Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungsblatt der Gemeinde mit den Ortsteilen Bilfingen und Ersingen Ausgabe-Nummer 01-02 Einzelpreis 30,50 Mittwoch, 9. Januar 2019 Viel Glück & Gesundheit Herausgeber: Gemeinde Kämpfelbach · Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Udo Kleiner, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach Verantwortlich für den Anzeigenteil sowie Druck und Verlag: Langer Werbeteam, Bismarckstr. 13/2, 75236 Kämpfelbach, Tel. 07232 303030, Fax 07232 303039, E-Mail: info@langer-werbeteam.de im neuen Jahr! wünschen Bürgermeister, Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Verlag Foto: Shari Fotodesign
Erdgas Südwest GmbH Ettlingen 07243 216-0 Gemeindeverwaltung Kämpfelbach Störungsmeldestelle Strom 0800 3629477 Erdgas 01802 056229 E-Mail gemeinde@kaempfelbach.de Kabel BW 01806 888150 Internet www.kaempfelbach.de Bezirkszentrum Birkenfeld 07231 4541 RATHAUS ERSINGEN • BioWärme Ersingen Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach, Telefon 07231 8866-0 Geschäftsstelle Tel. 07231 981520 – www.biowaerme-ersingen.de Ämter: Bürgermeister Störungen/Umstellung auf Nahwärme: Tel. 07231 5660060 Hauptamt täglich 8.00 - 20.00 Uhr (Ordnungsamt, Bürgerbüro) Bauamt Sprechzeiten: Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Beratung und Hilfe Sprechzeiten des Bürgermeisters Besprechungstermine sind nach Vereinbarung mit dem Sekretariat möglich – Telefon 07231 8866-12 • Sozialstation Kämpfelbach e.V. Laubigstr. 1, Telefon: 07231 88677-0; Fax: 07231 88677-19 E-Mail: info@sozialstation-kaempfelbach.de RATHAUS BILFINGEN www.sozialstation-kaempfelbach.de Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach, Telefon 07232 2350 Bürozeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 13.00 Uhr Ämter: Hauptamt Tagespflege: 07231 88677-20, Mo. – Fr. 8.00 – 16.30 Uhr (Liegenschaftsamt, Standesamt, Bürgerbüro) Sprechzeiten: Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr zusätzlich Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr • Markus Schweizer (Beratungsstelle für ältere Menschen und pfleg. Angeh.) Sprechzeiten des Standesamtes: Caritasverband Pforzheim e.V., Telefon 07231 128130 Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 • Frühe Hilfen des Caritasverbandes e.V.: Familienhebamme, Kinderkran- zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr kenpflegerin, Familienbegleitung u. -pflege. Unterstützung für Familien mit Kindern unter 3 J. Tatjana von Thaden, 07231 128-844, E-Mail: tatjana. Wassermeister Jürgen Wessinger, Telefon 0171 3854394 thaden@caritas-pforzheim.de, www.caritas-pforzheim.de • Mobbing-Hotline Baden-Württemberg: Mo. – Fr. von 8 – 22 Uhr, Tel. 01802 6622464 (6 Cent pro Anruf, keine Zeitbegrenzung) Notdienste • Beratung zu HIV u. AIDS, Gesundheitsamt Enzkreis, Bahnhofstr. 28, Pforzh. Tel.: 07231 308-9580, Sprechzeiten: Di. 13.30-18 Uhr (bis 19.30 Uhr n.V.), Do. 8-14 Uhr (ab 7 Uhr n.V.). AIDS-Hilfe Pforzh. e.V., Goldschmiedeschulstr. 6, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kostenfreie Rufnr. 116 117 Pforzh., Tel. 07231 441110, E-Mail: info@ah-Pforzheim.de; Sprechzeiten: Mo., Di., an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstunden- Mi., Fr. 9-12 Uhr, Do. 14-18 Uhr zeiten. • miteinanderleben e.V., Angebote für Menschen mit Behinderung, Jugend- sozialarbeit, Migrationsarbeit, Freiwilligenagentur, Kronprinzenstr. 70, Pforz- Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt – Kostenfreie Onlinesprech- heim, Tel.: 07231 589020, Fax: 07231 58902111, www.miteinanderleben.de stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich • Diakonie Pforzheim: Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/Schwan- Versicherte unter 07 11 - 96 58 97 00 oder docdirekt.de gerschaftskonfliktberatung, Goethestr. 41 Pforzheim u. i.d. Diak. Beratungsst. Mühlacker, Hindenburgstr. 48, Fachstelle f. häusl. Gewalt: Terminvergabe Tel. 07231 42865-0; Ökumenisches Frauenhaus Pforzheim: Tel. 07231 Kinder- und jugendärztlicher 45763-0. Notfalldienst 07231 969 2969 • Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH, Themen Alkohol, Medika- Helios Klinikum Pforzheim (Mi. 15 - 20 Uhr, Fr. 16 - 20 Uhr, Sa. So. und mente, Glücksspiel, Wurmberger Str. 4a, Pforzheim, Tel. 07231 7787050, Feiertag 8 - 20 Uhr). Telefonische Terminabsprache sinnvoll. www.diakonische-suchthilfe-mittelbaden.de • Fachberatungsstelle Enzkreis: Wohnungsnotfallhilfe und Existenz- sicherung, Persönl. Beratung, Unterstützung u. Information bei: Fragen zur Bereitschaftsdienst der Apotheken Existenzsicherung, z.B. zu ALG I & II, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Samstag, 12.01.2019 etc.;drohendem Wohnungsverlust u. gesicherten oder unzumutbaren Wohnver- Apotheke im Centrum, Birkenfeld, Hauptstr. 54, Tel. 07231-480777 hältnissen; sozialrechtlichen Ansprüchen. Wichernhaus der Pforzheimer Stadt- Sonnen-Apotheke, Pforzheim, Leopoldstraße 5, Tel. 07231-15409714 mission e.V., Westl. 120, Pforzheim, Tel. 07231 566196-0 (Zentrale), Sonntag, 13.01.2019 FB-Enzkreis@wichernhaus-pforzheim.de, www.wichernhaus-pforzheim.de Paracelsus-Apotheke, Keltern-Ellmendingen, Lindenstr. 2, Tel.07236-8338 • pro familia Pforzheim e.V., Parkstr. 19-21, Pforzheim, Tel. 07231 6075860 Wartberg-Apotheke, Pforzheim, Redtenbacherstr. 22, Tel. 07231-51372 • Plan B gGmbH, Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen Beratung und Behand- Mittwoch, 16.01.2019 lung für Jugendliche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige. Apotheke am Ludwigsplatz, Dillweißenstein, Kriegstr. 2, Tel. 07231-977050 Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim, Tel. 07231 922770, Mo. + Di. + Do. 9.00 - Apotheken-Notdienstfinder unter kostenfreier Festnetz-Nr. 08 00 - 12 und 14 - 18 Uhr, Mi. 14 - 18 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr. Termine nach Vereinbarung. 0 02 28 33, von jedem Handy ohne Vorwahl oder per SMS „apo” unter • Lilith – Beratungsstelle für Mädchen u. Jungen zum Schutz vor sexu- 2 28 33 (je max. 69 ct/Min) sowie unter www.aponet.de. eller Gewalt, Hohenzollernstr. 34, Pforzh., Tel. 07231 353434, info@lilith- beratungsstelle.de, www.lilith-beratungsstelle.de. Unsere Telefonzeiten: Mo., Do. und Fr. von 9 – 12 Uhr, Mi. von 14 – 16 Uhr sowie Do. von 16 – 18 Uhr. KISTE Zahnärztlicher Notdienst erfragen unter 06 21 38 00 08 18 Enzkreis – Hilfen für Kinder u. Jugendl. v. psych.- u. suchtkranker Eltern mit Gewalterfahrung, Hohenzollernstr. 34, Pforzheim, Tel. 07231 308-70 Notrufe • Psychosoziale Krebsberatungsstelle für Betroff. u. Angeh. Einzel-, Paar- o. Familiengespräche u. fachl. gel. Gesprächs- und Entspannungsgruppen, Polizei 110 Kanzlerstr. 2 - 6, 75175 Pforzheim, Tel. 07231-9698900, Aktuelle Termine unter: Feuer + Notruf (lebensbedrohliche Situation) 112 www.kbs-pforzheim.de DRK Krankentransport 07231 19222 • Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung und Prävention Hohen- DRK Hausnotruf 07231 373-288 zollernstr. 34, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 30875, E-Mail: gf@enzkreis.de 2 Mitteilungsblatt 01-02/19
Standesamtliche Nachrichten Kämpfelbacher „Sperrmüll-Markt“ Diese Woche werden folgende Gegenstände kostenlos angeboten: Geburt Body coach, Power Trainer Plus II, Vibrationstrainingsgerät 28788 (BM-1520) 0 72 31 - 31 14 73 13.12.2018 in Pforzheim: Luca Eltern: Sascha Vögele und Laura Jirsch-Vögele, Turnstr. 12, Kämpfelbach- Herren LL-Ski 210 cm, Schuhe Gr. 44, Ersingen Damen LL-Ski 190 cm, Schuhe Gr. 39, YAMAHA-Orgel BK 4 0 72 31 - 8 67 72 Eheschließung Kleiner Anhänger mit Deckel (400 kg) 0 72 31 - 84 36 18.12.2018 in Kämpfelbach Jürgen Renz und Christine Renz geb. Tubandt, beide wohnhaft Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Kämpfelbach-Ersingen, Thanweg 29 Ispringen und Königsbach Januar Ispringen Königsbach Januar Ispringen Königsbach Sterbefälle 1 Di Neujahr 17 Do 14:00 – 17:30 2 Mi 14:00 – 17:30 18 Fr 9:00 – 12:30 14:00 – 17:30 16.12.2018 in Pforzheim 3 Do 9:00 – 12:30 14:00 – 17:30 19 Sa 8:30 – 11:30 13:00 – 16:00 4 Fr 14:00 – 17:30 20 So Rudolf Sixt, 88 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Laierbergstr. 24 5 Sa 8:30 – 11:30 13:00 – 16:00 21 Mo 6 So Heilige Drei Könige 22 Di 7 Mo 23 Mi 14:00 – 17:30 9:00 – 12:30 18.12.2018 in Kämpfelbach 8 Di 14:00 – 17:30 24 Do 9:00 – 12:30 Iris Kauselmann geb. Kammerer, 65 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, 9 Mi 9:00 – 12:30 25 Fr 14:00 – 17:30 9:00 – 12:30 10 Do 14:00 – 17:30 9:00 – 12:30 26 Sa 13:00 – 16:00 8:30 – 11:30 Thomasbrunnenstr. 7 11 Fr 9:00 – 12:30 27 So 12 Sa 13:00 – 16:00 8:30 – 11:30 28 Mo 13 So 29 Di 14:00 – 17:30 21.12.2018 in Kämpfelbach 14 Mo 30 Mi 14:00 – 17:30 Sigrid Feiler geb. Beihofer, 69 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Elstern- 15 Di 14:00 – 17:30 31 Do 9:00 – 12:30 14:00 – 17:30 16 Mi 9:00 – 12:30 14:00 – 17:30 weg 6 21.12.2018 in Kämpfelbach Peter Minc, 86 Jahre, Kämpfelbach-Bilfingen, Goethestr. 21 Wichtige Hinweise des Verlags 26.12.2018 in Pfinztal Paul Kucher, 86 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Pforzheimer Str. 72 An alle Abonnentinnen und Abonnenten des 05.01.2019 in Kämpfelbach Günter Kaufmann, 88 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Laierbergstr. 12 amtlichen Mitteilungsblattes Kämpfelbach Die Abonnementgebühren 2019 in Höhe von 22,00 Euro incl. 7% MwSt. sind bald fällig. Zahlung per Überweisung („Alt-Bestandskunden”) Sie erhalten über Ihren Austräger einen Überweisungsträger, den Hallenbad Ersingen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei Ihrer Bank einreichen. Zahlung per SEPA-Basislastschrift Halbjährliche Zahlungsweise (Rabatt 1 Euro): Nächster Warmbadetag für Senioren Abbuchung von 10 Euro inkl. 7 % MwSt. am 15. Januar 2019 Am Dienstag, 15. Januar 2019, ist von 16.30 – 18.00 Uhr wieder Jährliche Zahlungsweise (Rabatt 2 Euro): Warmbadetag für Senioren im Hallenbad Ersingen. Abbuchung von 20 Euro inkl. 7 % MwSt. am 20. Februar 2019 Hierzu sind alle Frauen und Männer (auch Nichtschwimmer) herzlich eingeladen. Zahlung per Dauerauftrag Einzelkarte: 3,00 EURO Zehnerkarte: 24,00 EURO Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Dauerauftrag noch den aktuellen Abonnenment-Gebühren entspricht. Neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich? Wir bitten alle Abonnentinnen und Abonnenten deren Kontonummer sich durch die Fusion der Volksbank Stein Eisingen zur VR Bank Enz plus eG geändert hat, uns schnellstmöglich ein neues SEPA-Last- schriftmandat mit der aktuellen IBAN-Nummer zukommen zu lassen. Sperrmüllbörse / Umweltecke Wir danken für Ihre Mithilfe. Ihr Langer Werbeteam Restmüll / Bioabfall Je nach Wetterlage Ersingen/Bilfingen: Samstag, 19. Januar 2019 kann es sein, dass Sie Ihr Mitteilungsblatt Leerung der grünen Tonne OT Ersingen nicht zum gewohnten Zeitpunkt im Briefkasten Montag, 14. Januar 2019 flach vorfinden. Die Austräger geben Ihr Bestes! Dienstag, 15. Januar 2019 rund – Wir bitten um Verständnis! – Mitteilungsblatt 01-02/19 3
Parallel dazu sollen nach dem Gemeinderatsbeschluss vom September Amtliche Bekanntmachungen vergangenen Jahres die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen vorangetrieben werden. Vom Planungsbüro Schöffler (früher Gerhardt) aus Karlsruhe wurden jetzt erste Überlegungen zur Gestaltung dieses Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018 Baugebietes vorgelegt. Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat bei Neuer Küchentrakt für Turn- und Festhalle Ersingen zwei Gegenstimmen das Bebauungsplanverfahren „Bell“ einzuleiten. Umbau- und Erweiterungsarbeiten vergeben Auch soll das Büro Weber Consulting GmbH vertraglich als Erschlie- ßungsträger eingesetzt werden. Die beiden Stadtplanerinnen Karin Kies und Lara Hoffmann erläutertem dem Rat, dass das 3,5 Hektar große Gebiet von der Kirchgrundstraße eine Zufahrt erhalten soll. Auf der Netto-Baulandfläche von rund 2,2 Hektar könnten je nach Grundstücksanordnung etwa 94 Wohneinheiten in Einzelhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Mehrfamilien- häusern entstehen. Als Dachformen könnten Giebeldächer, Pultdächer und begrünte Flachdächer zulässig sein. Das Gremium stand den Vor- stellungen der Planerinnen durchweg positiv gegenüber. Sobald die Räte entsprechende Unterlagen erhalten haben, soll die Beratung im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Jugendförderung für Vereine erhöht Die Fraktion der Freien Wähler im Kämpfelbacher Gemeinderat bean- tragte die Erhöhung des Jugendförderungsbetrages der Gemeinde an die Vereine. Wie Fraktionssprecher Eddi Vögele erläuterte, wurde der bis- herige Förderbetrag in Höhe von drei Euro je Kind/Jugendlicher im Jahr 2009 eingeführt und seitdem nicht geändert. Mit Blick auf das, was die Ein Blick in die „alte“ Hallenküche. Sie wird ab Aschermittwoch abgeris- Vereine in der Jugendarbeit leisten, sei ein jährlicher Betrag in Höhe von sen und in den geplanten Erweiterungsbau verlegt sowie für bessere sechs Euro pro Person ab kommendem Jahr gerechtfertigt. Das sieht auch Arbeitsbedingungen modern ausgestattet. Thomas Seyffarth für die SPD so. Seitens der CDU-Fraktion schlug Michael Schuster vor, jetzt auf fünf Euro zu erhöhen und danach jedes „Am Aschermittwoch ist alles vorbei“. Dieser Songtext eines alten Jahr 50 Cent dazuzulegen. Faschingsschlagers gilt in der Ersinger Turn- und Festhalle allerdings nur Bürgermeister Udo Kleiner schlug als Kompromiss vor, jetzt auf sechs für den Bereich der bisherigen Hallenküche. Ab Aschermittwoch des kom- Euro zu erhöhen und in den weiteren vier Jahren jeweils 0,50 Euro da- menden Jahres wird es nämlich dort Umbau- und Erweiterungsmaßnah- zuzulegen. Nach fünf Jahren soll die Jugendförderung neu beschlossen men geben, die auf alle Fälle bis zum Elften im Elften fertiggestellt sein werden. Dies wurde einstimmig gebilligt. Zuvor wurde der Antrag der müssen. Die Erneuerung und Vergrößerung des Küchenbereiches mit Liste Mensch und Umwelt, die gesamte Vereinsförderung auf den Prüf- Nebenräumen durch einen Anbau in Richtung des bisherigen Hallenhofes stand zu stellen und ganz neue Vereinsförderungsrichtlinien zu erlassen, ist nach den Hygieneschutz-Anforderungen, zur Erfüllung der Brand- abgelehnt. schutzauflagen und zur Schaffung der notwendigen Fluchtwege erfor- derlich geworden. Auch die Verbesserung der Entwässerungssituation Brandschutzmaßnahmen für Schule, Hallenbad und Sporthalle der Halle und die Erneuerung des überlasteten Elektro-Hausanschlusses auf dem Kirchberg sind notwendig. Als Ergebnis einer Brandverhütungsschau fordert das Landratsamt Enz- Mitte Juni dieses Jahres gab der Gemeinderat grünes Licht für die von kreis eine Reihe von Baumaßnahmen an der Schule, dem Hallenbad und Architekt Frank Morlock (Königsbach-Stein) erstellte endgültige Planfas- an der Sporthalle auf dem Ersinger Kirchberg. Architekt Frank Morlock sung der Baumaßnahmen mit einer Kostenschätzung in Höhe von 1,38 legte eine entsprechende Planung vor. Danach sollen an den Schultrakten Millionen Euro. Zwischenzeitlich wurden vier Gewerke mit einer Ange- B und C außen Fluchttreppen angebaut und die notwendigen Türöffnun- botssumme von insgesamt fast 385.000 Euro ausgeschrieben, die in der gen erstellt werden. jüngsten Ratssitzung vergeben werden mussten: Die GSI Enzkreis GmbH In der Sporthalle soll ein Türdurchbruch von der Halle direkt ins Freie den aus Mühlacker erhielt den Auftrag für die Abbruch- und Rückbauarbeiten zweiten Rettungsweg sicherstellen. Im Bereich der Schwimmhalle zum Preis von 12.400 Euro. Mit den Erd- und Rohbauarbeiten wurde die müssen Brandschutztüren eingebaut werden. Im Technikraum sind alle Kämpfelbacher Firma Heinz Frey zum Angebotspreis in Höhe von 261.000 Leitungsdurchbrüche in den Wänden in Brandschutzqualität zu verschlie- Euro beauftragt. Die Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten werden ßen. Architekt Morlock beziffert die Gesamtbaukosten mit rund 180.000 von Holzbau Misuraca + Puck, Königsbach-Stein, zum Preis von 21.500 Euro. Der Gemeinderat beschloss für die Bauausführung im kommenden Euro ausgeführt. Für knapp 90.000 Euro ging der Auftrag für die Jahr 200.000 Euro in den Haushaltsplan einzustellen. Elektroarbeiten an die Lechler-Holl GmbH in Pforzheim. Wie Architekt Morlock berichtet, lagen die Ergebnisse der Ausschreibung Elternbeitrag für die Kernzeitbetreuung angepasst im Rahmen der Kostenschätzung, ausgenommen bei den Erd- und Der Elternbeitrag für die Kernzeitbetreuung an den Kämpfelbacher Rohbauarbeiten. Zehn Firmen sind bei der beschränkten Ausschreibung Schulen wurde vor 20 Jahren festgesetzt und ist, abgesehen von der angeschrieben worden. Nur ein Angebot wurde eingereicht, das etwa Währungsumstellung von DM auf Euro, seitdem nicht mehr erhöht 20 Prozent über der Kalkulation des Planers lag. Wie Morlock betont, sei worden. Der Gemeinderat beschloss, künftig die Kernzeitbeiträge analog aufgrund des Baubooms bei einer erneuten Ausschreibung kein günsti- mit der Anpassung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung zu erhöhen. geres Angebot zu erwarten, deshalb befürworte er die Auftragsvergabe Ab September 2019 werden die Hortbeiträge von 15 Euro für einen Tag zu diesen Bedingungen. in der Woche auf 16 Euro und ab 2020 auf 17 Euro erhöht. Bei fünf- tägiger Betreuung steigt der Betrag von jetzt 54 Euro auf 57 Euro und Gewann „Bell“ soll als Wohngebiet erschlossen werden ab 2020 auf 61 Euro. Das Gewann „Bell“ südlich der Bahnlinie in Bilfingen hat schon lange Priorität in der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Kämpfelbach. Stellen für Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an Kämpfelbacher Wie Bürgermeister Udo Kleiner erläutert, ist dieser Teil Bilfingens aller- Kindergärten dings nur durch zwei eng begrenzte Bahnüberführungen vom Ort aus Auf Anregung des gemeinsamen Kindergartenkuratoriums haben die drei erreichbar. Die Baulanderschließung ist deshalb erst nach der Vergröße- katholischen Kindergärten in Kämpfelbach Anträge auf Schaffung von rung der Bahnüberführung „Kirchgrundstraße“ durchführbar. Nach den jeweils einer Stelle für die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres Bauabsichten der Bahn wird dies ab dem Jahr 2022 möglich sein. (FSJ-S) gestellt. Diese zusätzliche Person soll die Belastung der Betreuer- 4 Mitteilungsblatt 01-02/19
innen entschärfen. Pro Stelle betragen die Kosten etwa 700 Euro Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlau- monatlich, zusammen im Jahr 25.200 Euro. Die Gemeinde bezahlt einen fen. Bei entsprechend aggressivem Verhalten kann für den betroffenen Betrag in Höhe von 21.000 Euro anteilmäßig nach den bestehenden Hund auch ein Maulkorbzwang angeordnet werden. Finanzierungsverträgen. Der Internationale Bund (IB) hat für seine Die Gemeindeverwaltung hofft auch weiterhin auf ein gutes Miteinander. Kindertagesstätte bereits eine FSJ-Stelle geschaffen, die er durch interne Förderungsmöglichkeiten finanziert. Satzung Teilabschnitt der Großen Brunnenstraße in Bilfingen wird über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum saniert Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der In der Großen Brunnenstraße in Bilfingen sind in dem Teilabschnitt zwi- Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 22.03.2010 schen Talstraße und Uferstraße der Abwasserkanal, die Trinkwasserlei- tung sowie der Straßenbelag marode. Damit die Sanierungskosten durch das Landessanierungsprogramm gefördert werden können, müssen die Präambel Bauarbeiten noch im Jahr 2019 durchgeführt werden. Bauamtsleiterin Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg Carola Micol beziffert die Sanierungskosten für die Kanalisation mit und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemein- 90.000 Euro, für die Wasserleitungen mit 50.000 Euro und für den derat am 22.03.2010 folgende Satzung beschlossen: Straßenbau mit 150.000 Euro. Dazu kommen noch Ingenieur-Honorare von etwa 57.000 Euro. § 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Zusammen werden die Kosten der Sanierung auf 347.000 Euro ge- (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Orts- schätzt. Für den Anteil „Straßenbau“ erhält die Gemeinde einen Sanie- lage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die wei- rungszuschuss in Höhe von etwa 90.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte teren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu den Sanierungsmaßnahmen ebenso zu wie der Vergabe der Tiefbaupla- reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und nung an das Ingenieurbüro Weber in Pforzheim. Text und Foto: Schott Eisglätte zu bestreuen. (2) Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz). „Gehwegparken“ (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung grund- von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach dieser Satzung sätzlich nicht erlaubt. Es gibt keine Rechtsvorschrift in der das insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Grundstücken Ge- Parken explizit verboten wird, sondern nur aus der Ableitung bäude stehen, die einen unmittelbaren Zugang zu der Straße haben anderer Rechtsvorschriften resultiert, das Verbot auf Gehwegen zu oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öf- parken: fentlichen Verkehr dienen (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Ver- § 12 (4) StVO schreibt vor: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, pflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigentümer des dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen,…“ Bettes öffentlicher Gewässer (§ 41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz). Also nicht die Gehwege! § 12 (4a) StVO: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist § 2 Verpflichtete hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Be- linke Gehweg zu benutzen.“ Also ist es generell auf Gehwegen sitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an verboten (allerdings gibt es Ausnahmen). Die Ausnahmen sind mit einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang einem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. haben (§ 15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch § 2 (1) StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, …“ und die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße nicht die Gehwege! durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßen- Die Gemeinde Kämpfelbach duldet es allerdings auf Gehwegen zu baulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand parken, sofern für Fußgänger eine Gehwegbreite von 1,00 m nicht zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei unterschritten wird. besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite Das heißt: Das Parken auf dem Gehweg wird, wenn die beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz). verbleibende Gehwegbreite weniger als 1,00 m beträgt, (2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche kostenpflichtig verwarnt. verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie Gleiches gilt für das Parken auf dem Gehweg, wenn die vorhandene haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen Fahrbahnbreite 3,05 m unterschritten wird (Rettungsgasse). obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger ver- pflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. § 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Verunreinigungen durch Tierkot (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgän- – Wichtige Hinweise an Tierbesitzer! gerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über Straße sind. Verunreinigungen durch Hundekot (aber auch Pferdekot) auf öffentlichen (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege Flächen ein. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass im Bereich der auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von Kindergärten, auf Kinderspielplätzen, Bürgersteigen, Grünanlagen, Vor- 1,00 Meter. gärten und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Bitte ach- (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an ten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,00 Meter. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.Ä. nahezu bis zur dafür tabu. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entspre- beseitigen! chend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet. Ebenso bitten wir auch die Reiter, dafür Sorge zu tragen, dass Pferdekot (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benut- von den Straßen oder Gehwegen und von geteerten Wirtschaftswegen zung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Ver- beseitigt wird. kehrszeichen gekennzeichnete Flächen. Zudem sind laut Polizeiverordnung der Gemeinde Kämpfelbach Hunde (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten zu führen. Auch im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. Mitteilungsblatt 01-02/19 5
(6) Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder einen Zu- § 8 Ordnungswidrigkeiten gang haben, erstrecken sich die nach dieser Satzung zu erfüllenden (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt, Pflichten auf den Gehweg bzw. die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen aus § 1 nicht Flächen an dem der Straße nächst gelegenen Grundstück, über das erfüllt, insbesondere die Zufahrt oder der Zugang erfolgt. 1. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht ent- sprechend den Vorschriften in § 4 reinigt, § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten 2. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht ent- (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von sprechend den Vorschriften in den §§ 5 und 7 räumt, Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt 3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in § 3 ge- sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ord- nannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 6 nung. Die Reinigung erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestig- und 7 streut. ten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (zum Beispiel Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei Frostgefahr) entgegenstehen. fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht werden. ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Achtung! Hinweis! Das in den Streugutbehältern gelagerte Salz bzw. Splitt ist nur für § 5 Umfang des Schneeräumens den öffentlichen Bereich in Notfällen bestimmt. Eine Entnahme (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf sol- des Streuguts für private Zwecke ist nicht zulässig! che Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicher- Für abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt, Sand oder Salz zum Streuen heit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere von Gehwegen, Garagenzufahrten o.ä. privaten Flächen hat jeder ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens verantwortliche Haushalt selbst zu sorgen. auf 1,00 Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Ver- pflichtung für die Mitte des Fußweges. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Freiwillige Feuerwehr Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Kämpfelbach www.feuerwehr-kaempfelbach.de Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßenein- läufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Am 16. Januar findet um 18:30 Uhr eine Übung der Feuerwehr Kämpfel- (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den bach mit dem Thema Gerätekunde statt. Treffpunkt ist im Feuerwehrhaus Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine Bilfingen. Kommandant durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von min- destens 1,00 Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Jugendfeuerwehr Kämpfelbach Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. Christbaumsammlung (5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse Die Jugendfeuerwehr Kämpfelbach sam- müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die Gehwege bis zur Bordstein- melt auch dieses Jahr wieder gerne Ihren kante bei Glätte so bestreut und von Schnee frei gehalten werden, Christbaum ein. Über eine kleine Spende dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der würden wir uns sehr freuen. Verkehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhan- Bitte stellen Sie ihren Baum am Samstag, den, gewährleistet ist. den 12.01.2019 bis spätestens 10.00 Uhr sichtbar vor Ihr Haus. § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte Vielen Dank für Ihre Unterstützung (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege Ihre Jugendfeuerwehr Kämpfelbach und die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf Abwasserverband Kämpfelbachtal die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Öffentliche Bekanntmachung (3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln dürfen ausnahms- Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes Kämpfelbachtal für weise bei Eisregen und Glatteis verwendet werden. Der Einsatz ist das Wirtschaftsjahr so gering wie möglich zu halten. Aufgrund von § 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (4) § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. in Verbindung mit §§ 8, 15 der Verbandssatzung sowie §§ 3, 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung des Abwasserver- bandes Kämpfelbachtal am 19. November 2018 folgenden Wirtschafts- § 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von plan für das Jahr 2019 festgestellt: Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags I. bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und ge- §1 streut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen 1. im Erfolgsplan und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. mit Erträgen und Aufwendungen von je 2.475.000 EUR 6 Mitteilungsblatt 01-02/19
2. im Vermögensplan das im Frühjahr 2019 seine Arbeit aufnehmen soll – auf Wunsch der teil- mit Einnahmen und Ausgaben von je 1.248.000 EUR nehmenden Gemeinden Birkenfeld, Königsbach-Stein, Engelsbrand, Ispringen, Kieselbronn, Tiefenbronn, Wimsheim und Wurmberg. Weitere §2 Gemeinden seien an der Teilnahme interessiert, verriet Björn Ehrismann, Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Leiter der Kommunalberatung im ebz. beträgt 0 EUR Koordiniert wurde das Netzwerk bislang von Claus Greiser vom Kompe- tenzzentrum für Energie und Klimaschutz der Klimaschutz- und Energie- §3 agentur Baden-Württemberg (KEA). Unter anderem wurden ein Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 450.000 EUR Baukastensystem zur Energiemanagement Organisation entwickelt, ein festgesetzt. Controlling zum Energieverbrauch aufgebaut und zahlreiche energie- technische Beratungen durchgeführt; dabei ging es um Themen wie Nah- §4 wärme und Beleuchtungssanierung oder die energetische Optimierung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eines Kindergartens. beträgt 0 EUR „Oft lassen sich die Energiekosten ohne größere Investitionen schon um 10 bis 20 Prozent senken“, weiß Björn Ehrismann. So begann man im §5 Netzwerk mit individuellen Bestandsaufnahmen der Verbrauchsdaten 1. Die Umlagen werden nach der Abwassermenge und identifizierte die größten Energiefresser. Darauf basierend wurden wie folgt festgesetzt: Regelungseinstellungen optimiert, Hausmeister geschult und eine Ener- im Erfolgsplan 2.301.000 EUR gieleitlinie verfasst. „Auch die Sensibilisierung der Nutzer, also der Mit- davon Gemeinde Eisingen 359.761,35 EUR arbeiter in den Verwaltungen und kommunalen Schulen und Kitas, spielt Gemeinde Ispringen 515.815,17 EUR eine wichtige Rolle“, sagt Ehrismann. Gemeinde Kämpfelbach 487.858,02 EUR Im alten und neuen Netzwerk profitieren die Teilnehmer von den Erfah- Gemeinde Königsbach-Stein 937.565,46 EUR rungen anderer Kommunen – zum Beispiel bei der Entscheidung und Umsetzung investiver Effizienzmaßnahmen. „Teilnehmende Gemeinden 2. Die Umlagen werden nach den Einwohnerzahlen erhalten außerdem zehn Prozent Förderbonus für investive Maßnahmen wie folgt festgesetzt: über das Klimaschutz-Plus-Programm des Landes“, betont Ehrismann, im Vermögensplan 0 EUR dessen Kommunalberatung im ebz künftig die Koordination übernehmen davon Gemeinde Eisingen 0,00 EUR wird. Mögliche Schwerpunkte sieht er bei individuellen Coachings vor Gemeinde Ispringen 0,00 EUR Ort, der Erarbeitung von standardisierten Lösungen für bestimmte Gemeinde Kämpfelbach 0,00 EUR Liegenschaften, Schulungen und Bewusstseinsbildung sowie bei Nah- Gemeinde Königsbach-Stein 0,00 EUR wärmenetzen und dem Ausbau von Solarenergie. Fragen zum Netzwerk beantwortet Björn Ehrismann per Mail an II. bjoern.ehrismann@enzkreis.de oder telefonisch unter 07231 308-9607. Der Wirtschaftsplan ist – wie mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde (enz) vom 12. Dezember 2018, AZ: 01/902.41, mitgeteilt – vollzugsreif; geneh- migungspflichtige Teile enthält der Wirtschaftsplan nicht. III. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 14. bis 22. Januar 2019 im Rathaus Stein, Zimmer 3, öffentlich aus. Königsbach-Stein, den 7. Januar 2019 Der Verbandsvorsitzende gez. Udo Kleiner Bürgermeister Erster Landesbeamter Wolfgang Herz und ebz-Geschäftsführerin Edith Marqués Berger (4. und 6. von rechts) zeichneten die Netzwerkbeauftrag- Bekanntmachungen anderer Behörden ten für die erfolgreiche Einführung eines kommunalen Energiemanage- ments aus (von links): Andreas Gfrörer (Königsbach-Stein), Werner Haller-Geppert (Tiefenbronn), Rüdiger Weinbrecht (Birkenfeld), Claus Greiser (Netzwerkmanager der KEA), Philipp Kreutel (Kieselbronn), Landratsamt Enzkreis Joachim Vogt (Ispringen), Patrick Hofstetter (Wurmberg), Andreas Herb (Engelsbrand) und Reinhold Müller (Wimsheim) Energie-Effizienz-Netzwerk hilft bei der Entlastung der Gemeinde-Haushalte – Neue Runde ab 2019 In kommunalen Liegenschaften kann ein hohes Potenzial für die Einspa- Jahreshauptversammlung des Vereins landwirt- rung von Energie und damit von Kosten und Treibhausgasen schlummern. schaftlicher Fachbildung Enzkreis Um diesen „Schatz“ zu heben, trafen sich Mitarbeiter aus acht Enzkreis- Zur Jahreshauptversammlung lädt der „Verein landwirtschaftliche Gemeinden seit November 2015 vierteljährlich im kommunalen Energie- Fachbildung Enzkreis“ Mitglieder und Interessierte am Dienstag, effizienz-Netzwerk (kEEn), um gemeinsam Einsparpotenziale zu 15. Januar, um 20 Uhr in das Gasthaus „Goll" in Niefern ein. Kreis- erschließen. „Diese Einsparungen leisten einen bedeutenden Beitrag zur jägermeister Dieter Krail wird über das neue Jagdrecht und die Wild- Erreichung der Klimaschutzziele des Landes – und als Gemeindeverwal- schweinproblematik in Pforzheim und im Enzkreis berichten. Eine tung übernehmen Sie eine Vorbildfunktion gegenüber Ihren Bürgern“, Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich. (enz) lobte Erster Landesbeamter Wolfgang Herz beim Abschluss des Netzwerks. Die Erfolge durch die Einführung eines kommunalen Energiemanage- ments haben die teilnehmenden Gemeinden überzeugt: Deshalb fun- gierte die Abschlussveranstaltung im Energie- und Bauberatungszentrum Blutspender sind Lebensretter! Pforzheim/Enzkreis (ebz.) gleichzeitig als Auftakt für ein neues Netzwerk, Mitteilungsblatt 01-02/19 7
Jetzt anmelden: Wer Interesse an dem Vortrag hat, kann sich bis zum 21. Januar unter Telefon 07231 308-1800 beim Landwirtschaftsamt des Enzkreises Film- und Kulturabend „Sternstunde ihres Lebens“ anmelden. (enz) Am Mittwoch, 16. Januar, von 19 bis 21 Uhr laden die Gleichstel- lungsbeauftragte des Enzkreises, Martina Klöpfer, der Familientreff und Infoveranstaltung für Landwirte: die Bücherei Königsbach zu einem Film- und Kulturabend zum Weg der Gleichberechtigung in die Bücherei in der Brettener Str. 6 in Königsbach „Bio-Musterregion Enzkreis ein. Gezeigt wird der Film „Sternstunde ihres Lebens“, der das Leben – Chance für Umstellungsbetriebe?“ und Wirken von Elisabeth Selbert nachzeichnet. Die Juristin und SPD-Ab- Die Bio-Musterregion und das Landratsamt Enzkreis laden am Donners- geordnete, im Film dargestellt von Iris Berben, kämpfte 1948 für die Auf- tag, 31. Januar, um 13:30 Uhr alle interessierten Landwirtinnen und nahme des Satzes „Alle Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Landwirte zu einer kostenfreien und unverbindlichen Informationsver- das Grundgesetz der künftigen Bundesrepublik Deutschland. anstaltung zum Thema „Umstellung auf ökologischen Landbau“ ein. Trotz vieler Widerstände erlebt Selbert den grandiosen Triumph, als ihr Fachleute der Kontrollstelle „Kontrollverein e.V.“, des „Ökologischen Antrag im neuen Grundgesetz unter Artikel 3 Absatz 2 aufgenommen Beratungsdienstes SHA e.V.“ sowie zwei Landwirte werden referieren. wird – was den Grundstein für eine jahrzehntelange politische und ge- Die Veranstaltung findet im Seminarraum des Landwirtschaftsamtes sellschaftliche Auseinandersetzung um die Gleichberechtigung legt. Nach (1. OG) in der Stuttgarter Str. 23 in 75179 Pforzheim statt. Anmeldungen dem Film geht Martina Klöpfer bei einem kleinen Umtrunk noch auf das nimmt bis zum 25. Januar die Regionalmanagerin der Bio-Musterregion, Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ ein. Marion Mack, unter Telefon 07231 308-1808 oder per Mail an Der Eintritt ist frei. Anmeldungen nimmt der Familientreff Königsbach marion.mack@enzkreis.de entgegen. (enz) per Mail an koenigsbach02@vhs-pforzheim.de oder unter Telefon 07232 316661 entgegen. (enz) Bewährungs- und Gerichthilfe Baden-Württemberg Info-Abend zu Kartoffelanbau Der Beratungskreis Kartoffelanbau trifft sich zu einer Informationsver- Wir suchen Sie für unser Team in Pforzheim! anstaltung am Mittwoch, 16. Januar, um 18:30 Uhr im „Scharfen Nicht jeder Straftäter muss gleich ins Gefängnis: Eck“ in Mühlacker. Die Berater des Landwirtschaftlichen Beratungsdiens- mit der Bewährungsstrafe gibt ihm die Gesell- tes Kartoffelanbau Heilbronn e.V. – Annaleen Kurfess, Heiko Höllmüller schaft eine zweite Chance. Weil oft die äußeren und Mark Mitschke – informieren über Sorten, Pflanzenschutz und Ver- Bedingungen ungünstig sind, ist es besonders suche. Eine Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung ist nicht erfor- wichtig, dass dem straffälligen Menschen jemand zur Seite steht und bei derlich. (enz) der Lösung seiner Probleme umsichtig hilft. Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb unseres Gemein- wesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württem- Infos für Milchviehhalter: berg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer, die ihre Klienten dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Wege aus der Anbinde-Haltung Unser Ehrenamtsteam aus Pforzheim empfindet das Ehrenamt als per- Die Anbindehaltung im Milchviehbereich gerät zunehmend unter Druck. sönliche Bereicherung: Doch warum eigentlich – und wie können Landwirte darauf reagieren? „Straffällig gewordene Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Mit Ver- Darüber und über Wege, die Haltungsbedingungen durch bauliche Ver- antwortung, Pflicht und sozialem Engagement unterstützen und beglei- änderungen zu verbessern, informieren Uwe Eilers vom Landwirtschaft- ten wir Klienten in der Bewährungszeit. Es ist besser Menschen zu helfen, lichen Zentrum Baden Württemberg mit Sitz in Aulendorf sowie als sie auszugrenzen und zu verurteilen.“ Mitarbeiter des Veterinäramts Enzkreis am Donnerstag, 17. Januar, Ehrenamtliche Bewährungshelfer führen persönliche Gespräche mit den um 19:30 Uhr im Seminarraum des Landwirtschaftsamts. Anmeldungen Klienten. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Aus- (bis 8. Januar) nimmt das Landwirtschaftsamt entgegen unter Telefon wirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und 07231 308-1800. (enz) Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Seine selbstständige Arbeit wird durch einen hauptamtlichen Teamleiter begleitet. Frauenstammtisch im Bürgerhaus Regenbogen Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass in Ispringen Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizei- Unter der Überschrift „100 Jahre Frauenwahlrecht – Und wie geht‘s liches Führungszeugnis verfügen. weiter?“ laden der Frauenstammtisch Ispringen und die Gleichstellungs- Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Herr Sven Osswald beauftragte des Enzkreises, Martina Klöpfer, interessierte Frauen am E-Mail: sven.osswald@bgbw.bwl.de, Tel. 07231 60500-10 oder -22 Mittwoch, 23. Januar, um 19 Uhr in das Bürgerhaus Regenbogen www.bgbw.landbw.de nach Ispringen zu einem Diskussionsabend ein, bei dem auch das eigene Engagement von Frauen thematisiert wird. Für weitere Informationen steht Martina Klöpfer unter Telefon 07231 308-9595 oder per Mail an martina.kloepfer@enzkreis.de gerne zur Verfügung. (enz) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 70158 Stuttgart · Telefon 0711-641-2513 oder -2971 E-Mail: mikrozensus@stala.bwl.de „Turbo im Betrieb – Kolbenfresser in der Familie?“ Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit Wenn Landwirtschaft zum Ausbrennen führt Fragen zur Krankenversicherung „Turbo im Betrieb – Kolbenfresser in der Familie?“ Unter diesem Titel Interviewer befragen rund 51.000 Haushalte in Baden-Würt- referiert Diplom-Agraringenieur Rolf Brauch, Bildungsreferent des temberg Bildungshauses Neckarelz, am Donnerstag, 24. Januar, ab 19:30 Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, in- Uhr im Landgasthof Bahnhöfle in der Hindenburgstr. 73 in Ölbronn- formiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 beginnt. Über das ganze Dürrn darüber, wie man als Landwirtin oder Landwirt die hohen Anfor- Jahr 2019 werden dazu in über 900 Gemeinden rund 51.000 Haushalte derungen, die ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb mit sich bringt, in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes und das Familienleben erfolgreich unter einen Hut bekommt. befragt. 8 Mitteilungsblatt 01-02/19
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung er- Presseberichte hoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie Vereinigung ehemaliger Feuerwehr-Kommandanten bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haus- des Enzkreises haltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche Jahresabschlussversammlung im Feuerwehrhaus Ersingen und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse die- nen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entschei- dungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1.000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathemati- schen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile ge- zogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvor- schlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunfts- pflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Die ehemaligen Feuerwehrkommandanten des Enzkreises trafen sich zu Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschla- ihrer traditionellen Jahresabschlussversammlung nach Weihnachten im genen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauf- Feuerwehrhaus Ersingen. Im Hintergrund Obmann Udo Frey. tragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landes- Seit 28 Jahren treffen sich die Feuerwehrkommandanten im Ruhestand amtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushalts- mit ihren Lebenspartnern zwischen den Jahren zur Jahresabschlussver- mitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. sammlung der „Vereinigung ehemaliger Feuerwehrkommandanten des Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist Enzkreises“. In diesem Jahr konnten Kämpfelbachs Vize-Bürgermeisterin für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunfts- Gabi Hunter und Ersingens Abteilungskommandant Gregor Kunzmann erteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen in Papier- über 50 Mitglieder der Kommandanten-Vereinigung im Ersinger Feuer- form selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der wehrhaus willkommen heißen. Gabi Hunter überbrachte auch die Grüße Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte von Bürgermeister Udo Kleiner. Die Vizebürgermeisterin dankte den weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten Feuerwehrsenioren, dass sie in ihrer aktiven Zeit ehrenamtlich sehr viel im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggre- für die Allgemeinheit geleistet haben. Ihr Dank erstreckte sich auch auf gierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. deren Ehefrauen oder Partnerinnen, die sie immer in ihrer Aufgaben- Weitere Informationen zum Mikrozensus: wahrnehmung unterstützten und den Rücken frei gehalten haben. Hunter www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus dankte auch dem ehemaligen Kämpfelbacher Feuerwehrkommandanten Udo Frey dafür, dass er diese neue Aufgabe als Obmann der Vereinigung trotz seines beruflichen Engagements, auch mit Unterstützung von Ehefrau Simone, vor einem Jahr übernommen habe. Gregor Kunzmann und seine als Jugendleiterin aktive Ehefrau Corinna sorgten für die Bewirtung der Gäste mit Kaffee und Kuchen und einem Abendessen. Mit den früheren Vorsitzenden Hans Bellezer und Martin 2019: Diese Heizungen müssen raus Rühle waren auch die Senioren des Kreisfeuerwehrverbandes vertreten. Hauseigentümer müssen Ü30-Heizkessel erneuern Seit einem Jahr ist Kämpfelbachs ehemaliger Kommandant und Vize-Vor- Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. sitzender des Feuerwehrverbandes Enzkreis, Udo Frey, als Nachfolger von So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentü- Bernhard Benz Obmann der Vereinigung ehemaliger Feuerwehrkomman- mer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen danten. Frey ließ bei der Jahresabschlussversammlung zunächst das Jahr den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom 2018 Revue passieren. Bernhard Benz organisierte im April eine Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationspro- Informationsfahrt nach Bruchsal, um die neue Landesfeuerwehrschule gramm Zukunft Altbau hin. Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als kennenzulernen. Es ging weiter nach Karlsruhe zur Besichtigung des eine Million alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr Rheinhafens. Auch durch den Besuch der Verbandsversammlung des 2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, Kreisfeuerwehrverbandes in Ispringen haben sich die ehemaligen im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen prüfen, ob ihre Kommandanten auf dem Laufenden gehalten. Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschrei- Quasi zum eigenen Oktoberfest war ein Besuch der Brauerei Ketterer in tet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst Pforzheim angesagt, bei denen Brauereichef Michael Ketterer nach der Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Betriebsführung den Feuerwehr-Senioren das damals ganz neue „Black- Welche ökologische Heizung sich eignet, erklären Gebäudeenergiebera- Forest-Ale“ kredenzte. ter aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach Mit großem Beifall quittierten die Feuerwehrkameraden den großen 20 Jahren. Einsatz ihres neuen Obmanns und lobten das kameradschaftliche Mitei- nander in der Vereinigung. So war es keine Frage, dass sowohl Obmann Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstele- Frey wie auch Kassier Horst Mitschelen auf Vorschlag von Kassenprüfer fon von Zukunft Altbau 08000 123333 oder per E-Mail an beratungs Thomas Appenzeller einstimmig entlastet wurden. telefon@zukunftaltbau.de. Über die neuesten Entwicklungen im Feuerwehrwesen, sowohl auf der Kreisebene wie beim Feuerwehrverband Enzkreis, informierten umfas- Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter send Vize-Kreisbrandmeister Manfred Wankmüller und Verbandsvorsit- Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und zender Markus Haberstroh. Hier ging es beispielsweise um die Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm hat seinen Sitz in Stuttgart wichtigsten Einsätze in 2018, um die Neuorganisation der Führungs- und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt. unterstützungseinheiten und die neue Alarm- und Ausrücke-Ordnung. Mitteilungsblatt 01-02/19 9
Auch über den vom Enzkreis angeschafften und in Niefern-Öschelbronn Kulturell hat der Dezember für die englischen Schüler einen großen Reiz. stationierten Gerätewagen für Umweltschutzeinsätze wurde informiert. Sie lassen sich von der adventlichen Stimmung verzaubern und vor allem Im kommenden Jahr soll in einer Klausurtagung mit Bürgermeistern, die Weihnachtsmärkte erfreuen sich großer Beliebtheit. Zahlreiche Gemeinderäten und Kämmerern über die Zukunft der Feuerwehren typisch deutsche Geschenke fanden sich in diesem Jahr in England unter diskutiert werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie man den Weihnachtsgaben. Führungskräfte gewinnt und inwieweit die Gerätewartung noch ehren- Über ein wenig Schnee konnten sich die Jugendlichen bei einem Ausflug amtlich durchgeführt werden kann. in den Schwarzwald mit den deutschen Familien freuen. Bei ihren Erkun- dungen fiel den Gästen auf, wie anders doch die Häuser hier aussehen – sehr viel individueller und nicht wie in England relativ einheitlich. Beim Ausflug nach Heidelberg haben auch unsere deutschen Schülerin- nen und Schüler etwas gelernt. Die Führung im Schloss bot z.B. Einblicke in die hygienischen und medizinischen Gepflogenheiten der Schlossbe- wohner. Sie erfuhren etwas über die Arbeit der Bader, wann zur Ader ge- lassen oder geschröpft wurde und dass es damals noch keine Toiletten gab, was in gewissen Zeitabständen die Komplettrenovierung der Räume erforderlich machte. Alt-Obmann Bernhard Benz (Dritter von rechts) wurde zum Ehrenob- mann ernannt. Mit dabei waren Kreisvorsitzender Markus Haberstroh, Vize-Kreisbrandmeister Manfred Wankmüller, Vize-Bürgermeisterin Gabi Hunter, Obmann Udo Frey (von links) sowie Gregor und Corinna Kunz- mann (von rechts). Eine besondere Ehre wurde Alt-Obmann Bernhard Benz aus Ispringen zuteil. Udo Frey konnte ihm die Ehrenurkunde mit der Ernennung zum Ehrenobmann der Vereinigung der ehemaligen Kommandanten des Enz- Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben, dass der Austausch kreises sowie ein Präsent überreichen. Für die schon zweite Ausrichtung gelungen ist und auch 2019 weitergehen kann. Herr Simon Depoix und der Jahreshauptversammlung durch die Feuerwehrabteilung Ersingen Alexa Tarsey, die verantwortlichen Lehrkräfte von der Gordon’s School, konnten Gregor und Corinna Kunzmann die Ehrenmedaille in Silber mit sind uns zu guten Freunden geworden. Für ihre besondere Unterstützung Ehrenurkunde entgegennehmen. Text und Fotos: Manfred Schott danke ich Frau Balzer, Frau Florin und Frau Wieland. Christa Seitz Parteien / Wählervereinigungen Förderverein Lise-Meitner-Gymnasium Königsbach-Stein e.V. Bündnis 90/Die Grünen Einladung zur Mitgliederversammlung 2019 Ortsverband Kämpfelbachtal und Eisingen Liebe Freunde und Mitglieder des Fördervereins des Lise-Meitner- www.gruene-kaempfelbachtal.de Gymnasiums, hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Wir wünschen allen Menschen unserer Gemeinden ein glückliches, 17. Januar 2019 um 19:00 Uhr in die Mensa des Gymnasiums, Steiner friedvolles neues Jahr – bei guter Gesundheit, die Voraussetzung Str. 48, Königsbach ein. für all unser Tun. Für den Vorstand: Linda Bahlo Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Alle interessierten Mitglieder sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Anträge aus den Reihen der Mit- glieder bitten wir bis spätestens 10. Januar 2019 an den Vorstand per Mail an meinig@web.de oder über Frau Bischoff bzw. Frau Kopp Schulen / Fortbildung – Sekretariat LMG – zu richten. Die folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.) Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden Lise-Meitner-Gymnasium Königsbach 2.) Bericht der Kassiererin 3.) Entlastung des Vorstandes Gemeinsam auf Entdeckungsreise im adventlichen Baden 4.) Entlastung der Kassiererin … waren deutsche und englische Schülerinnen und Schüler des Lise- 5.) Neuwahlen der Mitglieder des Vorstandes Meitner-Gymnasiums und unserer Partnerschule, der Gordon’s School. 6.) Ausblick und Planungen für 2019 Zum 5. Mal haben sich unsere Gäste allen düsteren Prognosen zum 7.) Sonstiges BREXIT zum Trotz auf den Weg ins Badische gemacht und dafür sogar einen Teil ihrer Weihnachtsferien investiert. Von einem „Opfer“ kann Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. man hier mit Sicherheit nicht sprechen. Alle haben sich seit Juli 2018, als Kerstin Meinig und Dominique Schünhof sich die teilnehmenden Jugendlichen in West End, Surrey, kennen gelernt für den Vorstand des Fördervereins des Lise-Meitner-Gymnasiums haben, auf das Wiedersehen im Dezember gefreut. Die Entdeckungsreise begann zunächst im kulinarischen und sprachli- chen Bereich. Es wurden Spezi, Bratwurst, Käsespätzle und Kalbsge- schnetzeltes probiert und natürlich auch die korrekte Aussprache geübt, was oft genug für Heiterkeit sorgte. Auch Plätzchen wurden gebacken Keine Hilfe – ohne Deine Hilfe! und probiert. 10 Mitteilungsblatt 01-02/19
Sie können auch lesen