Kommunalaufsichtliches Gespräch mit Vertretern des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Walkenried - am 17.10.2018 in Walkenried - Bad ...
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Kommunalaufsichtliches Gespräch mit Vertretern des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Walkenried am 17.10.2018 in Walkenried xx.xx.2018 SEITE 1
Ausgangslage I Stabilisierungsvereinbarung vom 31.08.2016 Erhalt einer Stabilisierungshilfe in Höhe von 10.205.000 € am 04.10.2016 Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde zum 01.11.2016 Zielsetzungen: Ab 2017 dauerhafter Ausgleich der Ergebnishaushalte und Erwirtschaftung von strukturellen Überschüssen zur Rückführung der Altfehlbeträge (dazu Einsetzen von Überschüssen und Verbesserungen im Rahmen des Haushaltsvollzuges grundsätzlich vollständig zum schnellstmöglichen Abbau) Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben mittelfristig ohne Aufnahme genehmigungspflichtiger Liquiditätskredite Prüfung einer Veräußerung des nicht zwingend zur Aufgabenerfüllung benötigten Vermögens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten SEITE 2
Ausgangslage II Konsolidierungsmaßnahmen nach der Stabilisierungsvereinbarung: Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2017 auf 460% und in 2019 auf 500% (Grundsteuer A identisch erhöht) (Durchschnitt LK Gö. in 2017: GSt. A = 384% (Ld. 2016: 354%), GSt. B =388% (Ld. 2016: 368%)) Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in 2017 auf 450% (Durchschnitt LK Gö. in 2017: 384% (Ld. 2016: 352%)) Angleichung der Hundesteuersätze von Walkenried und Wieda zum 01.07.2016 Angleichung der Zweitwohnungssteuer und Erhöhung auf 10% (vorher 7%) zum 01.01.2017 Einsparungen bei Bildung einer Einheitsgemeinde (unterstellt) Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-) Ausschöpfen sämtlicher Ertragsmöglichkeiten (-) zusätzlich beschlossen: Einführung Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2020 SEITE 3
Ausgangslage III Nichteinhaltung der Stabilisierungsvereinbarung Ursachen für die Nichteinhaltung: 2017: Aufgrund nicht wirksamer Haushaltssatzungen 2016 der ehem. Mitgliedsgemeinden wurden Unterhaltungsmaßnahmen aus 2016 (z. B. Erneuerung Dacheindeckung Kurhaus Wieda in Höhe von 180.000 €) neu veranschlagt (ausnahmsweise nicht beanstandet im Hinblick auf ausgewiesene Überschüsse in den Folgejahren). 2018: unvorhersehbare zu leistende Gewerbesteuerrückzahlungen sowie nicht erfolgte Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. nicht erfolgte Kompensationsmaßnahmen SEITE 4
Ausgangslage IV Haushaltsplan 2018: unvorhersehbare Gewerbesteuerrückzahlungen (grundsätzlich nicht kompensierungspflichtig) Selbst nach Abzug der Veränderungen bei den mit den Gewerbesteuer- rückzahlungen zusammenhängenden Positionen wäre in 2018 ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die nach Abzug der Veränderungen bei den mit den Gewerbesteuer- rückzahlungen zusammenhängenden Positionen verbleibenden negativen Abweichungen von den Finanz-Eckdaten der Stabilisierungsvereinbarung in 2018 und 2019 sind grundsätzlich kompensierungspflichtig. kritisch zu betrachtende Investitionen in freiwillige Leistungen im Hinblick auf nicht gegebene dauernde Leistungsfähigkeit und notwendige Einhaltung der Stabilisierungsvereinbarung (Genehmigung der Kreditermächtigung verbunden mit aufschiebender Bedingung) SEITE 5
Haushaltsplanung 2017-2021: SEITE 6
Jahresabschlüsse Plan/Ist: SEITE 7
Entwicklung der Sollfehlbeträge und des kumulierten Ergebnisses: SEITE 8
Daten der Haushaltswirtschaft: (Stand: 31.12.17): 1.400.000 Euro Liquiditätskredite (2.250.000) 1.622.815 Euro Investitionskredite (3.028.815) (aber deutliche Erhöhung, wenn Kreditermächtigung 2017 in Anspruch genommen wird) 4.456 Einwohner*innen (Stand: 30.06.17) 314,18 Euro/Einwohner*in Liquiditätskreditstand (503,58) 364,19 Euro/Einwohner*in Investitionskreditstand (677,89) Gemeinden mit 3.000-
Bevölkerungsentwicklung: SEITE 10
Risiken für den Haushalt: Unvorhersehbare Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen in das Infrastrukturvermögen können sich negativ auf die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken. In der Vergangenheit wurden für die bauliche Unterhaltung an gemeindeeigenen Gebäuden und am übrigen Infrastrukturvermögen nicht einmal die dringend notwendigen Mittel bereitgestellt. vorgesehene Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht umsetzbar Besoldungs- und Tarifsteigerungen müssen zusätzlich erwirtschaftet werden Trennung von Grundstücken und Gebäuden notwendig zur Erfüllung der Vorgaben der Stabilisierungsvereinbarung bisher keine intensive Auseinandersetzung mit dem Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung geringere Schlüsselzuweisungen wegen negativer Bevölkerungsentwicklung eingeschränkte Validität der Haushaltsdaten durch fehlende geprüfte Jahresabschlüsse SEITE 11
Mögliche Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: Auswirkungen des Gemeindegrößenansatzes nach § 5 NFAG auf der Basis der Festsetzung FAG 2018 1. Status Quo (Gemeinde mit 4.568 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 100,0) =1.217.360 Schlüsselzuweisungen Gemeinde Walkenried (2018) 2. Gemeinde mit 12.012 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 102,0) =4.181.760 Schlüsselzuweisungen neu (Walkenried 1.288.416 und Bad Sachsa 2.893.344) =3.994.360 Schlüsselzuweisungen einzeln (Walkenried 1.217.360 und Bad Sachsa 2.777.000) +187.400 Differenz gesamt (davon fiktiver Anteil Walkenried +71.056 Euro und Bad Sachsa +116.344) 3. Gemeinde mit 22.611 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 111,3) =8.194.344 Schlüsselzuweisungen neu (Walkenried 1.620.264, Bad Sachsa 3.433.672 und Bad Lauterberg im Harz 3.140.400) =6.249.312 Schlüsselzuweisungen einzeln (Walkenried 1.217.360, Bad Sachsa 2.777.000 und Bad Lauterberg 2.254.952) +1.945.032 Differenz gesamt (davon fiktiver Anteil Walkenried +402.904 Euro, Bad Sachsa +656.672 und Bad Lauterberg +885.448) SEITE 12
Fazit Kommunalaufsicht: Im Hinblick auf die Vorlage künftiger Haushaltssatzungen hängt es u.a. von der Einhaltung der Stabilisierungsvereinbarung ab, ob kommunalaufsichtliche Maßnahmen getroffen werden müssen, z. B. die Genehmigungen für genehmigungspflichtige Festsetzungen versagt werden oder verbunden mit Nebenbestimmungen erteilt werden oder die Haushaltssatzung beanstandet wird. Im Übrigen wird bei der Vorlage künftiger Haushaltssatzungen insbesondere im Hinblick auf die Validität der Daten durch geprüfte Jahresabschlüsse zu entscheiden sein, ob die Prüfung der Haushaltssatzung wegen Unvollständigkeit abgelehnt wird. SEITE 13
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! SEITE 14
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