Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Weilerswist

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Aktionsplan
„Kinderfreundliche Kommune“
         Weilerswist
Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines zur Kommune Weilerswist und dem Projekt „Kinderfreundliche
Kommune“ ............................................................................................................................ 3
2.    Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Kinderfreundlichkeitsanalyse ....................... 5
3.    Ziele innerhalb der vier Schwerpunkte .......................................................................... 6
     3.1     Vorrang des Kindeswohls ....................................................................................... 6
     3.2     Kinderfreundliche Rahmenbedingungen ................................................................ 7
     3.3     Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ............................................................ 8
     3.4     Information über Kinderrechte ............................................................................... 9
4.    Ausblick: Regelmäßiger Bericht zum Vorhaben ......................................................... 10
5.    Maßnahmenplan ........................................................................................................... 11
     5.1     Verfassen eines neuen Leitbildes .......................................................................... 17
     5.2     Partizipation von Kindern und Jugendlichen im ISEK ......................................... 18
     5.3     Weiterführung der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ ........................................ 19
     5.4     Fortbildungen zu kinderrechtsrelevanten Themen ............................................... 20
     5.5     Werkstatt Workshop: Kinderrechte im Verwaltungshandeln ............................... 21
     5.6     Kinder- und Jugendbeauftragte*r ......................................................................... 22
     5.7     Qualifizierung von Angestellten zu Prozessmoderator*innen .............................. 23
     5.8     Entwicklung von Partizipationsleitlinien .............................................................. 24
     5.9     Teilnahme des Kinder- und Jugendparlaments am Workshop unter Palmen ....... 25
     5.10       Fachaustausch zwischen Sachverständigen und Kommune.............................. 26
     5.11       Kinderfreundliche Website für Weilerswist ...................................................... 27
     5.12       Erstellen einer (online) Kinderbefragung .......................................................... 28

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1. Allgemeines zur Kommune Weilerswist und dem Projekt
      „Kinderfreundliche Kommune“

Die nordrhein-westfälische Gemeinde Weilerswist liegt im Norden des Kreises Euskirchen
unweit der Stadt Köln und zählt über 18.500 Einwohner*innen, darunter mehr als 3.000
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Unterteilt in 15 Ortsteile, auf einer Fläche von 57,17 km², grenzt Weilerswist im Nordosten
unmittelbar an den Naturpark Rheinland an. Zum Westen beziehungsweise Süden hin
erstreckt sich die Ebene der Zülpicher Börde bis hin zum Nationalpark Eifel. Durch das
Gemeindegebiet fließen im Osten die Swist und im Westen die Erft, die in Weilerswist von
vier kleineren Nebengewässern gespeist werden.
Durch das Gemeindegebiet führen die Bundesautobahnen A1 und A61. Eine direkte
Anbindung an die BAB 553 über die L 194 besteht ebenfalls. Mit den Bahnhöfen in den
Ortsteilen Weilerswist und Derkum bestehen Verbindungen in die Richtungen
Euskirchen/Trier und Köln.
Die ländliche Lage mit den gleichzeitig guten Anbindungen an die umliegenden Großstädte
macht Weilerswist nicht zuletzt für junge Familien attraktiv. Dies zeigt sich z.B. am
Neubaugebiet Weilerswist Süd. Nach der Erschließung der verschiedenen Bauabschnitte
zwischen den Jahren 2006 und 2013 wohnen hier heute über 2.200 Einwohner*innen.
Ein stetiger Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Schulen wurde und wird dem
Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre gerecht. Derzeit gibt es 12 Kitas, die alle integrativ
arbeiten. Zudem gibt es drei Grundschulen, an vier Standorten, sowie eine Gesamtschule. In
allen Schulen wird inklusiv unterrichtet.
Um die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde zu dezentralisieren wurden 2019
in den Außenorten Lommersum und Metternich Jugendtreffs eröffnet, die das Angebot eines
bestehenden Jugendzentrums im Kernort ergänzen.
Darüber hinaus wird ein familienfreundliches Umfeld vor allem auch durch das
Vereinsleben geschaffen. Eine hervorragende Jugendarbeit sowie ein enormes
ehrenamtliches Engagement garantieren ein vielfältiges Angebot an Sport-, Hobby- und
Traditionsvereinen. Insgesamt sind in allen Ortschaften rund 60 Hauptvereine mit ihren
einzelnen Unterabteilungen aktiv.
Um die Angebote für Kinder- und Jugendliche nach deren Wünsche und Vorstellungen zu
optimieren und zu erweitern beschloss der Gemeinderat die Teilnahme am Vorhaben
„Kinderfreundliche Kommunen“, eine Initiative von UNICEF und dem deutschen
Kinderhilfswerk. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Weilerswist und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ erfolgte im September
2018.
Weilerswist schloss sich als 20. Kommune in Deutschland dem Vorhaben an. Dieses wurde
2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus
der Child Friendly Cities Initiative, welche ein weltweit anwendbares Rahmenwerk für die

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Verwirklichung der Kinderrechte auf kommunaler Ebene erarbeitet hat. Die Schwerpunkte
des Programms sind:
      Vorrang für das Kindeswohl
      Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
      Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
      Information über Kinderrechte

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2. Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Kinderfreundlich-
      keitsanalyse

Durch eine Schüler*innen-Befragung und einen Verwaltungsfragebogen wurde im Frühjahr
2019 ermittelt wie gut Weilerswist bereits in den vier genannten Schwerpunkten
abschneidet. Die daraus resultierenden Ergebnisse gaben einen Überblick über gute
Entwicklungen, legten aber auch Defizite im Bereich des kinderfreundlichen
Verwaltungshandelns offen. In einem Vor-Ort-Gespräch im Herbst 2019 wurden die
Ergebnisse unter Beteiligung der Steuerungsgruppe (Vertreter*innen aus Verwaltung,
Schulen, Kitas, Fraktionen), drei Sachverständigen und der Programmleiterin, sowie dem
Geschäftsführer des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“ diskutiert. Aus den
Ergebnissen des Vor-Ort-Gesprächs entwickelte der Verein Empfehlungen für ein
kinderfreundlicheres Weilerswist.
Zusätzlich nahmen Vertreter*innen der Verwaltung und aus Schulen im Dezember 2019 am
Workshop „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ teil. Im gemeinsamen Dialog wurden
hier bereits erste Umsetzungsmöglichkeiten der Kinderrechte im Verwaltungshandeln
diskutiert bzw. erarbeitet.
Weitere Schlussfolgerungen ließen sich auch aus den Meinungen der Kinder und
Jugendlichen auf der Auftaktveranstaltung des Weilerswister Kinder- und Jugendparlaments
ziehen. Hier wurden die Teilnehmer*innen u.a. gefragt, mit welchen Themen sie sich im
Kinder- und Jugendparlament beschäftigen wollen und was ihnen wichtig an der Arbeit ist.
Die wesentlichen Schlussfolgerungen aus den Befragungen und Veranstaltungen lauten:
       Kinder und Jugendliche wollen sich auf kommunaler Ebene beteiligen und bringen
       neue Ideen und Sichtweisen ein. Eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am
       Prozess Kinderfreundliche Kommune bzw. an der Umsetzung des Aktionsplanes ist
       somit essenziell.

       Kinder und Jugendliche möchten gehört und ernst genommen werden. Die
       Herausforderung besteht darin entsprechende Beteiligungsplattformen zu schaffen.
       Darüber hinaus müssen in der Verwaltung ressortübergreifende Strukturen
       entwickelt werden, die ein kinderfreundliches Handeln langfristig sichern.

       Für viele Kinder und Jugendliche sind die Kommunalpolitik und das kommunale
       Verwaltungshandeln oft nicht greifbar bzw. niedrigschwellig genug. Kinder und
       Jugendliche müssen demnach altersgerecht über das kommunale Geschehen
       informiert werden.

       Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene nach
       anerkanntem, internationalem Format kann von einer kleinen Gemeinde wie
       Weilerswist nicht in gleichem Maße umgesetzt werden wie von größeren
       teilnehmenden Kommunen. Der Fokus dieses Aktionsplans liegt demnach zunächst
       auf kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen, die die Kommune selbst verantwortet.

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3. Ziele innerhalb der vier Schwerpunkte

Anfang des Jahres 2020 beriet sich die Steuerungsgruppe darüber welche Ziele aus den
Empfehlungen des Vereins primär verfolgt werden sollen und welche Maßnahmen sich
daraus ableiten lassen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung dauerhafter Strukturen zur
Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung. Im
Nachgang sollen die vier Schwerpunkte des Vorhabens und die darin angestrebten Ziele
dargestellt werden. Weiter wird auf die daraus abgeleitete Zielsetzung/Bedeutung für die
Gemeinde Weilerswist eingegangen.

   3.1 Vorrang des Kindeswohls

Der erste Schwerpunkt des Programms bezieht sich auf die Berücksichtigung des
Kindeswohls und dessen Vorrang im kommunalen Handeln. Das bedeutet für Weilerswist,
dass in allen Verwaltungsebenen und in den politischen Strukturen der Kommune die Inhalte
der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bekannt gemacht werden. Sie finden Eingang
in das kommunale Leitbild, für dessen Ausgestaltung eine Strategie entwickelt wird. An der
Entwicklung des Leitbildes und dessen Umsetzung sollen Kinder und Jugendliche beteiligt
werden.
Weiterhin findet die UN-KRK als geltendes Recht ihren Niederschlag in den
Entscheidungen der Verwaltung. Dazu werden erstens die Mitarbeiter*innen geschult und
zweitens werden die Kinderrechte in den Verwaltungsverfahren und Regelungen der
Verwaltung verankert. Somit sollen die Auslegungs-, Abwägungs- und Ermessensleitlinien
des Art. 3 Abs.1 UN-KRK für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung eine verpflichtende
Arbeitsgrundlage werden.
Zudem entschließt sich Weilerswist im Zuge dieses Aktionsplan Maßnahmen
durchzuführen, die den besonderen Schutz und die besondere Förderung von Kindern und
Jugendlichen beinhalten. Auf der Grundlage der Kinderfreundlichkeitsanalyse zählen zu den
primären Zielen unter diesem Schwerpunkt der Aufbau von Spielplätzen und
Jugendtreffpunkten, sowie die Nahmobilitätsentwicklung.
Jeder Ortsteil in Weilerswist verfügt über einen oder mehrere Spielplätze. Diese bieten
Kindern die Möglichkeit, dort Ihre Freizeit zu verbringen und sich zu erholen. Im Jahr 2018
wurden die Spielplätze gemeindeweit erneuert. Trotzdem wünschten sich in der
Schüler*innen-Befragung 53 Prozent der Teilnehmenden weitere Spiel- und Bolzplätze.
Grund hierfür ist laut Nennungen der Teilnehmer*innen der Auftaktveranstaltung des
Kinder- und Jugendparlaments, die fehlende Diversität der einzelnen Spielplätze. Zudem
wurden bei der Planung der Spielplätze bislang keine Kinder und Jugendlichen einbezogen.
Auf der Veranstaltung sprachen sich die älteren Jugendlichen zudem für Treffpunkte bzw.
Orte zum gemeinsamen Chillen außerhalb der Jugendfreizeiteinrichtungen aus. Bisher
werden dazu vermehrt Schulhöfe und Spielplätze zweckentfremdet. Ein weiterer Aspekt der
Schüler*innen-Befragung waren die fehlenden kostenlosen Sportangebote. Hierfür sprachen

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sich 57 Prozent der Teilnehmenden aus. Bis auf die Outdoor-Fitness-Anlage im Kernort gibt
es kaum Trendsportangebote in Weilerswist. Bewegung, Sport und Spiel fördert jedoch die
gesunde Entwicklung von Kindern, baut grundlegende Kompetenzen auf und wirkt nicht
zuletzt identitätsstiftend. Somit ist eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die
Planung und (Weiter-)Gestaltung von weiteren bzw. vorhandenen Spiel- und Freizeitflächen
ein wichtiger Punkt in diesem Aktionsplan.
Den Startschuss dafür gab die Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments am 2. September.
Die Kinder und Jugendlichen konnten hier auf einem Stadtplan markieren, wo sie aus ihrer
Sicht Verbesserungspotenzial in Weilerswist sehen. In gemeinsamen Ortsbegehungen sollen
diese Punkte im September genauer unter die Lupe genommen werden. Die genannten
Punkte beschränkten sich nicht nur auf Spiel- und Sportplätze, sondern auch auf Gefahren
im öffentlichen Raum. Hier wurden z.B. unbeleuchtete Schulwege und zu enge Straßen,
Geh- und Radwege genannt. Sobald die Ergebnisse der Ortsbegehungen vorliegen, sollen
diese in weitere Planungsprozesse einfließen.
Eine sichere und eigenständige Mobilität in ihrem direkten sozialen Lebensraum ist für junge
Menschen mitunter eine Voraussetzung für ihre Selbstständigkeit. Dazu gehört im
Grundschulalter vor allem der Schulweg. Für die Mehrzahl der Kinder sind die
Grundschulen in Weilerswist fußläufig oder per Fahrrad zu erreichen. Trotzdem werden
viele Kinder von ihren Eltern per Auto zur Schule gebracht. Dies führt insbesondere bei
Schulanfang zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Bereich um die Schulen, was
wiederum eine Gefahr für die Kinder darstellt, die tatsächlich zu Fuß zur Schule laufen. Ziel
muss es daher sein, Eltern, deren Kinder zu Fuß zur Schule laufen könnten, die Sicherheit
zu geben, dass ihre Kinder den Schulweg ungefährdet zu Fuß bestreiten können. Als
Mitgliedskommune im Zukunftsnetz Mobilität NRW nimmt Weilerswist seit 2019 an dem
Programm „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ teil. Durch Streifzüge, die von den Schüler*innen
angeführt wurden, wurde das Umfeld der jeweiligen Schulen bzw. die Schulwege der Kinder
auf deren Sicherheit hin geprüft. Die Ansichten der Kinder wurden protokolliert und in
einem ressortübergreifenden Team aus Mitarbeiter*innen der Verwaltung besprochen, um
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen zu können. Die Weiterführung des
Programms und dessen stetige Wiederholung, um die Nachhaltigkeit des Projektes
gewährleisten zu können, ist demnach Bestandteil dieses Aktionsplans.
Von der Umsetzung der Empfehlung „Regelmäßige Angebote für Eltern zu gesunder
Ernährung für Kita-Kinder“ sieht die Steuerungsgruppe im Rahmen dieses Aktionsplans
aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten ab. Eine Umsetzung der Empfehlung
wird in den folgenden Aktionsplänen angestrebt.

   3.2 Kinderfreundliche Rahmenbedingungen

Kinderfreundliche Rahmenbedingungen sind in Weilerswist gegeben, wenn die
Gemeindeverwaltung ihre Arbeitsstrukturen so optimiert, dass Kinder und Jugendliche mit
ihren Anliegen nicht einzelnen Fachbereichen zugeordnet werden, sondern alle
Fachbereiche stets übergreifend zusammenarbeiten, um Kinder- und Jugendinteressen

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effizient umzusetzen. Dazu wurde als erster Schritt eine Steuerungsgruppe aus
Vertreter*innen der Verwaltung, Schulen, Kitas und Fraktionen in Weilerswist eingerichtet.
Darüber hinaus soll vor allem die Verankerung der Kinderrechte in den
Verwaltungsverfahren und die daraus resultierenden, verbindlichen Dienstanweisungen
einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit dienlich sein. Ferner sollen Kriterien erarbeitet
werden, um kommunale Beschlussvorlagen im Vorhinein auf die Umsetzung der
Kinderrechte überprüfen zu können.
Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten zu können müssen darüber
hinaus Strukturen in Weilerswist geschaffen werden, die:
       eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche gewährleisten,
       eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen zulassen,
       eine Anlaufstelle als Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen, Verwaltung
       und Politik sicherstellen,
       Kinder und Jugendliche im Beschwerdefall bei der Durchsetzung ihrer Rechte
       unterstützen (Ombudsstelle).
Diese Strukturen sollen in der Praxis durch das neu gegründete Kinder- und
Jugendparlament in Weilerswist umgesetzt werden. Ebenso soll eine Stelle für eine*n
Kinder- und Jugendbeauftragte*n geschaffen werden. Die Aufgaben des/der Beauftragten
richten sich nach den Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft für kommunale
Kinderinteressenvertretungen.
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Anliegen, Kritiken und Beschwerden in
Bezug auf ihre Kommune äußern können, und dass diese dann in die Verwaltung
weitergeleitet und dort bearbeitet werden. Um diese Strukturen zu schaffen, wird die
Gemeinde Weilerswist in ihrem Haushalt die finanziellen und personellen Mittel zur
Verfügung stellen. Darüber hinaus wird eine projektbezogene Zusammenarbeit mit Schulen,
Vereinen und Initiativen zum Thema Kinderrechte weiterhin stattfinden.

   3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Auch für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bedarf es in Weilerswist noch einer
bindenden Leitlinie. Dazu soll ein Konzept erstellt werden, in dem die fortlaufende
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen relevanten Prozessen innerhalb der
Kommune geregelt ist. Es muss garantiert werden, dass Kinder und Jugendliche,
gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Bildungsinstitutionen, sich sinnvoll,
altersangemessen und diskriminierungsfrei beteiligen können. Die beteiligten Kinder und
Jugendlichen werden immer auf dem Laufenden gehalten, was mit ihren Anliegen und Ideen
aus Beteiligungsvorhaben anschließend geschieht. Die Prozesse rund um
Beteiligungsverfahren sind transparent für die Kinder und Jugendlichen zu gestalten. Dazu
folgt die Kommune einem standardisierten Verfahren, das die Meinung aller Beteiligten
ernst, und die Verwaltung und Politik in die Pflicht nimmt.

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Um die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments und weitere Beteiligungsvorhaben
professionell und effizient begleiten zu können, sind Fortbildungen und ein regelmäßiger
Fachaustausch nötig. Ebenso sollen auch den Kinder- und Jugendparlamentarier*innen
Qualifizierungsmöglichkeiten geboten werden, um ihre Beteiligungskompetenzen zu
stärken.
Um offene Beteiligungsanlässe (bspw. bei der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzept - ISEK) und deren Finanzierungswege in Weilerswist festlegen zu
können, soll eine jährliche Projektberatung zwischen den Sachverständigen des e.V.
kinderfreundliche Kommune und der Verwaltung stattfinden.
Kleinere Beteiligungs-Projekte können in Weilerswist bereits durch das selbstverwaltete
Budget des Kinder- und Jugendparlaments umgesetzt werden. Eine Öffnung des
Budgetansatzes für Anträge von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Kinder- und
Jugendparlaments stellt ein zukünftiges Ziel dar.

   3.4 Information über Kinderrechte

Die Schüler*innen-Befragung ergab, dass sich 61 Prozent der befragten Kinder im Internet
über kinderfreundliche Angebote informieren. Eine höhere Informationsrate wurde mit 81
Prozent nur durch Mund zu Mund Propaganda im Freundeskreis oder der Familie erreicht.
Deshalb soll in Weilerswist eine Website geschaffen werden, die Kinder, Jugendliche und
Erwachsene über die Inhalte der UN-KRK und bestehende Kinderrechtsorganisationen
informiert. Gleichzeitig soll die Website über bestehende, kinderfreundliche Angebote in
Weilerswist informieren. Darunter fallen neben Sport- und Kulturangeboten, auch
Beratungs- und Unterstützungsangebote in Weilerswist bzw. dem Kreis Euskirchen. Zudem
könnte hier über die aktuelle Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans und weitere
kommunale Entwicklungen kinderfreundlich berichtet werden.
Um auch in den folgenden Jahren die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und
Jugendlichen in Weilerswist zu ermitteln, soll eine Online-Umfrage erstellt werden. Da sich
die Schüler*innen insbesondere für weitere Sportangebote und Rückzugsräume
ausgesprochen haben, sollen diese Themen zunächst Hauptbestandteil der Umfrage sein. Die
Ergebnisse der Umfrage sollen, nach einer Beratung im Kinder- und Jugendparlament, in
konkrete Maßnahmen der Kommunalentwicklung einfließen. Eine Veröffentlichung der
Ergebnisse auf der oben genannten Website wird angestrebt.
Von der Umsetzung der weiteren Empfehlungen (Veranstaltung am Weltkindertag,
Entwicklung eines Kinderstadtplans) sieht die Steuerungsgruppe im Rahmen dieses
Aktionsplans aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten ab. Eine Umsetzung
dieser Empfehlungen wird in den folgenden Aktionsplänen angestrebt.

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4. Ausblick: Regelmäßiger Bericht zum Vorhaben

Mit Beschluss dieses Aktionsplans im Gemeinderat und dem positiven Votum des
Vereinsvorstandes erhält Weilerswist das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“.
Gleichzeitig beginnt die 3-jährige Umsetzungsphase der Maßnahmen. In dieser Zeit trifft
sich die Steuerungsgruppe zweimal jährlich und überprüft das Voranschreiten des
Aktionsplanes. Über den Stand des Vorhabens soll weiterhin regelmäßig im Ausschuss für
Bildung, Jugend und Soziales der Gemeinde berichtet werden und einmal pro Jahr – unter
besonderer Berücksichtigung des ressortübergreifenden Ansatzes - im Gemeinderat. Dem
Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. werden jährliche Berichte in Form von
Monitoringtabellen übermittelt.
Anderthalb Jahre nach der Siegelübergabe erstellt Weilerswist zudem einen
Zwischenbericht, der auch veröffentlicht wird. Der Zwischenbericht stellt die
kinderfreundlichen Entwicklungen seit der Bestandsaufnahme dar und berichtet, wie weit
die Maßnahmen des Aktionsplans bereits umgesetzt wurden und welche Umsetzungsschritte
noch ausstehen. Sachverständige und Vertreter*innen des Vereins Kinderfreundliche
Kommunen e.V. kommen zu diesem Zeitpunkt nach Weilerswist und besprechen den
Sachstand mit Kindern, Jugendlichen und der Kommune.
Drei Monate vor dem Ende der ersten Siegelphase des Aktionsplans findet in Weilerswist
eine Zukunftswerkstatt statt. Inhalt der Zukunftswerkstatt ist zum einen der gemeinsame
Rückblick auf die dreijährige Umsetzungszeit des Aktionsplans und zum anderen ein
gemeinsamer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen der Gemeinde in Bezug auf die
Umsetzung von Kinderrechten. Darüber hinaus werden in der Zukunftswerkstatt Ideen für
einen weiteren Aktionsplan entwickelt. Diese fließen in den Abschlussbericht bzw.
Aktionsplan für die zweite Siegelphase ein, der zwei Monate vor Ende der ersten
Siegelphase dem Verein und den Sachverständigen vorgelegt wird.

   Meilensteine Vorhaben                     Umsetzung (drei Jahre)                      Abschluss
                                              bis November 2023                      erste Siegelphase

        Stadt-/ Ratsbeschluss
                                                     Siegelübergabe                   Verlängerungsantrag der
             12.07.2018
                                                     November 2020                           Kommune
            Vereinbarungs-                         Halbzeitgespräch
            unterzeichnung                             Mai 2022
             24.09.2018                                                                   Abschlußbericht
                                                       Monitoring                         September 2023
                                                 Nov. 2021 + Nov. 2022
           Vor-Ort-Gespräch                                                            Vorstandsbeschluss zur
             11.09.2019                             Zukunftswerkstatt                        vorläufigen
                                                      August 2023                      Siegelverlängerung um
                                                                                            sechs Monate
            Beschluss des                        Einschätzung durch KfK/
       Aktionsplans im Stadtrat                      Sachverständige
             08.10.2020

Arbeitsschritte im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ für Weilerswist (Stand 03.09.2020)

                                                                                              10
5. Maßnahmenplan

Abschließend werden hier die Maßnahmen für ein kinderfreundlicheres Weilerswist
dargestellt. Die folgende Zielmatrix unterteilt dabei die bereits aufgeführten Ziele in
Leitziele, Mittlerziele, Handlungsziele und Maßnahmen. Letztere werden in den
darauffolgenden Unterkapiteln beschrieben.

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Schwerpunkt: Vorrang des Kindeswohls
 Leitziel                          Mittlerziel                           Handlungsziel                        Maßnahme

 Der Vorrang des Kindeswohls ist   Die Kommune hat die UN-KRK            Bei der Bearbeitung des neuen        Verfassen eines neuen Leitbildes,
 in der Gemeinde Weilerswist als   in ihr Leitbild aufgenommen und       Leitbildes                werden     in dem der Vorrang des
 Querschnittsaufgabe               eine Strategie entwickelt, wie        Partizipationsverfahren       mit    Kindeswohls als wesentliches
 gesamtstädtisch umgesetzt.        dieses       Leitbild     praktisch   Kindern      und     Jugendlichen    Leitprinzip verankert ist, mithilfe
                                   umgesetzt      wird.     An     der   Durchgeführt.       Aus       der    eines Werkstattverfahrens.
                                   Entwicklung und Umsetzung des         Verwaltung        werden      alle
                                   Leitbildes haben Kinder und           Fachbereiche beteiligt.
                                   Jugendliche mitgewirkt.
                                   Kinder und Jugendliche finden         Errichtung und                       Kinder      und      Jugendlichen
                                   vielfältige für alle Altersgruppen    Weiterentwicklung von                Partizipationsmöglichkeiten bei
                                   geeignete Spiel-,      Sport- und     Spielplätzen und Treffpunkten für    der        Erarbeitung        und
                                   Kulturangebote vor.                   Kinder und Jugendliche unter         Maßnahmenumsetzung des ISEK
                                                                         Beteiligung der Nutzer*innen.        bieten.

                                   Kinder und Jugendliche wachsen Die Sicherheit von Kindern auf Weiterführung     der     Aktion
                                   sicher in Weilerswist auf.     dem Weg zu allen Grundschulen „Gehspaß statt Elterntaxi“
                                                                  ist nachhaltig erhöht.

                                                                                                    12
Schwerpunkt: Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
 Leitziel                       Mittlerziel                    Handlungsziel                  Maßnahme

 Kinderrechte werden im Sinne    Mitarbeitende                 der Mitarbeitende       aus       jedem Fortbildungen     zu
 einer Querschnittsaufgabe im    Stadtverwaltung kennen und Fachbereich sind für das Thema kinderrechtsrelevanten Themen
 Verwaltungshandeln              verinnerlichen die Kinderrechte in Kinderrechte sensibilisiert.
 berücksichtigt.                 ihrem Handeln.

                                                               Konkrete      Regelungen,   die Durchführung des Workshops
                                                               Kinderrechte in kommunalen „Werkstatt: Kinderrechte im
                                                               Verfahren und Entscheidungen Verwaltungshandeln“
                                                               verankern, sind geschaffen.

                                                               Die Kommune gewährleistet eine Ausschreibung einer     halben
                                                               Interessenvertretung für Kinder Stelle:      Kinder-      und
                                                               und Jugendliche.                Jugendbeauftragte*r

                                                                                      13
Schwerpunkt: Partizipation
 Leitziel                             Mittlerziel                        Handlungsziel                    Maßnahme

 Das Recht auf Beteiligung in allen   Die       Verwaltung       setzt   Es    sind     Ressourcen     zur Qualifizierung von Angestellten
 Angelegenheiten,      die      sie   zielgruppengerechte Formate und    Wahrnehmung von Kinder- und zur Prozessmodertor*innen für
 betreffen, ist für Kinder und        Methoden ein, um Beteiligung für   Jugendbeteiligung              als Beteiligung
 Jugendliche    in     Weilerswist    Kinder und Jugendliche zu          Querschnittsaufgabe verankert.
 umgesetzt.                           ermöglichen.

                                      Es gibt Standards, die garantieren, Entwicklung                  von Durchführung des Workshops
                                      dass sich Kinder und Jugendliche Partizipationsleitlinien bis 2022.  „Werkstatt: Kinderrechte im
                                      sinnvoll, altersangemessen und                                       Verwaltungshandeln“.
                                      diskriminierungsfrei     beteiligen
                                      können. Diese Standards sind
                                      verbindlich festgelegt.

                                                                         Beteiligungskompetenzen   der Teilnahme des Kinder- und
                                                                         Teilnehmer*innen des Kinder- Jugendparlaments am Workshop
                                                                         und     Jugendparlaments sind unter Palmen.
                                                                         gestärkt.

                                                                                                  14
Es      gibt     eine      offene Kinder     und      Jugendliche   Jährlicher         Fachaustausch
Beteiligungskultur für Kinder und bestimmen        in      ihrem    zwischen Sachverständigen und
Jugendliche.                      Lebensumfeld, insbesondere die    Kommune                       um
                                  Stadt- und Verkehrsplanung mit.   Beteiligungsanlässe festzulegen.
                                  Aktuelle Planungsanlässe (z.B.
                                  ISEK) werden genutzt.

                                                          15
Schwerpunkt: Information
 Leitziel                         Mittlerziel                        Handlungsziel                     Maßnahme

 Die    Kinderrechte    sind   in Kinder und Jugendliche wissen,     Umfassende Information über die Entwicklung            einer
 Weilerswist bekannt.             welche Rechte sie haben, wie sie   Kinderrechte, Strukturen und kinderfreundlichen Website für
                                  mitwirken, sich informieren oder   Beteiligungsmöglichkeiten    auf Weilerswist.
                                  sich gegen Rechtsverletzungen      einer       zielgruppengerechten
                                  wehren können.                     Plattform.

                                  In regelmäßigen Abständen er-      Befragung von Kindern und Erstellung und Durchführung
                                  mittelt die Kommune die            Jugendlichen in allen Ortsteilen zu einer (online) Kinderbefragung.
                                  Bedürfnisse und Interessen von     den      primären         Themen:
                                  Kindern und Jugendlichen.          Sportangebote                  und
                                                                     Rückzugsräume im Jahr 2022.

                                                                                               16
5.1 Verfassen eines neuen Leitbildes

Damit der Vorrang des Kindeswohls im konkreten, täglichen Verwaltungshandeln zur
Leitlinie wird, sollen die Kinderrechte im kommunalen Leitbild verankert werden. Im
Rahmen des neu aufzustellenden integrierten Stadtentwicklungskonzepts sollen hierbei
ebenfalls Standards und Ziele einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung verankert werden.
In einem Informationsworkshop konnten Vertreter*innen der drei Dezernate und der
Schulen die Tragweite der Kinderrechte im kommunalen Handeln kennenlernen und sich
dazu verständigen, wie die Kinderrechte als Grundlage des Verwaltungshandelns festgelegt
werden können, damit diese Aufgabe zukünftig ämterübergreifend akzeptiert und organisiert
wird.
Der Werkstatt Workshop (siehe Kapitel 5.5) knüpft an den oben genannten Workshop an.
Im Laufe des Workshops soll in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe und dem
Kinder- und Jugendparlament ein neues kommunales Leitbild für Weilerswist entstehen.

Beteiligte:   Steuerungsgruppe
              Kinder- und Jugendparlament
              Teilnehmende des Werkstatt Workshops
Kosten:       siehe Maßnahme 5.5
Zeitrahmen:   2021 bis 2022

                                                                        17
5.2 Partizipation von Kindern und Jugendlichen im ISEK

Die Erarbeitung und somit die Inhalte und Zielsetzungen eines ISEK sind für Kinder und
Jugendliche ebenso von Bedeutung wie für alle anderen Generationen. Ziel ist es, eine
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Formaten bei der
Erarbeitung des ISEK zu gewährleisten.
Da sich mehr als die Hälfte der befragten Kinder weitere Spiel- und Sportangebote und
rund zwei Drittel ruhige Orte zum Treffen, in der Schüler*innenbefragung, gewünscht
haben, soll die jüngere Generation vor allem bei diesen Aspekten in die Erarbeitung des
ISEK einbezogen werden.
Die Umsetzung des ISEK wurde bereits von den politischen Gremien beschlossen. Im
vierten Quartal 2020 soll die weitere Planung beginnen. Durch einen intensiven Austausch
mit den Sachverständigen, soll sichergestellt werden, dass Kinder- und Jugendliche
sinnvoll in die Planungen eingebunden werden. Gemeinsam soll festgelegt werden, mit
welchen Methoden (vor dem Hintergrund der Corona Pandemie auch digitale Methoden)
Kinder und Jugendliche in den Planungsprozess eingebunden werden können.

Beteiligte:   Fachbereich 3 – Bürgerzentrum
              Fachbereich 6 – Planen und Bauen
              Sachverständige
              Kinder und Jugendliche
              Kinder- und Jugendparlament
Kosten:       3.000€ (Moderatoren, Material für Beteiligungsformate)
Zeitrahmen:   Austausch Kommune und Sachverständige im vierten Quartal 2020
              (Festlegung von konkreten Methoden und Planung des weiteren Vorgehens)

                                                                         18
5.3 Weiterführung der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“

Ziel der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ ist die Förderung des Mobilitätsverhaltens von
Kindern hin zu einer sicheren und eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr. Die
klassischen Maßnahmen der Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen werden
hierbei ergänzt um die drei Bausteine Schul- und Freizeitwegeplanung, Umsetzung des
Verkehrszähmerprogramms im Unterricht und die Einrichtung von Hol- und Bringzonen.
Um die Nachhaltigkeit bzw. die Wirksamkeit der Aktion auch in den folgenden Jahren
gewährleisten zu können soll sie in den Folgejahren weitergeführt werden

Beteiligte:   Fachbereich 3 – Bürgerzentrum
              Fachbereich 6 – Planen und Bauen
              Grundschulleitungen
              Grundschulkinder
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   2020 bis 2023

                                                                         19
5.4 Fortbildungen zu kinderrechtsrelevanten Themen

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Querschnittsthema im kommunalen
Handeln. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit der Gestaltung ihrer
Lebenswelt beauftragt sind, sollten über Kinderrechte und insbesondere über Grundlagen
der Beteiligung junger Menschen Bescheid wissen.
Verschiedene Träger bieten dazu ein breitgefächertes Fortbildungsprogramm an. In der
kommenden Umsetzungsphase sollen entsprechende Fortbildungen durch das Team der
Kinder- und Jugendarbeit wahrgenommen werden. Über mögliche Fortbildungen informiert
die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW per Newsletter.
Darüber hinaus soll eine Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Mehr Demokratie wagen in
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ des Kreises Euskirchen gewährleistet werden.
Diese sollte ursprünglich im Frühjahr 2019 beginnen, wurde aber aufgrund der Covid-19
Pandemie vorerst abgesagt. Eine Neuansetzung der Termine steht noch aus.

Beteiligte:   Fachbereich 3 – Team Kinder- und Jugendarbeit
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   2020 bis 2023

                                                                      20
5.5 Werkstatt Workshop: Kinderrechte im Verwaltungshandeln

Ziel des Werkstatt Workshops ist die Entwicklung eines passgenauen Verfahrens für die
Gemeindeverwaltung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mittelpunkt des
Verfahrens ist die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung in
allen sie betreffenden Angelegenheiten.
In den aufeinander aufbauenden Workshop-Einheiten wird die Kommune durch externe
Prozessbegleiter*innen darin unterstützt, ein entsprechendes Verfahren zur
ressortübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln und zu etablieren. Die Workshop
Module sind dabei als eine innovative Werkstatt zu verstehen, in welcher die Kommune das
für sich passendste Verfahren und die geeignetsten Instrumente für die Verankerung und
praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten entwickelt.
In Modul 1 des Workshops wird die Verwaltung in die Grundlagen der Beteiligungsrechte
von Kindern und Jugendlichen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention eingeführt,
um eine gemeinsame fachliche Basis zur Entwicklung des Verfahrens zu erhalten. Ein
Transfer in das eigene Verhaltungshandeln findet statt.
In Modul 2 werden der Kommune bereits bestehende Verfahrensweisen und Instrumente der
ressortübergreifenden Zusammenarbeit aus anderen Kommunen aufgezeigt und die
Relevanz und Übertragbarkeit auf die eigene Kommune wird diskutiert, reflektiert und
transferiert. Durch die Unterstützung der Prozessbegleiter*innen werden der Kommune
damit mögliche Verfahren an die Hand gegeben, um im Anschluss eigenständig in der
Verwaltung zu eruieren und zu ventilieren, welches das effektivste Verfahren für die
ressortübergreifende Zusammenarbeit darstellt. Zwischen Modul 2 und Modul 3 liegen rund
drei Monate, in denen die Kommune die bis dahin gesammelten Verfahrensideen mit
Verantwortlichen/Entscheidungsträger*innen der Kommunalverwaltung bespricht und
weiterentwickelt, um sie an die kommunalen Gegebenheiten anzupassen.
In Modul 3 der Werkstatt werden die Erfahrungen und Ergebnisse dieser Besprechungen
gemeinsam ausgewertet und daraus ein passgenaues Verfahren für die Kommune erstellt.
Darin soll ein Handlungsleitfaden, Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festgeschrieben
werden. Am Ende der Werkstatt stehen feste Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit
innerhalb der Verwaltung und der gemeinsamen Fortführung des entwickelten Verfahrens.

Beteiligte:   Ressortübergreifende Vertretungen aus Leitungs- und operationaler Ebene
Kosten:       ca. 2.500€ Honorarkosten
Zeitrahmen:   Planung und Terminierung der Workshop Module im ersten Quartal 2021.
              Durchführung der Workshop Module bis Ende 2021.

                                                                         21
5.6 Kinder- und Jugendbeauftragte*r

Zu den dauerhaften Strukturen, um Kinderinteressen zu berücksichtigen, gehört ebenfalls
eine hauptamtliche Person in der Kommunalverwaltung, die mit einem eigenen Mandat die
Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Verwaltung und in der
Öffentlichkeit wahrnimmt.
Die Person soll zugleich die Steuerungsgruppe zur kinderfreundlichen Kommune leiten und
die zukünftige Umsetzung des Aktionsplans koordinieren. Verein und Sachverständige
legen Weilerswist nahe, für diese Kinderinteressenvertretung eine Personalressource von
mindestens 20 Wochenstunden vorzusehen.

Beteiligte:   Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
              Fachbereich 3 - Bürgerzentrum
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   Aufgrund eines Personalwechsels: Ausschreibung der Stelle im dritten /
              vierten Quartal 2020

                                                                       22
5.7 Qualifizierung von Angestellten zu Prozessmoderator*innen

Um Beteiligungsprozesse durch eine Vielzahl an Methoden, Moderations- und
Reflexionstechniken professionell begleiten zu können empfiehlt sich eine Ausbildung von
Angestellten zu Prozessmoderator*innen.
Der Stadtjugendring Siegen e.V. bildet seit 2010 Menschen zur Prozessmoderation für
Beteiligung mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit aus. Es handelt sich um eine
deutschlandweit anerkannte Zusatzqualifikation mit Abschlusszertifikat.
Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmenden in ihrer Kompetenz zu stärken,
       partizipative Methoden in der Kinder- und Jugendarbeit anzuwenden.
       Projekte zusammen mit der Zielgruppe zu planen und durchzuführen.
       Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation zu erleben.
Der Aufbau der Ausbildung gliedert sich in einen dreitägigen Grundkurs mit 16
Unterrichtsstunden, einem Werkstattmodul „Moderation“ als Tagesveranstaltung,
verschiedenen Methodenmodulen (verpflichtend ist die Teilnahme an zwei
Methodenmodulen) und der Planung, Durchführung und schriftlichen Evaluation eines
eigenen Projektes.

Beteiligte:   Kinder- und Jugendbeauftragte*r
              Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes
Kosten:       120€ (Grundkurs)
              + 30€ (Werkstattmodul „Moderation“)
              + min. 60€ (Methodenmodule, je Modul 30€)
              = min. 210€ pro Person exklusive Reisekosten
Zeitrahmen:   Anmeldung zur Ausbildung im Juli 2021.
              Teilnahme an der Ausbildung viertes Quartal 2021 bis zweites Quartal
              2022.

                                                                        23
5.8 Entwicklung von Partizipationsleitlinien

Damit die frühzeitige, kontinuierliche und altersangemessene Beteiligung junger Menschen
gesichert werden kann, bedarf es verbindlicher Verfahrensregelungen und
Qualitätsstandards auf kommunaler Ebene. Die Entwicklung eines kommunalen
Beteiligungskonzepts bietet dafür einen Rahmen. Im Prozess des Werkstatt Workshops soll
unter externer Mithilfe ein Konzept zur Partizipation erarbeitet werden, das folgende
Themen beinhaltet:
       Zuständigkeiten in der Verwaltung für Partizipationsverfahren
       Prüfverfahren, bei welchen Anlässen Kinderinteressen betroffen sind
       (Kinderinteressenprüfung) und in welchem Umfang eine Beteiligung erfolgen soll
       (Entscheidungsrahmen)
       Qualitätsstandards für Beteiligung (altersgerechte Methoden, Zielgruppen,
       Feedback)
       Rahmenbedingungen (Methoden, Finanzierung, interne Abstimmungsroutinen,
       Monitoring, Training für Durchführende und Teilnehmende)
       Anknüpfungspunkte zur Bürgerbeteiligung (Jugendbeteiligungsformat)

Beteiligte:   Teilnehmende des Werkstatt Workshops
Kosten:       siehe Maßnahme 5.5
Zeitrahmen:   2021-2022

                                                                       24
5.9 Teilnahme des Kinder- und Jugendparlaments am Workshop unter
       Palmen

Der Workshop unter Palmen ist das landesweite Treffen der Kinder- und Jugendgremien des
Landes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei um eine Veranstaltung für Kinder und
Jugendliche, die der politischen und allgemeinen Weiterbildung dient. Verschiedene
Workshops sowie der Austausch unter Gleichaltrigen ermöglichen es den Kindern und
Jugendlichen ihre Kompetenzen als Kinder- und Jugendparlamentarier*in zu stärken.
Gleichzeitig findet im Rahmen der Veranstaltung ein Fachkräftetreffen für den kollegialen
Austausch statt. Je teilnehmendem Kinder- und Jugendgremium dürfen maximal sieben
Personen (einschließlich Betreuer*innen) an dem Workshop teilnehmen. Veranstaltungsort
ist die Akademie Mont-Cenis in Herne.
Dieses Jahr ist der Workshop unter Palmen aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgefallen.
Als Termin für das Folgejahr ist der 20.-21.06.2021 anberaumt. Die Veranstalter hoffen,
dass die Veranstaltung dann wieder stattfinden kann. Über die Ausschreibung zum
Workshop informiert die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW per
Newsletter im April jeden Jahres.

Beteiligte:   Kinder- und Jugendparlamentarier*innen
              Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes
              Kinder- und Jugendbeauftragte*r
Kosten:       15€ pro Teilnehmer*in für Teilnahme an den Seminaren, Übernachtung und
              Verpflegung (max. 105€) zzgl. Reisekosten
Zeitrahmen:   Anmeldung zum Workshop im April 2021
              Teilnahme am Workshop 20.-21.06.2021
              Teilnahme in den Folgejahren 2022 und 2023

                                                                        25
5.10       Fachaustausch zwischen Sachverständigen und Kommune

In Weilerswist stehen in den folgenden Jahren immer wieder Planungs-, Bau- und
Sanierungsprojekte an. Ziel ist es Kinder- und Jugendliche in Prozesse, die ihre Lebenswelt
betreffen dabei sinnvoll einzubeziehen. Um Beteiligungsprozesse rechtzeitig vorzubereiten
soll eine regelmäßige Projektberatung zwischen den Sachverständigen und
Verwaltungsangestellten zu Beginn eines jeden Jahres stattfinden. Dadurch sollen
Beteiligungsanlässe und Finanzierungswege frühzeitig festgelegt werden.

Beteiligte:   Sachverständige
              Dezernats- und Fachbereichsleiter*innen
              Kinder- und Jugendbeauftragte*r
              Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   Terminierung des Fachaustauschs im vierten Quartal der Jahre 2020-2022
              Durchführung des Fachaustauschs im ersten Quartal der Jahre 2021-2023

                                                                         26
5.11       Kinderfreundliche Website für Weilerswist

Der kommunale Internetauftritt soll um           eine,   für   Kinder   und   Jugendliche
zielgruppengerechte, Website erweitert werden.
Die Website soll über die Inhalte der UN-KRK und bestehende Kinderrechtsorganisationen
informieren, sowie Angebote, Anlaufstellen, Beschwerde- und Hilfsmöglichkeiten, die zur
Umsetzung der Kinderrechte oder zur Unterstützung bei Rechtsverletzungen dienen,
aufzeigen. Gleichzeitig soll über die aktuelle Umsetzung der Maßnahmen dieses
Aktionsplans und weitere kommunale Entwicklungen kindgerecht berichtet werden.
Sobald die Website online ist, soll sie über eine Plakataktion des Kinder- und
Jugendparlaments an den kommunalen Schulen beworben werden.

Beteiligte:   Kinder- und Jugendbeauftragte*r
              Fachbereich 1 – Team IT-Entwicklung und Sicherheit inkl. Schul-IT
              Kinder- und Jugendparlament
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   Sammlung der fixen Inhalte und Klärung der Gestaltungsmöglichkeiten im
              vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021.
              Aufbau, stetige Aktualisierung und Bekanntmachung der Website zweites
              Quartal 2021 bis 2023.

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5.12       Erstellen einer (online) Kinderbefragung

Damit die Kommunalverwaltung auch zukünftig weiß, wie Kinder und Jugendliche vor Ort
ihr Leben gestalten und welche Bedürfnisse sie haben, sollen jüngere Kinder und
Jugendliche in möglichst allen Ortsteilen dazu online befragt werden.
Da sich die befragten 10- bis 12-Jährigen in der Schüler*innenbefragung insbesondere für
weitere Sportangebote und Rückzugsräume aussprachen, sollen diese Themen primär
abgefragt werden.
Die Befragung soll in der zweiten Hälfte der Umsetzungsphase stattfinden, um für eine
Siegelverlängerung aktuelle Daten vorliegen zu haben, die in die Maßnahmenplanung
einfließen. Die Umfrage selbst und deren Ergebnisse sollen auf der kinderfreundlichen
Website bereitgestellt werden. Ergänzend sollen die Ergebnisse im Rahmen einer
Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und mit
Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung diskutiert werden.

Beteiligte:   Kinder- und Jugendbeauftragte*r
              Fachbereich 1 – Team IT-Entwicklung und Sicherheit inkl. Schul-IT
              Kinder- und Jugendparlament
Kosten:       bestehende Ressourcen
Zeitrahmen:   Erstellen der Umfrage im dritten Quartal 2022
              Durchführung der Umfrage im vierten Quartal 2022
              Auswertung der Umfrage und Veröffentlichung der Ergebnisse im ersten
              Quartal 2023

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