Allgemeine Informatik - Prüfungsordnung - Frankfurt University of Applied Sciences
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Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 716 am 30.01.2018 Prüfungsordnung des konsekutiven Master-Studiengangs Allgemeine Informatik Master of Science (M.Sc.) Fb2: Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Wissen durch Praxis stärkt
Prüfungsordnung des Fachbereichs 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering der Frankfurt University of Applied Sciences für den konsekutiven Masterstudiengang Allgemeine Informatik vom 22. November 2017 Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2015 (GVBl. S. 510) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften der Frankfurt University of Applied Sciences am 22. November 2017, die nachstehende Prüfungs- ordnung für den Master-Studiengang Allgemeine Informatikbeschlossen. Die Prüfungsord- nung entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüs- sen Bachelor und Master an der Frankfurt University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2005 S. 519), zuletzt geändert am 18.10.2017 (veröffentlicht am 08.11.2017 auf der Internetseite in den Amtlichen Mitteilungen der Frankfurt University of Applied Sciences) und ergänzt sie. Die Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am 30. Januar 2018 gemäß § 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Die Genehmigung ist befristet für die Dauer der Akkreditierung bis zum 27. Juli 2018 Inhaltsübersicht § 1 Akademischer Grad § 2 Zulassungsvoraussetzungen § 3 Regelstudienzeit § 4 Module § 5 Prüfungsleistungen § 6 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen § 7 Master-Thesis mit Kolloquium § 8 Bildung der Gesamtnote § 9 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement § 10 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Strukturmodell Anlage 2: Modulübersicht Anlage 3: Qualifikationsziel Anlage 4: Modulbeschreibungen Anlage 5: Diploma Supplement Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 2
§1 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Frankfurt University of Applied Sciences den akademischen Grad „Master of Science“ (M.Sc.). Das Qualifikationsziel des Studienganges ist der Anlage 3 zu entnehmen. §2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Der Master-Studiengang ist konsekutiv angelegt. (2) Zum Masterstudium kann nur zugelassen werden, wer einen ersten, im Sinne der kon- sekutiven Anlage des Masterstudiengangs Allgemeine Informatik fachlich einschlägigen, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus dem Bereich Informatik oder einer fach- nahen Studienrichtung (z. B. Medieninformatik, Elektrotechnik) mit mindestens einer Regelstudiendauer von 6 Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credits) nachweist. Das Studium muss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen worden sein. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote schlechter als 2,5 und besser als 2,8 gilt das besondere Verfahren nach Abs. 6. Das besondere Verfah- ren nach Abs. 6 wird ausgesetzt, sofern für den Studiengang ein Vergabeverfahren nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen angewendet wird. (3) Bei ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt die Satzung über das Verfahren der Be- werbung und Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit auslän- dischen Vorbildungsnachweisen an der Fachhochschule Frankfurt am Main vom 28. Februar 2005. (4) Über die fachliche Einschlägigkeit nach Abs. 2 und 3 entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Wenn Zweifel bestehen, ob der erste berufsqualifizierende Studienabschluss nach Abs. 2 fachlich einschlägig ist, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung bzw. die Teilnahme an einem Vergabeverfahren nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen beschlie- ßen, wenn (a) die Bewerberin oder der Bewerber eine für den Masterstudiengang Allge- meine Informatik inhaltlich einschlägige und mit mindestens 2,0 bewertete Abschlussarbeit (zum Beispiel Bachelor-Arbeit, Diplomarbeit oder Master- Arbeit) vorlegt, oder (b) besondere grundlegende Kenntnisse aus der Informatik nachgewiesen wer- den, die einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Allgemeine In- formatik erwarten lassen. (6) Im besonderen Verfahren kann der Prüfungsausschuss nach einer Einzelprüfung die Zulassung von Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,5 und besser als 2,8 beschließen. Gegenstände der Einzelprüfung sind: (a) ein Motivationsschreiben, eine bis zwei DIN-A4-Seiten, aus welchem die be- sondere Motivation für das Studium des Masterstudiengangs Allgemeine In- formatik hervorgeht, und (b) einschlägige, besondere Leistungen einer beruflichen Praxis nach dem ersten Studienabschluss. Die Berufserfahrung soll einer Vollzeitbeschäftigung von wenigstens zwei Jahren entsprechen. Die besonderen Leistungen sind nach- zuweisen z. B. durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in Verbindung mit Fach- aufsätzen, Tagungsbeiträgen, Patentschriften oder vergleichbaren Arbeitsbe- richten bzw. Arbeitsproben. §3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit für die Erlangung des Abschlusses (Master) beträgt vier Semester. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 3
§4 Module (1) Das Studium ist ein modular aufgebautes Studium. Das Studium ist auf der Basis von Leistungspunkten gemäß dem „European Credit Transfer System (ECTS)“ organisiert. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. (2) Das Studienprogramm umfasst 16 Module im Gesamtumfang von 120 ECTS-Punkten (Credits) – siehe Anlagen 1 und 2. Zehn Module sind Pflichtmodule: das Modul Master- Arbeit mit Kolloquium sowie sechs Pflichtmodule aus den drei Studienfeldern und die Module Projekt 1, Projekt 2, Projekt 3 (jeweils thematisch einem der drei Studienfelder zugeordnet). (3) Jedes der drei Studienfelder Intelligente Systeme, Digitalisierung und Softwaretechnik umfasst neben einem der Projektmodule, 10 ECTS-Punkte (Credits), weitere vier Modu- le bzw. 20 ECTS-Punkte (Credits): zwei Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule. Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls erfolgt mit der Anmeldung zur Prüfung und wird nach Ablauf des Rücknahmezeitraums verbindlich. Ein Wechsel ist danach nicht mehr mög- lich. Alternativ zu einem der Wahlpflichtmodule kann das Modul „Current Topics in Computer Science“ gewählt werden. Die ECTS-Punkte (Credits) sind jedem Modul zu- geordnet und werden durch den erfolgreichen Abschluss des Moduls erworben. Die Lernergebnisse, Kompetenzen und Inhalte der Module sowie die Art der Prüfungsleis- tung und Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte (Credits) sind den Modulbeschrei- bungen zu entnehmen, Anlage 4. (4) Alle Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Die jeweilige Sprache ist der Modulbeschreibung zu entnehmen, Anlage 4. (5) Die Master-Arbeit kann auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden an den Prü- fungsausschuss in englischer Sprache erbracht werden. Der Prüfungsausschuss ent- scheidet im Einvernehmen mit den Prüferinnen und Prüfern. §5 Prüfungsleistungen (1) Die Art der Modulprüfungsleistung oder Modulteilprüfungsleistungen ist in der jeweili- gen Modulbeschreibung (Anlage 4) geregelt. (2) Im Portfolio soll die Studentin oder der Student nachweisen, dass sie oder er die Zu- sammenhänge und Wirkweisen der Prüfungsgebiete kennt, diese kritisch reflektieren kann und sich die Prüfungsgebiete lernziel- und prozessorientiert erarbeitet hat. (3) Das Portfolio besteht aus den Anfertigungen/Ausfertigungen sogenannter Werkstücke. Die Werkstücke sind in der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 4) benannt und ge- wichtet. (4) Die Bearbeitungszeit des Portfolios ist in der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 4) geregelt. (5) Die für die Anfertigung/Ausfertigung einzelner Werkstücke festgelegten Fristen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen (Anlage 4) geregelt. (6) Die Bewertung des Portfolios erfolgt nach Ende der Bearbeitungszeit und erfolgt gemäß § 15 AB Bachelor/Master. Die Werkstücke zur Bildung der Gesamtnote werden nach Punkten bewertet. (7) Bei einem in Form einer Gruppenarbeit erbrachten Portfolio muss der Beitrag der oder des einzelnen Studierenden deutlich erkennbar und bewertbar sein. §6 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen und Modulteilprüfungsleistungen sind zweimal wiederholbar. Die Modulprüfungsleistung Master-Arbeit mit Kolloquium kann Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 4
nur einmal wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungsleistungen und Modulteil- prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. §7 Master-Arbeit mit Kolloquium (1) Das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium umfasst 30 ECTS-Punkte (Credits). Die Bear- beitungsdauer der Master-Arbeit beträgt 22 Wochen und beginnt mit dem Tag der Aus- gabe. (2) Die Meldung zur Master-Arbeit ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Bei der Meldung ist der Nachweis vorzulegen, dass zwei der drei Projektmodule sowie aus jedem der drei Studienfelder die beiden Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule er- folgreich abgeschlossen sind. Ferner muss die Zulassung zum dritten Projektmodul aus- gesprochen sein. Die Meldung zur Master-Arbeit beinhaltet zugleich die Meldung zum Kolloquium. (3) Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Master-Arbeit und legt die Prüferinnen oder Prüfer fest. Die Ausgabe des Themas für die Master-Arbeit erfolgt nach Zulassung der Studentin oder des Studenten zur Master-Arbeit durch den Prüfungsausschuss. (4) Das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium kann auf schriftlichen Antrag der Studentin oder des Studenten an den Prüfungsausschuss in englischer Sprache abgelegt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit den Prüferinnen und Prüfern. (5) Die Master-Arbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren sowie auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD) im Prüfungsamt abzugeben. (6) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, welche die die Studentin oder der Student nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird die Bearbeitungszeit nach Maßgabe des §25 Abs. 8 S. 1 AB Bachelor/Master um die Zeit der Verhinderung, längs- tens jedoch um acht Wochen verlängert. (7) Die Master-Arbeit wird von zwei Prüfenden bewertet. Das Bewertungsverfahren soll spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Master-Arbeit abgeschlossen sein. (8) Bei unterschiedlicher Bewertung der Master-Arbeit wird die Note von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewer- tungen gebildet. Der Prüfungsausschuss holt die Stellungnahme einer oder eines drit- ten Prüfenden ein, wenn die Beurteilungen der beiden Prüfenden um mehr als 2,0 von- einander abweichen oder wenn eine der Einzelbewertungen die Master-Arbeit als „nicht ausreichend“ einstuft. Die Note wird in diesem Fall aus dem arithmetischen Mit- tel der Noten der drei Prüfenden gebildet. (9) Voraussetzung für das Kolloquium ist die mit mindestens „ausreichend“ bewertete Mas- ter-Arbeit. In dem Kolloquium zur Master-Arbeit soll die Studentin oder der Student die Ergebnisse der Master-Arbeit gegenüber fachlicher Kritik vertreten. Das Kolloquium wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die aus den Prüfenden der Master-Arbeit besteht. Die Dauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 60 Minuten. (10) Das Kolloquium ist in der Regel öffentlich, es sei denn, die Studentin oder der Student haben bei der Meldung zur Prüfung widersprochen. Unterliegt die Master-Arbeit der Geheimhaltung, ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Durchführung des Kolloqui- ums darf durch die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden. Die Öffentlichkeit er- streckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an die Studentin oder den Student. (11) Die Note des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ berechnet sich zu 70% aus der Note der Master-Arbeit und zu 30% aus dem Ergebnis des Kolloquiums. §8 Bildung der Gesamtnote Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 5
(1) Die Gesamtnote für die Master-Prüfung errechnet sich aus den Noten der benoteten Modulprüfungen wie folgt: Die Gesamtnote der Master-Prüfung wird gebildet aus der Summe der Produkte der Noten der einzelnen Module mit ihren Gewichtungsfaktoren gemäß der Modulübersicht (siehe Anlage 2). Erfolgreich abgeschlossene zusätzliche Module gehen als Zusatzmodule nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. (2) Entsprechend § 15 Abs. 5 und 6 der AB Bachelor/Master wird für die Gesamtnote der Master-Prüfung auch ein ECTS-Rang vergeben. §9 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement (1) Nach bestandener Master-Prüfung erhält die Studentin oder der Student ein Zeugnis, die Master-Urkunde und ein Diploma Supplement nach Maßgabe des § 23 der AB Ba- chelor/Master (siehe Anlage 5). (2) Auf schriftlichen Antrag der Studentin oder des Studenten werden Ergebnisse von Zu- satzmodulen in das Zeugnis aufgenommen. § 10 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2017 zum Wintersemester 2017/ 2018 in Kraft und wird auf einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite der Frankfurt Uni- versity of Applied Sciences veröffentlicht. Frankfurt am Main, ____________________ Prof. Achim Morkramer Der Dekan des Fachbereichs 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 6
Strukturmodell: Allgemeine Informatik (M.Sc.) – Anlage 1 zur Prüfungsordnung – Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 7
Modulübersicht Allgemeine Informatik (M.Sc.) – Anlage 2 zur Prüfungsordnung – (Module – ECTS – Dauer – Prüfungsform – Sprache des Moduls) E G e C w Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache i T c S h t 1 Grundlagen adap- 5 Mündliche Prüfung min. 20 Min. und max. 30 Deutsch 1 tiver Wissenssys- cp Min. teme 2 Maschinelles Ler- 5 Klausur, Dauer 90 Min. Deutsch 1 nen cp 3 Mensch-Maschine 5 Mündliche Prüfung von mindestens 15 Min. Deutsch 1 Interaktion cp und höchstens 30 Min., basierend auf einer mündlichen Präsentation eines Übungsprojek- tes (Bearbeitungszeit 6 bis 14 Wochen) 4 Spracherkennung 5 Mündliche Prüfung min. 20 Min. und max. 30 Deutsch 1 und -synthese cp Min. 5 Bilderkennung 5 Mündliche Prüfung min. 20 Min. und max. 30 Deutsch 1 cp Min. 6 Robotics 5 Written documentation of project result (pro- Englisch 1 cp cessing time 6 weeks), presentation of at least 15 min. and max. 30 min. 7 Ontologiesprachen 5 Klausur am Rechner, Dauer 90 Min. Deutsch 1 und Semantic Web cp 8 Künstliche Intelli- 5 Klausur, Dauer 90 Min. Deutsch 1 genz cp 9 Learning from 5 Projektarbeit mit Präsentation (Bearbeitungs- Deutsch 1 Data cp zeit sechs Wochen, Dauer des Vortrags min- destens 15 Min., höchstens 30 Min.) 10 Internet of Things 5 Paper written according to international scien- Englisch 1 cp tific journal standards (6 weeks) and oral presentation (min. 25, max. 30 minutes) ac- cording to international scientific conference standards. The grade is calculated by the arithmetic mean of the both marks for the written report and oral presentation. 11 Advanced IT- 5 Oral examination of at least 15 and maximum Englisch 1 Security cp 45 minutes duration 12 Smart Sensor 5 Oral examination of at least 15 minutes and Englisch 1 Network Systems cp maximum 30 minutes duration, based on a written report (processing time 6 weeks) and an oral presentation of project results. 13 Introductory Data 5 Written (computer) examination of 90 minutes Englisch 1 Analysis cp duration Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 8
14 Data Mining 5 Written (computer) examination of 90 minutes Englisch 1 Methods cp duration 15 Simulation Meth- 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 ods cp 16 Advanced Data 5 Written report in the form of a scientific con- Englisch 1 Structures and cp tribution (processing time 6 weeks) and oral Algorithms presentation of the results in the form of an event talk according to the rules of a scientific society, i.e., Springer, ACM, IEEE (min. 10 and max. 20 minutes). 17 Pattern Oriented 5 Oral examination of at least 15 and maximum Englisch 1 Software Architec- cp 45 minutes duration ture 18 Cloud Computing 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 cp 19 Advanced Distrib- 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 uted Systems cp 20 Advanced Formal 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 Modelling cp 21 Formal Specifica- 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 tion and Verifica- cp tion 22 Mathematics Up- 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 date cp 23 Advanced Testing 5 Written examination of 90 minutes duration Englisch 1 Methods cp 24 Enterprise Archi- 5 Portfolio mit folgenden Werkstücken: Deutsch 1 tecture Engineer- cp 1. Projektarbeit (Bearbeitungszeit 8 Wo- ing chen) mit Präsentation (mindestens 20, maximal 30 Minuten). In diesem Werkstück sind maximal 50 Punkte er- reichbar. 2. Schriftliches Testat (Prüfungsdauer 60 Minuten). In diesem Werkstück sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Note ergibt sich aus der Summe der er- reichten Punktzahlen. Zum Bestehen reichen 50% der erreichbaren Punkte aus. 25 Current Topics in 5 Paper written according to international scien- Englisch 1 Computer Science cp tific journal standards (processing time 6 weeks) and oral presentation (min. 15, max. 30 minutes) according to international scientific conference standards. The grade is calculated by the arithmetic mean of the marks for the written report and oral presentation. 26 Projekt Intelligen- 10 Projektarbeit (Bearbeitungszeit 15 Wochen) Deutsch 2 te Systeme cp mit Präsentation (mindestens 30, maximal 60 Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 9
Minuten) 27 Projekt Digitalisie- 10 Projektarbeit (Bearbeitungszeit 15 Wochen) Deutsch 2 rung cp mit Präsentation (mindestens 30, maximal 60 Minuten) 28 Projekt Software- 10 Projektarbeit (Bearbeitungszeit 15 Wochen) Deutsch 2 technik cp mit Präsentation (mindestens 30, maximal 60 Minuten) 29 Masterarbeit mit 30 Master-Arbeit (Bearbeitungszeit 22 Wochen) Deutsch 6 Kolloquium cp mit Kolloquium (mindestens 30, maximal 60 Minuten) Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 10
Qualifikationsziel Allgemeine Informatik (M.Sc.) – Anlage 3 zur Prüfungsordnung – Qualifikationsziel des Studiengangs Fachkompetenzen Die Absolventinnen und Absolventen sind qualifiziert, um kompetent, eigenverant- wortlich und selbständig anspruchsvolle und innovative Funktionen in Projektierung, Projektdurchführung, Entwicklung, Beratung, Vertrieb in Unternehmen der Wirtschaft, Industrie sowie der öffentlichen Hand auszuüben bzw. sich in der Forschung weiter zu qualifizieren. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch das Studienfeld „Softwaretechnik“ in die Lage versetzt, die zeitgemäße Umsetzung von verteilten Geschäfts- und Entwick- lungsprozess- und IT- Strategien eigenverantwortlich voranzutreiben, sei es durch Ana- lyse und Konzeption in Forschungs- und Entwicklungsprojekten oder durch die ganz- heitliche Herangehensweise im Projektmanagementumfeld. Dabei liegt ein besonder- er Fokus auf den Herausforderungen durch das automatisierte Lernen aus (großen) Datenmengen unter besondere Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten. Im Studienfeld „Intelligente Systeme“ erwerben die Absolventinnen und Absolventen Kenntnisse in den Bereichen Maschinelles Lernen, mit deren Hilfe handlungsrelevante Informationen für unternehmerische Entscheidungen aus den großen Mengen an quantitativen und qualitativen Daten gewonnen werden können, beispielsweise über Zielgruppen, Kundenbedürfnisse und Marktentwicklungen. Das Studienfeld „Digitalisierung“ vermittelt die informationstheoretische Methodik und das Handwerkzeug zur Generierung (u. a. mithilfe von Sensoren) und technischen, sicheren Beherrschbarkeit der (großen) Datenmengen, die durch das Internet of Things (IoT) generiert werden. Es ermächtigt ergänzend daher dazu, die Industrie 4.0 mitzuge- stalten. Aufbauend auf den mit dem Bachelorabschluss erworbenen Kenntnissen werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, komplexere Probleme und Aufgaben in der unternehmerischen Praxis (z. B. „Industrie 4.0“, „Internet der Dinge“, R&D Projekte) im Team erfolgreich zu bearbeiten. Diese Probleme und Aufgaben erfordern einen ganz- heitlichen und grundlagenbasierten Analyse- und Konzeptionsansatz, für den oft noch keine standardisierten Vorgehensmodelle und/oder widerstreitende Lösungsansätze existieren. Die Absolventinnen und Absolventen sind weiter befähigt, Implikationen ihres Handelns in Form zukünftiger Probleme, Technologien und Entwicklungen zu an- tizipieren. Fächerübergreifende Kompetenzen Instrumentelle Kompetenzen Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Präsentationstechniken, Instrumen- te des Selbst- und Projektmanagements, sowie der Informationsbeschaffung und -ver- arbeitung. Sie haben gelernt Anforderungen, Probleme und Ergebnisse ihrer Arbeit schriftlich und mündlich zu kommunizieren, im Plenum zu diskutieren und Lösungen im Konsens herbeizuführen. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 11
Die Absolventinnen und Absolventen erkennen Anforderungen, begreifen ihre Rolle im arbeitsteiligen System und füllen sie flexibel und kompetent aus. Sie sind darauf vorbe- reitet Projektverantwortung in Planung, Durchführung, Abnahme und Betrieb von In- formationssystemen zu übernehmen. Interpersonelle Kompetenzen: Die Absolventinnen und Absolventen sind sensibilisiert für die Denk- und Vorgehens- weise anderer Fachdisziplinen wie z. B. Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Mathe- matik und Statistik. Sie verfügen über die interpersonelle Kompetenz des Arbeitens im Team mit Fachleuten sowohl aus der eigenen, als auch aus thematisch benachbarten Fachdisziplinen. Systemische Kompetenzen: Durch den Einblick, den sie in ihrer Fachdisziplin und interdisziplinär erworben haben, sind sie insbesondere darauf vorbereitet, tiefergehende fachliche Expertise anzufor- dern oder selbst zu erarbeiten und in ihre Aufgaben einzubinden; sie besitzen damit die entsprechenden systemischen Kompetenzen, die im zunehmend komplexer werdenden Berufsfeld der Informatik nachgefragt werden. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 12
Modulbeschreibung Allgemeine Informatik (M.Sc.) – Anlage 4 zur Prüfungsordnung – Modul 1 Grundlagen adaptiver Wissenssysteme Modultitel Grundlagen adaptiver Wissenssysteme Modulnummer 1 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.) Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 2. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Mündliche Prüfung mind. 20 Min. und max. 30 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach Abschluss des Moduls über ein grundlegendes Verständnis über adaptive-lernende Systeme mit Schwerpunkt auf den Paradigmen „genetische Algorithmen“, „ge- netische Programmierung“, sowie „Classifier Systeme“. Die Studierenden sind in der Lage, zu Problemstellungen selbstän- dig geeignete adaptive Systeme zu entwerfen, zu implementieren und zu evaluieren. Personale Kompetenzen: Mit der Arbeit in kleinen Teams sind sie vertraut und hierdurch befähigt Kritik und Konflikten im Team reflektiert zu begegnen. Ihre Lösungsansätze können sie gegenüber Fachvertretern und auch Laien präsentieren und argumentativ vertreten. Darüber hinaus haben sie ein besonderes Verständnis für die spezi- ellen Bedingungen von adaptiven Prozessen entwickelt und sind für gesellschaftsrelevante Fragestellungen mit solchen Phänomenen sensibilisiert. Inhalte des Moduls Grundlagen adaptiver Wissenssysteme Lehrformen des Moduls Seminaristische Vorlesung mit Anwendungsstudien Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Sommersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 13
Modul 2 Maschinelles Lernen Modultitel Maschinelles Lernen Modulnummer 2 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.) Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 1. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Klausur, Dauer 90 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach diesem Modul über ein grundle- gendes Verständnis eines Standardmodells aus dem Bereich Ma- schinelles Lernen, sowie der generellen Terminologie und Prinzipien des Feldes. Dazu verfügen sie über ein hinreichendes Verständnis der anwendungsrelevanten mathematischen, statistischen und numerischen Aspekte der Thematik Sie sind in der Lage, dieses Wissen in verschiedenen Anwendungskontexten selbständig auf Problemstellungen anzuwenden. problemorientiert auf einer entsprechenden Softwareplatt- form umsetzen. Personale Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage sich eigenständig komplexe theo- retische Modelle zu erarbeiten und dem Stand der Forschung zu folgen. Sie können erarbeitete Lösungsansätze sowohl gegenüber Fachkol- legen als auch Fachfremden angemessen präsentieren. Aufgrund der Komplexität der Anforderungen sind sie in der Lage im Team explorativ und effizient an einer Aufgabenstellung zu arbeiten und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Inhalte des Moduls Maschinelles Lernen Lehrformen des Moduls Seminaristischer Unterricht mit Übungen Sprache Deutsch Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 14
Häufigkeit des Angebots Wintersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 15
Modul 3 Mensch-Maschine Interaktion Modultitel Mensch-Maschine Interaktion Modulnummer 3 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.), High Integrity Systems (M.Sc.) Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 3. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Wahlpflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Mündliche Prüfung von mindestens 15 Min. und höchstens 30 Min., basierend auf einer mündlichen Präsentation eines Übungsprojek- tes (Bearbeitungszeit 6 bis 14 Wochen) Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach Abschluss des Moduls über ein grundlegendes Verständnis des Faches MMI im Rahmen eines Engi- neering-Prozesses. Hierbei können Sie die speziellen Bedingungen bei für Menschen mit Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich der kognitiven, emotionalen und physiologischen Besonderheiten sowie die dazugehörigen Gesetze, Vorschriften und Normen be- rücksichtigen. Die Studierenden sind in der Lage: sich in die Thematik und in den aktuellen Stand der Technik und Forschung einzuarbeiten. Problemstellungen mittels kognitiver- und Verhaltensmo- delle abfragen und analysieren zu können sowie anschlie- ßend komplexe Lösungsansätze zu entwickeln und diese auf barrierefreie Anwendungsszenarien für unterschiedliche Benutzergruppen zu übertragen. Darüber hinaus können sie Usability Tests durchführen und kritisch analysieren Personale Kompetenzen: Mit der Arbeit in kleinen Teams sind sie vertraut und hierdurch befähigt Kritik und Konflikten im Team reflektiert zu begegnen. Ihre Lösungsansätze können sie gegenüber Fachvertretern und auch Laien präsentieren und argumentativ vertreten. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 16
Darüber hinaus haben sie ein besonderes Verständnis für die spezi- ellen Bedingungen für Menschen mit Einschränkungen entwickelt und sind für gesellschaftsrelevante Fragestellungen sensibilisiert. Inhalte des Moduls Mensch-Maschine Interaktion Lehrformen des Moduls Seminaristischer Unterricht mit Übungen Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Sommersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 17
Modul 4 Spracherkennung und -synthese Modultitel Spracherkennung und -synthese Modulnummer 4 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.) Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 2. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Wahlpflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Mündliche Prüfung mind. 20 Min. und max. 30 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach diesem Modul über ein grundle- gendes Verständnis von Sprache als menschlichem Kommunikati- onsmittel, sowie den neurologischen und neuromotorischen Grundlagen der Perzeption und Sprachproduktion; auch krankhafte und altersbedingte Einschränkungen der Sprachwahrnehmung und -produktion werden erörtert. Sie sind in der Lage selbständig aktuelle mathematische Modelle zur Spracher- kennung und -synthese anzuwenden selbständig Techniken zur Realisierung von Spracherken- nungs- und Sprachsynthesesystemen anzuwenden. sich eigenständig in komplexe Anwendungspakete und Toolkits zur Spracherkennung und Synthese einzuarbeiten. Personale Kompetenzen: Sie haben die Bereitschaft, sich mit den Inhalten auseinander zu setzen und Risiken und Folgen Ihrer Lösungen zu antizipieren. Sie sind offen für neue Ansätze und probieren das erlernte Wissen tatkräftig aus, auch mit der Bereitschaft neue Ansätze vorzuschla- gen. Sie sind in der Lage flexibel eigene Initiativen zu entwickeln. Mit der Arbeit in kleinen Teams sind sie vertraut und hierdurch befähigt Kritik und Konflikten im Team reflektiert zu begegnen. Ihre Lösungsansätze können sie gegenüber Fachvertretern und auch Laien präsentieren und argumentativ vertreten. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 18
Darüber hinaus haben sie ein besonderes Verständnis für gesell- schaftsrelevante Fragestellungen entwickelt. Inhalte des Moduls Spracherkennung und -synthese Lehrformen des Moduls Seminaristischer Unterricht mit Übungen Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Sommersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 19
Modul 5 Bilderkennung Modultitel Bilderkennung Modulnummer 5 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.) Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 2. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Wahlpflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Mündliche Prüfung mind. 20 Min. und max. 30 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach diesem Modul über ein grundle- gendes Verständnis der Bildverarbeitung bei künstlichen intelligen- ten Systemen insbesondere bei jenen, die mit Menschen interagie- ren sollen. Sie kennen die Struktur und Funktionsweise von Software für die Modellierung von bilderkennenden Strukturen. Dieses Wissen können sie selbständig auf Problemstellungen an- wenden, durch Analyse, des Problems, und durch Transfer von Wis- sen. Die Studierenden sind in der Lage, Probleme angemessen zu analy- sieren, technische Lösungen zu erarbeiten und zu evaluieren. Personale Kompetenzen: Mit der Arbeit in kleinen Teams sind sie vertraut und hierdurch befähigt Kritik und Konflikten im Team reflektiert zu begegnen. Ihre Lösungsansätze können sie gegenüber Fachvertretern und auch Laien präsentieren und argumentativ vertreten. Darüber hinaus haben sie ein besonderes Verständnis für gesell- schaftsrelevante Fragestellungen entwickelt. Inhalte des Moduls Bilderkennung Lehrformen des Moduls Seminaristischer Unterricht mit Anwendungsstudien Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Sommersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 20
Modul 6 Robotics Module title Robotics Module number 6 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the BaSys – Intelligente Systeme (M.Sc.), Information Technology module to other study (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 3rd Semester program Status of the module Elective Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- none ule examination Module examination Written documentation of project result (processing time 6 weeks), presentation of at least 15 min. and max. 30 min. Intended learning out- Professional competence: comes/acquired compe- The student will have a thorough knowledge regarding the architec- tences of the module ture, hardware and software of robotic systems. He/she is familiar Distinguished between: with intelligent algorithms and their application in intelligent sen- professional skills (op- sors, action planning and decision making, especially with respect tionally classified ac- autonomous mobile robots. cording to the relevant The students will be able qualification frame- work) to develop mechanics and hardware of robots by means of Key skills respective modules. to develop and program algorithms for sensing, autono- mous behavior and control of actuators. to deal with new, unfamiliar problems and to gather knowledge in new areas. Personal Competence: The students can work in small teams with diverging roles, and they can work out technical solutions mediated by discourse. They are able to communicate his results in an argumentative way with regard to professionals as well as non-professionals They can work in teams as well as alone, showing responsibility and reflectiveness. They can analyze problems from different points of views. Contents of the module Robotics – Project, Robotics – Lectures Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 21
Teaching methods of Lectures: Interactive teaching Project: Teamwork in small develop- the module ment groups Language of the module English Frequency of the mod- Winter semester ule Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 22
Modul 7 Ontologiesprachen und Semantic Web Modultitel Ontologiesprachen und Semantic Web Modulnummer 7 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 2. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Wahlpflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Klausur am Rechner, Dauer 90 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach Abschluss dieses Moduls über ein grundlegendes Verständnis des Semantic Webs und der darunter- liegenden Technologien. Sie verstehen die formale Semantik und die logischen Grundlagen der Ontologiesprachen RDFS und OWL. Sie kennen die theoretischen Grenzen der logikbasierten Wissens- repräsentation und die Probleme, die in der Praxis auftauchen. Sie sind in der Lage komplexes Wissen aus einem beliebigen Anwendungsge- biet mit Hilfe der Ontolgiesprache OWL zu modellieren und dieses Modell in einem Ontologieeditor umzusetzen. Personale Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage sich eigenständig komplexe theo- retische Modelle zu erarbeiten und dem Stand der Forschung zu folgen. Sie können erarbeitete Lösungsansätze sowohl gegenüber Fachkollegen als auch Fachfremden präsentieren. Aufgrund der Komplexität der Anforderungen sind sie in der Lage in kleinen Teams explorativ und effizient an einer Aufgabenstellung zu arbei- ten. Inhalte des Moduls Ontologiesprachen und Semantic Web – Vorlesung, Ontologiespra- chen und Semantic Web – Übungen Lehrformen des Moduls Seminaristische Vorlesung und Übungen Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Sommersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 23
von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 24
Modul 8 Künstliche Intelligenz Modultitel Künstliche Intelligenz Modulnummer 8 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 1. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Wahlpflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- Keine dulprüfung Modulprüfung Klausur am Rechner, Dauer 90 Min. Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen nach diesem Modul über ein grundle- gendes Verständnis von Problemen, Methoden und Techniken zur Entwicklung und Bewertung künstlicher intelligenter Systeme. Dazu gehören Kenntnisse von klassischen und aktuellen theoretischen Modellen der symbolischen künstlichen Intelligenz sowie von Soft- waresystemen für die Implementierung kennengelernter Methoden und Algorithmen. Sie sind in der Lage, selbständig KI-basierte Lösungen zu gegebenen Problemstellungen zu konzipieren, die Funktionsweise ausgewähl- ter Lernalgorithmen händisch nachzuvollziehen, diese eigenständig zu implementieren sowie gängige Softwarelösungen in der Umset- zung ihrer Lösungsideen zielorientiert einzusetzen. Personale Kompetenzen: Die Studierenden können Ihre Lösungsansätze sowohl gegenüber Fachvertretern als auch Fachfremden präsentieren und argumenta- tiv vertreten. Sie verstehen die Grundzüge wissenschaftlichen Ar- beitens, beherrschen Literaturrecherchen sowie die Kommunikati- on von Inhalten mittels Präsentationen und sind vertraut in der Nutzung der eLearning-Plattform. Inhalte des Moduls Künstliche Intelligenz Lehrformen des Moduls Seminaristischer Unterricht mit Übungen Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Wintersemester von Modulen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 25
Modul 9 Learning from Data Modultitel Learning from Data Modulnummer 9 Studiengang Allgemeine Informatik (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls ein Semester Empfohlenes Semester 3. Semester im Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Voraussetzungen für die Keine Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mo- keine dulprüfung Modulprüfung Projektarbeit mit Präsentation (Bearbeitungszeit sechs Wochen, Dauer des Vortrags mindestens 15 Min., höchstens 30 Min.) Lernergebnisse und Fachkompetenzen: Kompetenzen Die Studierenden verfügen über ein grundlegendes Verständnis der mathematischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Sta- tistischen Lerntheorie und des Maschinellen Lernens und können dieses Wissen selbständig auf unterschiedliche Problemstellungen anwenden (z. B. Robotik, Big Data). Die Studierenden kennen au- ßerdem die wichtigsten Anwendungsfelder der Statistischen Lern- theorie und können die ethischen und gesellschaftspolitischen Di- mensionen von Anwendungen beurteilen. Die Studierenden können exemplarisch auf einer entsprechenden Softwareplattform ihre Erkenntnisse problemorientiert umsetzen und wissenschaftli- che Arbeiten verfassen. Personale Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, sich eigenständig komplexe the- oretische Modelle zu erarbeiten und dem Stand der Forschung zu folgen. Sie sind in der Lage wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen und sowohl gegenüber Fachkollegen als auch Fachfremden angemessen zu präsentieren. Inhalte des Moduls Learning from Data Übung und Seminar, Learning from Data Vorlesung Lehrformen des Moduls Vorlesung, Seminar mit begleitender Übung Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 26
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Modul 10 Internet of Things Module title Internet of Things Module number 10 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the module to other study High Integrity Systems (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 1st Semester program Status of the module Compulsory Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- none ule examination Module examination Paper written according to international scientific journal standards (6 weeks) and oral presentation (min. 25, max. 30 minutes) accord- ing to international scientific conference standards. The grade is calculated by the arithmetic mean of the both marks for the written report and oral presentation. Intended learning out- Upon completion of this course, the student is able to: comes/acquired compe- understand the basic technologies for the Internet of tences of the module Things, Distinguished between: professional skills (op- asses emerging technologies concerning their suitability, tionally classified ac- get acquainted quickly with new technologies, and cording to the relevant qualification frame- develop new application fields. work) Students learn: Key skills to search for, read, summarize and cite scientific literature on a large scale; to read and interpret national and international standards; to write a report as a scientific paper; to give a scientific talk. Contents of the module Internet of Things – Seminar Teaching methods of Seminar the module Language of the module English Frequency of the mod- Every semester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 28
ule Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 29
Modul 11 Advanced IT-Security Module title Advanced IT-Security Module number 11 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the module to other study High Integrity Systems (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 1st Semester program Status of the module Elective Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- none ule examination Module examination Oral examination of at least 15 and maximum 45 minutes duration Intended learning out- Upon completion of this course, the student is able to: comes/acquired compe- to identify, analyze, and perhaps solve network-related se- tences of the module curity problems in computer systems. Distinguished between: professional skills (op- to understand security problems in the combination of the tionally classified ac- Internet with Intranets. cording to the relevant to comprehend the need to protect all architectural levels. qualification frame- work) to get an understanding of how to coordinate hardware Key skills and software to provide data security against internal and external attacks. Non specialist competencies: Team work Communication in international teams Contents of the module Advanced IT-Security – Lectures, Advanced IT-Security – Exercises Teaching methods of Lectures: Interactive group lecturing, Exercises: Teamwork in small the module groups Language of the module English Frequency of the mod- Summer semester ule Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 30
Modul 12 Smart Sensor Network Systems Module title Smart Sensor Network Systems Module number 12 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the module to other study High Integrity Systems (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 1st Semester program Status of the module Elective Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- The project should be worked out in a team of students (no more ule examination than four) with a 2-weekly written report of each participant de- scribing essential aspects of the process from the point of view of each participant (total effort: 35 hours). Module examination Oral examination of at least 15 minutes and maximum 30 minutes duration, based on a written report and an oral presentation of project results. Intended learning out- Upon completion of this course, the student is able to: comes/acquired compe- understand the interface between computer science and tences of the module the physical environment, Distinguished between: professional skills (op- assess the challenges of the measuring process and the tionally classified ac- possible errors, cording to the relevant set up and program a Wireless Sensor Network and inter- qualification frame- face it with a standard network and/or the Internet, work) Key skills participate in the solution of measuring tasks by coopera- tion with specialists of other disciplines. Non specialist competencies: Cultural and social aspects of project work in international R&D teams Presentation skills Team leading skills Documentation Writing a scientific paper Contents of the module Smart Sensor Network Systems – Project Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 31
Teaching methods of Project the module Language of the module English Frequency of the mod- Summer semester ule Modul 13 Introductory Data Analysis Module title Introductory Data Analysis Module number 13 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the module to other study High Integrity Systems (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 1st Semester program Status of the module Elective Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- Solutions to at least 40% of weekly exercises in unit Introductory ule examination Data Analysis – Exercises; short written exposé as stated in unit Introductory Data Analysis (total effort: 35 hours) Module examination Written (computer) examination of 90 minutes duration Intended learning out- Confident assessment of the usage of the various methods comes/acquired compe- of univariate and bivariate statistics in the application con- tences of the module text. Distinguished between: Knowledge and understanding of different probability con- professional skills (op- cepts (distributions, statistical models, testing procedures tionally classified ac- and principles) cording to the relevant qualification frame- Capacity to apply methods to selected real world situations work) Capacity to use the computer to solve problems in real Key skills world situations Capacity to understand and judge results of statistical anal- ysis Awareness of dangers of misuse and misinterpretation Capacity to communicate using statistical language, i.e., ex- plain procedures, results of an analysis and a critique of the results Non specialist competencies: Scientific work style Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 32
Contents of the module Introductory Data Analysis – Exercises, Introductory Data Analysis – Lectures Teaching methods of Lectures using multimedia presentation techniques Exercises on PC the module using spreadsheets and statistical software tool Language of the module English Frequency of the mod- Winter semester ule Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 33
Modul 14 Data Mining Methods Module title Data Mining Methods Module number 14 Study program Allgemeine Informatik (M.Sc.) Applicability of the module to other study High Integrity Systems (M.Sc.) programs Duration of the module one semester Recommended semes- ter during the study 2nd Semester program Status of the module Elective Credit points (cp)/ 5 cp/150 h Workload (h) Prerequisites for mod- none ule participation Prerequisites for mod- Solutions to at least 40% of weekly exercises in unit Data Mining ule examination Methods – Exercises; short written exposé as stated in unit Data Mining Methods – Exercises (total effort: 35 hours) Module examination Written (computer) examination of 90 minutes duration Intended learning out- Awareness of different data types, data scales, data use as comes/acquired compe- endogenous and exogenous tences of the module Skills in data recovery and data pre-processing Distinguished between: professional skills (op- Theoretical understanding of statistical methods for infor- tionally classified ac- mation extraction cording to the relevant Capacity to use the computer to solve problems in real qualification frame- world data mining problems work) Key skills Capacity to understand and judge results of statistical anal- ysis in the context of data mining Awareness of dangers of misuse and misinterpretation Capacity to communicate using statistical language, i.e., ex- plain procedures, results of an analysis and a critique of the results Non specialist competencies: Team work Communication in international teams Contents of the module Data Mining Methods – Exercises, Data Mining Methods – Lectures Teaching methods of Lectures using multimedia presentation techniques, Exercises with the module a PC and statistical programming language in Computer pool to solve problems Language of the module English Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften – Computer Science and Engineering Prüfungsordnung für den M.Sc. Allgemeine Informatik Seite 34
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