Kommunalaufsichtliches Gespräch mit Vertretern des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Walkenried - am 17.10.2018 in Walkenried - Bad ...

Die Seite wird erstellt Stefan-Di Kurz
 
WEITER LESEN
Kommunalaufsichtliches Gespräch
   mit Vertretern des Rates und der
Verwaltung der Gemeinde Walkenried
          am 17.10.2018 in Walkenried

                                        xx.xx.2018
                                                SEITE 1
Ausgangslage I

Stabilisierungsvereinbarung vom 31.08.2016
  Erhalt einer Stabilisierungshilfe in Höhe von 10.205.000 € am
  04.10.2016
  Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde zum 01.11.2016

Zielsetzungen:
  Ab 2017 dauerhafter Ausgleich der Ergebnishaushalte und
  Erwirtschaftung von strukturellen Überschüssen zur Rückführung der
  Altfehlbeträge (dazu Einsetzen von Überschüssen und Verbesserungen
  im Rahmen des Haushaltsvollzuges grundsätzlich vollständig zum
  schnellstmöglichen Abbau)
  Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben mittelfristig ohne Aufnahme
  genehmigungspflichtiger Liquiditätskredite
  Prüfung einer Veräußerung des nicht zwingend zur Aufgabenerfüllung
  benötigten Vermögens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten

                                                                        SEITE 2
Ausgangslage II
Konsolidierungsmaßnahmen nach der Stabilisierungsvereinbarung:
  Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2017 auf 460% und in
  2019 auf 500% (Grundsteuer A identisch erhöht) (Durchschnitt LK Gö. in
  2017: GSt. A = 384% (Ld. 2016: 354%), GSt. B =388% (Ld. 2016: 368%)) 
  Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in 2017 auf 450%
  (Durchschnitt LK Gö. in 2017: 384% (Ld. 2016: 352%)) 
  Angleichung der Hundesteuersätze von Walkenried und Wieda zum
  01.07.2016 
  Angleichung der Zweitwohnungssteuer und Erhöhung auf 10% (vorher 7%)
  zum 01.01.2017 
  Einsparungen bei Bildung einer Einheitsgemeinde (unterstellt) 
  Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und
  den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-)
  Ausschöpfen sämtlicher Ertragsmöglichkeiten (-)
zusätzlich beschlossen:
  Einführung Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2020
                                                                           SEITE 3
Ausgangslage III

Nichteinhaltung der Stabilisierungsvereinbarung

Ursachen für die Nichteinhaltung:
  2017: Aufgrund nicht wirksamer Haushaltssatzungen 2016 der ehem.
  Mitgliedsgemeinden wurden Unterhaltungsmaßnahmen aus 2016 (z. B.
  Erneuerung Dacheindeckung Kurhaus Wieda in Höhe von 180.000 €) neu
  veranschlagt (ausnahmsweise nicht beanstandet im Hinblick auf
  ausgewiesene Überschüsse in den Folgejahren).
  2018: unvorhersehbare zu leistende Gewerbesteuerrückzahlungen sowie
  nicht erfolgte Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und
  Dienstleistungen bzw. nicht erfolgte Kompensationsmaßnahmen

                                                                        SEITE 4
Ausgangslage IV

Haushaltsplan 2018:
  unvorhersehbare Gewerbesteuerrückzahlungen (grundsätzlich nicht
  kompensierungspflichtig)
  Selbst nach Abzug der Veränderungen bei den mit den Gewerbesteuer-
  rückzahlungen zusammenhängenden Positionen wäre in 2018 ein
  Fehlbetrag im Ergebnishaushalt ausgewiesen.
  Die nach Abzug der Veränderungen bei den mit den Gewerbesteuer-
  rückzahlungen zusammenhängenden Positionen verbleibenden negativen
  Abweichungen von den Finanz-Eckdaten der Stabilisierungsvereinbarung
  in 2018 und 2019 sind grundsätzlich kompensierungspflichtig.
  kritisch zu betrachtende Investitionen in freiwillige Leistungen im Hinblick
  auf nicht gegebene dauernde Leistungsfähigkeit und notwendige
  Einhaltung der Stabilisierungsvereinbarung (Genehmigung der
  Kreditermächtigung verbunden mit aufschiebender Bedingung)

                                                                                 SEITE 5
Haushaltsplanung 2017-2021:

                              SEITE 6
Jahresabschlüsse Plan/Ist:

                             SEITE 7
Entwicklung der Sollfehlbeträge und des
kumulierten Ergebnisses:

                                          SEITE 8
Daten der Haushaltswirtschaft:
(Stand: 31.12.17):

      1.400.000 Euro Liquiditätskredite (2.250.000)
      1.622.815 Euro Investitionskredite (3.028.815)
               (aber deutliche Erhöhung, wenn Kreditermächtigung 2017 in Anspruch genommen wird)

             4.456 Einwohner*innen (Stand: 30.06.17)

           314,18 Euro/Einwohner*in Liquiditätskreditstand (503,58)
           364,19 Euro/Einwohner*in Investitionskreditstand (677,89)

Gemeinden mit 3.000-
Bevölkerungsentwicklung:

                           SEITE 10
Risiken für den Haushalt:
Unvorhersehbare Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen in das
Infrastrukturvermögen können sich negativ auf die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken.
In der Vergangenheit wurden für die bauliche Unterhaltung an
gemeindeeigenen Gebäuden und am übrigen Infrastrukturvermögen nicht
einmal die dringend notwendigen Mittel bereitgestellt.
vorgesehene Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht umsetzbar
Besoldungs- und Tarifsteigerungen müssen zusätzlich erwirtschaftet werden
Trennung von Grundstücken und Gebäuden notwendig zur Erfüllung der
Vorgaben der Stabilisierungsvereinbarung
bisher keine intensive Auseinandersetzung mit dem Anpassungsbedarf bei
den Einrichtungen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
geringere Schlüsselzuweisungen wegen negativer Bevölkerungsentwicklung
eingeschränkte Validität der Haushaltsdaten durch fehlende geprüfte
Jahresabschlüsse
                                                                            SEITE 11
Mögliche Entwicklung der
Schlüsselzuweisungen:
Auswirkungen des Gemeindegrößenansatzes nach § 5 NFAG auf der Basis der Festsetzung FAG 2018

1. Status Quo (Gemeinde mit 4.568 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 100,0)
   =1.217.360          Schlüsselzuweisungen Gemeinde Walkenried (2018)

2. Gemeinde mit 12.012 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 102,0)
   =4.181.760          Schlüsselzuweisungen neu (Walkenried 1.288.416 und Bad Sachsa 2.893.344)
   =3.994.360          Schlüsselzuweisungen einzeln (Walkenried 1.217.360 und Bad Sachsa 2.777.000)
     +187.400          Differenz gesamt (davon fiktiver Anteil Walkenried +71.056 Euro und Bad Sachsa +116.344)

3. Gemeinde mit 22.611 Einwohner*innen im Durchschnitt; Multiplikator nach § 5 NFAG = 111,3)
   =8.194.344          Schlüsselzuweisungen neu (Walkenried 1.620.264, Bad Sachsa 3.433.672 und Bad
                       Lauterberg im Harz 3.140.400)
   =6.249.312          Schlüsselzuweisungen einzeln (Walkenried 1.217.360, Bad Sachsa 2.777.000 und
                       Bad Lauterberg 2.254.952)
   +1.945.032          Differenz gesamt (davon fiktiver Anteil Walkenried +402.904 Euro, Bad Sachsa +656.672 und Bad
                       Lauterberg +885.448)

                                                                                                           SEITE 12
Fazit Kommunalaufsicht:

Im Hinblick auf die Vorlage künftiger Haushaltssatzungen hängt es u.a. von
der Einhaltung der Stabilisierungsvereinbarung ab, ob
kommunalaufsichtliche Maßnahmen getroffen werden müssen, z. B.

  die Genehmigungen für genehmigungspflichtige Festsetzungen versagt
  werden oder verbunden mit Nebenbestimmungen erteilt werden oder
  die Haushaltssatzung beanstandet wird.

Im Übrigen wird bei der Vorlage künftiger Haushaltssatzungen
insbesondere im Hinblick auf die Validität der Daten durch geprüfte
Jahresabschlüsse zu entscheiden sein, ob die Prüfung der
Haushaltssatzung wegen Unvollständigkeit abgelehnt wird.

                                                                             SEITE 13
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit!

                  SEITE 14
Sie können auch lesen