AktionsplAn für ein inklusives Freiburg 2015/2016 - Gemeinsam einfach ...

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AktionsplAn für ein inklusives Freiburg 2015/2016 - Gemeinsam einfach ...
2015/2016
                                                                                                             2015/2016

                                                                    AktionsplAn
                                                                    für ein inklusives Freiburg
                          AktionsplAn für ein inklusives Freiburg

           Dezernat III                                                                       Dezernat III
   Kultur, Integration,                                                               Kultur, Integration,
Soziales und Senioren                                                              Soziales und Senioren
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AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

           inhalt

           Vorwort des Oberbürgermeisters                                                                 3

           Vorwort des Bürgermeisters                                                                     4

           Vorwort der Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderung                             5

           I. Einleitung                                                                                  6

           II. Leitbild für ein inklusives Freiburg                                                       11

           III. Maßnahmen für ein inklusives Freiburg                                                     14

                 III.I Zentrale maßnahmen des Aktionsplans 2015/2016                                      14

                 III.II maßnahmenbereiche des Aktionsplans 2015/2016                                      24

                   1. Frühe Förderung, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Schule,
                      Ausbildung und Studium, außerschulische Bildung und Weiterbildung                   24

                   2. Arbeit und Beschäftigung                                                            36

                   3. Soziale Arbeit und Zusammenleben                                                    43

                   4. Gesundheit, prävention, rehabilitation und pflege                                   47

                   5. Information, Kommunikation, mobilität und umwelt                                    54

                   6. Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen                                                  62

                   7. erholung, Freizeit, Kultur und Sport                                                70

                   8. Vernetzung, Bewusstseinsbildung und partizipation                                   77

           Fahrplan Inklusives Freiburg                                                                   82

    ImpreSSum

    Herausgeberin: Stadt Freiburg im Breisgau · Dezernat III Kultur, Integration, Soziales und Senioren

    Inhaltliche Koordinierung: Dezernat III · Stabsstelle Inklusion · rathausplatz 2-4 · 79098 Freiburg
    michael Held · Tel. 0761/201-3040 · e-mail: inklusion@stadt.freiburg.de · www.freiburg.de/inklusion

    in Zusammenarbeit mit: StadtraumKonzept GmbH, Dortmund
    Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB), essen

    Layout und realisierung: mSG media, Sebastian Schampera · www.msg-media.de

    Stand: Februar 2016

2   EINLEITUNG
AktionsplAn für ein inklusives Freiburg 2015/2016 - Gemeinsam einfach ...
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

Vorwort
Inklusion heißt, die Unterschiedlichkeit der Menschen wertschätzen und ihre individuellen
Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Blick zu nehmen. Mit dem Aktionsplan Inklusion ver-
pflichtet sich die Stadt Freiburg, die Verschiedenheit des Einzelnen zu respektieren und ak-
tiv dazu beizutragen, eine gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen und
Ausgrenzung zu verhindern.
Der Grundsatz der Inklusion geht dabei weit über das Thema Barrierefreiheit hinaus und
gilt für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Ausbildung, Herkunft, Behinde-
rung, Einkommen oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen. Wie dieses ehrgeizige Ziel
erreicht werden soll, zeigt der vorliegende Aktionsplan zur Inklusion, den der Freiburger
Gemeinderat am 17.11.2015 einstimmig beschlossen hat.
Inklusion zu verstehen und ihren Zielen im täglichen Miteinander gerecht zu werden heißt, von alten Gewohnheiten
und Denkmustern Abschied zu nehmen. An die Stelle des Gemeinwohls als höchstem Gut gesellschaftlichen Handelns
rückt nun das Individuum in den Blick mit dem Anspruch an Staat und Gemeinwesen, jeden Menschen uneingeschränkt
an Bildung und Arbeit, sozialen Einrichtungen, Kultur und gesellschaftlichem Leben teilhaben zu lassen.
Zehn Jahre, nachdem das Ziel der Inklusion im politischen Diskurs Fuß gefasst hat, müssen wir selbstkritisch feststellen,
dass dieses Denken noch nicht überall in der Politik und im täglichen Handeln der Verwaltung angekommen ist. Des-
halb werden eine Lenkungsgruppe Inklusion und die Stabsstelle Inklusion im Dezernat III des Sozialbürgermeisters
den Prozess der Umsetzung in praktisches Handeln unterstützend begleiten.
Inklusion braucht Zeit. Sie ist daher in unserem städtischen Aktionsplan nicht als pauschale Handlungsanweisung oder
als Schablone zu verstehen, die für alles und jedes passt, sondern als stadtpolitische Zielsetzung in einem fortlaufenden
Prozess, bei dem auch die Verwaltung Schritt für Schritt dazulernen wird.
Der Aktionsplan benennt 94 konkrete Projekte, die bis 2018 in Angriff genommen werden sollen, darunter die Schaf-
fung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung oder eine verbesserte Barrierefreiheit an
den VAG-Haltestellen. Weitere Schritte zur verstärkten Beteiligung von Zielgruppen wie Migrantinnen und Migranten,
Wohnungslosen oder Flüchtlingen sollen in einem weiteren Aktionsplan 2017/2018 folgen.

Ich danke allen, die an der Erstellung dieses Aktionsplans mitgewirkt haben.

Dr. Dieter Salomon
Oberbürgermeister

                                                                                                                    VORWORT       3
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Vorwort
        Mit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Inklusion von Men-
        schen mit Behinderung zu einer zentralen Aufgabe für die Gesellschaft und die städtische
        Entwicklung in Freiburg.
        Inklusion führt zu einem neuen Blickwinkel, der auf die gesamte Stadt gerichtet ist. Im Mit-
        telpunkt stehen die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Besonderheiten von Menschen,
        die sich aus ihrer Unterschiedlichkeit ergeben. Inklusion hat zum Ziel, alle zu beteiligen
        und allen einen Zugang zu den städtischen Angeboten und an der städtischen Entwicklung
        zu sichern. Inklusive Angebote sollen dem Anspruch genügen können, dass sie den Bedar-
        fen aller Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise entsprechen können. Dies ist kein
        Selbstzweck. Denn die Vielfalt bereichert unsere Stadt und die inklusive Ausgestaltung kann dazu führen, dass alle
        Menschen in Freiburg ihr Leben immer individueller gestalten können und trotzdem ein sozialer Zusammenhalt in der
        Stadtgesellschaft bestehen bleibt bzw. immer wieder neu entstehen kann. Dies deshalb, weil die Vorteile der Vielfalt
        zum tragen kommen sowie von allen als wertvoll geschätzt und erlebt werden können. Auf diesen Weg hat sich die
        Stadt mit dem Aktionsplan nun begeben.
        Wir sind uns im Klaren, dass mit dem Aktionsplan für ein inklusives Freiburg die Inklusion noch nicht in Gänze verwirk-
        licht ist, sondern erst ein Anfang gesetzt wurde. Darauf wird in einem auf mehrere Jahre angelegten Prozess, Freiburg
        zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Mit der Gesamtstrategie und dem vorliegenden Aktionsplan einschließlich der
        vorgesehenen Evaluation, Fortschreibung und Erweiterung auf weitere Zielgruppen ist jedoch eine Systematik und
        Struktur für diesen mehrjährigen Prozess gelegt worden, an dem zur Beteiligung alle eingeladen sind. Mit einem Fahr-
        plan startet nun die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan.
        Ich danke den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, dass sie diese Strategie und den ersten Aktionsplan so überzeu-
        gend und einstimmig mitgetragen haben. Ich danke allen Ämtern und städtischen Gesellschaften für ihre Mitwirkung
        und Übernahme von Verantwortung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Mein Dank gilt auch dem Beirat für Men-
        schen mit Behinderung, der an der Entwicklung des Aktionsplans mitgewirkt und diesen unterstützt hat. Auch den vie-
        len Freien Trägern, Initiativen, dem Netzwerk Inklusion Region Freiburg und den Bürgerinnen und Bürger beim Stadt-
        forum Inklusion einen herzlichen Dank für ihre Vorschläge, kritischen Anmerkungen und Unterstützung, die erst zu
        dem Gesamtergebnis führten. Die Gesamtstrategie und der Aktionsplan wäre ohne das Engagement der Stabsstelle In-
        klusion in meinem Hause und die Unterstützung durch das Institut StadtRaumKonzept aus Dortmund nicht zu realisie-
        ren gewesen. Auch hierfür vielen Dank.
        Mit der Gesamtstrategie und dem Aktionsplan ist der Einstieg in erste Maßnahmen gelungen und ein systematischer
        Prozess hin zu einer inklusiven Stadt gestartet worden.

        Ulrich von Kirchbach
        Bürgermeister

  4     VORWORT
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

Vorwort
Seit die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 die UN-Konvention für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, ist viel passiert – und noch viel mehr geredet
worden. „Nicht schon wieder!“, mag der ein oder andere in den letzten Jahren gedacht haben
und dass sich ja doch nichts oder nur wenig und viel zu langsam etwas ändere.
Auch in Freiburg ist viel über Inklusion gesprochen worden. Die ehrenamtliche Behinderten-
beauftragte Esther Grunemann und der Beirat für Menschen mit Behinderungen haben ge-
meinsam mit vielen anderen Akteuren durch ihr jahrelanges Engagement dafür Sorge ge-
tragen, dass Inklusion in Freiburg immer mehr in den Fokus gerückt ist. Unzählige Arbeits-
gruppen, Diskussionen und Projekte haben seitdem statt gefunden und viele gute Ideen
konnten bereits umgesetzt werden.
Inklusion ist ein Prozess, sie ist nicht von heute auf morgen realisierbar – es sind also noch mehr Gespräche zu führen,
Inhalte abzustimmen und Pläne zu machen. Es ist dabei ein Leichtes, sich in dieser Planungsphase zu verlieren und vor
lauter Theorie den entscheidenden Schritt zu verpassen.
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ formulierte Franz Kafka seinen Leitspruch. Freiburg hat sich mit dem Ak-
tionsplan Inklusion auf den Weg gemacht. Es ist ein weiter Weg und es gibt viel zu tun. Entscheidend ist dabei aber
auch, dass man ihn geht. Dass man die ersten Schritte auf dem Weg zur Inklusion macht und sich zum Leitbild der in-
klusiven Gesellschaft bekennt.
All das tut Freiburg im Aktionsplan Inklusion: Den Weg beginnen, dem gesamtstädtischen Bemühen um Inklusion ei-
nen Anfang geben, als Stadt ein Vorbild in Sachen Inklusion für nichtstädtische Akteure sein. Umso mehr hat es alle am
bisherigen Prozess Beteiligten gefreut, dass der erste Teil des Aktionsplans sich mit Menschen mit Behinderungen be-
schäftigt hat. Dieser Teil wird fortgeschrieben und um Pläne für andere Zielgruppen ergänzt werden.
Denn von Inklusion profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Menschen, die gerade einen Kin-
derwagen schieben. Inklusion bedeutet, alle Menschen in ihrer Vielfalt anzuerkennen und zum Beispiel Abläufe über-
sichtlicher und Informationen einfacher zu gestalten, den öffentlichen Raum und Gebäude barrierefrei nutzbar und zu-
gänglich zu machen, mit neuen Wohnkonzepten und Planungen niemanden auszuschließen und Teilhabe für alle zu er-
möglichen – das bewirkt schließlich eine nachhaltige Verbesserung für alle Menschen in Freiburg.
Daher braucht es für eine inklusive Gesellschaft uns alle: Die Stadt, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger, die sich en-
gagiert für das gemeinsame Ziel einsetzen und ihr Umfeld inklusiv gestalten.
Mit dem Aktionsplan ist Inklusion nicht länger das Thema einer kleinen Randgruppe, die um Teilhabe kämpft. Inklusi-
on ist nun auch in Freiburg ein umfassendes Konzept für eine neue Gesellschaftsform. Ich danke allen, die dazu beige-
tragen haben, diesen Aktionsplan zu verwirklichen und vor allem auch allen, die sich jetzt und in Zukunft dafür einset-
zen, Inklusion in Freiburg Wirklichkeit werden zu lassen.

Sarah Baumgart
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Freiburg

                                                                                                                    VORWORT       5
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        I. Einleitung
        Anlass für den Aktionsplan                                              Zugleich wurde festgelegt, dass sich der Anspruch
        Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat am 12.11.2013                 einer inklusiven Stadtgesellschaft in Freiburg auf alle
        die Verwaltung beauftragt eine Gesamtstrategie zu entwi-             Umstände und Tatsachen im Lebensumfeld beziehen
        ckeln und einen Aktionsplan „Inklusives Freiburg“ zu er-             soll, die für Menschen nicht oder nicht mehr bedarfsge-
        stellen. Er nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die UN-               recht sind und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Le-
        Behindertenrechtskonvention. Die UN-Behinderten-                     ben erschweren. Inklusion bezieht sich in diesem Sinne
        rechtskonvention ist 2009 in Kraft getreten und fordert              also auch auf Einstellungen und Haltungen und zielt im
        von der Gesellschaft die Inklusion von Menschen mit Be-              Grundsatz darauf ab, gleiche Teilhabechancen für alle
        hinderung. Inklusion bedeutet die Unterschiedlichkeit von            hier lebenden Menschen zu ermöglichen.
        Menschen (Diversität) Wert zu schätzen und die Fähigkei-
        ten und Fertigkeiten in den Blick zu nehmen, die sich aus            Ausgangspunkt einer inklusiven Orientierung
        der Verschiedenheit ergeben. Inklusion ist mehr als Bar-             Inklusion ist ein sehr offener Ansatz, um Tendenzen der
        rierefreiheit, sie zielt auf die gesellschaftliche Teilhabe aller.   Ausgrenzung in allen Lebensbereichen entgegenzuwir-
        Mit der Inklusion verpflichtet sich die Stadt, die Verschie-         ken. Hinzu kommt, dass die Einschätzungen zur Inklu-
        denheit des Einzelnen als Normalität zu respektieren und             sion variieren, es gibt fachliche Unsicherheiten und das
        Handlungen zu unterlassen, die seine gesellschaftliche               neue Grundverständnis muss immer wieder abge-
        Teilhabe beeinträchtigen oder zu seiner Ausgrenzung bei-             stimmt und Einvernehmen hergestellt werden.
        tragen könnten. Im Mittelpunkt steht damit der Einzelne,                Die Inklusion fängt in Freiburg nicht beim Nullpunkt
        dem die Allgemeinheit Teilhabe schuldet.                             an. Es gibt eine Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten,
            Inklusion beinhaltet einen grundsätzlichen Perspektiv-           die auf eine inklusive Ausgestaltung der Infrastruktur
        wechsel in der Ausgestaltung der städtischen Infrastruktur           zielen. Besonders hervorzuheben sind hier die Verän-
        und des städtischen Gemeinwesens. Mit einer Gesamt-                  derungen in einem neuen Schulgesetz und die sich da-
        strategie soll eine Verständigung über die städtischen Ziel-         raus ergebenden Auswirkungen für eine inklusive Be-
        setzungen sowie ein transparentes Vorgehen bei der Um-               schulung. Hinsichtlich der Barrierefreiheit der öffentli-
        setzung der Inklusion erreicht werden. Damit verbunden               chen Räume und Gebäude sowie der öffentlichen
        soll eine Zusammenführung und Weiterentwicklung der                  Verkehrsmittel bestehen gesetzliche Vorgaben. Es gibt
        unterschiedlichen Maßnahmenstränge beim Aufbau eines                 aber auch gesetzliche Änderungen, die auf eine ver-
        inklusiven Gemeinwesens einschließlich inklusiver Dienste,           stärkte Teilhabe und Selbstbestimmung bei der Inan-
        Einrichtungen und Institutionen erreicht werden.                     spruchnahme gesetzlicher Leistungen zielen. Hier seien
                                                                             beispielhaft die bereits erfolgten und noch anstehenden
        Besonderheiten der inklusiven Entwicklung                            Reformen des Rehabilitationsrechts, insbesondere
        in Freiburg                                                          auch der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin-
        Inklusion wird als Leitbild nicht nur im Verhältnis zu Men-          derungen genannt. Soziale Teilhabe statt soziale Inte-
        schen mit Behinderungen gesehen, sondern als Grund-                  gration, das persönliche Budget sowie am individuellen
        prinzip für die Ausgestaltung einer Stadtgesellschaft, die           Bedarf ausgerichtete und personenzentrierte Leistun-
        vielschichtige Lebensformen hervorbringt und einem                   gen stehen zunehmend im Mittelpunkt. Inklusive Ange-
        ständigen sozialen Wandel unterliegt. Inklusion ist das              botsformen, in denen Teilhabeleistungen unabhängig
        Prinzip mit dem sich trotz zunehmender Vielfalt ein ge-              von den Wohnformen geleistet werden, zielen auf ein
        sellschaftliches Miteinander unter Respektierung indivi-             abgestuftes und binnendifferenziertes Versorgungssys-
        dueller Verschiedenheit erreichen lässt.                             tem, das dem Prinzip „so normal wie möglich“ näher

  6     EINLEITUNG
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

kommt. Die Verlagerung der Zuständigkeit für Einglie-        Gesamtstrategie mit Aktionsplänen
derungshilfeleistungen nach dem SGB XII vor zehn             Die Gesamtstrategie, die einen adäquaten und zielori-
Jahren vom überörtlichen Sozialhilfeträger in die volle      entierten Handlungsrahmen für eine inklusive Entwick-
städtische Planungs- und Gewährleistungsverantwor-           lung der Stadt bereitstellen soll,
tung bietet der Stadt eigene Möglichkeiten, das Versor-      > bezieht sich auf Handlungsfelder mit einer hohen
gungssystem inklusiver zu entwickeln.                        Komplexität,
   Orientiert an den Freiburger Zielen einer nachhaltigen    > findet eine ungleichzeitige Entwicklung in den einzel-
Entwicklung sind Ausgangspunkte eines gesamtstädti-          nen Themen (z.B. Barrierefreiheit) vor,
schen Inklusionsprozesses deshalb alle Handlungsfel-         > und ist mit einer unterschiedlichen Tiefe der Entwick-
der der Stadt: u.a. Schule und Bildung; Arbeit und Be-       lungen in den Handlungsfeldern (bereits standardisierte
schäftigung; Kommunikation und Zusammenleben,                Verfahren bzw. DIN Normen in den Bereichen Bauen
Selbstbestimmung; Gesundheit, Rehabilitation und             und Mobilität; das Betreten von Neuland in anderen
Pflege; Mobilität und Umwelt; Stadtentwicklung und           Bereichen) konfrontiert.
Wohnen; Erholung, Freizeit, Sport und Kultur.                > Ferner verschließen sich die Handlungsfelder der In-
                                                             klusion einer einseitig ressortorientierten Herangehens-
Die nachhaltige inklusive Entwicklung der Stadt be-          bzw. Betrachtungsweise. Sie lassen sich vielfach nur in
wegt sich auf drei Entwicklungsachsen:                       Netzwerken optimal entwickeln.
> einen grundlegenden Perspektivwechsel in der Ziel-         Denn Inklusion stellt eine Orientierung an dem Prinzip
setzung aller städtischer Aktivitäten und Initiativen so-    des „so normal wie möglich“ dar, die sobald es konkret
wie der städtischen Infrastruktur anzustreben. Dabei         wird, jeweils wieder neu unter Beteiligung der Betroffe-
wird das Ziel verfolgt, Aktivitäten, Initiativen sowie die   nen ausgehandelt werden muss.
gesamte Infrastruktur für mehr Vielfalt zu öffnen. Prinzi-   Um all den daraus sich ergebenden Anforderungen ge-
pielles Vorgehen ist dabei, die bereits bestehenden Po-      recht werden zu können, wurde für eine Gesamtstrate-
tentiale städtischer Aktivitäten und Infrastruktur auszu-    gie das Vorhaben, Freiburg zu einer inklusiven Stadt zu
schöpfen, um ganzheitliche, vielfältige, niederschwelli-     entwickeln, in ein stufenweises Vorgehen mit handhab-
ge Angebote mit weniger Barrieren anzubieten.                baren Maßnahmen gebracht.
> die neuen Aktivitäten sowie Infrastrukturentscheidun-      Diese Gesamtstrategie zeichnet sich aus durch:
gen, mit denen die Stadt auf neue städtische Heraus-         > ein mehrjähriges gestuftes und transparentes Vorgehen,
forderungen und sozialen Wandel reagiert, in die inklu-      bei dem auf bestehenden Entwicklungen aufgesetzt wird;
sive Entwicklung mit einzubeziehen. Hierbei wird das         > einen zweijährigen Rhythmus von Aktionsplänen, die
Ziel verfolgt, konsequent eine inklusive Orientierung in     offen gestaltet sind, erweitert und fortgeschrieben wer-
der konzeptionellen Ausgestaltung der neuen Dienst-          den können;
leistungen sowie Barrierefreiheit in neuen Wohngebäu-        > einen Ansatz, der eine unterschiedliche Breite und
den wie auch des Wohnumfelds- und neuer Verkehrs-            Tiefe der einzelnen Maßnahmen zulässt, die in einem
infrastruktur umzusetzen.                                    transparenten Prozess fortgeschrieben werden können;
> die bestehende Infrastruktur in einem schrittweisen        > die Berücksichtigung von Kapazitätsgrenzen, indem
und nachhaltigen Prozess in eine inklusive Infrastruktur     mit einem Aktionsplan begonnen wird, der sich auf eine
zu transformieren. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die Um-     Zielgruppe beschränkt (Menschen mit Behinderungen),
setzung in einen realisierbaren und finanzierbaren stu-      der aber durch weitere Aktionspläne um weitere Ziel-
fenweisen sowie nachhaltigen Prozess über mehrere            gruppen ergänzt werden kann;
Jahre zu organisieren.                                       > eine dem jeweiligen Prozess angemessene Beteiligung.

                                                                                                                 EINLEITUNG     7
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Wobei die Fortschreibung der Aktionspläne                    (Flüchtlinge, Wohnungslose, Langzeitarbeitslose etc.)
        in zwei Richtungen erfolgt:                                  werden im Rahmen des normalen Verwaltungshan-
        > zum einen wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen            delns aber selbstverständlich fortgesetzt.
        realisiert wurden und ihre Ziele erreichen konnten (Eva-        Mit dem Aktionsplan 2017/2018 soll dann die Fort-
        luierung),                                                   schreibung des Aktionsplans 2015/2016 erfolgen so-
        > zum anderen wird der Aktionsplan um weitere Maß-           wie eine weitere Zielgruppe (z.B. Menschen mit Migrati-
        nahmen für die Zielgruppe ergänzt (Fortschreibung), die      onshintergrund) oder auch ein weiteres Thema (z.B.
        nach einem vorgeschalteten Planungsprozess erst jetzt        quartier- und sozialraumbezogene Handlungsansätze)
        umsetzungsreif sind, oder sich im weiteren Prozess als       zusätzlich in den Blick genommen werden.
        notwendig erwiesen haben.                                       Bei der Entwicklung der darauf folgenden Aktions-
                                                                     pläne (2019/20, 2021/22 etc.) soll in analoger Weise
            Aus Kapazitätsgründen wurde entschieden, dass            verfahren werden. Die Entscheidung über die jeweils zu
        der vorliegende Aktionsplan für die Jahre 2015/2016          berücksichtigenden Zielgruppen und/oder Themen ist
        auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen            Aufgabe der politischen Gremien der Stadt Freiburg.
        ausgerichtet sein wird. Die erforderlichen Aktivitäten für   Dieses Vorgehen ist im untenstehenden Schaubild dar-
        alle anderen möglichen Zielgruppen des Aktionsplans          gestellt.

         Aktionsplan-Übersicht 2015 – 2022

  8     EINLEITUNG
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

   Wesentliche Grundpfeiler dieser Gesamtstrategie           Anspruch und Vorgehen
sind zum einen die gesamtstädtische Orientierung an          beim Aktionsplan 2015/16
den Zielen der Inklusion, zum anderen die Verortung          Innerhalb der Verwaltung wurde eine Lenkungsgruppe
von Inklusion als Querschnittsthema mit der fachlichen       Inklusion eingerichtet, in der die Dezernate der Stadt-
Verantwortung auf der dezentralen Ebene. Denn nur            verwaltung mit den entsprechenden Fachämtern sowie
dort kann sie in der notwendigen Qualität und Tiefe          der Beirat für Menschen mit Behinderung und das
wahrgenommen werden.                                         Netzwerk Inklusion Region Freiburg vertreten sind.
                                                                  Für die Organisation und Steuerung der erforderli-
Bei der Planung und Umsetzung der inklusionsori-             chen Kommunikations- und Abstimmungsprozesse,
entierten Maßnahmen im Rahmen des Aktions-                   um die Gesamtstrategie und den Aktionsplan zu erar-
plans sind drei Arten von Maßnahmen zu unter-                beiten, wurde eine Stabsstelle Inklusion beim Dezernat
scheiden:                                                    III eingerichtet, die dabei für einen begrenzten Zeitraum
> nach innen gerichtete Maßnahmen, die sich auf die          durch die Bürogemeinschaft StadtRaumKonzept
Rolle der Ämter und städtischen Gesellschaften als Ar-       GmbH/ Institut für Stadtentwicklung, sozialraumorien-
beitgeber beziehen,                                          tierte Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität Duis-
> nach außen gerichtete Maßnahmen, die sich auf An-          burg-Essen wissenschaftlich unterstützt wird.
gebote und Dienstleistungen der städtischen Verwal-               Das offene und stufenweise Verfahren beinhaltet,
tung beziehen, die für alle Bürger/innen der Stadt in        dass es in Freiburg keine umfassende Bestands- und
gleicher Weise zugänglich sein sollen (z.B. eine barriere-   Bedarfsanalyse, keinen für alle verbindlichen „Master-
freie Wohninfrastruktur und Verkehrswege, kulturelle         plan Inklusion“ und keine für alle Aufgabenbereiche ver-
Angebote, schulische Angebote, Angebote der Kinder-          bindliche Standards geben kann. Vielmehr müssen de-
tagesbetreuung in städtischer oder freier Trägerschaft),     zentrale und diskursive Verständigungsprozesse über
> ferner drittens nach außen gerichtete Maßnahmen,           fachspezifische Bedarfe, Prioritäten, Maßnahmen und
die Leistungen der sozialen Rehabilitation und sozialen      Standards, die von den einzelnen Bereichen der Ver-
Teilhabe darstellen und bei denen die Stadt durch ihre       waltung jeweils mit Vertreter/innen der Betroffenen-
Ämter (Amt für Soziales und Senioren sowie Amt für           gruppen und ggf. auch der beteiligten Freien Träger
Kinder, Jugendliche und Familie) Rehabilitationsträger       über mehrere Jahre hinweg organisiert werden. In die-
ist. Hier liegt der Focus darauf, das Freiburger Versor-     sem Sinne ist auch die bereits durchgeführte Akteurs-
gungssystem inklusiv weiter zu entwickeln.                   befragung zu verstehen, deren Ergebnisse Ausgangs-
                                                             punkt für die im Sommer 2014 durchgeführte Zielfin-
    Aus Zuständigkeitsgründen enthält der Aktionsplan        dungswerkstatt und Grundlage für die Fachgespräche
außerdem nur Maßnahmen, deren Planung, Finanzie-             im Januar 2015 waren. Aufbauend auf den Ergebnis-
rung und/oder Umsetzung in der Verantwortung von             sen der Zielfindungswerkstatt wurde ein Leitbild für ein
städtischen Ämtern und Gesellschaften liegen, denn           inklusives Freiburg entwickelt, das Teil des Aktions-
der Gemeinderat kann auch nur über solche Maßnah-            plans und Bezugspunkt für die inklusive Entwicklung
men eine verbindliche Entscheidung treffen. Gleich-          ist. Als weiterer Schritt wurden Maßnahmenbereiche
wohl sollen die Freien Träger wie auch die interessierte     festgelegt, die als Ordnungssystem für die einzelnen in-
Öffentlichkeit insgesamt in den weiteren Prozess zu-         klusiven Maßnahmen dienen.
nehmend stärker eingebunden werden (z.B. über
Stadtforen Inklusion, weitere noch zu entwickelnde Be-
teiligungsformen)

                                                                                                                 EINLEITUNG     9
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

            Die Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen für                Die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten
        den Aktionsplan ist damit ein fortlaufender (zyklischer)     und des Beirates für Menschen mit Behinderung der
        Prozess in der Verwaltung, bei dem zu keinem Zeit-           Stadt Freiburg an der Planung und Umsetzung der
        punkt so etwas wie „Vollständigkeit“ erreicht werden         Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans ist eine
        kann. Für die Ämter und Gesellschaften bedeutet dies,        wichtige und notwendige, aber nicht hinreichende Be-
        zusammen mit Vertreter/innen der Betroffenengruppen          dingung dafür, dass die Maßnahmen tatsächlich auch
        und ggf. der beteiligten Freien Träger alle zwei Jahre er-   in der gebotenen Qualität (z.B. in Bezug auf das Kriteri-
        neut zu klären, welche inklusionsgerichteten Maßnah-         um Barrierefreiheit) realisiert werden. Die Stabsstelle In-
        men in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich dann beson-          klusion übernimmt deshalb die Verantwortung für eine
        ders notwendig sind. Die Bewertung und Gesamtab-             generelle Qualitätssicherung in Bezug auf eine bedarfs-
        wägung der eingereichten Maßnahmenvorschläge und             gerechte Planung.
        die Entscheidung über Prioritäten und Finanzmittel ist –
        soweit sie nicht Aufgaben der laufenden Verwaltung           Die Stabsstelle Inklusion wird sich zudem für eine bes-
        betreffen – Aufgabe der politischen Gremien der Stadt        sere Abstimmung und Verzahnung zwischen den ver-
        Freiburg.                                                    schiedenen inklusionsgerichteten Aktivitäten der städti-
           Eine wichtige Aufgabe der Ämter und Gesellschaf-          schen Ämter und Gesellschaften in den einzelnen Auf-
        ten wird es in diesem Zusammenhang auch sein, bei            gabenbereichen in den Aktionsplänen einsetzen und
        der Vergabe von öffentlichen Geldern (Zuwendungen,           behält auch in den einzelnen Maßnahmen die grund-
        Investitionszuschüsse, Fördermittel etc.) an Private         sätzliche Federführung zur Koordination stadtweiter
        (Freie Träger, Unternehmen etc.) sicherzustellen, dass       Prozesse.
        diese Akteure in ihren Organisationen und ihrer Arbeit
        vermehrt bestimmte Standards der Inklusion / Barriere-       Mit dem vorliegenden Aktionsplan wird ein erster
        freiheit berücksichtigen (z.B. eine Mindestquote von         Schritt getan, in einem strukturierten und transpa-
        Beschäftigten mit Behinderungen). Dies soll insbeson-        renten Prozess konkrete Schritte in Richtung eines
        dere durch den Einsatz von entsprechenden Verträgen          inklusiven Freiburg umzusetzen.
        oder Zielvereinbarungen erreicht werden.

  10    EINLEITUNG
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

II. Leitbild für ein inklusives Freiburg

Vorbemerkung                                               chen gleichberechtigt zusammenleben und selbstver-
Das „Leitbild für ein inklusives Freiburg“ orientiert      ständlich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert wer-
sich an der UN-Behindertenrechtskonvention vom             den. Voraussetzung dafür ist eine Gesellschaft, die al-
13.12.2006 und an dem Beschluss des Gemeinde-              len Menschen zur Teilhabe offen steht, also inklusiv
rats der Stadt Freiburg zur „Entwicklung einer Ge-         ist.“ (Gemeinderatsbeschluss vom 12.11.2013).
samtstrategie zur Umsetzung der Inklusion in Frei-             Inklusion in Freiburg bezieht sich damit ausdrück-
burg“ vom 12.11.2013.                                      lich nicht nur auf die Teilhabe von Menschen mit kör-
   Das „Leitbild für ein inklusives Freiburg“ beschreibt   perlicher, seelischer oder geistiger Behinderung. Ge-
einen idealtypischen Zustand in der Zukunft, dem           meint sind alle Menschen.
sich die Stadt Freiburg schrittweise (prozesshaft) nä-        Inklusion in Freiburg bedeutet außerdem, dass Bar-
hern muss. Dieser Prozess, an dem die Stadt Frei-          rieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe der Men-
burg heute schon arbeitet, ist auf längere, grundsätz-     schen erschweren oder verhindern, erkannt und ab-
lich unbestimmte Zeit angelegt.                            gebaut werden. Aufgrund der Vielfalt von
   Sämtliche Entscheidungen zur Verwirklichung des         Einschränkungen und Barrieren können dabei aller-
„Leitbilds für ein inklusives Freiburg“ werden im Rah-     dings Zielkonflikte zwischen den Anforderungen / Be-
men der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und            darfen der verschiedenen Betroffenengruppen entste-
unter Abwägung der zur Verfügung stehenden Res-            hen, die nicht immer aufgelöst werden können.
sourcen getroffen.                                            Freiburg steht für alle Freiburger Einwohnerinnen
   Eine nachhaltige Gesellschaft fußt auf dem geleb-       und Einwohner, vertreten durch den Gemeinderat und
ten Gedanken der Inklusion. Der Gemeinderat der            den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg. Freiburg
Stadt Freiburg hat mit den Freiburger Nachhaltigkeits-     meint zudem alle in der Stadt ansässigen oder tätigen
zielen eine politische Leitlinie verabschiedet, die die-   Institutionen, Einrichtungen und Organisationen.
sen Leitgedanken verfolgt. Das Ziel eine ökologisch,          Die Stadt Freiburg hat den Prozess zur Verwirkli-
ökonomisch und sozial nachhaltige Stadt zu werden,         chung des „Leitbilds für ein inklusives Freiburg“ ein-
fordert die Teilhabe aller Menschen.                       geleitet. Die Umsetzung kann aber nur im Schulter-
   Inklusion heißt für Freiburg, „dass alle Mitglieder     schluss mit anderen Partnern, insbesondere Land
der Gesellschaft von Anfang an und in allen Berei-         und Bund gelingen.

                                                                                                                  LEITBILD   11
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Übersicht: Leitbild für ein inklusives Freiburg

          1.       Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine inklusive Haltung
          1.1. Freiburg erkennt die Vielfalt aller Menschen an.

          1.2. Freiburg fördert die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen
               an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

          1.3. Freiburg nutzt seine Stärken und Ressourcen zur Verwirklichung der Inklusion.

          1.4. Freiburg ist sensibilisiert für Barrieren, die die Teilhabe von Menschen erschweren
               oder verhindern, und setzt sich konsequent für deren Beseitigung ein.

          1.5. Die Stadt Freiburg nimmt bei der Verwirklichung der Inklusion eine Vorreiterrolle ein.

          2.       Partizipation und Selbstvertretung von Menschen mit und ohne Behinderung
          2.1. In Freiburg sind alle Menschen aufgefordert, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten
               aktiv mitzuwirken.

          2.2. In Freiburg sollen alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Anliegen selbstbestimmt
               zu vertreten.

          2.3. In Freiburg gilt der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“
               für alle Menschen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

          2.4. In Freiburg gibt es demokratisch legitimierte Strukturen, die eine wirksame Partizipation und
               Selbstvertretung aller Menschen sicherstellen

          3.       Aufbau inklusionsorientierter Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
          3.1. In Freiburg arbeiten alle Institutionen, Einrichtungen und Organisationen gemeinsam
               und abgestimmt daran, eine inklusive Stadtgesellschaft zu verwirklichen.

          3.2. In Freiburg gibt es leistungsfähige Gremien und Netzwerke, die sich für die Verwirklichung
               der Inklusion aktiv einsetzen.

          3.3. In Freiburg berücksichtigen alle Gremien und Netzwerke im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben
               und Möglichkeiten die Grundprinzipien der Inklusion.

  12    LEITBILD
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

4.    Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
4.1. In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Bereichen der Stadt (Quartiere,
     Straßen, Plätze, Parks etc.) sowie zu allen öffentlichen Einrichtungen und Diensten.

4.2. In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Informations- und
     Kommunikationsangeboten.

4.3. In Freiburg sind alle öffentlichen Personenverkehrsmittel barrierefrei zugänglich und nutzbar.

4.4. In Freiburg sind alle Unternehmen, Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe aufgefordert,
     barrierefreie Zugänge zu ihren Angeboten zu ermöglichen.

4.5. In Freiburg finden alle Menschen Wohnraum vor, der ihren jeweiligen Bedarfen in Bezug
     auf Barrierefreiheit entspricht.

5.    Inklusion in Institutionen und Einrichtungen
5.1. In Freiburg handeln alle öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen und Einrichtungen
     inklusiv, sowohl im Inneren als auch nach außen.

6.    Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungen
6.1. Freiburg bietet allen Menschen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes
     Leben in der Gemeinschaft zu führen.

6.2. In Freiburg gibt es für alle Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe ein
     ausreichendes und zugängliches Angebot an Unterstützungsdiensten.

6.3. In Freiburg arbeiten alle öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen und Einrichtungen
     daran, ihre Kenntnisse und Qualifikationen zum Thema Inklusion permanent zu erweitern.

                                                                                                          LEITBILD   13
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        III. Maßnahmen für ein inklusives Freiburg
        III.I Zentrale Maßnahmen des
        Aktionsplans 2015/2016

        Der Aktionsplan Inklusives Freiburg 2015/16 benennt    Folgenden ausführlich erläutert. Sie zielen insbeson-
        konkrete Maßnahmen oder Maßnahmenvorschläge            dere auf die inklusive Ausrichtung der Stadtverwal-
        der Stadtverwaltung Freiburg, die der Zielgruppe der   tung als Ganzes, der Kindertagesstätten und Schulen
        Menschen mit Behinderung zugutekommen sollen,          sowie der kommunal finanzierten Einrichtungen und
        und bündelt diese zu themenübergreifenden Maßnah-      Leistungen für Menschen mit Behinderungen (v.a. im
        menbereichen. Die Mehrzahl der Maßnahmen wurde         Rahmen der Eingliederungshilfe und des Gemeinde-
        in sieben verwaltungsinternen Fachgesprächen im        psychiatrischen Verbundes). Ein weiteres wichtiges
        Januar 2015 fachübergreifend diskutiert und weiter-    Ziel ist dabei der Abbau von Barrieren aller Art, vor al-
        entwickelt. Einige dieser Maßnahmen wurden im An-      lem beim Zugang zu politischen Partizipationsmög-
        schluss daran als „zentrale Maßnahmen“ eingestuft,     lichkeiten, zu Informationsangeboten (v.a. im Internet)
        weil sie für den Gesamtprozess „Stellschrauben- bzw.   sowie zu öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungen.
        Leuchtturmcharakter“ haben und/oder weil sie in        Und schließlich machen die zentralen Maßnahmen
        exemplarischer Weise die Anforderungen aufgreifen,     auch deutlich, dass Inklusion als ein kontinuierlicher
        die der Gemeinderat am 12.11.2013 für die Erarbei-     Lernprozess zu verstehen ist, den die Stadt Freiburg
        tung und Umsetzung des Aktionsplanes beschlossen       durch passgenaue Fortbildungsangebote und durch
        hat (Drucksache G-13/175).                             Modellprojekte (z.B. inklusive Stadtteilentwicklung
          Diese zentralen Maßnahmen, die zum Teil schon        Dietenbach, Kita am Seepark) aktiv organisiert und
        existieren und zum Teil erst geplant sind, werden im   vorantreibt.

        Übersicht der fortlaufenden zentralen Maßnahmen:

          Nr.        Verantwortliche Organisation              Maßnahme
          Z.1.1      Amt für Kinder, Jugend und Familie        Modellprojekt „Kita am Seepark“

          Z.1.2      Amt für Schule und Bildung                Neues Schulkindbetreuungskonzept

          Z.1.3      Amt für Soziales und Senioren             Fortschreibung Teilhabeplanung

          Z.1.4      Amt für Soziales und Senioren             Fortschreibung Gemeindepsychiatrischer
                                                               Verbund (GPV)

  14    ZENTRALE MASSNAHMEN
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

Übersicht der geplanten zentralen Maßnahmen:

Nr.     Verantwortliche Organisation         Maßnahme
Z.2.1   Amt für Bürgerservice und            Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu den
        Informationsverarbeitung             politischen Partizipationsmöglichkeiten in Freiburg

Z.2.2   Amt für Kinder, Jugend und Familie   Entwicklung eines Konzepts zur
                                             Umsetzung von Inklusion in den Freiburger
                                             Kindertageseinrichtungen

Z.2.3   Gebäudemanagement Freiburg           Maßnahmenplan zur prioritären Umsetzung
                                             von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
                                             (Bestand und Neubau; ist bereits vorhanden)
                                             und Einrichtung eines Budgets, mit dem
                                             fortlaufend Maßnahmen zur Herstellung der
                                             Barrierefreiheit durchgeführt werden können

Z.2.4   Haupt- und Personalamt               Aufbau eines städtischen Fortbildungspro-
                                             gramms zum Thema „Inklusion/ Barrierefreiheit“

Z.2.5   N.N.                                 Barrierefreie Gestaltung des Online-Portals der
                                             Stadt Freiburg und ggf. Bereitstellung ergänzender
                                             Informationen zum Thema „Barrierefreiheit“, diffe-
                                             renziert nach Themenbereichen (Kultur, Sport etc.)

Z.2.6   Amt für Projektentwicklung und       Modellprojekt „Inklusive Stadtteilentwicklung“ am
        Stadterneuerung / Stadtplanungsamt   Beispiel des geplanten Stadtteils Dietenbach

Z.2.7   Alle Ämter                           Zielvereinbarungen mit Empfängern von städti-
                                             schen Zuschüssen/Fördermitteln zum Thema
                                             „Inklusion/Barrierefreiheit“

Z.2.8   Hauptamtliche/r                      Organisation aufgabenspezifischer Verständi-
        Behindertenbeauftragte/r             gungsprozesse über den Begriff „Barrierefreiheit“
                                             unter Beteiligung von Betroffenen-/Behinderten-
                                             vertreter/innen und Initiierung eines inklusiven
                                             Veranstaltungsmanagements für die Stadt Freiburg

                                                                                      ZENTRALE MASSNAHMEN      15
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Z.1 Fortlaufende zentrale Maßnahmen

        Z.1.1                                                     Z.1.2
        Modellprojekt „Kita am Seepark“                           Neues Schulkindbetreuungskonzept

        Federführung                                              Federführung
        Amt für Kinder, Jugend und Familie                        Amt für Schule und Bildung

        Kurzbeschreibung                                          Kurzbeschreibung
        Die Kita am Seepark ist ein inklusives Modellprojekt      Entsprechend der steigenden Betreuungsbedarfe
        für 90 Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt mit     wird die Schulkindbetreuung an Grundschulen mit
        und ohne Behinderungen. Sie arbeitet mit einem um-        einheitlichen Standards (s. Rahmenkonzeption ASW-
        fassenden Verständnis von Inklusion. Durch Koope-         13/011) ausgebaut. Die Qualität sowie Quantität der
        rationen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit ex-      Schulkindbetreuungsangebote soll dadurch verbes-
        ternen Institutionen und Fachstellen wird die inklusive   sert werden. Das neue Schulkindbetreuungskonzept
        Pädagogik in der Kita professionell gestaltet und ge-     soll an allen öffentlichen Grundschulen der Stadt Frei-
        meinsam weiterentwickelt, um eine Übertragung auf         burg umgesetzt werden. Die Betreuungen sollen an
        andere Einrichtungen zu ermöglichen. Die Weiterent-       jeder Schule aus einer Hand, das bedeutet nur noch
        wicklung erfolgt unter der wissenschaftlichen Beglei-     durch einen Träger oder durch die Stadt Freiburg, bis
        tung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg             18.00 Uhr angeboten werden. Die Betreuungsmo-
        (z.B. Teamentwicklung, Coaching, Prozessbeglei-           dule sowie die Kosten dafür sollen an jeder öffentli-
        tung, Evaluation, Transfer, Kooperation und Vernet-       chen Grundschule in Freiburg gleich sein. Zusätzlich
        zung).                                                    soll an jeder Grundschule eine Ferienbetreuung mit
                                                                  jeweils 7 Wochen angeboten werden. Mit dem neuen
        Prioritärer Leitbildbezug                                 Schulkindbetreuungskonzept werden folgende Ziele
        (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen          verfolgt:

        Notwendiger Ressourceneinsatz                             > Förderung inklusiver Betreuung in den Freiburger
        Kosten (wissenschaftliche Begleitung) im Jahr 2015:         Schulen;
        9.750 Euro.                                               > Erhöhung der Teilhabe am schulischen/gesellschaft-
        Kosten (wissenschaftliche Begleitung) im Jahr 2016:         lichen Leben;
        13.560 Euro.                                              > Erhöhung der Chancengleichheit aller Schülerinnen
        Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen Mittel bereit.           und Schüler;
                                                                  > Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

                                                                  Das neue Schulkindbetreuungskonzept soll in 3 Stu-
                                                                  fen ausgebaut werden. Zum Schuljahr 2014/2015
                                                                  wird das Konzept an den ersten 11 Schulen umge-
                                                                  setzt. Die zweite Umsetzungsphase soll zum Schul-
                                                                  jahr 2016/2017 mit weiteren 10 Grundschulen star-

  16    ZENTRALE MASSNAHMEN
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

ten. An den letzten 9 Grundschulen soll die Imple-        darfsgerechten Angebotsstruktur notwendig. Auch
mentierung des Konzepts zum Schuljahr 2018/2019           mit Blick auf den erheblichen Finanzmittelbedarf in
erfolgen.                                                 der Eingliederungshilfe ist die Fortschreibung und
                                                          Förderung von effektiven und effizienten Angeboten
Prioritärer Leitbildbezug                                 von großer Bedeutung.
(1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine     Der Teilhabeplan der Stadt Freiburg dient deshalb als
inklusive Haltung                                         städtisches Planungs- und Steuerungsinstrument für
(3) Inklusionsorientierte Kooperations- und Vernet-       die künftigen Anforderungen im Bereich der Einglie-
zungsstrukturen                                           derungshilfe mit dem Ziel einer bedarfsgerechten
(5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen          Infrastruktur im Stadtgebiet. Die involvierten Einrich-
                                                          tungen und Dienste der Behindertenhilfe leben hierbei
Notwendiger Ressourceneinsatz                             den inklusionsfördernden Gedanken.
Durch die Umsetzung des neuen Schulkindbetreu-
ungskonzepts werden Investitionen in Höhe von rund        Prioritärer Leitbildbezug
10 Mio. Euro getätigt. Die Nettokosten belaufen sich      (1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine
jährlich auf rund 8 Mio. Euro. Die Stadt finanziert die   inklusive Haltung
Schulkindbetreuungsangebote jährlich über den             (2) Partizipation und Selbstvertretung von Menschen
städtischen Haushalt sowie durch Landeszuschüsse.         mit und ohne Behinderung
Die notwendigen Sach- und Personalmittel stehen im        (3) Inklusionsorientierte Kooperations- und Vernet-
Doppelhaushalt 2015/2016 bereit.                          zungsstrukturen
                                                          (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen
                                                          (6) Planung und Entwicklung flexibler und inklusions-
                                                          orientierter Unterstützungen
Z.1.3
                                                          Notwendiger Ressourceneinsatz
Fortschreibung Teilhabeplanung                            Stellenanteil von 50% zur weiteren Verfolgung der
                                                          Teilhabeplanung, besetzt im Zeitvertrag.
Federführung                                              Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen Mittel bereit.
Amt für Soziales und Senioren

Kurzbeschreibung
Um als örtlicher Träger der Sozialhilfe Menschen mit
wesentlicher geistiger und/oder körperlicher Behin-
derung jetzt und zukünftig so zu unterstützen, dass
sie vollumfänglich im Sinne der UN-Behinderten-
rechtskonvention am Leben in der Gemeinschaft teil-
haben können, ist die Weiterentwicklung einer be-

                                                                                                  ZENTRALE MASSNAHMEN      17
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Z.1.4
        Fortschreibung Gemeindepsychia-
        trischer Verbund (GPV)

        Federführung                                            Notwendiger Ressourceneinsatz
        Amt für Soziales und Senioren                           Personalkosten für die Aufstockung der bestehenden
                                                                halben Planstelle in Höhe von 14.462 Euro pro Jahr.
        Kurzbeschreibung                                        Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind keine Mittel ein-
        Die Psychiatriekoordination erfasst als federführende   geplant.
        Stelle im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Ver-
        bundes alle Angebote und Bedarfe für Menschen mit
        vor allem psychischer Behinderung. Ziel ist die Be-
        reitstellung und Weiterentwicklung von gemeindena-
        hen und niederschwelligen Hilfen für erwachsene
        Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Hierbei
        sind die Entwicklung von verbindlichen Kooperatio-
        nen und die Vernetzung der Mitglieder sowie die Ein-
        beziehung der Betroffenen wichtige Anliegen. Die un-
        terschiedlichen Maßnahmen und Organe des GPV
        (Lenkungsgruppe, Forum, Arbeitsgruppen, Hilfepla-
        nung im GPV und Fachtage) befinden sich hierfür in
        einem fortlaufenden Prozess.

        Prioritärer Leitbildbezug
        (1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine
        inklusive Haltung
        (2) Partizipation und Selbstvertretung von Menschen
        mit und ohne Behinderung
        (3) Inklusionsorientierte Kooperations- und Vernet-
        zungsstrukturen
        (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen
        (6) Planung und Entwicklung flexibler und inklusions-
        orientierter Unterstützungen

  18    ZENTRALE MASSNAHMEN
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

Z.2 Geplante zentrale Maßnahmen

Z.2.1                                                     Z.2.2
Schaffung eines barrierefreien                            Entwicklung eines Konzepts zur
Zugangs zu den politischen Partizipati-                   Umsetzung von Inklusion in den
onsmöglichkeiten in Freiburg                              Freiburger Kindertageseinrichtungen

Federführung                                              Federführung
Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung        Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kurzbeschreibung                                          Kurzbeschreibung
Seit 2010 ist es das Ziel, dass alle Wahllokale barrie-   Die Umsetzung von Inklusion in Freiburger Kinder-
refrei zugänglich sein sollen. Bis auf einzelne Ge-       tageseinrichtungen wird durch die Fortschreibung
bäude, in denen nicht alle Wahlräume barrierefrei er-     der Kita-Förderrichtlinien ab dem 01.01.2015 (siehe
reichbar sind, ist dieses Ziel erreicht. Das Amt für      G-14/140) weiter vorangetrieben. So sollen die inte-
Bürgerservice und Informationsverarbeitung prüft lau-     grativen Leistungen nach § 7 auch für Kinder unter
fend zusammen mit dem Gebäudemanagement Frei-             drei Jahren gelten. Zudem sollen Kinder, die von einer
burg nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten,            Behinderung bedroht sind, zusätzliche Förderung in
z.B. durch Verlegung der Wahlgebäude.                     den Einrichtungen erhalten.
Politische Partizipationsmöglichkeiten für Menschen       Die Kindertageseinrichtungen in Freiburg sollen darü-
mit Behinderung werden außerdem in dem gesamt-            ber hinaus weiter qualifiziert werden, um Inklusion
städtischen Vorhaben Online-Beteiligung berücksich-       tatsächlich umsetzen zu können. Bisher stehen hier-
tigt. Sogenannte Beteiligungsleitlinien werden im         für die entsprechenden Rahmenbedingungen nicht
Rahmen des Projekts Open Government Data aus-             ausreichend zur Verfügung. Die Unter-AG „Inklusion“
gearbeitet.                                               der AG nach § 78 SGB VIII (Kita) hat hierfür ein Projekt-
                                                          konzept erarbeitet. Beteiligt waren sowohl Vertreter/
Prioritärer Leitbildbezug                                 -innen der Stadt als auch freier Träger. Notwendig er-
(2) Partizipation und Selbstvertretung von Menschen       scheinen die Beratung durch externe Heilpädagog/
mit und ohne Behinderung                                  -innen, ein fachliches Coaching sowie Fortbildungs-
(4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur         maßnahmen für die handelnden Akteure.
                                                          Im Rahmen des Projekts (zunächst für die Dauer von
Notwendiger Ressourceneinsatz                             2 Jahren geplant) soll unter der Federführung des AKi
Kostenangabe aktuell nicht möglich.                       eine Projektgruppe gegründet werden (Mitglieder:
Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind keine Mittel             AKi, ASS, Vertreter/-innen ausgewählter
eingeplant.                                               Kitas). Ziel ist es, Gelingensfaktoren und              >

                                                                                                   ZENTRALE MASSNAHMEN      19
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

                                                                   Z.2.3

        Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Inklu-             Maßnahmenplan zur prioritären
        sion in Kindertageseinrichtungen herauszuarbeiten.         Umsetzung von Barrierefreiheit in
        Für notwendige Umbaumaßnahmen sollen städtische            öffentlichen Gebäuden (Bestand
        Fördermittel zur Verfügung stehen. Zur Bündelung           und Neubau; ist bereits vorhanden)
        der Projektergebnisse, Organisation und Durchfüh-          und Einrichtung eines Budgets,
        rung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie zur Mittel-        mit dem fortlaufend Maßnahmen
        verwaltung ist die Bereitstellung einer befristet beauf-
                                                                   zur Herstellung der Barrierefreiheit
        tragen Projektkoordination notwendig (Umfang: 0,5
                                                                   durchgeführt werden können
        VZÄ). Die Ergebnisse sollen breit in die Fläche getra-
        gen werden, sodass alle Kindertagestageseinrichtun-        Federführung
        gen in Freiburg davon profitieren können. Der ge-          Gebäudemanagement Freiburg
        samte Prozess soll von einer Hochschule
        wissenschaftlich begleitet werden.                         Kurzbeschreibung
                                                                   Die öffentlichen Gebäude der Stadt Freiburg sollten für
        Prioritärer Leitbildbezug                                  alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und nutzbar
        (1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine      sein. Die bautechnischen Voraussetzungen dafür sind
        inklusive Haltung                                          jeweils sehr unterschiedlich und erfordern passgenaue
        (3) Inklusionsorientierte Kooperations- und Vernet-        Lösungen. Im Rahmen eines Maßnahmenplans soll
        zungsstrukturen                                            deshalb zunächst geprüft werden, welche baulichen
        (4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur          Anpassungen an den einzelnen Gebäuden notwendig
        (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen           sind und wie diese stufenweise umzusetzen wären.
                                                                   Dabei kann auf teilweise (für Veranstaltungsräume der-
        Notwendiger Ressourceneinsatz                              zeit in Bearbeitung, für Sporthallen flächendeckend
        50.000 Euro jährlich Baukostenzuschuss für notwen-         vorhanden) vorliegende Bestandsaufnahmen (u.a. der
        dige Umbaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen.           öffentlichen Schulgebäude, der Veranstaltungsräume
        Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen Mittel bereit.          und Sporthallen) zurückgegriffen werden (jeweils mit
                                                                   Erfassung der Einrichtungen für Hörbehinderte, ohne
        40.000 Euro im Jahr 2015 und 110.000 Euro im Jahr          Erfassung für Sehbehinderte).
        2016 (für eine 0,5-Stelle für die Organisation, Mittel-    Auf dieser Grundlage soll ein Budget eingerichtet
        verwaltung, Bündelung der Projektergebnisse inkl.          werden, aus dem durch das Gebäudemanagement
        der Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen). Im Doppel-       fortlaufend Maßnahmen zur Herstellung der Barriere-
        haushalt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.           freiheit durchgeführt werden können. Als Größenord-
                                                                   nung für das Budget sind 500.000 Euro pro Jahr
                                                                   sinnvoll. Das Gebäudemanagement berichtet jährlich
                                                                   an die Stabsstelle Inklusion über die mit diesen Mit-
                                                                   teln jeweils durchgeführten Maßnahmen, zur Informa-
                                                                   tion von der Stabsstelle an den Gemeinderat.

  20    ZENTRALE MASSNAHMEN
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

                                                       Z.2.5

Prioritärer Leitbildbezug                              Barrierefreie Gestaltung des Online-
(4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur      Portals der Stadt Freiburg und ggf.
                                                       Bereitstellung ergänzender Informa-
Notwendiger Ressourceneinsatz                          tionen zum Thema „Barrierefreiheit“,
Kosten ca. 500.000 Euro. Im Doppelhaushalt             differenziert nach Themenbereichen
2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.                (Kultur, Sport etc.)
                                                       Federführung
                                                       N.N.
Z.2.4
Aufbau eines städtischen                               Kurzbeschreibung
Fortbildungsprogramms zum Thema                        Das Online-Portal der Stadt Freiburg ist weitgehend
„Inklusion/Barrierefreiheit“                           barrierefrei zugänglich und nutzbar. Das Portal soll
                                                       darüber hinaus die bisher auf verschiedenen Internet-
Federführung                                           seiten (u.a. Freiburg für alle) zu findenden Informatio-
Haupt- und Personalamt                                 nen zum Thema Barrierefreiheit in einer leicht zu-
                                                       gänglichen und barrierefreien Form – und möglichst
Kurzbeschreibung                                       gebündelt nach Themenbereichen (Kultur, Sport etc.)
Ergänzend zu den vorhandenen städtischen Fortbil-      – erschließen.
dungsangeboten soll es solche Angebote zukünftig
auch zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit ge-      Prioritärer Leitbildbezug
ben. Die Fortbildungen sollten sowohl über die         (1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine
Grundsätze und Ziele der UN-Behindertenrechtskon-      inklusive Haltung
vention informieren als auch praktische Impulse z.B.   (2) Partizipation und Selbstvertretung von Menschen
für eine barrierefreie Kommunikation in Ämtern und     mit und ohne Behinderung
Behörden bieten. Bei Bedarf werden entsprechende       (4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
Hilfen zur Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen
angeboten, z. B. Gebärdendolmetscher/-innen.           Notwendiger Ressourceneinsatz
                                                       Kostenangabe aktuell nicht möglich. Im Doppelhaus-
Prioritärer Leitbildbezug                              halt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.
1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine
inklusive Haltung
(5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen

Notwendiger Ressourceneinsatz
Kostenangabe aktuell nicht möglich. Im Doppelhaus-
halt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.

                                                                                               ZENTRALE MASSNAHMEN      21
AKTIONSPLAN FÜR EIN INKLUSIVES FREIBURG 2015/2016

        Z.2.6                                                      Z.2.7
        Modellprojekt „Inklusive Stadtteil-                        Zielvereinbarungen mit Empfängern
        entwicklung“ am Beispiel des                               von städtischen Zuschüssen/
        geplanten Stadtteils Dietenbach                            Fördermitteln zum Thema „Inklusion/
                                                                   Barrierefreiheit “
        Federführung
        Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung /           Federführung
        Stadtplanungsamt                                           Alle Ämter

        Kurzbeschreibung                                           Kurzbeschreibung
        Das Leitbild für ein inklusives Freiburg und die bereits   In vielen Aufgabenfeldern kooperiert die Stadt Frei-
        entstandenen Initiativen für eine inklusive Stadt (u.a.    burg mit externen Partnern, die für ihre Leistungen
        in Vauban) bieten wichtige Anknüpfungspunkte für           Zuschüsse oder Fördermittel erhalten. Die zuständi-
        die Stadtteilentwicklung in Freiburg. Im Rahmen ei-        gen Ämter sollten mit den Empfängern von städti-
        nes akteursübergreifenden Diskussionsprozesses             schen Zuschüssen und Fördermitteln (Institutionen,
        sollen Anforderungen und Qualitätskriterien einer in-      Vereine, Dienstleister) Zielvereinbarungen abschlie-
        klusiven Stadtteilentwicklung abgeleitet und dabei         ßen, die schrittweise Maßnahmen zur Umsetzung
        u.a. das Thema Barrierefreiheit in den Bereichen           des Leitbildes für ein inklusives Freiburg innerhalb der
        Wohnen und Wohnumfeld, Versorgung und Infra-               jeweiligen Aufgabenbereiche vorsehen. Die Zielver-
        struktur, Bildung, Gemeinschaft und Partizipation in       einbarungen können je nach Art und Inhalt der Zu-
        den Blick genommen werden. Anhand des anstehen-            wendungen Maßnahmen zur Gestaltung einer barrie-
        den Planungs-prozesses für den Stadtteil Dietenbach        refreien Infrastruktur oder zur barrierefreien
        könnten diese Anforderungen und Qualitätskriterien         Kommunikation beinhalten.
        konkretisiert und erprobt werden.
                                                                   Prioritärer Leitbildbezug
        Prioritärer Leitbildbezug                                  (1) Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine
        (4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur          inklusive Haltung
        (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen           (4) Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
                                                                   (5) Inklusion in Institutionen und Einrichtungen
        Notwendiger Ressourceneinsatz
        Kostenangabe aktuell nicht möglich. Im Doppelhaus-         Notwendiger Ressourceneinsatz
        halt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.               Kostenangabe aktuell nicht möglich. Im Doppelhaus-
                                                                   halt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant.

  22    ZENTRALE MASSNAHMEN
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