Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten - Gemeinde Mistelgau

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                            Nr. 02 ‫ ׀‬2023
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
    Erscheinungsdatum: 27. Januar 2023 – Redaktionsschluss für Nr. 03/2023: Freitag, 10. Februar 2023

Dieter Jenß nach 37 Jahren Berichterstattung aus dem Gemeinderat
­Mistelgau verabschiedet

Nach 37 Jahren als Berichterstatter für den Nordbayerischen Kurier über alle Geschehnisse im Gemeinderat Mistelgau been-
dete Dieter Jenß im Mai 2022 diese Tätigkeit. Letztmalig berichtete der Freie Journalist dabei über die Verabschiedung des
Haushalts 2022. Unter dem Kürzel „dj“ hat der leidenschaftliche Reporter insgesamt vier Bürgermeister, von Gerd Baumann
über Johann Feulner, Georg Birner bis zum aktuellen Bürgermeister Karl Lappe, pressemäßig begleitet und dabei über viele
bedeutende und heute schon historische Entscheidungen, wie über die Geburtsstunde der Therme Obernsees am 3. März
1989, berichtet. Im Rahmen der Weihnachtsfeier des Gemeinderates im Dezember 2022 im Gasthaus Krauß in Truppach
wurde Dieter Jenß durch Bürgermeister Karl Lappe im feierlichen Rahmen offiziell verabschiedet.
Karl Lappe würdigte dabei die Verdienste von Dieter Jenß und zollte ihm Respekt und Anerkennung für seinen Einsatz und
übergab eine Dankurkunde der Gemeinde sowie als Geschenk Gutscheine. Mit im Bild zweiter Bürgermeister Heinrich Richter
und dritter Bürgermeister Stefan Seyferth-Zapf                                                  Text: RED/Foto: Sven Gössl/dj

Rathaus Mistelgau                          Rathaus Glashütten                          Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                           Schloßstraße 2                              „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                            95496 Glashütten                            Schweiz e. V.‟
Montag – Freitag: 	  8.00 – 12.00 Uhr      Dienstag: 	  8.00 – 10.30 Uhr               Bahnhofstraße 35
Mittwoch:          14.00 – 18.00 Uhr       Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr               95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0                    Telefon 0 92 79/4 67                        Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33                   Fax     0 9279/92 33 77                     Fax     0 92 79/ 92 32 44
www.mistelgau.de                           www.glashuetten.de                          www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de          gemeinde@glashuetten.de                     info@neubuerg.de
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau                                                            Gemeinde Mistelgau
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33                                  Die Rufnummern:
                                                                               Lappe Karl, 1. Bürgermeister
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender                  Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil: 01 60/ 8 42 73 16
Amschler, Dietmar + Heinz, Christian
EDV-Betreuung, Fischereischeine, Rentenangelegenheiten                         Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84
Breitbandangelegenheiten                                                       In dringenden Fällen:
Tel.: 0 92 79 /9 99-11 • Fax: 0 92 79 /9 99-311                                Bär, Arno      mobil: 01 51 / 18 05 64 41
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de                                        Teufel, Reiner mobil: 01 51 / 18 05 64 43
christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de                                         Zick, Michael mobil: 01 51 / 18 05 64 48
Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau                                            Gemeinderat Mistelgau:
Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329                                Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de                                        Jugendbeauftragte:
Bärnreuther, Wolfgang – Amts- und Mitteilungsblatt                             Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318                                Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de                                   Schul- u. Kindergartenbeauftragter:
Bayerlein, Katja                                                               Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt                                     Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:
Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327                                Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten                           Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth
Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316                                Tel.: 0921-600-750
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
Küffner, Brigitte – Sekretariat, Bürgeramt
Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317                                                     Gemeinde Glashütten
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de
                                                                                                          Die Rufnummern:
Krug, Tanja – Finanzverwaltung                                                 Ruhl Sven, 1. Bürgermeister
Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321                                Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de
Kugler, Petra                                                                  Rathaus Glashütten:
Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten                             Öffnungszeiten:
Tel.: 0 92 79 / 9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324                               Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr
petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de                                            Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77
Lehner, Bernd – Kämmerer                                                       Internet: www.glashuetten.de – Mail: gemeinde@glashuetten.de
Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313
bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de                                            Bauhof Glashütten:
                                                                               Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30
Roder, Ute – Kassenverwaltung                                                  Mail: bauhof@glashuetten.de
Tel.: 0 92 79 / 9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de                                               Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski
Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt                                  Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600
Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312                                Jugendbeauftragter: Tobias Heidenreich, Waldstraße 1,
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de                                     Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 – Mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees                           Gebührenabrechnung für Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren
Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten
                                                                               Gemeinde Glashütten:
Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de
Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr                                    Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0
Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315                                Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Waldmann, Monika                                                               Störungsannahme für Wasser: Tel.: (09283) 861-22 43
Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer
                                                                               Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:
Tel.: 0 92 79 /9 99-22 • Fax: 0 92 79 /9 99-322
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de                                         rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366

                                                                                       Abwasserzweckverband Truppachtal
                                                                               Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33
                                                                               Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Internet: www.mistelgau.de                                                     Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230
Internet: www.glashuetten.de                                                   Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.
Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de                                        E-Mail: info@ka-truppachtal.de

                                                                           2
Schulverbandverband Mistelgau-Glashütten
                                                                                  Inhaltsverzeichnis
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/ 999-33
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender                     Amtliche Bekanntmachungen                              S. 4 – 13
Grundschule Mistelgau-Glashütten:                                                 –B ekanntmachung des geänderten Abfuhrplanes für das
Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau –Tel.: 09279/346              1. Halbjahr 2023 der Gemeinde Mistelgau für Restmüll
Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52                            und Wertstoffe
                                                                                  –B ekanntmachung der VG Mistelgau zum Widerspruch
Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten – Tel.: 09279/241
                                                                                    gegen die Übermittlung von Daten gem. § 50 Bundes­
Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:                                  melde­gesetz (BMG)
Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73                              – Informationen der Finazbehörden zum Endspurt bei der
Leitung: Simone Stahlmann – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.             Abgabe der Grundsteuererklärungen
                                                                                  –B  ekanntmachung der Abfallwirtschaft des Landkreises
                                                                                     Bayreuth zur Gelben Tonne
                     Kindertagesstätten
                                                                                  Die Gemeinden informieren                            S. 14 – 19
Mistelgau:                                                                        – Information der VG Mistelgau zur Vergabe des Amts- und
Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322                          Mitteilungsblattes an einen Dienstleister
Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau                                      –B  ürgerversammlung der Gemeinde Glashütten am 13.2.2023
Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau                             – Nachrichten aus den Kirchengemeinden
Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth
Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau: Tel.: 09279/977 35 80                   Nachrichten der Vereine u. VerbändeS. 20 – 44
Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau                                                 Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.
                                                                                  Anzeigen                                              S. 44 – 68
Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“: Tel.: 09206/750
Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees
Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth

Glashütten:
                                                                                Impressum:
                                                                                Offizielles Amts- und Mitteilungs­    blatt der Verwaltungsgemeinschaft
Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten: Tel.: 0 92 79/18 19
Schloßstr. 6, 95496 Glashütten                                                  Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen
Mail: awo-kita-glashuetten@awo-ofr-mfr.de                                       Teil des Mitteilungs­blattes ist die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.
Leitung: Andrea Schilling                                                       Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
                                                                                Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­halt in der Ver­waltungsge­mein­
                                                                                schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
                     Bankverbindungen:                                          Es kann auch in den Rathäusern Mistelgau und Glashütten während
                                                                                der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen ­werden.
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Sparkasse Bayreuth                                                              Stückzahl: 2.550
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98                                               Druck:
BIC:   BYLADEM1SBT                                                              Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Gemeinde Mistelgau                                                              Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,
Sparkasse Bayreuth                                                              Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23
IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01                                               E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net
BIC:   BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
BIC:   GENODEF1HO1                                                                 Untersuchungsergebnis des Trinkwassers
Gemeinde Glashütten                                                                        der Gemeinde Mistelgau
Sparkasse Bayreuth
                                                                                Am 26.09.22 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau
IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
BIC:   BYLADEM1SBT                                                              durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser
                                                                                entspricht der Trinkwasserverordnung. 
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
                                                                                Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
BIC:   GENODEF1HO1                                                              Gesamthärte: 5,96°dH                      Nitrat:       < 1 mg/l
Abwasserzweckverband Truppachtal                                                ph-Wert:     8,10 (23.10.22)              Härtebereich: weich (1)
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
BIC:   BYLADEM1SBT                                                                 Untersuchungsergebnis des Trinkwassers
VR-Bank Bayreuth-Hof eG                                                                   der Gemeinde Glashütten
IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42                                               Am 30.05.2022 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten
BIC:   GENODEF1HO1                                                              durch das Labor Analab Taubmann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser
Schulverband Mistelgau-Glashütten                                               entspricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungs-
VR-Bank Bayreuth-Hof eG                                                         ergebnisse zur Kenntnis:
IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55                                               Gesamthärte: 6,29°dH                      Nitrat:       < 1 mg/l
BIC:   GENODEF1HO1
                                                                                ph-Wert:     8,20 (09.12.22)              Härtebereich: weich (1)
                                                                            3
Amtliche Bekanntmachungen

  Abfuhrplan 1. Halbjahr 2023 Gemeinde Mistelgau
             Die Mülltonnen müssen am Leerungstag bis 06.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden!
      Januar                     Februar                März                   April                       Mai                          Juni
01   So   Neujahr           01   Mi               01   Mi               01   Sa                  01   Mo   Tag der Arbeit     01   Do
02   Mo   BIO1, GT2         02   Do   RM2         02   Do   RM2         02   So                  02   Di                      02   Fr
03   Di                     03   Fr   RM1         03   Fr   RM1         03   Mo                  03   Mi                      03   Sa   BIO2
04   Mi                     04   Sa               04   Sa               04   Di                  04   Do                      04   So
05   Do   RM2               05   So               05   So               05   Mi                  05   Fr                      05   Mo   PT2, BIO1
06   Fr   Hl. Drei Könige   06   Mo               06   Mo               06   Do   BIO2           06   Sa   BIO2               06   Di   PT1
07   Sa   RM1               07   Di               07   Di               07   Fr   Karfreitag     07   So                      07   Mi
08   So                     08   Mi               08   Mi               08   Sa                  08   Mo   PT2, BIO1          08   Do   Fronleichnam
09   Mo                     09   Do               09   Do               09   So   Ostersonntag   09   Di   PT1                09   Fr   GT1, RM2
10   Di                     10   Fr   BIO2        10   Fr   BIO2        10   Mo   Ostermontag    10   Mi                      10   Sa   RM1
11   Mi                     11   Sa               11   Sa               11   Di   PT2, BIO1      11   Do   GT1, RM2           11   So
12   Do                     12   So               12   So               12   Mi   PT1            12   Fr   RM1                12   Mo
13   Fr   BIO2              13   Mo   PT2, BIO1   13   Mo   PT2, BIO1   13   Do                  13   Sa                      13   Di
14   Sa                     14   Di   PT1         14   Di   PT1         14   Fr   GT1, RM2       14   So                      14   Mi
15   So                     15   Mi               15   Mi               15   Sa   RM1            15   Mo                      15   Do   GT3
16   Mo   PT2, BIO1         16   Do   GT1, RM2    16   Do   GT1, RM2    16   So                  16   Di                      16   Fr   BIO2
17   Di   PT1               17   Fr   RM1         17   Fr   RM1         17   Mo                  17   Mi                      17   Sa
18   Mi                     18   Sa               18   Sa               18   Di                  18   Do   Chr. Himmelfahrt   18   So
19   Do   GT1, RM2          19   So               19   So               19   Mi                  19   Fr   GT3                19   Mo   BIO1, GT2
20   Fr   RM1               20   Mo               20   Mo               20   Do   GT3            20   Sa   BIO2               20   Di
21   Sa                     21   Di               21   Di               21   Fr   BIO2           21   So                      21   Mi
22   So                     22   Mi               22   Mi               22   Sa                  22   Mo   BIO1, GT2          22   Do   RM2
23   Mo                     23   Do   GT3         23   Do   GT3         23   So                  23   Di                      23   Fr   RM1
24   Di                     24   Fr   BIO2        24   Fr   BIO2        24   Mo   BIO1, GT2      24   Mi                      24   Sa
25   Mi                     25   Sa               25   Sa               25   Di                  25   Do   RM2                25   So
26   Do   GT3               26   So               26   So               26   Mi                  26   Fr   RM1                26   Mo
27   Fr   BIO2              27   Mo   BIO1, GT2   27   Mo   BIO1, GT2   27   Do   RM2            27   Sa                      27   Di
28   Sa                     28   Di               28   Di               28   Fr   RM1            28   So   Pfingstsonntag     28   Mi
29   So                                           29   Mi               29   Sa                  29   Mo   Pfingstmontag      29   Do
30   Mo   BIO1, GT2                               30   Do   RM2         30   So                  30   Di                      30   Fr   BIO2
31   Di                                           31   Fr   RM1                                  31   Mi

Abfuhrtermine Papiertonnen
PT1 =	Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Laimen, Lenz, Mistelgau Ort, Moosing,
       Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Wohnsgehaig
PT2 =	Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Klingenmühle, K
                                                                                                                                ­ recken­mühle,
       Mengersdorf, Obernsees, Ochsenholz, Schnackenwöhr, Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach

Abfuhrtermine Biomülltonnen
BIO1 = Mistelgau Ort
BIO2 =	Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Böhnershof, Braunersberg, Culm, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh,
        ­Geislareuth, Göritzen, Gollenbach, Gries, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf,
         Moosing, Obernsees, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle,
         Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach, Wohnsgehaig

Abfuhrtermine Gelbe Tonnen
GT1 =	Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach,
       ­Tennig
GT2 =	Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer,
        Klingen­
        ­      mühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth,
        Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Wohnsgehaig
GT3 =	Mengersdorf, Schnackenwöhr, Truppach

Abfuhrtermine Restmülltonnen
RM1 =	Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach,
       ­Tennig
RM2 =	Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle,
        ­Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth,
         Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Truppach, Wohnsgehaig
                                                                        4
Amtliche Bekanntmachungen

                 Korrigierter Abfuhrkalender für das 1. Halbjahr 2023 in der Gemeinde
                 ­Mistelgau
                 Aufmerksame Bürger haben uns darüber informiert, dass der im Mitteilungsblatt Januar 2023 für die
                 ­Gemeinde Mistelgau veröffentlichte Abfuhrkalender für das 1. Halbjahr 2023 nicht vollständig war. 
                  Für die Hinweise sagen wir herzlichen Dank.
                  Im Monat Juni waren 3 Abfuhrtermine nicht gelistet.
                  Diese Termine haben wir im auf der gegenüberliegenden Seite abgedruckten Abfuhrkalender ver-
                  vollständigt.
                  Bitte verwenden Sie für Ihre Bereitstellung der Müll- und Wertstofftonnen den Abfuhrplan aus dieser
                  Ausgabe.
                 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

                                      BEKANNTMACHUNG
                             der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten gem. § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von
Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs.1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommu-
naler Ebene und nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.
Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss sie
spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder vernichten.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde
der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten
werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

2.	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger,
   Presse oder Rundfunk
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 2 BMG bei Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus
dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden der Familienname, Vornamen,
Doktorgrad, Anschrift, das Datum und die Art des Jubiläums übermittelt.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende
Geburtstag.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden,
bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten
werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
                                                          5
Amtliche Bekanntmachungen
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr voll-
endet haben, Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwen-
det werden.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden,
bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten
werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

4.	
   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der
   Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes (SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige
Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 SG).
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde
der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten
werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

5.	Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den
    Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten
des Familiennamens, früheren Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts, Geschlechts sowie der Zugehörigkeit
zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitigen Anschriften und letzten früheren Anschrift übermitteln;
außerdem Auskunftssperren gem. § 51 BMG, bedingte Sperrvermerke gem. § 52 BMG und das Sterbedatum.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung
verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaft.
Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten
werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

6. Weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten
Es besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Belange eine Auskunftssperre in das Melderegister einzutragen. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme
rechtfertigen, dass der Person, deren Daten mitgeteilt werden sollen, durch diese Auskunft eine Gefahr für Leben und
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Als betroffene Person können Sie bei der Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das
Melderegister stellen.
Ist eine Auskunftssperre eingerichtet, wird eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung
schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen.
Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen
Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Mistelgau, 27.01.2023                                           Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
                                                                gez. Lappe
                                                                Gemeinschaftsvorsitzender

                                                            6
Amtliche Bekanntmachungen
Endspurt bei der Abgabe der
Grundsteuererklärungen

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklä-
rung zu vermeiden, hat Herr Hollmann, Amtsleiter
vom Finanzamt Bayreuth, folgende Tipps für Sie:           Wer?
                                                          Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentü-
                                                          merinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Ja-
 Nutzen Sie für jedes Grundstück das Akten-              nuar 2022) von Grundstücken und Betrie-
  zeichen, welches Sie in der Regel mit dem In-           ben der Land- und Forstwirtschaft eine
  formationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt           Grundsteuererklärung beim zuständigen
  bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist              Finanzamt abgeben.
  eine    vollständige   Grundsteuererklärung
  (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw.
  Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzuge-               Wie?
  ben.                                                    Die Grundsteuererklärungen können Sie
                                                          entweder elektronisch über ELSTER - Ihr
 Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohn-               Online Finanzamt unter www.elster.de
  zwecken genutzt werden, ist keine Nutzflä-              oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke
  che anzugeben. Die Grundsteuer berechnet                stehen Ihnen im Internet, bei uns im Fi-
  sich hier nach der Wohnflächenverordnung.               nanzamt oder bei Ihrer Kommune zur
  Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Hei-                Verfügung.
  zungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie
  sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnflä-
  che noch Nutzfläche.                                    Wo gibt es Hilfe?
                                                          Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Aus-
 Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Gara-               füllen der Formulare die Video-Ausfüllan-
  gen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von         leitungen unter www.grundsteuer.bay-
  50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von                  ern.de – die Videos dauern jeweils nur ca.
  untergeordneter Bedeutung und in unmittelba-            15 Min, die Zeit lohnt sich.
  rer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören,
  (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von
  30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der
  Anlage Grundstück berücksichtigen. Über-
  steigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht
  den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte
  0 m² ein.                                               Für weitergehende Fragen steht Ihnen
                                                          gerne unsere Hotline zur Verfügung.
   (Beispiel: Garage 45 m²  Freibetrag 50 m²
    Eintrag 0 m²).

 Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Wald-
  flurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie
  zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und
  Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B
  (Grundstücke des Grundvermögens) gehö-
  ren. Auch Privatleute können unter die Grund-
  steuer A fallen (z. B. an einen Landwirt ver-
  pachtete Wiesen).

   Weitere wichtige Informationen:
   1.  Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhal-
       tenen Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht
       mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den
       Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich.
       Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen
       und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.
   2. Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteu-
       erbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Des-
       halb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.

                                                    7
Amtliche Bekanntmachungen
    Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
   Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur
         Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2022

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2022 wurde im
Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 34/2022 vom 19.12.2022 auf Seite 112 amtlich bekannt gemacht.
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal              Mistelgau, den 27.01.2023
gez. Karl Lappe,
1. Vorsitzender

           An die Betreiber von Kleinkläranlagen im Gebiet der VG Mistelgau
Im Rahmen der Vorschriften für das Betreiben einer Kleinkläranlage, lt. dem Bayerischen Abwasserabgabegesetz, ruft die
VG Mistelgau zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen auf, um eine Abgabebefreiung der Betreiber zu gewährleisten.

Wir bitten um Einreichung folgender Unterlagen, falls dies noch nicht erfolgt ist:
– Wartungsberichte, gemäß Ihrer Anlage im Jahr 2022
– Bei erfolgter Klärschlammleerung 2022, ein entsprechender Entsorgungsnachweis

                                               Abgabefrist 15.02.2023

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift:
VG Mistelgau
Kleineinleiter
Frau Kugler
Bahnhofstr. 35
95490 Mistelgau
oder per Mail an: petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de

Eine fristgerechte Einreichung Ihrer Unterlagen vermeidet eine Erhebung der Kleineinleiterabgabe!

Informationsabend zur Einführungsklasse an der Gesamtschule Hollfeld
Am Dienstag, 31.01.2023 um 19.00 Uhr informiert die G   ­ esamtschule Hollfeld über die künftige Einführungs­klasse im
Schuljahr 2023/24.
Diese besondere 11. Klasse im Gymnasium richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr den
mittleren Bildungsabschluss an einer Realschule, Wirtschaftsschule oder Mittelschule erwerben und anschließend die
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) anstreben.
Die Einführungsklasse bietet eine gezielte Förderung in den gymnasialen Fächern, die für die anknüpfenden Jahrgangs-
stufen 12 und 13 benötigt werden. Auch die notwendigen Kenntnisse in einer – neben Englisch – zweiten fortgeführten
Fremdsprache werden hier erworben. Für Schüler, die neu in einer zweiten Fremdsprache starten, ist dies an der Ge-
samtschule Hollfeld Spanisch. Schüler, die in der Realschule Französisch (RS IIIa) belegt hatten, können diese Fremd-
sprache weiterführen.
Weitere Informationen zur Einführungsklasse sowie zur Anmeldung erhalten Sie im Rahmen der Informations­veranstaltung
und über die Homepage der Schule unter https://www.gsh-hollfeld.de/einfuehrungsklasse/.
                                                          8
Amtliche Bekanntmachungen

                                                                     Bernd & Philipp RAPS
                                                                     95496 Glashütten, Lärchenstraße 7
                                                               Tel: 09279/923802 MobTel: 0172/8969870
                                                         www.fischereizentrum-oberfranken.de      fzo@online.de

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                                                     Sa. 15. April / So. 16. April 2023
                                                     Sa. 22. April / So. 23. April 2023 
                                                     Sa. 29. April / So. 30. April 2023
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                                                                   Anmeldung zum Kurs über

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                                                              9
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                        liche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest
                                                                        allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung
AOK Bayern –                                                            länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt
Direktion Bayreuth-Kulmbach                                             oder eine Ärztin bestätigen.

                                                                        Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Digitale Krankmeldung auf Knopfdruck                                    Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett
Der „Gelbe Schein“ für gesetzlich Krankenversicherte hat aus-           hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist
gedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung          während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den
(eAU) vollständig die bisherige Krankmeldung auf Papier.                Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzö-
Damit entfällt jetzt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.        gert“, so Markus Rother. Es ist zum Beispiel in Ordnung,
„Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren                          Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn
Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten           dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die
und die Krankenkasse“, so Markus Rother von der AOK in                  behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlens-
Bayreuth. Mit der eAU wird die Meldung direkt von der                   wert oder zulässig ist“, rät Markus Rother. Bei starkem Fieber
Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet.                  ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des
Dadurch erübrigt sich für die Versicherten die Zustellpflicht an        Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen
die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.             Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu
Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab.           beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte
„Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die           man sich dabei nicht überanstrengen.
sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so
                                                                        Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet
Markus Rother. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digi-
                                                                        unter www.aok.de/bayern/eau.
tale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass
beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller
ausgezahlt werden kann. Sollte die elektronische Übermittlung
aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus
technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch
eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die
Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch
der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein
Papierausdruck erstellt werden.
                                                                        AOK Bayern –
Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht                                  Direktion Bayreuth-Kulmbach
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie
vor: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitsun-            AOK-Beirat betont die Bedeutung von Selbsthilfegruppen
fähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und
auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am
besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach
                                                                        Selbsthilfe im Fokus
dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu                 Seit vielen Jahren unterstützt die AOK als Krankenkasse aus
melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der        der Region die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit – und
Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so                    das nicht erst seit der gesetzlichen Verpflichtung dazu. In
Markus Rother. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als            Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, um
drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU             gemeinsam Erkrankungen und psychische oder soziale
ärztlich feststellen zu lassen – sofern es keine andere betrieb-        Probleme zu bewältigen – sei es als Betroffene oder als deren
                                                                        Angehörige. „In der Gruppe stärken und tragen sie sich gegen-
                                                                        seitig und tauschen Informationen und Erfahrungen aus“, sagt
                                                                        Maria-Anna Link vom Beirat der AOK-Direktion Bayreuth-
                                                                        Kulmbach.

                                                                        Selbsthilfe als wichtiger Baustein im Gesundheitssystem
                                                                        Selbsthilfe ist für die Selbstverwaltung der Gesundheitskasse
                                                                        ein bedeutendes Thema. Selbsthilfegruppen haben sich als
                                                                        Möglichkeit bewährt, Krankheiten anzugehen und einen Weg
                                                                        zu finden, damit besser umzugehen. „Das Sich-Befassen in
                                                                        der Gruppe, der Austausch von Alltagserfahrungen und Tipps
                                                                        und das Gemeinschaftsgefühl sind oft sehr hilfreich“, so Maria-
                                                                        Anna Link. Die Selbsthilfe ergänzt unser professionelles
                                                                        Sozial- und Gesundheitssystem. Sie ist für viele Menschen
                                                                        eine tragende Säule der psychosozialen Unterstützung. „Mein
                                                                        Dank gilt deshalb allen, die sich ehrenamtlich in einer
                                                                        Selbsthilfegruppe engagieren“, betont Maria-Anna Link.
                                                                   10
Amtliche Bekanntmachungen
Finanzielle Förderung                                                                           und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem tatsäch-
Die AOK Bayern unterstützt die Selbsthilfe vor Ort finanziell.                                  lichen Bedarf im konkreten Einzelfall“, so Maria-Anna Link.
Seit 2009 gibt es in Bayern ein einheitliches Förderverfahren                                   Über die Höhe der Förderung wird in sogenannten
durch die gesetzlichen Krankenkassen, geregelt im Sozial­                                       Vergabesitzungen des Runden Tisches entschieden. Die
gesetzbuch. Die bayerischen Selbsthilfegruppen sind an 13                                       finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist an
sogenannten Regionalen Runden Tischen organisiert. Am                                           Voraussetzungen geknüpft, die in einem Selbsthilfeleitfaden
Runden Tisch Coburg sind die Mitgliedskrankenkassen, die                                        geregelt sind.
Selbsthilfekontaktstelle der Stadt Coburg und gewählte
Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfegruppen beteiligt.
Das Einzugsgebiet umfasst Selbsthilfegruppen aus Coburg,
Lichtenfels, Kronach, Kulmbach und Bayreuth. „Durch den
Runden Tisch werden gleiche Chancen und eine bedarfs­
gerechte Verteilung der Fördergelder sichergestellt“, so Maria-
Anna Link. Die Förderanträge für das Jahr 2023 sind bis zum
15. Februar 2023 zu stellen, neu gegründete Gruppen können
ihre Anträge bis zum 31. Oktober 2023 stellen. Die AOK-
Direktion Bayreuth-Kulmbach hat die Selbsthilfegruppen der
Region im Jahr 2022 mit 31.500,00 Euro bezuschusst.
Insgesamt hat die AOK Bayern in die Selbsthilfe im Jahr 2022
rund 5,6 Millionen Euro investiert, auf die Förderung vor Ort
entfallen hiervon 1,2 Millionen Euro. Weitere Fördermittel
erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und
Selbsthilfe-Kontaktstellen in Bayern.
Von der Förderung 2022 haben 41 Selbsthilfegruppen aus                                          Selbsthilfe ist für den AOK-Beirat ein wichtiges Thema. Das Foto
Stadt und Landkreis Bayreuth sowie 17 Gruppen aus dem                                           zeigt (v. li.) den Beiratsvorsitzenden auf Arbeitgeberseite Peter
Landkreis Kulmbach profitiert, die damit Aufwendungen für                                       Engelbrecht, die stellvertretende Beiratsvorsitzende auf
gesundheitsbezogene Aktivitäten stemmen. Auch Kosten für                                        Versichertenseite Maria-Anna Link und stellvertretenden AOK-
Büroausstattung und -materialien, die für die ehrenamtliche                                     Direktor Markus Rother bei der letzten Beiratssitzung.
Arbeit notwendig sind, können finanziell gefördert werden. „Art                                                                                    © AOK Bayern

                                                                                                                                         Weitere Informationen

                                     Was gehört in die                                                                                            Internet
                                                                                                                                  www.landkreis-bayreuth.de/abfall
                                      Gelbe Tonne?                                                                                  Info-Hotline 0921 / 728-282

     Kunststoff- Kunststoff- Kunststoff- Styropor-                                             sonstige            Getränke- Weißblech Aluminium
                                                                                             Kunststoff-
       becher     flaschen     folien    Formteile                                          verpackungen
                                                                                                                    kartons

     Beispiele:            Beispiele:            Beispiele:             Beispiele:         Beispiele:             Beispiele:             Beispiele:             Beispiele:
     Joghurtbecher,        Shampooflaschen,      Chipstüten, Ein-       Verpackungen von   Kunststoffeimer und    Getränkekartons für    Konservendosen,        Alufolie, Alukaffee-
     Quarkbecher, Mar-     Spülmittelflaschen,   kaufstüten, Ein-       Elektrogeräten,    -kanister, Kunst-      Milch, Saft, Eistee,   Getränkedosen,         Kapseln, Deckel von
     garinebecher          Speiseölflaschen      schweißfolien, Säcke   Werkzeugen, Le-    stoffblumentöpfe,      Wein, Soßen, Sah-      Spraydosen, Kron-      Joghurtbechern
                                                 für Pflanzenerde       bensmitteln o.ä.   Zahnpastatuben,        ne, Pudding (Tetra     korken
                                                                                           Obstnetze, leere       Pak)
                                                                                           Farbeimer
     Becher nicht inei-    Banderolen ge-        Silofolien gehören     Baustyropor gehört Metallbügel von Ei-    Für eine optimale      Deckel von Spray-      Alufolie nicht zu-
                                                                                                                                                                                       Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand Dezember 2022

     nander stapeln.       trennt in die Gelbe   nicht in die Gelbe     nicht in die Gelbe mern und Verschlüs-    Verwertbarkeit De-     dosen getrennt in      sammenknüllen,
     Aludeckel abziehen    Tonne werfen. Eti-    Tonne.                 Tonne.             se von Kanistern       ckel und ggf. Ver-     die Gelbe Tonne        sondern gefaltet in
     und getrennt ein-     ketten brauchen                                                 sollten entfernt und   schluss getrennt in    werfen. Spraydosen     die Gelbe Tonne
     werfen.               nicht abgezogen                                                 getrennt in die Gel-   die Gelbe Tonne        mit Restinhalt gehö-   geben.
                           werden.                                                         be Tonne gegeben       werfen.                ren zum Problem-
     Becher, die keine
                                                                                           werden.                                       müll.
     Verpackung sind
     (z.B. Trinkbecher)
     gehören in den
     Restmüll.
     Verpackungen aus Holz (z.B. Käseschachteln) oder Steingut dürfen ebenso wie Kunststoffkorken in die Gelbe Tonne.

           B   Behälter, in denen giftige Stoffe enthalten waren wie z.B. Desinfektionsmittel oder Spritzmittel aus der Landwirtschaft, gehören nicht in die Gelbe Tonne! Diese
               gehören, wenn sie leer sind, in den Restmüll. Restmengen sind als Problemmüll zu entsorgen.

     Behälter mit flüssigen Farb- und Lackresten gehören zum Problemmüll, solche mit eingetrockneten Resten in den Restmüll.
     Altglas (Behälterglas) wird farbgetrennt in Glascontainern erfasst.
     Papier gehört in die Papiertonne oder in die örtlichen Altpapiercontainer.

                    Bei Abfuhrproblemen mit der Gelben Tonne bitte an die Rufnummern 0921 / 9305 702 oder 0921 / 9305 706 wenden.

                                                                                           11
Amtliche Bekanntmachungen

                  Aufsuchende Seniorenberatung
                      im Landkreis Bayreuth
 ▍Warum aufsuchende Seniorenberatung?
 ▪     Der Landkreis Bayreuth ist der flächenmäßig größte Landkreis in Oberfranken.
 ▪     Wenn die eigene Mobilität eingeschränkt ist, kann es für Seniorinnen und Senioren
       deshalb schwierig sein, Beratungsangebote wahrzunehmen.
 ▪     Daher bietet der Landkreis Bayreuth eine Beratung vor Ort in der eigenen Wohnung an.

 ▍Ziele & Zielgruppe
 ▪     Die aufsuchende Seniorenberatung ist ergebnisoffen; d.h. die Ziele jeder Beratung richten
       sich nach den Anliegen und Beratungsbedarfen der ratsuchenden Seniorinnen und
       Senioren und Angehörigen. Grundsätzlich soll mit der Beratung zu einer gelungenen
       Alltagsgestaltung und -bewältigung beigetragen werden.
 ▪     Das Angebot richtet sich an alle Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige und weitere
       Bezugspersonen im Landkreis Bayreuth. Die Beratung bietet einen offenen Rahmen, in
       dem Fragen und Anliegen, aber auch Sorgen und Probleme besprochen werden können.

 ▍Mögliche Themen in der Beratung
 ▪     Beratung zu verschiedenen Formen ambulanter, teil- oder vollstationärer Hilfen
 ▪     Psychosoziale Beratung in schwierigen Lebenssituationen
 ▪     Beratung zur Entlastung pflegender Angehöriger
 ▪     …

Die Liste ist offen. Wenden Sie sich einfach mit Ihrem ganz konkreten Anliegen an uns!

 ▍Terminvereinbarung
 ▪     Termine können kurzfristig vereinbart werden! Nötig ist lediglich ein kurzer Anruf unter
       der unten angegebenen Nummer.
 ▪     Natürlich können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden.

 Die Beratung ist als Angebot des Landkreises Bayreuth komplett kostenlos!

 ▍Kontakt
Simon Henche
Telefon: 0921/728275
Fax:       0921/72888275
E-Mail: simon.henche@lra-bt.bayern.de

Stefanie Hirschmann
Telefon: 0921/728546
Fax:       0921/72888546
E-Mail: stefanie.hirschmann@lra-bt.bayern.de

                                               12
Amtliche Bekanntmachungen

            Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert
werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) 	Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die
     Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2)    obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
     M
     Bereitschaftspraxen:
     – 	Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden
          Öffnungszeiten:
          Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
          Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
          Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
     – 	Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
         oder
     – 	Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
         95326 Kulmbach,
         beide mit folgenden Öffnungszeiten:
         Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
         Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
         Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) 	Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
     angefragt und vermittelt werden.

                                                      13
Die Gemeinden                          informieren

Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau informiert:

Das Amts- und Mitteilungsblatt der VG wird ab der Ausgabe März 2023
von der Firma SaGa Medien & Vertrieb OHG herausgegeben und produziert
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aus personellen und rechtlichen Gründen ist es der VG Mistelgau zukünftig nicht mehr möglich, das monatlich
­erscheinende Amts- und Mitteilungsblatt selbst zu gestalten und herauszugeben.
 Dies wurde der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg in einem höchstrichterlichen Urteil untersagt
 Wie dies die meisten Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften in unserer Nachbarschaft bereits getan haben,
 wird deshalb Produktion und Herausgabe des Mitteilungsblattes an einen Dienstleister vergeben.
 Ab der Ausgabe März 2023 ist deshalb die Firma SaGa Medien & Vertrieb OHG aus Bayreuth mit diesen Aufgaben
 betraut.
 Das Amts- und Mitteilungsblatt erhält ein neues Aussehen und wird künfig durchgängig vierfarbig gedruckt.
Die Beauftragung und Abrechnung von Inseraten erfolgt zukünftig bei der Fa. SaGa Medien & Vertrieb OHG und
nicht mehr über die VG Mistelgau.
Alle Dauerinserenten erhalten von der SaGa Medien & Vertrieb OHG zeitnah ein Informationsschreiben mit allen
wichtigen Informationen (Anzeigengrößen, -preise, Abrechnungs- und Zahlungsmodalidäten, etc.). Teilweise wird
es auch notwendig sein, neue Anzeigenvorlagen in passender Größe und Farbigkeit an den neuen Herausgeber zu
senden.
Für die Mitteilungen und Veranstaltungs-Anzeigen der Vereine gibt es zukünftig die Möglichkeit, Texte und dazu­
gehörige Fotos per Internet-Plattform an den Herausgeber zu übertragen.
Die dazu notwendigen Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage der VG Mistelgau.
Selbstverständlich wird die VG Mistelgau den Vereinen und Auftraggebern von Klein- und Privatanzeigen in der
Anfangszeit bei der Übermittlung ihrer Druckvorlagen, Texte und Fotos behilflich sein.
Veröffentlichungen von Vereinen, die für den Fortbestand des Vereins unbedingt notwendig sind (z. B. Einladungen
zu Mitglieder- oder Jahreshaupversammlungen) sind künftig für die Vereine kostenlos. Bei Werbung für Veranstal-
tungen, bei denen ein Erlös erzielt werden soll, wird eine Gebühr erhoben.
Dem hat der Beirat der VG Mistelgau in seiner Sitzung am 20.12.2022 zugestimmt.
Wir bedanken uns bei unseren langjährigen Inserenten und den Vereinen für die größtenteils sehr gute Zusammen-
arbeit und freuen uns auf ein neugestaltetes, farbiges Amts- und Mitteilungsblatt.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Die VG Mistelgau informiert:
Fremdstoffe im Grüngutcontainer am Bauhof Mistelgau
Das Landratsamt Bayreuth hat uns darauf hingewiesen, dass im Grüngutcontainer am Bauhof Mistelgau vermehrt
Fremdstoffe, wie zum Beispiel Möbelteile entsorgt wurden.
Wir machen deshalb darauf aufmerksam, dass im Grüngutcontainer nur pflanzliche Gartenabfälle bzw. Pflanzen­
reste aus ­Rasen-, Hecken- und Wiesenschnitten, Laub, Fallobst, Reste aus Gehölz- und Strauchschnitten, etc.
entsorgt werden dürfen.
Bitte achten Sie darauf, dass keinesfalls Kunststoffe, Metalle oder sonstige nichtorganische Abfälle in die
­Grüngutcontainer gelangen.
 Vielen Dank!
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

                                                      14
Die Gemeinden                                informieren

                                                 Nachruf
                                Die Gemeinde Mistelgau trauert um Herrn

                   Erhard Pfaffenberger
                    der am 12. Dezember 2022 im Alter von 76 Jahren verstorben ist.

Herr Pfaffenberger war bei der Freiwilligen Feuerwehr Truppach-Mengersdorf 40 Jahre als Gruppenführer,
                     5 Jahre als Schriftführer und 16 Jahre als erster Vorsitzender tätig.
   Des Weiteren war er über 47 Jahre Schriftführer bei der Jagdgenossenschaft Truppach-Mengersdorf.
                 Bei örtlichen Wahlen sorgte er über 41 Jahre für korrekte Niederschriften.
                  Bis zu seinem Tode war er unser gemeindlicher Amtsbote für Truppach.
        Mit ihm verlieren wir einen engagierten, kameradschaftlichen und hilfsbereiten Mitbürger,
           der sich durch seine zuverlässige und vorrausschauende Arbeit für die Allgemeinheit
                                          sehr verdient gemacht hat.
          Die Gemeinde Mistelgau dankt dem Verstorbenen für seinen Einsatz und sein Wirken.
               Wir werden ihn mit einem ehrenden Gedenken in guter Erinnerung behalten.
                          Für die Bürgerschaft und den Gemeinderat Mistelgau

                                                 Karl Lappe
                                                1. Bürgermeister

                                                 Nachruf
Der Fremdenverkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. und die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
                                        trauern um Frau

                                 Gisela Kunze
                                   die am 4. Januar 2023 verstorben ist.
                   Frau Kunze war Gründungsmitglied des im Jahre 1988 gegründeten
                         Fremdenverkehrsvereins Obernsees und Umgebung e. V.
                      Von 1988 bis 2004 fungierte Frau Kunze als 1. Schriftführerin
                          und ab 2004 bis zum Jahre 2010 war sie 2. Vorsitzende.
Mit Charme, Herzblut und heimatverbundener Überzeugung setzte sich die Verstorbene für den Fremden­
verkehr ein, sie vermittelte den Urlaubern die Attraktivität unserer Gemeinde mit großem Erholungswert.
Mit Frau Gisela Kunze verlieren wir eine engagierte, hilfsbereite, lebensfrohe Mitbürgerin, die sich durch
    ihre Verbundenheit zum Heimatort, insbesondere im Fremdenverkehr, sehr verdient gemacht hat.
Der Fremdenverkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. und die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
                        danken der Verstorbenen für ihren Einsatz und ihr Wirken.
             Wir werden Gisela mit einem ehrenden Gedenken in guter Erinnerung behalten.
                                    Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie.
                                                 Karl Lappe
               1. Bürgermeister, im Namen des Fremdenverkehrsvereins Obernsees und Umgebung e. V.
                                            Mistelgau, im Januar 2023

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Die Gemeinden                     informieren

      Bürgerversammlung Glashütten
                           Zur diesjährigen Bürgerversammlung
                    am Montag, 13.02.2023 um 20.00 Uhr
                         im Sportheim Glashütten
           laden wir Sie herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme.

 Wir bitten zu berücksichtigen, dass bei der Behandlung von Wünschen und Anträgen nur ­Themen
 von allgemeinem Interesse angesprochen werden können.
 Private Anliegen bitte schriftlich oder nach Terminabsprache!

 Tagesordnung:
 1.   Begrüßung
 2.   Bericht des 1. Bürgermeisters über die gemeindliche Arbeit und insbesondere die Maß­nahmen
      der Jahre 2020 bis 2022
 3.   Bericht des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Glashütten über die Arbeit der Feuerwehr in
      den Jahren 2020 bis 2022
 4.   Wünsche und Anträge

 Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.

 Sven Ruhl
 1. Bürgermeister

Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:

Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung
Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver­stopfen
die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge-
langen sie fast unversehrt, ohne sich ­vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.

Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen
entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.

Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter
gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.

So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab­
wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit
letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.

Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten
Toilettentüchern.

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Die Gemeinden                           informieren

            Gottesdienste Glashütten, Mistelgau und Tröbersdorf für Februar 2023
Gottesdienste                         Glashütten                        Mistelgau                       Tröbersdorf
So. 05. Februar           9.00                              10.10 + AM      KIGO
Septuagesimä                                                Vorstellungsgottesdienst der
                                                            diesjährigen Konfis
                          Pfarrerin Kraemer                 Pfarrerin Kraemer
So. 12. Februar           19.00                             10.10
Sexagesimä                Vorstellungsgottesdienst der      Ehejubiläumsgottesdienst
                          diesjährigen Konfis
                          Pfarrerin Krauß                   Pfarrerin Kraemer
So. 19. Februar           9.00                              10.10
Estomihi                  Pfarrerin Krauß                   Pfarrerin Krauß
Sa. 26. Februar           19.00 + AM                        10.10
Invokavit                 Pfarrerin Kraemer                 Pfarrerin Kraemer

Sonntag 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Glashütten                                05.02.2023 Kindergottesdienst in Mistelgau

    NACHRICHTEN aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Obernsees und Mengersdorf
                                  für Februar 2023
      E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de – Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de

                             Unsere Gottesdienste in Obernsees und Mengersdorf:

                                                                                           St. Jakob            St. Otto
Datum                Gottesdienst
                                                                                           Obernsees          Mengersdorf

                     Gottesdienst
                                                                                              08:45
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)
                     Gottesdienst
So. 05.02.                                                                                                        10:00
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)

                     Kindergottesdienst                                                                           10:00

                     Gottesdienst
                                                                                              08:45
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)
So. 12.02.
                     Gottesdienst mit Abendmahl
                                                                                                                  10:00
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)
                     Gottesdienst
                                                                                              08:45
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)
                     Gottesdienst
So. 19.02.                                                                                                        10:00
                     (Pfarrer Thilo Neuhaus)

                     Kindergottesdienst                                                                           10:00

                     Gottesdienst
                                                                                              08:45
                     (Lektorin Vera Bräutigam)
So. 26.02.
                     Gottesdienst
                                                                                                                  10:00
                     (Lektorin Vera Bräutigam)

Angaben zu den Gottesdienstterminen können im Zeitverlauf teilweise überholt sein.
Die aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de

       Bitte beachten!
       Annahmeschluss für die Ausgabe März 2023 des Mitteilungsblattes
       ist am Freitag, 10.02.2023.
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