Turnierordnung Österreichischer Rock'n'Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband - ÖRBV
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Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS.............................................................................................................................................. 2 DARSTELLUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................................................. 3 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN ......................................................................................................................................... 4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..................................................................................................................................... 4 ABSCHNITT 1 – MAIN UNIT .............................................................................................. 6 1. GELTUNGSBEREICH .................................................................................................................................... 7 2. TURNIERREFERAT ....................................................................................................................................... 7 3. TURNIERFORMEN....................................................................................................................................... 7 4. AUSSCHREIBUNG UND GENEHMIGUNG .................................................................................................... 8 5. ÜBERSICHT AUFGABEN UND PFLICHTEN BEI ÖRBV-TURNIEREN ............................................................. 11 6. OFFICIALS: JUDGE, OBERSERVER, SUPERVISOR, SCRUTINEER, TOURNAMENT MANAGER ..................... 12 7. BETREUERINNEN VON TANZPORTLERINNEN ........................................................................................... 19 8. ABWICKLUNG VON PROTESTEN ............................................................................................................... 21 9. ÖRBV TEILNAHMEBEDINGUNGEN, REGISTRIERUNG UND STARBERECHTIGUNG .................................... 22 10. INTERNATIONALE STARTBERECHTIGUNG FÜR WRRC-TURNIERE ............................................................ 26 11. RANGLISTEN ............................................................................................................................................. 28 12. AUSTRIAN CUP BOOGIE WOOGIE & ROCK’N’ROLL .................................................................................. 29 13. TITELVERGABEN MEISTERSCHAFTEN ....................................................................................................... 29 14. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 30 15. ÜBUNGSLEITER......................................................................................................................................... 31 16. ETHIK-KODEX............................................................................................................................................ 31 17. ALKOHOL UND DROGEN .......................................................................................................................... 32 ABSCHNITT 2 - RUNDENEINTEILUNG.............................................................................. 33 18. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 34 19. RUNDENEINTEILUNG ............................................................................................................................... 35 20. VERSTÖßE ................................................................................................................................................. 37 ABSCHNITT 3 – BOOGIE WOOGIE GRUNDLAGEN ........................................................... 38 21. ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN ................................................................................................. 39 22. BOOGIE WOOGIE GRUNDSCHRITT ........................................................................................................... 39 23. BESCHREIBUNG STARTKLASSEN ............................................................................................................... 40 24. MUSIKAUSWAHL ...................................................................................................................................... 40 ABSCHNITT 4 – BOOGIE WOOGIE NEW JUDGING SYSTEM PAARE.................................. 42 25. NEW JUDGING SYSTEM ............................................................................................................................ 43 26. BEWERTUNGSRICHTLINIEN, PUNKTEVERTEILUNG .................................................................................. 43 ABSCHNITT 5 – ROCK’N’ROLL GRUNDLAGEN ................................................................. 45 27. ROCK’N’ROLL GRUNDSCHRITT ................................................................................................................. 46 Turnierordnung Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 2 von 65
28. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 48 29. BESCHREIBUNG ALTERS- UND AUFSTIEGSKLASSEN ................................................................................. 49 30. STARTKLASSENÄNDERUNGEN.................................................................................................................. 50 31. BESCHREIBUNG DER SAFETY-LEVELS ....................................................................................................... 51 ABSCHNITT 6 – ROCK’N’ROLL NEW JUDGING SYSTEM PAARE UND FORMATIONEN ...... 55 32. NEW JUDGING SYSTEM ............................................................................................................................ 56 33. PUNKTEVERTEILUNG NJS ......................................................................................................................... 56 34. AKROBATIKBEWERTUNG JUNIORS, C-CLASS, MC CONTACT STYLE, MC FREE STYLE ............................... 60 ABSCHNITT 7 –ROCK’N’ROLL MAJORITÄTSSYSTEM MINI-FORMATIONEN ...................... 62 35. PUNKTEVERTEILUNG ................................................................................................................................ 63 36. MAJORITÄTSSYSTEM ................................................................................................................................ 65 Darstellungsverzeichnis Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere ................................................................. 12 Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt .......................................................................................... 15 Darstellung 3: Vergabe der Ranglistenpunkte ...................................................................................... 28 Darstellung 4: Rundeneinteilung I ......................................................................................................... 36 Darstellung 5: Rundeneinteilung II ........................................................................................................ 36 Darstellung 6: Rundeneinteilung III ....................................................................................................... 36 Darstellung 7: Allgemeine Bestimmungen Boogie Woogie .................................................................. 39 Darstellung 8: Punktevergabe BW NJS Paare ........................................................................................ 43 Darstellung 9: Punkteabzüge BW NJS Paare ......................................................................................... 44 Darstellung 10: Swing-Rhythmus .......................................................................................................... 46 Darstellung 11: Vollständige Darstellung eines Grundschrittes ............................................................ 46 Darstellung 12: Swing-Rhythmus mit Grundschritt-Beschreibung ....................................................... 47 Darstellung 13: Bildliche Darstellung Swing-Rhythmus und Grundschritt ............................................ 47 Darstellung 14: Allgemeine Bestimmungen Rock'n'Roll Paare ............................................................. 48 Darstellung 15: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (1) .......................................................................... 56 Darstellung 16: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (2) .......................................................................... 57 Darstellung 17: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare (3) .......................................................................... 57 Darstellung 18: Punkteverteilung R’n‘R NJS Paare, NJS Formationen (4) ............................................. 57 Darstellung 19: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 58 Darstellung 20: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 59 Darstellung 21: Punkteabzüge NJS ........................................................................................................ 59 Darstellung 22: Akrobatik-Gruppen NJS ................................................................................................ 60 Darstellung 23: Punkteverteilung Mini-Formationen ........................................................................... 63 Darstellung 24: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 63 Darstellung 25: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 64 Turnierordnung Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 3 von 65
Begriffserklärungen Beginners ............................. alt: Klasse Einsteiger Children ............................... neue Klasse der WRRC, bisher nicht existent Juveniles .............................. alt: Klasse Schüler Juniors ................................. alt: Klasse Junioren Main Class Contact Style ..... alt: Klasse B, B-Class Main Class Free Style ........... alt: Klasse A, Main Class Supervisor ............................ alt: Turnierbeobachter; geänderte Aufgaben zu früher Observer .............................. alt: Turnierbeobachter, Beisitzer; geänderte Aufgaben zu früher Judges .................................. alt: Wertungsrichter Tournament Manager ......... alt: Turnierleiter Scrutineers........................... alt: EDV-Team, Protokoll Subkontinental .................... abgegrenzter Bereich unabhängig von Landesgrenzen (z.B. „Nordisch“) Abkürzungsverzeichnis ABC ...................................... Austrian Boogie Cup B .......................................... Breite BT ......................................... Bewertungsturnier BTI ........................................ Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung BW ....................................... Boogie Woogie CD ........................................ Compact Disk ET ......................................... Einladungsturnier DSGVO ................................. Datenschutzgrundverordnung ID ......................................... Identity Document (Amtlicher Lichtbildausweis) L ........................................... Länge H .......................................... Höhe LM ........................................ Landesmeisterschaft m .......................................... Meter MC ....................................... Main Class MCCS ................................... Main Class Contact Style MCFS.................................... Main Class Free Style MS........................................ Majoritätssystem NJS ....................................... New Judging System der WRRC ÖRBV.................................... Österreichischer Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband Reg-Software ....................... Österreichische Online Registrierungs Software R’n‘R .................................... Rock’n‘Roll ÖTSV .................................... Österreichischer Tanzsport Verband SL ......................................... Safety Level(s) TO ........................................ Turnierordnung VP......................................... Vizepräsidentin VP Finanzen ......................... Vizepräsidentin für Finanzen VP Sport ............................... Vizepräsidentin für Sport WDSF ................................... World Dance Sport Federation WRRC ................................... Word Rock’n’Roll Confederation Turnierordnung Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 4 von 65
Hinweis: Wegen der vereinfachten Lesbarkeit werden im vorliegenden Dokument vorwiegend nur die weiblichen Bezeichnungen benutzt; jedenfalls sind sämtliche angeführte Funktionen und Rollen grundsätzlich geschlechts- neutral zu verstehen. Turnierordnung Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 5 von 65
Turnierordnung Abschnitt 1 – Main Unit Österreichischer Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband Gültig ab 01.03.2019
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Turnierordnung (TO) ist für alle in Österreich veranstalteten Rock’n’Roll-, Boogie– Woogie- und Lindy-Hop-Tanzsportturniere verbindlich, die durch Mitglieder des ÖRBV bzw. ÖTSV (Österreichischer Tanzsportverband) ausgerichtet werden. 1.2. Die ÖRBV TO ist ein eigenständiges Regelwerk, das aber in vielen Punkten Bezug auf das Reglement der World Rock’n’Roll Confederation (WRRC) nimmt. 1.3. Für Veranstaltungen, für die ein Vertrag mit der WRRC abgeschlossen wird, gilt nur das WRRC Reglement in der aktuell gültigen Fassung. 1.4. Für die Durchführung von Bugg- und Trio Swing Show-Wettbewerben und Rock’n’Roll Paarformationen und sonstige WRRC Divisionen gelten bis zur Erstellung einer nationalen Turnierordnung die jeweils aktuellen Regeln der WRRC. 1.5. Alle Themen und Regelungen, die in dieser ÖRBV-Turnierordnung nicht erfasst sind, werden durch das aktuell geltende WRRC-Reglement geregelt. 1.6. Wenn im Reglement von Tanzsportpaaren oder Paaren gesprochen wird, sind immer ungleichgeschlechtliche Tanzsportlerinnen gemeint. Formationen können sowohl aus Paaren, als auch nur aus rein weiblichen Tanzsportlerinnen bestehen. 2. Turnierreferat 2.1. Die Leitung des Turnierreferates obliegt der VP Sport. Diese ist für alle Turnierangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Stellen übertragen sind. 2.2. Die VP Sport kann bei Verhinderung durch einen Supervisor in Turnierangelegenheiten vertreten werden (z.B. bei Interessenkonflikt, bei Gefahr im Verzug, sensible Entscheidungen in Turnierangelegenheiten). 3. Turnierformen 3.1. Bewertungsturnier (BT) 3.1.1. Das sind Turniere, die für das gesamte Bundesgebiet ausgeschrieben werden. Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen d.h. Tanzpaare und -formationen) von Mitgliedsvereinen des ÖRBV. 3.1.2. Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. Ausschreibung und Genehmigung erforderlich. 333 3.2. Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung (BTI) Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 7 von 65
3.2.1. Das sind – gegenüber der WRRC – gebührenfreie Bewertungsturniere mit Beteiligung von Tanzsportlerinnen anderer Nationen. 3.2.2. Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen von Mitgliedsverbänden der WRRC, wobei die Einladung/Turnierausschreibung nachweislich an die nationalen Verbände der eingeladenen Nationen gerichtet werden muss. Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. erforderlich. 3.2.3. Die Anzahl der teilnehmenden Tanzsportlerinnen pro ausländischer Nation kann vom Veranstalter limitiert werden. 3.2.4. Ein BTI kann – wegen einheitlicher Regelungen und Chancengleichheit – nur als solches in den internationalen Startklassen ausgeschrieben werden. 3.3. Einladungsturnier (ET) 3.3.1. Das sind Turniere, bei denen nur bestimmte Tanzsportlerinnen oder bestimmte (auch internationale) Vereine eingeladen werden und daher startberechtigt sind. Es sind keine Ranglistenturniere; Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. ist daher nicht erforderlich. 3.4. Landesmeisterschaft (LM) 3.4.1. LM werden primär vom jeweiligen Landesfachverband vergeben. Bei Fehlen eines Landesfachverbandes erfolgt die Vergabe durch die jeweilige Landesleitung, bei Fehlen einer solchen durch das ÖRBV-Präsidium. Nationale Landesmeisterschaften werden als BT ausgetragen, Regelungen daher siehe Punkt 3.1. 3.4.2. LM, die „offen“ ausgetragen werden, werden gemäß Punkt 3.2 durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt analog Punkt 3.4.1. 3.5. Österreichische Meisterschaft (ÖM) 3.5.1. Die ÖM wird als Einzelturnier für Paar- und Formationsmeisterschaften vom ÖRBV-Präsidium vergeben. Die Austragung kann in einem Turnier, aber auch gesplittet in Formationstanz und Paartanz, erfolgen. Im Falle einer Splittung ist auch eine Vergabe an mehrere Vereine möglich. 3.5.2. Die ÖM in Rock’n’Roll Akrobatik wird ausschließlich als BT gemäß Punkt 3.1 ausgetragen. 4. Ausschreibung und Genehmigung 4.1. Termine und Fristen 4.1.1. Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnieranmeldungsformular ist zwingend zu verwenden. 4.1.2. Turniertermine für Turniere gemäß Punkte 3.1. bis 3.4. können jederzeit mit einer Vorlaufzeit von 4 Monaten vor Turniertermin bei der VP Sport angemeldet werden. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 8 von 65
4.1.3. Veranstalter für ÖM gemäß Punkt 3.5. können an das ÖRBV-Präsidium den Antrag stellen, Ausrichter der ÖM zu sein. Die Vergabe der Veranstaltung durch das ÖRBV-Präsidium findet im Rahmen der GV im Veranstaltungsjahr vorangehenden Kalenderjahr statt. 4.1.4. Für WRRC-Turniere gemäß geltender WRRC-Regelung. 4.1.5. Turniertermine können für 4 Wochen bei der VP Sport reserviert werden. Der Veranstalter muss innerhalb dieser Frist den Termin an die VP Sport schriftlich bestätigen. Nach Ablauf der Frist wird der Termin wieder für andere Veranstalter freigegeben. Der Termin wird auf der ÖRBV-Website als „reserviert bis TT.MM.JJ“ eingetragen und bei Bestätigung wird der Termin auf Status „geplant“ geändert. Vor Erteilung der Genehmigung darf ein Turnier nur als „geplant“ veröffentlicht werden. 4.1.6. Mehrere, auf denselben Termin fallende Turniere gleicher Sparten bzw. Klassen werden nicht genehmigt. Bei mehrfachem Veranstaltungsinteresse für denselben Termin gilt, dass der Verein den Vorzug erhält, der früher formell angefragt hat. 4.1.7. Für ÖRBV-Turniere ist die Turnierausschreibung bis spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Turniertermin bei der VP Sport einzureichen. 4.1.8. Bei Herausforderungen mit Besetzung von Officials hat die VP Sport spätestens 8 Tage vor dem Turniertermin die fehlenden Officials zu bestellen und die Ausschreibung zu veröffentlichen. 4.2. Genehmigung 4.2.1. Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnierausschreibungsformular ist zwingend zu verwenden. 4.2.2. Das ausgefüllte Turnierausschreibungsformular mit Vorschlägen zur Besetzung der Officials muss an die VP Sport übersendet werden, die die Ausschreibung genehmigt. Änderungen in der Ausschreibung können von der VP Sport vor Genehmigung vorgenommen werden. 4.2.2.1. Bei allen Turnieren der Sparte Rock’n‘Roll sind 7 Judges einzusetzen, zusätzlich sind 2 Oberserver und 1 Supervisor. 4.2.2.2. Bei allen Turnieren der Sparte Boogie Woogie sind 5 Judges einzusetzen, zusätzlich 1 Observer und 1 Supervisor. 4.2.2.3. Bei einem Turnier sollte jeweils nur ein Judge pro Verein pro Klasse eingesetzt werden. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung der VP Sport erlaubt, wenn es Probleme mit der Besetzung gibt. 4.2.2.4. Die Auswahl der nationalen Judges darf nur aus den aktuellen ÖRBV-Listen getroffen werden. 4.2.2.5. Internationale Judges sind bei einem ÖRBV-Turnier nur zugelassen, wenn sie in ihrem Nationalverband ebenso nach dem NJS bewerten müssen oder eine gültige WRRC-Lizenz besitzen. (Instruktion durch den Supervisor muss mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.) 4.2.2.6. Die Besetzung der Officials bei der ÖM obliegt dem ÖRBV-Präsidium, wobei bei der Besetzung eine Ausgewogenheit bzgl. Länder- und Vereinsherkunft erreicht werden muss. 4.2.2.7. Bei den Österreichischen Meisterschaften für Rock’n’Roll sind mehrheitlich ausländische Judges lt. Punkt 4.2.2.5. einzusetzen. Es können wechselweise auch mehr Judges als notwendig sind eingesetzt werden, allerdings sind Rotationen der Judges innerhalb einer Startklasse nicht erlaubt. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 9 von 65
4.2.2.8. Die Ablehnung eines Judges durch die Turnierteilnehmerinnen ist nicht möglich. 4.2.3. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten: 4.2.3.1. Rock’n’Roll Klassen Beginners, Juveniles, Juniors, C-Class mindestens L x B 5 x 5 m pro Tanzpaar. 4.2.3.2. Rock’n’Roll MC Contact Style und MC Free Style mindestens L x B 6 x 6 m pro Tanzpaar. Lichte Höhe über der Tanzfläche mindestens 6 m. 4.2.3.3. Rock’n’Roll Mini-Formations L x B 8 x 6 m, Rock’n’Roll Formations mindestens L x B 12 x 12 m. Bei Bühnen plus 1 m zu den Bühnenrändern. 4.2.3.4. Boogie-Woogie mindestens L x B 4 x 4 m pro Tanzpaar. 4.2.4. Nach Genehmigung der Turnierausschreibung wird diese mit einem Bestätigungsvermerk versehen und auf der ÖRBV-Website veröffentlicht. 4.2.5. Die Genehmigung einer Turnierausschreibung kann widerrufen werden, wenn sie durch falsche Angaben herbeigeführt oder der Veranstalter gesperrt wurde. 4.2.6. Besondere Verhältnisse vor Ort, insbesondere bei Veranstaltungen mit Outdoor-Facility, bedürfen eines besonderen Eignungsnachweises durch den Veranstalter. Bei Veranstaltungsräumlichkeiten, in denen bislang noch keine ÖRBV-/WRRC-Turniere stattgefunden haben, soll der Veranstalter vorab aussagekräftige Videos, Fotos, Pläne oder Skizzen übermitteln, um die Turniersituation bereits im Vorfeld beurteilen zu können. 4.2.7. Die Nichtgenehmigung eines Turniers begründet keine Haftung des ÖRBV oder seiner Funktionäre. 4.3. Änderungen nach Genehmigung 4.3.1. Änderungen an einer genehmigten Turnierausschreibung dürfen vom Veranstalter nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Die VP Sport ist bei Notwendigkeit von Änderungen zu informieren. Die VP Sport entscheidet über die weitere Vorgehensweise. 4.3.2. Wird eine genehmigte Ausschreibung eigenmächtig geändert, so ist dieses Turnier vom ÖRBV-Präsidium zu prüfen und angemessene Schritte sind zu setzen. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 10 von 65
5. Übersicht Aufgaben und Pflichten bei ÖRBV-Turnieren 5.1. Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Aufgaben (keine abschließende Aufzählung) der Officials und des Tournament Managers im Zuge eines ÖRBV-Turniers dar. Tourn. Mgr Scrutineers Supervisor Observer VP Sport Judges Kommentar Vor der Veranstaltung Ausschreibung und Genehmigung x x Voraussetzungen müssen zwischen Scrutineers Technische Ausrüstung für x x und Tournament Manager abgestimmt Protokoll im Turnierbüro werden. Zeitplan soll/kann mit Tournament Manager Zeitplan x abgesprochen sein BT/BTI: Veranstalter Auswahl der Judges x x ÖM: ÖRBV-Präsidium Rock'n'Roll: Musik für Formationen (alle Runden) und Paare (Finale) ist Aufgabe von Mitgliedsvereinen Turniermusik x x Boogie Woogie: Es sollte darauf geachtet werden, dass in den jeweiligen Runde derselbe Musik-Stil gespielt wird. Am Tag vor der Veranstaltung Tablet-Akkus aufladen x Am Tag der Veranstaltung Finale Begutachtung der Bei neuen Locations unbedingt rechtzeitig vor x (x) x der Veranstaltung Begutachtung machen. Veranstaltungs-Location Tanzfläche: x x Größe, Höhe, Art des Bodens Halle: x x Garderoben, Aufwärmbereich Positionierung von Officials x x Positionierung von Scrutineers x x x Erste Hilfe x x Startnummernausgabe x x Aushänge (Startlisten, etc.) x x Betreuerbesprechung x x Judgesbesprechung x x Nur auf Anfrage – Änderungen müssen nicht Akrobatik Check-Out x erlaubt werden. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 11 von 65
Scrutineers Tourn. Mgr Supervisor Observer VP Sport Judges Kommentar Während der Veranstaltung Zeitplan, Einhaltung des Zeitplans x x x Siegerehrung x x Rote Karten sind vor Abschluss der Runde Yellow/Red Cards und x x durch den Observer an den jeweiligen Verwarnungen Hauptbetreuer mitzuteilen. Proteste sind beim Supervisor direkt nach der Proteste gegen yellow/red Cards x x Runde vorzubringen. Das Ergebnis wird erst nach Bearbeitung des Protests veröffentlicht. Proteste gegen andere Proteste sind beim Supervisor direkt x vorzubringen. Angelegenheiten Die Wertungen von Judges dürfen nicht von anderen Officials geändert werden. Sind Wertungen x einzelne Bewertungen sehr auffällig, soll der Supervisor den Judge auf eine korrekte Ausübung seiner Funktion hinweisen. Kontrolle der vorgegebenen x Elemente Unsportliches Verhalten kann vom Supervisor Disqualifikation x (x) sofort mit einer Disqualifikation geahndet werden. Verhalten aller Officials x Korrekte Auswertung der x Wertungen Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere 6. Officials: Judge, Oberserver, Supervisor, Scrutineer, Tournament Manager 6.1. Aufgaben und Pflichten - Judge 6.1.1. Bewertung der Darbietung von Paaren/Formationen ausschließlich nach der in der jeweiligen Runde erbrachten Leistung. 6.1.2. Unabhängige und von anderen Officials/Anwesenden unbeeinflusste, sachliche Bewertungen auf dem offiziellen Wertungsmedium nach den ÖRBV-Bewertungsrichtlinien. 6.1.3. In Akrobatikrunden wird bei der Akrobatikbewertung ausschließlich die Ausführung bewertet. 6.1.4. Judges sind von der Ausübung ihres Amtes für die jeweilige Startklasse ausgeschlossen, wenn verwandte oder verschwägerte Personen ersten oder zweiten Grades teilnehmen. Einen solchen Umstand haben Judges auch selbst unverzüglich dem Tournament Manager zu melden. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 12 von 65
6.2. Aufgaben und Pflichten - Observer 6.2.1. Musik- und Tanzdauer der Tanzsportlerinnen messen und die Anzahl der erforderlichen Grundschritte zählen. 6.2.2. Anzahl der Tänzerinnen auf der Fläche bei Formationen, die nach dem NJS bewertet werden, zählen und gegebenenfalls Punkte korrigieren (siehe Punkt 33.5). 6.2.3. In Rock’n’Roll Akrobatikrunden die Deckung mit den eingemeldeten Akrobatikfiguren überprüfen. In allen Runden müssen die Figurenbegrenzungen und der Dress Code überprüft werden. 6.2.4. Bei einem Sturz bei einer Akrobatikfigur den erforderlichen Punkteabzug setzen. 6.2.5. Bei einem Judge-Ausfall oder Judge–Wechsel (Siehe Punkt 6.1.4.) hat der/die Observer den jeweiligen Judge zu ersetzen. 6.2.6. Bei der Vergabe von gelben oder roten Karten, muss dem Hauptbetreuer schlüssig der Grund für die Vergabe dargelegt werden. Bei roten Karten muss vor Veröffentlichung der Ergebnisse der jeweilige Hauptbetreuer kontaktiert werden. 6.3. Aufgaben und Pflichten - Supervisor 6.3.1. Objektivität und Sachlichkeit. 6.3.2. Verwarnungen und Sperren sind mit ausführlicher Begründung und unter Angabe aller, für die Behandlung von Einspruchs- und Berufungsverfahren dienlichen Beweis- sicherungsmitteln im Turnierbericht zu vermerken. 6.3.3. Es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln darauf zu achten, dass die TO des ÖRBV eingehalten wird. 6.3.3.1. Der sowohl sportlich als auch technisch einwandfreie Ablauf des Turniers muss gewährleistet sein ebenso die vor und während des Wettkampfes herrschenden Bedingungen um einen einwandfreien sportlichen Verlauf zu gewährleisten. 6.3.3.2. Im Falle eines längeren Ausfalls des EDV unterstützten Wertungssystem (Tablet PC Werten) müssen jene Turnierrunden, die nicht offline vom Protokoll rekonstruiert werden können, wiederholt werden. 6.3.3.3. Rechtzeitig vor der Veranstaltung muss eine Besprechung mit den Officials stattfinden. 6.3.3.4. Er hat darauf zu achten, dass die Tanzfläche und lichte Tanzraumhöhe dem in der Ausschreibung angeführten und durch die VP Sport genehmigten Mindestmaßen entspricht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und keine Gefahr für die Tanzsportlerinnen zu befürchten ist. 6.3.4. Verstöße gegen die Freikartenregelung sind vom Supervisor zu ahnden. 6.3.5. Um die in Punkt 6.3.3.1. bis 6.3.3.4. genannten Ziele zu erreichen, können folgende Schritte gesetzt werden: • beim Tournament Manager intervenieren. • das Turnier bis zur Erfüllung seiner angemessenen Forderungen unterbrechen. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 13 von 65
• entscheiden, ob eine Tanzrunde auf Grund technischer Gebrechen oder besonderer Vorfälle zu wiederholen ist. Die betroffenen Tanzpaare/Formationen können auf die Wiederholung der Tanzrunde verzichten. • Scrutineers im Zusammenhang mit der Ausrechnung der Ergebnisse Weisungen erteilen. • dem ÖRBV-Präsidium einen Bericht vorlegen und angemessene Sanktionen vorschlagen. • bei ungebührlichem oder verbandsschädigendem Verhalten über Tanzsportlerinnen und Officials angemessene Sanktionen verhängen. • wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Veranstaltung abbrechen. 6.3.6. Die/Der Supervisor hat bei der Setzung von Sanktionen gemäß dem Punkt 6.3.5. von den organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Veranstalters auszugehen und darauf zu achten, dass auch die Interessen des Veranstalters und der Zuschauer gewahrt werden. 6.3.7. Die/Der Supervisor hat schließlich den Turnierbericht abzufassen, diesen dem Veranstalter zur Kenntnisnahme unterzeichnen zu lassen und diesen unter Anschluss der Wertungszettel, der Auswertungsbögen, einer berichtigten Startliste sowie einer vollständigen Ergebnisliste für die Startklassen innerhalb einer Woche an die VP Sport weiterzuleiten. 6.4. Aufgaben und Pflichten - Scrutineer 6.4.1. Scrutineers sind für den technischen Ablauf des Turniers verantwortlich im Zusammenhang mit dem ÖRBV-Rechenprogramm. 6.4.2. Während des Turniers müssen alle Bewertungen die von den Judges und Oberservers via Tablet eingehen überprüft werden. 6.4.3. Scrutineers haben der/dem Supervisor sofort nach Turnierende die chronologisch geordneten Turnierunterlagen (Wertungsbögen, Startlisten, Protokolle, etc.) für die Abfassung des Turnierberichtes zu übergeben. 6.5. Aufgaben und Pflichten - Tournament Managers 6.5.1. Erste Ansprechstelle für den Supervisor in Angelegenheiten die den allgemeinen Ablauf der Veranstaltung betreffen. 6.5.2. Verantwortlich für die Durchführung des Turniers laut Zeitplan. 6.6. Eröffnung und Schluss der Turnierveranstaltung. Die Turnierveranstaltungsdauer wird durch die Ansage des Tournament Managers, dass das Turnier offiziell nach den Regeln des ÖRBV eröffnet (Eröffnung) bzw. beendet (Schluss) ist, begrenzt. Diese Aufgabe kann an einen Moderator delegiert werden. 6.6.1. Bekanntgabe von Programmänderungen an die Officials in Absprache mit dem Supervisor. Die Bekanntmachung an das Publikum kann an einen Moderator delegiert werden. 6.6.2. Er hat darauf zu achten, dass der Veranstalter ausreichend eingeschulte Personen für administrative Zwecke einsetzt für: 6.6.2.1. Entgegennahme, Kontrolle, Ausfertigung und Rückgabe von Startbüchern sowie für die Ausgabe/Rücknahme von Startnummern und Ausfertigung von Urkunden. 6.6.2.2. Aushang von Rundeneinteilungen, Ergebnislisten und dergleichen. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 14 von 65
6.6.2.3. Bedarfsweise Betreuung von internationalen Tanzsportlerinnen, um Sprachbarrieren zu vermeiden. 6.6.2.4. Betreuung der Officials. 6.6.2.5. Die mit der Übernahme und Rückgabe von Startbüchern betrauten Personen gemäß Punkt 6.6.2.1. sind berechtigt, bei disziplinären Verstößen bzw. mangelnder Sorgfalt bei der Benützung der bereitgestellten Umkleide- und sonstigen Nebenräume nach Einholung einer entsprechenden Zustimmung durch den Supervisor, die Startbücher der dafür verantwortlichen Tanzsportlerinnen bzw. Vereins, bis zum Ablauf der vom Supervisor ausgesprochenen Sanktionen bzw. bis zur Wiederherstellung eines akzeptablen Zustandes der zugewiesenen Räumlichkeiten einzubehalten. Ist eine sofortige Wiedergutmachung bzw. Klärung nicht möglich, sind die einbehaltenen Startbücher samt Beilagen mit dem Turnierbericht an die VP Sport zu übermitteln. 6.6.3. Er hat darauf zu achten, dass Veranstalter allen seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Officials nachkommt. 6.6.4. Er hat darauf zu achten, dass den Officials Plätze zugewiesen werden, von denen aus sie einwandfrei und ohne Schwierigkeiten die Leistungen beurteilen können. 6.6.5. Er hat darauf zu achten, dass bei Abwesenheit eines in der Ausschreibung genannten Officials in Absprache mit dem Supervisor eine geeignete Person eingesetzt wird. 6.6.6. Er hat gemeinsam mit dem Veranstalterverein darauf zu achten, dass die Tanzsportbetreuer lt. folgenden Regeln ihren freien Eintritt erhalten: Pro Verein ist pro Person eine Freikarte für nachfolgend gelistete Tanzsportbetreuer zur Verfügung zu stellen: 6.6.6.1. Für die maximale Anzahl an Gesamtbetreuern lt. Punkt 6.6.7. Die maximale Anzahl an Gesamtbetreuern umfasst mindestens einen lizensierten Hauptbetreuer gemäß Punkt 7.4. Die restlichen Betreuer können Assistenzbetreuer lt. Punkt 7.3.4. sein. 6.6.6.2. Für einen Trainer pro Verein für Paare der Main Class und B Class 6.6.7. Maximale Gesamtanzahl Betreuer errechnet sich wie folgt: Gesamtbetreuer Gesamtbetreuer Paare Paare 0 1-5 6-10 11-15 16-20 0 1-5 6-10 11-15 16-20 0 0 1 2 3 4 0 0 1 2 3 4 Miniformationen Formationen 1-2 1 2 3 4 5 1 1 2 3 4 5 3-4 2 3 4 5 6 2 2 3 4 5 6 5-6 3 4 5 6 7 3 3 4 5 6 7 7-8 4 5 6 7 8 4 4 5 6 7 8 9-10 5 6 7 8 9 5 5 6 7 8 9 Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt 6.6.8. Freikarten für offizielle Turnierfunktionäre und Präsidiums-Mitglieder: ÖRBV- und ÖTSV- Judges mit aktiver Jahreslizenz und die Mitglieder des (erweiterten) ÖRBV- und ÖTSV- Präsidiums erhalten gemäß Verbandsverlautbarungen bei nationalen Turnieren freien Eintritt. Dies gilt jedoch nicht für deren Angehörige. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 15 von 65
6.6.9. Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass, für die ÖRBV-Turnier-Musik mindestens zwei geeignete Abspielgeräte seitens Veranstalter zur Verfügung stehen, eines davon muss eine Shufflefunktion besitzen. 6.6.10. Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass der Veranstalter die ÖRBV-Musik und WRRC-Turniermusik am Tag der Veranstaltung vor Ort hat und in den Qualifikationsrunden ausschließlich diese verwendet. 6.6.10.1. Die entsprechende ÖRBV-Turniermusik darf ausschließlich für die Rock’n’Roll Klasse Beginners verwendet werden. 6.6.10.2. Für alle weiteren Klassen der Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie ist die aktuelle WRRC-Turniermusik zu verwenden. 6.6.10.3. Die Liste der derzeit zugelassenen WRRC-Turnier-Musik für Qualifikationsrunden ist auf der Website der WRRC zu finden. 6.7. Voraussetzung Ausbildung - Officials 6.7.1. Anwärterinnen für Judges müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein. 6.7.2. Anwärterinnen für Observer müssen eine gültige ÖRBV-Lizenz als Judge besitzen. 6.7.3. Zur Ausbildung als Supervisor können sich grundsätzlich alle nationalen Judges und Observer anmelden. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt werden: • Mindestalter: 25 Jahre • Mindestens 3 Jahre aktive Judgeslizenz • Mindestens 15 Einsätze als Judge oder Oberserver • Kenntnis des jeweils aktuellen ÖRBV-Rechenprogrammes • persönliche Eignung als weisungsfreie Entscheiderin für die höchste ÖRBV Turnierfunktionärsposition bei einem Wettkampf 6.7.4. Anwärter für Scrutineers müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein. 6.7.5. Anwärter für Tournament Manager müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein. 6.7.6. Es ist möglich, für die Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie die Judge-Ausbildung absolvieren. Diese beiden Ausbildungen sind jedoch getrennt voneinander mit allen Anforderungen zu absolvieren. 6.8. Anmeldung/Funktionärsbuch Ausbildung Officials 6.8.1. Anmeldungen zur Grundschulung für Officials können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein samt kurzem tabellarischen Lebenslauf und Eignungserläuterung zur Grundschulung eingebracht werden. 6.8.2. Bei der Ausbildung zur/zum Supervisor ist es notwendig, dass der ÖRBV-Verein des Officials einen Antrag an das ÖRBV-Präsidium stellt, den Official zur Ausbildung als Supervisor zuzulassen. Das ÖRBV-Präsidium entscheidet dann binnen 4 Wochen durch mehrheitlichen Beschluss, ob der Official als Supervisor ausgebildet werden darf. Gegen diesen Beschluss des Präsidiums gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 16 von 65
6.8.3. Begründung: • Ein Supervisor muss nicht nur die TO und das Rechenprogramm kennen, sondern er muss auch die entsprechende Persönlichkeit und Charakterstärke besitzen, um die TO bei Problemen durchsetzen zu können. Diese Einschätzung erfolgt durch das ÖRBV- Präsidium und daher entscheidet es über die Zulassung zur Ausbildung. • Außerdem kann die VP Sport bei Verhinderung durch einen Supervisor in Turnierangelegenheiten vertreten werden (z.B. bei Interessenskonflikten, Gefahr in Verzug, sensible Entscheidungen in Turnierangelegenheiten). 6.8.4. Wenn Supervisors benötigt werden, aber keine Ausbildung geplant ist, so bestimmt das Präsidium über die weitere Vorgehensweise. 6.8.5. Das Funktionärsbuch muss bei der VP Finanzen beantragt werden und wird nach positiver Absolvierung der Prüfung ausgestellt. 6.9. Grundschulung Ausbildung Officials 6.9.1. Die Dauer der Ausbildung für Judges umfasst 2 Wochenenden (mind. 4 Tage) mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte): • Grundlagen zu Rock’n’Roll/Boogie Grundschritt und Akrobatik • Bewertung von Rock’n’Roll/Boogie Woogie Tanzen und Rock’n’Roll Akrobatik • Video-Training zum Werten • Kompetenzen eines Judges • Abschluss: Theoretische und praktische Prüfung, 1x Shadow Werten im Rahmen eines Turniers. 6.9.2. Die Dauer der Ausbildung für Rock’n’Roll Observer umfasst zwei Tage mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte) • Boogie Woogie/Rock’n’Roll Grundschritt • Allgemeine Anforderungen (Musik/Tempo) • Rock’n’Roll Akrobatik C-Class, MC Contact Style und MC Free Style • Abschluss: mündliche Wiederholung, Mitarbeit 6.9.3. Für Boogie Woogie Observer gilt die Judge Lizenz als Observer-Lizenz. 6.9.4. Die Ausbildung zum Supervisor erfolgt generell im Zuge einer Judgeausbildung (Abschluss mit theoretischer Prüfung) im Ausmaß von 2 Wochenenden. Zukünftige Supervisor übernehmen dabei einen Teil der Schulung, wobei der Wissensstand über die TO überprüft werden kann. Das jeweilige Teilgebiet wird mit der VP Sport und der Vortragenden der jeweiligen Schulung abgestimmt. Der Abschluss erfolgt mittels schriftlicher Prüfung. 6.9.5. Die Dauer der Ausbildung für Scrutineers umfasst einen Tag mit folgendem Mindestinhalt (abgestimmt auf die jeweilige Sparte): • Majoritätssystem / New Judging System • Bedienung des Programms • Rechte & Pflichten • Abschluss: Absolvierung von 1-2 Turnieren unter Aufsicht eines erfahrenen Scrutineers 6.9.6. Die Dauer der Ausbildung für Tournament Manager umfasst einen Tag, mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die Sparte): • Turnierformen, Rundenablauf Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 17 von 65
• Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr • Vorgaben (Tanzfläche, Musik, etc.) • Begriffe (Betreuer, Tanzsportlerinnen, Coach + Rechte) • Aufgaben, Rechte & Pflichten • Verstöße & Proteste • Ethik Kodex & Dress Code • Fallbeispiele aus der Praxis • Abschluss: mündliche Wiederholung 6.10. Lizenzverlängerung Officials 6.10.1. Die Verlängerung dieser Lizenz muss jährlich vom Official über seinen Verein bis Ende Jänner beantragt werden. Die offizielle und aktuelle Liste der Officials kann jederzeit bei VP Sport angefordert werden. 6.10.2. Officials, die eine Verlängerung der aktiven Lizenz beantragen, müssen im vergangenen Kalenderjahr, wenn in diesem Zeitraum mindestens zwei Refresh-Workshops veranstaltet wurden, einen davon besucht haben. 6.10.3. Lizenzen von Officials, die in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren, in dem mindestens zwei Refresh-Workshops veranstaltet wurden, keinen Workshop besuchen, ruhen bis zur Absolvierung des nächstfolgenden Refresh-Workshops (passive Lizenz). 6.10.4. Im Falle der Nichtteilnahme am nächstfolgenden Refresh-Workshops gemäß 6.10.2. erlischt die jeweilige Lizenz. Diese kann erst nach nochmaliger Absolvierung einer Grundschulung neu beantragt werden. 6.11. Refresh-Workshops Officials 6.11.1. Weiterbildungszeit: 2 - 4h je nach Bedarf 6.11.2. Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten und dienen der Weiterbildung der Officials. 6.11.3. Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden. 6.12. Weitere Informationen 6.12.1. Judges mit aktiver Lizenz, die auch eine aktuelle Judges-Ausbildung absolviert haben, können auf eigenen Wunsch mittels Antrag an den ÖRBV inaktiv gesetzt werden. Judges mit inaktiver Lizenz können wieder mittels Antrag an den ÖRBV auf aktiv gesetzt werden, wenn sie in den letzten zwölf Monaten zumindest einen Judges Refresh-Workshop besucht haben. 6.12.2. Langjährige Judges können einen Antrag auf Aufnahme als ÖRBV-Judges an das ÖRBV- Präsidium stellen. Bedingung ist in jedem Fall eine aktive Judge-Lizenz und zudem darf die antragstellende Person keinem ÖRBV-Mitgliedsverein angehören, der Tanzsportlerinnen beim ÖRBV registriert hat. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 18 von 65
6.13. WRRC Judge 6.13.1. Über eine Nominierung zu einer WRRC Judge-Ausbildung entscheidet das ÖRBV-Präsidium nach Antrag des Judges. 6.13.2. Das ÖRBV-Präsidium hat den Antrag rechtzeitig zu prüfen und zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wird dem Antrag stattgegeben, meldet die VP Sport den Judge für die WRRC-Judge Aus- und Weiterbildungsveranstaltung bei der WRRC an. 6.13.3. Der Umfang der Ausbildung, die Möglichkeiten zur Lizenz-Erhaltung und die Rechte und Pflichten von WRRC Judges sind dem jeweils geltenden WRRC-Reglement zu entnehmen. 7. Betreuerinnen von Tanzportlerinnen 7.1. Als Betreuerin von Tanzsportlerinnen ist man keine offizielle Turnierfunktionärin (Officials). 7.2. Folgende Begriffe werden im folgenden Unterschieden: • Hauptbetreuerin • Assistenz-Betreuerin • Trainerin 7.3. Aufgaben und Pflichten einer Hauptbetreuerin: 7.3.1. Die Hauptbetreuerin ist Kontaktperson zwischen Tournament Manager, Supervisor und den startenden Tanzsportlerinnen bzw. den jeweiligen mitreisenden Vereinsfunktionären. 7.3.2. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hauptbetreuerin zählen (diese Aufgaben können an mitreisende Assistenz-Betreuer delegiert werden): 7.3.2.1. Planung der Turnierfahrt und zeitgerechte Kontrolle aller erforderlichen Dokumente (Startbücher, CDs, etc.). Bei internationalen Turnieren müssen eventuell Reisedokumente organisiert und kontrolliert werden. 7.3.2.2. Beaufsichtigung der Tanzsportlerinnen während der gesamten Turnierreise – von der Abfahrt bis zur Rückkehr. 7.3.2.3. Setzung entsprechender Maßnahmen bei Ankunft am Turnierort zur zeitsparenden Abwicklung der Startnummernausgabe und Startbuchabgabe durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen. 7.3.2.4. Erkundung der zugewiesenen Umkleide- und Eintanzmöglichkeiten einschließlich bedarfsweise Anforderung von Betreuungskräften des Veranstalters (z.B. bei bestehenden Sprachbarrieren). 7.3.2.5. Zeitgerechte Beschaffung der letztgültigen Turnierinformationen (Zeitplan, Rundeneinteilung, Startzeiten, etc.). Weitere Informationen sind bei Bedarf während der Betreuerbesprechung oder direkt beim Tournament Manager zu hinterfragen: geplanter Turnierablauf wie Einmarsch, Vorstellung, Rundeneinteilung, Startzeiten, Tanzflächenzuweisung, Sanitätsdienstanlaufstelle, eventuelle Video-, Fotografen- und Fansektoren etc. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 19 von 65
7.3.2.6. Anwesenheit beim Betreuerbriefing und bei Bedarf Weitergabe der Informationen an die Assistenz-Betreuerinnen und Tanzsportlerinnen. 7.3.2.7. Betreuung der Tanzsportlerinnen bei der Turniervorbereitung (Startnummernkontrolle, Beaufsichtigung der Aufwärmübungen bzw. Eintanz- und Akrobatikbetreuung, etc.). Sicherstellung der zeitgerechten Anwesenheit der Tanzsportlerinnen zu Einmarsch, Turniereinsatz, Siegerehrung etc. 7.3.2.8. Übergabe der Finalmusik mit eindeutiger Zuordnung der Startnummer der Tanzsportlerinnen. Eine CD darf nur jeweils einen Musiktitel beinhalten. Bedarfsweise Abholung der Startbücher, Urkunden, etc. einschließlich Einsammeln und Rückgabe von Startnummern. 7.3.2.9. Sicherstellung eines pfleglichen Umganges mit veranstalterseitig beigestelltem Startzubehör (Startnummern Tonträger, Musikanlagen, Trainingsbehelfen etc.) Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen in Umkleidekabinen samt Nebenräumen, Eintanz- und Turnierbereich. Nachkontrolle der zugewiesenen Umkleide- und Nebenräume hinsichtlich Sauberkeit und zurückgebliebener Gegenstände. 7.3.3. Eine Hauptbetreuerin ist darüber hinaus für die Beobachtung des Turniereinsatzes und - verlaufes zur korrekten Beurteilung allfälliger Proteste gegen Wettbewerbs- benachteiligungen der anvertrauten Tanzsportlerinnen verantwortlich. 7.3.3.1. Anwesenheit bei Figurenkontrollen und bedarfsweise Vertretung der betroffenen Tanzsportlerinnen des Vereins bei der Verhängung von Sanktionen (Verwarnung, Disqualifikation, Disziplinarstrafen etc.) durch Supervisor oder Tournament Manager und zur korrekten Begründung allfälliger Proteste an Tournament Manager und Supervisor. 7.3.3.2. Beweissicherung, Verfassung einer vorläufigen Sachverhaltsdarstellung bzw. eines detaillierten Figurenvermerkes (Art der Figurenüberschreitung etc.) bei Anlässen gemäß Punkt 7.3.3.1. 7.3.4. Assistenzbetreuerin 7.3.4.1. Als Assistenzbetreuerinnen können verlässliche Vereinsmitglieder namhaft gemacht werden. 7.3.4.2. Assistenz-Betreuerinnen dienen der Unterstützung einer Haupt-Betreuerin lt. Punkt 7.3.2. 7.3.5. Trainerin 7.3.5.1. Bei der Nennung für eine Turnierveranstaltung muss die Trainerin für Tanzsportlerinnen der MC Contact Style und MC Free Style namentlich bekannt gegeben werden. 7.3.5.2. Die jeweilige Trainerin hat die Aufgabe, Paare/Formationen bei gefährlichen Akrobatikfiguren während der Vorbereitungszeit zu sichern. 7.3.5.3. Die Trainerin MUSS KEINE Betreuerschulung und KEINE Lizenz haben, die Agenden einer Betreuerin lt. Punkt 7.3 und darf die Trainerin allerdings nicht wahrnehmen. 7.4. Ausbildung - Hauptbetreuerin 7.4.1. Anwärterinnen für Hauptbetreuerinnen müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 20 von 65
7.4.2. Die Ausübung der Hauptbetreuerfunktion ist nur nach dem Erwerb einer entsprechenden Lizenz möglich. 7.4.3. Anmeldungen zur Grundschulung für Hauptbetreuerinnen können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden. 7.4.4. Das Funktionärsbuch muss bei der VP für Finanzen beantragt werden und wird nach positiver Absolvierung der Wiederholung ausgestellt. 7.4.5. Mindest-Ausbildung: 0,5 Tage = 4h mit Abschluss durch mündliche Wiederholung 7.4.6. Inhalt Grundschulung: • Turnierformen, Rundenablauf • Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr • Begriffe (Hauptbetreuerin, Assistenz-Betreuerin, Trainerin) • Aufgaben, Betreuerregelung • Nennungen ÖRBV/WRRC • Verstöße & Proteste • Ethik Kodex + Dress Code • Grundzüge NJS 7.4.7. Die Verlängerung der Lizenz muss jährlich am Beginn des Kalenderjahres durch den zugehörigen Verein bei der VP Kommunikation und VP Sport gemeldet werden. 7.4.8. Verpflichtende Refresh-Workshops sind zu besuchen, um eine Verlängerung der Lizenz zu erhalten. 7.4.9. Mindest Weiterbildungszeit: 2 – 4 h je nach Bedarf 7.4.10. Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten bei groben Änderungen der TO und dienen der Weiterbildung der Tanzsportbetreuer. 7.4.11. Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden. 7.4.12. Weitere Informationen 7.4.12.1. Für Judges gilt die aktive oder passive Judgelizenz als Hauptbetreuerlizenz 7.4.12.2. Für alle neu eingetretenen Vereine welche noch keine Schulungen haben, gilt ein namhaft gemachtes Vereinsmitglied beim Turnier als Hauptbetreuerin. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zur nächsten Hauptbetreuerschulung nach dem ÖRBV-Beitritt. 8. Abwicklung von Protesten 8.1. Zur Einbringung eines Protests sind die bei einem Turnier anwesenden via Reg-Software zum Turnier genannten lizensierten Hauptbetreuer, Officials und Mitglieder des ÖRBV-Präsidiums berechtigt. 8.2. Proteste gegen Entscheidungen von Turnierfunktionärinnen (Supervisor, Observer) sind unmittelbar nach Bekanntgabe der begründeten Maßnahme oder Sanktion durch die Turnierfunktionärin ausschließlich von der für das Turnier genannten Hauptbetreuerin des betroffenen Vereins schriftlich bei der Turnierfunktionärin, die die Maßnahme oder Sanktion verhängt hat, einzubringen. Später eingebrachte Proteste werden nicht berücksichtigt und sind nicht ergebnisrelevant. Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 21 von 65
8.3. Gleichzeitig mit der Einbringung des Protestes ist für jeden einzelnen Protestpunkt eine Protestgebühr gemäß Gebührenordnung bar zu erlegen. Diese Protestgebühr wird zurückerstattet, wenn dem Protest stattgegeben wird. 8.4. Allgemeine Beschwerden und Hinweise beispielsweise die Tanzbedingungen (Licht, Musik, Tanzfläche etc.) betreffend sind keine Proteste und dem Supervisor mitzuteilen. 8.5. Supervisor und Tournament Manager sind darüber hinaus von sich aus verpflichtet, bekannt gewordene Verstöße abzustellen, auch wenn kein Protest oder eine Beschwerde eingebracht worden sind. 9. ÖRBV Teilnahmebedingungen, Registrierung und Starberechtigung 9.1. Registrierung und Mitgliedsverein eines Mitgliedsvereins 9.1.1. Jeder Verein ist in der Reg-Software zu erfassen. Die erforderlichen Zugangsdaten sind via ÖRBV-Präsidium erhältlich. 9.1.2. Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag lt. Gebührenordnung ist vor der jährlichen Generalversammlung einzubezahlen, da sonst kein Stimmrecht vergeben werden kann. Ein offener ÖRBV- Mitgliedsbeitrag sowie alle anderen offenen Zahlungen gegenüber dem Verband verhindern, dass ein ÖRBV-Mitglied Leistungen vom Verband beziehen kann; bei stimmberechtigen Mitgliedern hat das Mitglied während der ÖRBV-Generalversammlung kein Stimmrecht 9.1.3. Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag ist mit entsprechender Rechnungsnummer zu begleichen. Die Rechnung ist über die ÖRBV-Reg-Software zu erfassen. 9.2. Registrierung von Tanzsportlerinnen (Startbuch und Jahresstartgebühr) 9.2.1. Alle Tanzsportlerinnen sind von ihren Vereinen in der Reg-Software zu erfassen. 9.2.2. Vor der Nennung zu Wettkämpfen ist die Jahresstartgebühr bzw. allfällige Startbuchgebühren bei der VP Finanzen zu begleichen, unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer die via Reg-Software erfasst wird. 9.2.3. Nach Eingang dieser Gebühren am ÖRBV-Konto werden die Tanzsportlerinnen von der VP Finanzen freigeschalten, wodurch Nennungen möglich sind. 9.2.4. Alle Vereine müssen für alle registrierten Tanzsportlerinnen die Angaben für Namen und Geburtsdatum durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. eines Fotos oder einer Kopie davon nachweisen. 9.2.4.1. Dieser Nachweis ist elektronisch (mittels pdf. oder jpg. Files) bei der VP Sport zu erbringen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Vorlage eines Lichtbildausweises eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 9.2.4.2. Für die Bestätigung der Verwendung der Daten ist es notwendig, die DSGVO-Formulare von den Tanzsportlerinnen unterzeichnet zu übermitteln. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 9.2.5. Für alle Formationsklassen können bis zu zwei Ersatztänzerinnen registriert werden. 9.2.6. Sonderregelung Mini-Formationen: Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.11.2018 Seite 22 von 65
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