Amtsblatt Nr. 16 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
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42. Jahrgang | 03. 09. 2019
Amtsblatt Nr. 16
der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden
Bürgstadt und Neunkirchen
und der Gemeinde Eichenbühl
1Standesamtliche Mitteilungen
Amtlicher Teil
der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Wir gratulieren recht herzlich!
Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen
Bürgstadt
10.09. Frau Hiltrude Kuger, Raiffeisenring 2 A zum 85. Geburtstag
GEMEINDE NEUNKIRCHEN 15.09. Frau Maria Meisenzahl, Hauptstraße 30 zum 85. Geburtstag
Anlaufstellen bei längerem Stromausfall 19.09. Herrn Manfred Reuling, Raiffeisenring 28 zum 75. Geburtstag
Ein Stromausfall hat viele Auswirkungen. Zum einen können in dieser Zeit keine
Haushalts- und Elektrogeräte genutzt werden und zum anderen fällt das Telekom-
munikationsnetz aus. Geburten
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen die jeweiligen 16.07. Defne Avan, Tochter von Ömer Faruk und Bahar Avan,
Feuerwehrhäuser in Neunkirchen, Richelbach und Umpfenbach als Anlaufstellen Bürgstadt, Kolpingstraße 12
dienen. 18.07. Jordan Becker, Sohn von Dmitrij Andreevic Becker und
Kesha Hamilton, Bürgstadt, Raiffeisenring 34
Diese sind spätestens eine halbe Stunde nach Stromausfall durch die jeweiligen 22.07. Lena Bauer, Tochter von Holger Reinhard und Bianca
Kameraden der Feuerwehr besetzt. Bauer, geb. Paunescu, Neunkirchen-Umpfenbach, Staudenweg 2
Bei einem Ausfall des Mobilfunk- und Festnetzes besteht hier die Möglichkeit, Not-
rufe direkt über Digitalfunk an Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr abzusetzen. 24.07. Anton Niko Haas, Sohn von Florian Adolf und Christine Brunhilde Haas,
geb. Hennig, Bürgstadt, Weidengasse 3
In den Feuerwehrhäusern in Neunkirchen und Umpfenbach steht jeweils ein Not- 31.07. Henry Meissner, Sohn von Christian und Christin Angie Meissner, geb.
stromaggregat zur Verfügung. Somit können bei Bedarf und im Notfall beide Ge- Zimmer, Bürgstadt, Höckerlein 2 A
bäude vorübergehend mit Strom versorgt werden.
Wir bitten Sie um Beachtung!
Eheschließungen
Neunkirchen, im August 2019 gez. Wolfgang Seitz 25.07. Christian Rüttiger und Christine Mareike Pölleth, Römerstraße 18,
GEMEINDE NEUNKIRCHEN 1. Bürgermeister Neunkirchen
17.08. Simon Rudolf Stürzl und Marina Berberich-Stürzl, Hohe Straße 9,
Neunkirchen
* * * Sterbefälle
20.07. Johanna Viktoria Kreß, geb. Reichert, Bürgstadt, Jahnstraße 5, 94 Jahre
26.07. Gerhard Bauersachs, Bürgstadt, Danziger Straße 6, 87 Jahre
Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93 07.08. Johann Radler, Bürgstadt, Oberer Steffleinsgraben 9, 89 Jahre
Fax (0 93 71) 35 49 18.08. Erhard Eckl, Bürgstadt, St.-Urbanus-Straße 44, 85 Jahre
E-Mail: mail@herbertschmitt.de
Internet: www.herbertschmitt.de
Eichenbühler Straße 83
Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal) * * *
2 3MARKT BÜRGSTADT risch genehmigt sind.
Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 13. August 2019 Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergarten-
gebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung der ge-
von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehe-
planten Maßnahmen und die Entscheidung über den Förderantrag zur geplanten
maligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist.
Erweiterung der Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“.
Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das
Im Frühjahr 2018 wurde das Büro Johann & Eck mit der Planung der Erweiterung des
Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Abspra-
Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ beauftragt, nachdem zu Beginn der Bera-
che mit der Kindergartenaufsicht beim Landratsamt sollten aufgrund der aktuellen
tungen als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte
Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein.
wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert wurden. Schließ-
Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und
lich wurde jedoch am 26.03.2019 beschlossen, dass der grundsätzliche Bedarf an der
Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt.
Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt wird. Hierfür werden zwei
zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei neue Kindergartengruppen errichtet. An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätz-
lich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum,
Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird
Elternwarten und -besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden.
das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.
Vom Ingenieurbüro Johann & Eck und den beiden Fachingenieurbüros Etienne und
Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit
Leidenbauer wurden für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 6,131 Mio. €
Mehrzweckraum und Speisesaal sowie den Erweiterungsbau von zwei Krippengrup-
brutto ermittelt.
pen an das Bestandsgebäude der Krippe.
Grundsätzlich ist die Mehrschaffung von Betreuungsplätzen nach dem Finanzaus-
Hier werden im südöstlichen Grundstücksbereich als Winkelbau mit Eingangsbereich
gleichsgesetz (FAG) förderfähig. Auch die Auslagerung der Kindergartengruppen zur
ein dreigruppiger Kindergarten mit notwendigen Nebenräumen und weiterhin ein
Bestandssicherung aus dem Altbestand in den Neubau wird als grundsätzlich förder-
Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Gerä-
fähig angesehen. Eine abschließende Aussage über die Größenordnung kann erst im
teraum und ein Speisesaal mit Küche geschaffen.
Rahmen des Förderverfahrens gemacht werden, wobei von ca. 50 % der förderfähigen
An das Bestandsgebäude der Kinderkrippe wird in südwestliche Ausrichtung der An- Kosten auszugehen ist. Diese entsprechen jedoch in der Regel nicht den Baukosten.
bau von zwei weiteren Krippengruppen mit entsprechenden Nebenräumen vorgese-
Neben dem herkömmlichen Förderprogramm läuft bis zum Antragsdatum 31.08.2019
hen.
zusätzlich noch das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsplätze“, wodurch
Ergänzend werden im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengrup- zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.
pen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Derzeit wird nach aktuellen Berechnungen mit einer Gesamtförderung von ca.
Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für 2,5 Mio. € gerechnet.
Sprach- und Lernförderung geschaffen.
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Planungsentwurf zur Erweiterung der
Auf dieser Grundlage wurde vom Ingenieurbüro Johann & Eck eine detaillierte Pla- Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“ um zwei Krippengruppen und drei Kin-
nung mit Kostenberechnung erstellt. dergartengruppen sowie Mehrzweck-, Sozial- und Personalräumen zu.
Parallel werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Bereich ge- Auf dieser Planungsgrundlage und Kostenberechnung wird der Förderantrag nach
schaffen, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
„Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Vo-
raussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Son-
beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vor- dergebiet Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“. Der Geltungsbereich ist
gaben möglich. deckungsgleich mit dem gesamten künftigen Areal der Kindertagesstätte.
Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über Aufstellungs- und Änderungsverfahren werden als beschleunigtes Verfahren gem. §
zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei proviso- 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berichtigen.
4 5Bereits im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat der Wunsch geäußert, das Ge-
sundheitszentrum an die Stadtbuslinie anzubinden. „Ohne dich“ – zwei Worte,
so leicht zu sagen und doch Von Herzen
Die im Jahre 2015 eingerichteten Haltestellen im Bereich des Gesundheitszentrums so unglaublich schwer
werden derzeit ausschließlich vom überörtlichen Personennahverkehr (Linie 977 Würz- zu ertragen.
burg – Wertheim – Miltenberg) angefahren. DANKE
Im Zuge einer sinnvollen Anbindung des Gesundheitszentrums an die Stadtbuslinie ist
möchten wir allen sagen, die sich in stiller
im Bereich „Krieggärten“ eine geänderte Fahrtstrecke erforderlich. Aktuell fährt dort
der Stadtbus über die Mozartstraße – Stettiner Straße – Danziger Straße – Freudenber- Trauer mit uns verbunden fühlten, mit uns
ger Straße. Abschied nahmen und ihre Anteilnahme
auf so vielfältige Weise zum Ausdruck
Nach Eingliederung des Gesundheitszentrums würde der Bus künftig über die Mozart-
straße – Kolpingstraße in die Freudenberger Straße fahren. Ein Wegfall der Haltestelle brachten.
„Danziger Straße“ ist somit erforderlich.
Die bereits für den überörtlichen Personennahverkehr eingerichtete Haltestelle in der Edith und Gerhard Ott
Freudenberger Straße Richtung Ortsausgang (Zugang zu den Arztpraxen) kann pro-
blemlos auch vom Stadtbus angefahren werden. Die ortseinwärts bestehende Halte-
Christina und Christoph
stelle vor dem Anwesen Weingut Sturm hingegen kann für den Stadtbusverkehr auf-
grund der ungünstigen Lage nicht verwendet werden. Johanna Kreß
* 08. 12. 1924 Bürgstadt, im Juli 2019
Hierzu wurde vorgeschlagen, die erforderliche Bushaltestelle in der Freudenberger
† 20. 07. 2019
Straße gegenüber vom Lauersend einzurichten. In diesem Bereich ist sowieso aktuell
bereits ein Absolutes Halteverbot eingerichtet. Der Gemeinderat stimmte dem Vor-
schlag zu.
Helfen verbindet –
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde bekanntgegeben, dass der Beschaffung
von neuen Atemschutzgeräten inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt Wir verschenken eine Stunde Zeit!
zugestimmt wurde. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. Neovia GmbH in Ludwigs-
felde zum Angebotspreis von brutto 31.566,53 € erteilt. Der Auftrag für die benötigten
Lautsprechermikrofone (Funkgeräte) wird der Fa. Heckmann in Straelen zum Ange- Einladung
botspreis von brutto 2.445,05 € erteilt.
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verbindet
* * * am Freitag, den 27. September 2019
im Pfarrsaal Bürgstadt B ü rgstadt
Es sind noch einige Beginn: 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen www.helfen-verbindet-buergstadt.de
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des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen.
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Kleingeräte aus der Landwirtschaft) in Bürgstadt und Umgebung.
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6 7Grund- und Mittelschule Bürgstadt
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Bürgstadt, Bainweg 1, Tel. 09371 3341
Markt Bürgstadt – Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes/Schredderplatzes
Sommer (15.03. – 31.10.) Winter (01.11. – 14.03.)
Im Rahmen des Pausenhofkonzertes verabschiedete Erster Bürgermeister Montag: geschlossen
Thomas Grün die Leiterin der Mittagsbetreuung, Frau Andrea Krauß, im Bei- Dienstag: 16:00 – 19:00 Uhr
sein der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, des Hausmeisters und Mittwoch: geschlossen
der Kolleginnen der Mittagsbetreuung aus dem Dienst der Gemeinde. Frau Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Andrea Krauß tritt zum 31. August 2019 in den Ruhestand. 17:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 16:00 – 20:00 Uhr Freitag: 14:30 – 16:30 Uhr
Frau Andrea Krauß begann ihren Dienst bei der Gemeinde zum 17. Septem- Samstag: 14:00 – 18:00 Uhr Samstag: 13:30 – 16:30 Uhr
ber 2002. Sie war maßgeblich an der Entwicklung der Mittagsbetreuung
beteiligt und hat diese in hervorragender, kompetenter Weise geführt.
Frau Andrea Krauß war stets eine höchst verlässliche Partnerin, die mit der Gemeinde Neunkirchen – Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes
Schulleitung, den Eltern und der Verwaltung jeder Zeit in persönlichen
Sommer (15.03. – 31.10.) Winter (01.11. – 14.03.)
Gesprächen zur Verfügung stand.
Der Bürgermeister bedankte sich in seiner Laudatio bei Frau Andrea Krauß Dienstag: 17.00 – 19.00 Uhr
für die 17-jährige gute Arbeit zugunsten der Kinder. Er wünschte der Aus- Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr
scheidenden für die kommenden Jahre des Ruhestandes Gesundheit und Samstag: 12.00 – 17.00 Uhr Samstag: 13.00 – 15.00 Uhr
alles Gute.
8 9MARKT BÜRGSTADT
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Bürgstadter
Rasselbande“ gem. § 13 a Baugesetzbuch – BauGB – mit Berichtigung
des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 13.08.2019 die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die bisherige Kindergartenfläche sowie einen Erwei-
terungsbereich im Gartengelände. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend
angepasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durch-
führung einer Umweltprüfung durchgeführt. Das Büro Johann und Eck ist mit der
Erarbeitung eines Planentwurfes mit Begründung beauftragt. Sobald Entwürfe
vorliegen, werden diese der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange
zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Hinweis erfolgt
rechtzeitig im Amtsblatt bzw. mit Anschreiben an die Behörden.
Wir führen aus:
Bürgstadt, 27.08.2019 gez. Thomas Grün
MARKT BÜRGSTADT Erster Bürgermeister Verputz • Anstrich • Malerei
Gerüstbau • Trockenbau • Voll-Wärmeschutz
Bürgstadt • Am Bischof 10
Die nächsten Gemeinderatssitzungen Tel. 0 93 71 / 6 77 64 • Fax: 0 93 71 / 6 99 29
und Außendienststunden Mobil: 01 70 / 2 38 90 86 • www.malerwachtel.de
Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt:
Bürgstadt: Dienstag, 10. September 2019, um 19.30 Uhr
Dienstag, 1. Oktober 2019, um 19.30 Uhr
jeweils im Rathaus
Neunkirchen:
Donnerstag, 12. September 2019, um 19.30 Uhr
im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal
am Nachmittag Außendienststunden
Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr
Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat-
haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im
Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de
und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de
veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen
öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden.
10 11Amtlicher Teil
der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen
Gemeinde Eichenbühl
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März 2020 wird
darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundes-
meldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorange-
henden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf,
für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art.
50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahl-
berechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrich-
tung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMel-
deG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat,
braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu
einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten,
können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung
setzen:
Gemeinde Eichenbühl, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag: 14.00 – 18.00 Uhr
Eichenbühl, 03.09.2019 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
12 13GEMEINDE EICHENBÜHL
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung
des Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ Ein herzliches Dankeschön
Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 24.07.2019 die Änderung des
Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ als Satzung beschlossen. Dieser für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zu unserer
Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich be-
kannt gemacht.
diamantenen Hochzeit
Die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ betrifft die Än-
derung der bauordnungsrechtlichen Festsetzung zur Dachgestaltung. Besonders bedanken möchten wir uns bei unserer Familie,
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengerts- unseren Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten,
berg II, Eichenbühl“ in Kraft. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit den Vereinen sowie dem Musikverein Richelbach für das
der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie schöne Ständchen.
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Behördenbeteiligung in
dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, nachkommenden anderweitigen Planungsmöglich- Richelbach, im Juli 2019
keiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Eichenbühl, Hauptstr. 97, im Bauamt,
I. Stock, bei Herrn Eckstein, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und
über deren Inhalt Auskunft verlangen. Lioba und Klemens Damm
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215
Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-
zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennuzungs-
plans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Bebau-
ungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenbühl geltend gemacht worden
sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet soll, ist darzu-
legen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Eichenbühl, den 09.08.2019 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
14 15Praxisaufgabe Dr. med. Klaus Genheimer
Danke – für einen gelungenen Markttag! Facharzt für Allgemeinmedizin, 63930 Neunkirchen
Sehr geehrte Patienten und Patientinnen,
die Praxis schließt zum 8. September 2019.
Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen
und wünschen für die Zukunft alles Gute!
Ihr Praxisteam Dr. med. K. Genheimer
Wir bedanken uns bei allen fleißigen Strickerinnen für die sagenhaften
Ausstellungsstücke am Markttag. Durch euren Teamgeist, euer Engage-
ment und eure Hilfe haben wir es geschafft, Eichenbühl bunt und anders zu
machen. frischer Fisch
aus Bremerhaven!
Das diesjährige Thema kam bei der Bevölkerung sehr gut an.
Hieran sollten wir festhalten und anknüpfen. Nur durch die aktive Beteili- DER FISCHMANN KOMMT:
gung von Bürgern, die mit Spaß an der Sache sind, bleibt unser Markt und
Eichenbühl lebendig. JEDEN MITTWOCH
Natürlich bedanken wir uns auch in Bürgstadt
… bei allen anderen Helfern, die für die Organisation verantwortlich waren, am ROSENGARTEN
… bei allen Firmen, die uns durch ihre Werbung unterstützt haben, von 14.45 - 15.45 Uhr
… bei allen Marktteilnehmern, die den Markt attraktiv und interessant
machten. in EICHENBÜHL
am Dorfplatz
Letztendlich bedanken wir uns aber bei den Besuchern, die bei uns waren. von 16.00 - 16.40 Uhr
Fischereihafen-Direktverkauf
Eichenbühl, 31.07.2019 gez. Günther Winkler Fischfeinkost Holzapfel
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister Bremerhaven
Tel. 01 51 / 18 53 25 25
16 17GEMEINDE EICHENBÜHL
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung Standesamtliche Mitteilungen
des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“
Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 24.07.2019 die Änderung Wir gratulieren recht herzlich!
des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ als Satzung beschlossen. Dieser
Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich 15.09. Frau Lieselotte Abb, Hauptstraße 168 zum 80. Geburtstag
bekannt gemacht.
Die Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ betrifft die Verschie-
bung der Baugrenze von Fl. Nr. 2729 zur Straße hin sowie die Regelung zu den Dach- Geburt
aufbauten und Gaupen. 14.07. Lena Silke Walter, Tochter von Christian Bertold und Karin
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Margarete Walter, geb. Berberich
Eichenbühl“ in Kraft. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit der
Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie Sterbefälle
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Behördenbeteiligung
in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan 18.07. Heinz Schmitt, Alte Steige 11, 82 Jahre
nach Abwägung mit den geprüften, nachkommenden anderweitigen Planungs- 15.08. Gisela Agnes Ballweg, Höhenstraße 18, 66 Jahre
möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Eichenbühl, Hauptstr. 97, 16.08. Eva Helena Bundschuh, geb. Seitz, Finkenstraße 9, 94 Jahre
im Bauamt, I. Stock, bei Herrn Eckstein, während der allgemeinen Dienststunden
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
* * *
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des Gemeinde Eichenbühl – Fundsachen
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Bei der Gemeindeverwaltung wurden 2 Jacken sowie 1 Schlüssel mit Mäppchen
Unbeachtlich werden demnach abgegeben. Auskunft erhalten Sie vormittags unter der Tel.-Nr. 09371/972014.
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
* * *
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-
plans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des c Kundendienst
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenbühl geltend gemacht c Verkauf und Service
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet soll, ist c Lichttechnik, EDV
darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie
Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach c Energie- und Gebäudetechnik
den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb c Installation Alt- und Neubau
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. www.oswaldundmenges.de
Schulstraße 14
Eichenbühl, den 09.08.2019 gez. Günther Winkler 63930 Neunkirchen
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
18 19ERFTAL-
ERFTAL
BOTE
Nachrichten
aus den Gemeinden
Sprechtag Unternehmensübergabe in der ZENTEC
Die Unternehmensübergabe ist eine, wenn nicht die größte Aufgabe für eine
Unternehmerin bzw. einen Unternehmer. Sie erfolgreich zu meistern, bedarf spe-
zieller, zielgerichteter Information, Beratung, Förderung und Weichenstellung in
betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht.
Vor diesem Hintergrund bietet die ZENTEC GmbH in Zusammenarbeit mit der In-
dustrie- und Handelskammer Aschaffenburg und Handwerksammer für Unterfran-
ken Sprechtage zur Unternehmensübergabe an.
Die Sprechtage richten sich ausschließlich an Unternehmer aus der Region Ba-
yerischer Untermain, die in absehbarer Zeit einen Nachfolger suchen. Ziel der
persönlichen Beratung ist es, Wege für eine erfolgreiche Planung des Genera-
tionswechsels aufzuzeigen. Unternehmer erhalten individuell und unternehmens-
bezogen die Möglichkeit, sich im vertraulichen Einzelgespräch mit den Experten
kostenfrei informieren zu lassen. Zudem können Möglichkeiten der Unterneh-
mensbewertung aufgezeigt werden. Die Fachexperten unterstützen gleichfalls bei
der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Steuerliche und rechtliche Aspekte sind nicht Gegenstand des Erstgesprächs und
sollten in jedem Fall mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar geklärt
werden.
Der „Sprechtag zur Unternehmensübergabe“ findet das nächste Mal am 11. Sep-
tember 2019 in der ZENTEC statt. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Gesprächs-
termine können mit der ZENTEC, Jutta Wotschak, Telefon: 06022 26 -1110, Telefax:
06022 26-1111, E-Mail: wotschak@zentec.de oder im Internet unter www.zentec.de
vereinbart werden.
Anmeldeschluss: 5. September 2019
20 21Feste Annahmestellen
Müllumladestation Erlenbach Kreismülldeponie Guggenberg
Tel. Entsorgung
06022 614367 Tel. 09378 740
Problemabfälle aus Haushalten, die nicht verwertbar sind, sind unvermischt den Problemabfall-
Kommunale Abfallwirtschaft sammlungen des Landkreises zuzuführen.
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten:
Kommunale Abfallwirtschaft
Kommunale Abfallwirtschaft Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr
Feste Annahmestellen
Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr
Müllumladestation
Während Erlenbach
der Sommerzeit: Kreismülldeponie Guggenberg
Tel. 06022
Donnerstag 614367
und Freitag bis 18:00 Uhr Tel. 09378 740
MERKBLATT
MERKBLATT
MERKBLATT
Problemabfälle
Problemabfälle
aus Haushalten
aus Haushalten
Öffnungszeiten:
Mobile Sammlungen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr
Problemabfälle aus Haushalten Mobile Problemabfallsammlungen
Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr
finden mindestens zweimal jährlich in jeder Gemeinde des
Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr
Landkreises Miltenberg statt. Die jeweiligen Sammeltermine, Sammelzeiten und Standorte werden
überWährend der Sommerzeit:
die Gemeindeverwaltungen, die Info-Zeitung „blickpunkt MIL“ oder die Tagespresse
Donnerstag und Freitag bis 18:00 Uhr
bekanntgemacht.
Definition Neben den Problemabfällen werden bei der „Mobilen Sammlung“ auch Elektrokleingeräte
Definition Mobile Sammlungen
Definition (Kantenlänge kleiner als 30 cm) angenommen.
Mobile Problemabfallsammlungen finden mindestens zweimal jährlich in jeder Gemeinde des
Problemabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg sind die in Haushalten
Problemabfälle im Sinne der
üblicherweise anfallenden Abfallwirtschaftssatzung
Kleinmengen desnach
von Stoffen, die Landkreises Miltenberg oder
Art, Beschaffenheit sind die in Haushalten
Menge in beson- Landkreises Miltenberg statt. Die jeweiligen Sammeltermine, Sammelzeiten und Standorte werden
Problemabfälleanfallenden
üblicherweise im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung desnach
Landkreises Miltenberg sind die in Haushalten
derem Maße gesundheits-,Kleinmengen von Stoffen,explosiv
luft-, wassergefährdend, die Art, Beschaffenheit
oder brennbar sind. oder Menge in beson- über die Gemeindeverwaltungen, die Info-Zeitung „blickpunkt MIL“ oder die Tagespresse
üblicherweise
derem anfallenden Kleinmengen
Maße gesundheits-, von Stoffen,explosiv
luft-, wassergefährdend, die nachoder
Art, Beschaffenheit
brennbar sind. oder Menge in beson- Bitte beachten:
bekanntgemacht.
derem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Problemabfälle sind
Neben den direkt dem Personal
Problemabfällen werden beidesder Schadstoffmobils
„Mobilen Sammlung“ zu übergeben.
auch Ein Abstellen
Elektrokleingeräte
Zu den Problemabfällen zählen insbesondere:
Zu den Problemabfällen zählen insbesondere: (Kantenlänge kleiner
von Problemabfällen als 30 cm)
vor Beginn derangenommen.
jeweiligen Problemabfallsammlung ist nicht zulässig.
Zu den Problemabfällen zählen insbesondere: Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkrei-
Ölhaltige Abfälle
Ölhaltige
z. Abfälle
B. Heizöl, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, tropfende verbrauchte ses mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ölhaltige
z. Abfälle
B. Heizöl, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, tropfende verbrauchte Bitte beachten:
Ölbinder, tropfende feste fett- und ölverschmierte Betriebsmittel Außerdem besteht die Gefahr, dass sich spielende Kinder mit abgestellten Problemabfällen
z. B. Heizöl,
Ölbinder, Ölschlämme,
tropfende mineralölhaltige
feste fett- Fette, tropfende
und ölverschmierte verbrauchte
Betriebsmittel Problemabfälle sind direkt dem Personal des Schadstoffmobils zu übergeben. Ein Abstellen
Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel verätzen bzw. vergiften oder dass durch auslaufende Stoffe der Boden verunreinigt wird.
von Problemabfällen vor Beginn der jeweiligen Problemabfallsammlung ist nicht zulässig.
Ölbinder, tropfende
Pflanzen- feste fett- und ölverschmierte Betriebsmittel
und Schädlingsbekämpfungsmittel
Holzschutzmittel
Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkrei-
Holzschutzmittel ses mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Desinfektionsmittel
Holzschutzmittel Gesundheits-
Desinfektionsmittel Gesundheits-
gefährdend Besondere Hinweise
Außerdem zur die
besteht Entsorgung einzelner
Gefahr, dass Problemabfälle
sich spielende Kinder mit abgestellten Problemabfällen
Laborchemikalien
Desinfektionsmittel und Gifte im engeren Sinne gefährdend
Gesundheits-
Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne verätzen bzw. vergiften oder dass durch auslaufende Stoffe der Boden verunreinigt wird.
z. B. Cadmium, Arsen gefährdend
Laborchemikalien
z. B. Cadmium, Arsen und Gifte im engeren Sinne
Abfälle
z. B. mit
Cadmium,metallischem
Arsen Quecksilber
Abfälle mit metallischem Quecksilber Altöl
z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Besondere Hinweise zur Entsorgung einzelner Problemabfälle
Abfälle
z. mit metallischem
B. Thermometer,
Schalter
Quecksilber
Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig
z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen,
Schalter Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos
Batterien
Schalter
Batterien
Der Handel ist verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Nutzen Sie
zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit,
Altöl
Batterien
Der Handel ist verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Nutzen Sie Ätzend Benzin oder Heizöl, ist verboten.
daher nach Möglichkeit dieses Rücknahmesystem. Ätzend Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig
Der Handel
daher ist verpflichtet,
nach Möglichkeit Batterien
dieses zurückzunehmen. Nutzen Sie
Rücknahmesystem.
Für Bleiakkumulatoren (Autobatterien) besteht eine Pfandpflicht! Ätzend Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos
daher nach Möglichkeit dieses Rücknahmesystem.
Für Bleiakkumulatoren (Autobatterien) besteht eine Pfandpflicht! Farben-, Lack- und Leimreste
Säuren,
Für Laugen, Salze,
Bleiakkumulatoren Chemikalienreste
(Autobatterien) aus
besteht dem
eine Hobbybereich
Pfandpfl icht!
zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit,
Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste
z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder aus dem Hobbybereich Leergebinde aus
Benzin oder Metallistoder
Heizöl, Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten
verboten.
Säuren,
z. Laugen,Bleichbäder,
B. Fixierbäder, Salze, Chemikalienreste
Entwicklerbäderaus dem Hobbybereich (ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack).
Lösemittelhaltige
z. Abfälle undEntwicklerbäder
B. Fixierbäder, Bleichbäder, Substanzen
Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen
z. B. Benzin, Spiritus, Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Farben-, Lack-
Ausgehärtete und Leimreste können über die graue Restmülltonne entsorgt werden.
Dispersionsfarben
Lösemittelhaltige
z. B. Benzin, Spiritus,Abfälle und Substanzen
Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Leergebinde aus Metall oder Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten
Abbeizmittel, Betriebsmittel, die zum Aufsaugen von Lösungsmitteln, Leicht- oder
z. B. Benzin, Spiritus,
Abbeizmittel, Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber,
Chemikalien, Betriebsmittel,
Farben und Lacken die zum Aufsaugen
verwendet von Lösungsmitteln,
wurden; Hochentzündlich
Leicht- oder
Hochentzündlich
(ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack).
Grundsätzlich
Abbeizmittel, Betriebsmittel,
Chemikalien, Farben und die zum
Lacken Aufsaugen
verwendet von Lösungsmitteln,
wurden; Ausgehärtete Dispersionsfarben können
nur inüber die graue
mitRestmülltonne entsorgt werden. werden.
Leicht- oder
Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten
Chemikalien, Farben und Lacken verwendet wurden; Hochentzündlich Generell dürfen alle Problemabfälle Gebinden maximal 5 l Inhalt angeliefert
Frostschutzmittel, Bremsfl üssigkeiten
08/2015
Flüssige Farben und Lacke Größere Gebinde sprengen die Kapazität des Schadstoffmobils. Die Entsorgungskosten werden
08/2015
Frostschutzmittel, Bremsfl
Flüssige Farben und Lacke üssigkeiten Grundsätzlich
durch zusätzlichen Verpackungsaufwand
Problemabfälle nur inunverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen
angeliefertder Problem-
08/2015
Flüssige Farben
Flüssige Leimreste und Lacke Generell dürfen alle Gebinden mit maximal 5 l Inhalt werden.
Flüssige Leimreste abfälle vor Ort ist in der Regeldie
nicht zulässig.
desBitte liefern Sie die
DieProblemabfälle nachwerden
Möglichkeit in
Stand:
PCB-haltige
Flüssige Kleinkondensatoren
Leimreste Größere Gebinde sprengen Kapazität Schadstoffmobils. Entsorgungskosten
Stand:
PCB-haltige Kleinkondensatoren geschlossenen Behältern
durch zusätzlichen an, um ein Auslaufen
Verpackungsaufwand zu verhindern.
unverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen der Problem-
Schadstoffhaltige Haushaltsreiniger
Stand:
PCB-haltige Kleinkondensatoren
Schadstoffhaltige Haushaltsreiniger
MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/
z. B. Entkalker, Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger, abfälle vor Ort ist in der Regel nicht zulässig. Bitte liefern Sie die Problemabfälle nach Möglichkeit in
MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/
Schadstoffhaltige
z. B. Entkalker, Haushaltsreiniger
Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger, Brandfördernd
Fleckenentferner Brandfördernd geschlossenen Behältern an, um ein Auslaufen zu verhindern.
MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/
z. B. Entkalker, Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger,
Fleckenentferner Brandfördernd
Spraydosen
Fleckenentferner
Spraydosen
Miltenberg
Unbekannte Chemikalien
Miltenberg
Spraydosen
Unbekannte Chemikalien
Miltenberg
Mit Gefahrstoffsymbolen
Unbekannte Chemikalien gekennzeichnete Gebinde und Gebinde
Mit
mit Gefahrstoffsymbolen
unbekanntem Inhalt gekennzeichnete Gebinde und Gebinde Sie haben noch Fragen? Dr. Martina Vieth, Tel. 09371 501-384
Mit
mit Gefahrstoffsymbolen
unbekanntem Inhalt gekennzeichnete Gebinde und Gebinde
© Landratsamt
Dann wenden SieSie sichnoch
bitteFragen?
an die Gustl
Dr. Fischer,
Martina Vieth,Tel.
Tel. 09371 501-380
09371 501-384
© Landratsamt
Handfeuerlöscher
mit unbekanntem Inhalt haben
Handfeuerlöscher Explosions-
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de
© Landratsamt
Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der gefährlich
Explosions- Abfallberatung
Dann wenden Sie imsich
Landratsamt:
bitte an die Gustl Fischer, Tel. 09371 501-380
Handfeuerlöscher
Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der gefährlich
Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach. Explosions- Abfallberatung im Landratsamt: E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de
Rückgabe beim Händler.
Kreismülldeponie GuggenbergIn Ausnahmefällen Annahme bei der
oder der Müllumladestation Erlenbach. gefährlich
Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach. 2
1
1 2
22 1
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24 25Einladung
zum 52. Auto-Bergrennen Eichenbühl
des MSC Erftal e. V. im AvD
am 7. und 8. September 2019
Grußwort
des Bürgermeisters
Zum diesjährigen 52. Bergrennen Eichenbühl des MSC Erftal e. V. im
AvD begrüße ich alle Fahrer, ihre Begleitmannschaft, Gäste und Zu-
schauer in Eichenbühl auf das Herzlichste.
Das Bergrennen bringt jedes Jahr den automobilen Glanz der Rennwa-
gen in unseren Ort und erfreut sich großer Beliebtheit bei Teilnehmern
und Zuschauern.
Den Verantwortlichen, Fahrern und Mitgliedern des MSC Erftal sowie
den Behörden und den vielen freiwilligen Helfern danke ich für die Un-
terstützung. Ohne ihr Engagement wäre eine solche Veranstaltung nicht
möglich.
Ich wünsche dem Rennen am 7. und 8. September 2019 einen span-
nenden, harmonischen und unfallfreien Verlauf und dem Publikum
packenden Rennsport an beiden Veranstaltungstagen.
Darüber hinaus wünsche ich allen Besuchern
und Gästen einen angenehmen Aufenthalt in
Eichenbühl.
Günther Winkler
1. Bürgermeister
26 27In liebevoller
Erinnerung Herzlichen Dank
Allen, die seiner gedachten,
ihm das letzte Geleit gaben
und uns schriftlich oder mündlich
ihre Anteilnahme bekundeten,
danken wir von ganzem Herzen.
Cilli Schmitt
und Kinder
Heinz Schmitt Eichenbühl, Bürgstadt,
† 18.07.2019 im September 2019
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Oberer Steffleinsgraben 8, 63927 Bürgstadt, Tel.: 0 93 71 / 97 72-0, info@autohauswolfert.de
28 29Für all die guten Wünsche und Geschenke anlässlich meines
75. Geburtstages
möchte ich meiner Familie, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn
und Bekannten recht herzlichen Dank sagen.
Besonderen Dank Herrn Pfarrer Winiarz und Herrn Bürgermeister
Winkler sowie dem SV Riedern.
Guggenberg, im August 2019 Rudi Knörzer
30 31Turnverein Bürgstadt 1885 e.V.
Neustart ab September 2019:
2019 Step Aerobic Donnerstags von 19.00 – 20.00 Uhr,
unterer Saal, Sporthalle / Jahnstraße
Dienstag 03.09. Hl. Gregor d. Große Infos: Anja Bomba, 0174-9164727
Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche
Bürgstadt 18:30 Messfeier für die Verstorbenen des Monats August - Alte
Rambazamba Kids Mittwochs von 17.00 – 18.00 Uhr, Mittelmühle
Kirche (2. Seelenamt für Johanna Kreß / f. Alfred und Dorothea Infos: Sabrina Pensch, 01573 -5144615
Romatschke und Familie (Leg.)) Nächster 5er Kurs ab 18.09.19
Mittwoch 04.09. Zumba ab 17.09.19 Dienstags 18.50 Uhr Mittelmühle
Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina Infos: hennig.laura@web.de
Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Aroha ab 17.09.19 18.00 Uhr, unterer Saal, Sporthalle / Jahnstraße
Miltenberg 18:30 Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung im Klinikum im KAHA ab 22.10.19 18.50 Uhr, Mittelmühle
1. Stock
Infos: elwiven@web.de
Wenschdorf 18:30 Messfeier
Donnerstag 05.09.
Weitere Kursangebote: Progressive Muskelentspannung – Aroha – Pilates –
Miltenberg 16:00 Männerbetstunde - Pfarrkirche
Bodystyling – Fitnessgymnastik etc.
Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle
Bürgstadt 17:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen www.tv-buergstadt.de
anschließend Aussetzung und eucharistische Anbetung
Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum
Miltenberg
Mainbullau
18:30 Messfeier - Gemeindezentrum
18:30 Andacht Meine Gesundheit in guten Händen
Freitag
Miltenberg
06.09.
9:00 Messfeier - Pfarrkirche
im Gesundheitszentrum Bürgstadt
Bürgstadt 14:00 Hauskommunion
Samstag 07.09.
Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche
METAMORPHOSEN, RICHARD STRAUSS ZUM 70. TODESTAG
für Bläsernonett (Bearbeitung: Ansgar Waschbüsch)
Mitglieder des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode,
Christian Fitzner, Dirigent. Eintritt frei - Kollekte am Ausgang
Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina
Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte -
Gemeindezentrum
APPotheken Sie auch schon? Tel.: 0 93 71 / 94 80 700
Öffnungszeiten:
Miltenberg 18:00 Beichtgelegenheit - Pfarrkirche
Miltenberg 18:30 Vorabendmesse - Pfarrkirche, gestaltet von der "Liedertafel"
Drolshagen P Kostenlos Parken
vor der Apotheke
Adler Apotheke | Inh. Johannes WorlicekMontag-Freitag
e.K. | Kolpingstraße 28:00 - 19:00
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Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 | Fax: 0 93 71 / 94 80 711 | apotheke@adler-apotheke-gz.de
Mittwoch Nachmittag geöffnet!
Wenschdorf 18:30 Vorabendmesse
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Samstag 9:0026.08.16
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Sonntag 08.09. 23. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Kollekte: Kirchl. Öffentlichkeitsarbeit und Kath. Schrifttum Tel.:
Tel.:00 93
93 71
71 // 94
94 80
80 700
700
Breitendiel 10:00 Messfeier
Bürgstadt 10:00 Messfeier (f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. Otmar und Liesel
Hofmann und Angeh. / f. Pfr. Stefan Konrad / f. Ernst Zoidl, Eltern und
Schw.-Eltern / f. Vitus und Josefa Schneider, Eltern und Schw.-Eltern /
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Fax:0093
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Kolpingstraße22| |63927
63927Bürgstadt
Bürgstadt
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26.08.16 11:59
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32 33Breitendiel 10:00 Messfeier
Bürgstadt 10:00 Messfeier (f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. Otmar und Liesel
Hofmann und Angeh. / f. Pfr. Stefan Konrad / f. Ernst Zoidl, Eltern und
Schw.-Eltern / f. Vitus und Josefa Schneider, Eltern und Schw.-Eltern /
f. Paula und Josef Meisenzahl und Theresia Hohmeier / f. Albin und Bürgstadt 15:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Alte Kirche
Margot Kahl / f. Norbert, Anton und Elisabeth Hofmann und Angeh. / Daniel Zeitler und Anna-Lena Rauch
f. Irmgard und Rudolf Huckauf und verst. Angeh.) Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina
Bürgstadt 11:00 Führung durch die Neue Pfarrkirche zum "Tag des offenen Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte -
Denkmals" Gemeindezentrum
Miltenberg 16:00 Messfeier in portugiesischer Sprache - Gemeindezentrum Bürgstadt 18:00 Rosenkranz/Beichtgelegenheit
Miltenberg 17:00 Führung durch die Pfarrkirche zum "Tag des offenen Bürgstadt 18:30 Vorabendmesse für die Pfarreiengemeinschaft (f. Willi und
Denkmals" Angela Blaschke (Leg.) / f. Manfred Bretz / f. Elisabeth und Josef
Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche Kirchgeßner und Angeh. / f. Erwin Hofmann, Eltern und Schwiegereltern /
f. Alfons und Josefine Erbacher / f. Kurt See, Kilian und Hedwig
Montag 09.09. Meisenzahl und Angeh.)
Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche Mainbullau 18:30 Vorabendmesse
Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche
Sonntag 15.09. 24. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Dienstag 10.09. Miltenberg 10:00 Kleiner Familiengottesdienst mit Einführung der neuen
Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Ministranten, anschließend Kirchenkaffee - Pfarrkirche
Miltenberg 9:00 Messfeier - Antoniusgedenken - Klosterkirche Breitendiel 10:00 Messfeier
Bürgstadt 9:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Grundschule Bürgstadt 17:00 Friedhofsgang
Bürgstadt 10:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Mittelschule Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche
Mittwoch 11.09. Montag 16.09. Hl. Kornelius, hl. Cyprian
Miltenberg 8:30 Schuleröffnungsgottesdienst des JBG - Pfarrkirche Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche
Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche
Miltenberg 14:30 Messfeier im Klinikum im 1. Stock
Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Dienstag 17.09.
Breitendiel 18:30 Messfeier Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian
Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche
Donnerstag 12.09. Bürgstadt 18:30 Messfeier - Alte Kirche (nach Meinung der Stifter / f. Johanna und
Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Helmut Baumann (Leg.))
Miltenberg 8:45 Ökum. Schuleröffnungsgottesdienst der Johannes-Hartung-
Realschule Klasse 5-7 - Pfarrkirche Vorschau: Samstag, 19.10.2019 Altkleidersammlung Missio
Miltenberg 10:00 Ökum. Schuleröffnungsgottesdienst der Johannse-Hartung-
Realschule Klasse 8-10- Pfarrkirche
Kath. Pfarramt St. Margareta, Mühlweg 17, 63927 Bürgstadt
Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Kath. Pfarramt des
Öffnungszeiten St. Margareta,
Pfarrbüros: Mühlweg 17,· Fr
Mo 9-11 Uhr 63927
15-17Bürgstadt
Uhr
Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: .• Mo. 9 – 11 Uhr • Fr. 15 – 17 Uhr
Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum Rufnr.: Pfarrbüro Bürgstadt.............................21 44 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de
Bürgstadt 18:30 Rosenkranz um Geistliche Berufungen Rufnr.: Fax.................................................94
Pfarrbüro Bürgstadt . .......................... 21 77 44
31 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de
Mainbullau 18:30 Messfeier Telefax:
Pfarrer Jan .........................................94
Kölbel…...................6 50 09 77 90
31 Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de
Freitag 13.09. Hl. Johannes Chrysostomus
Pater Dr.Jan
Pfarrer James Kurianal..............94
Kölbel........................6 50 77
09 30
90 Mail: kurianal@yahoo.com
Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de
Jugendseelsorger Bernd Winter....97 87 42 Mail: bernd.winter@bistum-weurzburg.de
Bürgstadt 8:00 Messfeier - Martinskapelle (f. Verst. des Schuljahrgangs 1922/23 Pater Dr.
Diakon JamesGrimm...…..0176
Florian Kurianal.................94 77 30 Mail:
24894615 Mail: kurianal@yahoo.com
florian.grimm@bistum-wuerzburg.de
(Leg.) / f. Josef und Maria Lindner und Rosemarie und Paul Lindner Jugendseelsorger
Past.Ref. Bernd Winter.......69
Marcus Schuck...........6 9758
87 79 Mail:
42 Mail: bernd.winter@bistum-wuerzburg.de
marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de
(Leg.)) Diakon Bailer.....................…....6
Michael Florian Grimm.........0176 24894615 Mail:
50 09 96 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de
michael.bailer@bistum-wuerzburg.de
Miltenberg 10:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Grundschule Klassen 2-4 - Past.-Ref. Marcus Schuck............6 69 58 79 Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de
Turnhalle Grundschule Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de
Michael Bailer.............................6 50 09 96 Mail: michael.bailer@bistum-wuerzburg.de
Miltenberg 10:30 Messfeier bei den Johannitern (Tagespflege)
Bürgstadt 17:30 Messfeier - Alte Kirche Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de
(zur Danksagung)
Samstag 14.09. KREUZERHÖHUNG
Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche
IL FLAUTO DOLCE Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain
Claudia Krämer, Leitung. Eintritt frei - Kollekte am Ausgang
Bürgstadt 13:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Martinskapelle = 08 00 / 11 10 111 und = 08 00 / 11 10 222 (kostenfrei)
Christoph Lipok und Theresa Meisenzahl
34 35
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Miltenberg
Führerschein !?
Dienstag, 03.09. 19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet
Sonntag, 08.09. 10.00 Uhr Gottesdienst anschl. Kirchen-Café Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein-
Unterricht und Anmeldung:
im Gemeindehaus ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr
Mittwoch, 11.09. 16.00 Uhr Konfi-Time Wir bieten Ihnen: Miltenberg: Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr
Amorbach: Montag und Donnerstag 19:00 Uhr
19.30 Uhr Kirchenchor-Singkreis Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr
Ausbildung in allen Klassen
Sonntag, 15.09. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst optimale Ausbildung in Theorie und Praxis
Freitag 16:30 Uhr
Montag, 16.09. 20.00 Uhr Kontemplation praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de
oder einfach anrufen: 0170/3115887
Regelmäßige Veranstaltungen
Montags, wöchentlich 16.00 Uhr Seniorentanz im Evang. Gemeindehaus
Dienstags, alle zwei Wochen 20.00 Uhr Ökum. Schola, Frau Faust, Tel. 66539
Donnerstags, wöchentlich 10.00 Uhr Krabbelgruppe, Frau Pfeifer Antunes,
Tel. 01577-8798923
Donnerstags, wöchentlich 15.00 Uhr Spielgruppe für Kinder ab 2 Monate bis 4 Jahre
mit ihren Eltern, Frau Nitsche, Tel. 0171-2693028
Donnerstags, wöchentlich 19.00 Uhr Posaunenchor-Probe, Herr Förster, Tel. 668455
Freitags, wöchentlich 18.00 Uhr Russischer Chor, Frau Granzon, Tel. 4611
Weitere Informationen unter www.evangelisch-miltenberg.de
l Verkauf und Reparatur l Wohnraum-
von Elektrogeräten Lüftungsanlagen
l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK
Installation l EDV- und Telefonanlagen
l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB
l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen
Elektrotechnik
Hauck
Ralph Hauck
Schaftrieb 2
63928 Eichenbühl
Telefon (0 93 71) 15 53
Telefax (0 93 71) 20 68
E-Mail: elektro-hauck@t-online.de
Beratung • Planung • Ausführung
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