Amtsblatt Nr. 16 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
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42. Jahrgang | 03. 09. 2019 Amtsblatt Nr. 16 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl 1
Standesamtliche Mitteilungen Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Wir gratulieren recht herzlich! Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Bürgstadt 10.09. Frau Hiltrude Kuger, Raiffeisenring 2 A zum 85. Geburtstag GEMEINDE NEUNKIRCHEN 15.09. Frau Maria Meisenzahl, Hauptstraße 30 zum 85. Geburtstag Anlaufstellen bei längerem Stromausfall 19.09. Herrn Manfred Reuling, Raiffeisenring 28 zum 75. Geburtstag Ein Stromausfall hat viele Auswirkungen. Zum einen können in dieser Zeit keine Haushalts- und Elektrogeräte genutzt werden und zum anderen fällt das Telekom- munikationsnetz aus. Geburten Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen die jeweiligen 16.07. Defne Avan, Tochter von Ömer Faruk und Bahar Avan, Feuerwehrhäuser in Neunkirchen, Richelbach und Umpfenbach als Anlaufstellen Bürgstadt, Kolpingstraße 12 dienen. 18.07. Jordan Becker, Sohn von Dmitrij Andreevic Becker und Kesha Hamilton, Bürgstadt, Raiffeisenring 34 Diese sind spätestens eine halbe Stunde nach Stromausfall durch die jeweiligen 22.07. Lena Bauer, Tochter von Holger Reinhard und Bianca Kameraden der Feuerwehr besetzt. Bauer, geb. Paunescu, Neunkirchen-Umpfenbach, Staudenweg 2 Bei einem Ausfall des Mobilfunk- und Festnetzes besteht hier die Möglichkeit, Not- rufe direkt über Digitalfunk an Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr abzusetzen. 24.07. Anton Niko Haas, Sohn von Florian Adolf und Christine Brunhilde Haas, geb. Hennig, Bürgstadt, Weidengasse 3 In den Feuerwehrhäusern in Neunkirchen und Umpfenbach steht jeweils ein Not- 31.07. Henry Meissner, Sohn von Christian und Christin Angie Meissner, geb. stromaggregat zur Verfügung. Somit können bei Bedarf und im Notfall beide Ge- Zimmer, Bürgstadt, Höckerlein 2 A bäude vorübergehend mit Strom versorgt werden. Wir bitten Sie um Beachtung! Eheschließungen Neunkirchen, im August 2019 gez. Wolfgang Seitz 25.07. Christian Rüttiger und Christine Mareike Pölleth, Römerstraße 18, GEMEINDE NEUNKIRCHEN 1. Bürgermeister Neunkirchen 17.08. Simon Rudolf Stürzl und Marina Berberich-Stürzl, Hohe Straße 9, Neunkirchen * * * Sterbefälle 20.07. Johanna Viktoria Kreß, geb. Reichert, Bürgstadt, Jahnstraße 5, 94 Jahre 26.07. Gerhard Bauersachs, Bürgstadt, Danziger Straße 6, 87 Jahre Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93 07.08. Johann Radler, Bürgstadt, Oberer Steffleinsgraben 9, 89 Jahre Fax (0 93 71) 35 49 18.08. Erhard Eckl, Bürgstadt, St.-Urbanus-Straße 44, 85 Jahre E-Mail: mail@herbertschmitt.de Internet: www.herbertschmitt.de Eichenbühler Straße 83 Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal) * * * 2 3
MARKT BÜRGSTADT risch genehmigt sind. Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 13. August 2019 Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergarten- gebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung der ge- von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehe- planten Maßnahmen und die Entscheidung über den Förderantrag zur geplanten maligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist. Erweiterung der Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“. Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das Im Frühjahr 2018 wurde das Büro Johann & Eck mit der Planung der Erweiterung des Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Abspra- Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ beauftragt, nachdem zu Beginn der Bera- che mit der Kindergartenaufsicht beim Landratsamt sollten aufgrund der aktuellen tungen als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein. wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert wurden. Schließ- Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und lich wurde jedoch am 26.03.2019 beschlossen, dass der grundsätzliche Bedarf an der Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt. Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt wird. Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei neue Kindergartengruppen errichtet. An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätz- lich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum, Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird Elternwarten und -besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden. das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt. Vom Ingenieurbüro Johann & Eck und den beiden Fachingenieurbüros Etienne und Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit Leidenbauer wurden für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 6,131 Mio. € Mehrzweckraum und Speisesaal sowie den Erweiterungsbau von zwei Krippengrup- brutto ermittelt. pen an das Bestandsgebäude der Krippe. Grundsätzlich ist die Mehrschaffung von Betreuungsplätzen nach dem Finanzaus- Hier werden im südöstlichen Grundstücksbereich als Winkelbau mit Eingangsbereich gleichsgesetz (FAG) förderfähig. Auch die Auslagerung der Kindergartengruppen zur ein dreigruppiger Kindergarten mit notwendigen Nebenräumen und weiterhin ein Bestandssicherung aus dem Altbestand in den Neubau wird als grundsätzlich förder- Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Gerä- fähig angesehen. Eine abschließende Aussage über die Größenordnung kann erst im teraum und ein Speisesaal mit Küche geschaffen. Rahmen des Förderverfahrens gemacht werden, wobei von ca. 50 % der förderfähigen An das Bestandsgebäude der Kinderkrippe wird in südwestliche Ausrichtung der An- Kosten auszugehen ist. Diese entsprechen jedoch in der Regel nicht den Baukosten. bau von zwei weiteren Krippengruppen mit entsprechenden Nebenräumen vorgese- Neben dem herkömmlichen Förderprogramm läuft bis zum Antragsdatum 31.08.2019 hen. zusätzlich noch das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsplätze“, wodurch Ergänzend werden im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengrup- zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. pen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Derzeit wird nach aktuellen Berechnungen mit einer Gesamtförderung von ca. Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für 2,5 Mio. € gerechnet. Sprach- und Lernförderung geschaffen. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Planungsentwurf zur Erweiterung der Auf dieser Grundlage wurde vom Ingenieurbüro Johann & Eck eine detaillierte Pla- Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“ um zwei Krippengruppen und drei Kin- nung mit Kostenberechnung erstellt. dergartengruppen sowie Mehrzweck-, Sozial- und Personalräumen zu. Parallel werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Bereich ge- Auf dieser Planungsgrundlage und Kostenberechnung wird der Förderantrag nach schaffen, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt. „Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Vo- raussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Son- beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vor- dergebiet Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“. Der Geltungsbereich ist gaben möglich. deckungsgleich mit dem gesamten künftigen Areal der Kindertagesstätte. Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über Aufstellungs- und Änderungsverfahren werden als beschleunigtes Verfahren gem. § zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei proviso- 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berichtigen. 4 5
Bereits im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat der Wunsch geäußert, das Ge- sundheitszentrum an die Stadtbuslinie anzubinden. „Ohne dich“ – zwei Worte, so leicht zu sagen und doch Von Herzen Die im Jahre 2015 eingerichteten Haltestellen im Bereich des Gesundheitszentrums so unglaublich schwer werden derzeit ausschließlich vom überörtlichen Personennahverkehr (Linie 977 Würz- zu ertragen. burg – Wertheim – Miltenberg) angefahren. DANKE Im Zuge einer sinnvollen Anbindung des Gesundheitszentrums an die Stadtbuslinie ist möchten wir allen sagen, die sich in stiller im Bereich „Krieggärten“ eine geänderte Fahrtstrecke erforderlich. Aktuell fährt dort der Stadtbus über die Mozartstraße – Stettiner Straße – Danziger Straße – Freudenber- Trauer mit uns verbunden fühlten, mit uns ger Straße. Abschied nahmen und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck Nach Eingliederung des Gesundheitszentrums würde der Bus künftig über die Mozart- straße – Kolpingstraße in die Freudenberger Straße fahren. Ein Wegfall der Haltestelle brachten. „Danziger Straße“ ist somit erforderlich. Die bereits für den überörtlichen Personennahverkehr eingerichtete Haltestelle in der Edith und Gerhard Ott Freudenberger Straße Richtung Ortsausgang (Zugang zu den Arztpraxen) kann pro- blemlos auch vom Stadtbus angefahren werden. Die ortseinwärts bestehende Halte- Christina und Christoph stelle vor dem Anwesen Weingut Sturm hingegen kann für den Stadtbusverkehr auf- grund der ungünstigen Lage nicht verwendet werden. Johanna Kreß * 08. 12. 1924 Bürgstadt, im Juli 2019 Hierzu wurde vorgeschlagen, die erforderliche Bushaltestelle in der Freudenberger † 20. 07. 2019 Straße gegenüber vom Lauersend einzurichten. In diesem Bereich ist sowieso aktuell bereits ein Absolutes Halteverbot eingerichtet. Der Gemeinderat stimmte dem Vor- schlag zu. Helfen verbindet – Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde bekanntgegeben, dass der Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt Wir verschenken eine Stunde Zeit! zugestimmt wurde. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. Neovia GmbH in Ludwigs- felde zum Angebotspreis von brutto 31.566,53 € erteilt. Der Auftrag für die benötigten Lautsprechermikrofone (Funkgeräte) wird der Fa. Heckmann in Straelen zum Ange- Einladung botspreis von brutto 2.445,05 € erteilt. zum Senioren-Kino in Bürgstadt Helfen verbindet * * * am Freitag, den 27. September 2019 im Pfarrsaal Bürgstadt B ü rgstadt Es sind noch einige Beginn: 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen www.helfen-verbindet-buergstadt.de Verheiratetes Paar (Nichtraucher) Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln REQUISITEN mit geregeltem Einkommen Film: „Die Beine von Dolores“ Keine Kosten ! des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. aus dem Schauspiel MICHELSWASSER sucht ab sofort eine Der Seniorenbeauftragte vom Markt Bürgstadt, Andreas Köster, bietet in Zu- (Leiterwagen, Saukiste, Spreumühle, 3–4-Zimmer-Wohnung sammenarbeit mit „Helfen verbindet – Wir verschenken eine Stunde Zeit“ Kleingeräte aus der Landwirtschaft) in Bürgstadt und Umgebung. gegen geringe Gebühr abzugeben. das Seniorenkino an. Bilder gerne auf Anfrage. Bei Kaffee, Kuchen und Getränke können Sie einen schönen Nachmittag Kontakt: 0151 270 49 885 ab 17 Uhr Tel. 0151 22821249 verbringen. Filmlänge: ca. 1 ½ Stunden. 6 7
Grund- und Mittelschule Bürgstadt Suche Hilfe Verabschiedung von Frau Andrea Krauß für Haus und Garten (Arbeitszeit flexibel) Tel. 09371 3689 Häckerzeit 03.09. – 19.09.2019 täglich ab 11.30 Uhr geöffnet. Genießen Sie in gepflegtem Ambiente unsere edlen Weine sowie eine reichhaltige Auswahl an kulinarischen Speisen. – Federweißer mit hausgem. Zwiebelkuchen – Auf Ihren Besuch freut sich Weingut Erhard und Max Helmstetter Bürgstadt, Bainweg 1, Tel. 09371 3341 Markt Bürgstadt – Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes/Schredderplatzes Sommer (15.03. – 31.10.) Winter (01.11. – 14.03.) Im Rahmen des Pausenhofkonzertes verabschiedete Erster Bürgermeister Montag: geschlossen Thomas Grün die Leiterin der Mittagsbetreuung, Frau Andrea Krauß, im Bei- Dienstag: 16:00 – 19:00 Uhr sein der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, des Hausmeisters und Mittwoch: geschlossen der Kolleginnen der Mittagsbetreuung aus dem Dienst der Gemeinde. Frau Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr Andrea Krauß tritt zum 31. August 2019 in den Ruhestand. 17:00 – 19:00 Uhr Freitag: 16:00 – 20:00 Uhr Freitag: 14:30 – 16:30 Uhr Frau Andrea Krauß begann ihren Dienst bei der Gemeinde zum 17. Septem- Samstag: 14:00 – 18:00 Uhr Samstag: 13:30 – 16:30 Uhr ber 2002. Sie war maßgeblich an der Entwicklung der Mittagsbetreuung beteiligt und hat diese in hervorragender, kompetenter Weise geführt. Frau Andrea Krauß war stets eine höchst verlässliche Partnerin, die mit der Gemeinde Neunkirchen – Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes Schulleitung, den Eltern und der Verwaltung jeder Zeit in persönlichen Sommer (15.03. – 31.10.) Winter (01.11. – 14.03.) Gesprächen zur Verfügung stand. Der Bürgermeister bedankte sich in seiner Laudatio bei Frau Andrea Krauß Dienstag: 17.00 – 19.00 Uhr für die 17-jährige gute Arbeit zugunsten der Kinder. Er wünschte der Aus- Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr scheidenden für die kommenden Jahre des Ruhestandes Gesundheit und Samstag: 12.00 – 17.00 Uhr Samstag: 13.00 – 15.00 Uhr alles Gute. 8 9
MARKT BÜRGSTADT Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“ gem. § 13 a Baugesetzbuch – BauGB – mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 13.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die bisherige Kindergartenfläche sowie einen Erwei- terungsbereich im Gartengelände. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durch- führung einer Umweltprüfung durchgeführt. Das Büro Johann und Eck ist mit der Erarbeitung eines Planentwurfes mit Begründung beauftragt. Sobald Entwürfe vorliegen, werden diese der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Hinweis erfolgt rechtzeitig im Amtsblatt bzw. mit Anschreiben an die Behörden. Wir führen aus: Bürgstadt, 27.08.2019 gez. Thomas Grün MARKT BÜRGSTADT Erster Bürgermeister Verputz • Anstrich • Malerei Gerüstbau • Trockenbau • Voll-Wärmeschutz Bürgstadt • Am Bischof 10 Die nächsten Gemeinderatssitzungen Tel. 0 93 71 / 6 77 64 • Fax: 0 93 71 / 6 99 29 und Außendienststunden Mobil: 01 70 / 2 38 90 86 • www.malerwachtel.de Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt: Bürgstadt: Dienstag, 10. September 2019, um 19.30 Uhr Dienstag, 1. Oktober 2019, um 19.30 Uhr jeweils im Rathaus Neunkirchen: Donnerstag, 12. September 2019, um 19.30 Uhr im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal am Nachmittag Außendienststunden Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat- haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden. 10 11
Amtlicher Teil der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen Gemeinde Eichenbühl Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März 2020 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundes- meldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorange- henden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahl- berechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG). Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrich- tung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMel- deG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen: Gemeinde Eichenbühl, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Montag: 14.00 – 18.00 Uhr Eichenbühl, 03.09.2019 gez. Günther Winkler GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister 12 13
GEMEINDE EICHENBÜHL Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ Ein herzliches Dankeschön Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 24.07.2019 die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ als Satzung beschlossen. Dieser für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zu unserer Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich be- kannt gemacht. diamantenen Hochzeit Die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengertsberg II, Eichenbühl“ betrifft die Än- derung der bauordnungsrechtlichen Festsetzung zur Dachgestaltung. Besonders bedanken möchten wir uns bei unserer Familie, Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes „Im Wengerts- unseren Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, berg II, Eichenbühl“ in Kraft. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit den Vereinen sowie dem Musikverein Richelbach für das der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie schöne Ständchen. die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, nachkommenden anderweitigen Planungsmöglich- Richelbach, im Juli 2019 keiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Eichenbühl, Hauptstr. 97, im Bauamt, I. Stock, bei Herrn Eckstein, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Lioba und Klemens Damm Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennuzungs- plans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Bebau- ungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenbühl geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet soll, ist darzu- legen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eichenbühl, den 09.08.2019 gez. Günther Winkler GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister 14 15
Praxisaufgabe Dr. med. Klaus Genheimer Danke – für einen gelungenen Markttag! Facharzt für Allgemeinmedizin, 63930 Neunkirchen Sehr geehrte Patienten und Patientinnen, die Praxis schließt zum 8. September 2019. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen für die Zukunft alles Gute! Ihr Praxisteam Dr. med. K. Genheimer Wir bedanken uns bei allen fleißigen Strickerinnen für die sagenhaften Ausstellungsstücke am Markttag. Durch euren Teamgeist, euer Engage- ment und eure Hilfe haben wir es geschafft, Eichenbühl bunt und anders zu machen. frischer Fisch aus Bremerhaven! Das diesjährige Thema kam bei der Bevölkerung sehr gut an. Hieran sollten wir festhalten und anknüpfen. Nur durch die aktive Beteili- DER FISCHMANN KOMMT: gung von Bürgern, die mit Spaß an der Sache sind, bleibt unser Markt und Eichenbühl lebendig. JEDEN MITTWOCH Natürlich bedanken wir uns auch in Bürgstadt … bei allen anderen Helfern, die für die Organisation verantwortlich waren, am ROSENGARTEN … bei allen Firmen, die uns durch ihre Werbung unterstützt haben, von 14.45 - 15.45 Uhr … bei allen Marktteilnehmern, die den Markt attraktiv und interessant machten. in EICHENBÜHL am Dorfplatz Letztendlich bedanken wir uns aber bei den Besuchern, die bei uns waren. von 16.00 - 16.40 Uhr Fischereihafen-Direktverkauf Eichenbühl, 31.07.2019 gez. Günther Winkler Fischfeinkost Holzapfel GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister Bremerhaven Tel. 01 51 / 18 53 25 25 16 17
GEMEINDE EICHENBÜHL Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung Standesamtliche Mitteilungen des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 24.07.2019 die Änderung Wir gratulieren recht herzlich! des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich 15.09. Frau Lieselotte Abb, Hauptstraße 168 zum 80. Geburtstag bekannt gemacht. Die Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Eichenbühl“ betrifft die Verschie- bung der Baugrenze von Fl. Nr. 2729 zur Straße hin sowie die Regelung zu den Dach- Geburt aufbauten und Gaupen. 14.07. Lena Silke Walter, Tochter von Christian Bertold und Karin Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes „Schaftrieb, Margarete Walter, geb. Berberich Eichenbühl“ in Kraft. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie Sterbefälle die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan 18.07. Heinz Schmitt, Alte Steige 11, 82 Jahre nach Abwägung mit den geprüften, nachkommenden anderweitigen Planungs- 15.08. Gisela Agnes Ballweg, Höhenstraße 18, 66 Jahre möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Eichenbühl, Hauptstr. 97, 16.08. Eva Helena Bundschuh, geb. Seitz, Finkenstraße 9, 94 Jahre im Bauamt, I. Stock, bei Herrn Eckstein, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. * * * Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des Gemeinde Eichenbühl – Fundsachen § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Bei der Gemeindeverwaltung wurden 2 Jacken sowie 1 Schlüssel mit Mäppchen Unbeachtlich werden demnach abgegeben. Auskunft erhalten Sie vormittags unter der Tel.-Nr. 09371/972014. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der * * * Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des c Kundendienst Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenbühl geltend gemacht c Verkauf und Service worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet soll, ist c Lichttechnik, EDV darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach c Energie- und Gebäudetechnik den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb c Installation Alt- und Neubau von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. www.oswaldundmenges.de Schulstraße 14 Eichenbühl, den 09.08.2019 gez. Günther Winkler 63930 Neunkirchen GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister 18 19
ERFTAL- ERFTAL BOTE Nachrichten aus den Gemeinden Sprechtag Unternehmensübergabe in der ZENTEC Die Unternehmensübergabe ist eine, wenn nicht die größte Aufgabe für eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer. Sie erfolgreich zu meistern, bedarf spe- zieller, zielgerichteter Information, Beratung, Förderung und Weichenstellung in betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht. Vor diesem Hintergrund bietet die ZENTEC GmbH in Zusammenarbeit mit der In- dustrie- und Handelskammer Aschaffenburg und Handwerksammer für Unterfran- ken Sprechtage zur Unternehmensübergabe an. Die Sprechtage richten sich ausschließlich an Unternehmer aus der Region Ba- yerischer Untermain, die in absehbarer Zeit einen Nachfolger suchen. Ziel der persönlichen Beratung ist es, Wege für eine erfolgreiche Planung des Genera- tionswechsels aufzuzeigen. Unternehmer erhalten individuell und unternehmens- bezogen die Möglichkeit, sich im vertraulichen Einzelgespräch mit den Experten kostenfrei informieren zu lassen. Zudem können Möglichkeiten der Unterneh- mensbewertung aufgezeigt werden. Die Fachexperten unterstützen gleichfalls bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Steuerliche und rechtliche Aspekte sind nicht Gegenstand des Erstgesprächs und sollten in jedem Fall mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar geklärt werden. Der „Sprechtag zur Unternehmensübergabe“ findet das nächste Mal am 11. Sep- tember 2019 in der ZENTEC statt. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Gesprächs- termine können mit der ZENTEC, Jutta Wotschak, Telefon: 06022 26 -1110, Telefax: 06022 26-1111, E-Mail: wotschak@zentec.de oder im Internet unter www.zentec.de vereinbart werden. Anmeldeschluss: 5. September 2019 20 21
Feste Annahmestellen Müllumladestation Erlenbach Kreismülldeponie Guggenberg Tel. Entsorgung 06022 614367 Tel. 09378 740 Problemabfälle aus Haushalten, die nicht verwertbar sind, sind unvermischt den Problemabfall- Kommunale Abfallwirtschaft sammlungen des Landkreises zuzuführen. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Kommunale Abfallwirtschaft Kommunale Abfallwirtschaft Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Feste Annahmestellen Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr Müllumladestation Während Erlenbach der Sommerzeit: Kreismülldeponie Guggenberg Tel. 06022 Donnerstag 614367 und Freitag bis 18:00 Uhr Tel. 09378 740 MERKBLATT MERKBLATT MERKBLATT Problemabfälle Problemabfälle aus Haushalten aus Haushalten Öffnungszeiten: Mobile Sammlungen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr Problemabfälle aus Haushalten Mobile Problemabfallsammlungen Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr finden mindestens zweimal jährlich in jeder Gemeinde des Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr Landkreises Miltenberg statt. Die jeweiligen Sammeltermine, Sammelzeiten und Standorte werden überWährend der Sommerzeit: die Gemeindeverwaltungen, die Info-Zeitung „blickpunkt MIL“ oder die Tagespresse Donnerstag und Freitag bis 18:00 Uhr bekanntgemacht. Definition Neben den Problemabfällen werden bei der „Mobilen Sammlung“ auch Elektrokleingeräte Definition Mobile Sammlungen Definition (Kantenlänge kleiner als 30 cm) angenommen. Mobile Problemabfallsammlungen finden mindestens zweimal jährlich in jeder Gemeinde des Problemabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg sind die in Haushalten Problemabfälle im Sinne der üblicherweise anfallenden Abfallwirtschaftssatzung Kleinmengen desnach von Stoffen, die Landkreises Miltenberg oder Art, Beschaffenheit sind die in Haushalten Menge in beson- Landkreises Miltenberg statt. Die jeweiligen Sammeltermine, Sammelzeiten und Standorte werden Problemabfälleanfallenden üblicherweise im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung desnach Landkreises Miltenberg sind die in Haushalten derem Maße gesundheits-,Kleinmengen von Stoffen,explosiv luft-, wassergefährdend, die Art, Beschaffenheit oder brennbar sind. oder Menge in beson- über die Gemeindeverwaltungen, die Info-Zeitung „blickpunkt MIL“ oder die Tagespresse üblicherweise derem anfallenden Kleinmengen Maße gesundheits-, von Stoffen,explosiv luft-, wassergefährdend, die nachoder Art, Beschaffenheit brennbar sind. oder Menge in beson- Bitte beachten: bekanntgemacht. derem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Problemabfälle sind Neben den direkt dem Personal Problemabfällen werden beidesder Schadstoffmobils „Mobilen Sammlung“ zu übergeben. auch Ein Abstellen Elektrokleingeräte Zu den Problemabfällen zählen insbesondere: Zu den Problemabfällen zählen insbesondere: (Kantenlänge kleiner von Problemabfällen als 30 cm) vor Beginn derangenommen. jeweiligen Problemabfallsammlung ist nicht zulässig. Zu den Problemabfällen zählen insbesondere: Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkrei- Ölhaltige Abfälle Ölhaltige z. Abfälle B. Heizöl, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, tropfende verbrauchte ses mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ölhaltige z. Abfälle B. Heizöl, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, tropfende verbrauchte Bitte beachten: Ölbinder, tropfende feste fett- und ölverschmierte Betriebsmittel Außerdem besteht die Gefahr, dass sich spielende Kinder mit abgestellten Problemabfällen z. B. Heizöl, Ölbinder, Ölschlämme, tropfende mineralölhaltige feste fett- Fette, tropfende und ölverschmierte verbrauchte Betriebsmittel Problemabfälle sind direkt dem Personal des Schadstoffmobils zu übergeben. Ein Abstellen Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel verätzen bzw. vergiften oder dass durch auslaufende Stoffe der Boden verunreinigt wird. von Problemabfällen vor Beginn der jeweiligen Problemabfallsammlung ist nicht zulässig. Ölbinder, tropfende Pflanzen- feste fett- und ölverschmierte Betriebsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel Holzschutzmittel Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkrei- Holzschutzmittel ses mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Desinfektionsmittel Holzschutzmittel Gesundheits- Desinfektionsmittel Gesundheits- gefährdend Besondere Hinweise Außerdem zur die besteht Entsorgung einzelner Gefahr, dass Problemabfälle sich spielende Kinder mit abgestellten Problemabfällen Laborchemikalien Desinfektionsmittel und Gifte im engeren Sinne gefährdend Gesundheits- Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne verätzen bzw. vergiften oder dass durch auslaufende Stoffe der Boden verunreinigt wird. z. B. Cadmium, Arsen gefährdend Laborchemikalien z. B. Cadmium, Arsen und Gifte im engeren Sinne Abfälle z. B. mit Cadmium,metallischem Arsen Quecksilber Abfälle mit metallischem Quecksilber Altöl z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Besondere Hinweise zur Entsorgung einzelner Problemabfälle Abfälle z. mit metallischem B. Thermometer, Schalter Quecksilber Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Schalter Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos Batterien Schalter Batterien Der Handel ist verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Nutzen Sie zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Altöl Batterien Der Handel ist verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Nutzen Sie Ätzend Benzin oder Heizöl, ist verboten. daher nach Möglichkeit dieses Rücknahmesystem. Ätzend Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Der Handel daher ist verpflichtet, nach Möglichkeit Batterien dieses zurückzunehmen. Nutzen Sie Rücknahmesystem. Für Bleiakkumulatoren (Autobatterien) besteht eine Pfandpflicht! Ätzend Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos daher nach Möglichkeit dieses Rücknahmesystem. Für Bleiakkumulatoren (Autobatterien) besteht eine Pfandpflicht! Farben-, Lack- und Leimreste Säuren, Für Laugen, Salze, Bleiakkumulatoren Chemikalienreste (Autobatterien) aus besteht dem eine Hobbybereich Pfandpfl icht! zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder aus dem Hobbybereich Leergebinde aus Benzin oder Metallistoder Heizöl, Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten verboten. Säuren, z. Laugen,Bleichbäder, B. Fixierbäder, Salze, Chemikalienreste Entwicklerbäderaus dem Hobbybereich (ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack). Lösemittelhaltige z. Abfälle undEntwicklerbäder B. Fixierbäder, Bleichbäder, Substanzen Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen z. B. Benzin, Spiritus, Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Farben-, Lack- Ausgehärtete und Leimreste können über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Dispersionsfarben Lösemittelhaltige z. B. Benzin, Spiritus,Abfälle und Substanzen Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Leergebinde aus Metall oder Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten Abbeizmittel, Betriebsmittel, die zum Aufsaugen von Lösungsmitteln, Leicht- oder z. B. Benzin, Spiritus, Abbeizmittel, Tri, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Chemikalien, Betriebsmittel, Farben und Lacken die zum Aufsaugen verwendet von Lösungsmitteln, wurden; Hochentzündlich Leicht- oder Hochentzündlich (ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack). Grundsätzlich Abbeizmittel, Betriebsmittel, Chemikalien, Farben und die zum Lacken Aufsaugen verwendet von Lösungsmitteln, wurden; Ausgehärtete Dispersionsfarben können nur inüber die graue mitRestmülltonne entsorgt werden. werden. Leicht- oder Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten Chemikalien, Farben und Lacken verwendet wurden; Hochentzündlich Generell dürfen alle Problemabfälle Gebinden maximal 5 l Inhalt angeliefert Frostschutzmittel, Bremsfl üssigkeiten 08/2015 Flüssige Farben und Lacke Größere Gebinde sprengen die Kapazität des Schadstoffmobils. Die Entsorgungskosten werden 08/2015 Frostschutzmittel, Bremsfl Flüssige Farben und Lacke üssigkeiten Grundsätzlich durch zusätzlichen Verpackungsaufwand Problemabfälle nur inunverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen angeliefertder Problem- 08/2015 Flüssige Farben Flüssige Leimreste und Lacke Generell dürfen alle Gebinden mit maximal 5 l Inhalt werden. Flüssige Leimreste abfälle vor Ort ist in der Regeldie nicht zulässig. desBitte liefern Sie die DieProblemabfälle nachwerden Möglichkeit in Stand: PCB-haltige Flüssige Kleinkondensatoren Leimreste Größere Gebinde sprengen Kapazität Schadstoffmobils. Entsorgungskosten Stand: PCB-haltige Kleinkondensatoren geschlossenen Behältern durch zusätzlichen an, um ein Auslaufen Verpackungsaufwand zu verhindern. unverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen der Problem- Schadstoffhaltige Haushaltsreiniger Stand: PCB-haltige Kleinkondensatoren Schadstoffhaltige Haushaltsreiniger MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/ z. B. Entkalker, Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger, abfälle vor Ort ist in der Regel nicht zulässig. Bitte liefern Sie die Problemabfälle nach Möglichkeit in MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/ Schadstoffhaltige z. B. Entkalker, Haushaltsreiniger Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger, Brandfördernd Fleckenentferner Brandfördernd geschlossenen Behältern an, um ein Auslaufen zu verhindern. MB_AbfW_Problemabfälle_Haushalt/ z. B. Entkalker, Rohr- und Abflußreiniger, Backofen- und Grillreiniger, Fleckenentferner Brandfördernd Spraydosen Fleckenentferner Spraydosen Miltenberg Unbekannte Chemikalien Miltenberg Spraydosen Unbekannte Chemikalien Miltenberg Mit Gefahrstoffsymbolen Unbekannte Chemikalien gekennzeichnete Gebinde und Gebinde Mit mit Gefahrstoffsymbolen unbekanntem Inhalt gekennzeichnete Gebinde und Gebinde Sie haben noch Fragen? Dr. Martina Vieth, Tel. 09371 501-384 Mit mit Gefahrstoffsymbolen unbekanntem Inhalt gekennzeichnete Gebinde und Gebinde © Landratsamt Dann wenden SieSie sichnoch bitteFragen? an die Gustl Dr. Fischer, Martina Vieth,Tel. Tel. 09371 501-380 09371 501-384 © Landratsamt Handfeuerlöscher mit unbekanntem Inhalt haben Handfeuerlöscher Explosions- E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de © Landratsamt Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der gefährlich Explosions- Abfallberatung Dann wenden Sie imsich Landratsamt: bitte an die Gustl Fischer, Tel. 09371 501-380 Handfeuerlöscher Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der gefährlich Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach. Explosions- Abfallberatung im Landratsamt: E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de Rückgabe beim Händler. Kreismülldeponie GuggenbergIn Ausnahmefällen Annahme bei der oder der Müllumladestation Erlenbach. gefährlich Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach. 2 1 1 2 22 1 23
malerisch. c Kesselaustausch von Bestandsanlagen; Riederner Straße 2 Fon 0 93 78 - 28 4 Online-Angebotserstellung zum Festpreis mit dem 63930 Richelbach maler-bick.de Heizungsrechner auf www.schlegel-hts.de c Durchführung des hydraulischen Abgleichs c Heizwasseraufbereitung für Bestands- und Neuanlagen Ihr autorisierter Servicepartner c Einbau von Neuanlagen (Heizung / Sanitär) Foto: © Adobe Stock c Heizungswartungen (Wir bieten verschiedene Service-Pakete an.) Der nächste Winter kommt bestimmt! c Kundendienst bei Störungen c Servicepartner der Kesselfirmen Viessmann und Guntamatic WINTERREIFEN z.B. für Renault TwingoII ab 48,50€ /St. zzgl. Montage. Mit der ServiceCard ab dem 5. Laufjahr bis zu 20% Rabatt c Fernüberwachung der Heizungsanlage auf viele Service- und Verschleißteile. c Beratung und Abwicklung über mögliche Förderprogramme TESTSIEGER im Werkstatt-Test der AUTO-BILD c Badsanierung mit der Auszeichnung "GOLDENER SCHRAUBENSCHLÜSSEL" c Verleih von Bautrockner, mobiles Heizgerät Erich Wolfert GmbH • Eichenbühler Str. 87 • 63927 Bürgstadt • Tel.: 09371 66993-0 24 25
Einladung zum 52. Auto-Bergrennen Eichenbühl des MSC Erftal e. V. im AvD am 7. und 8. September 2019 Grußwort des Bürgermeisters Zum diesjährigen 52. Bergrennen Eichenbühl des MSC Erftal e. V. im AvD begrüße ich alle Fahrer, ihre Begleitmannschaft, Gäste und Zu- schauer in Eichenbühl auf das Herzlichste. Das Bergrennen bringt jedes Jahr den automobilen Glanz der Rennwa- gen in unseren Ort und erfreut sich großer Beliebtheit bei Teilnehmern und Zuschauern. Den Verantwortlichen, Fahrern und Mitgliedern des MSC Erftal sowie den Behörden und den vielen freiwilligen Helfern danke ich für die Un- terstützung. Ohne ihr Engagement wäre eine solche Veranstaltung nicht möglich. Ich wünsche dem Rennen am 7. und 8. September 2019 einen span- nenden, harmonischen und unfallfreien Verlauf und dem Publikum packenden Rennsport an beiden Veranstaltungstagen. Darüber hinaus wünsche ich allen Besuchern und Gästen einen angenehmen Aufenthalt in Eichenbühl. Günther Winkler 1. Bürgermeister 26 27
In liebevoller Erinnerung Herzlichen Dank Allen, die seiner gedachten, ihm das letzte Geleit gaben und uns schriftlich oder mündlich ihre Anteilnahme bekundeten, danken wir von ganzem Herzen. Cilli Schmitt und Kinder Heinz Schmitt Eichenbühl, Bürgstadt, † 18.07.2019 im September 2019 Große Gesten? Sie folgen Ihrer Intuition. Erfahren Sie jetzt den neuen Audi A4 bei uns. Der neue Audi A4: dynamisch, präzise, prägnant. Dafür sorgt seine Kombination aus ästheti- scher Sportlichkeit, richtungsweisenden Technologien und funktionaler Alltagstauglichkeit. Auffällig sichtbar am progressiven Design mit präzise verschärfter Frontoptik und charakteris- tischem Heck. Komfortabel spürbar durch 30 Assistenzsysteme1. 1 Teilweise optional. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Autohaus Adam Wolfert GmbH www.wolfert-grosswallstadt.audi/de.html Grundtalring 28, 63868 Großwallstadt, Tel.: 0 60 22 / 2 65 55-0, info@autohauswolfert.de Oberer Steffleinsgraben 8, 63927 Bürgstadt, Tel.: 0 93 71 / 97 72-0, info@autohauswolfert.de 28 29
Für all die guten Wünsche und Geschenke anlässlich meines 75. Geburtstages möchte ich meiner Familie, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlichen Dank sagen. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Winiarz und Herrn Bürgermeister Winkler sowie dem SV Riedern. Guggenberg, im August 2019 Rudi Knörzer 30 31
Turnverein Bürgstadt 1885 e.V. Neustart ab September 2019: 2019 Step Aerobic Donnerstags von 19.00 – 20.00 Uhr, unterer Saal, Sporthalle / Jahnstraße Dienstag 03.09. Hl. Gregor d. Große Infos: Anja Bomba, 0174-9164727 Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche Bürgstadt 18:30 Messfeier für die Verstorbenen des Monats August - Alte Rambazamba Kids Mittwochs von 17.00 – 18.00 Uhr, Mittelmühle Kirche (2. Seelenamt für Johanna Kreß / f. Alfred und Dorothea Infos: Sabrina Pensch, 01573 -5144615 Romatschke und Familie (Leg.)) Nächster 5er Kurs ab 18.09.19 Mittwoch 04.09. Zumba ab 17.09.19 Dienstags 18.50 Uhr Mittelmühle Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina Infos: hennig.laura@web.de Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Aroha ab 17.09.19 18.00 Uhr, unterer Saal, Sporthalle / Jahnstraße Miltenberg 18:30 Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung im Klinikum im KAHA ab 22.10.19 18.50 Uhr, Mittelmühle 1. Stock Infos: elwiven@web.de Wenschdorf 18:30 Messfeier Donnerstag 05.09. Weitere Kursangebote: Progressive Muskelentspannung – Aroha – Pilates – Miltenberg 16:00 Männerbetstunde - Pfarrkirche Bodystyling – Fitnessgymnastik etc. Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Bürgstadt 17:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen www.tv-buergstadt.de anschließend Aussetzung und eucharistische Anbetung Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum Miltenberg Mainbullau 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum 18:30 Andacht Meine Gesundheit in guten Händen Freitag Miltenberg 06.09. 9:00 Messfeier - Pfarrkirche im Gesundheitszentrum Bürgstadt Bürgstadt 14:00 Hauskommunion Samstag 07.09. Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche METAMORPHOSEN, RICHARD STRAUSS ZUM 70. TODESTAG für Bläsernonett (Bearbeitung: Ansgar Waschbüsch) Mitglieder des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode, Christian Fitzner, Dirigent. Eintritt frei - Kollekte am Ausgang Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte - Gemeindezentrum APPotheken Sie auch schon? Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 Öffnungszeiten: Miltenberg 18:00 Beichtgelegenheit - Pfarrkirche Miltenberg 18:30 Vorabendmesse - Pfarrkirche, gestaltet von der "Liedertafel" Drolshagen P Kostenlos Parken vor der Apotheke Adler Apotheke | Inh. Johannes WorlicekMontag-Freitag e.K. | Kolpingstraße 28:00 - 19:00 | 63927 Uhr Bürgstadt Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 | Fax: 0 93 71 / 94 80 711 | apotheke@adler-apotheke-gz.de Mittwoch Nachmittag geöffnet! Wenschdorf 18:30 Vorabendmesse Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Amtsblatt-120 x 90-26-08-2016-DRUCK.indd 1 Samstag 9:0026.08.16 - 13:00 Uhr 11:59 Sonntag 08.09. 23. SONNTAG IM JAHRESKREIS Kollekte: Kirchl. Öffentlichkeitsarbeit und Kath. Schrifttum Tel.: Tel.:00 93 93 71 71 // 94 94 80 80 700 700 Breitendiel 10:00 Messfeier Bürgstadt 10:00 Messfeier (f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. Otmar und Liesel Hofmann und Angeh. / f. Pfr. Stefan Konrad / f. Ernst Zoidl, Eltern und Schw.-Eltern / f. Vitus und Josefa Schneider, Eltern und Schw.-Eltern / PP Kostenlos KostenlosParken vor vorder Parken derApotheke Apotheke Adler AdlerApotheke Tel.: Tel.:0093 Apotheke| |Inh. 9371 71/ /94 9480 Inh.Johannes 80700 JohannesWorlicek 700| |Fax: Fax:0093 Worliceke.K. 9371 71/ /94 e.K.| |Kolpingstraße 9480 80711 Kolpingstraße22| |63927 63927Bürgstadt Bürgstadt 711| |apotheke@adler-apotheke-gz.de apotheke@adler-apotheke-gz.de f. Paula und Josef Meisenzahl und Theresia Hohmeier / f. Albin und Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Adler-Apotheke-CI/CD-AnzeigeAmtsblatt-120 Amtsblatt-120xx90-26-08-2016-DRUCK.indd 90-26-08-2016-DRUCK.indd 11 26.08.16 26.08.16 11:59 11:59 32 33
Breitendiel 10:00 Messfeier Bürgstadt 10:00 Messfeier (f. Maria Neuberger und Angeh. (Leg.) / f. Otmar und Liesel Hofmann und Angeh. / f. Pfr. Stefan Konrad / f. Ernst Zoidl, Eltern und Schw.-Eltern / f. Vitus und Josefa Schneider, Eltern und Schw.-Eltern / f. Paula und Josef Meisenzahl und Theresia Hohmeier / f. Albin und Bürgstadt 15:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Alte Kirche Margot Kahl / f. Norbert, Anton und Elisabeth Hofmann und Angeh. / Daniel Zeitler und Anna-Lena Rauch f. Irmgard und Rudolf Huckauf und verst. Angeh.) Miltenberg 16:00 Messfeier - Maria Regina Bürgstadt 11:00 Führung durch die Neue Pfarrkirche zum "Tag des offenen Miltenberg 17:00 Messfeier in polnischer Sprache, davor Beichte - Denkmals" Gemeindezentrum Miltenberg 16:00 Messfeier in portugiesischer Sprache - Gemeindezentrum Bürgstadt 18:00 Rosenkranz/Beichtgelegenheit Miltenberg 17:00 Führung durch die Pfarrkirche zum "Tag des offenen Bürgstadt 18:30 Vorabendmesse für die Pfarreiengemeinschaft (f. Willi und Denkmals" Angela Blaschke (Leg.) / f. Manfred Bretz / f. Elisabeth und Josef Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche Kirchgeßner und Angeh. / f. Erwin Hofmann, Eltern und Schwiegereltern / f. Alfons und Josefine Erbacher / f. Kurt See, Kilian und Hedwig Montag 09.09. Meisenzahl und Angeh.) Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche Mainbullau 18:30 Vorabendmesse Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche Sonntag 15.09. 24. SONNTAG IM JAHRESKREIS Dienstag 10.09. Miltenberg 10:00 Kleiner Familiengottesdienst mit Einführung der neuen Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Ministranten, anschließend Kirchenkaffee - Pfarrkirche Miltenberg 9:00 Messfeier - Antoniusgedenken - Klosterkirche Breitendiel 10:00 Messfeier Bürgstadt 9:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Grundschule Bürgstadt 17:00 Friedhofsgang Bürgstadt 10:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Mittelschule Miltenberg 18:30 Messfeier (Dekanatsmesse) - Pfarrkirche Mittwoch 11.09. Montag 16.09. Hl. Kornelius, hl. Cyprian Miltenberg 8:30 Schuleröffnungsgottesdienst des JBG - Pfarrkirche Miltenberg 15:00 Rosenkranz - Klosterkirche Miltenberg 10:00 Messfeier - Maria Regina Miltenberg 18:30 Messfeier - Pfarrkirche Miltenberg 14:30 Messfeier im Klinikum im 1. Stock Miltenberg 18:30 Stille eucharistische Anbetung - Gemeindezentrum Dienstag 17.09. Breitendiel 18:30 Messfeier Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Bürgstadt 18:00 Rosenkranz - Alte Kirche Donnerstag 12.09. Bürgstadt 18:30 Messfeier - Alte Kirche (nach Meinung der Stifter / f. Johanna und Miltenberg 8:00 Go(o)d morning Morgenimpuls - Jugendhaus St. Kilian Helmut Baumann (Leg.)) Miltenberg 8:45 Ökum. Schuleröffnungsgottesdienst der Johannes-Hartung- Realschule Klasse 5-7 - Pfarrkirche Vorschau: Samstag, 19.10.2019 Altkleidersammlung Missio Miltenberg 10:00 Ökum. Schuleröffnungsgottesdienst der Johannse-Hartung- Realschule Klasse 8-10- Pfarrkirche Kath. Pfarramt St. Margareta, Mühlweg 17, 63927 Bürgstadt Miltenberg 17:00 Rosenkranz in der Fatimakapelle Kath. Pfarramt des Öffnungszeiten St. Margareta, Pfarrbüros: Mühlweg 17,· Fr Mo 9-11 Uhr 63927 15-17Bürgstadt Uhr Miltenberg 18:00 Rosenkranz um Geistliche Berufungen - Gemeindezentrum Öffnungszeiten des Pfarrbüros: .• Mo. 9 – 11 Uhr • Fr. 15 – 17 Uhr Miltenberg 18:30 Messfeier - Gemeindezentrum Rufnr.: Pfarrbüro Bürgstadt.............................21 44 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de Bürgstadt 18:30 Rosenkranz um Geistliche Berufungen Rufnr.: Fax.................................................94 Pfarrbüro Bürgstadt . .......................... 21 77 44 31 Mail: pfarrei.buergstadt@bistum-wuerzburg.de Mainbullau 18:30 Messfeier Telefax: Pfarrer Jan .........................................94 Kölbel…...................6 50 09 77 90 31 Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de Freitag 13.09. Hl. Johannes Chrysostomus Pater Dr.Jan Pfarrer James Kurianal..............94 Kölbel........................6 50 77 09 30 90 Mail: kurianal@yahoo.com Mail: jan.koelbel@bistum-wuerzburg.de Jugendseelsorger Bernd Winter....97 87 42 Mail: bernd.winter@bistum-weurzburg.de Bürgstadt 8:00 Messfeier - Martinskapelle (f. Verst. des Schuljahrgangs 1922/23 Pater Dr. Diakon JamesGrimm...…..0176 Florian Kurianal.................94 77 30 Mail: 24894615 Mail: kurianal@yahoo.com florian.grimm@bistum-wuerzburg.de (Leg.) / f. Josef und Maria Lindner und Rosemarie und Paul Lindner Jugendseelsorger Past.Ref. Bernd Winter.......69 Marcus Schuck...........6 9758 87 79 Mail: 42 Mail: bernd.winter@bistum-wuerzburg.de marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de (Leg.)) Diakon Bailer.....................…....6 Michael Florian Grimm.........0176 24894615 Mail: 50 09 96 Mail: florian.grimm@bistum-wuerzburg.de michael.bailer@bistum-wuerzburg.de Miltenberg 10:00 Schuleröffnungsgottesdienst der Grundschule Klassen 2-4 - Past.-Ref. Marcus Schuck............6 69 58 79 Mail: marcus.schuck@bistum-wuerzburg.de Turnhalle Grundschule Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de Michael Bailer.............................6 50 09 96 Mail: michael.bailer@bistum-wuerzburg.de Miltenberg 10:30 Messfeier bei den Johannitern (Tagespflege) Bürgstadt 17:30 Messfeier - Alte Kirche Homepage: www.pg-st-martin-miltenberg-buergstadt.de (zur Danksagung) Samstag 14.09. KREUZERHÖHUNG Miltenberg 11:30 KLANG RAUM MATINÉE - Pfarrkirche IL FLAUTO DOLCE Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain Claudia Krämer, Leitung. Eintritt frei - Kollekte am Ausgang Bürgstadt 13:00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung - Martinskapelle = 08 00 / 11 10 111 und = 08 00 / 11 10 222 (kostenfrei) Christoph Lipok und Theresa Meisenzahl 34 35 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Miltenberg Führerschein !? Dienstag, 03.09. 19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet Sonntag, 08.09. 10.00 Uhr Gottesdienst anschl. Kirchen-Café Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein- Unterricht und Anmeldung: im Gemeindehaus ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr Mittwoch, 11.09. 16.00 Uhr Konfi-Time Wir bieten Ihnen: Miltenberg: Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr Amorbach: Montag und Donnerstag 19:00 Uhr 19.30 Uhr Kirchenchor-Singkreis Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr Ausbildung in allen Klassen Sonntag, 15.09. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst optimale Ausbildung in Theorie und Praxis Freitag 16:30 Uhr Montag, 16.09. 20.00 Uhr Kontemplation praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de oder einfach anrufen: 0170/3115887 Regelmäßige Veranstaltungen Montags, wöchentlich 16.00 Uhr Seniorentanz im Evang. Gemeindehaus Dienstags, alle zwei Wochen 20.00 Uhr Ökum. Schola, Frau Faust, Tel. 66539 Donnerstags, wöchentlich 10.00 Uhr Krabbelgruppe, Frau Pfeifer Antunes, Tel. 01577-8798923 Donnerstags, wöchentlich 15.00 Uhr Spielgruppe für Kinder ab 2 Monate bis 4 Jahre mit ihren Eltern, Frau Nitsche, Tel. 0171-2693028 Donnerstags, wöchentlich 19.00 Uhr Posaunenchor-Probe, Herr Förster, Tel. 668455 Freitags, wöchentlich 18.00 Uhr Russischer Chor, Frau Granzon, Tel. 4611 Weitere Informationen unter www.evangelisch-miltenberg.de l Verkauf und Reparatur l Wohnraum- von Elektrogeräten Lüftungsanlagen l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK Installation l EDV- und Telefonanlagen l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen Elektrotechnik Hauck Ralph Hauck Schaftrieb 2 63928 Eichenbühl Telefon (0 93 71) 15 53 Telefax (0 93 71) 20 68 E-Mail: elektro-hauck@t-online.de Beratung • Planung • Ausführung 36 37
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