Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Weilerswist
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Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ Weilerswist
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Kommune Weilerswist und dem Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ ............................................................................................................................ 3 2. Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Kinderfreundlichkeitsanalyse ....................... 5 3. Ziele innerhalb der vier Schwerpunkte .......................................................................... 6 3.1 Vorrang des Kindeswohls ....................................................................................... 6 3.2 Kinderfreundliche Rahmenbedingungen ................................................................ 7 3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ............................................................ 8 3.4 Information über Kinderrechte ............................................................................... 9 4. Ausblick: Regelmäßiger Bericht zum Vorhaben ......................................................... 10 5. Maßnahmenplan ........................................................................................................... 11 5.1 Verfassen eines neuen Leitbildes .......................................................................... 17 5.2 Partizipation von Kindern und Jugendlichen im ISEK ......................................... 18 5.3 Weiterführung der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ ........................................ 19 5.4 Fortbildungen zu kinderrechtsrelevanten Themen ............................................... 20 5.5 Werkstatt Workshop: Kinderrechte im Verwaltungshandeln ............................... 21 5.6 Kinder- und Jugendbeauftragte*r ......................................................................... 22 5.7 Qualifizierung von Angestellten zu Prozessmoderator*innen .............................. 23 5.8 Entwicklung von Partizipationsleitlinien .............................................................. 24 5.9 Teilnahme des Kinder- und Jugendparlaments am Workshop unter Palmen ....... 25 5.10 Fachaustausch zwischen Sachverständigen und Kommune.............................. 26 5.11 Kinderfreundliche Website für Weilerswist ...................................................... 27 5.12 Erstellen einer (online) Kinderbefragung .......................................................... 28 2
1. Allgemeines zur Kommune Weilerswist und dem Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ Die nordrhein-westfälische Gemeinde Weilerswist liegt im Norden des Kreises Euskirchen unweit der Stadt Köln und zählt über 18.500 Einwohner*innen, darunter mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unterteilt in 15 Ortsteile, auf einer Fläche von 57,17 km², grenzt Weilerswist im Nordosten unmittelbar an den Naturpark Rheinland an. Zum Westen beziehungsweise Süden hin erstreckt sich die Ebene der Zülpicher Börde bis hin zum Nationalpark Eifel. Durch das Gemeindegebiet fließen im Osten die Swist und im Westen die Erft, die in Weilerswist von vier kleineren Nebengewässern gespeist werden. Durch das Gemeindegebiet führen die Bundesautobahnen A1 und A61. Eine direkte Anbindung an die BAB 553 über die L 194 besteht ebenfalls. Mit den Bahnhöfen in den Ortsteilen Weilerswist und Derkum bestehen Verbindungen in die Richtungen Euskirchen/Trier und Köln. Die ländliche Lage mit den gleichzeitig guten Anbindungen an die umliegenden Großstädte macht Weilerswist nicht zuletzt für junge Familien attraktiv. Dies zeigt sich z.B. am Neubaugebiet Weilerswist Süd. Nach der Erschließung der verschiedenen Bauabschnitte zwischen den Jahren 2006 und 2013 wohnen hier heute über 2.200 Einwohner*innen. Ein stetiger Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Schulen wurde und wird dem Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre gerecht. Derzeit gibt es 12 Kitas, die alle integrativ arbeiten. Zudem gibt es drei Grundschulen, an vier Standorten, sowie eine Gesamtschule. In allen Schulen wird inklusiv unterrichtet. Um die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde zu dezentralisieren wurden 2019 in den Außenorten Lommersum und Metternich Jugendtreffs eröffnet, die das Angebot eines bestehenden Jugendzentrums im Kernort ergänzen. Darüber hinaus wird ein familienfreundliches Umfeld vor allem auch durch das Vereinsleben geschaffen. Eine hervorragende Jugendarbeit sowie ein enormes ehrenamtliches Engagement garantieren ein vielfältiges Angebot an Sport-, Hobby- und Traditionsvereinen. Insgesamt sind in allen Ortschaften rund 60 Hauptvereine mit ihren einzelnen Unterabteilungen aktiv. Um die Angebote für Kinder- und Jugendliche nach deren Wünsche und Vorstellungen zu optimieren und zu erweitern beschloss der Gemeinderat die Teilnahme am Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“, eine Initiative von UNICEF und dem deutschen Kinderhilfswerk. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Weilerswist und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ erfolgte im September 2018. Weilerswist schloss sich als 20. Kommune in Deutschland dem Vorhaben an. Dieses wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative, welche ein weltweit anwendbares Rahmenwerk für die 3
Verwirklichung der Kinderrechte auf kommunaler Ebene erarbeitet hat. Die Schwerpunkte des Programms sind: Vorrang für das Kindeswohl Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Information über Kinderrechte 4
2. Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Kinderfreundlich- keitsanalyse Durch eine Schüler*innen-Befragung und einen Verwaltungsfragebogen wurde im Frühjahr 2019 ermittelt wie gut Weilerswist bereits in den vier genannten Schwerpunkten abschneidet. Die daraus resultierenden Ergebnisse gaben einen Überblick über gute Entwicklungen, legten aber auch Defizite im Bereich des kinderfreundlichen Verwaltungshandelns offen. In einem Vor-Ort-Gespräch im Herbst 2019 wurden die Ergebnisse unter Beteiligung der Steuerungsgruppe (Vertreter*innen aus Verwaltung, Schulen, Kitas, Fraktionen), drei Sachverständigen und der Programmleiterin, sowie dem Geschäftsführer des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“ diskutiert. Aus den Ergebnissen des Vor-Ort-Gesprächs entwickelte der Verein Empfehlungen für ein kinderfreundlicheres Weilerswist. Zusätzlich nahmen Vertreter*innen der Verwaltung und aus Schulen im Dezember 2019 am Workshop „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ teil. Im gemeinsamen Dialog wurden hier bereits erste Umsetzungsmöglichkeiten der Kinderrechte im Verwaltungshandeln diskutiert bzw. erarbeitet. Weitere Schlussfolgerungen ließen sich auch aus den Meinungen der Kinder und Jugendlichen auf der Auftaktveranstaltung des Weilerswister Kinder- und Jugendparlaments ziehen. Hier wurden die Teilnehmer*innen u.a. gefragt, mit welchen Themen sie sich im Kinder- und Jugendparlament beschäftigen wollen und was ihnen wichtig an der Arbeit ist. Die wesentlichen Schlussfolgerungen aus den Befragungen und Veranstaltungen lauten: Kinder und Jugendliche wollen sich auf kommunaler Ebene beteiligen und bringen neue Ideen und Sichtweisen ein. Eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am Prozess Kinderfreundliche Kommune bzw. an der Umsetzung des Aktionsplanes ist somit essenziell. Kinder und Jugendliche möchten gehört und ernst genommen werden. Die Herausforderung besteht darin entsprechende Beteiligungsplattformen zu schaffen. Darüber hinaus müssen in der Verwaltung ressortübergreifende Strukturen entwickelt werden, die ein kinderfreundliches Handeln langfristig sichern. Für viele Kinder und Jugendliche sind die Kommunalpolitik und das kommunale Verwaltungshandeln oft nicht greifbar bzw. niedrigschwellig genug. Kinder und Jugendliche müssen demnach altersgerecht über das kommunale Geschehen informiert werden. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene nach anerkanntem, internationalem Format kann von einer kleinen Gemeinde wie Weilerswist nicht in gleichem Maße umgesetzt werden wie von größeren teilnehmenden Kommunen. Der Fokus dieses Aktionsplans liegt demnach zunächst auf kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen, die die Kommune selbst verantwortet. 5
3. Ziele innerhalb der vier Schwerpunkte Anfang des Jahres 2020 beriet sich die Steuerungsgruppe darüber welche Ziele aus den Empfehlungen des Vereins primär verfolgt werden sollen und welche Maßnahmen sich daraus ableiten lassen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung dauerhafter Strukturen zur Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung. Im Nachgang sollen die vier Schwerpunkte des Vorhabens und die darin angestrebten Ziele dargestellt werden. Weiter wird auf die daraus abgeleitete Zielsetzung/Bedeutung für die Gemeinde Weilerswist eingegangen. 3.1 Vorrang des Kindeswohls Der erste Schwerpunkt des Programms bezieht sich auf die Berücksichtigung des Kindeswohls und dessen Vorrang im kommunalen Handeln. Das bedeutet für Weilerswist, dass in allen Verwaltungsebenen und in den politischen Strukturen der Kommune die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bekannt gemacht werden. Sie finden Eingang in das kommunale Leitbild, für dessen Ausgestaltung eine Strategie entwickelt wird. An der Entwicklung des Leitbildes und dessen Umsetzung sollen Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Weiterhin findet die UN-KRK als geltendes Recht ihren Niederschlag in den Entscheidungen der Verwaltung. Dazu werden erstens die Mitarbeiter*innen geschult und zweitens werden die Kinderrechte in den Verwaltungsverfahren und Regelungen der Verwaltung verankert. Somit sollen die Auslegungs-, Abwägungs- und Ermessensleitlinien des Art. 3 Abs.1 UN-KRK für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung eine verpflichtende Arbeitsgrundlage werden. Zudem entschließt sich Weilerswist im Zuge dieses Aktionsplan Maßnahmen durchzuführen, die den besonderen Schutz und die besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen beinhalten. Auf der Grundlage der Kinderfreundlichkeitsanalyse zählen zu den primären Zielen unter diesem Schwerpunkt der Aufbau von Spielplätzen und Jugendtreffpunkten, sowie die Nahmobilitätsentwicklung. Jeder Ortsteil in Weilerswist verfügt über einen oder mehrere Spielplätze. Diese bieten Kindern die Möglichkeit, dort Ihre Freizeit zu verbringen und sich zu erholen. Im Jahr 2018 wurden die Spielplätze gemeindeweit erneuert. Trotzdem wünschten sich in der Schüler*innen-Befragung 53 Prozent der Teilnehmenden weitere Spiel- und Bolzplätze. Grund hierfür ist laut Nennungen der Teilnehmer*innen der Auftaktveranstaltung des Kinder- und Jugendparlaments, die fehlende Diversität der einzelnen Spielplätze. Zudem wurden bei der Planung der Spielplätze bislang keine Kinder und Jugendlichen einbezogen. Auf der Veranstaltung sprachen sich die älteren Jugendlichen zudem für Treffpunkte bzw. Orte zum gemeinsamen Chillen außerhalb der Jugendfreizeiteinrichtungen aus. Bisher werden dazu vermehrt Schulhöfe und Spielplätze zweckentfremdet. Ein weiterer Aspekt der Schüler*innen-Befragung waren die fehlenden kostenlosen Sportangebote. Hierfür sprachen 6
sich 57 Prozent der Teilnehmenden aus. Bis auf die Outdoor-Fitness-Anlage im Kernort gibt es kaum Trendsportangebote in Weilerswist. Bewegung, Sport und Spiel fördert jedoch die gesunde Entwicklung von Kindern, baut grundlegende Kompetenzen auf und wirkt nicht zuletzt identitätsstiftend. Somit ist eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Planung und (Weiter-)Gestaltung von weiteren bzw. vorhandenen Spiel- und Freizeitflächen ein wichtiger Punkt in diesem Aktionsplan. Den Startschuss dafür gab die Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments am 2. September. Die Kinder und Jugendlichen konnten hier auf einem Stadtplan markieren, wo sie aus ihrer Sicht Verbesserungspotenzial in Weilerswist sehen. In gemeinsamen Ortsbegehungen sollen diese Punkte im September genauer unter die Lupe genommen werden. Die genannten Punkte beschränkten sich nicht nur auf Spiel- und Sportplätze, sondern auch auf Gefahren im öffentlichen Raum. Hier wurden z.B. unbeleuchtete Schulwege und zu enge Straßen, Geh- und Radwege genannt. Sobald die Ergebnisse der Ortsbegehungen vorliegen, sollen diese in weitere Planungsprozesse einfließen. Eine sichere und eigenständige Mobilität in ihrem direkten sozialen Lebensraum ist für junge Menschen mitunter eine Voraussetzung für ihre Selbstständigkeit. Dazu gehört im Grundschulalter vor allem der Schulweg. Für die Mehrzahl der Kinder sind die Grundschulen in Weilerswist fußläufig oder per Fahrrad zu erreichen. Trotzdem werden viele Kinder von ihren Eltern per Auto zur Schule gebracht. Dies führt insbesondere bei Schulanfang zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Bereich um die Schulen, was wiederum eine Gefahr für die Kinder darstellt, die tatsächlich zu Fuß zur Schule laufen. Ziel muss es daher sein, Eltern, deren Kinder zu Fuß zur Schule laufen könnten, die Sicherheit zu geben, dass ihre Kinder den Schulweg ungefährdet zu Fuß bestreiten können. Als Mitgliedskommune im Zukunftsnetz Mobilität NRW nimmt Weilerswist seit 2019 an dem Programm „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ teil. Durch Streifzüge, die von den Schüler*innen angeführt wurden, wurde das Umfeld der jeweiligen Schulen bzw. die Schulwege der Kinder auf deren Sicherheit hin geprüft. Die Ansichten der Kinder wurden protokolliert und in einem ressortübergreifenden Team aus Mitarbeiter*innen der Verwaltung besprochen, um Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen zu können. Die Weiterführung des Programms und dessen stetige Wiederholung, um die Nachhaltigkeit des Projektes gewährleisten zu können, ist demnach Bestandteil dieses Aktionsplans. Von der Umsetzung der Empfehlung „Regelmäßige Angebote für Eltern zu gesunder Ernährung für Kita-Kinder“ sieht die Steuerungsgruppe im Rahmen dieses Aktionsplans aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten ab. Eine Umsetzung der Empfehlung wird in den folgenden Aktionsplänen angestrebt. 3.2 Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Kinderfreundliche Rahmenbedingungen sind in Weilerswist gegeben, wenn die Gemeindeverwaltung ihre Arbeitsstrukturen so optimiert, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen nicht einzelnen Fachbereichen zugeordnet werden, sondern alle Fachbereiche stets übergreifend zusammenarbeiten, um Kinder- und Jugendinteressen 7
effizient umzusetzen. Dazu wurde als erster Schritt eine Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen der Verwaltung, Schulen, Kitas und Fraktionen in Weilerswist eingerichtet. Darüber hinaus soll vor allem die Verankerung der Kinderrechte in den Verwaltungsverfahren und die daraus resultierenden, verbindlichen Dienstanweisungen einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit dienlich sein. Ferner sollen Kriterien erarbeitet werden, um kommunale Beschlussvorlagen im Vorhinein auf die Umsetzung der Kinderrechte überprüfen zu können. Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten zu können müssen darüber hinaus Strukturen in Weilerswist geschaffen werden, die: eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche gewährleisten, eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen zulassen, eine Anlaufstelle als Bindeglied zwischen Kindern und Jugendlichen, Verwaltung und Politik sicherstellen, Kinder und Jugendliche im Beschwerdefall bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen (Ombudsstelle). Diese Strukturen sollen in der Praxis durch das neu gegründete Kinder- und Jugendparlament in Weilerswist umgesetzt werden. Ebenso soll eine Stelle für eine*n Kinder- und Jugendbeauftragte*n geschaffen werden. Die Aufgaben des/der Beauftragten richten sich nach den Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft für kommunale Kinderinteressenvertretungen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Anliegen, Kritiken und Beschwerden in Bezug auf ihre Kommune äußern können, und dass diese dann in die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet werden. Um diese Strukturen zu schaffen, wird die Gemeinde Weilerswist in ihrem Haushalt die finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird eine projektbezogene Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Initiativen zum Thema Kinderrechte weiterhin stattfinden. 3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auch für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bedarf es in Weilerswist noch einer bindenden Leitlinie. Dazu soll ein Konzept erstellt werden, in dem die fortlaufende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen relevanten Prozessen innerhalb der Kommune geregelt ist. Es muss garantiert werden, dass Kinder und Jugendliche, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Bildungsinstitutionen, sich sinnvoll, altersangemessen und diskriminierungsfrei beteiligen können. Die beteiligten Kinder und Jugendlichen werden immer auf dem Laufenden gehalten, was mit ihren Anliegen und Ideen aus Beteiligungsvorhaben anschließend geschieht. Die Prozesse rund um Beteiligungsverfahren sind transparent für die Kinder und Jugendlichen zu gestalten. Dazu folgt die Kommune einem standardisierten Verfahren, das die Meinung aller Beteiligten ernst, und die Verwaltung und Politik in die Pflicht nimmt. 8
Um die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments und weitere Beteiligungsvorhaben professionell und effizient begleiten zu können, sind Fortbildungen und ein regelmäßiger Fachaustausch nötig. Ebenso sollen auch den Kinder- und Jugendparlamentarier*innen Qualifizierungsmöglichkeiten geboten werden, um ihre Beteiligungskompetenzen zu stärken. Um offene Beteiligungsanlässe (bspw. bei der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept - ISEK) und deren Finanzierungswege in Weilerswist festlegen zu können, soll eine jährliche Projektberatung zwischen den Sachverständigen des e.V. kinderfreundliche Kommune und der Verwaltung stattfinden. Kleinere Beteiligungs-Projekte können in Weilerswist bereits durch das selbstverwaltete Budget des Kinder- und Jugendparlaments umgesetzt werden. Eine Öffnung des Budgetansatzes für Anträge von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Kinder- und Jugendparlaments stellt ein zukünftiges Ziel dar. 3.4 Information über Kinderrechte Die Schüler*innen-Befragung ergab, dass sich 61 Prozent der befragten Kinder im Internet über kinderfreundliche Angebote informieren. Eine höhere Informationsrate wurde mit 81 Prozent nur durch Mund zu Mund Propaganda im Freundeskreis oder der Familie erreicht. Deshalb soll in Weilerswist eine Website geschaffen werden, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die Inhalte der UN-KRK und bestehende Kinderrechtsorganisationen informiert. Gleichzeitig soll die Website über bestehende, kinderfreundliche Angebote in Weilerswist informieren. Darunter fallen neben Sport- und Kulturangeboten, auch Beratungs- und Unterstützungsangebote in Weilerswist bzw. dem Kreis Euskirchen. Zudem könnte hier über die aktuelle Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans und weitere kommunale Entwicklungen kinderfreundlich berichtet werden. Um auch in den folgenden Jahren die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen in Weilerswist zu ermitteln, soll eine Online-Umfrage erstellt werden. Da sich die Schüler*innen insbesondere für weitere Sportangebote und Rückzugsräume ausgesprochen haben, sollen diese Themen zunächst Hauptbestandteil der Umfrage sein. Die Ergebnisse der Umfrage sollen, nach einer Beratung im Kinder- und Jugendparlament, in konkrete Maßnahmen der Kommunalentwicklung einfließen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse auf der oben genannten Website wird angestrebt. Von der Umsetzung der weiteren Empfehlungen (Veranstaltung am Weltkindertag, Entwicklung eines Kinderstadtplans) sieht die Steuerungsgruppe im Rahmen dieses Aktionsplans aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten ab. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen wird in den folgenden Aktionsplänen angestrebt. 9
4. Ausblick: Regelmäßiger Bericht zum Vorhaben Mit Beschluss dieses Aktionsplans im Gemeinderat und dem positiven Votum des Vereinsvorstandes erhält Weilerswist das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Gleichzeitig beginnt die 3-jährige Umsetzungsphase der Maßnahmen. In dieser Zeit trifft sich die Steuerungsgruppe zweimal jährlich und überprüft das Voranschreiten des Aktionsplanes. Über den Stand des Vorhabens soll weiterhin regelmäßig im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales der Gemeinde berichtet werden und einmal pro Jahr – unter besonderer Berücksichtigung des ressortübergreifenden Ansatzes - im Gemeinderat. Dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. werden jährliche Berichte in Form von Monitoringtabellen übermittelt. Anderthalb Jahre nach der Siegelübergabe erstellt Weilerswist zudem einen Zwischenbericht, der auch veröffentlicht wird. Der Zwischenbericht stellt die kinderfreundlichen Entwicklungen seit der Bestandsaufnahme dar und berichtet, wie weit die Maßnahmen des Aktionsplans bereits umgesetzt wurden und welche Umsetzungsschritte noch ausstehen. Sachverständige und Vertreter*innen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. kommen zu diesem Zeitpunkt nach Weilerswist und besprechen den Sachstand mit Kindern, Jugendlichen und der Kommune. Drei Monate vor dem Ende der ersten Siegelphase des Aktionsplans findet in Weilerswist eine Zukunftswerkstatt statt. Inhalt der Zukunftswerkstatt ist zum einen der gemeinsame Rückblick auf die dreijährige Umsetzungszeit des Aktionsplans und zum anderen ein gemeinsamer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen der Gemeinde in Bezug auf die Umsetzung von Kinderrechten. Darüber hinaus werden in der Zukunftswerkstatt Ideen für einen weiteren Aktionsplan entwickelt. Diese fließen in den Abschlussbericht bzw. Aktionsplan für die zweite Siegelphase ein, der zwei Monate vor Ende der ersten Siegelphase dem Verein und den Sachverständigen vorgelegt wird. Meilensteine Vorhaben Umsetzung (drei Jahre) Abschluss bis November 2023 erste Siegelphase Stadt-/ Ratsbeschluss Siegelübergabe Verlängerungsantrag der 12.07.2018 November 2020 Kommune Vereinbarungs- Halbzeitgespräch unterzeichnung Mai 2022 24.09.2018 Abschlußbericht Monitoring September 2023 Nov. 2021 + Nov. 2022 Vor-Ort-Gespräch Vorstandsbeschluss zur 11.09.2019 Zukunftswerkstatt vorläufigen August 2023 Siegelverlängerung um sechs Monate Beschluss des Einschätzung durch KfK/ Aktionsplans im Stadtrat Sachverständige 08.10.2020 Arbeitsschritte im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ für Weilerswist (Stand 03.09.2020) 10
5. Maßnahmenplan Abschließend werden hier die Maßnahmen für ein kinderfreundlicheres Weilerswist dargestellt. Die folgende Zielmatrix unterteilt dabei die bereits aufgeführten Ziele in Leitziele, Mittlerziele, Handlungsziele und Maßnahmen. Letztere werden in den darauffolgenden Unterkapiteln beschrieben. 11
Schwerpunkt: Vorrang des Kindeswohls Leitziel Mittlerziel Handlungsziel Maßnahme Der Vorrang des Kindeswohls ist Die Kommune hat die UN-KRK Bei der Bearbeitung des neuen Verfassen eines neuen Leitbildes, in der Gemeinde Weilerswist als in ihr Leitbild aufgenommen und Leitbildes werden in dem der Vorrang des Querschnittsaufgabe eine Strategie entwickelt, wie Partizipationsverfahren mit Kindeswohls als wesentliches gesamtstädtisch umgesetzt. dieses Leitbild praktisch Kindern und Jugendlichen Leitprinzip verankert ist, mithilfe umgesetzt wird. An der Durchgeführt. Aus der eines Werkstattverfahrens. Entwicklung und Umsetzung des Verwaltung werden alle Leitbildes haben Kinder und Fachbereiche beteiligt. Jugendliche mitgewirkt. Kinder und Jugendliche finden Errichtung und Kinder und Jugendlichen vielfältige für alle Altersgruppen Weiterentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten bei geeignete Spiel-, Sport- und Spielplätzen und Treffpunkten für der Erarbeitung und Kulturangebote vor. Kinder und Jugendliche unter Maßnahmenumsetzung des ISEK Beteiligung der Nutzer*innen. bieten. Kinder und Jugendliche wachsen Die Sicherheit von Kindern auf Weiterführung der Aktion sicher in Weilerswist auf. dem Weg zu allen Grundschulen „Gehspaß statt Elterntaxi“ ist nachhaltig erhöht. 12
Schwerpunkt: Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Leitziel Mittlerziel Handlungsziel Maßnahme Kinderrechte werden im Sinne Mitarbeitende der Mitarbeitende aus jedem Fortbildungen zu einer Querschnittsaufgabe im Stadtverwaltung kennen und Fachbereich sind für das Thema kinderrechtsrelevanten Themen Verwaltungshandeln verinnerlichen die Kinderrechte in Kinderrechte sensibilisiert. berücksichtigt. ihrem Handeln. Konkrete Regelungen, die Durchführung des Workshops Kinderrechte in kommunalen „Werkstatt: Kinderrechte im Verfahren und Entscheidungen Verwaltungshandeln“ verankern, sind geschaffen. Die Kommune gewährleistet eine Ausschreibung einer halben Interessenvertretung für Kinder Stelle: Kinder- und und Jugendliche. Jugendbeauftragte*r 13
Schwerpunkt: Partizipation Leitziel Mittlerziel Handlungsziel Maßnahme Das Recht auf Beteiligung in allen Die Verwaltung setzt Es sind Ressourcen zur Qualifizierung von Angestellten Angelegenheiten, die sie zielgruppengerechte Formate und Wahrnehmung von Kinder- und zur Prozessmodertor*innen für betreffen, ist für Kinder und Methoden ein, um Beteiligung für Jugendbeteiligung als Beteiligung Jugendliche in Weilerswist Kinder und Jugendliche zu Querschnittsaufgabe verankert. umgesetzt. ermöglichen. Es gibt Standards, die garantieren, Entwicklung von Durchführung des Workshops dass sich Kinder und Jugendliche Partizipationsleitlinien bis 2022. „Werkstatt: Kinderrechte im sinnvoll, altersangemessen und Verwaltungshandeln“. diskriminierungsfrei beteiligen können. Diese Standards sind verbindlich festgelegt. Beteiligungskompetenzen der Teilnahme des Kinder- und Teilnehmer*innen des Kinder- Jugendparlaments am Workshop und Jugendparlaments sind unter Palmen. gestärkt. 14
Es gibt eine offene Kinder und Jugendliche Jährlicher Fachaustausch Beteiligungskultur für Kinder und bestimmen in ihrem zwischen Sachverständigen und Jugendliche. Lebensumfeld, insbesondere die Kommune um Stadt- und Verkehrsplanung mit. Beteiligungsanlässe festzulegen. Aktuelle Planungsanlässe (z.B. ISEK) werden genutzt. 15
Schwerpunkt: Information Leitziel Mittlerziel Handlungsziel Maßnahme Die Kinderrechte sind in Kinder und Jugendliche wissen, Umfassende Information über die Entwicklung einer Weilerswist bekannt. welche Rechte sie haben, wie sie Kinderrechte, Strukturen und kinderfreundlichen Website für mitwirken, sich informieren oder Beteiligungsmöglichkeiten auf Weilerswist. sich gegen Rechtsverletzungen einer zielgruppengerechten wehren können. Plattform. In regelmäßigen Abständen er- Befragung von Kindern und Erstellung und Durchführung mittelt die Kommune die Jugendlichen in allen Ortsteilen zu einer (online) Kinderbefragung. Bedürfnisse und Interessen von den primären Themen: Kindern und Jugendlichen. Sportangebote und Rückzugsräume im Jahr 2022. 16
5.1 Verfassen eines neuen Leitbildes Damit der Vorrang des Kindeswohls im konkreten, täglichen Verwaltungshandeln zur Leitlinie wird, sollen die Kinderrechte im kommunalen Leitbild verankert werden. Im Rahmen des neu aufzustellenden integrierten Stadtentwicklungskonzepts sollen hierbei ebenfalls Standards und Ziele einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung verankert werden. In einem Informationsworkshop konnten Vertreter*innen der drei Dezernate und der Schulen die Tragweite der Kinderrechte im kommunalen Handeln kennenlernen und sich dazu verständigen, wie die Kinderrechte als Grundlage des Verwaltungshandelns festgelegt werden können, damit diese Aufgabe zukünftig ämterübergreifend akzeptiert und organisiert wird. Der Werkstatt Workshop (siehe Kapitel 5.5) knüpft an den oben genannten Workshop an. Im Laufe des Workshops soll in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe und dem Kinder- und Jugendparlament ein neues kommunales Leitbild für Weilerswist entstehen. Beteiligte: Steuerungsgruppe Kinder- und Jugendparlament Teilnehmende des Werkstatt Workshops Kosten: siehe Maßnahme 5.5 Zeitrahmen: 2021 bis 2022 17
5.2 Partizipation von Kindern und Jugendlichen im ISEK Die Erarbeitung und somit die Inhalte und Zielsetzungen eines ISEK sind für Kinder und Jugendliche ebenso von Bedeutung wie für alle anderen Generationen. Ziel ist es, eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Formaten bei der Erarbeitung des ISEK zu gewährleisten. Da sich mehr als die Hälfte der befragten Kinder weitere Spiel- und Sportangebote und rund zwei Drittel ruhige Orte zum Treffen, in der Schüler*innenbefragung, gewünscht haben, soll die jüngere Generation vor allem bei diesen Aspekten in die Erarbeitung des ISEK einbezogen werden. Die Umsetzung des ISEK wurde bereits von den politischen Gremien beschlossen. Im vierten Quartal 2020 soll die weitere Planung beginnen. Durch einen intensiven Austausch mit den Sachverständigen, soll sichergestellt werden, dass Kinder- und Jugendliche sinnvoll in die Planungen eingebunden werden. Gemeinsam soll festgelegt werden, mit welchen Methoden (vor dem Hintergrund der Corona Pandemie auch digitale Methoden) Kinder und Jugendliche in den Planungsprozess eingebunden werden können. Beteiligte: Fachbereich 3 – Bürgerzentrum Fachbereich 6 – Planen und Bauen Sachverständige Kinder und Jugendliche Kinder- und Jugendparlament Kosten: 3.000€ (Moderatoren, Material für Beteiligungsformate) Zeitrahmen: Austausch Kommune und Sachverständige im vierten Quartal 2020 (Festlegung von konkreten Methoden und Planung des weiteren Vorgehens) 18
5.3 Weiterführung der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ Ziel der Aktion „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ ist die Förderung des Mobilitätsverhaltens von Kindern hin zu einer sicheren und eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr. Die klassischen Maßnahmen der Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen werden hierbei ergänzt um die drei Bausteine Schul- und Freizeitwegeplanung, Umsetzung des Verkehrszähmerprogramms im Unterricht und die Einrichtung von Hol- und Bringzonen. Um die Nachhaltigkeit bzw. die Wirksamkeit der Aktion auch in den folgenden Jahren gewährleisten zu können soll sie in den Folgejahren weitergeführt werden Beteiligte: Fachbereich 3 – Bürgerzentrum Fachbereich 6 – Planen und Bauen Grundschulleitungen Grundschulkinder Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: 2020 bis 2023 19
5.4 Fortbildungen zu kinderrechtsrelevanten Themen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Querschnittsthema im kommunalen Handeln. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit der Gestaltung ihrer Lebenswelt beauftragt sind, sollten über Kinderrechte und insbesondere über Grundlagen der Beteiligung junger Menschen Bescheid wissen. Verschiedene Träger bieten dazu ein breitgefächertes Fortbildungsprogramm an. In der kommenden Umsetzungsphase sollen entsprechende Fortbildungen durch das Team der Kinder- und Jugendarbeit wahrgenommen werden. Über mögliche Fortbildungen informiert die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW per Newsletter. Darüber hinaus soll eine Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Mehr Demokratie wagen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ des Kreises Euskirchen gewährleistet werden. Diese sollte ursprünglich im Frühjahr 2019 beginnen, wurde aber aufgrund der Covid-19 Pandemie vorerst abgesagt. Eine Neuansetzung der Termine steht noch aus. Beteiligte: Fachbereich 3 – Team Kinder- und Jugendarbeit Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: 2020 bis 2023 20
5.5 Werkstatt Workshop: Kinderrechte im Verwaltungshandeln Ziel des Werkstatt Workshops ist die Entwicklung eines passgenauen Verfahrens für die Gemeindeverwaltung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mittelpunkt des Verfahrens ist die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. In den aufeinander aufbauenden Workshop-Einheiten wird die Kommune durch externe Prozessbegleiter*innen darin unterstützt, ein entsprechendes Verfahren zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln und zu etablieren. Die Workshop Module sind dabei als eine innovative Werkstatt zu verstehen, in welcher die Kommune das für sich passendste Verfahren und die geeignetsten Instrumente für die Verankerung und praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten entwickelt. In Modul 1 des Workshops wird die Verwaltung in die Grundlagen der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention eingeführt, um eine gemeinsame fachliche Basis zur Entwicklung des Verfahrens zu erhalten. Ein Transfer in das eigene Verhaltungshandeln findet statt. In Modul 2 werden der Kommune bereits bestehende Verfahrensweisen und Instrumente der ressortübergreifenden Zusammenarbeit aus anderen Kommunen aufgezeigt und die Relevanz und Übertragbarkeit auf die eigene Kommune wird diskutiert, reflektiert und transferiert. Durch die Unterstützung der Prozessbegleiter*innen werden der Kommune damit mögliche Verfahren an die Hand gegeben, um im Anschluss eigenständig in der Verwaltung zu eruieren und zu ventilieren, welches das effektivste Verfahren für die ressortübergreifende Zusammenarbeit darstellt. Zwischen Modul 2 und Modul 3 liegen rund drei Monate, in denen die Kommune die bis dahin gesammelten Verfahrensideen mit Verantwortlichen/Entscheidungsträger*innen der Kommunalverwaltung bespricht und weiterentwickelt, um sie an die kommunalen Gegebenheiten anzupassen. In Modul 3 der Werkstatt werden die Erfahrungen und Ergebnisse dieser Besprechungen gemeinsam ausgewertet und daraus ein passgenaues Verfahren für die Kommune erstellt. Darin soll ein Handlungsleitfaden, Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festgeschrieben werden. Am Ende der Werkstatt stehen feste Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und der gemeinsamen Fortführung des entwickelten Verfahrens. Beteiligte: Ressortübergreifende Vertretungen aus Leitungs- und operationaler Ebene Kosten: ca. 2.500€ Honorarkosten Zeitrahmen: Planung und Terminierung der Workshop Module im ersten Quartal 2021. Durchführung der Workshop Module bis Ende 2021. 21
5.6 Kinder- und Jugendbeauftragte*r Zu den dauerhaften Strukturen, um Kinderinteressen zu berücksichtigen, gehört ebenfalls eine hauptamtliche Person in der Kommunalverwaltung, die mit einem eigenen Mandat die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Verwaltung und in der Öffentlichkeit wahrnimmt. Die Person soll zugleich die Steuerungsgruppe zur kinderfreundlichen Kommune leiten und die zukünftige Umsetzung des Aktionsplans koordinieren. Verein und Sachverständige legen Weilerswist nahe, für diese Kinderinteressenvertretung eine Personalressource von mindestens 20 Wochenstunden vorzusehen. Beteiligte: Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Fachbereich 3 - Bürgerzentrum Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: Aufgrund eines Personalwechsels: Ausschreibung der Stelle im dritten / vierten Quartal 2020 22
5.7 Qualifizierung von Angestellten zu Prozessmoderator*innen Um Beteiligungsprozesse durch eine Vielzahl an Methoden, Moderations- und Reflexionstechniken professionell begleiten zu können empfiehlt sich eine Ausbildung von Angestellten zu Prozessmoderator*innen. Der Stadtjugendring Siegen e.V. bildet seit 2010 Menschen zur Prozessmoderation für Beteiligung mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit aus. Es handelt sich um eine deutschlandweit anerkannte Zusatzqualifikation mit Abschlusszertifikat. Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmenden in ihrer Kompetenz zu stärken, partizipative Methoden in der Kinder- und Jugendarbeit anzuwenden. Projekte zusammen mit der Zielgruppe zu planen und durchzuführen. Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation zu erleben. Der Aufbau der Ausbildung gliedert sich in einen dreitägigen Grundkurs mit 16 Unterrichtsstunden, einem Werkstattmodul „Moderation“ als Tagesveranstaltung, verschiedenen Methodenmodulen (verpflichtend ist die Teilnahme an zwei Methodenmodulen) und der Planung, Durchführung und schriftlichen Evaluation eines eigenen Projektes. Beteiligte: Kinder- und Jugendbeauftragte*r Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes Kosten: 120€ (Grundkurs) + 30€ (Werkstattmodul „Moderation“) + min. 60€ (Methodenmodule, je Modul 30€) = min. 210€ pro Person exklusive Reisekosten Zeitrahmen: Anmeldung zur Ausbildung im Juli 2021. Teilnahme an der Ausbildung viertes Quartal 2021 bis zweites Quartal 2022. 23
5.8 Entwicklung von Partizipationsleitlinien Damit die frühzeitige, kontinuierliche und altersangemessene Beteiligung junger Menschen gesichert werden kann, bedarf es verbindlicher Verfahrensregelungen und Qualitätsstandards auf kommunaler Ebene. Die Entwicklung eines kommunalen Beteiligungskonzepts bietet dafür einen Rahmen. Im Prozess des Werkstatt Workshops soll unter externer Mithilfe ein Konzept zur Partizipation erarbeitet werden, das folgende Themen beinhaltet: Zuständigkeiten in der Verwaltung für Partizipationsverfahren Prüfverfahren, bei welchen Anlässen Kinderinteressen betroffen sind (Kinderinteressenprüfung) und in welchem Umfang eine Beteiligung erfolgen soll (Entscheidungsrahmen) Qualitätsstandards für Beteiligung (altersgerechte Methoden, Zielgruppen, Feedback) Rahmenbedingungen (Methoden, Finanzierung, interne Abstimmungsroutinen, Monitoring, Training für Durchführende und Teilnehmende) Anknüpfungspunkte zur Bürgerbeteiligung (Jugendbeteiligungsformat) Beteiligte: Teilnehmende des Werkstatt Workshops Kosten: siehe Maßnahme 5.5 Zeitrahmen: 2021-2022 24
5.9 Teilnahme des Kinder- und Jugendparlaments am Workshop unter Palmen Der Workshop unter Palmen ist das landesweite Treffen der Kinder- und Jugendgremien des Landes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei um eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche, die der politischen und allgemeinen Weiterbildung dient. Verschiedene Workshops sowie der Austausch unter Gleichaltrigen ermöglichen es den Kindern und Jugendlichen ihre Kompetenzen als Kinder- und Jugendparlamentarier*in zu stärken. Gleichzeitig findet im Rahmen der Veranstaltung ein Fachkräftetreffen für den kollegialen Austausch statt. Je teilnehmendem Kinder- und Jugendgremium dürfen maximal sieben Personen (einschließlich Betreuer*innen) an dem Workshop teilnehmen. Veranstaltungsort ist die Akademie Mont-Cenis in Herne. Dieses Jahr ist der Workshop unter Palmen aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgefallen. Als Termin für das Folgejahr ist der 20.-21.06.2021 anberaumt. Die Veranstalter hoffen, dass die Veranstaltung dann wieder stattfinden kann. Über die Ausschreibung zum Workshop informiert die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW per Newsletter im April jeden Jahres. Beteiligte: Kinder- und Jugendparlamentarier*innen Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes Kinder- und Jugendbeauftragte*r Kosten: 15€ pro Teilnehmer*in für Teilnahme an den Seminaren, Übernachtung und Verpflegung (max. 105€) zzgl. Reisekosten Zeitrahmen: Anmeldung zum Workshop im April 2021 Teilnahme am Workshop 20.-21.06.2021 Teilnahme in den Folgejahren 2022 und 2023 25
5.10 Fachaustausch zwischen Sachverständigen und Kommune In Weilerswist stehen in den folgenden Jahren immer wieder Planungs-, Bau- und Sanierungsprojekte an. Ziel ist es Kinder- und Jugendliche in Prozesse, die ihre Lebenswelt betreffen dabei sinnvoll einzubeziehen. Um Beteiligungsprozesse rechtzeitig vorzubereiten soll eine regelmäßige Projektberatung zwischen den Sachverständigen und Verwaltungsangestellten zu Beginn eines jeden Jahres stattfinden. Dadurch sollen Beteiligungsanlässe und Finanzierungswege frühzeitig festgelegt werden. Beteiligte: Sachverständige Dezernats- und Fachbereichsleiter*innen Kinder- und Jugendbeauftragte*r Koordinator*in des Kinder- und Jugendparlamentes Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: Terminierung des Fachaustauschs im vierten Quartal der Jahre 2020-2022 Durchführung des Fachaustauschs im ersten Quartal der Jahre 2021-2023 26
5.11 Kinderfreundliche Website für Weilerswist Der kommunale Internetauftritt soll um eine, für Kinder und Jugendliche zielgruppengerechte, Website erweitert werden. Die Website soll über die Inhalte der UN-KRK und bestehende Kinderrechtsorganisationen informieren, sowie Angebote, Anlaufstellen, Beschwerde- und Hilfsmöglichkeiten, die zur Umsetzung der Kinderrechte oder zur Unterstützung bei Rechtsverletzungen dienen, aufzeigen. Gleichzeitig soll über die aktuelle Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans und weitere kommunale Entwicklungen kindgerecht berichtet werden. Sobald die Website online ist, soll sie über eine Plakataktion des Kinder- und Jugendparlaments an den kommunalen Schulen beworben werden. Beteiligte: Kinder- und Jugendbeauftragte*r Fachbereich 1 – Team IT-Entwicklung und Sicherheit inkl. Schul-IT Kinder- und Jugendparlament Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: Sammlung der fixen Inhalte und Klärung der Gestaltungsmöglichkeiten im vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021. Aufbau, stetige Aktualisierung und Bekanntmachung der Website zweites Quartal 2021 bis 2023. 27
5.12 Erstellen einer (online) Kinderbefragung Damit die Kommunalverwaltung auch zukünftig weiß, wie Kinder und Jugendliche vor Ort ihr Leben gestalten und welche Bedürfnisse sie haben, sollen jüngere Kinder und Jugendliche in möglichst allen Ortsteilen dazu online befragt werden. Da sich die befragten 10- bis 12-Jährigen in der Schüler*innenbefragung insbesondere für weitere Sportangebote und Rückzugsräume aussprachen, sollen diese Themen primär abgefragt werden. Die Befragung soll in der zweiten Hälfte der Umsetzungsphase stattfinden, um für eine Siegelverlängerung aktuelle Daten vorliegen zu haben, die in die Maßnahmenplanung einfließen. Die Umfrage selbst und deren Ergebnisse sollen auf der kinderfreundlichen Website bereitgestellt werden. Ergänzend sollen die Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und mit Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung diskutiert werden. Beteiligte: Kinder- und Jugendbeauftragte*r Fachbereich 1 – Team IT-Entwicklung und Sicherheit inkl. Schul-IT Kinder- und Jugendparlament Kosten: bestehende Ressourcen Zeitrahmen: Erstellen der Umfrage im dritten Quartal 2022 Durchführung der Umfrage im vierten Quartal 2022 Auswertung der Umfrage und Veröffentlichung der Ergebnisse im ersten Quartal 2023 28
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