppe hat der Leiter der Aktion 3 auch bilaterale Gespräche (Aktionsleiter + eines der Mitglieder) sowie zur Abstimmung zwischen den Aktionen auch Verständigungstreffen mit den Leitern der Aktionen 2 und 4 organisiert (siehe Punkt 6 unten). 2 Methodologie Die Instrumente zur Datenerhebung und zum Vergleich wurden von der Arbeitsgruppe gemäß der folgenden Chronologie geschaffen und verwendet: Abbildung 1: Zeitleiste Oktober September März Juli 2012 bis Juni April 2014 2012 2013 bis Februar 2014 2012 bis September und Juli bis August bis Mai Februar bis April 2014 Juni 2012 2013 2013 2014 2013 2014 Erstellung Aktion 3: 23.03.2012 und Übersetzung des Schaffung Analyse, Abschluss- Erstellung der Instru- Vergleich und berichts Abschluss und Datener- Datenvali von mente Synthese Änderungen hebung -dierung Vergleichs- (Tabellen (Primär- und instrumenten Regionale A, B, C) Sekundärziele) Beginn Anpassungen der Ergebnisse 2.1. Instrumente zur Datenerhebung Die Studiengänge/ Ausbildungsgänge sowie die allgemeine Unterrichtsstruktur unterscheiden sich stark von Region zu Region. Außerdem können ähnlich erscheinende Ausbildungsnachweise deren tatsächlich unterschiedliche Inhalte verschleiern. Es ist also zweckdienlich, die Studiengänge/ Ausbildungsgänge in einem Format zu analysieren, das einen Vergleich erlaubt. 2.1.1 Tabelle A: Übersicht über die Ausbildungsnachweise Zunächst hat jede Region eine Liste der wichtigsten Ausbildungsnachweise erstellt, wie sie von den Bildungseinrichtungen im Bereich der Krankenpflegeberufe ausgestellt werden, und zwar klassifiziert nach ihrer Position in der Hierarchie der Einrichtungen. 9
2.1.2 Tabellen B: Parameter des Studiengangs / Ausbildungsgangs Die Tabellen B stellen die Parameter zusammen, welche an einen Lehrplan gebunden sind, an dessen Ende ein Abschlussdiplom / Zertifikat / Zeugnis / Bescheinigung ausgestellt wird. Vertikal entspricht jede Spalte einem Studiengang/Ausbildungsgang, der zu diesem Ausbildungsnachweis führen kann: Grundausbildung : die früheste und direkteste Studiengang/Ausbildungsgang Schulische Vollzeitausbildung: die Schule organisiert die Gesamtheit der Ausbildung, einschließlich der Internships Duale Ausbildung2 (teilweise Schulausbildung und teilweise Arbeit im Betrieb) Modulare Ausbildung (Wissensvermittlung durch voneinander unabhängige und als Bausteine funktionierende Module) Erwachsenenbildung Die duale und die modulare Ausbildung können sowohl Teil der Grundausbildung als auch der Erwachsenenbildung sein. Horizontal wird ein Studiengang/Ausbildungsgang durch 21 Parameter gekennzeichnet : 1. Bereits erworbene Diplome, einschließlich Brückenstudium (Bindeglied zur Aktion 4) für den Zugang zur Ausbildung 2. Anerkennung der innerhalb oder außerhalb des Landes erworbenen Qualifikationen. Hierbei muss angegeben werden, ob die erworbenen Qualifikationen (Berufspraxis oder ein anderes Diplom) als für die Zulassung erforderliche Diplome anerkannt werden oder zur Befreiung von Lehrplaninhalten führen können. Das nachfolgende Kapitel 5 befasst sich mit diesem Thema. 3. Mindestalter für den Zugang zur Ausbildung: Hierbei kann es sich um ein vorgeschriebenes Mindestalter handeln oder um das normalerweise nach einer gewissen Zahl von zuvor erforderlichen Studienjahren erreichte Alter. 4. Anzahl der erforderlichen Jahre in der Grundausbildung : die normale Ausbildungsdauer, die der Zulassung zum Studiengang/Ausbildungsgang vorausgeht, und zwar ab Beginn der Schulpflicht 5. Nationalität: eventuelles Vorhandensein von Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Studierenden/ Schüler-innen 6. Vorhandensein einer Aufnahmeprüfung 7. Vorhandensein von quantitativen Beschränkungen der Studierenden- / Schülernzahl (Numerus Clausus o.ä.) 8. Einschreibgebühr (in € pro Jahr) für Einheimische, Europäer und Nicht-Europäer. Die Einschreibgebühr entspricht den jährlichen Studiengebühren. Dieser Betrag beinhaltet manchmal ausschließlich die Einschreibung und Versicherungen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Region und Bildungseinrichtung beinhaltet er manchmal weitere Vorteile (Handouts/Unterrichtsnotizen, Berufskleidung, ärztliche Betreuung usw.). 9. Finanzieller Beitrag von außen: Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung seitens eines Arbeitgebers oder der öffentlichen Hand (J / N / möglich). 10. Dauer des Studien-/Ausbildungsgangs (in Monaten oder Jahren) 11. Umfang (in Stunden oder Credits) 2 Dieses Konzept ist unterschiedlich je nach Region – siehe Glossar 10
12. Schulart 13. Internships: Aufteilung in Stunden gemäß der Art der aufnehmenden Stelle (Krankenhaus, betreutes Wohnen für Senioren, häusliche Pflege) 14. Verhältnis Internships/Unterricht: Ausdruck in Prozent des Verhältnisses zwischen praktischer Ausbildung und theoretischem Unterricht. Dieser Parameter wird im Kapitel 4 erläutert. 15. Zum Ende des Ausbildungsprogramms erworbene Qualifikationen. Es handelt sich hierbei um die mit dem Ausbildungsnachweis verbundenen Abschlussqualifikationen. Diese Qualifikationen werden in den Tabellen C detailliert aufgeführt. 16. Abschlussniveau Hier wird der erreichte Ausbildungsgrad genannt. Zur Verdeutlichung wurde eine schematische Darstellung der Unterrichtsstruktur der jeweils betrachteten Region angefügt. Ein Kreuz markiert das Niveau des dabei erlangten Ausbildungsnachweises. 17. Brückenstudium: Zugangsmöglichkeit zu einem anderen Abschluss über ein verkürztes Studium 18. Erfolgsquote der Schulen (ausgedrückt durch das Verhältnis zwischen der Zahl der Absolventen und der Zahl der für das erste Ausbildungsjahr eingeschriebenen Studierenden/Schüler-innen) 19. Gesamtkapazität des Schulsystems der Region – also die maximale Zahl von Einschreibungen pro Jahr 20. Niveau innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmens (von 1 bis 8). Diese von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten etablierte Referenz existiert noch nicht für alle berücksichtigten Titel 21. Automatische Anerkennung in der EU (ja oder nein): Dieser Parameter wird in Aktion 2 erläutert 2.1.3 Glossar Seit Beginn ihrer Arbeit sind sich die Gruppenmitglieder der Schwierigkeit bewusst, über Konzepte zu kommunizieren, deren einfache Übersetzung nicht immer ausreicht, um die Komplexität ihrer konkreten Inhalte auszudrücken. Zunächst wurde das Glossar des CEDEFOP3 verwendet. Danach wurde für den Arbeitsbedarf der Gruppe ein internes und speziell an den euregionalen Kontext angepasstes Glossar entwickelt. Dieses Glossar enthält die spezifische Terminologie zu Unterricht und Ausbildung, die im Rahmen des Projekts verwendet wird (siehe Anlage I). 3 http://www.cedefop.europa.eu/EN/Files/4106_en.pdf http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/4064_EN.PDFEuropass/ http://europass.cedefop.europa.eu/en/home 11
2.1.4 Tabellen C: Abschlusskompetenzen Eine Qualifikation ist das nachweisliche Vermögen, in Arbeitssituationen und im Studium sowie zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden sowie persönliche soziale und methodologische Tauglichkeit an den Tag zu legen (Glossar des CEDEFOP, S. 37). Im Bereich von Lehre und Pädagogik tendiert der Kompetenzansatz dazu, die Vorstellung von Lehrplänen zu ersetzen. Ein Ausbildungsprofil definiert sich künftig in der Gesamtheit der vom Studierenden/Schüler-innen während des Studiengangs/Ausbildungsgangs erworbenen Kompetenzen. Tabelle C (siehe Anlage VI) erlaubt es, die Abschlussqualifikationen in die drei Kategorien Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterteilt darzustellen, also genau in der Strukturierung, die im Europäischen Qualifikationsrahmen vorgesehen ist4. 2.2. Instrumente zum Vergleich der Daten Zur Erleichterung der Ergebnisanalyse wurden zwei Vergleichsinstrumente eingesetzt: 2.2.1. Tabelle zum Vergleich der Kursparameter Dieses neue Instrument hat es ermöglicht, die Daten der Tabelle B in überregionaler Art und Weise zusammenzufassen. Gewisse Parameter, die nicht ausreichend sachdienlich waren, wurden fallengelassen. Die übrigen Parameter wurden so zusammengefasst, dass die bedeutenden Synergien besser gezeigt werden konnten: o Anzahl der möglichen Studien- / Ausbildungsgänge o Erforderliches Diplom o Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen o Aufnahmeprüfung o Beschränkung (Numerus Clausus o.ä.) o Höhe der Studiengebühren / Ausbildungskosten o Externer finanzieller Beitrag o Zulassungsalter zur Ausbildung o Zahl der erforderlichen bereits absolvierten Jahre o Dauer der Ausbildung o Umfang o Verhältnis Internships/Unterricht o Gesamtkapazität des Schulsystems in der Region o Erfolgsquote der Schulen o Niveau innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmens o Automatische Anerkennung innerhalb der EU 4 http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/eqf_en.htm http://ec.europa.eu/eqf/compare_en.htm http://ec.europa.eu/eqf/documentation_en.htm 12
2.2.2. Vergleichstabelle der Kompetenzen Nachdem die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Tabellen C für jedes der Ausbildungsprofile ausgefüllt hatten, wurde der Wortlaut der Kompetenzen in Items neu formuliert und dann unter Einhaltung der Unterteilung in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zusammengetragen. Es wurden fünf Spalten (eine pro Region) hinzugefügt, um (durch ein Kreuz) kenntlich zu machen, in welcher oder welchen Region(en) jede Kompetenz vermittelt wird. Im speziellen Fall, wenn Ausbildungsprofile als für den Pflegeberuf im eigentlichen Sinne, sei es Bachelor Nurse oder Qualified Nurse, als relevant bezeichnet werden, so stammt die Mehrzahl der fachlichen Kompetenzen aus der Liste pflegerischer Handlungen der belgischen Gesetzgebung. Diese Liste bietet den Vorteil, in allen drei Sprachen der Euregio vorzuliegen. Sie kann als beinahe vollständig betrachtet werden, obwohl einige pflegerische Handlungen von nicht-belgischen Partnern hinzugefügt wurden. In Belgien legt diese detaillierte Liste der möglichen fachlichen Kompetenzen zugleich die Tätigkeiten, die den Krankenpflegern/innen rechtlich vorbehalten sind, und die durch den Studenten erworbenen Endkompetenzen fest. In Deutschland und in den Niederlanden ist die detaillierte Beschreibung der fachlichen Kompetenzen nicht so relevant, um die Fertigkeiten der Absolventen zu beschreiben, da das am Ende des Studiengangs erreichte Niveau von den während des internship erworbenen Fähigkeiten abhängig ist. Deshalb war die detaillierte Beschreibung der fachlichen Kompetenzen eine sehr schwierige Übung für diese Regionen, was die Tragweite der Vergleichsanalyse nuanciert: die Kreuze, die in den vergleichenden Tabellen eingetragen wurden, haben nicht die selbe Bedeutung in allen Regionen und müssen mit Vorsicht betrachtet werden (siehe hierunter 3.3.1.3.) 2.3. Austausch bewährter Verfahren und euregionaler Erfahrungen Um den Sekundärzielen der Aktion zu begegnen, also der Anrechnung vorgängig erworbener Kompetenzen und der Qualität der Internships, wurde der Austausch bewährter Verfahren vorgenommen. Als dessen Grundlage dienten die Parameter 2, 13 und 14 der Tabellen B, deren Schlussfolgerungen weiter unten in den Kapiteln 4 und 5 wieder aufgenommen werden. Eine „Mobilitätsuntersuchung“ der Zuyd Hogeschool hat den Arbeitsgruppen der Aktionen 2 und 3 eine konkrete Vorstellung von der tatsächlichen Mobilität des Pflegepersonals in der EMR verschafft (für zusätzliche Informationen siehe Anlage IX). Schließlich, wurde ein euregionaler Studentenaustausch organisiert (siehe Aktion 7). 2.4. Hinzuziehung von Experten Die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Aktion 3 sollten Daten aus dem Bildungswesen sammeln. Auf diesem Gebiet ist die Vielfalt der Quellen von entscheidender Bedeutung. Dabei handelt es sich nicht nur um die Gesetzgebung und Regulierungen, sondern auch um die speziellen Modalitäten der Bildungseinrichtungen selbst. Die teilnehmenden Regionen haben deshalb ihre Experten auf diesem Gebiet als Mitglieder der Arbeitsgruppe der Aktion 3 benannt. Falls notwendig, haben die Mitglieder zudem Experten von außerhalb des Projekts (individuell oder in Komitees) sowie die Verwaltungen der für Bildung zuständigen Behörden hinzugezogen. 13
3. Datenerhebung und vergleichende Analyse 3.1. Tabelle A: Übersicht über die wichtigsten Ausbildungs- nachweise In der zu diesem Zweck vorgesehenen Spalte hat jede Region eine Liste von ungefähr 11 Ausbildungsnachweisen aus dem Bereich der Krankenpflege in der Rangfolge ihres Studienniveaus eingeführt. Dabei werden die offiziell durch die zuständigen Behörden festgelegten EQR-Stufen angegeben. Abbildung 2: Tabelle A EQF EQF EQF EQF EQF Level Lge Level VL Level DG Level NL Level RA Master Master verpleegkunde HBO master physic ian Pflegemanagement Master management assistant Master Lehrer Pflege en beleid van de / und Gesundheit Master santé 7 7 gezondheidszorg 7 7 * publique (6 options) Master in de HBO Master: master Master Sc hulleitung gezondheids- advanc ed nursing voorlic hting en - prac tic e Master bevordering Pflegewissensc haft Bac helor verpleegkunde met bezondere beroepstitel** (Bac helor) Bac helier en soins Fac hkrankenpfleger infirmiers avec un in…. titre professionnel 6 6 Bac helor 6 6 Vervolgopleiding *** partic ulier (8 verpleegkunde met spéc ialités dont la bijzondere formation c adre) (Bac helor) beroepsbekwaamheid *** Krankenpfleger mit besonderer * Bac helor Fac hkenntnis in Pflegewissensc haft Bac helor in Bac helor Gesundheits- und verpleegkunde Bac helier en soins Krankenpflegewissen- Bac helor of Health 6 6 (Gegradueerd 6 6 infirmier sc haften. (HBO- verpleegkunde) verpleegkundige van Bis 2008 graduierter 1998 tot 2009) Krankenpfleger Brevet d'infirmier Gegradueerd hospitalier avec Assoc iate degree verpleegkunde met Krankenpfleger mit qualific ations HBO Verpleegkunde * 5 bijzondere * besonderer 5 professionnelles niveau 5 bijvoorbeeld beroepsbekwaamheid Fac hkenntnis in… partic ulières (6 praktijkondersteuner ** spéc ialités) Pflegefac hkräfte *** vervolgopleidingen * mit Brevet des Fac hweiterbildungen ergänzenden Weiterbildung für berufsbildenden Pflegeberufe WBVO- Sekundarunterric hts; * Gegradueerd Pflege- NRW Fac hbereic h verpleegkundige Brevet d'infirmier Gesundheits- und * 5 (gediplomeerd * Staatlic h geprüfte hospitalier Krankenpflegewissen- verpleegkundige van Gesundheits- und sc haften, MBO verpleegkundige 1997tot 2008) 4 Krankenpfleger Studienric htung niveau 4 * Krankenpfleger (Brevetierter Krankenpfleger) Staatlic h geprüfte * Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger * Altenpfleger mit Verzorgende IG (= Fac hweiterbildungen individuele * Aide- soignant 4 Zorgkundige** * Pflegehelfer 3 gezondheidszorg) * Altenpfleger niveau 2 Gesundheits- und * Pflegeassistenz Altenpflegehelfer * * Kinderpflegerin Verzorgende,poly- Familien und Senioren- Helpende zorg en * Aide familial * valent verzorgende * 2 * / Helfer welzijn niveau 2/ * Familienhelfer/ Sozialhelfer * Sozialpädagogisc he Assistentin Krankenhauslogistik- Hauswirtsc haftshelfer * 1 Zorghulp Niveau 1 * assistent , Pflegediensthelfer Assistant en * 3 Logistiek assistent logistique 14
Danach musste festgelegt werden, welche Ausbildungstitel untereinander verglichen werden sollten, ohne dass dabei im Vorwege deren genaue Inhalte bekannt waren. Eine wörtliche Übersetzung eines Ausbildungstitels lässt in der Tat nicht auf seinen Inhalt schließen. In einigen Fällen entspricht eine ähnliche Bezeichnung sogar verschiedenen Stufen (zum Beispiel verzorgende in Flandern und in den Niederlanden). Für diese Tabelle wurden vier Ausbildungstitel als a priori gleichwertig und vergleichbar angesehen und somit ausgewählt: Bachelor Nurses, Qualified Nurses (für die es in Deutschland drei verschiedene Titel gibt), Auxiliary Nurses und Family Helpers. Die Ausbildungstitel (22 insgesamt) wurden unter „vermutete Gleichwertigkeit“ in die Kategorien aufgenommen und für geeignet befunden, untereinander verglichen zu werden. Abbildung 3: Auszug der Tabelle A, der die 22 untersuchten Ausbildungsprofile zeigt Englische Lge VL DG NL RA Begriffe Bachelor in Bachelier en Bachelor of Bachelor Bachelor in Gesundheits-und soins Health (HBO- Bachelor Pflege nurse Verpleegkunde Krankenpflege- infirmiers verpleegkunde) wissenschaften Altenpfleger + Brevet Gegradueerd Gesundheits- und Qualified Brevet MBO d'infirmier verpleegkundige Krankenpflege + nurse Krankenpfleger Verpleegkundige hospitalier (HBO 5) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Altenpflegehelfer + Auxiliary Aide- Zorgkundige Pflegehelfer Verzorgende IG Gesundheits- und nurse soignant Pflegeassistent Family Familien und Helpende zorg en Aide familial Verzorgende Pas d’équivalent helper Senioren-Helfer welzijn Die Analyse der Kompetenzen (siehe 3.3) hat es ermöglicht, jedem dieser Ausbildungstitel einen detaillierten Inhalt zuzuordnen. Analyse und Vergleich dieser Inhalte, im Wesentlichen bezüglich der Abschlusskompetenzen, hat es darüber hinaus erlaubt, die im ersten Ansatz angenommene Gleichwertigkeit zu differenzieren (siehe 7.1). Anmerkung: Tabelle A ist eine Zusammenfassung der Ausbildungstitel, also der Bezeichnungen der Diplome. Die Inhaber eines dieser Diplome/ Zertifikate / Zeugnisse / Bescheinigungen können mehrere Berufe ausüben. Gelegentlich ist ein bestimmter Beruf den Inhabern verschiedener Diplome zugänglich. In einigen Fällen entspricht der Diplomtitel der Berufsbezeichnung. Diese Überschneidungen werden in Tabelle 1 der Aktion 2 aufgezeigt. 3.2. Übersicht der Studiengang/Ausbildungsgang-Parameter Die Tabellen B wurden für die 22 ausgewählten Ausbildungstitel vervollständigt. Sie gehen aus Anlage III hervor. Die Lehrpläne zur Veranschaulichung des Parameters 16 werden in Anlage IV wieder aufgenommen. Alle diese Daten wurden innerhalb der Vergleichsinstrumente neu gruppiert, um die interregionale Sichtweise zu erleichtern (Anlage V). 15
3.2.1. Vergleichende Gesamtanalyse 3.2.1.1. Studien-/Ausbildungsgänge und -möglichkeiten In Belgien können Erwachsene, die ein (erneutes) Studium aufnehmen möchten, innerhalb des auf sie zugeschnittenen Studiengangs/Ausbildungsgangs ihren Beruf weiter ausüben oder den Status als Arbeitssuchender aufrechterhalten. Die Studiengänge für Erwachsene dauern mitunter länger (da sie zu unregelmäßigen Zeiten und in Teilzeit stattfinden), doch sind deren Zugangsvoraussetzungen weniger streng. Oftmals ist der für die Zulassung zur Grundausbildung erforderliche Abschluss für die Erwachsenenbildung nicht erforderlich. Auf Grundlage einer Personalakte können erworbene Qualifikationen diesen Abschluss ersetzen. Gelegentlich wird zur Sicherstellung, dass der Studierende/Schüler-in über die erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten verfügt, eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. In Flandern ist die Erwachsenenbildung in verschiedene Module gegliedert und wird von den Behörden als „modulare Ausbildung“ bezeichnet. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass es sich nicht um einen modularen Unterricht im engeren Sinne handelt, da nicht nach jedem Modul ein Zertifikat ausgestellt wird und die erworbenen Qualifikationen nicht auf einheitliche Weise anerkannt werden können. Für die Ausbildung zum Family Helper und zur Auxiliary Nurse gibt es spezielle Bildungseinrichtungen für Erwachsene. Für Krankenpfleger findet die Erwachsenenbildung in den gleichen Einrichtungen statt wie die Grundausbildung. Der Studiengang/Ausbildungsgang „Route 33“ ist ein weiteres Beispiel für eine abgeänderte Grundausbildung (4 anstatt 3 Jahre). In Deutschland und den Niederlanden haben Erwachsene die Möglichkeit gemäß einem abgeänderten Modell die Grundausbildung aufzunehmen (Teilzeit in Deutschland, Studiengang/Ausbilgungsgang BBL in den Niederlanden). In den Niederlanden ist es für ein und dasselbe Studien-/Ausbildungsniveau möglich, zwischen zwei Bildungswegen zu wählen: BOL und BBL. Der Unterschied besteht hauptsächlich im Verhältnis Internship/theoretischer Unterricht (für Einzelheiten siehe Kapitel 4). Der Studiengang/Ausbildungsgang BOL ist „theoretischer“ (70% theoretischer und 30% praktischer Unterricht), während der Studiengang/Ausbildungsgang BBL „praktischer“ ist (30% theoretischer und 70% praktischer Unterricht). Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass die erworbenen Diplome identisch sind. 3.2.1.2. Erforderlicher Abschluss Die Wertigkeit des Abschlusses in der Erwachsenenbildung ist in Belgien nicht immer gleich wie die der in der Grundausbildung erworbenen Abschlüsse: Dies ist bei den Abschlüssen Auxiliary Nurse und Family Helper der Fall, die beruflichen Zugang erhalten, aber nicht zu höheren Studiengängen. Zusätzlich bieten Brückenmodule in der Erwachsenenbildung Zugang zu einem akademischen Abschlussniveau. 3.2.1.3. Zugangsbedingungen und Aufnahmeprüfung: Die mündliche und schriftliche Kommunikation ist für Pflegeberufe von besonderer Bedeutung. Auch wenn dies keine formale Anforderung für die Zulassung zum Studium/ zur Ausbildung darstellt, sind gute Sprachkenntnisse für den Erwerb eines Diploms doch unverzichtbar. In Belgien stellt ein Defizit bei der Beherrschung der Sprache oft einen Grund für den Ausbildungsabbruch bei Erwachsenen dar. 16
In Flandern müssen Studierende/Schüler-innen, die aus einer nicht-flämischen Bildungseinrichtung (ausländische Schule, französisch- oder deutschsprachige Schule in Belgien) kommen oder am Sprachunterricht für anderssprachige Neuankömmlinge (OKAN) teilnehmen, zunächst vom Zulassungskomitee der Schule angenommen werden. Die Entscheidung muss innerhalb von 25 Kurstagen nach Beginn des Schuljahres getroffen werden. In Deutschland ist die Zahl der Ausbildungsplätze pro Einrichtung begrenzt. Oft wird ein Motivationsschreiben verlangt. In jedem Ausbildungsgang unterliegen die Schüler-innen im Betrieb, in dem sie ihre praktische Ausbildung absolvieren, einer Probezeit von sechs Monaten. Dieses System ist in der Euregio Maas- Rhein einzigartig. Außerdem ist hervorzuheben, dass in Deutschland vor der Zulassung ein medizinisches Gesundheitsattest verlangt wird, auch wenn es sich hierbei nicht im eigentlichen Sinne um Aufnahmeprüfungen handelt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sehen diese Maßnahme als durchaus vernünftig an. Tatsächlich ist es unentbehrlich, zukünftige Studierende/ Schüler-innen darauf hinzuweisen, dass Pflegeberufe unbeeinträchtigte körperliche Fähigkeiten erfordern. In Belgien wird vor dem ersten aktiven Internship eine medizinische Untersuchung verlangt. Aufnahmeprüfungen gibt es nur in der Erwachsenenbildung, für Studenten die nicht über die erforderlichen Zugangsdiplome verfügen. Das Zugangsalter zu einem Studiengang/Ausbildungsgang ist ein Parameter, der mehrere Facetten enthält. Für Erwachsenenbildung gibt es in Belgien je nach Region ein Mindestzulassungsalter von 18 oder 20 Jahren. Für die Grundausbildung existiert hingegen kein Mindestalter. Es wird lediglich auf das übliche Alter von Studierenden/Schüler-innen hingewiesen, die weder ein Ausbildungsjahr wiederholt noch übersprungen haben. Im Studiengang/Ausbildungsgang zum Bachelor Nurse ist das übliche Alter von 18 Jahren auch das Mindestalter, so dass Studierende nicht vor dessen Erreichen beginnen können. In den Niederlanden ist es nicht unüblich mit 17 Jahren ein Bachelorstudium zu beginnen, da die Sekundarschule (HAVO) nur 5 Jahre dauert. Das sachdienlichste Konzept ist das des üblichen Alters, da anhand dessen das Mindestalter für das Erreichen eines Abschlusses ermittelt werden kann. Für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Nurse gilt das Alter von 18 Jahren ebenfalls als Mindestalter. Abbildung 4 Parameter 3 von tabelle B Age d’accès à la formation / Leeftijd / Mindestalter Lge VL DG NL Gesundheitsregion Aachen Ausbildungen Bachelor in Gesundheits- und Bachelier en soins infirmiers Bachelor in Verpleegkunde Verpleegkunde HBO-V Bachelor Pflege Krankenpflegewissenchaften Vollzeit Schulbildung 18 18 18 NA Mind 19 Jahr Duale Ausbildung / / NA HBO-V duaal (MBO- verpleegkundigen mit einer Grundausbildung / Beschäftigung von mindestens / / / / allgemeine Schulbildung 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung) HBO-V verkort / / / NA / DG Brückenstudium / / 21 / Traditionelle Ausbildung 18 18 / / / Erwachsenenbildung VIP / / / NA / Brückenstudium NR NR / / / 17
3.2.1.4. Dauer und Umfang der Ausbildung: In den Niederlanden scheint die Stundenzahl, die im Rahmen dieser Analyse angegeben wurde, deutlich höher als in den anderen Regionen zu sein. Die von den Studierenden/Schüler-innen pro Jahr zu leistende Stundenzahl ist fest, egal um welchen Studiengang es sich handelt. Zwischen BOL und BBL gibt es keinen Unterschied, beide haben einen Umfang von 1600 Stunden pro Jahr. Es ist wichtig, bei der in den verschiedenen Tabellen genannten Gesamtanzahl an Stunden die Nuancen herauszuarbeiten. Abbildung 5 BOL Zahl der Unterrichtsstunden Stundenzahl für Internships Stundenzahl für das Selbststudium Gesamtzahl der Stunden pro Jahr pro Jahr pro Jahr Helpende Mindestens 320 Stunden im Differenz aus 1600 - 660 (20 bis Zorg en 600 ersten Jahr und mindestens 60% von 1600 Stunden) = 1600 Stunden * 2 Welzijn 960 Stunden im zweiten Jahr. Heimarbeit Mindestens 320 Stunden im Differenz aus 1600 - 660 (20 bis Verzorgende 600 ersten Jahr und mindestens 60% von 1600 Stunden) = 1600 Stunden * 3 960 Stunden im zweiten Jahr. Heimarbeit MBO- Mindestens 320 Stunden im Differenz aus 1600 - 660 (20 bis verpleeg- 600 ersten Jahr und mindestens 60% von 1600 Stunden) = 1600 Stunden * 4 kundige 960 Stunden im zweiten Jahr. Heimarbeit Abbildung 6 BBL Gesamte Stundenzahl in Zahl der Unterrichtsstunden Stundenzahl für Internships Stundenzahl für das Selbststudium Abhängigkeit vom pro Jahr pro Jahr pro Jahr Studiengang/Ausbildungs gang Helpende Zorg en 200 960 440 1600 Stunden * 2 Welzijn Verzorgende 200 960 440 1600 Stunden * 3 MBO- verpleeg- 200 960 440 1600 Stunden * 4 kundige Eine weitere Besonderheit in den Niederlanden ist die Dauer des akademischen Jahres. Das Schuljahr umfasst 40 Wochen (im Gegensatz zu 36 in Belgien). Man muss diese Besonderheiten beachten, um die verschiedene Dauer der Studiengänge/Ausbildungsgänge vergleichen zu können (Parameter 11). Außerdem wird den Schulen in den Niederlanden eine große Freiheit bei der Aufteilung der Stunden eingeräumt. In Flandern ist der Studienumfang in der Erwachsenenbildung für die Profile Family Helper und Auxiliary Nurse geringer als im entsprechenden Studiengang/Ausbildungsgang der Grundausbildung. Für die Studiengänge/Ausbildungsgänge zur Qualified Nurse und Bachelor Nurse ist dies hingegen genau umgekehrt. Für das Hochschulstudium findet die Einheit ECTS5 Verwendung. Nun umfasst jedoch ein ECTS je nach Region 25 bis 30 Stunden und beinhaltet das Selbststudium. In den Niederlanden ist 1 ECTS = 28 Stunden, in Flandern sind es 26 Stunden. Auch wenn für das Profil Bachelor Nurse die ECTS- Anzahl in allen Regionen 180 beträgt, sind die Realitäten nicht immer identisch. 5 http://eacea.ec.europa.eu/llp/support_measures_and_network/documents/2013/ects_ds/ects_labe l_application_form_2013.pdf 18
Im Januar 2014 wurde die europäische Richtlinie 2005/36/EG durch die Richtlinie 2013/55/EU aktualisiert. Die Dauer von Studiengängen/Ausbildungsgängen, für die eine automatische Anerkennung erfolgen kann, wird nur in Stunden ausgedrückt (4600), nicht mehr in ECTS. Die in den Niederlanden angewendete Berechnungsmethode hat zur Folge, dass der Stundenumfang der Studiengänge/Ausbildungsgänge dem für die automatische Anerkennung erforderlichen Umfang entspricht. 3.2.1.5. Höhe der Studiengebühren und externer finanzieller Beitrag Bei den Studiengebühren gibt es zwischen den Regionen große Unterschiede, sei es für Einheimische, Europäer oder Nicht-Europäer. Im Allgemeinen sind die Studiengebühren für Nicht- Europäer höher. In Belgien gibt es in der Sekundarstufe keine Studiengebühren. In den Niederlanden können die Studiengebühren hingehen eine Höhe von bis zu 1900€ für Bachelor Nurses erreichen. In Deutschland gibt es keine Studiengebühren. Im Studiengang Bachelor Nurse müssen die Schüler-innen einen jährlichen Gesamtbetrag von 400 € an den Allgemeinen Studentenausschuss zahlen. Ein Semesterbeitrag wird in NRW nicht erhoben. Laut den in den verschiedenen Tabellen zu den Studiengebühren genannten Beträgen sind diese in den Niederlanden höher als in den anderen Regionen. Abbildung 7 – Parameter 8: jährliche Studiengebühren im Ausbildungsprofil Bachelor Nurse für Einheimische und Europäer sowie für Nicht-Europäer (alle Kategorien). Parameter 8 von tabelle B Montant du droit d’inscription / Inschrijvingskosten / Einschreibegebühren Lge VL DG NL RA Ausbildungen Bachelor in Gesundheits- und Bachelier en soins infirmiers Bachelor in Verpleegkunde Verpleegkunde HBO-V Bachelor Pflege Krankenpflegewissenschaften Für Gebürtige: für Studierende, die kein Stipendium erhalten, 610 € - Zwischentarif: 350,30 € - Für Gebürtige und für Stipendiaten 100 € / Für Europäer : Für Gebürtige und für Europäer : Europäer :175 € / Für nicht Vollzeit Schulbildung 610,10 €/ 425€ Für alle 1930 € Europäer : von 1167€ bis Kostenlos* Für nicht Europäer: ausländische Für nicht Europäer: 7000 € 2167€ pro Jahr Studierende, die nicht aus dem erweiterten europäischen Raum Grundausbildung / stammen: 5.700 € allgemeine Schulbildung Duale Ausbildung / / / / HBO-V duaal (MBO- verpleegkundigen mit einer Für Gebürtige und für Europäer : Beschäftigung von / / / 1213 € / mindestens 20 Stunden in Für nicht Europäer: 7000 € einer Pflegeeinrichtung) Für Gebürtige und für Europäer : HBO-V verkort / / / / 1930 Für nicht Europäer: 7000 € DG Brückenstudium / / 425 € / / Für Gebürtige und für Für Gebürtige und für Europäer : Europäer :154 € von 100 bis 610,10 € je nach Traditionelle Ausbildung / / Für nicht Europäer :1238 € Einkommen maximum Für nicht Europäer: 5.700€ Für Gebürtige und für Für Gebürtige und für Europäer Europäer :max 217 € pro Jahr :von 100 tot 610,10 € je nach Erwachsenenbildung Brückenstudium / / / Für nicht Europäer: 238€ max Einkommen pro Jahr Für nicht Europäer: 5.700€ Für Gebürtige und für Europäer : VIP / / / zwischen 1003 € und 1930 € / Für nicht Europäer : 7000 € 19
Sie können auch lesen