Beginn - Winterzeit (Zeitumstellung) - Ende Oktober wird wieder von Sommerauf Winterzeit umgestellt - Verbandsgemeinde ...
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mit den amtlichen Bekanntmachungen
38. Jahrgang
der VerBandsgemeinde Wöllstein Donnerstag, den 22. Oktober 2020
und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Ausgabe 43/2020
Beginn – Winterzeit
(Zeitumstellung)
Ende Oktober wird wieder
von Sommer- auf Winterzeit umgestellt.
In der Nacht von Samstag, 24. Oktober 2020, auf Sonntag, 25. Okto-
ber 2020, werden in Deutschland die Uhren auf Winterzeit (Mitteleu-
ropäische Zeit) umgestellt.
Der Zeiger wird um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Mit dem Satz „Im Sommer stellt man die Gartenmöbel „vor“ die Tür,
im Winter stellt man sie „zurück“ in den Schuppen“, können sich viele
Menschen die Richtung der Uhrumstellung merken.
Mit dieser Zeitumstellung können Sie eine Stunde länger schlafen!
Das heißt aber, dass es morgens „früher“ hell und abends „früher“
dunkel wird.
Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/Wöllstein - 2 - Ausgabe 43/2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey
Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms zur Anordnung notwendiger,
weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen
in Landkreis Alzey-Worms vom 16.10.2020
Aufgrund von § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) i.V.m. § 22 der Elften Corona-Bekämpfungsver-
ordnung Rheinland-Pfalz (11.CoBeLVO) vom 11. September 2020, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverordnung zur
Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 09. Oktober 2020 i.V.m. § 2 der Landesverord-
nung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012
(GVBl. S. 341) erlässt die Kreisverwaltung folgende
Allgemeinverfügung 8. Die Öffnungszeiten für Spielbanken, Spielhallen, Wett-
vermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnliche
1. Abweichend von § 2 Abs. 2 S. 1 der 11.CoBeLVO sind
Einrichtungen werden an jedem Wochentag auf den
Veranstaltungen im Freien nur mit bis zu 250 gleichzeitig
Zeitraum von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr begrenzt. Ihnen
anwesenden Personen unter Beachtung der allgemei-
ist an jedem Wochentag untersagt in der Zeit von 23:00
nen
Uhr bis 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschen-
Schutzmaßnahmen zulässig. Die Beschränkung der
ken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.
Personenanzahl gilt auch dann, wenn andere Regelun-
gen der 11. CoBeLVO oder die hierzu veröffentlichten 9. Abweichend von § 10 Abs. 1 S. 1 der 11. CoBeLVO ist
Hygienekonzepte (§ 1 Abs. 9 der 11. CoBeLVO) auf § 2 das gemeinsame sportliche Training in geschlossenen
Abs. 2 der 11 CoBeLVO verweisen. Räumen in festen Kleingruppen von insgesamt 10 Per-
sonen zulässig.
2. Abweichend von § 2 Abs. 3 S. 1 der 11 CoBeLVO sind
10. Gruppenkursangebote in Fitnessstudios, Tanzschulen
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mit bis
zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beach- und ähnlichen Einrichtungen, die in geschlossenen
tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Räumen stattfinden, sind nur mit maximal 10 Personen
Beschränkung gilt auch dann, wenn andere Regelungen (zzgl. Trainer/in) zulässig.
der 11. CoBeLVO oder die hierzu veröffentlichten Hygi- 11. Die Ziffern 9 bis 11 gelten auch für Sportangebote mit
enekonzepte (§ 1 Abs. 9 der 11 CoBeLVO) auf § 2 Abs. touristischem Charakter (§ 10 Abs. 4 der 11. CoBeLVO).
3 der 11. CoBeLVO verweisen.
12. Die übrigen Regelungen der 11. CoBeLVO sowie wei-
3. Abweichend von § 2 Abs. 7 S. 1 der 11. CoBeLVO sind
tergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs.
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor ein-
9 der 11. CoBeLVO) bleiben unberührt.
deutig festgelegtem Teilnehmerkreis nur mit bis zu 25
gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemiete- 13. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf
ten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder des 31.10.2020.
Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaß- 14. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Ver-
nahmen zulässig. öffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Lan-
desverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in
4. Die Regelung des § 2 Abs. 8 S. 2 der 11. CoBeLVO, Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
wonach bei Nutzung von Einrichtungen oder Räumlich- 15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können
keiten mit vorhandenen Platz-, Tribünen- oder Saalka- jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder
pazitäten für Veranstaltungen nach § 2 Abs. 2 und Abs. widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen
3 der 11. CoBeLVO die zahlenmäßige Begrenzung der versehen werden.
gleichzeitig anwesenden Personen durch die Erteilung Begründung
einer Ausnahmegenehmigung bis zu einer Regelgrenze Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszah-
von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen len in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen
festen Bühnen- oder Platzkapazitäten überschritten Entwicklung ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende
werden können, findet keine Anwendung. Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu
5. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG), unterbrechen.
insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverord-
Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Men- nung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl.
sen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen, 2010, 55) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und
Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von Schutz-
Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragba-
Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr rer Krankheiten zuständig. Als zuständige Behörde im Sinne
abzugeben. Dies gilt auch für den Betrieb von erlaub- des Infektionsschutzgesetzes haben sie dafür Sorge zu tra-
nisbedürftigem Gaststättengewerbe, welches gemäß § gen, dass notwendige Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung
12 GastG aus besonderem Anlass unter erleichterten von SARS-CoV-2 getroffen werden.
Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestat- Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt die Übertragung von
tet wird. SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt über z.B. Sprechen, Hus-
6. Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbeson- ten oder Niesen. In der Übertragung spielen Tröpfchen wie
dere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften auch Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel),
und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochen- die längere Zeit in der Luft schweben können, eine Rolle,
tag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alko- wobei der Übergang zwischen den beiden Formen fließend
holhaltige Getränke abzugeben. ist. Durch das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 m
7. Die Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen kann die Exposition gegenüber Tröpfchen sowie in gewissen
im Sinne des § 7 Abs. 1 der 11. CoBeLVO werden an Umfang auch Aerosolen verringert werden.
jedem Wochentag auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist in
23:00 Uhr begrenzt. bestimmten Situationen aber auch über größere Abstände
möglich, z.B. wenn viele Personen in nicht ausreichend
belüfteten Innenräumen zusammenkommen und es ver-Wöllstein - 3 - Ausgabe 43/2020
stärkt zur Produktion und Anreicherung von Aerosolen einer SARS-CoV-2- Übertragung in geschlossenen Räumen
kommt. Das passiert insbesondere beim Sprechen mit stei- im Vergleich zu sportlichen Betätigungen im Außenbereich
gender Lautstärke oder bei sportlichen Aktivitäten. dennoch erhöht ist. Eine Einschränkung der Personenanzahl
Um die Übertragungswege zu unterbrechen sind daher während des sportlichen Trainings erscheint daher als erfor-
gezielte Maßnahmen erforderlich, die auf die Einhaltung derlich und geeignet.
von Abständen sowie Verhinderung größerer Menschenan- Unter Berücksichtigung des bisherigen Infektionsgesche-
sammlungen gerichtet sind. hens und unter Abwägung aller in Betracht kommender
Zu Ziff. 1 - 4 Gesichtspunkte sind die Anordnungen der Ziff. 1- 12 geeig-
Wie sich in den vergangenen Wochen gezeigt hat, spielen net und erforderlich um das Leben und die körperliche
im Rahmen des Infektionsgeschehens insbesondere Ver- Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen zu schützen.
anstaltungen eine größere Rolle. Vor allem bei privaten Ver- Hinweise
anstaltungen zeigt sich ein erhebliches Infektionsrisiko. Um Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordne-
das Ausmaß dieses Infektionsgeschehen einzudämmen, ten Schutzmaßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung
erscheint eine Begrenzung der teilnehmenden Personenan- (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG).
zahl als geeignet und erforderlich. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können gemäß §
Zu Ziff. 5-8 73 Abs. 1 a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro
Die Einführung einer Sperrzeit, sowie das Ausschankverbot geahndet werden.
von alkoholhaltigen Getränken können maßgeblich zur Ein- Rechtsbehelfsbelehrung
dämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Aufgrund Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines
seiner enthemmenden Wirkung werden die Einhaltung der Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Abstandsregelung, sowie der Hygiene- und Schutzmaßnah- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
men insbesondere zu den Abendstunden zunehmend ver- der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Postfach
nachlässigt. 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36,
Das Verbot der Alkoholabgabe sowie der Sperrstunden 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektroni-
erscheinen als mildeste Mittel um dem entgegenzuwirken. scher Signatur1 an: signatur@alzey-worms.de einzulegen.
Zu Ziff. 9-11 Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs
Die Einschränkungen bei sportlicher Betätigung im Innenbe- beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms
reich beruhen auf der Annahme, dass in geschlossenen Räu- gewahrt.
men die Virenlast in der Luft schnell ansteigt und nur durch Alzey, den 16.10.2020
ausreichende Belüftung dem entgegengewirkt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Gerade bei sportlicher Betätigung besteht eine erhöhte Steffen Jung
Aerosolbildung, so dass trotz Lüftungsvorgängen das Risiko Erster Kreisbeigeordneter
Infektionsambulanz der Verbandsgemeinde Wöllstein
Informationen hierzu erhalten Sie über die bekannte Telefonnummer - 06703/30289 -
während der Bürozeiten der Verbandsgemeinde Wöllstein
montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr
montags bis donnerstags 14:00 bis 15:00 Uhr
Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG
Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum
Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
Verantwortlich:
amtlicher und
nichtamtlicher Teil: Gerd Rocker, Bürgermeister Erscheinungsweise: wöchentlich
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin
Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.Wöllstein - 4 - Ausgabe 43/2020
Standesamtliche Trauungen
während der Corona-Pandemie
Das Standesamt Wöllstein informiert:
Während der andauernden Corona-Pandemie sind auch bei einer standesamtlichen
Eheschließung Einschränkungen nicht zu vermeiden. Mit der Veröffentlichung der
„Ersten Landesverordnung zur Änderung der sechsten Corona-Bekämpfungsverord-
nung Rheinland-Pfalz“ wurde den Standesämtern vorgegeben, welche Maßnahmen
zu treffen sind. Die enthaltenen Einschränkungen wurden durch verschiedene spätere
Corona-Bekämpfungsverordnungen Rheinland-Pfalz gelockert. Durch ausführende
Rundschreiben des Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde den
Standesämtern mitgeteilt, dass nach dem präventiven dreistufigen „Corona Warn-
und Aktionsplan RLP“ die Gästezahl durch das Standesamt selbst eingeschränkt
werden kann und muss.
Grundsätzlich erlauben wir in unseren Trauräumen im Römerkeller Gau-Bickelheim
und im Rathaus Wonsheim folgende Anwesende bei einer Eheschließung:
- Eheschließende
- Trauzeugen*innen
- notwendige Dolmetscher*innen
- Eltern beider Eheschließenden
- Kinder beider Eheschließenden
- Geschwister der Eheschließenden (und ihre Familien)
- Personen eines weiterer Haushalt
Die Anzahl der Gäste darf dabei, unabhängig von ihrer Funktion, 15 nicht überschreiten.
Vor der Eheschließung benötigt das Standesamt daher eine Liste mit den genauen
Angaben zu den Gästen. Das Standesamt wird Ihnen einen entsprechenden Vor-
druck zur Verfügung stellen.
Das Standesamt Wöllstein behält sich vor, bei dynamischen Infektionsgesche-
hen die Gästeanzahl individuell nach Lage anzupassen und eventuell die maxi-
male Anzahl an Gästen zu beschränken.
Dies kann auch sehr kurzfristig vor der Eheschließung geschehen.
Bitte beachten Sie: Beim Eintritt in das Gebäude haben alle Betretenden einen Mund-
Nase-Schutz (MNS) zu tragen, Abstand zueinander und zu Bediensteten zu halten
und sich gründlich die Hände zu desinfizieren.
Ein Spender mit Desinfektionsmittel steht dafür bereit.
Im Trauzimmer gelten die bekannten Abstandsregeln, alle weiteren Vorgaben oblie-
gen der jeweiligen Standesbeamtin bzw. dem jeweiligen Standesbeamten.
Stand: 15. Oktober 2020Wöllstein - 5 - Ausgabe 43/2020
Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min.,
Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.)
Notrufe Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de
Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge-
■■ Feuerwehr hängt.
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112
■■ Polizei Bürgerservice
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110
Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100
■■ Rufbereitschaft Wasserversorgung
Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen-
Bereitschaftsdienste Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500.
Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen
Meister weitergeleitet.
■■ Ärztlicher Notdienst
Für die Ortsgemeinden Wonsheim, Stein-Bockenheim
■■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung
und Wendelsheim zuständig: während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020,
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im DRK Krankenhaus Alzey, nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466.
Kreuznacherstr. 7-9 in 55232 Alzey Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen,
Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) oder 06731-19292 Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig.
Für die Ortsgemeinden Eckelsheim, Siefersheim, Wöllstein, Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe-
Gumbsheim zuständig: reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Diakonie Bad Kreuznach, der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden.
Ringstr. 64 in 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) ■■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung
Für Gau-Bickelheim zuständig: Strom (für alle Ortsgemeinden):
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im Heilig-Geist-Hospital Bingen, EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800
Kapuzinerstr. 19 in 55411 Bingen Gas (für die OG-Gau-Bickelheim):
Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) oder 06721-19292 EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800
Öffnungszeiten: (für alle übrigen Ortsgemeinden):
Montag, Dienstag und Donnerstag, 19.00 Uhr bis Folgetag, 07.00 Uhr RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427
Mittwoch, 14.00 bis Donnerstag, 07.00 Uhr
Freitag, 16.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer-
■■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger
den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim,
Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim
Nähere Informationen siehe www.kv-rlp.de/260557 Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein
Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935
Email woellsteiner-feger@t-online.de
■■ Krankenhäuser für die Gemeinde Wendelsheim
Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050 Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn
St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720 Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009
Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240 Email patrickbusch@gmx.net
DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070 für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein
Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim
■■ „Helfer vor Ort“ Tel. 06732/2737130
schimsheimer@web.de
First Responder-Einheit
Mobil 0151/54 87 48 28
Notruf über die Rettungsleitstelle:
Telefon 19222 oder auch über die 112
Bereitschaftszeiten: ■■ Bezirksbeamte der Polizeiwache Wörr-
Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim stadt
Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und
Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver-
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und
Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk.
Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden Berthold Weber/ Oliver Nöthen
Kontakt: Telefon: 06732/ 911-107
■■ Kinderärzte Notdienst Sprechzeiten: nach Vereinbarung
im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG)
Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach ■■ Schiedsmann
Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter
Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz-
Telefon: 0671/605-2401 Josef Lenges.
Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr.
■■ Gleichstellungsbeauftragte
Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail:
■■ Zahnärztlicher Notfalldienst gleichstellung.steinle@gmail.com
im Kreis Alzey
01805/666007 (0,12 € à Minute)
an Wochenenden und Feiertagen ■■ Sicherheitsberater für Senioren
Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher-
beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung
Feiertagen wird analog verfahren. unserer Polizei tätig.
Roland Straub, Tel. 06703-307930, Mobil 0151 5083 9532,
E-Mail: rostra66@gmx.de
■■ Apothekennotdienst-Regelung
in Rheinland-Pfalz ■■ Schulen
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein
01805-258825-PLZ Schulleiterin: Elena Seiler
- also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein - Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040,Wöllstein - 6 - Ausgabe 43/2020
realschuleplus@woellstein.de
http://www.realschuleplus-woellstein.de E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de,
Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de
Schulleiterin: Sonja Eschenauer
Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892,
grundschule@gs-gaubickelheim.de ■■ Caritaszentrum Alzey
http://www.gs-gaubickelheim.de Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597
Schulleiterin: Christiane Hasselberg Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598
In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663, Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes-
gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de Büdesheim
Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein
Schulleiterin: Andrea Seelig
Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426, ■■ Sozialpsychiatrischer Dienst
grundschule@gs-woellstein.de, http://www.gs-wöllstein.de des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms,
An der Hexenbleiche 34, Alzey.
■■ Bücherschrank Wonsheim Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren
Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein Kontaktpersonen.
befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und Informationen und Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt, unter Tel. 06731/408-7038 und -7039.
es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden.
■■ Wertstoffhof ■■ Ambulanter Hospizdienst
Der Wertstoffhof Wöllstein, Ostdeutsche Straße (auf dem Gelände der Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens-
Raiffeisenwarengenossenschaft), hat folgende Öffnungszeiten: phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder
1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der
1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität.
Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr. Einsatzleitung:
- für die Pfarrgruppe Wißberg:
■■ VG Bus Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim,
jeweils mittwochs Tel.: 06701/573
- für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz:
Hinfahrt nach Wöllstein:
Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379.
08.05 Uhr Gau-Bickelheim - Rathaus, Am Römer 4
08.15 Uhr Eckelsheim - Bushaltestelle Ortsmitte
08.20 Uhr Wendelsheim - Rathaus ■■ Arbeiterwohlfahrt
08.25 Uhr Wonsheim - Rathaus Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und
Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam-
08.30 Uhr Stein-Bockenheim - Rathaus
mer.
08.35 Uhr Siefersheim - Bushaltestelle Ortsmitte AWO-Sozialstation
Rückfahrt: Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen,
09.55 Uhr Gau-Bickelheim Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB
10.15 Uhr Eckelsheim IX).
Siefersheim Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V.,
Wonsheim Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800
Ortsvereine:
Stein-Bockenheim
Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1,
Wendelsheim Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com
Hin- und Rückfahrt von/nach Gumbsheim oder zur VG-Verwaltung Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik,
nach Gau-Bickelheim nach Bedarf, telef. Anmeldung unter 06703/1307 Senioren-Singgruppe
Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269,
■■ Bürgerbus Email: AnneroseWalk@web.de
Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599
der Verbandsgemeinde Wöllstein Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih
Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt,
Der Bürgerbus ist ein kostenlo- Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199
ser Fahr-Service für alle Mitbür- seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de
gerinnen und Mitbürger der VG
Wöllstein mit eingeschränkter ■■ Diakonisches Werk
Mobilität und soll helfen, die
Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de
Mobilität dieser Personen im All-
Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren-
tag zu verbessern. Wir fahren Sie
beratung, Lebensberatung, Erholungshilfe
gerne zum Einkauf, zu Ärzten, in
Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe:
die Apotheke, usw. Der „Hiwwel-
Hopper“ ist ein Kleinbus mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Einstiegs-
hilfe. Auch ein Rollator findet auf der großzügigen Ladefläche im Heck ■■ Notruf und Beratung für vergewaltigte
des Fahrzeuges Platz.
Fahrzeiten:
Frauen und Mädchen
Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213,
Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de
14.00 – 17.00 Uhr web. www.frauennotruf-mainz.de
Anmeldung:
Montag und Mittwoch jeweils von 17:30 – 19:00 Uhr ■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle
Telefon: 06703/302-85 Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß-
gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689
Soziale Dienste ■■ ILCO-Gruppe
Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab-
leitung
■■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim,
Tel. 0671/66073.
Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis
freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. ■■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey
Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe-
Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20 hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle-Wöllstein - 7 - Ausgabe 43/2020
geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, ■■ WiW Bürgerinitiative
Patientenschutz und Patientenberatung usw. Willkommen in Wöllstein e.V.
Spießgasse 77, Alzey Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger
Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90 Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt
Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404 etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften
1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7 Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber
Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945 Tel: 0176-31698385 Leonie Weber
1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3 oder: mail@willkommeninwoellstein.de
Annahme von Kleidung
■■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen.
Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung
zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen,
allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby-
rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung Verbandsgemeinde
durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms.
de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie
Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job- VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN
center Alzey-Worms finanziert. Bürgermeister Gerd Rocker
St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim
■■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14
E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org
Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de Öffnungszeiten: finden nicht statt
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression Internet: www.woellstein.de
MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Keine vorherige Anmeldung notwendig.
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe
Alzey und Umgebung
Amtliche Bekanntmachungen
Kontakt:
Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675 Öffentliche Bekanntmachung
M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177 Einladung zur 2. Sitzung des Sozial-, Sport- und
Kulturausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein
■■ Wöllsteiner Tischlein e.V. Die nächste Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses der
Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein Verbandsgemeinde Wöllstein findet am Donnerstag, dem 29. Okto-
Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen ber 2020 um 17:00 Uhr, in der Gemeindehalle Gumbsheim, Wöllstei-
Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr ner Straße 6, 55597 Gumbsheim, statt. Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6
Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche Bekanntmachung.
e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
■■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein TOP 1 Sanierung Schlossstadion Wöllstein;
Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose und trägerneutrale Vorstellung der verschiedenen Planungsvarianten und
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Ange- Kostenberechnungen
hörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörr- - Beratung und Empfehlungsbeschluss -
stadt. TOP 2 Mitteilungen und Anfragen
Ansprechpartner: Mit freundlichen Grüßen
Frau Sabine Theis, Tel.: 06732/932 94 84, gez.
E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Gerd Rocker, Bürgermeister
Frau Sonja Hill, Tel.: 06732/932 94 95,
E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Öffentliche Bekanntmachung
Frau Birgit Wagner, Tel. 06732-951 80 24, der Jahresrechnung 2017
E-Mail: wagner.birgit@alzey-worms.de.
Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung. der Verbandsgemeinde Wöllstein
gemäß § 114 GemO Abs. 2 (Gemeindeordnung).
■■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2020
„Zeit geben und Zeit nehmen“ nach Prüfung, die Jahresrechnung 2017 der Verbandsgemeinde
Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig. Wöllstein zum 31.12.2017 mit der festgestellten Bilanzsumme von
Wir informieren Sie gerne telefonisch unter 41.390.105,65 € sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahres-
fehlbetrag von -412.867,14 € und der Finanzrechnung mit einem
Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder
Finanzmittelfehlbetrag von - 539.063,21 € beschlossen. Den Ver-
Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner bandsbürgermeistern und den Beigeordneten, soweit sie ihn vertreten
oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de haben, wurde für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt. Der
Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen Verbandsgemeinderat folgt damit der Empfehlung des Rechnungs-
immer herzlich willkommen. prüfungsausschusses, der nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt
hat, dass
■■ Gemeindeschwester plus 1. der Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Wöllstein zum
Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie 31.12.2017 vermittelt, ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist mäßiger Buchführung
meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei 2. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie die sie ergänzen-
Ihnen zu Hause. Denn auch Fürsorge ist Vorsorge! den Vorschriften, Satzungen und sonsti√gen örtlichen Bestim-
Carmen Mitsch mungen nicht festgestellt wurden.
Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Der Jahresabschluss sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungs-
Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt ausschusses liegen gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung für
Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907 Rheinland-Pfalz in der Zeit Freitag, 23.10.2020 bis einschließlich Don-
nerstag, 05.11. 2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der
mitsch.carmen@alzey-worms.de
Verbandsgemeinde-verwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599
Gau-Bickelheim, Zimmer 1.06, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
■■ Weisser Ring e.V. Wöllstein, 12.10.2020
Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey, gez. Rocker
Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net BürgermeisterWöllstein - 8 - Ausgabe 43/2020
Öffentliche Bekanntmachung Herbstbild
Einladung zur gemeinsamen Sitzung des Werksausschusses und
des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde
Wöllstein
Die nächste Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde
Wöllstein findet am
Mittwoch, dem 28. Oktober 2020 um 18:00 Uhr,
im Gemeindezentrum Wöllstein,
Great-Barford-Straße 11, 55597 Wöllstein,
statt.
Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche
Bekanntmachung.
TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Abschlussbesprechung der Prüfberichte zum Jahresab-
schluss 2019
a) Abwasserentsorgungsbetrieb
b) Wasserwerk
TOP 2 Zwischenbericht zum 31.08.2020
a) Abwasserentsorgungsbetrieb
b) Wasserwerk
TOP 3 Auftragsvergaben
a) Abwasserentsorgungsbetrieb (Sanierungskonzept
Wonsheim und Stein-Bockenheim u. a.)
b) Wasserwerk (Sanierung Hochbehälter Wendelsheim u.
a.)
TOP 4 Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
(Gerd Rocker)
Bürgermeister
Die Gleichstellungsbeauftrage informiert
Unterstützungsangebote bei häuslicher
Gewalt weiterhin erreichbar!
Durch das beschränkte Kontaktverbot und die vorübergehende
Schließung der meisten öffentlichen Einrichtungen sind während der
„Corona-Krise“ die Menschen in unserem Landkreis in hohem Maße
auf ihr häusliches Umfeld verwiesen und außerhäusliche Kontakte
sind eingeschränkt. Dies kann zu Schwierigkeiten im Zusammenleben
führen und für Opfer von häuslicher Gewalt ist die Lage nun beson-
ders brisant. Der Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Bezie-
hungen des Landkreises Alzey Worms möchte aus diesem Anlass
informieren, dass die Hilfsangebote in unserer Region weiterhin für M. Haßlinger
Sie da sind und Sie sich unter folgenden Kontaktdaten Unterstützung
suchen können:
Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: unter der kos-
tenfreien Nummer 08000 116 016 Wir gratulieren
In der Zeit vom 23.10.2020 bis 29.10.2020 feiern nachstehend auf-
Nichtamtliche Mitteilungen geführte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein,
ihren Geburtstag (ab 70 Jahre und älter) oder ihr Ehejubiläum. Hierzu
gratulieren wir recht herzlich.
Geburtstag
Redaktionsschluss 23.10.2020 Unckrich, Elisabeth 85 Jahre
Die nächste Ausgabe unseres Nachrichtenblattes Wöllstein aktuell
erscheint am 29.10.2020.
Redaktionsschluss ist am 22.10.2020 um 16.00 Uhr.
Schulnachrichten
Fundsache
In Wöllstein wurde eine Kindergeldbörse gefunden.
Nähere Information beim Fundbüro der Verbandsgemeinde Wöllstein,
Förderverein für Freunde und Förderer
Tel. 06703/302-28 oder -78. der Wöllsteiner Schulen
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Vereins für Freunde und Förderer der Wöllsteiner Schulen e.V. am
06.11. 2020 um 19 Uhr in der Realschule plus in Wöllstein (Schulrat-
Spang-Straße 7-9)
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Mitglieder, Feststellung der satzungsgemäßen
www.wittich.de
Einberufung und Beschlussfähigkeit, sowie Verlesung der Tages-
ordnung durch den 1. Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht durch den 1. Vorsitzenden
3. Kassenbericht durch die KassiererinWöllstein - 9 - Ausgabe 43/2020
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl des Vorstandes
7. Neuwahl der 2 Kassenprüfer
Eckelsheim
8. Anträge / Anfragen
Anträge und Anfragen sind bis 7 Tage vor der Versammlung einzurei-
Ortsbürgermeister Rainer Mann
chen beim 1. Vorsitzenden, Michael Weinz, Theodor-Heuß-Ring 16, Bellerkirchstr. 19, 55599 Eckelsheim
55597 Wöllstein (mchlwnz@aol.com). Tel. 06703/300676 oder 06703/1294 (privat)
Der Förderverein würde sich über eine rege Teilnahme der Mitglieder E-Mail: info@weingutmann.de
sehr freuen! Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Sprechstunde: jeden Montag von 18.00 - 19.00 Uhr
Eine unverbindliche formlose vorherige Anmeldung wird jedoch erbe- Internet: www.eckelsheim.de
ten, damit die Coronamaßnahmen umgesetzt werden können.
Amtliche Bekanntmachungen
Feuerwehrnachrichten
Niederschrift
über die 9. Sitzung
Jugendfeuerwehr und Bambinis des Ortsgemeinderates Eckelsheim
Übungstermine der Jugendfeuerwehren in der VG - Öffentlicher Teil -
Mitmachen kann jeder, der min. 10 Jahre alt ist und Spaß daran hat, Datum: 1. September 2020
gemeinschaftlich was zu bewegen. Ort: Dorfgemeinschaftshaus
Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:52 Uhr
ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen.
Anwesenheitsliste
Eckelsheim
Ortsbürgermeister:
Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr
Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus Mann, Rainer (FWG)
(über Jürgen Graf, 0157-87174926) Beigeordnete:
Gau-Bickelheim Vogel, Hermann (FWG)
Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Ratsmitglieder:
Ansprechpartner: Alexander Vollmer (0179-8563919) Klenk, Claus-Peter (FWG)
Siefersheim Lahm-Stosic, Natascha (SPD)
Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr Klenk, Armin (FWG) nicht anwesend
Ansprechpartner: Lukas Ebling (0178/ 1670320) Rosag, Thorsten (FWG)
Stein-Bockenheim Wolf, Peter (FWG)
Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr Karken, Stefan (SPD) entschuldigt
Ansprechpartner: Annalena Steinle Schwind, Ottmar (SPD)
Wendelsheim Weitere Anwesende:
Freitags von 18.15 Uhr - 19.45 Uhr Sommer, Joana, VG Wöllstein, als Schriftführerin
Ansprechpartner: Jugendwart: Ralf Zaun Mobil 0163 / 1308100 Schwind, Mona, VG Wöllstein, als Schriftführerin
Stellv. Jugendwart: Victoria Hargarten: 06734 / 9625262
Wöllstein Tagesordnung
Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr I. Öffentlicher Teil
Ansprechpartner: Sven Beatzel (0170-3855544) TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeinde-
Richard Schmelzeisen (0171-6708239) ordnung
Wonsheim TOP 2 Eilentscheidungen zur Bodenuntersuchung Baugebiet
Freitag, 17:15 - 19:00 Uhr „Am Kirchenpfad“
Ansprechpartner: Matthias Müller (0151 46595112) - Information, Beratung und Beschlussfassung-
Feuerwehr Vorbereitungsgruppe (Bambinis) TOP 3 Auftrag zu einer Planung und prüffähigen Statistik für
Die „Bambinis“ ist eine Vorbereitungsgruppe für alle kleinen Feuer- Flichtaußentreppe Dorfgemeinschaftshaus
wehr interessierten von 6 bis 10 Jahren. - Information, Beratung und Beschlussfassung -
Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- TOP 4 Auftrag Brandschutz Dorfgemeinschaftshaus
ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. - Information, Beratung und Beschlussfassung -
Eckelsheim TOP 5 Auftrag Fluchttür Ratssaal
Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr
- Information, Beratung und Beschlussfassung -
Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus
(über Jürgen Graf, 0157-87174926) TOP 6 Mitteilungen und Anfragen
Siefersheim Ortsbürgermeister Rainer Mann eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und
Freitag, 17.00 - 18:30 Uhr begrüßt die Anwesenden.
Ansprechpartner: Natascha Winter (0174/ 2142517) Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und
Stein-Bockenheim der Rat beschlussfähig
Donnerstag, 17:30 - 18:30 Uhr in ungeraden Wochen versammelt ist.
Ansprechpartner: Werner Spanier (0160-97475859) I. Öffentlicher Teil
Wöllstein TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Mittwoch, 17:00 - 18:30 Uhr in geraden Wochen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Einwohner erschienen
Ansprechpartner: Sabrina Beatzel (0177-8252082) sind.
Wonsheim TOP 2 Eilentscheidungen zur Bodenuntersuchung Baugebiet „Am
Mittwoch, 16:00 - 18:00 einmal im Monat. Kirchenpfad“
Ansprechpartner: Michele Stumpf (0171-7038580) - Information, Beratung und Beschlussfassung-
Die Jugendwarte freuen sich auf euch. Sachdarstellung
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat für die Baugrunduntersuchung
Datenschutz geht uns alle an... des Bebauungsplanes „Am Kirchpfad“ in Eckelsheim vier Firmen zur
Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und Es wurden drei Angebote abgegeben.
nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämtliche Vor- Die Angebote wurden durch die Verwaltung geprüft und sind nach den
schriften der DSGVO auch für Vereine. Vorgaben der HOAI angemessen.
Der günstigste Anbieter war die Fa. KERN – geolabor aus Sprendlin-
blog.wittich.de gen mit 3.311,80€ brutto.
Die Baugrunduntersuchung dient ebenfalls der entwässerungstechni-
Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema! schen Voruntersuchung. Die Kosten tragen daher die VG-Werke und
die OG jeweils zur Hälfte (ca. 1.655,90€).Wöllstein - 10 - Ausgabe 43/2020
Aussprache Des Weiteren kam die Frage auf, auf welchem Stand die Rasengrabfel-
Herr Mann stellt den Ratsmitgliedern die o.g. Sache vor. Hierzu kam der auf dem Friedhof derzeit sind. Herr Bürgermeister Mann informiert
die Frage aus dem Rat, ob diese Untersuchung bereits dazu dient den den Rat darüber, dass Angebote eingeholt wurden und das Verfahren
Aushub im Anschluss abfahren zu können. Hierzu sind sich die Rats- läuft. Zudem teilte er mit, dass eine neue Satzung erstellt werden soll,
mitglieder einig, dass es vorher eine erneute Untersuchung geben die alles weitere, auch die Kosten, regelt.
muss. Des Weiteren kam das Thema Neubaugebiet in Bezug auf die Aus dem Rat kam zudem die Anfrage ein öffentlich zugängliches
verschiedenen Optionen der Umsetzung und den evtl. möglichen WLAN Netzwerk zu installieren.
Aufkauf der Grundstücke auf. Die Ausführung wurde jedoch auf die Vor kurzem gab es eine Förderung diesbezüglich, die zurzeit aber
nächste Sitzung verschoben. nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Der Ortsgemein-
Beschlussvorschlag derat möchte diese Überlegung jedoch weiter im Auge behalten und
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Vergabe der Baugrunduntersu- gegebenenfalls in der Zukunft verschiedene WLAN Punkte in der Orts-
chung für das B-Plan-Verfahren „Am Kirchpfad“ an die Firma KERN gemeinde Eckelsheim installieren.
– geolabor aus Sprendlingen zu vergeben. Ebenso wird mitgeteilt, dass die bestellten Hundetoiletten geliefert
Abstimmungsergebnis wurden. Allerdings muss eine Arbeitsgruppe die endgültigen Stand-
Der Beschluss ergeht einstimmig mit 7 Ja-Stimmen. orte der Toiletten ausarbeiten.
TOP 3 Auftrag zu einer Planung und prüffähigen Statistik für Aufgrund einiger Verstöße gegen die allgemeine Hundeanleinpflicht
Fluchtaußentreppe innerorts, wurde über eine Veröffentlichung der gültigen Satzung im
Dorfgemeinschaftshaus Amtsblatt diskutiert.
- Information, Beratung und Beschlussfassung - Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt
Sachdarstellung Ortsbürgermeister Rainer Mann den öffentlichen Teil der Sitzung um
Die Firma AI Pinto Metallbau & Montage Service hat ein Angebot für 20:52 Uhr.
einen Plan einer prüffähigen Statik einer Fluchtaußentreppe zum Brut-
tobetrag von 3.480,00€ eingereicht. Unterschriften:
Bürgermeister Mann schlägt vor, den Plan zunächst separat einzu- (Vorsitzender) (Schriftführer)
kaufen und weitere Angebote zur Ausführung des Treppenbaus ein-
zuholen.
Beschlussvorschlag
Der Rat möge die Firma AI Pinto Metallbau & Montage Service zur Pla-
nerstellung beauftragen und Angebote zur Ausführung bei verschie- Gau-Bickelheim
denen Firmen einholen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer
TOP 4 Auftrag Brandschutz Dorfgemeinschaftshaus Am Römer 4, 55599 Gau-Bickelheim
- Information, Beratung und Beschlussfassung - Tel. 06701/476, Fax 06701/1031
Sachdarstellung E-Mail: rathaus@gau-bickelheim.de
Herrn Bürgermeister Mann liegen zwei Angebote der Firma Hein Feu- Sprechstunden: Di. 16.00 - 18.00 Uhr, Do. 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung
erschutz, zum einen bezüglich Rauchmelder mit der entsprechenden Internet: www.gau-bickelheim.de
Vernetzung und zum anderen bezüglich neuer Feuerlöscher, vor. Der
Bruttoangebotspreis der Rauchmelder liegt bei 2.080,36€ und der
Feuerlöscher bei 758,81€.
Aussprache
Nichtamtliche Mitteilungen
Aus dem Rat kam die Frage auf, wie genau die Vernetzung funktio-
nieren wird und ob die Feuerwehr bei Alarm unverzüglich über diese
Vernetzung informiert wird.
Dies sollte laut Aussagen einiger Ratsmitglieder möglich sein. Nachruf
Zudem merkte ein Ratsmitglied an, dass bei Angebotsannahme Am 17. Oktober verstarb im Alter von 93 Jahren
ebenso Wartungsverträge abgeschlossen werden müssen.
Bürgermeister Mann führt fort und informiert den Rat über den Vor- Wilhelm Bunn
schlag, die Tür des Bürgermeisterbüros unter diesem Auftrag eben- Träger des Ehrenbriefes der Gemeinde Gau-Bickelheim
falls Brandsicher zu machen. Allerdings ist hier noch offen, welche Tür Träger des Verdienstordens der VG Wöllstein in Gold
benötigt wird. Demnach werden zunächst Angebote eingeholt und die Wilhelm Bunn war auf dem Höhepunkt seines Wirkens eine Ins-
Beschlussfassung bezüglich der Tür vertagt. titution in Gau-Bickelheim.
Beschlussvorschlag
Herr Bürgermeister Mann möge sich bei der Firma Hein über die Als Vater von 4 Kindern und Inhaber eines landwirtschaftlichen
Vernetzung der Rauchmelder informieren. Der Ortsgemeinderat Vollerwerbsbetriebes nach heutigen Gesichtspunkten eigentlich
beschließt die Angebote der Firma Hein Feuerschutz anzunehmen. voll ausgelastet, nahm er sich trotzdem die Zeit für sein großes
Beschluss Engagement für die Dorfgemeinschaft. Neben seinem Eintreten
Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung für den landwirtschaftlichen Berufsstand u. A. als Vorstand im
TOP 5 Auftrag Fluchttür Ratssaal Wasser- und Bodenverband seit dessen Gründung, galt den
- Information, Beratung und Beschlussfassung - Geschicken der Ortsgemeinde sein großes Interesse.
Sachdarstellung Von 1960 bis 1994 war er die sagenhafte Zeit von 34 Jahren
Die Ortsgemeinde Eckelsheim hat für die geplante Fluchttür im Rats- ununterbrochen im Ortsgemeinderat, davon 5 Jahre als 1. Bei-
saal des Dorfgemeinschaftshauses ein Angebot erhalten. geordneter.
Das Angebot reichte Herr Jürgen Graf ein. Die Interessen seiner Gemeinde im Verbandsgemeinderat ver-
Nach kurzer Aussprache einigt sich der Rat darauf, den Umfang und trat er ebenfalls über Jahrzehnte. In diesen vielen Jahren wurden
den Preis der Arbeiten in der nächsten Sitzung zu beschließen, den richtungsweisende Entscheidungen zum Wohle der Ortsge-
Auftrag als solches jedoch direkt an Herrn Graf zu vergeben. meinde und auch der Verbandsgemeinde getroffen.
Beschlussvorschlag
Herr Ortsbürgermeister Mann schlägt vor, Herrn Graf den Auftrag zu Als Ausgleich für das kräftezehrende kommunalpolitische Enga-
erteilen. gement, galt sein Interesse aber auch der Musik. Für seinen
Beschluss Verein, die kath. Kirchenmusik, lebte er und war dessen Vorsit-
Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. zender von 1958 bis 1983, über 25 Jahre. Was das heißt weiß
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen jeder, der schon einmal in einem Vereinsvorstand war.
Herr Bürgermeister Mann informiert den Rat darüber, dass der Spiel- Mit Wilhelm Bunn verliert die Ortsgemeinde einen engagierten
platz mit neuen Hackschnitzeln versehen wurde. Streiter für die Dorfgemeinschaft und einen wertvollen Men-
Die Firma Stein aus Wonsheim hat den Anschluss der Weihnachts- schen.
baumbeleuchtung überprüft und teilweise ausgebessert, sodass
In Dankbarkeit und Trauer nehmen wir Abschied. Wir werden
diese nun ohne Bedenken weiter genutzt werden kann.
ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl
Allerdings wurde im Rat über eine neue Weihnachtsbaumbeleuchtung
gilt seiner Ehefrau, seinen Kindern und Enkeln.
diskutiert, die eventuell mit LED Lichtern und einer Schaltuhr versehen
ist. Für die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim
Darüber wird allerdings in einer anderen Sitzung entschieden. Jürgen Vollmer
Ebenso teilte Herr Bürgermeister Mann mit, dass Frau Ulrike Zimmer Ortsbürgermeister
aus dem Kulturausschuss zurückgetreten ist und Herr Heiko Becker
sein Amt als 2. Beigeordneter niedergelegt hat. Er bedankte sich für Gau-Bickelheim, im Oktober 2020
die Zusammenarbeit und wünschte beiden weiterhin alles Gute.Wöllstein - 11 - Ausgabe 43/2020
68.326,87 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbe-
trag von - 2.094,47 € beschlossen.
Dem Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und deren Beigeordne-
Gumbsheim ten, soweit sie ihn vertreten haben, wurde für das Haushaltsjahr 2017
die Entlastung erteilt.
Der Ortsgemeinderat folgt damit der Empfehlung des Rechnungsprü-
Ortsbürgermeister Rudi Eich fungsausschusses, der nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt
Ahornstraße 32, 55597 Gumbsheim hat, dass
Tel. 06703/4303 oder 06703/629989 (privat) 1. der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Siefersheim zum
E-Mail: info@gumbsheim.de 31.12.2017 vermittelt, ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
Sprechstunde: mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Internet: www.gumbsheim.de
Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung.
2. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie die sie ergänzen-
Nichtamtliche Mitteilungen den Vorschriften, Satzungen und sonstigen örtlichen Bestimmun-
gen nicht festgestellt wurden.
Der Jahresabschluss sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungs-
ausschusses liegen gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz in der Zeit von Freitag, 23.10.2020 bis einschließlich
Donnerstag, 05.11.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599
Gau-Bickelheim, Zimmer 1.06 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Siefersheim, 12.10.2020
Dorferneuerung Gumbsheim
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ATIONEN FÜR HAUS- UND GRUNDSTÜCKSBESITZER Ortsbürgermeisterin
Planen Sie ein Bauvorhaben, das ein Gebäude im alten Ortskern oder ein landwirtscha�liches Gebäude
betri�? Möchten/müssen Sie Ihr Haus umfassend sanieren? Oder wollen Sie gar ein Geschä�, einen
Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb neu einrichten oder ausbauen?
Nichtamtliche Mitteilungen
Dann ist Ihr Vorhaben möglicherweise nicht nur für Sie persönlich, sondern auch für die Allgemeinheit von
Bedeutung. Zum Beispiel, weil Sie durch Umnutzung ein leerstehendes, altes Gebäude für das Ortsbild
erhalten, Arbeitsplätze schaffen oder die örtliche Grundversorgung sichern oder wiederherstellen.
Solche Projekte leisten einen Beitrag zur Erhaltung des Dorfes als eigenständigen Lebensraum und somit zur
Siefersheimer Kerb 2020
weiteren Entwicklung unserer Gemeinde und können daher aus Dorferneuerungsmi�eln des Landes und des
Bundes bezuschusst werden.
Im Rahmen der derzeit laufenden Erstellung eines Innenentwicklungskonzepts können sich alle Bürgerinnen
und Bürger,r die ihr Haus erneuern möchten, von einem Fachplaner des Büros Stadt-Land-plus beraten lassen.
r,
Hierfür stehen der Gemeinde zunächst 4 Beratungen zur Verfügung.
Beratung ist das A und O
Die Planer geben Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommt man also
Tipps, die bares Geld wert sein können.
T emen kann ich mich beraten lassen?
Über welche Th
Die Beratung umfasst – je nach Bedarf – technische, gestalterische und/oder konstruk�ve Probleme bei
Sanierungs-, Renovierungs- oder Umgestaltungsmaßnahmen, einem Neubau im Ortskern und auch bei der
Gestaltung privater Außenanlagen. Sie umfasst insbesondere Hinweise zu möglichen Fördermi�eln aus
rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogramm. Dort beträgt der Zuschuss bei umfassenden und besonders
ortbildwirksamen Maßnahmen bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 EUR.
W e muss ich vorgehen?
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Den Beratungswunsch bi�e bis 22.11.2020 per E-Mail bei Herr Ortsbürgermeister Rudi Eich
(info@gumbsheim.de) oder Büro Stadt-Land-plus (beratung.gumbsheim@stadt-land-plus.de) anmelden.
W e und wo erf
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folgt die Beratung?
Das beau�ragte Büro wird dann zeitnah einen Te
T rmin mit Ihnen vereinbaren. Die rund einstündige Beratung
erfolgt am Beratungsobjekt und schließt - je nach Notwendigkeit und Wunsch - die schri�liche und/oder
zeichnerische Darstellung ein.
Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot
Ortsbürgermeister Rudi Eich, die Beigeordneten und der Gemeinderat von Gumbsheim
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit März diesen Jahres bestimmt die Corona Pandemie unser Leben.
Viele Feste und Veranstaltungen mussten zum Schutz unserer Bür-
gerinnen und Bürger ausfallen. Aktuell steigen die Infektionszahlen
weiter an. Auch wenn es zusehends schwerer fällt, die Einhaltung von
Maskenpflicht und Abstandregeln ist wichtiger denn je.
Mit Rücksicht auf unser aller Gesundheit haben wir uns seitens der
Ortsgemeinde dazu entschlossen, in diesem Jahr keine traditionelle
Feier zur unserer Martini Kerb auszurichten. Auch wenn uns diese Ent-
Siefersheim scheidung nicht leicht gefallen ist: In diesem Jahr wird unser Ker-
beplatz leer bleiben.
Dennoch möchten wir, unter Einhaltung aller Corona Schutzmaßnah-
men, die Kerbetage am 7. und 8. November ein klein wenig feiern.
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder Unter Einhaltung aller gültigen Vorgaben wird es kleine Aktionen
Gemeindeverwaltung Wonsheimer Straße 11, 55599 Siefersheim, geben. Unsere Kerbejugend und die Vereinsvertreter haben sich eini-
Tel. 06703 1536 (Gemeindebüro ) oder 06703 2627 (priv.) ges einfallen lassen um die Kerbetage Corona- konform zu begehen.
oder Tel. 06703 302-0 (VG Wöllstein), E-Mail: info@siefersheim.de, Das „alternative Kerbeprogramm“ mit allen Angeboten wird Ende
Sprechstunde: donnerstags 18.00 - 19.30 Uhr Oktober veröffentlicht.
Internet: www.siefersheim.de Am 8. November, Kerbesonntag möchten wir Sie mit 2 Aktionen über-
raschen. Am Sonntagmorgen ab 10:00 Uhr liefern wir Ihnen eine indi-
viduell für Sie gefüllte Kerbetasche zu Ihnen an die Haustür.
Amtliche Bekanntmachungen Auch auf den Sonntagskuchen brauchen Sie nicht zu verzichten. Ab
14:00 Uhr am Nachmittag versorgt Sie die evangelische Kirchenge-
meinde mit dem „mobilen Kirchenkaffee“.
Öffentliche Bekanntmachung der Bestellzettel zur Füllung der Kerbetasche und zum mobilen Kir-
chenkaffee kommen in die Haushalte oder sind bei der Ortsbürger-
Jahresrechnung 2017 der Ortsgemeinde meisterin erhältlich. Kontakt: Annerose Kinder, Mühlweg 2, Tel. 2627
Viele Akteure stehen für die Durchführung des alternativen Kerbeange-
Siefersheim gemäß § 114 GemO Abs. 2 botes im Corona- Jahr 2020 bereit. Machen Sie ordentlich Gebrauch
(Gemeindeordnung). davon. Feiern Sie Kerb mit uns auf eine ganz andere Weise und blei-
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 nach Prü- ben Sie weiter gesund!
fung, die Jahresrechnung 2017 der Ortsgemeinde Siefersheim zum Für die Ortsgemeinde Siefersheim
31.12.2017 mit der festgestellten Bilanzsumme von 4.812.622,43 Annerose Kinder
€ sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von OrtsbürgermeisterinSie können auch lesen