Nummer 43 Freitag, 23. Oktober Jahrgang 2020 - Stadt ...
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Nummer 43 Freitag, 23. Oktober Jahrgang 2020
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712. Augenärztlicher Notdienst Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer) Stadtverwaltung Schwaigern info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de, Ärztlicher Notdienst für Patienten mit www.schwaigern.de Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen Zentrale 21-0 Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund- Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor - aus aktuellem Anlass: (infektionsschützende Maßnahmen anmeldung. gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, Corona) Montag bis Freitag .................................08.00 – 12.00 Uhr Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern Montag, Dienstag, Donnerstag .................14.00 – 16.00 Uhr Immer am 3. Montag 13 – 16 Uhr und 3. Dienstag 14 – 18 Uhr FEUERWEHR Notruf 112 im Monat im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unter- stützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Versicherten- POLIZEI Notruf 110 berater der Deutschen Rentenversicherung. Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr) 810630 Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de Polizeirevier Lauffen 07133/2090 UNFALLRETTUNGSDIENSTE JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld Notruf 112 Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1 Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222) 19222 (im Bahnhof), Tel. 8129561. BEREITSCHAFTSDIENSTE bei: Diakoniestation Leintal Stromausfall: EnBW Regional AG 0800/3629477 Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund Störung der Wasserversorgung: um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung, Schwaigern, Stetten, Niederhofen 0172-6330059 Essen auf Rädern, Tel. 97300, Massenbach 0173-3004981 – IAV–Stelle, Tel. 973011 Störung der Gasversorgung: – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in Stadtwerke Heilbronn 07131/56-2562 persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen. Nach Dienstschluss 07131/56-2588 Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts- hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern; Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102. Corona Ökumenischer Hospizdienst Leintal Hotline für Fragen zu konkreten Verdachts- oder Krankheits- Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für fällen oder zur Kontaktpersonenermittlung: Gesundheitsamt – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden 07131/994-100, Montag – Freitag 8 – 12 Uhr, Montag – Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden. Donnerstag 13.30 – 16 Uhr. Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33, Ansprechpartner für medizinische Fragen, beim Auftreten von Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und Symptomen und für Tests auf COVID-19 sind weiterhin die Mi. + Do. 15 – 17 Uhr. Hausärzte. Außerhalb deren Praxiszeiten: ärztlicher Bereit- schaftsdienst 116 117. Suchtberatung Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag – Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund- heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068. – Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer) Psychologische Beratungsstelle oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus (Neubau) Direktwahl: 07135/9360821 Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn. – Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn (keine Voranmeldung möglich) Herausgeber: Stadt Schwaigern Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Verantwortlich für den amtlichen Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik Inhalt einschließlich der Sitzungs Heilbronn (keine Voranmeldung möglich). berichte der Gemeindeorgane und Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle anderer Veröffentlichungen der Stadt- Heilbronn, Tel. 19222. verwaltung Schwaigern ist der/die – Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver- der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran treter im Amt, für den Teil Kirchliche meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Nachrichten und Vereinsmitteilungen die Kirchen und Vereine; Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222. für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen Kostenfreie Onlinesprechstunde Fraktionssprecher, für den I nhalt der Texte der Parteien und von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz- Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13, Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr 74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail: verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr Seite 2 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
24.10. Altpapiersammlung in Stetten, Schützenverein. Folgende Veranstaltungen wurden ABGESAGT: Die Einwohner werden gebeten, Altpapier und 23.10. Mitgliederversammlung, TSV Schwaigern, Kartonagen ab 8 Uhr an den Straßenrand zu Frizhalle legen. 23.10. Heuchelberg Waldnacht, NABU 25.10. Kirchweih in Stetten 25.10. 7. Uganda-Tag, Uganda-Hilfe Unterland, 28.10. Jahreshauptversammlung, Verein Storchennest, Frizhalle Bahnhof Schwaigern in den Räumen des Vereins 19.30 Uhr vom 23. – 25.10.2020 VERSCHOBEN auf 2021: 29.10. – 01.11. Kinderbibeltage, ev. Kirchengemeinde 10 Jahre Städtepartnerschaft mit Nottwil, Jubiläumsfeier Stetten, ChriS in Schwaigern Notdienst der Apotheken Verordnung der Landesregierung über 23.10. Schloss-Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 7, infektionsschützende Maßnahmen gegen 74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620 die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 24.10. Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen, (Corona-Verordnung – CoronaVO)1 Tel. 07262/1888 Vom 23. Juni 2020 25.10. Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41, (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) 74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666 Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infek- 26.10. Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2, tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490 S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 27.10. Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5, 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: 75031 Eppingen, Tel. 07262/6760 Teil 1 – Allgemeine Regelungen 28.10. Stadt-Apotheke, Schnellerstr. 2, Abschnitt 1: Ziele 74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180 §1 29.10. Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt, Ziele Tel. 07266/1418 (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektions- gefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medi- zinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen ein- Rathaus Schwaigern vorläufig geschlossen – mit schränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und ande- vorheriger Terminvereinbarung Besuch möglich. rerseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden. Aufgrund der aktuellen Lage ist ab Montag, 26.10.2020, das Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen Rathaus Schwaigern vorläufig für den regulären Publikumsver- §2 kehr geschlossen! Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung Allgemeine Abstandsregel weiterhin für Sie da! (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvor- Bitte vereinbaren Sie vor Besuch der Stadtverwaltung einen richtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindest- Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen. Sachbearbeiterin (zu finden unter www.schwaigern.de/rat- (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen haus/aemter). Die Zentrale und das Bürgerbüro erreichen Sie Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die unter der Telefonnummern 07138/210 oder 07138/2125 oder Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, 07138/2126. E-Mail: info@schwaigern.de. Ihre Anliegen dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich werden auch, soweit möglich, online oder telefonisch erledigt. oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektions- Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08 – 12 Uhr, Montag + schutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind An- Dienstag + Donnerstag 14 – 16 Uhr, Mittwoch- und Freitag- sammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. nachmittag geschlossen. (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages Dies ist eine Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und um stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Einrich- die Einsatzfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Wir bit- tungen. ten Sie um Verständnis für die Maßnahme. Vielen Dank und §3 bleiben Sie gesund! Mund-Nasen -Bedeckung (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich- Zeitumstellung nicht vergessen! bare Mund-Nasen- Bedeckung muss getragen werden 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Am Sonntag, 25.10.2020, um Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und 3.00 Uhr, wird die Uhr um 1 Stunde Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich zurückgestellt, die Nacht ist also der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- 1 Stunde länger. Dabei findet der und Flughafengebäuden, Wechsel von der Sommerzeit in die 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Winterzeit (Normalzeit) statt. Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizini- schen Fußpflegeeinrichtungen, Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 3
3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger human- 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räum- medizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und lichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Ge- und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstands- sundheitsdienstes, regel nach § 2 ermöglicht wird, 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märk- 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innen ten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), räumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden, die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, 5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direk- 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegen- tem Kundenkontakt, ständen, die häufig von Personen berührt werden, 6. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bil- bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, dungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schüle- 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbe rinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwe- reiche, senden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen, 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausen- Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhand- höfen aufhalten, tüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere 7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden, solange 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von sie sich nicht an ihrem Platz befinden, einer Person benutzt wurden, 8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftig- 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über ten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund- Kunden in geschlossenen Räumen und Wartebereichen, Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und 9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, und bei den praktischen Prüfungen, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens so- 10. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich- wie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den tungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitu- Sanitäranlagen. tionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituier- (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit tenschutzgesetzes, nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere 11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Ab- den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine satz 2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz, es sei Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand unzumutbar ist. nach § 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und §5 12. in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen Hygienekonzepte öffentlicher Einrichtungen. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, Bedeckung besteht nicht haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umstän- 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, den des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes 2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere dar- das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung aus gesundheit- zustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt lichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich werden sollen. oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verant- gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche wortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Um- Bescheinigung zu erfolgen hat, setzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflich- 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine ten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektions- Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher schutzgesetz bleiben unberührt. aufhalten, §6 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und Datenverarbeitung 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- dies erfordert, grund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst- den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden, leistungen und beim Konsum von Lebensmitteln, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und für andere Personen gegeben ist, Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit 7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme, oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und 8. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich- gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, tungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitu- soweit die Daten bereits vorhanden sind. tionsgewerbes nach Absatz 1 Nummer 10, sofern die (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu Dienstleistung dies erfordert, speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass 9. in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 11 Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen. bei sportlicher Betätigung, oder (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zu- 10. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer ständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachver- 12 bei Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4. folgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Abschnitt 3: Besondere Anforderungen (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, §4 die die Erhebung ihrer Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz Hygieneanforderungen oder teilweise verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung aus- grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus zuschließen. §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu gegenüber den zur Datenverarbeitung Verpflichteten angeben, erfüllen: müssen sie zutreffende Angaben machen. Seite 4 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
§7 § 10 Zutritts- und Teilnahmeverbot Veranstaltungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun- grund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivi- von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach täten gilt, erfasst dies Personen, § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeits- Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten schutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona- deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des ist. Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder (3) Untersagt sind 3. die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung 1. private Veranstaltungen mit über 10 Teilnehmenden tragen. und (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Ein- 2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmen- haltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine den. Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf überschritten Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie werden, sofern eine Ausnahme im Sinne von § 9 Absatz 2 möglich minimiert ist. vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben §8 Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung Arbeitsschutz außer Betracht. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun- grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Veran- folgende Pflichten zu erfüllen: staltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonsti- 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter gen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörte- minimieren, rungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unter- Planfeststellungsverfahren. weisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Coro- (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von na-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. und Vorgaben, (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte Utensilien einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, sind regelmäßig zu desinfizieren, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund- Menschen gezielt teilnimmt. Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, § 11 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig. Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab- nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behörden nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Ab- können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhaltung der stand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entscheidung Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auf- über den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten erheben, lagen, nicht erreicht werden kann. speichern und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie § 12 zu der dort genannten Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs- einer solchen Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin gemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen oder der Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zu aber eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein und Versammlungen Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es §9 gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3 Ansammlungen finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaf- (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. ten entsprechende Anwendung. (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnen Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließ- beisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche lich Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach 1. in gerader Linie verwandt sind, § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder § 7. 3. höchstens zwei Haushalten angehören, (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für An- Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. sammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 5
Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektions- Teil 2 – Besondere Regelungen schutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe § 15 § 13 Grundsatz Betriebsverbote Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlasse- Es wird untersagt der Betrieb von nen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von 1. Clubs und Diskotheken und Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen wer- 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtun- den. gen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewer- § 16 bes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutz- Verordnungsermächtigungen gesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von Personen gleichzeitig genutzt wird. Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote § 14 der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittags- Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben betreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kindertagesein- für bestimmte Einrichtungen und Betriebe richtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Kindertagespflegestellen zum Schutz vor einer Infektion mit Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderun- dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbeson- gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe dere Hygienevorgaben, festzulegen. von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG § 6 durchzuführen: ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Rechtsverordnung für den Betrieb von Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Lan- 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, desbibliotheken und Archiven, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, 2. Studierendenwerken und 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fach- 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5 schulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im aufgeführt, sowie Kinos Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstät- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- ten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständig- gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- keitsbereich des Sozialministeriums, zulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwendung auf die 5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des der theoretischen und praktischen Prüfungen, Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württem- 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher berg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden- 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten Württemberg können vom Innenministerium und für die Hoch- einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanz- schule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium schulen und ähnliche Einrichtungen, die für den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb 8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis und die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 6, für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden. und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medizi- (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- nische Fußpflegeeinrichtungen, mächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich- 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun- tungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststättenge- gen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, setz (GastG); bei gastgewerblichen Einrichtungen und 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt- Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss zungsbedarf oder mit Behinderungen, die Datenverarbeitung nach § 6 nur bei externen Gästen 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, vorgenommen werden, 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslosen- 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel hilfe sowie von einem Anbieter verantworteten ambulant banken und Wettvermittlungsstellen, betreuten Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teil- 12. Beherbergungsbetriebe, habe- und Pflegegesetz, 13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und 14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe Umfeld von Pflege, im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden und 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend- 15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sozialarbeit, sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgeset- Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzuständig- zes, soweit der Betrieb oder die Ausübung des Prostitu keit, tionsgewerbes nicht nach § 13 Nummer 2 untersagt ist. 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote Gesundheitsfachberufe sowie und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Ein- zulegen. richtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 er- (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- laubte Veranstaltung durchgeführt wird. Ein Zutritts- und mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer Infek- Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in § 3 Absatz 1 tion mit dem Coronavirus Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Ein- 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen richtungen. Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch Hygienevorgaben, und 2. die Absonderung von Personen, die in eine Landeserstauf- nahmeeinrichtung neu oder nach längerer Abwesenheit aufgenommen werden, festzulegen. Seite 6 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
(5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer 1 gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts- gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich gegen verordnung für den Betrieb von Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten Baden-Württemberg haben, einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und der sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanzschulen weiterer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzu- und ähnlichen Einrichtungen, schreiben. 2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kontrol- Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten liertem Zugang sowie § 18 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1 Das Sozialministerium und das Innenministerium werden ge- Nummer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministe- mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts- riums verordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbe- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- zogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibe- gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- hörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies zulegen. aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium werden 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizeivoll- gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts- zugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizeibe- verordnung für hörden vor Ansteckung bei Einsätzen, 1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum Voll- Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gastge- zug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, werblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten GastG und nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grund- 2. die praktische Fahr-, Boots- und Flugausbildung und die lage ergangener Rechtsverordnungen und praktischen Prüfungen sowie die praktischen Ausbildungs- 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie inhalte der Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkann- der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Ge- ten Sachverständigen und Prüferinnen und Prüfer für den wahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Kraftfahrzeug-, Boots- und Flugverkehr § 19 zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- Ordnungswidrigkeiten gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG zulegen. handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Mindest- werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame abstand von 1,5 Metern nicht einhält, Rechtsverordnung für 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung 1. den Einzelhandel, trägt, 2. das Beherbergungsgewerbe, 2a. entgegen § 6 Absatz 5 als Anwesende oder Anwesender 3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrich- unzutreffende Angaben zu Vorname, Nachname, Anschrift, tungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Datum der Anwesenheit oder Telefonnummer macht, GastG, 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr als 4. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, der zulässigen Personenanzahl teilnimmt, 5. das Handwerk, 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 oder 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, und Piercingstudios, medizinische und nicht medizinische 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz 1 Fußpflegeeinrichtungen, Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder 7. Vergnügungsstätten, § 14 Sätze 2 oder 5 zuwiderhandelt, 8. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits- im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden, und schutzanforderungen nicht einhält, 9. Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Veran- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- staltung abhält, gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest- 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung zulegen. der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt, (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek ermächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte, ein Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrichtun- Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder das gen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in dieser Prostitutionsgewerbe ausübt oder Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind, zum Schutz 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An- Aktivitäten betreibt oder anbietet. forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Teil 4 – Schlussvorschriften § 17 § 20 Ein - und Rückreisende Weitergehende Maßnahmen , Abweichungen Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und Rückreisende nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere dieser Verordnung unberührt. 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund im außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung oder geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben zulassen. 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 Ab- § 21 satz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen Be- Inkrafttreten, Außerkrafttreten hörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraussetzun- (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleich- gen für die Absonderung hinzuweisen, zeitig tritt die Corona- Verordnung vom 9. Mai 2020 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß (GBl. S. 266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom § 29 IfSG und 16. Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg. de/corona-verordnung) geändert worden ist, außer Kraft. Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 7
(2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie Sachbeschädigung § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Am Dienstagmittag, 20.10.2020, wurden zwischen 13 – (3) Diese Verordnung tritt am 30. November 2020 außer Kraft. 13.30 Uhr von den Bahngleisen bei der S-Bahn Haltestelle Stuttgart, den 23. Juni 2020 West schwere Steine vom Gleisbett in Richtung Radweg Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Schwaigern-Stetten geworfen. Ein Zeuge konnte die Täter Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, von weitem beobachten. Er berichtet, dass es sich um Kinder/ Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Jugendliche zwischen 10 – 13 Jahren gehandelt haben muss. Wolf, Hermann Die Kinder haben nicht nur sich gefährdet, sondern durch das 1 Werfen der Steine auch mögliche Fußgänger oder Radfahrer. Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Zudem wurden zwei Schilder des Zweckverbands Hochwasser- Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der schutz Leintal stark beschädigt und müssen ausgetauscht Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 (notverkündet gemäß werden. Es wurde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung er- § 4 des Verkündungsgesetzes). stattet und die Bürgerschaft wird um Mithilfe gebeten: Sach- dienliche Hinweise, die im Zusammenhang mit diesen Sach- Herzliche Glückwünsche beschädigungen stehen, können an das Ordnungsamt Sehr geehrte Ehejubilare, sehr geehrte Geburtstags-„kinder“, Schwaigern, Tel. 2123 oder den Polizeiposten Leintal, die Stadt Schwaigern möchte Ihnen auf diesem Wege die Tel. 810630, gerichtet werden. Für Hinweise, die zu den Tätern herzlichsten Glück- und Segenswünsche aussprechen. führen, wird eine Belohnung von bis zu 100 € ausgesetzt. In der aktuellen Situation ist der Abstand, den wir nun ein- halten müssen, ein Zeichen der Rücksichtnahme, Nähe und Bachgehölzpflege Fürsorge. Frau Bürgermeisterin Sabine Rotermund bedauert Ab dem 01. Oktober kann nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz es sehr, Sie an Ihrem Ehrentag nicht persönlich besuchen wieder mit der Gehölzpflege begonnen werden. Für Anlieger an zu können. Dennoch wünscht Sie Ihnen allen von Herzen Leinbach, Dachbach, Massenbach und Biberbach wird damit viel Gesundheit, Zufriedenheit und Glück für die Zukunft. das Thema Bachgehölzpflege aktuell. Üblicherweise werden auf Wunsch Bilder der Ehe- oder Alters- Da die Anzahl der Frosttage nicht ausreicht, um alle anstehen- jubilare veröffentlicht. den Arbeiten durch den Bauhof auszuführen, können die An- Selbstverständlich bieten wir dies weiterhin an. Sollten Sie zu rainer auch selbst tätig werden. Da das gesamte Leintal mit Ihrem Ehrentag, auch nachträglich, eine Veröffentlichung mit Seitentälern jedoch Landschaftsschutzgebiet ist, ist vorherige Bild wünschen, können Sie uns gerne ein Bild zukommen Absprache nötig. lassen. E-Mail: andrea.reutter@schwaigern.de. Meldungen über geplante Aktionen nimmt das Stadtbau- amt, Fr. Nusser (Durchwahl 2167) entgegen. Die ent Einladung zum Bürgersprechtag in Schwaigern sprechenden Bachgehölze werden dann in Zusammenarbeit mit mit Bürgermeisterin Sabine Rotermund dem Landratsamt Heilbronn markiert und können von den Liebe Bürgerinnen und Bürger, Anliegern entfernt werden. ich lade Sie herzlich zu meinem Bürgersprechtag Kanalinnensanierungsarbeiten in den Stadt- am Dienstag, 27.10.2020, teilen von 8 – 12 Uhr und Bei der Kanaluntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollver- von 14 – 16 Uhr ordnung in den Stadtteilen wurden etliche Schäden, wie Risse, im Rathaus Schwaigern, einragende Dichtungen, schadhafte Seitenzuläufe, Scherben- Zimmer 1.02, ein. bildungen, Wurzeleinwüchse und Bruchstellen am Kanalnetz Aus aktuellem Anlass möchten festgestellt. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren wir Sie bitten, sich für diesen mehrere Kanalinnensanierungsmaßnahmen in den Stadteilen Bürgersprechtag vorher tele- durchgeführt wurden, erfolgte auch in diesem Jahr wiederum fonisch anzumelden. eine öffentliche Ausschreibung von Kanalinnensanierungsar- Die Anmeldung erfolgt bei Frau beiten durch das mit der Auswertung der Kanaluntersuchungen Andrea Reutter unter Tel. beauftragte Ingenieurbüro ISTW (Ludwigsburg). 2152. Die Fa. Baierle aus Fremdlingen-Schopflohe (Bayern) hatte Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, hierbei, wie bei den letzten Ausschreibungen, wiederum das werden wir auch Ihre Kontaktdaten abfragen. Wir möchten Sie günstigste und wirtschaftlichste Angebot vorgelegt und wurde bitten, bei dem Gespräch mit Frau Rotermund eine Alltags- durch den Gemeinderat mit der Durchführung der Arbeiten be- maske zu tragen. Bitte kommen Sie max. 5 Minuten vor Ihrem auftragt. Termin. Nutzen Sie hierfür den Zugang am Neubau und die Mit den Sanierungsmaßnahmen wurde bereits im Juli durch Klingel mit der Aufschrift „Bürgermeister“. Vielen Dank. vorbereitende Arbeiten wie Reinigung, Kamerabefahrung, Natürlich stehen wir für Terminvereinbarungen außerhalb des Roboterfräsarbeiten und Vermessung der Rohre begonnen. Bürgersprechtages ebenso zur Verfügung. Anfangs dieser Woche wurde im Panoramaweg in Niederhofen mit dem Einbau sogenannter Schlauchliner begonnen. Bei der Stadt Schwaigern mit rund 11.500 Einwohnern ist im Stadtbauamt die Stelle Stellenausschreibung Bauamt Bachelor of Arts – Public Management oder Dipl. Datei Verwaltungswirt/in einfügen: (FH) (m/w/d) s40_2020stellenanzeige_bau- amtqr_1_20201012.pdf für den Bereich Bauverwaltung baldmöglichst zu besetzen. Dienstbezüge nach der Beamtenbesoldung bis A 12. Nähere Informationen zum Stellenangebot, den Anforderungen und der Bewerbungsfrist (30.10.2020) - einfach QR-Code Datei einfügen: 201020kanalinnensanierungpanoramawegfa. scannen oder im Internet unter www.schwaigern.de, baierle1_1_20201021.jpg Rubrik Rathaus/Stellenangebote. Auskünfte erteilt gerne Herr Rehder, Bauamtsleiter, on line Tel. 07138-2160 oder Frau Kunzmann, mehr Hauptamtsleiterin, Tel. 07138-2120. Seite 8 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
Bei diesem Verfahren werden kunstharzgetränkte Glasfaser- Für den Stadtteil Massenbach ist der Gemeindewasserverband schläuche mit einer Seilwinde in die betroffenen Haltungen Massenbach-Massenbachhausen mit Sitz im Rathaus in eingezogen und mit Druckluft an die Rohrinnenwand gepresst. Massenbachhausen (Tel. Nr. 07138/9712-36) zuständig. Auch Danach erfolgt die Aushärtung mit UV-Licht. Es entsteht ge- in Massenbach wird die Ablesung der Wasseruhren in diesem wissermaßen ein neuer Kanal im alten Rohr. Die hydraulische Jahr in Form einer Kundenselbstablesung erfolgen. Die Ablese- Leistungsfähigkeit bleibt trotz geringer Reduzierung des karten werden Ihnen voraussichtlich Mitte Dezember zu Innendurchmessers wegen deutlich verbesserten Rauigkeit der gestellt, bitte beachten Sie die darauf abgedruckten Infor Rohre erhalten. Seitenzuläufe werden vor dem Einbau des mationen und Hinweise zum Rückmeldeverfahren und zum „Schlauchliners“ mit der Rohrkamera eingemessen und nach Abgabetermin. Aushärtung mit dem Roboter aufgefräst und mit Kunstharz- mörtel abgedichtet. Fachleute gehen von einer weiteren Partnerschaft geht auch durch den Magen Nutzungsdauer von 50 Jahren nach Durchführung dieses – Traditionelle Rezepte der Städtepartner Renovierungsverfahrens aus. In den kommenden Wochen Das Partnerschaftskomitee Nottwil und der werden die Kanalinnensanierungsarbeiten in Niederhofen in Beirat der Stadt Schwaigern hat – mit Hilfe den Bereichen Kreuzbergstraße, Lochbergweg, Haldenstraße von begeisterten Frauen beider Gemeinden – und im Pfitzenhof fortgesetzt. Im weiteren Verlauf sollen noch Rezepte zusammengetragen und daraus ein verschiedene Kanalkontrollschächte mit kunststoffvergütetem gemeinsames Kochbüchlein erstellt. Spezialmörtel saniert und abgedichtet werden, sowie Einzel- Neues kennenzulernen und schäden in einigen Kanalhaltungen mit Robotertechnik be nachzukochen macht Spaß und hoben werden. Weitere Maßnahmen sind in Stetten in der Partnerschaft geht auch durch Stuhlstraße, sowie im Stadtteil Massenbach in der Johann- den Magen. Wir wünschen viel Sebastian-Bach-Straße, Hagstraße und im Mühlweg vorge Spaß und gutes Gelingen! sehen. Für die Ausführung des Gesamtauftrags wird mit Kosten Dieses Büchlein eignet sich in Höhe 197.000,– € gerechnet. hervorragend als Geschenk und kann zum Preis von € 10,– in Gartenwasserleitungen nachfolgenden Verkaufsstellen Die Gartenwasserleitungen in den Gewannen Weiler, Zwischen erworben werden: im Bürger- den Gräben, Kohlwinkel, Tanzstatt und Bei der Kapelle auf der büro der Stadtverwaltung, in Gemarkung Schwaigern werden derzeit abgestellt. Um den der Mediathek und im Welt Wassermeistern das Kontrollieren der Leitungen/ Auslaufhähne laden. zu erleichtern wird darum gebeten, auf das Verschließen der Gartentore zu verzichten. Zur Verhinderung von Frostschäden werden die Anlieger aufgefordert, die Auslaufhähne zu öffnen. Jahresendabrechnung Wasser 2020 Zu verschenken Ablesung der Wasseruhren 2020 Die Ablesung der Wasseruhren in Schwaigern sowie in den Stadtteilen Stetten und Niederhofen wird in diesem Jahr Wer hat Bedarf? wieder in Form einer Kundenselbstablesung durchgeführt. lfd. Nr. Gegenstand Zu erfragen unter Tel. In diesem Jahr findet erstmals vor dem Versand der Ablese- ----------------------------------------------------------------------- karten eine vorherige Online-Ablesung statt. Diejenigen 76 Schrank-/Kastennähmaschine Kunden, die bei der letzten Endabrechnung ihre E-Mail-Adresse Phoenix 82 0160-99496639 oder Handynummer angegeben haben, werden ab dem Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Rathaus 22.10.2020 per E-Mail oder SMS vorab aufgefordert, Ihre Schwaigern (Zimmer E.04 oder Tel. 2127, Frau Haberkern) Wasseruhren abzulesen und die Zählerstände an uns zu über- wissen lassen. Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbst mitteln. verständlich kostenfrei. Die Rückmeldung über das Internet funktioniert folgender- maßen: In der E-Mail- bzw. SMS-Mitteilung befindet sich ein direkter Link zum Ableseportal. Dadurch ist es nicht mehr nötig, das Buchungszeichen sowie das individuelle Passwort einzugeben, Landratsamt Heilbronn da diese Daten bereits über den Link automatisch eingetragen werden. Nach dem Einloggen können die Zählerstände direkt eingetragen werden. Bitte teilen Sie uns die Zählerstände bis zum 01. November Kostenfreie EnergieSTARTberatung in Schwaigern 2020 mit und helfen Sie uns, Kosten zu reduzieren und der am Donnerstag, 29.10.2020, in der Frizhalle. Umwelt zuliebe Papier und Versandwege einzusparen Heizungsaustausch, Energetische Sanierung, unübersicht- Anschließend werden den Kunden, die bis zum Ablauf der liche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vor- Online-Ablesungsfrist noch keine Zählerstände übermittelt schriften? Was muss ich beachten? haben, ab dem 09.11.2020 Ablesekarten mit den zugehöri- Antworten zu den Themen Sanierung, Fördermittel, Vor-Ort- gen Daten für die Ablesung der Zählerstände zugestellt. Beratung und Energiesparen erhalten Sie bei der kostenfreien Die mitgeteilten Zählerstände werden auf den 31.12.2020 und neutralen EnergieSTARTberatung, die von neutral hochgerechnet. Es entstehen Ihnen also keinerlei Nachteile, zertifizierten Energieberatern in Kooperation mit dem Land- bei Teilnahme an der Online-Ablesung. ratsamt Heilbronn durchgeführt wird. Sie können individuelle Wir danken Ihnen im Voraus bereits herzlich für Ihre Unter- Fragen klären oder sich ganz allgemein zum Thema Energie stützung beim Ermitteln der Verbrauchsdaten. effizienz und Sanierung informieren. Für Rückfragen stehen Ihnen während der allgemeinen Rat- Eine ca. 30-minütige EnergieSTARTberatung findet am 29.10. in hausöffnungszeiten gerne Frau Karr (Telefon: 07138/2132; der Frizhalle statt und ist kostenlos. Eine vorherige Termin- E-Mail: doris.karr@schwaigern.de) und Frau Ingelfinger buchung (online) ist notwendig. (Tel. 07138/2137; E-Mail: lisa.ingelfinger@schwaigern.de) zur Online-Terminvereinbarung: www.landkreis-heilbronn.de/ener- Verfügung. gieberatung, Infotelefon 07131/994-1184 oder energiebera- tung@landratsamt-heilbronn.de Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020 · Seite 9
Corona-Hotline wieder in Betrieb Da die Ausgaben für die Altholzbehandlung förmlich explodiert Corona-Hotline nur für allgemeine Fragen zum Thema sind, schlägt Altholz der Kategorien A I bis A III künftig mit Coronavirus. 40 statt mit 20 Euro pro Tonne zu Buche. 200 statt 160 Euro Da mit den zunehmenden Fallzahlen an COVID-19-Infektionen werden für die Altholzkategorie A IV fällig. im Landkreis Heilbronn auch der Informationsbedarf in der Die Gebührensteigerungen führen dazu, dass die Deckungs Bevölkerung ansteigt, nimmt die Info-Hotline zum Thema lücke 2021 im Abfallwirtschaftsbetrieb auf rund 600000 Euro Coronavirus ihren Betrieb wieder auf. Alle Einwohnerinnen und reduziert werden kann. Damit bleibt ein finanzielles Polster Einwohner des Landkreises können sich bei allgemeinen Fragen von vier Millionen Euro an DSD-Mitteln erhalten. Dies bietet zu Infektionen mit dem Coronavirus, dem Krankheitsbild und die Chance, die Gebühren für einen gewissen Zeitraum auf Quarantänemaßnahmen unter der Nummer 07131/994-5012 diesem Niveau zu halten. informieren. Erreichbar ist die Corona-Hotline montags bis Detaillierte Informationen: www.landkreis-heilbronn.de freitags von 8 – 12 Uhr, zusätzlich nachmittags von Montag bis Donnerstag zwischen 13.30 – 16 Uhr sowie am Wochen- ende in der Zeit von 12 – 15 Uhr. Für Fragen zu den Corona-Verordnungen, wie beispielsweise Feierlichkeiten oder zur Rückkehr aus einem Risikogebiet, sind die Ordnungsämter der Rathäuser im jeweiligen Wohnort die richtigen Ansprechpartner. Ihr Ansprechpartner im Rathaus Schwaigern: Senay Demir, Tel. 07138/2122. Gefahr von CO-Vergiftungen mit Beginn der Grundsätzlich gilt zu beachten, dass bei der Info-Hotline nur Heizsaison allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten Mit Beginn der Herbstzeit beginnt in vielen Wohnungen auch werden können. Die Gesundheitsämter erbringen keine ärzt die Heizzeit. Kaminöfen, Gasthermen und Ölheizungen werden lichen Leistungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht in Betrieb genommen, um die Wohnungen behaglich zu die richtigen Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe machen. Aber damit steigt auch die Gefahr einer Vergiftung benötigen. Bei dringenden medizinischen Fragen ist außerhalb durch Kohlenmonoxid (CO). Ursache hierfür sind meist ver- der Praxiszeiten des jeweiligen Hausarztes der ärztliche Bereit- stopfte Abluftrohre oder defekte Heizungs- und Feuerungs schaftsdienst unter der Nummer 116 117 zu erreichen. anlagen. Das unsichtbare, farb- und geruchlose Gas kann zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit Nach 15 Jahren müssen Abfallgebühren steigen oder gar zum Tod führen. Weil die Kosten steigen und die Einnahmen sinken, muss der Deshalb sind nicht nur die Abgasüberprüfungen regelmäßig Landkreis Heilbronn nach 15 Jahren Stabilität verschiedene und fachgerecht durchzuführen, sondern es ist auch darauf zu Abfallgebühren erhöhen. Würde der Landkreis auf diese achten, dass Schornsteine und Zuluftöffnungen frei sind und Anpassung verzichten, ergäbe sich 2021 eine finanzielle Lücke z.B. beim Einbau leistungsstärkerer Dunstabzugshauben die von rund 5,2 Millionen Euro. Zufuhr von Frischluft gewährleistet ist. In den zurückliegenden zwei Jahren musste der Landkreis be- Die Feuerwehr rät zudem, Kohlenmonoxidmelder zumindest in reits finanzielle Reserven in die Kalkulation einfließen lassen. Räumen mit Brennstoff betriebenen Geräten zu installieren. Dieses Geld stammt aus DSD-Mitteln und der Ausgleichsrück- Noch besser wäre es, wenn dies in allen Aufenthalts- und stellung. Gründe für die Entwicklung sind stark steigende Schlafräumen geschehen würde. Kosten für die Behandlung und Entsorgung von Rest- und Bei den für eine Kohlenmonoxid typischen Beschwerden und Sperrmüll und deutlich sinkender Erlöse. Die Nachfrage nach Symptomen, wie Schwindel, starke Kopfschmerzen, Verwirrt- Wertstoffen wie Papier, Altholz oder Schrott ist eingebrochen. heit, Herzrasen und Übelkeit, sollte die Wohnung schnellstens Bisher zahlte beispielsweise ein Vier-Personen-Haushalt mit verlassen, wenn möglich Fenster und Türen geöffnet, Mitbe- einer 60-Liter-Restmülltonne und einer 60-Liter-Biotonne ins- wohner informiert und natürlich der Notruf abgesetzt werden. gesamt 120 Euro im Jahr. Ab 2021 werden es 135 Euro im Jahr sein. Die Differenz von 15 Euro entspricht einer Steigerung von 12,5 Prozent. Umgerechnet auf den Zeitraum seit der letzten Erhöhung vor 15 Jahren sind das 0,8 Prozent pro Jahr. Trotz dieser Erhöhung müssen die Bürger im Landkreis Heilbronn noch immer weniger bezahlen als in anderen Kreisen. Dort liegen die vergleichbaren Gebühren zum Teil bei weit über 200 Euro. Herzlichen Glückwunsch! Um der Gebührenanpassung eine Lenkungswirkung zu ver 27.10. Frau Marlies Koger, Schwaigern, zum 75. Geburtstag. leihen und Anreize zur Abfallvermeidung zu bieten, hält der 28.10. Frau Marie-Luise Ackermann, Massenbach, Landkreis die Jahresgebühren und Gebühren für die Biotonne zum 75. Geburtstag. konstant. Teurer werden die mengenabhängigen Gebühren für 29.10. Herrn Hans Thamm, Stetten a. H., zum 80. Geburtstag. Restmüllmarken, Banderolen und Abfallsäcke. Wer also künftig weniger Restmüll und eine kleinere Tonne bereitstellt, hat Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass einen Vorteil beim Kauf der Müllmarke. von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Veränderungen gibt es auch bei der Sperrmüllabfuhr. Die Rundfunk Mengen nehmen seit Jahren zu. Auch deshalb, weil die stei- Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus genden Kosten nicht verursachergerecht festgesetzt, sondern dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Ein von der Gesamtheit der Gebührenzahler getragen wurden. wohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 (2) Bundesmelde- Diese Gerechtigkeitslücke soll verkleinert werden, indem es gesetzt (BMG), Auskunft erteilen über Familiennamen, künftig nur noch eine gebührenfreie Abholung pro Jahr gibt. Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Dies schafft einen Anreiz, alternative Entsorgungswege wie Jubiläums. Tauschbörsen oder Recyclinghöfe zu nutzen. In anderen Land- Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere kreisen gibt es mehrheitlich gar keine kostenlosen Abholungen Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende mehr. Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere. Die seit 2007 unverändert geltenden Gebührensätze bei den Die Stadt Schwaigern veröffentlicht die Jubiläen im Amts- Annahmestellen in Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie blatt und der Heilbronner Stimme. Ist ein Jubilar/Jubilarin der Firma T-Plus steigen für Hausmüll, Sperrmüll, hausmüll mit der Veröffentlichung seines Geburtstages nicht einver- ähnliche Abfälle und Baustellenabfälle von 190 auf 250 Euro standen, sollte dies dem Standesamt, Frau Kreß, Zimmer pro Tonne. E.12, Tel. 2128 rechtzeitig mitgeteilt werden. Alle Ehejubilare werden bezüglich der Veröffentlichung noch einmal separat von uns angeschrieben. Seite 10 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 23. Oktober 2020
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