AMTSBLATT STADT NEUBULACH - AUSGABE 20 - NEUBULACH ALTBULACH LIEBELSBERG MARTINSMOOS OBERHAUGSTETT
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTSBLATT STADT NEUBULACH NEUBULACH ∙ ALTBULACH ∙ LIEBELSBERG ∙ MARTINSMOOS ∙ OBERHAUGSTETT Donnerstag, 17. Mai 2018 AUSGABE 20 Diese Ausgabe erscheint auch online unter www. neubulach.de
Nr. 20/Seite 2 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ei- nen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstun- Hindenburgstraße 23, 75387 Neubulach-Liebelsberg de warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Wir sind gerne für Sie da Sie da. Telefon: 116 117 Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Montag – Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw, Geschäftsführung Roland Fleck Samstag, Sonn- u. Feiertage jeweils 8 bis 22 Uhr. Telefon: 07053 9620-0 / Fax: 07053 3931368 Kinder- u. Jugendärztliche Notfallpraxis im Pflegedienstleitung (PDL) Telefon: 07053 9620-1 Krankenhaus Freudenstadt Samstag, Sonn- u. Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Feiertage jeweils 9 bis 15 Uhr Dienstag / Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr Einsatzleitung / Nachbarschaftshilfe (EL) Rettungsdienst / Feuerwehr: 112 Helene Rothfuß, Telefon: 07053 9620-2 HNO-ärztlicher Notfalldienst: Tel. 0180 6070711 Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Kinderärztlicher Notfalldienst: Montag / Mittwoch 14:00 – 16:30 Uhr Beratungsstunde der Diakonie Alle Orte des Kreises Calw, Tel. 01805 19292-160 mittwochs (EL) 15:00 – 16:00 Uhr Augenärztlicher Bereitschaftsdienst donnerstags (PDL) 15:00 – 16:00 Uhr Außerhalb dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter in Betrieb Alle Orte des Kreises Calw, Tel. 01805 19292-123 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der diensthabende Zahnarzt ist von 10 bis 11 Uhr Forstdienststelle Neubulach und von 16 bis 17 Uhr in der Praxis anwesend. In der Tel. 07053 304919 Handy: 0175 2233614 übrigen Zeit ist der Zahnarzt in dringenden Fällen te- Sprechzeiten: Donnerstag 16 Uhr - 18 Uhr lefonisch erreichbar. Siehe auch www.kzvbw.de oder nach Vereinbarung im Rathaus Neubulach. Samstag, 19.05. bis Montag, 21.05.2018, 8 Uhr Dr. / UMF Klausenburg A. Surianu, Aureliusplatz 13 Calw, Tel. 07051 58241 Rettungsdienst / Feuerwehr: 112 Montag, 21.05.2018 ab 8 Uhr Polizei: 110 oder 07051 1610 J. Schleicher, Wildbader Str. 31, Bad Wildbad Krankentransport: 07051 19222 Tel. 07081 7071 Gift-Notruf: 0761 19240 Kläranlage Neubulach: 07053 3497 APOTHEKEN-NOTDIENST 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr Samstag, 19.05.2018 Kloster-Apotheke Calw-Hirsau, Liebenzeller Str. 30 Öffnungszeiten Calw (Hirsau), Tel. 07051 51444 Rathaus Tel. 9695-0 Teinachtal-Touristik Tel. 9695-10 Schlehengäu-Apotheke Gechingen Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr Hauptstr. 17, Gechingen, Tel. 07056 964 7770 Dienstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Sonntag, 20.05.2018 Bauamt Montag und Mittwoch geschlossen Obere Apotheke Bad Liebenzell, Sonnenweg 5, Bad Bergvogtei / Mineralienmuseum Tel. 969526 Liebenzell, Tel. 07052 3564 Samstag /Sonn- und Feiertag 11:00 Uhr - 17:00 Uhr Montag Ruhetag Montag, 21.05.2018 Dienstag - Freitag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Stadt-Apotheke Neubulach, Julius-Heuss-Str. 21 Besucherbergwerk Tel. 7899 Neubulach, Tel. 07053 6000 Dienstag - Freitag Führungen um 14 + 15 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 - 16 Uhr Montag Ruhetag TIERÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Minigolfparkanlage Tel. 6165 für Groß- und Kleintiere ab Freitag, 20:00 Uhr bis Montag - Samstag 14:00 Uhr - 21:00 Uhr einschließlich Sonntag, falls Ihr Haustierarzt nicht er- Sonn- u. Feiertage 11:00 Uhr - 21:00 Uhr (Bei Regen ist die Anlage geschlossen) reichbar ist. Bücherei Tel. 9695-28 Freitag, 18.05.2018 bis Montag, 21.05.2018 Montag 17:00 Uhr – 19:00 Uhr TA Dieter Ertel, Tel. 07053 8536 Mittwoch 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Freitag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 3
Nr. 20/Seite 4 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 Amtliche Bekanntmachungen
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung der Umstufung (Abstufung) der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 (Flst.Nr. 807/1, 732/1 und 347/1) zum öffentlichen Feldweg nach § 6 Straßengesetz für Baden-Würtlemberg (StrG). Der Gemeinderat der Stadt Neubulach hat am 09.05.2018 gemäß § 6 Straßengesetz für Baden-Würtlem- berg die Umstufung (Abstufung) der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 zum öffentlichen Feldweg beschlossen. Damit gibt die Stadt Neubulach die Umstufung (Abstufung) der o.g. Straße be- kannt. Als künftiger öffentlicher Feldweg dient er noch der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstüc- ken (siehe unten beigefügten Plan). Grund für die Abstufung ist die Änderung der Verkehrsbedeutung dieser Gemeindeverbindungsstraße und das ein gefahrloser Begegnungsverkehr aufgrund der geringen Straßenbreite nicht mehr möglich ist. Eine ausreichend und gute Verkehrsanbindung des Teilortes Ober- haugstett zum Teilort Liebelsberg ist über die L 348 Richtung Neubulach gegeben. Während der Auslegungszeit liegen die Unterlagen im Rathaus Neubulach, Marktplatz 3, Zimmer Nr. 11 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung (Umstufung) ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rat- haus Neubulach, Marktplatz 3, 75387 Neubulach erhoben werden. Neubulach, den 17.05.2018 Bürgermeisterin
Nr. 20/Seite 6 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Amtliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung Neubulach, Einwohnermeldeamt Marktplatz 3, 75387 Neubulach 07053 969541, rupps@neubulach.de Breitbandausbau Neubulach 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Daten- Die Stadt Neubulach beabsichtigt, die schutz: Breitbandversorgung im Stadtgebiet zu verbessern Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung und führt zu diesem Zweck ein Markterkundungs- Region Stuttgart (KDRS) verfahren durch. In diesem Verfahren werden die Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart regionaltätigen Breitbandanbieter aufgefordert zu Herr Hubert Röder erklären, ob sie innerhalb der nächsten 3 Jahre 0711 8108 11472, h.roeder@kdrs.de ohne den Einsatz öffentlicher Mittel den örtlichen Bedarf an Breitbandversorgung decken werden. 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Das Anschreiben an die Breitbandanbieter, personenbezogener Daten sowie die aktuelle Versorgungsanalyse für die Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG per- Breitbandversorgung im Stadtgebiet können vom sonenbezogene Daten über die in ihrem Zustän- 16.05.2018 bis 18.06.2018 auf der Homepage der digkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) Stadt (www.Neubulach.de) im Bereich „Amtliche zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen Bekanntmachungen“ eingesehen werden. feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um Information nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegister- gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundver- auskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen ordnung für meldepflichtige Personen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbe- Vorbemerkung dürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Pri- Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich ver- vatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung pflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmä- ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters er- ßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und forderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Dar- von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ über hinausgehende, auch regelmäßige Datenüber- 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen mittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünf- Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen te zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmel- zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Daten- dungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungs- pflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Stadtverwaltung Neubulach. Das Amtsblatt wird wöchentlich am Donnerstag herausgegeben. Redak- tionsschluss für Anzeigen und Bekanntmachungen ist dienstags 8 Uhr bei der Stadt Neubulach. Tel. 07053 969542 E-Mail: amtsblatt@neubulach.de
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 7 übermittlung, die Empfänger und die zu übermitteln- ischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfül- den Daten benannt werden. lung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öf- 4. Kategorien von Empfängern von personenbe- fentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung zogenen Daten für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stel- EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundver- len im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), ordnung übernehmen. öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermit- 5. Dauer der Speicherung teln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfän- der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen gers liegenden Aufgaben erforderlich ist. sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhal- Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen ten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. einzelne personenbezogene Daten unter der Vor- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod aussetzung, dass die betroffene Person von der Mel- des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufga- debehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers ben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Viel- Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch techni- zahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann sche und organisatorische Maßnahmen gesichert. Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf An- Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme trag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Grup- des Familiennamens und der Vornamen sowie frühe- pe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über ren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugs- kann. datums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichge- nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. setzt. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom- 6. Betroffenenrechte munaler Ebene Meldedaten erhalten. Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS- Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen GVO) insbesondere folgende Rechte: Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespei- Daten erhalten. cherten Daten und deren Ver-arbeitung (Artikel 15 e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Ver- DS-GVO). öffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten einzelne abschließend aufgezählte Daten aller voll- unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 jährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. DS-GVO). e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespei- einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Woh- cherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von nung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtli- Artikel 17 DS-GVO zutrifft. ches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS- überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Lö- bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat. schung wegen der besonderen Art der Speicherung f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaa- nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Auf- ten der Europäischen Union und des Europäischen wand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Ein- einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung richtungen der Europäischen Union oder der Europä- gemäß Artikel 18 DS-GVO. ischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, in den Anwendungsbereich des Rechts der Europä- die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Ver-
Nr. 20/Seite 8 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 teidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch Aus dem Technischen- und noch nicht feststeht, ob die Interessen der Melde- Umweltausschuss vom 9. Mai 2018 behörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS- GVO). TOP 1 Bestätigung der Niederschrift über die Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten öffentliche Sitzung des Technischen- und Um- bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der weltausschusses vom 07.02.2018 Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. Der Gemeinderat bestätigt mehrheitlich die Nieder- e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenver- schrift. arbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwin- gendes öffentliches Interesse besteht, das die Inter- TOP 2 Baugesuche und Bauvoranfragen essen der betroffenen Person überwiegt, und keine a) Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen für Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel den Umbau eines Wohnhauses mit überdachter Ter- 21 DS-GVO). rasse und einem Carport-Anbau in Liebelsberg. Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach b) Unter der Voraussetzung, dass seitens der Bau- dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf rechtsbehörde keine Einwände bestehen, erteilt der dem Meldeschein entnommen werden. Gemeinderat sein Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Doppelhaues mit Garagen und 2 KFZ- 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Stellplätzen. Die Übermittlung personenbezogener Daten für c) Für den Neubau einer Doppelgarage in Martins- Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist moos ist eine Befreiung erforderlich, da die Gara- nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt ge die nach dem B-Plan überbaubare Fläche über- hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilli- schreitet. Das Einvernehmen für die Überschreitung gung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit wird erteilt, der geplanten Flachdachgarage wird das gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. das Garagendach begrüntes Flachdach wird. d) Der Gemeinderat erteilt außerdem sein Einver- 8. Beschwerderecht nehmen für den geplanten Neubau eines Einfamili- Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwer- enhauses mit Carport im Sanierungsgebiet Liebels- de bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte berg für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ba- den-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, e) Der Gemeinderat versagt mehrheitlich sein Ein- Tel. 0711 61 55 410, E-Mail: vernehmen für ein geplantes gewerbliches Bauvor- poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, haben in Liebelsberg. Im Verfahren befinden sich dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig noch einige Punkte zum Vorhaben in der Klärung, verarbeitet werden. so dass zum Sitzungszeitpunkt keine Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens bestand. Über den Antrag soll nach Klärung der offenen Fragen erneut beraten werden. Sprechstunde der Bürgermeisterin TOP 3 Verschiedenes Am Dienstag, 22. Mai 2018 fällt der Sprechtag der Umleitung in Altbulach Bürgermeisterin in Martinsmoos aus. Aus dem Gremium erfolgt der Hinweis, dass viele Besprechungstermine können mit dem Sekretariat Fahrzeuge über den Feldweg Richtung Zollernblick (Telefon: 07053 9695-55) vereinbart werden. fahren. Es wird gebeten, hier Kontrollen durchzufüh- ren. Neuer Rechen am Dürrbach beim Jugendhaus Fundsachen Es wird sich nach dem Sachstand erkundigt. Die Auf dem Rathaus in Neubulach können folgende Verwaltung führt aus, dass aktuell ein Angebot durch Fundsache(n) abgeholt werden: eine ortsansässige Firma erstellt wird. 1 Geldbeutel Neuweiler Weg in Martinsmoos 1 Schlüsselbund Der Neuweiler Weg in Martinsmoos ist stark beschä- digt. Aus dem Gremium wird angeregt, diese Schä- den mit dem TUA anzuschauen und das weitere Vor- gehen zu besprechen.
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 9 zur Bewerbung für dieses Amt veröffentlicht und der Aus dem Gemeinderat Bewerbungsschluss auf den 16.04.2018 festgelegt. vom 9. Mai 2018 Insgesamt sind 15 Bewerbungen eingegangen, da- von sind 2 Bewerbungen nur für das Jugendschöffen- amt gewesen. Diese beiden Bewerbungen wurden Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt die Vorsitzen- an den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Calw de, Bürgermeisterin Schupp, den Tagesordnungs- zuständigkeitshalber weitergeleitet. Damit standen punkt 7 von der Tagesordnung. Es wurden nicht alle 13 Bewerbungen zur Auswahl auf die Vorschlagsliste erforderlichen Unterlagen rechtzeitig versandt. der Stadt Neubulach zur Verfügung. Der Gemeinde- TOP 1 Bekanntgaben rat wählt aus den eingegangenen Bewerbungen für Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinde- die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Ge- ratssitzung vom 18.04.2018: schäftsjahre 2019 – 2023 insgesamt 3 Bewerber/in- Der Gemeinderat bestätigt die nichtöffentliche Nie- nen aus, die im Anschluss auf die Vorschlagsliste für derschrift vom 07.03.2018 die Stadt Neubulach gesetzt werden. Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von 5 Bauplätzen im Baugebiet Steigäcker II. TOP 4 Beschaffung einer Druckluftanlage für die Der Gemeinderat lehnt den Verkauf eines Bauplat- Feuerwehr Neubulach Abt. Neubulach zes im Baugebiet Steigäcker II und im Baugebiet Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung und dem Baumgarten in Martinsmoos ab. Einbau einer Druckluftanlage für die Feuerwehr Neu- Der Gemeinderat lehnt den Verkauf von 2 Gewerbe- bulach, Abt. Neubulach nachträglich zu. grundstücken im Gewerbebiet Oberhaugstett ab. Der Gemeinderat stimmt der Niederschlagung von TOP 5 Abstufung der Gemeindeverbindungs- Forderungen zu. straße Nr. 5.42 (Flst.Nr. 807/1, 732/1 und 347/1) Der Gemeinderat stimmt dem Antrag eines Unter- zum öffentlichen Feldweg nehmens zu, einen städtischen Weg zu verbreitern Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Liebels- und als Firmenzufahrt ca. einmal im Monat zu ver- berg (Beginn: am Ende der geschlossenen Ortslage wenden. von Liebelsberg, Lange Gasse Haus Nr. 7) und Ober- Der Gemeinderat lehnt den Erwerb der ehemaligen haugstett (Ende: beim Wohnbaugebiet „Waldweg“ in Räumlichkeit Edeka in der Badgasse 17 ab. Oberhaugstett bei Firma Marquardt & Schaupp) wird Der Gemeinderat beschließt die Anmietung einer gemäß § 6 Abs. 1 StrG zum öffentlichen Feldweg Teilfläche der Gemeinschaftsunterkunft für die An- abgestuft. Grund für die Abstufung ist zum einen, schlussunterbringung vom Landkreis Calw. dass die Verkehrsbedeutung dieser Gemeindever- Der Gemeinderat stimmt einer Beförderung zu. bindungsstraße sich verändert hat und zum anderen, dass ein gefahrloser Begegnungsverkehr aufgrund TOP 2 Bestätigung folgender öffentlicher Nieder- der geringen Straßenbreite nicht mehr möglich ist. schriften: Zuletzt hatte ein angrenzender Grundstückseigentü- - Gemeinderatssitzung vom 07.03.2018 mer sich nicht mehr bereit erklärt einen ca. 1m breiten Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift mehr- Streifen seines Grundstücks weiterhin zur Verfügung heitlich. zu stellen, bzw. diesen an die Stadt zu verkaufen. - Gemeinderatssitzung vom 18.04.2018 Zudem ist eine ausreichend und gute Verkehrsan- Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift mehr- bindung des Teilortes Oberhaugstett zum Teilort Lie- heitlich. belsberg über die L 348 Richtung Neubulach gege- ben. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4a StrG Baden-Württem- TOP 3 Aufstellung einer Vorschlagsliste für die berg sind öffentliche Feld- und Waldwege Gemein- Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Ge- destraßen. Die Unterhaltung dieser Wege ist Teil der schäftsjahre 2019 – 2023 sogenannten Straßenbaulast und ist daher Aufgabe Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die der jeweiligen Gemeinde. Der öffentliche Feldweg Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von dient als beschränkt öffentlicher Weg in erster Linie 2019 bis 2023 gewählt. Das verantwortungsvolle der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grund- Amt eines Schöffen verlangt im hohem Maße Unpar- stücke entlang des Wegs. Die Beschränkung bezieht teilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, sich auf bestimmte Benutzungsarten. Dies bedeu- aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des tet auch, dass Grundstücke entlang des Weges die anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Ausnutzung der Bodenertragskraft im Rahmen einer Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art Liebhaberei erlaubt. sind für das Amt nicht erforderlich. Die Fläche auf den Mähdern ist für viele Bürgerin- Im Amtsblatt der Stadt Neubulach wurde ein Aufruf nen und Bürgern eine wichtige Fläche, um sich hier
Nr. 20/Seite 10 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 in ihrer Freizeit aufzuhalten. Dies kann man an den eine weitere Kleingruppe (Regelgruppe) im Kinder- bereits seit 2012 verkehrsfreien Sonn- und Feierta- garten in Altbulach. Hier soll im Untergeschoss ein gen beobachten. Langfristig möchte die Verwaltung weiterer Gruppenraum für eine Kleingruppe (max. 13 zusammen der Bevölkerung in diesem Bereich ein Kinder) entstehen. Der Gemeinderat beauftragt die Naherholungsgebiet entwickeln. Vorstellbar z.B. wä- Verwaltung einen Antrag auf Nutzungsänderung und ren die Ausweisung von Jogging- oder Walkingstrec- Umbau des Untergeschosses zum Gruppenraum ken oder ein landwirtschaftlicher Lehrpfad. und des Obergeschosses zum Personalraum im Kin- Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Be- dergarten Altbulach zu stellen und die Maßnahme schlüsse: umzusetzen. 1. Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 (Flurstücks TOP 9 Novellierung der Gutachterausschussver- Nummer 807/1, 732/1 und 347/1) zum öffentlichen ordnung Feldweg. Im Baugesetzbuch sind bundesweit die gesetzlichen 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Aufgaben der Gutachterausschüsse geregelt. Hierzu Abstufung öffentlich bekannt zu machen. gehören Erstattungen von Gutachten über den Ver- 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den kehrswert von bebauten und unbebauten Grundstüc- entsprechenden Antrag bei der unteren Verkehrsbe- ken auf schriftlichen Antrag und die Führung einer hörde zustellen, damit die Eintragung im Straßenver- Kaufpreissammlung der anfallenden Grundstücks- zeichnis erfolgen kann. kaufverträge im Zuständigkeitsbereich, woraus Bo- denrichtwerte zu ermitteln und weitere für die Werter- TOP 6 Um- und Erweiterungsbau Gemein- mittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszins- schaftsschule in Neubulach sätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten - Architekten- und Ingenieurverträge und Vergleichsfaktoren abzuleiten sind. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss folgen- Die Einzelheiten über Zuständigkeit und Zusammen- der Architekten- und Ingenieurverträge für den 2. setzung der Gutachterausschüsse werden von den Bauabschnitt beim Um- und Erweiterungsbau der Landesregierungen in Form der Gutachterausschus- Gemeinschaftsschule Neubulach: 1. Die Architek- sverordnung geregelt. Die aktuell gültige Verordnung ten- und Ingenieurleistungen für Zwecke der Ge- trat am 11.10.2017 in Kraft. In Baden-Württemberg bäudeplanung werden nach § 34 Anlage 10 (HOAI) sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden an das Architekturbüro Bonasera, Kronengasse 5 zu bilden. Die kommunale Zuständigkeit, die nur in in 72202 Nagold vergeben. 2. Die Ingenieurleistun- Baden-Württemberg so geregelt ist, weist mit ca. 900 gen der Technischen Gebäudeausstattung mit den Gutachterausschüssen eine sehr große Anzahl auf, Disziplinen Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektro während in ganz Deutschland insgesamt ca. 1.200 werden nach § 55 Anlage 15 HOAI an die Planungs- Gutachterausschüsse bestehen. gruppe Schnepf, Werner von Siemens Straße 4 in Für eine qualitative Datenauswertung der Kaufpreis- 72202 Nagold vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen sammlung ist eine ausreichende Anzahl an Kauf- der Tragwerksplanung werden nach §51 Anlage fällen erforderlich. Das Ministerium für Ländlichen 14 an das Ingenieurbüro Funk, Brennackerweg 20 Raum und Verbraucherschutz (MLR) geht von einer in 75387 Neubulach vergeben. 4. Die Ingenieurlei- Mindestanzahl der Kauffälle von 1.000 pro Jahr aus. stungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Vornehmlich Gutachterausschüsse mit einem klei- Schallschutz und Raumakustik werden in Anleh- nen Zuständigkeitsbereich können die gesetzlichen nung der Vorgaben zur HOAI an das Ingenieurbü- Aufgaben nicht vollständig und nicht in der erforder- ro für Bauphysik Horstmann & Berger, Rosenstraße lichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle zu 53 in 72213 Altensteig vergeben. Die Finanzierung gering ist und damit keine ausreichende Basis für die ist gesichert. Erforderliche Mittel stehen unter HHst. Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Unab- 2.2820.940000 zur Verfügung. hängig davon sind die Anforderungen der Gutach- terausschüsse stetig gestiegen. Nicht zuletzt sind in TOP 7 entfällt den letzten Jahren die Wertermittlungsverfahren no- velliert worden, was ein hohes Maß an Schulungen TOP 8 Umbau Unter- und Obergeschoss im Kin- nach sich zieht, um auch auf diesem Gebiet über den dergarten Altbulach erforderlichen Fach- und Sachverstand zu verfügen. In der Kindergartenbedarfsplanung für die Stadt Neu- Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Krei- bulach für die Jahre 2017 – 2019 wurde unter Punkt ses Calw haben sich hierzu in ihrer Sprengelsitzung 5.3 auf den steigenden Bedarf hingewiesen, um die- ausgetauscht und streben eine Zusammenarbeit sen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, laufen der Gutachterausschüsse, um die Erfüllung der ge- im Kindergartenjahr 2017/2018 die Planungen für setzlichen Vorgaben des BauGB zu leisten, an. Mit
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 11 der Frage der Umsetzung eines solchen Vorhabens Die Schlafsackmiete beträgt 15 €, ein eigener Schlaf- werden sich die Kommunen in diesem Jahr intensiv sack kann gerne mitgebracht werden. befassen. Der Gemeinderat nimmt die rechtlichen Inhalationen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Montags, mittwochs und freitags werden im Betriebs- gebäude des Asthma-Therapiestollens Inhalationen TOP 10 Verschiedenes verabreicht. Eine Einzelanwendung kostet 4 €. Neue WC-Anlage am Minigolfplatz Weitere Informationen und Anmeldungen sind bei Es wird angeregt, an der neuen WC-Anlage ein Hin- der Teinachtal-Touristik Neubulach, weisschild für eine öffentliche Toilette anzubringen. Telefon 07053 9695-10 möglich. Die Verwaltung erklärt, dass bereits ein entsprechen- E-Mail: info@neubulach.de, Homepage: www.neu- des Schild bestellt wurde. bulach.de/heilstollen Ortsdurchfahrten Oberhaugstett, Neubulach und Martinsmoos Atemgymnastik und Atemschule im Haus der Ge- Es wird vorgetragen, dass die Verwaltung mit kon- sundheit kreten Forderungen zur Geschwindigkeitsreduzie- Bei Erika Herter lernen Sie während der Therapiezei- rung für die Ortsdurchfahrten auf das Landratsamt ten dienstags- und freitagsnachmittags von 16:00 bis Calw zugehen sollte. 17:00 Uhr Tipps und Tricks um der Atemnot im Alltag zu entgehen. Die Teilnahme an der Atemschulung ist in der Gebühr für den Stollen enthalten. Eine Einzel- anwendung kostet 2 €. Sonstiges aus der Die nächsten Termine mit Frau Erika Herter, Tel. Gemeinde 07053 92630 sind: • Dienstag, 22. Mai 2018 16 - 17 Uhr Geänderter Redaktionsschluss wegen Feiertag Kurarztpraxis im Haus der Gesundheit In der Kalenderwoche 22 (Erscheinungstag 30. Mai) Schillerstraße 13, Tel. 07053 967600 wird der Redaktionsschluss, wegen dem Feiertag, für Kurarzt ist Dr. med. Alois Jerges, Neubulach. Sprech- Anzeigen und sonstige Beiträge auf Montag, 28. Mai stunden auf Anmeldung unter Tel. 07053 7146. 2018, 8:00 Uhr vorverlegt. Wir bitten unbedingt darauf zu achten, dass die Bei- träge rechtzeitig eingereicht werden! Schulen Gelber Sack / Gelbe Tonne Am Dienstag, 22. Mai 2018 werden im Stadtgebiet die Gelben Säcke abgeholt bzw. die Gelben Tonnen geleert. Teinachtal-Touristik Neubulach Klasse 4a sammelt gebrauchte Schuhe Die Klasse 4a der Gemeinschaftsschule Neubulach Heilstollen Neubulach sammelt seit einigen Wochen Schuhe. Sie beteiligen Kinderanwendung sich an dem Projekt „SHUUZ“. Bis Samstag, 16. Juni 2018 Die abgegebenen Schuhe werden in großen Schach- Schicht von 16:30 bis 18 Uhr, Montag bis Samstag teln zur Sammelstelle geschickt, wo sie gewogen und sortiert werden . Die Klasse bekommt auf ihrem Abendanwendungen Konto für jedes Kilogramm Schuhe Geld. Die Schu- Bis Samstag, 16. Juni 2018 he werden dort dann sortiert und weltweit verteilt. So Schicht von 18 bis 20 Uhr, Montag bis Samstag landen Sommerschuhe meist in afrikanischen Län- Morgenanwendungen dern und Winterschuhe in kälteren Regionen. In den Montag, 21. Mai bis Sonntag, 1. Juli 2018 Empfängerländern existieren keine Schuhhersteller. Schicht von 9 Uhr bis 11 Uhr, täglich Die Menschen kommen dadurch günstig an Schuhe Eine Einzelanwendung kostet 11 €, ab 5 Anwendun- und zusätzlich wird noch Müll vermieden und Roh- gen jeweils 10 €. stoffe werden gespart. Schnuppertarif zum Kennenlernen 5 €. Das Geld. dass die Schüler dadurch erhalten, soll in
Nr. 20/Seite 12 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 einen Ausflug investiert werden. Wer noch Schuhe zum spenden hat, darf diese noch bis 4. Juni abge- Landkreis Calw ben. Die 4a bedankt sich bei allen, die bisher schon fleißig mitgesammelt haben! Außensprechstunde des Pflegestützpunkts in Bad Wildbad Am 7. Juni 2018 findet von 14 bis 16 Uhr die mo- natliche Außensprechstunde des Pflegestützpunkts Landkreis Calw im Cogolin-Zimmer (EG) im Rathaus Bad Wildbad statt. Die Pflege von Angehörigen kann eine große Her- ausforderung sein – der Pflegestützpunkt informiert über Möglichkeiten zur besseren Bewältigung und Organisation der Pflege zu Hause sowie über Lei- stungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf vermitteln und unterstützen die Mitarbeiterinnen bei entsprechenden Antragsstellungen oder auch im Wi- Wer noch Fragen zur Aktion hat oder Schuhe zum derspruchsfall. Abholen oder Abgeben, darf sich gerne bei Nicole Eine Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch Meissner in Neubulach (Tel 932764) oder Silke Sal- unter der Telefonnummer 07051 160-329 ist erfor- kic in Oberhaugstett melden . derlich. Selbstverständlich können Beratungstermine auch außerhalb dieser Sprechstunde vereinbart werden. Neben der Beratung im Pflegestützpunkt im Landrat- Volkshochschule Calw samt Calw besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit, sich zu Hause informieren zu lassen. Kontaktzeiten des Pflegestützpunkts Landkreis Calw: H31066 Hatha-Yoga In der Kleingruppe Mo-Fr: 09:00-12:00 Uhr Durch gezielte, bewusste Übungen stärken wir den Di: 14:00-16:00 Uhr Körper, wirken positiv auf die Funktionen der Orga- Do: 14:00-18:30 Uhr ne und ausgleichend auf das vegetative Nervensy- stem ein. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der Sprechstunde der IBB-Stelle im Juni 2018 Beobachtung und Schulung des Atems. Körperliches Die nächste Sprechstunde der Informations-, Bera- Wohlbefinden, Gelassenheit, Hilfen zur Stressbe- tungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) findet am wältigung und innere Zufriedenheit sind Ziele dieser 6. Juni 2018 von 15.30 bis 17 Uhr im Gebäude des Übungen. Arbeitskreises Offene Psychiatrie, Badstraße 41, Um Yoga zu üben, sind keine besondere Flexibilität 75365 Calw, Raum Strandcafé, statt. Um vorherige oder Vorkenntnis notwendig, die Übungen werden Anmeldung wird gebeten. Die Mitarbeiter der IBB- den Teilnehmenden entsprechend angepasst. Stelle sind unter 0172 6157580 telefonisch oder per Eine Essenspause von zwei Stunden vor Kursbeginn E-Mail an info@ibb-calw.de zu erreichen. ist empfehlenswert. Ziel der vom Landkreis Calw nach dem Psychisch- Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, eine Decke und Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg einge- Gymnastikmatte richteten IBB-Stelle ist es, zwischen den Anliegen Eva-Maria Baumann der Psychiatrie-Erfahrenen, deren Angehörigen, den 8-mal Di. | 17:45-19:15 Uhr, Beginn: 05.06. psychiatrischen Einrichtungen und anderen Perso- Altes Schulhaus Altbulach | Mühlstr. 12 nen zu vermitteln. Sie setzt sich aus Vertretern von EUR 64,00 (ermäßigt EUR 52,00) Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen, Personen mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Ver- sorgungssystem und dem Patientenfürsprecher zu- sammen. Auch Bürgerhelfer können mitarbeiten. Die Mitarbeiter der IBB-Stelle arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 13 Im Rahmen der Sprechstunden stehen zwei Mitglie- Zudem kann der Fuchs durch Bisse Tollwut übertra- der der IBB-Stelle als persönliche Ansprechpartner gen. Seit 1988 ist der Kreis Calw aber tollwutfrei, so- zur Verfügung. Die Leistungen sind kostenfrei. dass hier keine größere Gefahr besteht. Weitere Informationen enthält der Flyer „Füchse in Der Fuchs geht um Siedlungsgebieten“ der unter www.kreis-calw.de/ Füchse breiten sich in den Städten und Gemein- fuechse auf der Homepage des Landkreises Calw den des Landkreises Calw weiter aus. Jetzt, wäh- abgerufen werden kann. rend der Zeit der Jungenaufzucht, sind Begeg- nungen mit Meister Reineke besonders häufig. Der Rotfuchs gehört zu den anpassungsfähigsten Ausstellung „Metamorphose“ der Künstlerin heimischen Wildtieren. Was Wohnung und Nahrung Birgit Rühle im Landratsamt angeht, ist er nicht wählerisch und findet so auch in Die Reihe der Ausstellungen von Künstlern aus dem besiedelten Gebieten optimale Lebensbedingungen. Kreis Calw im Calwer Landratsamt wird mit der Aus- Derzeit ziehen die Füchse ihre Jungen groß, welche stellung „Metamorphose“ der Altensteiger Künstlerin neugierig und noch wenig scheu sind und auch bei Birgit Rühle fortgesetzt. Tag zu sehen sein können. Birgit Rühle arbeitet seit 2012 als freischaffende Gärten bieten in der Nacht einen reich gedeckten Künstlerin in Altensteig. Sie widmet sich hauptsäch- Tisch. Neben Komposthaufen ist draußen dargebote- lich der Acrylmalerei. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie nes Katzen- oder Vogelfutter willkommene Nahrung. als Schaffensprozess, in dem sie Zustände mensch- Damit die Füchse Wildtiere bleiben und sich nicht zu lichen Seins wie Verlust, Vergänglichkeit, Fragen, stark vermehren, bittet das Landratsamt Calw darum, Suchen oder Zuversicht durchläuft und daraus in der Essensreste nur in geschlossenen Kompostbehäl- Art einer Metamorphose Neues entstehen lässt. Mit tern im Garten zu entsorgen und auch sonstige Le- ihrer Kunst will sie aus der Tiefe freilegen, Unerwar- bensmittel und Tierfutter nicht ungeschützt draußen tetes geschehen lassen, über Grenzen gehen, sich stehen zu lassen. Das gezielte Füttern aus falsch auf einen Prozess einlassen oder eine Geschichte verstandener Tierliebe sollte unbedingt unterbleiben. erzählen. Ihr Motto fasst sie so zusammen: Das Ma- Sofern der Fuchs bei einer Begegnung nicht von len als Wachstum. Die Ausstellung „Metamorphose“ selbst das Weite sucht, ignoriert oder verscheucht gibt Einblicke in diesen Prozess. man ihn am besten. Die Ausstellung kann von 17. Mai bis 29. Juni 2018 Derzeit dürfen Füchse aufgrund der Jungenaufzucht zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamts nicht bejagt werden. Allerdings kann der Jäger im Ort im Foyer Haus A (1. Stock) besichtigt werden. Am ohnehin nur bedingt helfen, da er dort kein Jagdrecht 14. Juni 2018 findet um 18.30 Uhr eine öffentliche hat und das Schießen verboten ist. Zudem würde Führung mit der Künstlerin Birgit Rühle statt. das Revier schnell neu besetzt werden, solange das Wohnungs- und Nahrungsangebot weiterhin stimmt. Füchse können durch ihre Ausscheidungen den Geschwindigkeitskontrollen Fuchsbandwurm auf den Mensch übertragen. Da- Am Dienstag, 24. April 2018 wurde im Seitzental, Im her sollten die üblichen Schutzvorkehrungen wie Seitzental 33 in der Zeit von 11:11 Uhr bis 13:45 Uhr, das Händewaschen nach der Gartenarbeit und die eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. gründliche Reinigung von Früchten und Gemüse be- Die Kontrolle brachte folgendes Ergebnis: rücksichtigt werden. Gemessene Fahrzeuge 138 Erlaubte Geschwindigkeit 30 km/h Überschreitungen bis 10 km/h 10 Überschreitungen von 11 bis zu 15 km/h 4 Überschreitungen von 16 bis zu 20 km/h 1 Überschreitungen von mehr als 20 km/h 0 Am Freitag, 27. April 2018 wurde in Altbulach, Brun- nenstr. 6, Kindergarten in der Zeit von 14:38 Uhr bis 19:00 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle durchge- führt. Die Kontrolle brachte folgendes Ergebnis: Gemessene Fahrzeuge 131 Bildunterschrift: Füchse finden in Wohngebieten sehr Erlaubte Geschwindigkeit 30 km/h gute Lebensbedingungen. Überschreitungen bis 10 km/h 8 Bildquelle: Sarah Jorand/fotolia. Überschreitungen von 11 bis zu 15 km/h 1
Nr. 20/Seite 14 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 Überschreitungen von 16 bis zu 20 km/h 1 22 Thema:“ Bereit für die Heimkehr“ Überschreitungen von mehr als 20 km/h 0 Der Gemischte Chor Altbulach wirkt mit. Mittwoch, 23. Mai 2018 20:00 Uhr Gebet für Neubulach und die Zeltkirche Kirchliche Nachrichten im CVJM-Heim Oberhaugstett 20:00 Uhr Treffpunkt der Frauen im Gemeindehaus (siehe Anzeige) Donnerstag, 24. Mai 2018 05:15 Uhr-05:45 Uhr Gebetstreff Zeltkirche bei Birgit Röhner in der Scheffelstr. 4 in Neubulach Evang. Kirchengemeinde Neubulach www.kirche-neubulach.de HAUPTCHOR Montag, 21.05.2018 Wochenspruch: Pfingstmontag – Keine Probe! Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch JUNGBLÄSER meinen Geist geschehen, In den Pfingstferien finden keine Proben statt. spricht der HERR Zebaoth. Sacharja 4, 6 Pfarrbüro: Pfarrgasse 4, Tel. 3931-200, Fax: 3931-201 Pfarramt.Neubulach@elkw.de Mo. Di.,Do., Fr. jeweils von 8:00-11:00 Uhr und CVJM Neubulach e.V. Jugendarbeit für unsere Kirchengemeinde Do. 15:00-18:00 Uhr www.cvjm-neubulach.de Pfarrer Schmid: Pfarrgasse 4, Tel. 3931-204 (Büro) Hans-Georg.Schmid@elkw.de Programm vom 18.05. - 24.05.18 Urlaub vom 22.05. bis 01.06.2018 www.cvjm-neubulach.de Vertretung hat Pfrin. Hahn Pfarrerin Hahn: Oberdorfstr. 18 (Oberh.) Freitag, 18.05.2018 Pfarramt II Tel. 9682913 (Büro) 18:00 Uhr Mädchenjungschar I Elke.Hahn@elkw.de 18:00 Uhr Mädchenjungschar II Kirchenpflege: Pfarrgasse 4, Tel. 3931202 18:00 Uhr Mädchenjungschar III kirchenpflege@kirche-neubulach.de 18:00 Uhr Bubenjungschar I Montag 15:00-17:00 Uhr u. Donnerstag 10:00-12:00 Uhr 18:00 Uhr Raketenbuben 18:00 Uhr Bubenjungschar III 19:30 Uhr Jungenschaft I Samstag, 19. Mai 2018 20:00 Uhr Jungenschaft II 07:30 Uhr Morgengebet im Gemeindehaus 20:00 Uhr Jungenschaft III Pfingstsonntag, 20. Mai 2018 Donnerstag, 24.05.2018 10:00 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche mit Wan- 19:45 Uhr JAM-Fahrdienst, tel. An- delabendmahl, Pfr. Schmid, Predigttext: Epheser meldung 07053 93290 19 4,11-16 und 967 397 Der Kirchenchor wirkt mit. 20:00 Uhr JAM Das Opfer ist für aktuelle Notstände bestimmt. 20:00 Uhr CVJM-Sport in der Halle in Liebelsberg s´Ding - donnerstags auf dem Plätzle Kindergottesdienst: Von 19:00-21:00 Uhr für Teens von 13-17 Jahren 10:00 Uhr Altbulach Kontakt: Laura Roller, Tel. 07053 1809898 Voranzeigen 29.05.-02.06.18 JOE 2018 Pfingstmontag, 21. Mai 2018 19.06.18 CVJM-Abend für alle 10:00 Uhr Gottesdienst für das ganze Kirchspiel in 30.06.18 Altpapiersammlung Altbulach, Pfr. Immanuel Raiser, Predigttext: Gal. 5,
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 15 Mittwoch, 23.05.2018 Sport Liebenzeller Gemeinschaft 19:30 Uhr Volleyball in der Turnhalle in gemeinsam glauben leben Liebelsberg Auf der Höhe 15 - Altbulach www.lgv-neubulach.de KINDERTREFFS UND JUNGSCHAREN Zeltlager 28.05.-02.06.18 Oberhaugstett Altbulach Fr. 18.05. 17:30 Uhr Mädchenjungschar Sonntag, 20.05.2018 Liebelsberg 10:00 Uhr Pfingstmissionsfest in Bad Liebenzell Do. 17.05. 17:30 – 19:00 Uhr Bubenjungschar I Montag, 21.05.2018 Fr. 18.05. 17:30 – 19:00 Uhr Bubenjungschar II 10:00 Uhr LGV- Pfingsttreffen in Bad Liebenzell Altbulach Mittwoch, 23.05.2018 Fr. 18.05. 14:30 Uhr Kidstreff 08:30 Uhr Gebet für die Zeltkirche 18:00 Uhr Bubenjungschar Donnerstag, 24.05.2018 19:35 Uhr Bibelclub der Jungs 20:00 Uhr Gebetsstunde 18:00 Uhr Mädchenjungschar Neubulach In den Pfingstferien finden keine Kindertreffs und Freitag, 18.05.2018 Jungscharen statt! 19:00 Uhr Gebetstreff Bücherstube „Auszeit“: Tel. 3931222 Mo.+ Di. 09:00 – 12:00 Uhr Do.+Fr. 09:00 – 12:00 und 14:30 - 18:00 Uhr Sa. 09:30 – 12:30 Uhr Neuapostolische Kirche Hauskreisarbeit Zeisigweg 15, Neubulach In unserer Gemeinschaft gibt es verschiedene Hauskreise, die unter der Woche stattfinden. Ansprechpartner: Sonntag, 20.05.2018 Rainer + Karin Schroth, Tel. 3532, Liebelsberg 09:30 Uhr Gottesdienst/Pfingsten Mittwoch, 23.05.2018 20:00 Uhr Gottesdienst Entschieden für Christus e.V. www.ec-altbulach.de Katholische Kirchengemeinde St. Josef Calw Du findest uns auch auf Instagram. Schau doch mal vorbei! ec.altbulach Sonntag, 20.05.2018 – Pfingstsonntag 11:00 Uhr Eucharistiefeier, evangelische Kirche, JUGENDKREIS UND TEENKREIS Altbulach Samstag, 19.05.2018 Jugendkreis Dienstag, 22.05.2018 19:45 Uhr „Jesus Christus gestern und heute 18:00 Uhr Eucharistiefeier, katholischer Gemeinde- und derselbe auch in Ewigkeit.“ mit Nicolas raum Neubulach 21:45 Uhr Power-Pray Dritter Sonntag im Monat Sonntag, 20.05.2018 Pfingstmissionsfest 18:00 Uhr Vorabend, Eucharistiefeier in Calw-Wim- 10:00 Uhr Pfingsmissionsfest in Bad Liebenzell berg (Kirche Maria Frieden) (Keine Veranstaltung vor Ort) 9:00 Uhr Eucharistiefeier in Calw, (Kirche St. Jo- Dienstag, 22.05.2018 Teenkreis sef) 19:20 Uhr Pick-Up an den Bushaltestellen 11:00 Uhr Eucharistiefeier in Calw-Heumaden (Hei- 19:45 Uhr Ferienprogramm lig Kreuz Kirche)
Nr. 20/Seite 16 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 Formularhilfe Jeden Donnerstag 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Formu- Vereinsnachrichten larhilfe im Haus der Kirche in der Badstraße in Calw. Ehrenamtliche helfen beim Ausfüllen von Formula- ren. Bitte alle Unterlagen mitbringen Liebe Sängerinnen und Sänger! Wir sehen uns diese Woche - wie gewohnt - am Frei- tag Abend, 18. Mai, 20 Uhr im Gemeindesaal zur Probe! Am Pfingst-Montag, 21. Mai treffen wir uns um 9:15 Uhr in der Kirche zum Einsingen. Gottes- Gottesdienst dienst ist ab 10 Uhr. Ich freu mich auf das gemeinsa- Sonntag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr me Singen! Euer Martin Mittwoch 18:30 Uhr – 20:00 Uhr Evang. Pfarramt Zwerenberg www.kirchengemeinde-zwerenberg.de Unsere nächste Chorprobe ist am Donnerstag, 17. Mai 2018. Wie immer treffen wir uns um 19:30 Uhr. Pfr. Immanuel Raiser, Bernecker Str. 1, Tel. 07055 7333, E-Mail: pfarramt.zwerenberg@elkw.de Pfarrbüro: Margret Bauschert: Di., Mi., u. Fr. 9-11:30 Uhr Donnerstag, 17.05.2018 19:30 Uhr Öffentliche Sitzung des Gesamtkirchenge- meinderats im Gemeindehaus Zwerenberg Freitag, 18.05.2018 20:00 Uhr Jugendkreis „BASE“ im Gemeindehaus CHORPROBEN: Zwerenberg Dienstag, 22. Mai 2018 Sonntag, 20.05. 2018 Pfingstsonntag: 19:30 Uhr Männerchor 10:15 Uhr Gottesdienst in Zwerenberg mit Abend- 20:30 Uhr Gemischter Chor mahl und Taufe von Elias Roller aus Oberweiler. The- ma: „Bereit oder nicht?“ (Pfr. Raiser) Das Opfer ist für Dienstag, 29. Mai 2018 die Jugendarbeit 19:30 Uhr Männerchor 20:30 Uhr Gemischter Chor Montag, 21.05. 2018 Pfingstmontag: 10:15 Uhr Gottesdienst in Zwerenberg (Pfr. Matthias Schmidt, Bad Teinach -Kanzeltausch) Dienstag, 22.05.2018 20:00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindehaus Zwerenberg www.sc-neubulach.de Telefonseelsorge Nordschwarzwald SCN Ergebnisse Gebührenfrei unter der Nr. 0800 1110111 Frauen | SGM Neubulach/Berneck II - VfL Herren- berg II 4:1
Donnerstag, 17.05.2018 Amtsblatt der Stadt Neubulach Nr. 20/Seite 17 Herren 2 | FV Calw - SCN II 3:0 nem schönen Solo für den verdienten 4:1 Endstand. Herren 1 | TSV Neuhengstett - SCN I 1:1 Einen sehr guten Tag hatte heute Alina Bäuerle er- wischt, die nicht nur die Defensive gestärkt hat, son- Jugend: dern nach vorne entscheidende Spielzüge vorberei- D1-Jgd. | SGM Egenhausen/Wart I - SCN I 1:3 ten konnte. Neben der 3-fach Torschützin Simone C1-Jgd. | SGM Oberes Teinachtal I - TSV Altensteig Dengler ist auch Alina Hahn hervorzuheben, die Mi- 1:4 riam Rubera in der zweiten Halbzeit praktisch kom- A-Jgd. | SGM Berneck-Nordschwarzwald II - SGM plett aus dem Spiel nahm und somit den Angriff des Oberes Teinachtal abgesetzt Gegners lahmlegte. Der dritte Platz unserer Mannschaft ist damit sicher Spielbericht Frauen SGM Neubulach/Berneck - und macht Lust auf das nächste und letzte Spiel der VfL Herrenberg II 4:1 Saison gegen den bereits feststehenden Vizemeister Wieder musste das Trainerteam improvisieren, denn aus Böblingen. die Torhüterin Aileen Stier musste auf Grund Verlet- zung ersetzt werden. Barbara Nikolaus, eigentlich im Spielbericht Herren TSV Neuhengstett - SC Neu- offensiven Mittelfeld zu Hause, übernahm die Verant- bulach I 1:1 wortung und Sie machte Ihre Sache mehr als gut. Am 26. Spieltag war der SC Neubulach zu Gast in Mit dem Anpfiff spielten die Herrenbergerinnen mit Neuhengstett. Der SCN begann gut und hatte in der Volldampf nach vorne und setzten unsere Mann- 5. Minute Pech, dass ein Fehler des gegnerischen schaft mächtig unter Druck. Torhüters durch Dominic Heselschwerdt nicht be- Die erste Chance für Herrenberg war auch gleich das straft wurde. In der 12. Minute ging der SC Neubu- erste Tor. Ein schöner Ball von rechts, der als Flanke lach dann in Führung. Einen hart getretenen Frei- gedacht war, wurde immer länger und senkte sich in stoß von Otto Koch konnte der Neuhengstetter Tor- die hintere linke Ecke. Unsere Torhüterin war ohne wart nur nach vorne abwehren und Dominic Hesel- jede Chance bei diesem Sonntagstreffer. schwerdt war gedanklich am schnellsten und sorgte Herrenberg spielte weiter nach vorne und überspiel- für die Führung. Der stark aufspielende Lukas Funk te unsere Viererabwehrkette ein ums andere Mal scheiterte in der 24. Minute nur knapp. Fünf Minu- mit sehr schnellen Bällen. Barbara Nikolaus hielt ten später spielte Lukas Funk einen hevorragenden die SGM im Spiel, denn die Torhüterin glänzte mit Ball in den Lauf von Moritz Kaufmann, welcher aber einigen schönen Paraden. Aber dann, nach zwanzig leider auch knapp scheiterte. Das 2:0 von Dennis Minuten, ein schöner Pass auf Simone Dengler, die Dombrowske wurde vom Schiedsrichter wegen einer nach schönem Dribbling ausgleichen konnte. Der Abseitsstellung zurückgepfiffen. Treffer sollte für etwas Ruhe sorgen und Herrenberg In der zweiten Halbzeit war der SC Neubulach weiter hatte Mühe den Ausgleich zu verdauen. die spielbestimmende Mannschaft. Patrick Modrow So ging es mit 1:1 in die Halbzeitpause. scheiterte aber leider mit seinem Schuss in der 54. Zur zweiten Halbzeit wurde die Viererabwehrkette Minute. Nachdem Julian Fischer schön von Patrick etwas nach vorne verschoben, um das Mittelfeld zu Modrow freigespielt wurde, konnte Julian Fischer nur stabilisieren. Das Spiel der Mannschaft wurde merk- mit einem Foul vor dem Strafraum gestoppt werden. lich besser und vor allem ruhiger. Endlich wurde aus Der folgende Freistoß von Marco Blaich ging knapp Sicht der Heimmannschaft richtig Fußball gespielt über das Tor. Der Gastgeber war offensiv bis zur und es ging immer wieder gefährlich nach vorne. Ein- Nachspielzeit völlig abgemeldet, konnte aber nach zig die Torausbeute war mangelhaft. In der 61. Min. einem Eckball ausgleichen. Leider verpasste man war es wieder Simone Dengler, die sehr gut in Sze- es, das Spiel vorzeitig zu entscheiden und muss sich ne gesetzt, zum 2:1 einschieben konnte. Der Bann nun mit dem Unentschieden zufriedengeben. war gebrochen und das Spiel ging nur noch in eine Richtung. Nur acht Minuten später war es erneut Si- Spielbericht Herren FV Calw - SC Neubulach II 3:0 mone Dengler, welche ein Solo von der Mittellinie mit Zum 20. Spieltag war die 2. Mannschaft des SCN einem Traumtor in den rechten oberen Winkel ab- beim FV Calw zu Gast. Um den Tabellenkeller zu schloss. Das 3:1 war der Hattrick für Simone Dengler verlassen, hatte man sich gegen den direkten Ta- und gleichzeitig der K.O. für den Gegner. bellennachbarn viel vorgenommen. Bereits in der 1. Der Druck auf das Gehäuse der Herrenbergerinnen Minute schlief allerdings die komplette Hintermann- ließ trotz der Führung nicht nach und es wurden viele schaft des SCN, so dass nach einer Flanke das 1:0 Chancen herausgespielt, die allerdings nicht genutzt für den FV Calw fiel. Geschockt von diesem frühen wurden. In der 89. Minute aber belohnte sich die Gegentreffer wollte man durch Kombinationsspiel in Mannschaft noch einmal für die in der zweiten Halb- das Spiel zurückfinden. Man scheiterte aber meist zeit gute Leistung. Madlen Ostertag sorgte nach ei- am letzten entscheidenden Pass, so dass wenig Tor-
Nr. 20/Seite 18 Amtsblatt der Stadt Neubulach Donnerstag, 17.05.2018 gefahr vom SCN ausging. verwertung, was derzeit leider ein Manko beim SCN In der 23. Minute parierte Robin Weber nach einem ist, konnte man überzeugen. Das wird in diesem Ballverlust in der Vorwärtsbewegung im 1-gegen-1 Aufeinandertreffen auch wieder von entscheiden- Duell stark und hielt den SCN somit weiter im Spiel. der Bedeutung sein, da die Gültlinger die zweitbeste Auch fünf Minuten später konnte der gut aufgeleg- Hintermannschaft der Liga stellen. Auch im Sturm ist te Torwart nach einem katastrophalen Ballverlust man bestens aufgestellt, weswegen auf die Abwehr- in der Verteidigung ein erneutes 1-gegen-1 für sich reihe des SCN Schwerstarbeit zukommen dürfte. Mit entscheiden. Sichtlich aufgeweckt von diesen 100%- einem Sieg hält man Anschluss zu Platz zwei, bei ei- igen Torchancen der Heimmannschaft wurde der ner Niederlage dürfte der Relegationsplatz weg sein. SCN anschließend immer besser und kam in der Es ist zu hoffen, dass der ein oder andere verletzte 30. Minute zu einem Torschuss aus 20 Metern durch Spieler in den Kader zurückfindet. Jens Thoma. In der 36. Minute konnte der Torwart der Calwer einen gut getretenen Freistoß von Jens Thoma parieren. In dieser besseren Phase des SCN fiel dann in der 41. Minute, wieder nach einem unnö- tigen Fehlpass in der Vorwärtsbewegung, das 2:0 für Tennis-Abteilung SC Neubulach den FV Calw. Auch kurz vor der Halbzeit hatte man Glück, dass ein Schuss nur die Latte traf. Somit ging Liebe Tennisfreunde, es mit 2:0 in die Halbzeit. ab sofort findet wieder jeden Freitag ab 18 Uhr unser Deutlich verbessert zeigte man sich dann in der 2. Hobby Abend statt. Beginn ist immer um 18 Uhr auf Halbzeit. So scheiterte Kevin Dombrowske nach ei- dem Tennisplatz. Wir laden hierzu alle „Neu-Inter- nem Eckball in der 53. Minute nur knapp am Torwart. essierte“ und unsere „Hobby Spieler „ ganz herzlich In der Folge setzte sich der SCN in der gegnerischen dazu ein. Wie immer wird dieser Abend von einem Hälfte fest, konnte aber entweder den entscheiden- aktiven Mannschaftsspieler betreut. den Pass nicht an den Mann bringen oder ging mit Wir freuen uns auf Euer kommen. den wenigen Torchancen zu fahrlässig um. In der 75. Minute konnte Marcos Müller im gegneri- schen Sechzehner nur noch per Foul gestoppt wer- den. Den anschließenden Elfmeter konnte Patrick Bauer aber leider nicht verwandeln. Auch danach ließ man den Kopf nicht hängen und versuchte wei- terhin sein Glück in der Offensive. In der 83. Minute lief man durch diese offensive Spielweise in einen Konter, welchen der schnelle Stürmer zum 3:0 voll- endete. Dieser Treffer war zugleich der Endstand. Eine verschlafene erste Halbzeit, ungenaue Pässe in der Vorwärtsbewegung und eine schlechte Chancen- Bereitschaft verwertung sorgten für diese deutliche 3:0 Niederla- ge, welche leider die gute Leistung in der 2. Hälfte Am Donnerstag, 24.05.2018 findet der nächste nicht wiederspiegelt. Dienstabend im DRK Vereinsheim statt. SCN Vorschau Beginn: 19:45 Uhr Samstag, 19.05.2018 15:30 Uhr | Herren 1 | SCN I - SV Gültlingen I Jugendrotkreuz Dienstag, 22.05.2018 18:30 Uhr | Herren Reserve | Spvgg Bad-Teinach/ Zavelstein - SCN II Es sind Ferien Vorschau Herren Seniorengymnastik SCN I - SV Gültlingen I | Samstag, 15:30 Uhr Kommenden Samstag kommt es auf dem Neubula- cher Sportplatz zu einem echten Kracherduell. Zu • Es sind Ferien Gast wird der aktuelle Tabellenzweite SV Gültlingen sein. Im Hinspiel erwischte man einen Sahnetag Wichtiger Hinweis: und konnte dem Kontrahenten eine empfindliche 1:5 Bei uns können alle kommen, sie müssen keine Mit- Niederlage zufügen. Vor allem in Punkto Chancen- gliedschaft beim DRK haben.
Sie können auch lesen