Aktuelles vom Regelermittlungsausschuss - Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Arbeitsgruppe 9.21 "Gesetzliches Messwesen"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aktuelles vom Regelermittlungsausschuss Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Arbeitsgruppe 9.21 „Gesetzliches Messwesen“ Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2018
Mitglieder • Dem Ausschuss gehören an: PTB 2 Personen zuständige Ländesbehörden 4 Personen Konformitätsbewertungsstellen 2 Personen staatlich anerkannte Prüfstellen 1 Person Wirtschaftsverbände - Hersteller von Messgeräten 4 Personen - Verwender von Messgeräten 4 Personen Verbraucherverbände 1 Person • Ständige Gäste: BMWi, DAkkS Seite 3 von 16
Sitzungen im Jahr 2018 12. Sitzung des REA Termin: 10. April 2018 Ort: PTB Berlin 13. Sitzung des REA Termin: 25. September 2018 Ort: PTB Berlin 19 öffentliche Beschlüsse Schwerpunkte: • Abgasmessgeräte • Referenztabellen • Neue Teilgeräte • Projektgruppenarbeit • Weiterentwicklung des Regeldokumentes Seite 4 von 16
Beschluss 3/13 – Abgasmessgeräte (Benzin) Für Geräteart 12.13 „EU‐Abgasanalysatoren“ wird am Ende des Abschnitts „Regeln und Erkenntnisse zu den Verwendungspflichten“ folgender zweiter Anstrich ergänzt: „‐ Genauigkeit: Ab 01.01.2019 sind für Messungen an Fahrzeugen ab Emissionsstufe EURO 6/VI und höher mindestens Messgeräte der Genauigkeitsklasse 0 zu verwenden.“ Festlegung der Genauigkeitsklasse 0 (und besser) für EURO 6/VI – Fahrzeuge (Erforderlich aufgrund der mit der Änderung der AU‐RL eingeführten niedrigeren Grenzwerte.) Seite 5 von 16
Beschlüsse 1/13 u. 2/13 – Abgasmessgeräte (Diesel) … „Folgende zurzeit noch nicht in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente sind ebenfalls zur Anwendung geeignet, die wesentlichen Anforderungen, die von diesen Dokumenten abgedeckt werden, zu erfüllen, entfalten jedoch keine Vermutungswirkung: Klimatische, mechanische und elektromagnetische Umgebungsbedingungen gemäß: ‐ OIML R99‐1 ‐2 „Instruments for measuring vehicle exhaust emissions. Part 1: Metrological and technical requirements. Part 2: Metrological controls and performance tests.” (2008)“ Festlegung von technischen Spezifikationen für Software und für Umgebungsbedingungen: • Welmec 7.2 „Softwareleitfaden“ (2015) • OIML R99 „Instruments for measuring vehicle exhaust emissions.” (2008) Festlegung von Verwendungsanforderungen für die Wartung: • Anlage 18 Abschnitt 9 Nummer 4 der Eichordnung Seite 6 von 16
Beschluss 6/13 – DVGW Arbeitsblätter Das Regeldokument wird in den Nummern • 5.26 EU‐Gaszähler, • 5.27 EU‐Gaszähler mit eingebauter Temperaturumwertung, • 5.28 Gaszähler für die Industrie, • 5.30 Wirkdruckgaszähler, … um die von der PG „DVGW‐Arbeitsblätter“ erarbeiteten in Anlage 3.3.1 dargestellten Inhalte erweitert. Die Projektgruppe wird mit Dank für die geleistete Arbeit aufgelöst. Erste Referenztabellen zur Zuordnung der Inhalte von Regeln zu den jeweiligen Anforderungen des Mess‐ und Eichrechts im Bereich der Verwendungsanforderungen Seite 7 von 16
Referenztabellen – Auszug Seite 9 von 16
Beschluss 1/12 – Feststellung zu Choirometern Der REA stellt nach Kenntnisnahme und Diskussion der vorliegenden Stellungnahmen fest, dass die ermittelten Regeln bei Choirometern (Nr. 9.6) grundsätzlich geeignet sind, die von den jeweiligen Regeln abgedeckten wesentlichen Anforderungen zu konkretisieren. Verfahren nach §46 (3) u. (4) MessEG Verfahren ist für den REA abgeschlossen Technische Spezifikationen für Choirometer werden aktuell mit dem Ziel einer transparenteren Darstellung überarbeitet; im Anschluss entscheidet der REA über deren Ermittlung Seite 10 von 16
Beschluss 13/13 – Feststellung zu Flüssigkeitsmaßen Der Regelermittlungsausschuss stellt fest, dass für die im Kapitel 2.1.1 der PTB‐A 4.1 (1989) festgelegten Maße für das Volumen von 0,25 l ein offensichtlicher Schreibfehler vorliegt und deshalb dieser Eintrag nicht zur Konkretisierung der wesentlichen Anforderungen für Flüssigkeitsmaße (5.8) geeignet ist. Richtig sind die Maße 62 mm für den min. Innendurchmesser und 68 mm für den max. Innendurchmesser. Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger durch die PTB Im Regeldokument bzgl. der PTB‐A 4.1 folgender Text ergänzt: „Abweichend davon gelten für die Einträge in Kapitel 2.1.1 zum Volumen von 0,25 l die Maße 62 mm für den min. Innendurchmesser und 68 mm für den max. Innendurchmesser.“ Seite 11 von 16
Beschlüsse 7/13, 8/13 u. 9/13 – Begriffsbestimmungen … 10.12 TG: Drucksensoren … 3.5 TG: Temperaturfühler und Anzeige‐ und Auswertegeräte für tragbare Elektrothermometer mit einem oder mehreren austauschbaren Temperaturfühlern … 13.5 TG: Externe Sonden für Ortsdosimeter … Teilgeräte wurden mit der Änderungen der Mess‐ und Eichverordnung im August 2017 eingeführt. Im nächsten Schritt: Regeln Seite 12 von 16
Projektgruppen im Jahr 2018 • „Fehlergrenzen von Abgasmessgeräten“ (aufgelöst) • „Holzvermessung“ • „DVGW-Arbeitsblätter“ (aufgelöst) • „Schüttdichtemessgeräte“ (Arbeit abgeschlossen) Seite 13 von 16
Weiterentwicklung des Regeldokumentes • Zusammenstellung aller Regeln und Erkenntnisse in einem Dokument • Bekanntmachung der Fundstelle des Dokuments im Bundesanzeiger • Aktuell im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 04.06.2018 B6): 11. Fassung (Stand: 10. April 2018) https://dx.doi.org/10.7795//510.20180412 • In Kürze: 12. Fassung (Stand: 25. September 2018) https://dx.doi.org/10.7795/510.20181010 Seite 14 von 16
Ausblick 2019 • Referenztabellen • Projektgruppenarbeit • Verwendungsanforderungen für Wasserstoffzapfsäulen • Weiterentwicklung des Regeldokumentes • Geplant: 14. Sitzung des REA im 1. Quartal 2019 Seite 15 von 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin Bundesallee 100 38116 Braunschweig Dr.-Ing. Sascha Mäuselein Arbeitsgruppe 9.21 „Gesetzliches Messwesen“ Telefon: 0531 592-9210 E-Mail: sascha.maeuselein@ptb.de www.ptb.de
Sie können auch lesen