Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P
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Erlebnisreisen Albanien und der Ohridsee 9 Tage-Reise ab 1.599,- € p.P Das letzte Geheimnis Europas Ihre Reisetermine: April bis Oktober 2023
Albanien und der Ohridsee Das letzte Geheimnis Europas Entdecken Sie eines der letzten Naturparadiese Europas! Lassen Sie sich von der Vielfalt aus grandiosen Naturwundern, zer- klüfteten Gebirgen, orientalischen Städten und kulturhistorischen Kostbarkeiten begeistern. Faszinierende, fast unberührte Berglandschaften mit wildromantischen Tälern, malerische Buchten und Strände, Ausgrabungen und Ruinen zeugen von ei- ner großen Vergangenheit. Ein Abstecher nach Nordmazedonien, zum Ohridsee, rundet die Reise ab. An den Ufern des Sees überrascht eine Vielzahl von Kirchen. Das UNESCO Welterbe ist auch als „Jerusalem des Balkans“ bekannt. malerische Küstenstraße entlang der albani- turerbes. Auf dem Weg zur UNESCO-Stadt schen Riviera. Einzigartige Natur erwartet besichtigen Sie das Kloster Sv. Naum, wel- Sie im Llogara Nationalpark. Nächster Halt ches in einzigartiger Natur eingebettet ist. ist Himara - ein wahres Juwel Süd-Albaniens. Hier befindet sich nicht nur das Kloster, Auf der Halbinsel von Porto Palermo machen sondern auch die Quellen des Ohridsees, die Sie einen Fotostopp, um das massive, dreie- Sie bei einer Ruderbootsfahrt erkunden. ckige Fort von Ali Pasha zu fotografieren. Danach Fahrt zu Ihrem Hotel in Ohrid. Weiterfahrt zu Ihrem Hotel nach Saranda. 7. Tag: Ohrid - Elbasan - Tirana 4. Tag: Saranda - Butrint - Ksamil - Blue Eye - Heute beginnen Sie den Tag mit einer kurzen Gjirokastra Schifffahrt am Ohrid-See und lassen das Flair Zunächst besichtigen Sie heute Butrint, wel- der Stadt vom Wasser aus auf Sie wirken. ches zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt. Bei Danach erkunden Sie die Stadt zu Fuß. Nach- Ausgrabungen wurde hier eine Vielzahl anti- mittags Rückfahrt nach Albanien, entlang ker Gebäude entdeckt. Teile hiervon sind der alten Römerstraße „Via Egnatia“. Sie er- 1. Tag: Deutschland - Tirana - Durres noch erstaunlich gut erhalten. Weiterfahrt reichen die Stadt Elbasan. Nach einer kurzen Individuelle Anreise zum Flughafen Hanno- nach Ksamil. Auf dem Weg nach Gjirokastra Besichtigung fahren Sie weiter zu Ihrem ver und Flug nach Tirana (Umsteigeverbin- sehen Sie noch das „Blue Eye“. Anschließend Hotel in Tirana. dung). Empfang durch Ihre örtliche Deutsch Weiterfahrt zu Ihrem Hotel in Gjirokastra. sprechende Reiseleitung und Transfer zu Ih- 8. Tag: Tirana: Stadtbesichtigung Kruja rem Hotel in Durres. 5. Tag: Gjirokastra - Korca Fahrt nach Kruja, zur Stadt des Nationalhel- Morgens Besichtigung von Gjirokastra, wel- den Skanderbeg. Sie sehen die beeindru- 2. Tag: Durres - Berat - Apollonia - Vlora ches ebenfalls zum UNESCO-Weltkulturerbe ckende Festung und die Altstadt mit dem Morgens Besichtigung von Durres und Wei- gehört. Die Stadt wird auch „Stadt der Stei- orientalisch anmutenden Bazar. Danach Wei- terfahrt nach Berat. Die Stadt der 1.000 ne“ genannt. Sie besuchen die Festung und terfahrt nach Tirana. Ausführliche Stadtbe- Fenster - wie Berat auch genannt wird - und wer Interesse hat, kann auch das einzige sichtigung, bei der Sie u.a. den Skanderbeg- ihre noch heute bewohnte Festung zählen Waffenmuseum Albaniens besuchen. Da- Platz mit seinen italienischen Prachtbauten zum UNESCO-Weltkulturerbe. Danach Wei- nach geht es weiter durch die Bergwelt Alba- und den ehemaligen Amtssitz von Envher terfahrt zu den Ausgrabungen von Apollo- niens nach Korca. Bezug Ihres Hotels. Hoxher sehen werden. Abends beziehen Sie nia. Vor über 2.500 Jahren errichteten die Ihr Hotel in Tirana. Griechen hier zu Ehren Apollos eine Kolonie. 6. Tag: Korca - Ohrid Nach der Besichtigung Weiterfahrt zu Ihrem Morgens Besichtigung von Korca, danach 9. Tag: Tirana - Rückflug nach Deutschland Hotel in Vlora. Weiterfahrt zur nordmazedonischen Grenze Transfer zum Flughafen Tirana und Rückflug und zum berühmten Ohridsee. Der See ist nach Hannover (Umsteigeverbindung). Indi- 3. Tag: Vlora - Llogara Nationalpark - Saranda der älteste und tiefste See Europas. Die Stadt viduelle Heimreise. Heute verlassen Sie Vlora und fahren über die und der See sind Teil des UNESCO-Weltkul-
Eingeschlossene Leistungen: Hotelbeispiele: • Flug ab/bis Hannover mit Austrian Airlines Durres, As Hotel**** Allgemeine Bedingungen: oder Lufthansa in der Economy Class inkl. Vlora, Regina City Hotel**** Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Steuern und Gebühren Saranda, Mediterrane Hotel**** Flugplanänderungen. Es gelten die • 8 Übernachtungen mit Halbpension im DZ Gjirokastra, Cajupi Hotel*** Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 3-4 Sterne-Hotels Korca, Grand Hotel Palace*** (AGB)/ Reisebedingungen von mun- • 1 Reiseführer pro Zimmer Ohrid, Aqualina Hotel**** do Reisen GmbH & Co. KG. • Örtliche Deutsch sprechende Reiselei- Tirana, Hotel Dinasty**** tung Reiseversicherungen: Reisetermine: Wir empfehlen dringend den Ab- Eingeschlossene Highlights: 01.04. - 09.04.2023 16.09. - 24.09.2023 schluss einer Reise-Rücktrittskosten-- + Stadtführungen in Durres, Gjirokastra, Kor- 29.04. - 07.05.2023 07.10. - 15.10.2023 Versicherung. Die Höhe der Prämie ca, Kruja, Ohrid und Tirana 03.06. - 11.06.2023 richtet sich nach dem Reisepreis. Die + Besichtigung der Festung Berat Informationsblätter zu Versicherungs- + Ausgrabungen von Apollonia Zusatzleistung: produkten können Sie vor Abschluss + Besichtigung von Butrint "Zug zum Flug" auf Anfrage zubuchbar der Versicherung bei uns anfordern. + Besichtigung der Festung von Gjirokastra Eine Reiserücktrittskostenversicherung + Besichtigung des Klosters Sv. Naum Reisepapiere und Gesundheit: kann bis spätestens 24 Tage vor Rei- + Schifffahrt auf dem Ohridsee Deutsche Staatsbürger benötigen für die sebeginn abgeschlossen werden. + Besichtigung der Festung von Kruja Einreise nach Albanien einen gültigen Perso- nalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass für unsere Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Reisen die 2G Regel gilt. D.h. nur ge- Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. gen Corona geimpfte oder genesene Ausgaben persönlicher Art. Personen können teilnehmen. Des Weiteren kann es zum Reisezeitpunkt für Ihr Reiseziel weitere Einreisebe- schränkungen aufgrund der Corona- Pandemie geben, wie z.B. ausgefüllte Online-Einreiseanmeldungen. Beratung und Buchung: Termine und Preise pro Person 9 Tage-Reise Anmeldeschluss jeweils April - Oktober 2023 12 Wochen vor Abreise . Abreisetermine: im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag 01.04. und 07.10. 1.599,- € 199,- € 29.04., 03.06. und 16.09. 1.689,- € 199,- € HNA LR 2023 POP FL01 Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen Klima Tirana Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Ø Temperatur in °C 12 13 15 23 20 24 28 36 28 23 17 13 Sonnenstunden 4 4 5 7 9 10 11 11 9 7 4 3 Regentage 12 10 10 11 10 6 4 4 6 11 13 12
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen / Poppe Erlebnisreisen, eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- men der Vermittlung beruhen. pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden seteilnehmer werden berechnet: 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises. vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. zu benachrichtigen. zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann 3. Leistungen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die Pauschale diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der entstanden ist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen der Entschädigung begründen. über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter tur nicht befugt. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- den Reisevertrag kündigen: 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der a) ohne Einhaltung einer Frist. Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- vorliegen. muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gutgebrachten Beträge. Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser auf der Internetseite: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 4. Leistungs- und Preisänderungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass 12. Eintrittskarten beeinträchtigen. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder 7. Reiseversicherungen dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- gungen (s. Ziffer 5). Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der verein- 13. Gesetzliche Bestimmungen den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so barten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Rei- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der se zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. nachfolgenden Berechnung erhöhen: eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versiche- Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- rungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit. ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- Jahren. kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- 8. Haftung des Reiseveranstalters rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages verlangen. 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem ger; Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen hat. allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen Stand: 20.05.2022 Veranstalter: Eine Marke von Industriestraße 38a, E-Mail: info@poppe-erlebnisreisen.de Poppe Erlebnisreisen mundo Reisen GmbH & Co. KG 63150 Heusenstamm Site: www.poppe-erlebnisreisen.de Bilder: MacSun Travel
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