Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam

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Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
Mitteilungsblatt                                                                                                  der Gemeinde

                                                                                                           mit den Ortsteilen Bilfingen und Ersingen

  Ausgabe-Nummer 01-02                                          Einzelpreis 30,50                                      Mittwoch, 9. Januar 2019

                     Viel Glück & Gesundheit
Herausgeber: Gemeinde Kämpfelbach · Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Udo Kleiner, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach
Verantwortlich für den Anzeigenteil sowie Druck und Verlag: Langer Werbeteam, Bismarckstr. 13/2, 75236 Kämpfelbach, Tel. 07232 303030, Fax 07232 303039,
E-Mail: info@langer-werbeteam.de

                          im neuen Jahr!
                                  wünschen Bürgermeister,
                         Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Verlag

                                                                                                                                     Foto: Shari Fotodesign
Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
Erdgas Südwest GmbH Ettlingen                          07243 216-0
 Gemeindeverwaltung Kämpfelbach                                             Störungsmeldestelle Strom                              0800 3629477
                                                                                                Erdgas                             01802 056229
E-Mail           gemeinde@kaempfelbach.de                                                       Kabel BW                           01806 888150
Internet         www.kaempfelbach.de                                        Bezirkszentrum Birkenfeld                              07231 4541

RATHAUS ERSINGEN                                                            • BioWärme Ersingen
Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach, Telefon 07231 8866-0                           Geschäftsstelle Tel. 07231 981520 – www.biowaerme-ersingen.de
Ämter:            Bürgermeister                                                 Störungen/Umstellung auf Nahwärme: Tel. 07231 5660060
                  Hauptamt                                                      täglich 8.00 - 20.00 Uhr
                  (Ordnungsamt, Bürgerbüro)
                  Bauamt
Sprechzeiten: Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
                  zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr                                  Beratung und Hilfe
                  Sprechzeiten des Bürgermeisters
                  Besprechungstermine sind nach Vereinbarung mit dem
                  Sekretariat möglich – Telefon 07231 8866-12               • Sozialstation Kämpfelbach e.V.
                                                                                Laubigstr. 1, Telefon: 07231 88677-0; Fax: 07231 88677-19
                                                                                E-Mail: info@sozialstation-kaempfelbach.de
RATHAUS BILFINGEN
                                                                                www.sozialstation-kaempfelbach.de
Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach, Telefon 07232 2350
                                                                                Bürozeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Ämter:           Hauptamt
                                                                                Tagespflege: 07231 88677-20, Mo. – Fr. 8.00 – 16.30 Uhr
                 (Liegenschaftsamt, Standesamt, Bürgerbüro)
Sprechzeiten: Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
                 zusätzlich Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr                      • Markus Schweizer (Beratungsstelle für ältere Menschen und pfleg. Angeh.)
                 Sprechzeiten des Standesamtes:                                 Caritasverband Pforzheim e.V., Telefon 07231 128130
                 Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00                   • Frühe Hilfen des Caritasverbandes e.V.: Familienhebamme, Kinderkran-
                 zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr                        kenpflegerin, Familienbegleitung u. -pflege. Unterstützung für Familien mit
                                                                                Kindern unter 3 J. Tatjana von Thaden, 07231 128-844, E-Mail: tatjana.
Wassermeister Jürgen Wessinger, Telefon 0171 3854394                            thaden@caritas-pforzheim.de, www.caritas-pforzheim.de
                                                                            •   Mobbing-Hotline Baden-Württemberg: Mo. – Fr. von 8 – 22 Uhr, Tel. 01802
                                                                                6622464 (6 Cent pro Anruf, keine Zeitbegrenzung)
                      Notdienste                                            •   Beratung zu HIV u. AIDS, Gesundheitsamt Enzkreis, Bahnhofstr. 28, Pforzh.
                                                                                Tel.: 07231 308-9580, Sprechzeiten: Di. 13.30-18 Uhr (bis 19.30 Uhr n.V.), Do.
                                                                                8-14 Uhr (ab 7 Uhr n.V.). AIDS-Hilfe Pforzh. e.V., Goldschmiedeschulstr. 6,
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kostenfreie Rufnr. 116 117                       Pforzh., Tel. 07231 441110, E-Mail: info@ah-Pforzheim.de; Sprechzeiten: Mo., Di.,
an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstunden-              Mi., Fr. 9-12 Uhr, Do. 14-18 Uhr
zeiten.                                                                     •   miteinanderleben e.V., Angebote für Menschen mit Behinderung, Jugend-
                                                                                sozialarbeit, Migrationsarbeit, Freiwilligenagentur, Kronprinzenstr. 70, Pforz-
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt – Kostenfreie Onlinesprech-          heim, Tel.: 07231 589020, Fax: 07231 58902111, www.miteinanderleben.de
stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich      •   Diakonie Pforzheim: Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/Schwan-
Versicherte unter 07 11 - 96 58 97 00 oder docdirekt.de                         gerschaftskonfliktberatung, Goethestr. 41 Pforzheim u. i.d. Diak. Beratungsst.
                                                                                Mühlacker, Hindenburgstr. 48, Fachstelle f. häusl. Gewalt: Terminvergabe
                                                                                Tel. 07231 42865-0; Ökumenisches Frauenhaus Pforzheim: Tel. 07231
Kinder- und jugendärztlicher                                                    45763-0.
Notfalldienst                                    07231 969 2969             •   Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH, Themen Alkohol, Medika-
Helios Klinikum Pforzheim (Mi. 15 - 20 Uhr, Fr. 16 - 20 Uhr, Sa. So. und        mente, Glücksspiel, Wurmberger Str. 4a, Pforzheim, Tel. 07231 7787050,
Feiertag 8 - 20 Uhr). Telefonische Terminabsprache sinnvoll.                    www.diakonische-suchthilfe-mittelbaden.de
                                                                            •   Fachberatungsstelle Enzkreis: Wohnungsnotfallhilfe und Existenz-
                                                                                sicherung, Persönl. Beratung, Unterstützung u. Information bei: Fragen zur
Bereitschaftsdienst der Apotheken                                               Existenzsicherung, z.B. zu ALG I & II, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe,
Samstag, 12.01.2019                                                             etc.;drohendem Wohnungsverlust u. gesicherten oder unzumutbaren Wohnver-
Apotheke im Centrum, Birkenfeld, Hauptstr. 54, Tel. 07231-480777                hältnissen; sozialrechtlichen Ansprüchen. Wichernhaus der Pforzheimer Stadt-
Sonnen-Apotheke, Pforzheim, Leopoldstraße 5, Tel. 07231-15409714                mission e.V., Westl. 120, Pforzheim, Tel. 07231 566196-0 (Zentrale),
Sonntag, 13.01.2019                                                             FB-Enzkreis@wichernhaus-pforzheim.de, www.wichernhaus-pforzheim.de
Paracelsus-Apotheke, Keltern-Ellmendingen, Lindenstr. 2, Tel.07236-8338     •   pro familia Pforzheim e.V., Parkstr. 19-21, Pforzheim, Tel. 07231 6075860
Wartberg-Apotheke, Pforzheim, Redtenbacherstr. 22, Tel. 07231-51372         •   Plan B gGmbH, Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen Beratung und Behand-
Mittwoch, 16.01.2019                                                            lung für Jugendliche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige.
Apotheke am Ludwigsplatz, Dillweißenstein, Kriegstr. 2, Tel. 07231-977050       Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim, Tel. 07231 922770, Mo. + Di. + Do. 9.00 -
Apotheken-Notdienstfinder unter kostenfreier Festnetz-Nr. 08 00 -               12 und 14 - 18 Uhr, Mi. 14 - 18 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
0 02 28 33, von jedem Handy ohne Vorwahl oder per SMS „apo” unter           •   Lilith – Beratungsstelle für Mädchen u. Jungen zum Schutz vor sexu-
2 28 33 (je max. 69 ct/Min) sowie unter www.aponet.de.                          eller Gewalt, Hohenzollernstr. 34, Pforzh., Tel. 07231 353434, info@lilith-
                                                                                beratungsstelle.de, www.lilith-beratungsstelle.de. Unsere Telefonzeiten: Mo., Do.
                                                                                und Fr. von 9 – 12 Uhr, Mi. von 14 – 16 Uhr sowie Do. von 16 – 18 Uhr. KISTE
Zahnärztlicher Notdienst erfragen unter                06 21 38 00 08 18
                                                                                Enzkreis – Hilfen für Kinder u. Jugendl. v. psych.- u. suchtkranker Eltern mit
                                                                                Gewalterfahrung, Hohenzollernstr. 34, Pforzheim, Tel. 07231 308-70
Notrufe                                                                     •   Psychosoziale Krebsberatungsstelle für Betroff. u. Angeh. Einzel-,
                                                                                Paar- o. Familiengespräche u. fachl. gel. Gesprächs- und Entspannungsgruppen,
Polizei                                        110                              Kanzlerstr. 2 - 6, 75175 Pforzheim, Tel. 07231-9698900, Aktuelle Termine unter:
Feuer + Notruf (lebensbedrohliche Situation)   112                              www.kbs-pforzheim.de
DRK Krankentransport                           07231 19222                  •   Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung und Prävention Hohen-
DRK Hausnotruf                                 07231 373-288                    zollernstr. 34, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 30875, E-Mail: gf@enzkreis.de

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Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
Standesamtliche Nachrichten                                                         Kämpfelbacher „Sperrmüll-Markt“
                                                                           Diese Woche werden folgende Gegenstände kostenlos angeboten:

Geburt                                                                     Body coach, Power Trainer Plus II,
                                                                           Vibrationstrainingsgerät 28788 (BM-1520)                      0 72 31 - 31 14 73
13.12.2018 in Pforzheim: Luca
Eltern: Sascha Vögele und Laura Jirsch-Vögele, Turnstr. 12, Kämpfelbach-   Herren LL-Ski 210 cm, Schuhe Gr. 44,
Ersingen                                                                   Damen LL-Ski 190 cm, Schuhe Gr. 39,
                                                                           YAMAHA-Orgel BK 4                                               0 72 31 - 8 67 72
Eheschließung                                                              Kleiner Anhänger mit Deckel (400 kg)                              0 72 31 - 84 36

18.12.2018 in Kämpfelbach
Jürgen Renz und Christine Renz geb. Tubandt, beide wohnhaft                            Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
Kämpfelbach-Ersingen, Thanweg 29
                                                                                           Ispringen und Königsbach
                                                                           Januar    Ispringen         Königsbach      Januar    Ispringen        Königsbach
Sterbefälle                                                                 1   Di   Neujahr                           17   Do                   14:00 – 17:30
                                                                            2   Mi                     14:00 – 17:30   18   Fr    9:00 – 12:30   14:00 – 17:30
16.12.2018 in Pforzheim                                                     3   Do    9:00 – 12:30     14:00 – 17:30   19   Sa    8:30 – 11:30   13:00 – 16:00
                                                                            4   Fr                     14:00 – 17:30   20   So
Rudolf Sixt, 88 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Laierbergstr. 24               5   Sa    8:30 – 11:30     13:00 – 16:00   21   Mo
                                                                            6   So   Heilige Drei Könige               22   Di
                                                                            7   Mo                                     23   Mi   14:00 – 17:30    9:00 – 12:30
18.12.2018 in Kämpfelbach                                                   8   Di   14:00 – 17:30                     24   Do                    9:00 – 12:30
Iris Kauselmann geb. Kammerer, 65 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen,              9   Mi                      9:00 – 12:30   25   Fr   14:00 – 17:30    9:00 – 12:30
                                                                           10   Do   14:00 – 17:30      9:00 – 12:30   26   Sa   13:00 – 16:00    8:30 – 11:30
Thomasbrunnenstr. 7                                                        11   Fr                      9:00 – 12:30   27   So
                                                                           12   Sa   13:00 – 16:00      8:30 – 11:30   28   Mo
                                                                           13   So                                     29   Di                   14:00 – 17:30
21.12.2018 in Kämpfelbach                                                  14   Mo                                     30   Mi                   14:00 – 17:30
Sigrid Feiler geb. Beihofer, 69 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Elstern-      15   Di                     14:00 – 17:30   31   Do    9:00 – 12:30   14:00 – 17:30
                                                                           16   Mi    9:00 – 12:30     14:00 – 17:30
weg 6

21.12.2018 in Kämpfelbach
Peter Minc, 86 Jahre, Kämpfelbach-Bilfingen, Goethestr. 21
                                                                           Wichtige Hinweise des Verlags
26.12.2018 in Pfinztal
Paul Kucher, 86 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Pforzheimer Str. 72
                                                                           An alle Abonnentinnen und Abonnenten des
05.01.2019 in Kämpfelbach
Günter Kaufmann, 88 Jahre, Kämpfelbach-Ersingen, Laierbergstr. 12          amtlichen Mitteilungsblattes Kämpfelbach
                                                                                  Die Abonnementgebühren 2019 in Höhe von 22,00 Euro
                                                                                             incl. 7% MwSt. sind bald fällig.
                                                                           Zahlung per Überweisung („Alt-Bestandskunden”)
                                                                           Sie erhalten über Ihren Austräger einen Überweisungsträger, den
             Hallenbad Ersingen                                            Sie bitte vollständig ausgefüllt bei Ihrer Bank einreichen.
                                                                           Zahlung per SEPA-Basislastschrift
                                                                           Halbjährliche Zahlungsweise (Rabatt 1 Euro):
 Nächster Warmbadetag für Senioren                                         Abbuchung von 10 Euro inkl. 7 % MwSt. am 15. Januar 2019
 Am Dienstag, 15. Januar 2019, ist von 16.30 – 18.00 Uhr wieder            Jährliche Zahlungsweise (Rabatt 2 Euro):
 Warmbadetag für Senioren im Hallenbad Ersingen.                           Abbuchung von 20 Euro inkl. 7 % MwSt. am 20. Februar 2019
 Hierzu sind alle Frauen und Männer (auch Nichtschwimmer) herzlich
 eingeladen.                                                               Zahlung per Dauerauftrag
 Einzelkarte: 3,00 EURO        Zehnerkarte: 24,00 EURO                     Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Dauerauftrag noch den
                                                                           aktuellen Abonnenment-Gebühren entspricht.

                                                                           Neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich?
                                                                           Wir bitten alle Abonnentinnen und Abonnenten deren Kontonummer
                                                                           sich durch die Fusion der Volksbank Stein Eisingen zur VR Bank Enz
                                                                           plus eG geändert hat, uns schnellstmöglich ein neues SEPA-Last-
                                                                           schriftmandat mit der aktuellen IBAN-Nummer zukommen zu lassen.
 Sperrmüllbörse / Umweltecke                                               Wir danken für Ihre Mithilfe.                  Ihr Langer Werbeteam

                   Restmüll / Bioabfall                                              Je nach Wetterlage
                   Ersingen/Bilfingen:         Samstag, 19. Januar 2019

                                                                                   kann es sein, dass Sie Ihr Mitteilungsblatt
                   Leerung der grünen Tonne
                   OT Ersingen
                                                                                nicht zum gewohnten Zeitpunkt im Briefkasten
                   Montag, 14. Januar 2019                        flach           vorfinden. Die Austräger geben Ihr Bestes!
                   Dienstag, 15. Januar 2019                      rund                  – Wir bitten um Verständnis! –

Mitteilungsblatt            01-02/19                                                                                                                             3
Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
Parallel dazu sollen nach dem Gemeinderatsbeschluss vom September
    Amtliche Bekanntmachungen                                                vergangenen Jahres die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen
                                                                             vorangetrieben werden. Vom Planungsbüro Schöffler (früher Gerhardt)
                                                                             aus Karlsruhe wurden jetzt erste Überlegungen zur Gestaltung dieses
Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018                                   Baugebietes vorgelegt. Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat bei
Neuer Küchentrakt für Turn- und Festhalle Ersingen                           zwei Gegenstimmen das Bebauungsplanverfahren „Bell“ einzuleiten.
Umbau- und Erweiterungsarbeiten vergeben                                     Auch soll das Büro Weber Consulting GmbH vertraglich als Erschlie-
                                                                             ßungsträger eingesetzt werden.
                                                                             Die beiden Stadtplanerinnen Karin Kies und Lara Hoffmann erläutertem
                                                                             dem Rat, dass das 3,5 Hektar große Gebiet von der Kirchgrundstraße
                                                                             eine Zufahrt erhalten soll. Auf der Netto-Baulandfläche von rund 2,2
                                                                             Hektar könnten je nach Grundstücksanordnung etwa 94 Wohneinheiten
                                                                             in Einzelhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Mehrfamilien-
                                                                             häusern entstehen. Als Dachformen könnten Giebeldächer, Pultdächer
                                                                             und begrünte Flachdächer zulässig sein. Das Gremium stand den Vor-
                                                                             stellungen der Planerinnen durchweg positiv gegenüber. Sobald die Räte
                                                                             entsprechende Unterlagen erhalten haben, soll die Beratung im
                                                                             kommenden Jahr fortgesetzt werden.

                                                                             Jugendförderung für Vereine erhöht
                                                                             Die Fraktion der Freien Wähler im Kämpfelbacher Gemeinderat bean-
                                                                             tragte die Erhöhung des Jugendförderungsbetrages der Gemeinde an
                                                                             die Vereine. Wie Fraktionssprecher Eddi Vögele erläuterte, wurde der bis-
                                                                             herige Förderbetrag in Höhe von drei Euro je Kind/Jugendlicher im Jahr
                                                                             2009 eingeführt und seitdem nicht geändert. Mit Blick auf das, was die
Ein Blick in die „alte“ Hallenküche. Sie wird ab Aschermittwoch abgeris-     Vereine in der Jugendarbeit leisten, sei ein jährlicher Betrag in Höhe von
sen und in den geplanten Erweiterungsbau verlegt sowie für bessere           sechs Euro pro Person ab kommendem Jahr gerechtfertigt. Das sieht auch
Arbeitsbedingungen modern ausgestattet.                                      Thomas Seyffarth für die SPD so. Seitens der CDU-Fraktion schlug
                                                                             Michael Schuster vor, jetzt auf fünf Euro zu erhöhen und danach jedes
„Am Aschermittwoch ist alles vorbei“. Dieser Songtext eines alten            Jahr 50 Cent dazuzulegen.
Faschingsschlagers gilt in der Ersinger Turn- und Festhalle allerdings nur   Bürgermeister Udo Kleiner schlug als Kompromiss vor, jetzt auf sechs
für den Bereich der bisherigen Hallenküche. Ab Aschermittwoch des kom-       Euro zu erhöhen und in den weiteren vier Jahren jeweils 0,50 Euro da-
menden Jahres wird es nämlich dort Umbau- und Erweiterungsmaßnah-            zuzulegen. Nach fünf Jahren soll die Jugendförderung neu beschlossen
men geben, die auf alle Fälle bis zum Elften im Elften fertiggestellt sein   werden. Dies wurde einstimmig gebilligt. Zuvor wurde der Antrag der
müssen. Die Erneuerung und Vergrößerung des Küchenbereiches mit              Liste Mensch und Umwelt, die gesamte Vereinsförderung auf den Prüf-
Nebenräumen durch einen Anbau in Richtung des bisherigen Hallenhofes         stand zu stellen und ganz neue Vereinsförderungsrichtlinien zu erlassen,
ist nach den Hygieneschutz-Anforderungen, zur Erfüllung der Brand-           abgelehnt.
schutzauflagen und zur Schaffung der notwendigen Fluchtwege erfor-
derlich geworden. Auch die Verbesserung der Entwässerungssituation           Brandschutzmaßnahmen für Schule, Hallenbad und Sporthalle
der Halle und die Erneuerung des überlasteten Elektro-Hausanschlusses        auf dem Kirchberg
sind notwendig.                                                              Als Ergebnis einer Brandverhütungsschau fordert das Landratsamt Enz-
Mitte Juni dieses Jahres gab der Gemeinderat grünes Licht für die von        kreis eine Reihe von Baumaßnahmen an der Schule, dem Hallenbad und
Architekt Frank Morlock (Königsbach-Stein) erstellte endgültige Planfas-     an der Sporthalle auf dem Ersinger Kirchberg. Architekt Frank Morlock
sung der Baumaßnahmen mit einer Kostenschätzung in Höhe von 1,38             legte eine entsprechende Planung vor. Danach sollen an den Schultrakten
Millionen Euro. Zwischenzeitlich wurden vier Gewerke mit einer Ange-         B und C außen Fluchttreppen angebaut und die notwendigen Türöffnun-
botssumme von insgesamt fast 385.000 Euro ausgeschrieben, die in der         gen erstellt werden.
jüngsten Ratssitzung vergeben werden mussten: Die GSI Enzkreis GmbH          In der Sporthalle soll ein Türdurchbruch von der Halle direkt ins Freie den
aus Mühlacker erhielt den Auftrag für die Abbruch- und Rückbauarbeiten       zweiten Rettungsweg sicherstellen. Im Bereich der Schwimmhalle
zum Preis von 12.400 Euro. Mit den Erd- und Rohbauarbeiten wurde die         müssen Brandschutztüren eingebaut werden. Im Technikraum sind alle
Kämpfelbacher Firma Heinz Frey zum Angebotspreis in Höhe von 261.000         Leitungsdurchbrüche in den Wänden in Brandschutzqualität zu verschlie-
Euro beauftragt. Die Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten werden              ßen. Architekt Morlock beziffert die Gesamtbaukosten mit rund 180.000
von Holzbau Misuraca + Puck, Königsbach-Stein, zum Preis von 21.500          Euro. Der Gemeinderat beschloss für die Bauausführung im kommenden
Euro ausgeführt. Für knapp 90.000 Euro ging der Auftrag für die              Jahr 200.000 Euro in den Haushaltsplan einzustellen.
Elektroarbeiten an die Lechler-Holl GmbH in Pforzheim.
Wie Architekt Morlock berichtet, lagen die Ergebnisse der Ausschreibung      Elternbeitrag für die Kernzeitbetreuung angepasst
im Rahmen der Kostenschätzung, ausgenommen bei den Erd- und                  Der Elternbeitrag für die Kernzeitbetreuung an den Kämpfelbacher
Rohbauarbeiten. Zehn Firmen sind bei der beschränkten Ausschreibung          Schulen wurde vor 20 Jahren festgesetzt und ist, abgesehen von der
angeschrieben worden. Nur ein Angebot wurde eingereicht, das etwa            Währungsumstellung von DM auf Euro, seitdem nicht mehr erhöht
20 Prozent über der Kalkulation des Planers lag. Wie Morlock betont, sei     worden. Der Gemeinderat beschloss, künftig die Kernzeitbeiträge analog
aufgrund des Baubooms bei einer erneuten Ausschreibung kein günsti-          mit der Anpassung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung zu erhöhen.
geres Angebot zu erwarten, deshalb befürworte er die Auftragsvergabe         Ab September 2019 werden die Hortbeiträge von 15 Euro für einen Tag
zu diesen Bedingungen.                                                       in der Woche auf 16 Euro und ab 2020 auf 17 Euro erhöht. Bei fünf-
                                                                             tägiger Betreuung steigt der Betrag von jetzt 54 Euro auf 57 Euro und
Gewann „Bell“ soll als Wohngebiet erschlossen werden                         ab 2020 auf 61 Euro.
Das Gewann „Bell“ südlich der Bahnlinie in Bilfingen hat schon lange
Priorität in der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Kämpfelbach.       Stellen für Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an Kämpfelbacher
Wie Bürgermeister Udo Kleiner erläutert, ist dieser Teil Bilfingens aller-   Kindergärten
dings nur durch zwei eng begrenzte Bahnüberführungen vom Ort aus             Auf Anregung des gemeinsamen Kindergartenkuratoriums haben die drei
erreichbar. Die Baulanderschließung ist deshalb erst nach der Vergröße-      katholischen Kindergärten in Kämpfelbach Anträge auf Schaffung von
rung der Bahnüberführung „Kirchgrundstraße“ durchführbar. Nach den           jeweils einer Stelle für die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
Bauabsichten der Bahn wird dies ab dem Jahr 2022 möglich sein.               (FSJ-S) gestellt. Diese zusätzliche Person soll die Belastung der Betreuer-

4                                                                                                                     Mitteilungsblatt          01-02/19
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innen entschärfen. Pro Stelle betragen die Kosten etwa 700 Euro              Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlau-
monatlich, zusammen im Jahr 25.200 Euro. Die Gemeinde bezahlt einen          fen. Bei entsprechend aggressivem Verhalten kann für den betroffenen
Betrag in Höhe von 21.000 Euro anteilmäßig nach den bestehenden              Hund auch ein Maulkorbzwang angeordnet werden.
Finanzierungsverträgen. Der Internationale Bund (IB) hat für seine           Die Gemeindeverwaltung hofft auch weiterhin auf ein gutes Miteinander.
Kindertagesstätte bereits eine FSJ-Stelle geschaffen, die er durch interne
Förderungsmöglichkeiten finanziert.
                                                                                                 Satzung
Teilabschnitt der Großen Brunnenstraße in Bilfingen wird                     über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
saniert                                                                        Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der
In der Großen Brunnenstraße in Bilfingen sind in dem Teilabschnitt zwi-
                                                                             Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 22.03.2010
schen Talstraße und Uferstraße der Abwasserkanal, die Trinkwasserlei-
tung sowie der Straßenbelag marode. Damit die Sanierungskosten durch
das Landessanierungsprogramm gefördert werden können, müssen die                                         Präambel
Bauarbeiten noch im Jahr 2019 durchgeführt werden. Bauamtsleiterin           Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg
Carola Micol beziffert die Sanierungskosten für die Kanalisation mit         und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemein-
90.000 Euro, für die Wasserleitungen mit 50.000 Euro und für den             derat am 22.03.2010 folgende Satzung beschlossen:
Straßenbau mit 150.000 Euro. Dazu kommen noch Ingenieur-Honorare
von etwa 57.000 Euro.                                                          § 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Zusammen werden die Kosten der Sanierung auf 347.000 Euro ge-                (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Orts-
schätzt. Für den Anteil „Straßenbau“ erhält die Gemeinde einen Sanie-            lage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die wei-
rungszuschuss in Höhe von etwa 90.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte              teren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu
den Sanierungsmaßnahmen ebenso zu wie der Vergabe der Tiefbaupla-                reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und
nung an das Ingenieurbüro Weber in Pforzheim. Text und Foto: Schott              Eisglätte zu bestreuen.
                                                                             (2) Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken
                                                                                 dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnheimen verbleibt
                                                                                 es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz).
  „Gehwegparken“                                                             (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und
  Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung grund-                    von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach dieser Satzung
  sätzlich nicht erlaubt. Es gibt keine Rechtsvorschrift in der das              insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Grundstücken Ge-
  Parken explizit verboten wird, sondern nur aus der Ableitung                   bäude stehen, die einen unmittelbaren Zugang zu der Straße haben
  anderer Rechtsvorschriften resultiert, das Verbot auf Gehwegen zu              oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öf-
  parken:                                                                        fentlichen Verkehr dienen (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Ver-
  § 12 (4) StVO schreibt vor: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen,         pflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigentümer des
  dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen,…“               Bettes öffentlicher Gewässer (§ 41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz).
  Also nicht die Gehwege!
  § 12 (4a) StVO: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist                                        § 2 Verpflichtete
  hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder            (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Be-
  linke Gehweg zu benutzen.“ Also ist es generell auf Gehwegen                   sitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an
  verboten (allerdings gibt es Ausnahmen). Die Ausnahmen sind mit                einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang
  einem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert.                              haben (§ 15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch
  § 2 (1) StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, …“ und                  die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße
  nicht die Gehwege!                                                             durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßen-
  Die Gemeinde Kämpfelbach duldet es allerdings auf Gehwegen zu                  baulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand
  parken, sofern für Fußgänger eine Gehwegbreite von 1,00 m nicht                zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei
  unterschritten wird.                                                           besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite
  Das heißt: Das Parken auf dem Gehweg wird, wenn die                            beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).
  verbleibende Gehwegbreite weniger als 1,00 m beträgt,                      (2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche
  kostenpflichtig verwarnt.                                                      verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie
  Gleiches gilt für das Parken auf dem Gehweg, wenn die vorhandene               haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen
  Fahrbahnbreite 3,05 m unterschritten wird (Rettungsgasse).                     obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
                                                                             (3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger ver-
                                                                                 pflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

                                                                               § 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Verunreinigungen durch Tierkot                                               (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgän-
– Wichtige Hinweise an Tierbesitzer!                                             gerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen
Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über                   Straße sind.
Verunreinigungen durch Hundekot (aber auch Pferdekot) auf öffentlichen       (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege
Flächen ein. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass im Bereich der        auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von
Kindergärten, auf Kinderspielplätzen, Bürgersteigen, Grünanlagen, Vor-           1,00 Meter.
gärten und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Bitte ach-       (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an
ten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt.                            deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,00 Meter.
Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind                      Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.Ä. nahezu bis zur
dafür tabu. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu                 Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entspre-
beseitigen!                                                                      chend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet.
Ebenso bitten wir auch die Reiter, dafür Sorge zu tragen, dass Pferdekot     (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benut-
von den Straßen oder Gehwegen und von geteerten Wirtschaftswegen                 zung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Ver-
beseitigt wird.                                                                  kehrszeichen gekennzeichnete Flächen.
Zudem sind laut Polizeiverordnung der Gemeinde Kämpfelbach Hunde             (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige
im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine               Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten
zu führen. Auch im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer               Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind.

Mitteilungsblatt         01-02/19                                                                                                                   5
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(6) Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder einen Zu-                               § 8 Ordnungswidrigkeiten
    gang haben, erstrecken sich die nach dieser Satzung zu erfüllenden          (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt,
    Pflichten auf den Gehweg bzw. die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten            wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen aus § 1 nicht
    Flächen an dem der Straße nächst gelegenen Grundstück, über das                 erfüllt, insbesondere
    die Zufahrt oder der Zugang erfolgt.                                            1. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht ent-
                                                                                       sprechend den Vorschriften in § 4 reinigt,
      § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten                            2. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht ent-
(1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von                     sprechend den Vorschriften in den §§ 5 und 7 räumt,
    Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt                3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in § 3 ge-
    sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ord-                  nannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 6
    nung. Die Reinigung erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestig-               und 7 streut.
    ten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume.                 (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und
(2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit                 § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer
    Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (zum Beispiel               Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei
    Frostgefahr) entgegenstehen.                                                    fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet
(3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht             werden.
    ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch
    in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene
    Abzugsgräben geschüttet werden.                                               Achtung! Hinweis!
                                                                                  Das in den Streugutbehältern gelagerte Salz bzw. Splitt ist nur für
                  § 5 Umfang des Schneeräumens                                    den öffentlichen Bereich in Notfällen bestimmt. Eine Entnahme
(1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf sol-     des Streuguts für private Zwecke ist nicht zulässig!
    che Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicher-            Für abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt, Sand oder Salz zum Streuen
    heit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere             von Gehwegen, Garagenzufahrten o.ä. privaten Flächen hat jeder
    ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens           verantwortliche Haushalt selbst zu sorgen.
    auf 1,00 Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Ver-
    pflichtung für die Mitte des Fußweges.
(2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen
    Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit
    der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am              Freiwillige Feuerwehr
    Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach            Kämpfelbach www.feuerwehr-kaempfelbach.de
    Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßenein-
    läufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.                Am 16. Januar findet um 18:30 Uhr eine Übung der Feuerwehr Kämpfel-
(3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den               bach mit dem Thema Gerätekunde statt. Treffpunkt ist im Feuerwehrhaus
    Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine               Bilfingen.                                                Kommandant
    durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes
    Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von min-
    destens 1,00 Meter zu räumen.
(4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter
                                                                                Jugendfeuerwehr Kämpfelbach
    Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt
    werden.                                                                                                  Christbaumsammlung
(5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse                                       Die Jugendfeuerwehr Kämpfelbach sam-
    müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die Gehwege bis zur Bordstein-                                           melt auch dieses Jahr wieder gerne Ihren
    kante bei Glätte so bestreut und von Schnee frei gehalten werden,                                        Christbaum ein. Über eine kleine Spende
    dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der                                        würden wir uns sehr freuen.
    Verkehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhan-                                     Bitte stellen Sie ihren Baum am Samstag,
    den, gewährleistet ist.                                                                                  den 12.01.2019 bis spätestens 10.00
                                                                                                             Uhr sichtbar vor Ihr Haus.

           § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte                                                         Vielen Dank für Ihre Unterstützung
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege                                          Ihre Jugendfeuerwehr Kämpfelbach
    und die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur
    Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei
    Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst
    gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf        Abwasserverband Kämpfelbachtal
    die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche.
(2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder
    Asche zu verwenden.
                                                                                Öffentliche Bekanntmachung
(3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln dürfen ausnahms-                Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes Kämpfelbachtal für
    weise bei Eisregen und Glatteis verwendet werden. Der Einsatz ist           das Wirtschaftsjahr
    so gering wie möglich zu halten.                                            Aufgrund von § 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(4) § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.                                       in Verbindung mit §§ 8, 15 der Verbandssatzung sowie §§ 3, 14 des
                                                                                Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung des Abwasserver-
                                                                                bandes Kämpfelbachtal am 19. November 2018 folgenden Wirtschafts-
  § 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von                        plan für das Jahr 2019 festgestellt:
                           Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags                                                 I.
bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und ge-               §1
streut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw.          Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen     1. im Erfolgsplan
und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.                                  mit Erträgen und Aufwendungen von je                   2.475.000 EUR

6                                                                                                                      Mitteilungsblatt         01-02/19
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2. im Vermögensplan                                                          das im Frühjahr 2019 seine Arbeit aufnehmen soll – auf Wunsch der teil-
   mit Einnahmen und Ausgaben von je                      1.248.000 EUR      nehmenden Gemeinden Birkenfeld, Königsbach-Stein, Engelsbrand,
                                                                             Ispringen, Kieselbronn, Tiefenbronn, Wimsheim und Wurmberg. Weitere
§2                                                                           Gemeinden seien an der Teilnahme interessiert, verriet Björn Ehrismann,
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen                            Leiter der Kommunalberatung im ebz.
beträgt                                                            0 EUR     Koordiniert wurde das Netzwerk bislang von Claus Greiser vom Kompe-
                                                                             tenzzentrum für Energie und Klimaschutz der Klimaschutz- und Energie-
§3                                                                           agentur Baden-Württemberg (KEA). Unter anderem wurden ein
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                 450.000 EUR      Baukastensystem zur Energiemanagement Organisation entwickelt, ein
festgesetzt.                                                                 Controlling zum Energieverbrauch aufgebaut und zahlreiche energie-
                                                                             technische Beratungen durchgeführt; dabei ging es um Themen wie Nah-
§4                                                                           wärme und Beleuchtungssanierung oder die energetische Optimierung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                            eines Kindergartens.
beträgt                                                            0 EUR     „Oft lassen sich die Energiekosten ohne größere Investitionen schon um
                                                                             10 bis 20 Prozent senken“, weiß Björn Ehrismann. So begann man im
§5                                                                           Netzwerk mit individuellen Bestandsaufnahmen der Verbrauchsdaten
1. Die Umlagen werden nach der Abwassermenge                                 und identifizierte die größten Energiefresser. Darauf basierend wurden
   wie folgt festgesetzt:                                                    Regelungseinstellungen optimiert, Hausmeister geschult und eine Ener-
   im Erfolgsplan                                 2.301.000 EUR              gieleitlinie verfasst. „Auch die Sensibilisierung der Nutzer, also der Mit-
   davon Gemeinde Eisingen                  359.761,35 EUR                   arbeiter in den Verwaltungen und kommunalen Schulen und Kitas, spielt
          Gemeinde Ispringen                515.815,17 EUR                   eine wichtige Rolle“, sagt Ehrismann.
          Gemeinde Kämpfelbach              487.858,02 EUR                   Im alten und neuen Netzwerk profitieren die Teilnehmer von den Erfah-
          Gemeinde Königsbach-Stein         937.565,46 EUR                   rungen anderer Kommunen – zum Beispiel bei der Entscheidung und
                                                                             Umsetzung investiver Effizienzmaßnahmen. „Teilnehmende Gemeinden
2. Die Umlagen werden nach den Einwohnerzahlen                               erhalten außerdem zehn Prozent Förderbonus für investive Maßnahmen
   wie folgt festgesetzt:                                                    über das Klimaschutz-Plus-Programm des Landes“, betont Ehrismann,
   im Vermögensplan                                               0 EUR      dessen Kommunalberatung im ebz künftig die Koordination übernehmen
    davon Gemeinde Eisingen                                0,00 EUR          wird. Mögliche Schwerpunkte sieht er bei individuellen Coachings vor
          Gemeinde Ispringen                               0,00 EUR          Ort, der Erarbeitung von standardisierten Lösungen für bestimmte
          Gemeinde Kämpfelbach                             0,00 EUR          Liegenschaften, Schulungen und Bewusstseinsbildung sowie bei Nah-
          Gemeinde Königsbach-Stein                        0,00 EUR          wärmenetzen und dem Ausbau von Solarenergie.
                                                                             Fragen zum Netzwerk beantwortet Björn Ehrismann per Mail an
                                   II.                                       bjoern.ehrismann@enzkreis.de oder telefonisch unter 07231 308-9607.
Der Wirtschaftsplan ist – wie mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde                                                                             (enz)
vom 12. Dezember 2018, AZ: 01/902.41, mitgeteilt – vollzugsreif; geneh-
migungspflichtige Teile enthält der Wirtschaftsplan nicht.

                                 III.
Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 14. bis 22.
Januar 2019 im Rathaus Stein, Zimmer 3, öffentlich aus.

Königsbach-Stein, den 7. Januar 2019

Der Verbandsvorsitzende
gez. Udo Kleiner
Bürgermeister

                                                                             Erster Landesbeamter Wolfgang Herz und ebz-Geschäftsführerin Edith
                                                                             Marqués Berger (4. und 6. von rechts) zeichneten die Netzwerkbeauftrag-
 Bekanntmachungen anderer Behörden                                           ten für die erfolgreiche Einführung eines kommunalen Energiemanage-
                                                                             ments aus (von links): Andreas Gfrörer (Königsbach-Stein), Werner
                                                                             Haller-Geppert (Tiefenbronn), Rüdiger Weinbrecht (Birkenfeld), Claus
                                                                             Greiser (Netzwerkmanager der KEA), Philipp Kreutel (Kieselbronn),
               Landratsamt Enzkreis                                          Joachim Vogt (Ispringen), Patrick Hofstetter (Wurmberg), Andreas Herb
                                                                             (Engelsbrand) und Reinhold Müller (Wimsheim)
Energie-Effizienz-Netzwerk hilft bei der Entlastung
der Gemeinde-Haushalte – Neue Runde ab 2019
In kommunalen Liegenschaften kann ein hohes Potenzial für die Einspa-
                                                                             Jahreshauptversammlung des Vereins landwirt-
rung von Energie und damit von Kosten und Treibhausgasen schlummern.         schaftlicher Fachbildung Enzkreis
Um diesen „Schatz“ zu heben, trafen sich Mitarbeiter aus acht Enzkreis-      Zur Jahreshauptversammlung lädt der „Verein landwirtschaftliche
Gemeinden seit November 2015 vierteljährlich im kommunalen Energie-          Fachbildung Enzkreis“ Mitglieder und Interessierte am Dienstag,
effizienz-Netzwerk (kEEn), um gemeinsam Einsparpotenziale zu                 15. Januar, um 20 Uhr in das Gasthaus „Goll" in Niefern ein. Kreis-
erschließen. „Diese Einsparungen leisten einen bedeutenden Beitrag zur       jägermeister Dieter Krail wird über das neue Jagdrecht und die Wild-
Erreichung der Klimaschutzziele des Landes – und als Gemeindeverwal-         schweinproblematik in Pforzheim und im Enzkreis berichten. Eine
tung übernehmen Sie eine Vorbildfunktion gegenüber Ihren Bürgern“,           Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich.        (enz)
lobte Erster Landesbeamter Wolfgang Herz beim Abschluss des Netzwerks.
Die Erfolge durch die Einführung eines kommunalen Energiemanage-
ments haben die teilnehmenden Gemeinden überzeugt: Deshalb fun-
gierte die Abschlussveranstaltung im Energie- und Bauberatungszentrum           Blutspender sind Lebensretter!
Pforzheim/Enzkreis (ebz.) gleichzeitig als Auftakt für ein neues Netzwerk,

Mitteilungsblatt          01-02/19                                                                                                                   7
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                                                                            Telefon 07231 308-1800 beim Landwirtschaftsamt des Enzkreises
Film- und Kulturabend „Sternstunde ihres Lebens“                            anmelden.                                                      (enz)
Am Mittwoch, 16. Januar, von 19 bis 21 Uhr laden die Gleichstel-
lungsbeauftragte des Enzkreises, Martina Klöpfer, der Familientreff und     Infoveranstaltung für Landwirte:
die Bücherei Königsbach zu einem Film- und Kulturabend zum Weg der
Gleichberechtigung in die Bücherei in der Brettener Str. 6 in Königsbach
                                                                            „Bio-Musterregion Enzkreis
ein. Gezeigt wird der Film „Sternstunde ihres Lebens“, der das Leben        – Chance für Umstellungsbetriebe?“
und Wirken von Elisabeth Selbert nachzeichnet. Die Juristin und SPD-Ab-     Die Bio-Musterregion und das Landratsamt Enzkreis laden am Donners-
geordnete, im Film dargestellt von Iris Berben, kämpfte 1948 für die Auf-   tag, 31. Januar, um 13:30 Uhr alle interessierten Landwirtinnen und
nahme des Satzes „Alle Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in          Landwirte zu einer kostenfreien und unverbindlichen Informationsver-
das Grundgesetz der künftigen Bundesrepublik Deutschland.                   anstaltung zum Thema „Umstellung auf ökologischen Landbau“ ein.
Trotz vieler Widerstände erlebt Selbert den grandiosen Triumph, als ihr     Fachleute der Kontrollstelle „Kontrollverein e.V.“, des „Ökologischen
Antrag im neuen Grundgesetz unter Artikel 3 Absatz 2 aufgenommen            Beratungsdienstes SHA e.V.“ sowie zwei Landwirte werden referieren.
wird – was den Grundstein für eine jahrzehntelange politische und ge-       Die Veranstaltung findet im Seminarraum des Landwirtschaftsamtes
sellschaftliche Auseinandersetzung um die Gleichberechtigung legt. Nach     (1. OG) in der Stuttgarter Str. 23 in 75179 Pforzheim statt. Anmeldungen
dem Film geht Martina Klöpfer bei einem kleinen Umtrunk noch auf das        nimmt bis zum 25. Januar die Regionalmanagerin der Bio-Musterregion,
Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ ein.                                      Marion Mack, unter Telefon 07231 308-1808 oder per Mail an
Der Eintritt ist frei. Anmeldungen nimmt der Familientreff Königsbach       marion.mack@enzkreis.de entgegen.                                   (enz)
per Mail an koenigsbach02@vhs-pforzheim.de oder unter Telefon 07232
316661 entgegen.                                                    (enz)
                                                                                    Bewährungs- und Gerichthilfe
                                                                                    Baden-Württemberg
Info-Abend zu Kartoffelanbau
Der Beratungskreis Kartoffelanbau trifft sich zu einer Informationsver-
                                                                            Wir suchen Sie für unser Team in Pforzheim!
anstaltung am Mittwoch, 16. Januar, um 18:30 Uhr im „Scharfen               Nicht jeder Straftäter muss gleich ins Gefängnis:
Eck“ in Mühlacker. Die Berater des Landwirtschaftlichen Beratungsdiens-     mit der Bewährungsstrafe gibt ihm die Gesell-
tes Kartoffelanbau Heilbronn e.V. – Annaleen Kurfess, Heiko Höllmüller      schaft eine zweite Chance. Weil oft die äußeren
und Mark Mitschke – informieren über Sorten, Pflanzenschutz und Ver-        Bedingungen ungünstig sind, ist es besonders
suche. Eine Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung ist nicht erfor-     wichtig, dass dem straffälligen Menschen jemand zur Seite steht und bei
derlich.                                                          (enz)     der Lösung seiner Probleme umsichtig hilft.
                                                                            Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb unseres Gemein-
                                                                            wesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württem-
Infos für Milchviehhalter:                                                  berg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer,
                                                                            die ihre Klienten dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen.
Wege aus der Anbinde-Haltung                                                Unser Ehrenamtsteam aus Pforzheim empfindet das Ehrenamt als per-
Die Anbindehaltung im Milchviehbereich gerät zunehmend unter Druck.         sönliche Bereicherung:
Doch warum eigentlich – und wie können Landwirte darauf reagieren?          „Straffällig gewordene Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Mit Ver-
Darüber und über Wege, die Haltungsbedingungen durch bauliche Ver-          antwortung, Pflicht und sozialem Engagement unterstützen und beglei-
änderungen zu verbessern, informieren Uwe Eilers vom Landwirtschaft-        ten wir Klienten in der Bewährungszeit. Es ist besser Menschen zu helfen,
lichen Zentrum Baden Württemberg mit Sitz in Aulendorf sowie                als sie auszugrenzen und zu verurteilen.“
Mitarbeiter des Veterinäramts Enzkreis am Donnerstag, 17. Januar,           Ehrenamtliche Bewährungshelfer führen persönliche Gespräche mit den
um 19:30 Uhr im Seminarraum des Landwirtschaftsamts. Anmeldungen            Klienten. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Aus-
(bis 8. Januar) nimmt das Landwirtschaftsamt entgegen unter Telefon         wirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und
07231 308-1800.                                                (enz)        Weisungen des Gerichts.
                                                                            Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der Ehrenamtliche erhält
                                                                            kontinuierlich Fortbildungen. Seine selbstständige Arbeit wird durch
                                                                            einen hauptamtlichen Teamleiter begleitet.
Frauenstammtisch im Bürgerhaus Regenbogen                                   Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass
in Ispringen                                                                Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizei-
Unter der Überschrift „100 Jahre Frauenwahlrecht – Und wie geht‘s           liches Führungszeugnis verfügen.
weiter?“ laden der Frauenstammtisch Ispringen und die Gleichstellungs-      Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Herr Sven Osswald
beauftragte des Enzkreises, Martina Klöpfer, interessierte Frauen am        E-Mail: sven.osswald@bgbw.bwl.de, Tel. 07231 60500-10 oder -22
Mittwoch, 23. Januar, um 19 Uhr in das Bürgerhaus Regenbogen                www.bgbw.landbw.de
nach Ispringen zu einem Diskussionsabend ein, bei dem auch das eigene
Engagement von Frauen thematisiert wird. Für weitere Informationen
steht Martina Klöpfer unter Telefon 07231 308-9595 oder per Mail an
martina.kloepfer@enzkreis.de gerne zur Verfügung.                 (enz)     Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
                                                                            70158 Stuttgart · Telefon 0711-641-2513 oder -2971
                                                                            E-Mail: mikrozensus@stala.bwl.de

„Turbo im Betrieb – Kolbenfresser in der Familie?“                          Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit
Wenn Landwirtschaft zum Ausbrennen führt                                    Fragen zur Krankenversicherung
„Turbo im Betrieb – Kolbenfresser in der Familie?“ Unter diesem Titel       Interviewer befragen rund 51.000 Haushalte in Baden-Würt-
referiert Diplom-Agraringenieur Rolf Brauch, Bildungsreferent des           temberg
Bildungshauses Neckarelz, am Donnerstag, 24. Januar, ab 19:30               Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, in-
Uhr im Landgasthof Bahnhöfle in der Hindenburgstr. 73 in Ölbronn-           formiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 beginnt. Über das ganze
Dürrn darüber, wie man als Landwirtin oder Landwirt die hohen Anfor-        Jahr 2019 werden dazu in über 900 Gemeinden rund 51.000 Haushalte
derungen, die ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb mit sich bringt,     in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes
und das Familienleben erfolgreich unter einen Hut bekommt.                  befragt.

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Viel Glück & Gesundheit - Langer Werbeteam
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung er-                                                   Presseberichte
hoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik
und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie                              Vereinigung ehemaliger Feuerwehr-Kommandanten
bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung.
Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haus-                                    des Enzkreises
haltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche                           Jahresabschlussversammlung im Feuerwehrhaus Ersingen
und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse die-
nen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entschei-
dungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der
Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr
verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1.000 Haushalte
werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathemati-
schen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile ge-
zogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den
ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit
einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvor-
schlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunfts-
pflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren
bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen                                  Die ehemaligen Feuerwehrkommandanten des Enzkreises trafen sich zu
Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschla-                                  ihrer traditionellen Jahresabschlussversammlung nach Weihnachten im
genen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauf-                               Feuerwehrhaus Ersingen. Im Hintergrund Obmann Udo Frey.
tragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels
eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landes-                               Seit 28 Jahren treffen sich die Feuerwehrkommandanten im Ruhestand
amtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushalts-                               mit ihren Lebenspartnern zwischen den Jahren zur Jahresabschlussver-
mitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.                                            sammlung der „Vereinigung ehemaliger Feuerwehrkommandanten des
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist                                Enzkreises“. In diesem Jahr konnten Kämpfelbachs Vize-Bürgermeisterin
für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunfts-                             Gabi Hunter und Ersingens Abteilungskommandant Gregor Kunzmann
erteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen in Papier-                            über 50 Mitglieder der Kommandanten-Vereinigung im Ersinger Feuer-
form selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der                               wehrhaus willkommen heißen. Gabi Hunter überbrachte auch die Grüße
Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte                                        von Bürgermeister Udo Kleiner. Die Vizebürgermeisterin dankte den
weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten                               Feuerwehrsenioren, dass sie in ihrer aktiven Zeit ehrenamtlich sehr viel
im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggre-                                  für die Allgemeinheit geleistet haben. Ihr Dank erstreckte sich auch auf
gierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.                                          deren Ehefrauen oder Partnerinnen, die sie immer in ihrer Aufgaben-
Weitere Informationen zum Mikrozensus:                                                              wahrnehmung unterstützten und den Rücken frei gehalten haben. Hunter
www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus                                                         dankte auch dem ehemaligen Kämpfelbacher Feuerwehrkommandanten
                                                                                                    Udo Frey dafür, dass er diese neue Aufgabe als Obmann der Vereinigung
                                                                                                    trotz seines beruflichen Engagements, auch mit Unterstützung von
                                                                                                    Ehefrau Simone, vor einem Jahr übernommen habe.
                                                                                                    Gregor Kunzmann und seine als Jugendleiterin aktive Ehefrau Corinna
                                                                                                    sorgten für die Bewirtung der Gäste mit Kaffee und Kuchen und einem
                                                                                                    Abendessen. Mit den früheren Vorsitzenden Hans Bellezer und Martin
2019: Diese Heizungen müssen raus                                                                   Rühle waren auch die Senioren des Kreisfeuerwehrverbandes vertreten.
Hauseigentümer müssen Ü30-Heizkessel erneuern                                                       Seit einem Jahr ist Kämpfelbachs ehemaliger Kommandant und Vize-Vor-
Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden.                             sitzender des Feuerwehrverbandes Enzkreis, Udo Frey, als Nachfolger von
So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentü-                               Bernhard Benz Obmann der Vereinigung ehemaliger Feuerwehrkomman-
mer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen                                   danten. Frey ließ bei der Jahresabschlussversammlung zunächst das Jahr
den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom                              2018 Revue passieren. Bernhard Benz organisierte im April eine
Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationspro-                                     Informationsfahrt nach Bruchsal, um die neue Landesfeuerwehrschule
gramm Zukunft Altbau hin. Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als                                kennenzulernen. Es ging weiter nach Karlsruhe zur Besichtigung des
eine Million alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr                                 Rheinhafens. Auch durch den Besuch der Verbandsversammlung des
2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild,                               Kreisfeuerwehrverbandes in Ispringen haben sich die ehemaligen
im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen prüfen, ob ihre                              Kommandanten auf dem Laufenden gehalten.
Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschrei-                            Quasi zum eigenen Oktoberfest war ein Besuch der Brauerei Ketterer in
tet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst                               Pforzheim angesagt, bei denen Brauereichef Michael Ketterer nach der
Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.                               Betriebsführung den Feuerwehr-Senioren das damals ganz neue „Black-
Welche ökologische Heizung sich eignet, erklären Gebäudeenergiebera-                                Forest-Ale“ kredenzte.
ter aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach                              Mit großem Beifall quittierten die Feuerwehrkameraden den großen
20 Jahren.                                                                                          Einsatz ihres neuen Obmanns und lobten das kameradschaftliche Mitei-
                                                                                                    nander in der Vereinigung. So war es keine Frage, dass sowohl Obmann
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstele-                              Frey wie auch Kassier Horst Mitschelen auf Vorschlag von Kassenprüfer
fon von Zukunft Altbau 08000 123333 oder per E-Mail an beratungs                                    Thomas Appenzeller einstimmig entlastet wurden.
telefon@zukunftaltbau.de.                                                                           Über die neuesten Entwicklungen im Feuerwehrwesen, sowohl auf der
                                                                                                    Kreisebene wie beim Feuerwehrverband Enzkreis, informierten umfas-
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter   send Vize-Kreisbrandmeister Manfred Wankmüller und Verbandsvorsit-
Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und        zender Markus Haberstroh. Hier ging es beispielsweise um die
Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm hat seinen Sitz in Stuttgart    wichtigsten Einsätze in 2018, um die Neuorganisation der Führungs-
und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.
                                                                                                    unterstützungseinheiten und die neue Alarm- und Ausrücke-Ordnung.

Mitteilungsblatt                 01-02/19                                                                                                                                9
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Auch über den vom Enzkreis angeschafften und in Niefern-Öschelbronn           Kulturell hat der Dezember für die englischen Schüler einen großen Reiz.
stationierten Gerätewagen für Umweltschutzeinsätze wurde informiert.          Sie lassen sich von der adventlichen Stimmung verzaubern und vor allem
Im kommenden Jahr soll in einer Klausurtagung mit Bürgermeistern,             die Weihnachtsmärkte erfreuen sich großer Beliebtheit. Zahlreiche
Gemeinderäten und Kämmerern über die Zukunft der Feuerwehren                  typisch deutsche Geschenke fanden sich in diesem Jahr in England unter
diskutiert werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie man             den Weihnachtsgaben.
Führungskräfte gewinnt und inwieweit die Gerätewartung noch ehren-            Über ein wenig Schnee konnten sich die Jugendlichen bei einem Ausflug
amtlich durchgeführt werden kann.                                             in den Schwarzwald mit den deutschen Familien freuen. Bei ihren Erkun-
                                                                              dungen fiel den Gästen auf, wie anders doch die Häuser hier aussehen
                                                                              – sehr viel individueller und nicht wie in England relativ einheitlich.
                                                                              Beim Ausflug nach Heidelberg haben auch unsere deutschen Schülerin-
                                                                              nen und Schüler etwas gelernt. Die Führung im Schloss bot z.B. Einblicke
                                                                              in die hygienischen und medizinischen Gepflogenheiten der Schlossbe-
                                                                              wohner. Sie erfuhren etwas über die Arbeit der Bader, wann zur Ader ge-
                                                                              lassen oder geschröpft wurde und dass es damals noch keine Toiletten
                                                                              gab, was in gewissen Zeitabständen die Komplettrenovierung der Räume
                                                                              erforderlich machte.

Alt-Obmann Bernhard Benz (Dritter von rechts) wurde zum Ehrenob-
mann ernannt. Mit dabei waren Kreisvorsitzender Markus Haberstroh,
Vize-Kreisbrandmeister Manfred Wankmüller, Vize-Bürgermeisterin Gabi
Hunter, Obmann Udo Frey (von links) sowie Gregor und Corinna Kunz-
mann (von rechts).

Eine besondere Ehre wurde Alt-Obmann Bernhard Benz aus Ispringen
zuteil. Udo Frey konnte ihm die Ehrenurkunde mit der Ernennung zum
Ehrenobmann der Vereinigung der ehemaligen Kommandanten des Enz-              Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben, dass der Austausch
kreises sowie ein Präsent überreichen. Für die schon zweite Ausrichtung       gelungen ist und auch 2019 weitergehen kann. Herr Simon Depoix und
der Jahreshauptversammlung durch die Feuerwehrabteilung Ersingen              Alexa Tarsey, die verantwortlichen Lehrkräfte von der Gordon’s School,
konnten Gregor und Corinna Kunzmann die Ehrenmedaille in Silber mit           sind uns zu guten Freunden geworden. Für ihre besondere Unterstützung
Ehrenurkunde entgegennehmen.            Text und Fotos: Manfred Schott        danke ich Frau Balzer, Frau Florin und Frau Wieland.       Christa Seitz

  Parteien / Wählervereinigungen                                                          Förderverein Lise-Meitner-Gymnasium
                                                                                          Königsbach-Stein e.V.
Bündnis 90/Die Grünen                                                         Einladung zur Mitgliederversammlung 2019
Ortsverband Kämpfelbachtal und Eisingen                                       Liebe Freunde und Mitglieder des Fördervereins des Lise-Meitner-
www.gruene-kaempfelbachtal.de                                                 Gymnasiums,
                                                                              hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am
Wir wünschen allen Menschen unserer Gemeinden ein glückliches,                17. Januar 2019 um 19:00 Uhr in die Mensa des Gymnasiums, Steiner
friedvolles neues Jahr – bei guter Gesundheit, die Voraussetzung              Str. 48, Königsbach ein.
für all unser Tun.                    Für den Vorstand: Linda Bahlo           Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Alle interessierten Mitglieder
                                                                              sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Anträge aus den Reihen der Mit-
                                                                              glieder bitten wir bis spätestens 10. Januar 2019 an den Vorstand per
                                                                              Mail an meinig@web.de oder über Frau Bischoff bzw. Frau Kopp

        Schulen / Fortbildung
                                                                              – Sekretariat LMG – zu richten.

                                                                              Die folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
                                                                              1.) Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden
         Lise-Meitner-Gymnasium Königsbach                                    2.) Bericht der Kassiererin
                                                                              3.) Entlastung des Vorstandes
Gemeinsam auf Entdeckungsreise im adventlichen Baden                          4.) Entlastung der Kassiererin
… waren deutsche und englische Schülerinnen und Schüler des Lise-             5.) Neuwahlen der Mitglieder des Vorstandes
Meitner-Gymnasiums und unserer Partnerschule, der Gordon’s School.            6.) Ausblick und Planungen für 2019
Zum 5. Mal haben sich unsere Gäste allen düsteren Prognosen zum               7.) Sonstiges
BREXIT zum Trotz auf den Weg ins Badische gemacht und dafür sogar
einen Teil ihrer Weihnachtsferien investiert. Von einem „Opfer“ kann          Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
man hier mit Sicherheit nicht sprechen. Alle haben sich seit Juli 2018, als                                  Kerstin Meinig und Dominique Schünhof
sich die teilnehmenden Jugendlichen in West End, Surrey, kennen gelernt             für den Vorstand des Fördervereins des Lise-Meitner-Gymnasiums
haben, auf das Wiedersehen im Dezember gefreut.
Die Entdeckungsreise begann zunächst im kulinarischen und sprachli-
chen Bereich. Es wurden Spezi, Bratwurst, Käsespätzle und Kalbsge-
schnetzeltes probiert und natürlich auch die korrekte Aussprache geübt,
was oft genug für Heiterkeit sorgte. Auch Plätzchen wurden gebacken              Keine Hilfe – ohne Deine Hilfe!
und probiert.

10                                                                                                                   Mitteilungsblatt         01-02/19
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