WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
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WUNSIEDLER Ausgabe 144 | 7. Dezember 2019 - Anzeige - Luisenburg-Festspiele 2020: Kein Strom, viel Kreativität: Beth Hart kommt nach Wunsiedel Die Fichtelbande im Porträt
Das nächste ÖFFNUNGSZEITEN Amtsblatt der Stadt Wunsiedel Babystübchen Kemnather Str. 3 - Verleih gg.Kaution Samstag 9 – 12 Uhr erscheint am 4. Januar 2020. Deutsches Naturstein-Archiv Anzeigen- und Redaktionsschluss: 13. Dezember 2019 Tel. (09232) 1038 Montag – Donnerstag 8 – 16 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER: Zugang nur mit vorheriger Anmeldung möglich! Für den Inhalt: Inge Schuster E-Mail: derwunsiedler@wunsiedel.de Tel.: 09232 602-105 Eine-Welt-Laden Mittwoch 16.30 – 18 Uhr Für Anzeigen: Tommaso Ciccarelli E-Mail: derwunsiedler@t-online.de Freitag 15 – 18 Uhr Tel.: 09287 2163 oder 0163 8292705 Samstag 9 – 12 Uhr Fax: 09287 3116 Fichtelgebirgsmuseum Tel. (09232) 2032 der WUNSIEDLER Dienstag – Sonntag 10 – 17 Uhr Kleiderkammer Koppetentorstr. 13 Tel. (09232) 9155940 Donnerstags 14.30 – 17 Uhr Museumscafé Mittwoch – Sonntag 10 – 18 Uhr Unser Medienberater für Ihre Anzeigen- und Prospektwerbung: Fichtelgebirgsverein – Wanderberatung Tommaso Ciccarelli Theresienstr. 2 Telefon 09287/2163 Tel. (09232) 700755 Mobil: 0163/8292705 Montag – Donnerstag 10 – 16 Uhr E-Mail: derwunsiedler@t-online.de Freitag & Samstag geschlossen Jugendzentrum Tel. 09232/1819928 Montag/Dienstag 14 – 20 Uhr Mittwoch 14 – 16 Uhr Donnerstag 14 – 20 Uhr Freitag 14 – 22 Uhr Samstags geöffnet bei Samstags- veranstaltungen, der Montag darauf Die Stadt Wunsiedel ist dann geschlossen! bei Facebook: www.facebook.com/ Birkenholz-Sauna im Freibad Ludwig-Hacker-Platz 16 | Wunsiedel | Tel.: 09232 915642 0 | www.bauerwpg.de stadt.wunsiedel Tel. (09232) 887-402 Damen Donnerstag 14 – 21 Uhr Herren Freitag 14 – 21 Uhr Zur Sicherheit! Gemischte Sauna Der Johanniter-Hausnotruf. Samstag 10 – 18 Uhr Wir sind immer für Sie da. Rufen Sie Stadtbibliothek in der Fichtelgebirgshalle uns einfach an. Ihre Ansprechpartnerin Tel. (09232) 602-167 Heike Browa: Tel. 09232 881453 Dienstag 10 – 15 Uhr Mittwoch 13 – 17 Uhr Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Donnerstag & Freitag 13 – 19 Uhr Hofer Str. 31, 95632 Wunsiedel www.johanniter.de/ostbayern Tourist-Information in der Fichtelgebirgshalle www.facebook.com/JUHBayern Tel. (09232) 602-162 Montag – Freitag 9.30 – 16 Uhr Donnerstag 8 – 18 Uhr Samstag 9.30 – 12 Uhr 2 Der Wunsiedler Dezember 2019
EDITORIAL EDITORIAL Liebe Wunsiedlerinnen, liebe Wunsiedler, liebe Weihnachtsgäste in unserer Stadt Wunsiedel, die Festspiel- und Energiestadt Wunsiedel hat sich sozusagen selbst ein wirklich ordentliches Weihnachtsgeschenk bereitet, zu dem Sie mir erlauben etwas auszuholen: Nach absolut intensiver Entwicklungsarbeit konnte das Projekt „Energiepark“ im Laufe des Oktober fertig entwickelt und vom Stadtrat beschlossen werden. Über Jahre haben wir darüber gebrütet, wie wir diesen Ener- giepark aufziehen könnten bzw. müssen. Unter der Federführung unseres SWW-Geschäftsführers, Herrn Marco Krasser, haben wir uns dann dafür entschieden, dass sich dort nur Unternehmen mit wirklich innovativer Technik ansiedeln können, die noch dazu untereinander im Energieaustausch stehen müssen und im Rohstoff- bzw. Produktaustausch stehen sollten. Dies wird nun gelingen – das ist ein Grund zur Freude. Am 02.11.2019 konnte somit hier im Wunsiedler zum einen veröffentlicht werden, dass die ent- sprechende Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt genehmigt wurde, und zum anderen konnten wir amtlich bekanntmachen, dass damit die Bebauungsplansatzung in Kraft treten kann und im Rathaus zur Einsicht aufliegt. Deshalb auch die ausführliche Berichterstattung in diesem Heft. Weil damit seit dem 02.11.2019 im Energiepark Baurecht besteht, hat uns die neue Firma GELO TIMBER Wunsiedel GmbH die Baupläne für ein neues hochmodernes Sägewerk vorgelegt. Diese sind zwischenzeitlich genehmigt und die Erdarbeiten für das neue Werk haben bereits be- gonnen. Somit werden zum Ende des Jahres 2020 rund 35 neue Arbeitsplätze entstehen. AUSLAGESTELLEN Ganz herzlichen Dank sagen wir auch an die SIEMENS AG, die zusammen mit unserer SWW Wunsiedel GmbH im Energiepark eine Wasserstoffproduktion errichten wird. Die Bauarbeiten dafür werden ebenfalls im nächsten Jahr beginnen. Diese Entwicklung ist für Wunsiedel nahezu ein Der WUNSIEDLER liegt wegen der gro- ßen Nachfrage in begrenzter Stückzahl Quantensprung und hat es in sich, großartige weitere Dinge anzuschieben. und etwas zeitversetzt ebenfalls aus in Mein besonderer Dank, dass dies alles so kommen konnte, gilt neben der SWW Wunsiedel GmbH Bad Alexandersbad: Haus des Gastes unserem Bauamt, dem Landratsamt als Baugenehmigungs- und Rechtsaufsichtsbehörde, allen, Nagel: Sparkasse, Edeka, Apotheke die dieses Projekt positiv begleitet haben, sowie den Grundstückseigentümern, die die Flächen zur Röslau: Bäckerei Küspert, Sparkasse Verfügung stellten – und in diesem Sinne ganz besonders unserem Grundstücksmanagement im Sichersreuth: Gasthof-Pension Reinl Rathaus. Herzlicher Dank gebührt auch dem Stadtrat, der dieses Projekt stets konstruktiv diskutiert Tröstau: Sparkasse, Neukauf, Tank- und mit den nötigen Entscheidungen begleitet hat. stelle und Werkstatt Brand Thiersheim: Sparkasse, VR-Bank, Ein völlig anderes Thema ist hier in Wunsiedel unser fortwährender Einsatz für Demokratie, für Edeka Weißenstadt: Kulturamt, Kur-Hotel am Toleranz und für Freiheit. Es sind wahrhaft keine schönen Bilder, wenn die Mitglieder des III. Weges, See die inhaltlich wohl von den Nazis nicht weit weg sind, mit Fackeln durch Wunsiedel-Nord laufen. Wunsiedel: E-Center Enders Und ich verstehe auch den immer wieder bei mir vorgetragenen Unmut darüber. Da wir aber alle ein großes Interesse daran haben müssen, dass diesen Aufmarschierern der Weg auf den Marktplatz verwehrt bleibt, gibt es leider keine anderen Möglichkeit als dass sie in Wunsiedel-Nord laufen. Ein ganz herzlicher Dank von mir geht an Frau Svenja Fassbinder und Frau Christine Lauterbach, die sich sehr viele Gedanken dazu gemacht haben, wie wir in Wunsiedel durch qualitativ hochste- henden kulturell geprägten Widerstand zeigen, dass Wunsiedel bunt und eine Stadt des Willkom- mens ist. Dieser Dank geht auch an die Kirchen bis hin zu allen die sich am 16.11.2019 engagiert IMPRESSUM haben. Herausgeber: Sehr gefreut habe ich mich, dass es heuer gelungen ist, mit der Wunsiedler Marktplatzweihnacht Nordbayerischer Kurier wieder Licht und weihnachtliche Stimmung auf unseren Marktplatz zu bringen. Insbesondere zu der Zeitungsverlag GmbH, neuen Aufstellung der Buden und dem Revival der Bewirtschaftung des Glühweinbrunnens durch Theodor-Schmidt-Str. 17, die Fraktionen des Stadtrates erhielt ich viele positive Rückmeldungen. Herzlicher Dank an alle, die 95448 Bayreuth durch Ihre Angebote diese Marktplatzweihnacht beleben und beim Begleitprogramm mitmachen. Verantwortlich für den Inhalt: Für den amtlichen Teil: Ihnen allen wünsche ich eine einigermaßen besinnliche Adventszeit. Versuchen Sie nicht nur etwas Stadt Wunsiedel, Erster Bürgermeister zur Ruhe zu kommen, sondern gehen Sie ganz gezielt im alten Jahr auf die Menschen zu, mit Karl-Willi Beck denen Sie noch was zu klären haben. Gelingt Ihnen dies, werden Sie feststellen, dass das Weih- Für den redaktionellen Teil: nachtsfest – für das ich Ihnen alles Gute wünsche – noch besser wird als gedacht. Nordbayerischer Kurier, Otto Lapp In diesem Sinne gilt: kommen Sie gut hinüber in das Neue Jahr. Herzliche Einladung gilt für alle zum (stellv. Chefredakteur) Neujahrsempfang in der Fichtelgebirgshalle am 07.01.2020; da blicken wir gezielt nach vorn. Anzeigen (verantw.): Nordbayerischer Kurier, Dr. Serge Schäfers Herzlichst Ihr Druck: KB Medien GmbH & Co. KG, Wunsiedel Erscheinungsweise: In der Regel am ersten Samstag im Monat Titelfoto: Marktplatzweihnacht 2019 Erscheinungstermin dieser Ausgabe: Karl-Willi Beck 7. Dezember 2019 Erster Bürgermeister Der Wunsiedler Dezember 2019 3
Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2018 des WUN Immobilien KU 31.12.2018 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes a) Feststellung Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belan- Der Jahresabschluss des WUN Immobilien KU des Geschäftsjahres gen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- 2018 wurde mit einer Bilanzsumme von 13.815.967,60 € und einem schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und Jahresüberschuss von 120.033,56 € festgestellt. (Beschluss des stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- Verwaltungsrates vom 31.10.2019) treffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung b) Verwendung des Jahresüberschusses zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jah- Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. (Be- resabschlusses und des Lageberichts geführt hat. schluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019) München, den 19. Juni 2019 c) Prüfung des Jahresabschlusses Die Bavaria Treu AG, (Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirt- Bavaria Treu AG, (Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschafts- schaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatergesellschaft), München, prüfungsgesellschaft/ Steuerberatergesellschaft) hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des WUN Immobilien KU Anstalt des öffentli- gez. Ostendorf gez. Pritschet chen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 2018 geprüft. Am 19.06.2019 wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt: d) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss des WUN Immobilien KU (AöR) bestehend aus Prüfungsurteile Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, Anlagespiegel Wir haben den Jahresabschluss der WUN Immobilien KU, Wunsiedel und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. — bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Dezember 2018 liegt in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2018 so- 20.12.2019 in den Büroräumen des WUN Immobilien KU, Maximi- wie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- lianstraße 27 a, III. Obergeschoss, Wunsiedel während der üblichen und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Öffnungszeiten öffentlich aus. Lagebericht der WUN Immobilien KU, Wunsiedel, für das Geschäfts- jahr vom 1.1. bis 31.12.2018 geprüft. Wunsiedel, 31.10.2019 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen WUN Immobilien KU Erkenntnisse gez.: Uwe Heidel, Vorstand • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Amtliche Bekanntmachung handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU den tat- sachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie a) Feststellung ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum Der Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU des Geschäftsjahres 4 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 2018 wurde mit einer Bilanzsumme von 51.396.110,77 € und einem sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Jahresgewinn von 14.079,57 € festgestellt. und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie (Beschluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019) ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und b) Verwendung des Jahresabschlusses • vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von Jahresgewinn 2018 14.079,57 € der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht Gewinnvortrag per 01.01.2018 928,37 € dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- ergibt Bilanzgewinn 2018 15.007,94 € spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die davon Ausschüttung an den Gewährträger 0,00 € Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. davon Einstellung in die allgemeine Rücklage 15.000,00 € davon Vortrag auf neue Rechnung 7,94 € Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung (Beschluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019) zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jah- resabschlusses und des Lageberichts geführt hat. c) Prüfung des Jahresabschlusses Die Bauer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wunsiedel, hat Wunsiedel, den 29. August 2019 den Jahresabschluss – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr Bauer GmbH vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem An- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hang, einschl. der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs- Steuerberatungsgesellschaft methoden geprüft. Darüber hinaus wurde der Lagebericht des WUN Infrastruktur KU, Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäfts- gez.: Dipl.-Kfm. Bernhard Bauer jahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 geprüft. Am Wirtschaftsprüfer 29.08.2019 wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsver- merk des Abschlussprüfers erteilt: d) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses Wir haben den Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU Anstalt Der Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU bestehend aus Bi- des öffentlichen Rechts - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem- lanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung ber 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts- für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember jahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem An- 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan- hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer- zierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Lagebericht des tungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht WUN Infrastruktur KU Anstalt des öffentlichen Rechts für das Ge- des WUN Infrastruktur KU Anstalt des öffentlichen Rechts für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 liegen in der schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Zeit vom 09.12.019 bis einschließlich 20.12.2019 im Verwaltungs- gebäude der SWW Wunsiedel GmbH, Rot-Kreuz-Str. 6, Wunsiedel Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen im Sekretariat während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Erkenntnisse Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. • entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- Wunsiedel, 31.10.2019 rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut- WUN Infrastruktur KU schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- gez.: Marco Krasser; Vorstand WIETASCH + PARTNER Es gibt Situationen im Leben, da ist es gut, wenn man sich auf seine Partner verlassen kann! Wir stehen für Ihr Recht! Rechtsanwälte Jürgen Golly und Christian Schödel Kanzlei Am Bahnhof – 95632 Wunsiedel – Tel. 09232 99 10 10 – Fax 09232 99 10 20 Zweigstelle Hauptstr. 17 – 95493 Bischofsgrün – Tel. 09276 926 99 26 – Fax 09276 910 65 WWW.GOLLY-SCHOEDEL.DE Der Wunsiedler Dezember 2019 5
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 „Energiepark Holenbrunn“ BauNVO Teil B – Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich Zulässig sind: • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und 1. Rechtsgrundlagen öffentliche Betriebe Die Festsetzungen erfolgen durch Zeichnung und Text auf der • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude Rechtsgrundlage von: Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke sind nicht zuläs- sig Baugesetzbuch (BauGB) Die in § 8 Abs. 3 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen werden ge- in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 mäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Ein Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 BauNVO (BGBl. I S. 3786) Bayerische Bauordnung (BayBO) Zulässig sind: in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch§ 1 des Gesetztes vom 10. öffentliche Betriebe Juli 2018 (GVBl S. 523) Tankstellen sind nicht zulässig Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Die in § 9 Abs. 3 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen werden ge- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011 mäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetztes vom 24. Juli 2018 (GVBl S. 604) Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräu- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskon- in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. tingente LEK nach DIN 45691 (Hrsg.: DIN -Deutsches Institut für S. 1274), zuletzt geändert durch§ 3 des Gesetztes vom 18. Juli Normung e. V., zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 2017 (BGBl S. 2771) Berlin) weder tags (6.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 6.00 Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 Uhr) überschreiten. (BGBl. 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3G zur Umset- zung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stär- Teilfläche Emissionskontingent LEK in dB kung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4.Mai.2017 Tag Nacht (BGBl. I S. 1057) (6.00 – 22.00 Uhr) (22.00 – 6.00 Uhr) Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) GEe I 62 47 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 GEe II 69 58 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 GIe III 68 52 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.Mai 2018 (GVBI- S.260). GIe IV 72 53 2. Räumlicher Geltungsbereich GIe V 72 50 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energie- GE VI 65 60 park Holenbrunn“ wurde mit Planzeichen festgesetzt. GEe VII 63 55 3. Ersetzung Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Winters- Für die in der Planzeichnung festgesetzten Richtungssektoren reuther Straße II“ wird durch den neuen Bebauungsplan „Ener- erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatz- giepark Holenbrunn“ ersetzt. kontingente LEK, zus : 4. Bestandteile Teilfläche Zusatzkontingent LEK, zus Der Bebauungsplan „Energiepark Holenbrunn“ besteht aus der für Richtungssektor TAGZEIT [dB] Panzeichnung mit Zeichenerklärung, den bauplanungsrechtli- A B C D E F G chen Festsetzungen, den bauordnungsrechtlichen Festsetzun- GEe I 0 0 0 0 0 0 0 gen (Örtliche Bauvorschriften), den textlichen Hinweisen und der GEe II 0 0 0 0 0 0 0 Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan mit GIe III 0 0 0 0 0 0 0 Umweltbericht sowie der schalltechnischen Untersuchungen (IBAS) und der speziellen artschutzrechtlichen Prüfung (OPUS). GIe IV 0 0 0 0 0 0 0 GIe V 0 0 0 0 0 0 0 GE VI 6 6 6 -5 6 6 0 Teil C - Textliche Festsetzungen GEe VII 6 6 6 -5 6 6 0 I. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 BauGB) Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen Im Bebauungsplan werden entsprechend den zeichnerischen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch Darstellungen festgesetzt: LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist. 6 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Teilfläche Zusatzkontingent LEK, zus plan offen, damit betriebliche Besonderheiten bedarfsgerecht or- für Richtungssektor NACHTZEIT [dB] ganisiert werden können. A B C D E F G GEe I 0 0 0 0 0 0 Stellplätze 0 5.2 Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der Baugren- GEe II 0 1 1,5 0 0 0 0 zen - jedoch nicht innerhalb von Flächen mit Pflanzgeboten – zu- GIe III 0 0 0 0 0 0 0 lässig. Fußwege, Mitarbeiter-Stellplätze sowie sonstige wenige GIe IV 5 2 0 0 6 6 4 befahrene Flächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen über GIe V 0 0 0 0 0 0 0 einer wasserdurchlässigen Tragschicht zu befestigen. GE VI 6 6 3 -7 6 3 0 6. Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) GEe VII 6 6 3 -7 6 3 2 Eine Umverlegung der bestehenden Ferngasleitung innerhalb des Plangebietes wird notwendig, um eine optimale Bebaubarkeit der Gewerbefläche zu gewährleisten. Der neue Trassenverlauf ver- Hinweis: läuft künftig weiter nordöstlich im Bereich des Pflegeweges Fl. Nr. Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nut- 209/5 und nutzt den Flurweg Fl. Nr. 185/70 Richtung Südwesten zungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. bis zum bestehenden Anbindepunkt. Der Schutzstreifen zur Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen. Ferngasleitung beträgt 10 m. Der künftige Verlauf der Ferngasleitung ist mit Planzeichen im Be- 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) bauungsplan festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und Höhe der baulichen Anlage (WH) entsprechend den 7. Flächen und Maßnahmen zur Rückhaltung von Nieder- Eintragungen in der Planzeichnung festgesetzt. schlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Als Wandhöhe gilt das Maß von OK Erdgeschoss – Rohfußboden Im Geltungsbereich sind zur Ableitung des Niederschlagswas- (unterer Bezugspunkt) bis Schnittpunkt der Wand mit der Dach- sers entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und haut bzw. OK Attika bei Flachdächern; bei Pultdächern an der Baukunst Retentionsbereiche in den durch Planzeichen gekenn- Traufe gemessen. Der untere Bezugspunkt OK Erdgeschoss – zeichneten Flächen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser Rohfußboden wird durch die max. Höhe über Normal Null be- und der Regelung des Wasserabflusses herzustellen. stimmt. 8. Aufschüttungen und Abgrabungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB) 3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO) Im gesamten Geltungsbereich sind Abgrabungen und Aufschüt- Es wird eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO tungen zulässig. festgesetzt. Gebäudelängen über 50 m Länge sind zulässig, so- weit sie die zulässige Grundflächenzahl nicht überschreiten. 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 4. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Ge- und § 23 BauNVO) lände nördlich der geplanten Ortsumgehung, die im weiteren Ver- Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen – und lauf in den Bibersbach entwässert, wird entsprechend der zeich- damit die Abgrenzung zu den nicht überbaubaren Flächen – er- nerischen Darstellung, eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu folgt gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO durch Baugrenzen. belastende Fläche festgesetzt. Vor Ausführung der Rohrleitung Es gelten die Abstandsflächenvorschriften der BayBO. ist eine detaillierte Planung dem Staatlichen Bauamt vorzulegen. 5. Verkehrsflächen / Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 10. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB) 5.1 Erschließung Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt von Westen über 10.1 Allgemeine Hinweise die bestehende Straße „Am Energiepark“. Flächen für das Parken Die Pflanzungen erfolgen in der Pflanzperiode nach Fertigstellung von Fahrzeugen sind jeweils mit Planzeichen festgesetzt. Die Ab- der Bebauung. Die Bepflanzungen der Flächen sind entspre- wicklung des innerbetrieblichen Verkehrs lässt der Bebauungs- chend den Festsetzungen durch Plan und Text auszuführen, ex- ©Adobe Stock Simon Beinrucker Th.-Heuss-Str. 19 – 95632 Wunsiedel – Tel. 09232 / 91 98 40 Mob. 0176 / 410 601 90 Auch im Winter sind wir für Sie da!!! Wir übernehmen Ihren Winterdienst! WIR BRINGEN SPANNUNG IN IHR LEBEN der WUNSIEDLER Amtsblatt der Stadt Wunsiedel Jean-Paul-Platz 2-6 · 95632 Wunsiedel · 09232-6900 Der Wunsiedler Dezember 2019 7
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung tensiv zu pflegen und zu erhalten. Auf Düngung und Verwendung ten, so dass Nachtfalter und andere Insekten nicht angezogen von Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. werden; z.B. besonders insektenschonende Natriumdampf-Nie- Ausgefallene Bäume und Sträucher sind entsprechend den Gü- derdruck-Lampen (NA). Die Oberflächentemperatur soll unter teanforderungen in gleicher Endwuchshöhe nach zu pflanzen. 60°C liegen. Es sind abgeschirmte und geschlossene Leuchten mit möglichst niedriger Lichtpunkthöhe und einem Abstrahlwin- 10.2 Pflanzgebote kel nach unten einzusetzen. Beleuchtungsflächen, Beleuch- Bei der Parkplatzanlage an der Zufahrt von der Wintersreuther tungsstärke und die Zeitdauer der Beleuchtung sind auf das un- Straße sind vier heimische Laubbäume nach Artenliste zu pflan- bedingt erforderliche Maß zu minimieren. Laser und Reklame- zen. Die Baumstandorte für die Stellplätze sind bezüglich ihrer La- scheinwerfer sind nicht zulässig. ge an die zeichnerischen Festsetzungen gebunden. Die Baum- pflanzungen sind mit einem Anfahrschutz zu versehen. 12. Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich innerhalb und • Verwendung gebietseigener Gehölze aus der Ursprungsre- außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gion 15: „Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland“ (§ 1a Absatz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 1a BauGB) • Qualität: Hochstamm, STU 14/16 • Gehölze bei Trockenheit ausreichend wässern im ersten Jahr 12.1 Ausgleichsmaßnahmen / Zuordnungs-Festsetzung der Pflanzung Die in der Anlage 1 des Bebauungsplans im Ausgleichsmaßnah- • Ausgefallene Bäume und Sträucher sind entsprechend den men-Konzept festgelegten Ausgleichsflächen und -maßnahmen Güteanforderungen in gleicher Endwuchshöhe nachzupflan- werden den Grundstücken Fl.- Nrn. 112/1, 117, 120, 123, 124, zen 128, 128/1, 128/2, 129/0, 130/0, 132/0, 132/2, 133/0, 134/0, Die gesetzlichen Grenzabstände sind zu beachten. 135/0, 136/0, 138/0, 138/2, 207/0, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0, 217/0, 218/0, 219/0, 220/0 Artenauswahl: und den Teilflächen der Fl.- Nrn. 103/7, 112/0, 116/0, 185/71, Acer platanoides Spitz-Ahorn 210/2, 221/0, 225/0, 226/0, 227/0 der Gemarkung Holenbrunn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn zugeordnet, auf denen durch den Bebauungsplan naturschutz- Tilia cordata Winter-Linde fachliche Eingriffe zulässig werden (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). 11. Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Die im Ausgleichsmaßnahmen-Konzept festgelegten Maßnah- Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land- men sind nach diesem durchzuführen. schaft (§ 1a Absatz 3 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 12.1.1 Interne Ausgleichsfläche 11.1 Artenschutz Zur Vermeidung des Tötungsverbotes der streng geschützten A1 Begrünung des Böschungsbauwerkes Zauneidechse wird entlang der nördlichen Erschließung eine ge- flächengleich mit eignete Abgrenzung festgesetzt, die ein Einwandern in das Ge- CEF 1 Pflanzung von Gehölzstrukturen für gebüsch- und ge werbegebiet zuverlässig verhindert. Diese Einrichtungen sind hölzbrütende Vogelarten dauerhaft zu unterhalten. Erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen: Erforderliche Herstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen: regelmäßige Kontrolle, der Funktionstüchtigkeit; Freischneiden • Pflanzung mit standorttypischem, gebietseigenem Pflanzen- und Wartung material Länge: 475 m • Qualität: mind.3x verpflanzte Sträucher; 4 Triebe, 60-100 Lage: entlang der nördlichen Kante der Zufahrtsstraße = Ab- • Pflanzabstand: ca. 2 m x 1,5 m grenzung zum Bahndamm • Pflanzung in kleinen Gehölzgruppen • 1-2x Ausmähen der Pflanzungen im ersten Jahr 11.2 Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse • Gehölze bei Trockenheit ausreichend wässern im ersten Jahr CEF 2 Anbringen von drei Quartierkästen für Fledermäuse der Pflanzung Für den Erhalt der lokalen Populationen an Fledermäusen, die • Gehölze in der vorgegebenen Flächengröße dauerhaft erhal- ihre Quartiere hinter Rinde, Astlöchern und ähnlichem errichten, ten sind 3 Nistkästen in geeigneten Lebensräumen (z.B. entlang des Die Böschung zum Landschaftsschutzgebiet ist mit autochtho- Bahndamms, im Auenbereich oder benachbarten Gehölzen) an- nen Gehölzen aus der Ursprungsregion 15: „Thüringer Wald, zubringen. Das Aufhängen der Nistkästen muss in ausreichender Fichtelgebirge und Vogtland“ zu bepflanzen. Die gesetzlichen Höhe durch eine biologische Fachkraft erfolgen. Grenzabstände sind zu beachten. Folgender Umfang wird gefordert: Artenauswahl : • 3 Fledermauskästen Leitl, Schwegler 2FN oder vergleich- Acer campestre Feld-Ahorn bare Modelle Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen: Cornus sanguinea Hartriegel • Regelmäßige jährliche Kontrolle mit Säubern, Reparaturen Corylus avellana Haselnuss und ggf. Ersatz Crataegus monogyna Weissdorn • Regelmäßiges jährliches Freischneiden der Anflugbereiche Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Frangula alnus Faulbaum 11.3 Insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung und Lonicera xylosteum Heckenkirsche beleuchtete Werbeanlagen (Art. 81 Abs. 1, Nr. 1 und 2 BayBO) Lonicera nigra Schwarze Heckenkirsche Außenbeleuchtungen sind insekten- und fledermausfreundlich Prunus spinosa Schlehe (d.h. emittierendes Lichtspektrum nicht unter 420 nm) auszurüs- Rosa canina Hunds-Rose 8 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Sambucus nigra Holunder Sorbus aucuparia Vogelbeere A2, A5 und A6: Entwicklung von Rohbodenstandorten Viburnum lantana Wolliger Schneeball Flächengleich mit CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des Fläche: 6.385 m² Offenlandes 12.1.2 Externe Ausgleichsfläche Maßnahmen wie unter „Entwicklung von extensivem Grünland“ Folgende Flurstücke in der Gemarkung Wunsiedel sind für den beschrieben, Nr. 1-5, jedoch auf Teilflächen innerhalb der jewei- Ausgleich vorgesehen: ligen Gesamtfläche ohne Ansaat Pflege: Sukzession bis zu einem Deckungsanteil von max. 60 %; Größe Fläche bei höherer Deckung grubbern o.ä.; Mahd 1x pro Jahr ab Sep- Fl. Nr. Aufwertung / Flächenanteil Faktor (m²) (m²) tember mit Abfuhr des Mahdgutes Anlage von extensivem Grünland, Rohbodenstandorten, Saumstreifen A2, A5 und A6: Maßnahmen zur Entwicklung von Saum- A2 1046 6.170 1,5 8.792 für Offffenlandbrüter 95% der Fläche streifen Anlage von Grünland mit Obstwiese, Flächengleich mit A3 4062 6.680 1,5 9.018 CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des 90% der Fläche Anlage von extensivem Grünland für Offenlandes A4 1107 1.840 Off ffenlandbrüter 1,0 1.288 80% der Fläche Maßnahmen wie unter „Entwicklung von extensivem Grünland“ Anlage von extensivem Grünland, beschrieben, Nr. 1-4, jedoch andere Pflege A5 1198 9.691 Rohbodenstandorten, Saumstreifen 1,5 14.537 für Off ffenlandbrüter Pflege: auf einer ca. 5-8 m breiten Teilfläche am Rand des Flur- stücks je zur Hälfte alle zwei Jahre wechselnde Mahd ab Sep- Anlage von extensivem Grünland, Rohbodenstandorte, Saumstreifen tember mit Abfuhr des Mahdgutes A6 1261 2.960 1,5 3.774 für Off ffenlandbrüter 85% der Fläche A3 Pflanzung von Obstbäumen in regionalen Sorten Fläche 27.341 Kompensationsfläche: 37.409 Bestand: Landwirtschaftlich genutzte Fläche; Acker Entwicklung von extensivem Grünland Ausgleichsflächen: A2 bis A6 Ziel: z.T. flächengleich mit Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Lebensraum- CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des angebotes und der Artenvielfalt durch Entwicklung von extensi- Offenlandes ven Obstwiesen Bestand: Maßnahmenbeschreibung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Acker intensiv Alle Obstbäume werden bei der Pflanzung fachgerecht an einem Pfahl, der entgegen der Hauptwindrichtung gesetzt wird, ange- Ziel: bunden. Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Lebensraum- • Verminderung von Frostrissen und Strahlungsschäden an angebotes u. a. für Offenlandbrüter durch Entwicklung von ex- exponierten Standorten durch Kalkung tensivem Grünland • Stammschutz vor Verbiss und Wühlmäusen • Baumscheibe mit einer Mindestgröße von 1,50 m, in den ers- Maßnahmenbeschreibung: ten 3 Jahren gras- und krautfrei halten 1. Aushagerung des Bodens bei nährstoffreichen Standorten vor der Aussaat durch den Anbau stark zehrender Kulturen Pflanzqualität: 2. fachgerechte Bodenvorbereitung vor Ansaat Hochstamm; Stammhöhe mind. 1,80 m; Stammumfang mind. 8- 3. Ansaat mit geeignetem Heudrusch von benachbarten Spen- 10 derflächen Alternativ ist die Ansaat von autochthonem standortangepassten Pflanzabstand: 15 bis 20 m Saatgut aus gesicherten gebietseigenen Herkünften nach den Standards des VWW (Verband deutscher Wildsamen und Wild- Sortenliste: siehe Sortenliste; frühe und späte Sorten mischen pflanzenproduzenten) möglich. Empfohlene Mischung: Frischwiese / Fettwiese aus dem Ur- Pflege im 1. Jahr: sprungsgebiet 15: „Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogt- • Startdüngung (Festmistkompost) land“; 70% Gräser, 30% Blumen; Saatstärke und Füllstoff nach • Gehölze bei starker und anhaltender Trockenheit zusätzlich Empfehlungen des gewählten Anbieters wässern 4. Pflege Mahd 2x pro Jahr witterungsabhängig ab Anfang Juli und im September mit Abfuhr des Mahdgutes Weitere Pflege: • Schnitthöhe nicht unter 10 cm • Erziehungsschnitt • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger • Mulchen • Kein Walzen und Striegeln • Kontrolle und Entfernen der Bindung und des Verbissschut- Gegebenenfalls erfolgen beim Monitoring Anpassungen des zes Mahdregimes. Der Wunsiedler Dezember 2019 9
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Ansaat und Pflege Grünland erfolgt wie unter Acker beschrieben. staltung insbesondere nach Größe und Anordnung, Werkstoff, Sortenliste Obstbäume Farbgebung und Wirkung den zugehörigen baulichen Anlagen Bei der Auswahl sollen alte und robuste, wenig krankheitsanfälli- unterordnen. Werbeanlagen in grellen Farben und bewegliche ge Sorten bevorzugt werden. Lichtreklame (blinken, laufende Schrift etc.) sind unzulässig. Es wird festgesetzt, dass eine Überschreitung der maximal zulässi- Äpfel: gen Wandhöhe durch Werbeanlagen unzulässig ist. Werbeanla- Danziger Kantapfel, Gelber Richard, Grüner Fürstenapfel, gen dürfen zum Landschaftsraum (Landschaftsschutzgebiet) Kanadarenette, Reders Goldrenette, Roter Hauptmann, Roter nicht sichtbar angeordnet werden. Herbstkalvill, Roter Stettiner, Rote Walze, Schöner aus Milten- berg, Westfälischer Gülderling, Winterzitronenapfel, Wöbers Rambur Teil D - Textliche Hinweise Birnen: Bodendenkmäler Colomas Herbstbutterbirne, Frühe aus Trevoux, Großer Katzen- Archäologische Funde wie z. B. Münzen, Keramikscherben, Stein- kopf, Hofratsbirne, Latschenbirne, Punktierter Sommerdorn, artefakte oder Knochen bzw. archäologische Funde wie z. B. Mau- Rote Bergamotte, Sommereierbirne, Staffelsteiner Beckenbirne, ern, Erdfärbungen oder Gräber die bei Erdarbeiten zutage kommen Ulmer Butterbirne, Weilersche Mostbirne unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind deshalb unverzüglich entweder der Unteren Denkmalschutz- Zwetschgen: behörde des Landratsamtes Wunsiedel oder dem Bayerischen Lan- Hauszwetschke, Große Grüne Reneklode desamt für Denkmalpflege, Außenstelle Bamberg bekannt zu ma- chen. 13. Erschütterungsabstand, Schutzabstand Sprengmittellager Stromversorgung 13.1 In den Teilgebieten I und III sind wegen der auftretenden kurz-Es wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versor- fristigen Erschütterungen aus dem Steinbruchbetrieb (bei Spren- gungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Be- gungen) nur solche baulichen Anlagen und insbesondere Ge- triebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. bäude zulässig, bei denen der frequenzabhängige Fundament- Bäume und tiefwurzelende Sträucher dürfen aus Gründen des anhaltswert gemäß DIN 4150-3 von 20 mm/s eingehalten wird. Baumschutzes (DIN 18920) nur in einem Mindestabstand von 2,5 m Andere bauliche Anlagen mit höherer Erschütterungsempfind- rechts und links neben der Leitung gepflanzt werden. Wird dieser Ab- lichkeit können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch stand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit dem Netzbetrei- besondere konstruktive Maßnahmen (z. B. Art der Gründung) ber geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Schäden an ihnen, durch genannte Erschütterungen ausge- Zu Beachten sind die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte schlossen werden. und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Ver- 13.2 Innerhalb des festgesetzten Schutzabstandes von 170 m um kehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125. Der Schutzzonen- das Sprengmittellager sind keine Gebäude zulässig, sowie keine bereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links Anlagen, die dauernden Aufenthalt von Personen dienen oder er- zur Trassenachse. fordern. Telekommunikationsanlagen 14. Versorgungseinrichtungen Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Im Umfeld der Parkplatzanlage (LKW-Stellplätze) ist eine kleine Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der WC-Anlage zulässig. Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Umgang mit Regenwasser / Versickerung Örtliche Bauvorschriften gemäß Bayerischer Bauordnung Für die Konzeption bzw. den erforderlichen Flächenbedarf einer de- (BayBO) (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 1 und 2 BayBO) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung sind die Grundsätze des DWA-Merkblattes M 153 („Handlungsempfehlungen für den Um- 1. Dächer gang mit Regenwasser“) zu beachten, eine abschließende Würdi- Als Dachformen sind Flachdach (FD), Pultdach (PD) bis max. 25° gung und Bewertung der qualitativen und quantitativen Gewässer- und Satteldach bis max. 30° zulässig. Gründächer sind er- belastung obliegt jedoch dem durchzuführenden wasserrechtlichen wünscht, Sonnenkollektoren und Solarzellen sind zulässig. Verfahren. Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von 2. Einfriedungen gesammeltem Niederschlagswasser (NW FreiV) und die technischen Einfriedungen sind ausschließlich in Form von Metallgitterzäunen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlags- zulässig. Diese dürfen eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten. wasser in das Grundwasser (TRENGW) müssen beachtet werden. Sie sind grundsätzlich dem Geländeverlauf anzupassen. Um die Wird die Erlaubnisfreiheit überschritten ist ein Antrag auf Wasser- Durchlässigkeit für Igel und andere Kleintiere zu erhalten ist ein rechtliche Erlaubnis zum Versickern von gesammeltem Nieder- Mindestabstand von 15 cm zum Boden einzuhalten. Entlang der schlagswasser nach den Vorgaben der Verordnung über Pläne und öffentlichen Erschließungsstraße ist ein Abstand von mind. 3,0 m Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) zu beantragen. Ist einzuhalten. Geschlossene Mauern sind nicht zulässig. während der Baumaßnahme eine Bauwasserhaltung erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zu beantragen. Lagerungen 3. Werbeanlagen von wassergefährdenden Stoffen sind über das Formblatt „Anzeige Im gesamten Plangebiet müssen sich Werbeanlagen in ihrer Ge- der Lagerung wassergefährdender Stoffe“ anzuzeigen. 10 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Wasserschutzgebiete, Grundwasser, Bodenschutz Grenzabstand Pflanzen zu landwirtschaftlichen Grundstücken Das Vorhaben liegt außerhalb festgesetzter Wasserschutz- und Heil- Gemäß AGBGB Art. 48: quellenschutzgebiete. Von dem Auf- und Einbringen von Materialien Pflanzen bis 2m Höhe Grenzabstand 2,00m sollten Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Pflanzen über 2m Höhe Grenzabstand 4,00m und 2 des BBodSchG in einem besonderen Maße erfüllen, ausge- schlossen werden. Dies gilt auch für Böden in geschützten Land- Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsflächen schaftsbestandteilen, die in der Planung zum Teil von der Auffüllung Alle naturschutzfachlich erforderlichen Kompensationsflächen müs- betroffen sind. sen gemäß Art. 9 BayNatSchG an das Bayerische Landesamt für Sofern für die Geländeauffüllung auch die Verwendung von Fremd- Umwelt (LfU) gemeldet und dauerhaft gesichert und unterhalten wer- material vorgesehen sein sollte, ist vorab die Zulässigkeit der Ver- den. wertung im Hinblick auf die hydrogeologischen Standorteigenschaf- ten (Grundwasserflurabstand, keine Karstgebiete ohne ausreichen- Teil E - Verfahrensvermerke de Deckschichten etc.) durch ein Fachbüro zu klären. a) Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27.06.2019 die Aufstellung Zur Einhaltung der bodenschutzfachlichen und –rechtlichen Anfor- des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss derungen ist der belebte Oberboden vor Beginn der Baumaßnahme wurde am 06.07.2019 ortsüblich bekanntgemacht. abzuheben und in nutzbarem Zustand zu erhalten. b) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Organisation des Baubetriebs erfolgt so, dass unvermeidliche mit öffentlicher Darlegung und Anhörung in der Fassung vom Bodenbelastungen auf das engere Baufeld beschränkt bleiben und 22.03.2019 hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis 13.06.2019 statt- verdichtungsempfindliche Böden nicht beeinträchtigt werden. gefunden. Abgeschobener und zwischengelagerter Oberboden soll vorrangig c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- auf dem Grundstück wieder verwendet werden. fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Im Bauantrag ist ein Bemessungswasserstand anzugeben. Es wird 22.03.2019 hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis 13.06.2019 statt- darauf hingewiesen, dass grundsätzlich aus wasserwirtschaftlicher gefunden. Sicht Grundwasser nicht dauerhaft abgeleitet werden darf. Boden- d) Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom aushub ist ortsnah zu verwerten. Die Beachtung der bodenschutz- 17.06.2019 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 rechtlichen Vorgaben mit Einsatz einer Bodenschutzfachlichen Um- Abs 2 BauGB in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019 betei- weltbaubegleitung wird aufgrund der geplanten großflächigen Ge- ligt. ländemodellierung ebenfalls als sinnvoll erachtet. Die DIN 19731 ist e) Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom zu beachten. Aufgrund der großen entstehenden Böschungen 17.06.2019 wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Standsicherheitsnachweise des Böschungsbauwerks zu ge- in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019 öffentlich ausgelegt. währleisten. f) Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom ………… wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit Hinweise zu Altlasten: Soweit im Zusammenhang mit Baumaß- vom ……………… bis ………………erneut öffentlich ausgelegt. nahmen organoleptische Auffälligkeiten des Boden festgestellt wer- g) Die Stadt Wunsiedel hat mit Beschluss des Stadtrates vom den, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeu- 17.10.2019 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in ten, ist unverzüglich das Landratsamt Wunsiedel zu benachrichtigen der Fassung vom 02.10.2019 als Satzung beschlossen. (Mitteilungspflicht gem. Art 1 BBodSchG). Auf Verlangen des Landratsamtes müssen insbesondere die ord- Stadt Wunsiedel, den 04.11.2019 nungsgemäße Entsorgung von überschüssigem Material und die gez. Schadlosigkeit verwendeten Auffüllmaterials nachgewiesen werden. .................................................................... (1. Bürgermeister), Karl-Willi Beck Verhalten bei Sprengungen: Bei allen Sprengungen im Steinbruch, bei denen die Sprengrichtung nach Osten zeigt, müssen alle Perso- i) Das Landratsamt hat den Bebauungsplan mit Bescheid vom nen, die sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes innerhalb ……………….. Nr. ……………… gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ge- des 300m Sprengbereichs aufhalten in sichere Deckung gehen oder nehmigt. diesen verlassen. Alle Grundeigentümer und Anlagenbetreiber sind für die Einhaltung der erforderlichen Schutzvorkehrungen für den Fall Stadt Wunsiedel, den ……………………… von Sprengungen verantwortlich. .................................................................... (1. Bürgermeister) Baugründung: Es wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Flur- bezeichnung „Arzberg“ in früherer Zeit umfangreiche Abbautätigkei- j) Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes wurde am ten auf Eisenerz umgegangen sind. Die Einholung eines bergscha- …………….…. gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB / Der Sat- denskundlichen Gutachtens durch einen anerkannten Sachverstän- zungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 02.11.2019 digen bzw. eine Baugrunduntersuchung zur Sicherstellung einer fun- gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekanntge- dierten Baugründung wird dringend empfohlen. macht. Grenzabstände: Auf die gesetzlichen Grenzabstände von Pflanzen Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. zu benachbarten Grundstücken ist zu achten. Stadt Wunsiedel, den 04.11.2019 Grenzabstand Pflanzen zu Nachbargrundstücken gez. Gemäß AGBGB Art. 47: .................................................................... Pflanzen bis 2m Höhe Grenzabstand 0,50m (1. Bürgermeister), Karl-Willi Beck Pflanzen über 2m Höhe Grenzabstand 2,00m Der Wunsiedler Dezember 2019 11
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung 12 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilung Der Wunsiedler Dezember 2019 13
Amtliche Mitteilungen Aus dem Stadtrat Aus dem Stadtrat 86. Stadtratssitzung vom 21.11.2019 der Ehrungssatzung vom 24.09.2019. Diese sind als äußeres Zei- chen wie folgt anzufertigen: Im öffentlichen Teil der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Be- schlüsse gefasst: § 1 Ehrungsausgestaltung Haushalt 2019; Aufnahme von Kommunalkrediten auf 1. zu § 1 (Ehrenbürgerrecht) Grund der Einzelkreditgenehmigungen 2019 Der/Die Ehrenbürger/in erhält einen Ehrenbürgerbrief (DIN A 3) mit Der Stadtrat beschließt, gemäß der Einzelkreditgenehmigungen zur folgendem Inhalt: Finanzierung der Maßnahmen aus dem Haushalt 2019, Kredite bis zur Höhe von 1.278.944 € aufzunehmen. (Stadtwappen) Die Verwaltung wird ermächtigt, diese bei den in Wunsiedel ansässi- EHRENBÜRGERBRIEF gen Instituten bzw. ihren Partnern und auch mindestens bei einem Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom nicht ortsansässigen Institut aufzunehmen oder günstige Pro- (Datum…) grammkredite in Anspruch zu nehmen. Herrn / Frau …… in Anerkennung seiner/ihrer hervorragenden Verdienste um die Stadt Über die erfolgte Aufnahme ist wieder zu berichten. Wunsiedel das EHRENBÜRGERRECHT Abstimmungsergebnis: 14:0 Mit dieser Ernennung zum Ehrenbürger dankt die Stadt Wunsiedel Feuerwehren in Wunsiedel; Ersatzbeschaffung der einem Mann/einer Frau, der/die sich (Begründung …). Seine/Ihre Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel wertvolle Arbeit hat den Namen unserer Stadt weit über die engeren Der Stadtrat beschließt, die Ausschreibung der neuen Drehleiter für Grenzen unserer Heimat hinausgetragen. die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel im Rahmen der interkommuna- len Zusammenarbeit an die Stadt Marktredwitz zu übertragen. Wunsiedel, …….. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig den Zuwendungsantrag Stadt Wunsiedel Stadtsiegel zu stellen. Erster Bürgermeister Abstimmungsergebnis: 14:0 2. zu § 2 (Ehrenring) Der Ehrenring wird in Silber Ag 999 verliehen. Feuerwehren in Wunsiedel; Anschaffung eines Ver- sorgungs-LKW für die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel Der/Die Ehrenringträger/in erhält eine Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Ge- Verleihungsurkunde. nehmigung, die Anschaffung eines Versorgungs-LKW für die Frei- willige Feuerwehr Wunsiedel. (Stadtwappen) Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag zu stellen VERLEIHUNGSURKUNDE und sobald wie möglich die Ausschreibung durchzuführen. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom (Datum…) Abstimmungsergebnis: 16:0 Herrn / Frau …… in Anerkennung seiner/ihrer hervorragenden Verdienste um die Stadt Städtebauförderung; Wunsiedel den Beschluss der Bedarfsanmeldungssummen 2020 ff. EHRENRING Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Bedarfs- mitteilung 2020 für Mittel aus der Städtebauförderung mit einer Sum- Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem me von 979.000 € (förderfähige Kosten). Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) langjäh- rige hohe Verdienste um die positive Entwicklung und das Ansehen Abstimmungsergebnis: 16:0 der Stadt Wunsiedel erworben hat. Aktion der Telekom „Wir jagen Funklöcher“; Wunsiedel, …….. Bewerbungsbeschluss der Stadt Wunsiedel Stadt Wunsiedel Stadtsiegel Die Stadt Wunsiedel wird sich in dem Wettbewerb „Wir jagen Funk- Erster Bürgermeister löcher“ der Deutschen Telekom um einen Standort bewerben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere dazu zu veranlassen. 3. zu § 3 (Ehrenmedaille) Die Ehrenmedaille in Gold wird in Ausführung massives Silber Ag999, Abstimmungsergebnis: 16:0 45mm, 45g, PP mit einer Vergoldung verliehen. Mit der Ehrenmedaille wird eine Anstecknadel verliehen. Städtische Ehrensatzung; Erlass einer Vollzugsrichtli- nie für die städtische Ehrungssatzung vom 24.09.2019 Der/Die Ehrenmedaillenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde. Der Stadtrat beschließt folgende Vollzugsrichtlinie: (Stadtwappen) Vollzugsrichtlinie für die Satzung über die Verleihung des Eh- VERLEIHUNGSURKUNDE renbürgerrechts und anderer Ehrungen und Auszeichnungen durch die Stadt Wunsiedel (Ehrensatzung vom 24.09.2019) Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Die Stadt Wunsiedel vergibt Ehrungen und Auszeichnungen gemäß (Datum…) 14 Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen Aus dem Stadtrat Aus dem Stadtrat Herrn / Frau …… in Würdigung seiner/ihrer herausragenden Verdienste im Bereich Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom der… (Datum…) um die Stadt Wunsiedel die Herrn / Frau in Würdigung seiner/ihrer (verantwortungsvollen / herausgehobenen EHRENMEDAILLE ehrenamtlichen Tätigkeit in dem/der Verein/Verband/Organisation als………..) Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) verdient diese gemacht hat. DANKURKUNDE Wunsiedel, …….. Wunsiedel, ……. Stadt Wunsiedel Stadtsiegel Stadt Wunsiedel Stadtsiegel Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister 4. zu § 4 (Verdienstmedaille) 7. zu § 7 (Kulturplakette) Die Verdienstmedaille in Silber wird in Ausführung massives Silber Die Plakette ist entsprechend der jeweilig erbrachten Leistung in drei Ag999, 45mm, 45g, PP verliehen. Stufen bronze-, silber- oder goldfarben. Die Plakette wird mit der Mit der Verdienstmedaille wird eine Anstecknadel verliehen. Jahreszahl versehen. Die Plakette ist auf der Vorderseite mit dem Eindruck Der/Die Verdienstmedaillenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde. „Stadt Wunsiedel – für hervorragende musikalische Leistungen -“ und auf der Rückseite mit dem Namen und dem Erfolg der Person, Grup- (Stadtwappen) pe bzw. der Institution zu versehen. VERLEIHUNGSURKUNDE Die/Der Kulturplakettenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde. Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom (Datum…) (Stadtwappen) Herrn / Frau …… VERLEIHUNGSURKUNDE in Würdigung seiner/ihrer besonderen Verdienste im Bereich der … um die Stadt Wunsiedel die Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom (Datum…) VERDIENSTMEDAILLE Herrn / Frau / Organisation in Würdigung seiner/ihrer hervorragenden musikalischen Leis- Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem tung(en) Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) verdient (Nennung des Erfolgs) gemacht hat. die KULTURPLAKETTE Wunsiedel, …….. in (Bronze, Silber oder Gold) Stadt Wunsiedel Stadtsiegel Erster Bürgermeister Wunsiedel, …….. Stadt Wunsiedel Stadtsiegel 5. zu § 5 (Ehrenbrief) Erster Bürgermeister Der Ehrenbrief hat folgenden Wortlaut: 8. zu § 8 (Kinder- und Jugendpreis) (Stadtwappen) Es können ein 1., 2. und 3. Preis sowie ein Sonderpreis verliehen wer- EHRENBRIEF den. Der 1. Platz ist mit 100 €, der 2. Platz mit 75 € und der 3. Platz mit 50 € dotiert. Der Sonderpreis kann bis 50 € honoriert werden. Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Der/Die Kinder- und Jugendpreisempfänger/in erhält eine Verlei- (Datum…) hungsurkunde. Herrn / Frau …… in Würdigung seiner/ihrer Verdienste (Stadtwappen) (im Bereich Kultur, Soziales, Umwelt, Wissenschaft usw.) VERLEIHUNGSURKUNDE diesen Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom EHRENBRIEF (Datum…) Herrn / Frau / Organisation Wunsiedel, …….. in Würdigung seiner/ihrer hervorragenden Leistung auf dem Gebiet Stadt Wunsiedel Stadtsiegel der Erster Bürgermeister (bildenden Kunst / darstellenden Kunst / Literatur / Wissenschaft) 6. zu § 6 (Dankurkunde) den Die Dankurkunde hat folgenden Wortlaut: K I N D E R- und J UG E N D P R E I S (Jahreszahl) (Stadtwappen) Wunsiedel, …….. DANKURKUNDE Stadt Wunsiedel Stadtsiegel Der Wunsiedler Dezember 2019 15
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