Opernfestspiele München - ab 845 * p.P. Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper - Poppe Reisen

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Opernfestspiele München - ab 845 * p.P. Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper - Poppe Reisen
Opernfestspiele München

                                                     3 Tage-Reise
                                                ab   845,– €* p.P.
Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper
Termine: Juli 2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Opernfestspiele München - ab 845 * p.P. Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper - Poppe Reisen
Opernfestspiele München
Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper
Bei einem perfekten Sommertag in München denken viele erst einmal an Ruhe und Entspannung am Isarufer oder im Engli-
schen Garten und urbayerische Tradition in einem der vielen Biergärten. Aber auch kulturell hat die Weltstadt mit Herz et-
was Besonderes zu bieten. Bereits seit 1875 finden in München im Sommer die Opernfestspiele statt, seinerzeit mit Opern
von Mozart und Wagner. Heute feiert die Bayerische Staatsoper mit internationalen Künstlern und einem abwechslungsrei-
chen Programm so jedes Jahr ihren Saisonabschluss. 2022 sehen Sie Verdis Oper "Macbeth" unter der Leitung von fabio Luisi,
erleben Anja Harteros in der Rolle der Desdemona in "Otello" oder sind zu Gast bei dem Festspiel-Liederabend mit Jonas
Kaufmann auf der Bühne des Nationaltheaters.

                                         1. Tag: Anreise und Welcome Dinner           22.07. - 24.07.2022
                                         Individuelle Anreise nach München. Check-    Samstag, 23.07.2022, 20.00 Uhr
                                         in im Hotel Ihrer Wahl. Am Abend stimmen     Festspiel-Liederabend mit Jonas Kaufmann
                                         Sie sich bei einem Welcome Dinner in einem   Pianist: Helmut DeutschEkatarina Semen-
                                         Münchner Restaurant auf Ihre Tage in der     chuk
                                         bayerischen Landeshauptstadt ein.
                                                                                      Eingeschlossene Leistungen:
                                         2. Tag: Opernaufführung oder Konzert         • 2 Übernachtungen im 4 oder 5 Sterne
                                         Nach dem Frühstück im Hotel können Sie         Hotel Ihrer Wahl im Doppelzimmer inkl.
                                         den Tag ganz nach Ihren Wünschen gestal-       Frühstück
                                         ten. Am Abend erleben Sie die Aufführung     • Eintrittskarte Kategorie 1 für die Auf-
                                         Ihrer Wahl in der Bayerischen Staatsoper.      führung Ihrer Wahl in der Bayerischen
                                         Der Hin- und Rückweg zur Staatsoper er-        Staatsoper
                                         folgt in eigener Regie.                      • Welcome Dinner in einem Münchner
                                                                                        Restaurant
                                         3. Tag: Heimreise                            • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 7,50 €*
                                         Frühstück im Hotel. Anschließend Check-
                                         out und individuelle Heimreise.              * Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz
                                                                                      nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies
                                         Termine und Aufführungen:                    bitte bei Buchung mit.
                                         01.07. - 03.07.2022
                                         Samstag, 02.07.2022, 18.00 Uhr               Nicht eingeschlossen sind nicht genannte
                                         G. Verdi. "Otello "                          Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie
                                         Dirigent: Antonino Fogliani                  Ausgaben persönlicher Art.
                                         u.a. mit Gregory Kunde (Otello) und Anja
                                         Harteros (Desdemona)                         Zusatzleistungen:
                                                                                      • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise.
                                         17.07. - 19.07.2022                          • Zusatznacht im Hotel inklusive Frühstück
                                         Montag, 18.07.2022, 19.00 Uhr                  Hotel Torbräu
                                         G. Verdi: "Macbeth"                            pro Person im DZ                  160,- €
                                         Dirigent: Fabio Luisi                          pro Person im EZ                  220,- €
                                         u.a. mit Ekatarina Semenchuk (Lady Mac-        Hotel München Palace
                                         beth) und Artur Rucinski (Macbeth)             pro Person im DZ                  150,- €
                                                                                        pro Person im EZ                  270,- €
Opernfestspiele München - ab 845 * p.P. Saisonabschluss in der Bayerischen Staatsoper - Poppe Reisen
Unterkünfte:
Hotel Torbräu ****                                                                       Reisen in Corona-Zeiten 2022:
Das älteste Hotel der Stadt im Herzen von                                                Aktuelle Hinweise zu Corona-Bestim-
München befindet sich im Zentrum der his-                                                mungen erhalten Sie mit den Reise-
torischen Altstadt und empfängt seine Gäs-                                               unterlagen. Bitte gehen Sie davon
te bereits seit 1490. Die 90 sehr ruhigen                                                aus, dass überall mindestens die 2G-
Zimmer sind individuell und klassisch ein-                                               Regel gilt. Ein offizieller Nachweis
gerichtet. Um Ihr leibliches Wohl sorgt man                                              über einen vollständigen Impfschutz
sich im Café, der Lobby-Bar oder im Restau-                                              oder eine Genesung wird benötigt.
rant.                                                                                    Zusätzliche Testverfahren und stren-
                                                                                         gere Regeln sind möglich.
Hotel München Palace *****
Ein Hotel der besonderen Art, sehr persön-                                               Reiseversicherungen:
lich geführt und im Privatbesitz der Familie                                             Wir empfehlen dringend den Ab-
Kuffler, ein Zuhause ‚away from home’. Im                                                schluss einer Reise-Rücktrittskosten--
noblen Bogenhausen gelegen nahe dem                                                      Versicherung. Die Höhe der Prämie
Friedensengel oder dem Prinzregententhea-                                                richtet sich nach dem Reisepreis. Die
ter. Das Hotel hat sich einen Namen als stil-                                            Informationsblätter zu Versicherungs-
volles Münchner Zuhause von kulturbewuss-                                                produkten können Sie vor Abschluss
ten Menschen und Künstlern jeder Couleur                                                 der Versicherung bei uns anfordern.
gemacht. 74 Zimmer und Suiten, Sauna,
Fitness, Dachterrasse und Garage. Die Bar,                                               Allgemeine Bedingungen:
das Restaurant und der Garten sind Orte der                                              Diese Reise ist nur bedingt barriere-
Begegnungen und Entspannung.                                                             frei. Vorbehaltlich Programm- und
                                                                                         Hoteländerungen sowie Bestätigung
                                                                                         der von uns reservierten Eintrittskar-
                                                                                         ten durch die jeweiligen Spielstätten.
                                                                                         Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
                                                                                         bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
                                                                                         gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
                                                                                         KG.

                                                                                         Buchung und Beratung:
                                                                                         Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                                                         Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                         55130 Mainz
  Reisepreise:
                                                                                         Kulturevents
  pro Person im Doppelzimmer                                                             Mechthild Maier
                                                                                         Tel.: +49-(0)6131-27066-33
  Reisetermin                                      Torbräu ****   München Palace *****   Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                         mechthild.maier@poppe-reisen.de
  01.07. - 03.07.2022                                  895,- €                 875,- €
  17.07. - 19.07.2022                                  895,- €                 875,- €
  22.07. - 24.07.2022                                  865,- €                 845,- €
  Einzelzimmerzuschlag                                 120,- €                 240,- €
  Keine Mindestteilnehmerzahl                                                            Veranstalter:
  Anmeldeschluss: Je 5 Wochen vor Anreise, danach auf Anfrage                            Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Bayerische Staatsoper Wilfried Hösl, Bayerische Staatsoper_Wilfried Hösl, DZT Francesco Carovillano, München Tourismus/Andreas Hedderegott, Pixabay
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