AKTUALISIERUNGEN, STAND 24.08.2020 - ZUM NUTZUNGSKONZEPT FÜR DIE SPORTSTÄTTEN & PRAXISANTEILE IN DEN SPORTARTEN & BEWEGUNGSFELDERN IM SOSE 2020 V ...

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Fakultät für Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum
                                      Dekanat &
             Lehr- und Forschungsbereich Sportarten & Bewegungsfelder

                Aktualisierungen, Stand 24.08.2020
                  zum Nutzungskonzept für die Sportstätten &
             Praxisanteile in den Sportarten & Bewegungsfeldern
                           im SoSe 2020 v. 30.05.2020
        Geprüft d. d. Taskforce PEK am 28.05.2020 (Dr. U. Fornefeld-Schwarz)

Die Umsetzung und die Einhaltung der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen
   zur Eindämmung der Corona-Pandemie liegen in der Verantwortung der jeweiligen
                               Seminarverantwortlichen

            Dr. Arno Krombholz (Leiter LFB Sportarten & Bewegungsfelder)
                             Prof. Dr. P. Platen (Dekanin)
                 Fachleiter*innen der Sportarten und Bewegungsfelder
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Nr. 21: 18.08.2020, Änderung Tennis, Kap. 3.2.7 (Dr. T. Wiewelhove, Dr. J. Uhrmeister)

Im freien Spiel dürfen sich maximal 4 Spieler*innen auf dem Tennisplatz befinden.

Nr. 20: 21.08.2020, Verfahrensregelung für Studierende bei COVID-19-Erkrankung, -
Symptomen, -Kontakt, Auslandsaufenthalt, Ergänzung zu Kap. 2 & Kap. 6/siehe
Anlagen (Dr. A. Krombholz, Prof. P. Platen)

An der RUB gelten nachstehende Verfahrensregelungen für folgende Fälle:
•   Positiv auf COVID-19 getestet: Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden,
    dürfen den Campus und die Einrichtungen der RUB erst wieder betreten, wenn das
    zuständige Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat (s. Anlage, Kap. 6, am Ende
    des Dokuments).
•   Kontakt mit erkrankter Person: Personen, die direkten Kontakt mit einer COVID-19
    positiven Person hatten, dürfen erst nach Ablauf der vom Gesundheitsamt verhängten
    Quarantäne den Campus und die Einrichtungen der RUB betreten (frühestens 14 Tage
    nach dem Kontakt).
•   Nach Auslandsaufenthalt in einem deklarierten Risikogebiet: Während der
    Quarantänezeit nach einem Auslandsaufenthalt dürfen der Campus und die
    Einrichtungen der RUB nicht betreten werden, es sei denn, es liegt ein negatives
    Testergebnis auf COVID-19 vor (nicht älter als 48 Stunden, siehe Corona-
    Einreiseverordnung NRW), das beim Gesundheitsamt einzureichen ist, welches dann die
    häusliche Quarantäne offiziell für vorzeitig beendet erklärt. Erst dann ist die Quarantäne
    beendet.
•   Symptome liegen vor: Bei Symptomen eines akuten Atemwegsinfektes (Husten,
    Schnupfen, Halsschmerzen mit/ohne Fieber) und/oder bei neu aufgetretenen Geruchs-
    oder Geschmacksstörungen darf die RUB nicht betreten werden.
•   Wird ein „Erhöhtes Risiko“ auf der persönlichen „Corona-Warn-App“ angezeigt, darf
    die RUB nicht betreten werden.

In all diesen Fällen darf keine Teilnahme am Präsenzunterricht erfolgen.

Trifft einer der obigen Fälle zu, hat die sofortige Benachrichtigung des*der
verantwortlichen Lehrenden über das Fernbleiben von der Präsenzveranstaltung mit
der entsprechenden Begründung zu erfolgen.
Zudem muss beim Vorliegen von Symptomen sowie bei der genannten Risikoanzeige
der Corona Warn-App schnellstmöglich ein COVID-19-Test veranlasst werden. Die
Mitteilung über das Ergebnis des Befundes erfolgt ohne zeitliche Verzögerung an
die*den verantwortliche*n Lehrende*n. Die*der Lehrende leitet diese Informationen
nach Vorliegen des Testergebnisses am selben Tag an das Dekanat weiter.
Die Veranlassung eines Tests erfolgt durch i. d. R. durch den Hausarzt. Nachstehend eine
Internetadresse, über die man in der Nähe zum eigenen Wohnort Testpraxen ermitteln kann
(https://www.coronatestpraxis.de/ ).
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Im Falle eines positiven Testergebnisses sind die weiteren Schritte gemäß den Vorgaben der
RUB (s. Anlage, Kap. 6, am Ende des Dokuments) einzuleiten. Bis zur Klärung, ob eine
COVID-19-Erkrankung vorliegt, sollten unbedingt alle persönlichen Kontakte vermieden
werden.

Hiermit bittet die Fakultät alle Studierenden um eine aktive Unterstützung in Bezug auf
die Eindämmung der Corona-Pandemie. Dazu gehört sowohl die konsequente
Einhaltung der Hygiene- und Nutzungsbestimmungen als auch die der hier
beschriebenen Verfahrensregelungen. Nur so können die Kommiliton*innen umfassend
geschützt und die Durchführung des Lehrbetriebs gewährleistet werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der vielen „milden Krankheitsverläufe“ bei jungen
Menschen sind die vorgegebenen Maßnahmen (v. a. Fernbleiben von der
Präsenzveranstaltung auch bei leichten Symptomen, sofortige Veranlassung eines
COVID-19-Tests) konsequent einzuhalten.

Im Falle von COVID-19 bedingten Fehlzeiten ist die Fakultät intensiv bemüht, den
Studierenden Möglichkeiten zu bieten, die Lehrinhalte, falls erforderlich auch online,
nachzuarbeiten.
Nr. 19: 16.08.2020, Ergänzungen Handhygiene, Kap. 2 (Prof. P. Platen)
•   Vor bzw. unmittelbar nach dem Betreten der Gebäude bzw. der Außenanlagen hat eine
    Handreinigung mit den dort befindlichen Hygienemitteln zu erfolgen (z. B.
    Desinfektionsmittelspender).

Nr. 18: 16.08.2020, Ergänzungen Yoga, Kap. 3.4 (B. Rüffin)
•   Sowohl für die Theorie-, als auch für die Praxisteile kommen die in der Gymnastikhalle
    vorhandenen Matten zum Einsatz.
•   Alle Teilnehmenden bringen ein eigenes, ausreichend großes Handtuch mit, welches
    zwischen Studierendem und Matte platziert wird. Außerdem erfolgt nach der Benutzung
    eine hygienische Flächenreinigung der Matte durch die Studierenden.
•   Es wird ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Matten von mind. 2,5 Metern
    gewährleistet.

Nr. 17: 16.08.2020, Ergänzungen Hockey, Kap. 3.2.5 (G. Linwosky)
•   Handdesinfektion vor der Nutzung der Leihschläger sowie der Torwartausrüstung und
    hygienische Flächenreinigung der Griffbereiche nach dem Kurs.
•   Handkontakte mit den Bällen sind möglichst zu vermeiden.

Nr. 16: 16.08.2020, Änderungen Badminton, Kap. 3.2.1 (Prof. A. Luh)
•   Im gesamten Hallen-Bereich, damit sind alle Nebenräume, Verkehrswege, Ablageräume
    u. a. gemeint, muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, außer von
    Veranstaltungsteilnehmer*innen und Lehrenden während des Lehr- und Spielbetriebes
    im Bereich des Spielfelds.
•   Vor Beginn der ersten Lehrveranstaltung wird an einem ausgemachten Treffpunkt vor der
    CASPO mit genügend Sicherheitsabstand festgelegt:
    1. Wie die Wege in der CASPO, zu den Toiletten, die Wege zum Netzaufbau und zu den
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Spielfeldern verlaufen.
    2. Wie der sicherheitsadäquate Aufbau-/Abbau der Felder unter Wahrung des
    Sicherheitsabstandes vor/nach dem Lehrbetrieb erfolgt.
    3. Dass der sonst übliche Aufenthalt im Geräteraum nicht zulässig ist.
•   Für jede Veranstaltungsgruppe gibt es einen mit der Kursnummer der Veranstaltung
    markierten Ballkarton, der ausschließlich von Studierenden des betreffenden Kurses
    verwendet wird. Ebenso gibt es einen solchen Ballkarton, der ausschließlich von den
    Teilnehmer*innen des Tutoriums verwendet wird.
•   4 Studierende können auf einem Badminton-Spielfeld gemeinsam üben, trainieren und
    spielen. Markierungen zur Wahrung des Sicherheitsabstandes sind nicht erforderlich.
•   Seiten- und Spielfeldwechsel sind gestattet, bei den Wechselwegen sind die
    Sicherheitsabstände einzuhalten.
•   Das Doppel- und das Mixedspiel sind zulässig. Körperkontakt und Abklatschen oder
    Begrüßung mit Handshake sind untersagt/zu vermeiden.

•   Unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m ist der Wechsel von Übungs- und
    Spielpartner*innen und ein Seiten- und Spielfeldwechsel möglich.
•   Doppel und Mixed sind grundsätzlich möglich.

Quellen:

https://www.badminton-nrw.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=3615, Zugriff am
12.08.2020
https://www.badminton-nrw.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=3623, Zugriff am
12.02.2020
Nr. 15: 16.08.2020, Änderungen Fußball, Kap. 3.2.3 (A. Frytz)

Seit dem 15. Juni erlaubt die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen sowie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30
Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, dabei
muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer*innen gewährleistet sein.

•   Eine Rasenfläche innerhalb der Seminare wird von maximal einer Kursgruppe
    (Grundkurse max. 20 TN und Spezialfach max. 26 TN) genutzt.
•   Alle Trainingsformen werden angepasst an die Vorgaben der Landesverbände – auf die
    Abstandsregeln kann innerhalb der Trainingsformen weitestgehend verzichtet werden.
•   Größere Spielformen (11 gegen 11) sind wieder erlaubt.
•   Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen und Reflexionen soll eingehalten
    werden.
•   Praxisbegleitende theoretische Inhalte werden nicht in Seminarräumen durchgeführt,
    sondern auf der Rasenfläche besprochen.
•   In Ausnahmefällen (Spezialfach Fußball) wird auf die großen Seminarräume (2+3)
    ausgewichen – unter Beachtung der Raumnutzungskonzepte der F. f. S.
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Quellen:

https://www.flvw.de/news/detail/neue-coronaschutzverordnung-ab-15-juni-weitere-
lockerungen/, Zugriff am 14.08.2020

https://assets.dfb.de/uploads/000/224/611/original_Anlage_2_-
_Plakat_Allgemeine_Hygieneregeln.pdf?1594384560, Zugriff am 14.08.2020

Nr. 14: 16.08.2020, Aktualisierungen zum Verhalten im Unibad Querenburg,Kap. 2.1,
(J. Götz)

Im gesamten Bereich des Unibads Querenburg muss ein Mund-Nase-Schutz getragen
werden, bis die Sitzposition auf der Wärmebank zu Beginn der Lehrveranstaltung, unter
Einhalten der Abstandsregelungen eingenommen wurde.

Das Verlassen der Schwimmhalle erfolgt über den Haupteingang/-ausgang.

Nr. 13: 26.07.2020, Aktualisierung der Anwesenheitslisten für die Nutzung der
Sportstätten während der Tutorien und Seminarzeiten, Kap. 5, Tab. 1 und Anlagen
(Dr. A. Krombholz)

Die Vorlagen für die Registrierung der Anwesenden wurden aktualisiert und finden sich in
den Anlagen am Ende des Dokuments (Kap. 6). Außerdem wurde sie jedem Lehrenden als
Word-Dokument zu Verfügung gestellt. Es wird zudem empfohlen, den Teilnehmer*innen
vorab das Merkblatt für Studierende und Besucher*innen zukommen zu lassen und sich die
Kenntnisnahme auf der Anwesenheitsliste bestätigen zu lassen (s. Anlagen).

Nr. 12: 03.07.2020, Streichung der Exkursion Rudern-Spezialfach, Kap. 3.5.4
Aktualisierung Nr. 8 (A. Kahnert)

Die Exkursion des Rudern Spezialfachs findet nicht statt.

Nr. 11: 03.07.2020, Änderungen/Ergänzungen Exkursion Klettern-Spezialfach in
Pottenstein/LK Bayreuth vom 01.08.-09.08.2020, Kap. 3.5.3 & Aktualisierung Nr. 8 (M.
Cronrath)

•   Die Anzahl der Teilnehmenden beträgt 18 Personen. Das Seminar Spezialfach Klettern
    wird in zwei Gruppen zu je max. 9 Teilnehmer*innen geteilt. Leitung Gruppe 1: Michael
    Cronrath, Leitung Gruppe 2: Jan Karsten.
•   Jegliche Organisation vor Ort wie auch bei der An- und Abreise erfolgt in diesen zwei
    Gruppen. Überschneidungen der zwei Gruppen wird es nicht geben. Dazu dienen
    folgende Maßnahmen:
•   Die An- und Abreise sowie Fahrten vor Ort werden so zu organisieren sein, dass nur
    Personen aus einer Gruppe im selben Fahrzeug sitzen. Während der Anreise sowie der
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Fahrten vor Ort müssen alle Insassen einen Mund-Nase-Schutz tragen (Ausnahme
    Fahrer*in).
•   Kochgruppen und Spülgruppen werden ebenfalls so zu organisieren sein, dass nur
    Personen aus einer Gruppe zusammenkommen.
•   Geschlafen wird in Ein- bis Zweipersonenzelten (Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m
    und gut belüftet) oder privaten Campingbussen. Die Zelte beider Gruppen werden auf
    dem Zeltplatz räumlich separiert aufgestellt.
•   Innerhalb einer Gruppe befinden sich Seilschaften, die bereits im Semester zusammen
    geklettert sind.
•   Jeglicher Unterricht findet getrennt in den zwei Gruppen statt.

Nr. 10: 03.07.2020, Streichung der Exkursionen der Seminare Windsurfen & Segeln in
NL-Elburg vom 31.07.-14.08.2020, Kap. 3.5.1 & 3.5.2 (Dr. A. Krombholz)

Aufgrund der Bestimmungen der Ruhr-Universität Bochum können die Exkursionen der
Seminare Windsurfen und Segeln an das Veluwemeer (Niederlande) nicht stattfinden.

Nr. 9: 30.06.2020, Änderungen Badminton, Kap. 3.2.1 (Prof. A. Luh)

Die folgenden Ausführungen ersetzen die bestehenden des Kap. 3.2.1
•   Unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m ist der Wechsel von Übungs- und
    Spielpartnern und Partnerinnen und ein Seiten- und Spielfeldwechsel möglich.
• Doppel und Mixed sind grundsätzlich möglich.
Quelle:
Badminton Landesverband NRW. Corona-News Update. Zugriff am 19.06.2020 unter:
https://www.badminton-nrw.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=3597

Nr. 8: 17.06.2020, Änderungen Klettern, Kap. 3.3.3 (M. Cronrath)

Die folgenden Ausführungen ersetzen die bestehenden des Kap. 3.3.3
Allgemeine Maßnahmen

•   Die An- und Abreise zum Unterrichtsort erfolgt separat und wird von den Studierenden
    selbst organisiert und bewältigt.
•   Das Betreten der Unterrichtsstätte erfolgt einzeln und bereits in der notwendigen
    Sportbekleidung. Eine Umkleidekabine wird nicht benötigt.
•   Details zum Betreten und Verlassen der Unterrichtsstätte werden von der F. f. S. bzw.
    den jeweiligen Kletterhallen herausgegeben.

Gesundheitsschutz beim Unterricht in der HMA

•   Der Kurs wird in zwei Gruppen von je maximal 10 Personen geteilt.
•   Die Sportstätte wird einzeln und in Sportbekleidung betreten.
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•   Beim Betreten der Halle werden nur noch die Schuhe gewechselt und Oberbekleidung
    wie Regenjacke ausgezogen und im eigenen Rucksack verstaut.
•   Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle werden die allgemeinen Maßnahmen der
    F. f. S. eingehalten.
•   In einem Hallendrittel von 405 m² befinden sich einschließlich der Lehrperson höchstens
    12 Personen. Die allgemeinen Voraussetzungen für den benötigten Abstand sind somit
    großzügig eingehalten.
•   Beim Betreten der Halle desinfiziert sich jede Person die Hände. Desinfektionsmittel wird
    dafür über die an der Wand hängenden Spender bereitgestellt.
•   Die Studierenden nehmen sich einzeln den Gurt und das Sicherungsgerät aus dem
    Materialschrank. Wer eigenes material besitzt, benutzt dieses.
•   Nach der Materialausgabe begibt sich jede Person auf einen vorgesehenen Platz in der
    Mitte der Halle.
•   Dazu und für weitere Gruppenansprachen, Aufwärmübungen und ähnliche Aktionen mit
    der Großgruppe (max. 10 Personen) wird die Formation eines auf dem Boden
    vorgegebenen Kreises eingenommen, welche einen Abstand von mehr als 1,5 m
    untereinander gewährleistet.
•   Der Kursleiter bewegt sich auf einem Innenkreis im Abstand von 1,5 m und kann so
    Kontakt zu jeder Einzelperson aufnehmen und beispielsweise beim Anlegen der Gurte
    ein verbales Feedback geben.
•   Es werden feste Seilschaften von zwei Personen gebildet, die nach Möglichkeit über den
    Verlauf aller Unterrichtseinheiten beibehalten werden.
•   Im Unterricht wird durchgängig ein Abstand von 1,5 m eingehalten.
•   Dazu wird an der Kletterwand nur jeder zweite Umlenker benutzt (Erläuterung: Die
    Umlenker sind jeweils etwa 1 m voneinander entfernt. Das Verwenden jedes zweiten
    Umlenkers gewährleistet den seitlichen Abstand zweier Seilschaften zu einander.)
•   Auf dem Boden sind Korridore gekennzeichnet, in denen sich jeweils nur eine Seilschaft
    befindet.
•   Dieser Abstand von mindestens 1,5 m wird über den ganzen Klettervorgang hindurch
    eingehalten.
•   Der Partnercheck folgt zu diesem Zweck nur visuell gemäß der im Unterricht
    bekanntzugebenden Vorgaben. Es erfolgt kein taktiler Partnercheck.

•   Das Verlassen der Halle erfolgt einzeln gemäß der allgemeinen Vorgaben der F. f. S.

Gesundheitsschutz beim Unterricht in anderen Kletteranlagen

•   Beim Besuch einer externen Kletteranlage z. B. Neoliet sind die dort gültigen
    Sicherheitsauflagen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere das Eingangsprocedere.
•   Beim Klettern an der Wand decken sich die Vorgaben weitestgehend mit den unter 2.
    Genannten Maßnahmen (https://www.neoliet.de/faq-corona/#bochum).

Gesundheitsschutz beim Klettern am Fels
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•   Beim Unterricht am Fels z. B. im Rahmen der Exkursion ist eigenständig auf einen
    Abstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 m zu achten.
•   Dazu werden Felsmassive, welche ausreichend groß sind gewählt.
•   Auch der Bereich am Wandfuß muss ausreichend Platz hergeben, damit das Einhalten
    des Mindestabstands gewährleistet werden kann. Dazu werden nur Felsen mit flachem
    Gelände am Wandfuß angesteuert.
•   Felsen mit viel Andrang oder anderen Klettergruppen werden grundsätzlich gemieden.
    Das Exkursionsziel stellt bei vorhandener Mobilität ein spontanes Ausweichen durch eine
    Vielzahl von geeigneten Felsmassiven sicher.
•   Alle Teilnehmer verwenden ihr eigenes Material, sodass der Tausch unter einander auf
    ein Minimum reduziert wird.
•   Die Seilschaften bleiben über die Exkursion bestehen, sodass eine Durchmischung von
    Kontaktpersonen vermieden wird.
•   Es werden die allgemeinen Empfehlungen des Deutschen Alpenvereins insbesondere
    derer zum Fels klettern eingehalten (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-
    sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html).

Quellen:

https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-
zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html, Zugriff am 19.05.2020.

https://www.neoliet.de/faq-corona/#bochum, Zugriff am 19.05.2020.

Nr. 7: 16.06.2020, Hygienische Flächenreinigung, Kap. 2 (Dr. A. Krombholz)

Die hygienische Flächenreinigung von Kontaktflächen der Sportgeräte und Sportstätten bzw.
Trainingsbereichen erfolgt, sofern möglich, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger. Die
Dosierung und Anwendung richtet sich nach den Herstellerangaben.

Nr. 6: 11.06.2020, Nutzung von Geräten/Materialien im Wasser (J. Götz)
Hygieneschutz in Schwimmbädern

Die Verantwortlichkeit für den Hygieneschutz liegt grundsätzlich bei dem jeweiligen Betreiber
eines Bades. Diese Verantwortlichkeit ist auch durch die Coronaschutzverordnung nicht
verlagert worden (vgl. Schwimmverband NRW e.V., 2020, S. 6).

Chlor und der Corona-Virus

Nach Recherchen des Schwimmverbandes NRW wurden folgende Aussagen zum Chlor und
Corona-Virus gefunden:
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„… auf einer Info-Seite der singapurischen Regierung wurde folgende Aussage des
anerkannten Infektiologen Dr. Leong Hoe Nam gefunden: „Contact with water (Anm.: gemeint
war hier Schwimmwasser) would kill the virus. Adequately chlorinated water in pools is known
to kill most respiratory viruses.“6

Die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention kommen zu der
Erkenntnis, „There is no evidence that the virus that causes COVID-19 can be spread to people
through the water in pools... Proper operation and maintenance (including disinfection with
chlorine and bromine) of these facilities should inactivate the virus in the water.“7

Das Umweltbundesamt kommt in seiner Stellungnahme vom 12.03.2020 zu der Feststellung,
dass gechlortes Beckenwasser eingebrachte Krankheitserreger inaktiviert oder abtötet. In
Bezug auf Coronaviren stellt das Umweltbundeamt fest, dass diese besonders leicht zu
deaktivieren sind.8

Ebenfalls ist auch eine Übertragung über gechlortes Wasser bisher laut der Deutschen
Gesellschaft für das Badewesen nicht belegt.9

Zusammenfassend lässt sich nach Sichtung dieser Positionen feststellen, dass nach jetzigem
Wissensstand Schwimmen in Chlorwasser bei richtiger Dosierung des Chlors durch seine
desinfizierende Wirkung den Erreger unschädlich machen kann. Dies betrifft nicht einen schon
in den Körper eingedrungenen Erreger.

Dieser Aspekt trägt nicht dazu bei, unsere Sportarten als ungefährlich in Bezug auf die
Verbreitung des Virus zu klassifizieren. Er sollte jedoch vor allem bei den Distanzregeln im
Wasser klar machen, dass eine Ausweitung des allgemein geforderten Mindestabstandes von
1,50 m nicht unbedingt notwendig erscheint und auch ein kurzfristiges Unterschreiten keine
besonderen Gefahren birgt.“

(vgl. Schwimmverband NRW e.V., 2020, S. 6-7)

Hilfsmittel:

Da der Virus im Chlorwasser abgetötet wird, ist eine Oberflächenkontamination
auszuschließen. Die Materialien müssen dementsprechend nicht desinfiziert werden. Auf
Hilfsmittel, die nur im Trockenen verwendet werden, ist zu verzichten (vgl. Schwimmverband
NRW, 2020, S. 18).

Quelle:

Schwimmverband NRW e.V. (2020). Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den
Vereinssport. 18.05.2020. Zugriff am 22.05.2020 unter
https://www.swimpool.de/fileadmin/Redaktion/infos_und_beratung/Leitfaden_SV_NRW_-
_18.05.20.pdf
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Nr. 5: 11.06.2020, Nutzung der Sportstätten durch Studierende (Dr. A. Krombholz)
Die Nutzung der Sportstätten durch Studierende der Fakultät für Sportwissenschaft (z. B. zur
Prüfungsvorbereitung) kann ausschließlich in den im aktuellen Vorlesungsverzeichnis
ausgewiesenen freien Übungszeiten erfolgen.

Nr. 4: 08.06.2020, Nutzung der Sportstätten (HMA & Caspo) durch Einzelpersonen,
Kap. 2.6-2.9 (Dr. A. Krombholz)

•   Eine Nutzung der Sportstätten durch Einzelpersonen, außerhalb der Seminare und
    Tutorien, ist nicht gestattet.
•   Ausnahmen können in Abstimmung mit dem Fachverantwortlichen für die Sportart/das
    Bewegungsfeld erfolgen (z. B: Prüfungsvorbereitung, Kaderathlet*innen,
    Mitarbeiter*innen der F. f. S.).
•   Der/die Fachverantwortliche erstellt eine Liste der potenziellen Nutzer*innen. Die Liste
    wird dem Dekanat sowie den Hallen- und Platzwarten zugesendet und umgehend
    aktualisiert, falls sich Änderungen ergeben.
•   Die Einzelpersonen sind verpflichtet, sich beim Beginn des Trainings und am Ende des
    Trainings in die an den Sportstätten aushängenden Listen ein- bzw. auszutragen. Mit
    Ihrer Unterschrift bestätigen sie, dass sie die Bestimmungen des Nutzungskonzeptes in
    der aktuellen Version gelesen haben und sich entsprechend verhalten werden.
•   Es erfolgen stichpunktartige Kontrollen der Anwesenheit durch die Hallen- und
    Platzwarte.
•

Nr. 3: 08.06.2020, Kap. 2.5 Kraftraum HMA (Dr. A. Krombholz)

•   Der Kraftraum bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
•   Ausnahmen: Mitarbeiter*innen der F. f. S., Kaderathlet*innen (Votum des Fachleiters
    muss vorliegen), Kleingruppen im Rahmen von Seminaren der F. f. S. im SoSe 2020.
•   Die Mitarbeiter*innen müssen sich vor der erstmaligen Nutzung im Dekanat anmelden.
•   Die Einzelpersonen sind verpflichtet, sich beim Beginn des Trainings und am Ende des
    Trainings in die im Eingangsbereich der HMA aushängende Liste ein- bzw. auszutragen.
    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen sie, dass sie die Bestimmungen des Nutzungskonzeptes
    in der aktuellen Version gelesen haben und sich entsprechend verhalten werden.
•   Es erfolgen stichpunktartige Kontrollen der Anwesenheit durch die Hallen- und
    Platzwarte.
•   Händedesinfektion beim Eintritt in den Kraftraum.
•     Kein intensives Ausdauertraining (z. B. Seilchenspringen).
•     Große, selbstmitgebrachte Handtücher müssen untergelegt werden.
•     Kontaktflächen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger
      abzuwischen.
•     Sportequipment, dessen Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, darf nicht benutzt
      werden (z. B. Gymnastikmatten, Holzsprossen).
•     1 Person pro Gerät (Abstand 3 m). Maximalnutzung des Kraftraums: 6 Personen.
•     Nur jedes zweite Gerät wird genutzt.
•     Maskenpflicht bei Hilfestellungen bei denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht
      eingehalten werden kann.
•     Auf ausreichende Belüftung ist unbedingt zu achten.

Nr. 2: 04.06.2020, Kap. 3.1.4 Leichtathletik (C. Osenberg, Dr. F. Hanakam)

Die     Studierenden    werden   im   Vorfeld   leichtathletischer   Veranstaltungen   über   die
Besonderheiten zur Einhaltung eines kontaktarmen Ausbildungsbetriebes informiert. Dazu
zählen die Hygienemaßnahmen, Distanzregeln, die Aufklärung von Risikogruppen und
Hinweise zu einem verantwortungsvollen Umgang der Kommiliton*innen untereinander. Bei
einer Gruppengröße von mehr als 20 TN werden die Teilnehmer auf 10er- Kleingruppen
aufgeteilt, die von passiv teilnehmenden Studierenden begleitet und beobachtet werden.

• Der Lehrbetrieb wird ausschließlich vom Dozenten und von der Tutorin durchgeführt.
    Lediglich in der vierstündigen LV dürfen auch ausgewählte Studierende Lehrversuche
    abhalten.
• Der Einsatz von Partner-Übungen und Trainingsformen mit Körperkontakt (z. B.
    Hilfestellung beim Stabhochsprung) wird auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert.
• Alle Materialien (Bälle, Speere, Disken) sollen möglichst mit einer festen Zuordnung (pro
    Person ein Gerät) verwendet werden. Eine gemeinsame Nutzung von Materialien in
    schneller Abfolge (z.B. Staffelstäbe, Bälle, Speere etc.) soll vermieden werden.
• Es werden Markierungen u. Medien (Skizzen) zur Einhaltung von Organisationsformen
    gewählt, die den nötigen Mindestabstand von 1,50 m sichern.
• Läufe in engen Pulks (z.B. beim Einlaufen) sollten vermieden werden.
• Mit Personen, die zu Risikogruppen gehören, werden Gespräche geführt um individuelle
    Lösungen zu entwickeln.

Quelle:

Landesportal NRW „Die wichtigsten Fakten“ – „Ab 30. Mai 2020“, https://www.land.nrw/corona
(Zugriff am 03.06.20)
Nr. 1: 01.06.2020, Kap. 3.3.4 Rudern (A. Kahnert)

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 der gültigen Coronaschutzverordnung dürfen nun auch
Mannschaftsboote wieder gefahren werden.
Fakultät für Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum
                                        Dekanat &
               Lehr- und Forschungsbereich Sportarten & Bewegungsfelder

               Nutzungskonzept für die Sportstätten &
     Praxisanteile in den Sportarten & Bewegungsfeldern
                                  im SoSe 2020

          Geprüft d. d. Taskforce PEK am 28.05.2020 (Dr. U. Fornefeld-Schwarz)

Die Umsetzung und die Einhaltung der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie liegen in der Verantwortung der jeweiligen Seminarver-
                                      antwortlichen

              Dr. Arno Krombholz (Leiter LFB Sportarten & Bewegungsfelder)
                               Prof. Dr. P. Platen (Dekanin)
                   Fachleiter*innen der Sportarten und Bewegungsfelder

                                    Stand: 30.05.2020

                                                                                             I
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .....................................................................................................................II

1              Grundsätzliche Regelungen......................................................................................1

2              Sportstätten ..............................................................................................................1

    2.1        Unibad Querenburg ..................................................................................................2

    2.2        Bootshaus ................................................................................................................3

    2.3        Halle Markstraße (HMA; 1215 m²) ............................................................................ 4

    2.4        Gymnastikhalle (260 m²)...........................................................................................4

    2.5        Kraftraum HMA ((127 m²) Bleibt bis auf Weiteres geschlossen) ............................... 5

    2.6        Tennisplätze .............................................................................................................5

    2.7        Leichtathletikanlage ..................................................................................................5

    2.8        Rasenfläche Fußball (8300 m²) ................................................................................5

    2.9        Beachvolleyballfeld ...................................................................................................6

    2.10       Caspo (Halle 1: 420 m², Halle 2/3: 527 m²) ............................................................... 6

    2.11       Kunstrasen an der Caspo .........................................................................................6

3              Sportarten & Bewegungsfelder .................................................................................6

    3.1        Modul 2.....................................................................................................................6

     3.1.1 Schwimmen ..............................................................................................................6

     3.1.2 Tanz (inkl. Gymnastik, Entspannungsverfahren aus Modul 4 (Dr. M. Schütte, Dr. D.
     Temme)) ..............................................................................................................................9

     3.1.3 Gerätturnen (A. Conrad) ......................................................................................... 10

     3.1.4 Leichtathletik (C. Osenberg, F. Hanakam) .............................................................. 10

    3.2        Modul 3...................................................................................................................11

     3.2.1 Badminton (A. Luh) ................................................................................................. 11

     3.2.2 Basketball (H. Remmert) ........................................................................................ 13

     3.2.3 Fußball (A. Frytz) .................................................................................................... 14

     3.2.4 Handball (J. Uhrmeister) ......................................................................................... 15

     3.2.5 Hockey (G. Linwosky) ............................................................................................. 16

                                                                                                                                          II
3.2.6 Volleyball (T. Kittel; & Beachvolleyball Modul 4) ..................................................... 16

     3.2.7 Tennis (T. Wiewelhove, J. Uhrmeister) ................................................................... 17

     3.2.8 Tischtennis .............................................................................................................17

    3.3        Modul 4...................................................................................................................17

     3.3.1 Beachvolleyball (T. Kittel; s. Modul 3 Volleyball) ..................................................... 17

     3.3.2 Judo (A. Andree) .................................................................................................... 17

     3.3.3 Klettern (M. Cronrath) ............................................................................................. 18

     3.3.4 Rudern (A. Kahnert)................................................................................................ 20

     3.3.5 Rugby (V. Lange-Berlin) ......................................................................................... 21

     3.3.6 Triathlon (F. Hanakam) ........................................................................................... 21

    3.4        Sonstige Veranstaltungen ....................................................................................... 22

     3.4.1 Funktionelle Anatomie ............................................................................................ 22

    3.5        Exkursionen ............................................................................................................22

     3.5.1 Windsurfen .............................................................................................................22

     3.5.2 Segeln ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

     3.5.3 Klettern SPF ...........................................................................................................23

     3.5.4 Rudern SPF ............................................................................................................23

4              Erklärung der Studierenden .................................................................................... 23

5              Teilnehmer*innen-Listen und Symptome-Check ..................................................... 23

6              Anlagen ..................................................................................................................27

                                                                                                                                        III
1     Grundsätzliche Regelungen

Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für eine maximal mögliche Reduzierung des Infek-
tionsrisikos von SARS-COV-2 im Rahmen der Ausbildung von Studierenden an der Fakultät für
Sportwissenschaft in den Modulen 2, 3, 4, & 9 der Studiengänge Sportwissenschaft (B. Sc. & B.
A.) sowie dem Modul des Studiengangs Sportwissenschaft M. Ed.

Quelle:

MAGS: Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung
der Corona-Pandemie. Zugriff am 24.05.2020 unter: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge-
sundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

2     Sportstätten

Die grundlegenden Maßnahmen umfassen die An- und Abreise zu den Sportstätten, den Zu- und
Abgang, die Umkleidemöglichkeiten, die Nutzung der Duschen und Sanitäranlagen, die Optionen
zur Einhaltung der Hygiene- und Distanzregelungen während des gesamten Aufenthalts, die Re-
gelungen zur Gruppengröße in Ausrichtung auf die Gegebenheiten der Sportstätten, die Ab-
frage/Überprüfung möglicher Symptome, die Anpassung der Reinigungsintervalle und schließlich
die Dokumentation der Teilnehmenden am Lehr- und Trainingsbetrieb bzw. der Übernahme von
Selbstverantwortung der Studierenden. Die spezifische Umsetzung wird in den folgenden Kapi-
teln konkretisiert.

Allgemeine Bestimmungen:

•   Die An- und Abreise zu den Sportstätten sollte, sofern irgendwie möglich, privat und einzeln
    erfolgen.
•   Längere Wartezeiten vor der Veranstaltung sind zu vermeiden; nach dem Ende der Praxis-
    veranstaltung wird die Sportstätte unmittelbar verlassen.
•   Die Distanzregelung (mind. 1,5 m ist in allen Situationen vor-, während und nach dem Sport-
    betrieb zu befolgen. Sollte nur die geringste Option bestehen, dass die Distanzregeln nicht
    eingehalten werden können, so muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Dies gilt so-
    wohl für den Sportbetrieb als auch für den Zugang bzw. das Verlassen der Sportstätten.
•   Die Umkleidekabinen bleiben geschlossen. Die Studierenden müssen in angemessener
    Sportkleidung zum Lehr- und Trainingsbetrieb erscheinen und sich zu Hause duschen (Aus-
    nahmen: Bootshaus und Schwimmbad).
•   Die Studierenden müssen für ihre persönlichen Sachen (z. B. Bekleidung) eine geschlos-
    sene Tasche mitbringen, die an vorgegebener Stelle gelagert wird.
•   Die Duschen sowie die in diesen Bereichen vorhandenen Sanitäranlagen bleiben geschlos-
    sen.
•   Die Toiletten dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Es muss ein eindeutiges
    Zugangs- bzw. Ausgangssystem installiert werden. Toilettengänge sind auf das Notwen-
    digste zu beschränken (Einschränkung der Flüssigkeitsaufnahme vor und während des
    Sportbetriebs). Materialien für eine Flächendesinfektion werden zentral zur Verfügung ge-
    stellt. Eine Flächendesinfektion der Kontaktflächen soll durch die Nutzer*innen durchgeführt
    werden.
•   Vor jeder Präsenzveranstaltung betätigen die Studierenden mit Ihrer Unterschrift, dass
    ihnen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Infektion bekannt sind. Ansonsten
    kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgen (Selbstauskunft der Teilnehmer*in-
    nen, s. Kap. 5).
•   Alle Studierenden bestätigen vorab, dass sie die Nutzungsbestimmungen gelesen haben
    und sich entsprechend der Vorgaben verhalten (s. Kap. 4).
•   Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen,
•   Es sollten Gespräche mit Teilnehmenden von Risikogruppen durchgeführt werden, um indi-
    viduelle Lösungen zu entwickeln.
•   Falls die Vorgaben der Nutzungsbestimmungen für die Sportstätten der RUB nicht eingehal-
    ten werden, kann die betreffende Person/können die betreffenden Personen von der Sport-
    stätte verwiesen werden. Das Hausrecht kann in Vertretung der Dekanin durch die aufsicht-
    führenden Hallen- und Platzwarte und/oder die verantwortlichen Lehrkräfte ausgesprochen
    werden.
•   An den Lehrveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 20 Personen
    teilnehmen. Im Freiluftbereich muss die Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Distanzvor-
    schriften gewährleistet werden können.
•   Zuschauer und Begleitpersonen dürfen die Sportstätten nicht betreten.

Flächendesinfektion:

•   Bei der Übergabe von Geräten an andere Personen ist, falls möglich, eine Flächenreinigung
    vorzunehmen (Die notwendigen Materialen werden zentral bereitgestellt).
•   Die Flächendesinfektion von Kontaktflächen der Sportgeräte und Sportstätten bzw. Trai-
    ningsbereichen erfolgt, sofern möglich, nach jeder Nutzung mit einem fettlösenden Haus-
    haltsreiniger oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel.

2.1 Unibad Querenburg

Besondere Hygieneregeln (wünschenswert durch Badbetreiber):
•   Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche sollen täglich gereinigt und des-
    infiziert werden (durch Badbetreiber).
•   Die tägliche Desinfektion der Sanitär- und Beckenumgangsflächen wird empfohlen (durch
    Badbetreiber).
•   Reinigung und Desinfektion aller Griffflächen (z. B. Türklinken) ist in möglichst kurzen Inter-
    vallen durchzuführen.
•   Reinigungs- und Desinfektionspläne hängen gut sichtbar aus, damit der Prozess sowohl für
    die Besucher als auch das Personal transparent ist.

Das Desinfektionsmittel muss „begrenzt viruzid“ bzw. wirksam gegen behüllte Viren sein.

(Deutscher Schwimm-Verband e.V. 04.05.2020)

•   Das Betreten des Vorraums erfolgt durch den Haupteingang im Obergeschoss
•   Mund-Nase-Masken müssen im Eingangsbereich bis zu den Umkleiden durchgängig getra-
    gen werden (Deutscher Schwimm-Verband e. V. 04.05.2020).
•   Maximal 5 weibliche und 5 männliche Studierende dürfen den Vorraum gleichzeitig betreten
    (abgeklebte Abstandsmarkierungen zur Orientierung).
•   Nach Betreten des Vorraums der Schwimmhalle müssen die Hände desinfiziert werden.
•   Durchgang zu den Gruppenumkleideräumen ins Erdgeschoss.
•   Maximal 5 Studierende gleichzeitig in einer Umkleide (Umkleide 1: Jungen, Umkleide 2:
    Mädchen).
•   Einzuhaltende Abstände sind auf dem Boden der Umkleide markiert
•   Zügiges Umziehen, Kleidung wird in die Tasche gepackt und mit in die Schwimmhalle ge-
    nommen (Badeschlappenpflicht).
•   Taschen auf markierte Bereiche abstellen.
•   Vor dem Betreten des Schwimmbeckens mithilfe der kalten Duschen in der Schwimmhalle
    abduschen.
•   Nach Verlassen des Schwimmbeckens den Körper in der Schwimmhalle bei der eigenen
    Tasche abtrocknen (Duschen ist nicht gestattet in der Schwimmhalle).
•   Staffelweises Umziehen in den Umkleiden (maximal 5 Personen pro Umkleideraum, Um-
    kleide 3 Jungen, Umkleide 4 Mädchen).
•   Verlassen des Schwimmbades durch den Ausgang im Erdgeschoss (Föhnen ist untersagt).

2.2 Bootshaus

•   Der Zu- und Abgang erfolgt im Schleusensystem durch die Flügeltür der Bootshalle. Die
    Ein- und Ausgänge sind entsprechend beschildert.
•   An den potenziellen Begegnungsstellen (Haupttor des Bootshauses, Treppenaufgang zum
    Seminarraum, Abgang zum Steg) wir ein Schleusensystem vorgeschrieben. Alle Start- und
    Endpunkte befinden sich in Sicht- und Rufweite, sodass eine individuelle, situative Abstim-
    mung möglich ist.
•   Der Seminarraum wird nur in Ausnahmefällen genutzt. Die Positionierung der Tische und
    Stühle gibt einen Mindestabstand von 1,5 m vor. Die maximale Anzahl beträgt 10 Personen
    (Seminarraumgröße 65 m²).
•   Die Duschen sowie die Sanitärbereiche in den Umkleidekabinen des 1. OG bleiben ge-
    schlossen. Die Umkleideräume können von max. 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
    Die Bekleidung darf nicht in den Umkleidekabinen verbleiben (in Taschen verstauen und in
    den Randbereichen der Bootshalle abstellen). Das Podest in Bootshalle kann bei Bedarf
    auch zum Umkleiden benutzt werden (Schleusenprinzip beim Auf- und Abgang).
•   Es werden ausschließlich Skiffs (Einer-Ruderboote) genutzt. Die Distanzregelung ist beim
    Transport sowie beim An- und Ablegen unbedingt zu beachten.
•   Die Toilettennutzung ist ausschließlich im EG gestattet. Die Damen- und Herrentoiletten
    dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Besetzt-/Freiregelung muss eindeutig
    sein. Der Zugang erfolgt über die Seitentür des Bootshauses.
•   Flächendesinfektion der Griffbereiche der Skulls und der Sitzflächen nach Gebrauch.

2.3 Halle Markstraße (HMA; 1215 m²)

•   Der Zugang und das Verlassen des Gebäudes erfolgt im Einbahnstraßensystem. Der Zu-
    gang zur HMA erfolgt durch den Haupteingang vorbei am Seminarraum 2. Das Verlassen
    der Halle erfolgt durch die Fluchttür der HMA.
•   Im Eingangsbereich des Hallenkomplexes sowie in den Gängen ist das Tragen eines Mund-
    Nase-Schutz verpflichtend.
•   Die Duschen und Umkleiden sind gesperrt.
•   Die 2 Toiletten werden nur einzeln genutzt.
•   Ein zeitversetzter Beginn zu den Parallelveranstaltungen in der Gymnastikhalle wird emp-
    fohlen (15 min). Die jeweiligen Dozenten müssen sich dazu abstimmen.

2.4 Gymnastikhalle (260 m²)

•   Der Zugang und das Verlassen des Gebäudes erfolgt im Einbahnstraßensystem. Der Zu-
    gang erfolgt durch den Haupteingang vorbei an Seminarraum 2 Das Verlassen der Sport-
    stätte erfolgt durch die Fluchttür.
•   Im Eingangsbereich des Hallenkomplexes sowie in den Gängen ist das Tragen eines Mund-
    Nase-Schutz verpflichtend.
•   Die Toilette im Eingangsbereich der HMA darf von maximal 1 Person benutzt werden.
•   Die 2 Toiletten werden einzeln genutzt.
•   Ein zeitversetzter Beginn zu den Parallelveranstaltungen in der HMA wird empfohlen (15
    min). Die jeweiligen Dozenten müssen sich dazu abstimmen.

2.5 Kraftraum HMA ((127 m²) Bleibt bis auf Weiteres geschlossen)

•   1 Person pro Gerät (Abstand 3 m) oder ersatzweise 1 Person pro 7 m² Fläche.
•   Nur jedes zweite Gerät wird genutzt.
•   Händedesinfektion beim Eintritt in den Kraftraum.
•   Kein intensives Ausdauertraining.
•   Große, selbstmitgebrachte Handtücher müssen untergelegt werden.
•   Kontaktflächen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder
    mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
•   Sportequipment, dessen Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, darf nicht benutzt
    werden.

2.6 Tennisplätze

•   Der Zugang und das Verlassen der Tennisplätze erfolgt im Einbahnstraßensystem durch die
    beiden Tore des Tennisplatzes.
•   Es dürfen maximal 2 Personen pro Platz spielen.
•   Die 3 Toiletten der HMA dürfen von maximal 1 Person benutzt werden.

2.7 Leichtathletikanlage

•   Der Zugang und das Verlassen der Sportanlage erfolgt im Einbahnstraßensystem.
•   Ein zeitversetzter Beginn zu den Parallelveranstaltungen auf den Außenanlagen der HMA
    wird empfohlen (15 min). Die jeweiligen Dozenten müssen sich dazu abstimmen.
•   Händedesinfektion findet im Bereich der Fußwaschanlage statt (3 Plätze).
•   Die 3 Toiletten der HMA dürfen von maximal 1 Person benutzt werden.

2.8 Rasenfläche Fußball (8300 m²)

•   Der Zugang und das Verlassen der Sportanlage erfolgt im Einbahnstraßensystem.
•   Ein zeitversetzter Beginn zu den Parallelveranstaltungen auf den Außenanlagen der HMA
    wird empfohlen (15 min). Die jeweiligen Dozenten müssen sich dazu abstimmen.
•   Händedesinfektion findet im Bereich der Fußwaschanlage statt (3 Plätze).
•   Die 3 Toiletten der HMA dürfen von maximal 1 Person benutzt werden.
2.9 Beachvolleyballfeld

•   Der Zugang und das Verlassen der Sportanlage erfolgt im Einbahnstraßensystem.
•   Händedesinfektion findet im Zugangsbereich der Beachanlage statt.
•   Die 3 Toiletten der HMA dürfen von maximal 1 Person benutzt werden.

2.10 Caspo (Halle 1: 420 m², Halle 2/3: 527 m²)

•   Der Zugang und das Verlassen des Gebäudes erfolgt im Schleusensystem.
•   Der Zugang zur Halle 1 erfolgt durch den Haupteingang und durch die Eingangstür zu der
    Halle 1. Die Taschen der Studierenden werden in der Halle gelagert.
•   Der Zugang zu den Hallen 2 & 3 erfolgt durch den Geräteraum. Die Taschen werden im Flur
    unter der Aufgangstreppe zum OG (Badminton, Volleyball) oder in der Halle gelagert. Dazu
    werden Spinde aus den Umkleidekabinen im OG aufgestellt.
•   Im Eingangsbereich des Hallenkomplexes sowie in den Gängen ist das Tragen eines Mund-
    Nase-Schutz verpflichtend.
•   Die 2 Toiletten im Obergeschoss werden nur einzeln genutzt.

2.11 Kunstrasen an der Caspo

•   Der Zugang und das Verlassen der Sportanlage erfolgt im Einbahnstraßensystem.
•   Desinfektionsspender befinden sich an den Eingängen zu der Sportstätte.
•   Die 2 Toiletten in der Caspo dürfen von maximal 1 Person benutzt werden.

3     Sportarten & Bewegungsfelder

3.1 Modul 2

3.1.1 Schwimmen

Allgemeine Abstandsregelung (nach Deutscher Schwimm-Verband e.V. 04.05.2020)

Tätigkeit                                                 Mindestabstand
An Land stehend, ohne Übungen auszuführen. Zum Bei-
                                                          1,5 Meter
spiel beim Anstehen für den Einlass in die Sportstätte.
Beim Ausführen von Sportübungen (an Land), zum Beispiel
                                                          2,0 Meter
Krafttraining oder bei aufrechter Haltung im Wasser.
                                                          2,0 bzw. 3,0 Meter (Ausnahmen
Im Wasser beim Schwimmen von Bahnen und bei Übungen
                                                          siehe sportartspezifische Verhal-
in der Sportart Wasserball
                                                          tensregeln)
Schwimmbecken:

Für Schwimm- und Badebecken sollte die Maximalbelegung auf 75 % der Nennbelastung des
Beckens oder Beckenbereiches nach DIN 19643-1 festgelegt werden.

Anmerkung: Dies entspricht z. B. in einem:
- Nichtschwimmerbecken/-bereich von 16,00 x 10,00 m etwa 44 Personen
- Schwimmerbecken/-bereich von 25,00 x 12,50 m etwa 52 Personen
- Mehrzweckbecken von 25,00 x 12,50 m etwa 65 Personen
(Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. 23.04.2020)

Es wird empfohlen:

•   Leinen zu spannen, um den Teilnehmer*innen die Einhaltung der Abstände im Becken zu
    vereinfachen.
•   Kopfsprünge ins Wasser sind nur mit einem Abstand von 2 m zu beiden Seiten vorzuneh-
    men. Im Regelfall sind die Ein- und Ausstiegsleitern an den Längsseiten zu nutzen. Ein-
    stiege nahe der Startseite, Ausstiege nahe der Wendenseite.
•   Begegnungsverkehr im Wasser innerhalb einer Schwimmbahn muss ausgeschlossen
    werden (siehe „Sportartspezifische Verhaltensregeln“).
•   Besondere Wegeführung sollte vor Ort ausgeschildert werden. Es gilt hier insbesondere
    auch am Beckenrand, die Abstandsregeln einzuhalten.
•   Ansagen durch Trainer*innen, während sich die Sportler*innen im Wasser befinden, soll
    ein Mikrofon/Megafon genutzt werden.

(Deutscher Schwimm-Verband e.V. 04.05.2020)

Organisation: Schwimmen im „Kreisverkehr“ in einem 25 m/50 m-Becken mit Leinen
(Deutscher Schwimm-Verband e.V. 04.04.2020)

Hinweis: Diese Form kann sowohl für ein 25 m-Becken als auch ein 50m-Becken, welches durch
eine Abtrennung in zwei 25m-Bereich unterteilt wurde, angewendet werden. Die Trainingsform
empfiehlt sich nur für Gruppen mit vergleichbarer Leistung und vergleichbaren Trainingsinhalten,
um ein Aufschwimmen zu vermeiden.

•   Im ersten Schritt wird jede zweite Leine aus dem Becken entfernt. Dadurch entstehen
    vier „Doppelbahnen“ mit je ca. 5 m Breite. Alternativ können auch Leinenbrücken
    (Frühschwimmerbrücken) eingebaut werden, die dafür sorgen, dass die Sportler*innen kon-
taktlos zwischen zwei Bahnen wechseln können. Das Trainieren ohne Leinen erscheint un-
      ter Beachtung der Abstandsregeln möglich, jedoch aus Gründen der Organisation und
      Übersicht nicht sinnvoll.
•     Anschließend kann das Training mit maximal 8 Personen (25 m-Becken) bzw. 16 (50 m-
      Becken) Personen pro Doppelbahn unter Einhaltung der Abstandsregel von 3 Metern
      (davor bzw. dahinter) realisiert werden. Ausnahme: Der Abstand zwischen zwei Sport-
      ler*innen kann auf bis zu 2 Meter reduziert werden, wenn die Trainingsgruppe ein ver-
      gleichbares Leistungsniveau hat. Demnach dürften dann 12 Personen (25 m-Becken) bzw.
      24 Personen (50 m-Becken) auf einer Doppelbahn trainieren.
•     Das Überholen oder Annähern auf einen Abstand von weniger als 3 (bzw. 2) Metern ist un-
      tersagt. Der/Die Trainer*in überwacht die Einhaltung.
•     Es gilt zu beachten, dass auf einer „Doppelbahn“ von 5 Metern Breite im Kreisverkehr seit-
      lich ein Abstand von min. 2 Metern zwischen den Sportler*innen einzuhalten ist. Daraus
      ergibt sich folgende Abstandsregel:

Quellen:

Deutscher Schwimm-Verband e.V. (2020). DSV-Leitfaden. Voraussetzung für den Wiederein-
stieg in das vereinsbasierte Sporttreiben schaffen. Teil 1 Allgemeine Hinweise. Arbeitsstand 04.
Mai      2020      http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/DSV_Allgemein/RW-Leitfaden_Ge-
setz_EF.pdf (Zugriff am 11.05.2020).

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (2020). DGfdB Fachbericht: Pandemieplan Bäder.
Version 2.0, 23. April 2020. Arbeitskreis Organisation.
https://www.baederportal.com/fileadmin/user_upload/News/DGfdB_Pandemie-
plan_Stand_23.4.2020.pdf

(Zugriff am 11.05.2020)

3.1.2 Tanz (inkl. Gymnastik, Entspannungsverfahren aus Modul 4 (Dr. M. Schütte, Dr. D.
Temme))

•   Praxis vor Ort in der Kompaktphase im August/September (KW 34-39).
•   Zusätzlich zur Kompaktphase im August/September in Absprache mit den Studierenden
    2-3malige Präsenz-Unterrichtseinheiten im Juni/Juli im Spezialfach Gymnastik (vergleichs-
    weise kleinere Studierendenzahl) und in den Entspannungsverfahren. Dabei kann im Fach
    Entspannungsverfahren pro Seminar in zwei Gruppen gearbeitet werden, 2 SWS erfolgen
    damit als eine Zeitstunde (1h) mit intensiverer Begleitung in der halbierten Gruppe. Die Teil-
    nahme an allen vorgezogenen UE vor der geplanten Kompaktphase erfolgt seitens der Stu-
    dierenden freiwillig bzw. wahlweise.
•   In Abhängigkeit von freien Flächen auf den Außenanlagen der Fakultät und zugelassenen
    Gruppenaktivitäten in öffentlichen Räumen ggf. Verlegung von ausgewählten Unterrichts-
    einheiten nach draußen, um bessere Belüftungsbedingungen zu nutzen.
•   Gymnastikhalle: 10-20 Personen (je nach Thema, Aufgabenstellung& Aktivität: Gruppen-
    größe verringern/halbieren (s. o.), Durchzug durch gegenüberliegende geöffnete Türen und
    Fenster.
•   Desinfizierung der Bedienfelder und Anschlüsse der Musikanlage, des Laptops, des Bea-
    mers, der Ballettstange, der Sprossenwand vor und nach der Benutzung.
•   Bodenmarkierungen und Abstandshalter (Pylone, Fahnenständer, „Verkehrsschilder“…)
    zum Einhalten von individuellen Raumflächen/Arealen und Laufwegen bzw. Bewegungszo-
    nen.
•   Bei Gerätearbeit, kein Wechsel der Geräte mit anderen Studierenden und Desinfizierung
    vor und nach der Benutzung.
•   Nutzung der Gymnastikmatten nur mit Auflage von Decken, die selbst mitgebracht werden
    und von den Teilnehmer*innen gewaschen werden.
•   Tanzstile mit Partner*innen- und Gruppenbezügen werden nur kontaktlos als „Solotänze“
    mit individuellen Ausführungen/Variationen thematisiert.
•   Keine Partner*in- und Gruppenakrobatik.
•   Keine taktilen Korrekturen - kein Helfen und Sichern über Körperkontakt.
•   „Wir machen das Problem zum Thema“ – in der Gestaltungs- und choreographischen Ar-
    beit in Gruppen werden „Abstand halten“, „Kommunizieren – virtuell, körpersprachlich, kon-
    taktlos“, „Kontakträume“… als Oberthemen auch für die Prüfung im Kompositionsteil vorge-
    geben
•    Der praktische Prüfungsteil und die entsprechende Vorbereitung der Kompositionsleistung
     in der Gruppe wird ggf. thematisch angepasst (s.o.) und als „work in progress“ erfolgen. In
     der Gymnastik kann anstelle der angepassten Gruppenkompositionsarbeit eine individuelle
     bewegungstechnische Studie angefertigt werden.

3.1.3 Gerätturnen (A. Conrad)

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen,
in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.

•   Keine Partnerübungen.
•   Kein Helfen und Sichern durch Trainer*innen und Mittrainierende. (Hilfeleistung ist zum
    Schutz der Athleten*innen erlaubt, wenn der Trainer*in erkennt, dass der/die Athlet*in Scha-
    den nehmen könnte.)
•   Daher sind nur moderate Aktivitäten möglich. Riskante und nicht beherrschte Elemente sind
    zu vermeiden.
•   Entsprechende Trainingsformen und -inhalte wählen, um Distanz wahren zu können und
    Körperkontakte zu vermeiden.
•   Nicht barfuß oder auf Socken trainieren (Turnschlappen sind Pflicht).
•   Grundsätzlicher Mund-Nasen-Schutz.
•   Verpflichtende Verwendung von Magnesia an Barren, Reck, Ringe.
•   Desinfizieren der Sportgeräte nach jeder Trainingseinheit durch die trainierende Person (so-
    weit möglich)

3.1.4 Leichtathletik (C. Osenberg, F. Hanakam)

Die Studierenden werden im Vorfeld leichtathletischer Veranstaltungen über die Besonderheiten
zur Einhaltung eines kontaktarmen Ausbildungsbetriebes informiert. Dazu zählen die Hygiene-
maßnahmen, Distanzregeln, die Aufklärung von Risikogruppen und Hinweise zu einem verant-
wortungsvollen Umgang der Kommiliton*innen untereinander. Bei einer Gruppengröße von mehr
als 20 TN werden die Teilnehmer auf 5er-Kleingruppen aufgeteilt, die von passiv teilnehmenden
Studierenden begleitet und beobachtet werden.

• Der Lehrbetrieb wird ausschließlich vom Dozenten und von der Tutorin durchgeführt. Ledig-
    lich in der vierstündigen LV dürfen auch ausgewählte Studierende Lehrversuche abhalten.
• Keine Durchführung von Partner-Übungen und Trainingsformen mit Körperkontakt (z. B. Hil-
    festellung beim Stabhochsprung).
• Keine Nutzung von Materialien, die in schneller Abfolge von mehreren Beteiligten genutzt
    werden (Staffelstäbe, Bälle, Speere etc.). Eine feste Zuordnung von Materialien zu Personen
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