Frohe Ostern wünscht die Verbandsgemeinde Monsheim allen Bürgerinnen und Bürgern
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 13 Donnerstag, den 1. April 2021 Frohe Ostern wünscht die Verbandsgemeinde Monsheim allen Bürgerinnen und Bürgern
Amtsblatt VG Monsheim –2– Donnerstag, 1. April 2021 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte Polizeikommissar Frank Wagner die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F ällen Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Fax: 0 62 47 / 89 0 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Pflegestützpunkt Osthofen Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Feuerwehren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Donnerstag, 1. April 2021 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim tung gewährt wird. Die Terminvereinbarung kann neben den Mög- lichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist. Bei den Ein- zelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz Corona-Schnelltestzentrum Monsheim – 1 der 18. CoBeLVO. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten mehr Sicherheit für Alle zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhal- ten. Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive. Das Corona-Schnelltestzentrum in der Schulsporthalle Monsheim c) Von der Schließung nach Buchstabe b ausgenommen sind (Moltkestraße 1) bietet allen Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur aa) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von aus der Verbandsgemeinde Monsheim) die Möglichkeit, ohne be- Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, sonderen Anlass mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen bb) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den Corona-Schnelltest durchzuführen. Auch wenn der Test nur eine zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Momentaufnahme ist, gibt er der getesteten Person Sicherheit und cc) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, trägt zum Schutz des familiären und beruflichen Umfeldes bei. dd) Tankstellen, Nutzen Sie dieses Angebot, um einen persönlichen Beitrag zur Ein- ee) Banken und Sparkassen, Poststellen, dämmung der Corona-Pandemie zu leisten! ff ) Reinigungen, Waschsalons, gg) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Öffnungszeiten: hh) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Montag bis Freitag von 17:00 – 19:00 Uhr ii) Großhandel, jj) Blumenfachgeschäfte, und Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr kk) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte (Karfreitag und Ostermontag geschlossen) Bietet eine Einrichtung neben den in oben genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zuläs- sig, soweit in im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet. d) In den Einrichtungen nach den Buchstaben a bis c gelten vorbehalt- Kreisverwaltung Alzey-Worms lich der Bestimmungen des § 2 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesi- Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms tuationen, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeL- vom 25.03.2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer VO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maß- Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden gabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichba- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbin- ren Standards zu tragen ist, und die Personenbegrenzung nach § 1 dung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezem- 18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und ber 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), CoBeLVO gilt nicht zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), aa) für Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufga- BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-Bekämp- ben wahrnehmen, fungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS 2126-13) in bb) auf Wochenmärkten gemäß Buchstabe c Doppelbuchst. bb so- der jeweils geltenden Fassung folgende wie cc) in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich Allgemeinverfügung Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in ei- nem Raum aufhalten. 1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen 4. Abweichend von § 6 Abs. 3 und 4 der 18. CoBeLVO gilt: Kann das Ab- der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeL- standsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO zwischen Personen VO), da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Ein- wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Kos- wohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf metikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios über 100 gestiegen ist. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey- und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienst- Worms vom 22.03.2021 wird hiermit aufgehoben. leistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie 2. Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen sowie bei der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wo- Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. bei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Er- 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches. Es dür- mittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. fen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht wer- 3. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO gilt: den, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Friseure a) Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Ein- haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Bei richtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzlei- allen Angeboten ist zwischen Kundinnen und Kunden das Abstandsge- en), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähn bot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO einzuhalten. Es gilt die Mas- liche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der kenpflicht nach § 1 Abs. 3 der Satz 4 18. CoBeLVO, sofern die Art der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen. Abhol-, Liefer- und Bring- Dienstleistung dies zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische dienste öffentlicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich b) Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit im Folgenden nichts Ab gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeL- weichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Ab- VO. hol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach 5. Abweichend von § 7 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind gastronomische Ein- vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutz- richtungen auch im Außenbereich geschlossen. maßnahmen zulässig. Abweichend von Satz 1 dürfen gewerbliche 6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO sind Training und Wett- Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzel- kampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im termine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrich- Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und priva-
Amtsblatt VG Monsheim –4– Donnerstag, 1. April 2021 ten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen b) Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 18. Der CoBeLVO während Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, der gesamten sportlichen Betätigung. c) die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veteri- 7. Abweichend vom § 11 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind lediglich die Außen- närmedizinischer Versorgungsleistungen, bereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und d) der Besuch bei Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steue- und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, rung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Perso- Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in ge- nen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Einrichtungen befinden rader Linie im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB, Alten, Kranken dürfen, ist vorab von der zuständigen Kreisverwaltung als Kreisord- oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtun- nungsbehörde zu genehmigen. gen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- 8. Abweichend von § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- und Auf- weiligen privaten Bereich, trittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt. e) die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Per- 9. Abweichend von § 15 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sind Museen, Ausstellun- sonen und Minderjährigen, gen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen geschlossen. f ) die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedroh- 10. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstel- lichen Zuständen, len, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es unter- g) Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausfüh- sagt in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr alkoholhaltige Geträn- rens (lediglich eine Person), ke abzugeben. h) Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung 11. Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts Jagd, müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein. i) zum Zwecke des Besuches von Gottesdiensten zu Ostern, 12. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge- j) zur Wahrnehmung von Impfterminen. setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; 3. Die in der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 getroffenen Regelun- ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO. gen bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 13. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als 4. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge- bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset- ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO. zes) und tritt am 27.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. 5. Die Ergänzungsverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als 14. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft. bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes 15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset- teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbe- zes) und tritt am 31. März 2021 um 0:00 Uhr in Kraft. stimmungen versehen werden. 6. Zusammen mit der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 tritt diese 16. Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung Ergänzungsverfügung mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft. Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 während der üblichen Geschäfts- 7. Die Regelungen dieser Ergänzungsverfügung können jederzeit ganz zeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Ne- benbestimmungen versehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- Begründung zu Ziffer 1 und 2: kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich § 23 Abs. 4 Satz 1 der 18. CoBeLVO sieht vor dem Hintergrund des Bund- oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Länder- Beschlusses vom 03. März 2021 vor, dass Landkreise, deren 7-Tages- Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet, Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergrei- signatur@alzey-worms.de einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus- fen und Allgemeinverfügungen gemäß der als Anlage 3 zur 18. CoBeLVO schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. beigefügten Muster-Allgemeinverfügung erlassen müssen. Diese Allge- Alzey, den 25.03.2021 gez. Heiko Sippel, Landrat meinverfügungen können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie beispielswei- se ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes eine Begrenzung der Mobilität auf den Umkreis von höchstens 15 Kilometern ab den Grenzen der Gebiets- 1. Ergänzungsverfügung vom 29. März 2021 körperschaft oder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zum Gegenstand zur Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms haben. vom 25. März 2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer Unter dem Datum vom 26. März 2021 hat das Ministerium für Soziales, Ar- Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden beit, Gesundheit und Demografie die Kreisverwaltung aufgrund von § 2 Abs. SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms 2 der Landkreisordnung (GVBl. 1994, 188) in Verbindung mit § 2 der Landes- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms verfügt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Ver- verordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55) bindung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. angewiesen, die bereits bekanntgegebene Allgemeinverfügung vom 25. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. De- März 2021 um die in der Muster-Allgemeinverfügung zu § 23 Abs. 4 der 18. zember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung CoBeLVO vorgesehene Ausgangsbeschränkung zu ergänzen und unverzüg- zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. lich in Kraft zu setzen. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. Die Ausgangsbeschränkungen während der Zeit von 21:30 Uhr bis 5:00 Uhr 341), BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona- am Folgetag gelten nur für den Aufenthalt im öffentlichen Raum; der Auf- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS enthalt im zur Wohnung oder Unterkunft gehörenden Außengelände, wie 2126-13) in der jeweils geltenden Fassung folgende Garten oder Hof, ist hiervon nicht betroffen. Ergänzende Regelungen Rechtsbehelfsbelehrung 1. Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises gelegenen Wohnung oder Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Un- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich terkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 5:00 Uhr des Fol- oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: getages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 genannten Zeit- Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 raums ist der Aufenthalt im Gebiet des Landkreises grundsätzlich auch Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt. signatur@alzey-worms.de einzulegen. 2. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gel- Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus- ten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Triftige Gründe sind insbe- schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. sondere Alzey, den 29. März 2021 gez. Heiko Sippel, Landrat 1 Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73)
Amtsblatt VG Monsheim –5– Donnerstag, 1. April 2021 Flörsheim-Dalsheim Frohe Ostern Neue Sitzgruppe am „Landfrauentrullo“ Pünktlich zu Ostern haben unsere Gemeindearbeiter eine neue Sitzgruppe am Trullo am Nussbaum („Landfrauentrullo“) aufgestellt. Nutzen Sie die Os- tertage für einen Spaziergang durch unsere Gemarkung und verweilen Sie gerne etwas an unserem prämierten Trullo! Der Trullo oder besser gesagt die Trulli (Mehrzahl), da sich um Flörsheim- Dalsheim sechs dieser Weinbergshäuschen befinden, dienten ursprünglich als Unterstand für die Feldschützen (Wingertsschützen). Deren Aufgabe war es zur Erbauungszeit der meisten dieser Häuschen - Mitte des 18. Jahhrhun- derts – vor allem vor Holzdiebstahl der Rebstöcke und der Wingertspfähle zu schützen. Der Trullo am Nussbaum in Flörsheim-Dalsheim wurde 2016 – stellvertretend für alle Flörsheim-Dalsheimer Trulli – von der Weinbruder- schaft Rheinhessen ausgezeichnet und steht an einem ganz wunderbaren, besonderen Aussichtspunkt der von einem großen alten Nussbaum be- schattet ist. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch in diesem Jahr haben Frau Elisabeth Hoesmann und die Familie Bertz wieder eine wunderschöne Osterkrone am Dorfbrunnen angebracht, wofür ich an dieser Stelle herzlich Danke sagen möchte! Genauso herzlich danke ich den Familien Eggert und Martin für die Osterdekoration und die Pflege Ich wünsche Ihnen im Namen der Ortsgemeinde ein frohes Osterfest! der Sitzgruppe und Grünfläche am Engelsberg, die nun auch über ein Vogel- Bleiben Sie gesund! häuschen verfügt. Vielen Dank für dieses tolle Engagement! Ich wünsche allen Monsheimer und Kriegsheimer Mitbürgerinnen und Mit- Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick bürgern ein frohes Osterfest. Ihr Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister Offstein Hohen-Sülzen Hinweis: Hinweis: Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kindenheim Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kindenheim Schlussfeststellung des Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kindenheim Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kindenheim Wachenheim Monsheim Hinweis: Hinweis: Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kindenheim Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kindenheim Schlussfeststellung des Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kindenheim Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kindenheim Danke Auch in diesem Jahr haben Mitglieder der FWG fachmännisch die Pflege arbeiten an den Bäumen der Streuobstwiesen durchgeführt. Wasserstellen auf den Friedhöfen wieder in Betrieb Der Gemeinde werden hiermit Kosten gespart und die Bäume entwickeln Seit Freitag, dem 26.03.2021, sind die Wasserstellen auf den beiden Fried sich positiv. In wenigen Tagen werden die ersten Bäume blühen und die höfen wieder in Betrieb. Gemarkung verschönern. Unsere Insekten werden natürlich auch hiervon Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister profitieren.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Donnerstag, 1. April 2021 Bücherschrank oder wahlweise bei der Das Büchereiteam möchte unter dem östl. Pavillon des Bürgerhauses einen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Bücherschrank aufstellen, in welchem Bücher per Selbstbedienung ausge- - Obere Flurbereinigungsbehörde - liehen oder getauscht werden können. Gesucht wird hierfür ein geeigneter Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Schrank, welcher bis zu 2,20m hoch sein könnte. einzulegen. Über Angebote würden wir uns freuen. Dieter Heinz, Ortsbürgermeister Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In die- Sonstige öffentliche sem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektroni- schen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Bekanntmachungen und Mitteilungen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizie- rung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnen- markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom Dienstleistungszentrum 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR Ländlicher Raum sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter- net auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ausgeführt sind. Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W., 24.03.2021 Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD Ländlicher Raum sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter- net auf der Seite www.add.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikati- DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 on ausgeführt sind. Im Auftrag, gez. Knut Bauer Abteilung Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungs Telefax: 06321/671-1250 verfahren Kindenheim Aktenzeichen: 41071-HA11.5. Internet: www.dlr.rlp.de Kreisverwaltung Alzey-Worms Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kindenheim Impfzentrum Alzey: gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Ankunft maximal 15 Minuten vor dem Termin reicht aus Das Impfzentrum des Landkreises Alzey-Worms in Alzey bittet Bürgerinnen I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs- und Bürger, die seitens des Landes einen Impftermin erhalten haben, maxi- verfahrens Kindenheim mal 15 Minuten vor dem Termin zum Impfzentrum zu kommen. „Immer wie- Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereini- der treffen Impflinge bereits eine oder sogar bis zu zwei Stunden vor dem gungsverfahren Kindenheim durch folgende Feststellung ab: Termin im Impfzentrum ein. Hierdurch bilden sich Warteschlangen vor dem 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Eingang und die Wartebereiche wie auch die Parkplätze sind überfüllt. Dies 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten soll aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit für den Einzelnen unbe- Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. dingt vermieden werden“, betont der Impfkoordinator des Landkreises Al- 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. zey-Worms, Norbert Günther. Es sei ausreichend, kurz vor dem Termin zur Impfung zu kommen. II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilneh- mergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet. Ausgangsbeschränkung: Besuch von Ostergottesdiensten Gründe und Impfterminen ist erlaubt Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereini- Nachdem die Allgemeinverfügung des Land-kreises Alzey-Worms aufgrund gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 der weiter steigenden Zahl der Corona-Infektionen um eine nächtliche Aus- (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom gangsbeschränkung für die Bevölkerung ergänzt werden muss, informiert 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. die Kreisverwaltung über die Inhalte der Neuregelung. Diese gelten ab Mitt- Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und recht woch, 31. März, 0 Uhr. licher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Was bedeutet Ausgangssperre? Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises gelegenen Wohnung oder Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständi- Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unter- gen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Lie- kunft ist im Landkreis Alzey-Worms täglich im Zeitraum zwischen 21.30 Uhr genschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung und 5 Uhr des Folgetags untersagt. übersandt. Dabei gilt die Ausgangsbeschränkung nur für den Aufenthalt im öffentli- Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind chen Raum. Der Aufenthalt im zur Wohnung oder zur Unterkunft gehören- erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung über- den Außengelände, wie Garten oder Hof, ist weiterhin erlaubt. geben worden. Innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21.30 Uhr und 5 Uhr Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht dürfen sich Personen, die nicht im Landkreis leben, nicht dort aufhalten. bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlos- Ausnahmen von der Ausgangssperre sen. Ausnahmen gelten für Personen, die ihrem Beruf nachgehen, für dringende Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbe- Arztbesuche, Hilfe für Ältere, Kranke oder Minderjährige und auch für „Hand- reinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. lungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).“ Auch der Besuch bei Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und Rechtsbehelfsbelehrung -partnern und von Verwandten in gerader Linie ist erlaubt. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der Hier ist es bei Kontrollen ausreichend, dies glaubhaft zu bestätigen. Ein öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. schriftlicher Nachweis, etwa vom Arbeitgeber, ist nicht notwendig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Ostergottesdienste sind von der Ausgangssperre ausgenommen und dür- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, fen besucht werden. Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Impftermine, die ebenfalls unter Umständen nach 21.30 Uhr stattfinden, Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt dürfen wahrgenommen werden.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Donnerstag, 1. April 2021 Wer kontrolliert die Ausgangssperre? Mehrgenerationenhaus Die Polizei und die Ordnungsbehörden sind für Kontrollen zuständig. Jeder, Monsheim der sich im öffentlichen Raum aufhält, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Dabei überprüfen die Beamten, ob die Personen wirklich einen zwingenden Grund haben, um ihr Haus zu verlassen. Kontaktdaten: MGH Monsheim: 67590 Monsheim, Hauptstraße 111 Was passiert bei Verstößen gegen die Ausgangssperre? (Kriegsheim – Alte Schule/Alter Kindergarten) Wer gegen Ausgangssperren oder andere Corona-Maßnahmen verstößt, Sie erreichen uns: Im MGH-Büro unter Tel: 06243 6165 dem drohen Bußgelder. Das sieht das Infektionsschutzgesetz vor. Sabine Bayer, Koordinatorin, mobil: 0157 56789149 Simone Stier, Kreisverwaltung Alzey-Worms E-Mail: mgh.monsheim@ekhn.de Susan Mennel, Sozialpädagogin, mobil: 0176 70065094 E-Mail: susan.mennel@ekhn.de Annette Nastas, E-Mail: annette.nastas@ekhn.de Bereits 17.518 Impfungen insgesamt im Landkreis Aktuelle Infos: Auf unserer Homepage: Wie das Koordinatoren-Team des Impfzentrums in Alzey mitteilt, haben seit www.monsheim.mehrgenerationenhaus.de dem letzten Impfbericht am Montag, 22. März, weitere 2.114 Bürgerinnen Folgen Sie uns auf Twitter - @MGHMonsheim oder auf und Bürger im Landkreis Alzey-Worms ihre Erstimpfung gegen das Corona- Facebook unter /MehrgenerationenhausMonsheim virus erhalten. 3 Personen wurden zum zweiten Mal geimpft. 1.820 Erstimpfungen und die 3 Zweitimpfungen erfolgten bei impfberech- Besondere Hinweise zu unserem regelmäßigen Angebot im tigten Personen direkt im Impfzentrum Alzey. 294 Erstimpfungen erfolgten „Offenen Treff“ (nähere Infos unter 06243 / 6165) Das Mehrgenerationenhaus muss leider weiterhin weitgehend geschlos- in Einrichtungen. sen bleiben. Statt in der offenen Sprechstunde können Beratungen zu Leis- Bereits erfolgte Impfungen (Stand: Sonntag, 28. März 2021): tungen für Familien und die „Erste-Formular-Hilfe“ aktuell nur nach indivi- Impfungen Erstimpfung Zweitimpfung Gesamt dueller vorheriger Terminvereinbarung telefonisch oder per Videochat durch Sabine Bayer durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich hierfür tele- Gesamtzahl 13.175 4.343 17.518 fonisch oder per Mail unter mgh.monsheim@ekhn.de an. Einrichtungen 2.080 1.491 3.571 Auch in der Frühlingszeit gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bücher- und Spieleausleihe. Der Bücherschrank ist von außen zugänglich, Bücher- Impfzentrum Alzey 11.095 2.852 13.947 spende und Spieleausleihe bitte mit vorheriger Terminabsprache mit unse- rer Mitarbeiterin Frau Nastas (werktäglich von 10 - 16 Uhr unter 06243 / 6165 Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Impfberech- erreichbar oder per Email – siehe oben). tigte erhalten den Termin für die erste und zweite Impfung über die zentral Statt offener Treff – Wir sind für Sie persönlich erreichbar! eingerichtete Terminvergabestelle des Landes Rheinland-Pfalz: Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen wochentäglich in der Zeit von 10 - 16 www.impftermin.rlp.de, Tel. 0800 / 57 58 100 Uhr unter der Rufnummer 06243 6165 für ein Gespräch zur Verfügung. Bei Menschen, die zu einer der priorisierten Gruppen zählen und in einer Unterstützung bei Impfterminanmeldung Einrichtung leben, erfolgt die Terminvergabe für die aufsuchende Impfung Seit dem 10.3.2021 sind nun auch die Seniorinnen/Senioren ab 70 Jahre auf- des mobilen Impfteams über die jeweilige Einrichtung. gerufen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Eine Möglichkeit ist Luise Hussung, Kreisverwaltung Alzey-Worms die Anmeldung zur Impfung über das Online-Portal des Landes Rheinland- Pfalz. Die Mitarbeiterinnen des MGH Monsheim können Sie bei der Online-Anmeldung unterstützen oder diese für Sie vornehmen! Der Impf- termin wird Ihnen dann auf dem Postweg mitgeteilt. Nichtamtlicher Teil Unter der Rufnummer 06243 / 6165 sind wir Montag bis Freitag von 10 – 16 Uhr zu erreichen. Nachrichten und Mitteilungen aus der VG-Monsheim Sollten Fragen zu Ablauf und den Vorinformationen bestehen, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Für das MGH Monsheim, Sabine Bayer Mütter-Väter-Treff virtuell Liebe Mütter-Väter-Treff Eltern/Omas, auch im April treffen wir uns wieder virtuell. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 7.4.2021 von 9.30 – 11.00 Uhr statt. Dieses Mal geht es bei Familienhebamme Mira Reichrath und Claudia Roth vom Diakonischen Werk um das Thema „Beikost und Abstillen“. Haben Sie einmal die Begriffe „Beikost“ oder „Abstillen“ bei Google eingege- ben? Sie erhalten mehrere Millionen Treffer! Beim Lesen einzelner Einträge wird man vieles erfahren, man kann aber auch verwirrt und alleine zurück- bleiben. Aber wie ist das wirklich bei mir, bei meinem Kind? Wie möchte ich das Abstillen gestalten? Wie reagiert mein Kind? Bestimmt es nicht selbst den richtigen Zeitpunkt? Wie erkenne ich das? Und ich will doch eigentlich das Beste für mein Kind! Aber was sind gute Nahrungsmittel für einen Start mit Beikost? Und wie klappt dies dann ganz praktisch? Gehe ich nach Plan vor, oder lasse ich es einfach laufen? Was sind für ein Baby im ersten Jahr keine empfehlenswerten Lebensmittel? Welche Probleme können auftreten und wie löse ich sie? Dies alles ist im direkten Gespräch viel besser zu klären, als über Webseiten. Frau Reichrath freut sich auf das Gespräch mit Ihnen! Gleichstellungsbeauftragte der Das Angebot ist für die Teilnehmer/innen KOSTENFREI, bietet Raum für Fra- gen und Anliegen rund um das Leben mit einem Säugling im ersten Lebens- Verbandsgemeinde Monsheim jahr. Gerne dürfen Sie aber auch mit ihren älteren Kindern daran teilnehmen Die Treffen finden über das Programm CiscoWebEx statt. Das kann unkom- Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten pliziert über den Browser (nur auf dem PC/Laptop) oder Hilfestellung und Unterstützung für Rat suchende Mädchen, Frauen und Män- bequemer über die entsprechende App auf dem PC/ ner, die sich aufgrund ihres Geschlechtes in Familie, Beruf oder öffentl. Leben Laptop, Smartphone oder Tablet geschehen. benachteiligt fühlen. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich Hierzu bitte diesen Link ( https://qrco.de/bc1uXh ) ein- behandelt. Es sind auch alle Frauen (u. Männer!) willkommen, die Ideen, Vor- geben. Wir senden Ihnen diesen Link auch gerne per schläge und Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der VG Email oder Messenger (Threema, Signal oder WhatsApp haben. Bitte Terminvereinbarungen unter Tel. 06243 / 8704 oder per E-Mail: - Rufnummer 0157 56789149) zu oder Sie scannen den andrea.moews@freenet.de Andrea Möws, Gleichstellungsbeauftragte QR-Code. Wir freuen uns auf Euch! Sabine Bayer
Amtsblatt VG Monsheim –8– Donnerstag, 1. April 2021 ren Herzens beschlossen, dass an Gründonnerstag, Karfreitag und an den Kirchliche Nachrichten beiden Osterfeiertagen keine Präsenzgottesdienste stattfinden. Wir laden Sie dennoch recht herzlich zu unseren Online-Gottesdiensten an Karfreitag und Ostersonntag mit Prädikantin Ute Bayer-Petry ein. Die Gottes- Evangelische Kirchengemeinden Dalsheim, dienste finden Sie jeweils auf der Homepage unserer Kirchengemeinde. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung, die wir zum Schutz Bermersheim/Gundheim, Wachenheim unserer Kirchenbesucher hinsichtlich der Verbreitung des Corona-Virus treffen mussten. Pfarramt Auf dem Römer 1, 67592 Flörsheim-Dalsheim, Tel. (0 62 43) 3 88 Ob nach Ostern die Gottesdienste wieder in gewohnter Weise stattfinden Pfr. Michael Klesy – Tel. (0 63 55) 86 38 170 – Mail pfarrerklesy@gmx.de werden, entnehmen Sie bitte sodann dem Amtsblatt. oder Renate Brandeysky 0 62 43/ 71 45 Wir wünschen Ihnen allen ein gesegnetes Osterfest. E-Mail: kirchengemeinde.dalsheim@ekhn.de Bleiben Sie gesund und behütet! Homepage: www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de Annemarie Neu, Kirchenvorstand Mölsheim Pfarrbüro: dienstags 10.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs 13.00 bis 16.00 Uhr Ute Bayer-Petry, Kirchenvorstand Mörstadt (z.Zt. auch gerne privat unter 0 62 43/71 45) Erich Storzum, Kirchenvorstand Niederflörsheim Stellv. Kirchenvorstand Bermersheim/Gundheim: Jan Rißmann, Tel. (0 62 44) 9 07 09 21 Vakanzverwalter Stellv. Kirchenvorstand Dalsheim: Ute Frey, Tel. (0 62 43) 90 59 82 Pfarrer Klesy ist ab 1. März mit der Vakanzverwaltung der Pfarrstelle be Kindergarten Dalsheim: Leitung Frau Katrin Körper, Tel. (0 62 43) 87 11 auftragt. Die Vertretungsreglung für Bestattungen und andere Amtshand- Küsterdienst Bermersheim/Gundheim: Kirchenvorstand im Wechsel lungen kann zurzeit bei ihm erfragt werden, Tel. 06355 / 8638170. Küsterdienst Dalsheim: Klaus Hauck, Tel. (0 62 43) 90 75 85 Weitere Mitteilungen Pfarramt Wachenheim ist unter der Telefonnummer (0 62 43) 3 88 zu errei- Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei Geburtstags- oder Hochzeitsjubiläen chen, das Pfarrbüro erreichen Sie ab sofort dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr nicht persönlich gratuliert wird. und mittwochs von 13.00 bis 16.00 Uhr in Dalsheim. Für die Bestattungen gelten die kommunalen Bestimmungen. Außerhalb der Dienstzeiten: Renate Brandeysky (0 62 43) 71 45 Ich wünsche Ihnen gesegnete Feiertage Ihr Pfarrer Michael Klesy, E-Mail: Kirchengemeinde.Wachenheim@ekhn.de Vakanzverwalter Kindergarten Wachenheim: Leitung Frau Heike Herr, Tel. (0 62 43) 78 01 Küsterdienst: Horst Grünewald, Tel. (0 62 43) 90 09 00 Unsere Ostergottesdienste Evangelische Kirchengemeinden Gründonnerstag, 01.04.2021 Monsheim, Kriegsheim und Hohen-Sülzen 16:00 Uhr Gottesdienst in Pro Seniore, Dalsheim Karfreitag, 02.04.2021 Pfarrer/in: Volker Hudel, Hauptstraße 20, Tel. 06243 428 14.30 Uhr Dalsheim – Passionsgottesdienst zur Todesstunde Jesu Sprechstunden jeweils nach telefonischer Vereinbarung Pfarrbüro: Hauptstraße 71, Tel. 238, Fax 905763 Ostersonntag, 04.04.2021 E-Mail: kirchengemeinde.monsheim@ekhn.de 6.00 Uhr – Dalsheim: Auferstehungsgottesdienst mit ökumenischem Beginn Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 9 – 12 Uhr, Freitag 10 – 12 Uhr in der Dunkelheit am Osterfeuer auf dem Römer: Die ev. und kath. Kirchenge- Küsterinnen: Monsheim: Karin Rothermel, Tel. 905155 meinden beginnen gemeinsam mit dem Anzünden der Osterkerzen. Anschlie- Kriegsheim: Aneta Stibenz, Tel. 4574256 ßend feiern wir die festlichen Ostergottesdienste mit Weitergabe des Oster- Hohen-Sülzen: Angelika Frei, Tel. 2030234 lichtes an alle Gottesdienstbesucher in den jeweiligen Dalsheimer Kirchen. Kollekte: Wir danken recht herzlich für die Kollekte vom 28.3.2021. Sie betrug in Monsheim 33,- €, in Kriegsheim 11,- €. Ostermontag, 05.04.2021 Infos (z.B. über die Kita) finden Sie auch im Internet unter: 10.00 Uhr – Wachenheim: Klassischer Ostergottesdienst www.kirche-monsheim.de , www.kirche-kriegsheim.de , www.kirche-hohen-suelzen.de Auch während der Ostergottesdienste sind die hygienischen Maßnah- men zu beachten. Karfreitag, 02.04.2021 Bitte beachten Sie evtl. aktualisierte Änderungen auf unserer Gemeinde- 9.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim homepage www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de. 10.00 Uhr Gottesdienst in Kriegsheim 14.00 Uhr Gottesdienst in Hohen-Sülzen Ich würde mich sehr über einen Kontakt mit Ihnen freuen, wenn Sie mir eine Ostersonntag, 04.04.2021 Rückmeldung über unsere Angebote, eine Ermutigung, Kritik oder eine An- 10.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim regung weitergeben möchten oder ein Gespräch bzw. ein Gebet wünschen! Ostermontag, 05.04.2021 Tel. 06355-8638170 oder Mail: pfarrerklesy@gmx.de 9.00 Uhr Gottesdienst in Kriegsheim Ihr Pfarrer Michael Klesy 10.00 Uhr Gottesdienst in Hohen-Sülzen Sonntag, 11.04.2021 9.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim 10.00 Uhr Gottesdienst in Kriegsheim Evangelische Kirchengemeinden Sabine Bayer, Pfarrbüro Mölsheim, Mörstadt, Niederflörsheim Pfarrer (Vakanzverwalter) Michael Klesy, Tel. 06355 / 8638170 Offstein Gemeindebüro im Gemeindehaus Niederflörsheim: Evangelische Kirchengemeinde Pfarrgasse 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim mittwochs 15.00 – 18.00 Uhr, Tel. 06243-469, Fax: -5729, E-Mail: pfarramt@ev-niederfloersheim Pfarrer: A. Hunger-Beiersdorf, Kirchhofplatz 7, Internet: ev-niederfloersheim.de 67551 Wo.-Heppenheim, Tel. 06241/2088217 Küsterin Mölsheim: Henriette Hagedorn, Tel. 06243 4575450 Sprechstunden jeweils nach tel. Vereinbarung; Küsterin Mörstadt: Jutta Debus, Tel. 0176 61962989 E-Mail: andreas.hunger-beiersdorf@ekhn.de Küsterin Niederflörsheim: Anja Frey, Tel. 0157 84183983 Gemeindebüro: Telefonisch oder per E-Mail erreichbar! A. Heitz, Mühltalweg 2, Tel. 06241 / 34245, Liebe Gemeindeglieder, Dienstag u. Mittwoch 9 – 12 Uhr u. Donnerstag 13 – 18 Uhr. aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben die Kirchenvorstände der Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter drei Gemeinden nach reiflichen Überlegungen und Empfehlungen schwe- geschaltet. E-Mail: kirchengemeinde.offstein@ekhn.de
Amtsblatt VG Monsheim –9– Donnerstag, 1. April 2021 Homepage: http://evangelisch-hepp-off.jimdo.com Gundersheim 18.30 Uhr Heilige Messe Küsterin: Helena Fuchs, Tel. 06243 / 4573070 oder Freitag, 16.04. 2. Osterwoche Handy 0177 / 2181916 Gundheim 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr Heilige Messe Liebe Gemeindemitglieder, Samstag, 17.04. 2. Osterwoche aufgrund der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen werden nun leider Gundheim 18.00 Uhr Rosenkranz doch KEINE Gottesdienste an Karfreitag und Ostern stattfinden können. 18.30 Uhr Hochamt Dies ist sehr schade! Wir bedauern dies sehr! für †† Eheleute Hans und Johanna Elisabeth Die Entscheidung in den Kirchenvorständen ist uns nicht leicht gefallen. Bis Wilding Ende April werden keine Gottesdienste stattfinden. An den Sonntagen (auch für † Gertraude Becker Ostersonntag) ist wie bisher unsere Kirche in Heppenheim von 10 – 11 Uhr Sonntag, 18.04. 3. Sonntag der Osterzeit für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Gundersheim 10.30 Uhr Hochamt Ihr Besuch in der Kirche während der Öffnungszeit wird von leiser Kirchen- für † Magdalene Bösel musik begleitet. Dazu liegt für Sie ein Text, eine Andacht oder ein Gottes- Dalsheim 10.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe dienst für zu Hause zum Lesen oder mitnehmen bereit. Mölsheim 9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe Die Konfirmandenstunden nach den Osterferien finden digital statt, wie ver- Die kath. Kirchen in Gundersheim und Gundheim sind täglich geöffnet, einbart, dienstags 15.00 Uhr. die kath. Kirche Dalsheim sonntags, jeweils von 10.00 - 16.00 Uhr! Das Gemeindehaus bleibt geschlossen. Gruppen und Kreise finden nicht statt. Gundersheim: Die Gemeindebücherei“ Büchermaus“ ist geschlossen. Wenn Sie zur Kirche gebracht werden möchten, rufen Sie bitte an bei: Gerhard Geeb (Tel: 06244 - 5079) oder Ursula Göhrisch (Tel: 06244 - 4221). Ihnen alles Gute, bleiben Sie behütet. Frohe Ostern! Der Herr ist auferstanden! Ihr Pfr. A. Hunger-Beiersdorf Hauskommunion am 08.04.2021 Flörsheim-Dalsheim Donnerstag, 08. April ab 9:00 Uhr Wachenheim Donnerstag, 08. April ab 10:15 Uhr Mölsheim Donnerstag, 08. April ab 11:00 Uhr Katholische Pfarrgruppe Wonnegau Gundersheim, Gundheim, Flörsheim-Dalsheim, Mölsheim Hauskommunion am 09.04.2021 Gundheim Freitag, 09. April ab 9:00 Uhr Gundersheim Freitag, 09. April ab 17:00 Uhr www.pfarrgruppe-wonnegau.de Wallfahrt nach Zell am 11.05.21 Hauptamtliche und Büros in der Pfarrgruppe: In diesem Jahr wird das Philippsfest in Zell wieder stattfinden, wenn auch Pfarrer: Bernd Eichler • Diakon: Bernd Zäuner mit Einschränkungen. Am 11. Mai sind wir, die Pfarrgruppe Wonnegau, zur 67599 Gundheim, Hauptstraße 8, Tel. 06244 - 386, Fax 06243 - 909772 Wallfahrt eingeladen. Es besteht die Möglichkeit, von Dalsheim (Auf dem 67592 Flörsheim-Dalsheim, Mittelgasse 1, Römer) oder Mölsheim (Kreuz oberhalb der Kirche) aus den Weg zu gehen. Tel. 06243 - 8565, Fax 06243 - 909772 Sie können auch mit dem PKW nach Zell zum Gottesdienst fahren. 20 Plätze E-Mail: pfarrbuero@pfarrgruppe-wonnegau.de sind reserviert. Melden Sie sich deshalb möglichst bald im Pfarrbüro Gund- heim oder Dalsheim an. Wir freuen uns sehr, wenn Sie zu unseren Gottesdiensten kommen. Beachten Sie bitte folgendes: Am 08.09.21… 1. Schreiben Sie zu Hause Namen, Adresse und Datum des Gottesdienst ist auch wieder eine Wallfahrt nach Marienthal geplant. Weitere Informatio- besuches auf einen Zettel und werfen sie ihn unbedingt in den weißen nen dazu werden wir demnächst bekanntgeben. Kasten am Schriftenstand, falls kein Ordnungsdienst anwesend ist, der i.A. Sigrun Papadopoulos Ihre Daten in eine Liste einträgt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. 2. Nehmen Sie eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske mit, die Sie während des Gottesdienstes tragen müssen, außer beim Kommunion empfang und bei liturgischen Diensten. Katholische Pfarrgruppe Pfrimmtal Hohen-Sülzen, Monsheim-Kriegsheim, Pfeddersheim Samstag, 10.04. Osteroktav Gundersheim 18.30 Uhr Hochamt für †† der Familien Bösel und Jezussek www.pfarrgruppe-pfrimmtal.de für † Gerhard Schmittel (Seelenamt) Pfarrer: Stefan Mate, Tel. 06247 / 244 Sonntag, 11.04. 2. Sonntag der Osterzeit Diakon: Michael Korsmeier, Tel. 06241 / 58180 Weißer Sonntag Gundheim 10.30 Uhr Rosenkranz Es gelten die bekannten Hygieneregeln (Nähere Infos auf unserer Home- 10.30 Uhr Hochamt page: www.pfarrgruppe-pfrimmtal.de) für †† Eheleute Elisabeth und Albert Seiler, lebende und †† Angehörige Samstag, 3.4. für † Maria und † Ludwig Wilz Hohen-Sülzen 18.00 Uhr Osternacht für † Hermann Blüm, †† Eltern, †† Schwie- Pfeddersheim 20.30 Uhr Osternacht gereltern, lebende und †† Angehörige Sonntag, 4.4. Dalsheim 10.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe Pfeddersheim 09.00 Uhr Hochamt Mölsheim 9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe 18.00 Uhr Lateinische Messe / zuvor Beichtgel. Montag, 12.04. 2. Osterwoche Kriegsheim 11.00 Uhr Hochamt Dalsheim 18.00 Uhr Rosenkranz Montag, 5.4. 18.30 Uhr Heilige Messe Pfeddersheim 09.00 Uhr Hochamt für † Pater Dr. Walter Senner OP 18.00 Uhr Lateinische Messe / zuvor Beichtgel 19.00 Uhr Beichtgelegenheit Hohen-Sülzen 11.00 Uhr Hochamt 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr: Eucharistische Anbetung Donnerstag, 8.4. Dienstag, 13.04. 2. Osterwoche Pfeddersheim 19.00 Uhr Heilige Messe Flörsheim 8.30 Uhr Heilige Messe in der Kapelle † Werner Straka, † Maria u. Franz Jäger Mittwoch, 14.04. 2. Osterwoche Freitag, 9.4. Gundheim 18.00 Uhr Rosenkranz Kriegsheim 18.00 Uhr Heilige Mese 18.30 Uhr Heilige Messe Donnerst., 15.04. 2. Osterwoche Unser Pfarrbüro ist bis einschließlich 8. April wegen Urlaub geschlossen.
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