Amtsblatt Stadt Zwiesel - zwiesel.de

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Stadt Zwiesel
zwiesel.de

             Nr. 01/2021
                           Amtsblatt
                           Der Stadt Zwiesel
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Editorial
    Stadt Zwiesel
                                                                                                                 Nr. 01/2021
    zwiesel.de
    Nichtigerklärung von Ehrenbürgerschaften         S.2

    Amtliche Bekanntmachungen                        S.3 - S.5

    Veterinäramt/Verbraucherschutz                   S.6

    Rattenbekämpfung in der Kanalisation             S.8

    Mikrozensus 2021 im Januar gestartet             S.9

    Nichtigerklärung von                                         lischt. Damit – und das ist die gute Nachricht – sind Perso-
    Ehrenbürgerschaften                                          nen wie Adolf Hitler ohnehin keine Ehrenbürger der Stadt
                                                                 mehr. „Wir wollten ein Zeichen setzen und uns auch heute
                                                                 deutlich von den Gräueltaten der Vergangenheit distanzie-
    Gedenken – Nachdenken – Handeln.                             ren“, sagt Steiniger und verweist auf den deutschen Filme-
    Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialis-     macher Alexander Ernst Kluge: „Kein historischer Prozess
    mus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundes-   ist abgeschlossen, bevor die Menschlichkeit nicht herge-
    weiter, gesetzlich verankerter Gedenktag                     stellt ist.“
    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tag_des_Geden-
    kens_an_die_Opfer_des_Nationalsozialismus)                   Zwei zweifelhafte Größen aus der Zeit des Nationalsozia-
                                                                 lismus, die im Jahr 1933 ausgezeichnet worden waren, sind
    Zwiesel. Mit einem der dunkelsten Kapitel der deutschen      zum einen also der ehemalige Reichskanzler und Diktator
    Geschichte musste sich in der Vergangenheit auch der         des Deutschen Reiches, Adolf Hitler. Zum anderen geht es
    Zwieseler Stadtrat beschäftigen. Auf Initiative von Bür-     um den ehemaligen bayerischen Reichsstatthalter (1933-
    germeister Franz Xaver Steininger kam nämlich an die         1945) Franz Ritter von Epp. Per Beschluss wurden die zwei
    Oberfläche, was Jahrzehnte lang in den Archiven der Stadt    Ehrenbürgerschaften jetzt als nichtig erklärt.
    geschlummert hatte. Dort wurden bis in die Gegenwart         Wörtlich heißt es: „Der Stadtrat betrachtet die während der
    Namen, wie Adolf Hitler und Franz Ritter von Epp als Eh-     Nazizeit verliehenen Ehrenbürgerrechtserklärungen an die
    renbürger Zwiesels geführt. Eine unangenehme Wahrheit,       führenden Nazis Adolf Hitler und Franz Ritter von Epp als
    die die Glasstadt allerdings mit vielen deutschen Kommu-     nichtig.“
    nen teilt. Insgesamt 4000 Gemeinden haben alleine Adolf
    Hitler zu dessen Lebzeiten die Ehrenbürgerwürde verlie-      Die erforderlichen Recherchen für die Beschlussfassung
    hen. Im Rahmen einer Stadtratssitzung Anfang 2019 wurde      führten der Stadtarchivar Roland Schreder und die Zwiese-
    beschlossen, die Ehrenbürgerschaften für oben genannte       ler Museumsleiterin Elisabeth Vogl M.A. (Kunsthistorikerin
    Personen abzuerkennen.                                       und Archäologin) durch.
    Nach der Machtergreifung durch die Nazis und während         Steininger: „Es ist bedauerlich, dass die Namen Hitler und
    der Kriegsjahre versprachen sich viele Kommunen Vor-         Epp so lange in den Ehrenbürgerlisten geführt wurden. Es
    teile davon, diesem Personenkreis die Ehrenbürgerwürde       ist aber auch ein Zeichen dafür, dass Geschichte auch nach
    zu verleihen. Ein weiterer Grund mag gewesen sein, bei       so langer Zeit noch immer Spuren hinterlassen hat. Der
    der politischen Führung nicht in Ungnade zu fallen. „Ich     Stadtratsbeschluss zeigt: Die Stadt Zwiesel, Bürgermeister,
    will das aber gar nicht schönreden, natürlich sind landauf   Stadtrat sowie Bürgerinnen und Bürger stellen sich ihrer
    landab derartige Entscheidungen auch immer wieder aus        Verantwortung und wollen mit diesem Akt auch noch ein-
    politischer Überzeugung gefallen“, sagt Steininger. In den   mal ein deutliches Zeichen gegen Unmenschlichkeit und
    Wirren der Nachkriegsjahre und in den Jahren danach sind     die Gräueltaten eines der dunkelsten Kapitel der deut-
    derartige Vorgänge schlicht in den Archiven verschwunden     schen Geschichte setzen.“
    und in Vergessenheit geraten.
    „Der Beschluss selbst ist im Grunde genommen nur noch        Franz Xaver Steininger
    ein formaler Akt. Eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde      Erster Bürgermeister (parteilos)
    ist formaljuristisch gar nicht mehr notwendig, da dieser     Dipl.-Bauingenieur (FH)
    Titel mit dem Tod einer geehrten Person grundsätzlich er-
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Bekanntmachung über das
Widerspruchsrecht von
Wahlberechtigten hinsichtlich
der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde
nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und
Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene           Bekanntmachung nach
in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen-
den Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor-         § 50 Abs. 5 des Bundesmelde-
und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von
Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren
                                                             gesetzes über das Wider-
Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen be-          spruchsrecht gegen Melderegis-
stimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1
BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen da-        terauskünfte an Parteien und
bei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
                                                             Wählergruppen
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer
Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre
zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher       Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die
einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat,         Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wah-
braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermitt-         len und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und
lungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf       anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem
gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem       Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade
Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit          und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach
uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbin-    ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet wer-
dung setzen:                                                 den (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben
                                                             das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Stadt Zwiesel                                                Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der
Einwohnermeldeamt                                            Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begrün-
Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel                                 dung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt
Zimmer Nr. E.09 oder E.10                                    solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerru-
Telefon: 09922/8405-125                                      fen wird.
E-Mail: einwohnermeldeamt@zwiesel.de                         Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Daten-
                                                             übermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den
Öffnungszeiten:                                              sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Mona-
Mo – Do:        8.30 Uhr bis 11.30 Uhr                       ten übermitteln.
Mo, Di, Do:     13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr:		           8.30 Uhr bis 12.00 Uhr                       Stadt Zwiesel
                                                             gez.
Stadt Zwiesel
gez.                                                         Steininger
                                                             Erster Bürgermeister
Steininger
Erster Bürgermeister

                                                                                    Amtsblatt                             3
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    zwiesel.de

                                                                Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gemäß
    Bekanntgabe aus einer                                       der Vergabeverordnung (VgV) erfolgte vom Büro XXXXX,

    nichtöffentlichen Sitzung des                               XXXX. Beschluss des Bauausschusses vom 02.03.2020.

    Stadtrats                                                   Die Ausschreibung umfasst Planungsleistungen für
                                                                Ingenieurbauwerke, sowie Leistungen zum Planen von
                                                                Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingeni-
    (Sitzung vom 01.10.2020)
                                                                eurbauwerke zur Neugestaltung der Kläranlage.
    Für folgenden Beschluss sind die Gründe für die Geheim-
                                                                Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
    haltung weggefallen. Er wird deshalb der Öffentlichkeit
                                                                wurde am 19.04.2020 Eu-weit veröffentlicht.
    bekanntgegeben (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den
                                                                Die Ausgangspunkte für die Bewertung im Bewerbungs-
    Freistaat Bayern):
                                                                verfahren wurden festgelegt.
                                                                Eignungskriterien (max. Punkte x Gewichtung) sind u. a.:
    Beschlusswortlaut                                           • Gesamtumsatz
    1. Der Stadtrat hat vom Ergebnis des Vergabeverfahrens      • Leistungsfähigkeit, personelle Mittel
       Kenntnis genommen.                                       • erbrachte Leistungen
    2. Der Stadtrat erteilt dem Büro GFM Bau- und Umwel-        Insgesamt wurden 5 Bewerbungen fristgerecht einge-
       tingenieure GmbH, München, vorbehaltlich § 134 GWB       reicht. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge gemäß
       Ablauffrist, den Auftrag für                             Bewertungsmatrix ergibt sich folgende Reihenfolge:

        a) Objektplanung Ing.-Bauwerke, § 43 HOAI 2013,         Büro				Punkte
        Örtliche Bauüberwachung Ing.-Bauwerke, Leistungs-
        phasen 1 - 9                                            1. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        30
                                                                2. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        30
        b) Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozes-       3. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        30
        stechnik, § 53 HOAI 2013                                4. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        29
        Leistungsphasen 1 - 9                                   5. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        28
        Erstellen Förderantrag
                                                                Nach der Reihenfolge wurden die ersten 3 Büros zum
        Im Ingenieurvertrag ist grundsätzlich stufenweise       Verhandlungsgespräch eingeladen.
        Beauftragung zu vereinbaren.
                                                                Die Verhandlungsgespräche haben am 07.07.2020 im Sit-
    Die Planungsleistungen sind für die Sicherung des Kläran-   zungssaal stattgefunden.
    lagenbetriebes notwendig.
    Das neue Nachklärbecken ist in Abstimmung mit dem           Das Bewertungsgremium bestand aus:
    Wasserwirtschaftsamt bis zum 31.12.2022 in Betrieb zu       • Herr Stadtrat Süß
    nehmen. Die Maßnahme ist daher von der Haushaltssper-       • Herr Rauch, Leiter der Kläranlage
    re nicht betroffen.                                         • Herr Mader, Bauamt
    Erläuterung                                                 Als Ergebnis des Verhandlungsgespräches sowie nach
    In der Kläranlage sind in den nächsten Jahren Sanierungs-   Bewertung der finalen Honorarangebote ergab sich nach
    und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich:                    rechnerischer Ermittlung der Bepunktung durch das Be-
    • Neubau Nachklärbecken                                     wertungsgremium folgende Reihenfolge:
    • Umbau bzw. Neubau eines Betriebsgebäudes
    • Ertüchtigung Biologie                                     Büro				Punkte
    • Ertüchtigung Elektrotechnik
    • usw.                                                      1. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        25,86717
                                                                2. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        25,65507
    Diese Vorstudie wurde vom Büro XXXX,XXXX, erstellt.         3. XXXXXXXX, XXXXXXXX		        24,85000
    Die Maßnahmen werden auf ca. 7,7 Mio. € geschätzt.

    Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind Planungsleistun-        Zur Bewertung der Honorarangebote wurde eine Muster-
    gen erforderlich. Die überschlägige Honorarermittlung       honorarberechnung mit Ansatz des vollen Leistungsbildes
    hat ergeben, dass zumindest beim Hauptplaner der            nach HOAI erstellt. Dadurch können mögliche Wettbe-
    Schwellenwert überschritten wird, wonach ein Eu-weites      werbsvorteile durch das Büro, welches die Vorstudie
    Vergabeverfahren durchzuführen ist.                         erstellt hat, ausgeglichen werden.
                                                                                                                     -->

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Bei fiktiv anrechenbaren Kosten von ca. 1.717.000 € bei   Geplante Projekttermine:
den Ingenieurbauwerken und fiktiv anrechenbaren Kosten
von ca. 912.000 € bei den Leistungen zum Planen von An-   Nachklärbecken
lagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieur-   Planung:		      ab Okt. 2020
bauwerke ergeben sich Honorarkosten von ca. XXXXXXX €.    Ausführung:		   2021 - 2022
                                                          Inbetriebnahme: bis zum 31.12.2022
Es wird vorgeschlagen, dem Büro GFM Bau- und Umwel-       			             (in Abstimmung mit dem
tingenieuere GmbH, München, den Auftrag unter Berück-     			Wasserwirtschaftsamt)
sichtigung der Ablauffrist nach § 134 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) zu erteilen. Die Informa-
tion muss an die nicht berücksichtigen Bieter versendet
                                                          Betriebsgebäude
                                                          Planung:		            2021 - 2022
werden. Nach Ende der Einspruchsfrist (10 Kalendertage)
                                                          Ausführung:		         2023 - 2024
kann dann beauftragt werden.

                                                          Biologie
                                                          Planung:		            2023 - 2024
                                                          Ausführung:		         2025 - 2026

                                                          Weitere Planungsleistungen sind noch erforderlich,
                                                          welche im nationalen Vergabeverfahren vergeben werden
                                                          können:

                                                          Nachklärbecken
                                                          • Elektrotechnische Planungsleistungen
                                                          • Tragwerksplanung
                                                          • Baugrundgutachter
                                                          • Vermessung

                                                          Betriebsgebäude
                                                          • Architekt
                                                          • Elektrotechnische Planungsleistungen
                                                          • Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär
                                                          • Tragwerksplanung
                                                          usw.

                                                          Finanzierung
                                                          Veranschlagung im Finanzhaushalt (Auszug)

                                                          Nachklärbecken
                                                          Haushaltsrest		      93.000 €
                                                          2020		               100.000 €
                                                          2021		               800.000 €
                                                          2022			1.700.000 €
                                                          2023		               150.000 €
                                                          _________________________________
                                                          		             ca.   2.843.000 €

                                                          Betriebsgebäude
                                                          Haushaltsrest		      61.000 €
                                                          2020			10.000 €
                                                          2021			142.000 €
                                                          2022			200.000 €
                                                          2023			1.575.000 €
                                                          _________________________________
                                                          		ca.                1.988.000 €

                                                          Neumaßnahmen
                                                          Haushaltsrest		       131.000 €

                                                                               Amtsblatt                          5
Amtsblatt Stadt Zwiesel - zwiesel.de
Stadt Zwiesel
                                                                                                                    Nr. 01/2021
    zwiesel.de

    Rattenbekämpfung in der
    Kanalisation der Stadt Zwiesel

    Reduzierung des Gifteintrags in Gewässer
    Seit Menschen sich in Siedlungen niedergelassen haben,          der Menge und von geschultem Personal eingesetzt wird.
    haben sie einen unerwünschten und nicht ungefährlichen          In den letzten Jahren ist ein neues Problem zu Tage ge-
    Kulturfolger, die Ratte.                                        treten. Es wurde festgestellt, dass die gängige Praxis den
    Die Ratte ist Überträger vieler Krankheiten wie Pest (Pest-     Giftstoff an einem Draht in den Kanal zu hängen, zu einer
    floh), Weil‘sche Krankheit, Tuberkulose oder Parasiten, z. B.   Schadstoffverfrachtung in die Kläranlagen und in die Ge-
    Bandwürmer.                                                     wässer geführt hat.
    Seit jeher wird mit den unterschiedlichsten Mitteln ver-        In Zwiesel wurde erstmals im Jahr 2009 eine Schulung der
    sucht, die Ratten zu dezimieren oder zumindest von den          Mitarbeiter „Für das Töten von Ratten im Rahmen zuläs-
    Wohngebäuden fern zu halten, wie zum Beispiel mit der           siger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach § 4 Ab-
    allseits bekannten Schlagfalle in verschiedenen Größen          satz 1 Satz 3 Tierschutzgesetz“ durchgeführt. Eine weite-
                                                                                                    re Schulung zur Erlangung
                                                                                                    der „Sachkunde zur Be-
                                                                                                    kämpfung von Wirbeltieren
                                                                                                    als Schädlinge, gemäß § 4
                                                                                                    Tierschutzgesetz und Bio-
                                                                                                    zidrecht“ wurde 2017 vor-
                                                                                                    genommen.
                                                                                                    Durch die konsequente
                                                                                                    Kontrolle der Kanalisation
                                                                                                    und dem strikt nach Vor-
                                                                                                    schrift durchgeführten Ein-
                                                                                                    satz eines Giftstoffes der
                                                                                                    zweiten Generation, konn-
                                                                                                    te die Rattenpopulation in
                                                                                                    der Zwieseler Kanalisation
                                                                                                    klein gehalten und einer
                                                                                                    Resistenzbildung bei den
                                                                                                    Zieltieren entgegengewirkt
                                                                                                    werden.
                                                                                                    Ein punktuelles Auftreten
                                                                                                    von Ratten kann jedoch nie
                                                                                                    ganz verhindert werden, da
                                                                                                    es zum einen die Wander-
                                                                                                    ratte gibt, die auch nur auf
                                                                                                    „Durchreise“ ist und zum
                                                                                                    anderen die Ablagerung
                                                                                                    von Müll, Essensresten auf
    oder moderneren Ausführungen wie der Ratten-Guillotine          offenen Komposthaufen oder im Kanal einen reich ge-
    für den Kanal.                                                  deckten Tisch für die Ratten bietet.

    Weit verbreitet ist auch die Methode Rattengift einzuset-       Um den Gifteintrag aus den Rattenködern in das Abwasser
    zen, was jedoch bei den schlauen Tieren, in der Anfangs-        zu vermeiden, werden seit 2017 in Zwiesel verstärkt Köder-
    zeit der Giftverwendung, schnell durchschaut wurde. Es          behälter in der Kanalisation fest eingebaut. Diese verhin-
    wurden schnellwirkende Gifte eingesetzt und die Ratten,         dern, dass die Köder bei Regen überflutet und aufgeweicht
    die erst einen Vorkoster schickten, der nach der Giftmahl-      werden. Dazu ist in der Box ein Schwimmer verbaut, der
    zeit sofort das Zeitliche segnete, hatten das sehr schnell      bei ansteigendem Wasser die Box verschließt und den
    durchschaut.                                                    Köder weitestgehend trocken hält. Bei fallendem Wasser-
    Erst durch den Einsatz von Giften, die erst nach mehrma-        stand wird die Box wieder geöffnet und die Ratten können
    ligem Genuss und vor allem zeitversetzt wirken, konnte          den Köder aufnehmen.
    das Gift wirksam eingesetzt werden. Allerdings führte das       Nach und nach sollen diese Köderboxen die Stellen mit
    unkontrollierte Verwenden durch ungeschultes Personal           freihängenden Ködern komplett ersetzen.
    zu Resistenzen von einigen Giftarten. Daher wird verstärkt
    darauf geachtet, dass Gift bedarfsgerecht, in ausreichen-       Ulrich Rauch, Stadt Zwiesel, Betriebsleiter Kläranlage
6
Amtsblatt Stadt Zwiesel - zwiesel.de
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, der Weitergabe
ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu widerspre-
chen. Eine diesbezügliche Bekanntmachung liegt während
der allgemeinen Dienststunden im Einwohnermeldeamt,
Zimmer Nr. E.09 oder E.10, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, öf-
fentlich aus.

Stadt Zwiesel

Steininger
Erster Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung
Der Stadtrat von Zwiesel hat in seiner Sitzung am
11.12.2020 die

6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
der Stadt Zwiesel beschlossen.

Durch diese Satzung wird ab dem 01.01.2021 die Gebühr für
den Wasserverbrauch von bisher 2,11 € auf 2,32 €/m3 er-
höht.
Die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren-
satzung zur Wasserabgabesatzung (BGS- WAS) liegt ab dem
21.12.2020 im Rathaus der Stadt Zwiesel zur Einsichtnahme
aus. Die Satzung kann auch auf der Homepage der Stadt
Zwiesel eingesehen werden (https://www.zwiesel.de/
stadt-und-buerger/aktuelles/news-und-pressemitteilun-
gen.html).

Erläuterung
Die Öffnungszeiten des Außenbeckens im Zwieseler Erho-
lungsbad sind derzeit festgelegt auf zwei Blöcke; geöffnet
ist das Außenbecken jährlich von 01.05. – 15.10.; von 16.10.
– 30.04. kann das Außenbecken nicht genutzt werden.

Um die Anzahl der Badegäste in der Anlage zu erhöhen und
die Attraktivität zu halten, soll flexibel das Außenbecken
im Herbst länger offen gelassen bzw. im Frühjahr bei schö-
nem Wetter früher geöffnet werden können.

Zwiesel, 11.12.2020

Steininger
Erster Bürgermeister

                       Amtsblatt                               7
Amtsblatt Stadt Zwiesel - zwiesel.de
Stadt Zwiesel
                                                                                                                     Nr. 01/2021
    zwiesel.de

    LANDRATSAMT REGEN
    Veterinäramt/Verbraucherschutz Az. 5651-01-Gef-A21-1

    Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz                   1.6. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften,
    vor der Geflügelpest; Einhaltung von Biosicherheitsmaß-               die in der Geflügelhaltung eingesetzt und
    nahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwe-               a) in mehreren Ställen oder
    cken                                                                  b) von mehreren Betrieben gemeinsam
                                                                          benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem
    Aufgrund von § 6 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen               anderen Stall oder in den Fällen des Buchstaben b,
    die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung             im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und
    der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665,             desinfiziert werden,
    2664), Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des Landesstraf- und
    Verordnungsgesetzes (LStVG) in der Fassung der Bekannt-               1.7. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung
    machung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241) BayRS                 durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen ge-
    2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom          macht werden,
    27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert worden ist und Art.
    3 Abs. 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutz-                1.8. der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrich-
    gesetzes (GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS           tungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach
    2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli          jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat,
    2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, erlässt das Land-            gereinigt und desinfiziert wird oder werden,
    ratsamt Regen folgende
                                                                          1.9. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der
    Allgemeinverfügung:                                                   Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ab-
    1. Halter von Geflügel im Landkreis Regen bis einschließ-             legen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe
    lich 1000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass                  vorgehalten wird.
         1.1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die
         sonstigen Standorte des Geflügels gegen                   2. Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügel-
         unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesi-         pest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gän-
         chert sind,                                               sevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lap-
                                                                   pentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines
        1.2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflü-    Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Regen.
        gels von betriebsfremden Personen nur mit betriebs-        Die Fütterung von Singvögeln ist zulässig.
        eigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung
        betreten werden und dass diese Personen die Schutz-        3. Die sofortige Vollziehung der in den vorstehenden Nrn.
        oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles       1. und 2. getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.
        oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich        4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
        ablegen,
                                                                   4. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
        1.3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gerei-
        nigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach        5. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröf-
        Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,          fentlichung im Amtsblatt des Landkreises Regen als öf-
                                                                   fentlich bekannt gegeben.
        1.4. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflü-
        gel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Ver-       Regen, den 02.02.2021
        ladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass       Landratsamt Regen
        nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe ein-
        schließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und         gez.
        Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
                                                                   Dr. Wechsler Veterinärdirektor
        1.5. betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 17
        Abs. 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung un-
        mittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf
        einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert wer-
        den,

8
Hinweise:
1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfah-
rensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer
Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die
Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechts-
behelfsbelehrung im Landratsamt Regen, Veterinäramt/
Verbraucherschutz, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer-Nr.: A
U.07, 94209 Regen, aus. Sie kann während der allgemeinen
Dienstzeiten eingesehen werden.

2. Auf die Vorgaben gemäß § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflü-
gelpest-Verordnung hinsichtlich der allgemein geltenden
Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früher-
kennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen.

3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühnern,
Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Trut-
hühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten
Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Na-
mens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch-
schnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart
und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mit-
zuteilen.

4. Ordnungswidrig im Sinne des § 64 der Geflügelpest-Ver-
ordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemein-
verfügung 2 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann
mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 Euro geahndet wer-
den.

5. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur
Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel-
pest-Verordnung an den Landesuntersuchungseinrichtun-
gen sind kostenfrei.

                                                                Amtsblatt   9
Stadt Zwiesel
                                                                                                                  Nr. 01/2021
     zwiesel.de

     Mikrozensus 2021 im Januar
     gestartet
     Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für
     Statistik in Fürth bitten um Auskunft

     Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefra-       Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von
     gung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern   Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr
     und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent        rund 60000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein
     der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen         mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme
     Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern     am Mikrozensus ausgewählt wird.
     rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres
     von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerin-     Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches
     nen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozia-     Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür enga-
     len Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen       gieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Inter-
     besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.          viewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen
                                                                   Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches
     Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes-      Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben
     gebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich    im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papier-
     um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für        fragebogen per Post zu übermitteln.
     die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu The-
     men wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation,        Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Me-
     Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der aus-    dien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Le-
     kunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechseln-      bensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeich-
     der Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur        nen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die
     Gesundheit beinhaltet.                                        Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig,
                                                                   dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung
     Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen            teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fra-
     sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische      gen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunfts-
     Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und           pflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushal-
     Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entschei-          te als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von
     den die erhobenen Daten z. B. mit darüber, wie viel Geld      bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen
     Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der       können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und
     Europäischen Union erhält.                                    eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz
                                                                   und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der
     Aufgrund steigender Anforderungen, z. B. im Bereich der       amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die
     Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der          Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Ver-
     Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben         schwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Te-
     der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Ar-     lefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich
     beitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – La-         an.
     bour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat
     durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über         Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle
     Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European           Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung
     Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie       zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Inter-
     ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kom-        viewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
     munikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus.
     Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten,
     wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt,
     auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC
     und IKT verteilt werden.

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Herausgeber

                   Stadt Zwiesel
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        Fax +49 9922 8405-109
       poststelle@zwiesel.de
               1. Bürgermeister
       Franz Xaver Steininger
  USt-Identifikationsnummer
  nach §27a Umsatzsteuergesetz:
                    DE 131461921

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