Informationen für Bewohner/innen und Angehörige Altersheim Langzeitpflege
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Informationen für Bewohner/innen und Angehörige • Altersheim • Langzeitpflege 1
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Inhaltsverzeichnis Wir heissen Sie herzlich willkommen 5 Wie Sie zu uns gelangen 6 Sie sollen sich bei uns wohlfühlen 9 Weitere Dienstleistungen 12 Hotellerie – Kulinarisches 14 Hotellerie – Wäsche und Kleider 15 Infrastruktur Altersheim 17 Infrastruktur Langzeitpflege 20 Administratives 22 Von A bis Z 26 Rechte und Pflichten 30 Besuchs- und Öffnungszeiten 34 3
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Wir heissen Sie herzlich willkommen Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner Wir freuen uns, dass wir Sie in Ihrem neuen Lebensabschnitt begleiten dürfen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Pflege und Betreuung sowie eine kompe tente medizinische Versorgung. Wir leben eine Unternehmenskultur, die durch gegenseitigen Respekt, Partnerschaft und Leistung geprägt ist. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Menschen mit unterschiedlichem sozialem, kulturellem oder religiösem Hintergrund bei uns wohlfühlen. Unser Ziel ist, Sie und Ihre Angehörigen zu unterstützen und zu begleiten, damit Sie sich rasch zurechtfinden und gut einleben. Es erfüllt uns mit Freude, den Alltag zusammen mit Ihnen zu gestalten. Der gute Kontakt zu Ihren Angehörigen hat für uns eine grosse Bedeutung. Wir freuen uns über ein Lob, sind aber auch offen für kritische Bemerkungen und Anregungen. Wenn irgendetwas Ihren Erwartungen nicht entspricht, bitten wir Sie um eine Rückmeldung. Sie helfen uns damit, unsere Dienstleis tungen laufend anzupassen und zu verbessern. Diese Informationsschrift enthält für Sie und Ihre Angehörigen wichtige Angaben, die für Ihren Aufenthalt im Altersheim oder auf der Langzeitpflege abteilung dienlich sein werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver fügung. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen! 5
Wie Sie zu uns gelangen Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Sie erreichen das Spital und Altersheim Belp bequem mit den Bahnlinien S3, S4, S33 und S44. Vom Bahnhof aus folgen Sie den Wegweisern «Spital und Altersheim» bis zum Lift. Anreise mit dem Auto Sie fahren via Autobahn A6, Ausfahrt Rubigen/Belp, entlang der Viehweid strasse bis zur Ortseinfahrt Belp, danach folgen Sie den Wegweisern «Spital»; oder via Seftigenstrasse (Hauptstrasse Bern–Thun, Gürbetal). Parkplätze Vor dem Haupteingang des Spitals steht für Besucher/innen eine Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. 6
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Sie sollen sich bei uns wohlfühlen Medizinische Betreuung Altersheim Die medizinische Betreuung erfolgt in der Regel durch den persönlichen Hausarzt (freie Arztwahl). Nach Möglichkeit organisieren Sie die Besuche durch den auswärtigen Arzt selber. Zudem verfügt das Altersheim über einen Heimarzt. In Notfällen rufen wir Ihren Hausarzt oder den Heimarzt. Medizinische Betreuung Langzeitpflege Die medizinische Betreuung der Bewohner/innen wird durch den ärztlichen Dienst der Geriatrischen Universitätsklinik (GUK), Spital Netz Bern AG, Spital Ziegler, sichergestellt. Wir betreiben eine ärztliche Betreuung, die der Situation der Bewohner/innen angepasst ist, entsprechend den Richtlinien der Schwei zerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Die Ärztin/der Arzt besucht Sie regelmässig und steht nach Vereinbarung auch gerne für ein Gespräch mit Ihnen und Ihren nächsten Angehörigen zur Verfügung. Hospitalisation In akuten Notfällen, deren Komplexität die Betreuungsmöglichkeit im Alters heim und in der Langzeitpflegeabteilung übersteigt, ist primär die Hospita lisation im Spital Ziegler vorgesehen. Eine anderslautende Verfügung der Bewohner/innen wird berücksichtigt. 9 Pflege und Betreuung Im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stehen die Bewohner/innen mit ihren individuellen Lebensgeschichten und Bedürfnissen. Um die Auf gaben im Rahmen des Pflege- und Betreuungskonzepts zielgerichtet ange hen zu können, achten wir auf eine ganzheitliche Betrachtungsweise und eine gut funktionierende Zusammenarbeit innerhalb des interdisziplinären Betreu ungsteams (Pflegefachpersonen, Ärztin/Arzt, Physiotherapeut/in, Mitarbei tende der Aktivierung). Unser Pflegeteam erreicht dies durch die gute Qualität unserer Pflege- und Betreuungsleistungen und ein hohes Engagement. Grundsätzlich werden Bewohner/innen im AHV-Alter aufgenommen, die eine mittlere bis schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen. Bewohner/innen mit einer hohen Selbst- und/oder Fremdgefährdung und fehlender Integrations fähigkeit werden in entsprechend eingerichtete Institutionen überwiesen. Angehörige Der Einbezug der Angehörigen ist uns wichtig, damit gemeinsam ein ge eigneter Weg in der Pflege und Betreuung der Bewohner/innen gefunden werden kann. Sterbebegleitung In der Phase der Sterbebegleitung stehen alle lindernden und unterstüt zenden Pflegemassnahmen im Vordergrund. Wünsche von Sterbenden erfüllen wir, wo immer möglich. 10
Wir schaffen eine Atmosphäre von Ruhe und Geborgenheit, in der es den Ster benden und deren Angehörigen möglich ist, in Würde Abschied zu nehmen. Zudem vermitteln wir gerne eine seelsorgerische Unterstützung. Für beglei tende Angehörige besteht die Möglichkeit, bei uns zu übernachten. Patientenverfügung Wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, ist es wichtig, dass die Ärztin/der Arzt und die Pflegefachperson davon Kenntnis erhält. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir alles unternehmen, um im Rahmen unserer Möglichkeiten und in den Grenzen unserer Regelungen und Weisungen den Willen der Bewohner/innen umzusetzen. Der Verzicht auf oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen gehören bei uns zu den alltäglichen Fragestellungen. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selber zu entscheiden und keine schriftliche Patientenverfügung verfasst haben, erfolgt der für einen solch schwerwiegenden Entschluss notwendige Entscheidungsprozess interdisziplinär und unter Einbezug Ihrer Angehörigen. Beihilfe zum Suizid ist im Altersheim und auf der Langzeitpflegeabteilung nicht durchführbar. Sollte bei Bewohner/innen ein solcher Wunsch dauerhaft bestehen, versuchen wir gemeinsam, eine Lösung zu finden. 11
Weitere Dienstleistungen Alltagsgestaltung und Lebensbegleitung Die Mitarbeitenden der Aktivierung unterstützen, fördern und begleiten die Bewohner/innen, ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspre chend, in ihrem Alltag. Dies trägt zur Erhaltung der Erlebnisfähigkeit und der Lebensqualität bei. Wir legen grossen Wert darauf, möglichst vielfältige Aktivitäten und Veran staltungen anbieten zu können. Das Angebot umfasst Gymnastik, Spiel, Musik und Singen, Kochen, Handarbeiten, kreatives Werken, Gedächtnistraining, Gespräche, Spaziergänge, Ausflüge, Filme usw. Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Bewohner/innen, unabhängig ihrer noch vorhandenen Fähigkeiten, angesprochen fühlen und sich in irgendeiner Weise einbringen können. Die Aktivitäten bringen Freude, Abwechslung und Anregungen in den Alltag. Sie bieten Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und ge meinsam mit anderen Bewohner/innen schöne, kurzweilige und interessante Augenblicke zu erleben. Physiotherapie Die Physiotherapie erfolgt auf Verordnung der Ärztin/des Arztes. Die Förderung und Erhaltung von Beweglichkeit, Kraft und Mobilität stehen im Vordergrund. Therapiehund In regelmässigen Abständen bekommen die Bewohner/innen Besuch von einem begleiteten Therapiehund. Durch die Nähe des Tieres, das Streicheln des Felles und die Beziehung zum Hund können Emotionen ausgelöst und soziale Kontakte gefördert werden. 12
Freiwillige Wir können auf die wertvolle Mitarbeit unserer Freiwilligen zählen. Sie werden vor allem im Fahr- und Besuchsdienst eingesetzt, aber auch zur Mithilfe bei Anlässen und Aktivitäten sowie als Begleitung bei Ausflügen. Seelsorge/Gottesdienst Die Seelsorgerin/der Seelsorger besucht Sie gerne, wenn Sie dies wünschen. Es finden regelmässig ökumenische Gottesdienste statt, zu denen auch Ange hörige und Besucher/innen herzlich eingeladen sind. Wir begegnen anderen Religionen oder Werthaltungen mit Respekt und Verständnis. Hörmittelberatung Wir vermitteln Ihnen kompetente Beratung bei der Anschaffung, der Wartung und dem Unterhalt eines Hörgeräts. Fusspflege Fusspflege wird regelmässig durch eine dipl. Podologin angeboten. Behand lungen, die nicht ärztlich verordnet sind, werden Ihnen mit der Monatsrech nung belastet. Coiffure Wir verfügen über einen Coiffuresalon für Damen und Herren. Die Kosten für den Coiffurebesuch sind bar zu bezahlen. Zahnarzt Auf Wunsch organisieren wir für Sie den Besuch beim Zahnarzt. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten. 13
Hotellerie – Kulinarisches Mahlzeiten Unser Küchenteam offeriert Ihnen täglich nach modernen Ernährungsgrund sätzen schmackhaft zubereitete, vollwertige und altersgerechte Mahlzeiten. Die Essenszeiten sind wie folgt festgelegt: Frühstück ab 7.30 Uhr (auf der Langzeitpflege ab 8.00 Uhr); Mittagessen ab 11.30 Uhr; Abendessen ab 17.30 Uhr. Spezielle Diäten servieren wir Ihnen aufgrund einer ärztlichen Ver ordnung. Falls Sie abwesend sind und die Mahlzeiten nicht im Hause einneh men, melden Sie sich bitte beim Pflegepersonal ab. Getränke Kaffee und Tee stehen Ihnen auf den Pflegeabteilungen kostenlos zur Verfü gung. Weitere Getränke können gegen Bezahlung bestellt werden. Restaurant Das Restaurant ist öffentlich und damit ein willkommener Begegnungsort für Bewohner/innen und Gäste. Das vielseitige Angebot erstreckt sich von war men und kalten Getränken über Snacks zu Zwischenmahlzeiten bis hin zu Ku chen und Patisserie. Wir bieten auch täglich über die Mittagszeit ein ausgewo genes Sortiment an warmer Verpflegung an. Am Kiosk im Restaurant können Sie Zeitschriften, Zeitungen und andere Kleinigkeiten kaufen. Besucher/innen können auf Wunsch mit Ihnen im Restaurant gegen Bezahlung essen. Private Anlässe Planen Sie eine Geburtstagsfeier, ein Jubiläum oder ein Familienfest? Unsere Räumlichkeiten stehen Ihnen 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sie sind bei uns als Gäste herzlich willkommen. Wir freuen uns, Sie zu beraten und auf Ihre ku linarischen Wünsche einzugehen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot. 14
Hotellerie – Wäsche und Kleider Bekleidung Wir empfehlen Ihnen, Kleider in bequemer Passform für leichtes An- und Ausziehen mitzunehmen. Die nachstehende Liste soll Ihnen bei der Zusam menstellung als Richtlinie dienen: • persönliche Kleider • genügend Leibwäsche • Morgenrock oder Trainer (pflegeleicht) • Toilettenartikel • Haus- und Ausgangsschuhe Kleiderpflege Ihre Wäsche wird im Spital und Altersheim Belp aufbereitet. Um eine fachge rechte Kleiderpflege sicherzustellen, müssen alle Kleidungsstücke in gutem Zustand, mit einer Pflegeetikette versehen und bei mindestens 40 °C und die persönliche Leibwäsche bei 60 – 95 °C waschbar sein. Die Kosten sind im Tagestarif inbegriffen. Textilreinigung Leider ist es uns nicht möglich, Handwäsche auszuführen. Kleider und Unter wäsche aus empfindlichen Geweben wie reiner Wolle, Kaschmir, Seide oder Rheumawäsche werden deshalb gegen Verrechnung in die Textilreinigung gegeben. Sie können diese auch durch Ihre Angehörigen waschen lassen. 15
Kennzeichnung der Kleider Ihre Kleider werden beim Eintritt durch uns gegen Verrechnung gekennzeich net. Denken Sie bitte immer daran, neue Kleider sofort zum Kennzeichnen an eine/n Mitarbeitende/n Ihrer Pflegeabteilung abzugeben. So können wir verhindern, dass Kleider vertauscht werden oder verloren gehen. Flicken/Nähen Kleinere Flickarbeiten (Dauer: bis zu 10 Min.) werden von uns fachgerecht ausgeführt. Haftung Für den Verlust und/oder die Beschädigung nicht maschinentauglicher Wäscheteile und Kleidungsstücke können wir keine Haftung übernehmen. 16
Infrastruktur Altersheim Ihr persönlicher Wohnbereich Richten Sie Ihr Zimmer mit Ihren eigenen Möbeln, Teppichen und Bildern nach Ihrem Geschmack ein. Das Bett mit Inhalt (Matratze, Duvet und Kissen) und die Vorhänge werden vom Altersheim zur Verfügung gestellt. Jedes Zimmer ver fügt über Einbauschränke. Ihr Zimmer ist mit einem Parkettboden ausgelegt. Versehen Sie Ihre Teppiche bitte mit einem guten Gleitschutz. Bepflanzen Sie Ihren Balkon nach Ihren Vorlieben. Zu jedem Zimmer gehört ein Kellerabteil im 1. Untergeschoss. Feste Installationen und Änderungen an bestehenden Einrichtungen im Zimmer und Sanitärraum sind nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung Altersheim gestattet. Die Abteilungsleitung ist befugt, bei Bedarf einen Zimmerwechsel anzuordnen. Handwerkliche Arbeiten und Installationen Individuelle Deckenlampen montiert der Technische Dienst. Für die Montage oder Reparatur von Tischen, Stühlen, Kommoden, Bildern, Ständerlampen, Radio, Fernseher, Rollator usw. sind die Bewohner/innen oder ihre Angehöri gen zuständig. Notruf In Ihrem Zimmer und im WC/Duschraum ist ein Signalknopf montiert, mit dem Sie Hilfe anfordern können. Telefon, Radio und Fernsehen Ihr Zimmer verfügt über einen Telefon-, Radio und Fernsehanschluss. Der Telefonapparat wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Die Gesprächsgebühren, die Telefon- und Kabelanschlussgebühren werden Ihnen monatlich weiter verrechnet. 17
Wäsche Die Bett- und Frottierwäsche wird Ihnen vom Altersheim zur Verfügung gestellt. Zimmerreinigung Ihr Zimmer wird einmal, der WC/Duschraum zweimal wöchentlich gereinigt. Schlüssel Beim Eintritt ins Altersheim erhalten Sie folgende Schlüssel: 1 Schlüssel für Wohnungstür, Zimmerschrank und Briefkasten 1 Schlüssel für das Kellerabteil Haustiere Kleine Haustiere (keine Hunde) dürfen versuchsweise mitgebracht werden. Ist eine tiergerechte Haltung nicht möglich, sucht die Abteilungsleitung in Absprache mit der/dem Besitzer/in eine Lösung. Rücksicht auf Nachbarn In unserem Haus leben zahlreiche Menschen, die alle auch Ruhe brauchen. Wir bitten Sie, Radio-, Platten-, CD- und Kassettengeräte sowie den Fernseh apparat auf Zimmerlautstärke einzustellen. 18
Gemeinschaftliche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen: Etagenküche Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Aufenthaltsraum mit einer kleinen Teeküche und einem Kühlschrank. Bad Jede Etage verfügt über ein Pflegebad. Mit Unterstützung des Pflegepersonals können Sie dieses Bad gerne benützen. Aufenthaltsraum Der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss mit seinem zum Verweilen einladenden Kachelofen steht allen Bewohner/innen und Besucher/innen zum gemüt lichen Zusammensein zur Verfügung. Haushaltversicherung Für die Bewohner/innen des Altersheims Belp haben wir eine kollektive Haus haltversicherung abgeschlossen. • Der Hausrat ist je Bewohner/in bis zu einer Versicherungssumme von max. CHF 20 000.– am Standort Seftigenstrasse versichert. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf Feuer/Elementarschäden, Wasser und Diebstahl-Ereignisse. • Die private Haftpflicht ist bis zu einer Garantiesumme von CHF 3 000 000.– gedeckt. • Der Selbstbehalt beträgt im Rahmen des Vertrags generell CHF 200.– pro Fall (bei Elementarschäden gilt der gesetzliche Selbstbehalt). Ihr Kostenanteil an der Haushaltversicherung wird Ihnen Anfang Jahr in Rechnung gestellt. 19
Infrastruktur Langzeitpflege Zimmer Sie werden in einem sonnigen, lichtdurchfluteten und möblierten Zweibett zimmer mit Blick auf Belp wohnen. Die Abteilungsleitung ist befugt, bei Bedarf einen Zimmerwechsel anzuordnen. Unsere Zimmer sind mit einem Pflegebett, einem Nachttisch, einem Einbau schrank und einem Tisch und Stühlen ausgestattet. Eigene Möbelstücke Das Platzangebot für grössere persönliche Möbelstücke und Gegenstände ist in der Regel leider beschränkt. Hingegen können Sie Ihren Wohnraum mit persönlichen Bildern und Nippsachen verschönern. Telefon Wir stellen Ihnen ein Direktwahltelefon zur Verfügung. Die ausgehenden Gespräche werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Fernseh- und Radioapparate Um den Kontakt mit der grossen weiten Welt zu haben, stehen Fernseh- und Radioapparate im Aufenthaltsraum zur allgemeinen Benützung bereit. 20
Privates Fernsehgerät Ein privates Fernsehgerät kann unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse mitgebracht werden. Die Installation erfolgt durch den Technischen Dienst. Allfällige Reparaturen des privaten Fernsehgeräts gehen zu Ihren Lasten. Schäden am Mobiliar Für Schäden, die von Bewohner/innen verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Privathaftpflicht-Versiche rung weiterzuführen resp. abzuschliessen. Haustiere Das Mitbringen von eigenen Haustieren ist nicht möglich. 21
Administratives Anmeldung Das Anmeldeformular können Sie bei uns beziehen oder auf der Homepage www.spitalnetzbern.ch/Spital und Altersheim Belp herunterladen. Kurz vor Eintritt benötigen wir ein aktuelles Arztzeugnis. Zuständig für die Anmel dungen und die Eintrittsvorbereitungen sind die Abteilungsleitungen Alters heim und Langzeitpflege. Die Aufnahme erfolgt nach Dringlichkeit. Es ist deshalb sinnvoll, wenn wir nach der Anmeldung miteinander im Gespräch bleiben. Selbstverständlich können Sie unser Haus besichtigen. Bitte melden Sie sich vorgängig an, damit wir uns genügend Zeit für Sie reservieren. Eintritt Das Eintrittsdatum werden wir mit Ihnen, den Angehörigen oder dem Sozial dienst telefonisch vereinbaren. Wir bitten Sie, sich am entsprechenden Tag zur festgelegten Zeit an der Besucherinformation zu melden. Kosten Ihres Aufenthalts Zur Finanzierung tragen bei: • das Einkommen und Vermögen • evtl. Ergänzungsleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind • die Hilflosenentschädigung Die Ergänzungsleistungen zur AHV können bei den Ausgleichskassen bean tragt werden. 22
Die Hilflosenentschädigungen machen wir direkt für Sie geltend. Sie werden zu gegebener Zeit darüber informiert. Die Krankenversicherer bezahlen auf der Basis Ihrer Grundversicherung die Teilpauschale (Altersheim) oder die Vollpauschale (Langzeitpflege) gemäss Pflegestufe für Arztkosten, Arzneien und die Behandlungspflege. Der Kantonsbeitrag ab Stufe 3 wird vom Kanton direkt an die Institution ausgerichtet. Tarifberechnung Es ist nicht möglich, Ihnen die Kosten Ihres Aufenthalts bereits beim Eintritt mitzuteilen. In den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts erfassen wir den Pflege- und Betreuungsaufwand, aus dem sich die Pflegestufe ermitteln lässt. Nach erfolgter Berechnung stellen wir Ihnen den Tarifausweis zu. Die Tarife erhalten Sie auf einem Beiblatt. Tarifberechnung bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Ferien, Spital- oder Klinikaufenthalt) Bei Abwesenheit verrechnen wir Ihnen für Hotellerie, Betreuung und Infra struktur eine einheitliche, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen anrechenbare Höchstgrenze der Heimkosten. 23
Austritt/Übertritt Ein allfälliger Austritt/Übertritt ist mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Bei einem vorzeitigen Austritt läuft die dreissigtägige Zahlungs pflicht. Tarif nach Todesfall/Austritt resp. Übertritt Bis zur Räumung des Zimmers wird Ihnen der Grundtarif für Hotellerie, Be treuung und Infrastruktur (Stufe 0) pro Tag verrechnet. Falls Sie die Zimmer räumung unserem Personal überlassen, werden wir Ihnen den Arbeitsauf wand in Rechnung stellen. Über nicht abgeholte Effekten und Wertsachen verfügt die Institution vier Wochen nach Austritt. Die Endreinigung und eventuelle Renovationsarbeiten werden separat in Rechnung gestellt. Rechnungsstellung Wir stellen Ihnen oder der von Ihnen bezeichneten Stelle jeden Monat die Rechnung zu, die Sie innert 30 Tagen begleichen. 24
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Von A bis Z Adresse Sie sind unter folgender Adresse erreichbar: Herr/Frau Name/Vorname Spital und Altersheim Belp Seftigenstrasse 89/91 3123 Belp Telefonzentrale 031 818 91 11 Ausbildung Die Ausbildung von jungen Menschen ist uns ein grosses Anliegen. In jedem unserer Bereiche werden Lernende ausgebildet. Ausflüge Ausflüge bringen Farbe und Abwechslung in den Alltag. Einmal im Jahr unternehmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Mal gehts ins Berner Oberland, mal gehts ins Seeland. Wichtig ist, dass die Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird. Dank dem Car mit der Hebebühne können wir auch mit einer grösseren Gruppe von Bewohner/innen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, schöne Ausflüge machen. Bibliothek Wir bieten Ihnen aus der hauseigenen Bibliothek leihweise kostenlos Bücher aus dem bestehenden Sortiment an. 26
Blumen Wir freuen uns mit Ihnen über Blumensträusse. Bedenken Sie jedoch, dass sie Pflege und Platz benötigen. Vasen erhalten Sie auf der Pflegeabteilung. Brandverhütung In allen Räumen ist der Umgang mit Kerzen und anderen offenen Feuern aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Erholung in der Natur Unsere Institution ist von einem schönen, reich bepflanzten Garten mit einer Vogelvoliere umgeben. Überall laden Sitzplätze, die auf rollstuhlgängigen Wegen erreichbar sind, zum Verweilen ein. Die Umgebung bietet den Bewoh ner/innen, Ihren Angehörigen und Besucher/innen die ideale Gelegenheit zu einem kleinen Spaziergang an der frischen Luft. Ferienbett Sind Sie pflegebedürftig? Brauchen Ihre Angehörigen und Betreuenden Entlastung? Dann kommen Sie zu uns in die Ferien. Wir planen mit Ihnen und Ihren Angehörigen Beginn und Dauer Ihres Aufenthalts. Es sind auch mehrere Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres möglich. 27
Fonds: Altersheim und Langzeitabteilung Sofern Sie einer sozialen Institution gedenken möchten, empfehlen wir Ihnen den Altersheim- oder Langzeitabteilungs-Fonds, Postkonto 30-267-7. Das gespendete Geld verwenden wir für spezielle Anlässe (z.B. Beitrag an den jähr lichen Sommerausflug, musikalische Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen usw.) sowie für spezielle Anschaffungen, die Freude und Abwechslung in den Alltag bringen und nicht über unsere Betriebsrechnung finanziert werden können. Kultur Kulturelle Anlässe machen den Alltag farbig und abwechslungsreich: Wir bieten Ihnen einen bunten Strauss fröhlicher und besinnlicher, vergnüglicher und ernsthafter Veranstaltungen. Was wann und wo stattfindet, erfahren Sie auf der Pflegeabteilung und an weiteren Standorten. Post Ihre persönliche Post wird Ihnen täglich in Ihren Briefkasten (Altersheim) resp. auf das Zimmer (Langzeitpflegeabteilung) gebracht. Ausgehende Post könnenSie an der Besucherinformation oder auf der Pflegestation abgeben. In unmittelbarer Nähe des Haupteingangs befindet sich ausserdem ein offi zieller Briefkasten. Briefmarken sind an der Besucherinformation erhältlich. Rauchen Das Spital und Altersheim Belp ist rauchfrei. 28
Rollstuhl und Rollator Wenn Sie einen eigenen Rollstuhl oder Rollator besitzen, bringen Sie ihn bitte mit. Wenn Sie noch keinen haben, aber einen benötigen, stellen wir Ihnen das passende Gerät zur Verfügung. Damit sind für Sie keine Kosten verbunden (Ausnahme: Elektrorollstühle). Taxi und Behindertentransporte Wenn Sie den Fahrdienst des Frauenvereins Belp oder ein Taxi brauchen, können Sie diesen Fahrdienst durch die Mitarbeitenden Ihrer Pflegeabteilung bestellen lassen. Sämtliche Fahrten für ambulante und/oder stationäre Arzt- und Spitalbesuche sowie private Ausflüge gehen zu Ihren Lasten. Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen können Transportkosten innerhalb der geltenden Bedingungen und Höchstbeträge bei der EL geltend machen. Selbstzahlenden Bewohner/innen zahlen die Krankenkassen einen Anteil an die Transportkosten. Wertsachen Wir empfehlen Ihnen, im Zimmer keine Wertsachen und nur wenig Bargeld aufzubewahren. Wir können dafür keine Haftung übernehmen. In be schränktem Umfang können in unserem Tresor Wertgegenstände gegen Quittung aufbewahrt werden. Zeitschriften Im Restaurant liegen Tages- und Wochenzeitungen auf. Sie können Ihre per sönlich abonnierten Zeitungen an Ihre neue Adresse umleiten. 29
Rechte und Pflichten Ihre Rechte und Pflichten sind im kantonalen Patientendekret vom 1.1.1990 sowie im Gesundheitsgesetz vom 2.12.1980 festgehalten. Im Weiteren ver weisen wir auf die Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen in Heimen (Heimverordnung) vom 18. September 1996. Sie erhalten diese Unterlagen auf Wunsch durch die Direktion Langzeitbetriebe zur Einsicht. Recht auf sorgfältige Behandlung und Betreuung Alle Bewohner/innen haben Anspruch auf eine sorgfältige Behandlung und Betreuung, die sich nach anerkannten Grundsätzen richtet. Information und Aufklärung Die Ärztin/der Arzt klärt Sie über Untersuchungen, Eingriffe, Behandlung und die damit verbundenen Risiken auf. Bei Fragen richten Sie sich an den behan delnden Arzt/die behandelnde Ärztin. Selbstbestimmungsrecht Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nicht gegen Ihren Willen vorgenommen. Wenn Sie allerdings medizinische Mass nahmen ablehnen, tun Sie dies auf eigene Verantwortung. Selbstbestim mungsrecht und Aufklärung können eingeschränkt sein oder gar entfallen, wenn sofortiges Handeln notwendig ist. Schweigepflicht Das gesamte Personal untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Drittper sonen werden Informationen, die Sie betreffen, nur mit Ihrer Einwilligung erhalten. Es wird aber angenommen, dass Sie mit der Information Ihrer 30
nächsten Angehörigen einverstanden sind. Sie können auch andere Ver trauenspersonen bezeichnen, denen wir Auskunft geben sollen. Der Daten schutz ist durch besondere gesetzliche Bestimmungen gewährleistet. Einsicht in die Krankengeschichte Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit sowie deren Verlauf, Behandlung und Pflege. Sie können die vom Spital und Altersheim Belp erstellten Unterlagen einsehen. Von Gesetzes wegen haben Sie kein Einsichtsrecht in persönliche Notizen der Ärzte und des Pflegeper sonals. Haftung des Spitals und Altersheims Belp Sollten Sie im Spital und Altersheim Belp einen Schaden erleiden, der auf das Verschulden von Mitarbeitenden zurückzuführen ist, so haftet die Institu tion oder eventuell direkt der Verursacher. Ob eine Haftpflicht vorliegt, hängt jeweils von den Umständen im Einzelnen ab. Wir machen Sie in diesem Zusammenhang besonders darauf aufmerksam, dass Sie für persönliche Ge genstände selbst verantwortlich sind. Schäden werden nur dann abgegolten, wenn ein Verschulden des Personals vorliegt. Pflichten der Bewohner/innen Als Bewohner/in haben Sie aber auch einige Pflichten. Wir bitten Sie, die Hinweise dieser Informationsschrift zu befolgen und auf die Bedürfnisse Ihrer Mitbewohner/innen und des Personals Rücksicht zu nehmen. Sollten triftige Gründe vorliegen, kann das Spital und Altersheim Belp den Pflege- und Be treuungsvertrag kündigen. 31
Wünsche und Kritik Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik anbringen möchten, wenden Sie sich direkt an die Ärztin/den Arzt, die Pflegefachperson oder an die Direktion Langzeitbetriebe. In manchen Fällen genügt erfahrungsgemäss eine kurze Aussprache an Ort und Stelle, um Klarheit zu schaffen oder einen Missstand zu beheben. Beschwerdemöglichkeiten Jede/r Bewohner/in hat das Recht, sich formlos gegen unangemessene Behandlung zu beschweren. Die Aufsicht innerhalb des Spital und Altersheim Belp wird durch die Direktion und die Leitung Pflegedienst Langzeitbetriebe sowie durch die Trägerschaft wahrgenommen. Vermittlung, Schlichtung und Beratung in Konfliktsituationen Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Herrengasse 22, 3011 Bern, Tel. 031 320 30 69, Fax 031 320 30 59, info@ombudsstellebern.ch, www.ombudsstelle.ch. Aufsichtsbehörde Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern übt die Aufsicht über den Betrieb in den Heimen aus. Tatsachen, die ein Einschreiten der Auf sichtsbehörde geboten erscheinen lassen, können dieser jederzeit schriftlich gemeldet werden. Die Adresse lautet wie folgt: Gesundheits- und Fürsorge direktion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern. 32
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Besuchs- und Öffnungszeiten Haupteingang Der Haupteingang ist ab 20.00 Uhr geschlossen. Benutzen Sie bitte die Klingel im Windfang. Das Pflegepersonal wird Ihnen öffnen. Besucherinformation Die Besucherinformation befindet sich im Haupteingang. Restaurant Die Öffnungszeiten sind individuell. Sie finden diese am Eingang zum Restaurant. Besuchszeiten Besucher/innen sind jederzeit herzlich willkommen. Wir bitten jedoch, auf die pflegerischen und therapeutischen Behandlungen Rücksicht zu nehmen. Nötigenfalls wird Sie das Pflegepersonal bitten, das Zimmer nicht zu betreten oder zu verlassen. Wir danken für Ihr Verständnis. 34
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Februar 2012 SPITAL UND ALTERSHEIM BELP Seftigenstrasse 89/91, 3123 Belp Tel. 031 818 91 11, Fax 031 818 91 99 spital.belp@spitalnetzbern.ch, www.spitalnetzbern.ch SPITAL NETZ BERN AG Morillonstrasse 77, Postfach 8965, 3001 Bern Tel. 031 970 79 70, Fax 031 970 79 71 direktion@spitalnetzbern.ch, www.spitalnetzbern.ch 36
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