Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger

Die Seite wird erstellt Arno Schumann
 
WEITER LESEN
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Amtsblatt
                                                        26. Jahrgang
                                                        Spremberg, 21. September 2018
                                                        Nummer 11

für die Stadt Spremberg
Spremberger Anzeiger

               Seit mehr als 25 Jahren gibt es den „Spremberger Anzeiger“
                          als Amtsblatt für die Stadt Spremberg

  Lesen Sie weiter im Innenteil.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
2   | Spremberg                                                                                           Nr. 11/2018

         Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger,
                                  ein    außergewöhnlich     Überhaupt sind die Kameradinnen und Kameraden
                                  schöner, heißer und        geradezu in die historische Feuerwehrtechnik vernarrt.
                                  trockener       Sommer     Das wurde besonders beim Wettkampf der histori-
                                  neigt sich nun langsam     schen Handfeuerwehrspritzen deutlich. Es gibt einige
                                  dem Ende zu. Ich habe      dieser gut erhaltenen Exemplare in unseren Ortsweh-
                                  in diesem Sommer seit      ren. Beim Tag der offenen Tür hat Hornow den Pokal
                                  einiger Zeit wieder ein-   gewonnen, herzlichen Glückwunsch nochmals!
                                  mal persönlich unsere      Auch heute ist es sehr wichtig, unserer Feuerwehr, die
                                  Freibäder im Kochsa-       für unsere Bedingungen am besten geeignete Technik
                                  grund und in Schwarze      zur Verfügung zu stellen. Auch in diesem und in den
                                  Pumpe privat genutzt.      kommenden beiden Jahren sind dafür wieder erheb-
                                  Vielen ging es wie mir     liche Mittel im Haushalt eingeplant. Aber wie schon
                                  und meiner Familie,        erwähnt, ohne das Engagement der Kameraden wel-
    abends noch mal schnell ins Freibad zur Erfrischung      ches ja wie immer aus der Motivation wächst nützt
    oder einige Bahnen schwimmen, herrlich. Die Be-          die beste Technik nichts. Die Wehrführung der Stadt
    sucherzahlen sprechen da eine deutliche Sprache,         im engen Zusammenwirken mit den Ortswehrführern
    doppelt so viele Besucher wie im vorigen Jahr. Das       meisterte auch in diesem Jahr viele Herausforderun-
    zeigt uns, unsere Freibäder sind bei Einheimischen       gen.
    und Besuchern sehr beliebt. Die Stadt stellt Jahr für    Schon über 170 Einsätze sind bisher zu verzeichnen.
    Jahr erhebliche Haushaltsmittel für den Erhalt der       Nur einige besonders herausragende Geschehnis-
    Bäder zur Verfügung.                                     se: Zu Beginn des Jahres zwei schwere Brände, ein
    Aber Geld ist nicht alles. Ohne die Mitarbeiter der      Wohnhaus in Terpe und ein Gewerbebetrieb in Sp-
    Bäderbetriebe, die nicht nur die Badegäste immer         remberg, ein Einsatz im CCS, ein Wohnungsbrand in
    im Blick haben sondern auch die in die Jahre ge-         Trattendorf und besonders schlimm der Brand in ei-
    kommene Technik fit halten und ohne die freiwilligen     nem Mehrfamilienhaus in Schwarze Pumpe. Nur dem
    ehrenamtlichen Helfer, insbesondere von der Was-         entschlossenen Handeln der Kameraden ist es zu ver-
    serwacht, könnte der Betrieb nicht gewährleistet         danken, dass bei diesem Großbrand weitaus Schlim-
    werden. In vielen Gesprächen mit ihnen habe ich he-      meres verhindert wurde.
    rausgehört, dass es ihnen sehr wichtig ist, etwas für    Ich will auch hier in unserem Amtsblatt nochmals
    die Allgemeinheit zu tun. Diese Grundeinstellung ist     erwähnen, dass ein Bewohner dieses Hauses in der
    es, die mir immer wieder Bewunderung abverlangt.         Brandnacht zum Lebensretter wurde. Da gehört
    Besonders deutlich wird das auch bei unserer Frei-       schon viel Mut dazu, seinen Nachbarn aus einer lich-
    willigen Feuerwehr. 155 Jahre besteht sie nun schon      terloh brennenden Wohnung zu retten, die Erstversor-
    in Spremberg. Auch in einigen Ortsteilen, z. B. in       gung zu leisten und Hilfe zu holen.
    Terpe und Hornow wurden in diesem Jahr Jubilä-           In diesem heißen und trockenen Sommer hat die Frei-
    en der Freiwilligen Feuerwehr gefeiert; die Lieskau-     willige Feuerwehr Spremberg auch Unterstützung bei
    er Kameraden begehen am 29. September ihren              vielen Bränden außerhalb des Stadtgebietes geleistet.
    110. Jahrestag. Immer ist das Jubiläum auch mit ei-      In der Lieberoser Heide, im Tagebau Reichwalde, in
    nem Fest verknüpft. Auch das organisieren die Ka-        Treuenbrietzen und in Spreetal, immer waren die Ka-
    meradinnen und Kameraden für die Einwohner.              meradinnen und Kameraden zur Stelle, wenn sie ge-
    Am 8. September war Gelegenheit, sich beim Tag der       rufen wurden. Nicht nur die vielen Einsatzstunden, die
    offenen Tür einen Eindruck darüber zu verschaffen,       mit einer hohen körperlichen und psychischen Belas-
    wie hoch die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr        tung verbunden sind, werden ehrenamtlich geleistet,
    ist. Neben der Technik war der Schwerpunkt auf die       auch die Wartung der Technik, die theoretische und
    Nachwuchsarbeit gelegt. Es war beeindruckend zu          praktische Ausbildung kommt dazu.
    sehen, wie engagiert sich die Kinder und Jugendlichen    Ich bin stolz auf unsere Freiwillige Feuerwehr und be-
    auf ihren zukünftigen Dienst bei der Freiwilligen Feu-   danke mich im Namen aller Sprembergerinnen und
    erwehr vorbereiten. Daher gilt besonderer Dank den       Spremberger ganz herzlich für die tolle Arbeit, die ein
    Kameradinnen und Kameraden die eine so hervorra-         Aushängeschild für unsere Stadt ist.
    gende Arbeit mit den Kindern leisten, ehrenamtlich!      Vielleicht entscheidet sich ja der Eine oder Andere von
    Ich habe mich sehr darüber gefreut, als Kamerad          Ihnen auch für eine Mitarbeit bei der Freiwilligen Feu-
    Schmidt mich zu einer Fahrt mit dem historischen         erwehr, das wäre toll.
    Feuerwehrfahrzeug, einem von ihm liebevoll ge-
    pflegten G5, einlud. Das war ein richtig tolles Erleb-
                                                             Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!
    nis! Beeindruckt hat mich besonders mit welchem
    Kraftaufwand dieses Fahrzeug gesteuert werden
    muss. Da bekommt man nicht nur eine Ahnung von           Ihre Bürgermeisterin
    der Anstrengung sondern vor allen Dingen Respekt.        Christine Herntier
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 11/2018                                                                                                                                                             Spremberg |              3

 In dieser Ausgabe lesen Sie
 A) Amtliche Bekanntmachungen
 - 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2018                                                                                                              Seite 3
 - Richtlinie der Stadt Spremberg zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds in der Einkaufsinnenstadt                                                                             Seite 4
 - 21. Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe                                                                                                                    Seite 6
 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung                                                                              Seite 6
 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung                                                                              Seite 7
 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung                                                                              Seite 8

 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen                                                                                                                         Seite 9

 IMPRESSUM		 Amtsblatt für die Stadt Spremberg
 		Spremberger Anzeiger

 Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0
 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen:
 Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster),
 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt.
 Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 41,30 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden.
 Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,95 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,75 Euro pro Ausgabe oder zum
 Jahresabopreis von 24,50 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130
 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten)
 bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
 Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

                    32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2018
Am Mittwoch, dem 26.09.2018, findet um 14:00 Uhr in Sprem-                                       7.7   G/VI/18/0303 Richtlinie der Stadt Spremberg zur Ver-
berg, Ratssaal - Bürgerhaus, die 32. Sitzung der Stadtverord-                                                         leihung der Ehrenmedaille „Besondere
netenversammlung statt.                                                                                               Verdienste für die Stadt Spremberg“
                                                                                                 7.8   G/VI/18/0305 Zukünftige konzeptionelle Ausrichtung
Tagesordnung                                                                                                          der Internetpräsenz der Stadt Sprem-
                                                                                                                      berg und ihrer Stadtverwaltung
Öffentlicher Teil                                                                                7.9   G/VI/18/0307 Lärmaktionsplanung Stufe 3 - Selbstbin-
1.                             Formalien                                                                              dungsbeschluss
1.1                            Feststellung der Beschlussfähigkeit                               7.10 G/VI/18/0290 Vergabe Planungsleistung „Quartiersbe-
1.2                            Bestätigung der Tagesordnung (öffentli-                                                trachtung Innenstadt“
                               cher Teil)                                                        7.11  G/VI/18/0320 Ersatzneubau der Brücke “Wilhelmstal“
1.3                            Bestätigung     des     Protokolls  vom                                                einschließlich Durchlass
                               04.07.2018 (öffentlicher Teil)                                    8.                   Fragestunde für Stadtverordnete
2.                             Behandlung von Personalfragen                                     9.                   Sonstiges
3.                             Bericht der Stadtverwaltung                                       Nichtöffentlicher Teil
4.                             Aussprache zum Bericht
                                                                                                 10.                  Formalien
5.                             16.30 Uhr Fragestunde für Einwohner
                                                                                                 10.1                 Bestätigung der Tagesordnung (nicht öf-
6.       G/VI/18/0312          Einbringung des Doppelhaushaltes der
                                                                                                                      fentlicher Teil)
                               Stadt Spremberg für die Jahre 2019/2020
                                                                                                 10.2                 Bestätigung      des   Protokolls    vom
7.                             Beschlussfassung
                                                                                                                      04.07.2018 (nicht öffentlicher Teil)
7.1      G/VI/18/0280          Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Aufstel-
                                                                                                 11.   G/VI/18/0321 Bericht eines Unternehmens
                               lungsbeschluss
                                                                                                 12.   G/VI/18/0313 Bericht eines kommunalen Unterneh-
7.2      G/VI/18/0282          Ergänzungssatzung „Bergstraße“ - Ab-
                                                                                                                      mens lt. Beschluss G/VI/17/0353
                               wägungsbeschluss
                                                                                                 13.                  Unterrichtung durch die Verwaltung
7.3      G/VI/18/0283          Ergänzungssatzung „Bergstraße“ - Sat-
                                                                                                 14.                  Anfragen an die Verwaltung
                               zungsbeschluss
                                                                                                 15.                  Beschlussfassung
7.4      G/VI/18/0284          Neubenennung einer Straße
                                                                                                 15.1 G/VI/18/0279 Besetzung der Stelle „Sachgebietsleiter/-
7.5      G/VI/18/0285          Bewerbung zur Ausrichtung des Festi-
                                                                                                                      in Kindertagesstätten und Schulen“
                               vals der Musik- und Kunstschulen des
                               Landesverbandes der Musik- und Kunst-                             16.                  Sonstiges
                               schulen (VdMK) des Landes Branden-                                Spremberg, den 13.09.2018
                               burg - „Sound City 2020“ vom 26.06. –                             Christine Herntier
                               28.06.2020 in Spremberg                                           Bürgermeisterin
7.6      G/VI/18/0286          9. Änderung des Flächennutzungsplanes
                               der Stadt Spremberg - Billigungs- und
                               Offenlagebeschluss
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
4    | Spremberg                                                                                                      Nr. 11/2018

        Richtlinie der Stadt Spremberg zur                         -   Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
     Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds                             Veranstaltungen, Straßenfeste, Aktionstage, Ausstellungen,
                                                                       Freizeitaktivitäten für Kinder, Flyer, etc.
             in der Einkaufsinnenstadt
Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie 2015           -   Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes
(StBauFR 2015) des Ministeriums für Infrastruktur und Landes-          Lichtkonzepte, Beschilderungen, Bepflanzungen, Stadtmo-
planung (MIL) vom 26.10.2015 richtet die Stadt Spremberg in-           biliar, Spielgeräte, etc.
nerhalb der „Einkaufsinnenstadt“ einen Verfügungsfonds zur             Zweckbindung: Wirtschaftsgüter haben eine Zweckbin-
Aufwertung und Attraktivierung der Spremberger Innenstadt ein.         dungsfrist von 10 Jahren ab Fertigstellung der Maßnahme.

1     Förderungszweck                                              5      Art und Umfang der Förderung
2     Rechtsgrundlagen                                             Der Verfügungsfonds stellt jährlich ein Budget bereit. Die Höhe
3     Geltungsbereich                                              des Verfügungsfonds richtet sich nach den bis zum Jahres-
4     Gegenstand der Förderung                                     beginn eingebrachten privaten Mitteln sowie den bewilligten
5     Art und Umfang der Förderung                                 Stadtumbaumitteln. Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer
6     Antragsverfahren                                             Zuschuss gewährt.
7     Entscheidungsgremium                                         Werden mit der beantragten Maßnahme Einnahmen erzielt, erfolgt
8     Entscheidungskriterien                                       die Ermittlung des Förderbetrages nach Abzug der Einnahmen
9     Ausschlusskriterien                                          aus der Berechnung der verbleibenden förderfähigen Kosten.
10    Ergänzende Vorschriften                                      Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel aus dem
11    Geltungsdauer                                                Verfügungsfonds besteht nicht.
      Anlage 1: Geltungsbereich „Verfügungsfonds                   6        Antragsverfahren
      Einkaufsinnenstadt“                                          Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen.
      Anlage 2: Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“                     Die Anträge sind beim Citymanagement (Büroräume der ASG
1          Förderungszweck                                         GmbH, Lange Str. 18), bei der Stadt Spremberg oder auf der
In der „Einkaufsinnenstadt“ soll im Rahmen einer finanziellen      Internetseite www.stadt-spremberg.de erhältlich und in schrift-
Förderung, privates Engagement und Vermögen für die Stär-          licher Form vollständig ausgefüllt beim Citymanagement ein-
kung, Aufwertung und Entwicklung der Spremberger Innen-            zureichen.
stadt eingesetzt werden. Das Instrument des Verfügungsfonds        Durch das Citymanagement erfolgt eine fachliche Vorprüfung
soll einen zusätzlichen und wesentlichen Beitrag zur Steige-       mit einer schriftlichen Stellungnahme und einer Empfehlung zur
rung der Attraktivität der zentralen Innenstadt sowie zur Sta-     Höhe des Zuschusses. Anschließend übergibt es diese zusam-
bilisierung der innerstädtischen Einzelhandelseinrichtungen        men mit dem Antrag dem „Entscheidungsgremium Innenstadt“
leisten. Durch den Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich ab-    zur Beratung und Abstimmung. Die Stadt Spremberg erteilt ei-
geschlossene und öffentlichkeitswirksame Projekte, Aktionen        nen Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
und Maßnahmen (ohne Folgekosten) angestoßen und umge-              Bis spätestens zwei Monate nach Fertigstellung bzw. Ab-
setzt werden und damit die Mitwirkung engagierter Innenstadt-      schluss der bewilligten Maßnahme sind durch den Antragsteller
akteure gestärkt werden. Die geförderte Maßnahme muss im           die Rechnungen mit Zahlungsnachweisen sowie das ausgefüll-
Einklang mit der StBauFR 2015 des MIL, des Integrierten Stadt-     te (mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene) Abrechnungsfor-
entwicklungskonzeptes (INSEK), der Stadtumbaustrategie und         mular beim Citymanagement einzureichen. Werden Einnahmen
dem Einzelhandelskonzept stehen.                                   erzielt, sind diese konkret nachzuweisen. Nach Eingang und
                                                                   Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller eine Mitteilung
Der Verfügungsfonds setzt sich aus Stadtumbaumitteln sowie         zur Auszahlung der festgesetzten Fördermittel. Anschließend
privaten Mitteln (finanzielle Mittel aus der Wirtschaft, von Im-   werden die Mittel durch die Stadt Spremberg im Erstattungs-
mobilien- und Standortgemeinschaften, Spenden etc.) zusam-         verfahren an den Antragsteller ausgezahlt.
men. Der Anteil der privaten Mittel beträgt mindestens 50 %.
So sollen weitere Akteure und finanzielle Mittel für die Innen-    7         Entscheidungsgremium
stadtentwicklung gewonnen werden.                                  Das „Entscheidungsgremium Innenstadt“ bildet einen Quer-
                                                                   schnitt der für die Innenstadtentwicklung maßgebenden Akteu-
2        Rechtsgrundlagen                                          re. Es setzt sich konstituierend wie folgt zusammen:
Grundlage zum Einsatz der Städtebaufördermittel bilden fol-        - ein/e Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
gende Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung:
                                                                   - ein/e Vertreter/in des City Werbering Spremberg e. V.
- Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Brandenburg             - ein/e Vertreter/in der Spremberger Tourist-Information
- Zuwendungsbescheid im Teilprogramm Aufwertung des                - der/die City-Manager/-in
   Stadtumbaus                                                     - ein/e Vertreter/in der Stadt Spremberg
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)                    Die Zusammensetzung kann durch Mehrheitsbeschluss des
- Stadtumbaustrategie                                              Entscheidungsgremiums verändert oder ergänzt werden.
- Umsetzungsplan STUB mit seinen Nebenbestimmungen                 Das Entscheidungsgremium erarbeitet zu Beginn jeden Jahres
- Einzelhandelskonzept                                             einen Jahresarbeitsplan. In diesem werden die Maßnahmen
3           Geltungsbereich                                        dem Grunde und der Kostenhöhe nach festgelegt.
                                                                   Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums kommen auf Ein-
Der Geltungsbereich ist durch den zentralen Versorgungsbe-
                                                                   ladung des Citymanagements bei Bedarf zusammen, um über
reich Einkaufsinnenstadt, der innerhalb der Stadtumbaukulisse
                                                                   die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Die Entscheidung
liegt, definiert. Er ist in dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1)
                                                                   erfolgt durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Ent-
dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Richtlinie.
                                                                   scheidungsgremiums. Der Tagungszeitraum sollte mindestens
4       Gegenstand der Förderung                                   in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden.
                                                                   Sind Mitglieder des Entscheidungsgremiums selbst Antragstel-
Es sollen Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, die ei-
                                                                   ler, sind sie in diesen Fällen nicht stimmberechtigt.
nen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen zur Innenstadtstär-
kung haben, öffentlichkeitswirksam sind und die Eigenbeteili-      8       Entscheidungskriterien
gung der Innenstadtakteure aktiviert und stärkt.                   Für die Bewertung von Anträgen werden folgende Kriterien he-
Gefördert werden folgende Projekte:                                rangezogen:
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 11/2018                                                                                                      Spremberg |   5

1.   Lagekriterium                                                -    Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden
     Die zu fördernde Maßnahme sollte innerhalb des Geltungs-     -    Pflichtaufgaben der Stadt Spremberg
     bereiches liegen/durchgeführt werden. (siehe Anlage 1:
     Plan des Geltungsbereiches)                                  10         Ergänzende Vorschriften
2.   Entwicklungskriterium                                        Der Antragsteller hat vor Beginn der Maßnahme alle erforderli-
     Die Maßnahme muss den Zielen des INSEK, der Stadtum-         chen Genehmigungen einzuholen und ist verpflichtet, die damit
     baustrategie und des Einzelhandelskonzeptes entsprechen      verbundenen Auflagen zu beachten und einzuhalten.
     und einschlägige, positive Auswirkungen auf die Entwick-     Bei einem beantragten Finanzvolumen von mehr als 500 € (net-
     lung der Innenstadt insbesondere in einem der folgenden      to) sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und
     Punkte haben:                                                einzureichen.
     - Aufwertung des öffentlichen Raumes                         In Ausnahmefällen können Vorhaben, welche sich außerhalb
     - Imageaufwertung und Identifikationsförderung               der räumlich festgelegten Förderkulisse aber innerhalb der
     - regionale Ausstrahlung                                     Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“ befinden (siehe Anlage 2) und
3.   Nachhaltigkeitskriterium                                     dem Förderungszweck dienen, bezuschusst werden.
     Die beantragten Fördermittel sind wirtschaftlich und spar-   Der Antragsteller ist mit Veröffentlichungen, Pressemitteilun-
     sam einzusetzen. Die Maßnahme muss eine nachweisbare         gen etc. zu der geförderten Maßnahme einverstanden. Bei Ver-
     nachhaltige Entwicklung/Verbesserung und einen Mehr-         öffentlichungen ist als Finanzierungsquelle „Verfügungsfonds
     wert für die Innenstadt bewirken. Sie sollte zur Bildung     Einkaufsinnenstadt“ anzugeben.
     selbsttragender Strukturen im Gebiet beitragen.              Die antragannehmende Stelle hat das Recht, die Antragsan-
4.   Zielgruppenkriterium                                         gaben, die Erfüllung der Voraussetzungen und Bestimmungen
     Die Maßnahme sollte mehrere Gruppen einbeziehen (Kin-        und sonstige für die Gewährung des Zuschusses bedeutsame
     der, Unternehmen, Eigentümer, Gewerbetreibende, Händ-        Faktoren des Antragstellers zu prüfen.
     ler usw.) und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen      Bei Nichteinhaltung bzw. -erfüllung der Zuwendungsvoraus-
     Akteuren ermöglichen bzw. verbessern. Die Maßnahme           setzungen sowie bei Verletzung sonstiger Förderbestimmun-
     soll möglichst viele verschiedene Zielgruppen ansprechen     gen sowie ungenügendem Nachweis der Verwendung ist der
     und zur Integration beitragen.                               Zuwendungsempfänger zur Rückzahlung der gewährten Zu-
                                                                  schüsse verpflichtet.
9        Ausschlusskriterien
Folgende Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert           11         Geltungsdauer
werden (nicht abschließend):
                                                                  Die Bestimmungen dieser Richtlinie treten am Tag nach ihrer
- Maßnahmen, die bereits öffentliche Fördermittel erhalten        Bekanntmachung in Kraft. Aufgrund der Geltungsdauer der
   oder anderweitig förderfähig sind                              StBauFR 2015 des Ministeriums für Infrastruktur und Landes-
- laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers            planung bis zum 31.12.2020 treten die Bestimmungen dieser
- Personalkosten des Antragstellers                               Richtlinie ebenfalls am 31.12.2020 außer Kraft. Sie gelten bis
- jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit         dahin unter der Voraussetzung, dass finanzielle Mittel zur Ver-
   der Maßnahme stehen (Finanzierungen, Bußgelder, Steuern,       fügung stehen und die Richtlinie des Landes Brandenburg zu-
   Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Zinsen, Hotelüber-          vor nicht aufgehoben oder geändert wird.
   nachtungen u. Ä.)
- mobiles Stadtmobiliar (Blumenkübel, Stühle u. Ä.)               Spremberg, den 13.07.18
- Entwicklungspflegekosten                                        Christine Herntier
- Instandhaltungskosten                                           Bürgermeisterin

                 Anlage 1: Geltungsbereich „Verfügungsfonds Einkaufsinnenstadt“
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
6   | Spremberg                                                                                                  Nr. 11/2018

                  Anlage 2: Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“

        21. Sitzung des Zweckverbandes                         Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines
                                                               Kassenkredites in Höhe 6 Mio. €.
         Industriepark Schwarze Pumpe                          Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze
                                                               Pumpe vom 24.05.2018 – nichtöffentlicher Teil
Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i. V. m.
                                                               Beschluss Nr. ZV/II/18/084 zum Gegenstand: Grunderwerb
    § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3
      der Verordnung über die Eigenbetriebe                    Beschluss Nr. ZV/II/18/085 zum Gegenstand: Abschluss
                                                               eines Vertrages
     der Gemeinden des Landes Brandenburg
         (Eigenbetriebsverordnung – EigV)                           Bekanntgabe des Ergebnisses der
Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze               Grenzermittlung und der Abmarkung*)
Pumpe vom 24.05.2018 – öffentlicher Teil
                                                                      von Grenzen durch Offenlegung
Beschluss Nr. ZV/II/18/081 zum Gegenstand: Aufhebung
                                                               Vermessungsbüro Dieter Rosnau
Beschluss Nr. ZV/II/17/069 zum Gegenstand Wirtschafts-
                                                               Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
plan 2018
                                                               August-Bebel-Straße 16
Der Beschluss Nr. ZV/II/17/069 zum Gegenstand Wirtschafts-     03130 Spremberg
plan 2018 wird aufgehoben.                                     Die Grenzen des Flurstücks 91, Flur 3, Gemarkung Hornow,
Beschluss Nr. ZV/II/18/082 zum Gegenstand: Wirtschafts-        Gemeinde Spremberg,
plan 2018
                                                               An der L 48 sind vermessen worden.
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß Verbandssat-
                                                               - Im Grenztermin am 14.12.2017 war Gelegenheit, sich über
zung § 9 Pkt. 2 den Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes
                                                                  das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen
Industriepark Schwarze Pumpe gemäß beiliegender Anlage 1.
                                                                  Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest-
Beschluss Nr. ZV/II/18/083 zum Gegenstand: Südliche Er-           stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzuge-
weiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe innerhalb             ben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Be-
des Geltungsbereiches des Zweckverbandes                          vollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss
Zur Vorbereitung der nachhaltigen und zukunftsfähigen Ent-        teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr
wicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe wird der Ver-          Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nach-
bandsvorsteher beauftragt, mit der Erstellung eines Flächen-      gewiesen.
konzeptes die medienseitige Erschließung und verkehrliche         Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen
Anbindung zunächst nur im Bereich des gegenwärtigen Gel-          Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009
tungsbereiches des Zweckverbandes Industriepark Schwarze          (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset-
Pumpe zu untersuchen. Darin eingeschlossen sind die Auswei-       zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb
sung von Kompensationsflächen und die Ableitung eines Grob-       durch Offenlegung
konzeptes für die Abgrenzung möglicher Nutzungen.              - das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt.
In einem zweiten Schritt besteht die Option der Erweiterung    - die vorgenommene Abmarkung bekannt.
                                                                  Einwendungen gegen die Grenzermittlung
über die Grenze des Geltungsbereiches des Zweckverbandes
                                                                  Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie inner-
Industriepark Schwarze Pumpe hinaus, die vorgenannten Un-
                                                                  halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Ein-
tersuchungen weiterzuführen.
                                                                  wendungen erheben.
Beschluss Nr. ZV/II/18/086 zum Gegenstand: Aufnahme               Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn
eines Kassenkredites zur Vorfinanzierung als Erstattung           innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
bewilligten Fördermitteln                                         keine Einwendungen erhoben wurden.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 11/2018                                                                                                      Spremberg |   7

    Rechtsbehelfsbelehrung                                            Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen
    Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie                Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009
    innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist          (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset-
    Widerspruch erheben.                                              zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb
    Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung           durch Offenlegung
    und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Ab-         -   das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt.
    markung/en sind bei:                                          -   die vorgenommene Abmarkung bekannt.
    Vermessungsbüro Dieter Rosnau                                     Einwendungen gegen die Grenzermittlung
    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur                        Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie inner-
    August-Bebel-Straße 16                                            halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Ein-
    03130 Spremberg                                                   wendungen erheben.
    schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.                    Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn
Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der           innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle-            keine Einwendungen erhoben wurden.
gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der                Rechtsbehelfsbelehrung
Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018.                                   Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie
                                                                      innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
                                                                      Widerspruch erheben.
                                                                      Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung
                                                                      und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Ab-
                                                                      markung/en sind bei:
                                                                      Vermessungsbüro Dieter Rosnau
                                                                      Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
                                                                      August-Bebel-Straße 16
                                                                      03130 Spremberg
                                                                      schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                                  Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der
                                                                  Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle-
                                                                  gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der
                                                                  Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018.

     Bekanntgabe des Ergebnisses der
    Grenzermittlung und der Abmarkung*)
       von Grenzen durch Offenlegung
Vermessungsbüro Dieter Rosnau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
August-Bebel-Straße 16
03130 Spremberg
Die Grenzen des/der*) Flurstücks(e)*) 95, Flur 3, Gemarkung
Hornow, Gemeinde Spremberg, An der L 48
sind vermessen worden.

-   Im Grenztermin am 14.12.2017 war Gelegenheit, sich über
    das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen
    Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest-
    stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben.
    Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmäch-
    tigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenom-
    men. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine
    Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
8    | Spremberg                                                                                                    Nr. 11/2018

          Bekanntgabe des Ergebnisses                              •   das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt.
    der Grenzermittlung und der Abmarkung*)                        •   die vorgenommene Abmarkung bekannt.

         von Grenzen durch Offenlegung                             Einwendungen gegen die Grenzermittlung
                                                                   Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Dieter Rosnau                           eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur                         erheben.
August-Bebel-Straße 16                                             Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn in-
03130 Spremberg                                                    nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine
Die Grenzen des/der*) Flurstücks(e)*) 63/2, Flur 2, Gemarkung      Einwendungen erhoben wurden.
Spremberg, Gemeinde Spremberg, Lage: Erlengrund 9 sind
                                                                   Rechtsbehelfsbelehrung
vermessen worden.
                                                                   Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie in-
•    Im Grenztermin am 04.05.2018 war Gelegenheit, sich über       nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Wider-
     das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen        spruch erheben.
     Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest-     Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung
     stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzuge-          und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmar-
     ben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Be-          kung/en sind bei:
     vollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss      Vermessungsbüro Dieter Rosnau
     teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr           Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
     Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nach-      August-Bebel-Straße 16
     gewiesen.                                                     03130 Spremberg
     Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen          schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
     Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009               Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der
     (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset-   Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle-
     zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb   gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der
     durch Offenlegung                                             Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 11/2018                                                                                                Spremberg |       9

 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen                        -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Grau-     Seite 13
 und Informationen                                                 stein
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lies-     Seite 13
 -    Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg         Seite 9
                                                                   kau
 -    Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im       Seite 9
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers               Seite 13
      Jahr 2018
                                                                   von Haidemühl
 -    Fundverzeichnis                               Seite 10
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Selles-   Seite 13
 -    Einreichung von Anträgen zur Sonntagsöff-     Seite 11       sen
      nung im Jahr 2019
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von           Seite 13
 -    Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen    Seite 11       Schwarze Pumpe
 -    Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Spiel-    Seite 11   -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe     Seite 13
      und Bolzplätze in der Stadt Spremberg
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers               Seite 13
 -    Stellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d)   Seite 12       von Wadelsdorf
      im Gebäudemanagement
                                                               -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Weskow    Seite 13
 -    Betreiber für Spremberger Wochenmarkt ge-     Seite 12
                                                               -   Sprechstunde des Vorsitzenden des Aus-        Seite 14
      sucht
                                                                   schusses für Bildung, Kultur, Sport und So-
 -    Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgen-      Seite 12       ziales
      des Grundstück im Stadtgebiet Spremberg
      - Heinrichstraße 16 - zu verkaufen                       Bereitschaftsdienste                               Seite 14
 -    Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgendes    Seite 12   Was - Wann - Wo                                    Seite 14
      Grundstück im Spremberger Ortsteil Terpe -               Informationen aus Kirchen und                      Seite 17
      Dorfstraße 1 - zu veräußern                              Glaubensgemeinschaften
 -    Sprechstunde bei Bürgermeisterin              Seite 13   Vereine und Verbände haben das Wort               Seite 21
      Christine Herntier                                       Verschiedenes                                     Seite 31

                                  Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg
Zu seltenen Ehejubiläen (60 Jahre – „Diamantene Hochzeit“;     Da die Eheschließungen grundsätzlich nicht zentral er-
65 Jahre – „Eiserne Hochzeit“; 70 Jahre – Gnadenhochzeit; 75   fasst sind, bittet die Stadt Spremberg darum, dass Ver-
Jahre Kronjuwelenhochzeit) werden dem Jubelpaar die Glück-     wandte bzw. Bekannte – sofern eine Gratulation vom Ju-
wünsche der Stadt Spremberg überbracht. Die Gratulationen      belpaar gewünscht wird – rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor
erfolgen durch die Bürgermeisterin und in den Ortsteilen ge-   dem Festtag) die entsprechenden Angaben zu den betref-
meinsam mit dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin.        fenden Ehejubiläen dem Büro der Bürgermeisterin mittei-
                                                               len (Tel.: 03563 340-102).

                          Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im Jahr 2018

Gremium                                              Ort                                 Beginn       Termine 2018
Stadtverordnetenversammlung (SVV)                    Ratssaal im Bürgerhaus              14.00 Uhr    26.09., 07.11., 05.12.
Hauptausschuss (HA)                                  Ratssaal im Bürgerhaus              18.00 Uhr    19.11.
Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS)       Grundschule „Geschwister Scholl“    18.00 Uhr    15.10.
                                                     Schwarze Pumpe (Aula)
                                                     Ratssaal im Bürgerhaus              18.00 Uhr    12.11.
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKSS)    Ratssaal im Bürgerhaus              18.00 Uhr    17.10.
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)                     Ratssaal im Bürgerhaus              18.15 Uhr    09.10.
Ortsbeirat Cantdorf                                  Kindertagesstätte                   18.00 Uhr    21.11.
Ortsbeirat Graustein                                 „Alte Schule“                       19.00 Uhr    05.11.
Ortsbeirat Groß Luja                                 Sportlerheim                        19.00 Uhr    11.10., 06.12.
Ortsbeirat Haidemühl                                 Dorfgemeinschaftshaus               18.00 Uhr    25.09., 20.11.
Ortsbeirat Hornow                                    Gemeindezentrum                     18.30 Uhr    27.11.
Ortsbeirat Lieskau                                   Dorfgemeinschaftshaus               18.00 Uhr    06.11.
Ortsbeirat Schönheide                                Gemeindeversammlungsraum            18.00 Uhr    15.11.
                                                     Teichstraße
Ortsbeirat Sellessen                                 Büro Ortsvorsteher                  18.30 Uhr    27.11.
Ortsbeirat Schwarze Pumpe                            Grundschule „Geschwister Scholl“    18.00 Uhr    08.11.
Ortsbeirat Terpe                                     Schwausch - Getränkequelle          19.00 Uhr    14.11.
Ortsbeirat Trattendorf                               Behindertenwerk GmbH                18.00 Uhr    27.09., 22.11.
Ortsbeirat Türkendorf                                Dorfgemeinschaftshaus Türkendorf    19.00 Uhr    24.09., 12.11.
Ortsbeirat Wadelsdorf                                Gemeindebüro Wadelsdorf             18.00 Uhr    29.11.
Ortsbeirat Weskow                                    Feuerwehrgerätehaus                 18.00 Uhr    03.12.
Gemeinsame Ortsbeiratssitzung                        Ratssaal im Bürgerhaus              18.30 Uhr    13.11.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
10 | Spremberg                                                                                                        Nr. 11/2018

                                                       Fundverzeichnis
Stand: 10.09.2018

Reg. Nr.   Fundtag    Fundsachen                                                        Fundort
094/18     12.03.18   3 Schlüssel an einem gelben Band, „ADAC Drive“                    Spremberg, Karlstr.
098/18     26.03.18   Autoschlüssel „Toyota“                                            Norma Spremberg
099/18     26.03.18   schwarze Schlüsseltasche ohne Schlüssel, jedoch mit Geld          Norma Spremberg
103/18     03.05.18   Karabinerhaken mit 5 Schlüsseln und einer Ente                    Marktplatz Spremberg
107/18     13.05.18   einzelner Sicherheitsschlüssel m. grauem Plastekopf an einem      Spielplatz Lustgartenstraße
                      Schlüsselband „Spreewald“ sowie einem roten Lederanhänger         Spremberg
112/18     keine      2 Sicherheitsschlüssel an einem                                   Übergabe durch Polizei
           Angabe     Schwarzen Schlüsselband
           möglich    „DREWAG“ sowie einem kleinen Taschenmesser
113/18     19.05.18   Skoda-Autoschlüssel                                               Bullwinkel, Spremberg
116/18     30.05.18   Schlüsselbund m.                                                  ALDI-Parkplatz, Spremberg
                      6 Sicherheitsschlüsseln
117/18     30.05.18   Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln an schwarzer Schlüsseltasche         Fleischerei Kadach, Georgenstr.,
                                                                                          Spremberg
124/18     14.07.18   Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln mit roter, grüner u. schwarzer Kappe Spremberg, Jägerstraße
130/18     11.08.18   2 Sicherheitsschlüssel                                              Marktplatz Spremberg,
                      (Aufschrift des einen Schlüssels:                                   während des Heimatfestes
                      „Schlüsseldienst Cottbus“
134/18     16.08.18   2 Schlüssel                                                         Spremberg, Lange Str., Höhe Blumenla-
                                                                                          den Kiebach
135/18     17.08.18   Schlüsselring mit Kette am Karabinerhaken mit 5 Schlüsseln          Spremberg, Dresdener Str. 6
139/18     31.08.18   Schlüsselbund mit 3 Sicherheits-Schlüsseln sowie einem kleinen Volksbank Spremberg
                      silberfarbenen Kettchen mit einem
                      Metalldreieck
100/18     22.03.18   schwarze Kinderjacke mit Kapuze                                     CCS Spremberg
105/18     23.04.18   hellblaue Kinderjacke mit leuchtend grünem Plaste-Reißverschluss, Kieferorthopädie Spremberg,
                      Gr. 134/140                                                         Gerberstr.
096/18     15.03.18   Handy „Samsung“ (rosé), Handyhülle mit Blumen und StrasssteinenSpremberg, Parkhaus Sparkasse
111/18     keine      Handy „Samsung“ (weiß)                                              Übergabe durch Polizei
           Angabe
           möglich
127/18     27.07.18   Handy „Huawei“ (schwarz)                                            Spremberg, An der Spree/Skaterbahn
133/18     11.08.18   Handy „Apple“ (goldfarben)                                          Spremberg, Schwanenteich,
                                                                                          während des Heimatfestes
138/18     18.08.18   Handy „Samsung“ (schwarz)                                           „Deichmann“ Spremberg
121/18     02.07.18   Herrenbrille                                                        Dienst-PKW (Ford) der Stadtverwaltung
123/18     17.07.18   Sonnenbrille (Metallrahmen)                                         Drebkauer Straße, Spremberg
129/18     11.08.18   Brille, anthrazitfarbener ovaler Metallrahmen                       Spremberg, Bullwinkel (Cocktailbar)
                                                                                          während des Heimatfestes
136/18     20.08.18   Damenbrille der Marke „Versage“                                     Spremberg, Paul-Thomas-Str.
141/18     06.09.18   Damenbrille, goldfarbener Metall-                                   Spremberger Wochenmarkt, vor Bäcke-
                      Rahmen; Bügel: vorderer Teil rosagoldfarbenes Metall, hinterer Teil reiwagen
                      Kunststoff (bräunlich)
109/18     22.04.18   Damenhandtasche                                                     Zedlitzstraße, Spremberg
108/18     10.04.18   Drohne 2.4 G (weiß)                                                 im Wald in der Nähe der Schule im Wie-
                                                                                          senweg
110/18     keine      Navigationsgerät, Marke: Becker                                     Übergabe durch Polizeipräsidium
           Angabe
           möglich
120/18     29.06.18 2 PKW-Rückleuchten, 1 Blinkleuchte und Befestigungsmaterial         Spremberg, Pfortenplatz
122/18     Feb. 2017 Lautsprecher BOSE                                                  Turnhalle der Heidegrundschule
                                                                                        OT Sellessen
106/18     10.05.18   Geldbeutel, Inhalt: 20,00 €-Schein, und weitere div. Dinge        auf einer Bank an der Spree
128/18     28.07.18   Bargeld                                                           Waldfriedhof Spremberg,
                                                                                        Wasserstelle an den alten Urnengräbern
132/18     12.08.18   schwarzes Portmonee „Marc Picard“ mit Bargeld                     Spremberg, auf dem Rummel
                                                                                        während des Heimatfestes
101/18     21.06.17   28er Damenfahrrad „Ben Tucker“, weinrot                           Sicherstellung durch Polizei
102/18     15.04.18   28er Damenfahrrad „Hercules“, silber-schwarz                      an das Tor gelehnt Friedrichstr. 23,
                                                                                        Spremberg
115/18     26.05.18   28er Damenfahrrad „Hyrican“, grau-blau                            Fahrradweg an der Freilichtbühne,
                                                                                        Spremberg
118/18     07.06.18   28er Damenfahrrad „La Strada Performance“, grau-schwarz           an Spielbörse in der Petrigasse, Sprem-
                                                                                        berg, abgestellt
119/18     28.06.18   blaues Herrenfahrrad „Nishiki“                                    Krankenhaus Spremberg
Nr. 11/2018                                                                                                        Spremberg | 11

125/18    30.06.18   Mountainbike „Konbike“, rot-schwarz                                 Spremberg, Lange Str. vor dem
                                                                                         Haushaltwarengeschäft
126/18    03.08.18   28er Damenfahrrad „Kynast“                                          Spremberg, Bahnhofstraße neben dem
                                                                                         „Döner-Imbiss“
137/18    13.08.18   28er Damenfahrrad „Pegasus milano“                                  Spremberg, Bahnhofsvorplatz

Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate (ab Bekanntwerden bei der Behörde).
Informationen zu Fundsachen erteilt das Bürgerbüro, Am Markt 2,
Telefon: 340 - 343, 340 - 331, 340 – 332
Bürgerbüro

         Einreichung von Anträgen zur                             nannten Hinweise zukünftig zu berücksichtigen, um die Allge-
                                                                  meinheit vor unnötigen Kosten für die Beseitigung unberechtigt
         Sonntagsöffnung im Jahr 2019                             abgelagerter Gartenabfälle zu bewahren.
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) er-             Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Bediensteten des
möglicht gemäß § 5 Abs. 1 aus Anlass von besonderen Ereig-        Fachbereiches Bürgerservice und durch die Polizei regelmäßi-
nissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen von        ge Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Sonntagsöffnung für das Zustän-      durchgeführt werden und jeder Verstoß zur Anzeige gebracht
digkeitsgebiet.                                                   wird. Es droht im Einzelfall eine Geldbuße bis zu 5.000,- EUR.
Diese Tage werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels
ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Eine Öffnung             Benutzung öffentlicher Grünanlagen,
am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag, am Volkstrauer-      Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Spremberg
tag, Totensonntag, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag
darf nicht zugelassen werden.                                     Die von der Stadt Spremberg unterhaltenen Grünflächen, Parkan-
Unter Beachtung dieser gesetzlichen Anforderungen sind An-        lagen und Spiel- und Bolzplätze – Anlagen genannt – sind öffentli-
träge von Gewerbetreibenden mit Angabe des besonderen             che Einrichtungen, die zur allgemeinen und unentgeltlichen Benut-
Ereignisses, weshalb die Sonntagsöffnung beantragt wird, bis      zung jedermann zum Zwecke der Erholung zur Verfügung stehen.
zum 19.10.2018 schriftlich unter folgender Anschrift einzurei-    Für die Spremberger sind die wohl bekanntesten Anlagen der
chen:                                                             Stadtpark auf dem Georgenberg, die Skateranlage am Pforten-
Stadtverwaltung Spremberg                                         platz oder auch der Schwanenteich am Spremberger Schloss.
Fachbereich 32                                                    Um die zweckentsprechende Benutzung der Anlagen sicher-
Am Markt 1                                                        zustellen, war die Aufstellung verschiedener Benutzungsregeln
03130 Spremberg                                                   erforderlich, die in der Anlagensatzung der Stadt Spremberg
                                                                  verankert sind und ab sofort durch die Nutzer der Anlagen ein-
Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen                        zuhalten sind.
                                                                  In allen Anlagen ist den Benutzern u. a. Folgendes untersagt:
Insbesondere in der Nähe von Gartenanlagen ist immer wie-         • das Befahren mit und das Parken von Kraftfahrzeugen;
der festzustellen, dass in den Gärten angefallene pflanzliche     • das Fahrradfahren, soweit andere dadurch belästigt oder
Abfälle außerhalb der Gartengrundstücke unzulässiger Weise             gefährdet werden können;
entsorgt oder gar verbrannt werden. Unabhängig davon, dass        • die Beschädigung sowie die Verunreinigung, z. B. durch
diese Form der Entsorgung durch den Gesetzgeber verboten               Liegenlassen von Gegenständen;
wurde, führt dies zum einen dazu, dass das Ortsbild erheblich     • der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses außer-
beeinträchtigt wird und zum anderen führt der Verrottungspro-          halb zugelassener Freischankflächen;
zess zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Allgemein-       • das Verrichten der Notdurft außerhalb von Toilettenanlagen;
heit und die betroffenen Nachbarn.                                • das Errichten und der Betrieb von Feuerstellen.
Auch pflanzliche Gartenabfälle stellen Abfall im Sinne des Ab-    Für das Mitführen von Hunden gelten darüber hinaus weitere
fallgesetzes dar. Es ist verboten, kompostierbare pflanzli-       Regeln:
che Abfälle zu verbrennen oder auf fremden Grundstücken           • Wer Hunde in Anlagen mitführt, muss die Gewähr dafür
sowie in der freien Natur zu entsorgen.                                bieten, diese so beaufsichtigen zu können, dass Men-
Bedenken Sie, wer Gartenabfälle im Freien verbrennt, belästigt         schen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
oder gefährdet die Allgemeinheit und unsere Umwelt und ver-       • Der Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen durch
stößt gegen geltendes Recht.                                           Hunde nicht beschädigt oder verunreinigt werden.
Das Verbrennen ist lediglich in Ausnahmefällen z. B. bei krank-   • Der Hundeführer ist verpflichtet, Verunreinigungen, die
haften, mit Schädlingen befallenen pflanzlichen Abfällen, die          durch den Hund hervorgerufen werden, unverzüglich zu
nicht kompostiert werden dürfen, zulässig. In diesem Fall ist          beseitigen und zu entsorgen.
mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Verbrennung eine        • Hunde sind an der Leine zu führen.
gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beim Landkreis             • Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist ver-
Spree-Neiße, Fachbereich Umwelt, Untere Abfallwirtschafts-             boten.
und Bodenschutzbehörde, Heinrich- Heine- Straße 1, 03149          Für Kinderspiel- und Bolzplätze gelten u. a. folgende zusätzli-
Forst unter Verwendung eines Antragsformulars und mit Be-         chen, besonderen Verhaltensregeln:
stätigung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Land-        • Benutzung ausschließlich außerhalb der gesetzlichen
wirtschaft und Flurerneuerung, Müllroser Chaussee 50, 15236            Nachtruhe, sofern keine abweichende zeitliche Nutzungs-
Frankfurt (Oder) zu beantragen. Das entsprechende Antrags-             beschränkung durch Beschilderung bekanntgegeben ist;
formular ist bei der Stadtverwaltung Spremberg (Bürgerbüro        • Benutzung ausschließlich durch Kinder und Jugendli-
oder Fachbereich Sicherheit Ordnung und Bürgerservice, Zim-            che bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, einschließlich
mer 208) erhältlich. Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub           Aufsichtspersonen, sofern keine abweichende Altersbe-
sowie frischer Baum- und Strauchschnitt sollten kompostiert            schränkung durch Beschilderung bekanntgeben ist;
oder über die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an-    • generelles Rauchverbot.
gebotenen Hol-und Bringsysteme wie Wertstoffhof, Laubsack-        Die örtliche Ordnungsbehörde führt verstärkt Kontrollen zur Ein-
sammlung und Biotonne getrennt erfasst und entsorgt werden.       haltung der Regelungen der Anlagensatzung durch. Verstöße kön-
Die Grundstücksbesitzer werden darum gebeten, die vorge-          nen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
12 | Spremberg                                                                                                         Nr. 11/2018

                                                                               Betreiber für Spremberger
           Stellenausschreibung
                                                                                Wochenmarkt gesucht
         Sachbearbeiter (m/w/d) im
           Gebäudemanagement                                       Die Stadt Spremberg sucht für den Zeitraum 01.01.2019 bis
                                                                   31.12.2020 einen Betreiber für den Spremberger Wochenmarkt.
 Die Stadt Spremberg stellt ab dem 2. Januar 2019 einen            Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 05.10.2018 bei der
                                                                   Stadtverwaltung Spremberg, FB Bürgerservice, Am Markt 1,
 Sachbearbeiter (m/w/d) im Gebäudemanagement
                                                                   03130 Spremberg.
 befristet bis zum 31.12.2020, vorbehaltlich der Beschluss-
 fassung durch die Stadt-verordnetenversammlung, ein.                   Die Stadt Spremberg beabsichtigt
 Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                          folgendes Grundstück im Stadtgebiet
 · Wahrnehmung von Aufgaben des infrastrukturellen                 Spremberg - Heinrichstraße 16 - zu verkaufen
    und kaufmännischen Gebäude-management, ins-
    besondere durch: objektbezogene haushälterische                Bebauung:
    Buchhaltung,       Nutzungs-kosten-/Miet-/Vertrags-/           Das im Spremberger Stadtzentrum gelegene Grundstück Flur
    Dienstleistungs- und Vergabemanagement, Betreu-                27, Flurstücke 812 (1925 m²), 811 (86 m²), 413 (740 m²), 414 (35
    ung von Nutzern, Reinigungsdienste, Sicherheits-               m²), 103/3 (33 m²) grenzt unmittelbar an die Spree.
    und Zutrittsüberwachung der Gebäude, Betriebs-                 Es ist bebaut mit einer ehemaligen Villa, Garagen und einem
    kostenabrechnung.                                              aufgegebenen Spielplatz.
 · Wahrnehmung von Aufgaben des technischen Ge-                    Derzeit wird das Grundstück als Kleiderkammer des Deutschen
    bäudemanagement in Bezug auf die Unterhaltung                  Roten Kreuzes genutzt. Der Mietvertrag läuft am 31.12.2018
    und Instandhaltung der Gebäude, der dazugehö-                  aus, eine dauerhafte Übernahme der Kleiderkammer wird an-
    rigen technischen Anlagen und der Grünanlagen,                 gestrebt.
    insbesondere durch: Planung, Organisation und                  Das Grundstück ist medientechnisch voll erschlossen und ist
    Durchführung von technischen und baulichen Unterhal-           verkehrstechnisch gut zu erreichen.
    tungsmaßnahmen, von Renovierungs-/Sanierungsmaß-               In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten,
    nahmen von Räumen/Gebäudeteilen; Kostenermittlun-              das Krankenhaus, der Busbahnhof, Schulen und Kitas. Stra-
    gen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen;        ßenbaubeiträge aus dem Ausbau der Heinrichstraße sind zu
    Zustands und Wartungsfristen der technischen Anlagen           erwarten.
    überwachen, Wartungsverträge abschließen; Anlegen              Angebotshinweise:
    und Führen von Objektakten; Erstellen technischer Leis-        Das Mindestgebot für dieses Grundstück liegt bei 70.000 Euro,
    tungsbeschreibungen zur Ausschreibung von Unterhal-            wobei der Zuschlag auf das Höchstgebot erfolgt. Durch den
    tungsmaßnahmen; Qualitätssicherung.                            Bieter ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen. Unvollständige
 · Mitwirkung bei Aufstellung des Haushaltplanes.                  Unterlagen bleiben beim Vergabeverfahren unberücksichtigt.
 Änderungen in der Aufgabenzuweisung bleiben aus-                  Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/
 drücklich vorbehalten.                                            oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Die
 Von dem Bewerber (m/w/d) erwarten wir:                            Angebote sind bis zum 23.10.2018 auf dem Postweg in einem
 - eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbil-           verschlossenen Umschlag unter der Kennziffer 61.1/1/2018 an
    dung, vorzugsweise im Immobilienbereich/Gebäudema-             die Stadt Spremberg, SG Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Sp-
    nagement oder eine Fachschulausbildung auf dem Gebiet          remberg zu richten.
    des technischen und baulichen Gebäudemanagement
                                                                   Ansprechpartner:
 - Fundierte Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position
                                                                   Nähere Informationen zum Verkauf erhalten Sie im Sachgebiet
 - Kenntnisse im Bereich des Verwaltungs- und Vergabe-
                                                                   Stadtplanung der Stadt Spremberg (Telefon 03563 340–230). Bei
    rechts
                                                                   bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen,
 - anwendungssichere PC-Kenntnisse                                 gibt Ihnen das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg
 - den Besitz des Führerscheins Klasse B.                          (Telefon 03563 340–582) gerne Auskünfte und Erläuterungen.
 Die Stelle ist wöchentlich mit 40 Stunden zu besetzen. Die Ver-
 gütung erfolgt entsprechend dem übertragenen Tätigkeitspro-        Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgen-
 fil nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).      des Grundstück im Spremberger Ortsteil
 Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden
                                                                       Terpe - Dorfstraße 1 - zu veräußern
 Unterlagen und Nachweisen richten Sie bitte bis zum 5. Ok-
 tober 2018, 12.00 Uhr, an:                                        Bebauung:
 Stadt Spremberg                                                   Das im Spremberger Ortsteil Terpe gelegene Flurstück 831 der
 FB Innerer Service                                                Flur 1 in der Gemarkung Terpe ist mit einem Mehrfamilienwohn-
 Kennwort: 09-61-18                                                haus und einigen Nebengebäuden bebaut. Das Flurstück hat
 Am Markt 1                                                        eine Größe von 2075 m². Das Flurstück liegt innerhalb eines
 03130 Spremberg.                                                  im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Gebiet, für das
                                                                   es zurzeit keine verbindliche Bebauungsregelung im Sinne des
 Hinweis:
                                                                   § 30 Baugesetzbuch gibt.
 Bewerbungen per E-Mail (personal@stadt-spremberg.de)
                                                                   Demnach ist für die Beurteilung des betreffenden Flurstücks
 können lediglich zur Fristwahrung berücksichtigt werden.
                                                                   in diesem Bereich § 34 BauGB maßgeblich. Die gesamte Flä-
 Die Unterlagen sind in Papierform innerhalb einer Woche
                                                                   che ist Bauland. Die Parzellierung zur Errichtung eines weiteren
 nachzureichen. Für die Rücksendung der Bewerbungsun-
                                                                   Wohnhauses entlang des Pulsberger Weges ist möglich und
 terlagen bitten wir einen adressierten und ausreichend fran-
                                                                   zulässig.
 kierten Briefumschlag beizulegen.
                                                                   Es handelt sich um ein bewohntes Eckgrundstück mit Neben-
                                                                   anlagen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen „Dorfstraße“
                                                                   und des „Pulsberger Weges“ im Spremberger Ortsteil Terpe.
                                                                   Die Eigenart der näheren Umgebung des Grundstücks ent-
                                                                   spricht einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungs-
                                                                   verordnung.
Nr. 11/2018                                                                                                    Spremberg | 13

Im Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg ist der Grund-
stücksbereich des Flurstücks 831 als gemischte Baufläche dar-         Sprechstunde des Ortsvorstehers
gestellt.                                                                     von Haidemühl
Das Grundstück ist an das öffentliche Strom- und Trinkwas-
sernetz angeschlossen. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt      Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Haidemühl, Gunter Mal-
über eine grundstückseigene Biokläranlage.                      tusch, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde
Das Hauptgebäude ist ein 2-geschossiges Mehrfamilienhaus        durch (ungerade Kalenderwoche):
mit Unterkellerung und steilem Satteldach mit Dachausbauten.    Termin:    25. September und 9. Oktober 2018
Auf dem Grundstück befinden sich diverse Aufbauten, die im      Zeit:      17.00 bis 18.00 Uhr
Laufe der Jahre durch Mieter errichtet und genutzt wurden.
                                                                Ort:       Räume Ortsvorsteher/Ortsbeirat im Dorfgemein-
Angebotshinweise:                                                          schaftshaus
Das Mindestgebot für dieses Grundstück liegt bei 30.000 Euro,
wobei der Zuschlag auf das Höchstgebot erfolgt. Durch den
Bieter ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen. Unvollständige
Unterlagen bleiben beim Vergabeverfahren unberücksichtigt.            Sprechstunde des Ortsvorstehers
Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/                     von Sellessen
oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Die
Angebote sind bis zum 23.10.2018 auf dem Postweg in einem       Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Sellessen, Hardy Kordian,
verschlossenen Umschlag unter der Kennziffer 61.1/3/2018        führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:
an die Stadt Spremberg, SG Stadtplanung, Am Markt 1, 03130
                                                                Termin:    2. Oktober 2018
Spremberg zu richten.
                                                                Zeit:      16.30 bis 18.00 Uhr
Ansprechpartner:                                                Ort:       Gemeindebüro (neben Feuerwehr-Gerätehaus)
Nähere Informationen zum Verkauf erhalten Sie im Sachgebiet
Stadtplanung der Stadt Spremberg (Telefon 03563 340–230). Bei
bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen,
gibt Ihnen das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg            Sprechstunde des Ortsvorstehers
(Telefon 03563 340–582) gerne Auskünfte und Erläuterungen.
                                                                           von Schwarze Pumpe
                                                                Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Schwarze Pumpe, Göran
             Sprechstunde bei                                   Richter, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstun-
      Bürgermeisterin Christine Herntier                        de durch:

 Bürgermeisterin Christine Herntier führt jeweils einmal mo-    Termin:    2. Oktober 2018
 natlich eine Bürgersprechstunde im Zimmer 218 im Rathaus,      Zeit:      16.30 bis 18.00 Uhr
 Am Markt 1, durch.                                             Ort:       Bürgerbüro Schwarze Pumpe,
 Die nächste Bürgersprechstunde findet am Dienstag, 9. Ok-                 Grundschule Geschwister Scholl,
 tober 2018, statt.                                                        An der Schule 2
 Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem Tag von
 15.00 bis 18.00 Uhr mit ihren Fragen und Problemen aber
 auch mit Anregungen und Ideen direkt an die Bürgermeis-
 terin wenden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird          Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe
 gebeten, mit dem Sekretariat der Bürgermeisterin unter Te-     Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Terpe, Dieter Freißler, führt
 lefon 03563 340-102 eine detaillierte Uhrzeit abzustimmen.     zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:
 Gleichzeitig wird gebeten, bei dieser Gelegenheit mit einem
 kurzen Stichwort das Bürgeranliegen mitzuteilen.               Termin:    1. Oktober 2018
 Weiterhin haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglich-       Zeit:      17.00 bis 19.00 Uhr
 keit, den am Rathaus befindlichen Briefkasten für Mitteilun-   Ort:       Büro in der Begegnungsstätte „Alter Konsum“
 gen, Informationen und Vorschläge zu nutzen.

       Sprechstunde des Ortsvorstehers                            Sprechstunde des Ortsvorstehers von
                von Graustein                                                Wadelsdorf
 Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Graustein, David Lamm,        Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wadelsdorf, Gerd Piater,
 führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:      führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:

 Termin:      1. Oktober 2018                                   Termin:    25. September 2018
 Zeit:        18.00 bis 19.00 Uhr                               Zeit:      17.30 bis 18.30 Uhr
 Ort:         Alte Schule                                       Ort:       Gemeindebüro

    Sprechstunde des Ortsvorstehers von                           Sprechstunde des Ortsvorstehers von
                 Lieskau                                                       Weskow
 Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Lieskau, Harry Krause,        Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Weskow, Andreas Schulze,
 führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:      führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch:
 Termin:      9. Oktober 2018                                   Termin:    2. Oktober 2018
 Zeit:        18.00 bis 19.00 Uhr                               Zeit:      17.00 bis 18.00 Uhr
 Ort:         Gemeindebüro                                      Ort:       SV Blau Weiß 07 Spremberg e. V., Heidefrieden 13
Sie können auch lesen