Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim

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Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das

  Amt Biesenthal-Barnim
28. Jahrgang                                Biesenthal, 30. Oktober 2018                               Nummer 10 | Woche 44

                                                       Ehrenamtstag

       90 Jahre FFW Sydower Fließ                                         90 Jahre Löschgruppe Danewitz

                                                       AUS DEM INHALT

 3. Ehrenamtstag                  Blinkschuh                        Erntefest in Breydin           Tag der Offenen Ateliers
 Amt Biesenthal-Barnim            Neue Regelung                     Gelungenes Wochenende          2. Dezember –
 ehrt verdienstvolle              zur Entsorgung                    mit vielen Gästen              Übersicht
 Bürger/Innen                     von Elektroschrott                und Helfern                    der Teilnehmer
                      Seite 16                         Seite 17                      Seite 24                     Seite 36
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
|2|    30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                             AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

                                                       INHALTSVERZEICHNIS

I. Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen                                              Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser-
Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim                              und Abwasserverbandes „Panke/Finow“
für das Haushaltsjahr 2019                                      Seite 3   Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“
Erste Nachtragshaushaltssatzung                                           über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der
der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018            Seite 4   Verbandsversammlung Nr. 02/18 am 26.11.2018 um
Zweite Nachtragshaushaltssatzung                                          17.00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei Berlin,
der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018                 Seite 5   OT Lobetal, Alt-Lobetal 1                                             Seite 14
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur
zweiten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke                       Seite 6
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum
Bebauungsplanes „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“
der Gemeinde Rüdnitz                                            Seite 8   II. Nichtamtlicher Teil
Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen                    Informationen aus der Amtsverwaltung                                  Seite 15
Beschlüsse des Hauptausschusses der                                       Nachrichten aus den Gemeinden                                         Seite 22
Stadtverordnetenversammlung Biesenthal vom 04.10.2018           Seite 9   Aus den Vereinen                                                      Seite 30
Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24.09.2018       Seite 10   Veranstaltungen, Termine, Informationen                               Seite 34
Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27.09.2018 Seite 11    Kirchliche Nachrichten                                                Seite 38
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20.09.2018       Seite 11   Notdienste                                                            Seite 38
Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27.09.2018       Seite 12   Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen                                 Seite 39
Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20.09.2018 Seite 12   Heimatgeschichtlicher Beitrag                                         Seite 43

  IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

  Herausgeber            Amt Biesenthal-Barnim                            Die Inhalte des Amstblattes für das Amt Biesenthal-Barnim wurden mit
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  Anzeigenannahme        Wolfgang Beck                                    Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung
                         Tel. (0 33 37) 45 10 20,                         Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, oder im Gebäude Plottkeallee 5
                         E-Mail: amtsblatt@gmx.de                         erhältlich.
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                  30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44   |3|

                                                           I. AMTLICHER TEIL

                                                    Amtliche Bekanntmachungen

               Haushaltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird                                         §4
nach Beschluss des Amtsausschuss vom 17.09.2018 folgende Haushalts-         Die Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
satzung erlassen.                                                           – Allgemeine Amtsumlage                 18,337 % der Umlagegrundlage
                                                                            – Investive Amtsumlage                    4,344 % der Umlagegrundlage
                                  §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                                                               §5
                                                                            1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
                                                                               10.000 € festgesetzt.
    ordentlichen Erträge auf                                3.104.700 €     2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der
    ordentlichen Aufwendungen                               3.848.200 €        Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt
                                                                               einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000 € festgesetzt.
    außerordentliche Erträge auf                                     0€     3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-
    außerordentliche Aufwendungen                                    0€        dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsaus-
                                                                               schusses bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt.
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der                               4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
                                                                               ist, werden bei:
    Einzahlungen auf                                        4.055.200 €        a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 50.000 € und
    Auszahlungen auf                                        4.633.200 €        b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
                                                                                    gen oder Einzelauszahlungen auf 80.000 €
festgesetzt.                                                                   festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:   Biesenthal, den 17.09.2018

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         3.069.200 €     A. Nedlin
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         3.601.400 €     Amtsdirektor

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                986.000 €                           Bekanntmachungsvermerk
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                986.000 €     Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
                                                                            des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die Haus-
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                     0€      haltssatzung des Amtes Biesenthal-Barnim für das Haushaltsjahr 2019, die
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                45.800 €     in der Sitzung des Amtsausschusses am 17.09.2018 beschlossen wurde, in
                                                                            der Zeit von
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven               0€
Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                  0€           Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018

                                    §2                                      im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-   merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
nahmen werden nicht festgesetzt.
                                                                            Biesenthal, den 18.09.2018
                                 §3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.                      A. Nedlin
                                                                            Amtsdirektor
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
|4|     30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                                  AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

     1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder vom
19.07.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

                                                                            §1
Mit dem Nachtragsplan werden

                                    §2                                                                  Bekanntmachungsvermerk
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-        Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
nahmen werden auf 800.000 € festgesetzt.                                         des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 1.
                                                                                 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushalts-
                                   §3                                            jahr 2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 19.07.2018
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in        beschlossen wurde, in der Zeit von
künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
                                                                                       Dienstag, den 06.11.2018 bis Donnerstag, den 22.11.2018
                                 § 4 und § 5
                             bleiben unverändert                                 im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
                                                                                 merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

Biesenthal, den 20.07.2018                                                       Biesenthal, den 18.09.2018

A. Nedlin                                                                        gez. A. Nedlin
Amtsdirektor                                                                     Amtsdirektor
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                                       30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44   |5|

         2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr 2018
ufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Melchow vom 10.09.2018
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

                                                                            §1
Mit dem Nachtragsplan werden

                                    §2                                                                   Bekanntmachungsvermerk
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-        Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 5 der Kommunalverfassung
nahmen werden nicht festgesetzt.                                                 des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 unter dem Hinweis, dass die 2.
                                                                                 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Melchow für das Haushaltsjahr
                                  §3                                             2018, die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2018 beschlossen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in        und mit Schreiben vom 26.09.2018 von der Kommunalaufsicht genehmigt
künftigen Jahren werden auf 400.000 € festgesetzt.                               wurde, in der Zeit von

                                 § 4 und § 5                                              Dienstag, den 06.11. bis Donnerstag, den 22.11.2018
                             bleiben unverändert
                                                                                 im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
                                                                                 merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
Biesenthal, den 10.09.2018
                                                                                 Biesenthal, den 15.10.2018

gez. A. Nedlin                                                                   gez. A. Nedlin
Amtsdirektor                                                                     Amtsdirektor
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|6|     30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                                 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

                       Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung
                des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat am 24.09.2018 in öffent-      1) Schutzgut Boden
licher Sitzung die Fortführung zur zweiten Änderung des Teil-Flächennut-         Beschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorkommenden Boden-
zungsplanes (Teil-FNP) auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013          arten
beschlossen und gleichzeitig den Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP,
bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Fassung Ok-        2) Schutzgut Wasser
tober 2017, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch      Beschreibung und Bewertung der Grund- / Oberflächenwassersituation
(BauGB) öffentlich auszulegen.
                                                                              3) Schutzgut Klima / Luft
Die Teil-FNP-Änderung umfasst zwei Teilflächen, die sich im Windeignungs-        Bestandssituation und Klimaeinflüsse
gebiet WEG 37 Grüntal und WEG 46 Trampe auf dem Gemeindegebiet der
Gemeinde Breydin befinden. Ziel ist die Ausweisung von Sondergebieten mit     4) Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Zweckbestimmung Windenergieanlagen (SO1 WEA, westlich gelegen; SO2               Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildelemente
WEA, südöstlich gelegen).
                                                                              5) Schutzgut Pflanzen und Tiere
Als fachliche Grundlage dient der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sach-           Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Vegetation; Erfassung der
licher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“, der am          Artengruppe Brut-, Zug-, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse;
11.04.2016 als Satzung beschlossen und am 27.07.2016 genehmigt wurde.            Bestandsaufnahme Biotopeinheiten (z. B. Feld-, Gras- u. Staudenfluren,
Der Entwurf zur zweiten Änderung des Teil-FNP wird mit Planzeichnung, Be-        Bäume, Wälder)
gründung (Umweltbericht), Stand Oktober 2017, in der Zeit vom
                                                                              6) Schutzgebiete
              12. November 2018 bis 14. Dezember 2018                            Beschreibung vorkommender Schutzgebiete (Naturpark Barnim; Natura
                                                                                 2000-Gebiete)
in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee
5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht,    7) Schutzgut Mensch
öffentlich ausgelegt.                                                            Beschreibung und Bewertung des Siedlungsbereiches, der Werteele-
                                                                                 mente und der Vorbelastung
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift – in der Amtsverwaltung des Amtes Biesen­thal-     8) Kultur- und Sachgüter
Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bauordnung/Bauleitpla-       Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Bodendenkmale)
nung, abgegeben werden.
                                                                              9) Schutzbezogene Wirkungsprognose
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht ab-           Zusammenfassung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennut-            Schutzgütern
zungsplan unberücksichtigt bleiben können.
                                                                              10) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle            von erheblichen Beeinträchtigungen
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge-
macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder        Der Entwurf zur zweiten Teil-FNP-Änderung ist mit Begründung (Umweltbe-
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden          richt) und Planzeichnung während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf
können.                                                                       der Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesen­
                                                                              thal-barnim.de).
Weiter wird darauf verwiesen, dass eine Verbandsklage nach § 7 (2) Um-
welt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren im
Hinblick auf die Geltendmachung solcher Einwendungen ausgeschlossen
ist, soweit diese bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3   Biesenthal, den 02.10. 2018
(2) BauGB hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Aus dem Umweltbericht zum Entwurf der zweiten Teil-FNP-Änderung:              gez. Nedlin
                                                                              Amtsdirektor
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
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Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Teil-FNP-Änderung
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
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                          Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
                         „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Gemeinde Rüdnitz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat am 27.09.2018 in öffent-         3) Schutzgut Boden und Flächen
licher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen                 Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Bodenarten
am Birkenweg“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Bauge-               Auswirkungen der Planung und Kompensationserfordernis
setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.                                          4) Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser
                                                                                     Bestandssituation und Bewertung der Wassersituation
Der Geltungsbereich umfasst je eine Teilfläche der Flurstücke 217/2 und              Auswirkungen der Planung
217/3, Flur 2, mit ca. 0,7 ha Größe.                                             5) Schutzgut Biotope
                                                                                     Kartierung der Biotoptypen, Baumbestand
Im Einzelnen gilt der Übersichtsplan zum Entwurf (unmaßstäblich).                    Auswirkungen der Planung
                                                                                 6) Schutzgut Fauna und Lebensräume
Planungsziel ist die Schaffung rechtsverbindlicher und planungsrechtlicher           Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet befindli-
Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes sowie                 chen Vogelarten (Brutvögel), Reptilien, Kleinsäuger, Insekten
wohngebietstypischer Anlagen mit dem Ziel, das altersgerechte Wohnen                 artenschutzfachliche Beurteilung  
(ohne Pflegeeinrichtung) zu fördern.                                             7) Schutzgut Klima / Lufthygiene
                                                                                     Bestandssituation und Klimaeinflüsse
Unter Berücksichtigung der Auswertung der Stellungnahmen aus der früh-               Auswirkungen der Planung
zeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum          8) Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ erarbeitet.                      Bestandssituation und Vorbelastung (Schallemissionen)
Dieser wird mit Planzeichnung und Begründung, einschl. Umweltbericht                 Auswirkungen der Planung
(Stand September 2018) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Infor-             9) Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
mationen in der Zeit vom                                                             Zusammenfassung der Auswirkungen
                                                                                 10) Planungsalternativen, Kumulierung, schwere Unfälle
              12. November 2018 bis 14. Dezember 2018                                Auswirkungen auf Tier, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima,
                                                                                     Mensch
in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee        11) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Aus-
5, 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht            gleich nachteiliger Umweltauswirkungen
öffentlich ausgelegt.                                                                Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Aus-
Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder                  gleichs- und Ersatzmaßnahmen
mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Amtsverwaltung des
Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Bau-    II. Faunistische Erfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
ordnung/Bauleitplanung, abgegeben werden.                                        zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Büro Th.
                                                                                 Grewe, Falkenberg, Stand September 2018
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abge-         mit Aussagen zu Brutvögeln, Reptilien, Kleinsäugern, Schmetterlingen,
gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan            Heuschrecken, zur Bauzeitenregelung, zu Schutz- und Kompensations-
unberücksichtigt bleiben können.                                                 maßnahmen
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge-       III. Geotechnischer Bericht zum Baugebiet „Sechsrutenstücke“,
macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder            Gemeinde Rüdnitz), Büro N. Wenzel, Frankfurt /O., Stand Oktober
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden              2017 (Voruntersuchung)
können.                                                                           mit Aussagen zu Baugrund, Versickerungsfähigkeit und Gründungsvor-
                                                                                  schlägen
Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informatio-
nen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:              IV. Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsruten-
                                                                                 stücke“, Gemeinde Rüdnitz, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG,
–    artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan-Gebiet „Sechsru-              Höchberg, Stand Oktober 2018
     tenstücke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand September 2018, Büro Grewe,             mit Aussagen und Hinweisen zum Schallimmissionsschutz (Schienen-
     Falkenberg                                                                  und Straßenverkehr)
–    geotechnischer Bericht zum B-Plan „Sechsrutenstücke“, Stand Ok-
     tober 2017, Gemeinde Rüdnitz, Baugrundbüro Wenzel, Frankfurt /O.        Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit Begründung (Umweltbericht) und
–    Schallimmissionsprognose (Verkehr) zum B-Plan „Sechsrutenstü-           Planzeichnung sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen
     cke“, Gemeinde Rüdnitz, Stand Oktober 2018, Wölfel Engineering GmbH     während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf der Homepage des Amtes
     & Co.KG, Höchberg                                                       Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesenthal-barnim.de).

I.   Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und der Aus-
     wirkungen der Planung in der Begründung zum Entwurf (Um-
     weltbericht):                                                           Biesenthal, den 02.10.2018
     1) Naturräumliche Situation / Schutzgebiete
        Bestandsbeschreibung und Einordnung in den Naturraum (Naturpark
        Barnim; Natur- und Landschaftsschutz-/FFH-Gebiete)
     2) Schutzgut Orts- und Landschaftsbild                                  Nedlin
        Bestandssituation und Bewertung der städtebaulichen Situation        Amtsdirektor
        Auswirkungen der Planung
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                              30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44     |9|

                                       — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —

                          Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen

            Beschlüsse des Hauptausschusses der StVV Biesenthal vom 04. Oktober 2018
Beschluss-Nr. H 20/2018                                                    Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Biesenthal            Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
und dem Verein Wuckizucki e.V.                                             Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
Beschlusstext:                                                             in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
1. Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bie-       Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
    senthal beschließt den                                                 eingesehen werden.
    Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein Wuckizucki e. V. in   Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
    der vorliegenden Form.                                                 germeister möglich.
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Änderungen in dem Vertrag vorzu-
    nehmen, wenn damit der Grundcharakter des Vertrages nicht verändert
    wird.                                                                  gez. Nedlin
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle      Amtsdirektor
    erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.
– Beschluss angenommen
Ehrenamtstag - Amt Biesenthal-Barnim
| 10 |    30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                            AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

                   Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin vom 24. September 2018
Beschluss-Nr. 27/2918                                                      5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin, OT                men der Gemeinde Breydin zu handeln.
Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsfläche            – Beschluss angenommen
Windnutzung
– Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf,                    Beschluss-Nr. 30/2918
    Stand 2016                                                             Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens „Ersatzneubau Gewer-
– Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens                                  behalle mit angeschlossenem Ausstellungsteil“ Gemarkung: Tram-
Beschlusstext:                                                             pe, Flur 2, Flurstück 234, Dorfstraße 59
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:                    Beschlusstext:           
1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
    zum Vorentwurf, Stand April 2016, wird zur Kenntnis genommen.          1. Zu dem Bauantrag „Ersatzneubau Gewerbehalle mit angeschlosse-
2. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 26.11.2013, Beschluss-Nr.             nem Ausstellungsteil“, Gemarkung Trampe, Flur 2, Flurstück 234, Dorf-
    32/2013, zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde           straße 59, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB er-
    Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, wird der Fortführung des FNP-Ände-           teilt.
    rungsverfahrens zugestimmt.                                            2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
3. Die Gemeinde Breydin ist im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung           men der Gemeinde Breydin zu handeln.
    des Teil-FNP, OT Tuchen-Klobbicke, von allen Kosten frei zu stellen.   – Beschluss angenommen
4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
    men der Gemeinde Breydin zu handeln.                                   Beschluss-Nr. 31/2918
– Beschluss angenommen                                                     Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur
                                                                           Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Schlossgeis-
Beschluss-Nr. 28/2918                                                      ter“ zum 01. Juli 2019
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin,               Beschlusstext:           
OT Tuchen-Klobbicke, für die neu ausgewiesene Konzentrationsflä-           Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
che Windnutzung                                                            1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Speise- und Partyservice A.
– Billigung der Entwurfsplanung                                                Rogolin, 16230 Britz, Zum Hasenpfuhl, für die Versorgung mit Mittag-
– Offenlage und Beteiligung Behörden, Träger öffentlicher Belan-               essen in der Kindertagesstätte „Schlossgeister“ zum 30. Juni 2019 zu
    ge, Nachbargemeinden                                                       kündigen.
Beschlusstext:                                                             2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Schloss-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:                        geister“ mit Service zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben.
1. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde     3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
    Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, be-         im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki-
    stehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, wird           ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
    gebilligt.                                                             4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags-
2. Der Entwurf zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde         versorgung mit der Firma Platz, 16225 Eberswalde, Heegermühler Str.
    Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, in der Fassung vom Oktober 2017, ist         64 zum 30.06.2019 zu kündigen.
    gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.                              5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
3. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen       Gemeinde Breydin zu handeln.
    der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbarge-     – Beschluss angenommen
    meinden erfolgen.
4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-    Beschluss-Nr. 32/2918
    men der Gemeinde Breydin zu handeln.                                   Teilaufhebung des Beschlusses 08/2012 vom 16.04.2012 zur Vergabe
– Beschluss angenommen                                                     von Planungsleistungen für den Spielplatz im OT Klobbicke
                                                                           Beschlusstext:       
Beschluss-Nr. 29/2918                                                      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:
Dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Gemeinde Breydin,           1. den Beschluss Nr. 08/2012 vom 16.4.2012 teilweise – für die Vergabe
OT Tuchen-Klobbicke                                                            der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 – aufzuheben.
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen                                  2. die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI für den Mehrgenerationsspielplatz
Feststellungsbeschluss                                                         im OT Klobbicke neu auszuschreiben.
Aufhebung Beschluss-Nr. 16/2018 vom 28.05.2018                             3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt in die-
Beschlusstext:                                                                 sem Sinne für die Gemeinde Breydin zu handeln.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin beschließt:                    – Beschluss angenommen
1. Der Beschluss Nr. 16/2018 vom 28.05.2018 wird aufgehoben.
2. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.      Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
     § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen       Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
     Stellungnahmen zur dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes    Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
     der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, gem. Abwägungsprotokoll,   in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
     Stand April 2018                                                      Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
3. Die Feststellung der dritten Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes    eingesehen werden.
     der Gemeinde Breydin, OT Tuchen-Klobbicke, bestehend aus Planzeich-   Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
     nung, Begründung, einschl. Umweltbericht, Planstand April 2018        germeister möglich.
4. Die dritte Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brey-
     din, OT Tuchen-Klobbicke ist gem. § 6 BauGB zur Genehmigung bei der   gez. Nedlin
     höheren Verwaltungsbehörde, LK Barnim, einzureichen.                  Amtsdirektor
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                              30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44      | 11 |

              Beschlüsse der Gemeindevertretung Marienwerder vom 27. September 2018
Beschluss-Nr. 21/2018                                                        Beschlusstext:
Antrag auf Schließzeiten für die Kitas der Gemeinde Marienwerder             Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt
für das Jahr 2019                                                            1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen-
Beschlusstext:                                                                   straße 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mit-
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder beschließt die               tagessen in der Kindertagesstätte „Mäusestübchen“ und in der Grund-
     beantragten Schließzeiten für die Kita „Mäusestübchen“ und für die          schule Marienwerder und den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter
     Kita „Spatzennest“ für das Jahr 2019.                                       Sunshine Catering Service, 15366 Hoppegarten, Gewerbestr. 32 für die
                                                                                 Kita „Spatzennest“ fristgerecht zu kündigen mit der Option, die Versor-
    Kita „Mäusestübchen“                                                         gung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin zu
    Mittwoch, 29.05.2019             Teamweiterbildung                           gewährleisten.
    Freitag, 31.05.2019              Brückentag nach Himmelfahrt             2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Mäuse-
    Montag, 15.07.2019 –                                                         stübchen“ und für die Kita „Spatzennest“, und die Mittagsversorgung
    Freitag, 02.08.2019              Sommerferien                                für die Grundschule Marienwerder zum Juli 2019 neu auszuschreiben.
    Freitag, 27.09.2019              Teamweiterbildung                       3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
    Freitag, 04.10.2019              Brückentag nach Tag der Dt. Einheit         im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki-
    Freitag, 01.11.2019              Brückentag nach Reformationstag             ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
    Montag, 23.12.2019 –                                                     4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
    Dienstag, 31.12.2019             Weihnachtsferien                            Gemeinde Marienwerder zu handeln.
                                                                             – Beschluss angenommen
    Kita „Spatzennest“
    Mittwoch, 29.05.2019             Teamweiterbildung                       Beschluss-Nr. 23/2018                                         NÖ
    Freitag, 31.05.2019              Brückentag nach Himmelfahrt             Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Rich-
    Montag, 24.06.2019 –                                                     ter (Schöffen) für die Amtsperiode 2019 bis 2023
    Freitag, 12.07.2019              Sommerferien                            – Beschluss angenommen
    Dienstag 24.12.2019 –
    Dienstag, 31.12.2019             Weihnachtsferien
                                                                             NÖ = nicht öffentlich
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren.
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, alle        Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
    erforderlichen Schritte einzuleiten.                                     Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
– Beschluss angenommen                                                       Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
                                                                             in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Beschluss-Nr. 22/2018                                                        Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Vesper Kita „Mäu-               eingesehen werden.
sestübchen“ und Grundschule Marienwerder und Kündigung der                   Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
Mittagsversorgung inkl. Service Kita „Spatzennest“ und Ausschrei-            germeister möglich.
bung zur Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte
„Mäusestübchen“ im OT Marienwerder, der Mittagsversorgung
der Grundschule Marienwerder und der Kita „Spatzennest“ im OT                gez. Nedlin
Ruhlsdorf zum 01. Juli 2019                                                  Amtsdirektor

                    Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 20. September 2018
Beschluss-Nr. 22/2018                                                        Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Zustimmung zur Ortsentwicklungskonzeption für die Gemeinde Rüd-              Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
nitz                                                                         Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
Beschlusstext:                                                               in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz stimmt der Ortsentwick-       Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
     lungskonzeption für die Gemeinde Rüdnitz in der beiliegenden Form zu.   eingesehen werden.
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-      Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
     men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte    germeister möglich.
     zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
– Beschluss angenommen                                                       gez. Nedlin
                                                                             Amtsdirektor
| 12 |    30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                            AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

                   Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz vom 27. September 2018
Beschluss-Nr. 23/2018                                                          ta-Leitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
Bebauungsplan Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg, Gemeinde                4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
Rüdnitz                                                                        Gemeinde Rüdnitz zu handeln.
– Kenntnisnahme des Abwägungsprotokolls zum Vorentwurf                     – Beschluss angenommen
– Billigung der Entwurfsplanung
– Förmliche Beteiligung – Öffentlichkeit, – Behörden, – sonstige           Beschluss-Nr. 25/2018
    Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden                       Neubau einer Kindertagesstätte in Rüdnitz
Beschlusstext:                                                             – Festlegung des Standorts und Ausschreibung von Planungsleis-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:                        tungen
1. Das Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Al-          Beschlusstext:
    tersgerechtes Wohnen am Birkenweg“, Stand Januar 2018, wird zur        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:
    Kenntnis genommen.                                                     1. Die Schaffung von 60 Kindertagesbetreuungsplätzen unter Berücksich-
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken-            tigung der besonderen Anforderungen für den Übergang Krippe/Kinder-
    weg“, Stand September 2018, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und        garten und einer integrativen Betreuung.
    B) sowie Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.                  2. Die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kindertagesstätte verbleibt bei
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birken-            der Gemeinde.
    weg“ ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffent-   3. Die Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme der zusätzlichen Betreu-
    lich auszulegen.                                                           ungsplätze im künftigen Plangebiet „Sechsrutenstücke“ – räumlich
4. Gleichzeitig soll gem. § 4 (2) BauGB die Einholung der Stellungnahmen       gelegen an der Planstraße A (Stand Vorentwurf Januar 2018) Ecke Bir-
    der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher           kenweg (vgl. Anlage/unmaßstäblich).
    Belange zur Entwurfsplanung erfolgen.                                  4. die notwendigen Planungsleistungen insgesamt auszuschreiben unter
5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-        Berücksichtigung der stufenweisen Beauftragung, zunächst LP 1- 3
    men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln.                                   5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
– Beschluss angenommen                                                         men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte
                                                                               zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
Beschluss-Nr. 24/2018                                                      – Beschluss angenommen
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur             namentliche Abstimmung
Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Traumhaus“
zum 01. Juli 2019
Beschlusstext:                                                             Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:                    Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Sodexo SCS GmbH, Eisen-      Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
    str. 9a, 65428 Rüsselsheim am Main für die Versorgung mit Mittages-    in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
    sen in der Kindertagesstätte „Traumhaus“ zum 31.12.2018 zu kündigen,   Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
    mit der Option, dass die Firma Sodexo die Versorgung der Kinder mit    eingesehen werden.
    Mittagessen bis zum 30. Juni 2019 weiterhin gewährleistet.             Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Traum-    germeister möglich.
    haus“ zum 01. Juli 2019 neu auszuschreiben.
3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind    gez. Nedlin
    im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Ki-   Amtsdirektor

             Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ vom 20. September 2018
Beschluss-Nr. 22/2018                                                      Beschlusstext:
Vergabe von Planungsleistung – Tragwerksplanung Nutzungsände-              1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die
rung des Dachgeschosses und Verbindungsneubau für die Hortein-                 beantragten Schließzeiten für die Horteinrichtung in der Gemeinde Sy-
richtung der Gemeinde Sydower Fließ                                            dower Fließ für das Jahr 2019.
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt:                Mittwoch, 02.01.2019 bis
1. Mit der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 der HOAI) für die           Freitag, 04.01.2019             Jahreswechsel, nur Hort
    Umbaumaßnahmen und den geplanten Neubau der Horteinrichtung im           Montag, 15.04.2019 bis
    Rahmen des Projektes „Schulcampus Grüntal – Nachhaltig in die Zu-        Freitag, 26.04.2019             Oster/Frühjahrsferien, nur Hort
    kunft“ wird das Ingenieurbüro Kandale GmbH, Kanalstraße 10 in 16348      Dienstag, 23.04.2019 bis
    Marienwerder zu einer Honorarangebotssumme beauftragt.                   Freitag, 26.04.2019             Ostern, Wackelzahngruppe
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die     Freitag, 31.05.2019             Brückentag nach Himmelfahrt,
    Gemeinde Sydower Fließ zu handeln.                                     		                                Hort und Wackelzahngruppe
– Beschluss angenommen                                                       Montag, 03.06.2019              Teamweiterbildung, Hort und
                                                                           		                                Wackelzahngruppe
Beschluss-Nr. 23/2018                                                        Donnerstag, 20.06.2019 bis
Antrag auf Schließzeiten für die Horteinrichtung der Gemeinde Sy-            Freitag, 21.06.2019             Sommerferienbeginn, nur Hort
dower Fließ für das Jahr 2019                                                Montag, 15.07.2019 bis
                                                                             Freitag, 02.08.2019             3 Wochen Sommerferien, Hort und
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                            30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44     | 13 |

		                              Wackelzahngruppe                               haus“ zum 30.06.2019 zu kündigen. Der Vertrag mit dem Essenanbieter
    Montag, 23.12.2019 bis                                                     Sunshine Catering Service,15366 Hoppegarten, Gewerbestr.32 für die
    Dienstag, 31.12.2019        Jahreswechsel, Hort und                        Vorschulgruppe des Hortes in Grüntal ist zum 31. Dezember 2018 zu
		                              Wackelzahngruppe                               kündigen mit der Option, dass die Firma Sunshine Catering Service die
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren.              Versorgung der Kinder mit Mittagessen bis zum 30.06.2019 weiterhin
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu         gewährleistet.
    handeln.                                                                2. die Versorgung als Vollverpflegung für die Kindertagesstätte „Wichtel-
– Beschluss angenommen                                                         haus“ und für die Vorschulgruppe des Hortes Grüntal, und die Vesper-
                                                                               versorgung für den Hort Grüntal ist zum 1. Juli 2019 neu auszuschrei-
Beschluss-Nr. 24/2018                                                          ben.
Antrag auf Schließzeiten für die Kita „Wichtelhaus“ der Gemeinde           3. die Anforderungen an die Versorgung und die Bewertungskriterien sind
Sydower Fließ für das Jahr 2019                                                im Vorfeld der Ausschreibung mit dem Träger der Einrichtung, der Kita-
Beschlusstext:                                                                 und Hortleitung und dem Kita-Ausschuss abzustimmen.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die        4. den Dienstleistungsvertrag für die Vor- und Nachbereitung der Mittags-
    beantragten Schließzeiten 2019 für die Kita „Wichtelhaus“ in der Ge-       versorgung mit der Firma Platz 16225 Eberswalde, Heegermühler Str. 64
    meinde Sydower Fließ.                                                      zum 30.06.2019 zu kündigen.
    Freitag, 31.05.2019           Brückentag nach Himmelfahrt              5. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die
    Montag, 15.07.2019 bis                                                     Gemeinde Sydower Fließ zu handeln.
    Freitag, 02.08.2019           3 Wochen Sommerferien                    – Beschluss angenommen
    Freitag, 04.10.2019           Brückentag nach Tag der Dt. Einheit
    Freitag, 01.11.2019           Brückentag nach Reformationstag          Beschluss-Nr. 26/2018                                         NÖ
    Donnerstag, 21.11.2019 bis                                             Bewilligung einer Grunddienstbarkeit an einem Flurstück der Flur 3
    Freitag, 22.11.2019           Teamfortbildung                          in der Gemarkung Grüntal
    Montag, 23.12.2019 bis                                                 – Beschluss abgelehnt
    Mittwoch, 01.01.2020          Jahreswechsel
2. Die Eltern sind umgehend von den Schließzeiten zu informieren.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Gemeinde Sydower Fließ zu     NÖ = nicht öffentlich
    handeln.
– Beschluss angenommen                                                     Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechtagen
                                                                           Dienstag                 9.00 - 12.00 Uhr        14.00 - 18.00 Uhr
Beschluss-Nr. 25/2018                                                      Donnerstag               9.00 - 12.00 Uhr        13.00 - 15.00 Uhr
Kündigung der Versorgung mit Mittagessen und Ausschreibung zur             in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Neuvergabe der Vollversorgung der Kindertagesstätte „Wichtel-              Biesenthal, Fachbereich Verwaltungsservice – Sitzungsdienst – (Frau Haase)
haus“ und der Vorschulgruppe im Hort in Grüntal und Ausschreibung          eingesehen werden.
der Vesperversorgung im Hort in Grüntal zum 01. Juli 2019                  Die Einsichtnahme ist auch während der Sprechzeiten beim jeweiligen Bür-
Beschlusstext:                                                             germeister möglich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt
1. den Vertrag mit dem jetzigen Essenanbieter Hofmann Menü-Manufak-
    tur GmbH, 97944 Boxberg-Schweigern, Adelbert-Hofmann-Str. 6, für       gez. Nedlin
    die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Wichtel-      Amtsdirektor

               — Ende der sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen und Mitteilungen —
| 14 |   30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                         AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

      Öffentliche Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“

                              Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt bekannt, dass die      10.1 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das
öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung               Wirtschaftsjahr 2017
Nr.: 02/18 des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ am             10.2 Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers
26.11.2018 um 17:00 Uhr im Saal Alt-Lobetal in 16321 Bernau bei B
                                                                ­ erlin   10.3 Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019
OT Lobetal, Alt-Lobetal 1 stattfindet.                                    10.4 Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags-, Kostenersatz- und Ge-
                                                                               bührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwas-
Tagesordnung                                                                   serverbandes „Panke/Finow“
                                                                          10.5 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebüh-
Öffentlicher Teil                                                              ren und Kostenersatz in der Wasserversorgung
1.    Eröffnung der Sitzung                                               10.6 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ver-          Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
      bandsmitglieder
3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit                                 Nichtöffentlicher Teil
4.    Feststellung der Tagesordnung                                       11. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer unvermessenen
5.    Beschlussfassung über Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung            Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, Flurstück
6.    Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung            179
      (13.06.2018)                                                        12. Beratung und Beschlussfassung zur Entbehrlichkeit und zur Vorberei-
7.    Bericht des Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über           tung des Verkaufs des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43,
      wichtige Angelegenheiten des Verbandes mit anschließender Dis-           Flurstück 37
      kussion                                                             13. Schließung der Sitzung
8.    Bürgerfragestunde
9.    Anfragen der Verbandsmitglieder
10. Behandlung der Tagesordnungspunkte                                    gez. Siebenmorgen
                                                                          Vorsitzender der Verbandsversammlung

 Ende der Öffentlichen Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“

                                              — ENDE DES AMTLICHEN TEILS —
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                                                          30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44    | 15 |

                                                      II. NICHTAMTLICHER TEIL

                                    INFORMATIONEN AUS DER AMTSVERWALTUNG

Amtsblatt für das                                                                                      NACHRUF
Amt Biesenthal-Barnim DIGITAL
                                                                                    Am 28. September 2018 verstarb der Kamerad
Das Amtsblatt können Sie sich auch auf unserer Homepage www.
amt-biesenthal-barnim.de ansehen. Dieses finden Sie unter der Rub-
rik „Öffentlichkeitsarbeit“ in der Aufstellung auf der linken Seite.                         Peter Burmeister
                                                                                                   Hauptlöschmeister

                                                                                                 im Alter von 92 Jahren.
                                                                             Tief bewegt nehmen wir Abschied von einem Kameraden, der
                                                                              über viele Jahre mit seinem Engagement für die Belange der
                                                                                Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim eingetreten ist.
                                                                              Auf diesem Wege möchten wir ihm Dank und Anerkennung
                                                                            aussprechen, für seine aufopferungsvollen Dienste zum Wohle
                                                                             unserer Feuerwehr, sowie der damit verbundenen Aufgaben.
                                                                                Unser Mitgefühl gilt der Familie des Verstorbenen in der
                                                                                            schweren Stunde des Abschiedes.

                                                                                   Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des
                                                                                   Amtes Biesenthal-Barnim, der Amtsausschuss,
                                                                                         die ehrenamtlichen Bürgermeister,
                                                                                    der Amtsdirektor sowie die Amtsverwaltung

 SITZUNGSTERMINE

 Do 08.11. 19 Uhr GV-Sitzung Rüdnitz                  BGstätte Rüdnitz        Annahme von Beiträgen für das Amtsblatt Biesenthal-Barnim:
 		          19 Uhr GV-Sitzung Sydower Fließ          Grüntal               Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal
 Mo 12.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Breydin                 Trampe                                    bei Frau Dieck, Zimmer 304
 Di 13.11. 19 Uhr HA-Sitzung Marienwerder             GZ MW                      Tel: (03337) 45 99 23 oder 45 99 0, Fax: (03337) 45 99 40
 Mi 14.11. 19 Uhr HHSozialausschuss Biesenthal Rathaus Biesenthal                E-Mail: buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de
 Mo 19.11. 19 Uhr GV-Sitzung Breydin                  Trampe                                          Annahmezeiten:
 		          19 Uhr GV-Sitzung Melchow                TBZ Melchow                Mo, Do 9 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr | Di 9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr
 Di 20.11. 19 Uhr KSA-Sitzung Rüdnitz                 BGst Rüdnitz
 Mi 21.11. 19 Uhr Bauausschuss Biesenthal             Mensa Grundschule                         Annahme von Anzeigen:
 Do 22.11. 19 Uhr Hauptausschuss Biesenthal           Rathaus Biesenthal        Wolfgang Beck, Tel. (03337) 45 10 20, Fax (03337) 45 09 19
 		          19 Uhr HA-Sitzung Sydower Fließ          Tempelfelde                             E-Mail: amtsblatt@gmx.net
 Mo 26.11. 19 Uhr A 1 Sitzung                         Rathaus Biesenthal
 Do 29.11. 19 Uhr GV-Sitzung Marienwerder             Sophienstädt                      Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
 Alle Sitzungen beginnen um 19.00 Uhr. Änderungen sind möglich und                         des Amtsblattes Biesenthal-Barnim:
 können bei Frau Haase – Sitzungsdienst – Tel 03337 / 459925 erfragt wer-   13.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 04.12.2018 Ausgabe 12/2018
 den.                                   Im Auftrag, Haase, Sitzungsdienst                          Erscheinungsdatum:
                                                                            27.11.2018 Ausgabe 11/2018 | 18.12.2018 Ausgabe 12/2018

 SPRECHSTUNDE DER SCHIEDSSTELLE

 Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Biesenthal-Bar-
 nim findet am Dienstag, den 27. November in der Zeit von 17 bis 18 Uhr
 im Amtsgebäude in der Plottkeallee 5, Raum 208 statt.

  Allen Jubilaren und
  Geburtstagskindern
  des Monats November
  übermitteln wir
  die herzlichsten
  Glückwünsche!

  Ihre Amtsverwaltung
| 16 |   30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44                                       AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM

3. Ehrenamtstag des Amtes Biesenthal-Barnim – Dank an
verdienstvolle Bürger/Innen bei Feierstunde in Trampe
Im Rahmen der Veranstaltung
„Grünes Wochenende im Bar-
nim“ fand am 14. September im
herbstlich geschmückten Fest-
zelt in Trampe der 3. Ehrenamts-
tag des Amtes Biesenthal-Bar-
nim statt.
Als Zeichen der Wertschätzung
wurden Bürgerinnen und Bür-
ger aus unseren amtsangehöri-
gen Gemeinden und der Stadt
Biesenthal, die in ihrer Freizeit
ehrenamtlich tätig sind, sich in
Vereinen organisieren und sich
somit für das Gemeinwohl ein-
setzen, zur Feierstunde eingela-
den.
Der Landrat, der Amtsdirektor       Gemeindechronistin in Breydin       Frau Daniela Röhle, als Mitglied     sorgten Kathi Schlack und Jörg
und die Bürgermeister sprachen      und Verfasserin des Buches „In      der Gemeindevertretung Sydo-         Sweikowski. Die Jugendkoordi-
den Anwesenden ihren Dank           der Heimat wohnt die Liebe“ zur     wer Fließ, setzt sich für die Be-    natorin des Amtes Biesen­  thal-
aus, für alle Zeit und Mühen, die   Historie der Gemeinde Breydin.      lange der Kinder und Jugendli-       Barnim Renate Schwieger führ-
sie in den vergangenen Jahren       Herr Michael Klein, als Mitglied    chen in der Gemeinde Sydower         te in ihrer charmanten Art
aufgewendet haben, um für uns       der Gemeindevertretung Brey-        Fließ ein und beteiligt sich aktiv   durch das Programm.
alle etwas Gutes zu tun. Denn,      din und besonders engagiert in      am gesellschaftlichen Leben.         Im Festzelt konnte erstmalig die
ehrenamtliches Engagement ist       Kita- und Seniorenbelangen.         Frau Saskia Schreiber, als enga-     Ausstellung zum Kinderkalen-
noch lange nicht selbstver-         Frau Dora Duhn, als engagierte      gierte Jugendwartin der Feuer-       der 2019 des Amtes Biesen­thal-
ständlich! Folgende verdienst-      Melchower Bürgerin und Mitin-       wehr Grüntal.                        Barnim zum Thema „Mein Wun-
volle Bürgerinnen und Bürger        itiatorin der Bürgerinitiative      Herr Burkhard Stegemann er-          der – wunderbare Natur“
wurden mit der Ehrennadel des       Melchow zur Altanschließerpro-      hielt eine Ehrung für sein lang-     besichtigt werden. 399 Bilder
Amtes Biesenthal-Barnim ge-         blematik.                           jähriges Engagement in und für       wurden von Kindern aus den
ehrt:                               Herr Siegfried Buschmann, als       die Gemeinde Marienwerder.           Einrichtungen im Amt Biesen­
Herr Martin Wunderlich, als         langjähriges Mitglied der Frei-     Ein weiteres Highlight der Ver-      thal-Barnim für den Kalender
langjähriges Mitglied der Stadt-    willigen Feuerwehr Melchow          anstaltung war die Vorstellung       gemalt. Die schönsten 112 Bil-
verordnetenversammlung Bie-         und Sicherheitsbeauftragter der     des Buches „In der Heimat            der wurden in der Ausstellung
senthal und Vorsitzender der        Feuerwehr.                          wohnt die Liebe“ durch die „Zei-     präsentiert. Die Ausstellung
Schützengilde Biesenthal 1588       Frau Angelika Hengst, als lang-     tenspringer“ Fritzi, Sahra und       kann nach dem Grünen Wo-
e. V.                               jährige Jugendwartin der Frei-      Moritz aus der Gemeinde Brey-        chenende weiterhin im Kulti
Frau Elke Eckert, Herr Heribert     willigen Feuerwehr Rüdnitz.         din. Die Jugendlichen haben bei      Biesenthal besichtigt werden.
Rustige und Herr Helge Schwarz,     Herr Andreas Hoffmann, als          der Erarbeitung dieser liebevoll     Wir bedanken uns bei Peter und
als Vorstandsmitglieder des Bie-    Vorsitzender des Bürgervereins      aufbereiteten Chronik der Ge-        Maik Kaschta von der Firma
senthaler Vereins Kultur im         Rüdnitz e. V., der Verein bringt    meinde Breydin mitgewirkt und        Smile & Click Fotografie aus
Bahnhof e. V., welcher maßgeb-      sich aktiv in Gemeindeangele-       die Gemeindechronistin unter-        Ruhlsdorf für die fotografische
lich das kulturelle Leben der       genheiten ein und bereichert        stützt.                              Begleitung der Festveranstal-
Stadt Biesenthal mitgestaltet.      somit das kulturelle Leben in der   Für die musikalische Umrah-          tung.
Frau Karin Baron, als engagierte    Gemeinde Rüdnitz.                   mung während der Feststunde
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM                          30. Oktober 2018 | Nr. 10 | Woche 44   | 17 |

                                          Hinweis zum Winterdienst und zur
                                          Gehwegreinigung Stadt Biesenthal
                                          Hiermit wird zum bevorstehen-       überliegendem Grundstücksei-
                                          den Jahreswechsel an die Sat-       gentümer übertragen.
                                          zung über die Reinigung der Öf-     Mögliche      Schadensersatzan-
                                          fentlichen Straßen in der Stadt     sprüche könn­ten somit bei ei-
                                          Biesenthal (Straßenreinigungs-      nem Schadensfall und entspre-
                                          satzung) erinnert.                  chender Untätigkeit, gegen
                                          Wir weisen alle Grundstücksei-      diese Grundstückseigentümer
                                          gentümer nochmals darauf hin,       gerichtet werden. Auch Ord-
                                          dass gemäß § 2 Abs. 5 der Stra-     nungswidrigkeitenverfahren
                                          ßenreinigungssatzung bei Stra-      können durch die Ordnungsbe-
                                          ßen mit einseitigem Gehweg, in      hörde des Amtes Biesenthal-­
                                          Jahren mit ungerader Endziffer      Barnim eingeleitet werden.
                                          die dem Gehweg gegenüberlie-        Die Straßenreinigungssatzung
                                          genden     Grundstückseigentü-      der Stadt Biesenthal ist jederzeit
                                          mer, zum Winterdienst und zur       im Ratsinformationssystem des
                                          Gehwegreinigung verpflichtet        Amtes Biesenthal-Barnim, auf
                                          sind.                               der Internetseite www.amt-
                                          Somit wird die Verkehrssiche-       biesenthal-barnim.de einsehbar.
                                          rungspflicht    satzungsgemäß
                                          wieder ab dem 01.01.2019 um                                    Braun
                                          0:00 Uhr, dem Gehweg gegen-                      SB Friedhof/Ordnung

                                          Blink-Schuh gehört
                                          nun zum Elektroschrott
                                          Mitte August 2018 ist der soge-     und nicht mehr in den Altklei-
                                          nannte offene Anwendungsbe-         dercontainer, in den Sperrmüll
                                          reich im Elektro- und Elektronik-   oder Restabfall. Richtig ist dann
                                          gerätegesetz (ElektroG) in Kraft    die Entsorgung auf den Recyc­
                                          getreten. Damit fallen grund-       ling- und Wertstoffhöfen der
                                          sätzlich alle Produkte mit elek­    Barnimer Dienstleistungsgesell-
                                          trischen und elektronischen         schaft mbH in die dort bereit
                                          Funktionen unter die Regelun-       stehenden Container für Elek­
                                          gen des ElektroG. Nur ausdrück-     troschrott.
                                          lich im Gesetz genannte Aus-        Ob ein Gegenstand als Ganzes
                                          nahmen sind weiterhin nicht         als Elektrogerät einzustufen ist,
                                          betroffen.                          hängt häufig vom Einzelfall ab.
                                          Als Elektroschrott ist daher ab     Die Mitarbeiterinnen und Mit-
                                          sofort Bekleidung mit elektri-      arbeiter der Kundenbetreuung
                                          schen Funktionen wie zum Bei-       der BDG (Telefon 03334 52620
                                          spiel Schuhe mit Blinkfunktion      -26, -27, -28; E-Mail: kundenbe-
                                          und Sportbekleidung mit integ-      treuung@bdg-barnim.de) sowie
                                          rierten Messmodulen zu entsor-      die Kollegen vor Ort auf den
                                          gen. Auch Möbel mit integrier-      Recycling- und Wertstoffhöfen
                                          ter elektrischer Funktion wie       stehen hier gern beratend zur
                                          zum Beispiel Fernsehsessel, Bet-    Seite.
                                          ten mit elektrischem Motor,         Übrigens können Verbraucher
                                          Schränke mit integrierter Be-       an dem Symbol der durchgestri-
                                          leuchtung fallen nun unter das      chenen Mülltonne erkennen,
                                          ElektroG.                           dass das Produkt als Elektro-
                                          Allerdings ist immer vorher zu      schrott zu entsorgen ist. Für die
                                          prüfen, ob sich die elektrischen    vorgenannten Möbel und Texti-
                                          Bauteile leicht entfernen lassen.   lien mit elektronischen Bautei-
                                          Wenn der Ausbau mit verhält-        len gilt diese Pflicht der Kenn-
                                          nismäßig geringem Aufwand           zeichnung durch den Hersteller
                                          möglich ist, dann gehören nur       allerdings erst seit dem 15. Au-
                                          diese in die Elektroschrott-        gust 2018.
                                          sammlung.
                                          In allen anderen Fällen gehören
                                          die Gegenstände als Ganzes in                        Bodenschutzamt
                                          die     Elektroschrottsammlung                      Landkreis Barnim
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