Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV

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Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
Turnierordnung

Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband

           Gültig ab 01.03.2019
Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS.............................................................................................................................................. 2
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................................................. 3
BEGRIFFSERKLÄRUNGEN ......................................................................................................................................... 4
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..................................................................................................................................... 4

ABSCHNITT 1 – MAIN UNIT .............................................................................................. 6
1.         GELTUNGSBEREICH .................................................................................................................................... 7
2.         TURNIERREFERAT ....................................................................................................................................... 7
3.         TURNIERFORMEN....................................................................................................................................... 7
4.         AUSSCHREIBUNG UND GENEHMIGUNG .................................................................................................... 8
5.         ÜBERSICHT AUFGABEN UND PFLICHTEN BEI ÖRBV-TURNIEREN ............................................................. 11
6.         OFFICIALS: JUDGE, OBERSERVER, SUPERVISOR, SCRUTINEER, TOURNAMENT MANAGER ..................... 12
7.         BETREUERINNEN VON TANZPORTLERINNEN ........................................................................................... 19
8.         ABWICKLUNG VON PROTESTEN ............................................................................................................... 21
9.         ÖRBV TEILNAHMEBEDINGUNGEN, REGISTRIERUNG UND STARBERECHTIGUNG .................................... 22
10.        INTERNATIONALE STARTBERECHTIGUNG FÜR WRRC-TURNIERE ............................................................ 26
11.        RANGLISTEN ............................................................................................................................................. 28
12.        AUSTRIAN CUP BOOGIE WOOGIE & ROCK’N’ROLL .................................................................................. 29
13.        TITELVERGABEN MEISTERSCHAFTEN ....................................................................................................... 29
14.        ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 30
15.        ÜBUNGSLEITER......................................................................................................................................... 31
16.        ETHIK-KODEX............................................................................................................................................ 31
17.        ALKOHOL UND DROGEN .......................................................................................................................... 32

ABSCHNITT 2 - RUNDENEINTEILUNG.............................................................................. 33
18.        ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 34
19.        RUNDENEINTEILUNG ............................................................................................................................... 35
20.        VERSTÖßE ................................................................................................................................................. 37

ABSCHNITT 3 – BOOGIE WOOGIE GRUNDLAGEN ........................................................... 38
21.        ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN ................................................................................................. 39
22.        BOOGIE WOOGIE GRUNDSCHRITT ........................................................................................................... 39
23.        BESCHREIBUNG STARTKLASSEN ............................................................................................................... 40
24.        MUSIKAUSWAHL ...................................................................................................................................... 40

ABSCHNITT 4 – BOOGIE WOOGIE NEW JUDGING SYSTEM PAARE.................................. 42
25.        NEW JUDGING SYSTEM ............................................................................................................................ 43
26.        BEWERTUNGSRICHTLINIEN, PUNKTEVERTEILUNG .................................................................................. 43

ABSCHNITT 5 – ROCK’N’ROLL GRUNDLAGEN ................................................................. 45
27.        ROCK’N’ROLL GRUNDSCHRITT ................................................................................................................. 46

Turnierordnung                                            Veröffentlichung: 30.11.2018                                                          Seite 2 von 65
Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
28.       ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 48
29.       BESCHREIBUNG ALTERS- UND AUFSTIEGSKLASSEN ................................................................................. 49
30.       STARTKLASSENÄNDERUNGEN.................................................................................................................. 50
31.       BESCHREIBUNG DER SAFETY-LEVELS ....................................................................................................... 51

ABSCHNITT 6 – ROCK’N’ROLL NEW JUDGING SYSTEM PAARE UND FORMATIONEN ...... 55
32.       NEW JUDGING SYSTEM ............................................................................................................................ 56
33.       PUNKTEVERTEILUNG NJS ......................................................................................................................... 56
34.       AKROBATIKBEWERTUNG JUNIORS, C-CLASS, MC CONTACT STYLE, MC FREE STYLE ............................... 60

ABSCHNITT 7 –ROCK’N’ROLL MAJORITÄTSSYSTEM MINI-FORMATIONEN ...................... 62
35.       PUNKTEVERTEILUNG ................................................................................................................................ 63
36.       MAJORITÄTSSYSTEM ................................................................................................................................ 65

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere ................................................................. 12
Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt .......................................................................................... 15
Darstellung 3: Vergabe der Ranglistenpunkte ...................................................................................... 28
Darstellung 4: Rundeneinteilung I ......................................................................................................... 36
Darstellung 5: Rundeneinteilung II ........................................................................................................ 36
Darstellung 6: Rundeneinteilung III ....................................................................................................... 36
Darstellung 7: Allgemeine Bestimmungen Boogie Woogie .................................................................. 39
Darstellung 8: Punktevergabe BW NJS Paare ........................................................................................ 43
Darstellung 9: Punkteabzüge BW NJS Paare ......................................................................................... 44
Darstellung 10: Swing-Rhythmus .......................................................................................................... 46
Darstellung 11: Vollständige Darstellung eines Grundschrittes ............................................................ 46
Darstellung 12: Swing-Rhythmus mit Grundschritt-Beschreibung ....................................................... 47
Darstellung 13: Bildliche Darstellung Swing-Rhythmus und Grundschritt ............................................ 47
Darstellung 14: Allgemeine Bestimmungen Rock'n'Roll Paare ............................................................. 48
Darstellung 15: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (1) .......................................................................... 56
Darstellung 16: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (2) .......................................................................... 57
Darstellung 17: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (3) .......................................................................... 57
Darstellung 18: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare, NJS Formationen (4) ............................................. 57
Darstellung 19: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 58
Darstellung 20: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 59
Darstellung 21: Punkteabzüge NJS ........................................................................................................ 59
Darstellung 22: Akrobatik-Gruppen NJS ................................................................................................ 60
Darstellung 23: Punkteverteilung Mini-Formationen ........................................................................... 63
Darstellung 24: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 63
Darstellung 25: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 64

Turnierordnung                                         Veröffentlichung: 30.11.2018                                                    Seite 3 von 65
Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
Begriffserklärungen

Beginners ............................. alt: Klasse Einsteiger
Children ............................... neue Klasse der WRRC, bisher nicht existent
Juveniles .............................. alt: Klasse Schüler
Juniors ................................. alt: Klasse Junioren
Main Class Contact Style ..... alt: Klasse B, B-Class
Main Class Free Style ........... alt: Klasse A, Main Class
Supervisor ............................ alt: Turnierbeobachter; geänderte Aufgaben zu früher
Observer .............................. alt: Turnierbeobachter, Beisitzer; geänderte Aufgaben zu früher
Judges .................................. alt: Wertungsrichter
Tournament Manager ......... alt: Turnierleiter
Scrutineers........................... alt: EDV-Team, Protokoll
Subkontinental .................... abgegrenzter Bereich unabhängig von Landesgrenzen (z.B. „Nordisch“)

Abkürzungsverzeichnis

ABC ...................................... Austrian Boogie Cup
B .......................................... Breite
BT ......................................... Bewertungsturnier
BTI ........................................ Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung
BW ....................................... Boogie Woogie
CD ........................................ Compact Disk
ET ......................................... Einladungsturnier
DSGVO ................................. Datenschutzgrundverordnung
ID ......................................... Identity Document (Amtlicher Lichtbildausweis)
L ........................................... Länge
H .......................................... Höhe
LM ........................................ Landesmeisterschaft
m .......................................... Meter
MC ....................................... Main Class
MCCS ................................... Main Class Contact Style
MCFS.................................... Main Class Free Style
MS........................................ Majoritätssystem
NJS ....................................... New Judging System der WRRC
ÖRBV.................................... Österreichischer Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband
Reg-Software ....................... Österreichische Online Registrierungs Software
R’n‘R .................................... Rock’n‘Roll
ÖTSV .................................... Österreichischer Tanzsport Verband
SL ......................................... Safety Level(s)
TO ........................................ Turnierordnung
VP......................................... Vizepräsidentin
VP Finanzen ......................... Vizepräsidentin für Finanzen
VP Sport ............................... Vizepräsidentin für Sport
WDSF ................................... World Dance Sport Federation
WRRC ................................... Word Rock’n’Roll Confederation

Turnierordnung                         Veröffentlichung: 30.11.2018                            Seite 4 von 65
Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
Hinweis: Wegen der vereinfachten Lesbarkeit werden im vorliegenden Dokument vorwiegend nur die weiblichen
Bezeichnungen benutzt; jedenfalls sind sämtliche angeführte Funktionen und Rollen grundsätzlich geschlechts-
neutral zu verstehen.

Turnierordnung                        Veröffentlichung: 30.11.2018                           Seite 5 von 65
Turnierordnung
    Abschnitt 1 – Main Unit

Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband

           Gültig ab 01.03.2019
1. Geltungsbereich

1.1.     Diese Turnierordnung (TO) ist für alle in Österreich veranstalteten Rock’n’Roll-, Boogie–
         Woogie- und Lindy-Hop-Tanzsportturniere verbindlich, die durch Mitglieder des ÖRBV bzw.
         ÖTSV (Österreichischer Tanzsportverband) ausgerichtet werden.

1.2.     Die ÖRBV TO ist ein eigenständiges Regelwerk, das aber in vielen Punkten Bezug auf das
         Reglement der World Rock’n’Roll Confederation (WRRC) nimmt.

1.3.     Für Veranstaltungen, für die ein Vertrag mit der WRRC abgeschlossen wird, gilt nur das WRRC
         Reglement in der aktuell gültigen Fassung.

1.4.     Für die Durchführung von Bugg- und Trio Swing Show-Wettbewerben und Rock’n’Roll
         Paarformationen und sonstige WRRC Divisionen gelten bis zur Erstellung einer nationalen
         Turnierordnung die jeweils aktuellen Regeln der WRRC.

1.5.     Alle Themen und Regelungen, die in dieser ÖRBV-Turnierordnung nicht erfasst sind, werden
         durch das aktuell geltende WRRC-Reglement geregelt.

1.6.     Wenn im Reglement von Tanzsportpaaren oder Paaren gesprochen wird, sind immer
         ungleichgeschlechtliche Tanzsportlerinnen gemeint. Formationen können sowohl aus
         Paaren, als auch nur aus rein weiblichen Tanzsportlerinnen bestehen.

2. Turnierreferat

2.1.     Die Leitung des Turnierreferates obliegt der VP Sport. Diese ist für alle
         Turnierangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Stellen übertragen sind.

2.2.     Die VP Sport kann bei Verhinderung durch einen Supervisor in Turnierangelegenheiten
         vertreten werden (z.B. bei Interessenkonflikt, bei Gefahr im Verzug, sensible Entscheidungen
         in Turnierangelegenheiten).

3. Turnierformen

3.1.     Bewertungsturnier (BT)

3.1.1.   Das sind Turniere, die für das gesamte Bundesgebiet ausgeschrieben werden.
         Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen d.h. Tanzpaare und -formationen) von
         Mitgliedsvereinen des ÖRBV.
3.1.2.   Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. Ausschreibung und Genehmigung
         erforderlich.
333
3.2.     Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung (BTI)

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3.2.1.   Das sind – gegenüber der WRRC – gebührenfreie Bewertungsturniere mit Beteiligung von
         Tanzsportlerinnen anderer Nationen.
3.2.2.   Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen von Mitgliedsverbänden der WRRC, wobei
         die Einladung/Turnierausschreibung nachweislich an die nationalen Verbände der
         eingeladenen Nationen gerichtet werden muss. Ausschreibung und Genehmigung gemäß
         Punkt 4. erforderlich.
3.2.3.   Die Anzahl der teilnehmenden Tanzsportlerinnen pro ausländischer Nation kann vom
         Veranstalter limitiert werden.
3.2.4.   Ein BTI kann – wegen einheitlicher Regelungen und Chancengleichheit – nur als solches in
         den internationalen Startklassen ausgeschrieben werden.

3.3.     Einladungsturnier (ET)

3.3.1.   Das sind Turniere, bei denen nur bestimmte Tanzsportlerinnen oder bestimmte (auch
         internationale) Vereine eingeladen werden und daher startberechtigt sind. Es sind keine
         Ranglistenturniere; Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. ist daher nicht
         erforderlich.

3.4.     Landesmeisterschaft (LM)

3.4.1.   LM werden primär vom jeweiligen Landesfachverband vergeben. Bei Fehlen eines
         Landesfachverbandes erfolgt die Vergabe durch die jeweilige Landesleitung, bei Fehlen einer
         solchen durch das ÖRBV-Präsidium. Nationale Landesmeisterschaften werden als BT
         ausgetragen, Regelungen daher siehe Punkt 3.1.
3.4.2.   LM, die „offen“ ausgetragen werden, werden gemäß Punkt 3.2 durchgeführt werden. Die
         Vergabe erfolgt analog Punkt 3.4.1.

3.5.     Österreichische Meisterschaft (ÖM)

3.5.1.   Die ÖM wird als Einzelturnier für Paar- und Formationsmeisterschaften vom ÖRBV-Präsidium
         vergeben. Die Austragung kann in einem Turnier, aber auch gesplittet in Formationstanz und
         Paartanz, erfolgen. Im Falle einer Splittung ist auch eine Vergabe an mehrere Vereine
         möglich.
3.5.2.   Die ÖM in Rock’n’Roll Akrobatik wird ausschließlich als BT gemäß Punkt 3.1 ausgetragen.

4. Ausschreibung und Genehmigung

4.1.     Termine und Fristen

4.1.1.   Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnieranmeldungsformular ist zwingend
         zu verwenden.
4.1.2.   Turniertermine für Turniere gemäß Punkte 3.1. bis 3.4. können jederzeit mit einer Vorlaufzeit
         von 4 Monaten vor Turniertermin bei der VP Sport angemeldet werden.

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4.1.3.     Veranstalter für ÖM gemäß Punkt 3.5. können an das ÖRBV-Präsidium den Antrag stellen,
           Ausrichter der ÖM zu sein. Die Vergabe der Veranstaltung durch das ÖRBV-Präsidium findet
           im Rahmen der GV im Veranstaltungsjahr vorangehenden Kalenderjahr statt.
4.1.4.     Für WRRC-Turniere gemäß geltender WRRC-Regelung.
4.1.5.     Turniertermine können für 4 Wochen bei der VP Sport reserviert werden. Der Veranstalter
           muss innerhalb dieser Frist den Termin an die VP Sport schriftlich bestätigen. Nach Ablauf
           der Frist wird der Termin wieder für andere Veranstalter freigegeben. Der Termin wird auf
           der ÖRBV-Website als „reserviert bis TT.MM.JJ“ eingetragen und bei Bestätigung wird der
           Termin auf Status „geplant“ geändert. Vor Erteilung der Genehmigung darf ein Turnier nur
           als „geplant“ veröffentlicht werden.
4.1.6.     Mehrere, auf denselben Termin fallende Turniere gleicher Sparten bzw. Klassen werden nicht
           genehmigt. Bei mehrfachem Veranstaltungsinteresse für denselben Termin gilt, dass der
           Verein den Vorzug erhält, der früher formell angefragt hat.
4.1.7.     Für ÖRBV-Turniere ist die Turnierausschreibung bis spätestens sechs Wochen vor dem
           geplanten Turniertermin bei der VP Sport einzureichen.
4.1.8.     Bei Herausforderungen mit Besetzung von Officials hat die VP Sport spätestens 8 Tage vor
           dem Turniertermin die fehlenden Officials zu bestellen und die Ausschreibung zu
           veröffentlichen.

4.2.       Genehmigung

4.2.1.     Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnierausschreibungsformular ist
           zwingend zu verwenden.
4.2.2.     Das ausgefüllte Turnierausschreibungsformular mit Vorschlägen zur Besetzung der Officials
           muss an die VP Sport übersendet werden, die die Ausschreibung genehmigt. Änderungen in
           der Ausschreibung können von der VP Sport vor Genehmigung vorgenommen werden.
4.2.2.1.      Bei allen Turnieren der Sparte Rock’n‘Roll sind 7 Judges einzusetzen, zusätzlich sind 2
              Oberserver und 1 Supervisor.
4.2.2.2.      Bei allen Turnieren der Sparte Boogie Woogie sind 5 Judges einzusetzen, zusätzlich 1
              Observer und 1 Supervisor.
4.2.2.3.      Bei einem Turnier sollte jeweils nur ein Judge pro Verein pro Klasse eingesetzt werden.
              Ausnahmen sind nur nach Genehmigung der VP Sport erlaubt, wenn es Probleme mit der
              Besetzung gibt.
4.2.2.4.      Die Auswahl der nationalen Judges darf nur aus den aktuellen ÖRBV-Listen getroffen
              werden.
4.2.2.5.      Internationale Judges sind bei einem ÖRBV-Turnier nur zugelassen, wenn sie in ihrem
              Nationalverband ebenso nach dem NJS bewerten müssen oder eine gültige WRRC-Lizenz
              besitzen. (Instruktion durch den Supervisor muss mindestens 30 Minuten vor
              Veranstaltungsbeginn erfolgen.)
4.2.2.6.      Die Besetzung der Officials bei der ÖM obliegt dem ÖRBV-Präsidium, wobei bei der
              Besetzung eine Ausgewogenheit bzgl. Länder- und Vereinsherkunft erreicht werden muss.
4.2.2.7.      Bei den Österreichischen Meisterschaften für Rock’n’Roll sind mehrheitlich ausländische
              Judges lt. Punkt 4.2.2.5. einzusetzen. Es können wechselweise auch mehr Judges als
              notwendig sind eingesetzt werden, allerdings sind Rotationen der Judges innerhalb einer
              Startklasse nicht erlaubt.

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4.2.2.8.      Die Ablehnung eines Judges durch die Turnierteilnehmerinnen ist nicht möglich.
4.2.3.     Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:
4.2.3.1.      Rock’n’Roll Klassen Beginners, Juveniles, Juniors, C-Class mindestens L x B 5 x 5 m pro
              Tanzpaar.
4.2.3.2.      Rock’n’Roll MC Contact Style und MC Free Style mindestens L x B 6 x 6 m pro Tanzpaar.
              Lichte Höhe über der Tanzfläche mindestens 6 m.
4.2.3.3.      Rock’n’Roll Mini-Formations L x B 8 x 6 m, Rock’n’Roll Formations mindestens L x B 12 x
              12 m. Bei Bühnen plus 1 m zu den Bühnenrändern.
4.2.3.4.      Boogie-Woogie mindestens L x B 4 x 4 m pro Tanzpaar.
4.2.4.     Nach Genehmigung der Turnierausschreibung wird diese mit einem Bestätigungsvermerk
           versehen und auf der ÖRBV-Website veröffentlicht.
4.2.5.     Die Genehmigung einer Turnierausschreibung kann widerrufen werden, wenn sie durch
           falsche Angaben herbeigeführt oder der Veranstalter gesperrt wurde.
4.2.6.     Besondere Verhältnisse vor Ort, insbesondere bei Veranstaltungen mit Outdoor-Facility,
           bedürfen eines besonderen Eignungsnachweises durch den Veranstalter. Bei
           Veranstaltungsräumlichkeiten, in denen bislang noch keine ÖRBV-/WRRC-Turniere
           stattgefunden haben, soll der Veranstalter vorab aussagekräftige Videos, Fotos, Pläne oder
           Skizzen übermitteln, um die Turniersituation bereits im Vorfeld beurteilen zu können.
4.2.7.     Die Nichtgenehmigung eines Turniers begründet keine Haftung des ÖRBV oder seiner
           Funktionäre.

4.3.       Änderungen nach Genehmigung

4.3.1.     Änderungen an einer genehmigten Turnierausschreibung dürfen vom Veranstalter nicht
           eigenmächtig vorgenommen werden. Die VP Sport ist bei Notwendigkeit von Änderungen zu
           informieren. Die VP Sport entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
4.3.2.     Wird eine genehmigte Ausschreibung eigenmächtig geändert, so ist dieses Turnier vom
           ÖRBV-Präsidium zu prüfen und angemessene Schritte sind zu setzen.

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5. Übersicht Aufgaben und Pflichten bei ÖRBV-Turnieren

5.1.       Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Aufgaben (keine abschließende Aufzählung)
           der Officials und des Tournament Managers im Zuge eines ÖRBV-Turniers dar.

                                                                                   Tourn. Mgr
                                                            Scrutineers
                                    Supervisor
                                                 Observer

                                                                                                VP Sport
                                                                          Judges
                                                                                                                            Kommentar

Vor der Veranstaltung
Ausschreibung und Genehmigung                                                      x             x
                                                                                                           Voraussetzungen müssen zwischen Scrutineers
Technische Ausrüstung für
                                                             x                      x                      und Tournament Manager abgestimmt
Protokoll im Turnierbüro                                                                                   werden.
                                                                                                           Zeitplan soll/kann mit Tournament Manager
Zeitplan                                                                            x                      abgesprochen sein
                                                                                                           BT/BTI: Veranstalter
Auswahl der Judges                                                                   x           x
                                                                                                           ÖM: ÖRBV-Präsidium
                                                                                                           Rock'n'Roll: Musik für Formationen (alle
                                                                                                           Runden) und Paare (Finale) ist Aufgabe von
                                                                                                           Mitgliedsvereinen
Turniermusik                         x                                               x                     Boogie Woogie: Es sollte darauf geachtet
                                                                                                           werden, dass in den jeweiligen Runde derselbe
                                                                                                           Musik-Stil gespielt wird.
Am Tag vor der Veranstaltung
Tablet-Akkus aufladen                                                               x
Am Tag der Veranstaltung
Finale Begutachtung der                                                                                    Bei neuen Locations unbedingt rechtzeitig vor
                                     x                      (x)                     x                      der Veranstaltung Begutachtung machen.
Veranstaltungs-Location
Tanzfläche:
                                     x                                             x
Größe, Höhe, Art des Bodens
Halle:
                                     x                                              x
Garderoben, Aufwärmbereich
Positionierung von Officials         x                                             x
Positionierung von Scrutineers       x                       x                     x
Erste Hilfe                          x                                             x
Startnummernausgabe                                          x                     x
Aushänge (Startlisten, etc.)                                 x                     x
Betreuerbesprechung                  x                                             x
Judgesbesprechung                    x                                             x
                                                                                                           Nur auf Anfrage – Änderungen müssen nicht
Akrobatik Check-Out                                          x                                             erlaubt werden.

Abschnitt 1                        Veröffentlichung: 30.11.2018                                                                    Seite 11 von 65
Scrutineers

                                                                                         Tourn. Mgr
                                          Supervisor
                                                       Observer

                                                                                                      VP Sport
                                                                                Judges
                                                                                                                                   Kommentar

Während der Veranstaltung
Zeitplan, Einhaltung des Zeitplans         x                       x                     x
Siegerehrung                               x                                             x
                                                                                                                 Rote Karten sind vor Abschluss der Runde
Yellow/Red Cards und
                                           x            x                                                        durch den Observer an den jeweiligen
Verwarnungen                                                                                                     Hauptbetreuer mitzuteilen.

                                                                                                                 Proteste sind beim Supervisor direkt nach der
Proteste gegen yellow/red Cards            x                                              x                      Runde vorzubringen. Das Ergebnis wird erst
                                                                                                                 nach Bearbeitung des Protests veröffentlicht.
Proteste gegen andere                                                                                            Proteste sind beim Supervisor direkt
                                                                                          x                      vorzubringen.
Angelegenheiten
                                                                                                                 Die Wertungen von Judges dürfen nicht von
                                                                                                                 anderen Officials geändert werden. Sind
Wertungen                                                                       x                                einzelne Bewertungen sehr auffällig, soll der
                                                                                                                 Supervisor den Judge auf eine korrekte
                                                                                                                 Ausübung seiner Funktion hinweisen.
Kontrolle der vorgegebenen
                                                        x
Elemente
                                                                                                                 Unsportliches Verhalten kann vom Supervisor
Disqualifikation                           x           (x)                                                       sofort mit einer Disqualifikation geahndet
                                                                                                                 werden.
Verhalten aller Officials                  x
Korrekte Auswertung der
                                                                   x
Wertungen
Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere

6. Officials: Judge, Oberserver, Supervisor, Scrutineer, Tournament
   Manager

6.1.      Aufgaben und Pflichten - Judge

6.1.1.    Bewertung der Darbietung von Paaren/Formationen ausschließlich nach der in der jeweiligen
          Runde erbrachten Leistung.
6.1.2.    Unabhängige und von anderen Officials/Anwesenden unbeeinflusste, sachliche
          Bewertungen auf dem offiziellen Wertungsmedium nach den ÖRBV-Bewertungsrichtlinien.
6.1.3.    In Akrobatikrunden wird bei der Akrobatikbewertung ausschließlich die Ausführung
          bewertet.
6.1.4.    Judges sind von der Ausübung ihres Amtes für die jeweilige Startklasse ausgeschlossen, wenn
          verwandte oder verschwägerte Personen ersten oder zweiten Grades teilnehmen. Einen
          solchen Umstand haben Judges auch selbst unverzüglich dem Tournament Manager zu
          melden.

Abschnitt 1                              Veröffentlichung: 30.11.2018                                                                     Seite 12 von 65
6.2.       Aufgaben und Pflichten - Observer

6.2.1.     Musik- und Tanzdauer der Tanzsportlerinnen messen und die Anzahl der erforderlichen
           Grundschritte zählen.
6.2.2.     Anzahl der Tänzerinnen auf der Fläche bei Formationen, die nach dem NJS bewertet werden,
           zählen und gegebenenfalls Punkte korrigieren (siehe Punkt 33.5).
6.2.3.     In Rock’n’Roll Akrobatikrunden die Deckung mit den eingemeldeten Akrobatikfiguren
           überprüfen. In allen Runden müssen die Figurenbegrenzungen und der Dress Code überprüft
           werden.
6.2.4.     Bei einem Sturz bei einer Akrobatikfigur den erforderlichen Punkteabzug setzen.
6.2.5.     Bei einem Judge-Ausfall oder Judge–Wechsel (Siehe Punkt 6.1.4.) hat der/die Observer den
           jeweiligen Judge zu ersetzen.
6.2.6.     Bei der Vergabe von gelben oder roten Karten, muss dem Hauptbetreuer schlüssig der Grund
           für die Vergabe dargelegt werden. Bei roten Karten muss vor Veröffentlichung der Ergebnisse
           der jeweilige Hauptbetreuer kontaktiert werden.

6.3.       Aufgaben und Pflichten - Supervisor

6.3.1.     Objektivität und Sachlichkeit.
6.3.2.     Verwarnungen und Sperren sind mit ausführlicher Begründung und unter Angabe aller, für
           die Behandlung von Einspruchs- und Berufungsverfahren dienlichen Beweis-
           sicherungsmitteln im Turnierbericht zu vermerken.
6.3.3.     Es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln darauf zu achten, dass die TO des ÖRBV
           eingehalten wird.
6.3.3.1.      Der sowohl sportlich als auch technisch einwandfreie Ablauf des Turniers muss
              gewährleistet sein ebenso die vor und während des Wettkampfes herrschenden
              Bedingungen um einen einwandfreien sportlichen Verlauf zu gewährleisten.
6.3.3.2.      Im Falle eines längeren Ausfalls des EDV unterstützten Wertungssystem (Tablet PC
              Werten) müssen jene Turnierrunden, die nicht offline vom Protokoll rekonstruiert werden
              können, wiederholt werden.
6.3.3.3.      Rechtzeitig vor der Veranstaltung muss eine Besprechung mit den Officials stattfinden.
6.3.3.4.      Er hat darauf zu achten, dass die Tanzfläche und lichte Tanzraumhöhe dem in der
              Ausschreibung angeführten und durch die VP Sport genehmigten Mindestmaßen
              entspricht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und keine Gefahr für die
              Tanzsportlerinnen zu befürchten ist.
6.3.4.     Verstöße gegen die Freikartenregelung sind vom Supervisor zu ahnden.

6.3.5.     Um die in Punkt 6.3.3.1. bis 6.3.3.4. genannten Ziele zu erreichen, können folgende Schritte
           gesetzt werden:
              • beim Tournament Manager intervenieren.
              • das Turnier bis zur Erfüllung seiner angemessenen Forderungen unterbrechen.

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• entscheiden, ob eine Tanzrunde auf Grund technischer Gebrechen oder besonderer
                Vorfälle zu wiederholen ist. Die betroffenen Tanzpaare/Formationen können auf die
                Wiederholung der Tanzrunde verzichten.
              • Scrutineers im Zusammenhang mit der Ausrechnung der Ergebnisse Weisungen
                erteilen.
              • dem ÖRBV-Präsidium einen Bericht vorlegen und angemessene Sanktionen
                vorschlagen.
              • bei ungebührlichem oder verbandsschädigendem Verhalten über Tanzsportlerinnen
                und Officials angemessene Sanktionen verhängen.
              • wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Veranstaltung abbrechen.
6.3.6.     Die/Der Supervisor hat bei der Setzung von Sanktionen gemäß dem Punkt 6.3.5. von den
           organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Veranstalters auszugehen und
           darauf zu achten, dass auch die Interessen des Veranstalters und der Zuschauer gewahrt
           werden.
6.3.7.     Die/Der Supervisor hat schließlich den Turnierbericht abzufassen, diesen dem Veranstalter
           zur Kenntnisnahme unterzeichnen zu lassen und diesen unter Anschluss der Wertungszettel,
           der Auswertungsbögen, einer berichtigten Startliste sowie einer vollständigen Ergebnisliste
           für die Startklassen innerhalb einer Woche an die VP Sport weiterzuleiten.

6.4.       Aufgaben und Pflichten - Scrutineer

6.4.1.     Scrutineers sind für den technischen Ablauf des Turniers verantwortlich im Zusammenhang
           mit dem ÖRBV-Rechenprogramm.
6.4.2.     Während des Turniers müssen alle Bewertungen die von den Judges und Oberservers via
           Tablet eingehen überprüft werden.
6.4.3.     Scrutineers haben der/dem Supervisor sofort nach Turnierende die chronologisch
           geordneten Turnierunterlagen (Wertungsbögen, Startlisten, Protokolle, etc.) für die
           Abfassung des Turnierberichtes zu übergeben.

6.5.       Aufgaben und Pflichten - Tournament Managers

6.5.1.     Erste Ansprechstelle für den Supervisor in Angelegenheiten die den allgemeinen Ablauf der
           Veranstaltung betreffen.
6.5.2.     Verantwortlich für die Durchführung des Turniers laut Zeitplan.
6.6.       Eröffnung und Schluss der Turnierveranstaltung. Die Turnierveranstaltungsdauer wird durch
           die Ansage des Tournament Managers, dass das Turnier offiziell nach den Regeln des ÖRBV
           eröffnet (Eröffnung) bzw. beendet (Schluss) ist, begrenzt. Diese Aufgabe kann an einen
           Moderator delegiert werden.

6.6.1.     Bekanntgabe von Programmänderungen an die Officials in Absprache mit dem Supervisor.
           Die Bekanntmachung an das Publikum kann an einen Moderator delegiert werden.
6.6.2.     Er hat darauf zu achten, dass der Veranstalter ausreichend eingeschulte Personen für
           administrative Zwecke einsetzt für:
6.6.2.1.      Entgegennahme, Kontrolle, Ausfertigung und Rückgabe von Startbüchern sowie für die
              Ausgabe/Rücknahme von Startnummern und Ausfertigung von Urkunden.
6.6.2.2.      Aushang von Rundeneinteilungen, Ergebnislisten und dergleichen.
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6.6.2.3.                   Bedarfsweise Betreuung von internationalen Tanzsportlerinnen, um Sprachbarrieren zu
                           vermeiden.
6.6.2.4.                   Betreuung der Officials.
6.6.2.5.                   Die mit der Übernahme und Rückgabe von Startbüchern betrauten Personen gemäß
                           Punkt 6.6.2.1. sind berechtigt, bei disziplinären Verstößen bzw. mangelnder Sorgfalt bei
                           der Benützung der bereitgestellten Umkleide- und sonstigen Nebenräume nach Einholung
                           einer entsprechenden Zustimmung durch den Supervisor, die Startbücher der dafür
                           verantwortlichen Tanzsportlerinnen bzw. Vereins, bis zum Ablauf der vom Supervisor
                           ausgesprochenen Sanktionen bzw. bis zur Wiederherstellung eines akzeptablen
                           Zustandes der zugewiesenen Räumlichkeiten einzubehalten. Ist eine sofortige
                           Wiedergutmachung bzw. Klärung nicht möglich, sind die einbehaltenen Startbücher samt
                           Beilagen mit dem Turnierbericht an die VP Sport zu übermitteln.
6.6.3.               Er hat darauf zu achten, dass Veranstalter allen seinen finanziellen Verpflichtungen
                     gegenüber den Officials nachkommt.
6.6.4.               Er hat darauf zu achten, dass den Officials Plätze zugewiesen werden, von denen aus sie
                     einwandfrei und ohne Schwierigkeiten die Leistungen beurteilen können.
6.6.5.               Er hat darauf zu achten, dass bei Abwesenheit eines in der Ausschreibung genannten Officials
                     in Absprache mit dem Supervisor eine geeignete Person eingesetzt wird.
6.6.6.               Er hat gemeinsam mit dem Veranstalterverein darauf zu achten, dass die Tanzsportbetreuer
                     lt. folgenden Regeln ihren freien Eintritt erhalten: Pro Verein ist pro Person eine Freikarte für
                     nachfolgend gelistete Tanzsportbetreuer zur Verfügung zu stellen:
6.6.6.1.                   Für die maximale Anzahl an Gesamtbetreuern lt. Punkt 6.6.7. Die maximale Anzahl an
                           Gesamtbetreuern umfasst mindestens einen lizensierten Hauptbetreuer gemäß Punkt
                           7.4. Die restlichen Betreuer können Assistenzbetreuer lt. Punkt 7.3.4. sein.
6.6.6.2.                   Für einen Trainer pro Verein für Paare der Main Class und B Class
6.6.7.               Maximale Gesamtanzahl Betreuer errechnet sich wie folgt:
                                Gesamtbetreuer                                                 Gesamtbetreuer
                                          Paare                                                        Paare
                            0    1-5 6-10    11-15       16-20                          0   1-5   6-10    11-15     16-20
                      0     0     1    2       3           4                        0   0    1     2         3        4
  Miniformationen

                                                                      Formationen

                    1-2     1     2    3       4           5                        1   1    2     3         4        5
                    3-4     2     3    4       5           6                        2   2    3     4         5        6
                    5-6     3     4    5       6           7                        3   3    4     5         6        7
                    7-8     4     5    6       7           8                        4   4    5     6         7        8
                    9-10    5     6    7       8           9                        5   5    6     7         8        9
Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt

6.6.8.               Freikarten für offizielle Turnierfunktionäre und Präsidiums-Mitglieder: ÖRBV- und ÖTSV-
                     Judges mit aktiver Jahreslizenz und die Mitglieder des (erweiterten) ÖRBV- und ÖTSV-
                     Präsidiums erhalten gemäß Verbandsverlautbarungen bei nationalen Turnieren freien
                     Eintritt. Dies gilt jedoch nicht für deren Angehörige.

Abschnitt 1                                       Veröffentlichung: 30.11.2018                             Seite 15 von 65
6.6.9.      Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass, für die ÖRBV-Turnier-Musik
            mindestens zwei geeignete Abspielgeräte seitens Veranstalter zur Verfügung stehen, eines
            davon muss eine Shufflefunktion besitzen.
6.6.10.     Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass der Veranstalter die ÖRBV-Musik und
            WRRC-Turniermusik am Tag der Veranstaltung vor Ort hat und in den Qualifikationsrunden
            ausschließlich diese verwendet.
6.6.10.1.      Die entsprechende ÖRBV-Turniermusik darf ausschließlich für die Rock’n’Roll Klasse
               Beginners verwendet werden.
6.6.10.2.      Für alle weiteren Klassen der Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie ist die aktuelle
               WRRC-Turniermusik zu verwenden.
6.6.10.3.      Die Liste der derzeit zugelassenen WRRC-Turnier-Musik für Qualifikationsrunden ist auf
               der Website der WRRC zu finden.

6.7.        Voraussetzung Ausbildung - Officials

6.7.1.      Anwärterinnen für Judges müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
            müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.2.      Anwärterinnen für Observer müssen eine gültige ÖRBV-Lizenz als Judge besitzen.
6.7.3.      Zur Ausbildung als Supervisor können sich grundsätzlich alle nationalen Judges und Observer
            anmelden. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt werden:
               •   Mindestalter: 25 Jahre
               •   Mindestens 3 Jahre aktive Judgeslizenz
               •   Mindestens 15 Einsätze als Judge oder Oberserver
               •   Kenntnis des jeweils aktuellen ÖRBV-Rechenprogrammes
               •   persönliche Eignung als weisungsfreie Entscheiderin für die höchste ÖRBV
                   Turnierfunktionärsposition bei einem Wettkampf
6.7.4.      Anwärter für Scrutineers müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
            müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.5.      Anwärter für Tournament Manager müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben
            und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.6.      Es ist möglich, für die Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie die Judge-Ausbildung
            absolvieren. Diese beiden Ausbildungen sind jedoch getrennt voneinander mit allen
            Anforderungen zu absolvieren.
6.8.        Anmeldung/Funktionärsbuch Ausbildung Officials

6.8.1.      Anmeldungen zur Grundschulung für Officials können ausschließlich durch den jeweils
            zugehörigen Verein samt kurzem tabellarischen Lebenslauf und Eignungserläuterung zur
            Grundschulung eingebracht werden.
6.8.2.      Bei der Ausbildung zur/zum Supervisor ist es notwendig, dass der ÖRBV-Verein des Officials
            einen Antrag an das ÖRBV-Präsidium stellt, den Official zur Ausbildung als Supervisor
            zuzulassen. Das ÖRBV-Präsidium entscheidet dann binnen 4 Wochen durch mehrheitlichen
            Beschluss, ob der Official als Supervisor ausgebildet werden darf. Gegen diesen Beschluss des
            Präsidiums gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.

Abschnitt 1                           Veröffentlichung: 30.11.2018                       Seite 16 von 65
6.8.3.   Begründung:
              • Ein Supervisor muss nicht nur die TO und das Rechenprogramm kennen, sondern er
                muss auch die entsprechende Persönlichkeit und Charakterstärke besitzen, um die TO
                bei Problemen durchsetzen zu können. Diese Einschätzung erfolgt durch das ÖRBV-
                Präsidium und daher entscheidet es über die Zulassung zur Ausbildung.
              • Außerdem kann die VP Sport bei Verhinderung durch einen Supervisor in
                Turnierangelegenheiten vertreten werden (z.B. bei Interessenskonflikten, Gefahr in
                Verzug, sensible Entscheidungen in Turnierangelegenheiten).
6.8.4.   Wenn Supervisors benötigt werden, aber keine Ausbildung geplant ist, so bestimmt das
         Präsidium über die weitere Vorgehensweise.
6.8.5.   Das Funktionärsbuch muss bei der VP Finanzen beantragt werden und wird nach positiver
         Absolvierung der Prüfung ausgestellt.

6.9.     Grundschulung Ausbildung Officials

6.9.1.   Die Dauer der Ausbildung für Judges umfasst 2 Wochenenden (mind. 4 Tage) mit folgenden
         Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte):
              •   Grundlagen zu Rock’n’Roll/Boogie Grundschritt und Akrobatik
              •   Bewertung von Rock’n’Roll/Boogie Woogie Tanzen und Rock’n’Roll Akrobatik
              •   Video-Training zum Werten
              •   Kompetenzen eines Judges
              •   Abschluss: Theoretische und praktische Prüfung, 1x Shadow Werten im Rahmen eines
                  Turniers.
6.9.2.   Die Dauer der Ausbildung für Rock’n’Roll Observer umfasst zwei Tage mit folgenden
         Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte)
              •   Boogie Woogie/Rock’n’Roll Grundschritt
              •   Allgemeine Anforderungen (Musik/Tempo)
              •   Rock’n’Roll Akrobatik C-Class, MC Contact Style und MC Free Style
              •   Abschluss: mündliche Wiederholung, Mitarbeit
6.9.3.   Für Boogie Woogie Observer gilt die Judge Lizenz als Observer-Lizenz.
6.9.4.   Die Ausbildung zum Supervisor erfolgt generell im Zuge einer Judgeausbildung (Abschluss mit
         theoretischer Prüfung) im Ausmaß von 2 Wochenenden. Zukünftige Supervisor übernehmen
         dabei einen Teil der Schulung, wobei der Wissensstand über die TO überprüft werden kann.
         Das jeweilige Teilgebiet wird mit der VP Sport und der Vortragenden der jeweiligen Schulung
         abgestimmt. Der Abschluss erfolgt mittels schriftlicher Prüfung.
6.9.5.   Die Dauer der Ausbildung für Scrutineers umfasst einen Tag mit folgendem Mindestinhalt
         (abgestimmt auf die jeweilige Sparte):
              •   Majoritätssystem / New Judging System
              •   Bedienung des Programms
              •   Rechte & Pflichten
              •   Abschluss: Absolvierung von 1-2 Turnieren unter Aufsicht eines erfahrenen Scrutineers
6.9.6.   Die Dauer der Ausbildung für Tournament Manager umfasst einen Tag, mit folgenden
         Mindestinhalten (abgestimmt auf die Sparte):
              • Turnierformen, Rundenablauf

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•   Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr
              •   Vorgaben (Tanzfläche, Musik, etc.)
              •   Begriffe (Betreuer, Tanzsportlerinnen, Coach + Rechte)
              •   Aufgaben, Rechte & Pflichten
              •   Verstöße & Proteste
              •   Ethik Kodex & Dress Code
              •   Fallbeispiele aus der Praxis
              •   Abschluss: mündliche Wiederholung

6.10.     Lizenzverlängerung Officials

6.10.1.   Die Verlängerung dieser Lizenz muss jährlich vom Official über seinen Verein bis Ende Jänner
          beantragt werden. Die offizielle und aktuelle Liste der Officials kann jederzeit bei VP Sport
          angefordert werden.
6.10.2.   Officials, die eine Verlängerung der aktiven Lizenz beantragen, müssen im vergangenen
          Kalenderjahr, wenn in diesem Zeitraum mindestens zwei Refresh-Workshops veranstaltet
          wurden, einen davon besucht haben.
6.10.3.   Lizenzen von Officials, die in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren, in dem mindestens
          zwei Refresh-Workshops veranstaltet wurden, keinen Workshop besuchen, ruhen bis zur
          Absolvierung des nächstfolgenden Refresh-Workshops (passive Lizenz).
6.10.4.   Im Falle der Nichtteilnahme am nächstfolgenden Refresh-Workshops gemäß 6.10.2. erlischt
          die jeweilige Lizenz. Diese kann erst nach nochmaliger Absolvierung einer Grundschulung neu
          beantragt werden.

6.11.     Refresh-Workshops Officials

6.11.1.   Weiterbildungszeit: 2 - 4h je nach Bedarf
6.11.2.   Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten und dienen der Weiterbildung der
          Officials.
6.11.3.   Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen
          Verein eingebracht werden.

6.12.     Weitere Informationen

6.12.1.   Judges mit aktiver Lizenz, die auch eine aktuelle Judges-Ausbildung absolviert haben, können
          auf eigenen Wunsch mittels Antrag an den ÖRBV inaktiv gesetzt werden. Judges mit inaktiver
          Lizenz können wieder mittels Antrag an den ÖRBV auf aktiv gesetzt werden, wenn sie in den
          letzten zwölf Monaten zumindest einen Judges Refresh-Workshop besucht haben.
6.12.2.   Langjährige Judges können einen Antrag auf Aufnahme als ÖRBV-Judges an das ÖRBV-
          Präsidium stellen. Bedingung ist in jedem Fall eine aktive Judge-Lizenz und zudem darf die
          antragstellende Person keinem ÖRBV-Mitgliedsverein angehören, der Tanzsportlerinnen
          beim ÖRBV registriert hat.

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6.13.      WRRC Judge

6.13.1.    Über eine Nominierung zu einer WRRC Judge-Ausbildung entscheidet das ÖRBV-Präsidium
           nach Antrag des Judges.
6.13.2.    Das ÖRBV-Präsidium hat den Antrag rechtzeitig zu prüfen und zu entscheiden, ob dem Antrag
           stattgegeben wird. Wird dem Antrag stattgegeben, meldet die VP Sport den Judge für die
           WRRC-Judge Aus- und Weiterbildungsveranstaltung bei der WRRC an.
6.13.3.    Der Umfang der Ausbildung, die Möglichkeiten zur Lizenz-Erhaltung und die Rechte und
           Pflichten von WRRC Judges sind dem jeweils geltenden WRRC-Reglement zu entnehmen.

7. Betreuerinnen von Tanzportlerinnen

7.1.       Als Betreuerin von Tanzsportlerinnen ist man keine offizielle Turnierfunktionärin (Officials).

7.2.       Folgende Begriffe werden im folgenden Unterschieden:

              • Hauptbetreuerin
              • Assistenz-Betreuerin
              • Trainerin

7.3.       Aufgaben und Pflichten einer Hauptbetreuerin:

7.3.1.     Die Hauptbetreuerin ist Kontaktperson zwischen Tournament Manager, Supervisor und den
           startenden Tanzsportlerinnen bzw. den jeweiligen mitreisenden Vereinsfunktionären.
7.3.2.     Zu den wesentlichen Aufgaben der Hauptbetreuerin zählen (diese Aufgaben können an
           mitreisende Assistenz-Betreuer delegiert werden):
7.3.2.1.      Planung der Turnierfahrt und zeitgerechte Kontrolle aller erforderlichen Dokumente
              (Startbücher, CDs, etc.). Bei internationalen Turnieren müssen eventuell Reisedokumente
              organisiert und kontrolliert werden.
7.3.2.2.      Beaufsichtigung der Tanzsportlerinnen während der gesamten Turnierreise – von der
              Abfahrt bis zur Rückkehr.
7.3.2.3.      Setzung entsprechender Maßnahmen bei Ankunft am Turnierort zur zeitsparenden
              Abwicklung der Startnummernausgabe und Startbuchabgabe durch entsprechende
              Vorbereitungsmaßnahmen.
7.3.2.4.      Erkundung der zugewiesenen Umkleide- und Eintanzmöglichkeiten einschließlich
              bedarfsweise Anforderung von Betreuungskräften des Veranstalters (z.B. bei
              bestehenden Sprachbarrieren).
7.3.2.5.      Zeitgerechte Beschaffung der letztgültigen Turnierinformationen (Zeitplan,
              Rundeneinteilung, Startzeiten, etc.). Weitere Informationen sind bei Bedarf während der
              Betreuerbesprechung oder direkt beim Tournament Manager zu hinterfragen: geplanter
              Turnierablauf    wie    Einmarsch,     Vorstellung,    Rundeneinteilung,     Startzeiten,
              Tanzflächenzuweisung, Sanitätsdienstanlaufstelle, eventuelle Video-, Fotografen- und
              Fansektoren etc.

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7.3.2.6.      Anwesenheit beim Betreuerbriefing und bei Bedarf Weitergabe der Informationen an die
              Assistenz-Betreuerinnen und Tanzsportlerinnen.
7.3.2.7.      Betreuung der Tanzsportlerinnen bei der Turniervorbereitung (Startnummernkontrolle,
              Beaufsichtigung der Aufwärmübungen bzw. Eintanz- und Akrobatikbetreuung, etc.).
              Sicherstellung der zeitgerechten Anwesenheit der Tanzsportlerinnen zu Einmarsch,
              Turniereinsatz, Siegerehrung etc.
7.3.2.8.      Übergabe der Finalmusik mit eindeutiger Zuordnung der Startnummer der
              Tanzsportlerinnen. Eine CD darf nur jeweils einen Musiktitel beinhalten. Bedarfsweise
              Abholung der Startbücher, Urkunden, etc. einschließlich Einsammeln und Rückgabe von
              Startnummern.
7.3.2.9.      Sicherstellung eines pfleglichen Umganges mit veranstalterseitig beigestelltem
              Startzubehör (Startnummern Tonträger, Musikanlagen, Trainingsbehelfen etc.)
              Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen in Umkleidekabinen samt Nebenräumen,
              Eintanz- und Turnierbereich. Nachkontrolle der zugewiesenen Umkleide- und
              Nebenräume hinsichtlich Sauberkeit und zurückgebliebener Gegenstände.
7.3.3.     Eine Hauptbetreuerin ist darüber hinaus für die Beobachtung des Turniereinsatzes und -
           verlaufes zur korrekten Beurteilung allfälliger Proteste gegen Wettbewerbs-
           benachteiligungen der anvertrauten Tanzsportlerinnen verantwortlich.
7.3.3.1.      Anwesenheit bei Figurenkontrollen und bedarfsweise Vertretung der betroffenen
              Tanzsportlerinnen des Vereins bei der Verhängung von Sanktionen (Verwarnung,
              Disqualifikation, Disziplinarstrafen etc.) durch Supervisor oder Tournament Manager und
              zur korrekten Begründung allfälliger Proteste an Tournament Manager und Supervisor.
7.3.3.2.      Beweissicherung, Verfassung einer vorläufigen Sachverhaltsdarstellung bzw. eines
              detaillierten Figurenvermerkes (Art der Figurenüberschreitung etc.) bei Anlässen gemäß
              Punkt 7.3.3.1.

7.3.4.     Assistenzbetreuerin
7.3.4.1.      Als Assistenzbetreuerinnen können verlässliche Vereinsmitglieder namhaft gemacht
              werden.
7.3.4.2.      Assistenz-Betreuerinnen dienen der Unterstützung einer Haupt-Betreuerin lt. Punkt 7.3.2.

7.3.5.     Trainerin
7.3.5.1.      Bei der Nennung für eine Turnierveranstaltung muss die Trainerin für Tanzsportlerinnen
              der MC Contact Style und MC Free Style namentlich bekannt gegeben werden.
7.3.5.2.      Die jeweilige Trainerin hat die Aufgabe, Paare/Formationen bei gefährlichen
              Akrobatikfiguren während der Vorbereitungszeit zu sichern.
7.3.5.3.      Die Trainerin MUSS KEINE Betreuerschulung und KEINE Lizenz haben, die Agenden einer
              Betreuerin lt. Punkt 7.3 und darf die Trainerin allerdings nicht wahrnehmen.

7.4.       Ausbildung - Hauptbetreuerin

7.4.1.     Anwärterinnen für Hauptbetreuerinnen müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
           haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.

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7.4.2.      Die Ausübung der Hauptbetreuerfunktion ist nur nach dem Erwerb einer entsprechenden
            Lizenz möglich.
7.4.3.      Anmeldungen zur Grundschulung für Hauptbetreuerinnen können ausschließlich durch den
            jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden.
7.4.4.      Das Funktionärsbuch muss bei der VP für Finanzen beantragt werden und wird nach positiver
            Absolvierung der Wiederholung ausgestellt.
7.4.5.      Mindest-Ausbildung: 0,5 Tage = 4h mit Abschluss durch mündliche Wiederholung
7.4.6.      Inhalt Grundschulung:
               •   Turnierformen, Rundenablauf
               •   Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr
               •   Begriffe (Hauptbetreuerin, Assistenz-Betreuerin, Trainerin)
               •   Aufgaben, Betreuerregelung
               •   Nennungen ÖRBV/WRRC
               •   Verstöße & Proteste
               •   Ethik Kodex + Dress Code
               •   Grundzüge NJS
7.4.7.      Die Verlängerung der Lizenz muss jährlich am Beginn des Kalenderjahres durch den
            zugehörigen Verein bei der VP Kommunikation und VP Sport gemeldet werden.
7.4.8.      Verpflichtende Refresh-Workshops sind zu besuchen, um eine Verlängerung der Lizenz zu
            erhalten.
7.4.9.      Mindest Weiterbildungszeit: 2 – 4 h je nach Bedarf
7.4.10.     Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten bei groben Änderungen der TO und
            dienen der Weiterbildung der Tanzsportbetreuer.
7.4.11.     Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen
            Verein eingebracht werden.
7.4.12.     Weitere Informationen
7.4.12.1.      Für Judges gilt die aktive oder passive Judgelizenz als Hauptbetreuerlizenz
7.4.12.2.      Für alle neu eingetretenen Vereine welche noch keine Schulungen haben, gilt ein namhaft
               gemachtes Vereinsmitglied beim Turnier als Hauptbetreuerin. Diese Ausnahmeregelung
               gilt bis zur nächsten Hauptbetreuerschulung nach dem ÖRBV-Beitritt.

8. Abwicklung von Protesten

8.1.        Zur Einbringung eines Protests sind die bei einem Turnier anwesenden via Reg-Software zum
            Turnier genannten lizensierten Hauptbetreuer, Officials und Mitglieder des ÖRBV-Präsidiums
            berechtigt.

8.2.        Proteste gegen Entscheidungen von Turnierfunktionärinnen (Supervisor, Observer) sind
            unmittelbar nach Bekanntgabe der begründeten Maßnahme oder Sanktion durch die
            Turnierfunktionärin ausschließlich von der für das Turnier genannten Hauptbetreuerin des
            betroffenen Vereins schriftlich bei der Turnierfunktionärin, die die Maßnahme oder Sanktion
            verhängt hat, einzubringen. Später eingebrachte Proteste werden nicht berücksichtigt und
            sind nicht ergebnisrelevant.

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8.3.       Gleichzeitig mit der Einbringung des Protestes ist für jeden einzelnen Protestpunkt eine
           Protestgebühr gemäß Gebührenordnung bar zu erlegen. Diese Protestgebühr wird
           zurückerstattet, wenn dem Protest stattgegeben wird.

8.4.       Allgemeine Beschwerden und Hinweise beispielsweise die Tanzbedingungen (Licht, Musik,
           Tanzfläche etc.) betreffend sind keine Proteste und dem Supervisor mitzuteilen.

8.5.       Supervisor und Tournament Manager sind darüber hinaus von sich aus verpflichtet, bekannt
           gewordene Verstöße abzustellen, auch wenn kein Protest oder eine Beschwerde eingebracht
           worden sind.

9. ÖRBV Teilnahmebedingungen, Registrierung und Starberechtigung

9.1.       Registrierung und Mitgliedsverein eines Mitgliedsvereins

9.1.1.     Jeder Verein ist in der Reg-Software zu erfassen. Die erforderlichen Zugangsdaten sind via
           ÖRBV-Präsidium erhältlich.
9.1.2.     Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag lt. Gebührenordnung ist vor der jährlichen Generalversammlung
           einzubezahlen, da sonst kein Stimmrecht vergeben werden kann. Ein offener ÖRBV-
           Mitgliedsbeitrag sowie alle anderen offenen Zahlungen gegenüber dem Verband verhindern,
           dass ein ÖRBV-Mitglied Leistungen vom Verband beziehen kann; bei stimmberechtigen
           Mitgliedern hat das Mitglied während der ÖRBV-Generalversammlung kein Stimmrecht
9.1.3.     Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag ist mit entsprechender Rechnungsnummer zu begleichen. Die
           Rechnung ist über die ÖRBV-Reg-Software zu erfassen.

9.2.       Registrierung von Tanzsportlerinnen (Startbuch und Jahresstartgebühr)

9.2.1.     Alle Tanzsportlerinnen sind von ihren Vereinen in der Reg-Software zu erfassen.
9.2.2.     Vor der Nennung zu Wettkämpfen ist die Jahresstartgebühr bzw. allfällige
           Startbuchgebühren bei der VP Finanzen zu begleichen, unter Angabe der entsprechenden
           Rechnungsnummer die via Reg-Software erfasst wird.
9.2.3.     Nach Eingang dieser Gebühren am ÖRBV-Konto werden die Tanzsportlerinnen von der VP
           Finanzen freigeschalten, wodurch Nennungen möglich sind.
9.2.4.     Alle Vereine müssen für alle registrierten Tanzsportlerinnen die Angaben für Namen und
           Geburtsdatum durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. eines Fotos oder einer
           Kopie davon nachweisen.
9.2.4.1.      Dieser Nachweis ist elektronisch (mittels pdf. oder jpg. Files) bei der VP Sport zu erbringen.
              Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Vorlage eines Lichtbildausweises eines
              Erziehungsberechtigten erforderlich.
9.2.4.2.      Für die Bestätigung der Verwendung der Daten ist es notwendig, die DSGVO-Formulare
              von den Tanzsportlerinnen unterzeichnet zu übermitteln. Bei Minderjährigen ist
              zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
9.2.5.     Für alle Formationsklassen können bis zu zwei Ersatztänzerinnen registriert werden.
9.2.6.     Sonderregelung Mini-Formationen:

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