Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
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Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung Henning Rolf l Frank Pankoke 10. Februar 2020 Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Agenda 1 Allgemeines zum Vorgehen bei einer Betriebsprüfung 2 Einkommensteuer / Körperschaftsteuer 3 Gewerbesteuer 4 Umsatzsteuer 5 Internationales Steuerrecht 6 Formale Anforderungen und Aufgriffspunkte Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 2
Steuerliche Mehrbelastungen Erhebliche Anpassungen im Schnitt bei drei Viertel der Höhe der steuerlichen Mehrbelastung aus letzter BP befragten Unternehmen nach Unternehmensgröße Darstellung der Anteile „falls es bzgl. KSt und GewSt eine 1 Steuerliches Mehrergebnis zwischen €100.000 und €500.000 bei 28,4% der befragten Unternehmen. steuerliche Mehrbelastung gab“ 2 Mehrbelastung in Höhe von €500.000 bis €1.000.000 bei 17,2% der befragten Unternehmen. 3 Steuernachzahlungen und Zinsen zwischen €1.000.000 und €3.000.000 bei 15,2% der befragten Unternehmen. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 4
Betriebsprüfungsklima Verschlechterung des Betriebsprüfungsklimas im Klima während der BP Vergleich zur letzten BP-Studie (2015) Darstellung der Anteile „falls es eine BP gab“ 1 Sachlich-neutrales Klima bei 48,1% der befragten Unternehmen (in 2015 – 54%). 2 Als „freundschaftlich-entspannt“ bei 21% der Fälle (in 2015 – 49%). Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 5
Einsatz von Bundesbetriebsprüfern Die Einbindung von Bundesbetriebsprüfern nimmt zu 1 Einsatz von Bundesbetriebsprüfern in 33,2% der befragten Unternehmen. 2 Keine Einbindung von Bundesbetriebsprüfern in 60,5% der Fälle. 3 Steigerung der Einbindung von Bundesbetriebsprüfern um mehr als 10% (in 2015 – 20%). Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 6
Betriebsprüfung Möglichkeiten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung • Unmittelbarer Zugriff auf das DV-System in Form eines Nur-Lesezugriffs • Nutzung der eingesetzten Hard- und Software zur Prüfung der gespeicherten Daten durch die Prüfer; Einweisung erforderlich Unmittelbarer Datenzugriff • Steuerpflichtiger/mit DV-System vertraute Person wertet die Daten nach den Vorgaben der Finanzverwaltung maschinell aus • Anschließend Durchführung eines Nur-Lesezugriffs Mittelbarer Datenzugriff • Überlassung eines maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträgers zur Auswertung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten zur Mitnahme aus der Sphäre des Steuerpflichtigen Datenträgerüberlassung • Einlesen der Daten ohne Installation von Fremdsoftware Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 7
Prüfungsrelevante Standardthemen • Rückstellungen sind bedeutsames Thema in Steuerbilanz (63%) und werden in der Betriebsprüfung am häufigsten aufgegriffen (62%) • Mehrsteuern (Mittelwert) im Bereich der Rückstellungen − bei Unternehmen (1.000 -1.500 MA) über 50% − bei Unternehmen (> 2.000 MA) rd. 30% • Zinsschranke ist in der Steuererklärung ein weniger relevantes Thema und wird auch selten geprüft. • Bei Umwandlungen kam es bei nahezu jedem dritten geprüften Unternehmen zum Aufgriff. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 9
Kritische Rückstellung Das Ergebnis verblüfft • Aufwandsrückstellung führen häufig zu Mehrbelastungen (36,9%); die Betroffenen sind zu mehr als der Hälfte Unternehmen mit > 1.500 MA. • Mehr Beachtung als bisher verdienen, die Garantierückstellung (mit 33,3%) und die Rückstellung für Prozessrisiken, die in 23,8% der Fälle Ursache für eine Nachzahlung im Bereich der Rückstellungen sind. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 10
Schwerpunkte bei Bewertung von Anlage-/Umlaufvermögen • Bei einem Aufgriff von Bewertungsthemen durch die BP waren • Häufiger Streitpunkt bei der Bewertung der Sachanlagen war die zu 46,2% Sachanlagen betroffen, bei denen es in 67,7% der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten (83,9%) Fälle zu Nachzahlungen kam. und die planmäßige Abschreibung (67,7%). • Häufigste Ursache für Mehrsteuer bei der Bewertung von • Deutlich seltener wurde die Teilwertabschreibung genannt. Anlage- und Umlaufvermögen waren Vorräte (47,7%) und Sachanlagen (46,2%). Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 11
Planmäßige Abschreibung im Bereich Sachanlagen CMS ist gefordert Beanstandungen im Bereich der planmäßigen Abschreibung bei Sachanlagen betreffen erstaunlicher Weise zum deutlich überwiegenden Teil den Abschreibungssatz. • In Zeiten technikgestützter Eingabe der Stammdaten der Sachanlagen sollte dies vermeidbar sein. • Mehr Aufmerksamkeit bei Zugängen des Sachanlagevermögens. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 12
Die Vorratsbewertung auf dem Prüfstand Verbrauchsfolgeverfahren wesentliches Thema • Verbrauchsfolgeverfahren wurden in 24,3% beanstandet. • Weniger häufig wird das Augenmerk von Seiten der BP bei einem Aufgriff der Vorräte auf die Gruppenbewertung (9,1%) und die Festwertverfahren (3,0%) gelegt. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 13
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Fokus Hintergründe der Mehrsteuern bei vGA • 28,6% der Unternehmen sahen sich mit dem Thema verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) konfrontiert. • Häufigste Anlässe für die Annahme einer vGA waren Dienstleistungen (41,7%), entgeltlicher Austausch von Wirtschaftsgütern (37,5%) und Darlehensbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen (20,8%). • Durchschnittlich hatten die Mehrbelastungen durch vGA einen Anteil von 22% der gesamten Mehrbelastung aus der BP. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 14
Umstrukturierungen Jede dritte Betriebsprüfung führt zu Mehrbelastungen wegen Umwandlungs-/Umstrukturierungsvorgängen • Häufiger Prüfbereich sind Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (61% der Aufgriffe im Bereich Umstrukturierungen). • Betriebsaufspaltungen (5,6%) sowie Einbringungen/ Übertragungen von Wirtschaftsgütern oder Betrieben in Personengesellschaften werden seltener geprüft (16,7%). • Umstrukturierungen werden häufiger bei größeren Unternehmen mit mind. 2.000 Mitarbeitern (62,5%) als bei kleineren Unternehmen (42,9%) aufgegriffen. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 15
Gewerbesteuer
Hot Topic der Betriebsprüfung Hinzurechnung Nach Ansicht des Unternehmens relevant Von der BP aufgegriffen (Mehrfachnennungen waren möglich) • Auffällig: Divergenz zwischen Verwaltung und BP bei Zinshinzurechnung • Kürzung von Beteiligungserträgen wird kaum aufgegriffen Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 17
Hinzurechnung Hinzurechnung von Mieten und Pachtzinsen • Unternehmen und Verwaltungsauffassung liegen näher beieinander: für 50,5% der befragten Unternehmen relevant und innerhalb dieser Gruppe von der BP in 40,6% der Fälle aufgegriffen. • Hinzurechnung verteilt sich fast gleich auf Zahlungen für die Überlassung unbeweglicher und beweglicher Wirtschaftsgüter. Hinzurechnung von Lizenzgebühren • Dies war für jedes Dritte befragte Unternehmen relevant und wurde bei den betroffenen Unternehmen von der BP in 25% der Fälle aufgegriffen. • Der Aufgriff betraf interessanterweise in der überwiegenden Mehrheit Lizenzgebühren mit Zahlungen ins Inland (65,2%) und weniger häufig ins Ausland (26,1%); ein Grund hierfür ist nicht ersichtlich. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 18
Umsatzsteuer
Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten Auswertung einer Vielzahl von BP, die PwC begleitet hat PwC BP-Studie unter Einbeziehung von mehr als 200 Unternehmen zunehmende zeitliche zunehmende inhaltliche Inanspruchnahme der Tiefe von Unternehmen durch die Prüfungshandlungen Prüfung zunehmende tatsächliche zunehmende fachliche und Mehrbelastung durch technische Expertise der Umsatzsteuer als Ergebnis zunehmende Bedeutung Prüfer der Prüfungen der Umsatzsteuer im Rahmen von Prüfungen Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 20
Unabhängig von der Unternehmensgröße … In der letzten Prüfung aufgegriffene Umsatzsteuerthemen Themen der umsatzsteuerlichen BP nach Unternehmensgröße Mehrfachnennungen waren möglich. Mehrfachnennungen waren möglich. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 21
Betriebsprüfungsstudie Wesentliche inhaltliche Themen Platz 1: Beschränkung des Vorsteuerabzugs Der Vorsteuerabzug wurde versagt, weil Platz 2 • ein Zusammenhang mit nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben Versagung der Steuerfreiheit bestand von Umsätzen • kein Zusammenhang zu einer • wegen der unrichtigen Behandlung von unternehmerischen Tätigkeit bestand Platz 3 Umsätzen nach §4 Nr. 8-28 UStG (z.B. • Pflichtangaben in Rechnungen Vermietung und Verpachtung, fehlten Umsatzsteuerliche Organschaft Heilbehandlungen,…) • wegen fehlender Belegnachweise, Hauptgrund für Mehrergebnis insbesondere bei innergemeinschaftlichen • fehlende organisatorische oder Lieferungen sowie • fehlende wirtschaftliche Eingliederung • wegen der falschen Zuordnung bei • zu Unrecht angenommene Organschaft Reihengeschäften • Übersehene Organschaft Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 22
Dringender Handlungsbedarf aufgrund aktueller Rechtsentwicklung Sonderfall im Aufgriff bei steuerfreien Umsätzen waren die Nachweise Grund für Feststellungen zu Grund für Beanstandungen für die Steuerfreiheit von grenzüberschreitenden Lieferungen den Nachweisen für die bei den Nachweisen (22%, neben dem Aufgriff der Zuordnung der bewegten oder unbewegten Steuerfreiheit von grenz- innergemeinschaftlicher Lieferung im Rahmen umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte). überschreitenden Lieferungen Lieferungen 1 Neben dem Fehlen des Gelangensnachweises, des rechnungs- Darstellung der Anteile „falls Darstellung der Anteile „falls mäßigen Hinweises auf die Steuerfreiheit oder der USt-ID (je 38 Mehrsteuern wegen Nachweisen Feststellungen sich auf Prozent), wurde insbesondere beanstandet, dass eine ungültige für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftliche Leistungen USt-ID (63%) aufgezeichnet wurde! grenzüberschreitenden Lieferungen“. bezogen“. 2 Dies führte bei 22% der betroffenen Unternehmen zu Mehrsteuern. Diese Mehrsteuern machten im Mittel 67 Prozent der gesamten Mehrbelastung aus. Achtung! Angesichts der aktuellen europäischen Entwicklungen (Quick-Fixes), wonach u. a. die USt-ID des Kunden zur zwingenden Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung wird, wird dieser Bereich sicherlich auch zukunftig in den Fokus der Finanzverwaltung gelangen. Auch vor dem Hintergrund eines robusten Tax-Compliance- Management Systems ist Unternehmen anzuraten, entsprechende Belegnachweise zeitnah einzuholen. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 23
Versagung des Vorsteuerabzugs auch aus fehlenden Rechnungsmerkmalen Der Vorsteuerabzug wurde im Einzelnen versagt Fehlende, unzutreffende oder unzureichende Pflichtangaben in der Rechnung 1 weil ein Zusammenhang mit nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bestand (45%). Mehrfachnennungen waren möglich. weil kein Zusammenhang zu einer unternehmerischen Tätigkeit 2 (zum Beispiel bei einer reinen Finanzholding) oder ein solcher zu vorsteuerschädlichen steuerfreien Umsätzen bestand oder aus der unrichtigen Aufteilung von Vorsteuer bei Eingangsleistungen (34%). 3 weil Pflichtangaben in Rechnungen fehlten (20%). Bei den Pflichtangaben auf den Rechnungen ist auffallend, dass häufig grundlegende Rechnungsangaben fehlerhaft sind (siehe Schaubild). Die durch die BP festgesetzten Mehrsteuern betrugen im Mittel 72% der gesamten Mehrbelastung bei den jeweiligen Unternehmen. Aktuelle Rechtsentwicklung (EUGH vom 15. September 2016, C-516/14 [Barlis], C-518/14 [Senatex] und nachfolgend BFH vom 20. Oktober 2016, V R 54/14 und aktuelle Verwaltungsverlautbarungen) sollte nicht zum Anlass genommen werden, in Bezug auf die formellen Rechnungsanforderungen weniger Sorgfalt walten zu lassen. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 24
Rechnungsberichtigung aus Sicht der Finanzverwaltung Rechnungsberichtigung – BMF-Schreiben, Anschrift – BMF-Schreiben vom 07.12.2018 Entwurf vom 15.10.2018 (noch nicht final) • Es genügt, wenn der Unternehmer unter der bzw. OFD NRW vom 1. Feb 2017 angegebenen Anschrift postalisch erreichbar • Rechnung ist materielle Voraussetzung für ist den Vorsteuerabzug • Ebenso genügt eine c/o-Adresse (entgegen • Rückwirkende Korrektur gem. § 31 Abs. 5 Abschn. 14.5. Abs. 3 UStAE a.F.) UStDV möglich • Gilt sowohl für Leistenden als auch für • Mindestangaben erforderlich: Leistungsempfänger Rechnungsaussteller Leistungsempfänger Leistungsbeschreibung Unklar: Berichtigung bis zur letzten Entgelt Verhandlung möglich, aber laut BMF- gesondert ausgewiesene USt Entwurf „kein rückwirkendes Ereignis • In hohem Maße unbestimmte, iSv § 175 AO“? unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben reichen nicht Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 25
Weitere Umsatzsteuerthemen (1/2) Umsatzsteuerliche Steuerschuldnerschaft des Reihengeschäfte Bemessungsgrundlage Leistungsempfängers • Aufgriff in der Zuordnung der bewegten oder • Aufgriff in 21% der Fälle • Aufgriff in 19% der Fälle. unbewegten Lieferung im Rahmen umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte in 8% • 61% der in dieser Hinsicht geprüften • Je größer das Unternehmen, desto größer die der Fälle (falschen Zuordnung der bewegten Unternehmen hatten mehr als 2.000 Mitarbeiter. Aufgriffswahrscheinlichkeit (24 Prozent bei einer Lieferungen oder einer falschen Anwendung Unternehmensgröße ab 2.000 Mitarbeiter). • Mehrsteuern in 61% der Fälle des Dreiecksgeschäfts) • Mehrsteuern in 38% der Unternehmen • 44% der gesamten Mehrbelastung. • Unternehmen aller Größenordnungen in • im Durchschnitt 54% der Mehrbelastung gleichem Maß betroffen. Themenschwerpunkte auch die grundsätzliche Steuerbarkeit bestimmter Umsätze (wie etwa bei • Mehrsteuern in 13% der Fälle Schadensersatzleistungen, 37%) und die • Mehrbelastung im Mittel von 41,5%. Umqualifizierung von unentgeltlichen in entgeltliche Leistungen (19%). Aktuell: Als Teil der sogenannten Quick-Fixes werden erstmalig Regelungen über das Reihengeschäft in die Mehrwertsteuersystem- richtlinie aufgenommen! Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 26
Weitere Umsatzsteuerthemen (2/2) Unternehmereigenschaft • Aufgriff in 7% der Fälle USt • 71% der geprüften Unternehmen hatten eine Unternehmensgröße von über 2.000 Mitarbeitern. • Mehrsteuern in 21% der Fälle. • Mehrbelastung im Mittel von 45% Fokus: Im Wesentlichen wurden in den aufgegriffenen Fällen die Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft (66,7%) und/oder die Bestimmung von Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft (33,3%) beanstandet. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 27
Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht wird zunehmend geprüft Nach Ansicht des Unternehmens relevant Von der BP aufgegriffen (Mehrfachnennungen waren möglich) Problembereiche werden von Unternehmen sowie der BP unterschiedlich gesehen: • Fokus Unternehmen: Quellensteuern auf Lizenzen/Dividenden u. Verrechnungspreise • Fokus BP: Hinzurechnungsbesteuerung Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 29
Fokusbereiche Die Beanstandungen durch die BP näher betrachtet Hinzurechnungsbesteuerung: • 80% Finanzierungstätigkeit • 20% Vertriebstätigkeit (zunehmend Feststellungen im Bereich sogenannter Limited-Risk-Distributoren) • Nachweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit häufiger bezweifelt (21,4%) Quellensteuern: • 75% Lizenzen • 41,7% Dividenden • Kaum Mehrbelastungen infolge Vorschriften zur Verhinderung von Treaty Shopping (nur in 25% der Fälle führte die Beanstandung zu Mehrsteuern) Betriebsstätten im Ausland: • Fokus auf Vertreterbetriebsstätten (35,7%) • feste Geschäftseinrichtungen (28,6%); • Aberkennung der finalen Verluste (35,7%) • Entstrickung von Wirtschaftsgütern hat in der BP-Praxis weiterhin keine Bedeutung (nur 1,6% der Fälle) Und: Prüfung Ort der Geschäftsleitung von im Ausland ansässigen (Tochter)Gesellschaften Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 30
Einflussgrößen und regionaler Standort für die Aufgriffswahrscheinlichkeit 1 2 1 Je größer die Unternehmen, Steuerliche Mehrbelastungen Im Westen Deutschlands führen umso eher entstehen aus den Verrechnungspreisen Verrechnungspreisthemen in Mehrbelastungen aus bei 80% der Unternehmen der Betriebsprüfungen häufiger zu Verrechnungspreisthemen. Umsatzklasse €500 Mio. bis Mehrbelastungen als in anderen €1 Mrd. Regionen Deutschlands. Fälle, in denen Verrechnungspreisthemen zu steuerlichen Steuerliche Mehrbelastung durch die BP in Bezug Mehrbelastungen durch die BP führten auf Verrechnungspreise Darstellung der Anteile „falls bei der BP aufgegriffen“ Darstellung der Anteile „falls bei der BP aufgegriffen“ Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 31
Relevante Verrechnungspreisthemen Relevante und durch BP aufgegriffene Dienstleistungsverrechnung und Umlagen (47%) sind Verrechnungspreisthemen die am häufigsten aufgegriffenen Verrechnungspreisthemen. Darstellung der Anteile „falls es eine BP gab“. Mehrfachnennungen • Der Umfang der Leistungen und die Höhe des waren möglich. Vergütungssatzes stehen insbesondere im Fokus. • Angesichts der neuen Verwaltungsgrundsätze für die Überprüfung der Einkünfteabgrenzung bei Umlageverträgen vom Juli 2018 wird die Prüfung von Kostenumlagen zukünftig vermutlich noch bedeutsamer werden. Warentransaktionen und Funktions- verlagerungen (je 15%) wurden hingegen weniger oft aufgegriffen. Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 32
Beanstandungen der Betriebsprüfung bzgl. der VP-Dokumentation In den meisten Fällen wird die Dokumentation der Verrechnungspreise angefragt (76,2%). 1 Der Hälfte der Falle, in denen es aufgrund der unzureichenden Dokumentation der Verrechnungspreise zu Mehrbelastungen kam, wurde diese von den befragten 2 Eine mit externer Unterstützung erstellte Dokumentation führt zu mehr Rechtssicherheit bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten. Unternehmen selbst erstellt. Dokumentation der Leistungs- beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen: Beanstandungen der BP nach Art der Erstellung der Verrechnungs- preisdokumentation Darstellung der Anteile „falls Mehrbelastung wegen Dokumentation der Leistungs- beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen.“ Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 33
Beanstandungen der BP in Bezug auf Verrechnungspreise 1 Im Zusammenhang mit Warentransaktionen resultieren Mehrbelastungen am häufigsten aus 2 Die Höhe der verrechneten Lizenzen ist auch ein häufiger Anpassungsgrund bei der Prüfung 3 Ursächlich für die Mehrbelastung i. Z. m. Dienstleistungen waren der Umfang der verrechneten der Beanstandung der Höhe der der Verrechnungspreise von Leistungen der Höhe nach (60,5%) Vergütung durch die BP (80.0%). immateriellen Wirtschaftsgütern sowie die Höhe der Stundensätze (52,9%). oder die Höhe des Gewinnauf- schlags (42,1%). Warentransaktionen Immaterielle Wirtschaftsgüter Dienstleistungen/Konzernumlagen/ Kostenumlagen Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 34
Formale Anforderungen und Aufgriffspunkte
Folgen von Fehlern in der Buchführung „Aufwendungen im Sinne des Absatzes Betroffene Aufwendungen, § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG: 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b und 7 sind • Nr. 1 Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer einzeln und getrennt von den sonstigen • Nr. 2 70% der angemessenen Bewirtungsaufwendungen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. • Nr. 3 Aufwendungen für Einrichtungen zur Bewirtung/Beherbergung von Soweit diese Aufwendungen nicht Nicht-Arbeitnehmern bereits nach Absatz 5 vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der • Nr. 4 Aufwendungen für Jagd/Fischerei etc. Gewinnermittlung nur berücksichtigt • Nr. 6b Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden, wenn sie nach Satz 1 • Nr. 7 andere Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. berühren besonders aufgezeichnet sind.“ § 4 Abs. 7 EStG Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 36
Auskunft zum innerbetrieblichen Kontrollsystem Das Vorhandensein und die Qualität des IKS • ist seit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 zu § 153 AO zu den GoBD elementar für die Enthaftung der verantwortlichen Personen, • wird in Betriebsprüfungen regelmäßig "Ich gehe (…) von einer leichtfertigen geprüft, Umsatzsteuerverkürzung aus, die „Einrichtung“ eines innerbetrieblichen Kontrollsystems genügt • zunehmend auch ohne konkreten Anlass eben nicht, wenn Maßnahmen wie Überprüfung, bzw. Prüfungsfeststellungen Organisation, Kommunikation und Schulung fehlen.“ Exemplarische Antwort einer Buß- und Strafsachenstelle „“ Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 37
Anforderung von Verfahrensdokumentationen Aus der Praxis: Anforderung von Grundsätze zur Inhalt Verfahrensdokumentationen im Rahmen der ordnungsgemäßen Führung • Allgemeine Anforderungen, Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung und Aufbewahrung von • Angaben zu Belegwesen, Büchern, Aufzeichnungen und • Aufzeichnung von Unterlagen in elektronischer Geschäftsvorfällen, Form sowie zum Datenzugriff • Internes Kontrollsystem, (GoBD 2.0), • Datensicherheit, • Unveränderbarkeit, BMF-Schreiben vom Protokollierung von Änderungen, 28.11.2019, anwendbar ab • Aufbewahrung, 1.1.2020 • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, • Verfahrensdokumentation • Datenzugriff Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 38
Ihre Ansprechpartner Henning Rolf Frank Pankoke Partner, RA/StB/FAStR Senior Manager, WP/StB/LL.M. Niederlassung Bielefeld Niederlassung Bielefeld Kreuzstraße 35 Kreuzstraße 35 33602 Bielefeld 33602 Bielefeld Tel. +49 521 96497-999 Tel. +49 521 96497-955 henning.rolf@pwc.com frank.pankoke@pwc.com Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung 10. Februar 2020 PwC 39
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