AMTSBLATT STADT NEUBULACH - AUSGABE 20 - NEUBULACH ALTBULACH LIEBELSBERG MARTINSMOOS OBERHAUGSTETT

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AMTSBLATT STADT NEUBULACH - AUSGABE 20 - NEUBULACH ALTBULACH LIEBELSBERG MARTINSMOOS OBERHAUGSTETT
AMTSBLATT                           STADT NEUBULACH

                     NEUBULACH ∙ ALTBULACH ∙ LIEBELSBERG ∙ MARTINSMOOS ∙ OBERHAUGSTETT

Donnerstag, 17. Mai 2018							                                        AUSGABE 20
Diese Ausgabe erscheint auch online unter www. neubulach.de
AMTSBLATT STADT NEUBULACH - AUSGABE 20 - NEUBULACH ALTBULACH LIEBELSBERG MARTINSMOOS OBERHAUGSTETT
Nr. 20/Seite 2                            Amtsblatt der Stadt Neubulach                        Donnerstag, 17.05.2018

         Notdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ei-
nen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstun-      Hindenburgstraße 23, 75387 Neubulach-Liebelsberg
de warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für   Wir sind gerne für Sie da
Sie da. Telefon: 116 117                                      Montag – Freitag      08:00 – 12:00 Uhr
                                                              Montag – Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr
Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw,
                                                              Geschäftsführung Roland Fleck
Samstag, Sonn- u. Feiertage jeweils 8 bis 22 Uhr.             Telefon: 07053 9620-0 / Fax: 07053 3931368
Kinder- u. Jugendärztliche Notfallpraxis im                   Pflegedienstleitung (PDL) Telefon: 07053 9620-1
Krankenhaus Freudenstadt Samstag, Sonn- u.                    Montag - Freitag      08:00 – 12:00 Uhr
Feiertage jeweils 9 bis 15 Uhr                                Dienstag / Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr
                                                              Einsatzleitung / Nachbarschaftshilfe (EL)
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
                                                              Helene Rothfuß, Telefon: 07053 9620-2
HNO-ärztlicher Notfalldienst: Tel. 0180 6070711               Montag – Freitag      08:00 – 12:00 Uhr
Kinderärztlicher Notfalldienst:                               Montag / Mittwoch     14:00 – 16:30 Uhr
                                                              Beratungsstunde der Diakonie
Alle Orte des Kreises Calw, Tel. 01805 19292-160              mittwochs (EL)        15:00 – 16:00 Uhr
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                           donnerstags (PDL)     15:00 – 16:00 Uhr
                                                              Außerhalb dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter in Betrieb
Alle Orte des Kreises Calw, Tel. 01805 19292-123
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Der diensthabende Zahnarzt ist von 10 bis 11 Uhr              Forstdienststelle Neubulach
und von 16 bis 17 Uhr in der Praxis anwesend. In der          Tel. 07053 304919 Handy: 0175 2233614
übrigen Zeit ist der Zahnarzt in dringenden Fällen te-        Sprechzeiten: Donnerstag 16 Uhr - 18 Uhr
lefonisch erreichbar. Siehe auch www.kzvbw.de                 oder nach Vereinbarung im Rathaus Neubulach.
Samstag, 19.05. bis Montag, 21.05.2018, 8 Uhr
Dr. / UMF Klausenburg A. Surianu, Aureliusplatz 13
Calw, Tel. 07051 58241                                        Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
Montag, 21.05.2018 ab 8 Uhr                                   Polizei: 110 oder 07051 1610
J. Schleicher, Wildbader Str. 31, Bad Wildbad                 Krankentransport: 07051 19222
Tel. 07081 7071                                               Gift-Notruf: 0761 19240
                                                              Kläranlage Neubulach: 07053 3497
APOTHEKEN-NOTDIENST 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr
Samstag, 19.05.2018
Kloster-Apotheke Calw-Hirsau, Liebenzeller Str. 30            Öffnungszeiten
Calw (Hirsau), Tel. 07051 51444                               Rathaus                      Tel. 9695-0
                                                              Teinachtal-Touristik         Tel. 9695-10
Schlehengäu-Apotheke Gechingen                                Montag – Freitag             08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Hauptstr. 17, Gechingen, Tel. 07056 964 7770                  Dienstag                     14:00 Uhr – 16:00 Uhr
                                                              Donnerstag                   14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 20.05.2018                                           Bauamt Montag und Mittwoch geschlossen
Obere Apotheke Bad Liebenzell, Sonnenweg 5, Bad               Bergvogtei / Mineralienmuseum Tel. 969526
Liebenzell, Tel. 07052 3564                                   Samstag /Sonn- und Feiertag 11:00 Uhr - 17:00 Uhr
                                                              Montag                      Ruhetag
Montag, 21.05.2018                                            Dienstag - Freitag          14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Stadt-Apotheke Neubulach, Julius-Heuss-Str. 21                Besucherbergwerk              Tel. 7899
Neubulach, Tel. 07053 6000                                    Dienstag - Freitag       Führungen um 14 + 15 Uhr
                                                              Samstag, Sonn- und Feiertage 11 - 16 Uhr
                                                              Montag Ruhetag
TIERÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST                            Minigolfparkanlage               Tel. 6165
für Groß- und Kleintiere ab Freitag, 20:00 Uhr bis            Montag - Samstag                 14:00 Uhr - 21:00 Uhr
einschließlich Sonntag, falls Ihr Haustierarzt nicht er-      Sonn- u. Feiertage               11:00 Uhr - 21:00 Uhr
                                                              (Bei Regen ist die Anlage geschlossen)
reichbar ist.
                                                              Bücherei                          Tel. 9695-28
Freitag, 18.05.2018 bis Montag, 21.05.2018                    Montag                            17:00 Uhr – 19:00   Uhr
TA Dieter Ertel, Tel. 07053 8536                              Mittwoch                          15:00 Uhr – 17:00   Uhr
                                                              Freitag                           09:30 Uhr – 12:00   Uhr
                                                                                                15:00 Uhr – 18:00   Uhr
Donnerstag, 17.05.2018   Amtsblatt der Stadt Neubulach   Nr. 20/Seite 3
Nr. 20/Seite 4   Amtsblatt der Stadt Neubulach   Donnerstag, 17.05.2018

                    Amtliche Bekanntmachungen
Donnerstag, 17.05.2018              Amtsblatt der Stadt Neubulach                           Nr. 20/Seite 5

Öffentliche Bekanntmachung
der Umstufung (Abstufung) der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 (Flst.Nr. 807/1, 732/1
und 347/1) zum öffentlichen Feldweg nach § 6 Straßengesetz für Baden-Würtlemberg (StrG).
Der Gemeinderat der Stadt Neubulach hat am 09.05.2018 gemäß § 6 Straßengesetz für Baden-Würtlem-
berg die Umstufung (Abstufung) der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 zum öffentlichen
Feldweg beschlossen. Damit gibt die Stadt Neubulach die Umstufung (Abstufung) der o.g. Straße be-
kannt. Als künftiger öffentlicher Feldweg dient er noch der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstüc-
ken (siehe unten beigefügten Plan). Grund für die Abstufung ist die Änderung der Verkehrsbedeutung
dieser Gemeindeverbindungsstraße und das ein gefahrloser Begegnungsverkehr aufgrund der geringen
Straßenbreite nicht mehr möglich ist. Eine ausreichend und gute Verkehrsanbindung des Teilortes Ober-
haugstett zum Teilort Liebelsberg ist über die L 348 Richtung Neubulach gegeben.
Während der Auslegungszeit liegen die Unterlagen im Rathaus Neubulach, Marktplatz 3, Zimmer Nr. 11
zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung (Umstufung) ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Verfügung entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rat-
haus Neubulach, Marktplatz 3, 75387 Neubulach erhoben werden.
Neubulach, den 17.05.2018

Bürgermeisterin
Nr. 20/Seite 6                           Amtsblatt der Stadt Neubulach                 Donnerstag, 17.05.2018

                                                          1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
         Amtliche Bekanntmachungen                        Stadtverwaltung Neubulach, Einwohnermeldeamt
                                                          Marktplatz 3, 75387 Neubulach
                                                          07053 969541, rupps@neubulach.de
Breitbandausbau Neubulach
                                                          2. Beauftragte oder Beauftragter für den Daten-
Die     Stadt   Neubulach      beabsichtigt,    die       schutz:
Breitbandversorgung im Stadtgebiet zu verbessern          Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung
und führt zu diesem Zweck ein Markterkundungs-            Region Stuttgart (KDRS)
verfahren durch. In diesem Verfahren werden die           Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart
regionaltätigen Breitbandanbieter aufgefordert zu         Herr Hubert Röder
erklären, ob sie innerhalb der nächsten 3 Jahre           0711 8108 11472, h.roeder@kdrs.de
ohne den Einsatz öffentlicher Mittel den örtlichen
Bedarf an Breitbandversorgung decken werden.              3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Das Anschreiben an die Breitbandanbieter,                 personenbezogener Daten
sowie die aktuelle Versorgungsanalyse für die             Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG per-
Breitbandversorgung im Stadtgebiet können vom             sonenbezogene Daten über die in ihrem Zustän-
16.05.2018 bis 18.06.2018 auf der Homepage der            digkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner)
Stadt (www.Neubulach.de) im Bereich „Amtliche             zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen
Bekanntmachungen“ eingesehen werden.                      feststellen und nachweisen zu können. Die in den
                                                          Melderegistern gespeicherten personenbezogenen
                                                          Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um
Information                                               nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegister-
gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundver-                   auskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen
ordnung für meldepflichtige Personen                      (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbe-
Vorbemerkung                                              dürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Pri-
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich ver-          vatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung
pflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem        zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben
Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17              anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz
Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur             3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmä-
ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters er-            ßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und
forderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1            2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an
BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine            andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an
neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb         öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Dar-
von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§             über hinausgehende, auch regelmäßige Datenüber-
17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen              mittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch
Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünf-        Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen
te zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmel-          zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Daten-
dungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich
nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungs-
pflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit
einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

  Impressum:
  Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil
  ist die Stadtverwaltung Neubulach. Das Amtsblatt wird
  wöchentlich am Donnerstag herausgegeben. Redak-
  tionsschluss für Anzeigen und Bekanntmachungen ist
  dienstags 8 Uhr bei der Stadt Neubulach.
  Tel. 07053 969542
  E-Mail: amtsblatt@neubulach.de
Donnerstag, 17.05.2018                 Amtsblatt der Stadt Neubulach                             Nr. 20/Seite 7

übermittlung, die Empfänger und die zu übermitteln-      ischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfül-
den Daten benannt werden.                                lung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder
                                                         in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öf-
4. Kategorien von Empfängern von personenbe-             fentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung
zogenen Daten                                            für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stel-     EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundver-
len im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz),       ordnung übernehmen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den
Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermit-         5. Dauer der Speicherung
teln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit        Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die
(Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung        Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung
ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfän-      der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen
gers liegenden Aufgaben erforderlich ist.                sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhal-   Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen
ten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über     Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen.
einzelne personenbezogene Daten unter der Vor-           Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod
aussetzung, dass die betroffene Person von der Mel-      des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufga-
debehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers        ben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die
eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Viel-     Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch techni-
zahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann         sche und organisatorische Maßnahmen gesichert.
Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf An-    Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme
trag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Grup-      des Familiennamens und der Vornamen sowie frühe-
pe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über        ren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes
bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden,         sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der
wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden      derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugs-
kann.                                                    datums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen          sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates
Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichge-        nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs.
setzt.                                                   2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der
                                                         Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von
                                                         § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom-
                                                         6. Betroffenenrechte
munaler Ebene Meldedaten erhalten.
                                                         Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei         hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-
Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen        GVO) insbesondere folgende Rechte:
Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden            a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespei-
Daten erhalten.                                          cherten Daten und deren Ver-arbeitung (Artikel 15
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Ver-          DS-GVO).
öffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich      b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten
einzelne abschließend aufgezählte Daten aller voll-      unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16
jährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.        DS-GVO).
e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat             c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespei-
einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Woh-      cherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von
nung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtli-        Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
ches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber     Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten
hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon        besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-
überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er        GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Lö-
bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.      schung wegen der besonderen Art der Speicherung
f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaa-      nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Auf-
ten der Europäischen Union und des Europäischen          wand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle
Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Ein-          einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung
richtungen der Europäischen Union oder der Europä-       gemäß Artikel 18 DS-GVO.
ischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung       d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung,
im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise       sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
in den Anwendungsbereich des Rechts der Europä-          die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Ver-
Nr. 20/Seite 8                         Amtsblatt der Stadt Neubulach                  Donnerstag, 17.05.2018

teidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen
Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch                Aus dem Technischen- und
noch nicht feststeht, ob die Interessen der Melde-               Umweltausschuss vom 9. Mai 2018
behörde gegenüber denen der betroffenen Person
überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-
GVO).                                                     TOP 1 Bestätigung der Niederschrift über die
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten          öffentliche Sitzung des Technischen- und Um-
bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der       weltausschusses vom 07.02.2018
Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.       Der Gemeinderat bestätigt mehrheitlich die Nieder-
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenver-            schrift.
arbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwin-
gendes öffentliches Interesse besteht, das die Inter-     TOP 2 Baugesuche und Bauvoranfragen
essen der betroffenen Person überwiegt, und keine         a) Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen für
Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel   den Umbau eines Wohnhauses mit überdachter Ter-
21 DS-GVO).                                               rasse und einem Carport-Anbau in Liebelsberg.
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach           b) Unter der Voraussetzung, dass seitens der Bau-
dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf            rechtsbehörde keine Einwände bestehen, erteilt der
dem Meldeschein entnommen werden.                         Gemeinderat sein Einvernehmen für den geplanten
                                                          Neubau eines Doppelhaues mit Garagen und 2 KFZ-
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen                      Stellplätzen.
Die Übermittlung personenbezogener Daten für              c) Für den Neubau einer Doppelgarage in Martins-
Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist             moos ist eine Befreiung erforderlich, da die Gara-
nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt     ge die nach dem B-Plan überbaubare Fläche über-
hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilli-     schreitet. Das Einvernehmen für die Überschreitung
gung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit        wird erteilt, der geplanten Flachdachgarage wird das
gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber         Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass
der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.                 das Garagendach begrüntes Flachdach wird.
                                                          d) Der Gemeinderat erteilt außerdem sein Einver-
8. Beschwerderecht
                                                          nehmen für den geplanten Neubau eines Einfamili-
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwer-
                                                          enhauses mit Carport im Sanierungsgebiet Liebels-
de bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte
                                                          berg
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ba-
den-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart,        e) Der Gemeinderat versagt mehrheitlich sein Ein-
Tel. 0711 61 55 410, E-Mail:                              vernehmen für ein geplantes gewerbliches Bauvor-
poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist,        haben in Liebelsberg. Im Verfahren befinden sich
dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig            noch einige Punkte zum Vorhaben in der Klärung,
verarbeitet werden.                                       so dass zum Sitzungszeitpunkt keine Grundlage für
                                                          die Erteilung des Einvernehmens bestand. Über den
                                                          Antrag soll nach Klärung der offenen Fragen erneut
                                                          beraten werden.

Sprechstunde der Bürgermeisterin                          TOP 3 Verschiedenes
Am Dienstag, 22. Mai 2018 fällt der Sprechtag der         Umleitung in Altbulach
Bürgermeisterin in Martinsmoos aus.                       Aus dem Gremium erfolgt der Hinweis, dass viele
Besprechungstermine können mit dem Sekretariat            Fahrzeuge über den Feldweg Richtung Zollernblick
(Telefon: 07053 9695-55) vereinbart werden.               fahren. Es wird gebeten, hier Kontrollen durchzufüh-
                                                          ren.
                                                          Neuer Rechen am Dürrbach beim Jugendhaus
Fundsachen
                                                          Es wird sich nach dem Sachstand erkundigt. Die
Auf dem Rathaus in Neubulach können folgende              Verwaltung führt aus, dass aktuell ein Angebot durch
Fundsache(n) abgeholt werden:                             eine ortsansässige Firma erstellt wird.
1 Geldbeutel                                              Neuweiler Weg in Martinsmoos
1 Schlüsselbund                                           Der Neuweiler Weg in Martinsmoos ist stark beschä-
                                                          digt. Aus dem Gremium wird angeregt, diese Schä-
                                                          den mit dem TUA anzuschauen und das weitere Vor-
                                                          gehen zu besprechen.
Donnerstag, 17.05.2018                Amtsblatt der Stadt Neubulach                             Nr. 20/Seite 9

                                                        zur Bewerbung für dieses Amt veröffentlicht und der
        Aus dem Gemeinderat                             Bewerbungsschluss auf den 16.04.2018 festgelegt.
        vom 9. Mai 2018                                 Insgesamt sind 15 Bewerbungen eingegangen, da-
                                                        von sind 2 Bewerbungen nur für das Jugendschöffen-
                                                        amt gewesen. Diese beiden Bewerbungen wurden
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt die Vorsitzen-
                                                        an den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Calw
de, Bürgermeisterin Schupp, den Tagesordnungs-
                                                        zuständigkeitshalber weitergeleitet. Damit standen
punkt 7 von der Tagesordnung. Es wurden nicht alle
                                                        13 Bewerbungen zur Auswahl auf die Vorschlagsliste
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig versandt.
                                                        der Stadt Neubulach zur Verfügung. Der Gemeinde-
TOP 1 Bekanntgaben                                      rat wählt aus den eingegangenen Bewerbungen für
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinde-        die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Ge-
ratssitzung vom 18.04.2018:                             schäftsjahre 2019 – 2023 insgesamt 3 Bewerber/in-
Der Gemeinderat bestätigt die nichtöffentliche Nie-     nen aus, die im Anschluss auf die Vorschlagsliste für
derschrift vom 07.03.2018                               die Stadt Neubulach gesetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von 5
Bauplätzen im Baugebiet Steigäcker II.                  TOP 4 Beschaffung einer Druckluftanlage für die
Der Gemeinderat lehnt den Verkauf eines Bauplat-        Feuerwehr Neubulach Abt. Neubulach
zes im Baugebiet Steigäcker II und im Baugebiet         Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung und dem
Baumgarten in Martinsmoos ab.                           Einbau einer Druckluftanlage für die Feuerwehr Neu-
Der Gemeinderat lehnt den Verkauf von 2 Gewerbe-        bulach, Abt. Neubulach nachträglich zu.
grundstücken im Gewerbebiet Oberhaugstett ab.
Der Gemeinderat stimmt der Niederschlagung von          TOP 5 Abstufung der Gemeindeverbindungs-
Forderungen zu.                                         straße Nr. 5.42 (Flst.Nr. 807/1, 732/1 und 347/1)
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag eines Unter-          zum öffentlichen Feldweg
nehmens zu, einen städtischen Weg zu verbreitern        Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Liebels-
und als Firmenzufahrt ca. einmal im Monat zu ver-       berg (Beginn: am Ende der geschlossenen Ortslage
wenden.                                                 von Liebelsberg, Lange Gasse Haus Nr. 7) und Ober-
Der Gemeinderat lehnt den Erwerb der ehemaligen         haugstett (Ende: beim Wohnbaugebiet „Waldweg“ in
Räumlichkeit Edeka in der Badgasse 17 ab.               Oberhaugstett bei Firma Marquardt & Schaupp) wird
Der Gemeinderat beschließt die Anmietung einer          gemäß § 6 Abs. 1 StrG zum öffentlichen Feldweg
Teilfläche der Gemeinschaftsunterkunft für die An-      abgestuft. Grund für die Abstufung ist zum einen,
schlussunterbringung vom Landkreis Calw.                dass die Verkehrsbedeutung dieser Gemeindever-
Der Gemeinderat stimmt einer Beförderung zu.            bindungsstraße sich verändert hat und zum anderen,
                                                        dass ein gefahrloser Begegnungsverkehr aufgrund
TOP 2 Bestätigung folgender öffentlicher Nieder-        der geringen Straßenbreite nicht mehr möglich ist.
schriften:                                              Zuletzt hatte ein angrenzender Grundstückseigentü-
- Gemeinderatssitzung vom 07.03.2018                    mer sich nicht mehr bereit erklärt einen ca. 1m breiten
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift mehr-       Streifen seines Grundstücks weiterhin zur Verfügung
heitlich.                                               zu stellen, bzw. diesen an die Stadt zu verkaufen.
- Gemeinderatssitzung vom 18.04.2018                    Zudem ist eine ausreichend und gute Verkehrsan-
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift mehr-       bindung des Teilortes Oberhaugstett zum Teilort Lie-
heitlich.                                               belsberg über die L 348 Richtung Neubulach gege-
                                                        ben. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4a StrG Baden-Württem-
TOP 3 Aufstellung einer Vorschlagsliste für die         berg sind öffentliche Feld- und Waldwege Gemein-
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Ge-           destraßen. Die Unterhaltung dieser Wege ist Teil der
schäftsjahre 2019 – 2023                                sogenannten Straßenbaulast und ist daher Aufgabe
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die           der jeweiligen Gemeinde. Der öffentliche Feldweg
Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von        dient als beschränkt öffentlicher Weg in erster Linie
2019 bis 2023 gewählt. Das verantwortungsvolle          der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grund-
Amt eines Schöffen verlangt im hohem Maße Unpar-        stücke entlang des Wegs. Die Beschränkung bezieht
teilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,   sich auf bestimmte Benutzungsarten. Dies bedeu-
aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des        tet auch, dass Grundstücke entlang des Weges die
anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche        Ausnutzung der Bodenertragskraft im Rahmen einer
Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art       Liebhaberei erlaubt.
sind für das Amt nicht erforderlich.                    Die Fläche auf den Mähdern ist für viele Bürgerin-
Im Amtsblatt der Stadt Neubulach wurde ein Aufruf       nen und Bürgern eine wichtige Fläche, um sich hier
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in ihrer Freizeit aufzuhalten. Dies kann man an den      eine weitere Kleingruppe (Regelgruppe) im Kinder-
bereits seit 2012 verkehrsfreien Sonn- und Feierta-      garten in Altbulach. Hier soll im Untergeschoss ein
gen beobachten. Langfristig möchte die Verwaltung        weiterer Gruppenraum für eine Kleingruppe (max. 13
zusammen der Bevölkerung in diesem Bereich ein           Kinder) entstehen. Der Gemeinderat beauftragt die
Naherholungsgebiet entwickeln. Vorstellbar z.B. wä-      Verwaltung einen Antrag auf Nutzungsänderung und
ren die Ausweisung von Jogging- oder Walkingstrec-       Umbau des Untergeschosses zum Gruppenraum
ken oder ein landwirtschaftlicher Lehrpfad.              und des Obergeschosses zum Personalraum im Kin-
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Be-            dergarten Altbulach zu stellen und die Maßnahme
schlüsse:                                                umzusetzen.
1. Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der
Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5.42 (Flurstücks           TOP 9 Novellierung der Gutachterausschussver-
Nummer 807/1, 732/1 und 347/1) zum öffentlichen          ordnung
Feldweg.                                                 Im Baugesetzbuch sind bundesweit die gesetzlichen
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die         Aufgaben der Gutachterausschüsse geregelt. Hierzu
Abstufung öffentlich bekannt zu machen.                  gehören Erstattungen von Gutachten über den Ver-
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den        kehrswert von bebauten und unbebauten Grundstüc-
entsprechenden Antrag bei der unteren Verkehrsbe-        ken auf schriftlichen Antrag und die Führung einer
hörde zustellen, damit die Eintragung im Straßenver-     Kaufpreissammlung der anfallenden Grundstücks-
zeichnis erfolgen kann.                                  kaufverträge im Zuständigkeitsbereich, woraus Bo-
                                                         denrichtwerte zu ermitteln und weitere für die Werter-
TOP 6      Um- und Erweiterungsbau Gemein-               mittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszins-
schaftsschule in Neubulach                               sätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten
-       Architekten- und Ingenieurverträge               und Vergleichsfaktoren abzuleiten sind.
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss folgen-         Die Einzelheiten über Zuständigkeit und Zusammen-
der Architekten- und Ingenieurverträge für den 2.        setzung der Gutachterausschüsse werden von den
Bauabschnitt beim Um- und Erweiterungsbau der            Landesregierungen in Form der Gutachterausschus-
Gemeinschaftsschule Neubulach: 1. Die Architek-          sverordnung geregelt. Die aktuell gültige Verordnung
ten- und Ingenieurleistungen für Zwecke der Ge-          trat am 11.10.2017 in Kraft. In Baden-Württemberg
bäudeplanung werden nach § 34 Anlage 10 (HOAI)           sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden
an das Architekturbüro Bonasera, Kronengasse 5           zu bilden. Die kommunale Zuständigkeit, die nur in
in 72202 Nagold vergeben. 2. Die Ingenieurleistun-       Baden-Württemberg so geregelt ist, weist mit ca. 900
gen der Technischen Gebäudeausstattung mit den           Gutachterausschüssen eine sehr große Anzahl auf,
Disziplinen Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektro      während in ganz Deutschland insgesamt ca. 1.200
werden nach § 55 Anlage 15 HOAI an die Planungs-         Gutachterausschüsse bestehen.
gruppe Schnepf, Werner von Siemens Straße 4 in           Für eine qualitative Datenauswertung der Kaufpreis-
72202 Nagold vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen        sammlung ist eine ausreichende Anzahl an Kauf-
der Tragwerksplanung werden nach §51 Anlage              fällen erforderlich. Das Ministerium für Ländlichen
14 an das Ingenieurbüro Funk, Brennackerweg 20           Raum und Verbraucherschutz (MLR) geht von einer
in 75387 Neubulach vergeben. 4. Die Ingenieurlei-        Mindestanzahl der Kauffälle von 1.000 pro Jahr aus.
stungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung,         Vornehmlich Gutachterausschüsse mit einem klei-
Schallschutz und Raumakustik werden in Anleh-            nen Zuständigkeitsbereich können die gesetzlichen
nung der Vorgaben zur HOAI an das Ingenieurbü-           Aufgaben nicht vollständig und nicht in der erforder-
ro für Bauphysik Horstmann & Berger, Rosenstraße         lichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle zu
53 in 72213 Altensteig vergeben. Die Finanzierung        gering ist und damit keine ausreichende Basis für die
ist gesichert. Erforderliche Mittel stehen unter HHst.   Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Unab-
2.2820.940000 zur Verfügung.                             hängig davon sind die Anforderungen der Gutach-
                                                         terausschüsse stetig gestiegen. Nicht zuletzt sind in
TOP 7 entfällt                                           den letzten Jahren die Wertermittlungsverfahren no-
                                                         velliert worden, was ein hohes Maß an Schulungen
TOP 8 Umbau Unter- und Obergeschoss im Kin-              nach sich zieht, um auch auf diesem Gebiet über den
dergarten Altbulach                                      erforderlichen Fach- und Sachverstand zu verfügen.
In der Kindergartenbedarfsplanung für die Stadt Neu-     Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Krei-
bulach für die Jahre 2017 – 2019 wurde unter Punkt       ses Calw haben sich hierzu in ihrer Sprengelsitzung
5.3 auf den steigenden Bedarf hingewiesen, um die-       ausgetauscht und streben eine Zusammenarbeit
sen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, laufen        der Gutachterausschüsse, um die Erfüllung der ge-
im Kindergartenjahr 2017/2018 die Planungen für          setzlichen Vorgaben des BauGB zu leisten, an. Mit
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der Frage der Umsetzung eines solchen Vorhabens         Die Schlafsackmiete beträgt 15 €, ein eigener Schlaf-
werden sich die Kommunen in diesem Jahr intensiv        sack kann gerne mitgebracht werden.
befassen. Der Gemeinderat nimmt die rechtlichen         Inhalationen
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.               Montags, mittwochs und freitags werden im Betriebs-
                                                        gebäude des Asthma-Therapiestollens Inhalationen
TOP 10 Verschiedenes                                    verabreicht. Eine Einzelanwendung kostet 4 €.
Neue WC-Anlage am Minigolfplatz                         Weitere Informationen und Anmeldungen sind bei
Es wird angeregt, an der neuen WC-Anlage ein Hin-       der Teinachtal-Touristik Neubulach,
weisschild für eine öffentliche Toilette anzubringen.   Telefon 07053 9695-10 möglich.
Die Verwaltung erklärt, dass bereits ein entsprechen-   E-Mail: info@neubulach.de, Homepage: www.neu-
des Schild bestellt wurde.                              bulach.de/heilstollen
Ortsdurchfahrten Oberhaugstett, Neubulach und
Martinsmoos                                             Atemgymnastik und Atemschule im Haus der Ge-
Es wird vorgetragen, dass die Verwaltung mit kon-       sundheit
kreten Forderungen zur Geschwindigkeitsreduzie-         Bei Erika Herter lernen Sie während der Therapiezei-
rung für die Ortsdurchfahrten auf das Landratsamt       ten dienstags- und freitagsnachmittags von 16:00 bis
Calw zugehen sollte.                                    17:00 Uhr Tipps und Tricks um der Atemnot im Alltag
                                                        zu entgehen. Die Teilnahme an der Atemschulung ist
                                                        in der Gebühr für den Stollen enthalten. Eine Einzel-
                                                        anwendung kostet 2 €.
        Sonstiges aus der
                                                        Die nächsten Termine mit Frau Erika Herter, Tel.
        Gemeinde
                                                        07053 92630 sind:
                                                        • Dienstag, 22. Mai 2018        16 - 17 Uhr
Geänderter Redaktionsschluss wegen
Feiertag                                                Kurarztpraxis im Haus der Gesundheit
In der Kalenderwoche 22 (Erscheinungstag 30. Mai)       Schillerstraße 13, Tel. 07053 967600
wird der Redaktionsschluss, wegen dem Feiertag, für     Kurarzt ist Dr. med. Alois Jerges, Neubulach. Sprech-
Anzeigen und sonstige Beiträge auf Montag, 28. Mai      stunden auf Anmeldung unter Tel. 07053 7146.
2018, 8:00 Uhr vorverlegt.
Wir bitten unbedingt darauf zu achten, dass die Bei-
träge rechtzeitig eingereicht werden!                      Schulen

Gelber Sack / Gelbe Tonne
Am Dienstag, 22. Mai 2018 werden im Stadtgebiet
die Gelben Säcke abgeholt bzw. die Gelben Tonnen
geleert.
   Teinachtal-Touristik
   Neubulach
                                                        Klasse 4a sammelt gebrauchte Schuhe
                                                        Die Klasse 4a der Gemeinschaftsschule Neubulach
Heilstollen Neubulach                                   sammelt seit einigen Wochen Schuhe. Sie beteiligen
Kinderanwendung                                         sich an dem Projekt „SHUUZ“.
Bis Samstag, 16. Juni 2018                              Die abgegebenen Schuhe werden in großen Schach-
Schicht von 16:30 bis 18 Uhr, Montag bis Samstag        teln zur Sammelstelle geschickt, wo sie gewogen
                                                        und sortiert werden . Die Klasse bekommt auf ihrem
Abendanwendungen                                        Konto für jedes Kilogramm Schuhe Geld. Die Schu-
Bis Samstag, 16. Juni 2018                              he werden dort dann sortiert und weltweit verteilt. So
Schicht von 18 bis 20 Uhr, Montag bis Samstag           landen Sommerschuhe meist in afrikanischen Län-
Morgenanwendungen                                       dern und Winterschuhe in kälteren Regionen. In den
Montag, 21. Mai bis Sonntag, 1. Juli 2018               Empfängerländern existieren keine Schuhhersteller.
Schicht von 9 Uhr bis 11 Uhr, täglich                   Die Menschen kommen dadurch günstig an Schuhe
Eine Einzelanwendung kostet 11 €, ab 5 Anwendun-        und zusätzlich wird noch Müll vermieden und Roh-
gen jeweils 10 €.                                       stoffe werden gespart.
Schnuppertarif zum Kennenlernen 5 €.                    Das Geld. dass die Schüler dadurch erhalten, soll in
Nr. 20/Seite 12                      Amtsblatt der Stadt Neubulach                 Donnerstag, 17.05.2018

einen Ausflug investiert werden. Wer noch Schuhe
zum spenden hat, darf diese noch bis 4. Juni abge-             Landkreis Calw
ben. Die 4a bedankt sich bei allen, die bisher schon
fleißig mitgesammelt haben!

                                                       Außensprechstunde des Pflegestützpunkts in
                                                       Bad Wildbad
                                                       Am 7. Juni 2018 findet von 14 bis 16 Uhr die mo-
                                                       natliche Außensprechstunde des Pflegestützpunkts
                                                       Landkreis Calw im Cogolin-Zimmer (EG) im Rathaus
                                                       Bad Wildbad statt.
                                                       Die Pflege von Angehörigen kann eine große Her-
                                                       ausforderung sein – der Pflegestützpunkt informiert
                                                       über Möglichkeiten zur besseren Bewältigung und
                                                       Organisation der Pflege zu Hause sowie über Lei-
                                                       stungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf
                                                       vermitteln und unterstützen die Mitarbeiterinnen bei
                                                       entsprechenden Antragsstellungen oder auch im Wi-
Wer noch Fragen zur Aktion hat oder Schuhe zum         derspruchsfall.
Abholen oder Abgeben, darf sich gerne bei Nicole       Eine Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch
Meissner in Neubulach (Tel 932764) oder Silke Sal-     unter der Telefonnummer 07051 160-329 ist erfor-
kic in Oberhaugstett melden .                          derlich.
                                                       Selbstverständlich können Beratungstermine auch
                                                       außerhalb dieser Sprechstunde vereinbart werden.
                                                       Neben der Beratung im Pflegestützpunkt im Landrat-
   Volkshochschule Calw
                                                       samt Calw besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit,
                                                       sich zu Hause informieren zu lassen.
                                                       Kontaktzeiten des Pflegestützpunkts Landkreis Calw:
H31066 Hatha-Yoga In der Kleingruppe                   Mo-Fr:          09:00-12:00 Uhr
Durch gezielte, bewusste Übungen stärken wir den       Di:             14:00-16:00 Uhr
Körper, wirken positiv auf die Funktionen der Orga-    Do:             14:00-18:30 Uhr
ne und ausgleichend auf das vegetative Nervensy-
stem ein. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der       Sprechstunde der IBB-Stelle im Juni 2018
Beobachtung und Schulung des Atems. Körperliches       Die nächste Sprechstunde der Informations-, Bera-
Wohlbefinden, Gelassenheit, Hilfen zur Stressbe-       tungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) findet am
wältigung und innere Zufriedenheit sind Ziele dieser   6. Juni 2018 von 15.30 bis 17 Uhr im Gebäude des
Übungen.                                               Arbeitskreises Offene Psychiatrie, Badstraße 41,
Um Yoga zu üben, sind keine besondere Flexibilität     75365 Calw, Raum Strandcafé, statt. Um vorherige
oder Vorkenntnis notwendig, die Übungen werden         Anmeldung wird gebeten. Die Mitarbeiter der IBB-
den Teilnehmenden entsprechend angepasst.              Stelle sind unter 0172 6157580 telefonisch oder per
Eine Essenspause von zwei Stunden vor Kursbeginn       E-Mail an info@ibb-calw.de zu erreichen.
ist empfehlenswert.                                    Ziel der vom Landkreis Calw nach dem Psychisch-
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, eine Decke und     Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg einge-
Gymnastikmatte                                         richteten IBB-Stelle ist es, zwischen den Anliegen
Eva-Maria Baumann                                      der Psychiatrie-Erfahrenen, deren Angehörigen, den
8-mal Di. | 17:45-19:15 Uhr, Beginn: 05.06.            psychiatrischen Einrichtungen und anderen Perso-
Altes Schulhaus Altbulach | Mühlstr. 12                nen zu vermitteln. Sie setzt sich aus Vertretern von
EUR 64,00 (ermäßigt EUR 52,00)                         Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen, Personen mit
                                                       professionellem Hintergrund im psychiatrischen Ver-
                                                       sorgungssystem und dem Patientenfürsprecher zu-
                                                       sammen. Auch Bürgerhelfer können mitarbeiten.
                                                       Die Mitarbeiter der IBB-Stelle arbeiten ehrenamtlich
                                                       und unabhängig. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Donnerstag, 17.05.2018                Amtsblatt der Stadt Neubulach                            Nr. 20/Seite 13

Im Rahmen der Sprechstunden stehen zwei Mitglie-        Zudem kann der Fuchs durch Bisse Tollwut übertra-
der der IBB-Stelle als persönliche Ansprechpartner      gen. Seit 1988 ist der Kreis Calw aber tollwutfrei, so-
zur Verfügung. Die Leistungen sind kostenfrei.          dass hier keine größere Gefahr besteht.
                                                        Weitere Informationen enthält der Flyer „Füchse in
Der Fuchs geht um                                       Siedlungsgebieten“ der unter www.kreis-calw.de/
Füchse breiten sich in den Städten und Gemein-          fuechse auf der Homepage des Landkreises Calw
den des Landkreises Calw weiter aus. Jetzt, wäh-        abgerufen werden kann.
rend der Zeit der Jungenaufzucht, sind Begeg-
nungen mit Meister Reineke besonders häufig.
Der Rotfuchs gehört zu den anpassungsfähigsten          Ausstellung „Metamorphose“ der Künstlerin
heimischen Wildtieren. Was Wohnung und Nahrung          Birgit Rühle im Landratsamt
angeht, ist er nicht wählerisch und findet so auch in   Die Reihe der Ausstellungen von Künstlern aus dem
besiedelten Gebieten optimale Lebensbedingungen.        Kreis Calw im Calwer Landratsamt wird mit der Aus-
Derzeit ziehen die Füchse ihre Jungen groß, welche      stellung „Metamorphose“ der Altensteiger Künstlerin
neugierig und noch wenig scheu sind und auch bei        Birgit Rühle fortgesetzt.
Tag zu sehen sein können.                               Birgit Rühle arbeitet seit 2012 als freischaffende
Gärten bieten in der Nacht einen reich gedeckten        Künstlerin in Altensteig. Sie widmet sich hauptsäch-
Tisch. Neben Komposthaufen ist draußen dargebote-       lich der Acrylmalerei. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie
nes Katzen- oder Vogelfutter willkommene Nahrung.       als Schaffensprozess, in dem sie Zustände mensch-
Damit die Füchse Wildtiere bleiben und sich nicht zu    lichen Seins wie Verlust, Vergänglichkeit, Fragen,
stark vermehren, bittet das Landratsamt Calw darum,     Suchen oder Zuversicht durchläuft und daraus in der
Essensreste nur in geschlossenen Kompostbehäl-          Art einer Metamorphose Neues entstehen lässt. Mit
tern im Garten zu entsorgen und auch sonstige Le-       ihrer Kunst will sie aus der Tiefe freilegen, Unerwar-
bensmittel und Tierfutter nicht ungeschützt draußen     tetes geschehen lassen, über Grenzen gehen, sich
stehen zu lassen. Das gezielte Füttern aus falsch       auf einen Prozess einlassen oder eine Geschichte
verstandener Tierliebe sollte unbedingt unterbleiben.   erzählen. Ihr Motto fasst sie so zusammen: Das Ma-
Sofern der Fuchs bei einer Begegnung nicht von          len als Wachstum. Die Ausstellung „Metamorphose“
selbst das Weite sucht, ignoriert oder verscheucht      gibt Einblicke in diesen Prozess.
man ihn am besten.                                      Die Ausstellung kann von 17. Mai bis 29. Juni 2018
Derzeit dürfen Füchse aufgrund der Jungenaufzucht       zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamts
nicht bejagt werden. Allerdings kann der Jäger im Ort   im Foyer Haus A (1. Stock) besichtigt werden. Am
ohnehin nur bedingt helfen, da er dort kein Jagdrecht   14. Juni 2018 findet um 18.30 Uhr eine öffentliche
hat und das Schießen verboten ist. Zudem würde          Führung mit der Künstlerin Birgit Rühle statt.
das Revier schnell neu besetzt werden, solange das
Wohnungs- und Nahrungsangebot weiterhin stimmt.
Füchse können durch ihre Ausscheidungen den             Geschwindigkeitskontrollen
Fuchsbandwurm auf den Mensch übertragen. Da-            Am Dienstag, 24. April 2018 wurde im Seitzental, Im
her sollten die üblichen Schutzvorkehrungen wie         Seitzental 33 in der Zeit von 11:11 Uhr bis 13:45 Uhr,
das Händewaschen nach der Gartenarbeit und die          eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
gründliche Reinigung von Früchten und Gemüse be-        Die Kontrolle brachte folgendes Ergebnis:
rücksichtigt werden.                                    Gemessene Fahrzeuge                            138
                                                        Erlaubte Geschwindigkeit                  30 km/h
                                                        Überschreitungen bis 10 km/h                    10
                                                        Überschreitungen von 11 bis zu 15 km/h           4
                                                        Überschreitungen von 16 bis zu 20 km/h           1
                                                        Überschreitungen von mehr als 20 km/h            0

                                                        Am Freitag, 27. April 2018 wurde in Altbulach, Brun-
                                                        nenstr. 6, Kindergarten in der Zeit von 14:38 Uhr bis
                                                        19:00 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle durchge-
                                                        führt.
                                                        Die Kontrolle brachte folgendes Ergebnis:
                                                        Gemessene Fahrzeuge                           131
Bildunterschrift: Füchse finden in Wohngebieten sehr    Erlaubte Geschwindigkeit                 30 km/h
gute Lebensbedingungen.                                 Überschreitungen bis 10 km/h                    8
Bildquelle: Sarah Jorand/fotolia.                       Überschreitungen von 11 bis zu 15 km/h          1
Nr. 20/Seite 14                           Amtsblatt der Stadt Neubulach                  Donnerstag, 17.05.2018

Überschreitungen von 16 bis zu 20 km/h            1      22 Thema:“ Bereit für die Heimkehr“
Überschreitungen von mehr als 20 km/h             0      Der Gemischte Chor Altbulach wirkt mit.
                                                         Mittwoch, 23. Mai 2018
                                                         20:00 Uhr Gebet für Neubulach und die Zeltkirche
         Kirchliche Nachrichten                          im CVJM-Heim Oberhaugstett
                                                         20:00 Uhr Treffpunkt der Frauen im Gemeindehaus
                                                         (siehe Anzeige)
                                                         Donnerstag, 24. Mai 2018
                                                         05:15 Uhr-05:45 Uhr Gebetstreff Zeltkirche bei Birgit
                                                         Röhner in der Scheffelstr. 4 in Neubulach
Evang. Kirchengemeinde
Neubulach
www.kirche-neubulach.de                                              HAUPTCHOR
                                                                     Montag, 21.05.2018
Wochenspruch:                                                        Pfingstmontag – Keine Probe!

 Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch                 JUNGBLÄSER
              meinen Geist geschehen,                    In den Pfingstferien finden keine Proben statt.
             spricht der HERR Zebaoth.
                    Sacharja 4, 6

Pfarrbüro: Pfarrgasse 4, Tel. 3931-200, Fax: 3931-201
Pfarramt.Neubulach@elkw.de
Mo. Di.,Do., Fr. jeweils von 8:00-11:00 Uhr und          CVJM Neubulach e.V.
                                                         Jugendarbeit für unsere Kirchengemeinde
Do. 15:00-18:00 Uhr
                                                         www.cvjm-neubulach.de
Pfarrer Schmid:    Pfarrgasse 4, Tel. 3931-204 (Büro)
                   Hans-Georg.Schmid@elkw.de
                                                         Programm vom 18.05. - 24.05.18
Urlaub vom 22.05. bis 01.06.2018
                                                         www.cvjm-neubulach.de
Vertretung hat Pfrin. Hahn

Pfarrerin Hahn:     Oberdorfstr. 18 (Oberh.)             Freitag, 18.05.2018
Pfarramt II         Tel. 9682913 (Büro)                  18:00 Uhr Mädchenjungschar I
                    Elke.Hahn@elkw.de                    18:00 Uhr Mädchenjungschar II
Kirchenpflege: Pfarrgasse 4, Tel. 3931202                18:00 Uhr Mädchenjungschar III
kirchenpflege@kirche-neubulach.de                        18:00 Uhr Bubenjungschar I
Montag 15:00-17:00 Uhr u. Donnerstag 10:00-12:00 Uhr     18:00 Uhr Raketenbuben
                                                         18:00 Uhr Bubenjungschar III
                                                         19:30 Uhr Jungenschaft I
Samstag, 19. Mai 2018                                    20:00 Uhr Jungenschaft II
07:30 Uhr Morgengebet im Gemeindehaus                    20:00 Uhr Jungenschaft III
Pfingstsonntag, 20. Mai 2018                             Donnerstag, 24.05.2018
10:00 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche mit Wan-       19:45 Uhr JAM-Fahrdienst, tel. An-
delabendmahl, Pfr. Schmid, Predigttext: Epheser                    meldung 07053 93290 19
4,11-16                                                            und 967 397
Der Kirchenchor wirkt mit.                               20:00 Uhr JAM
Das Opfer ist für aktuelle Notstände bestimmt.           20:00 Uhr CVJM-Sport in der Halle in Liebelsberg
                                                         s´Ding - donnerstags auf dem Plätzle
              Kindergottesdienst:                        Von 19:00-21:00 Uhr für Teens von 13-17 Jahren
              10:00 Uhr       Altbulach                  Kontakt: Laura Roller, Tel. 07053 1809898
                                                         Voranzeigen
                                                         29.05.-02.06.18    JOE 2018
Pfingstmontag, 21. Mai 2018                              19.06.18 CVJM-Abend für alle
10:00 Uhr Gottesdienst für das ganze Kirchspiel in       30.06.18 Altpapiersammlung
Altbulach, Pfr. Immanuel Raiser, Predigttext: Gal. 5,
Donnerstag, 17.05.2018                Amtsblatt der Stadt Neubulach                      Nr. 20/Seite 15

                                                     Mittwoch, 23.05.2018 Sport
Liebenzeller Gemeinschaft                            19:30 Uhr    Volleyball in    der   Turnhalle    in
gemeinsam glauben leben
                                                     Liebelsberg
Auf der Höhe 15 - Altbulach
www.lgv-neubulach.de
                                                     KINDERTREFFS UND JUNGSCHAREN
                                                     Zeltlager   28.05.-02.06.18
                                                     Oberhaugstett
Altbulach                                            Fr. 18.05.  17:30 Uhr Mädchenjungschar
Sonntag, 20.05.2018                                  Liebelsberg
10:00 Uhr    Pfingstmissionsfest in Bad Liebenzell   Do. 17.05.  17:30 – 19:00 Uhr Bubenjungschar I
Montag, 21.05.2018		                                 Fr. 18.05.  17:30 – 19:00 Uhr Bubenjungschar II
10:00 Uhr    LGV- Pfingsttreffen in Bad Liebenzell   Altbulach
Mittwoch, 23.05.2018		                               Fr. 18.05.  14:30 Uhr Kidstreff
08:30 Uhr    Gebet für die Zeltkirche                		          18:00 Uhr Bubenjungschar
Donnerstag, 24.05.2018		                             		          19:35 Uhr Bibelclub der Jungs
20:00 Uhr    Gebetsstunde                            		          18:00 Uhr Mädchenjungschar

Neubulach                                            In den Pfingstferien finden keine Kindertreffs und
Freitag, 18.05.2018		                                Jungscharen statt!
19:00 Uhr      Gebetstreff
Bücherstube „Auszeit“: Tel. 3931222
Mo.+ Di.    09:00 – 12:00 Uhr
Do.+Fr.     09:00 – 12:00 und 14:30 - 18:00 Uhr
Sa. 		      09:30 – 12:30 Uhr
                                                     Neuapostolische Kirche
Hauskreisarbeit                                      Zeisigweg 15, Neubulach
In unserer Gemeinschaft gibt es verschiedene
Hauskreise, die unter der Woche stattfinden.
Ansprechpartner:                                     Sonntag, 20.05.2018
Rainer + Karin Schroth, Tel. 3532, Liebelsberg       09:30 Uhr Gottesdienst/Pfingsten
                                                     Mittwoch, 23.05.2018
                                                     20:00 Uhr Gottesdienst

Entschieden
für Christus e.V.
www.ec-altbulach.de
                                                     Katholische Kirchengemeinde
                                                     St. Josef Calw
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vorbei!
    ec.altbulach
                                                     Sonntag, 20.05.2018 – Pfingstsonntag
                                                     11:00 Uhr Eucharistiefeier, evangelische Kirche,
JUGENDKREIS UND TEENKREIS
                                                     Altbulach
Samstag, 19.05.2018 Jugendkreis                      Dienstag, 22.05.2018
19:45 Uhr     „Jesus Christus gestern und heute      18:00 Uhr Eucharistiefeier, katholischer Gemeinde-
und derselbe auch in Ewigkeit.“ mit Nicolas          raum Neubulach
21:45 Uhr     Power-Pray
                                                     Dritter Sonntag im Monat
Sonntag, 20.05.2018 Pfingstmissionsfest
                                                     18:00 Uhr Vorabend, Eucharistiefeier in Calw-Wim-
10:00 Uhr     Pfingsmissionsfest in Bad Liebenzell
                                                     berg (Kirche Maria Frieden)
(Keine Veranstaltung vor Ort)
                                                     9:00 Uhr Eucharistiefeier in Calw, (Kirche St. Jo-
Dienstag,       22.05.2018 Teenkreis                 sef)
19:20 Uhr       Pick-Up an den Bushaltestellen       11:00 Uhr Eucharistiefeier in Calw-Heumaden (Hei-
19:45 Uhr       Ferienprogramm                       lig Kreuz Kirche)
Nr. 20/Seite 16                           Amtsblatt der Stadt Neubulach                   Donnerstag, 17.05.2018

Formularhilfe
Jeden Donnerstag 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Formu-                      Vereinsnachrichten
larhilfe im Haus der Kirche in der Badstraße in Calw.
Ehrenamtliche helfen beim Ausfüllen von Formula-
ren. Bitte alle Unterlagen mitbringen

                                                             Liebe Sängerinnen und Sänger!
                                                             Wir sehen uns diese Woche - wie gewohnt - am Frei-
                                                             tag Abend, 18. Mai, 20 Uhr im Gemeindesaal zur
                                                             Probe! Am Pfingst-Montag, 21. Mai treffen wir uns
                                                             um 9:15 Uhr in der Kirche zum Einsingen. Gottes-
                    Gottesdienst
                                                             dienst ist ab 10 Uhr. Ich freu mich auf das gemeinsa-
Sonntag                  10:00 Uhr – 12:00 Uhr               me Singen! Euer Martin
Mittwoch                 18:30 Uhr – 20:00 Uhr

Evang. Pfarramt Zwerenberg
www.kirchengemeinde-zwerenberg.de                            Unsere nächste Chorprobe ist am Donnerstag, 17. Mai
                                                             2018. Wie immer treffen wir uns um 19:30 Uhr.
Pfr. Immanuel Raiser, Bernecker Str. 1, Tel. 07055 7333,
E-Mail: pfarramt.zwerenberg@elkw.de
Pfarrbüro: Margret Bauschert: Di., Mi., u. Fr. 9-11:30 Uhr

Donnerstag, 17.05.2018
19:30 Uhr Öffentliche Sitzung des Gesamtkirchenge-
meinderats im Gemeindehaus Zwerenberg
Freitag, 18.05.2018
20:00 Uhr Jugendkreis „BASE“ im Gemeindehaus                 CHORPROBEN:
Zwerenberg
                                                             Dienstag, 22. Mai 2018
Sonntag, 20.05. 2018 Pfingstsonntag:
                                                             19:30 Uhr Männerchor
10:15 Uhr Gottesdienst in Zwerenberg mit Abend-
                                                             20:30 Uhr Gemischter Chor
mahl und Taufe von Elias Roller aus Oberweiler. The-
ma: „Bereit oder nicht?“ (Pfr. Raiser) Das Opfer ist für     Dienstag, 29. Mai 2018
die Jugendarbeit                                             19:30 Uhr Männerchor
                                                             20:30 Uhr Gemischter Chor
Montag, 21.05. 2018 Pfingstmontag:
10:15 Uhr Gottesdienst in Zwerenberg (Pfr. Matthias
Schmidt, Bad Teinach -Kanzeltausch)
Dienstag, 22.05.2018
20:00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindehaus
Zwerenberg
                                                                             www.sc-neubulach.de

 Telefonseelsorge Nordschwarzwald                            SCN Ergebnisse
 Gebührenfrei unter der Nr. 0800 1110111                     Frauen | SGM Neubulach/Berneck II - VfL Herren-
                                                             berg II						4:1
Donnerstag, 17.05.2018                 Amtsblatt der Stadt Neubulach                           Nr. 20/Seite 17

Herren 2 | FV Calw - SCN II 			              3:0         nem schönen Solo für den verdienten 4:1 Endstand.
Herren 1 | TSV Neuhengstett - SCN I          1:1         Einen sehr guten Tag hatte heute Alina Bäuerle er-
                                                         wischt, die nicht nur die Defensive gestärkt hat, son-
Jugend:
                                                         dern nach vorne entscheidende Spielzüge vorberei-
D1-Jgd. | SGM Egenhausen/Wart I - SCN I 1:3
                                                         ten konnte. Neben der 3-fach Torschützin Simone
C1-Jgd. | SGM Oberes Teinachtal I - TSV Altensteig
                                                         Dengler ist auch Alina Hahn hervorzuheben, die Mi-
						1:4
                                                         riam Rubera in der zweiten Halbzeit praktisch kom-
A-Jgd. | SGM Berneck-Nordschwarzwald II - SGM
                                                         plett aus dem Spiel nahm und somit den Angriff des
Oberes Teinachtal 			abgesetzt
                                                         Gegners lahmlegte.
                                                         Der dritte Platz unserer Mannschaft ist damit sicher
Spielbericht Frauen SGM Neubulach/Berneck -              und macht Lust auf das nächste und letzte Spiel der
VfL Herrenberg II 			                 4:1                Saison gegen den bereits feststehenden Vizemeister
Wieder musste das Trainerteam improvisieren, denn        aus Böblingen.
die Torhüterin Aileen Stier musste auf Grund Verlet-
zung ersetzt werden. Barbara Nikolaus, eigentlich im     Spielbericht Herren TSV Neuhengstett - SC Neu-
offensiven Mittelfeld zu Hause, übernahm die Verant-     bulach I 			                   1:1
wortung und Sie machte Ihre Sache mehr als gut.          Am 26. Spieltag war der SC Neubulach zu Gast in
Mit dem Anpfiff spielten die Herrenbergerinnen mit       Neuhengstett. Der SCN begann gut und hatte in der
Volldampf nach vorne und setzten unsere Mann-            5. Minute Pech, dass ein Fehler des gegnerischen
schaft mächtig unter Druck.                              Torhüters durch Dominic Heselschwerdt nicht be-
Die erste Chance für Herrenberg war auch gleich das      straft wurde. In der 12. Minute ging der SC Neubu-
erste Tor. Ein schöner Ball von rechts, der als Flanke   lach dann in Führung. Einen hart getretenen Frei-
gedacht war, wurde immer länger und senkte sich in       stoß von Otto Koch konnte der Neuhengstetter Tor-
die hintere linke Ecke. Unsere Torhüterin war ohne       wart nur nach vorne abwehren und Dominic Hesel-
jede Chance bei diesem Sonntagstreffer.                  schwerdt war gedanklich am schnellsten und sorgte
Herrenberg spielte weiter nach vorne und überspiel-      für die Führung. Der stark aufspielende Lukas Funk
te unsere Viererabwehrkette ein ums andere Mal           scheiterte in der 24. Minute nur knapp. Fünf Minu-
mit sehr schnellen Bällen. Barbara Nikolaus hielt        ten später spielte Lukas Funk einen hevorragenden
die SGM im Spiel, denn die Torhüterin glänzte mit        Ball in den Lauf von Moritz Kaufmann, welcher aber
einigen schönen Paraden. Aber dann, nach zwanzig         leider auch knapp scheiterte. Das 2:0 von Dennis
Minuten, ein schöner Pass auf Simone Dengler, die        Dombrowske wurde vom Schiedsrichter wegen einer
nach schönem Dribbling ausgleichen konnte. Der           Abseitsstellung zurückgepfiffen.
Treffer sollte für etwas Ruhe sorgen und Herrenberg
                                                         In der zweiten Halbzeit war der SC Neubulach weiter
hatte Mühe den Ausgleich zu verdauen.
                                                         die spielbestimmende Mannschaft. Patrick Modrow
So ging es mit 1:1 in die Halbzeitpause.
                                                         scheiterte aber leider mit seinem Schuss in der 54.
Zur zweiten Halbzeit wurde die Viererabwehrkette         Minute. Nachdem Julian Fischer schön von Patrick
etwas nach vorne verschoben, um das Mittelfeld zu        Modrow freigespielt wurde, konnte Julian Fischer nur
stabilisieren. Das Spiel der Mannschaft wurde merk-      mit einem Foul vor dem Strafraum gestoppt werden.
lich besser und vor allem ruhiger. Endlich wurde aus     Der folgende Freistoß von Marco Blaich ging knapp
Sicht der Heimmannschaft richtig Fußball gespielt        über das Tor. Der Gastgeber war offensiv bis zur
und es ging immer wieder gefährlich nach vorne. Ein-     Nachspielzeit völlig abgemeldet, konnte aber nach
zig die Torausbeute war mangelhaft. In der 61. Min.      einem Eckball ausgleichen. Leider verpasste man
war es wieder Simone Dengler, die sehr gut in Sze-       es, das Spiel vorzeitig zu entscheiden und muss sich
ne gesetzt, zum 2:1 einschieben konnte. Der Bann         nun mit dem Unentschieden zufriedengeben.
war gebrochen und das Spiel ging nur noch in eine
Richtung. Nur acht Minuten später war es erneut Si-      Spielbericht Herren FV Calw - SC Neubulach II 3:0
mone Dengler, welche ein Solo von der Mittellinie mit    Zum 20. Spieltag war die 2. Mannschaft des SCN
einem Traumtor in den rechten oberen Winkel ab-          beim FV Calw zu Gast. Um den Tabellenkeller zu
schloss. Das 3:1 war der Hattrick für Simone Dengler     verlassen, hatte man sich gegen den direkten Ta-
und gleichzeitig der K.O. für den Gegner.                bellennachbarn viel vorgenommen. Bereits in der 1.
Der Druck auf das Gehäuse der Herrenbergerinnen          Minute schlief allerdings die komplette Hintermann-
ließ trotz der Führung nicht nach und es wurden viele    schaft des SCN, so dass nach einer Flanke das 1:0
Chancen herausgespielt, die allerdings nicht genutzt     für den FV Calw fiel. Geschockt von diesem frühen
wurden. In der 89. Minute aber belohnte sich die         Gegentreffer wollte man durch Kombinationsspiel in
Mannschaft noch einmal für die in der zweiten Halb-      das Spiel zurückfinden. Man scheiterte aber meist
zeit gute Leistung. Madlen Ostertag sorgte nach ei-      am letzten entscheidenden Pass, so dass wenig Tor-
Nr. 20/Seite 18                       Amtsblatt der Stadt Neubulach                  Donnerstag, 17.05.2018

gefahr vom SCN ausging.                                 verwertung, was derzeit leider ein Manko beim SCN
In der 23. Minute parierte Robin Weber nach einem       ist, konnte man überzeugen. Das wird in diesem
Ballverlust in der Vorwärtsbewegung im 1-gegen-1        Aufeinandertreffen auch wieder von entscheiden-
Duell stark und hielt den SCN somit weiter im Spiel.    der Bedeutung sein, da die Gültlinger die zweitbeste
Auch fünf Minuten später konnte der gut aufgeleg-       Hintermannschaft der Liga stellen. Auch im Sturm ist
te Torwart nach einem katastrophalen Ballverlust        man bestens aufgestellt, weswegen auf die Abwehr-
in der Verteidigung ein erneutes 1-gegen-1 für sich     reihe des SCN Schwerstarbeit zukommen dürfte. Mit
entscheiden. Sichtlich aufgeweckt von diesen 100%-      einem Sieg hält man Anschluss zu Platz zwei, bei ei-
igen Torchancen der Heimmannschaft wurde der            ner Niederlage dürfte der Relegationsplatz weg sein.
SCN anschließend immer besser und kam in der            Es ist zu hoffen, dass der ein oder andere verletzte
30. Minute zu einem Torschuss aus 20 Metern durch       Spieler in den Kader zurückfindet.
Jens Thoma. In der 36. Minute konnte der Torwart
der Calwer einen gut getretenen Freistoß von Jens
Thoma parieren. In dieser besseren Phase des SCN
fiel dann in der 41. Minute, wieder nach einem unnö-
tigen Fehlpass in der Vorwärtsbewegung, das 2:0 für
                                                        Tennis-Abteilung SC Neubulach
den FV Calw. Auch kurz vor der Halbzeit hatte man
Glück, dass ein Schuss nur die Latte traf. Somit ging
                                                        Liebe Tennisfreunde,
es mit 2:0 in die Halbzeit.
                                                        ab sofort findet wieder jeden Freitag ab 18 Uhr unser
Deutlich verbessert zeigte man sich dann in der 2.
                                                        Hobby Abend statt. Beginn ist immer um 18 Uhr auf
Halbzeit. So scheiterte Kevin Dombrowske nach ei-
                                                        dem Tennisplatz. Wir laden hierzu alle „Neu-Inter-
nem Eckball in der 53. Minute nur knapp am Torwart.
                                                        essierte“ und unsere „Hobby Spieler „ ganz herzlich
In der Folge setzte sich der SCN in der gegnerischen
                                                        dazu ein. Wie immer wird dieser Abend von einem
Hälfte fest, konnte aber entweder den entscheiden-
                                                        aktiven Mannschaftsspieler betreut.
den Pass nicht an den Mann bringen oder ging mit
                                                        Wir freuen uns auf Euer kommen.
den wenigen Torchancen zu fahrlässig um.
In der 75. Minute konnte Marcos Müller im gegneri-
schen Sechzehner nur noch per Foul gestoppt wer-
den. Den anschließenden Elfmeter konnte Patrick
Bauer aber leider nicht verwandeln. Auch danach
ließ man den Kopf nicht hängen und versuchte wei-
terhin sein Glück in der Offensive. In der 83. Minute
lief man durch diese offensive Spielweise in einen
Konter, welchen der schnelle Stürmer zum 3:0 voll-
endete. Dieser Treffer war zugleich der Endstand.
Eine verschlafene erste Halbzeit, ungenaue Pässe in
der Vorwärtsbewegung und eine schlechte Chancen-         Bereitschaft
verwertung sorgten für diese deutliche 3:0 Niederla-
ge, welche leider die gute Leistung in der 2. Hälfte    Am Donnerstag, 24.05.2018 findet der nächste
nicht wiederspiegelt.                                   Dienstabend im DRK Vereinsheim statt.
SCN Vorschau
                                                        Beginn: 19:45 Uhr
Samstag, 19.05.2018
15:30 Uhr | Herren 1 | SCN I - SV Gültlingen I
                                                         Jugendrotkreuz
Dienstag, 22.05.2018
18:30 Uhr | Herren Reserve | Spvgg Bad-Teinach/
Zavelstein - SCN II                                     Es sind Ferien

Vorschau Herren
                                                         Seniorengymnastik
SCN I - SV Gültlingen I | Samstag, 15:30 Uhr
Kommenden Samstag kommt es auf dem Neubula-
cher Sportplatz zu einem echten Kracherduell. Zu        • Es sind Ferien
Gast wird der aktuelle Tabellenzweite SV Gültlingen
sein. Im Hinspiel erwischte man einen Sahnetag          Wichtiger Hinweis:
und konnte dem Kontrahenten eine empfindliche 1:5       Bei uns können alle kommen, sie müssen keine Mit-
Niederlage zufügen. Vor allem in Punkto Chancen-        gliedschaft beim DRK haben.
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