Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
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Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 28. Jahrgang Biesenthal, 30. Oktober 2018 Nummer 10 | Woche 44 Ehrenamtstag 90 Jahre FFW Sydower Fließ 90 Jahre Löschgruppe Danewitz AUS DEM INHALT 3. Ehrenamtstag Blinkschuh Erntefest in Breydin Tag der Offenen Ateliers Amt Biesenthal-Barnim Neue Regelung Gelungenes Wochenende 2. Dezember – ehrt verdienstvolle zur Entsorgung mit vielen Gästen Übersicht Bürger/Innen von Elektroschrott und Helfern der Teilnehmer Seite 16 Seite 17 Seite 24 Seite 36
|2| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM INHALTSVERZEICHNIS I. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser- Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ für das Haushaltsjahr 2019 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Erste Nachtragshaushaltssatzung über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018 Seite 4 Verbandsversammlung Nr. 02/18 am 26.11.2018 um Zweite Nachtragshaushaltssatzung 17.00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei Berlin, der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018 Seite 5 OT Lobetal, Alt-Lobetal 1 Seite 14 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke Seite 6 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplanes „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ der Gemeinde Rüdnitz Seite 8 II. Nichtamtlicher Teil Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Informationen aus der Amtsverwaltung Seite 15 Beschlüsse des Hauptausschusses der Nachrichten aus den Gemeinden Seite 22 Stadtverordnetenversammlung Biesenthal vom 04.10.2018 Seite 9 Aus den Vereinen Seite 30 Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24.09.2018 Seite 10 Veranstaltungen, Termine, Informationen Seite 34 Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27.09.2018 Seite 11 Kirchliche Nachrichten Seite 38 Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20.09.2018 Seite 11 Notdienste Seite 38 Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27.09.2018 Seite 12 Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen Seite 39 Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20.09.2018 Seite 12 Heimatgeschichtlicher Beitrag Seite 43 IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Herausgeber Amt Biesenthal-Barnim Die Inhalte des Amstblattes für das Amt Biesenthal-Barnim wurden mit Der Amtsdirektor größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktuali- Berliner Str. 1 tät der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Keine 16359 Biesenthal Haftung wird übernommen für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen, Fotos etc. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Redaktion Amt Biesenthal-Barnim, Meinung der Autoren wieder und nicht unbedingt die des Herausgebers Der Amtsdirektor oder der Redaktion. Die Redaktion geht davon aus, dass zugesandte Fotos Berliner Straße 1 und Bilder frei von Rechten Dritter sind und keine Urheberrechte oder Per- 16359 Biesenthal sönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Die rechtliche Verantwortung hierfür Tel. (0 33 37) 45 99 23 liegt allein beim Autor. buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de Verlag, Anzeigen, Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Bezugsmöglichkeiten Druck Panoramastraße 1 Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf in ausreichender Auflage und wird 10178 Berlin kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt. Tel. (030) 28 09 93 45 Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht! Fax (030) 28 09 94 06, Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungs- E-Mail: redaktion@heimatblatt.de gebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim www.heimatblatt.de Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin möglich. Anzeigenannahme Wolfgang Beck Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung Tel. (0 33 37) 45 10 20, Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, oder im Gebäude Plottkeallee 5 E-Mail: amtsblatt@gmx.de erhältlich.
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |3| I. AMTLICHER TEIL Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird §4 nach Beschluss des Amtsausschuss vom 17.09.2018 folgende Haushalts- Die Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: satzung erlassen. – Allgemeine Amtsumlage 18,337 % der Umlagegrundlage – Investive Amtsumlage 4,344 % der Umlagegrundlage §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 € festgesetzt. ordentlichen Erträge auf 3.104.700 € 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der ordentlichen Aufwendungen 3.848.200 € Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000 € festgesetzt. außerordentliche Erträge auf 0€ 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen- außerordentliche Aufwendungen 0€ dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsaus- schusses bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt. 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei: Einzahlungen auf 4.055.200 € a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 50.000 € und Auszahlungen auf 4.633.200 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- gen oder Einzelauszahlungen auf 80.000 € festgesetzt. festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Biesenthal, den 17.09.2018 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.069.200 € A. Nedlin Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.601.400 € Amtsdirektor Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 986.000 € Bekanntmachungsvermerk Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 986.000 € Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die Haus- Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ haltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019, die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 45.800 € in der Sitzung des Amtsausschusses am 17.09.2018 beschlossen wurde, in der Zeit von Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€ Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018 §2 im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. nahmen werden nicht festgesetzt. Biesenthal, den 18.09.2018 §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. A. Nedlin Amtsdirektor
|4| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder vom 19.07.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragsplan werden §2 Bekanntmachungsvermerk Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung nahmen werden auf 800.000 € festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushalts- §3 jahr 2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 19.07.2018 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in beschlossen wurde, in der Zeit von künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018 § 4 und § 5 bleiben unverändert im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. Biesenthal, den 20.07.2018 Biesenthal, den 18.09.2018 A. Nedlin gez. A. Nedlin Amtsdirektor Amtsdirektor
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |5| 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018 ufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Melchow vom 10.09.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragsplan werden §2 Bekanntmachungsvermerk Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung nahmen werden nicht festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr §3 2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2018 beschlossen Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in und mit Schreiben vom 26.09.2018 von der Kommunalaufsicht genehmigt künftigen Jahren werden auf 400.000 € festgesetzt. wurde, in der Zeit von § 4 und § 5 Dienstag, den 06.11. bis Donnerstag, den 22.11.2018 bleiben unverändert im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. Biesenthal, den 10.09.2018 Biesenthal, den 15.10.2018 gez. A. Nedlin gez. A. Nedlin Amtsdirektor Amtsdirektor
|6| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat am 24.09.2018 in öffent- 1) Schutzgut Boden licher Sitzung die Fortführung zur zweiten Änderung des Teil-Flächennut- Beschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorkommenden Boden- zungsplanes (Teil-FNP) auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013 arten beschlossen und gleichzeitig den Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Fassung Ok- 2) Schutzgut Wasser tober 2017, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beschreibung und Bewertung der Grund- / Oberflächenwassersituation (BauGB) öffentlich auszulegen. 3) Schutzgut Klima / Luft Die Teil-FNP-Änderung umfasst zwei Teilflächen, die sich im Windeignungs- Bestandssituation und Klimaeinflüsse gebiet WEG 37 Grüntal und WEG 46 Trampe auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Breydin befinden. Ziel ist die Ausweisung von Sondergebieten mit 4) Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Zweckbestimmung Windenergieanlagen (SO1 WEA, westlich gelegen; SO2 Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildelemente WEA, südöstlich gelegen). 5) Schutzgut Pflanzen und Tiere Als fachliche Grundlage dient der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sach- Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Vegetation; Erfassung der licher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“, der am Artengruppe Brut-, Zug-, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse; 11.04.2016 als Satzung beschlossen und am 27.07.2016 genehmigt wurde. Bestandsaufnahme Biotopeinheiten (z. B. Feld-, Gras- u. Staudenfluren, Der Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP wird mit Planzeichnung, Be- Bäume, Wälder) gründung (Umweltbericht), Stand Oktober 2017, in der Zeit vom 6) Schutzgebiete 12. November 2018 bis 14. Dezember 2018 Beschreibung vorkommender Schutzgebiete (Naturpark Barnim; Natura 2000-Gebiete) in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht, 7) Schutzgut Mensch öffentlich ausgelegt. Beschreibung und Bewertung des Siedlungsbereiches, der Werteele- mente und der Vorbelastung Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal- 8) Kultur- und Sachgüter Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bauordnung/Bauleitpla- Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Bodendenkmale) nung, abgegeben werden. 9) Schutzbezogene Wirkungsprognose Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht ab- Zusammenfassung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennut- Schutzgütern zungsplan unberücksichtigt bleiben können. 10) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle von erheblichen Beeinträchtigungen nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Der Entwurf zur zweiten Teil-FNP-Änderung ist mit Begründung (Umweltbe- verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden richt) und Planzeichnung während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf können. der Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesen thal-barnim.de). Weiter wird darauf verwiesen, dass eine Verbandsklage nach § 7 (2) Um- welt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren im Hinblick auf die Geltendmachung solcher Einwendungen ausgeschlossen ist, soweit diese bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Biesenthal, den 02.10. 2018 (2) BauGB hätten geltend gemacht werden können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Aus dem Umweltbericht zum Entwurf der zweiten Teil-FNP-Änderung: gez. Nedlin Amtsdirektor
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |7| Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Teil-FNP-Änderung
|8| 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Gemeinde Rüdnitz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat am 27.09.2018 in öffent- 3) Schutzgut Boden und Flächen licher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Bodenarten am Birkenweg“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Bauge- Auswirkungen der Planung und Kompensationserfordernis setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. 4) Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser Bestandssituation und Bewertung der Wassersituation Der Geltungsbereich umfasst je eine Teilfläche der Flurstücke 217/2 und Auswirkungen der Planung 217/3, Flur 2, mit ca. 0,7 ha Größe. 5) Schutzgut Biotope Kartierung der Biotoptypen, Baumbestand Im Einzelnen gilt der Übersichtsplan zum Entwurf (unmaßstäblich). Auswirkungen der Planung 6) Schutzgut Fauna und Lebensräume Planungsziel ist die Schaffung rechtsverbindlicher und planungsrechtlicher Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet befindli- Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes sowie chen Vogelarten (Brutvögel), Reptilien, Kleinsäuger, Insekten wohngebietstypischer Anlagen mit dem Ziel, das altersgerechte Wohnen artenschutzfachliche Beurteilung (ohne Pflegeeinrichtung) zu fördern. 7) Schutzgut Klima / Lufthygiene Bestandssituation und Klimaeinflüsse Unter Berücksichtigung der Auswertung der Stellungnahmen aus der früh- Auswirkungen der Planung zeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum 8) Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ erarbeitet. Bestandssituation und Vorbelastung (Schallemissionen) Dieser wird mit Planzeichnung und Begründung, einschl. Umweltbericht Auswirkungen der Planung (Stand September 2018) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Infor- 9) Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mationen in der Zeit vom Zusammenfassung der Auswirkungen 10) Planungsalternativen, Kumulierung, schwere Unfälle 12. November 2018 bis 14. Dezember 2018 Auswirkungen auf Tier, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Mensch in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 11) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Aus- 5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht gleich nachteiliger Umweltauswirkungen öffentlich ausgelegt. Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Aus- Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder gleichs- und Ersatzmaßnahmen mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bau- II. Faunistische Erfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ordnung/Bauleitplanung, abgegeben werden. zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Büro Th. Grewe, Falkenberg, Stand September 2018 Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abge- mit Aussagen zu Brutvögeln, Reptilien, Kleinsäugern, Schmetterlingen, gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Heuschrecken, zur Bauzeitenregelung, zu Schutz- und Kompensations- unberücksichtigt bleiben können. maßnahmen Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- III. Geotechnischer Bericht zum Baugebiet „Sechsrutenstücke“, macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Gemeinde Rüdnitz), Büro N. Wenzel, Frankfurt /O., Stand Oktober verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden 2017 (Voruntersuchung) können. mit Aussagen zu Baugrund, Versickerungsfähigkeit und Gründungsvor- schlägen Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informatio- nen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören: IV. Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsruten- stücke“, Gemeinde Rüdnitz, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan-Gebiet „Sechsru- Höchberg, Stand Oktober 2018 tenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand September 2018, Büro Grewe, mit Aussagen und Hinweisen zum Schallimmissionsschutz (Schienen- Falkenberg und Straßenverkehr) – geotechnischer Bericht zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Stand Ok- tober 2017, Gemeinde Rüdnitz, Baugrundbüro Wenzel, Frankfurt /O. Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit Begründung (Umweltbericht) und – Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsrutenstü- Planzeichnung sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen cke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand Oktober 2018, Wölfel Engineering GmbH während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf der Homepage des Amtes & Co.KG, Höchberg Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesenthal-barnim.de). I. Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und der Aus- wirkungen der Planung in der Begründung zum Entwurf (Um- weltbericht): Biesenthal, den 02.10.2018 1) Naturräumliche Situation / Schutzgebiete Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum (Naturpark Barnim; Natur- und Landschaftsschutz-/FFH-Gebiete) 2) Schutzgut Orts- und Landschaftsbild Nedlin Bestandssituation und Bewertung der städtebaulichen Situation Amtsdirektor Auswirkungen der Planung
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 |9| — Ende der amtlichen Bekanntmachungen — Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Beschlüsse des Hauptausschusses der StVV Biesenthal vom 04. Oktober 2018 Beschluss-Nr. H 20/2018 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Biesenthal Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr und dem Verein Wuckizucki e.V. Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Beschlusstext: in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 1. Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bie- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) senthal beschließt den eingesehen werden. Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein Wuckizucki e. V. in Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- der vorliegenden Form. germeister möglich. 2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Änderungen in dem Vertrag vorzu- nehmen, wenn damit der Grundcharakter des Vertrages nicht verändert wird. gez. Nedlin 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle Amtsdirektor erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten. – Beschluss angenommen
| 10 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24. September 2018 Beschluss-Nr. 27/2918 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT men der Gemeinde Breydin zu handeln. Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsfläche – Beschluss angenommen Windnutzung – Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf, Beschluss-Nr. 30/2918 Stand 2016 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens „Ersatzneubau Gewer- – Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens behalle mit angeschlossenem Ausstellungsteil“ Gemarkung: Tram- Beschlusstext: pe, Flur 2, Flurstück 234, Dorfstraße 59 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: Beschlusstext: 1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: zum Vorentwurf, Stand April 2016, wird zur Kenntnis genommen. 1. Zu dem Bauantrag „Ersatzneubau Gewerbehalle mit angeschlosse- 2. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013, Beschluss-Nr. nem Ausstellungsteil“, Gemarkung Trampe, Flur 2, Flurstück 234, Dorf- 32/2013, zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde straße 59, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB er- Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, wird der Fortführung des FNP-Ände- teilt. rungsverfahrens zugestimmt. 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- 3. Die Gemeinde Breydin ist im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung men der Gemeinde Breydin zu handeln. des Teil-FNP, OT Tuchen-Klobbicke, von allen Kosten frei zu stellen. – Beschluss angenommen 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- men der Gemeinde Breydin zu handeln. Beschluss-Nr. 31/2918 – Beschluss angenommen Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Schlossgeis- Beschluss-Nr. 28/2918 ter“ zum 01. Juli 2019 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, Beschlusstext: OT Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsflä- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: che Windnutzung 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Speise- und Partyservice A. – Billigung der Entwurfsplanung Rogolin, 16230 Britz, Zum Hasenpfuhl, für die Versorgung mit Mittag- – Offenlage und Beteiligung Behörden, Träger öffentlicher Belan- essen in der Kindertagesstätte „Schlossgeister“ zum 30. Juni 2019 zu ge, Nachbargemeinden kündigen. Beschlusstext: 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Schloss- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: geister“ mit Service zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben. 1. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, be- im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki- stehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, wird ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen. gebilligt. 4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags- 2. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde versorgung mit der Firma Platz, 16225 Eberswalde, Heegermühler Str. Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, ist 64 zum 30.06.2019 zu kündigen. gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die 3. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen Gemeinde Breydin zu handeln. der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbarge- – Beschluss angenommen meinden erfolgen. 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Beschluss-Nr. 32/2918 men der Gemeinde Breydin zu handeln. Teilaufhebung des Beschlusses 08/2012 vom 16.04.2012 zur Vergabe – Beschluss angenommen von Planungsleistungen für den Spielplatz im OT Klobbicke Beschlusstext: Beschluss-Nr. 29/2918 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: Dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, 1. den Beschluss Nr. 08/2012 vom 16.4.2012 teilweise – für die Vergabe OT Tuchen-Klobbicke der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 – aufzuheben. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen 2. die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI für den Mehrgenerationsspielplatz Feststellungsbeschluss im OT Klobbicke neu auszuschreiben. Aufhebung Beschluss-Nr. 16/2018 vom 28.05.2018 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt in die- Beschlusstext: sem Sinne für die Gemeinde Breydin zu handeln. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt: – Beschluss angenommen 1. Der Beschluss Nr. 16/2018 vom 28.05.2018 wird aufgehoben. 2. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Stellungnahmen zur dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, gem. Abwägungsprotokoll, in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Stand April 2018 Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) 3. Die Feststellung der dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes eingesehen werden. der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, bestehend aus Planzeich- Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- nung, Begründung, einschl. Umweltbericht, Planstand April 2018 germeister möglich. 4. Die dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brey- din, OT Tuchen-Klobbicke ist gem. § 6 BauGB zur Genehmigung bei der gez. Nedlin höheren Verwaltungsbehörde, LK Barnim, einzureichen. Amtsdirektor
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 11 | Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27. September 2018 Beschluss-Nr. 21/2018 Beschlusstext: Antrag auf Schließzeiten für die Kitas der Gemeinde Marienwerder Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt für das Jahr 2019 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen- Beschlusstext: straße 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mit- 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die tagessen in der Kindertagesstätte „Mäusestübchen“ und in der Grund- beantragten Schließzeiten für die Kita „Mäusestübchen“ und für die schule Marienwerder und den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Kita „Spatzennest“ für das Jahr 2019. Sunshine Catering Service, 15366 Hoppegarten, Gewerbestr. 32 für die Kita „Spatzennest“ fristgerecht zu kündigen mit der Option, die Versor- Kita „Mäusestübchen“ gung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin zu Mittwoch, 29.05.2019 Teamweiterbildung gewährleisten. Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Mäuse- Montag, 15.07.2019 – stübchen“ und für die Kita „Spatzennest“, und die Mittagsversorgung Freitag, 02.08.2019 Sommerferien für die Grundschule Marienwerder zum Juli 2019 neu auszuschreiben. Freitag, 27.09.2019 Teamweiterbildung 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind Freitag, 04.10.2019 Brückentag nach Tag der Dt. Einheit im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki- Freitag, 01.11.2019 Brückentag nach Reformationstag ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen. Montag, 23.12.2019 – 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Dienstag, 31.12.2019 Weihnachtsferien Gemeinde Marienwerder zu handeln. – Beschluss angenommen Kita „Spatzennest“ Mittwoch, 29.05.2019 Teamweiterbildung Beschluss-Nr. 23/2018 NÖ Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Rich- Montag, 24.06.2019 – ter (Schöffen) für die Amtsperiode 2019 bis 2023 Freitag, 12.07.2019 Sommerferien – Beschluss angenommen Dienstag 24.12.2019 – Dienstag, 31.12.2019 Weihnachtsferien NÖ = nicht öffentlich 2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren. 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen erforderlichen Schritte einzuleiten. Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr – Beschluss angenommen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Beschluss-Nr. 22/2018 Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Vesper Kita „Mäu- eingesehen werden. sestübchen“ und Grundschule Marienwerder und Kündigung der Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- Mittagsversorgung inkl. Service Kita „Spatzennest“ und Ausschrei- germeister möglich. bung zur Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Mäusestübchen“ im OT Marienwerder, der Mittagsversorgung der Grundschule Marienwerder und der Kita „Spatzennest“ im OT gez. Nedlin Ruhlsdorf zum 01. Juli 2019 Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20. September 2018 Beschluss-Nr. 22/2018 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen Zustimmung zur Ortsentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rüd- Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr nitz Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Beschlusstext: in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz stimmt der Ortsentwick- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) lungskonzeption für die Gemeinde Rüdnitz in der beiliegenden Form zu. eingesehen werden. 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte germeister möglich. zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. – Beschluss angenommen gez. Nedlin Amtsdirektor
| 12 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27. September 2018 Beschluss-Nr. 23/2018 ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen. Bebauungsplan Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg, Gemeinde 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Rüdnitz Gemeinde Rüdnitz zu handeln. – Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf – Beschluss angenommen – Billigung der Entwurfsplanung – Förmliche Beteiligung – Öffentlichkeit, – Behörden, – sonstige Beschluss-Nr. 25/2018 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Neubau einer Kindertagesstätte in Rüdnitz Beschlusstext: – Festlegung des Standorts und Ausschreibung von Planungsleis- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: tungen 1. Das Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Al- Beschlusstext: tersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Stand Januar 2018, wird zur Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: Kenntnis genommen. 1. Die Schaffung von 60 Kindertagesbetreuungsplätzen unter Berücksich- 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken- tigung der besonderen Anforderungen für den Übergang Krippe/Kinder- weg“, Stand September 2018, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und garten und einer integrativen Betreuung. B) sowie Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. 2. Die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kindertagesstätte verbleibt bei 3. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken- der Gemeinde. weg“ ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffent- 3. Die Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme der zusätzlichen Betreu- lich auszulegen. ungsplätze im künftigen Plangebiet „Sechsrutenstücke“ – räumlich 4. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen gelegen an der Planstraße A (Stand Vorentwurf Januar 2018) Ecke Bir- der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher kenweg (vgl. Anlage/unmaßstäblich). Belange zur Entwurfsplanung erfolgen. 4. die notwendigen Planungsleistungen insgesamt auszuschreiben unter 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Berücksichtigung der stufenweisen Beauftragung, zunächst LP 1- 3 men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln. 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- – Beschluss angenommen men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. Beschluss-Nr. 24/2018 – Beschluss angenommen Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur namentliche Abstimmung Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Traumhaus“ zum 01. Juli 2019 Beschlusstext: Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr str. 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mittages- in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 sen in der Kindertagesstätte „Traumhaus“ zum 31.12.2018 zu kündigen, Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) mit der Option, dass die Firma Sodexo die Versorgung der Kinder mit eingesehen werden. Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin gewährleistet. Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Traum- germeister möglich. haus“ zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben. 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind gez. Nedlin im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki- Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20. September 2018 Beschluss-Nr. 22/2018 Beschlusstext: Vergabe von Planungsleistung – Tragwerksplanung Nutzungsände- 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die rung des Dachgeschosses und Verbindungsneubau für die Hortein- beantragten Schließzeiten für die Horteinrichtung in der Gemeinde Sy- richtung der Gemeinde Sydower Fließ dower Fließ für das Jahr 2019. Beschlusstext: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt: Mittwoch, 02.01.2019 bis 1. Mit der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 der HOAI) für die Freitag, 04.01.2019 Jahreswechsel, nur Hort Umbaumaßnahmen und den geplanten Neubau der Horteinrichtung im Montag, 15.04.2019 bis Rahmen des Projektes „Schulcampus Grüntal – Nachhaltig in die Zu- Freitag, 26.04.2019 Oster/Frühjahrsferien, nur Hort kunft“ wird das Ingenieurbüro Kandale GmbH, Kanalstraße 10 in 16348 Dienstag, 23.04.2019 bis Marienwerder zu einer Honorarangebotssumme beauftragt. Freitag, 26.04.2019 Ostern, Wackelzahngruppe 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt, Gemeinde Sydower Fließ zu handeln. Hort und Wackelzahngruppe – Beschluss angenommen Montag, 03.06.2019 Teamweiterbildung, Hort und Wackelzahngruppe Beschluss-Nr. 23/2018 Donnerstag, 20.06.2019 bis Antrag auf Schließzeiten für die Horteinrichtung der Gemeinde Sy- Freitag, 21.06.2019 Sommerferienbeginn, nur Hort dower Fließ für das Jahr 2019 Montag, 15.07.2019 bis Freitag, 02.08.2019 3 Wochen Sommerferien, Hort und
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 13 | Wackelzahngruppe haus“ zum 30.06.2019 zu kündigen. Der Vertrag mit dem Essenanbieter Montag, 23.12.2019 bis Sunshine Catering Service,15366 Hoppegarten, Gewerbestr.32 für die Dienstag, 31.12.2019 Jahreswechsel, Hort und Vorschulgruppe des Hortes in Grüntal ist zum 31. Dezember 2018 zu Wackelzahngruppe kündigen mit der Option, dass die Firma Sunshine Catering Service die 2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren. Versorgung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30.06.2019 weiterhin 3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu gewährleistet. handeln. 2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Wichtel- – Beschluss angenommen haus“ und für die Vorschulgruppe des Hortes Grüntal, und die Vesper- versorgung für den Hort Grüntal ist zum 1. Juli 2019 neu auszuschrei- Beschluss-Nr. 24/2018 ben. Antrag auf Schließzeiten für die Kita „Wichtelhaus“ der Gemeinde 3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind Sydower Fließ für das Jahr 2019 im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Kita- Beschlusstext: und Hortleitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen. 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die 4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags- beantragten Schließzeiten 2019 für die Kita „Wichtelhaus“ in der Ge- versorgung mit der Firma Platz 16225 Eberswalde, Heegermühler Str. 64 meinde Sydower Fließ. zum 30.06.2019 zu kündigen. Freitag, 31.05.2019 Brückentag nach Himmelfahrt 5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Montag, 15.07.2019 bis Gemeinde Sydower Fließ zu handeln. Freitag, 02.08.2019 3 Wochen Sommerferien – Beschluss angenommen Freitag, 04.10.2019 Brückentag nach Tag der Dt. Einheit Freitag, 01.11.2019 Brückentag nach Reformationstag Beschluss-Nr. 26/2018 NÖ Donnerstag, 21.11.2019 bis Bewilligung einer Grunddienstbarkeit an einem Flurstück der Flur 3 Freitag, 22.11.2019 Teamfortbildung in der Gemarkung Grüntal Montag, 23.12.2019 bis – Beschluss abgelehnt Mittwoch, 01.01.2020 Jahreswechsel 2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren. 3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu NÖ = nicht öffentlich handeln. – Beschluss angenommen Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Beschluss-Nr. 25/2018 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Wichtel- Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase) haus“ und der Vorschulgruppe im Hort in Grüntal und Ausschreibung eingesehen werden. der Vesperversorgung im Hort in Grüntal zum 01. Juli 2019 Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür- Beschlusstext: germeister möglich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt 1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Hofmann Menü-Manufak- tur GmbH, 97944 Boxberg-Schweigern, Adelbert-Hofmann-Str. 6, für gez. Nedlin die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Wichtel- Amtsdirektor — Ende der sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen und Mitteilungen —
| 14 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt bekannt, dass die 10.1 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Wirtschaftsjahr 2017 Nr.: 02/18 des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ am 10.2 Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers 26.11.2018 um 17:00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei B erlin 10.3 Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019 OT Lobetal, Alt-Lobetal 1 stattfindet. 10.4 Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags-, Kostenersatz- und Ge- bührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwas- Tagesordnung serverbandes „Panke/Finow“ 10.5 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebüh- Öffentlicher Teil ren und Kostenersatz in der Wasserversorgung 1. Eröffnung der Sitzung 10.6 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ver- Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung bandsmitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Nichtöffentlicher Teil 4. Feststellung der Tagesordnung 11. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer unvermessenen 5. Beschlussfassung über Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, Flurstück 6. Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung 179 (13.06.2018) 12. Beratung und Beschlussfassung zur Entbehrlichkeit und zur Vorberei- 7. Bericht des Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über tung des Verkaufs des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, wichtige Angelegenheiten des Verbandes mit anschließender Dis- Flurstück 37 kussion 13. Schließung der Sitzung 8. Bürgerfragestunde 9. Anfragen der Verbandsmitglieder 10. Behandlung der Tagesordnungspunkte gez. Siebenmorgen Vorsitzender der Verbandsversammlung Ende der Öffentlichen Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ — ENDE DES AMTLICHEN TEILS —
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 15 | II. NICHTAMTLICHER TEIL INFORMATIONEN AUS DER AMTSVERWALTUNG Amtsblatt für das NACHRUF Amt Biesenthal-Barnim DIGITAL Am 28. September 2018 verstarb der Kamerad Das Amtsblatt können Sie sich auch auf unserer Homepage www. amt-biesenthal-barnim.de ansehen. Dieses finden Sie unter der Rub- rik „Öffentlichkeitsarbeit“ in der Aufstellung auf der linken Seite. Peter Burmeister Hauptlöschmeister im Alter von 92 Jahren. Tief bewegt nehmen wir Abschied von einem Kameraden, der über viele Jahre mit seinem Engagement für die Belange der Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim eingetreten ist. Auf diesem Wege möchten wir ihm Dank und Anerkennung aussprechen, für seine aufopferungsvollen Dienste zum Wohle unserer Feuerwehr, sowie der damit verbundenen Aufgaben. Unser Mitgefühl gilt der Familie des Verstorbenen in der schweren Stunde des Abschiedes. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim, der Amtsausschuss, die ehrenamtlichen Bürgermeister, der Amtsdirektor sowie die Amtsverwaltung SITZUNGSTERMINE Do 08.11. 19 Uhr GV-Sitzung Rüdnitz BGstätte Rüdnitz Annahme von Beiträgen für das Amtsblatt Biesenthal-Barnim: 19 Uhr GV-Sitzung Sydower Fließ Grüntal Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal Mo 12.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Breydin Trampe bei Frau Dieck, Zimmer 304 Di 13.11. 19 Uhr HA-Sitzung Marienwerder GZ MW Tel: (03337) 45 99 23 oder 45 99 0, Fax: (03337) 45 99 40 Mi 14.11. 19 Uhr HHSozialausschuss Biesenthal Rathaus Biesenthal E-Mail: buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de Mo 19.11. 19 Uhr GV-Sitzung Breydin Trampe Annahmezeiten: 19 Uhr GV-Sitzung Melchow TBZ Melchow Mo, Do 9 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr | Di 9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr Di 20.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Rüdnitz BGst Rüdnitz Mi 21.11. 19 Uhr Bauausschuss Biesenthal Mensa Grundschule Annahme von Anzeigen: Do 22.11. 19 Uhr Hauptausschuss Biesenthal Rathaus Biesenthal Wolfgang Beck, Tel. (03337) 45 10 20, Fax (03337) 45 09 19 19 Uhr HA-Sitzung Sydower Fließ Tempelfelde E-Mail: amtsblatt@gmx.net Mo 26.11. 19 Uhr A 1 Sitzung Rathaus Biesenthal Do 29.11. 19 Uhr GV-Sitzung Marienwerder Sophienstädt Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe Alle Sitzungen beginnen um 19.00 Uhr. Änderungen sind möglich und des Amtsblattes Biesenthal-Barnim: können bei Frau Haase – Sitzungsdienst – Tel 03337 / 459925 erfragt wer- 13.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 04.12.2018 Ausgabe 12/2018 den. Im Auftrag, Haase, Sitzungsdienst Erscheinungsdatum: 27.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 18.12.2018 Ausgabe 12/2018 SPRECHSTUNDE DER SCHIEDSSTELLE Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Biesenthal-Bar- nim findet am Dienstag, den 27. November in der Zeit von 17 bis 18 Uhr im Amtsgebäude in der Plottkeallee 5, Raum 208 statt. Allen Jubilaren und Geburtstagskindern des Monats November übermitteln wir die herzlichsten Glückwünsche! Ihre Amtsverwaltung
| 16 | 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 3. Ehrenamtstag des Amtes Biesenthal-Barnim – Dank an verdienstvolle Bürger/Innen bei Feierstunde in Trampe Im Rahmen der Veranstaltung „Grünes Wochenende im Bar- nim“ fand am 14. September im herbstlich geschmückten Fest- zelt in Trampe der 3. Ehrenamts- tag des Amtes Biesenthal-Bar- nim statt. Als Zeichen der Wertschätzung wurden Bürgerinnen und Bür- ger aus unseren amtsangehöri- gen Gemeinden und der Stadt Biesenthal, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig sind, sich in Vereinen organisieren und sich somit für das Gemeinwohl ein- setzen, zur Feierstunde eingela- den. Der Landrat, der Amtsdirektor Gemeindechronistin in Breydin Frau Daniela Röhle, als Mitglied sorgten Kathi Schlack und Jörg und die Bürgermeister sprachen und Verfasserin des Buches „In der Gemeindevertretung Sydo- Sweikowski. Die Jugendkoordi- den Anwesenden ihren Dank der Heimat wohnt die Liebe“ zur wer Fließ, setzt sich für die Be- natorin des Amtes Biesen thal- aus, für alle Zeit und Mühen, die Historie der Gemeinde Breydin. lange der Kinder und Jugendli- Barnim Renate Schwieger führ- sie in den vergangenen Jahren Herr Michael Klein, als Mitglied chen in der Gemeinde Sydower te in ihrer charmanten Art aufgewendet haben, um für uns der Gemeindevertretung Brey- Fließ ein und beteiligt sich aktiv durch das Programm. alle etwas Gutes zu tun. Denn, din und besonders engagiert in am gesellschaftlichen Leben. Im Festzelt konnte erstmalig die ehrenamtliches Engagement ist Kita- und Seniorenbelangen. Frau Saskia Schreiber, als enga- Ausstellung zum Kinderkalen- noch lange nicht selbstver- Frau Dora Duhn, als engagierte gierte Jugendwartin der Feuer- der 2019 des Amtes Biesenthal- ständlich! Folgende verdienst- Melchower Bürgerin und Mitin- wehr Grüntal. Barnim zum Thema „Mein Wun- volle Bürgerinnen und Bürger itiatorin der Bürgerinitiative Herr Burkhard Stegemann er- der – wunderbare Natur“ wurden mit der Ehrennadel des Melchow zur Altanschließerpro- hielt eine Ehrung für sein lang- besichtigt werden. 399 Bilder Amtes Biesenthal-Barnim ge- blematik. jähriges Engagement in und für wurden von Kindern aus den ehrt: Herr Siegfried Buschmann, als die Gemeinde Marienwerder. Einrichtungen im Amt Biesen Herr Martin Wunderlich, als langjähriges Mitglied der Frei- Ein weiteres Highlight der Ver- thal-Barnim für den Kalender langjähriges Mitglied der Stadt- willigen Feuerwehr Melchow anstaltung war die Vorstellung gemalt. Die schönsten 112 Bil- verordnetenversammlung Bie- und Sicherheitsbeauftragter der des Buches „In der Heimat der wurden in der Ausstellung senthal und Vorsitzender der Feuerwehr. wohnt die Liebe“ durch die „Zei- präsentiert. Die Ausstellung Schützengilde Biesenthal 1588 Frau Angelika Hengst, als lang- tenspringer“ Fritzi, Sahra und kann nach dem Grünen Wo- e. V. jährige Jugendwartin der Frei- Moritz aus der Gemeinde Brey- chenende weiterhin im Kulti Frau Elke Eckert, Herr Heribert willigen Feuerwehr Rüdnitz. din. Die Jugendlichen haben bei Biesenthal besichtigt werden. Rustige und Herr Helge Schwarz, Herr Andreas Hoffmann, als der Erarbeitung dieser liebevoll Wir bedanken uns bei Peter und als Vorstandsmitglieder des Bie- Vorsitzender des Bürgervereins aufbereiteten Chronik der Ge- Maik Kaschta von der Firma senthaler Vereins Kultur im Rüdnitz e. V., der Verein bringt meinde Breydin mitgewirkt und Smile & Click Fotografie aus Bahnhof e. V., welcher maßgeb- sich aktiv in Gemeindeangele- die Gemeindechronistin unter- Ruhlsdorf für die fotografische lich das kulturelle Leben der genheiten ein und bereichert stützt. Begleitung der Festveranstal- Stadt Biesenthal mitgestaltet. somit das kulturelle Leben in der Für die musikalische Umrah- tung. Frau Karin Baron, als engagierte Gemeinde Rüdnitz. mung während der Feststunde
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44 | 17 | Hinweis zum Winterdienst und zur Gehwegreinigung Stadt Biesenthal Hiermit wird zum bevorstehen- überliegendem Grundstücksei- den Jahreswechsel an die Sat- gentümer übertragen. zung über die Reinigung der Öf- Mögliche Schadensersatzan- fentlichen Straßen in der Stadt sprüche könnten somit bei ei- Biesenthal (Straßenreinigungs- nem Schadensfall und entspre- satzung) erinnert. chender Untätigkeit, gegen Wir weisen alle Grundstücksei- diese Grundstückseigentümer gentümer nochmals darauf hin, gerichtet werden. Auch Ord- dass gemäß § 2 Abs. 5 der Stra- nungswidrigkeitenverfahren ßenreinigungssatzung bei Stra- können durch die Ordnungsbe- ßen mit einseitigem Gehweg, in hörde des Amtes Biesenthal- Jahren mit ungerader Endziffer Barnim eingeleitet werden. die dem Gehweg gegenüberlie- Die Straßenreinigungssatzung genden Grundstückseigentü- der Stadt Biesenthal ist jederzeit mer, zum Winterdienst und zur im Ratsinformationssystem des Gehwegreinigung verpflichtet Amtes Biesenthal-Barnim, auf sind. der Internetseite www.amt- Somit wird die Verkehrssiche- biesenthal-barnim.de einsehbar. rungspflicht satzungsgemäß wieder ab dem 01.01.2019 um Braun 0:00 Uhr, dem Gehweg gegen- SB Friedhof/Ordnung Blink-Schuh gehört nun zum Elektroschrott Mitte August 2018 ist der soge- und nicht mehr in den Altklei- nannte offene Anwendungsbe- dercontainer, in den Sperrmüll reich im Elektro- und Elektronik- oder Restabfall. Richtig ist dann gerätegesetz (ElektroG) in Kraft die Entsorgung auf den Recyc getreten. Damit fallen grund- ling- und Wertstoffhöfen der sätzlich alle Produkte mit elek Barnimer Dienstleistungsgesell- trischen und elektronischen schaft mbH in die dort bereit Funktionen unter die Regelun- stehenden Container für Elek gen des ElektroG. Nur ausdrück- troschrott. lich im Gesetz genannte Aus- Ob ein Gegenstand als Ganzes nahmen sind weiterhin nicht als Elektrogerät einzustufen ist, betroffen. hängt häufig vom Einzelfall ab. Als Elektroschrott ist daher ab Die Mitarbeiterinnen und Mit- sofort Bekleidung mit elektri- arbeiter der Kundenbetreuung schen Funktionen wie zum Bei- der BDG (Telefon 03334 52620 spiel Schuhe mit Blinkfunktion -26, -27, -28; E-Mail: kundenbe- und Sportbekleidung mit integ- treuung@bdg-barnim.de) sowie rierten Messmodulen zu entsor- die Kollegen vor Ort auf den gen. Auch Möbel mit integrier- Recycling- und Wertstoffhöfen ter elektrischer Funktion wie stehen hier gern beratend zur zum Beispiel Fernsehsessel, Bet- Seite. ten mit elektrischem Motor, Übrigens können Verbraucher Schränke mit integrierter Be- an dem Symbol der durchgestri- leuchtung fallen nun unter das chenen Mülltonne erkennen, ElektroG. dass das Produkt als Elektro- Allerdings ist immer vorher zu schrott zu entsorgen ist. Für die prüfen, ob sich die elektrischen vorgenannten Möbel und Texti- Bauteile leicht entfernen lassen. lien mit elektronischen Bautei- Wenn der Ausbau mit verhält- len gilt diese Pflicht der Kenn- nismäßig geringem Aufwand zeichnung durch den Hersteller möglich ist, dann gehören nur allerdings erst seit dem 15. Au- diese in die Elektroschrott- gust 2018. sammlung. In allen anderen Fällen gehören die Gegenstände als Ganzes in Bodenschutzamt die Elektroschrottsammlung Landkreis Barnim
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