WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel

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WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
WUNSIEDLER
                                                                 Ausgabe 144 | 7. Dezember 2019

                                                                                         - Anzeige -

Luisenburg-Festspiele 2020:      Kein Strom, viel Kreativität:
Beth Hart kommt nach Wunsiedel   Die Fichtelbande im Porträt
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
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                  Amtsblatt der Stadt Wunsiedel                                                                 Babystübchen
                                                                                                                Kemnather Str. 3 - Verleih gg.Kaution
                                                                                                                Samstag                       9 – 12 Uhr
                                       erscheint am 4. Januar 2020.
                                                                                                                Deutsches Naturstein-Archiv
                 Anzeigen- und Redaktionsschluss: 13. Dezember 2019                                             Tel. (09232) 1038
                                                                                                                Montag – Donnerstag         8 – 16 Uhr
     IHRE ANSPRECHPARTNER:                                                                                      Zugang nur mit vorheriger Anmeldung
                                                                                                                möglich!
     Für den Inhalt: Inge Schuster                                  E-Mail: derwunsiedler@wunsiedel.de
                                                                    Tel.: 09232 602-105                         Eine-Welt-Laden
                                                                                                                Mittwoch                 16.30 – 18 Uhr
     Für Anzeigen:          Tommaso Ciccarelli                      E-Mail: derwunsiedler@t-online.de           Freitag                     15 – 18 Uhr
                                                                    Tel.: 09287 2163 oder 0163 8292705          Samstag                      9 – 12 Uhr
                                                                    Fax: 09287 3116
                                                                                                                Fichtelgebirgsmuseum
                                                                                                                Tel. (09232) 2032
                                                  der   WUNSIEDLER                                              Dienstag – Sonntag   10 – 17 Uhr

                                                                                                                Kleiderkammer
                                                                                                                Koppetentorstr. 13
                                                                                                                Tel. (09232) 9155940
                                                                                                                Donnerstags          14.30 – 17 Uhr

                                                                                                                Museumscafé
                                                                                                                Mittwoch – Sonntag          10 – 18 Uhr
                                                 Unser Medienberater für
                                                 Ihre Anzeigen- und Prospektwerbung:                            Fichtelgebirgsverein –
                                                                                                                Wanderberatung
                                                 Tommaso Ciccarelli
                                                                                                                Theresienstr. 2
                                                 Telefon 09287/2163
                                                                                                                Tel. (09232) 700755
                                                 Mobil: 0163/8292705                                            Montag – Donnerstag     10 – 16 Uhr
                                                 E-Mail: derwunsiedler@t-online.de                              Freitag & Samstag      geschlossen

                                                                                                                Jugendzentrum
                                                                                                                Tel. 09232/1819928
                                                                                                                Montag/Dienstag           14 – 20 Uhr
                                                                                                                Mittwoch                  14 – 16 Uhr
                                                                                                                Donnerstag                14 – 20 Uhr
                                                                                                                Freitag                   14 – 22 Uhr
                                                                                                                Samstags geöffnet bei Samstags-
                                                                                                                veranstaltungen, der Montag darauf
                                                                                          Die Stadt Wunsiedel   ist dann geschlossen!
                                                                                                bei Facebook:
                                                                                        www.facebook.com/       Birkenholz-Sauna im Freibad
    Ludwig-Hacker-Platz 16 | Wunsiedel | Tel.: 09232 915642 0 | www.bauerwpg.de             stadt.wunsiedel     Tel. (09232) 887-402
                                                                                                                Damen Donnerstag         14 – 21 Uhr
                                                                                                                Herren Freitag           14 – 21 Uhr
    Zur Sicherheit!                                                                                             Gemischte Sauna
    Der Johanniter-Hausnotruf.                                                                                  Samstag                  10 – 18 Uhr

    Wir sind immer für Sie da. Rufen Sie                                                                        Stadtbibliothek in der
                                                                                                                Fichtelgebirgshalle
    uns einfach an. Ihre Ansprechpartnerin                                                                      Tel. (09232) 602-167
    Heike Browa: Tel. 09232 881453                                                                              Dienstag                    10 – 15 Uhr
                                                                                                                Mittwoch                    13 – 17 Uhr
    Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.                                                                               Donnerstag & Freitag        13 – 19 Uhr
    Hofer Str. 31, 95632 Wunsiedel
    www.johanniter.de/ostbayern                                                                                 Tourist-Information in der
                                                                                                                Fichtelgebirgshalle
    www.facebook.com/JUHBayern                                                                                  Tel. (09232) 602-162
                                                                                                                Montag – Freitag        9.30 – 16 Uhr
                                                                                                                Donnerstag                 8 – 18 Uhr
                                                                                                                Samstag                 9.30 – 12 Uhr

2        Der Wunsiedler Dezember 2019
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
EDITORIAL
                                             EDITORIAL
                                             Liebe Wunsiedlerinnen, liebe Wunsiedler,
                                             liebe Weihnachtsgäste in unserer Stadt Wunsiedel,
                                             die Festspiel- und Energiestadt Wunsiedel hat sich sozusagen selbst ein wirklich ordentliches
                                             Weihnachtsgeschenk bereitet, zu dem Sie mir erlauben etwas auszuholen: Nach absolut intensiver
                                             Entwicklungsarbeit konnte das Projekt „Energiepark“ im Laufe des Oktober fertig entwickelt und
                                             vom Stadtrat beschlossen werden. Über Jahre haben wir darüber gebrütet, wie wir diesen Ener-
                                             giepark aufziehen könnten bzw. müssen.
                                             Unter der Federführung unseres SWW-Geschäftsführers, Herrn Marco Krasser, haben wir uns dann
                                             dafür entschieden, dass sich dort nur Unternehmen mit wirklich innovativer Technik ansiedeln
                                             können, die noch dazu untereinander im Energieaustausch stehen müssen und im Rohstoff- bzw.
                                             Produktaustausch stehen sollten. Dies wird nun gelingen – das ist ein Grund zur Freude.
                                             Am 02.11.2019 konnte somit hier im Wunsiedler zum einen veröffentlicht werden, dass die ent-
                                             sprechende Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt genehmigt wurde, und zum anderen
                                             konnten wir amtlich bekanntmachen, dass damit die Bebauungsplansatzung in Kraft treten kann
                                             und im Rathaus zur Einsicht aufliegt. Deshalb auch die ausführliche Berichterstattung in diesem
                                             Heft.
                                             Weil damit seit dem 02.11.2019 im Energiepark Baurecht besteht, hat uns die neue Firma
                                             GELO TIMBER Wunsiedel GmbH die Baupläne für ein neues hochmodernes Sägewerk vorgelegt.
                                             Diese sind zwischenzeitlich genehmigt und die Erdarbeiten für das neue Werk haben bereits be-
                                             gonnen. Somit werden zum Ende des Jahres 2020 rund 35 neue Arbeitsplätze entstehen.
 AUSLAGESTELLEN                              Ganz herzlichen Dank sagen wir auch an die SIEMENS AG, die zusammen mit unserer SWW
                                             Wunsiedel GmbH im Energiepark eine Wasserstoffproduktion errichten wird. Die Bauarbeiten dafür
                                             werden ebenfalls im nächsten Jahr beginnen. Diese Entwicklung ist für Wunsiedel nahezu ein
 Der WUNSIEDLER liegt wegen der gro-
 ßen Nachfrage in begrenzter Stückzahl
                                             Quantensprung und hat es in sich, großartige weitere Dinge anzuschieben.
 und etwas zeitversetzt ebenfalls aus in     Mein besonderer Dank, dass dies alles so kommen konnte, gilt neben der SWW Wunsiedel GmbH
 Bad Alexandersbad: Haus des Gastes          unserem Bauamt, dem Landratsamt als Baugenehmigungs- und Rechtsaufsichtsbehörde, allen,
 Nagel: Sparkasse, Edeka, Apotheke           die dieses Projekt positiv begleitet haben, sowie den Grundstückseigentümern, die die Flächen zur
 Röslau: Bäckerei Küspert, Sparkasse         Verfügung stellten – und in diesem Sinne ganz besonders unserem Grundstücksmanagement im
 Sichersreuth: Gasthof-Pension Reinl         Rathaus. Herzlicher Dank gebührt auch dem Stadtrat, der dieses Projekt stets konstruktiv diskutiert
 Tröstau: Sparkasse, Neukauf, Tank-          und mit den nötigen Entscheidungen begleitet hat.
 stelle und Werkstatt Brand
 Thiersheim: Sparkasse, VR-Bank,
                                             Ein völlig anderes Thema ist hier in Wunsiedel unser fortwährender Einsatz für Demokratie, für
 Edeka
 Weißenstadt: Kulturamt, Kur-Hotel am
                                             Toleranz und für Freiheit. Es sind wahrhaft keine schönen Bilder, wenn die Mitglieder des III. Weges,
 See                                         die inhaltlich wohl von den Nazis nicht weit weg sind, mit Fackeln durch Wunsiedel-Nord laufen.
 Wunsiedel: E-Center Enders                  Und ich verstehe auch den immer wieder bei mir vorgetragenen Unmut darüber. Da wir aber alle ein
                                             großes Interesse daran haben müssen, dass diesen Aufmarschierern der Weg auf den Marktplatz
                                             verwehrt bleibt, gibt es leider keine anderen Möglichkeit als dass sie in Wunsiedel-Nord laufen.
                                             Ein ganz herzlicher Dank von mir geht an Frau Svenja Fassbinder und Frau Christine Lauterbach,
                                             die sich sehr viele Gedanken dazu gemacht haben, wie wir in Wunsiedel durch qualitativ hochste-
                                             henden kulturell geprägten Widerstand zeigen, dass Wunsiedel bunt und eine Stadt des Willkom-
                                             mens ist. Dieser Dank geht auch an die Kirchen bis hin zu allen die sich am 16.11.2019 engagiert
IMPRESSUM                                    haben.

Herausgeber:                                 Sehr gefreut habe ich mich, dass es heuer gelungen ist, mit der Wunsiedler Marktplatzweihnacht
Nordbayerischer Kurier                       wieder Licht und weihnachtliche Stimmung auf unseren Marktplatz zu bringen. Insbesondere zu der
Zeitungsverlag GmbH,                         neuen Aufstellung der Buden und dem Revival der Bewirtschaftung des Glühweinbrunnens durch
Theodor-Schmidt-Str. 17,                     die Fraktionen des Stadtrates erhielt ich viele positive Rückmeldungen. Herzlicher Dank an alle, die
95448 Bayreuth
                                             durch Ihre Angebote diese Marktplatzweihnacht beleben und beim Begleitprogramm mitmachen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Für den amtlichen Teil:
                                             Ihnen allen wünsche ich eine einigermaßen besinnliche Adventszeit. Versuchen Sie nicht nur etwas
Stadt Wunsiedel, Erster Bürgermeister        zur Ruhe zu kommen, sondern gehen Sie ganz gezielt im alten Jahr auf die Menschen zu, mit
Karl-Willi Beck                              denen Sie noch was zu klären haben. Gelingt Ihnen dies, werden Sie feststellen, dass das Weih-
Für den redaktionellen Teil:                 nachtsfest – für das ich Ihnen alles Gute wünsche – noch besser wird als gedacht.
Nordbayerischer Kurier, Otto Lapp            In diesem Sinne gilt: kommen Sie gut hinüber in das Neue Jahr. Herzliche Einladung gilt für alle zum
(stellv. Chefredakteur)                      Neujahrsempfang in der Fichtelgebirgshalle am 07.01.2020; da blicken wir gezielt nach vorn.
Anzeigen (verantw.):
Nordbayerischer Kurier, Dr. Serge Schäfers
                                             Herzlichst
                                             Ihr
Druck:
KB Medien GmbH & Co. KG, Wunsiedel

Erscheinungsweise:
In der Regel am ersten Samstag im Monat

Titelfoto: Marktplatzweihnacht 2019

Erscheinungstermin dieser Ausgabe:
                                             Karl-Willi Beck
7. Dezember 2019
                                             Erster Bürgermeister

                                                                                                           Der Wunsiedler Dezember 2019          3
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
Amtliche Mitteilungen
      Amtliche Bekanntmachung                                              Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2018 des WUN Immobilien KU                              31.12.2018 und
                                                                     •  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes
a) Feststellung                                                         Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belan-
Der Jahresabschluss des WUN Immobilien KU des Geschäftsjahres           gen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
2018 wurde mit einer Bilanzsumme von 13.815.967,60 € und einem          schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
Jahresüberschuss von 120.033,56 € festgestellt. (Beschluss des          stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
Verwaltungsrates vom 31.10.2019)                                        treffend dar.
                                                                     Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
b) Verwendung des Jahresüberschusses                                 zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jah-
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. (Be-        resabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
schluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019)
                                                                     München, den 19. Juni 2019
c) Prüfung des Jahresabschlusses
Die Bavaria Treu AG, (Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirt-      Bavaria Treu AG, (Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschafts-
schaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatergesellschaft), München,    prüfungsgesellschaft/ Steuerberatergesellschaft)
hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des WUN Immobilien KU Anstalt des öffentli-      gez. Ostendorf           gez. Pritschet
chen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember     Wirtschaftsprüfer        Wirtschaftsprüfer
2018 geprüft. Am 19.06.2019 wurde folgender uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt:                    d) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses
                                                                     Der Jahresabschluss des WUN Immobilien KU (AöR) bestehend aus
Prüfungsurteile                                                      Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, Anlagespiegel
Wir haben den Jahresabschluss der WUN Immobilien KU, Wunsiedel       und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
— bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und        Dezember 2018 liegt in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2018 so-    20.12.2019 in den Büroräumen des WUN Immobilien KU, Maximi-
wie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-    lianstraße 27 a, III. Obergeschoss, Wunsiedel während der üblichen
und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den       Öffnungszeiten öffentlich aus.
Lagebericht der WUN Immobilien KU, Wunsiedel, für das Geschäfts-
jahr vom 1.1. bis 31.12.2018 geprüft.                                Wunsiedel, 31.10.2019
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen     WUN Immobilien KU
Erkenntnisse                                                         gez.: Uwe Heidel, Vorstand
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
    Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden            Amtliche Bekanntmachung
    handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
    der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein         Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU
    den tat- sachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
    mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie     a) Feststellung
    ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum         Der Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU des Geschäftsjahres

4       Der Wunsiedler Dezember 2019
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
Amtliche Mitteilungen
       Amtliche Bekanntmachung                                                                   Amtliche Bekanntmachung
2018 wurde mit einer Bilanzsumme von 51.396.110,77 € und einem                                sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
Jahresgewinn von 14.079,57 € festgestellt.                                                    und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie
(Beschluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019)                                               ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis
                                                                                              zum 31. Dezember 2018 und
b) Verwendung des Jahresabschlusses                                                     •     vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
Jahresgewinn 2018                                                           14.079,57 €       der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
Gewinnvortrag per 01.01.2018                                                   928,37 €       dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
ergibt Bilanzgewinn 2018                                                    15.007,94 €       spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
davon Ausschüttung an den Gewährträger                                           0,00 €       Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
davon Einstellung in die allgemeine Rücklage                                15.000,00 €
davon Vortrag auf neue Rechnung                                                  7,94 € Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
(Beschluss des Verwaltungsrates vom 31.10.2019)                                         zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jah-
                                                                                        resabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
c) Prüfung des Jahresabschlusses
Die Bauer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wunsiedel, hat                             Wunsiedel, den 29. August 2019
den Jahresabschluss – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr                             Bauer GmbH
vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem An-                                 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hang, einschl. der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-                          Steuerberatungsgesellschaft
methoden geprüft. Darüber hinaus wurde der Lagebericht des WUN
Infrastruktur KU, Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäfts-                       gez.: Dipl.-Kfm. Bernhard Bauer
jahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 geprüft. Am                                  Wirtschaftsprüfer
29.08.2019 wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsver-
merk des Abschlussprüfers erteilt:                                   d) Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses
Wir haben den Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU Anstalt       Der Jahresabschluss des WUN Infrastruktur KU bestehend aus Bi-
des öffentlichen Rechts - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem-    lanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung
ber 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-      für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember
jahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem An-      2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-   zierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Lagebericht des
tungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht      WUN Infrastruktur KU Anstalt des öffentlichen Rechts für das Ge-
des WUN Infrastruktur KU Anstalt des öffentlichen Rechts für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 liegen in der
schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft.             Zeit vom 09.12.019 bis einschließlich 20.12.2019 im Verwaltungs-
                                                                     gebäude der SWW Wunsiedel GmbH, Rot-Kreuz-Str. 6, Wunsiedel
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen im Sekretariat während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis
Erkenntnisse                                                         Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
• entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
   den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- Wunsiedel, 31.10.2019
   rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut- WUN Infrastruktur KU
   schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- gez.: Marco Krasser; Vorstand

                                                                                                  WIETASCH + PARTNER

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                                                                                                                       Der Wunsiedler Dezember 2019        5
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
Amtliche Mitteilungen

      Amtliche Mitteilung
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet                                    Ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5
„Energiepark Holenbrunn“                                               BauNVO

Teil B – Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich                          Zulässig sind:
                                                                       • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
1. Rechtsgrundlagen                                                        öffentliche Betriebe
Die Festsetzungen erfolgen durch Zeichnung und Text auf der            • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Rechtsgrundlage von:                                                   Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke sind nicht zuläs-
                                                                       sig
    Baugesetzbuch (BauGB)                                              Die in § 8 Abs. 3 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen werden ge-
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017            mäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
    (BGBl. I S. 3634)
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)                                     Ein Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017            BauNVO
    (BGBl. I S. 3786)
    Bayerische Bauordnung (BayBO)                                      Zulässig sind:
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007              • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
    (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch§ 1 des Gesetztes vom 10.        öffentliche Betriebe
    Juli 2018 (GVBl S. 523)                                            Tankstellen sind nicht zulässig
    Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)                         Die in § 9 Abs. 3 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen werden ge-
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011             mäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
    (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetztes vom 24.
    Juli 2018 (GVBl S. 604)                                            Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräu-
    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)                            sche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskon-
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.          tingente LEK nach DIN 45691 (Hrsg.: DIN -Deutsches Institut für
    S. 1274), zuletzt geändert durch§ 3 des Gesetztes vom 18. Juli     Normung e. V., zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772
    2017 (BGBl S. 2771)                                                Berlin) weder tags (6.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 6.00
    Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990               Uhr) überschreiten.
    (BGBl. 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3G zur Umset-
    zung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stär-         Teilfläche                  Emissionskontingent LEK in dB
    kung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4.Mai.2017                                       Tag                        Nacht
    (BGBl. I S. 1057)                                                                        (6.00 – 22.00 Uhr)          (22.00 – 6.00 Uhr)
    Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)                            GEe I                     62                       47
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
                                                                             GEe II                    69                       58
    (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2
                                                                             GIe III                   68                       52
    Abs. 3 des Gesetzes vom 15.Mai 2018 (GVBI- S.260).
                                                                             GIe IV                    72                       53
2. Räumlicher Geltungsbereich                                                GIe V                     72                       50
   Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energie-               GE VI                     65                       60
   park Holenbrunn“ wurde mit Planzeichen festgesetzt.                      GEe VII                    63                       55

3. Ersetzung
   Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Winters-        Für die in der Planzeichnung festgesetzten Richtungssektoren
   reuther Straße II“ wird durch den neuen Bebauungsplan „Ener- erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatz-
   giepark Holenbrunn“ ersetzt.                                 kontingente LEK, zus :

4. Bestandteile                                                        Teilfläche                     Zusatzkontingent LEK, zus
   Der Bebauungsplan „Energiepark Holenbrunn“ besteht aus der                                    für Richtungssektor TAGZEIT [dB]
   Panzeichnung mit Zeichenerklärung, den bauplanungsrechtli-                          A     B         C        D       E           F     G
   chen Festsetzungen, den bauordnungsrechtlichen Festsetzun-           GEe I          0     0         0        0       0           0     0
   gen (Örtliche Bauvorschriften), den textlichen Hinweisen und der
                                                                        GEe II         0     0         0        0       0           0     0
   Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan mit
                                                                        GIe III        0     0         0        0       0           0     0
   Umweltbericht sowie der schalltechnischen Untersuchungen
   (IBAS) und der speziellen artschutzrechtlichen Prüfung (OPUS).       GIe IV         0     0         0        0       0           0     0
                                                                        GIe V          0     0         0        0       0           0     0
                                                                        GE VI          6     6         6       -5       6           6     0
Teil C - Textliche Festsetzungen                                       GEe VII         6     6         6       -5       6           6     0

I. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 BauGB)
                                                                       Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)                  erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen
   Im Bebauungsplan werden entsprechend den zeichnerischen             (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch
   Darstellungen festgesetzt:                                          LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.

6       Der Wunsiedler Dezember 2019
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
Amtliche Mitteilungen

         Amtliche Mitteilung
      Teilfläche                       Zusatzkontingent LEK, zus                                       plan offen, damit betriebliche Besonderheiten bedarfsgerecht or-
                                für Richtungssektor NACHTZEIT [dB]                                    ganisiert werden können.
                      A         B        C          D         E         F       G
       GEe I          0         0         0         0         0         0 Stellplätze
                                                                                 0     5.2
                                                                     Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der Baugren-
     GEe II        0       1     1,5    0        0      0       0
                                                                     zen - jedoch nicht innerhalb von Flächen mit Pflanzgeboten – zu-
     GIe III       0       0      0      0       0      0       0
                                                                     lässig. Fußwege, Mitarbeiter-Stellplätze sowie sonstige wenige
     GIe IV        5       2      0      0       6      6       4    befahrene Flächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen über
     GIe V         0       0      0      0       0      0       0    einer wasserdurchlässigen Tragschicht zu befestigen.
     GE VI         6       6      3     -7       6      3       0 6. Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
    GEe VII        6       6      3     -7       6      3       2    Eine Umverlegung der bestehenden Ferngasleitung innerhalb des
                                                                     Plangebietes wird notwendig, um eine optimale Bebaubarkeit der
                                                                     Gewerbefläche zu gewährleisten. Der neue Trassenverlauf ver-
   Hinweis:                                                          läuft künftig weiter nordöstlich im Bereich des Pflegeweges Fl. Nr.
   Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nut-       209/5 und nutzt den Flurweg Fl. Nr. 185/70 Richtung Südwesten
   zungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf.    bis zum bestehenden Anbindepunkt. Der Schutzstreifen zur
   Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen.           Ferngasleitung beträgt 10 m.
                                                                     Der künftige Verlauf der Ferngasleitung ist mit Planzeichen im Be-
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)                bauungsplan festgesetzt.
   Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl
   (GRZ) und Höhe der baulichen Anlage (WH) entsprechend den 7. Flächen und Maßnahmen zur Rückhaltung von Nieder-
   Eintragungen in der Planzeichnung festgesetzt.                    schlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
   Als Wandhöhe gilt das Maß von OK Erdgeschoss – Rohfußboden        Im Geltungsbereich sind zur Ableitung des Niederschlagswas-
   (unterer Bezugspunkt) bis Schnittpunkt der Wand mit der Dach-     sers entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und
   haut bzw. OK Attika bei Flachdächern; bei Pultdächern an der      Baukunst Retentionsbereiche in den durch Planzeichen gekenn-
   Traufe gemessen. Der untere Bezugspunkt OK Erdgeschoss –          zeichneten Flächen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser
   Rohfußboden wird durch die max. Höhe über Normal Null be-         und der Regelung des Wasserabflusses herzustellen.
   stimmt.
                                                                  8. Aufschüttungen und Abgrabungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB)
3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO)                 Im gesamten Geltungsbereich sind Abgrabungen und Aufschüt-
   Es wird eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO        tungen zulässig.
   festgesetzt. Gebäudelängen über 50 m Länge sind zulässig, so-
   weit sie die zulässige Grundflächenzahl nicht überschreiten.   9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9
                                                                     Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
4. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB             Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Ge-
   und § 23 BauNVO)                                                  lände nördlich der geplanten Ortsumgehung, die im weiteren Ver-
   Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen – und         lauf in den Bibersbach entwässert, wird entsprechend der zeich-
   damit die Abgrenzung zu den nicht überbaubaren Flächen – er-      nerischen Darstellung, eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu
   folgt gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO durch Baugrenzen.            belastende Fläche festgesetzt. Vor Ausführung der Rohrleitung
   Es gelten die Abstandsflächenvorschriften der BayBO.              ist eine detaillierte Planung dem Staatlichen Bauamt vorzulegen.

5. Verkehrsflächen / Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)                             10. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und
                                                                                           sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB)
5.1       Erschließung
      Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt von Westen über 10.1 Allgemeine Hinweise
      die bestehende Straße „Am Energiepark“. Flächen für das Parken    Die Pflanzungen erfolgen in der Pflanzperiode nach Fertigstellung
      von Fahrzeugen sind jeweils mit Planzeichen festgesetzt. Die Ab-  der Bebauung. Die Bepflanzungen der Flächen sind entspre-
      wicklung des innerbetrieblichen Verkehrs lässt der Bebauungs-     chend den Festsetzungen durch Plan und Text auszuführen, ex-
                                                                                       ©Adobe Stock

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                  WUNSIEDLER                  Amtsblatt der Stadt Wunsiedel
                                                                                                                Jean-Paul-Platz 2-6 · 95632 Wunsiedel · 09232-6900

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Amtliche Mitteilungen

      Amtliche Mitteilung
    tensiv zu pflegen und zu erhalten. Auf Düngung und Verwendung         ten, so dass Nachtfalter und andere Insekten nicht angezogen
    von Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten.                          werden; z.B. besonders insektenschonende Natriumdampf-Nie-
    Ausgefallene Bäume und Sträucher sind entsprechend den Gü-            derdruck-Lampen (NA). Die Oberflächentemperatur soll unter
    teanforderungen in gleicher Endwuchshöhe nach zu pflanzen.            60°C liegen. Es sind abgeschirmte und geschlossene Leuchten
                                                                          mit möglichst niedriger Lichtpunkthöhe und einem Abstrahlwin-
10.2 Pflanzgebote                                                         kel nach unten einzusetzen. Beleuchtungsflächen, Beleuch-
    Bei der Parkplatzanlage an der Zufahrt von der Wintersreuther         tungsstärke und die Zeitdauer der Beleuchtung sind auf das un-
    Straße sind vier heimische Laubbäume nach Artenliste zu pflan-        bedingt erforderliche Maß zu minimieren. Laser und Reklame-
    zen. Die Baumstandorte für die Stellplätze sind bezüglich ihrer La-   scheinwerfer sind nicht zulässig.
    ge an die zeichnerischen Festsetzungen gebunden. Die Baum-
    pflanzungen sind mit einem Anfahrschutz zu versehen.                12. Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich innerhalb und
    • Verwendung gebietseigener Gehölze aus der Ursprungsre-                außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
         gion 15: „Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland“             (§ 1a Absatz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 1a BauGB)
    • Qualität: Hochstamm, STU 14/16
    • Gehölze bei Trockenheit ausreichend wässern im ersten Jahr 12.1 Ausgleichsmaßnahmen / Zuordnungs-Festsetzung
         der Pflanzung                                                      Die in der Anlage 1 des Bebauungsplans im Ausgleichsmaßnah-
    • Ausgefallene Bäume und Sträucher sind entsprechend den                men-Konzept festgelegten Ausgleichsflächen und -maßnahmen
         Güteanforderungen in gleicher Endwuchshöhe nachzupflan-            werden den Grundstücken Fl.- Nrn. 112/1, 117, 120, 123, 124,
         zen                                                                128, 128/1, 128/2, 129/0, 130/0, 132/0, 132/2, 133/0, 134/0,
    Die gesetzlichen Grenzabstände sind zu beachten.                        135/0, 136/0, 138/0, 138/2, 207/0, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0,
                                                                            217/0, 218/0, 219/0, 220/0
    Artenauswahl:                                                           und den Teilflächen der Fl.- Nrn. 103/7, 112/0, 116/0, 185/71,
    Acer platanoides               Spitz-Ahorn                              210/2, 221/0, 225/0, 226/0, 227/0 der Gemarkung Holenbrunn
    Acer pseudoplatanus            Berg-Ahorn                               zugeordnet, auf denen durch den Bebauungsplan naturschutz-
    Tilia cordata                  Winter-Linde                             fachliche Eingriffe zulässig werden (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB).
11. Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur                   Die im Ausgleichsmaßnahmen-Konzept festgelegten Maßnah-
    Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-                   men sind nach diesem durchzuführen.
    schaft (§ 1a Absatz 3 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
                                                                        12.1.1 Interne Ausgleichsfläche
11.1 Artenschutz
    Zur Vermeidung des Tötungsverbotes der streng geschützten               A1 Begrünung des Böschungsbauwerkes
    Zauneidechse wird entlang der nördlichen Erschließung eine ge-          flächengleich mit
    eignete Abgrenzung festgesetzt, die ein Einwandern in das Ge-           CEF 1 Pflanzung von Gehölzstrukturen für gebüsch- und ge
    werbegebiet zuverlässig verhindert. Diese Einrichtungen sind            hölzbrütende Vogelarten
    dauerhaft zu unterhalten.
    Erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen:                                   Erforderliche Herstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen:
    regelmäßige Kontrolle, der Funktionstüchtigkeit; Freischneiden          • Pflanzung mit standorttypischem, gebietseigenem Pflanzen-
    und Wartung                                                                 material
    Länge: 475 m                                                            • Qualität: mind.3x verpflanzte Sträucher; 4 Triebe, 60-100
    Lage: entlang der nördlichen Kante der Zufahrtsstraße = Ab-             • Pflanzabstand: ca. 2 m x 1,5 m
    grenzung zum Bahndamm                                                   • Pflanzung in kleinen Gehölzgruppen
                                                                            • 1-2x Ausmähen der Pflanzungen im ersten Jahr
11.2 Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse                               • Gehölze bei Trockenheit ausreichend wässern im ersten Jahr
    CEF 2 Anbringen von drei Quartierkästen für Fledermäuse                     der Pflanzung
    Für den Erhalt der lokalen Populationen an Fledermäusen, die            • Gehölze in der vorgegebenen Flächengröße dauerhaft erhal-
    ihre Quartiere hinter Rinde, Astlöchern und ähnlichem errichten,            ten
    sind 3 Nistkästen in geeigneten Lebensräumen (z.B. entlang des          Die Böschung zum Landschaftsschutzgebiet ist mit autochtho-
    Bahndamms, im Auenbereich oder benachbarten Gehölzen) an-               nen Gehölzen aus der Ursprungsregion 15: „Thüringer Wald,
    zubringen. Das Aufhängen der Nistkästen muss in ausreichender           Fichtelgebirge und Vogtland“ zu bepflanzen. Die gesetzlichen
    Höhe durch eine biologische Fachkraft erfolgen.                         Grenzabstände sind zu beachten.

    Folgender Umfang wird gefordert:                                      Artenauswahl :
    • 3 Fledermauskästen Leitl, Schwegler 2FN oder vergleich-             Acer campestre               Feld-Ahorn
       bare Modelle                                                       Acer platanoides             Spitz-Ahorn
                                                                          Acer pseudoplatanus          Berg-Ahorn
    Erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen:                                 Cornus sanguinea             Hartriegel
    • Regelmäßige jährliche Kontrolle mit Säubern, Reparaturen            Corylus avellana             Haselnuss
        und ggf. Ersatz                                                   Crataegus monogyna           Weissdorn
    • Regelmäßiges jährliches Freischneiden der Anflugbereiche            Euonymus europaeus           Pfaffenhütchen
                                                                          Frangula alnus               Faulbaum
11.3 Insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung und                  Lonicera xylosteum           Heckenkirsche
   beleuchtete Werbeanlagen (Art. 81 Abs. 1, Nr. 1 und 2 BayBO)           Lonicera nigra               Schwarze Heckenkirsche
   Außenbeleuchtungen sind insekten- und fledermausfreundlich             Prunus spinosa               Schlehe
   (d.h. emittierendes Lichtspektrum nicht unter 420 nm) auszurüs-        Rosa canina                  Hunds-Rose

8       Der Wunsiedler Dezember 2019
WUNSIEDLER - Kein Strom, viel Kreativität: Die Fichtelbande im Porträt Luisenburg-Festspiele 2020: Beth Hart kommt nach Wunsiedel
Amtliche Mitteilungen

        Amtliche Mitteilung
      Sambucus nigra                     Holunder
      Sorbus aucuparia                   Vogelbeere                               A2, A5 und A6: Entwicklung von Rohbodenstandorten
      Viburnum lantana                   Wolliger Schneeball                      Flächengleich mit
                                                                                  CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des
      Fläche: 6.385 m²                                                            Offenlandes

12.1.2 Externe Ausgleichsfläche                                                   Maßnahmen wie unter „Entwicklung von extensivem Grünland“
   Folgende Flurstücke in der Gemarkung Wunsiedel sind für den                    beschrieben, Nr. 1-5, jedoch auf Teilflächen innerhalb der jewei-
   Ausgleich vorgesehen:                                                          ligen Gesamtfläche ohne Ansaat
                                                                                  Pflege: Sukzession bis zu einem Deckungsanteil von max. 60 %;
                  Größe                                                  Fläche   bei höherer Deckung grubbern o.ä.; Mahd 1x pro Jahr ab Sep-
        Fl. Nr.            Aufwertung / Flächenanteil           Faktor
                   (m²)                                                   (m²)    tember mit Abfuhr des Mahdgutes
                           Anlage von extensivem Grünland,
                           Rohbodenstandorten, Saumstreifen                       A2, A5 und A6: Maßnahmen zur Entwicklung von Saum-
 A2     1046      6.170                                          1,5     8.792
                           für Offffenlandbrüter
                           95% der Fläche                                         streifen
                           Anlage von Grünland mit Obstwiese,
                                                                                  Flächengleich mit
 A3     4062      6.680                                          1,5     9.018    CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des
                           90% der Fläche
                           Anlage von extensivem Grünland für                     Offenlandes
 A4     1107      1.840    Off
                            ffenlandbrüter                       1,0     1.288
                           80% der Fläche                                         Maßnahmen wie unter „Entwicklung von extensivem Grünland“
                           Anlage von extensivem Grünland,                        beschrieben, Nr. 1-4, jedoch andere Pflege
 A5     1198      9.691    Rohbodenstandorten, Saumstreifen      1,5     14.537
                           für Off
                                ffenlandbrüter
                                                                                  Pflege: auf einer ca. 5-8 m breiten Teilfläche am Rand des Flur-
                                                                                  stücks je zur Hälfte alle zwei Jahre wechselnde Mahd ab Sep-
                           Anlage von extensivem Grünland,
                           Rohbodenstandorte, Saumstreifen                        tember mit Abfuhr des Mahdgutes
 A6     1261      2.960                                          1,5     3.774
                           für Off
                                ffenlandbrüter
                           85% der Fläche                                         A3 Pflanzung von Obstbäumen in regionalen Sorten
  Fläche          27.341          Kompensationsfläche:                    37.409
                                                                                  Bestand:
                                                                                  Landwirtschaftlich genutzte Fläche; Acker
   Entwicklung von extensivem Grünland
   Ausgleichsflächen: A2 bis A6                                                   Ziel:
   z.T. flächengleich mit                                                         Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Lebensraum-
   CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für Bodenbrüter des                       angebotes und der Artenvielfalt durch Entwicklung von extensi-
   Offenlandes                                                                    ven Obstwiesen

      Bestand:                                                                    Maßnahmenbeschreibung:
      Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Acker intensiv                         Alle Obstbäume werden bei der Pflanzung fachgerecht an einem
                                                                                  Pfahl, der entgegen der Hauptwindrichtung gesetzt wird, ange-
   Ziel:                                                                          bunden.
   Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Lebensraum-                         • Verminderung von Frostrissen und Strahlungsschäden an
   angebotes u. a. für Offenlandbrüter durch Entwicklung von ex-                      exponierten Standorten durch Kalkung
   tensivem Grünland                                                              • Stammschutz vor Verbiss und Wühlmäusen
                                                                                  • Baumscheibe mit einer Mindestgröße von 1,50 m, in den ers-
   Maßnahmenbeschreibung:                                                             ten 3 Jahren gras- und krautfrei halten
   1. Aushagerung des Bodens bei nährstoffreichen Standorten
       vor der Aussaat durch den Anbau stark zehrender Kulturen                   Pflanzqualität:
   2. fachgerechte Bodenvorbereitung vor Ansaat                                   Hochstamm; Stammhöhe mind. 1,80 m; Stammumfang mind. 8-
   3. Ansaat mit geeignetem Heudrusch von benachbarten Spen-                      10
       derflächen
   Alternativ ist die Ansaat von autochthonem standortangepassten                 Pflanzabstand: 15 bis 20 m
   Saatgut aus gesicherten gebietseigenen Herkünften nach den
   Standards des VWW (Verband deutscher Wildsamen und Wild-                       Sortenliste: siehe Sortenliste; frühe und späte Sorten mischen
   pflanzenproduzenten) möglich.
   Empfohlene Mischung: Frischwiese / Fettwiese aus dem Ur-                       Pflege im 1. Jahr:
   sprungsgebiet 15: „Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogt-                    • Startdüngung (Festmistkompost)
   land“; 70% Gräser, 30% Blumen; Saatstärke und Füllstoff nach                   • Gehölze bei starker und anhaltender Trockenheit zusätzlich
   Empfehlungen des gewählten Anbieters                                               wässern
   4. Pflege Mahd 2x pro Jahr witterungsabhängig ab Anfang Juli
   und im September mit Abfuhr des Mahdgutes                                      Weitere Pflege:
   • Schnitthöhe nicht unter 10 cm                                                • Erziehungsschnitt
   • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger                           • Mulchen
   • Kein Walzen und Striegeln                                                    • Kontrolle und Entfernen der Bindung und des Verbissschut-
   Gegebenenfalls erfolgen beim Monitoring Anpassungen des                          zes
   Mahdregimes.

                                                                                                            Der Wunsiedler Dezember 2019           9
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Amtliche Mitteilungen

       Amtliche Mitteilung
     Ansaat und Pflege Grünland erfolgt wie unter Acker beschrieben.        staltung insbesondere nach Größe und Anordnung, Werkstoff,
     Sortenliste Obstbäume                                                  Farbgebung und Wirkung den zugehörigen baulichen Anlagen
     Bei der Auswahl sollen alte und robuste, wenig krankheitsanfälli-      unterordnen. Werbeanlagen in grellen Farben und bewegliche
     ge Sorten bevorzugt werden.                                            Lichtreklame (blinken, laufende Schrift etc.) sind unzulässig. Es
                                                                            wird festgesetzt, dass eine Überschreitung der maximal zulässi-
     Äpfel:                                                                 gen Wandhöhe durch Werbeanlagen unzulässig ist. Werbeanla-
     Danziger Kantapfel, Gelber Richard, Grüner Fürstenapfel,               gen dürfen zum Landschaftsraum (Landschaftsschutzgebiet)
     Kanadarenette, Reders Goldrenette, Roter Hauptmann, Roter              nicht sichtbar angeordnet werden.
     Herbstkalvill, Roter Stettiner, Rote Walze, Schöner aus Milten-
     berg, Westfälischer Gülderling, Winterzitronenapfel, Wöbers
     Rambur                                                              Teil D - Textliche Hinweise

     Birnen:                                                             Bodendenkmäler
     Colomas Herbstbutterbirne, Frühe aus Trevoux, Großer Katzen-        Archäologische Funde wie z. B. Münzen, Keramikscherben, Stein-
     kopf, Hofratsbirne, Latschenbirne, Punktierter Sommerdorn,          artefakte oder Knochen bzw. archäologische Funde wie z. B. Mau-
     Rote Bergamotte, Sommereierbirne, Staffelsteiner Beckenbirne,       ern, Erdfärbungen oder Gräber die bei Erdarbeiten zutage kommen
     Ulmer Butterbirne, Weilersche Mostbirne                             unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG und
                                                                         sind deshalb unverzüglich entweder der Unteren Denkmalschutz-
     Zwetschgen:                                                         behörde des Landratsamtes Wunsiedel oder dem Bayerischen Lan-
     Hauszwetschke, Große Grüne Reneklode                                desamt für Denkmalpflege, Außenstelle Bamberg bekannt zu ma-
                                                                         chen.
13. Erschütterungsabstand, Schutzabstand Sprengmittellager
                                                                    Stromversorgung
13.1 In den Teilgebieten I und III sind wegen der auftretenden kurz-Es wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versor-
   fristigen Erschütterungen aus dem Steinbruchbetrieb (bei Spren-  gungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Be-
   gungen) nur solche baulichen Anlagen und insbesondere Ge-        triebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden.
   bäude zulässig, bei denen der frequenzabhängige Fundament-       Bäume und tiefwurzelende Sträucher dürfen aus Gründen des
   anhaltswert gemäß DIN 4150-3 von 20 mm/s eingehalten wird.       Baumschutzes (DIN 18920) nur in einem Mindestabstand von 2,5 m
   Andere bauliche Anlagen mit höherer Erschütterungsempfind-       rechts und links neben der Leitung gepflanzt werden. Wird dieser Ab-
   lichkeit können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch      stand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit dem Netzbetrei-
   besondere konstruktive Maßnahmen (z. B. Art der Gründung)        ber geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
   Schäden an ihnen, durch genannte Erschütterungen ausge-          Zu Beachten sind die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte
   schlossen werden.                                                und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“,
                                                                    herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Ver-
13.2 Innerhalb des festgesetzten Schutzabstandes von 170 m um kehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125. Der Schutzzonen-
    das Sprengmittellager sind keine Gebäude zulässig, sowie keine bereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links
    Anlagen, die dauernden Aufenthalt von Personen dienen oder er- zur Trassenachse.
    fordern.
                                                                    Telekommunikationsanlagen
14. Versorgungseinrichtungen                                        Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über
    Im Umfeld der Parkplatzanlage (LKW-Stellplätze) ist eine kleine Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der
    WC-Anlage zulässig.                                             Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe
                                                                    2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
                                                                         Umgang mit Regenwasser / Versickerung
Örtliche Bauvorschriften gemäß Bayerischer Bauordnung                    Für die Konzeption bzw. den erforderlichen Flächenbedarf einer de-
(BayBO) (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 1 und 2 BayBO)             zentralen Niederschlagswasserbeseitigung sind die Grundsätze des
                                                                         DWA-Merkblattes M 153 („Handlungsempfehlungen für den Um-
1. Dächer                                                                gang mit Regenwasser“) zu beachten, eine abschließende Würdi-
   Als Dachformen sind Flachdach (FD), Pultdach (PD) bis max. 25°        gung und Bewertung der qualitativen und quantitativen Gewässer-
   und Satteldach bis max. 30° zulässig. Gründächer sind er-             belastung obliegt jedoch dem durchzuführenden wasserrechtlichen
   wünscht, Sonnenkollektoren und Solarzellen sind zulässig.             Verfahren.
                                                                         Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von
2. Einfriedungen                                                         gesammeltem Niederschlagswasser (NW FreiV) und die technischen
   Einfriedungen sind ausschließlich in Form von Metallgitterzäunen      Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlags-
   zulässig. Diese dürfen eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten.       wasser in das Grundwasser (TRENGW) müssen beachtet werden.
   Sie sind grundsätzlich dem Geländeverlauf anzupassen. Um die          Wird die Erlaubnisfreiheit überschritten ist ein Antrag auf Wasser-
   Durchlässigkeit für Igel und andere Kleintiere zu erhalten ist ein    rechtliche Erlaubnis zum Versickern von gesammeltem Nieder-
   Mindestabstand von 15 cm zum Boden einzuhalten. Entlang der           schlagswasser nach den Vorgaben der Verordnung über Pläne und
   öffentlichen Erschließungsstraße ist ein Abstand von mind. 3,0 m      Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) zu beantragen. Ist
   einzuhalten. Geschlossene Mauern sind nicht zulässig.                 während der Baumaßnahme eine Bauwasserhaltung erforderlich, so
                                                                         ist eine Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zu beantragen. Lagerungen
3. Werbeanlagen                                                          von wassergefährdenden Stoffen sind über das Formblatt „Anzeige
   Im gesamten Plangebiet müssen sich Werbeanlagen in ihrer Ge-          der Lagerung wassergefährdender Stoffe“ anzuzeigen.

10       Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen

       Amtliche Mitteilung
Wasserschutzgebiete, Grundwasser, Bodenschutz                                  Grenzabstand Pflanzen zu landwirtschaftlichen Grundstücken
Das Vorhaben liegt außerhalb festgesetzter Wasserschutz- und Heil-             Gemäß AGBGB Art. 48:
quellenschutzgebiete. Von dem Auf- und Einbringen von Materialien              Pflanzen bis 2m Höhe      Grenzabstand 2,00m
sollten Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1                Pflanzen über 2m Höhe     Grenzabstand 4,00m
und 2 des BBodSchG in einem besonderen Maße erfüllen, ausge-
schlossen werden. Dies gilt auch für Böden in geschützten Land-                Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsflächen
schaftsbestandteilen, die in der Planung zum Teil von der Auffüllung           Alle naturschutzfachlich erforderlichen Kompensationsflächen müs-
betroffen sind.                                                                sen gemäß Art. 9 BayNatSchG an das Bayerische Landesamt für
Sofern für die Geländeauffüllung auch die Verwendung von Fremd-                Umwelt (LfU) gemeldet und dauerhaft gesichert und unterhalten wer-
material vorgesehen sein sollte, ist vorab die Zulässigkeit der Ver-           den.
wertung im Hinblick auf die hydrogeologischen Standorteigenschaf-
ten (Grundwasserflurabstand, keine Karstgebiete ohne ausreichen-               Teil E - Verfahrensvermerke
de Deckschichten etc.) durch ein Fachbüro zu klären.                           a) Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27.06.2019 die Aufstellung
Zur Einhaltung der bodenschutzfachlichen und –rechtlichen Anfor-                  des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss
derungen ist der belebte Oberboden vor Beginn der Baumaßnahme                     wurde am 06.07.2019 ortsüblich bekanntgemacht.
abzuheben und in nutzbarem Zustand zu erhalten.                                b) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Organisation des Baubetriebs erfolgt so, dass unvermeidliche                  mit öffentlicher Darlegung und Anhörung in der Fassung vom
Bodenbelastungen auf das engere Baufeld beschränkt bleiben und                    22.03.2019 hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis 13.06.2019 statt-
verdichtungsempfindliche Böden nicht beeinträchtigt werden.                       gefunden.
Abgeschobener und zwischengelagerter Oberboden soll vorrangig                  c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
auf dem Grundstück wieder verwendet werden.                                       fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom
Im Bauantrag ist ein Bemessungswasserstand anzugeben. Es wird                     22.03.2019 hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis 13.06.2019 statt-
darauf hingewiesen, dass grundsätzlich aus wasserwirtschaftlicher                 gefunden.
Sicht Grundwasser nicht dauerhaft abgeleitet werden darf. Boden-               d) Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom
aushub ist ortsnah zu verwerten. Die Beachtung der bodenschutz-                   17.06.2019 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
rechtlichen Vorgaben mit Einsatz einer Bodenschutzfachlichen Um-                  Abs 2 BauGB in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019 betei-
weltbaubegleitung wird aufgrund der geplanten großflächigen Ge-                   ligt.
ländemodellierung ebenfalls als sinnvoll erachtet. Die DIN 19731 ist           e) Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom
zu beachten. Aufgrund der großen entstehenden Böschungen                          17.06.2019 wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
ist der Standsicherheitsnachweise des Böschungsbauwerks zu ge-                    in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019 öffentlich ausgelegt.
währleisten.                                                                   f) Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom …………
                                                                                  wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
Hinweise zu Altlasten: Soweit im Zusammenhang mit Baumaß-                         vom ……………… bis ………………erneut öffentlich ausgelegt.
nahmen organoleptische Auffälligkeiten des Boden festgestellt wer-             g) Die Stadt Wunsiedel hat mit Beschluss des Stadtrates vom
den, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeu-                17.10.2019 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in
ten, ist unverzüglich das Landratsamt Wunsiedel zu benachrichtigen                der Fassung vom 02.10.2019 als Satzung beschlossen.
(Mitteilungspflicht gem. Art 1 BBodSchG).
Auf Verlangen des Landratsamtes müssen insbesondere die ord- Stadt Wunsiedel, den 04.11.2019
nungsgemäße Entsorgung von überschüssigem Material und die gez.
Schadlosigkeit verwendeten Auffüllmaterials nachgewiesen werden. ....................................................................
                                                                      (1. Bürgermeister), Karl-Willi Beck
Verhalten bei Sprengungen: Bei allen Sprengungen im Steinbruch,
bei denen die Sprengrichtung nach Osten zeigt, müssen alle Perso- i) Das Landratsamt hat den Bebauungsplan mit Bescheid vom
nen, die sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes innerhalb           ……………….. Nr. ……………… gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ge-
des 300m Sprengbereichs aufhalten in sichere Deckung gehen oder             nehmigt.
diesen verlassen. Alle Grundeigentümer und Anlagenbetreiber sind
für die Einhaltung der erforderlichen Schutzvorkehrungen für den Fall Stadt Wunsiedel, den ………………………
von Sprengungen verantwortlich.                                       ....................................................................
                                                                      (1. Bürgermeister)
Baugründung: Es wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Flur-
bezeichnung „Arzberg“ in früherer Zeit umfangreiche Abbautätigkei- j) Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes wurde am
ten auf Eisenerz umgegangen sind. Die Einholung eines bergscha-             …………….…. gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB / Der Sat-
denskundlichen Gutachtens durch einen anerkannten Sachverstän-              zungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 02.11.2019
digen bzw. eine Baugrunduntersuchung zur Sicherstellung einer fun-          gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekanntge-
dierten Baugründung wird dringend empfohlen.                                macht.

Grenzabstände: Auf die gesetzlichen Grenzabstände von Pflanzen Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
zu benachbarten Grundstücken ist zu achten.
                                                               Stadt Wunsiedel, den 04.11.2019
Grenzabstand Pflanzen zu Nachbargrundstücken                   gez.
Gemäß AGBGB Art. 47:                                           ....................................................................
Pflanzen bis 2m Höhe      Grenzabstand 0,50m                   (1. Bürgermeister), Karl-Willi Beck
Pflanzen über 2m Höhe     Grenzabstand 2,00m

                                                                                                                Der Wunsiedler Dezember 2019    11
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      Aus dem Stadtrat                                                      Aus dem Stadtrat
86. Stadtratssitzung vom 21.11.2019                                   der Ehrungssatzung vom 24.09.2019. Diese sind als äußeres Zei-
                                                                      chen wie folgt anzufertigen:
Im öffentlichen Teil der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Be-
schlüsse gefasst:                                                                         § 1 Ehrungsausgestaltung

Haushalt 2019; Aufnahme von Kommunalkrediten auf                    1. zu § 1 (Ehrenbürgerrecht)
Grund der Einzelkreditgenehmigungen 2019                            Der/Die Ehrenbürger/in erhält einen Ehrenbürgerbrief (DIN A 3) mit
Der Stadtrat beschließt, gemäß der Einzelkreditgenehmigungen zur folgendem Inhalt:
Finanzierung der Maßnahmen aus dem Haushalt 2019, Kredite bis
zur Höhe von 1.278.944 € aufzunehmen.                                                          (Stadtwappen)
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese bei den in Wunsiedel ansässi-                       EHRENBÜRGERBRIEF
gen Instituten bzw. ihren Partnern und auch mindestens bei einem Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
nicht ortsansässigen Institut aufzunehmen oder günstige Pro- (Datum…)
grammkredite in Anspruch zu nehmen.                                                           Herrn / Frau ……
                                                                    in Anerkennung seiner/ihrer hervorragenden Verdienste um die Stadt
Über die erfolgte Aufnahme ist wieder zu berichten.                 Wunsiedel das
                                                                                      EHRENBÜRGERRECHT
Abstimmungsergebnis: 14:0
                                                                    Mit dieser Ernennung zum Ehrenbürger dankt die Stadt Wunsiedel
Feuerwehren in Wunsiedel; Ersatzbeschaffung der                     einem Mann/einer Frau, der/die sich (Begründung …). Seine/Ihre
Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel                  wertvolle Arbeit hat den Namen unserer Stadt weit über die engeren
Der Stadtrat beschließt, die Ausschreibung der neuen Drehleiter für Grenzen unserer Heimat hinausgetragen.
die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel im Rahmen der interkommuna-
len Zusammenarbeit an die Stadt Marktredwitz zu übertragen.                                   Wunsiedel, ……..
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig den Zuwendungsantrag                             Stadt Wunsiedel            Stadtsiegel
zu stellen.                                                                                 Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 14:0                                             2. zu § 2 (Ehrenring)
                                                                      Der Ehrenring wird in Silber Ag 999 verliehen.
Feuerwehren in Wunsiedel; Anschaffung eines Ver-
sorgungs-LKW für die Freiwillige Feuerwehr Wunsiedel Der/Die Ehrenringträger/in erhält eine
Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Ge- Verleihungsurkunde.
nehmigung, die Anschaffung eines Versorgungs-LKW für die Frei-
willige Feuerwehr Wunsiedel.                                                      (Stadtwappen)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag zu stellen             VERLEIHUNGSURKUNDE
und sobald wie möglich die Ausschreibung durchzuführen.
Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.          Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des
                                                                     Stadtratsbeschlusses vom (Datum…)
Abstimmungsergebnis: 16:0                                                                     Herrn / Frau ……
                                                                     in Anerkennung seiner/ihrer hervorragenden Verdienste um die Stadt
Städtebauförderung;                                                  Wunsiedel den
Beschluss der Bedarfsanmeldungssummen 2020 ff.                                                EHRENRING
Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Bedarfs-
mitteilung 2020 für Mittel aus der Städtebauförderung mit einer Sum- Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem
me von 979.000 € (förderfähige Kosten).                              Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) langjäh-
                                                                     rige hohe Verdienste um die positive Entwicklung und das Ansehen
Abstimmungsergebnis: 16:0                                            der Stadt Wunsiedel erworben hat.

Aktion der Telekom „Wir jagen Funklöcher“;                                                     Wunsiedel, ……..
Bewerbungsbeschluss der Stadt Wunsiedel                                                        Stadt Wunsiedel           Stadtsiegel
Die Stadt Wunsiedel wird sich in dem Wettbewerb „Wir jagen Funk-                              Erster Bürgermeister
löcher“ der Deutschen Telekom um einen Standort bewerben.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere dazu zu veranlassen. 3. zu § 3 (Ehrenmedaille)
                                                                   Die Ehrenmedaille in Gold wird in Ausführung massives Silber Ag999,
Abstimmungsergebnis: 16:0                                          45mm, 45g, PP mit einer Vergoldung verliehen.
                                                                   Mit der Ehrenmedaille wird eine Anstecknadel verliehen.
Städtische Ehrensatzung; Erlass einer Vollzugsrichtli-
nie für die städtische Ehrungssatzung vom 24.09.2019 Der/Die Ehrenmedaillenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde.
Der Stadtrat beschließt folgende Vollzugsrichtlinie:
                                                                                          (Stadtwappen)
Vollzugsrichtlinie für die Satzung über die Verleihung des Eh-                    VERLEIHUNGSURKUNDE
renbürgerrechts und anderer Ehrungen und Auszeichnungen
durch die Stadt Wunsiedel (Ehrensatzung vom 24.09.2019)        Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
Die Stadt Wunsiedel vergibt Ehrungen und Auszeichnungen gemäß (Datum…)

14      Der Wunsiedler Dezember 2019
Amtliche Mitteilungen
      Aus dem Stadtrat                                                      Aus dem Stadtrat
                        Herrn / Frau ……
in Würdigung seiner/ihrer herausragenden Verdienste im Bereich Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
der…                                                             (Datum…)
um die Stadt Wunsiedel die                                                                   Herrn / Frau
                                                                 in Würdigung seiner/ihrer (verantwortungsvollen / herausgehobenen
                    EHRENMEDAILLE                                ehrenamtlichen Tätigkeit in dem/der Verein/Verband/Organisation
                                                                 als………..)
Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem
Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) verdient                                 diese
gemacht hat.                                                                           DANKURKUNDE

                        Wunsiedel, ……..                               Wunsiedel, …….
                        Stadt Wunsiedel               Stadtsiegel     Stadt Wunsiedel Stadtsiegel
                       Erster Bürgermeister                           Erster Bürgermeister

4. zu § 4 (Verdienstmedaille)                                       7. zu § 7 (Kulturplakette)
Die Verdienstmedaille in Silber wird in Ausführung massives Silber Die Plakette ist entsprechend der jeweilig erbrachten Leistung in drei
Ag999, 45mm, 45g, PP verliehen.                                     Stufen bronze-, silber- oder goldfarben. Die Plakette wird mit der
Mit der Verdienstmedaille wird eine Anstecknadel verliehen.         Jahreszahl versehen.
                                                                    Die Plakette ist auf der Vorderseite mit dem Eindruck
Der/Die Verdienstmedaillenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde. „Stadt Wunsiedel – für hervorragende musikalische Leistungen -“ und
                                                                    auf der Rückseite mit dem Namen und dem Erfolg der Person, Grup-
                            (Stadtwappen)                           pe bzw. der Institution zu versehen.
                     VERLEIHUNGSURKUNDE
                                                                    Die/Der Kulturplakettenträger/in erhält eine Verleihungsurkunde.
Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
(Datum…)                                                                                          (Stadtwappen)
                          Herrn / Frau ……                                                 VERLEIHUNGSURKUNDE
in Würdigung seiner/ihrer besonderen Verdienste im Bereich der …
um die Stadt Wunsiedel die                                          Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
                                                                    (Datum…)
                   VERDIENSTMEDAILLE                                                      Herrn / Frau / Organisation
                                                                    in Würdigung seiner/ihrer hervorragenden musikalischen Leis-
Mit dieser Auszeichnung dankt die Stadt Wunsiedel einem tung(en)
Mann/einer Frau, der/die sich (durch/als … Begründung…) verdient                              (Nennung des Erfolgs)
gemacht hat.                                                                                            die
                                                                                          KULTURPLAKETTE
                           Wunsiedel, ……..                                               in (Bronze, Silber oder Gold)
                          Stadt Wunsiedel               Stadtsiegel
                         Erster Bürgermeister                                                   Wunsiedel, ……..
                                                                                                Stadt Wunsiedel              Stadtsiegel
5. zu § 5 (Ehrenbrief)                                                                         Erster Bürgermeister
Der Ehrenbrief hat folgenden Wortlaut:
                                                                    8. zu § 8 (Kinder- und Jugendpreis)
                            (Stadtwappen)                           Es können ein 1., 2. und 3. Preis sowie ein Sonderpreis verliehen wer-
                            EHRENBRIEF                              den. Der 1. Platz ist mit 100 €, der 2. Platz mit 75 € und der 3. Platz
                                                                    mit 50 € dotiert. Der Sonderpreis kann bis 50 € honoriert werden.
Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Der/Die Kinder- und Jugendpreisempfänger/in erhält eine Verlei-
(Datum…)                                                            hungsurkunde.
                          Herrn / Frau ……
in Würdigung seiner/ihrer Verdienste                                                              (Stadtwappen)
(im Bereich Kultur, Soziales, Umwelt, Wissenschaft usw.)                                  VERLEIHUNGSURKUNDE

                           diesen                                     Die Stadt Wunsiedel verleiht aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom
                        EHRENBRIEF                                    (Datum…)
                                                                                          Herrn / Frau / Organisation
                        Wunsiedel, ……..                               in Würdigung seiner/ihrer hervorragenden Leistung auf dem Gebiet
                        Stadt Wunsiedel               Stadtsiegel     der
                       Erster Bürgermeister                             (bildenden Kunst / darstellenden Kunst / Literatur / Wissenschaft)
6. zu § 6 (Dankurkunde)                                                                                den
Die Dankurkunde hat folgenden Wortlaut:                                        K I N D E R- und J UG E N D P R E I S (Jahreszahl)

                          (Stadtwappen)                                                        Wunsiedel, ……..
                         DANKURKUNDE                                                           Stadt Wunsiedel               Stadtsiegel

                                                                                                    Der Wunsiedler Dezember 2019           15
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