Informationen für Bewohner/innen und Angehörige Altersheim Langzeitpflege

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Informationen für
Bewohner/innen und
Angehörige
• Altersheim
• Langzeitpflege

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Inhaltsverzeichnis

Wir heissen Sie herzlich willkommen    5
Wie Sie zu uns gelangen                6
Sie sollen sich bei uns wohlfühlen     9
Weitere Dienstleistungen              12
Hotellerie – Kulinarisches            14
Hotellerie – Wäsche und Kleider       15
Infrastruktur Altersheim              17
Infrastruktur Langzeitpflege          20
Administratives                       22
Von A bis Z                           26
Rechte und Pflichten                  30
Besuchs- und Öffnungszeiten           34

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Wir heissen Sie herzlich
willkommen

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner

Wir freuen uns, dass wir Sie in Ihrem neuen Lebensabschnitt begleiten dürfen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Pflege und Betreuung sowie eine kompe­
tente medizinische Versorgung. Wir leben eine Unternehmenskultur, die durch
gegenseitigen Respekt, Partnerschaft und Leistung geprägt ist.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Menschen mit unterschiedlichem sozialem,
kulturellem oder religiösem Hintergrund bei uns wohlfühlen. Unser Ziel ist, Sie
und Ihre Angehörigen zu unterstützen und zu begleiten, damit Sie sich rasch
zurechtfinden und gut einleben.

Es erfüllt uns mit Freude, den Alltag zusammen mit Ihnen zu gestalten. Der
gute Kontakt zu Ihren Angehörigen hat für uns eine grosse Bedeutung.

Wir freuen uns über ein Lob, sind aber auch offen für kritische Bemerkungen
und Anregungen. Wenn irgendetwas Ihren Erwartungen nicht entspricht,
bitten wir Sie um eine Rückmeldung. Sie helfen uns damit, unsere Dienstleis­
tungen laufend anzupassen und zu verbessern.

Diese Informationsschrift enthält für Sie und Ihre Angehörigen wichtige
An­gaben, die für Ihren Aufenthalt im Altersheim oder auf der Langzeitpflege­
abteilung dienlich sein werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­
fügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen!

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Wie Sie zu uns gelangen

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen das Spital und Altersheim Belp bequem mit den Bahnlinien S3,
S4, S33 und S44. Vom Bahnhof aus folgen Sie den Wegweisern «Spital und
Altersheim» bis zum Lift.

Anreise mit dem Auto
Sie fahren via Autobahn A6, Ausfahrt Rubigen/Belp, entlang der Viehweid­
strasse bis zur Ortseinfahrt Belp, danach folgen Sie den Wegweisern «Spital»;
oder via Seftigenstrasse (Hauptstrasse Bern–Thun, Gürbetal).

Parkplätze
Vor dem Haupteingang des Spitals steht für Besucher/innen eine Anzahl
gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung.

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Bern

        Bahnhof Belp
        Steinbach

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                                                                Bahn

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Sie sollen sich bei uns
wohlfühlen

Medizinische Betreuung Altersheim
Die medizinische Betreuung erfolgt in der Regel durch den persönlichen
Hausarzt (freie Arztwahl). Nach Möglichkeit organisieren Sie die Besuche
durch den auswärtigen Arzt selber. Zudem verfügt das Altersheim über einen
Heimarzt. In Notfällen rufen wir Ihren Hausarzt oder den Heimarzt.

Medizinische Betreuung Langzeitpflege
Die medizinische Betreuung der Bewohner/innen wird durch den ärztlichen
Dienst der Geriatrischen Universitätsklinik (GUK), Spital Netz Bern AG, Spital
Ziegler, sichergestellt. Wir betreiben eine ärztliche Betreuung, die der Situation
der Bewohner/innen angepasst ist, entsprechend den Richtlinien der Schwei­
zerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW).

Die Ärztin/der Arzt besucht Sie regelmässig und steht nach Vereinbarung
auch gerne für ein Gespräch mit Ihnen und Ihren nächsten Angehörigen zur
Verfügung.

Hospitalisation
In akuten Notfällen, deren Komplexität die Betreuungsmöglichkeit im Alters­
heim und in der Langzeitpflegeabteilung übersteigt, ist primär die Hospita­
lisation im Spital Ziegler vorgesehen. Eine anderslautende Verfügung der
Bewohner/innen wird berücksichtigt.

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     Pflege und Betreuung
     Im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stehen die Bewohner/innen
     mit ihren individuellen Lebensgeschichten und Bedürfnissen. Um die Auf­
     gaben im Rahmen des Pflege- und Betreuungskonzepts zielgerichtet ange­
     hen zu können, achten wir auf eine ganzheitliche Betrachtungsweise und eine
     gut funktionierende Zusammenarbeit innerhalb des interdisziplinären Betreu­
     ungsteams (Pflegefachpersonen, Ärztin/Arzt, Physiotherapeut/in, Mitarbei­
     tende der Aktivierung). Unser Pflegeteam erreicht dies durch die gute Qualität
     unserer Pflege- und Betreuungsleistungen und ein hohes Engagement.

     Grundsätzlich werden Bewohner/innen im AHV-Alter aufgenommen, die eine
     mittlere bis schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen. Bewohner/innen mit
     einer hohen Selbst- und/oder Fremdgefährdung und fehlender Integrations­
     fähigkeit werden in entsprechend eingerichtete Institu­tionen überwiesen.

     Angehörige
     Der Einbezug der Angehörigen ist uns wichtig, damit gemeinsam ein ge­
     eigneter Weg in der Pflege und Betreuung der Bewohner/innen gefunden
     werden kann.

     Sterbebegleitung
     In der Phase der Sterbebegleitung stehen alle lindernden und unterstüt­
     zenden Pflegemassnahmen im Vordergrund. Wünsche von Sterbenden
     erfüllen wir, wo immer möglich.

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Wir schaffen eine Atmosphäre von Ruhe und Geborgenheit, in der es den Ster­
benden und deren Angehörigen möglich ist, in Würde Abschied zu nehmen.
Zudem vermitteln wir gerne eine seelsorgerische Unterstützung. Für beglei­
tende Angehörige besteht die Möglichkeit, bei uns zu übernachten.

Patientenverfügung
Wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, ist es wichtig, dass die
Ärztin/der Arzt und die Pflegefachperson davon Kenntnis erhält. Es ist für
uns selbstverständlich, dass wir alles unternehmen, um im Rahmen unserer
Möglichkeiten und in den Grenzen unserer Regelungen und Weisungen den
Willen der Bewohner/innen umzusetzen.

Der Verzicht auf oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen gehören
bei uns zu den alltäglichen Fragestellungen. Wenn Sie nicht mehr in der Lage
sind, selber zu entscheiden und keine schriftliche Patientenverfügung verfasst
haben, erfolgt der für einen solch schwerwiegenden Entschluss notwendige
Entscheidungsprozess interdisziplinär und unter Einbezug Ihrer Angehörigen.

Beihilfe zum Suizid ist im Altersheim und auf der Langzeitpflegeabteilung
nicht durchführbar. Sollte bei Bewohner/innen ein solcher Wunsch dauerhaft
bestehen, versuchen wir gemeinsam, eine Lösung zu finden.

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Weitere Dienstleistungen

     Alltagsgestaltung und Lebensbegleitung
     Die Mitarbeitenden der Aktivierung unterstützen, fördern und begleiten die
     Bewohner/innen, ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspre­
     chend, in ihrem Alltag. Dies trägt zur Erhaltung der Erlebnisfähigkeit und der
     Lebensqualität bei.
     Wir legen grossen Wert darauf, möglichst vielfältige Aktivitäten und Veran­
     staltungen anbieten zu können. Das Angebot umfasst Gymnastik, Spiel, Musik
     und Singen, Kochen, Handarbeiten, kreatives Werken, Gedächtnistraining,
     Gespräche, Spaziergänge, Ausflüge, Filme usw.

     Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Bewohner/innen, unabhängig ihrer noch
     vorhandenen Fähigkeiten, angesprochen fühlen und sich in irgendeiner Weise
     einbringen können.
     Die Aktivitäten bringen Freude, Abwechslung und Anregungen in den Alltag.
     Sie bieten Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und ge­
     meinsam mit anderen Bewohner/innen schöne, kurzweilige und interessante
     Augenblicke zu erleben.

     Physiotherapie
     Die Physiotherapie erfolgt auf Verordnung der Ärztin/des Arztes. Die Förderung
     und Erhaltung von Beweglichkeit, Kraft und Mobilität stehen im Vordergrund.

     Therapiehund
     In regelmässigen Abständen bekommen die Bewohner/innen Besuch von
     einem begleiteten Therapiehund. Durch die Nähe des Tieres, das Streicheln des
     Felles und die Beziehung zum Hund können Emotionen ausgelöst und soziale
     Kontakte gefördert werden.

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Freiwillige
Wir können auf die wertvolle Mitarbeit unserer Freiwilligen zählen. Sie werden
vor allem im Fahr- und Besuchsdienst eingesetzt, aber auch zur Mithilfe bei
Anlässen und Aktivitäten sowie als Begleitung bei Ausflügen.

Seelsorge/Gottesdienst
Die Seelsorgerin/der Seelsorger besucht Sie gerne, wenn Sie dies wünschen.
Es finden regelmässig ökumenische Gottesdienste statt, zu denen auch Ange­
hörige und Besucher/innen herzlich eingeladen sind. Wir begegnen anderen
Religionen oder Werthaltungen mit Respekt und Verständnis.

Hörmittelberatung
Wir vermitteln Ihnen kompetente Beratung bei der Anschaffung, der Wartung
und dem Unterhalt eines Hörgeräts.

Fusspflege
Fusspflege wird regelmässig durch eine dipl. Podologin angeboten. Behand­
lungen, die nicht ärztlich verordnet sind, werden Ihnen mit der Monatsrech­
nung belastet.

Coiffure
Wir verfügen über einen Coiffuresalon für Damen und Herren. Die Kosten für
den Coiffurebesuch sind bar zu bezahlen.

Zahnarzt
Auf Wunsch organisieren wir für Sie den Besuch beim Zahnarzt. Die Kosten
gehen zu Ihren Lasten.

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Hotellerie – Kulinarisches

Mahlzeiten
Unser Küchenteam offeriert Ihnen täglich nach modernen Ernährungsgrund­
sätzen schmackhaft zubereitete, vollwertige und altersgerechte Mahlzeiten.
Die Essenszeiten sind wie folgt festgelegt: Frühstück ab 7.30 Uhr (auf der
Langzeitpflege ab 8.00 Uhr); Mittagessen ab 11.30 Uhr; Abendessen ab
17.30 Uhr. Spezielle Diäten servieren wir Ihnen aufgrund einer ärztlichen Ver­
ordnung. Falls Sie abwesend sind und die Mahlzeiten nicht im Hause einneh­
men, melden Sie sich bitte beim Pflegepersonal ab.

Getränke
Kaffee und Tee stehen Ihnen auf den Pflegeabteilungen kostenlos zur Verfü­
gung. Weitere Getränke können gegen Bezahlung bestellt werden.

Restaurant
Das Restaurant ist öffentlich und damit ein willkommener Begegnungsort für
Bewohner/innen und Gäste. Das vielseitige Angebot erstreckt sich von war­
men und kalten Getränken über Snacks zu Zwischenmahlzeiten bis hin zu Ku­
chen und Patisserie. Wir bieten auch täglich über die Mittagszeit ein ausgewo­
genes Sortiment an warmer Verpflegung an. Am Kiosk im Restaurant können
Sie Zeitschriften, Zeitungen und andere Kleinigkeiten kaufen. Besucher/innen
können auf Wunsch mit Ihnen im Restaurant gegen Bezahlung essen.

Private Anlässe
Planen Sie eine Geburtstagsfeier, ein Jubiläum oder ein Familienfest? Unsere
Räumlichkeiten stehen Ihnen 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sie sind bei uns
als Gäste herzlich willkommen. Wir freuen uns, Sie zu beraten und auf Ihre ku­
linarischen Wünsche einzugehen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives
Angebot.

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Hotellerie – Wäsche und Kleider

Bekleidung
Wir empfehlen Ihnen, Kleider in bequemer Passform für leichtes An- und
Ausziehen mitzunehmen. Die nachstehende Liste soll Ihnen bei der Zusam­
menstellung als Richtlinie dienen:

• persönliche Kleider
• genügend Leibwäsche
• Morgenrock oder Trainer (pflegeleicht)
• Toilettenartikel
• Haus- und Ausgangsschuhe

Kleiderpflege
Ihre Wäsche wird im Spital und Altersheim Belp aufbereitet. Um eine fachge­
rechte Kleiderpflege sicherzustellen, müssen alle Kleidungsstücke in gutem
Zustand, mit einer Pflegeetikette versehen und bei mindestens 40 °C und
die persönliche Leibwäsche bei 60 – 95 °C waschbar sein. Die Kosten sind im
Tagestarif inbegriffen.

Textilreinigung
Leider ist es uns nicht möglich, Handwäsche auszuführen. Kleider und Unter­
wäsche aus empfindlichen Geweben wie reiner Wolle, Kaschmir, Seide oder
Rheumawäsche werden deshalb gegen Verrechnung in die Textilreinigung
gegeben. Sie können diese auch durch Ihre Angehörigen waschen lassen.

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Kennzeichnung der Kleider
Ihre Kleider werden beim Eintritt durch uns gegen Verrechnung gekennzeich­
net. Denken Sie bitte immer daran, neue Kleider sofort zum Kennzeichnen
an eine/n Mitarbeitende/n Ihrer Pflegeabteilung abzugeben. So können wir
verhindern, dass Kleider vertauscht werden oder verloren gehen.

Flicken/Nähen
Kleinere Flickarbeiten (Dauer: bis zu 10 Min.) werden von uns fachgerecht
ausgeführt.

Haftung
Für den Verlust und/oder die Beschädigung nicht maschinentauglicher
­Wäscheteile und Kleidungsstücke können wir keine Haftung übernehmen.

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Infrastruktur Altersheim

Ihr persönlicher Wohnbereich
Richten Sie Ihr Zimmer mit Ihren eigenen Möbeln, Teppichen und Bildern nach
Ihrem Geschmack ein. Das Bett mit Inhalt (Matratze, Duvet und Kissen) und die
Vorhänge werden vom Altersheim zur Verfügung gestellt. Jedes Zimmer ver­
fügt über Einbauschränke. Ihr Zimmer ist mit einem Parkettboden ausgelegt.
Versehen Sie Ihre Teppiche bitte mit einem guten Gleitschutz. Bepflanzen Sie
Ihren Balkon nach Ihren Vorlieben. Zu jedem Zimmer gehört ein Kellerabteil
im 1. Untergeschoss. Feste Installationen und Änderungen an bestehenden
Einrichtungen im Zimmer und Sanitärraum sind nur mit Zustimmung der
Abteilungsleitung Altersheim gestattet. Die Abteilungsleitung ist befugt, bei
Bedarf einen Zimmerwechsel anzuordnen.

Handwerkliche Arbeiten und Installationen
Individuelle Deckenlampen montiert der Technische Dienst. Für die Montage
oder Reparatur von Tischen, Stühlen, Kommoden, Bildern, Ständerlampen,
Radio, Fernseher, Rollator usw. sind die Bewohner/innen oder ihre Angehöri­
gen zuständig.

Notruf
In Ihrem Zimmer und im WC/Duschraum ist ein Signalknopf montiert, mit
dem Sie Hilfe anfordern können.

Telefon, Radio und Fernsehen
Ihr Zimmer verfügt über einen Telefon-, Radio und Fernsehanschluss. Der
Telefonapparat wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Die Gesprächsgebühren,
die Telefon- und Kabelanschlussgebühren werden Ihnen monatlich weiter­
verrechnet.

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Wäsche
Die Bett- und Frottierwäsche wird Ihnen vom Altersheim zur Verfügung
gestellt.

Zimmerreinigung
Ihr Zimmer wird einmal, der WC/Duschraum zweimal wöchentlich gereinigt.

Schlüssel
Beim Eintritt ins Altersheim erhalten Sie folgende Schlüssel:
1 Schlüssel für Wohnungstür, Zimmerschrank und Briefkasten
1 Schlüssel für das Kellerabteil

Haustiere
Kleine Haustiere (keine Hunde) dürfen versuchsweise mitgebracht werden.
Ist eine tiergerechte Haltung nicht möglich, sucht die Abteilungsleitung in
Absprache mit der/dem Besitzer/in eine Lösung.

Rücksicht auf Nachbarn
In unserem Haus leben zahlreiche Menschen, die alle auch Ruhe brauchen.
Wir bitten Sie, Radio-, Platten-, CD- und Kassettengeräte sowie den Fernseh­
apparat auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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Gemeinschaftliche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen:

Etagenküche
Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Aufenthaltsraum mit einer kleinen
Teeküche und einem Kühlschrank.

Bad
Jede Etage verfügt über ein Pflegebad. Mit Unterstützung des Pflegepersonals
können Sie dieses Bad gerne benützen.

Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss mit seinem zum Verweilen einladenden
Kachelofen steht allen Bewohner/innen und Besucher/innen zum gemüt­
lichen Zusammensein zur Verfügung.

Haushaltversicherung
Für die Bewohner/innen des Altersheims Belp haben wir eine kollektive Haus­
haltversicherung abgeschlossen.
• Der Hausrat ist je Bewohner/in bis zu einer Versicherungssumme von max.
  CHF 20 000.– am Standort Seftigenstrasse versichert. Der Deckungsumfang
  erstreckt sich auf Feuer/Elementarschäden, Wasser und Diebstahl-Ereignisse.
• Die private Haftpflicht ist bis zu einer Garantiesumme von CHF 3 000 000.–
  gedeckt.
• Der Selbstbehalt beträgt im Rahmen des Vertrags generell CHF 200.– pro Fall
  (bei Elementarschäden gilt der gesetzliche Selbstbehalt).
Ihr Kostenanteil an der Haushaltversicherung wird Ihnen Anfang Jahr in
­Rechnung gestellt.

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Infrastruktur Langzeitpflege

Zimmer
Sie werden in einem sonnigen, lichtdurchfluteten und möblierten Zweibett­
zimmer mit Blick auf Belp wohnen. Die Abteilungsleitung ist befugt, bei Bedarf
einen Zimmerwechsel anzuordnen.

Unsere Zimmer sind mit einem Pflegebett, einem Nachttisch, einem Einbau­
schrank und einem Tisch und Stühlen ausgestattet.

Eigene Möbelstücke
Das Platzangebot für grössere persönliche Möbelstücke und Gegenstände
ist in der Regel leider beschränkt. Hingegen können Sie Ihren Wohnraum mit
persönlichen Bildern und Nippsachen verschönern.

Telefon
Wir stellen Ihnen ein Direktwahltelefon zur Verfügung. Die ausgehenden
Gespräche werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt.

Fernseh- und Radioapparate
Um den Kontakt mit der grossen weiten Welt zu haben, stehen Fernseh- und
Radioapparate im Aufenthaltsraum zur allgemeinen Benützung bereit.

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Privates Fernsehgerät
Ein privates Fernsehgerät kann unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse
mitgebracht werden. Die Installation erfolgt durch den Technischen Dienst.
Allfällige Reparaturen des privaten Fernsehgeräts gehen zu Ihren Lasten.

Schäden am Mobiliar
Für Schäden, die von Bewohner/innen verursacht werden, können wir keine
Haftung übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Privathaftpflicht-Versiche­
rung weiterzuführen resp. abzuschliessen.

Haustiere
Das Mitbringen von eigenen Haustieren ist nicht möglich.

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Administratives

Anmeldung
Das Anmeldeformular können Sie bei uns beziehen oder auf der Homepage
www.spitalnetzbern.ch/Spital und Altersheim Belp herunterladen. Kurz vor
Eintritt benötigen wir ein aktuelles Arztzeugnis. Zuständig für die Anmel­
dungen und die Eintrittsvorbereitungen sind die Abteilungsleitungen Alters­
heim und Langzeitpflege.
Die Aufnahme erfolgt nach Dringlichkeit. Es ist deshalb sinnvoll, wenn wir
nach der Anmeldung miteinander im Gespräch bleiben.
Selbstverständlich können Sie unser Haus besichtigen. Bitte melden Sie sich
vorgängig an, damit wir uns genügend Zeit für Sie reservieren.

Eintritt
Das Eintrittsdatum werden wir mit Ihnen, den Angehörigen oder dem Sozial­
dienst telefonisch vereinbaren. Wir bitten Sie, sich am entsprechenden Tag zur
festgelegten Zeit an der Besucherinformation zu melden.

Kosten Ihres Aufenthalts
Zur Finanzierung tragen bei:
• das Einkommen und Vermögen
• evtl. Ergänzungsleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
• die Hilflosenentschädigung

Die Ergänzungsleistungen zur AHV können bei den Ausgleichskassen bean­
tragt werden.

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Die Hilflosenentschädigungen machen wir direkt für Sie geltend. Sie werden
zu gegebener Zeit darüber informiert.

Die Krankenversicherer bezahlen auf der Basis Ihrer Grundversicherung die
Teilpauschale (Altersheim) oder die Vollpauschale (Langzeitpflege) gemäss
Pflegestufe für Arztkosten, Arzneien und die Behandlungspflege.

Der Kantonsbeitrag ab Stufe 3 wird vom Kanton direkt an die Institution
ausgerichtet.

Tarifberechnung
Es ist nicht möglich, Ihnen die Kosten Ihres Aufenthalts bereits beim Eintritt
mitzuteilen. In den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts erfassen wir den Pflege-
und Betreuungsaufwand, aus dem sich die Pflegestufe ermitteln lässt. Nach
erfolgter Berechnung stellen wir Ihnen den Tarifausweis zu.

Die Tarife erhalten Sie auf einem Beiblatt.

Tarifberechnung bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Ferien, ­­
­­Spital- oder Klinikaufenthalt)
Bei Abwesenheit verrechnen wir Ihnen für Hotellerie, Betreuung und Infra­
struktur eine einheitliche, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
anrechenbare Höchstgrenze der Heimkosten.

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Austritt/Übertritt
Ein allfälliger Austritt/Übertritt ist mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich
anzuzeigen. Bei einem vorzeitigen Austritt läuft die dreissigtägige Zahlungs­
pflicht.

Tarif nach Todesfall/Austritt resp. Übertritt
Bis zur Räumung des Zimmers wird Ihnen der Grundtarif für Hotellerie, Be­
treuung und Infrastruktur (Stufe 0) pro Tag verrechnet. Falls Sie die Zimmer­
räumung unserem Personal überlassen, werden wir Ihnen den Arbeitsauf­
wand in Rechnung stellen. Über nicht abgeholte Effekten und Wertsachen
verfügt die Institution vier Wochen nach Austritt. Die Endreinigung und
eventuelle Renovationsarbeiten werden separat in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung
Wir stellen Ihnen oder der von Ihnen bezeichneten Stelle jeden Monat die
Rechnung zu, die Sie innert 30 Tagen begleichen.

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Von A bis Z

Adresse
Sie sind unter folgender Adresse erreichbar:

Herr/Frau
Name/Vorname
Spital und Altersheim Belp
Seftigenstrasse 89/91
3123 Belp
Telefonzentrale 031 818 91 11

Ausbildung
Die Ausbildung von jungen Menschen ist uns ein grosses Anliegen. In jedem
unserer Bereiche werden Lernende ausgebildet.

Ausflüge
Ausflüge bringen Farbe und Abwechslung in den Alltag. Einmal im Jahr
unternehmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Mal gehts ins Berner Oberland,
mal gehts ins Seeland. Wichtig ist, dass die Reise zu einem unvergesslichen
Erlebnis wird. Dank dem Car mit der Hebebühne können wir auch mit einer
grösseren Gruppe von Bewohner/innen, die auf den Rollstuhl angewiesen
sind, schöne Ausflüge machen.

Bibliothek
Wir bieten Ihnen aus der hauseigenen Bibliothek leihweise kostenlos Bücher
aus dem bestehenden Sortiment an.

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Blumen
Wir freuen uns mit Ihnen über Blumensträusse. Bedenken Sie jedoch, dass sie
Pflege und Platz benötigen. Vasen erhalten Sie auf der Pflegeabteilung.

Brandverhütung
In allen Räumen ist der Umgang mit Kerzen und anderen offenen Feuern aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Erholung in der Natur
Unsere Institution ist von einem schönen, reich bepflanzten Garten mit einer
Vogelvoliere umgeben. Überall laden Sitzplätze, die auf rollstuhlgängigen
Wegen erreichbar sind, zum Verweilen ein. Die Umgebung bietet den Bewoh­
ner/innen, Ihren Angehörigen und Besucher/innen die ideale Gelegenheit zu
einem kleinen Spaziergang an der frischen Luft.

Ferienbett
Sind Sie pflegebedürftig? Brauchen Ihre Angehörigen und Betreuenden
Entlastung? Dann kommen Sie zu uns in die Ferien. Wir planen mit Ihnen und
Ihren Angehörigen Beginn und Dauer Ihres Aufenthalts. Es sind auch mehrere
Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres möglich.

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Fonds: Altersheim und Langzeitabteilung
Sofern Sie einer sozialen Institution gedenken möchten, empfehlen wir Ihnen
den Altersheim- oder Langzeitabteilungs-Fonds, Postkonto 30-267-7. Das
gespendete Geld verwenden wir für spezielle Anlässe (z.B. Beitrag an den jähr­
lichen Sommerausflug, musikalische Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen
usw.) sowie für spezielle Anschaffungen, die Freude und Abwechslung in den
Alltag bringen und nicht über unsere Betriebsrechnung finanziert werden
können.

Kultur
Kulturelle Anlässe machen den Alltag farbig und abwechslungsreich: Wir
bieten Ihnen einen bunten Strauss fröhlicher und besinnlicher, vergnüglicher
und ernsthafter Veranstaltungen. Was wann und wo stattfindet, erfahren Sie
auf der Pflegeabteilung und an weiteren Standorten.

Post
Ihre persönliche Post wird Ihnen täglich in Ihren Briefkasten (Altersheim)
resp. auf das Zimmer (Langzeitpflegeabteilung) gebracht. Ausgehende Post
können­Sie an der Besucherinformation oder auf der Pflegestation abgeben.
In unmittelbarer Nähe des Haupteingangs befindet sich ausserdem ein offi­
zieller Briefkasten. Briefmarken sind an der Besucherinformation erhältlich.

Rauchen
Das Spital und Altersheim Belp ist rauchfrei.

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Rollstuhl und Rollator
Wenn Sie einen eigenen Rollstuhl oder Rollator besitzen, bringen Sie ihn bitte
mit. Wenn Sie noch keinen haben, aber einen benötigen, stellen wir Ihnen das
passende Gerät zur Verfügung. Damit sind für Sie keine Kosten verbunden
(Ausnahme: Elektrorollstühle).

Taxi und Behindertentransporte
Wenn Sie den Fahrdienst des Frauenvereins Belp oder ein Taxi brauchen,
können Sie diesen Fahrdienst durch die Mitarbeitenden Ihrer Pflegeabteilung
bestellen lassen. Sämtliche Fahrten für ambulante und/oder stationäre Arzt-
und Spitalbesuche sowie private Ausflüge gehen zu Ihren Lasten.

Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen können Transportkosten innerhalb
der geltenden Bedingungen und Höchstbeträge bei der EL geltend machen.
Selbstzahlenden Bewohner/innen zahlen die Krankenkassen einen Anteil an
die Transportkosten.

Wertsachen
Wir empfehlen Ihnen, im Zimmer keine Wertsachen und nur wenig Bargeld­
­aufzubewahren. Wir können dafür keine Haftung übernehmen. In be­
 schränktem Umfang können in unserem Tresor Wertgegenstände gegen
 Quittung aufbewahrt werden.

Zeitschriften
Im Restaurant liegen Tages- und Wochenzeitungen auf. Sie können Ihre per­
sönlich abonnierten Zeitungen an Ihre neue Adresse umleiten.

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Rechte und Pflichten

Ihre Rechte und Pflichten sind im kantonalen Patientendekret vom 1.1.1990
sowie im Gesundheitsgesetz vom 2.12.1980 festgehalten. Im Weiteren ver­
weisen wir auf die Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen
in Heimen (Heimverordnung) vom 18. September 1996. Sie erhalten diese
Unterlagen auf Wunsch durch die Direktion Langzeitbetriebe zur Einsicht.

Recht auf sorgfältige Behandlung und Betreuung
Alle Bewohner/innen haben Anspruch auf eine sorgfältige Behandlung und
Betreuung, die sich nach anerkannten Grundsätzen richtet.

Information und Aufklärung
Die Ärztin/der Arzt klärt Sie über Untersuchungen, Eingriffe, Behandlung und
die damit verbundenen Risiken auf. Bei Fragen richten Sie sich an den behan­
delnden Arzt/die behandelnde Ärztin.

Selbstbestimmungsrecht
Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nicht
­gegen Ihren Willen vorgenommen. Wenn Sie allerdings medizinische Mass­
 nahmen ablehnen, tun Sie dies auf eigene Verantwortung. Selbstbestim­
 mungsrecht und Aufklärung können eingeschränkt sein oder gar entfallen,
 wenn sofortiges Handeln notwendig ist.

Schweigepflicht
Das gesamte Personal untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Drittper­
sonen werden Informationen, die Sie betreffen, nur mit Ihrer Einwilligung
erhalten. Es wird aber angenommen, dass Sie mit der Information Ihrer

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nächsten Angehörigen einverstanden sind. Sie können auch andere Ver­
trauenspersonen bezeichnen, denen wir Auskunft geben sollen. Der Daten­
schutz ist durch besondere gesetzliche Bestimmungen gewährleistet.

Einsicht in die Krankengeschichte
Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit
sowie deren Verlauf, Behandlung und Pflege. Sie können die vom Spital und
Altersheim Belp erstellten Unterlagen einsehen. Von Gesetzes wegen haben
Sie kein Einsichtsrecht in persönliche Notizen der Ärzte und des Pflegeper­
sonals.

Haftung des Spitals und Altersheims Belp
Sollten Sie im Spital und Altersheim Belp einen Schaden erleiden, der auf das
Verschulden von Mitarbeitenden zurückzuführen ist, so haftet die Institu­
tion oder eventuell direkt der Verursacher. Ob eine Haftpflicht vorliegt, hängt
jeweils von den Umständen im Einzelnen ab. Wir machen Sie in diesem
Zusammenhang besonders darauf aufmerksam, dass Sie für persönliche Ge­
genstände selbst verantwortlich sind. Schäden werden nur dann abgegolten,
wenn ein Verschulden des Personals vorliegt.

Pflichten der Bewohner/innen
Als Bewohner/in haben Sie aber auch einige Pflichten. Wir bitten Sie, die
Hinweise dieser Informationsschrift zu befolgen und auf die Bedürfnisse Ihrer
Mitbewohner/innen und des Personals Rücksicht zu nehmen. Sollten triftige
Gründe vorliegen, kann das Spital und Altersheim Belp den Pflege- und Be­
treuungsvertrag kündigen.

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Wünsche und Kritik
Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik anbringen möchten, wenden Sie
sich direkt an die Ärztin/den Arzt, die Pflegefachperson oder an die Direktion
Langzeitbetriebe. In manchen Fällen genügt erfahrungsgemäss eine kurze
Aussprache an Ort und Stelle, um Klarheit zu schaffen oder einen Missstand zu
beheben.

Beschwerdemöglichkeiten
Jede/r Bewohner/in hat das Recht, sich formlos gegen unangemessene
Behandlung zu beschweren. Die Aufsicht innerhalb des Spital und Altersheim
Belp wird durch die Direktion und die Leitung Pflegedienst Langzeitbetriebe
sowie durch die Trägerschaft wahrgenommen.

Vermittlung, Schlichtung und Beratung in Konfliktsituationen
Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Herrengasse 22,
3011 Bern, Tel. 031 320 30 69, Fax 031 320 30 59, info@ombudsstellebern.ch,
www.ombudsstelle.ch.

Aufsichtsbehörde
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern übt die Aufsicht
über den Betrieb in den Heimen aus. Tatsachen, die ein Einschreiten der Auf­
sichtsbehörde geboten erscheinen lassen, können dieser jederzeit schriftlich
gemeldet werden. Die Adresse lautet wie folgt: Gesundheits- und Fürsorge­
direktion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern.

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Besuchs- und Öffnungszeiten

Haupteingang
Der Haupteingang ist ab 20.00 Uhr geschlossen. Benutzen Sie bitte die Klingel
im Windfang. Das Pflegepersonal wird Ihnen öffnen.

Besucherinformation
Die Besucherinformation befindet sich im Haupteingang.

Restaurant
Die Öffnungszeiten sind individuell. Sie finden diese am Eingang zum
­Restaurant.

Besuchszeiten
Besucher/innen sind jederzeit herzlich willkommen. Wir bitten jedoch, auf
die pflegerischen und therapeutischen Behandlungen Rücksicht zu nehmen.
Nötigenfalls wird Sie das Pflegepersonal bitten, das Zimmer nicht zu betreten
oder zu verlassen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Februar 2012

SPITAL UND ALTERSHEIM BELP
Seftigenstrasse 89/91, 3123 Belp
Tel. 031 818 91 11, Fax 031 818 91 99
spital.belp@spitalnetzbern.ch, www.spitalnetzbern.ch

SPITAL NETZ BERN AG
Morillonstrasse 77, Postfach 8965, 3001 Bern
Tel. 031 970 79 70, Fax 031 970 79 71
direktion@spitalnetzbern.ch, www.spitalnetzbern.ch
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