Bayreuther Festspiele - ab 1.280,- € p.P - Poppe Reisen
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Bayreuther Festspiele 2 Tage-Reise ab 1.280,– € p.P. Basispaket: Traum aller Wagner-Freunde Termine: Juli - August 2021
Bayreuther Festspiele Basispaket: Traum aller Wagner-Freunde 2021 wird es bei den Bayreuther Festspielen einige spannende Neuheiten geben. Mit Oksana Lyniv wird erstmals eine Frau am Dirigentenpult in Bayreuth stehen und die muskalische Leitung der Neuproduktion von "Der Fliegende Holländer" über- nehmen. Eine weitere Besonderheit stellen zwei Konzerte unter der musikalischen Leitung von Andris Nelsons und ein Kon- zert unter der musikalischen Leitung von Christian Thielemann dar. Außerdem wird mit dem "Ring20.21" ein multimediales Projekt realisiert. So werden die Aufführungen der "Walküre" eingerahmt durch Auftragswerke in verschiedenen Kunstrich- tungen, die alle Teile des "Ring des Nibelungen" spiegeln, kommentieren, fortschreiben oder neuartig erlebbar machen. Der Aktionskünstler Hermann Nitsch übernimmt die Gestaltung der "Walküre". Termine und Aufführungen: Sonderkonzerte: "Der Fliegende Holländer" Dienstag, 10.08., 16.00 Uhr Inszenierung: Dmitri Tcherniakov "Parsifal" Dirigentin: Oksana Lyniv Aufführung in konzertanter Form mit John Lundgren (Der Holländer), Georg Dirigent: Christian Thielemann Zeppenfeld (Daland), Attilo Glaser (Steuer- mit Stephen Gould (Parsifal), Michael Volle mann), Eric Cutler (Erik), Maria Prudenskaya (Amfortas), Günther Groissböck (Titurel), Ge- (Mary) org Zeppenfeld (Gurnemanz), Petra Lang 25.07. (Premiere)*, 31.07., 04.08., 07.08., (Kundry) 11.08., 14.08., 20.08. Sonntag, 22.08., 18.00 Uhr "Die Meistersinger von Nürnberg" "Die Walküre": 1. Aufzug Inszenierung: Barrie Kosky "Lohengrin": Vorspiel und Auszüge Dirigent: Philippe Jordan "Parsifal:" Vorspiel im 1. Aufzug, Auszüge, mit Michael Volle (Hans Sachs), Klaus Flori- "Karfreitagszauber" 1. Reisetag an Vogt (Walther von Stolzing), Camilla Ny- Dirigent: Andris Nelsons Individuelle Anreise nach Bayreuth und Check- lund (Eva) mit Klaus Florian Vogt (Tenor), Günther in im 4 Sterne Arvena Kongress Hotel. Ihr 26.07., 01.08., 08.08., 12.08., 17.08., 24.08. Groissböck (Bass), Christine Goerke (Sopran) Zimmer steht spätestens 15.00 Uhr zur Ver- fügung. Am Vormittag begeben Sie sich "Tannhäuser" Mittwoch, 25.08., 18.00 Uhr zum Festspielhaus und haben Gelegenheit, Inszenierung: Tobias Kratzer "Die Walküre": 1. Aufzug, "Walkürenritt", sich auf die Aufführung einzustimmen durch Dirigent: Axel Kober "Abschied und Feuerzauber", die Teilnahme am Einführungsvortrag ge- mit Stephen Gould (Tannhäuser), Magnus "Götterdämmerung": "Siegfrieds Rheinfahrt", gen 11.00 Uhr. Am Nachmittag fahren Sie Vigilius (Walther von der Vogelweide), Eka- "Siegfrieds Tod und Trauermarsch", Schluss- erneut in Eigenregie zum Festspielhaus. Um terina Gubanova (Venus), Lise Davidsen (Eli- szene 16.00 Uhr beginnt die Aufführung. Es gibt sabeth) Dirigent: Andris Nelsons zwei Pausen von je einer Stunde. Die Oper 27.07., 02.08., 05.08., 13.08., 16.08., 23.08. mit Klaus Florian Vogt (Tenor), Günther "Der Fliegende Holländer" beginnt um 18.00 Groissböck (Bass), Christine Goerke (Sopran) Uhr und die Pausen entfallen. Individuelle "Die Walküre" Rückkehr zum Hotel. Aktionskünstler: Hermann Nitsch Dirigent: Pietari Inkinen 2. Reisetag mit Klaus Florian Vogt (Siegmund), Günther Nach dem Frühstück individuelle Heimreise. Groissböck (Wotan), Lise Davidsen (Sieglinde) 29.07., 03.08., 19.08.
Eingeschlossene Leistungen: Hotel: Reisen in Corona-Zeiten: • 1 Übernachtung (Paket 1), 3 (Paket 2), im Arvena Kongress Hotel ****, Bayreuth Wir achten bei unseren Reisen auf 4 Sterne Arvena Kongress Hotel Bayreuth Das 4 Sterne Hotel befindet sich nur wenige die Einhaltung der vorgeschriebenen im Doppelzimmer inkl. Frühstück Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er- • Eintrittskarte(n) der gebuchten Kategorie Freuen Sie sich auf gemütliche, geschmack- halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. für die Oper(n) Ihrer Wahl** voll eingerichtete Zimmer. Außerdem gibt • Einführungsvortrag pro gebuchter Auf- es ein Restaurant, eine Bar und einen Well- Reiseversicherungen: führung im Festspielhaus nessbereich. Im Reisepreis sind keine Reiseversi- cherungen enthalten. Wir empfehlen Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Hinweise: dringend den Abschluss einer Reise- Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Die Eintrittskarte wird zu einem Vielfachen Rücktrittskosten-Versicherung. Ausgaben persönlicher Art. des aufgedruckten Preises auf dem Sekun- därmarkt eingekauft. Allgemeine Bedingungen: Optionale Leistungen: Diese Reise ist nur bedingt barriere- Auf Anfrage und gegen Aufpreis: *Die Premiere am 25.07.2021 ist nicht verfügbar. frei. Vorbehaltlich Programm- und • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise. Hoteländerungen sowie Bestätigung • Zusatznacht im Hotel inkl. Frühstück **Die Eintrittskarten und Eintrittskartenka- der von uns reservierten Eintrittskar- pro Person im DZ 140,- € tegorie gelten vorbehaltlich Rückbestätigung ten durch die jeweiligen Spielstätten. pro Person im EZ 230,- € vsl. bis Mitte Juni 2021! Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB)/ Reisebedingun- gen von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. Reisepreise: pro Person im Doppelzimmer Buchung und Beratung: Paket mit Eintrittskarten Eintrittskartenzuschlag Eintrittskartenzuschlag Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 Kategorie Galerie Parkett (Rand), Loge, Balkon Parkett (Mitte) 55130 Mainz Kulturevents Paket 1: 1 Übernachtung inkl. 1 Aufführung Bianca Niekisch Tel.: +49-(0)6131-27066-31 Fax: +49-(0)6131-27066-19 Holländer 1.450,- € 300,- € 690,- € E-Mail: bianca.niekisch@poppe-reisen.de Meister., Tann., Walküre 1.280,- € 300,- € 690,- € Sonderkonzerte 1.280,- € 300,- € 690,- € Einzelzimmerzuschlag 90,- € Paket 2: 3 Übernachtungen inkl. 2 Aufführungen Meister., Tann., Walküre 2.360,- € 600,- € 1.380,- € mit Sonderkonzerte 2.360,- € 600,- € 1.380,- € mit Holländer 2.610,- € 600,- € 1.380,- € Einzelzimmerzuschlag 270,- € Keine Mindestteilnehmerzahl Veranstalter: Anmeldeschluss: Nur auf Anfrage Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-30 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Marketing & Tourismus_Corinna Weih, Marketing & Tourismus GmbH, Pixabay, nmann77_stock.adobe.com
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