Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK

Die Seite wird erstellt Marion-Helene Prinz
 
WEITER LESEN
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Aktuelle Brennpunkte in der
steuerlichen Betriebsprüfung
Henning Rolf l Frank Pankoke

 10. Februar 2020
 Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Agenda

      1        Allgemeines zum Vorgehen bei einer Betriebsprüfung

              2        Einkommensteuer / Körperschaftsteuer

                  3        Gewerbesteuer

                  4        Umsatzsteuer

              5        Internationales Steuerrecht

      6        Formale Anforderungen und Aufgriffspunkte

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung            10. Februar 2020
PwC                                                                                2
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Allgemeines zum
Vorgehen bei einer
Betriebsprüfung
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Steuerliche Mehrbelastungen

Erhebliche Anpassungen im Schnitt bei drei Viertel der           Höhe der steuerlichen Mehrbelastung aus letzter BP
befragten Unternehmen                                            nach Unternehmensgröße
                                                                 Darstellung der Anteile „falls es bzgl. KSt und GewSt eine
1              Steuerliches Mehrergebnis zwischen €100.000 und
               €500.000 bei 28,4% der befragten Unternehmen.
                                                                 steuerliche Mehrbelastung gab“

2              Mehrbelastung in Höhe von €500.000 bis
               €1.000.000 bei 17,2% der befragten Unternehmen.

3
               Steuernachzahlungen und Zinsen zwischen
               €1.000.000 und €3.000.000 bei 15,2% der
               befragten Unternehmen.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                            10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                4
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Betriebsprüfungsklima

Verschlechterung des Betriebsprüfungsklimas im                      Klima während der BP
Vergleich zur letzten BP-Studie (2015)                              Darstellung der Anteile „falls es eine BP gab“

1              Sachlich-neutrales Klima bei 48,1% der befragten
               Unternehmen (in 2015 – 54%).

2              Als „freundschaftlich-entspannt“ bei 21% der Fälle
               (in 2015 – 49%).

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                             10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                 5
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Einsatz von Bundesbetriebsprüfern

Die Einbindung von Bundesbetriebsprüfern nimmt zu

1              Einsatz von Bundesbetriebsprüfern in 33,2% der befragten Unternehmen.

2              Keine Einbindung von Bundesbetriebsprüfern in 60,5% der Fälle.

3              Steigerung der Einbindung von Bundesbetriebsprüfern um mehr als 10% (in 2015 – 20%).

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                              10. Februar 2020
PwC                                                                                                                  6
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Betriebsprüfung
Möglichkeiten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung

                                                           • Unmittelbarer Zugriff auf das DV-System in Form eines Nur-Lesezugriffs
                                                           • Nutzung der eingesetzten Hard- und Software zur Prüfung der gespeicherten Daten durch
                                                             die Prüfer; Einweisung erforderlich
Unmittelbarer Datenzugriff
                                                           • Steuerpflichtiger/mit DV-System vertraute Person wertet die Daten nach den Vorgaben der
                                                             Finanzverwaltung maschinell aus
                                                           • Anschließend Durchführung eines Nur-Lesezugriffs
    Mittelbarer Datenzugriff
                                                           • Überlassung eines maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträgers zur Auswertung der
                                                             aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten zur Mitnahme aus der Sphäre des
                                                             Steuerpflichtigen
  Datenträgerüberlassung                                   • Einlesen der Daten ohne Installation von Fremdsoftware

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                               10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                                  7
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Einkommensteuer /
Körperschaftsteuer
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Prüfungsrelevante Standardthemen

                                                           • Rückstellungen sind bedeutsames Thema in
                                                             Steuerbilanz (63%) und werden in der Betriebsprüfung
                                                             am häufigsten aufgegriffen (62%)
                                                           • Mehrsteuern (Mittelwert) im Bereich der
                                                             Rückstellungen
                                                             − bei Unternehmen (1.000 -1.500 MA) über 50%
                                                             − bei Unternehmen (> 2.000 MA) rd. 30%
                                                           • Zinsschranke ist in der Steuererklärung ein weniger
                                                             relevantes Thema und wird auch selten geprüft.
                                                           • Bei Umwandlungen kam es bei nahezu jedem dritten
                                                             geprüften Unternehmen zum Aufgriff.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                  10. Februar 2020
PwC                                                                                                                      9
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung - Henning Rolf l Frank Pankoke - IHK
Kritische Rückstellung

Das Ergebnis verblüfft
• Aufwandsrückstellung führen häufig zu
  Mehrbelastungen (36,9%); die Betroffenen sind zu mehr
  als der Hälfte Unternehmen mit > 1.500 MA.
• Mehr Beachtung als bisher verdienen, die
  Garantierückstellung (mit 33,3%) und die Rückstellung
  für Prozessrisiken, die in 23,8% der Fälle Ursache für
  eine Nachzahlung im Bereich der Rückstellungen sind.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung   10. Februar 2020
PwC                                                                      10
Schwerpunkte bei Bewertung von Anlage-/Umlaufvermögen

• Bei einem Aufgriff von Bewertungsthemen durch die BP waren   • Häufiger Streitpunkt bei der Bewertung der Sachanlagen war die
  zu 46,2% Sachanlagen betroffen, bei denen es in 67,7% der      Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten (83,9%)
  Fälle zu Nachzahlungen kam.                                    und die planmäßige Abschreibung (67,7%).
• Häufigste Ursache für Mehrsteuer bei der Bewertung von       • Deutlich seltener wurde die Teilwertabschreibung genannt.
  Anlage- und Umlaufvermögen waren Vorräte (47,7%) und
  Sachanlagen (46,2%).

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                              10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                 11
Planmäßige Abschreibung im Bereich Sachanlagen

CMS ist gefordert                                          Beanstandungen im Bereich der planmäßigen Abschreibung bei
                                                           Sachanlagen betreffen erstaunlicher Weise zum deutlich
                                                           überwiegenden Teil den Abschreibungssatz.
                                                           • In Zeiten technikgestützter Eingabe der Stammdaten der
                                                             Sachanlagen sollte dies vermeidbar sein.
                                                           • Mehr Aufmerksamkeit bei Zugängen des Sachanlagevermögens.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                     10. Februar 2020
PwC                                                                                                                        12
Die Vorratsbewertung auf dem Prüfstand

Verbrauchsfolgeverfahren wesentliches Thema
• Verbrauchsfolgeverfahren wurden in 24,3% beanstandet.
• Weniger häufig wird das Augenmerk von Seiten der BP bei einem Aufgriff der Vorräte auf die Gruppenbewertung (9,1%) und die
  Festwertverfahren (3,0%) gelegt.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                       10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                          13
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Fokus

Hintergründe der Mehrsteuern bei vGA                       • 28,6% der Unternehmen sahen sich mit dem Thema verdeckte
                                                             Gewinnausschüttung (vGA) konfrontiert.
                                                           • Häufigste Anlässe für die Annahme einer vGA waren
                                                             Dienstleistungen (41,7%), entgeltlicher Austausch von
                                                             Wirtschaftsgütern (37,5%) und Darlehensbeziehungen zwischen
                                                             verbundenen Unternehmen (20,8%).
                                                           • Durchschnittlich hatten die Mehrbelastungen durch vGA einen
                                                             Anteil von 22% der gesamten Mehrbelastung aus der BP.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                        10. Februar 2020
PwC                                                                                                                           14
Umstrukturierungen

Jede dritte Betriebsprüfung führt zu Mehrbelastungen
wegen Umwandlungs-/Umstrukturierungsvorgängen
• Häufiger Prüfbereich sind Umwandlungen nach dem
  Umwandlungssteuergesetz (61% der Aufgriffe im Bereich
  Umstrukturierungen).
• Betriebsaufspaltungen (5,6%) sowie Einbringungen/
  Übertragungen von Wirtschaftsgütern oder Betrieben in
  Personengesellschaften werden seltener geprüft (16,7%).
• Umstrukturierungen werden häufiger bei größeren Unternehmen
  mit mind. 2.000 Mitarbeitern (62,5%) als bei kleineren
  Unternehmen (42,9%) aufgegriffen.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung        10. Februar 2020
PwC                                                                           15
Gewerbesteuer
Hot Topic der Betriebsprüfung
Hinzurechnung

Nach Ansicht des Unternehmens relevant                                    Von der BP aufgegriffen (Mehrfachnennungen waren möglich)

• Auffällig: Divergenz zwischen Verwaltung und BP bei Zinshinzurechnung
• Kürzung von Beteiligungserträgen wird kaum aufgegriffen

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                     10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                        17
Hinzurechnung

Hinzurechnung von Mieten und Pachtzinsen
• Unternehmen und Verwaltungsauffassung liegen näher beieinander: für 50,5% der befragten Unternehmen relevant und innerhalb dieser
  Gruppe von der BP in 40,6% der Fälle aufgegriffen.
• Hinzurechnung verteilt sich fast gleich auf Zahlungen für die Überlassung unbeweglicher und beweglicher Wirtschaftsgüter.
Hinzurechnung von Lizenzgebühren
• Dies war für jedes Dritte befragte Unternehmen relevant und wurde bei den betroffenen Unternehmen von der BP in 25% der Fälle
  aufgegriffen.
• Der Aufgriff betraf interessanterweise in der überwiegenden Mehrheit Lizenzgebühren mit Zahlungen ins Inland (65,2%) und weniger häufig
  ins Ausland (26,1%); ein Grund hierfür ist nicht ersichtlich.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                          10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                             18
Umsatzsteuer
Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen
Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten

                                                                                  Auswertung einer
                                                                                 Vielzahl von BP, die
                                                                                  PwC begleitet hat

                                                                                PwC BP-Studie unter
                                                                               Einbeziehung von mehr
                                                                                als 200 Unternehmen

                                                                                                                       zunehmende zeitliche
                             zunehmende inhaltliche                                                                   Inanspruchnahme der
                                   Tiefe von                                                                          Unternehmen durch die
                              Prüfungshandlungen                                                                             Prüfung

                                                  zunehmende tatsächliche                               zunehmende fachliche und
                                                    Mehrbelastung durch                                  technische Expertise der
                                                  Umsatzsteuer als Ergebnis   zunehmende Bedeutung                Prüfer
                                                       der Prüfungen            der Umsatzsteuer im
                                                                              Rahmen von Prüfungen

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                      10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                         20
Unabhängig von der Unternehmensgröße …

In der letzten Prüfung aufgegriffene Umsatzsteuerthemen    Themen der umsatzsteuerlichen BP nach Unternehmensgröße
Mehrfachnennungen waren möglich.                           Mehrfachnennungen waren möglich.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                  10. Februar 2020
PwC                                                                                                                     21
Betriebsprüfungsstudie
Wesentliche inhaltliche Themen

                                                                                                                  Platz 1:

                                                                                                        Beschränkung des Vorsteuerabzugs

                                                                                                        Der Vorsteuerabzug wurde versagt, weil
                                                           Platz   2                                    •   ein Zusammenhang mit nicht
                                                                                                            abzugsfähigen Betriebsausgaben
                                                           Versagung der Steuerfreiheit                     bestand
                                                           von Umsätzen
                                                                                                        •   kein Zusammenhang zu einer
                                                           •   wegen der unrichtigen Behandlung von         unternehmerischen Tätigkeit bestand
 Platz      3                                                  Umsätzen nach §4 Nr. 8-28 UStG (z.B.
                                                                                                        •   Pflichtangaben in Rechnungen
                                                               Vermietung und Verpachtung,
                                                                                                            fehlten
 Umsatzsteuerliche Organschaft                                 Heilbehandlungen,…)
                                                           •   wegen fehlender Belegnachweise,
 Hauptgrund für Mehrergebnis                                   insbesondere bei innergemeinschaftlichen
 • fehlende organisatorische oder                              Lieferungen sowie
 • fehlende wirtschaftliche Eingliederung                  •   wegen der falschen Zuordnung bei
 • zu Unrecht angenommene Organschaft                          Reihengeschäften
 • Übersehene Organschaft

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                              10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                 22
Dringender Handlungsbedarf aufgrund aktueller
Rechtsentwicklung

Sonderfall im Aufgriff bei steuerfreien Umsätzen waren die Nachweise                Grund für Feststellungen zu           Grund für Beanstandungen
für die Steuerfreiheit von grenzüberschreitenden Lieferungen                        den Nachweisen für die                bei den Nachweisen
(22%, neben dem Aufgriff der Zuordnung der bewegten oder unbewegten
                                                                                    Steuerfreiheit von grenz-             innergemeinschaftlicher
Lieferung im Rahmen umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte).
                                                                                    überschreitenden Lieferungen          Lieferungen

1           Neben dem Fehlen des Gelangensnachweises, des rechnungs-                Darstellung der Anteile „falls        Darstellung der Anteile „falls
            mäßigen Hinweises auf die Steuerfreiheit oder der USt-ID (je 38         Mehrsteuern wegen Nachweisen          Feststellungen sich auf
            Prozent), wurde insbesondere beanstandet, dass eine ungültige           für die Steuerfreiheit von            innergemeinschaftliche Leistungen
            USt-ID (63%) aufgezeichnet wurde!                                       grenzüberschreitenden Lieferungen“.   bezogen“.

2
            Dies führte bei 22% der betroffenen Unternehmen zu Mehrsteuern.
            Diese Mehrsteuern machten im Mittel 67 Prozent
            der gesamten Mehrbelastung aus.
             Achtung! Angesichts der aktuellen europäischen Entwicklungen
            (Quick-Fixes), wonach u. a. die USt-ID des Kunden zur zwingenden
            Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die
            innergemeinschaftliche Lieferung wird, wird dieser Bereich sicherlich
            auch zukunftig in den Fokus der Finanzverwaltung gelangen.
             Auch vor dem Hintergrund eines robusten Tax-Compliance-
            Management Systems ist Unternehmen anzuraten, entsprechende
            Belegnachweise zeitnah einzuholen.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                            10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                               23
Versagung des Vorsteuerabzugs auch aus fehlenden
Rechnungsmerkmalen

Der Vorsteuerabzug wurde im Einzelnen versagt                                            Fehlende, unzutreffende oder unzureichende
                                                                                         Pflichtangaben in der Rechnung
1           weil ein Zusammenhang mit nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben
            bestand (45%).                                                               Mehrfachnennungen waren möglich.
            weil kein Zusammenhang zu einer unternehmerischen Tätigkeit

2
            (zum Beispiel bei einer reinen Finanzholding)
            oder ein solcher zu vorsteuerschädlichen steuerfreien Umsätzen bestand
            oder aus der unrichtigen Aufteilung von Vorsteuer bei Eingangsleistungen
            (34%).

3
            weil Pflichtangaben in Rechnungen fehlten (20%). Bei den
            Pflichtangaben auf den Rechnungen ist auffallend, dass häufig
            grundlegende Rechnungsangaben fehlerhaft sind (siehe Schaubild).

             Die durch die BP festgesetzten Mehrsteuern betrugen im Mittel 72% der
            gesamten Mehrbelastung bei den jeweiligen Unternehmen.
             Aktuelle Rechtsentwicklung (EUGH vom 15. September 2016, C-516/14
            [Barlis], C-518/14 [Senatex] und nachfolgend BFH vom 20. Oktober 2016, V R
            54/14 und aktuelle Verwaltungsverlautbarungen) sollte nicht zum Anlass
            genommen werden, in Bezug auf die formellen Rechnungsanforderungen
            weniger Sorgfalt walten zu lassen.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                          10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                             24
Rechnungsberichtigung aus Sicht der Finanzverwaltung

              Rechnungsberichtigung – BMF-Schreiben,         Anschrift – BMF-Schreiben vom 07.12.2018
              Entwurf vom 15.10.2018 (noch nicht final)      • Es genügt, wenn der Unternehmer unter der
              bzw. OFD NRW vom 1. Feb 2017                     angegebenen Anschrift postalisch erreichbar
              • Rechnung ist materielle Voraussetzung für      ist
                den Vorsteuerabzug                           • Ebenso genügt eine c/o-Adresse (entgegen
              • Rückwirkende Korrektur gem. § 31 Abs. 5        Abschn. 14.5. Abs. 3 UStAE a.F.)
                UStDV möglich                                • Gilt sowohl für Leistenden als auch für
              • Mindestangaben erforderlich:                   Leistungsempfänger
                     Rechnungsaussteller
                     Leistungsempfänger
                     Leistungsbeschreibung                      Unklar: Berichtigung bis zur letzten
                     Entgelt                                   Verhandlung möglich, aber laut BMF-
                     gesondert ausgewiesene USt                Entwurf „kein rückwirkendes Ereignis
              • In hohem Maße unbestimmte,                                 iSv § 175 AO“?
                unvollständige oder offensichtlich falsche
                Angaben reichen nicht

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                     10. Februar 2020
PwC                                                                                                                        25
Weitere Umsatzsteuerthemen (1/2)

Umsatzsteuerliche                                          Steuerschuldnerschaft des                             Reihengeschäfte
Bemessungsgrundlage                                        Leistungsempfängers                                   • Aufgriff in der Zuordnung der bewegten oder
• Aufgriff in 21% der Fälle                                • Aufgriff in 19% der Fälle.                            unbewegten Lieferung im Rahmen
                                                                                                                   umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte in 8%
• 61% der in dieser Hinsicht geprüften                     • Je größer das Unternehmen, desto größer die           der Fälle (falschen Zuordnung der bewegten
  Unternehmen hatten mehr als 2.000 Mitarbeiter.             Aufgriffswahrscheinlichkeit (24 Prozent bei einer     Lieferungen oder einer falschen Anwendung
                                                             Unternehmensgröße ab 2.000 Mitarbeiter).
• Mehrsteuern in 61% der Fälle                                                                                     des Dreiecksgeschäfts)
                                                           • Mehrsteuern in 38% der Unternehmen
• 44% der gesamten Mehrbelastung.                                                                                • Unternehmen aller Größenordnungen in
                                                           • im Durchschnitt 54% der Mehrbelastung                 gleichem Maß betroffen.
 Themenschwerpunkte auch die grundsätzliche
Steuerbarkeit bestimmter Umsätze (wie etwa bei                                                                   • Mehrsteuern in 13% der Fälle
Schadensersatzleistungen, 37%) und die                                                                           • Mehrbelastung im Mittel von 41,5%.
Umqualifizierung von unentgeltlichen in entgeltliche
Leistungen (19%).                                                                                                 Aktuell: Als Teil der sogenannten Quick-Fixes
                                                                                                                 werden erstmalig Regelungen über das
                                                                                                                 Reihengeschäft in die Mehrwertsteuersystem-
                                                                                                                 richtlinie aufgenommen!

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                                10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                                   26
Weitere Umsatzsteuerthemen (2/2)

Unternehmereigenschaft
• Aufgriff in 7% der Fälle

                                                           USt
• 71% der geprüften Unternehmen hatten eine
  Unternehmensgröße von über 2.000
  Mitarbeitern.
• Mehrsteuern in 21% der Fälle.
• Mehrbelastung im Mittel von 45%
 Fokus: Im Wesentlichen wurden in den
aufgegriffenen Fällen die Unternehmereigenschaft
einer Holdinggesellschaft (66,7%) und/oder die
Bestimmung von Beginn und Ende der
Unternehmereigenschaft (33,3%) beanstandet.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung         10. Februar 2020
PwC                                                                            27
Internationales
Steuerrecht
Internationales Steuerrecht wird zunehmend geprüft

Nach Ansicht des Unternehmens relevant                                Von der BP aufgegriffen (Mehrfachnennungen waren möglich)

Problembereiche werden von Unternehmen sowie der BP unterschiedlich gesehen:
• Fokus Unternehmen: Quellensteuern auf Lizenzen/Dividenden u. Verrechnungspreise
• Fokus BP: Hinzurechnungsbesteuerung
Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                 10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                    29
Fokusbereiche

Die Beanstandungen durch die BP näher betrachtet
Hinzurechnungsbesteuerung:
• 80% Finanzierungstätigkeit
• 20% Vertriebstätigkeit (zunehmend Feststellungen im Bereich sogenannter Limited-Risk-Distributoren)
• Nachweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit häufiger bezweifelt (21,4%)
Quellensteuern:
• 75% Lizenzen
• 41,7% Dividenden
• Kaum Mehrbelastungen infolge Vorschriften zur Verhinderung von Treaty Shopping (nur in 25% der Fälle führte die Beanstandung zu
  Mehrsteuern)
Betriebsstätten im Ausland:
• Fokus auf Vertreterbetriebsstätten (35,7%)
• feste Geschäftseinrichtungen (28,6%);
• Aberkennung der finalen Verluste (35,7%)
• Entstrickung von Wirtschaftsgütern hat in der BP-Praxis weiterhin keine Bedeutung (nur 1,6% der Fälle)

                                            Und: Prüfung Ort der Geschäftsleitung von im Ausland ansässigen (Tochter)Gesellschaften

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                              10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                 30
Einflussgrößen und regionaler Standort für die
Aufgriffswahrscheinlichkeit

1                                                          2                             1
Je größer die Unternehmen,                                 Steuerliche Mehrbelastungen   Im Westen Deutschlands führen
umso eher entstehen                                        aus den Verrechnungspreisen   Verrechnungspreisthemen in
Mehrbelastungen aus                                        bei 80% der Unternehmen der   Betriebsprüfungen häufiger zu
Verrechnungspreisthemen.                                   Umsatzklasse €500 Mio. bis    Mehrbelastungen als in anderen
                                                           €1 Mrd.                       Regionen Deutschlands.

Fälle, in denen Verrechnungspreisthemen zu steuerlichen                                  Steuerliche Mehrbelastung durch die BP in Bezug
Mehrbelastungen durch die BP führten                                                     auf Verrechnungspreise
Darstellung der Anteile „falls bei der BP aufgegriffen“                                  Darstellung der Anteile „falls bei der BP aufgegriffen“

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                           10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                              31
Relevante Verrechnungspreisthemen

Relevante und durch BP aufgegriffene
                                                                    Dienstleistungsverrechnung und Umlagen (47%) sind
Verrechnungspreisthemen                                             die am häufigsten aufgegriffenen Verrechnungspreisthemen.
Darstellung der Anteile „falls es eine BP gab“. Mehrfachnennungen   • Der Umfang der Leistungen und die Höhe des
waren möglich.                                                        Vergütungssatzes stehen insbesondere im Fokus.
                                                                    • Angesichts der neuen Verwaltungsgrundsätze für die
                                                                      Überprüfung der Einkünfteabgrenzung bei Umlageverträgen
                                                                      vom Juli 2018 wird die Prüfung von Kostenumlagen
                                                                      zukünftig vermutlich noch bedeutsamer werden.
                                                                    Warentransaktionen und Funktions-
                                                                    verlagerungen (je 15%)
                                                                    wurden hingegen weniger oft
                                                                    aufgegriffen.

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                               10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                  32
Beanstandungen der Betriebsprüfung bzgl.
der VP-Dokumentation
In den meisten Fällen wird die Dokumentation der Verrechnungspreise angefragt (76,2%).

1              Der Hälfte der Falle, in denen es aufgrund der
               unzureichenden Dokumentation der Verrechnungspreise
               zu Mehrbelastungen kam, wurde diese von den befragten
                                                                       2   Eine mit externer Unterstützung erstellte Dokumentation
                                                                           führt zu mehr Rechtssicherheit bei der Erfüllung der
                                                                           Dokumentationspflichten.
               Unternehmen selbst erstellt.

Dokumentation der Leistungs-
beziehungen zwischen
verbundenen Unternehmen:
Beanstandungen der BP nach Art
der Erstellung der Verrechnungs-
preisdokumentation
Darstellung der Anteile „falls Mehrbelastung
wegen Dokumentation der Leistungs-
beziehungen zwischen verbundenen
Unternehmen.“

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                   10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                      33
Beanstandungen der BP in Bezug auf
Verrechnungspreise

1              Im Zusammenhang mit
               Warentransaktionen resultieren
               Mehrbelastungen am häufigsten aus
                                                           2       Die Höhe der verrechneten
                                                                   Lizenzen ist auch ein häufiger
                                                                   Anpassungsgrund bei der Prüfung
                                                                                                     3      Ursächlich für die Mehrbelastung
                                                                                                            i. Z. m. Dienstleistungen waren der
                                                                                                            Umfang der verrechneten
               der Beanstandung der Höhe der                       der Verrechnungspreise von               Leistungen der Höhe nach (60,5%)
               Vergütung durch die BP (80.0%).                     immateriellen Wirtschaftsgütern          sowie die Höhe der Stundensätze
                                                                   (52,9%).                                 oder die Höhe des Gewinnauf-
                                                                                                            schlags (42,1%).

Warentransaktionen                                         Immaterielle Wirtschaftsgüter             Dienstleistungen/Konzernumlagen/
                                                                                                     Kostenumlagen

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                               10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                  34
Formale
Anforderungen und
Aufgriffspunkte
Folgen von Fehlern in der Buchführung

„Aufwendungen im Sinne des Absatzes                                          Betroffene Aufwendungen, § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG:
5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b und 7 sind                                       •   Nr. 1  Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer
einzeln und getrennt von den sonstigen                                       •   Nr. 2  70% der angemessenen Bewirtungsaufwendungen
Betriebsausgaben aufzuzeichnen.                                              •   Nr. 3  Aufwendungen für Einrichtungen zur Bewirtung/Beherbergung von
Soweit diese Aufwendungen nicht                                                         Nicht-Arbeitnehmern
bereits nach Absatz 5 vom Abzug
ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der                                      •   Nr. 4 Aufwendungen für Jagd/Fischerei etc.
Gewinnermittlung nur berücksichtigt                                          •   Nr. 6b Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
werden, wenn sie nach Satz 1                                                 •   Nr. 7 andere Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. berühren
besonders aufgezeichnet sind.“

                                                           § 4 Abs. 7 EStG

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                                            10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                                               36
Auskunft zum innerbetrieblichen Kontrollsystem

                                                                             Das Vorhandensein und die Qualität des IKS

                                                                               •   ist seit dem BMF-Schreiben vom
                                                                                   14.11.2014 zu § 153 AO zu den GoBD
                                                                                   elementar für die Enthaftung der
                                                                                   verantwortlichen Personen,
                                                                               •   wird in Betriebsprüfungen regelmäßig
               "Ich gehe (…) von einer leichtfertigen                              geprüft,
               Umsatzsteuerverkürzung aus, die „Einrichtung“
               eines innerbetrieblichen Kontrollsystems genügt                 •   zunehmend auch ohne konkreten Anlass
               eben nicht, wenn Maßnahmen wie Überprüfung,                         bzw. Prüfungsfeststellungen
               Organisation, Kommunikation und Schulung
               fehlen.“

               Exemplarische Antwort einer Buß- und Strafsachenstelle   „“

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                  10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                     37
Anforderung von Verfahrensdokumentationen

                                                                                               Aus der Praxis: Anforderung von
 Grundsätze zur                                            Inhalt                              Verfahrensdokumentationen im Rahmen der
 ordnungsgemäßen Führung                                   • Allgemeine Anforderungen,         Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung
 und Aufbewahrung von                                      • Angaben zu Belegwesen,
 Büchern, Aufzeichnungen und                               • Aufzeichnung von
 Unterlagen in elektronischer                                Geschäftsvorfällen,
 Form sowie zum Datenzugriff                               • Internes Kontrollsystem,
 (GoBD 2.0),                                               • Datensicherheit,
                                                           • Unveränderbarkeit,
 BMF-Schreiben vom                                           Protokollierung von Änderungen,
 28.11.2019, anwendbar ab                                  • Aufbewahrung,
 1.1.2020                                                  • Nachvollziehbarkeit und
                                                             Nachprüfbarkeit,
                                                           • Verfahrensdokumentation
                                                           • Datenzugriff

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                                                        10. Februar 2020
PwC                                                                                                                                          38
Ihre Ansprechpartner

                                              Henning Rolf              Frank Pankoke
                                              Partner, RA/StB/FAStR     Senior Manager, WP/StB/LL.M.
                                              Niederlassung Bielefeld   Niederlassung Bielefeld
                                              Kreuzstraße 35            Kreuzstraße 35
                                              33602 Bielefeld           33602 Bielefeld
                                              Tel. +49 521 96497-999    Tel. +49 521 96497-955
                                              henning.rolf@pwc.com      frank.pankoke@pwc.com

Aktuelle Brennpunkte in der steuerlichen Betriebsprüfung                                               10. Februar 2020
PwC                                                                                                                  39
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.

pwc.de

© 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Alle Rechte vorbehalten. "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft
der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.
Sie können auch lesen