Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
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Amtsblatt für das
Amt Biesenthal-Barnim
28. Jahrgang Biesenthal, 30. Oktober 2018 Nummer 10 | Woche 44
Ehrenamtstag
90 Jahre FFW Sydower Fließ 90 Jahre Löschgruppe Danewitz
AUS DEM INHALT
3. Ehrenamtstag Blinkschuh Erntefest in Breydin Tag der Offenen Ateliers
Amt Biesenthal-Barnim Neue Regelung Gelungenes Wochenende 2. Dezember –
ehrt verdienstvolle zur Entsorgung mit vielen Gästen Übersicht
Bürger/Innen von Elektroschrott und Helfern der Teilnehmer
Seite 16 Seite 17 Seite 24 Seite 36|2| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
INHALTSVERZEICHNIS
I. Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser-
Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim und Abwasserverbandes „Panke/Finow“
für das Haushaltsjahr 2019 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“
Erste Nachtragshaushaltssatzung über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der
der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018 Seite 4 Verbandsversammlung Nr. 02/18 am 26.11.2018 um
Zweite Nachtragshaushaltssatzung 17.00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei Berlin,
der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018 Seite 5 OT Lobetal, Alt-Lobetal 1 Seite 14
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur
zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke Seite 6
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum
Bebauungsplanes „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“
der Gemeinde Rüdnitz Seite 8 II. Nichtamtlicher Teil
Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Informationen aus der Amtsverwaltung Seite 15
Beschlüsse des Hauptausschusses der Nachrichten aus den Gemeinden Seite 22
Stadtverordnetenversammlung Biesenthal vom 04.10.2018 Seite 9 Aus den Vereinen Seite 30
Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24.09.2018 Seite 10 Veranstaltungen, Termine, Informationen Seite 34
Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27.09.2018 Seite 11 Kirchliche Nachrichten Seite 38
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20.09.2018 Seite 11 Notdienste Seite 38
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27.09.2018 Seite 12 Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen Seite 39
Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20.09.2018 Seite 12 Heimatgeschichtlicher Beitrag Seite 43
IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Herausgeber Amt Biesenthal-Barnim Die Inhalte des Amstblattes für das Amt Biesenthal-Barnim wurden mit
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I. AMTLICHER TEIL
Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird §4
nach Beschluss des Amtsausschuss vom 17.09.2018 folgende Haushalts- Die Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
satzung erlassen. – Allgemeine Amtsumlage 18,337 % der Umlagegrundlage
– Investive Amtsumlage 4,344 % der Umlagegrundlage
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird §5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
10.000 € festgesetzt.
ordentlichen Erträge auf 3.104.700 € 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der
ordentlichen Aufwendungen 3.848.200 € Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt
einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000 € festgesetzt.
außerordentliche Erträge auf 0€ 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-
außerordentliche Aufwendungen 0€ dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsaus-
schusses bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt.
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
ist, werden bei:
Einzahlungen auf 4.055.200 € a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 50.000 € und
Auszahlungen auf 4.633.200 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
gen oder Einzelauszahlungen auf 80.000 €
festgesetzt. festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Biesenthal, den 17.09.2018
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.069.200 € A. Nedlin
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.601.400 € Amtsdirektor
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 986.000 € Bekanntmachungsvermerk
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 986.000 € Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die Haus-
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ haltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019, die
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 45.800 € in der Sitzung des Amtsausschusses am 17.09.2018 beschlossen wurde, in
der Zeit von
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018
§2 im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
nahmen werden nicht festgesetzt.
Biesenthal, den 18.09.2018
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. A. Nedlin
Amtsdirektor|4| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder vom
19.07.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragsplan werden
§2 Bekanntmachungsvermerk
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
nahmen werden auf 800.000 € festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushalts-
§3 jahr 2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 19.07.2018
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in beschlossen wurde, in der Zeit von
künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018
§ 4 und § 5
bleiben unverändert im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
Biesenthal, den 20.07.2018 Biesenthal, den 18.09.2018
A. Nedlin gez. A. Nedlin
Amtsdirektor AmtsdirektorAMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |5|
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018
ufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Melchow vom 10.09.2018
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragsplan werden
§2 Bekanntmachungsvermerk
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
nahmen werden nicht festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 2.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr
§3 2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2018 beschlossen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in und mit Schreiben vom 26.09.2018 von der Kommunalaufsicht genehmigt
künftigen Jahren werden auf 400.000 € festgesetzt. wurde, in der Zeit von
§ 4 und § 5 Dienstag, den 06.11. bis Donnerstag, den 22.11.2018
bleiben unverändert
im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
Biesenthal, den 10.09.2018
Biesenthal, den 15.10.2018
gez. A. Nedlin gez. A. Nedlin
Amtsdirektor Amtsdirektor|6| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung
des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat am 24.09.2018 in öffent- 1) Schutzgut Boden
licher Sitzung die Fortführung zur zweiten Änderung des Teil-Flächennut- Beschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorkommenden Boden-
zungsplanes (Teil-FNP) auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013 arten
beschlossen und gleichzeitig den Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP,
bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Fassung Ok- 2) Schutzgut Wasser
tober 2017, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beschreibung und Bewertung der Grund- / Oberflächenwassersituation
(BauGB) öffentlich auszulegen.
3) Schutzgut Klima / Luft
Die Teil-FNP-Änderung umfasst zwei Teilflächen, die sich im Windeignungs- Bestandssituation und Klimaeinflüsse
gebiet WEG 37 Grüntal und WEG 46 Trampe auf dem Gemeindegebiet der
Gemeinde Breydin befinden. Ziel ist die Ausweisung von Sondergebieten mit 4) Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Zweckbestimmung Windenergieanlagen (SO1 WEA, westlich gelegen; SO2 Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildelemente
WEA, südöstlich gelegen).
5) Schutzgut Pflanzen und Tiere
Als fachliche Grundlage dient der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sach- Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Vegetation; Erfassung der
licher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“, der am Artengruppe Brut-, Zug-, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse;
11.04.2016 als Satzung beschlossen und am 27.07.2016 genehmigt wurde. Bestandsaufnahme Biotopeinheiten (z. B. Feld-, Gras- u. Staudenfluren,
Der Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP wird mit Planzeichnung, Be- Bäume, Wälder)
gründung (Umweltbericht), Stand Oktober 2017, in der Zeit vom
6) Schutzgebiete
12. November 2018 bis 14. Dezember 2018 Beschreibung vorkommender Schutzgebiete (Naturpark Barnim; Natura
2000-Gebiete)
in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee
5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht, 7) Schutzgut Mensch
öffentlich ausgelegt. Beschreibung und Bewertung des Siedlungsbereiches, der Werteele-
mente und der Vorbelastung
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift – in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal- 8) Kultur- und Sachgüter
Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bauordnung/Bauleitpla- Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Bodendenkmale)
nung, abgegeben werden.
9) Schutzbezogene Wirkungsprognose
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht ab- Zusammenfassung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennut- Schutzgütern
zungsplan unberücksichtigt bleiben können.
10) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle von erheblichen Beeinträchtigungen
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge-
macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Der Entwurf zur zweiten Teil-FNP-Änderung ist mit Begründung (Umweltbe-
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden richt) und Planzeichnung während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf
können. der Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesen
thal-barnim.de).
Weiter wird darauf verwiesen, dass eine Verbandsklage nach § 7 (2) Um-
welt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren im
Hinblick auf die Geltendmachung solcher Einwendungen ausgeschlossen
ist, soweit diese bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Biesenthal, den 02.10. 2018
(2) BauGB hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Aus dem Umweltbericht zum Entwurf der zweiten Teil-FNP-Änderung: gez. Nedlin
AmtsdirektorAMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |7| Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Teil-FNP-Änderung
|8| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
„Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Gemeinde Rüdnitz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat am 27.09.2018 in öffent- 3) Schutzgut Boden und Flächen
licher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Bodenarten
am Birkenweg“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Bauge- Auswirkungen der Planung und Kompensationserfordernis
setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. 4) Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser
Bestandssituation und Bewertung der Wassersituation
Der Geltungsbereich umfasst je eine Teilfläche der Flurstücke 217/2 und Auswirkungen der Planung
217/3, Flur 2, mit ca. 0,7 ha Größe. 5) Schutzgut Biotope
Kartierung der Biotoptypen, Baumbestand
Im Einzelnen gilt der Übersichtsplan zum Entwurf (unmaßstäblich). Auswirkungen der Planung
6) Schutzgut Fauna und Lebensräume
Planungsziel ist die Schaffung rechtsverbindlicher und planungsrechtlicher Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet befindli-
Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes sowie chen Vogelarten (Brutvögel), Reptilien, Kleinsäuger, Insekten
wohngebietstypischer Anlagen mit dem Ziel, das altersgerechte Wohnen artenschutzfachliche Beurteilung
(ohne Pflegeeinrichtung) zu fördern. 7) Schutzgut Klima / Lufthygiene
Bestandssituation und Klimaeinflüsse
Unter Berücksichtigung der Auswertung der Stellungnahmen aus der früh- Auswirkungen der Planung
zeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum 8) Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ erarbeitet. Bestandssituation und Vorbelastung (Schallemissionen)
Dieser wird mit Planzeichnung und Begründung, einschl. Umweltbericht Auswirkungen der Planung
(Stand September 2018) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Infor- 9) Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
mationen in der Zeit vom Zusammenfassung der Auswirkungen
10) Planungsalternativen, Kumulierung, schwere Unfälle
12. November 2018 bis 14. Dezember 2018 Auswirkungen auf Tier, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima,
Mensch
in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 11) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Aus-
5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht gleich nachteiliger Umweltauswirkungen
öffentlich ausgelegt. Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Aus-
Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder gleichs- und Ersatzmaßnahmen
mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Amtsverwaltung des
Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bau- II. Faunistische Erfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
ordnung/Bauleitplanung, abgegeben werden. zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Büro Th.
Grewe, Falkenberg, Stand September 2018
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abge- mit Aussagen zu Brutvögeln, Reptilien, Kleinsäugern, Schmetterlingen,
gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Heuschrecken, zur Bauzeitenregelung, zu Schutz- und Kompensations-
unberücksichtigt bleiben können. maßnahmen
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- III. Geotechnischer Bericht zum Baugebiet „Sechsrutenstücke“,
macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Gemeinde Rüdnitz), Büro N. Wenzel, Frankfurt /O., Stand Oktober
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden 2017 (Voruntersuchung)
können. mit Aussagen zu Baugrund, Versickerungsfähigkeit und Gründungsvor-
schlägen
Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informatio-
nen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören: IV. Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsruten-
stücke“, Gemeinde Rüdnitz, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG,
– artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan-Gebiet „Sechsru- Höchberg, Stand Oktober 2018
tenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand September 2018, Büro Grewe, mit Aussagen und Hinweisen zum Schallimmissionsschutz (Schienen-
Falkenberg und Straßenverkehr)
– geotechnischer Bericht zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Stand Ok-
tober 2017, Gemeinde Rüdnitz, Baugrundbüro Wenzel, Frankfurt /O. Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit Begründung (Umweltbericht) und
– Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsrutenstü- Planzeichnung sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen
cke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand Oktober 2018, Wölfel Engineering GmbH während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf der Homepage des Amtes
& Co.KG, Höchberg Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesenthal-barnim.de).
I. Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und der Aus-
wirkungen der Planung in der Begründung zum Entwurf (Um-
weltbericht): Biesenthal, den 02.10.2018
1) Naturräumliche Situation / Schutzgebiete
Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum (Naturpark
Barnim; Natur- und Landschaftsschutz-/FFH-Gebiete)
2) Schutzgut Orts- und Landschaftsbild Nedlin
Bestandssituation und Bewertung der städtebaulichen Situation Amtsdirektor
Auswirkungen der PlanungAMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |9|
— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Beschlüsse des Hauptausschusses der StVV Biesenthal vom 04. Oktober 2018
Beschluss-Nr. H 20/2018 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Biesenthal Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
und dem Verein Wuckizucki e.V. Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
Beschlusstext: in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
1. Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bie- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
senthal beschließt den eingesehen werden.
Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein Wuckizucki e. V. in Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
der vorliegenden Form. germeister möglich.
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Änderungen in dem Vertrag vorzu-
nehmen, wenn damit der Grundcharakter des Vertrages nicht verändert
wird. gez. Nedlin
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle Amtsdirektor
erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.
– Beschluss angenommen| 10 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24. September 2018
Beschluss-Nr. 27/2918 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT men der Gemeinde Breydin zu handeln.
Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsfläche – Beschluss angenommen
Windnutzung
– Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf, Beschluss-Nr. 30/2918
Stand 2016 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens „Ersatzneubau Gewer-
– Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens behalle mit angeschlossenem Ausstellungsteil“ Gemarkung: Tram-
Beschlusstext: pe, Flur 2, Flurstück 234, Dorfstraße 59
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: Beschlusstext:
1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
zum Vorentwurf, Stand April 2016, wird zur Kenntnis genommen. 1. Zu dem Bauantrag „Ersatzneubau Gewerbehalle mit angeschlosse-
2. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013, Beschluss-Nr. nem Ausstellungsteil“, Gemarkung Trampe, Flur 2, Flurstück 234, Dorf-
32/2013, zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde straße 59, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB er-
Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, wird der Fortführung des FNP-Ände- teilt.
rungsverfahrens zugestimmt. 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
3. Die Gemeinde Breydin ist im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung men der Gemeinde Breydin zu handeln.
des Teil-FNP, OT Tuchen-Klobbicke, von allen Kosten frei zu stellen. – Beschluss angenommen
4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
men der Gemeinde Breydin zu handeln. Beschluss-Nr. 31/2918
– Beschluss angenommen Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur
Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Schlossgeis-
Beschluss-Nr. 28/2918 ter“ zum 01. Juli 2019
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, Beschlusstext:
OT Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsflä- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
che Windnutzung 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Speise- und Partyservice A.
– Billigung der Entwurfsplanung Rogolin, 16230 Britz, Zum Hasenpfuhl, für die Versorgung mit Mittag-
– Offenlage und Beteiligung Behörden, Träger öffentlicher Belan- essen in der Kindertagesstätte „Schlossgeister“ zum 30. Juni 2019 zu
ge, Nachbargemeinden kündigen.
Beschlusstext: 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Schloss-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: geister“ mit Service zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben.
1. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, be- im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki-
stehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, wird ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
gebilligt. 4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags-
2. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde versorgung mit der Firma Platz, 16225 Eberswalde, Heegermühler Str.
Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, ist 64 zum 30.06.2019 zu kündigen.
gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
3. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen Gemeinde Breydin zu handeln.
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbarge- – Beschluss angenommen
meinden erfolgen.
4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Beschluss-Nr. 32/2918
men der Gemeinde Breydin zu handeln. Teilaufhebung des Beschlusses 08/2012 vom 16.04.2012 zur Vergabe
– Beschluss angenommen von Planungsleistungen für den Spielplatz im OT Klobbicke
Beschlusstext:
Beschluss-Nr. 29/2918 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
Dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, 1. den Beschluss Nr. 08/2012 vom 16.4.2012 teilweise – für die Vergabe
OT Tuchen-Klobbicke der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 – aufzuheben.
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen 2. die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI für den Mehrgenerationsspielplatz
Feststellungsbeschluss im OT Klobbicke neu auszuschreiben.
Aufhebung Beschluss-Nr. 16/2018 vom 28.05.2018 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt in die-
Beschlusstext: sem Sinne für die Gemeinde Breydin zu handeln.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: – Beschluss angenommen
1. Der Beschluss Nr. 16/2018 vom 28.05.2018 wird aufgehoben.
2. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
§ 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Stellungnahmen zur dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, gem. Abwägungsprotokoll, in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Stand April 2018 Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
3. Die Feststellung der dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes eingesehen werden.
der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, bestehend aus Planzeich- Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
nung, Begründung, einschl. Umweltbericht, Planstand April 2018 germeister möglich.
4. Die dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brey-
din, OT Tuchen-Klobbicke ist gem. § 6 BauGB zur Genehmigung bei der gez. Nedlin
höheren Verwaltungsbehörde, LK Barnim, einzureichen. AmtsdirektorAMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 11 |
Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27. September 2018
Beschluss-Nr. 21/2018 Beschlusstext:
Antrag auf Schließzeiten für die Kitas der Gemeinde Marienwerder Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt
für das Jahr 2019 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen-
Beschlusstext: straße 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mit-
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die tagessen in der Kindertagesstätte „Mäusestübchen“ und in der Grund-
beantragten Schließzeiten für die Kita „Mäusestübchen“ und für die schule Marienwerder und den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter
Kita „Spatzennest“ für das Jahr 2019. Sunshine Catering Service, 15366 Hoppegarten, Gewerbestr. 32 für die
Kita „Spatzennest“ fristgerecht zu kündigen mit der Option, die Versor-
Kita „Mäusestübchen“ gung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin zu
Mittwoch, 29.05.2019 Teamweiterbildung gewährleisten.
Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Mäuse-
Montag, 15.07.2019 – stübchen“ und für die Kita „Spatzennest“, und die Mittagsversorgung
Freitag, 02.08.2019 Sommerferien für die Grundschule Marienwerder zum Juli 2019 neu auszuschreiben.
Freitag, 27.09.2019 Teamweiterbildung 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
Freitag, 04.10.2019 Brückentag nach Tag der Dt. Einheit im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki-
Freitag, 01.11.2019 Brückentag nach Reformationstag ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
Montag, 23.12.2019 – 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
Dienstag, 31.12.2019 Weihnachtsferien Gemeinde Marienwerder zu handeln.
– Beschluss angenommen
Kita „Spatzennest“
Mittwoch, 29.05.2019 Teamweiterbildung Beschluss-Nr. 23/2018 NÖ
Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Rich-
Montag, 24.06.2019 – ter (Schöffen) für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Freitag, 12.07.2019 Sommerferien – Beschluss angenommen
Dienstag 24.12.2019 –
Dienstag, 31.12.2019 Weihnachtsferien
NÖ = nicht öffentlich
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren.
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
erforderlichen Schritte einzuleiten. Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
– Beschluss angenommen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Beschluss-Nr. 22/2018 Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Vesper Kita „Mäu- eingesehen werden.
sestübchen“ und Grundschule Marienwerder und Kündigung der Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
Mittagsversorgung inkl. Service Kita „Spatzennest“ und Ausschrei- germeister möglich.
bung zur Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte
„Mäusestübchen“ im OT Marienwerder, der Mittagsversorgung
der Grundschule Marienwerder und der Kita „Spatzennest“ im OT gez. Nedlin
Ruhlsdorf zum 01. Juli 2019 Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20. September 2018
Beschluss-Nr. 22/2018 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Zustimmung zur Ortsentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rüd- Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
nitz Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
Beschlusstext: in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz stimmt der Ortsentwick- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
lungskonzeption für die Gemeinde Rüdnitz in der beiliegenden Form zu. eingesehen werden.
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte germeister möglich.
zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
– Beschluss angenommen gez. Nedlin
Amtsdirektor| 12 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27. September 2018
Beschluss-Nr. 23/2018 ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
Bebauungsplan Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg, Gemeinde 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
Rüdnitz Gemeinde Rüdnitz zu handeln.
– Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf – Beschluss angenommen
– Billigung der Entwurfsplanung
– Förmliche Beteiligung – Öffentlichkeit, – Behörden, – sonstige Beschluss-Nr. 25/2018
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Neubau einer Kindertagesstätte in Rüdnitz
Beschlusstext: – Festlegung des Standorts und Ausschreibung von Planungsleis-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: tungen
1. Das Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Al- Beschlusstext:
tersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Stand Januar 2018, wird zur Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:
Kenntnis genommen. 1. Die Schaffung von 60 Kindertagesbetreuungsplätzen unter Berücksich-
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken- tigung der besonderen Anforderungen für den Übergang Krippe/Kinder-
weg“, Stand September 2018, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und garten und einer integrativen Betreuung.
B) sowie Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. 2. Die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kindertagesstätte verbleibt bei
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken- der Gemeinde.
weg“ ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffent- 3. Die Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme der zusätzlichen Betreu-
lich auszulegen. ungsplätze im künftigen Plangebiet „Sechsrutenstücke“ – räumlich
4. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen gelegen an der Planstraße A (Stand Vorentwurf Januar 2018) Ecke Bir-
der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher kenweg (vgl. Anlage/unmaßstäblich).
Belange zur Entwurfsplanung erfolgen. 4. die notwendigen Planungsleistungen insgesamt auszuschreiben unter
5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Berücksichtigung der stufenweisen Beauftragung, zunächst LP 1- 3
men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln. 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
– Beschluss angenommen men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte
zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
Beschluss-Nr. 24/2018 – Beschluss angenommen
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur namentliche Abstimmung
Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Traumhaus“
zum 01. Juli 2019
Beschlusstext: Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
str. 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mittages- in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
sen in der Kindertagesstätte „Traumhaus“ zum 31.12.2018 zu kündigen, Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
mit der Option, dass die Firma Sodexo die Versorgung der Kinder mit eingesehen werden.
Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin gewährleistet. Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Traum- germeister möglich.
haus“ zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben.
3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind gez. Nedlin
im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki- Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20. September 2018
Beschluss-Nr. 22/2018 Beschlusstext:
Vergabe von Planungsleistung – Tragwerksplanung Nutzungsände- 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die
rung des Dachgeschosses und Verbindungsneubau für die Hortein- beantragten Schließzeiten für die Horteinrichtung in der Gemeinde Sy-
richtung der Gemeinde Sydower Fließ dower Fließ für das Jahr 2019.
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt: Mittwoch, 02.01.2019 bis
1. Mit der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 der HOAI) für die Freitag, 04.01.2019 Jahreswechsel, nur Hort
Umbaumaßnahmen und den geplanten Neubau der Horteinrichtung im Montag, 15.04.2019 bis
Rahmen des Projektes „Schulcampus Grüntal – Nachhaltig in die Zu- Freitag, 26.04.2019 Oster/Frühjahrsferien, nur Hort
kunft“ wird das Ingenieurbüro Kandale GmbH, Kanalstraße 10 in 16348 Dienstag, 23.04.2019 bis
Marienwerder zu einer Honorarangebotssumme beauftragt. Freitag, 26.04.2019 Ostern, Wackelzahngruppe
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt,
Gemeinde Sydower Fließ zu handeln. Hort und Wackelzahngruppe
– Beschluss angenommen Montag, 03.06.2019 Teamweiterbildung, Hort und
Wackelzahngruppe
Beschluss-Nr. 23/2018 Donnerstag, 20.06.2019 bis
Antrag auf Schließzeiten für die Horteinrichtung der Gemeinde Sy- Freitag, 21.06.2019 Sommerferienbeginn, nur Hort
dower Fließ für das Jahr 2019 Montag, 15.07.2019 bis
Freitag, 02.08.2019 3 Wochen Sommerferien, Hort undAMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 13 |
Wackelzahngruppe haus“ zum 30.06.2019 zu kündigen. Der Vertrag mit dem Essenanbieter
Montag, 23.12.2019 bis Sunshine Catering Service,15366 Hoppegarten, Gewerbestr.32 für die
Dienstag, 31.12.2019 Jahreswechsel, Hort und Vorschulgruppe des Hortes in Grüntal ist zum 31. Dezember 2018 zu
Wackelzahngruppe kündigen mit der Option, dass die Firma Sunshine Catering Service die
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren. Versorgung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30.06.2019 weiterhin
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu gewährleistet.
handeln. 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Wichtel-
– Beschluss angenommen haus“ und für die Vorschulgruppe des Hortes Grüntal, und die Vesper-
versorgung für den Hort Grüntal ist zum 1. Juli 2019 neu auszuschrei-
Beschluss-Nr. 24/2018 ben.
Antrag auf Schließzeiten für die Kita „Wichtelhaus“ der Gemeinde 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
Sydower Fließ für das Jahr 2019 im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Kita-
Beschlusstext: und Hortleitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die 4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags-
beantragten Schließzeiten 2019 für die Kita „Wichtelhaus“ in der Ge- versorgung mit der Firma Platz 16225 Eberswalde, Heegermühler Str. 64
meinde Sydower Fließ. zum 30.06.2019 zu kündigen.
Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
Montag, 15.07.2019 bis Gemeinde Sydower Fließ zu handeln.
Freitag, 02.08.2019 3 Wochen Sommerferien – Beschluss angenommen
Freitag, 04.10.2019 Brückentag nach Tag der Dt. Einheit
Freitag, 01.11.2019 Brückentag nach Reformationstag Beschluss-Nr. 26/2018 NÖ
Donnerstag, 21.11.2019 bis Bewilligung einer Grunddienstbarkeit an einem Flurstück der Flur 3
Freitag, 22.11.2019 Teamfortbildung in der Gemarkung Grüntal
Montag, 23.12.2019 bis – Beschluss abgelehnt
Mittwoch, 01.01.2020 Jahreswechsel
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu NÖ = nicht öffentlich
handeln.
– Beschluss angenommen Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Beschluss-Nr. 25/2018 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Wichtel- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
haus“ und der Vorschulgruppe im Hort in Grüntal und Ausschreibung eingesehen werden.
der Vesperversorgung im Hort in Grüntal zum 01. Juli 2019 Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
Beschlusstext: germeister möglich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt
1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Hofmann Menü-Manufak-
tur GmbH, 97944 Boxberg-Schweigern, Adelbert-Hofmann-Str. 6, für gez. Nedlin
die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Wichtel- Amtsdirektor
— Ende der sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen und Mitteilungen —| 14 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM
Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“
Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt bekannt, dass die 10.1 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das
öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Wirtschaftsjahr 2017
Nr.: 02/18 des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ am 10.2 Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers
26.11.2018 um 17:00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei B
erlin 10.3 Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019
OT Lobetal, Alt-Lobetal 1 stattfindet. 10.4 Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags-, Kostenersatz- und Ge-
bührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwas-
Tagesordnung serverbandes „Panke/Finow“
10.5 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebüh-
Öffentlicher Teil ren und Kostenersatz in der Wasserversorgung
1. Eröffnung der Sitzung 10.6 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ver- Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
bandsmitglieder
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Nichtöffentlicher Teil
4. Feststellung der Tagesordnung 11. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer unvermessenen
5. Beschlussfassung über Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, Flurstück
6. Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung 179
(13.06.2018) 12. Beratung und Beschlussfassung zur Entbehrlichkeit und zur Vorberei-
7. Bericht des Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über tung des Verkaufs des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43,
wichtige Angelegenheiten des Verbandes mit anschließender Dis- Flurstück 37
kussion 13. Schließung der Sitzung
8. Bürgerfragestunde
9. Anfragen der Verbandsmitglieder
10. Behandlung der Tagesordnungspunkte gez. Siebenmorgen
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Ende der Öffentlichen Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“
— ENDE DES AMTLICHEN TEILS —AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 15 |
II. NICHTAMTLICHER TEIL
INFORMATIONEN AUS DER AMTSVERWALTUNG
Amtsblatt für das NACHRUF
Amt Biesenthal-Barnim DIGITAL
Am 28. September 2018 verstarb der Kamerad
Das Amtsblatt können Sie sich auch auf unserer Homepage www.
amt-biesenthal-barnim.de ansehen. Dieses finden Sie unter der Rub-
rik „Öffentlichkeitsarbeit“ in der Aufstellung auf der linken Seite. Peter Burmeister
Hauptlöschmeister
im Alter von 92 Jahren.
Tief bewegt nehmen wir Abschied von einem Kameraden, der
über viele Jahre mit seinem Engagement für die Belange der
Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim eingetreten ist.
Auf diesem Wege möchten wir ihm Dank und Anerkennung
aussprechen, für seine aufopferungsvollen Dienste zum Wohle
unserer Feuerwehr, sowie der damit verbundenen Aufgaben.
Unser Mitgefühl gilt der Familie des Verstorbenen in der
schweren Stunde des Abschiedes.
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des
Amtes Biesenthal-Barnim, der Amtsausschuss,
die ehrenamtlichen Bürgermeister,
der Amtsdirektor sowie die Amtsverwaltung
SITZUNGSTERMINE
Do 08.11. 19 Uhr GV-Sitzung Rüdnitz BGstätte Rüdnitz Annahme von Beiträgen für das Amtsblatt Biesenthal-Barnim:
19 Uhr GV-Sitzung Sydower Fließ Grüntal Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal
Mo 12.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Breydin Trampe bei Frau Dieck, Zimmer 304
Di 13.11. 19 Uhr HA-Sitzung Marienwerder GZ MW Tel: (03337) 45 99 23 oder 45 99 0, Fax: (03337) 45 99 40
Mi 14.11. 19 Uhr HHSozialausschuss Biesenthal Rathaus Biesenthal E-Mail: buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de
Mo 19.11. 19 Uhr GV-Sitzung Breydin Trampe Annahmezeiten:
19 Uhr GV-Sitzung Melchow TBZ Melchow Mo, Do 9 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr | Di 9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr
Di 20.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Rüdnitz BGst Rüdnitz
Mi 21.11. 19 Uhr Bauausschuss Biesenthal Mensa Grundschule Annahme von Anzeigen:
Do 22.11. 19 Uhr Hauptausschuss Biesenthal Rathaus Biesenthal Wolfgang Beck, Tel. (03337) 45 10 20, Fax (03337) 45 09 19
19 Uhr HA-Sitzung Sydower Fließ Tempelfelde E-Mail: amtsblatt@gmx.net
Mo 26.11. 19 Uhr A 1 Sitzung Rathaus Biesenthal
Do 29.11. 19 Uhr GV-Sitzung Marienwerder Sophienstädt Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Alle Sitzungen beginnen um 19.00 Uhr. Änderungen sind möglich und des Amtsblattes Biesenthal-Barnim:
können bei Frau Haase – Sitzungsdienst – Tel 03337 / 459925 erfragt wer- 13.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 04.12.2018 Ausgabe 12/2018
den. Im Auftrag, Haase, Sitzungsdienst Erscheinungsdatum:
27.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 18.12.2018 Ausgabe 12/2018
SPRECHSTUNDE DER SCHIEDSSTELLE
Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Biesenthal-Bar-
nim findet am Dienstag, den 27. November in der Zeit von 17 bis 18 Uhr
im Amtsgebäude in der Plottkeallee 5, Raum 208 statt.
Allen Jubilaren und
Geburtstagskindern
des Monats November
übermitteln wir
die herzlichsten
Glückwünsche!
Ihre Amtsverwaltung| 16 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 3. Ehrenamtstag des Amtes Biesenthal-Barnim – Dank an verdienstvolle Bürger/Innen bei Feierstunde in Trampe Im Rahmen der Veranstaltung „Grünes Wochenende im Bar- nim“ fand am 14. September im herbstlich geschmückten Fest- zelt in Trampe der 3. Ehrenamts- tag des Amtes Biesenthal-Bar- nim statt. Als Zeichen der Wertschätzung wurden Bürgerinnen und Bür- ger aus unseren amtsangehöri- gen Gemeinden und der Stadt Biesenthal, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig sind, sich in Vereinen organisieren und sich somit für das Gemeinwohl ein- setzen, zur Feierstunde eingela- den. Der Landrat, der Amtsdirektor Gemeindechronistin in Breydin Frau Daniela Röhle, als Mitglied sorgten Kathi Schlack und Jörg und die Bürgermeister sprachen und Verfasserin des Buches „In der Gemeindevertretung Sydo- Sweikowski. Die Jugendkoordi- den Anwesenden ihren Dank der Heimat wohnt die Liebe“ zur wer Fließ, setzt sich für die Be- natorin des Amtes Biesen thal- aus, für alle Zeit und Mühen, die Historie der Gemeinde Breydin. lange der Kinder und Jugendli- Barnim Renate Schwieger führ- sie in den vergangenen Jahren Herr Michael Klein, als Mitglied chen in der Gemeinde Sydower te in ihrer charmanten Art aufgewendet haben, um für uns der Gemeindevertretung Brey- Fließ ein und beteiligt sich aktiv durch das Programm. alle etwas Gutes zu tun. Denn, din und besonders engagiert in am gesellschaftlichen Leben. Im Festzelt konnte erstmalig die ehrenamtliches Engagement ist Kita- und Seniorenbelangen. Frau Saskia Schreiber, als enga- Ausstellung zum Kinderkalen- noch lange nicht selbstver- Frau Dora Duhn, als engagierte gierte Jugendwartin der Feuer- der 2019 des Amtes Biesenthal- ständlich! Folgende verdienst- Melchower Bürgerin und Mitin- wehr Grüntal. Barnim zum Thema „Mein Wun- volle Bürgerinnen und Bürger itiatorin der Bürgerinitiative Herr Burkhard Stegemann er- der – wunderbare Natur“ wurden mit der Ehrennadel des Melchow zur Altanschließerpro- hielt eine Ehrung für sein lang- besichtigt werden. 399 Bilder Amtes Biesenthal-Barnim ge- blematik. jähriges Engagement in und für wurden von Kindern aus den ehrt: Herr Siegfried Buschmann, als die Gemeinde Marienwerder. Einrichtungen im Amt Biesen Herr Martin Wunderlich, als langjähriges Mitglied der Frei- Ein weiteres Highlight der Ver- thal-Barnim für den Kalender langjähriges Mitglied der Stadt- willigen Feuerwehr Melchow anstaltung war die Vorstellung gemalt. Die schönsten 112 Bil- verordnetenversammlung Bie- und Sicherheitsbeauftragter der des Buches „In der Heimat der wurden in der Ausstellung senthal und Vorsitzender der Feuerwehr. wohnt die Liebe“ durch die „Zei- präsentiert. Die Ausstellung Schützengilde Biesenthal 1588 Frau Angelika Hengst, als lang- tenspringer“ Fritzi, Sahra und kann nach dem Grünen Wo- e. V. jährige Jugendwartin der Frei- Moritz aus der Gemeinde Brey- chenende weiterhin im Kulti Frau Elke Eckert, Herr Heribert willigen Feuerwehr Rüdnitz. din. Die Jugendlichen haben bei Biesenthal besichtigt werden. Rustige und Herr Helge Schwarz, Herr Andreas Hoffmann, als der Erarbeitung dieser liebevoll Wir bedanken uns bei Peter und als Vorstandsmitglieder des Bie- Vorsitzender des Bürgervereins aufbereiteten Chronik der Ge- Maik Kaschta von der Firma senthaler Vereins Kultur im Rüdnitz e. V., der Verein bringt meinde Breydin mitgewirkt und Smile & Click Fotografie aus Bahnhof e. V., welcher maßgeb- sich aktiv in Gemeindeangele- die Gemeindechronistin unter- Ruhlsdorf für die fotografische lich das kulturelle Leben der genheiten ein und bereichert stützt. Begleitung der Festveranstal- Stadt Biesenthal mitgestaltet. somit das kulturelle Leben in der Für die musikalische Umrah- tung. Frau Karin Baron, als engagierte Gemeinde Rüdnitz. mung während der Feststunde
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 17 |
Hinweis zum Winterdienst und zur
Gehwegreinigung Stadt Biesenthal
Hiermit wird zum bevorstehen- überliegendem Grundstücksei-
den Jahreswechsel an die Sat- gentümer übertragen.
zung über die Reinigung der Öf- Mögliche Schadensersatzan-
fentlichen Straßen in der Stadt sprüche könnten somit bei ei-
Biesenthal (Straßenreinigungs- nem Schadensfall und entspre-
satzung) erinnert. chender Untätigkeit, gegen
Wir weisen alle Grundstücksei- diese Grundstückseigentümer
gentümer nochmals darauf hin, gerichtet werden. Auch Ord-
dass gemäß § 2 Abs. 5 der Stra- nungswidrigkeitenverfahren
ßenreinigungssatzung bei Stra- können durch die Ordnungsbe-
ßen mit einseitigem Gehweg, in hörde des Amtes Biesenthal-
Jahren mit ungerader Endziffer Barnim eingeleitet werden.
die dem Gehweg gegenüberlie- Die Straßenreinigungssatzung
genden Grundstückseigentü- der Stadt Biesenthal ist jederzeit
mer, zum Winterdienst und zur im Ratsinformationssystem des
Gehwegreinigung verpflichtet Amtes Biesenthal-Barnim, auf
sind. der Internetseite www.amt-
Somit wird die Verkehrssiche- biesenthal-barnim.de einsehbar.
rungspflicht satzungsgemäß
wieder ab dem 01.01.2019 um Braun
0:00 Uhr, dem Gehweg gegen- SB Friedhof/Ordnung
Blink-Schuh gehört
nun zum Elektroschrott
Mitte August 2018 ist der soge- und nicht mehr in den Altklei-
nannte offene Anwendungsbe- dercontainer, in den Sperrmüll
reich im Elektro- und Elektronik- oder Restabfall. Richtig ist dann
gerätegesetz (ElektroG) in Kraft die Entsorgung auf den Recyc
getreten. Damit fallen grund- ling- und Wertstoffhöfen der
sätzlich alle Produkte mit elek Barnimer Dienstleistungsgesell-
trischen und elektronischen schaft mbH in die dort bereit
Funktionen unter die Regelun- stehenden Container für Elek
gen des ElektroG. Nur ausdrück- troschrott.
lich im Gesetz genannte Aus- Ob ein Gegenstand als Ganzes
nahmen sind weiterhin nicht als Elektrogerät einzustufen ist,
betroffen. hängt häufig vom Einzelfall ab.
Als Elektroschrott ist daher ab Die Mitarbeiterinnen und Mit-
sofort Bekleidung mit elektri- arbeiter der Kundenbetreuung
schen Funktionen wie zum Bei- der BDG (Telefon 03334 52620
spiel Schuhe mit Blinkfunktion -26, -27, -28; E-Mail: kundenbe-
und Sportbekleidung mit integ- treuung@bdg-barnim.de) sowie
rierten Messmodulen zu entsor- die Kollegen vor Ort auf den
gen. Auch Möbel mit integrier- Recycling- und Wertstoffhöfen
ter elektrischer Funktion wie stehen hier gern beratend zur
zum Beispiel Fernsehsessel, Bet- Seite.
ten mit elektrischem Motor, Übrigens können Verbraucher
Schränke mit integrierter Be- an dem Symbol der durchgestri-
leuchtung fallen nun unter das chenen Mülltonne erkennen,
ElektroG. dass das Produkt als Elektro-
Allerdings ist immer vorher zu schrott zu entsorgen ist. Für die
prüfen, ob sich die elektrischen vorgenannten Möbel und Texti-
Bauteile leicht entfernen lassen. lien mit elektronischen Bautei-
Wenn der Ausbau mit verhält- len gilt diese Pflicht der Kenn-
nismäßig geringem Aufwand zeichnung durch den Hersteller
möglich ist, dann gehören nur allerdings erst seit dem 15. Au-
diese in die Elektroschrott- gust 2018.
sammlung.
In allen anderen Fällen gehören
die Gegenstände als Ganzes in Bodenschutzamt
die Elektroschrottsammlung Landkreis BarnimSie können auch lesen