Nummer 43 Freitag, 23. Oktober Jahrgang 2020 - Stadt ...

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Nummer 43
Freitag, 23. Oktober
Jahrgang 2020
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712.
                                                                        Augenärztlicher Notdienst
                                                                        Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)
Stadtverwaltung Schwaigern
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,                            Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
www.schwaigern.de                                                       Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
Zentrale                                                         21-0   Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der
                                                                        HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund-
Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                            brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor­  -
aus aktuellem Anlass: (infektionsschützende Maßnahmen                   an­meldung.
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, Corona)
Montag bis Freitag .................................08.00 – 12.00 Uhr   Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
Montag, Dienstag, Donnerstag .................14.00 – 16.00 Uhr         Immer am 3. Montag 13 – 16 Uhr und 3. Dienstag 14 – 18 Uhr
FEUERWEHR                Notruf                                   112   im Monat im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unter-
                                                                        stützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Versicherten-
POLIZEI                  Notruf                                   110   berater der Deutschen Rentenversicherung.
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                      810630    Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de
Polizeirevier Lauffen                                     07133/2090
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                   JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
Notruf                                                            112   Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                19222    (im Bahnhof), Tel. 8129561.
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:
                                                                        Diakoniestation Leintal
Stromausfall: EnBW Regional AG                         0800/3629477     Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
Störung der Wasserversorgung:                                           um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                        0172-6330059    Essen auf Rädern, Tel. 97300,
Massenbach                                              0173-3004981    – IAV–Stelle, Tel. 973011
Störung der Gasversorgung:                                              – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
                                                                        von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
Stadtwerke Heilbronn                                  07131/56-2562     persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.
Nach Dienstschluss                                    07131/56-2588
                                                                        Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
                                                                        Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts-
                                                                        hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
                                                                        Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.
Corona                                                                  Ökumenischer Hospizdienst Leintal
Hotline für Fragen zu konkreten Verdachts- oder Krankheits-             Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
fällen oder zur Kontaktpersonenermittlung: Gesundheitsamt               – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
07131/994-100, Montag – Freitag 8 – 12 Uhr, Montag –                    Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
Donnerstag 13.30 – 16 Uhr.                                              Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
Ansprechpartner für medizinische Fragen, beim Auftreten von             Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
Symptomen und für Tests auf COVID-19 sind weiterhin die                 Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.
Hausärzte. Außerhalb deren Praxiszeiten: ärztlicher Bereit-
schaftsdienst 116 117.
                                                                        Suchtberatung
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                          Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr                                  des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund-
                                                                        heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
– Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr
Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)                             Psychologische Beratungsstelle
oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus (Neubau)
Direktwahl: 07135/9360821                                               Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim                                Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
                                                                        Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr
Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn
(keine Voranmeldung möglich)                                            Herausgeber: Stadt Schwaigern
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                    Verantwortlich für den amtlichen
Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik                ­Inhalt einschließlich der Sitzungs­
Heilbronn (keine Voranmeldung möglich).                                  berichte der Gemeinde­organe und
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle              ­anderer Veröffent­lichungen der Stadt-
Heilbronn, Tel. 19222.                                                    verwaltung Schwaigern ist der/die
– Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in               Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver-
der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran­                 treter im Amt, für den Teil Kirchliche
meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die                Nachrichten und Vereinsmit­teilungen die Kirchen und Vereine;
Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222.                                 für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen
Kostenfreie Onlinesprechstunde                                            ­Fraktionssprecher, für den I­ nhalt der Texte der Parteien und
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz-               Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den
lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de                         Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13,
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr                                        74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail:
                                                                           ­verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de
                                                                            Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr
 Seite 2                    Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
24.10.    Altpapiersammlung in Stetten, Schützenverein.      Folgende Veranstaltungen wurden ABGESAGT:
    			 Die Einwohner werden gebeten, Altpapier und              23.10.   Mitgliederversammlung, TSV Schwaigern,
    			 Kartonagen ab 8 Uhr an den Straßenrand zu                			Frizhalle
    			legen.
                                                                 23.10.   Heuchelberg Waldnacht, NABU
    25.10.    Kirchweih in Stetten
                                                                 25.10.		 7. Uganda-Tag, Uganda-Hilfe Unterland,
    28.10.    Jahreshauptversammlung, Verein Storchennest,       			Frizhalle
    			 Bahnhof Schwaigern in den Räumen des Vereins
    			19.30 Uhr                                                 vom 23. – 25.10.2020 VERSCHOBEN auf 2021:
    29.10. – 01.11. Kinderbibeltage, ev. Kirchengemeinde         10 Jahre Städtepartnerschaft mit Nottwil, Jubiläumsfeier
    					Stetten, ChriS                                          in Schwaigern

Notdienst der Apotheken                                                 Verordnung der Landesregierung über
23.10.     Schloss-Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 7,              infektionsschützende Maßnahmen gegen
           74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620                         die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
24.10.     Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen,                     (Corona-Verordnung – CoronaVO)1
           Tel. 07262/1888                                                              Vom 23. Juni 2020
25.10.     Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41,                         (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung)
           74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666               Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infek-
26.10.     Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2,     tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I
           75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490      S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai
27.10.     Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5,              2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:
           75031 Eppingen, Tel. 07262/6760                                       Teil 1 – Allgemeine Regelungen
28.10.     Stadt-Apotheke, Schnellerstr. 2,                                             Abschnitt 1: Ziele
           74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180                                                   §1
29.10.     Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt,                                       Ziele
           Tel. 07266/1418                                       (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des
                                                                 Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der
                                                                 Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektions-
                                                                 gefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege
                                                                 nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medi-
                                                                 zinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet werden.
                                                                 (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung
                                                                 Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen ein-
Rathaus Schwaigern vorläufig geschlossen – mit                   schränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits
                                                                 in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und ande-
vorheriger Terminvereinbarung Besuch möglich.                    rerseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden.
Aufgrund der aktuellen Lage ist ab Montag, 26.10.2020, das                   Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen
Rathaus Schwaigern vorläufig für den regulären Publikumsver-                                    §2
kehr geschlossen! Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung                        Allgemeine Abstandsregel
weiterhin für Sie da!                                            (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvor-
Bitte vereinbaren Sie vor Besuch der Stadtverwaltung einen       richtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindest-
Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen        abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen.
Sachbearbeiterin (zu finden unter www.schwaigern.de/rat-         (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen
haus/aemter). Die Zentrale und das Bürgerbüro erreichen Sie      Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die
unter der Telefonnummern 07138/210 oder 07138/2125 oder          Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar,
07138/2126. E-Mail: info@schwaigern.de. Ihre Anliegen            dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich
werden auch, soweit möglich, online oder telefonisch erledigt.   oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektions-
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08 – 12 Uhr, Montag +           schutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind An-
Dienstag + Donnerstag 14 – 16 Uhr, Mittwoch- und Freitag-        sammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind.
nachmittag geschlossen.                                          (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages­
Dies ist eine Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und um         stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Einrich-
die Einsatzfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Wir bit-   tungen.
ten Sie um Verständnis für die Maßnahme. Vielen Dank und                                        §3
bleiben Sie gesund!                                                                  Mund-Nasen -Bedeckung
                                                                 (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich-
Zeitumstellung nicht vergessen!                                  bare Mund-Nasen- Bedeckung muss getragen werden
                                                                 1. 		bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen
                                                                      Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse,
                         Am Sonntag, 25.10.2020, um                   Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und
                         3.00 Uhr, wird die Uhr um 1 Stunde           Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich
                         ­zurückgestellt, die Nacht ist also          der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs-
                          1 Stunde länger. Dabei findet der           und Flughafengebäuden,
                          Wechsel von der Sommerzeit in die      2. 		in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und
                          Winterzeit (Normalzeit) statt.              Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizini-
                                                                      schen Fußpflegeeinrichtungen,

                                                                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 3
3. 		in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger human-          1. 		 die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räum-
      medizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und              lichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen
      Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Ge-            und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstands-
      sundheitsdienstes,                                                   regel nach § 2 ermöglicht wird,
4. 		in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märk-          2. 		die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innen­
      ten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO),                 räumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie
      soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden,                    die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
5. 		in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direk-          3. 		die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegen-
      tem Kundenkontakt,                                                   ständen, die häufig von Personen berührt werden,
6. 		in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den             4. 		die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die
      beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bil-               bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden,
      dungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe,                nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
      jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schüle-   5. 		die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbe­
      rinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwe-               reiche,
      senden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen,        6. 		das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender
      insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausen-              Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhand-
      höfen aufhalten,                                                     tüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere
7. 		im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem                  gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
      Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden, solange          7. 		 den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von
      sie sich nicht an ihrem Platz befinden,                              einer Person benutzt wurden,
8. 		in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftig-         8. 		eine rechtzeitige und verständliche Information über
      ten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und               Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-
      Kunden in geschlossenen Räumen und Wartebereichen,                   Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und
9. 		beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht                Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände,
      und bei den praktischen Prüfungen,                                   eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens so-
10. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich-              wie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den
      tungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitu-              Sanitäranlagen.
      tionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituier-       (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit
      tenschutzgesetzes,                                             nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere
11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Ab-            den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine
      satz 2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz, es sei              Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder
      denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand           unzumutbar ist.
      nach § 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und                                         §5
12. in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen                                     Hygienekonzepte
      öffentlicher Einrichtungen.                                    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-                  grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist,
Be­deckung besteht nicht                                             haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umstän-
1. 		für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,             den des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes
2. 		für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen           zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere dar-
      das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung aus gesundheit-         zustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt
      lichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich         werden sollen.
      oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung            (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verant-
      gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche      wortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Um-
      Bescheinigung zu erfolgen hat,                                 setzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflich-
3. 		für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine         ten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektions-
      Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher           schutzgesetz bleiben unberührt.
      aufhalten,                                                                                    §6
4. 		 in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und                                Datenverarbeitung
      3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie         (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
      dies erfordert,                                                grund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von
5. 		bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst-             den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden,
      leistungen und beim Konsum von Lebensmitteln,                  insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und
6. 		wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz         Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und
      für andere Personen gegeben ist,                               Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit
7. 		in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der           und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum
      Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und          Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt
      Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme,                   oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und
8. 		in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich-       gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht,
      tungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitu-        soweit die Daten bereits vorhanden sind.
      tionsgewerbes nach Absatz 1 Nummer 10, sofern die              (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu
      Dienstleistung dies erfordert,                                 speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass
9. 		in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 11              Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen.
      bei sportlicher Betätigung, oder                               (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zu-
10. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer              ständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachver-
      12 bei Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4.             folgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine
                                                                     anderweitige Verwendung ist unzulässig.
          Abschnitt 3: Besondere Anforderungen                       (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen,
                           §4                                        die die Erhebung ihrer Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz
                   Hygieneanforderungen                              oder teilweise verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-           der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung aus-
grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus           zuschließen.
§§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind,             (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1
haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu          gegenüber den zur Datenverarbeitung Verpflichteten angeben,
erfüllen:                                                            müssen sie zutreffende Angaben machen.

 Seite 4                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
§7                                                               § 10
                  Zutritts- und Teilnahmeverbot                                            Veranstaltungen
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-         (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun-
grund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten           gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe
Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivi-       von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach
täten gilt, erfasst dies Personen,                                 § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot
1.		die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten        nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeits-
      Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten            schutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.
      Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,                   (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen,
2. 		die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-         deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig
      virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des      ist.
      Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder               (3) Untersagt sind
3. 		die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung          1. 		private Veranstaltungen mit über 10 Teilnehmenden
      tragen.                                                           und
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Ein-        2. 		sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmen-
haltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine             den.
Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch            Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf überschritten
Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie         werden, sofern eine Ausnahme im Sinne von § 9 Absatz 2
möglich minimiert ist.                                             vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben
                                §8                                 Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung
                           Arbeitsschutz                           außer Betracht.
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-         (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun-
grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus         gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
§§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten           Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder
sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens        -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Veran-
folgende Pflichten zu erfüllen:                                    staltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonsti-
1.			 die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter         gen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie
      Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu          Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörte-
      minimieren,                                                  rungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von
2. 		 Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unter-     Planfeststellungsverfahren.
      weisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Coro-     (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von
      na-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe          Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
      und Vorgaben,                                                (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich
3. 		die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die       und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer
      Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen       definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung
      am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte Utensilien      einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person,
      sind regelmäßig zu desinfizieren,                            Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von
4. 		den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-          Menschen gezielt teilnimmt.
      Nasen-Bedeckungen bereitzustellen,                                                         § 11
5. 		 Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung          Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
      die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund        (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der
      persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt    Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach
      möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren      Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig.
      Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen       (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab-
      nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und     standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behörden
      nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Ab-   können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhaltung der
      stand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.          Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen.
(2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen      (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der
nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entscheidung          Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auf-
über den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten erheben,       lagen, nicht erreicht werden kann.
speichern und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie                                      § 12
zu der dort genannten Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu             Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs-
einer solchen Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin        gemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
oder der Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald      (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von
sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens       Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zu­
aber eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt.       lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die
          Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen               Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein
                       und Versammlungen                           Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es
                                §9                                 gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3
                          Ansammlungen                             finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaf-
(1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.          ten entsprechende Anwendung.
(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind             (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnen­
Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließ-          beisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche
lich                                                               Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach
1. 		in gerader Linie verwandt sind,                               § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach
2. 		Geschwister und deren Nachkommen sind oder                    § 7.
3. 		höchstens zwei Haushalten angehören,                          (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder            ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum
Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.                      Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für
(3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für An-        Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen.
sammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst-
oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.

                                                                    Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 5
Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektions-                            Teil 2 – Besondere Regelungen
 schutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe                                          § 15
                               § 13                                                            Grundsatz
                          Betriebsverbote                          Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlasse-
Es wird untersagt der Betrieb von                                  nen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von
1. 		Clubs und Diskotheken und                                     Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen wer-
2. 		Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtun-     den.
      gen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewer-                                    § 16
      bes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutz-                          Verordnungsermächtigungen
      gesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche   (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
      sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei   ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
      Personen gleichzeitig genutzt wird.                          Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote
                               § 14                                der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittags-
         Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben          betreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kindertagesein-
             für bestimmte Einrichtungen und Betriebe              richtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und
Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und          Kindertagespflegestellen zum Schutz vor einer Infektion mit
Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderun-     dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbeson-
gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe          dere Hygienevorgaben, festzulegen.
von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach         (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
§ 6 durchzuführen:                                                 ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch
1. 		Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz,              Rechtsverordnung für den Betrieb von
      Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke,           1.		 Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Lan-
2.		Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos,                          desbibliotheken und Archiven,
3.			Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen,            2. 		Studierendenwerken und
4. 		Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fach-       3. 		Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5
      schulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im                aufgeführt, sowie Kinos
      Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstät-     zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-
      ten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständig-      gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-
      keitsbereich des Sozialministeriums,                         zulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwendung auf die
5. 		 Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme     Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des
      der theoretischen und praktischen Prüfungen,                 Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württem-
6. 		sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher        berg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für
      Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit    die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich
      nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt,                           des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-
7. 		öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten         Württemberg können vom Innenministerium und für die Hoch-
      einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanz-    schule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium
      schulen und ähnliche Einrichtungen,                          die für den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb
8. 		Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis       und die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie
      68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 6,             für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von
9. 		Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo-       den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden.
      und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medizi-     (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
      nische Fußpflegeeinrichtungen,                               mächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich-       1. 		Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun-
      tungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststättenge-             gen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
      setz (GastG); bei gastgewerblichen Einrichtungen und         2. 		Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
      Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss            zungsbedarf oder mit Behinderungen,
      die Datenverarbeitung nach § 6 nur bei externen Gästen       3. 		Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
      vorgenommen werden,                                          4. 		ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslosen-
11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel­                hilfe sowie von einem Anbieter verantworteten ambulant
      banken und Wettvermittlungsstellen,                                betreuten Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teil-
12. Beherbergungsbetriebe,                                               habe- und Pflegegesetz,
13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse,                         5. 		Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und
14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe          Umfeld von Pflege,
      im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden und         6. 		Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend-
15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen            sozialarbeit,
      sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes       7. 		Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und
      im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgeset-           Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzuständig-
      zes, soweit der Betrieb oder die Ausübung des Prostitu­            keit,
      tionsgewerbes nicht nach § 13 Nummer 2 untersagt ist.        8. 		Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und
Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote              Gesundheitsfachberufe sowie
und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach        9. 		Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst
§ 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach       zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-
§ 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern     gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-
3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Ein-        zulegen.
richtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 er-       (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
laubte Veranstaltung durchgeführt wird. Ein Zutritts- und          mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer Infek-
Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in § 3 Absatz 1         tion mit dem Coronavirus
Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Ein-        1. 		für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen
richtungen.                                                              Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch
                                                                         Hygienevorgaben, und
                                                                   2. 		 die Absonderung von Personen, die in eine Landeserstauf-
                                                                         nahmeeinrichtung neu oder nach längerer Abwesenheit
                                                                         aufgenommen werden,
                                                                   festzulegen.

 Seite 6                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
(5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden         4. 		berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer 1
gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts-              gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich gegen
verordnung für den Betrieb von                                           Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von
1. 		öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten             Baden-Württemberg haben,
      einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und der        sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich
      Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanzschulen        weiterer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzu-
      und ähnlichen Einrichtungen,                                 schreiben.
2. 		Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kontrol-               Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten
      liertem Zugang sowie                                                                        § 18
3. 		Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen                          Verarbeitung personenbezogener Daten
      sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1            Das Sozialministerium und das Innenministerium werden ge-
      Nummer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministe-      mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts-
      riums                                                        verordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbe-
zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-       zogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibe-
gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-         hörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies
zulegen.                                                           aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist
(6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium werden       1. 		zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizeivoll-
gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts-              zugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizeibe-
verordnung für                                                           hörden vor Ansteckung bei Einsätzen,
1. 		den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im         2. 		 zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum Voll-
      Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gastge-             zug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz,
      werblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2      3. 		zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
      GastG und                                                          nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grund-
2. 		die praktische Fahr-, Boots- und Flugausbildung und die             lage ergangener Rechtsverordnungen und
      praktischen Prüfungen sowie die praktischen Ausbildungs-     4. 		zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie
      inhalte der Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkann-           der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Ge-
      ten Sachverständigen und Prüferinnen und Prüfer für den            wahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.
      Kraftfahrzeug-, Boots- und Flugverkehr                                                      § 19
zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-                              Ordnungswidrigkeiten
gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-         Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG
zulegen.                                                           handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium           1. 		entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Mindest-
werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame               abstand von 1,5 Metern nicht einhält,
Rechtsverordnung für                                               2. 		entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung
1. 		den Einzelhandel,                                                   trägt,
2. 		das Beherbergungsgewerbe,                                     2a. entgegen § 6 Absatz 5 als Anwesende oder Anwesender
3. 		das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich-            unzutreffende Angaben zu Vorname, Nachname, Anschrift,
      tungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2              Datum der Anwesenheit oder Telefonnummer macht,
      GastG,                                                       3. 		 entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr als
4. 		Messen, Ausstellungen sowie Kongresse,                              der zulässigen Personenanzahl teilnimmt,
5. 		das Handwerk,                                                 4. 		 entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 oder
6. 		Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo-             § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält,
      und Piercingstudios, medizinische und nicht medizinische     5. 		einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz 1
      Fußpflegeeinrichtungen,                                            Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder
7. 		 Vergnügungsstätten,                                                § 14 Sätze 2 oder 5 zuwiderhandelt,
8. 		Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe   6. 		entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits-
      im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden, und              schutzanforderungen nicht einhält,
9. 		Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO                         7. 		entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Veran-
zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-             staltung abhält,
gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-         8. 		entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung
zulegen.                                                                 der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt,
(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG              9. 		entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek
ermächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen                  oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte, ein
Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrichtun-              Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder das
gen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in dieser             Prostitutionsgewerbe ausübt oder
Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind, zum Schutz       10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder
vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An-              Aktivitäten betreibt oder anbietet.
forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen.                               Teil 4 – Schlussvorschriften
                              § 17                                                                § 20
                     Ein - und Rückreisende                                  Weitergehende Maßnahmen , Abweichungen
Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,      (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß-
durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und Rückreisende        nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von
zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere           dieser Verordnung unberührt.
1. 		die Absonderung von Personen, die aus einem Staat             (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund im
      außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in       Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung oder
      geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG,            aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben zulassen.
2. 		die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 Ab-                                        § 21
      satz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen Be-                      Inkrafttreten, Außerkrafttreten
      hörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraussetzun-     (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleich-
      gen für die Absonderung hinzuweisen,                         zeitig tritt die Corona- Verordnung vom 9. Mai 2020
3. 		die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß              (GBl. S. 266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom
      § 29 IfSG und                                                16. Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs­
                                                                   gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.
                                                                   de/corona-verordnung) geändert worden ist, außer Kraft.

                                                                    Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 7
(2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie         Sachbeschädigung
§ 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.                Am Dienstagmittag, 20.10.2020, wurden zwischen 13 –
(3) Diese Verordnung tritt am 30. November 2020 außer Kraft.      13.30 Uhr von den Bahngleisen bei der S-Bahn Haltestelle
Stuttgart, den 23. Juni 2020                                      West schwere Steine vom Gleisbett in Richtung Radweg
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:                       Schwaigern-Stetten geworfen. Ein Zeuge konnte die Täter
Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer,              von weitem beobachten. Er berichtet, dass es sich um Kinder/
Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk,                 Jugendliche zwischen 10 – 13 Jahren gehandelt haben muss.
Wolf, Hermann                                                     Die Kinder haben nicht nur sich gefährdet, sondern durch das
1
                                                                  Werfen der Steine auch mögliche Fußgänger oder Radfahrer.
  Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der      Zudem wurden zwei Schilder des Zweckverbands Hochwasser-
Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der           schutz Leintal stark beschädigt und müssen ausgetauscht
Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 (notverkündet gemäß        werden. Es wurde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung er-
§ 4 des Verkündungsgesetzes).                                     stattet und die Bürgerschaft wird um Mithilfe gebeten: Sach-
                                                                  dienliche Hinweise, die im Zusammenhang mit diesen Sach-
Herzliche Glückwünsche                                            beschädigungen stehen, können an das Ordnungsamt
Sehr geehrte Ehejubilare, sehr geehrte Geburtstags-„kinder“,      Schwaigern, Tel. 2123 oder den Polizeiposten Leintal,
die Stadt Schwaigern möchte Ihnen auf diesem Wege die             Tel. 810630, gerichtet werden. Für Hinweise, die zu den Tätern
herzlichsten Glück- und Segenswünsche aussprechen.                führen, wird eine Belohnung von bis zu 100 € ausgesetzt.
In der aktuellen Situation ist der Abstand, den wir nun ein-
halten müssen, ein Zeichen der Rücksichtnahme, Nähe und           Bachgehölzpflege
Fürsorge. Frau Bürgermeisterin Sabine Rotermund bedauert          Ab dem 01. Oktober kann nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz
es sehr, Sie an Ihrem Ehrentag nicht persönlich besuchen          wieder mit der Gehölzpflege begonnen werden. Für Anlieger an
zu können. Dennoch wünscht Sie Ihnen allen von Herzen             Leinbach, Dachbach, Massenbach und Biberbach wird damit
viel Gesundheit, Zufriedenheit und Glück für die Zukunft.         das Thema Bachgehölzpflege aktuell.
Üblicherweise werden auf Wunsch Bilder der Ehe- oder Alters-      Da die Anzahl der Frosttage nicht ausreicht, um alle anstehen-
jubilare veröffentlicht.                                          den Arbeiten durch den Bauhof auszuführen, können die An-
Selbstverständlich bieten wir dies weiterhin an. Sollten Sie zu   rainer auch selbst tätig werden. Da das gesamte Leintal mit
Ihrem Ehrentag, auch nachträglich, eine Veröffentlichung mit      Seitentälern jedoch Landschaftsschutzgebiet ist, ist vorherige
Bild wünschen, können Sie uns gerne ein Bild zukommen             Absprache nötig.
lassen. E-Mail: andrea.reutter@schwaigern.de.                     Meldungen über geplante Aktionen nimmt das Stadtbau-
                                                                  amt, Fr. Nusser (Durchwahl 2167) entgegen. Die ent­
Einladung zum Bürgersprechtag in Schwaigern                       sprechenden Bachgehölze werden dann in Zusammenarbeit mit
mit Bürgermeisterin Sabine Rotermund                              dem Landratsamt Heilbronn markiert und können von den
                                Liebe Bürgerinnen und Bürger,     Anliegern entfernt werden.
                                ich lade Sie herzlich zu
                                meinem Bürgersprechtag            Kanalinnensanierungsarbeiten in den Stadt-
                                am Dienstag, 27.10.2020,          teilen
                                von 8 – 12 Uhr und                Bei der Kanaluntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollver-
                                von 14 – 16 Uhr                   ordnung in den Stadtteilen wurden etliche Schäden, wie Risse,
                                im Rathaus Schwaigern,            einragende Dichtungen, schadhafte Seitenzuläufe, Scherben-
                                Zimmer 1.02, ein.                 bildungen, Wurzeleinwüchse und Bruchstellen am Kanalnetz
                                Aus aktuellem Anlass möchten      festgestellt. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren
                                wir Sie bitten, sich für diesen   mehrere Kanalinnensanierungsmaßnahmen in den Stadteilen
                                Bürgersprechtag vorher tele-      durchgeführt wurden, erfolgte auch in diesem Jahr wiederum
                                fonisch anzumelden.               eine öffentliche Ausschreibung von Kanalinnensanierungsar-
                                Die Anmeldung erfolgt bei Frau    beiten durch das mit der Auswertung der Kanaluntersuchungen
                                Andrea Reutter unter Tel.         beauftragte Ingenieurbüro ISTW (Ludwigsburg).
                                2152.                             Die Fa. Baierle aus Fremdlingen-Schopflohe (Bayern) hatte
Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können,          hierbei, wie bei den letzten Ausschreibungen, wiederum das
werden wir auch Ihre Kontaktdaten abfragen. Wir möchten Sie       günstigste und wirtschaftlichste Angebot vorgelegt und wurde
bitten, bei dem Gespräch mit Frau Rotermund eine Alltags-         durch den Gemeinderat mit der Durchführung der Arbeiten be-
maske zu tragen. Bitte kommen Sie max. 5 Minuten vor Ihrem        auftragt.
Termin. Nutzen Sie hierfür den Zugang am Neubau und die           Mit den Sanierungsmaßnahmen wurde bereits im Juli durch
Klingel mit der Aufschrift „Bürgermeister“. Vielen Dank.          vorbereitende Arbeiten wie Reinigung, Kamerabefahrung,
Natürlich stehen wir für Terminvereinbarungen außerhalb des       Roboterfräsarbeiten und Vermessung der Rohre begonnen.
Bürgersprechtages ebenso zur Verfügung.                           Anfangs dieser Woche wurde im Panoramaweg in Niederhofen
                                                                  mit dem Einbau sogenannter Schlauchliner begonnen.
     Bei der Stadt Schwaigern mit rund
     11.500 Einwohnern ist im Stadtbauamt die Stelle
Stellenausschreibung      Bauamt
  Bachelor of Arts – Public Management oder
  Dipl.
Datei   Verwaltungswirt/in
           einfügen:       (FH) (m/w/d)
                           s40_2020stellenanzeige_bau-
amtqr_1_20201012.pdf
  für den Bereich Bauverwaltung baldmöglichst zu besetzen.
  Dienstbezüge nach der Beamtenbesoldung bis A 12.
     Nähere Informationen zum Stellenangebot, den Anforderungen
     und der Bewerbungsfrist (30.10.2020) - einfach QR-Code       Datei einfügen: 201020kanalinnensanierungpanoramawegfa.
     scannen oder im Internet unter www.schwaigern.de,            baierle1_1_20201021.jpg
     Rubrik Rathaus/Stellenangebote. Auskünfte erteilt
     gerne Herr Rehder, Bauamtsleiter,             on
                                                     line
     Tel. 07138-2160 oder Frau Kunzmann,                  mehr

     Hauptamtsleiterin, Tel. 07138-2120.

    Seite 8                    Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
Bei diesem Verfahren werden kunstharzgetränkte Glasfaser-        Für den Stadtteil Massenbach ist der Gemeindewasserverband
schläuche mit einer Seilwinde in die betroffenen Haltungen       Massenbach-Massenbachhausen mit Sitz im Rathaus in
eingezogen und mit Druckluft an die Rohrinnenwand gepresst.      Massenbachhausen (Tel. Nr. 07138/9712-36) zuständig. Auch
Danach erfolgt die Aushärtung mit UV-Licht. Es entsteht ge-      in Massenbach wird die Ablesung der Wasseruhren in diesem
wissermaßen ein neuer Kanal im alten Rohr. Die hydraulische      Jahr in Form einer Kundenselbstablesung erfolgen. Die Ablese-
Leistungsfähigkeit bleibt trotz geringer Reduzierung des         karten werden Ihnen voraussichtlich Mitte Dezember zu­
Innendurchmessers wegen deutlich verbesserten Rauigkeit der      gestellt, bitte beachten Sie die darauf abgedruckten Infor­
Rohre erhalten. Seitenzuläufe werden vor dem Einbau des          mationen und Hinweise zum Rückmeldeverfahren und zum
„Schlauchliners“ mit der Rohrkamera eingemessen und nach         Abgabetermin.
Aushärtung mit dem Roboter aufgefräst und mit Kunstharz-
mörtel abgedichtet. Fachleute gehen von einer weiteren           Partnerschaft geht auch durch den Magen
Nutzungsdauer von 50 Jahren nach Durchführung dieses                                – Traditionelle Rezepte der Städtepartner
Renovierungsverfahrens aus. In den kommenden Wochen                                 Das Partnerschaftskomitee Nottwil und der
werden die Kanalinnensanierungsarbeiten in Niederhofen in                           Beirat der Stadt Schwaigern hat – mit Hilfe
den Bereichen Kreuzbergstraße, Lochbergweg, Haldenstraße                            von begeisterten Frauen beider Gemeinden –
und im Pfitzenhof fortgesetzt. Im weiteren Verlauf sollen noch                      Rezepte zusammengetragen und daraus ein
verschiedene Kanalkontrollschächte mit kunststoffvergütetem                         gemeinsames Kochbüchlein erstellt.
Spezialmörtel saniert und abgedichtet werden, sowie Einzel-                                       Neues kennenzulernen und
schäden in einigen Kanalhaltungen mit Robotertechnik be­                                          nachzukochen macht Spaß und
hoben werden. Weitere Maßnahmen sind in Stetten in der                                            Partnerschaft geht auch durch
Stuhlstraße, sowie im Stadtteil Massenbach in der Johann-                                         den Magen. Wir wünschen viel
Sebastian-Bach-Straße, Hagstraße und im Mühlweg vorge­                                            Spaß und gutes Gelingen!
sehen. Für die Ausführung des Gesamtauftrags wird mit Kosten                                      Dieses Büchlein eignet sich
in Höhe 197.000,– € gerechnet.                                                                    hervorragend als Geschenk und
                                                                                                  kann zum Preis von € 10,– in
Gartenwasserleitungen                                                                             nachfolgenden Verkaufsstellen
Die Gartenwasserleitungen in den Gewannen Weiler, Zwischen                                        erworben werden: im Bürger-
den Gräben, Kohlwinkel, Tanzstatt und Bei der Kapelle auf der                                     büro der Stadtverwaltung, in
Gemarkung Schwaigern werden derzeit abgestellt. Um den                                            der Mediathek und im Welt­
Wassermeistern das Kontrollieren der Leitungen/ Auslaufhähne                                      laden.
zu erleichtern wird darum gebeten, auf das Verschließen der
Gartentore zu verzichten. Zur Verhinderung von Frostschäden
werden die Anlieger aufgefordert, die Auslaufhähne zu öffnen.

Jahresendabrechnung Wasser 2020                                              Zu verschenken
Ablesung der Wasseruhren 2020
Die Ablesung der Wasseruhren in Schwaigern sowie in den
Stadtteilen Stetten und Niederhofen wird in diesem Jahr          Wer hat Bedarf?
wieder in Form einer Kundenselbstablesung durchgeführt.          lfd. Nr. Gegenstand                           Zu erfragen unter Tel.
In diesem Jahr findet erstmals vor dem Versand der Ablese-       -----------------------------------------------------------------------
karten eine vorherige Online-Ablesung statt. Diejenigen          76 			Schrank-/Kastennähmaschine
Kunden, die bei der letzten Endabrechnung ihre E-Mail-Adresse    			Phoenix 82                                        0160-99496639
oder Handynummer angegeben haben, werden ab dem                  Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Rathaus
22.10.2020 per E-Mail oder SMS vorab aufgefordert, Ihre          Schwaigern (Zimmer E.04 oder Tel. 2127, Frau Haberkern)
Wasseruhren abzulesen und die Zählerstände an uns zu über-       wissen lassen. Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbst­
mitteln.                                                         verständlich kostenfrei.
Die Rückmeldung über das Internet funktioniert folgender-
maßen:
In der E-Mail- bzw. SMS-Mitteilung befindet sich ein direkter
Link zum Ableseportal. Dadurch ist es nicht mehr nötig, das
Buchungszeichen sowie das individuelle Passwort einzugeben,                      Landratsamt Heilbronn
da diese Daten bereits über den Link automatisch eingetragen
werden. Nach dem Einloggen können die Zählerstände direkt
eingetragen werden.
Bitte teilen Sie uns die Zählerstände bis zum 01. November       Kostenfreie EnergieSTARTberatung in Schwaigern
2020 mit und helfen Sie uns, Kosten zu reduzieren und der        am Donnerstag, 29.10.2020, in der Frizhalle.
Umwelt zuliebe Papier und Versandwege einzusparen                Heizungsaustausch, Energetische Sanierung, unübersicht-
Anschließend werden den Kunden, die bis zum Ablauf der           liche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vor-
Online-Ablesungsfrist noch keine Zählerstände übermittelt        schriften? Was muss ich beachten?
haben, ab dem 09.11.2020 Ablesekarten mit den zugehöri-          Antworten zu den Themen Sanierung, Fördermittel, Vor-Ort-
gen Daten für die Ablesung der Zählerstände zugestellt.          Beratung und Energiesparen erhalten Sie bei der kostenfreien
Die mitgeteilten Zählerstände werden auf den 31.12.2020          und neutralen EnergieSTARTberatung, die von neutral
hochgerechnet. Es entstehen Ihnen also keinerlei Nachteile,      zertifizierten Energieberatern in Kooperation mit dem Land-
bei Teilnahme an der Online-Ablesung.                            ratsamt Heilbronn durchgeführt wird. Sie können individuelle
Wir danken Ihnen im Voraus bereits herzlich für Ihre Unter-      Fragen klären oder sich ganz allgemein zum Thema Energie­
stützung beim Ermitteln der Verbrauchsdaten.                     effizienz und Sanierung informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen während der allgemeinen Rat-         Eine ca. 30-minütige EnergieSTARTberatung findet am 29.10. in
hausöffnungszeiten gerne Frau Karr (Telefon: 07138/2132;         der Frizhalle statt und ist kostenlos. Eine vorherige Termin-
E-Mail: doris.karr@schwaigern.de) und Frau Ingelfinger           buchung (online) ist notwendig.
(Tel. 07138/2137; E-Mail: lisa.ingelfinger@schwaigern.de) zur    Online-Terminvereinbarung: www.landkreis-heilbronn.de/ener-
Verfügung.                                                       gieberatung, Infotelefon 07131/994-1184 oder energiebera-
                                                                 tung@landratsamt-heilbronn.de

                                                                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 9
Corona-Hotline wieder in Betrieb                                   Da die Ausgaben für die Altholzbehandlung förmlich explodiert
Corona-Hotline nur für allgemeine Fragen zum Thema                 sind, schlägt Altholz der Kategorien A I bis A III künftig mit
Coronavirus.                                                       40 statt mit 20 Euro pro Tonne zu Buche. 200 statt 160 Euro
Da mit den zunehmenden Fallzahlen an COVID-19-Infektionen          werden für die Altholzkategorie A IV fällig.
im Landkreis Heilbronn auch der Informationsbedarf in der          Die Gebührensteigerungen führen dazu, dass die Deckungs­
Bevölkerung ansteigt, nimmt die Info-Hotline zum Thema             lücke 2021 im Abfallwirtschaftsbetrieb auf rund 600000 Euro
Coronavirus ihren Betrieb wieder auf. Alle Einwohnerinnen und      reduziert werden kann. Damit bleibt ein finanzielles Polster
Einwohner des Landkreises können sich bei allgemeinen Fragen       von vier Millionen Euro an DSD-Mitteln erhalten. Dies bietet
zu Infektionen mit dem Coronavirus, dem Krankheitsbild und         die Chance, die Gebühren für einen gewissen Zeitraum auf
Quarantänemaßnahmen unter der Nummer 07131/994-5012                diesem Niveau zu halten.
informieren. Erreichbar ist die Corona-Hotline montags bis         Detaillierte Informationen: www.landkreis-heilbronn.de
freitags von 8 – 12 Uhr, zusätzlich nachmittags von Montag
bis Donnerstag zwischen 13.30 – 16 Uhr sowie am Wochen-
ende in der Zeit von 12 – 15 Uhr.
Für Fragen zu den Corona-Verordnungen, wie beispielsweise
Feierlichkeiten oder zur Rückkehr aus einem Risikogebiet, sind
die Ordnungsämter der Rathäuser im jeweiligen Wohnort die
richtigen Ansprechpartner. Ihr Ansprechpartner im Rathaus
Schwaigern: Senay Demir, Tel. 07138/2122.                          Gefahr von CO-Vergiftungen mit Beginn der
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass bei der Info-Hotline nur      Heizsaison
allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten                Mit Beginn der Herbstzeit beginnt in vielen Wohnungen auch
werden können. Die Gesundheitsämter erbringen keine ärzt­          die Heizzeit. Kaminöfen, Gasthermen und Ölheizungen werden
lichen Leistungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht        in Betrieb genommen, um die Wohnungen behaglich zu
die richtigen Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe    machen. Aber damit steigt auch die Gefahr einer Vergiftung
benötigen. Bei dringenden medizinischen Fragen ist außerhalb       durch Kohlenmonoxid (CO). Ursache hierfür sind meist ver-
der Praxiszeiten des jeweiligen Hausarztes der ärztliche Bereit-   stopfte Abluftrohre oder defekte Heizungs- und Feuerungs­
schaftsdienst unter der Nummer 116 117 zu erreichen.               anlagen. Das unsichtbare, farb- und geruchlose Gas kann zu
                                                                   erheblichen gesundheitlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit
Nach 15 Jahren müssen Abfallgebühren steigen                       oder gar zum Tod führen.
Weil die Kosten steigen und die Einnahmen sinken, muss der         Deshalb sind nicht nur die Abgasüberprüfungen regelmäßig
Landkreis Heilbronn nach 15 Jahren Stabilität verschiedene         und fachgerecht durchzuführen, sondern es ist auch darauf zu
Abfallgebühren erhöhen. Würde der Landkreis auf diese              achten, dass Schornsteine und Zuluftöffnungen frei sind und
Anpassung verzichten, ergäbe sich 2021 eine finanzielle Lücke      z.B. beim Einbau leistungsstärkerer Dunstabzugshauben die
von rund 5,2 Millionen Euro.                                       Zufuhr von Frischluft gewährleistet ist.
In den zurückliegenden zwei Jahren musste der Landkreis be-        Die Feuerwehr rät zudem, Kohlenmonoxidmelder zumindest in
reits finanzielle Reserven in die Kalkulation einfließen lassen.   Räumen mit Brennstoff betriebenen Geräten zu installieren.
Dieses Geld stammt aus DSD-Mitteln und der Ausgleichsrück-         Noch besser wäre es, wenn dies in allen Aufenthalts- und
stellung. Gründe für die Entwicklung sind stark steigende          Schlafräumen geschehen würde.
Kosten für die Behandlung und Entsorgung von Rest- und             Bei den für eine Kohlenmonoxid typischen Beschwerden und
Sperrmüll und deutlich sinkender Erlöse. Die Nachfrage nach        Symptomen, wie Schwindel, starke Kopfschmerzen, Verwirrt-
Wertstoffen wie Papier, Altholz oder Schrott ist eingebrochen.     heit, Herzrasen und Übelkeit, sollte die Wohnung schnellstens
Bisher zahlte beispielsweise ein Vier-Personen-Haushalt mit        verlassen, wenn möglich Fenster und Türen geöffnet, Mitbe-
einer 60-Liter-Restmülltonne und einer 60-Liter-Biotonne ins-      wohner informiert und natürlich der Notruf abgesetzt werden.
gesamt 120 Euro im Jahr. Ab 2021 werden es 135 Euro im Jahr
sein. Die Differenz von 15 Euro entspricht einer Steigerung von
12,5 Prozent. Umgerechnet auf den Zeitraum seit der letzten
Erhöhung vor 15 Jahren sind das 0,8 Prozent pro Jahr. Trotz
dieser Erhöhung müssen die Bürger im Landkreis Heilbronn
noch immer weniger bezahlen als in anderen Kreisen. Dort
liegen die vergleichbaren Gebühren zum Teil bei weit über
200 Euro.                                                          Herzlichen Glückwunsch!
Um der Gebührenanpassung eine Lenkungswirkung zu ver­              27.10. Frau Marlies Koger, Schwaigern, zum 75. Geburtstag.
leihen und Anreize zur Abfallvermeidung zu bieten, hält der        28.10. Frau Marie-Luise Ackermann, Massenbach,
Landkreis die Jahresgebühren und Gebühren für die Biotonne                zum 75. Geburtstag.
konstant. Teurer werden die mengenabhängigen Gebühren für          29.10. Herrn Hans Thamm, Stetten a. H., zum 80. Geburtstag.
Restmüllmarken, Banderolen und Abfallsäcke. Wer also künftig
weniger Restmüll und eine kleinere Tonne bereitstellt, hat         Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass
einen Vorteil beim Kauf der Müllmarke.                             von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder
Veränderungen gibt es auch bei der Sperrmüllabfuhr. Die            Rundfunk
Mengen nehmen seit Jahren zu. Auch deshalb, weil die stei-         Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus
genden Kosten nicht verursachergerecht festgesetzt, sondern        dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Ein­
von der Gesamtheit der Gebührenzahler getragen wurden.             wohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 (2) Bundesmelde-
Diese Gerechtigkeitslücke soll verkleinert werden, indem es        gesetzt (BMG), Auskunft erteilen über Familiennamen,
künftig nur noch eine gebührenfreie Abholung pro Jahr gibt.        Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des
Dies schafft einen Anreiz, alternative Entsorgungswege wie         Jubiläums.
Tauschbörsen oder Recyclinghöfe zu nutzen. In anderen Land-        Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere
kreisen gibt es mehrheitlich gar keine kostenlosen Abholungen      Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende
mehr.                                                              Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere.
Die seit 2007 unverändert geltenden Gebührensätze bei den          Die Stadt Schwaigern veröffentlicht die Jubiläen im Amts-
Annahmestellen in Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie           blatt und der Heilbronner Stimme. Ist ein Jubilar/Jubilarin
der Firma T-Plus steigen für Hausmüll, Sperrmüll, hausmüll­        mit der Veröffentlichung seines Geburtstages nicht einver-
ähnliche Abfälle und Baustellenabfälle von 190 auf 250 Euro        standen, sollte dies dem Standesamt, Frau Kreß, Zimmer
pro Tonne.                                                         E.12, Tel. 2128 rechtzeitig mitgeteilt werden.
                                                                   Alle Ehejubilare werden bezüglich der Veröffentlichung
                                                                   noch einmal separat von uns angeschrieben.

 Seite 10                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
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