Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
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Amtsblatt 26. Jahrgang Spremberg, 21. September 2018 Nummer 11 für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Seit mehr als 25 Jahren gibt es den „Spremberger Anzeiger“ als Amtsblatt für die Stadt Spremberg Lesen Sie weiter im Innenteil.
2 | Spremberg Nr. 11/2018 Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger, ein außergewöhnlich Überhaupt sind die Kameradinnen und Kameraden schöner, heißer und geradezu in die historische Feuerwehrtechnik vernarrt. trockener Sommer Das wurde besonders beim Wettkampf der histori- neigt sich nun langsam schen Handfeuerwehrspritzen deutlich. Es gibt einige dem Ende zu. Ich habe dieser gut erhaltenen Exemplare in unseren Ortsweh- in diesem Sommer seit ren. Beim Tag der offenen Tür hat Hornow den Pokal einiger Zeit wieder ein- gewonnen, herzlichen Glückwunsch nochmals! mal persönlich unsere Auch heute ist es sehr wichtig, unserer Feuerwehr, die Freibäder im Kochsa- für unsere Bedingungen am besten geeignete Technik grund und in Schwarze zur Verfügung zu stellen. Auch in diesem und in den Pumpe privat genutzt. kommenden beiden Jahren sind dafür wieder erheb- Vielen ging es wie mir liche Mittel im Haushalt eingeplant. Aber wie schon und meiner Familie, erwähnt, ohne das Engagement der Kameraden wel- abends noch mal schnell ins Freibad zur Erfrischung ches ja wie immer aus der Motivation wächst nützt oder einige Bahnen schwimmen, herrlich. Die Be- die beste Technik nichts. Die Wehrführung der Stadt sucherzahlen sprechen da eine deutliche Sprache, im engen Zusammenwirken mit den Ortswehrführern doppelt so viele Besucher wie im vorigen Jahr. Das meisterte auch in diesem Jahr viele Herausforderun- zeigt uns, unsere Freibäder sind bei Einheimischen gen. und Besuchern sehr beliebt. Die Stadt stellt Jahr für Schon über 170 Einsätze sind bisher zu verzeichnen. Jahr erhebliche Haushaltsmittel für den Erhalt der Nur einige besonders herausragende Geschehnis- Bäder zur Verfügung. se: Zu Beginn des Jahres zwei schwere Brände, ein Aber Geld ist nicht alles. Ohne die Mitarbeiter der Wohnhaus in Terpe und ein Gewerbebetrieb in Sp- Bäderbetriebe, die nicht nur die Badegäste immer remberg, ein Einsatz im CCS, ein Wohnungsbrand in im Blick haben sondern auch die in die Jahre ge- Trattendorf und besonders schlimm der Brand in ei- kommene Technik fit halten und ohne die freiwilligen nem Mehrfamilienhaus in Schwarze Pumpe. Nur dem ehrenamtlichen Helfer, insbesondere von der Was- entschlossenen Handeln der Kameraden ist es zu ver- serwacht, könnte der Betrieb nicht gewährleistet danken, dass bei diesem Großbrand weitaus Schlim- werden. In vielen Gesprächen mit ihnen habe ich he- meres verhindert wurde. rausgehört, dass es ihnen sehr wichtig ist, etwas für Ich will auch hier in unserem Amtsblatt nochmals die Allgemeinheit zu tun. Diese Grundeinstellung ist erwähnen, dass ein Bewohner dieses Hauses in der es, die mir immer wieder Bewunderung abverlangt. Brandnacht zum Lebensretter wurde. Da gehört Besonders deutlich wird das auch bei unserer Frei- schon viel Mut dazu, seinen Nachbarn aus einer lich- willigen Feuerwehr. 155 Jahre besteht sie nun schon terloh brennenden Wohnung zu retten, die Erstversor- in Spremberg. Auch in einigen Ortsteilen, z. B. in gung zu leisten und Hilfe zu holen. Terpe und Hornow wurden in diesem Jahr Jubilä- In diesem heißen und trockenen Sommer hat die Frei- en der Freiwilligen Feuerwehr gefeiert; die Lieskau- willige Feuerwehr Spremberg auch Unterstützung bei er Kameraden begehen am 29. September ihren vielen Bränden außerhalb des Stadtgebietes geleistet. 110. Jahrestag. Immer ist das Jubiläum auch mit ei- In der Lieberoser Heide, im Tagebau Reichwalde, in nem Fest verknüpft. Auch das organisieren die Ka- Treuenbrietzen und in Spreetal, immer waren die Ka- meradinnen und Kameraden für die Einwohner. meradinnen und Kameraden zur Stelle, wenn sie ge- Am 8. September war Gelegenheit, sich beim Tag der rufen wurden. Nicht nur die vielen Einsatzstunden, die offenen Tür einen Eindruck darüber zu verschaffen, mit einer hohen körperlichen und psychischen Belas- wie hoch die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr tung verbunden sind, werden ehrenamtlich geleistet, ist. Neben der Technik war der Schwerpunkt auf die auch die Wartung der Technik, die theoretische und Nachwuchsarbeit gelegt. Es war beeindruckend zu praktische Ausbildung kommt dazu. sehen, wie engagiert sich die Kinder und Jugendlichen Ich bin stolz auf unsere Freiwillige Feuerwehr und be- auf ihren zukünftigen Dienst bei der Freiwilligen Feu- danke mich im Namen aller Sprembergerinnen und erwehr vorbereiten. Daher gilt besonderer Dank den Spremberger ganz herzlich für die tolle Arbeit, die ein Kameradinnen und Kameraden die eine so hervorra- Aushängeschild für unsere Stadt ist. gende Arbeit mit den Kindern leisten, ehrenamtlich! Vielleicht entscheidet sich ja der Eine oder Andere von Ich habe mich sehr darüber gefreut, als Kamerad Ihnen auch für eine Mitarbeit bei der Freiwilligen Feu- Schmidt mich zu einer Fahrt mit dem historischen erwehr, das wäre toll. Feuerwehrfahrzeug, einem von ihm liebevoll ge- pflegten G5, einlud. Das war ein richtig tolles Erleb- Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit! nis! Beeindruckt hat mich besonders mit welchem Kraftaufwand dieses Fahrzeug gesteuert werden muss. Da bekommt man nicht nur eine Ahnung von Ihre Bürgermeisterin der Anstrengung sondern vor allen Dingen Respekt. Christine Herntier
Nr. 11/2018 Spremberg | 3 In dieser Ausgabe lesen Sie A) Amtliche Bekanntmachungen - 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2018 Seite 3 - Richtlinie der Stadt Spremberg zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds in der Einkaufsinnenstadt Seite 4 - 21. Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe Seite 6 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung Seite 6 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung Seite 7 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung Seite 8 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Seite 9 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 41,30 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,95 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,75 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 24,50 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2018 Am Mittwoch, dem 26.09.2018, findet um 14:00 Uhr in Sprem- 7.7 G/VI/18/0303 Richtlinie der Stadt Spremberg zur Ver- berg, Ratssaal - Bürgerhaus, die 32. Sitzung der Stadtverord- leihung der Ehrenmedaille „Besondere netenversammlung statt. Verdienste für die Stadt Spremberg“ 7.8 G/VI/18/0305 Zukünftige konzeptionelle Ausrichtung Tagesordnung der Internetpräsenz der Stadt Sprem- berg und ihrer Stadtverwaltung Öffentlicher Teil 7.9 G/VI/18/0307 Lärmaktionsplanung Stufe 3 - Selbstbin- 1. Formalien dungsbeschluss 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 7.10 G/VI/18/0290 Vergabe Planungsleistung „Quartiersbe- 1.2 Bestätigung der Tagesordnung (öffentli- trachtung Innenstadt“ cher Teil) 7.11 G/VI/18/0320 Ersatzneubau der Brücke “Wilhelmstal“ 1.3 Bestätigung des Protokolls vom einschließlich Durchlass 04.07.2018 (öffentlicher Teil) 8. Fragestunde für Stadtverordnete 2. Behandlung von Personalfragen 9. Sonstiges 3. Bericht der Stadtverwaltung Nichtöffentlicher Teil 4. Aussprache zum Bericht 10. Formalien 5. 16.30 Uhr Fragestunde für Einwohner 10.1 Bestätigung der Tagesordnung (nicht öf- 6. G/VI/18/0312 Einbringung des Doppelhaushaltes der fentlicher Teil) Stadt Spremberg für die Jahre 2019/2020 10.2 Bestätigung des Protokolls vom 7. Beschlussfassung 04.07.2018 (nicht öffentlicher Teil) 7.1 G/VI/18/0280 Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Aufstel- 11. G/VI/18/0321 Bericht eines Unternehmens lungsbeschluss 12. G/VI/18/0313 Bericht eines kommunalen Unterneh- 7.2 G/VI/18/0282 Ergänzungssatzung „Bergstraße“ - Ab- mens lt. Beschluss G/VI/17/0353 wägungsbeschluss 13. Unterrichtung durch die Verwaltung 7.3 G/VI/18/0283 Ergänzungssatzung „Bergstraße“ - Sat- 14. Anfragen an die Verwaltung zungsbeschluss 15. Beschlussfassung 7.4 G/VI/18/0284 Neubenennung einer Straße 15.1 G/VI/18/0279 Besetzung der Stelle „Sachgebietsleiter/- 7.5 G/VI/18/0285 Bewerbung zur Ausrichtung des Festi- in Kindertagesstätten und Schulen“ vals der Musik- und Kunstschulen des Landesverbandes der Musik- und Kunst- 16. Sonstiges schulen (VdMK) des Landes Branden- Spremberg, den 13.09.2018 burg - „Sound City 2020“ vom 26.06. – Christine Herntier 28.06.2020 in Spremberg Bürgermeisterin 7.6 G/VI/18/0286 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg - Billigungs- und Offenlagebeschluss
4 | Spremberg Nr. 11/2018 Richtlinie der Stadt Spremberg zur - Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds Veranstaltungen, Straßenfeste, Aktionstage, Ausstellungen, Freizeitaktivitäten für Kinder, Flyer, etc. in der Einkaufsinnenstadt Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie 2015 - Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (StBauFR 2015) des Ministeriums für Infrastruktur und Landes- Lichtkonzepte, Beschilderungen, Bepflanzungen, Stadtmo- planung (MIL) vom 26.10.2015 richtet die Stadt Spremberg in- biliar, Spielgeräte, etc. nerhalb der „Einkaufsinnenstadt“ einen Verfügungsfonds zur Zweckbindung: Wirtschaftsgüter haben eine Zweckbin- Aufwertung und Attraktivierung der Spremberger Innenstadt ein. dungsfrist von 10 Jahren ab Fertigstellung der Maßnahme. 1 Förderungszweck 5 Art und Umfang der Förderung 2 Rechtsgrundlagen Der Verfügungsfonds stellt jährlich ein Budget bereit. Die Höhe 3 Geltungsbereich des Verfügungsfonds richtet sich nach den bis zum Jahres- 4 Gegenstand der Förderung beginn eingebrachten privaten Mitteln sowie den bewilligten 5 Art und Umfang der Förderung Stadtumbaumitteln. Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer 6 Antragsverfahren Zuschuss gewährt. 7 Entscheidungsgremium Werden mit der beantragten Maßnahme Einnahmen erzielt, erfolgt 8 Entscheidungskriterien die Ermittlung des Förderbetrages nach Abzug der Einnahmen 9 Ausschlusskriterien aus der Berechnung der verbleibenden förderfähigen Kosten. 10 Ergänzende Vorschriften Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel aus dem 11 Geltungsdauer Verfügungsfonds besteht nicht. Anlage 1: Geltungsbereich „Verfügungsfonds 6 Antragsverfahren Einkaufsinnenstadt“ Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen. Anlage 2: Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“ Die Anträge sind beim Citymanagement (Büroräume der ASG 1 Förderungszweck GmbH, Lange Str. 18), bei der Stadt Spremberg oder auf der In der „Einkaufsinnenstadt“ soll im Rahmen einer finanziellen Internetseite www.stadt-spremberg.de erhältlich und in schrift- Förderung, privates Engagement und Vermögen für die Stär- licher Form vollständig ausgefüllt beim Citymanagement ein- kung, Aufwertung und Entwicklung der Spremberger Innen- zureichen. stadt eingesetzt werden. Das Instrument des Verfügungsfonds Durch das Citymanagement erfolgt eine fachliche Vorprüfung soll einen zusätzlichen und wesentlichen Beitrag zur Steige- mit einer schriftlichen Stellungnahme und einer Empfehlung zur rung der Attraktivität der zentralen Innenstadt sowie zur Sta- Höhe des Zuschusses. Anschließend übergibt es diese zusam- bilisierung der innerstädtischen Einzelhandelseinrichtungen men mit dem Antrag dem „Entscheidungsgremium Innenstadt“ leisten. Durch den Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich ab- zur Beratung und Abstimmung. Die Stadt Spremberg erteilt ei- geschlossene und öffentlichkeitswirksame Projekte, Aktionen nen Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid. und Maßnahmen (ohne Folgekosten) angestoßen und umge- Bis spätestens zwei Monate nach Fertigstellung bzw. Ab- setzt werden und damit die Mitwirkung engagierter Innenstadt- schluss der bewilligten Maßnahme sind durch den Antragsteller akteure gestärkt werden. Die geförderte Maßnahme muss im die Rechnungen mit Zahlungsnachweisen sowie das ausgefüll- Einklang mit der StBauFR 2015 des MIL, des Integrierten Stadt- te (mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene) Abrechnungsfor- entwicklungskonzeptes (INSEK), der Stadtumbaustrategie und mular beim Citymanagement einzureichen. Werden Einnahmen dem Einzelhandelskonzept stehen. erzielt, sind diese konkret nachzuweisen. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller eine Mitteilung Der Verfügungsfonds setzt sich aus Stadtumbaumitteln sowie zur Auszahlung der festgesetzten Fördermittel. Anschließend privaten Mitteln (finanzielle Mittel aus der Wirtschaft, von Im- werden die Mittel durch die Stadt Spremberg im Erstattungs- mobilien- und Standortgemeinschaften, Spenden etc.) zusam- verfahren an den Antragsteller ausgezahlt. men. Der Anteil der privaten Mittel beträgt mindestens 50 %. So sollen weitere Akteure und finanzielle Mittel für die Innen- 7 Entscheidungsgremium stadtentwicklung gewonnen werden. Das „Entscheidungsgremium Innenstadt“ bildet einen Quer- schnitt der für die Innenstadtentwicklung maßgebenden Akteu- 2 Rechtsgrundlagen re. Es setzt sich konstituierend wie folgt zusammen: Grundlage zum Einsatz der Städtebaufördermittel bilden fol- - ein/e Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer (IHK) gende Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung: - ein/e Vertreter/in des City Werbering Spremberg e. V. - Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Brandenburg - ein/e Vertreter/in der Spremberger Tourist-Information - Zuwendungsbescheid im Teilprogramm Aufwertung des - der/die City-Manager/-in Stadtumbaus - ein/e Vertreter/in der Stadt Spremberg - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Die Zusammensetzung kann durch Mehrheitsbeschluss des - Stadtumbaustrategie Entscheidungsgremiums verändert oder ergänzt werden. - Umsetzungsplan STUB mit seinen Nebenbestimmungen Das Entscheidungsgremium erarbeitet zu Beginn jeden Jahres - Einzelhandelskonzept einen Jahresarbeitsplan. In diesem werden die Maßnahmen 3 Geltungsbereich dem Grunde und der Kostenhöhe nach festgelegt. Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums kommen auf Ein- Der Geltungsbereich ist durch den zentralen Versorgungsbe- ladung des Citymanagements bei Bedarf zusammen, um über reich Einkaufsinnenstadt, der innerhalb der Stadtumbaukulisse die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Die Entscheidung liegt, definiert. Er ist in dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) erfolgt durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Ent- dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Richtlinie. scheidungsgremiums. Der Tagungszeitraum sollte mindestens 4 Gegenstand der Förderung in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden. Sind Mitglieder des Entscheidungsgremiums selbst Antragstel- Es sollen Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, die ei- ler, sind sie in diesen Fällen nicht stimmberechtigt. nen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen zur Innenstadtstär- kung haben, öffentlichkeitswirksam sind und die Eigenbeteili- 8 Entscheidungskriterien gung der Innenstadtakteure aktiviert und stärkt. Für die Bewertung von Anträgen werden folgende Kriterien he- Gefördert werden folgende Projekte: rangezogen:
Nr. 11/2018 Spremberg | 5 1. Lagekriterium - Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden Die zu fördernde Maßnahme sollte innerhalb des Geltungs- - Pflichtaufgaben der Stadt Spremberg bereiches liegen/durchgeführt werden. (siehe Anlage 1: Plan des Geltungsbereiches) 10 Ergänzende Vorschriften 2. Entwicklungskriterium Der Antragsteller hat vor Beginn der Maßnahme alle erforderli- Die Maßnahme muss den Zielen des INSEK, der Stadtum- chen Genehmigungen einzuholen und ist verpflichtet, die damit baustrategie und des Einzelhandelskonzeptes entsprechen verbundenen Auflagen zu beachten und einzuhalten. und einschlägige, positive Auswirkungen auf die Entwick- Bei einem beantragten Finanzvolumen von mehr als 500 € (net- lung der Innenstadt insbesondere in einem der folgenden to) sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und Punkte haben: einzureichen. - Aufwertung des öffentlichen Raumes In Ausnahmefällen können Vorhaben, welche sich außerhalb - Imageaufwertung und Identifikationsförderung der räumlich festgelegten Förderkulisse aber innerhalb der - regionale Ausstrahlung Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“ befinden (siehe Anlage 2) und 3. Nachhaltigkeitskriterium dem Förderungszweck dienen, bezuschusst werden. Die beantragten Fördermittel sind wirtschaftlich und spar- Der Antragsteller ist mit Veröffentlichungen, Pressemitteilun- sam einzusetzen. Die Maßnahme muss eine nachweisbare gen etc. zu der geförderten Maßnahme einverstanden. Bei Ver- nachhaltige Entwicklung/Verbesserung und einen Mehr- öffentlichungen ist als Finanzierungsquelle „Verfügungsfonds wert für die Innenstadt bewirken. Sie sollte zur Bildung Einkaufsinnenstadt“ anzugeben. selbsttragender Strukturen im Gebiet beitragen. Die antragannehmende Stelle hat das Recht, die Antragsan- 4. Zielgruppenkriterium gaben, die Erfüllung der Voraussetzungen und Bestimmungen Die Maßnahme sollte mehrere Gruppen einbeziehen (Kin- und sonstige für die Gewährung des Zuschusses bedeutsame der, Unternehmen, Eigentümer, Gewerbetreibende, Händ- Faktoren des Antragstellers zu prüfen. ler usw.) und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bei Nichteinhaltung bzw. -erfüllung der Zuwendungsvoraus- Akteuren ermöglichen bzw. verbessern. Die Maßnahme setzungen sowie bei Verletzung sonstiger Förderbestimmun- soll möglichst viele verschiedene Zielgruppen ansprechen gen sowie ungenügendem Nachweis der Verwendung ist der und zur Integration beitragen. Zuwendungsempfänger zur Rückzahlung der gewährten Zu- schüsse verpflichtet. 9 Ausschlusskriterien Folgende Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert 11 Geltungsdauer werden (nicht abschließend): Die Bestimmungen dieser Richtlinie treten am Tag nach ihrer - Maßnahmen, die bereits öffentliche Fördermittel erhalten Bekanntmachung in Kraft. Aufgrund der Geltungsdauer der oder anderweitig förderfähig sind StBauFR 2015 des Ministeriums für Infrastruktur und Landes- - laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers planung bis zum 31.12.2020 treten die Bestimmungen dieser - Personalkosten des Antragstellers Richtlinie ebenfalls am 31.12.2020 außer Kraft. Sie gelten bis - jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dahin unter der Voraussetzung, dass finanzielle Mittel zur Ver- der Maßnahme stehen (Finanzierungen, Bußgelder, Steuern, fügung stehen und die Richtlinie des Landes Brandenburg zu- Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Zinsen, Hotelüber- vor nicht aufgehoben oder geändert wird. nachtungen u. Ä.) - mobiles Stadtmobiliar (Blumenkübel, Stühle u. Ä.) Spremberg, den 13.07.18 - Entwicklungspflegekosten Christine Herntier - Instandhaltungskosten Bürgermeisterin Anlage 1: Geltungsbereich „Verfügungsfonds Einkaufsinnenstadt“
6 | Spremberg Nr. 11/2018 Anlage 2: Stadtumbaukulisse „Stadtmitte“ 21. Sitzung des Zweckverbandes Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe 6 Mio. €. Industriepark Schwarze Pumpe Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe vom 24.05.2018 – nichtöffentlicher Teil Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i. V. m. Beschluss Nr. ZV/II/18/084 zum Gegenstand: Grunderwerb § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe Beschluss Nr. ZV/II/18/085 zum Gegenstand: Abschluss eines Vertrages der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV) Bekanntgabe des Ergebnisses der Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Grenzermittlung und der Abmarkung*) Pumpe vom 24.05.2018 – öffentlicher Teil von Grenzen durch Offenlegung Beschluss Nr. ZV/II/18/081 zum Gegenstand: Aufhebung Vermessungsbüro Dieter Rosnau Beschluss Nr. ZV/II/17/069 zum Gegenstand Wirtschafts- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur plan 2018 August-Bebel-Straße 16 Der Beschluss Nr. ZV/II/17/069 zum Gegenstand Wirtschafts- 03130 Spremberg plan 2018 wird aufgehoben. Die Grenzen des Flurstücks 91, Flur 3, Gemarkung Hornow, Beschluss Nr. ZV/II/18/082 zum Gegenstand: Wirtschafts- Gemeinde Spremberg, plan 2018 An der L 48 sind vermessen worden. Die Verbandsversammlung beschließt gemäß Verbandssat- - Im Grenztermin am 14.12.2017 war Gelegenheit, sich über zung § 9 Pkt. 2 den Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen Industriepark Schwarze Pumpe gemäß beiliegender Anlage 1. Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest- Beschluss Nr. ZV/II/18/083 zum Gegenstand: Südliche Er- stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzuge- weiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe innerhalb ben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Be- des Geltungsbereiches des Zweckverbandes vollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss Zur Vorbereitung der nachhaltigen und zukunftsfähigen Ent- teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr wicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe wird der Ver- Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nach- bandsvorsteher beauftragt, mit der Erstellung eines Flächen- gewiesen. konzeptes die medienseitige Erschließung und verkehrliche Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Anbindung zunächst nur im Bereich des gegenwärtigen Gel- Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 tungsbereiches des Zweckverbandes Industriepark Schwarze (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset- Pumpe zu untersuchen. Darin eingeschlossen sind die Auswei- zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb sung von Kompensationsflächen und die Ableitung eines Grob- durch Offenlegung konzeptes für die Abgrenzung möglicher Nutzungen. - das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. In einem zweiten Schritt besteht die Option der Erweiterung - die vorgenommene Abmarkung bekannt. Einwendungen gegen die Grenzermittlung über die Grenze des Geltungsbereiches des Zweckverbandes Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie inner- Industriepark Schwarze Pumpe hinaus, die vorgenannten Un- halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Ein- tersuchungen weiterzuführen. wendungen erheben. Beschluss Nr. ZV/II/18/086 zum Gegenstand: Aufnahme Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn eines Kassenkredites zur Vorfinanzierung als Erstattung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bewilligten Fördermitteln keine Einwendungen erhoben wurden.
Nr. 11/2018 Spremberg | 7 Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset- Widerspruch erheben. zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung durch Offenlegung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Ab- - das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. markung/en sind bei: - die vorgenommene Abmarkung bekannt. Vermessungsbüro Dieter Rosnau Einwendungen gegen die Grenzermittlung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie inner- August-Bebel-Straße 16 halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Ein- 03130 Spremberg wendungen erheben. schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle- keine Einwendungen erhoben wurden. gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der Rechtsbehelfsbelehrung Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018. Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben. Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Ab- markung/en sind bei: Vermessungsbüro Dieter Rosnau Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur August-Bebel-Straße 16 03130 Spremberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle- gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018. Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung Vermessungsbüro Dieter Rosnau Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur August-Bebel-Straße 16 03130 Spremberg Die Grenzen des/der*) Flurstücks(e)*) 95, Flur 3, Gemarkung Hornow, Gemeinde Spremberg, An der L 48 sind vermessen worden. - Im Grenztermin am 14.12.2017 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest- stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmäch- tigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenom- men. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen.
8 | Spremberg Nr. 11/2018 Bekanntgabe des Ergebnisses • das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. der Grenzermittlung und der Abmarkung*) • die vorgenommene Abmarkung bekannt. von Grenzen durch Offenlegung Einwendungen gegen die Grenzermittlung Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Dieter Rosnau eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erheben. August-Bebel-Straße 16 Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn in- 03130 Spremberg nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Die Grenzen des/der*) Flurstücks(e)*) 63/2, Flur 2, Gemarkung Einwendungen erhoben wurden. Spremberg, Gemeinde Spremberg, Lage: Erlengrund 9 sind Rechtsbehelfsbelehrung vermessen worden. Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie in- • Im Grenztermin am 04.05.2018 war Gelegenheit, sich über nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Wider- das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen spruch erheben. Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfest- Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung stellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzuge- und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmar- ben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Be- kung/en sind bei: vollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss Vermessungsbüro Dieter Rosnau teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nach- August-Bebel-Straße 16 gewiesen. 03130 Spremberg Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Geset- Abmarkung *) erfolgt bei Stadt Spremberg (Ort der Offenle- zes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb gung) Büro-Nr. 107, Am Markt 2, 03130 Spremberg in der durch Offenlegung Zeit vom 24.09.2018 bis 24.10.2018.
Nr. 11/2018 Spremberg | 9 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Grau- Seite 13 und Informationen stein - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lies- Seite 13 - Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg Seite 9 kau - Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im Seite 9 - Sprechstunde des Ortsvorstehers Seite 13 Jahr 2018 von Haidemühl - Fundverzeichnis Seite 10 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Selles- Seite 13 - Einreichung von Anträgen zur Sonntagsöff- Seite 11 sen nung im Jahr 2019 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Seite 13 - Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen Seite 11 Schwarze Pumpe - Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Spiel- Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe Seite 13 und Bolzplätze in der Stadt Spremberg - Sprechstunde des Ortsvorstehers Seite 13 - Stellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) Seite 12 von Wadelsdorf im Gebäudemanagement - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Weskow Seite 13 - Betreiber für Spremberger Wochenmarkt ge- Seite 12 - Sprechstunde des Vorsitzenden des Aus- Seite 14 sucht schusses für Bildung, Kultur, Sport und So- - Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgen- Seite 12 ziales des Grundstück im Stadtgebiet Spremberg - Heinrichstraße 16 - zu verkaufen Bereitschaftsdienste Seite 14 - Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgendes Seite 12 Was - Wann - Wo Seite 14 Grundstück im Spremberger Ortsteil Terpe - Informationen aus Kirchen und Seite 17 Dorfstraße 1 - zu veräußern Glaubensgemeinschaften - Sprechstunde bei Bürgermeisterin Seite 13 Vereine und Verbände haben das Wort Seite 21 Christine Herntier Verschiedenes Seite 31 Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg Zu seltenen Ehejubiläen (60 Jahre – „Diamantene Hochzeit“; Da die Eheschließungen grundsätzlich nicht zentral er- 65 Jahre – „Eiserne Hochzeit“; 70 Jahre – Gnadenhochzeit; 75 fasst sind, bittet die Stadt Spremberg darum, dass Ver- Jahre Kronjuwelenhochzeit) werden dem Jubelpaar die Glück- wandte bzw. Bekannte – sofern eine Gratulation vom Ju- wünsche der Stadt Spremberg überbracht. Die Gratulationen belpaar gewünscht wird – rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor erfolgen durch die Bürgermeisterin und in den Ortsteilen ge- dem Festtag) die entsprechenden Angaben zu den betref- meinsam mit dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin. fenden Ehejubiläen dem Büro der Bürgermeisterin mittei- len (Tel.: 03563 340-102). Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im Jahr 2018 Gremium Ort Beginn Termine 2018 Stadtverordnetenversammlung (SVV) Ratssaal im Bürgerhaus 14.00 Uhr 26.09., 07.11., 05.12. Hauptausschuss (HA) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 19.11. Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS) Grundschule „Geschwister Scholl“ 18.00 Uhr 15.10. Schwarze Pumpe (Aula) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 12.11. Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKSS) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 17.10. Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) Ratssaal im Bürgerhaus 18.15 Uhr 09.10. Ortsbeirat Cantdorf Kindertagesstätte 18.00 Uhr 21.11. Ortsbeirat Graustein „Alte Schule“ 19.00 Uhr 05.11. Ortsbeirat Groß Luja Sportlerheim 19.00 Uhr 11.10., 06.12. Ortsbeirat Haidemühl Dorfgemeinschaftshaus 18.00 Uhr 25.09., 20.11. Ortsbeirat Hornow Gemeindezentrum 18.30 Uhr 27.11. Ortsbeirat Lieskau Dorfgemeinschaftshaus 18.00 Uhr 06.11. Ortsbeirat Schönheide Gemeindeversammlungsraum 18.00 Uhr 15.11. Teichstraße Ortsbeirat Sellessen Büro Ortsvorsteher 18.30 Uhr 27.11. Ortsbeirat Schwarze Pumpe Grundschule „Geschwister Scholl“ 18.00 Uhr 08.11. Ortsbeirat Terpe Schwausch - Getränkequelle 19.00 Uhr 14.11. Ortsbeirat Trattendorf Behindertenwerk GmbH 18.00 Uhr 27.09., 22.11. Ortsbeirat Türkendorf Dorfgemeinschaftshaus Türkendorf 19.00 Uhr 24.09., 12.11. Ortsbeirat Wadelsdorf Gemeindebüro Wadelsdorf 18.00 Uhr 29.11. Ortsbeirat Weskow Feuerwehrgerätehaus 18.00 Uhr 03.12. Gemeinsame Ortsbeiratssitzung Ratssaal im Bürgerhaus 18.30 Uhr 13.11.
10 | Spremberg Nr. 11/2018 Fundverzeichnis Stand: 10.09.2018 Reg. Nr. Fundtag Fundsachen Fundort 094/18 12.03.18 3 Schlüssel an einem gelben Band, „ADAC Drive“ Spremberg, Karlstr. 098/18 26.03.18 Autoschlüssel „Toyota“ Norma Spremberg 099/18 26.03.18 schwarze Schlüsseltasche ohne Schlüssel, jedoch mit Geld Norma Spremberg 103/18 03.05.18 Karabinerhaken mit 5 Schlüsseln und einer Ente Marktplatz Spremberg 107/18 13.05.18 einzelner Sicherheitsschlüssel m. grauem Plastekopf an einem Spielplatz Lustgartenstraße Schlüsselband „Spreewald“ sowie einem roten Lederanhänger Spremberg 112/18 keine 2 Sicherheitsschlüssel an einem Übergabe durch Polizei Angabe Schwarzen Schlüsselband möglich „DREWAG“ sowie einem kleinen Taschenmesser 113/18 19.05.18 Skoda-Autoschlüssel Bullwinkel, Spremberg 116/18 30.05.18 Schlüsselbund m. ALDI-Parkplatz, Spremberg 6 Sicherheitsschlüsseln 117/18 30.05.18 Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln an schwarzer Schlüsseltasche Fleischerei Kadach, Georgenstr., Spremberg 124/18 14.07.18 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln mit roter, grüner u. schwarzer Kappe Spremberg, Jägerstraße 130/18 11.08.18 2 Sicherheitsschlüssel Marktplatz Spremberg, (Aufschrift des einen Schlüssels: während des Heimatfestes „Schlüsseldienst Cottbus“ 134/18 16.08.18 2 Schlüssel Spremberg, Lange Str., Höhe Blumenla- den Kiebach 135/18 17.08.18 Schlüsselring mit Kette am Karabinerhaken mit 5 Schlüsseln Spremberg, Dresdener Str. 6 139/18 31.08.18 Schlüsselbund mit 3 Sicherheits-Schlüsseln sowie einem kleinen Volksbank Spremberg silberfarbenen Kettchen mit einem Metalldreieck 100/18 22.03.18 schwarze Kinderjacke mit Kapuze CCS Spremberg 105/18 23.04.18 hellblaue Kinderjacke mit leuchtend grünem Plaste-Reißverschluss, Kieferorthopädie Spremberg, Gr. 134/140 Gerberstr. 096/18 15.03.18 Handy „Samsung“ (rosé), Handyhülle mit Blumen und StrasssteinenSpremberg, Parkhaus Sparkasse 111/18 keine Handy „Samsung“ (weiß) Übergabe durch Polizei Angabe möglich 127/18 27.07.18 Handy „Huawei“ (schwarz) Spremberg, An der Spree/Skaterbahn 133/18 11.08.18 Handy „Apple“ (goldfarben) Spremberg, Schwanenteich, während des Heimatfestes 138/18 18.08.18 Handy „Samsung“ (schwarz) „Deichmann“ Spremberg 121/18 02.07.18 Herrenbrille Dienst-PKW (Ford) der Stadtverwaltung 123/18 17.07.18 Sonnenbrille (Metallrahmen) Drebkauer Straße, Spremberg 129/18 11.08.18 Brille, anthrazitfarbener ovaler Metallrahmen Spremberg, Bullwinkel (Cocktailbar) während des Heimatfestes 136/18 20.08.18 Damenbrille der Marke „Versage“ Spremberg, Paul-Thomas-Str. 141/18 06.09.18 Damenbrille, goldfarbener Metall- Spremberger Wochenmarkt, vor Bäcke- Rahmen; Bügel: vorderer Teil rosagoldfarbenes Metall, hinterer Teil reiwagen Kunststoff (bräunlich) 109/18 22.04.18 Damenhandtasche Zedlitzstraße, Spremberg 108/18 10.04.18 Drohne 2.4 G (weiß) im Wald in der Nähe der Schule im Wie- senweg 110/18 keine Navigationsgerät, Marke: Becker Übergabe durch Polizeipräsidium Angabe möglich 120/18 29.06.18 2 PKW-Rückleuchten, 1 Blinkleuchte und Befestigungsmaterial Spremberg, Pfortenplatz 122/18 Feb. 2017 Lautsprecher BOSE Turnhalle der Heidegrundschule OT Sellessen 106/18 10.05.18 Geldbeutel, Inhalt: 20,00 €-Schein, und weitere div. Dinge auf einer Bank an der Spree 128/18 28.07.18 Bargeld Waldfriedhof Spremberg, Wasserstelle an den alten Urnengräbern 132/18 12.08.18 schwarzes Portmonee „Marc Picard“ mit Bargeld Spremberg, auf dem Rummel während des Heimatfestes 101/18 21.06.17 28er Damenfahrrad „Ben Tucker“, weinrot Sicherstellung durch Polizei 102/18 15.04.18 28er Damenfahrrad „Hercules“, silber-schwarz an das Tor gelehnt Friedrichstr. 23, Spremberg 115/18 26.05.18 28er Damenfahrrad „Hyrican“, grau-blau Fahrradweg an der Freilichtbühne, Spremberg 118/18 07.06.18 28er Damenfahrrad „La Strada Performance“, grau-schwarz an Spielbörse in der Petrigasse, Sprem- berg, abgestellt 119/18 28.06.18 blaues Herrenfahrrad „Nishiki“ Krankenhaus Spremberg
Nr. 11/2018 Spremberg | 11 125/18 30.06.18 Mountainbike „Konbike“, rot-schwarz Spremberg, Lange Str. vor dem Haushaltwarengeschäft 126/18 03.08.18 28er Damenfahrrad „Kynast“ Spremberg, Bahnhofstraße neben dem „Döner-Imbiss“ 137/18 13.08.18 28er Damenfahrrad „Pegasus milano“ Spremberg, Bahnhofsvorplatz Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate (ab Bekanntwerden bei der Behörde). Informationen zu Fundsachen erteilt das Bürgerbüro, Am Markt 2, Telefon: 340 - 343, 340 - 331, 340 – 332 Bürgerbüro Einreichung von Anträgen zur nannten Hinweise zukünftig zu berücksichtigen, um die Allge- meinheit vor unnötigen Kosten für die Beseitigung unberechtigt Sonntagsöffnung im Jahr 2019 abgelagerter Gartenabfälle zu bewahren. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) er- Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Bediensteten des möglicht gemäß § 5 Abs. 1 aus Anlass von besonderen Ereig- Fachbereiches Bürgerservice und durch die Polizei regelmäßi- nissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen von ge Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Sonntagsöffnung für das Zustän- durchgeführt werden und jeder Verstoß zur Anzeige gebracht digkeitsgebiet. wird. Es droht im Einzelfall eine Geldbuße bis zu 5.000,- EUR. Diese Tage werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Eine Öffnung Benutzung öffentlicher Grünanlagen, am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag, am Volkstrauer- Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Spremberg tag, Totensonntag, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag darf nicht zugelassen werden. Die von der Stadt Spremberg unterhaltenen Grünflächen, Parkan- Unter Beachtung dieser gesetzlichen Anforderungen sind An- lagen und Spiel- und Bolzplätze – Anlagen genannt – sind öffentli- träge von Gewerbetreibenden mit Angabe des besonderen che Einrichtungen, die zur allgemeinen und unentgeltlichen Benut- Ereignisses, weshalb die Sonntagsöffnung beantragt wird, bis zung jedermann zum Zwecke der Erholung zur Verfügung stehen. zum 19.10.2018 schriftlich unter folgender Anschrift einzurei- Für die Spremberger sind die wohl bekanntesten Anlagen der chen: Stadtpark auf dem Georgenberg, die Skateranlage am Pforten- Stadtverwaltung Spremberg platz oder auch der Schwanenteich am Spremberger Schloss. Fachbereich 32 Um die zweckentsprechende Benutzung der Anlagen sicher- Am Markt 1 zustellen, war die Aufstellung verschiedener Benutzungsregeln 03130 Spremberg erforderlich, die in der Anlagensatzung der Stadt Spremberg verankert sind und ab sofort durch die Nutzer der Anlagen ein- Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen zuhalten sind. In allen Anlagen ist den Benutzern u. a. Folgendes untersagt: Insbesondere in der Nähe von Gartenanlagen ist immer wie- • das Befahren mit und das Parken von Kraftfahrzeugen; der festzustellen, dass in den Gärten angefallene pflanzliche • das Fahrradfahren, soweit andere dadurch belästigt oder Abfälle außerhalb der Gartengrundstücke unzulässiger Weise gefährdet werden können; entsorgt oder gar verbrannt werden. Unabhängig davon, dass • die Beschädigung sowie die Verunreinigung, z. B. durch diese Form der Entsorgung durch den Gesetzgeber verboten Liegenlassen von Gegenständen; wurde, führt dies zum einen dazu, dass das Ortsbild erheblich • der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses außer- beeinträchtigt wird und zum anderen führt der Verrottungspro- halb zugelassener Freischankflächen; zess zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Allgemein- • das Verrichten der Notdurft außerhalb von Toilettenanlagen; heit und die betroffenen Nachbarn. • das Errichten und der Betrieb von Feuerstellen. Auch pflanzliche Gartenabfälle stellen Abfall im Sinne des Ab- Für das Mitführen von Hunden gelten darüber hinaus weitere fallgesetzes dar. Es ist verboten, kompostierbare pflanzli- Regeln: che Abfälle zu verbrennen oder auf fremden Grundstücken • Wer Hunde in Anlagen mitführt, muss die Gewähr dafür sowie in der freien Natur zu entsorgen. bieten, diese so beaufsichtigen zu können, dass Men- Bedenken Sie, wer Gartenabfälle im Freien verbrennt, belästigt schen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. oder gefährdet die Allgemeinheit und unsere Umwelt und ver- • Der Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen durch stößt gegen geltendes Recht. Hunde nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Das Verbrennen ist lediglich in Ausnahmefällen z. B. bei krank- • Der Hundeführer ist verpflichtet, Verunreinigungen, die haften, mit Schädlingen befallenen pflanzlichen Abfällen, die durch den Hund hervorgerufen werden, unverzüglich zu nicht kompostiert werden dürfen, zulässig. In diesem Fall ist beseitigen und zu entsorgen. mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Verbrennung eine • Hunde sind an der Leine zu führen. gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beim Landkreis • Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist ver- Spree-Neiße, Fachbereich Umwelt, Untere Abfallwirtschafts- boten. und Bodenschutzbehörde, Heinrich- Heine- Straße 1, 03149 Für Kinderspiel- und Bolzplätze gelten u. a. folgende zusätzli- Forst unter Verwendung eines Antragsformulars und mit Be- chen, besonderen Verhaltensregeln: stätigung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Land- • Benutzung ausschließlich außerhalb der gesetzlichen wirtschaft und Flurerneuerung, Müllroser Chaussee 50, 15236 Nachtruhe, sofern keine abweichende zeitliche Nutzungs- Frankfurt (Oder) zu beantragen. Das entsprechende Antrags- beschränkung durch Beschilderung bekanntgegeben ist; formular ist bei der Stadtverwaltung Spremberg (Bürgerbüro • Benutzung ausschließlich durch Kinder und Jugendli- oder Fachbereich Sicherheit Ordnung und Bürgerservice, Zim- che bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, einschließlich mer 208) erhältlich. Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub Aufsichtspersonen, sofern keine abweichende Altersbe- sowie frischer Baum- und Strauchschnitt sollten kompostiert schränkung durch Beschilderung bekanntgeben ist; oder über die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an- • generelles Rauchverbot. gebotenen Hol-und Bringsysteme wie Wertstoffhof, Laubsack- Die örtliche Ordnungsbehörde führt verstärkt Kontrollen zur Ein- sammlung und Biotonne getrennt erfasst und entsorgt werden. haltung der Regelungen der Anlagensatzung durch. Verstöße kön- Die Grundstücksbesitzer werden darum gebeten, die vorge- nen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
12 | Spremberg Nr. 11/2018 Betreiber für Spremberger Stellenausschreibung Wochenmarkt gesucht Sachbearbeiter (m/w/d) im Gebäudemanagement Die Stadt Spremberg sucht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 einen Betreiber für den Spremberger Wochenmarkt. Die Stadt Spremberg stellt ab dem 2. Januar 2019 einen Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 05.10.2018 bei der Stadtverwaltung Spremberg, FB Bürgerservice, Am Markt 1, Sachbearbeiter (m/w/d) im Gebäudemanagement 03130 Spremberg. befristet bis zum 31.12.2020, vorbehaltlich der Beschluss- fassung durch die Stadt-verordnetenversammlung, ein. Die Stadt Spremberg beabsichtigt Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: folgendes Grundstück im Stadtgebiet · Wahrnehmung von Aufgaben des infrastrukturellen Spremberg - Heinrichstraße 16 - zu verkaufen und kaufmännischen Gebäude-management, ins- besondere durch: objektbezogene haushälterische Bebauung: Buchhaltung, Nutzungs-kosten-/Miet-/Vertrags-/ Das im Spremberger Stadtzentrum gelegene Grundstück Flur Dienstleistungs- und Vergabemanagement, Betreu- 27, Flurstücke 812 (1925 m²), 811 (86 m²), 413 (740 m²), 414 (35 ung von Nutzern, Reinigungsdienste, Sicherheits- m²), 103/3 (33 m²) grenzt unmittelbar an die Spree. und Zutrittsüberwachung der Gebäude, Betriebs- Es ist bebaut mit einer ehemaligen Villa, Garagen und einem kostenabrechnung. aufgegebenen Spielplatz. · Wahrnehmung von Aufgaben des technischen Ge- Derzeit wird das Grundstück als Kleiderkammer des Deutschen bäudemanagement in Bezug auf die Unterhaltung Roten Kreuzes genutzt. Der Mietvertrag läuft am 31.12.2018 und Instandhaltung der Gebäude, der dazugehö- aus, eine dauerhafte Übernahme der Kleiderkammer wird an- rigen technischen Anlagen und der Grünanlagen, gestrebt. insbesondere durch: Planung, Organisation und Das Grundstück ist medientechnisch voll erschlossen und ist Durchführung von technischen und baulichen Unterhal- verkehrstechnisch gut zu erreichen. tungsmaßnahmen, von Renovierungs-/Sanierungsmaß- In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, nahmen von Räumen/Gebäudeteilen; Kostenermittlun- das Krankenhaus, der Busbahnhof, Schulen und Kitas. Stra- gen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen; ßenbaubeiträge aus dem Ausbau der Heinrichstraße sind zu Zustands und Wartungsfristen der technischen Anlagen erwarten. überwachen, Wartungsverträge abschließen; Anlegen Angebotshinweise: und Führen von Objektakten; Erstellen technischer Leis- Das Mindestgebot für dieses Grundstück liegt bei 70.000 Euro, tungsbeschreibungen zur Ausschreibung von Unterhal- wobei der Zuschlag auf das Höchstgebot erfolgt. Durch den tungsmaßnahmen; Qualitätssicherung. Bieter ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen. Unvollständige · Mitwirkung bei Aufstellung des Haushaltplanes. Unterlagen bleiben beim Vergabeverfahren unberücksichtigt. Änderungen in der Aufgabenzuweisung bleiben aus- Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/ drücklich vorbehalten. oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Von dem Bewerber (m/w/d) erwarten wir: Angebote sind bis zum 23.10.2018 auf dem Postweg in einem - eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbil- verschlossenen Umschlag unter der Kennziffer 61.1/1/2018 an dung, vorzugsweise im Immobilienbereich/Gebäudema- die Stadt Spremberg, SG Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Sp- nagement oder eine Fachschulausbildung auf dem Gebiet remberg zu richten. des technischen und baulichen Gebäudemanagement Ansprechpartner: - Fundierte Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position Nähere Informationen zum Verkauf erhalten Sie im Sachgebiet - Kenntnisse im Bereich des Verwaltungs- und Vergabe- Stadtplanung der Stadt Spremberg (Telefon 03563 340–230). Bei rechts bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen, - anwendungssichere PC-Kenntnisse gibt Ihnen das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg - den Besitz des Führerscheins Klasse B. (Telefon 03563 340–582) gerne Auskünfte und Erläuterungen. Die Stelle ist wöchentlich mit 40 Stunden zu besetzen. Die Ver- gütung erfolgt entsprechend dem übertragenen Tätigkeitspro- Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgen- fil nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). des Grundstück im Spremberger Ortsteil Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Terpe - Dorfstraße 1 - zu veräußern Unterlagen und Nachweisen richten Sie bitte bis zum 5. Ok- tober 2018, 12.00 Uhr, an: Bebauung: Stadt Spremberg Das im Spremberger Ortsteil Terpe gelegene Flurstück 831 der FB Innerer Service Flur 1 in der Gemarkung Terpe ist mit einem Mehrfamilienwohn- Kennwort: 09-61-18 haus und einigen Nebengebäuden bebaut. Das Flurstück hat Am Markt 1 eine Größe von 2075 m². Das Flurstück liegt innerhalb eines 03130 Spremberg. im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Gebiet, für das es zurzeit keine verbindliche Bebauungsregelung im Sinne des Hinweis: § 30 Baugesetzbuch gibt. Bewerbungen per E-Mail (personal@stadt-spremberg.de) Demnach ist für die Beurteilung des betreffenden Flurstücks können lediglich zur Fristwahrung berücksichtigt werden. in diesem Bereich § 34 BauGB maßgeblich. Die gesamte Flä- Die Unterlagen sind in Papierform innerhalb einer Woche che ist Bauland. Die Parzellierung zur Errichtung eines weiteren nachzureichen. Für die Rücksendung der Bewerbungsun- Wohnhauses entlang des Pulsberger Weges ist möglich und terlagen bitten wir einen adressierten und ausreichend fran- zulässig. kierten Briefumschlag beizulegen. Es handelt sich um ein bewohntes Eckgrundstück mit Neben- anlagen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen „Dorfstraße“ und des „Pulsberger Weges“ im Spremberger Ortsteil Terpe. Die Eigenart der näheren Umgebung des Grundstücks ent- spricht einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungs- verordnung.
Nr. 11/2018 Spremberg | 13 Im Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg ist der Grund- stücksbereich des Flurstücks 831 als gemischte Baufläche dar- Sprechstunde des Ortsvorstehers gestellt. von Haidemühl Das Grundstück ist an das öffentliche Strom- und Trinkwas- sernetz angeschlossen. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Haidemühl, Gunter Mal- über eine grundstückseigene Biokläranlage. tusch, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde Das Hauptgebäude ist ein 2-geschossiges Mehrfamilienhaus durch (ungerade Kalenderwoche): mit Unterkellerung und steilem Satteldach mit Dachausbauten. Termin: 25. September und 9. Oktober 2018 Auf dem Grundstück befinden sich diverse Aufbauten, die im Zeit: 17.00 bis 18.00 Uhr Laufe der Jahre durch Mieter errichtet und genutzt wurden. Ort: Räume Ortsvorsteher/Ortsbeirat im Dorfgemein- Angebotshinweise: schaftshaus Das Mindestgebot für dieses Grundstück liegt bei 30.000 Euro, wobei der Zuschlag auf das Höchstgebot erfolgt. Durch den Bieter ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen. Unvollständige Unterlagen bleiben beim Vergabeverfahren unberücksichtigt. Sprechstunde des Ortsvorstehers Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/ von Sellessen oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Angebote sind bis zum 23.10.2018 auf dem Postweg in einem Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Sellessen, Hardy Kordian, verschlossenen Umschlag unter der Kennziffer 61.1/3/2018 führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: an die Stadt Spremberg, SG Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Termin: 2. Oktober 2018 Spremberg zu richten. Zeit: 16.30 bis 18.00 Uhr Ansprechpartner: Ort: Gemeindebüro (neben Feuerwehr-Gerätehaus) Nähere Informationen zum Verkauf erhalten Sie im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg (Telefon 03563 340–230). Bei bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen, gibt Ihnen das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg Sprechstunde des Ortsvorstehers (Telefon 03563 340–582) gerne Auskünfte und Erläuterungen. von Schwarze Pumpe Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Schwarze Pumpe, Göran Sprechstunde bei Richter, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstun- Bürgermeisterin Christine Herntier de durch: Bürgermeisterin Christine Herntier führt jeweils einmal mo- Termin: 2. Oktober 2018 natlich eine Bürgersprechstunde im Zimmer 218 im Rathaus, Zeit: 16.30 bis 18.00 Uhr Am Markt 1, durch. Ort: Bürgerbüro Schwarze Pumpe, Die nächste Bürgersprechstunde findet am Dienstag, 9. Ok- Grundschule Geschwister Scholl, tober 2018, statt. An der Schule 2 Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem Tag von 15.00 bis 18.00 Uhr mit ihren Fragen und Problemen aber auch mit Anregungen und Ideen direkt an die Bürgermeis- terin wenden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe gebeten, mit dem Sekretariat der Bürgermeisterin unter Te- Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Terpe, Dieter Freißler, führt lefon 03563 340-102 eine detaillierte Uhrzeit abzustimmen. zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: Gleichzeitig wird gebeten, bei dieser Gelegenheit mit einem kurzen Stichwort das Bürgeranliegen mitzuteilen. Termin: 1. Oktober 2018 Weiterhin haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglich- Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr keit, den am Rathaus befindlichen Briefkasten für Mitteilun- Ort: Büro in der Begegnungsstätte „Alter Konsum“ gen, Informationen und Vorschläge zu nutzen. Sprechstunde des Ortsvorstehers Sprechstunde des Ortsvorstehers von von Graustein Wadelsdorf Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Graustein, David Lamm, Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wadelsdorf, Gerd Piater, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: Termin: 1. Oktober 2018 Termin: 25. September 2018 Zeit: 18.00 bis 19.00 Uhr Zeit: 17.30 bis 18.30 Uhr Ort: Alte Schule Ort: Gemeindebüro Sprechstunde des Ortsvorstehers von Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lieskau Weskow Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Lieskau, Harry Krause, Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Weskow, Andreas Schulze, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: Termin: 9. Oktober 2018 Termin: 2. Oktober 2018 Zeit: 18.00 bis 19.00 Uhr Zeit: 17.00 bis 18.00 Uhr Ort: Gemeindebüro Ort: SV Blau Weiß 07 Spremberg e. V., Heidefrieden 13
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