Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P

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Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P
Erlebnisreisen

Albanien und der Ohridsee

                                            9 Tage-Reise
                                      ab    1.599,- € p.P
Das letzte Geheimnis Europas
Ihre Reisetermine: April bis Oktober 2023
Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P
Albanien und der Ohridsee
Das letzte Geheimnis Europas

Entdecken Sie eines der letzten Naturparadiese Europas! Lassen Sie sich von der Vielfalt aus grandiosen Naturwundern, zer-
klüfteten Gebirgen, orientalischen Städten und kulturhistorischen Kostbarkeiten begeistern. Faszinierende, fast unberührte
Berglandschaften mit wildromantischen Tälern, malerische Buchten und Strände, Ausgrabungen und Ruinen zeugen von ei-
ner großen Vergangenheit. Ein Abstecher nach Nordmazedonien, zum Ohridsee, rundet die Reise ab. An den Ufern des Sees
überrascht eine Vielzahl von Kirchen. Das UNESCO Welterbe ist auch als „Jerusalem des Balkans“ bekannt.

                                                 malerische Küstenstraße entlang der albani-       turerbes. Auf dem Weg zur UNESCO-Stadt
                                                 schen Riviera. Einzigartige Natur erwartet        besichtigen Sie das Kloster Sv. Naum, wel-
                                                 Sie im Llogara Nationalpark. Nächster Halt        ches in einzigartiger Natur eingebettet ist.
                                                 ist Himara - ein wahres Juwel Süd-Albaniens.      Hier befindet sich nicht nur das Kloster,
                                                 Auf der Halbinsel von Porto Palermo machen        sondern auch die Quellen des Ohridsees, die
                                                 Sie einen Fotostopp, um das massive, dreie-       Sie bei einer Ruderbootsfahrt erkunden.
                                                 ckige Fort von Ali Pasha zu fotografieren.        Danach Fahrt zu Ihrem Hotel in Ohrid.
                                                 Weiterfahrt zu Ihrem Hotel nach Saranda.
                                                                                                   7. Tag: Ohrid - Elbasan - Tirana
                                                 4. Tag: Saranda - Butrint - Ksamil - Blue Eye -   Heute beginnen Sie den Tag mit einer kurzen
                                                 Gjirokastra                                       Schifffahrt am Ohrid-See und lassen das Flair
                                                 Zunächst besichtigen Sie heute Butrint, wel-      der Stadt vom Wasser aus auf Sie wirken.
                                                 ches zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt. Bei         Danach erkunden Sie die Stadt zu Fuß. Nach-
                                                 Ausgrabungen wurde hier eine Vielzahl anti-       mittags Rückfahrt nach Albanien, entlang
                                                 ker Gebäude entdeckt. Teile hiervon sind          der alten Römerstraße „Via Egnatia“. Sie er-
1. Tag: Deutschland - Tirana - Durres            noch erstaunlich gut erhalten. Weiterfahrt        reichen die Stadt Elbasan. Nach einer kurzen
Individuelle Anreise zum Flughafen Hanno-        nach Ksamil. Auf dem Weg nach Gjirokastra         Besichtigung fahren Sie weiter zu Ihrem
ver und Flug nach Tirana (Umsteigeverbin-        sehen Sie noch das „Blue Eye“. Anschließend       Hotel in Tirana.
dung). Empfang durch Ihre örtliche Deutsch       Weiterfahrt zu Ihrem Hotel in Gjirokastra.
sprechende Reiseleitung und Transfer zu Ih-                                                        8. Tag: Tirana: Stadtbesichtigung Kruja
rem Hotel in Durres.                             5. Tag: Gjirokastra - Korca                       Fahrt nach Kruja, zur Stadt des Nationalhel-
                                                 Morgens Besichtigung von Gjirokastra, wel-        den Skanderbeg. Sie sehen die beeindru-
2. Tag: Durres - Berat - Apollonia - Vlora       ches ebenfalls zum UNESCO-Weltkulturerbe          ckende Festung und die Altstadt mit dem
Morgens Besichtigung von Durres und Wei-         gehört. Die Stadt wird auch „Stadt der Stei-      orientalisch anmutenden Bazar. Danach Wei-
terfahrt nach Berat. Die Stadt der 1.000         ne“ genannt. Sie besuchen die Festung und         terfahrt nach Tirana. Ausführliche Stadtbe-
Fenster - wie Berat auch genannt wird - und      wer Interesse hat, kann auch das einzige          sichtigung, bei der Sie u.a. den Skanderbeg-
ihre noch heute bewohnte Festung zählen          Waffenmuseum Albaniens besuchen. Da-              Platz mit seinen italienischen Prachtbauten
zum UNESCO-Weltkulturerbe. Danach Wei-           nach geht es weiter durch die Bergwelt Alba-      und den ehemaligen Amtssitz von Envher
terfahrt zu den Ausgrabungen von Apollo-         niens nach Korca. Bezug Ihres Hotels.             Hoxher sehen werden. Abends beziehen Sie
nia. Vor über 2.500 Jahren errichteten die                                                         Ihr Hotel in Tirana.
Griechen hier zu Ehren Apollos eine Kolonie.     6. Tag: Korca - Ohrid
Nach der Besichtigung Weiterfahrt zu Ihrem       Morgens Besichtigung von Korca, danach            9. Tag: Tirana - Rückflug nach Deutschland
Hotel in Vlora.                                  Weiterfahrt zur nordmazedonischen Grenze          Transfer zum Flughafen Tirana und Rückflug
                                                 und zum berühmten Ohridsee. Der See ist           nach Hannover (Umsteigeverbindung). Indi-
3. Tag: Vlora - Llogara Nationalpark - Saranda   der älteste und tiefste See Europas. Die Stadt    viduelle Heimreise.
Heute verlassen Sie Vlora und fahren über die    und der See sind Teil des UNESCO-Weltkul-
Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P
Eingeschlossene Leistungen:                          Hotelbeispiele:
• Flug ab/bis Hannover mit Austrian Airlines         Durres, As Hotel****                               Allgemeine Bedingungen:
  oder Lufthansa in der Economy Class inkl.          Vlora, Regina City Hotel****                       Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
  Steuern und Gebühren                               Saranda, Mediterrane Hotel****                     Flugplanänderungen. Es gelten die
• 8 Übernachtungen mit Halbpension im DZ             Gjirokastra, Cajupi Hotel***                       Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  in 3-4 Sterne-Hotels                               Korca, Grand Hotel Palace***                       (AGB)/ Reisebedingungen von mun-
• 1 Reiseführer pro Zimmer                           Ohrid, Aqualina Hotel****                          do Reisen GmbH & Co. KG.
• Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-              Tirana, Hotel Dinasty****
  tung                                                                                                  Reiseversicherungen:
                                                     Reisetermine:                                      Wir empfehlen dringend den Ab-
Eingeschlossene Highlights:                          01.04. - 09.04.2023          16.09. - 24.09.2023   schluss einer Reise-Rücktrittskosten--
+ Stadtführungen in Durres, Gjirokastra, Kor-        29.04. - 07.05.2023          07.10. - 15.10.2023   Versicherung. Die Höhe der Prämie
  ca, Kruja, Ohrid und Tirana                        03.06. - 11.06.2023                                richtet sich nach dem Reisepreis. Die
+ Besichtigung der Festung Berat                                                                        Informationsblätter zu Versicherungs-
+ Ausgrabungen von Apollonia                         Zusatzleistung:                                    produkten können Sie vor Abschluss
+ Besichtigung von Butrint                           "Zug zum Flug" auf Anfrage zubuchbar               der Versicherung bei uns anfordern.
+ Besichtigung der Festung von Gjirokastra                                                              Eine Reiserücktrittskostenversicherung
+ Besichtigung des Klosters Sv. Naum                 Reisepapiere und Gesundheit:                       kann bis spätestens 24 Tage vor Rei-
+ Schifffahrt auf dem Ohridsee                       Deutsche Staatsbürger benötigen für die            sebeginn abgeschlossen werden.
+ Besichtigung der Festung von Kruja                 Einreise nach Albanien einen gültigen Perso-
                                                     nalausweis oder Reisepass.                         Bitte beachten Sie, dass für unsere
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte                                                                Reisen die 2G Regel gilt. D.h. nur ge-
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie           Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.          gen Corona geimpfte oder genesene
Ausgaben persönlicher Art.                                                                              Personen können teilnehmen. Des
                                                                                                        Weiteren kann es zum Reisezeitpunkt
                                                                                                        für Ihr Reiseziel weitere Einreisebe-
                                                                                                        schränkungen aufgrund der Corona-
                                                                                                        Pandemie geben, wie z.B. ausgefüllte
                                                                                                        Online-Einreiseanmeldungen.

                                                                                                        Beratung und Buchung:

      Termine und Preise pro Person
      9 Tage-Reise                                                            Anmeldeschluss jeweils
      April - Oktober 2023                                                    12 Wochen vor Abreise
  .

      Abreisetermine:                                     im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag
      01.04. und 07.10.                                           1.599,- €                  199,- €
      29.04., 03.06. und 16.09.                                   1.689,- €                  199,- €
      HNA LR 2023 POP FL01
      Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen

  Klima Tirana               Jan.   Feb. März April Mai   Juni   Juli   Aug. Sep.    Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C          12     13   15   23   20     24    28      36   28     23    17   13
  Sonnenstunden               4       4    5   7     9     10    11      11    9      7     4    3
  Regentage                   12     10   10   11   10     6      4       4    6     11    13   12
Albanien und der Ohridsee - ab 1.599,- € p.P
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen / Poppe Erlebnisreisen, eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-           lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2             terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                              Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                       zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                                 auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-            men der Vermittlung beruhen.
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-               9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                   lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-       Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende          internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann           jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene                 und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-              gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                   zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-             10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                           10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises.                      vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                      zu benachrichtigen.
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                      10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                       sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                   tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                        beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
                                                                      Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass                   örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
3. Leistungen                                                         kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die Pauschale            diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           entstanden ist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der         dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.          Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe          den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             der Entschädigung begründen.                                             über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                                                                                          rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die           6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                   tur nicht befugt.
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise          11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           den Reisevertrag kündigen:                                               11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                          Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer            stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn              Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-          seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-        das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er         gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie               Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-         vorliegen.
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-               11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern             sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gutgebrachten Beträge.                                                   Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                        Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
auf der Internetseite:                                                Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-              gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
                                                                      bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-             nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter           11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-          Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis          Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-          tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich           es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass        12. Eintrittskarten
beeinträchtigen.                                                      die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der            Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                      staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten                                                                                   Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder             7. Reiseversicherungen                                                   dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-            gungen (s. Ziffer 5).
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der verein-      13. Gesetzliche Bestimmungen
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         barten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Rei-           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            se zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss             dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versiche-              Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       rungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.        ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie             Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern.                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-                                                                                 Jahren.
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        8. Haftung des Reiseveranstalters
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht          14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden          eines ordentlichen Kaufmanns für:                                        Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
verlangen.                                                            1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                                  hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-             Folge.
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               ger;
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                          15. Gerichtsstand
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten            Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        Reiseleistung.                                                           klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der         ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     Leistungserbringung betrauten Person.                                    Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
hat.                                                                                                                                           allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                      sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf        gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt            den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                                deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           1. keine Körperschäden sind und                                          der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                                 Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen            Stand: 20.05.2022

     Veranstalter:                                Eine Marke von                                   Industriestraße 38a,                     E-Mail: info@poppe-erlebnisreisen.de
     Poppe Erlebnisreisen                         mundo Reisen GmbH & Co. KG                       63150 Heusenstamm                        Site: www.poppe-erlebnisreisen.de
     Bilder: MacSun Travel
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