Amtsblatt Stadt Zwiesel - zwiesel.de
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Editorial Stadt Zwiesel Nr. 01/2021 zwiesel.de Nichtigerklärung von Ehrenbürgerschaften S.2 Amtliche Bekanntmachungen S.3 - S.5 Veterinäramt/Verbraucherschutz S.6 Rattenbekämpfung in der Kanalisation S.8 Mikrozensus 2021 im Januar gestartet S.9 Nichtigerklärung von lischt. Damit – und das ist die gute Nachricht – sind Perso- Ehrenbürgerschaften nen wie Adolf Hitler ohnehin keine Ehrenbürger der Stadt mehr. „Wir wollten ein Zeichen setzen und uns auch heute deutlich von den Gräueltaten der Vergangenheit distanzie- Gedenken – Nachdenken – Handeln. ren“, sagt Steiniger und verweist auf den deutschen Filme- Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialis- macher Alexander Ernst Kluge: „Kein historischer Prozess mus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundes- ist abgeschlossen, bevor die Menschlichkeit nicht herge- weiter, gesetzlich verankerter Gedenktag stellt ist.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tag_des_Geden- kens_an_die_Opfer_des_Nationalsozialismus) Zwei zweifelhafte Größen aus der Zeit des Nationalsozia- lismus, die im Jahr 1933 ausgezeichnet worden waren, sind Zwiesel. Mit einem der dunkelsten Kapitel der deutschen zum einen also der ehemalige Reichskanzler und Diktator Geschichte musste sich in der Vergangenheit auch der des Deutschen Reiches, Adolf Hitler. Zum anderen geht es Zwieseler Stadtrat beschäftigen. Auf Initiative von Bür- um den ehemaligen bayerischen Reichsstatthalter (1933- germeister Franz Xaver Steininger kam nämlich an die 1945) Franz Ritter von Epp. Per Beschluss wurden die zwei Oberfläche, was Jahrzehnte lang in den Archiven der Stadt Ehrenbürgerschaften jetzt als nichtig erklärt. geschlummert hatte. Dort wurden bis in die Gegenwart Wörtlich heißt es: „Der Stadtrat betrachtet die während der Namen, wie Adolf Hitler und Franz Ritter von Epp als Eh- Nazizeit verliehenen Ehrenbürgerrechtserklärungen an die renbürger Zwiesels geführt. Eine unangenehme Wahrheit, führenden Nazis Adolf Hitler und Franz Ritter von Epp als die die Glasstadt allerdings mit vielen deutschen Kommu- nichtig.“ nen teilt. Insgesamt 4000 Gemeinden haben alleine Adolf Hitler zu dessen Lebzeiten die Ehrenbürgerwürde verlie- Die erforderlichen Recherchen für die Beschlussfassung hen. Im Rahmen einer Stadtratssitzung Anfang 2019 wurde führten der Stadtarchivar Roland Schreder und die Zwiese- beschlossen, die Ehrenbürgerschaften für oben genannte ler Museumsleiterin Elisabeth Vogl M.A. (Kunsthistorikerin Personen abzuerkennen. und Archäologin) durch. Nach der Machtergreifung durch die Nazis und während Steininger: „Es ist bedauerlich, dass die Namen Hitler und der Kriegsjahre versprachen sich viele Kommunen Vor- Epp so lange in den Ehrenbürgerlisten geführt wurden. Es teile davon, diesem Personenkreis die Ehrenbürgerwürde ist aber auch ein Zeichen dafür, dass Geschichte auch nach zu verleihen. Ein weiterer Grund mag gewesen sein, bei so langer Zeit noch immer Spuren hinterlassen hat. Der der politischen Führung nicht in Ungnade zu fallen. „Ich Stadtratsbeschluss zeigt: Die Stadt Zwiesel, Bürgermeister, will das aber gar nicht schönreden, natürlich sind landauf Stadtrat sowie Bürgerinnen und Bürger stellen sich ihrer landab derartige Entscheidungen auch immer wieder aus Verantwortung und wollen mit diesem Akt auch noch ein- politischer Überzeugung gefallen“, sagt Steininger. In den mal ein deutliches Zeichen gegen Unmenschlichkeit und Wirren der Nachkriegsjahre und in den Jahren danach sind die Gräueltaten eines der dunkelsten Kapitel der deut- derartige Vorgänge schlicht in den Archiven verschwunden schen Geschichte setzen.“ und in Vergessenheit geraten. „Der Beschluss selbst ist im Grunde genommen nur noch Franz Xaver Steininger ein formaler Akt. Eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Erster Bürgermeister (parteilos) ist formaljuristisch gar nicht mehr notwendig, da dieser Dipl.-Bauingenieur (FH) Titel mit dem Tod einer geehrten Person grundsätzlich er- 2
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene Bekanntmachung nach in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen- den Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- § 50 Abs. 5 des Bundesmelde- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren gesetzes über das Wider- Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen be- spruchsrecht gegen Melderegis- stimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen da- terauskünfte an Parteien und bei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). Wählergruppen Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wah- braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermitt- len und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und lungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbin- ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet wer- dung setzen: den (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Stadt Zwiesel Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Einwohnermeldeamt Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begrün- Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel dung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt Zimmer Nr. E.09 oder E.10 solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerru- Telefon: 09922/8405-125 fen wird. E-Mail: einwohnermeldeamt@zwiesel.de Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Daten- übermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den Öffnungszeiten: sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Mona- Mo – Do: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr ten übermitteln. Mo, Di, Do: 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Fr: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Stadt Zwiesel gez. Stadt Zwiesel gez. Steininger Erster Bürgermeister Steininger Erster Bürgermeister Amtsblatt 3
Stadt Zwiesel Nr. 01/2021 zwiesel.de Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gemäß Bekanntgabe aus einer der Vergabeverordnung (VgV) erfolgte vom Büro XXXXX, nichtöffentlichen Sitzung des XXXX. Beschluss des Bauausschusses vom 02.03.2020. Stadtrats Die Ausschreibung umfasst Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, sowie Leistungen zum Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingeni- (Sitzung vom 01.10.2020) eurbauwerke zur Neugestaltung der Kläranlage. Für folgenden Beschluss sind die Gründe für die Geheim- Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb haltung weggefallen. Er wird deshalb der Öffentlichkeit wurde am 19.04.2020 Eu-weit veröffentlicht. bekanntgegeben (Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Die Ausgangspunkte für die Bewertung im Bewerbungs- Freistaat Bayern): verfahren wurden festgelegt. Eignungskriterien (max. Punkte x Gewichtung) sind u. a.: Beschlusswortlaut • Gesamtumsatz 1. Der Stadtrat hat vom Ergebnis des Vergabeverfahrens • Leistungsfähigkeit, personelle Mittel Kenntnis genommen. • erbrachte Leistungen 2. Der Stadtrat erteilt dem Büro GFM Bau- und Umwel- Insgesamt wurden 5 Bewerbungen fristgerecht einge- tingenieure GmbH, München, vorbehaltlich § 134 GWB reicht. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge gemäß Ablauffrist, den Auftrag für Bewertungsmatrix ergibt sich folgende Reihenfolge: a) Objektplanung Ing.-Bauwerke, § 43 HOAI 2013, Büro Punkte Örtliche Bauüberwachung Ing.-Bauwerke, Leistungs- phasen 1 - 9 1. XXXXXXXX, XXXXXXXX 30 2. XXXXXXXX, XXXXXXXX 30 b) Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozes- 3. XXXXXXXX, XXXXXXXX 30 stechnik, § 53 HOAI 2013 4. XXXXXXXX, XXXXXXXX 29 Leistungsphasen 1 - 9 5. XXXXXXXX, XXXXXXXX 28 Erstellen Förderantrag Nach der Reihenfolge wurden die ersten 3 Büros zum Im Ingenieurvertrag ist grundsätzlich stufenweise Verhandlungsgespräch eingeladen. Beauftragung zu vereinbaren. Die Verhandlungsgespräche haben am 07.07.2020 im Sit- Die Planungsleistungen sind für die Sicherung des Kläran- zungssaal stattgefunden. lagenbetriebes notwendig. Das neue Nachklärbecken ist in Abstimmung mit dem Das Bewertungsgremium bestand aus: Wasserwirtschaftsamt bis zum 31.12.2022 in Betrieb zu • Herr Stadtrat Süß nehmen. Die Maßnahme ist daher von der Haushaltssper- • Herr Rauch, Leiter der Kläranlage re nicht betroffen. • Herr Mader, Bauamt Erläuterung Als Ergebnis des Verhandlungsgespräches sowie nach In der Kläranlage sind in den nächsten Jahren Sanierungs- Bewertung der finalen Honorarangebote ergab sich nach und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich: rechnerischer Ermittlung der Bepunktung durch das Be- • Neubau Nachklärbecken wertungsgremium folgende Reihenfolge: • Umbau bzw. Neubau eines Betriebsgebäudes • Ertüchtigung Biologie Büro Punkte • Ertüchtigung Elektrotechnik • usw. 1. XXXXXXXX, XXXXXXXX 25,86717 2. XXXXXXXX, XXXXXXXX 25,65507 Diese Vorstudie wurde vom Büro XXXX,XXXX, erstellt. 3. XXXXXXXX, XXXXXXXX 24,85000 Die Maßnahmen werden auf ca. 7,7 Mio. € geschätzt. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind Planungsleistun- Zur Bewertung der Honorarangebote wurde eine Muster- gen erforderlich. Die überschlägige Honorarermittlung honorarberechnung mit Ansatz des vollen Leistungsbildes hat ergeben, dass zumindest beim Hauptplaner der nach HOAI erstellt. Dadurch können mögliche Wettbe- Schwellenwert überschritten wird, wonach ein Eu-weites werbsvorteile durch das Büro, welches die Vorstudie Vergabeverfahren durchzuführen ist. erstellt hat, ausgeglichen werden. --> 4
Bei fiktiv anrechenbaren Kosten von ca. 1.717.000 € bei Geplante Projekttermine: den Ingenieurbauwerken und fiktiv anrechenbaren Kosten von ca. 912.000 € bei den Leistungen zum Planen von An- Nachklärbecken lagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieur- Planung: ab Okt. 2020 bauwerke ergeben sich Honorarkosten von ca. XXXXXXX €. Ausführung: 2021 - 2022 Inbetriebnahme: bis zum 31.12.2022 Es wird vorgeschlagen, dem Büro GFM Bau- und Umwel- (in Abstimmung mit dem tingenieuere GmbH, München, den Auftrag unter Berück- Wasserwirtschaftsamt) sichtigung der Ablauffrist nach § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu erteilen. Die Informa- tion muss an die nicht berücksichtigen Bieter versendet Betriebsgebäude Planung: 2021 - 2022 werden. Nach Ende der Einspruchsfrist (10 Kalendertage) Ausführung: 2023 - 2024 kann dann beauftragt werden. Biologie Planung: 2023 - 2024 Ausführung: 2025 - 2026 Weitere Planungsleistungen sind noch erforderlich, welche im nationalen Vergabeverfahren vergeben werden können: Nachklärbecken • Elektrotechnische Planungsleistungen • Tragwerksplanung • Baugrundgutachter • Vermessung Betriebsgebäude • Architekt • Elektrotechnische Planungsleistungen • Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär • Tragwerksplanung usw. Finanzierung Veranschlagung im Finanzhaushalt (Auszug) Nachklärbecken Haushaltsrest 93.000 € 2020 100.000 € 2021 800.000 € 2022 1.700.000 € 2023 150.000 € _________________________________ ca. 2.843.000 € Betriebsgebäude Haushaltsrest 61.000 € 2020 10.000 € 2021 142.000 € 2022 200.000 € 2023 1.575.000 € _________________________________ ca. 1.988.000 € Neumaßnahmen Haushaltsrest 131.000 € Amtsblatt 5
Stadt Zwiesel Nr. 01/2021 zwiesel.de Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Stadt Zwiesel Reduzierung des Gifteintrags in Gewässer Seit Menschen sich in Siedlungen niedergelassen haben, der Menge und von geschultem Personal eingesetzt wird. haben sie einen unerwünschten und nicht ungefährlichen In den letzten Jahren ist ein neues Problem zu Tage ge- Kulturfolger, die Ratte. treten. Es wurde festgestellt, dass die gängige Praxis den Die Ratte ist Überträger vieler Krankheiten wie Pest (Pest- Giftstoff an einem Draht in den Kanal zu hängen, zu einer floh), Weil‘sche Krankheit, Tuberkulose oder Parasiten, z. B. Schadstoffverfrachtung in die Kläranlagen und in die Ge- Bandwürmer. wässer geführt hat. Seit jeher wird mit den unterschiedlichsten Mitteln ver- In Zwiesel wurde erstmals im Jahr 2009 eine Schulung der sucht, die Ratten zu dezimieren oder zumindest von den Mitarbeiter „Für das Töten von Ratten im Rahmen zuläs- Wohngebäuden fern zu halten, wie zum Beispiel mit der siger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach § 4 Ab- allseits bekannten Schlagfalle in verschiedenen Größen satz 1 Satz 3 Tierschutzgesetz“ durchgeführt. Eine weite- re Schulung zur Erlangung der „Sachkunde zur Be- kämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge, gemäß § 4 Tierschutzgesetz und Bio- zidrecht“ wurde 2017 vor- genommen. Durch die konsequente Kontrolle der Kanalisation und dem strikt nach Vor- schrift durchgeführten Ein- satz eines Giftstoffes der zweiten Generation, konn- te die Rattenpopulation in der Zwieseler Kanalisation klein gehalten und einer Resistenzbildung bei den Zieltieren entgegengewirkt werden. Ein punktuelles Auftreten von Ratten kann jedoch nie ganz verhindert werden, da es zum einen die Wander- ratte gibt, die auch nur auf „Durchreise“ ist und zum anderen die Ablagerung von Müll, Essensresten auf oder moderneren Ausführungen wie der Ratten-Guillotine offenen Komposthaufen oder im Kanal einen reich ge- für den Kanal. deckten Tisch für die Ratten bietet. Weit verbreitet ist auch die Methode Rattengift einzuset- Um den Gifteintrag aus den Rattenködern in das Abwasser zen, was jedoch bei den schlauen Tieren, in der Anfangs- zu vermeiden, werden seit 2017 in Zwiesel verstärkt Köder- zeit der Giftverwendung, schnell durchschaut wurde. Es behälter in der Kanalisation fest eingebaut. Diese verhin- wurden schnellwirkende Gifte eingesetzt und die Ratten, dern, dass die Köder bei Regen überflutet und aufgeweicht die erst einen Vorkoster schickten, der nach der Giftmahl- werden. Dazu ist in der Box ein Schwimmer verbaut, der zeit sofort das Zeitliche segnete, hatten das sehr schnell bei ansteigendem Wasser die Box verschließt und den durchschaut. Köder weitestgehend trocken hält. Bei fallendem Wasser- Erst durch den Einsatz von Giften, die erst nach mehrma- stand wird die Box wieder geöffnet und die Ratten können ligem Genuss und vor allem zeitversetzt wirken, konnte den Köder aufnehmen. das Gift wirksam eingesetzt werden. Allerdings führte das Nach und nach sollen diese Köderboxen die Stellen mit unkontrollierte Verwenden durch ungeschultes Personal freihängenden Ködern komplett ersetzen. zu Resistenzen von einigen Giftarten. Daher wird verstärkt darauf geachtet, dass Gift bedarfsgerecht, in ausreichen- Ulrich Rauch, Stadt Zwiesel, Betriebsleiter Kläranlage 6
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu widerspre- chen. Eine diesbezügliche Bekanntmachung liegt während der allgemeinen Dienststunden im Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. E.09 oder E.10, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, öf- fentlich aus. Stadt Zwiesel Steininger Erster Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Der Stadtrat von Zwiesel hat in seiner Sitzung am 11.12.2020 die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Zwiesel beschlossen. Durch diese Satzung wird ab dem 01.01.2021 die Gebühr für den Wasserverbrauch von bisher 2,11 € auf 2,32 €/m3 er- höht. Die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren- satzung zur Wasserabgabesatzung (BGS- WAS) liegt ab dem 21.12.2020 im Rathaus der Stadt Zwiesel zur Einsichtnahme aus. Die Satzung kann auch auf der Homepage der Stadt Zwiesel eingesehen werden (https://www.zwiesel.de/ stadt-und-buerger/aktuelles/news-und-pressemitteilun- gen.html). Erläuterung Die Öffnungszeiten des Außenbeckens im Zwieseler Erho- lungsbad sind derzeit festgelegt auf zwei Blöcke; geöffnet ist das Außenbecken jährlich von 01.05. – 15.10.; von 16.10. – 30.04. kann das Außenbecken nicht genutzt werden. Um die Anzahl der Badegäste in der Anlage zu erhöhen und die Attraktivität zu halten, soll flexibel das Außenbecken im Herbst länger offen gelassen bzw. im Frühjahr bei schö- nem Wetter früher geöffnet werden können. Zwiesel, 11.12.2020 Steininger Erster Bürgermeister Amtsblatt 7
Stadt Zwiesel Nr. 01/2021 zwiesel.de LANDRATSAMT REGEN Veterinäramt/Verbraucherschutz Az. 5651-01-Gef-A21-1 Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz 1.6. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, vor der Geflügelpest; Einhaltung von Biosicherheitsmaß- die in der Geflügelhaltung eingesetzt und nahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwe- a) in mehreren Ställen oder cken b) von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem Aufgrund von § 6 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen anderen Stall oder in den Fällen des Buchstaben b, die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, desinfiziert werden, 2664), Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der Fassung der Bekannt- 1.7. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung machung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241) BayRS durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen ge- 2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom macht werden, 27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutz- 1.8. der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrich- gesetzes (GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS tungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, erlässt das Land- gereinigt und desinfiziert wird oder werden, ratsamt Regen folgende 1.9. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Allgemeinverfügung: Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ab- 1. Halter von Geflügel im Landkreis Regen bis einschließ- legen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe lich 1000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass vorgehalten wird. 1.1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen 2. Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügel- unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesi- pest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gän- chert sind, sevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lap- pentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines 1.2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflü- Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Regen. gels von betriebsfremden Personen nur mit betriebs- Die Fütterung von Singvögeln ist zulässig. eigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- 3. Die sofortige Vollziehung der in den vorstehenden Nrn. oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles 1. und 2. getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. ablegen, 4. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. 1.3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gerei- nigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach 5. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröf- Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird, fentlichung im Amtsblatt des Landkreises Regen als öf- fentlich bekannt gegeben. 1.4. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflü- gel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Ver- Regen, den 02.02.2021 ladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass Landratsamt Regen nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe ein- schließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und gez. Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden, Dr. Wechsler Veterinärdirektor 1.5. betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung un- mittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert wer- den, 8
Hinweise: 1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfah- rensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechts- behelfsbelehrung im Landratsamt Regen, Veterinäramt/ Verbraucherschutz, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer-Nr.: A U.07, 94209 Regen, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Auf die Vorgaben gemäß § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflü- gelpest-Verordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früher- kennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Trut- hühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Na- mens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch- schnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mit- zuteilen. 4. Ordnungswidrig im Sinne des § 64 der Geflügelpest-Ver- ordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemein- verfügung 2 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 Euro geahndet wer- den. 5. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel- pest-Verordnung an den Landesuntersuchungseinrichtun- gen sind kostenfrei. Amtsblatt 9
Stadt Zwiesel Nr. 01/2021 zwiesel.de Mikrozensus 2021 im Januar gestartet Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefra- Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von gung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent rund 60000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern am Mikrozensus ausgewählt wird. rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerin- Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches nen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozia- Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür enga- len Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen gieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Inter- besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. viewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes- Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben gebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papier- um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für fragebogen per Post zu übermitteln. die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu The- men wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Me- Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der aus- dien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Le- kunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechseln- bensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeich- der Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur nen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesundheit beinhaltet. Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fra- sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische gen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunfts- Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und pflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushal- Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entschei- te als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von den die erhobenen Daten z. B. mit darüber, wie viel Geld bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und Europäischen Union erhält. eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der Aufgrund steigender Anforderungen, z. B. im Bereich der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Ver- Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben schwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Te- der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Ar- lefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich beitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – La- an. bour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Inter- ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kom- viewerinnen und Interviewer zu unterstützen. munikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden. 10
Herausgeber Stadt Zwiesel Stadtplatz 27 94227 Zwiesel Tel. +49 9922 8405-0 Fax +49 9922 8405-109 poststelle@zwiesel.de 1. Bürgermeister Franz Xaver Steininger USt-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE 131461921 Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV) Stadt Zwiesel Hauptamt Stadtplatz 27 94227 Zwiesel Tel. +49 9922 8405-0 Fax +49 9922 8405-95101
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