Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten - Gemeinde Mistelgau
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 02 ׀2023 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 27. Januar 2023 – Redaktionsschluss für Nr. 03/2023: Freitag, 10. Februar 2023 Dieter Jenß nach 37 Jahren Berichterstattung aus dem Gemeinderat Mistelgau verabschiedet Nach 37 Jahren als Berichterstatter für den Nordbayerischen Kurier über alle Geschehnisse im Gemeinderat Mistelgau been- dete Dieter Jenß im Mai 2022 diese Tätigkeit. Letztmalig berichtete der Freie Journalist dabei über die Verabschiedung des Haushalts 2022. Unter dem Kürzel „dj“ hat der leidenschaftliche Reporter insgesamt vier Bürgermeister, von Gerd Baumann über Johann Feulner, Georg Birner bis zum aktuellen Bürgermeister Karl Lappe, pressemäßig begleitet und dabei über viele bedeutende und heute schon historische Entscheidungen, wie über die Geburtsstunde der Therme Obernsees am 3. März 1989, berichtet. Im Rahmen der Weihnachtsfeier des Gemeinderates im Dezember 2022 im Gasthaus Krauß in Truppach wurde Dieter Jenß durch Bürgermeister Karl Lappe im feierlichen Rahmen offiziell verabschiedet. Karl Lappe würdigte dabei die Verdienste von Dieter Jenß und zollte ihm Respekt und Anerkennung für seinen Einsatz und übergab eine Dankurkunde der Gemeinde sowie als Geschenk Gutscheine. Mit im Bild zweiter Bürgermeister Heinrich Richter und dritter Bürgermeister Stefan Seyferth-Zapf Text: RED/Foto: Sven Gössl/dj Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟ Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 – 10.30 Uhr Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 9279/92 33 77 Fax 0 92 79/ 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Gemeinde Mistelgau Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Die Rufnummern: Lappe Karl, 1. Bürgermeister Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil: 01 60/ 8 42 73 16 Amschler, Dietmar + Heinz, Christian EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84 Breitbandangelegenheiten In dringenden Fällen: Tel.: 0 92 79 /9 99-11 • Fax: 0 92 79 /9 99-311 Bär, Arno mobil: 01 51 / 18 05 64 41 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Teufel, Reiner mobil: 01 51 / 18 05 64 43 christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de Zick, Michael mobil: 01 51 / 18 05 64 48 Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau Gemeinderat Mistelgau: Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329 Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Jugendbeauftragte: Bärnreuther, Wolfgang – Amts- und Mitteilungsblatt Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318 Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Schul- u. Kindergartenbeauftragter: Bayerlein, Katja Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52 Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten: Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327 Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561 katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316 Tel.: 0921-600-750 mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Küffner, Brigitte – Sekretariat, Bürgeramt Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317 Gemeinde Glashütten brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Die Rufnummern: Krug, Tanja – Finanzverwaltung Ruhl Sven, 1. Bürgermeister Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321 Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Kugler, Petra Rathaus Glashütten: Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten Öffnungszeiten: Tel.: 0 92 79 / 9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324 Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77 Lehner, Bernd – Kämmerer Internet: www.glashuetten.de – Mail: gemeinde@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313 bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de Bauhof Glashütten: Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30 Roder, Ute – Kassenverwaltung Mail: bauhof@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 / 9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600 Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312 Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1, klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees Gebührenabrechnung für Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Gemeinde Glashütten: Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0 Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315 Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Waldmann, Monika Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43 Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer Störungsannahme für Strom – Bayernwerk: Tel.: 0 92 79 /9 99-22 • Fax: 0 92 79 /9 99-322 monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366 Abwasserzweckverband Truppachtal Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Internet: www.mistelgau.de Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230 Internet: www.glashuetten.de Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet. Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de E-Mail: info@ka-truppachtal.de 2
Schulverbandverband Mistelgau-Glashütten Inhaltsverzeichnis Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33 Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender Amtliche Bekanntmachungen S. 4 – 13 Grundschule Mistelgau-Glashütten: –B ekanntmachung des geänderten Abfuhrplanes für das Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau –Tel.: 09279/346 1. Halbjahr 2023 der Gemeinde Mistelgau für Restmüll Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52 und Wertstoffe –B ekanntmachung der VG Mistelgau zum Widerspruch Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten – Tel.: 09279/241 gegen die Übermittlung von Daten gem. § 50 Bundes Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten: meldegesetz (BMG) Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73 – Informationen der Finazbehörden zum Endspurt bei der Leitung: Simone Stahlmann – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V. Abgabe der Grundsteuererklärungen –B ekanntmachung der Abfallwirtschaft des Landkreises Bayreuth zur Gelben Tonne Kindertagesstätten Die Gemeinden informieren S. 14 – 19 Mistelgau: – Information der VG Mistelgau zur Vergabe des Amts- und Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322 Mitteilungsblattes an einen Dienstleister Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau –B ürgerversammlung der Gemeinde Glashütten am 13.2.2023 Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau – Nachrichten aus den Kirchengemeinden Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau: Tel.: 09279/977 35 80 Nachrichten der Vereine u. VerbändeS. 20 – 44 Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V. Anzeigen S. 44 – 68 Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“: Tel.: 09206/750 Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth Glashütten: Impressum: Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungsgemeinschaft Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten: Tel.: 0 92 79/18 19 Schloßstr. 6, 95496 Glashütten Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Mail: awo-kita-glashuetten@awo-ofr-mfr.de Teil des Mitteilungsblattes ist die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Leitung: Andrea Schilling Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haushalt in der Verwaltungsgemein schaft Mistelgau kostenlos zugestellt. Bankverbindungen: Es kann auch in den Rathäusern Mistelgau und Glashütten während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Sparkasse Bayreuth Stückzahl: 2.550 IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 Druck: BIC: BYLADEM1SBT Hofmann – Druck. Werbung. Medien. Gemeinde Mistelgau Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Sparkasse Bayreuth Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: BYLADEM1SBT VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1 Untersuchungsergebnis des Trinkwassers Gemeinde Glashütten der Gemeinde Mistelgau Sparkasse Bayreuth Am 26.09.22 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der Trinkwasserverordnung. VR-Bank Bayreuth-Hof eG Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1 Gesamthärte: 5,96°dH Nitrat: < 1 mg/l Abwasserzweckverband Truppachtal ph-Wert: 8,10 (23.10.22) Härtebereich: weich (1) Sparkasse Bayreuth IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT Untersuchungsergebnis des Trinkwassers VR-Bank Bayreuth-Hof eG der Gemeinde Glashütten IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 Am 30.05.2022 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten BIC: GENODEF1HO1 durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser Schulverband Mistelgau-Glashütten entspricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungs- VR-Bank Bayreuth-Hof eG ergebnisse zur Kenntnis: IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 Gesamthärte: 6,29°dH Nitrat: < 1 mg/l BIC: GENODEF1HO1 ph-Wert: 8,20 (09.12.22) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Abfuhrplan 1. Halbjahr 2023 Gemeinde Mistelgau Die Mülltonnen müssen am Leerungstag bis 06.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden! Januar Februar März April Mai Juni 01 So Neujahr 01 Mi 01 Mi 01 Sa 01 Mo Tag der Arbeit 01 Do 02 Mo BIO1, GT2 02 Do RM2 02 Do RM2 02 So 02 Di 02 Fr 03 Di 03 Fr RM1 03 Fr RM1 03 Mo 03 Mi 03 Sa BIO2 04 Mi 04 Sa 04 Sa 04 Di 04 Do 04 So 05 Do RM2 05 So 05 So 05 Mi 05 Fr 05 Mo PT2, BIO1 06 Fr Hl. Drei Könige 06 Mo 06 Mo 06 Do BIO2 06 Sa BIO2 06 Di PT1 07 Sa RM1 07 Di 07 Di 07 Fr Karfreitag 07 So 07 Mi 08 So 08 Mi 08 Mi 08 Sa 08 Mo PT2, BIO1 08 Do Fronleichnam 09 Mo 09 Do 09 Do 09 So Ostersonntag 09 Di PT1 09 Fr GT1, RM2 10 Di 10 Fr BIO2 10 Fr BIO2 10 Mo Ostermontag 10 Mi 10 Sa RM1 11 Mi 11 Sa 11 Sa 11 Di PT2, BIO1 11 Do GT1, RM2 11 So 12 Do 12 So 12 So 12 Mi PT1 12 Fr RM1 12 Mo 13 Fr BIO2 13 Mo PT2, BIO1 13 Mo PT2, BIO1 13 Do 13 Sa 13 Di 14 Sa 14 Di PT1 14 Di PT1 14 Fr GT1, RM2 14 So 14 Mi 15 So 15 Mi 15 Mi 15 Sa RM1 15 Mo 15 Do GT3 16 Mo PT2, BIO1 16 Do GT1, RM2 16 Do GT1, RM2 16 So 16 Di 16 Fr BIO2 17 Di PT1 17 Fr RM1 17 Fr RM1 17 Mo 17 Mi 17 Sa 18 Mi 18 Sa 18 Sa 18 Di 18 Do Chr. Himmelfahrt 18 So 19 Do GT1, RM2 19 So 19 So 19 Mi 19 Fr GT3 19 Mo BIO1, GT2 20 Fr RM1 20 Mo 20 Mo 20 Do GT3 20 Sa BIO2 20 Di 21 Sa 21 Di 21 Di 21 Fr BIO2 21 So 21 Mi 22 So 22 Mi 22 Mi 22 Sa 22 Mo BIO1, GT2 22 Do RM2 23 Mo 23 Do GT3 23 Do GT3 23 So 23 Di 23 Fr RM1 24 Di 24 Fr BIO2 24 Fr BIO2 24 Mo BIO1, GT2 24 Mi 24 Sa 25 Mi 25 Sa 25 Sa 25 Di 25 Do RM2 25 So 26 Do GT3 26 So 26 So 26 Mi 26 Fr RM1 26 Mo 27 Fr BIO2 27 Mo BIO1, GT2 27 Mo BIO1, GT2 27 Do RM2 27 Sa 27 Di 28 Sa 28 Di 28 Di 28 Fr RM1 28 So Pfingstsonntag 28 Mi 29 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo Pfingstmontag 29 Do 30 Mo BIO1, GT2 30 Do RM2 30 So 30 Di 30 Fr BIO2 31 Di 31 Fr RM1 31 Mi Abfuhrtermine Papiertonnen PT1 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Laimen, Lenz, Mistelgau Ort, Moosing, Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Wohnsgehaig PT2 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Klingenmühle, K reckenmühle, Mengersdorf, Obernsees, Ochsenholz, Schnackenwöhr, Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach Abfuhrtermine Biomülltonnen BIO1 = Mistelgau Ort BIO2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Böhnershof, Braunersberg, Culm, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gollenbach, Gries, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf, Moosing, Obernsees, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach, Wohnsgehaig Abfuhrtermine Gelbe Tonnen GT1 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach, Tennig GT2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingen mühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Wohnsgehaig GT3 = Mengersdorf, Schnackenwöhr, Truppach Abfuhrtermine Restmülltonnen RM1 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach, Tennig RM2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Truppach, Wohnsgehaig 4
Amtliche Bekanntmachungen Korrigierter Abfuhrkalender für das 1. Halbjahr 2023 in der Gemeinde Mistelgau Aufmerksame Bürger haben uns darüber informiert, dass der im Mitteilungsblatt Januar 2023 für die Gemeinde Mistelgau veröffentlichte Abfuhrkalender für das 1. Halbjahr 2023 nicht vollständig war. Für die Hinweise sagen wir herzlichen Dank. Im Monat Juni waren 3 Abfuhrtermine nicht gelistet. Diese Termine haben wir im auf der gegenüberliegenden Seite abgedruckten Abfuhrkalender ver- vollständigt. Bitte verwenden Sie für Ihre Bereitstellung der Müll- und Wertstofftonnen den Abfuhrplan aus dieser Ausgabe. Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau BEKANNTMACHUNG der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten gem. § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten. 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs.1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommu- naler Ebene und nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder vernichten. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 2 BMG bei Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, das Datum und die Art des Jubiläums übermittelt. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf. 5
Amtliche Bekanntmachungen 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben, Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwen- det werden. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf. 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes (SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 SG). Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf. 5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten des Familiennamens, früheren Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts, Geschlechts sowie der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitigen Anschriften und letzten früheren Anschrift übermitteln; außerdem Auskunftssperren gem. § 51 BMG, bedingte Sperrvermerke gem. § 52 BMG und das Sterbedatum. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf. 6. Weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten Es besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange eine Auskunftssperre in das Melderegister einzutragen. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Person, deren Daten mitgeteilt werden sollen, durch diese Auskunft eine Gefahr für Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Als betroffene Person können Sie bei der Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister stellen. Ist eine Auskunftssperre eingerichtet, wird eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Mistelgau, 27.01.2023 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau gez. Lappe Gemeinschaftsvorsitzender 6
Amtliche Bekanntmachungen Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklä- rung zu vermeiden, hat Herr Hollmann, Amtsleiter vom Finanzamt Bayreuth, folgende Tipps für Sie: Wer? Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentü- merinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Ja- Nutzen Sie für jedes Grundstück das Akten- nuar 2022) von Grundstücken und Betrie- zeichen, welches Sie in der Regel mit dem In- ben der Land- und Forstwirtschaft eine formationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt Grundsteuererklärung beim zuständigen bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist Finanzamt abgeben. eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzuge- Wie? ben. Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohn- Online Finanzamt unter www.elster.de zwecken genutzt werden, ist keine Nutzflä- oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke che anzugeben. Die Grundsteuer berechnet stehen Ihnen im Internet, bei uns im Fi- sich hier nach der Wohnflächenverordnung. nanzamt oder bei Ihrer Kommune zur Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Hei- Verfügung. zungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnflä- che noch Nutzfläche. Wo gibt es Hilfe? Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Aus- Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Gara- füllen der Formulare die Video-Ausfüllan- gen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von leitungen unter www.grundsteuer.bay- 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von ern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. untergeordneter Bedeutung und in unmittelba- 15 Min, die Zeit lohnt sich. rer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Über- steigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein. Für weitergehende Fragen steht Ihnen gerne unsere Hotline zur Verfügung. (Beispiel: Garage 45 m² Freibetrag 50 m² Eintrag 0 m²). Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Wald- flurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehö- ren. Auch Privatleute können unter die Grund- steuer A fallen (z. B. an einen Landwirt ver- pachtete Wiesen). Weitere wichtige Informationen: 1. Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhal- tenen Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich. Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert. 2. Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteu- erbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Des- halb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll. 7
Amtliche Bekanntmachungen Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2022 Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 34/2022 vom 19.12.2022 auf Seite 112 amtlich bekannt gemacht. Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal Mistelgau, den 27.01.2023 gez. Karl Lappe, 1. Vorsitzender An die Betreiber von Kleinkläranlagen im Gebiet der VG Mistelgau Im Rahmen der Vorschriften für das Betreiben einer Kleinkläranlage, lt. dem Bayerischen Abwasserabgabegesetz, ruft die VG Mistelgau zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen auf, um eine Abgabebefreiung der Betreiber zu gewährleisten. Wir bitten um Einreichung folgender Unterlagen, falls dies noch nicht erfolgt ist: – Wartungsberichte, gemäß Ihrer Anlage im Jahr 2022 – Bei erfolgter Klärschlammleerung 2022, ein entsprechender Entsorgungsnachweis Abgabefrist 15.02.2023 Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift: VG Mistelgau Kleineinleiter Frau Kugler Bahnhofstr. 35 95490 Mistelgau oder per Mail an: petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de Eine fristgerechte Einreichung Ihrer Unterlagen vermeidet eine Erhebung der Kleineinleiterabgabe! Informationsabend zur Einführungsklasse an der Gesamtschule Hollfeld Am Dienstag, 31.01.2023 um 19.00 Uhr informiert die G esamtschule Hollfeld über die künftige Einführungsklasse im Schuljahr 2023/24. Diese besondere 11. Klasse im Gymnasium richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr den mittleren Bildungsabschluss an einer Realschule, Wirtschaftsschule oder Mittelschule erwerben und anschließend die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) anstreben. Die Einführungsklasse bietet eine gezielte Förderung in den gymnasialen Fächern, die für die anknüpfenden Jahrgangs- stufen 12 und 13 benötigt werden. Auch die notwendigen Kenntnisse in einer – neben Englisch – zweiten fortgeführten Fremdsprache werden hier erworben. Für Schüler, die neu in einer zweiten Fremdsprache starten, ist dies an der Ge- samtschule Hollfeld Spanisch. Schüler, die in der Realschule Französisch (RS IIIa) belegt hatten, können diese Fremd- sprache weiterführen. Weitere Informationen zur Einführungsklasse sowie zur Anmeldung erhalten Sie im Rahmen der Informationsveranstaltung und über die Homepage der Schule unter https://www.gsh-hollfeld.de/einfuehrungsklasse/. 8
Amtliche Bekanntmachungen Bernd & Philipp RAPS 95496 Glashütten, Lärchenstraße 7 Tel: 09279/923802 MobTel: 0172/8969870 www.fischereizentrum-oberfranken.de fzo@online.de Wir bringen Sie schnell und sicher zum Fischereischein Vorbereitungslehrgänge zur Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO) staatlichen Fischerprüfung in Bayern befasst sich seit 2010 mit der Veranstaltung von Vorbereitungslehrgängen zur staatl. Fischerprüfung. Erfahrene Ausbilder mit staatlicher Prüfung und jahrelanger Erfahrung vermitteln Ihnen An nur drei Wochenenden ein solides Wissen. Wir schulen an verschieden Örtlichkeiten in schnell und sicher zum Nordbayern. Einmal bestimmt auch in Ihrer Fischereischein Nähe. Suchen Sie sich den günstigsten Schu- lungsort aus. Wir übernehmen auch gerne die Schulung im Namen eines Vereins. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. MARKTREDWITZ „Meister Bär Hotel“ 95615 Marktredwitz, Bahnhofsplatz 10 3 Wochenenden jeweils Samstag / Sonntag, Sa. 15. April / So. 16. April 2023 Sa. 22. April / So. 23. April 2023 Sa. 29. April / So. 30. April 2023 280,00 € inkl. Bücher Anmeldung zum Kurs über www.fischereizentrumͲoberfranken.de 9
Amtliche Bekanntmachungen liche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung AOK Bayern – länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt Direktion Bayreuth-Kulmbach oder eine Ärztin bestätigen. Erlaubt ist, was die Genesung fördert Digitale Krankmeldung auf Knopfdruck Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett Der „Gelbe Schein“ für gesetzlich Krankenversicherte hat aus- hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist gedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den (eAU) vollständig die bisherige Krankmeldung auf Papier. Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzö- Damit entfällt jetzt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. gert“, so Markus Rother. Es ist zum Beispiel in Ordnung, „Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die und die Krankenkasse“, so Markus Rother von der AOK in behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlens- Bayreuth. Mit der eAU wird die Meldung direkt von der wert oder zulässig ist“, rät Markus Rother. Bei starkem Fieber Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Dadurch erübrigt sich für die Versicherten die Zustellpflicht an Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die man sich dabei nicht überanstrengen. sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet Markus Rother. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digi- unter www.aok.de/bayern/eau. tale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann. Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden. AOK Bayern – Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht Direktion Bayreuth-Kulmbach Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitsun- AOK-Beirat betont die Bedeutung von Selbsthilfegruppen fähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach Selbsthilfe im Fokus dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu Seit vielen Jahren unterstützt die AOK als Krankenkasse aus melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der der Region die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit – und Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so das nicht erst seit der gesetzlichen Verpflichtung dazu. In Markus Rother. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, um drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU gemeinsam Erkrankungen und psychische oder soziale ärztlich feststellen zu lassen – sofern es keine andere betrieb- Probleme zu bewältigen – sei es als Betroffene oder als deren Angehörige. „In der Gruppe stärken und tragen sie sich gegen- seitig und tauschen Informationen und Erfahrungen aus“, sagt Maria-Anna Link vom Beirat der AOK-Direktion Bayreuth- Kulmbach. Selbsthilfe als wichtiger Baustein im Gesundheitssystem Selbsthilfe ist für die Selbstverwaltung der Gesundheitskasse ein bedeutendes Thema. Selbsthilfegruppen haben sich als Möglichkeit bewährt, Krankheiten anzugehen und einen Weg zu finden, damit besser umzugehen. „Das Sich-Befassen in der Gruppe, der Austausch von Alltagserfahrungen und Tipps und das Gemeinschaftsgefühl sind oft sehr hilfreich“, so Maria- Anna Link. Die Selbsthilfe ergänzt unser professionelles Sozial- und Gesundheitssystem. Sie ist für viele Menschen eine tragende Säule der psychosozialen Unterstützung. „Mein Dank gilt deshalb allen, die sich ehrenamtlich in einer Selbsthilfegruppe engagieren“, betont Maria-Anna Link. 10
Amtliche Bekanntmachungen Finanzielle Förderung und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem tatsäch- Die AOK Bayern unterstützt die Selbsthilfe vor Ort finanziell. lichen Bedarf im konkreten Einzelfall“, so Maria-Anna Link. Seit 2009 gibt es in Bayern ein einheitliches Förderverfahren Über die Höhe der Förderung wird in sogenannten durch die gesetzlichen Krankenkassen, geregelt im Sozial Vergabesitzungen des Runden Tisches entschieden. Die gesetzbuch. Die bayerischen Selbsthilfegruppen sind an 13 finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist an sogenannten Regionalen Runden Tischen organisiert. Am Voraussetzungen geknüpft, die in einem Selbsthilfeleitfaden Runden Tisch Coburg sind die Mitgliedskrankenkassen, die geregelt sind. Selbsthilfekontaktstelle der Stadt Coburg und gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfegruppen beteiligt. Das Einzugsgebiet umfasst Selbsthilfegruppen aus Coburg, Lichtenfels, Kronach, Kulmbach und Bayreuth. „Durch den Runden Tisch werden gleiche Chancen und eine bedarfs gerechte Verteilung der Fördergelder sichergestellt“, so Maria- Anna Link. Die Förderanträge für das Jahr 2023 sind bis zum 15. Februar 2023 zu stellen, neu gegründete Gruppen können ihre Anträge bis zum 31. Oktober 2023 stellen. Die AOK- Direktion Bayreuth-Kulmbach hat die Selbsthilfegruppen der Region im Jahr 2022 mit 31.500,00 Euro bezuschusst. Insgesamt hat die AOK Bayern in die Selbsthilfe im Jahr 2022 rund 5,6 Millionen Euro investiert, auf die Förderung vor Ort entfallen hiervon 1,2 Millionen Euro. Weitere Fördermittel erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Kontaktstellen in Bayern. Von der Förderung 2022 haben 41 Selbsthilfegruppen aus Selbsthilfe ist für den AOK-Beirat ein wichtiges Thema. Das Foto Stadt und Landkreis Bayreuth sowie 17 Gruppen aus dem zeigt (v. li.) den Beiratsvorsitzenden auf Arbeitgeberseite Peter Landkreis Kulmbach profitiert, die damit Aufwendungen für Engelbrecht, die stellvertretende Beiratsvorsitzende auf gesundheitsbezogene Aktivitäten stemmen. Auch Kosten für Versichertenseite Maria-Anna Link und stellvertretenden AOK- Büroausstattung und -materialien, die für die ehrenamtliche Direktor Markus Rother bei der letzten Beiratssitzung. Arbeit notwendig sind, können finanziell gefördert werden. „Art © AOK Bayern Weitere Informationen Was gehört in die Internet www.landkreis-bayreuth.de/abfall Gelbe Tonne? Info-Hotline 0921 / 728-282 Kunststoff- Kunststoff- Kunststoff- Styropor- sonstige Getränke- Weißblech Aluminium Kunststoff- becher flaschen folien Formteile verpackungen kartons Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Joghurtbecher, Shampooflaschen, Chipstüten, Ein- Verpackungen von Kunststoffeimer und Getränkekartons für Konservendosen, Alufolie, Alukaffee- Quarkbecher, Mar- Spülmittelflaschen, kaufstüten, Ein- Elektrogeräten, -kanister, Kunst- Milch, Saft, Eistee, Getränkedosen, Kapseln, Deckel von garinebecher Speiseölflaschen schweißfolien, Säcke Werkzeugen, Le- stoffblumentöpfe, Wein, Soßen, Sah- Spraydosen, Kron- Joghurtbechern für Pflanzenerde bensmitteln o.ä. Zahnpastatuben, ne, Pudding (Tetra korken Obstnetze, leere Pak) Farbeimer Becher nicht inei- Banderolen ge- Silofolien gehören Baustyropor gehört Metallbügel von Ei- Für eine optimale Deckel von Spray- Alufolie nicht zu- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand Dezember 2022 nander stapeln. trennt in die Gelbe nicht in die Gelbe nicht in die Gelbe mern und Verschlüs- Verwertbarkeit De- dosen getrennt in sammenknüllen, Aludeckel abziehen Tonne werfen. Eti- Tonne. Tonne. se von Kanistern ckel und ggf. Ver- die Gelbe Tonne sondern gefaltet in und getrennt ein- ketten brauchen sollten entfernt und schluss getrennt in werfen. Spraydosen die Gelbe Tonne werfen. nicht abgezogen getrennt in die Gel- die Gelbe Tonne mit Restinhalt gehö- geben. werden. be Tonne gegeben werfen. ren zum Problem- Becher, die keine werden. müll. Verpackung sind (z.B. Trinkbecher) gehören in den Restmüll. Verpackungen aus Holz (z.B. Käseschachteln) oder Steingut dürfen ebenso wie Kunststoffkorken in die Gelbe Tonne. B Behälter, in denen giftige Stoffe enthalten waren wie z.B. Desinfektionsmittel oder Spritzmittel aus der Landwirtschaft, gehören nicht in die Gelbe Tonne! Diese gehören, wenn sie leer sind, in den Restmüll. Restmengen sind als Problemmüll zu entsorgen. Behälter mit flüssigen Farb- und Lackresten gehören zum Problemmüll, solche mit eingetrockneten Resten in den Restmüll. Altglas (Behälterglas) wird farbgetrennt in Glascontainern erfasst. Papier gehört in die Papiertonne oder in die örtlichen Altpapiercontainer. Bei Abfuhrproblemen mit der Gelben Tonne bitte an die Rufnummern 0921 / 9305 702 oder 0921 / 9305 706 wenden. 11
Amtliche Bekanntmachungen Aufsuchende Seniorenberatung im Landkreis Bayreuth ▍Warum aufsuchende Seniorenberatung? ▪ Der Landkreis Bayreuth ist der flächenmäßig größte Landkreis in Oberfranken. ▪ Wenn die eigene Mobilität eingeschränkt ist, kann es für Seniorinnen und Senioren deshalb schwierig sein, Beratungsangebote wahrzunehmen. ▪ Daher bietet der Landkreis Bayreuth eine Beratung vor Ort in der eigenen Wohnung an. ▍Ziele & Zielgruppe ▪ Die aufsuchende Seniorenberatung ist ergebnisoffen; d.h. die Ziele jeder Beratung richten sich nach den Anliegen und Beratungsbedarfen der ratsuchenden Seniorinnen und Senioren und Angehörigen. Grundsätzlich soll mit der Beratung zu einer gelungenen Alltagsgestaltung und -bewältigung beigetragen werden. ▪ Das Angebot richtet sich an alle Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige und weitere Bezugspersonen im Landkreis Bayreuth. Die Beratung bietet einen offenen Rahmen, in dem Fragen und Anliegen, aber auch Sorgen und Probleme besprochen werden können. ▍Mögliche Themen in der Beratung ▪ Beratung zu verschiedenen Formen ambulanter, teil- oder vollstationärer Hilfen ▪ Psychosoziale Beratung in schwierigen Lebenssituationen ▪ Beratung zur Entlastung pflegender Angehöriger ▪ … Die Liste ist offen. Wenden Sie sich einfach mit Ihrem ganz konkreten Anliegen an uns! ▍Terminvereinbarung ▪ Termine können kurzfristig vereinbart werden! Nötig ist lediglich ein kurzer Anruf unter der unten angegebenen Nummer. ▪ Natürlich können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden. Die Beratung ist als Angebot des Landkreises Bayreuth komplett kostenlos! ▍Kontakt Simon Henche Telefon: 0921/728275 Fax: 0921/72888275 E-Mail: simon.henche@lra-bt.bayern.de Stefanie Hirschmann Telefon: 0921/728546 Fax: 0921/72888546 E-Mail: stefanie.hirschmann@lra-bt.bayern.de 12
Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst: Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach. Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden. Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten: 1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 ! 2) obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen M Bereitschaftspraxen: – Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr – Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz oder – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr 3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden. 13
Die Gemeinden informieren Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau informiert: Das Amts- und Mitteilungsblatt der VG wird ab der Ausgabe März 2023 von der Firma SaGa Medien & Vertrieb OHG herausgegeben und produziert Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aus personellen und rechtlichen Gründen ist es der VG Mistelgau zukünftig nicht mehr möglich, das monatlich erscheinende Amts- und Mitteilungsblatt selbst zu gestalten und herauszugeben. Dies wurde der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg in einem höchstrichterlichen Urteil untersagt Wie dies die meisten Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften in unserer Nachbarschaft bereits getan haben, wird deshalb Produktion und Herausgabe des Mitteilungsblattes an einen Dienstleister vergeben. Ab der Ausgabe März 2023 ist deshalb die Firma SaGa Medien & Vertrieb OHG aus Bayreuth mit diesen Aufgaben betraut. Das Amts- und Mitteilungsblatt erhält ein neues Aussehen und wird künfig durchgängig vierfarbig gedruckt. Die Beauftragung und Abrechnung von Inseraten erfolgt zukünftig bei der Fa. SaGa Medien & Vertrieb OHG und nicht mehr über die VG Mistelgau. Alle Dauerinserenten erhalten von der SaGa Medien & Vertrieb OHG zeitnah ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen (Anzeigengrößen, -preise, Abrechnungs- und Zahlungsmodalidäten, etc.). Teilweise wird es auch notwendig sein, neue Anzeigenvorlagen in passender Größe und Farbigkeit an den neuen Herausgeber zu senden. Für die Mitteilungen und Veranstaltungs-Anzeigen der Vereine gibt es zukünftig die Möglichkeit, Texte und dazu gehörige Fotos per Internet-Plattform an den Herausgeber zu übertragen. Die dazu notwendigen Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage der VG Mistelgau. Selbstverständlich wird die VG Mistelgau den Vereinen und Auftraggebern von Klein- und Privatanzeigen in der Anfangszeit bei der Übermittlung ihrer Druckvorlagen, Texte und Fotos behilflich sein. Veröffentlichungen von Vereinen, die für den Fortbestand des Vereins unbedingt notwendig sind (z. B. Einladungen zu Mitglieder- oder Jahreshaupversammlungen) sind künftig für die Vereine kostenlos. Bei Werbung für Veranstal- tungen, bei denen ein Erlös erzielt werden soll, wird eine Gebühr erhoben. Dem hat der Beirat der VG Mistelgau in seiner Sitzung am 20.12.2022 zugestimmt. Wir bedanken uns bei unseren langjährigen Inserenten und den Vereinen für die größtenteils sehr gute Zusammen- arbeit und freuen uns auf ein neugestaltetes, farbiges Amts- und Mitteilungsblatt. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Die VG Mistelgau informiert: Fremdstoffe im Grüngutcontainer am Bauhof Mistelgau Das Landratsamt Bayreuth hat uns darauf hingewiesen, dass im Grüngutcontainer am Bauhof Mistelgau vermehrt Fremdstoffe, wie zum Beispiel Möbelteile entsorgt wurden. Wir machen deshalb darauf aufmerksam, dass im Grüngutcontainer nur pflanzliche Gartenabfälle bzw. Pflanzen reste aus Rasen-, Hecken- und Wiesenschnitten, Laub, Fallobst, Reste aus Gehölz- und Strauchschnitten, etc. entsorgt werden dürfen. Bitte achten Sie darauf, dass keinesfalls Kunststoffe, Metalle oder sonstige nichtorganische Abfälle in die Grüngutcontainer gelangen. Vielen Dank! Ihre Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau 14
Die Gemeinden informieren Nachruf Die Gemeinde Mistelgau trauert um Herrn Erhard Pfaffenberger der am 12. Dezember 2022 im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Herr Pfaffenberger war bei der Freiwilligen Feuerwehr Truppach-Mengersdorf 40 Jahre als Gruppenführer, 5 Jahre als Schriftführer und 16 Jahre als erster Vorsitzender tätig. Des Weiteren war er über 47 Jahre Schriftführer bei der Jagdgenossenschaft Truppach-Mengersdorf. Bei örtlichen Wahlen sorgte er über 41 Jahre für korrekte Niederschriften. Bis zu seinem Tode war er unser gemeindlicher Amtsbote für Truppach. Mit ihm verlieren wir einen engagierten, kameradschaftlichen und hilfsbereiten Mitbürger, der sich durch seine zuverlässige und vorrausschauende Arbeit für die Allgemeinheit sehr verdient gemacht hat. Die Gemeinde Mistelgau dankt dem Verstorbenen für seinen Einsatz und sein Wirken. Wir werden ihn mit einem ehrenden Gedenken in guter Erinnerung behalten. Für die Bürgerschaft und den Gemeinderat Mistelgau Karl Lappe 1. Bürgermeister Nachruf Der Fremdenverkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. und die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau trauern um Frau Gisela Kunze die am 4. Januar 2023 verstorben ist. Frau Kunze war Gründungsmitglied des im Jahre 1988 gegründeten Fremdenverkehrsvereins Obernsees und Umgebung e. V. Von 1988 bis 2004 fungierte Frau Kunze als 1. Schriftführerin und ab 2004 bis zum Jahre 2010 war sie 2. Vorsitzende. Mit Charme, Herzblut und heimatverbundener Überzeugung setzte sich die Verstorbene für den Fremden verkehr ein, sie vermittelte den Urlaubern die Attraktivität unserer Gemeinde mit großem Erholungswert. Mit Frau Gisela Kunze verlieren wir eine engagierte, hilfsbereite, lebensfrohe Mitbürgerin, die sich durch ihre Verbundenheit zum Heimatort, insbesondere im Fremdenverkehr, sehr verdient gemacht hat. Der Fremdenverkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. und die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau danken der Verstorbenen für ihren Einsatz und ihr Wirken. Wir werden Gisela mit einem ehrenden Gedenken in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Karl Lappe 1. Bürgermeister, im Namen des Fremdenverkehrsvereins Obernsees und Umgebung e. V. Mistelgau, im Januar 2023 15
Die Gemeinden informieren Bürgerversammlung Glashütten Zur diesjährigen Bürgerversammlung am Montag, 13.02.2023 um 20.00 Uhr im Sportheim Glashütten laden wir Sie herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme. Wir bitten zu berücksichtigen, dass bei der Behandlung von Wünschen und Anträgen nur Themen von allgemeinem Interesse angesprochen werden können. Private Anliegen bitte schriftlich oder nach Terminabsprache! Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Bürgermeisters über die gemeindliche Arbeit und insbesondere die Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 3. Bericht des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Glashütten über die Arbeit der Feuerwehr in den Jahren 2020 bis 2022 4. Wünsche und Anträge Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Sven Ruhl 1. Bürgermeister Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert: Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und verstopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge- langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk. Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt. Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart. Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern. 16
Die Gemeinden informieren Gottesdienste Glashütten, Mistelgau und Tröbersdorf für Februar 2023 Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf So. 05. Februar 9.00 10.10 + AM KIGO Septuagesimä Vorstellungsgottesdienst der diesjährigen Konfis Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer So. 12. Februar 19.00 10.10 Sexagesimä Vorstellungsgottesdienst der Ehejubiläumsgottesdienst diesjährigen Konfis Pfarrerin Krauß Pfarrerin Kraemer So. 19. Februar 9.00 10.10 Estomihi Pfarrerin Krauß Pfarrerin Krauß Sa. 26. Februar 19.00 + AM 10.10 Invokavit Pfarrerin Kraemer Pfarrerin Kraemer Sonntag 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Glashütten 05.02.2023 Kindergottesdienst in Mistelgau NACHRICHTEN aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Obernsees und Mengersdorf für Februar 2023 E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de – Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de Unsere Gottesdienste in Obernsees und Mengersdorf: St. Jakob St. Otto Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Gottesdienst 08:45 (Pfarrer Thilo Neuhaus) Gottesdienst So. 05.02. 10:00 (Pfarrer Thilo Neuhaus) Kindergottesdienst 10:00 Gottesdienst 08:45 (Pfarrer Thilo Neuhaus) So. 12.02. Gottesdienst mit Abendmahl 10:00 (Pfarrer Thilo Neuhaus) Gottesdienst 08:45 (Pfarrer Thilo Neuhaus) Gottesdienst So. 19.02. 10:00 (Pfarrer Thilo Neuhaus) Kindergottesdienst 10:00 Gottesdienst 08:45 (Lektorin Vera Bräutigam) So. 26.02. Gottesdienst 10:00 (Lektorin Vera Bräutigam) Angaben zu den Gottesdienstterminen können im Zeitverlauf teilweise überholt sein. Die aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de Bitte beachten! Annahmeschluss für die Ausgabe März 2023 des Mitteilungsblattes ist am Freitag, 10.02.2023. 17
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