Wochenblatt Königsbronn Itzelberg - Gemeinde Königsbronn
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Wochenblatt E 20142 C Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn 67. Jahrgang · Donnerstag, 12. September 2019 · Nummer 37 Königsbronn Itzelberg Ochsenberg Zang
Seite 2 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 Neue Auszubildende im Rathaus Wir begrüßen ganz herzlich Alina Kerwien als neue Auszubildende bei der Gemeindever- waltung Königsbronn. Am 02. September 2019 hat Alina Kerwien aus Königsbronn ihre Ausbildung zur Ver- waltungsfachangestellten im Rathaus in Königsbronn begonnen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, in denen die Auszubildenden die Verwaltung ganz genau kennenlernen können. Die Gemeindeverwaltung Königsbronn engagiert sich, Schulabgängern eine Ausbildung zu ermöglichen, und wird auch im Jahr 2020 einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwal- tungsfachangestellten anbieten. Die Bewerber benötigen den Werkrealschul- oder Realschulabschluss. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Personalamtsleiter Joachim Ziller, Tel. 9625-11, zur Foto: Ulrike Lindner Verfügung. Vernissage ,,Einheit in Vielfalt“ Vorfreude auf das „Fest der Freunde“ Unter diesem Motto stand die Eröffnung der Ausstellung als Auftakt zum Fest der Freun- de im Rathausfoyer. Alle Nationen, die beim Fest vertreten sind, werden zwei Wochen im Foyer vorgestellt. Das Fest der Freunde wird von Ehrenamtlichen aus 11 Nationen organisiert und durchgeführt. In seiner Eröffnungsrede stellte Bürgermeister Michael Stütz fest, dass Königsbronn mit Flüchtlingen schon langjährige Erfahrung hat. Bereits nach dem Krieg, kamen zahlreiche Vertriebene und Flüchtlinge nach Königsbronn. Heute leben in Königsbronn ca. 600 ausländische Mitbürger aus 49 Nationen. Michael Herkt vom Arbeitskreis Asyl machte deutlich, dass alle Menschen gleich sind und alle haben ihre persönlichen Schicksale. Gemeinderätin Claudia Gambuti erinnerte in einer bewe- gend gehaltenen Rede an ihre Kindheit und Erlebnisse als eine der ersten Gastarbeiterkinder in Königsbronn. Ein köstliches Büfett aus den Heimatländern der ausländischen Mitbürger rundete das Programm ab. Ausstellungsdauer: bis 21. September 2019. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeit des Rathauses sowie sonntags von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Denken Sie an Ihre Eintrittskarte für das „Fest der Freunde“ am 21. September 2019. Sie erhalten diese im Einwohnermelde- amt, Rathaus, Zimmer 3, Tel. 9625-13 oder 9625-43. Fotos: Hartmut Pflanz Tag des offenen Denkmals Kulturverein Die vom Kulturverein angebotenen Aktionen zum Tag des offenen Denkmals waren gut Königsbronn e.V. besucht. Als wahres Besuchermagnet entpuppten sich die von Engelbert Frey moderier- ten Führungen im Industriemuseum Flammofen. Fotos: Hartmut Pflanz
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 3 Herwartstein-Apotheke, Allgemeiner Notruf 112 Ärzte-Notdienst Schickhardtstraße 1, Königsbronn, am Feuerwehr 112 Den/Die diensthabende/n Arzt/Ärztin Samstag, 14.09.2019, von 8.30 – 12.30 erreichen Sie an Wochenenden, Feiertagen Uhr, geöffnet Unfall, Überfall 110 (durchgehend 24 Stunden) sowie DRK-Rettungsdienst 19222 Montag von 18.00 bis 8.00 Uhr Sonntag, 15.09., Dienstag von 18.00 bis 8.00 Uhr Sonnen-Apotheke, Störungsnummer für Strom Mittwoch von 12.00 bis 8.00 Uhr Bühlstraße 20, Heidenheim 07961/9336-1401 Donnerstag von 18.00 bis 8.00 Uhr Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr Montag, 16.09., Störungsnummer für Gas immer unter Tel. 116117 Herwartstein-Apotheke, Schickhardtstraße 1, Königsbronn 07321/328-111 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde Dienstag, 17.09, Störungsnummer für Wasser Hirsch-Apotheke, von niedergelassenen Haus- und Kinder- 07328/6272 ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Brenzstraße 33, Heidenheim 07326/6470 Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de Mittwoch, 18.09., 0174/2131584 Engel-Apotheke, Die ärztliche Notfallpraxis erreichen Sie während deren Öffnungszeiten Heidenheimer Straße 36, Giengen Montag von 19.00 bis 22.00 Uhr Dienstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Donnerstag, 19.09., Gemeindeverwaltung Mittwoch von 15.00 bis 22.00 Uhr Zentral-Apotheke, Königsbronn Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Eugen-Jaekle-Platz 12, Heidenheim Freitag von 17.00 bis 22.00 Uhr Tel. 9625-0 · Fax 9625-27 Samstag von 8.00 bis 22.00 Uhr E-Mail: rathaus@koenigsbronn.de Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr Internet: www.koenigsbronn.de Feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr unter Tel. 07321/480050 Zahnärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst Öffnungszeiten Die ärztliche Notfallpraxis befindet sich im Eingangsbereich des Klini- kann unter Tel. 0711/7877777 Einwohnermeldeamt: kums Heidenheim, Schlosshaustraße 100, abgefragt werden. Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 89522 Heidenheim (roter Eingang auf der 8.00 Uhr – 12.00 Uhr linken Seite). Tierärztlicher Wochenend- Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr In lebensbedrohlichen Notfällen und Feiertagsdienst Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.00 Uhr (z.B. Schlaganfall): 14.30 – 16.00 Uhr Notrufnummer des DRK 112 Für Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt. Alle anderen Ämter: Montag – Freitag, 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Mobile Dienste Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Donnerstag, 14.30 Uhr – 16.00 Uhr Ökumenische Sozialstation Heidenheim Tel. 07321/9866-0 Notrufnummer der Dienstbereitschaft Ökumenische Nachbarschafts- Gemeindeverwaltung der Apotheken hilfe Königsbronn In dringenden Fällen ist Bürgermeister (außerhalb der Öffnungszeiten) jeweils Irene Dominicus, Tel. 4247 Michael Stütz auch außerhalb der von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr. Irmgard Hieber, Tel. 5760 Öffnungszeiten des Rathauses unter Tel. 0173/9873100 zu erreichen. Donnerstag,12.09., Hospizgruppe Königsbronn Steinhirt-Apotheke, Hauptstraße 17, Steinheim (Dieser Dienst ist kostenlos) Polizeiposten So erreichen Sie uns: Tel. 0170/8481912 Freitag, 13.09., Ulrike Fries, Tel. 4424 Steinheim am Albuch, Forststr. 2 Kapell-Apotheke, Claudy Frey-Rathgeb, Tel. 7253 (Eingang Rückseite der Raiffeisenbank) Kapellstraße 1, Heidenheim Tel. 07329/919007 Hilfetelefon Fax 07329/1643 Samstag, 14.09., Gewalt gegen Frauen E-Mail: Hohe-Wart-Apotheke, steinheim-albuch.pw@polizei.bwl.de Grundweg 3, Herbrechtingen Tel. 08000/11616
Seite 4 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 Schwarzes Brett Veranstaltungen von 12. September bis 20. September 2019 Abfallkalender Donnerstag, 12. September Folgende Abfuhrtermine finden in 19.30 Uhr Obst- und Gartenbauverein, Stammtisch, Fußball-Begegnungsstätte Königsbronn, Itzelberg, Ochsenberg und Zang statt. Freitag, 13. September 19.30 Uhr Pfannaglopfer, außerordentliche Sitzung, Vereinsheim Freitag, 20. September Gelber Sack Samstag, 14. September Umweltmobil sammelt Problemstoffe 09.00 Uhr Georg-Elser-Schule, Einschulungsgottesdienst, Klosterkirche 09.45 Uhr Georg-Elser-Schule, Einschulungsfeier, Ostalbhalle Öffnungszeiten Sonntag, 15. September Wertstoff-Zentrum, Wiesenstraße: 09.30 Uhr Schwäbischer Albverein OG Zang, unterwegs auf dem „Filstalgucker“, Dienstag von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Treffpunkt: Raiffeisenbank in Zang 2. Samstag im Monat von 8.00 – 11.30 Uhr 10.00 Uhr Schwäbischer Albverein OG Königsbronn, Ganztags-Wanderung „Mühlenweg Eger“, Treffpunkt: Altenheim Daimlerstraße Die Container für Grünabfälle stehen 11.00 Uhr Kulturverein und VHS, Ausstellungsprojekt von Uli Natterer samstags von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr „Mir dreht sich alles“, Feilenschleiferei bereit. Dienstag, 17. September 08.10 Uhr Werkreal- und Realschule, Klassen 6 – 10, Gottesdienst Klosterkirche 14.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde, Seniorennachmittag, evangelisches Gemeindehaus 18.30 Uhr Tauschring, Tauschring unterwegs – Wanderung zum „Wiesenhof“, Wer macht wann Betriebsferien Treffpunkt: bei Anne Tobias, Brückenstraße 2 in Itzelberg 09. September – 25. September Mittwoch, 18. September Metzgerei Vogel, 19.30 Uhr Verein für Homöopathie und Lebenspflege, Vortrag: Dr. Kay Seltrecht, Brenzquellstraße 6, Königsbronn Zahnarzt, „Implantate und tote Zähne – Störfelder für den Körper?“, Fußball-Begegnungsstätte 17. September – 21. September Elfi`s Haarstudio, Donnerstag, 19. September Schwarzer Weg 13, Königsbronn 18.30 Uhr Gemeinde, Gemeinderatssitzung, Sitzungssaal Rathaus Freitag, 20. September 18.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr / Jugendfeuerwehr, Hauptübung Glückwunschtafel Die gute Tat Wir beglückwünschen sehr herzlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, An Selbstabholer zu verschenken: die in dieser oder der nächsten Woche ihren Geburtstag feiern können. • Kleintierkäfig Namentlich gratulieren wir insbesondere unseren 70 Jahre alten und älteren Länge 100 cm, Breite 50 cm, Höhe 47 cm, Einwohnern. Farbe blau U. Kollwitz, Tel. 6450 16.09. Gottlieb Härlen, Königsbronn, zum 85. • 2 Patronen HP364. Loewe, Frauentalstraße 9 • 2 neuwertige Teppiche bei Selbstabho- lung, schwarz, grau, weiß gemustert, Fahrt innerorts langsam Maße 1,20 x 1,70 m und 1,60 x 2,30 m. Tel. 968881 den Kindern zuliebe!
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 5 Zum Tode von Christa Hiermann Ende August verstarb Christa Hiermann im Alter von 76 Jahren. Hinzu kamen regelmäßige Nachsitzungen des Gemeinderates, die oft bis in die frühen Morgenstunden dauerten, Stammti- Die Gemeinde verliert mit Christa Hiermann eine Persönlich- sche und Kartenrunden. Nicht nur Königsbronner kamen regel- keit, der als Gastgeberin im „Hirsch“ das Wohl ihrer Gäste stets mäßig, sondern auch Stammtische aus Heidenheim. So kam am Herzen lag. seit vielen Jahren eine Runde aus Chefärzten des Klinikums wöchentlich zum Karten spielen. Im Jahr 1937 übernahm der Großvater von Christa Hiermann, Karl Nothaft, zusammen mit seiner Frau das Gasthaus „zum Daneben wurde der Saal des Gasthauses für Familienfeiern, Goldenen Hirsch“ in der Herwartstraße. Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten und vieles mehr genützt. Nachdem seine beiden Söhne an den Folgen des Krieges jung Neben Faschingsveranstaltungen, fand dort auch jahrelang der verstarben, zog die Schwiegertochter Hedwig mit ihrer Tochter Holzverkauf des Forstamtes statt. Christa zu den Wirtsleuten und unterstützte diese im Gasthaus. Außerdem bewirtete das Ehepaar Hiermann jahrzehntelang die Seitdem war Christa Hiermann im „Goldenen Hirsch“ verankert. jährliche Seniorenfeier der Gemeinde und die Versammlungen 1964 erfolgte die Eheschließung mit dem Königsbronner Ulrich der örtlichen Banken in der Ostalbhalle. Hiermann, der von Anfang an seine Frau tatkräftig unterstütz- te und neben seinem Vollzeitberuf als Wirt seine Freizeit im Als Ausgleich zu ihrem anstrengenden Alltag gönnten sich „Goldenen Hirsch“ verbrachte. Seit seinem Ruhestand sorgten Christa und Ulrich Hiermann große Reisen, um die Welt kennen- beide zusammen für ihre Gäste. zulernen. So verbrachten sie gemeinsam schöne Wochen in Südafrika, in Alaska und in Kanada. Zahlreiche Stammgäste kamen gerne, um die bekannte schwä- bische Küche von Christa Hiermann zu genießen. Seit 2 Jahren musste Christa Hiermann aus gesundheitlichen Für viele Vereine war das Gasthaus Vereinslokal, so übten im Gründen kürzertreten, sie ließ es sich jedoch nicht nehmen, Nebenzimmer der Zitherclub, und auch die Schachfreunde tra- ihre Stammtische weiter zu bewirten. fen sich bei „Christa“. Feuerwehr, Sportverein, Musikverein, Albverein, SPD-Ortsverein und viele andere veranstalteten Die Gemeinde verliert mit Christa Hiermann, eine echte Kö- die Vereinstreffen im „Hirsch“, der Angelverein wurde dort ge- nigsbronnerin, deren weltoffene und herzliche Art von vielen gründet. Königsbronnerinnen und Königsbronnern sehr geschätzt wurde. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken wahren. Ihrem Ehemann und ihrer Familie gehört unser Mitgefühl. Michael Stütz, Bürgermeister für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat
Seite 6 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 Amtliche Bekanntmachungen • Vorbereitung von Sitzungsvorlagen Wir bieten: • Eingabe und Überwachung von Rech- • ein abwechslungsreiches und interes- nungen santes Aufgabengebiet • Sekretariat Ortsbaumeister • ein unbefristetes Beschäftigungsver- Gemeinde Königsbronn Kreis • diverse Aufgaben zur Unterstützung im hältnis in Vollzeit Heidenheim 7.100 Einwohner Ortsbauamt/Bauhof/Kläranlage • eine leistungs- und aufgabengerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD Die Gemeinde Königsbronn sucht zum Änderungen und/oder Ergänzungen des • eine gründliche Einarbeitung sowie di- frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n Aufgabengebiets, auch zu einem späte- verse Fort- und Weiterbildungen ren Zeitpunkt, bleiben vorbehalten. • ein angenehmes Arbeitsklima in ei- Sachbearbeiter/in nem freundlichen Team für das Ortsbauamt Wir erwarten: • ein betriebliches Gesundheitsmanage- • Eine abgeschlossene Berufsausbildung ment sowie verschiedenste soziale (m/w/d) zur/zum Verwaltungsfachangestellten Leistungen oder eine vergleichbare Ausbildung Für weitere Auskünfte wenden Sie sich Aufgabenschwerpunkte: • Kenntnisse in der Bauverwaltung wä- bitte an Ortsbaumeister Jörg Bielke • Bearbeiten von Bauanträgen und Bau- ren von Vorteil (Tel. 07328/9625-20, E-Mail: joerg. verfahren • sicherer Umgang mit den gängigen Of- bielke@koenigsbronn.de) oder an • Behördenanhörungen nach LBO fice-Anwendungen (Word, Excel, Out- stv. Hauptamtsleiterin Viviane Grund • Vorbereitung von Vergabeunterlagen look) (Tel. 07328/9625-44, E-Mail: viviane. für Submissionen nach VOL/VOB grund@koenigsbronn.de). Bewer- • selbstständiges, sorgfältiges und ei- • Erteilung von Aufträgen sowie Verwal- bungen mit den üblichen Unterlagen genverantwortliches Arbeiten tung von Wartungsarbeiten (gern auch per E-Mail an rathaus@ • Zuverlässigkeit, Kooperationsfähigkeit, • Führung des Bauaktenarchivs Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit koenigsbronn.de) erbitten wir bis spä- • Friedhofswesen testens 29. September 2019 an das • Freundlicher Umgang mit Bürgerinnen • Erteilung von Auskünften aus EDV- Bürgermeisteramt Königsbronn, Her- und Bürgern wartstraße 2, 89551 Königsbronn. Portalen Haben Sie Interesse an Impressum: einer Ausbildung bei der „Wochenblatt“ Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeinde Königsbronn, Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn Königsbronn? Geschäftsstelle: Manuela Kammerer, Tel. 07328/9625-12, E-Mail: amtsblatt@koenigsbronn.de Verantwortlicher Redakteur für den amtlichen Teil: Die Gemeindeverwaltung bietet Bürgermeister Michael Stütz einen Ausbildungsplatz zur/zum Verantwortlicher Redakteur für den redaktionellen Teil im Sinne des Presserechts: Verwaltungsfachangestellten an. Bürgermeister Michael Stütz oder Vertreter im Amt. Für die Beiträge im redaktionellen Teil, die nicht von der Gemeinde kommen, Die Ausbildung beginnt am 01. September 2020 und dauert ist der jeweilige Verfasser/die jeweilige Verfasserin verantwortlich. 3 Jahre, eine Ausbildungsverkürzung auf 2,5 Jahre ist möglich. Anzeigenkunden sind für den Inhalt ihrer Anzeigen verantwortlich. Bewerber/innen benötigen einen guten Hauptschul- oder Satz/Druck: Druckerei Zeller, 73432 Aalen-Unterkochen Realschulabschluss. Auflage: 2.300 Exemplare, Bezugspreis jährlich 30,00 Euro Voraussetzungen für diesen Beruf sind gute Deutschkenntnisse zuzüglich Gebühr bei Postversand. und die Fähigkeit, sich auszudrücken, ein hohes Maß an Zuver- Das Wochenblatt erscheint in der Regel donnerstags. lässigkeit, Gewissenhaftigkeit und Ordnungssinn. Mitzubringen Die Inhalte der Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. sind auch Aufgeschlossenheit und Kontaktfreude, da sich der Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte tägliche Arbeitsablauf im Wesentlichen an den Bedürfnissen kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. der Bürger orientiert. Eine Haftung, insbesondere für materielle oder immaterielle Schäden oder Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit den sonstige Konsequenzen, die aus der Nutzung unseres Angebots entstehen, üblichen Unterlagen bis spätestens 30.09.2019 an die Gemein- ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. deverwaltung, Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn, oder per Die Redaktion des Wochenblattes behält sich das Recht vor, zur Verfügung E-Mail an rathaus@koenigsbronn.de senden. gestellte Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial usw. zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Inhalte des Wochenblattes sind nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes Für nähere Auskünfte steht Ihnen Personalamtsleiter Herr (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, Ziller, Tel. 9625-11, zur Verfügung. ist nur nach Genehmigung mit Quellenangabe gestattet.
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 7 Aus der Arbeit des Abrechnung kath. Kindergarten Einladung zur Sitzung Gemeinderates Eichhalde 2018 des Gemeinderates am Bei der Kindergartenabrechnung für den 19.09.2019, um 18.30 Uhr, Sitzung des Gemeinderats vom Eichhalde Kindergarten ergab sich für das 05. September 2019 Jahr 2018 eine Nachzahlung in Höhe von im Sitzungssaal Rathaus Entschuldigt: Gemeinderäte Wolfgang 169.286,91 Euro. Diese Nachzahlung resul- Königsbronn Lutz, Gabriele Schorcht, Kay Seltrecht, tiert aus der Einrichtung und Unterhaltung Süha Buluttimur der Notgruppe und den dadurch verur- Tagesordnung sachten Mehrkosten für das Personal. 1. Bekanntgaben Verpflichtung der neu gewählten Der Gemeinderat stimmte einer überplan- Gemeinderäte mäßigen Ausgabe in Höhe von 169.286,91 2. B ekanntgabe von in nichtöffentli- Euro einstimmig zu. cher Sitzung gefassten Beschlüssen Bürgermeister Stütz verpflichtete Gemein- derat Dr. Dietrich Kölsch per Handschlag 3. B iotopvernetzungskonzeption für und Unterschrift für sein Amt. Bei der Heidenheim, Königsbronn und Verpflichtung gab er gegenüber Bürger- Gerstetten meister Stütz das Gelöbnis ab, seine Amts- Eröffnung der Ausstellung – Maßnahmen in Königsbronn plichten gewissenhaft zu erfüllen. Die Ver- „Lieblingsplatz ? – pflichtungsformel lautete wie folgt: Itzelberger See!“ 4. Neubau Paul-Reusch-Kindergarten a. aktueller Überblick über den „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehor- Werner Hertwig, Richard Hummel Baufortschritt sam den Gesetzen und gewissenhafte ... natürlich, was sonst. Keine Frage, der b. Kostenentwicklung Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere See lädt immer zu Aktivitäten oder auch gelobe ich, die Rechte der Gemeinde ge- zur Ruhe ein. 5. Vergaben wissenhaft zu wahren und ihr Wohl und Auch wir als Hobbyfotografen wissen das a. Gewerke Neubau Paul-Reusch- das ihrer Einwohner nach Kräften zu för- zu schätzen. Interessant und auch eine Kindergarten dern.“ Herausforderung, nicht nur bei tollem Aus- b. Anschaffung eines Kolumbari- flugswetter im Frühling oder Sommer, son- ums und Schaffung von diversen Bekanntgaben dern gerade bei jeder Jahreszeit, an einem Grabarten trüben Regen-, Schnee- oder Nebel-Tag, Folgende Termine wurden bekannt gege- bei den Farben des Herbstes und in den 6. Bausachen ben: Stunden zwischen Abend und beginnen- 20. September 2019, Richtfest Paul- der Nacht. 7. K ostenentwicklung Industriemu- Reusch-Kindergarten Besonders die Tierwelt bietet mit einer seum im Flammofen 21. September 2019, Fest der Freunde Vielfalt immer ein Motiv, sei es zu Wasser, – Genehmigung einer überplanmä- 06. Oktober 2019, Neubürgerempfang und im Flug, in Bewegung oder bei Rang- und ßigen Ausgabe Seniorenfeier Revierkämpfen. Bei der Vielzahl der Bilder (wir mussten 8. Annahme von Spenden Bausachen uns hier sehr stark einschränken) ist es uns schwer gefallen, eine umfassende 9. Verschiedenes Der Gemeinderat stimmte den nachfol- Auswahl zu treffen. genden Bauvorhaben einstimmig zu: Ein Besuch am oder rund um den See ist 10. Anfragen • Errichtung Fertiggarage, Seestraße 14 immer lohnenswert, was wir als Hobby- • Gartenhaus, Mörikestraße 28 fotografen festgestellt haben und weiter- Alle interessierten Bürgerinnen und Nachfolgende Bauvorhaben nahm der empfehlen können. Bürger sind zu dieser Sitzung herzlich Gemeinderat zur Kenntnis: eingeladen. • Einbau Aufzug und Nutzungsänderung, Aalener Straße 42/1 gez. • Neubau Garage, Zahnbergweg 24 Michael Stütz • Verlängerung des vorhandenen Carports, Bürgermeister Brunnenstraße 25 Hinweis: Vergaben Die Sitzungsunterlagen für die Neuanschaffung Tore für Fahrzeughalle öffentlichen Tagesordnungspunk- FFW Königsbronn te liegen ab Montag im Rathaus in Zimmer 3 zur Einsicht bereit und Für die Auswechslung der Tore am Feuer- werden auch bei Beginn der Gemein- wehrgerätehaus Königsbronn wurde die Vernissage: am 24. September 2019, deratssitzung für die Zuhörer/-innen Fa. Pro Bau Kugel aus Schnaitheim beauf- um 19.00 Uhr, im Foyer des Rathauses im Sitzungssaal ausgelegt. tragt. Die Angebotssumme beläuft sich Ausstellungsdauer: auf 34.649,83 Euro. 24. September bis 11. Oktober 2019.
Seite 8 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 Bekanntmachung über zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies 7. E ine Eintragung in die bei der Gemein- die Durchführung des sind alle Personen, die am Tag der Ein- de ausgelegte Eintragungsliste kann Volksbegehrens tragung erst erfolgen, wenn die Gemeinde – mindestens 18 Jahre alt sind, aufgrund der dort vorhandenen mel- Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über – die deutsche Staatsangehörigkeit derechtlichen Angaben feststellt, dass das „Gesetz zur Änderung des Natur- besitzen, die Person eintragungsberechtigt ist. schutzgesetzes und des Landwirt- – seit mindestens drei Monaten in Ba- Eintragungswillige, die der oder dem schafts- und Landeskulturgesetzes“ den-Württemberg ihre Wohnung, bei Gemeindebediensteten nicht bekannt mehreren Wohnungen ihre Haupt- sind, haben sich auf Verlangen aus- In Baden-Württemberg wird das Volksbe- wohnung haben oder sich sonst ge- zuweisen. Eintragungswillige sollen gehren wöhnlich aufhalten und daher zur Eintragung ihren Personal- – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ausweis mitbringen. Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen „Gesetz zur Änderung des Naturschutzge- sind Personen, die ihr Wahlrecht in- 8. D ie Unterschrift auf dem Eintragungs- setzes und des Landwirtschafts- und Lan- folge Richterspruchs verloren haben. blatt oder der Eintragungsliste kann deskulturgesetzes“ nur persönlich und handschriftlich ge- 4. E intragungsberechtigte können bei der leistet werden. Wer nicht unterschrei- durchgeführt. amtlichen Sammlung ihr Eintragungs- ben kann, aber das Volksbegehren recht nur in der Gemeinde ausüben, unterstützen will, muss dies bei der Wer das Volksbegehren unterstützen in der sie ihre Wohnung, bei mehre- Gemeinde zur Niederschrift erklären. möchte, kann dies im Rahmen der freien ren Wohnungen ihre Hauptwohnung Dies ersetzt die Unterschrift. oder amtlichen Sammlung tun. haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemein- 9. G egenstand des Volksbegehrens ist 1. B ei der freien Sammlung, die am de eintragen, in der sie sich gewöhn- der folgende Gesetzentwurf mit Be- Dienstag, 24. September 2019, be- lich aufhalten. gründung. Dieser wird von den Ver- ginnt, besteht die Möglichkeit, sich trauensleuten der Antragsteller oder innerhalb eines Zeitraums von sechs 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein deren Beauftragten bei der Ausgabe Monaten, also bis Montag, 23. März Eintragungsrecht nur einmal ausüben, der Eintragungsblätter zur Einsicht- 2020, in von den Vertrauensleuten folglich nur eine Unterstützungsunter- nahme bereitgehalten und bei der des Volksbegehrens oder deren Be- schrift leisten. Gemeinde im Eintragungsraum zur auftragten ausgegebene Eintragungs- Einsicht ausgelegt: blätter zur Unterstützung des Volksbe- 6. B ei der freien Sammlung hat die oder gehrens einzutragen. der Eintragungsberechtigte auf dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Eintragungsblatt den Familiennamen, des Naturschutzgesetzes und des Land- 2. B ei der amtlichen Sammlung werden die Vornamen, das Geburtsdatum, die wirtschafts- und Landeskulturgesetzes bei den Gemeindeverwaltungen wäh- Anschrift (Hauptwohnung) sowie den rend der allgemeinen Öffnungszeiten Tag der Unterzeichnung anzugeben A. Zielsetzung Eintragungslisten zur Unterstützung und dies persönlich und handschrift- des Volksbegehrens aufgelegt. Die lich zu unterschreiben. Durch Ankreu- Durch das Änderungsgesetz werden amtliche Sammlung dauert drei Mo- zen muss bestätigt werden, dass vor im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie nate und startet am Freitag, 18. Ok- der Unterzeichnung des Eintragungs- im Landwirtschafts- und Landeskultur- tober 2019, und endet am Freitag, 17. blattes die Möglichkeit bestand, den gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen Januar 2020. Entwurf der Gesetzesvorlage und und Anpassungen vorgenommen, mit Die Eintragungsliste für die Gemein- deren Begründung einzusehen. Ein- welchen die Sicherung der Vielfalt an de Königsbronn wird in der Zeit vom tragungen, die die unterzeichnen- Tier- und Pflanzenarten in Baden-Würt- 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 de Person nicht eindeutig erkennen temberg gewährleistet werden soll. im Rathaus Königsbronn, Einwohner- lassen, weil sie z. B. unleserlich oder Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten meldeamt, Herwartstraße 2, 89551 unvollständig sind, oder die erkenn- innerhalb der Landesgrenzen des Landes Königsbronn, zu folgenden Öffnungs- bar nicht eigenhändig unterschrieben Baden-Württemberg zu schützen, in Ge- zeiten sind oder das Datum der Unterzeich- setzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr nung fehlt, sind ungültig. erreichen, wird der Einsatz von Pestizi- Mittwoch 14.30 – 17.30 Uhr Das Eintragungsblatt ist für die Be- den (Pflanzenschutzmittel und Biozide) Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr scheinigung des Eintragungsrechts auf bestimmten Schutzflächen neu gere- und 14.30 – 16.00 Uhr entweder von den Vertrauensleuten gelt. Zusätzlich werden Änderungen im des Volksbegehrens, deren Beauf- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz für Eintragungswillige zur Eintragung tragten oder der unterzeichnenden vorgenommen, um sicherzustellen, dass bereitgehalten. Person selbst spätestens bis Montag, auf land- und forstwirtschaftlich genutz- 23. März 2020, bei der Gemeinde ten Flächen das verbindliche Ziel des Ar- 3. Z ur Eintragung in die Eintragungsliste einzureichen, in der die Wohnung, tenschutzes nicht durch den Einsatz von oder das Eintragungsblatt ist nur berech- bei mehreren die Hauptwohnung Pestiziden konterkariert und vermehrt tigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeich- oder der gewöhnliche Aufenthalt be- die Artenvielfalt unterstützende ökologi- nung im Land Baden-Württemberg steht. sche Landwirtschaft betrieben wird. Die
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 9 Reduktion des Pestizideinsatzes wird als das Artensterben in Baden-Württem- 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. berg aufzuhalten und die Artenvielfalt Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § „ (3) Die Träger der land-, forst- und zu einer besseren und transparenten Do- 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von fischereiwirtschaftlichen Ausbildung kumentation der erreichten Fortschritte § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu und Beratung sollen die Inhalte und festgeschrieben. gefassten § 1a NatSchG gestärkten Ziel- Voraussetzungen einer natur- und setzung der Sicherung von Artenvielfalt. landschaftsverträglichen Land-, Forst- B. Wesentlicher Inhalt Die Reduktion von Pestizideinsätzen und und Fischereiwirtschaft, insbesondere der Ausbau ökologischer Landwirtschaft mit dem Ziel, die biologische Arten- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Arten- stehen erwiesenermaßen in direktem Zu- vielfalt in der landwirtschaftlichen vielfalt zu stärken, welches durch folgende sammenhang mit der Verbesserung der Produktion durch ökologische Anbau- Inhalte erreicht werden soll: Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung verfahren zu erhalten und zu fördern, und Förderung wiederum Abstimmungs- im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der gegenstand des beantragten Volksbe- Artenvielfalt in Flora und Fauna und gehrens ist, ergibt sich der Bedarf der 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: dem Verlust von Lebensräumen ent- genannten Gesetzesänderungen daraus. gegenzuwirken sowie die Entwicklung Die Anpassungen in Aus- und Weiterbil- Die Worte „soweit erforderlich und ge- der Arten und deren Lebensräume zu dung scheinen als notwendige Vorausset- eignet” werden gestrichen. befördern als Regelungsgegenstand zung, um alle Beteiligten besser auf die (Artikel 1 Nummer 1) genannten Änderungen vorzubereiten. 4. N ach § 33 wird folgender § 33a ein- • Bessere Verankerung des Ziels, die Insofern sind diese wesentlichen Verän- gefügt: Artenvielfalt zu schützen, in den ein- derungen als im Sinne der Zielerreichung schlägigen Bildungs- und Ausbildungs- angemessen zu bewerten. „§ 33a angeboten öffentlicher Träger (Artikel Erhalt von Streuobstbeständen 1 Nummer 2) Die Änderungen führen nicht zu zwangs- • Wirksamer Schutz des Biotopverbun- läufigen finanziellen Mehrbelastungen für ( 1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, des durch flächendeckende planeri- öffentliche oder private Haushalte. Die Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sche Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes aus hochstämmigen Obstbäumen mit • Schutz für extensiv genutzte Obst- werden damit insgesamt als positiv abge- einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern baumwiesen, Obstbaumweiden und schätzt. Die Änderungen sind als nachhal- mit Ausnahme von Bäumen, die we- Obstbaumäcker mit hochwachsenden tig einzuordnen. niger als 50 Meter vom nächstgelege- Obstbäumen (Streuobstbestände) (Ar- nen Wohngebäude oder Hofgebäude tikel 1 Nummer 4) Der Landtag wolle beschließen, entfernt sind (Streuobstbestände) sind • Verbot von Pestiziden auf naturschutz- gesetzlich geschützt. Die Beseitigung rechtlich besonders geschützten Flä- dem nachstehenden Gesetzentwurf seine von Streuobstbeständen sowie alle chen, bei klar definierten Ausnahmen Zustimmung zu erteilen: Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, (Artikel 1 Nummer 5) Beschädigung oder erheblichen Be- • Einforderung geeigneter Maßnahmen, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung einträchtigung führen können, sind um den Anteil der ökologischen Land- des Naturschutzgesetzes und Landwirt- verboten. Pflegemaßnahmen, die be- wirtschaft auf der landwirtschaftlich ge- schafts- und Landeskulturgesetzes stimmungsgemäße Nutzung sowie nutzten Fläche in Baden-Württemberg darüberhinausgehende Maßnahmen, bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent Artikel 1 die aus zwingenden Gründen der Ver- anzuheben sowie Umstellung landes- Änderungen des Naturschutzgesetzes kehrssicherheit erforderlich sind, wer- eigener Landwirtschaftsbetriebe auf Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni den hierdurch nicht berührt. ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert (2) Die untere Naturschutzbehörde • Verpflichtung zur Erarbeitung einer durch Art. 1 des Gesetzes vom kann Befreiungen von den Verboten Strategie bis 1. Januar 2022 zur Re- 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. nach Absatz 1 unter den Vorausset- duktion des Pestizideinsatzes um 50 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: zungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. 1. N ach § 1 wird folgender § 1a einge- Bei Befreiungen aus Gründen der C. Alternativen fügt: Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interes- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen „§ 1a ses in der Regel erst dann vor, wenn keine Alternativen. Artenvielfalt die Maßnahmen aus Gründen der Ver- kehrssicherheit zwingend erforderlich D. W esentliche Ergebnisse der Rege- ber § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus ver- Ü sind und die Verkehrssicherheit nicht lungsfolgenabschätzung und Nachhal- pflichtet sich das Land im besonderen auf andere Weise erhöht werden tigkeitsprüfung Maße, dem Rückgang der Artenvielfalt kann. Der Verkehrssicherungspflichti- in Flora und Fauna und dem Verlust ge hat die aus Gründen der Verkehrs- Bei den vorgelegten Änderungen handelt von Lebensräumen entgegenzuwirken sicherung notwendigen Maßnahmen es sich um notwendige Ergänzungen und sowie die Entwicklung der Arten und in Abstimmung mit der Naturschutz- Anpassungen bestehender Gesetze, um deren Lebensräume zu befördern.” behörde vorzunehmen. Die Befreiung
Seite 10 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 wird mit Nebenbestimmungen erteilt, 6. § 71 wird wie folgt geändert: logischen Landbaus gem. Absatz 2 die sicherstellen, dass der Verursacher wirtschaftende Betriebe verpachtet. In Eingriffe in Streuobstbestände un- Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: den Pachtverträgen wird zum nächst- verzüglich durch Pflanzungen eines möglichen Zeitpunkt festgelegt, dass gleichwertigen Streuobstbestandes in „(4) In den Grenzen des § 34 in der die Flächen gemäß den Grundsätzen räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 des ökologischen Landbaus zu bewirt- auszugleichen hat. (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. schaften sind. In Härtefällen ist auch 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch eine naturschutzorientierte Bewirt- ( 3) Im Falle eines widerrechtlichen bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt schaftung unter Verzicht auf den Ein- Eingriffs ist dem Verursacher durch werden.“ satz von Pestiziden gemäß Artikel 3 die Naturschutzbehörde die Wieder- Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ herstellung eines gleichwertigen Zu- 7. D ie Inhaltsübersicht ist entsprechend EG des Europäischen Parlaments und stands durch Ersatzpflanzungen aufzu- anzupassen. des Rates vom 21. Oktober 2009 über erlegen.“ einen Aktionsrahmen der Gemein- Artikel 2 schaft für die nachhaltige Verwen- 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: Änderung des Landwirtschafts- und dung von Pestiziden (ABl. L 309 vom Landeskulturgesetzes (LLG) 24. November 2009, S. 71) in der je- „§ 34 Das Landwirtschafts- und Landeskul- weils geltenden Fassung und minera- Verbot von Pestiziden turgesetz vom 14. März 1972, zuletzt lischem Stickstoffdünger zulässig. geändert durch Artikel 50 der Verord- ie Anwendung von Pestiziden (Pflan- D nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. (4) Einmal jährlich ist dem Landtag zenschutzmittel und Biozide) gemäß 99, 105), wird wie folgt geändert: durch das zuständige Ministerium ein Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie Statusbericht zu den ökologisch ge- 2009/128/EG des Europäischen Par- ach § 2 werden folgende §§ 2a und N nutzten Landwirtschaftsflächen zu er- laments und des Rates vom 21. Ok- 2b eingefügt: statten. tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige „§ 2a § 2b Verwendung von Pestiziden (ABl. L Ökologischer Landbau Reduktion des Pestizideinsatzes 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist ( 1) Zur Förderung der Artenvielfalt ( 1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß in Naturschutzgebieten, in Kern- und im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie Pflegezonen von Biosphärengebieten, Schutz der Natur und zur Pflege der 2009/128/EG des Europäischen Parla- in gesetzlich geschützten Biotopen, Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. ments und des Rates vom 21. Oktober in Natura 2000-Gebieten, bei Natur- S. 585) in der jeweils geltenden Fas- 2009 über einen Aktionsrahmen der denkmälern und Landschaftsschutz- sung verfolgt das Land das Ziel, dass Gemeinschaft für die nachhaltige Ver- gebieten, soweit sie der Erhaltung, die landwirtschaftlich genutzten Flä- wendung von Pestiziden (ABl. L 309 Entwicklung oder Wiederherstellung chen in Baden-Württemberg nach und vom 24. November 2009, S. 71) in der der Leistungs- und Funktionsfähigkeit nach, bis 2025 zu mindestens 25 Pro- jeweils geltenden Fassung in der Land- des Naturhaushalts oder der Rege- zent und bis 2035 zu mindestens 50 wirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im nerationsfähigkeit und nachhaltigen Prozent, gemäß den Grundsätzen des Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, ökologischen Landbaus gemäß der 2025 um mindestens 50 Prozent der je- einschließlich des Schutzes von Le- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und weiligen Flächen reduziert werden. bensstätten und Lebensräumen be- des Gesetzes zur Durchführung der (2) Hierfür wird die Landesregierung bis stimmter wild lebender Tier- und Rechtsakte der Europäischen Gemein- zum 1. Januar 2022 eine Strategie erar- Pflanzenarten dienen, verboten. Die schaft oder der Europäischen Union beiten. Die Entwicklung und Umsetzung untere Naturschutzbehörde kann auf auf dem Gebiet des ökologischen der Strategie wird durch einen Fach- Antrag die Verwendung bestimmter Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) beirat aus zuständigen Behörden und Mittel im Einzelfall zulassen, soweit in der jeweils geltenden Fassung be- Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, eine Gefährdung des Schutzzwecks wirtschaftet werden. Gartenbau- und Kommunalverbände) der in Satz 1 genannten Schutzgebiete begleitet. oder geschützten Gegenstände nicht ( 2) Staatliche Flächen, die sich in Eigen- zu befürchten ist. Die höhere Natur- bewirtschaftung befinden (Staatsdo- ( 3) Das zuständige Ministerium er- schutzbehörde kann die Verwendung mänen), sind ab dem 1. Januar 2022 mittelt jährlich den Einsatz von che- dieser Mittel für das jeweilige Gebiet vollständig gemäß den Vorgaben zum misch-synthetischen Pestiziden nach zulassen, soweit eine Gefährdung des ökologischen Landbau gemäß der Ver- Fläche und, wenn möglich, nach Wirk- Schutzzwecks der in Satz 1 genann- ordnung (EG) Nr. 834/2007 und des stoffmenge und Behandlungsintensität ten Schutzgebiete oder geschützten Öko-Landbaugesetzes in den jeweils und veröffentlicht diese Ergebnisse. Gegenstände nicht zu befürchten ist. geltenden Fassungen zu bewirtschaften. Das zuständige Ministerium berichtet ( 4) Das zuständige Ministerium be- jährlich dem Landtag über die erteil- ( 3) Verpachtete landwirtschaftliche richtet dem Landtag jährlich in schrift- ten Ausnahmen. Weitergehende Vor- Flächen in Landeseigentum werden licher Form über die Ergebnisse der schriften bleiben unberührt.” an nach den Grundsätzen des Öko- Pestizidreduktion.“
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 11 Artikel 3 B. Einzelbegründung sowie die strukturelle Verarmung der Inkrafttreten Landschaft kommen überwiegend im Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Z u Artikel 1: Änderung des Natur- Offenland zum Tragen. Der gegen- Verkündung in Kraft. schutzgesetzes wärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb haupt- Zu 1.: Einfügung des § 1a sächlich in landwirtschaftlich gepräg- Begründung ten sowie aquatischen Lebensräu- Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkre- men zu beobachten. Die gesetzlichen A. Allgemeiner Teil tisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Regelungen zur Schaffung eines Bio- Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, topverbundes berücksichtigen dies Gegenwärtig wird auch in Ba- dem Artenverlust, insbesondere dem bisher nicht ausreichend. Eine wirk- den-Württemberg ein dramati- Rückgang der Insekten, entgegenzu- same Sicherung des Biotopverbun- scher Artenverlust verschiedenster wirken. Hierzu wird mit dem neuen des erfordert eine flächendeckende Gruppen von Tieren und Pflanzen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten- planerische Sicherung des Biotopver- festgestellt. Gerade der drastische vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten bundes. Rückgang der Artenvielfalt, insbe- und zu verbessern. sondere den Insekten, den Amphi- Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbe- bien, den Reptilien, den Fischen, Zu 2.: Änderung des § 7 ständen den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchun- Die Wechselwirkung zwischen der bstbaumwiesen, Obstbaumweiden O gen eindeutig nachgewiesen (vgl. Bewirtschaftungsart auf landwirt- oder Obstbaumäcker sind von beson- aktuelle Roten Listen und Artenver- schaftlichen Flächen und der dort in derer Bedeutung als Lebensraum für zeichnisse Baden-Württembergs). der mittelbaren und unmittelbaren besonders geschützte Arten. Sie sind Als wesentliche Ursachen wissen- Umgebung vorkommenden Arten- eine besondere Form der Kulturland- schaftlich anerkannt sind der über- vielfalt sind hinlänglich wissenschaft- schaft. Baden-Württemberg trägt im mäßige Einsatz von Düngemitteln lich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, Vergleich zu anderen Bundesländern (Dalton und Brand-Hardy, 2003; 2019). So kommen auf ökologisch eine europaweite Verantwortung für Isbell et al., 2013) und Pestiziden bewirtschafteten Flächen deutlich diese Kulturlandschaftslebensräume. (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) mehr Arten vor. Deswegen scheint es Streuobstwiesen befinden sich zu- sowie die strukturelle Verarmung geboten, auch unabhängig von der meist in Ortsrandlage, ein Schutz- der Landschaft (Fabian et al., 2013). Festlegung auf eine konkrete Bewirt- bedarf resultiert daher aus der In- Jede verlorene Art und jeder ge- schaftungsweise, Landwirte durch anspruchnahme für Bebauungen. störte Lebensraum ist nicht nur ein Qualifikation darin zu fördern, mög- Für einen wirksamen Schutz wurden Verlust an Stabilität des natürlichen lichst nachhaltig und die Artenviel- vergleichsweise strenge Anforde- Lebensgefüges, sondern auch eine falt fördernd zu wirtschaften, weil ihr rungen an den Ausgleich und damit Beeinträchtigung der Lebensquali- Handeln einen unmittelbaren Effekt gleichzeitig an die Möglichkeit der tät der Menschen. Der vorliegende auf die Artenvielfalt hat. Geht das Erteilung einer Ausnahme vom ge- Gesetzentwurf zur Änderung des Land diesen Weg gesetzlich verbind- setzlichen Biotopschutz formuliert. Es Naturschutzgesetzes und des Land- lich, folgt daraus zwangsläufig die soll für Streuobstbestände analog zu wirtschafts- und Landeskulturgeset- entsprechende Qualifizierung der in § 9 WaldG Baden-Württemberg ein zes leistet durch die Verbesserung der Land-, Forst- und Fischereiwirt- Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde und Ergänzung des baden-württem- schaft beschäftigten Menschen. bereits 1983 von der Landesanstalt bergischen Naturschutzgesetzes für Umwelt (LfU) in der Veröffentli- und des baden-württembergischen Zu 3.: Änderung des § 22 chung „Schutz von Streuobstbestän- Landwirtschafts- und Landeskultur- den“ vorgeschlagen. gesetzes einen wirksamen Beitrag em Biotopverbund kommt für den D Zu 5.: Neufassung des § 34 zu Erhalt und Stärkung unseres Ar- Schutz und die Sicherung der heimi- tenreichtums in Baden-Württem- schen Tier- und Pflanzenarten, für die ie nun aufgeführten Schutzgebiete D berg. Da in Baden-Württemberg Erhaltung und Entwicklung funktions- haben alle eine Naturschutzfunktion das für Landwirtschaft zuständige fähiger ökologischer Wechselbezie- und sind bedeutsam für den Erhalt der Ministerium bereits mit der Aus- hungen und für die Verbesserung des Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch arbeitung einer Pestizidreduktions- Zusammenhangs des europäischen und tragen maßgeblich zum Arten- strategie beauftragt ist und ande- Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sterben bei. Auch in Schutzgebieten rerseits die Schutzgebiete, in denen entsprechend eine enorme Bedeu- nimmt das Artensterben drastische der Pestizideinsatz verboten ist, im tung zu. Der Biotopverbund ermög- Ausmaße an. So wurde in der Studie: Naturschutzgesetz aufgeführt sind, licht zugleich Ausweich- und Wande- „More than 75 percent decline over ist es erforderlich, beide Gesetze rungsbewegungen von Populationen 27 years in total flying insect biomass zu ändern, um einen wirksamen klimasensibler Arten, die infolge des in protected areas“ nachgewiesen, Schutz der Artenvielfalt zu ermög- erwarteten Klimawandels notwendig dass zwischen den Jahren 1989 und lichen. sind. Die Ursachen des Artenschwun- 2015 die Biomasse von Fluginsekten des, der übermäßige Einsatz von in Schutzgebieten in Deutschland um Pflanzenschutz- und Düngemitteln mehr als 75 % zurückgegangen ist.
Seite 12 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 12. September 2019 estizide wirken sich in vielfacher P der Lebensmittelproduktion, die u.a. Biodiversität. Die Artenvielfalt in Eu- Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen auf beste umweltschonende Praktiken, ropa kann also nur erhalten werden, und Tiere aus. Direkte Folgen sind ein hohes Maß der Artenvielfalt und wenn die Verwendung von Mitteln in tödliche Auswirkungen auf vermeint- den Schutz der natürlichen Ressourcen großen Teilen der Landwirtschaft auf liche Schädlinge – aber auch „Kol- abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Ver- ein Minimum beschränkt wird. Des- lateralschäden“ an anderen Tieren ordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates halb muss der Einsatz von Pestiziden und Pflanzen. Die Reduktion des Vor- vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grund- reduziert werden (Geiger u.a. 2010: kommens einzelner Arten wirkt sich lage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 „Persistent negative effects of pes- indirekt über die Nahrungskette auf betriebener ökologischer Landbau ist ticides on biodiversity and biological andere Lebewesen aus und nimmt unter anderem aufgrund der stren- control potential on European farm- ihnen die Lebensgrundlage. Gleich- gen Beschränkung des Einsatzes von land“). Zu den gleichen einschlägi- zeitig schaffen Pestizide Formen der Pestiziden schonender für die Arten- gen Ergebnissen kommt eine große Landwirtschaft, die natürliche Lebens- vielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leis- internationale Überblicksstudie der räume zerstören: Monokulturen, enge tungen des ökologischen Landbaus für Vereinten Nationen zur Rolle der In- Fruchtfolgen oder nicht heimische Umwelt und Gesellschaft“). Um dem sekten als Bestäuber in der Lebens- Früchte zerstören das eingespielte Insektensterben wirksam gegenzu- mittelproduktion (IPBES 2016). Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, steuern wird das Ziel festgelegt, den den Einfluss von Pestiziden auf die Anteil der ökologischen Landwirtschaft Z u Artikel 3: Inkrafttreten biologische Vielfalt aus dem Bündel stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr Die Bestimmung regelt das Inkraft- an Einflussfaktoren herauszufiltern. 2025 mindestens 25 %, bis 2035 min- treten.“ Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in destens 50 % der landwirtschaftlichen einer 2010 veröffentlichten, europa- Flächen gemäß den Grundsätzen des Königsbronn, 12. September 2019 weiten Studie deutlich: Von dreizehn ökologischen Landbaus gemäß der gez. untersuchten Faktoren der landwirt- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Michael Stütz, schaftlichen Intensivierung hatte der Gesetzes zur Durchführung der Rechts- Bürgermeister Gebrauch von Insektiziden und Fungi- akte der Europäischen Gemeinschaft ziden die schädlichsten Auswirkungen oder der Europäischen Union auf dem auf die Biodiversität. Die Artenviel- Gebiet des ökologischen Landbaus falt in Europa kann also nur erhalten (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je- werden, wenn die Verwendung von weils gültigen Fassung bewirtschaftet solchen Mitteln in großen Teilen der werden sollen. Schule hat begonnen! Landwirtschaft auf ein Minimum be- Bei der Gemeindeverwaltung gingen schränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Per- § 2b vor den Ferien vermehrt Beschwerden sistent negative effects of pesticides ein, dass Eltern, die ihre Kinder in Kin- on biodiversity and biological control estizide wirken sich in vielfacher P dergärten und Grundschulen bringen potential on European farmland“). Zu Hinsicht negativ auf Lebensräume, bzw. von dort abholen, sehr oft die gel- den gleichen einschlägigen Ergebnis- Pflanzen und Tiere aus. Direkte Fol- tenden Verkehrsregeln nicht beachten. sen kommt eine große internationale gen sind tödliche Auswirkungen auf Probleme sind uns insbesondere im Be- Überblicksstudie der Vereinten Na- vermeintliche Schädlinge – aber auch reich Brenzschule bekannt, dort wurde tionen zur Rolle der Insekten als Be- „Kollateralschäden“ an anderen Tie- vor dem Schulgebäude ein absolutes stäuber in der Lebensmittelproduktion ren und Pflanzen. Die Reduktion des Halte- und Parkverbot eingerichtet, um (IPBES 2016). Vorkommens einzelner Arten wirkt den Kindern den sicheren Zugang zur Zu 6.: Änderung des § 71 sich indirekt über die Nahrungsket- Brenzschule bzw. Paul-Reusch-Kinder- te auf andere Lebewesen aus und garten zu ermöglichen. Um den Betroffenen eine Anpassung nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Durch Fahrzeuge von Eltern, die trotz zu ermöglichen, wird eine Übergangs- Gleichzeitig schaffen Pestizide For- Verbot dort anhalten, kommt es oft zu frist eingeführt. men der Landwirtschaft, die natür- gefährlichen Situationen für die Kinder. liche Lebensräume zerstören: Mono- Ein weiterer Problempunkt ist in der Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung kulturen, enge Fruchtfolgen oder Zahnberger Straße, Einmündung Wie- ist die Inhaltsübersicht entsprechend nicht heimische Früchte zerstören landstraße. Hier kommt es durch par- anzupassen. das eingespielte Gleichgewicht. Es ist kende Fahrzeuge von Eltern, die den nicht einfach, den Einfluss von Pes- Fußweg zum Eichhaldekindergarten Zu Artikel 2: Änderung des Landwirt- tiziden auf die biologische Vielfalt und zur Eichhaldeschule nutzen, sehr schafts- und Landeskulturgesetzes aus dem Bündel an Einflussfaktoren oft zu unübersichtlichen und gefährli- herauszufiltern. Dass dieser Einfluss chen Situationen. Einfügung der §§ 2a und 2b groß ist, wurde in einer 2010 ver- Wir bitten alle, die Kinder in den Kin- öffentlichten, europaweiten Studie dergarten und die Schule bringen, § 2a deutlich: Von dreizehn untersuchten die Verkehrsregeln zu beachten und Faktoren der landwirtschaftlichen insbesondere darauf zu achten, dass ie ökologische/biologische Produk- D Intensivierung hatte der Gebrauch Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, tion bildet ein Gesamtsystem der land- von Insektiziden und Fungiziden die nicht gefährdet werden! wirtschaftlichen Betriebsführung und schädlichsten Auswirkungen auf die
Donnerstag, 12. September 2019 Königsbronner Wochenblatt Seite 13 Wichtige Hinweise! SENIOREN • Bei Verlust des fiftyFifty-Bons kein Ersatz! SENIOREN • Senioren Ü65 können den fiftyFifty-Bon im Taxi einlösen. • Die Bons gelten unbegrenzt im Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis. An dieser Aktion nehmen teil: Taxi Bißle Heidenheim 07321/45959 Taxi Pawlidis Aalen 07361/943333 Taxi Heffner Heidenheim 07321/943233 Taxi Suppes Aalen 07361/500650 Taxi Müller Heidenheim 07321/942200 Taxi Zentrale Aalen 07361/62500 Bon Wert: 10,00 € Abgabepreis: 5,00 € Fahrstrecke von Fahrstrecke nach Datum/Uhrzeit Ordnungs-Nr. Unterschrift: Taxifaher/in Gemeinde Königsbronn R U D O L F P O S T BRENZAPOTHEKE Datum Unterschrift: SENIOREN fiftyFifty-Taxi für Senioren jetzt Wir besitzen schon seit 2012 das fiftyFifty- Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem in Königsbronn! Ticket für Jugendlich und dieses hat bis fiftyFifty-Taxi für Senioren einen weiteren Ab Montag, 16. September 2019, wer- heute eine sehr große Nachfrage. Auch Baustein in der Unterstützung unserer Bürge- den im Einwohnermeldeamt des Rat- haben die Erfahrungen aus diesem Bereich rinnen und Bürger leisten können und möch- hauses und in der Shell-Tankstelle gezeigt, dass durch dieses Ticket mehr ten uns noch einmal bei allen bedanken, die Königsbronn auch Tickets für das fifty- Mobilität und Sicherheit gewährleistet ist. an der Umsetzung mitgewirkt haben. Fifty-Taxi Ü65 für Senioren verkauft. Diese möchten wir jetzt auch für unsere Senioren gewährleisten. Ihr Wie Sie bereits aus der Presse entnehmen Michael Stütz konnten, hat sich der Gemeinderat Königs- Die Vorteile eines fiftyFifty-Tickets sind: Bürgermeister bronn für eine flexible Lösung eines Ta- xi-Zuschusses für ältere Mitbürger/innen – das Taxi kann zu jeder Uhrzeit genutzt unserer Gemeinde entschieden. Wir stellen werden Rechenbeispiel: Tickets zur Verfügung, welche Senioren bei – mehrere Personen können sich eine Taxi- Sollte eine Fahrt 21,50 Euro kosten, so verschiedenen Taxiunternehmen einlösen fahrt teilen werden die Fahrgäste mit 2 Tickets und können. Das Ticket hat einen Wert von – die Personen sind nicht an die Bushal- 1,50 Euro das Taxi bezahlen, egal wie vie- 10,00 Euro, gezahlt werden aber lediglich testellen gebunden, was hohe Mobilität le Personen im Taxi sitzen! Das Ticket gilt 5,00 Euro. Es werden maximal 5 Tickets und Sicherheit bietet immer und kann auch für Rückfahrten aus pro Verkauf ausgegeben. Mit diesem Ticket – die flexible Nutzung erhöht die Attrak- dem Ostalbkreis benutzt werden. können die genannten Taxiunternehmen tivität der Stadt Heidenheim und damit Unsere Tickets eignen sich auch sehr gut angerufen und bezahlt werden. auch des Landkreises als Geschenk.
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