An die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 7124 | 24171 Kiel An die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein 29. Juli 2021 Förderprogramm zur Beschaffung von mobile Luftreinigern Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulträger, wie Sie wissen, ist es das gemeinsame Ziel der Landesregierung, den Präsenzunterricht in den Schulen Schleswig-Holsteins sowie den Präsenzbetrieb in Kitas auch in dem in der kommenden Woche beginnende Schuljahr 2021/22 aufrecht zu erhalten. Mit Beginn des neuen Schuljahres gelten daher die Ihnen bekannten und bewährten Hygienemaßnahmen in Schulen und Kitas uneingeschränkt weiter. Weiterhin kommt dabei dem intensiven und fachgerechten Lüften von Räumen eine besondere Bedeutung zu, um die Konzentration ausgeschiedener virusbehafteter Partikel in Unterrichtsräumen zu verringern. Nicht immer verfügen jedoch alle genutzten Räume in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen über die erforderlichen Lüftungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die in ein paar Wochen beginnende kältere Jahreszeit hat die Bundesregierung am 14.07.2021 beschlossen, als weiteren Baustein der Pandemiebekämpfung ein Förderprogramm für die Beschaffung mobiler Geräte zur Raumluftreinigung zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 in allgemeinbildenden Schulen und Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Unter Räume der Kategorie 2 sind Anschrift: Postfach 71 24, 24171 Kiel | Telefon 0431 988-0 |Telefax 0431 988-2533 | E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de | De-Mail: poststelle@bimi.landsh.de-mail.de | Internet: www.mbwk.schleswig-holstein.de | Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten. | Dienstgebäude: Brunswiker Straße 16 bis 22; 24105 Kiel barrierefreier Zugang | Jensendamm 5, 24103 Kiel barrierefreier Zugang | Gartenstraße 1 bis 3, 24103 Kiel kein barrierefreier Zugang
-2- dabei Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit zu verstehen, d.h. es stehen keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr zur Verfügung, die Fenster sind nur kippbar bzw. Lüftungsklappen haben einen minimalen Querschnitt. Die für die weitere Umsetzung des Förderprogramms notwendige Verwaltungsvereinbarung wird aktuell zwischen Bund und Ländern verhandelt. Aufgrund des gerade erst begonnenen Prozesses stehen verbindliche Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung. Dennoch möchten wir Sie einerseits mit diesem Schreiben über die aktuell bekannten Rahmenbedingungen des Förderprogramms des Bundes und über die weiteren geplanten Umsetzungsschritte informieren und Sie andererseits herzlich bitten, an einer Abfrage zur Anzahl der bei Ihnen vorhandenen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit der Kategorie 2 teilzunehmen. 1. Abfrage zu Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit Auch wenn aktuell keine finale Verwaltungsvereinbarung vorliegt, möchten wir die Zeit für weitere Vorbereitungen nutzen. Hierfür möchten wir kurzfristig einen ersten Überblick erhalten, wie viele Räume in Ihren Schulen der Kategorie 2 entsprechen und ob Sie ggf. planen, mobile Luftfilter im Rahmen einer Sammelbestellung zu beschaffen. Um diese Informationen zu erhalten, möchten wir kurzfristig eine Abfrage starten und sind hierbei auf Ihre Unterstützung angewiesen: Um zu einer Einschätzung der Anzahl der Räume der Kategorie 2 an den Schulen Schleswig-Holsteins gelangen zu können, haben wir unter dem beigefügten Link https://mbforms.schleswig-holstein.de/?view=mobfilter eine Abfrage erstellt, verbunden mit der Bitte, uns bis Freitag, 06. August über das mit dem Link übersandte Abfrageformular die Anzahl der Räume der Kategorie 2 mitzuteilen. Jeder Schulträger kann eine Meldung für alle Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich in das Portal eintragen. Sollten sich im Laufe der Abfrage Aktualisierungen ergeben, kann die bereits eingegebene Abfrage jederzeit überschrieben werden.
-3- Wichtig: Diese Abfrage ist keine Bestellung. Vielmehr geht es zu diesem Zeitpunkt ausschließlich darum, die Anzahl an Räumen der Kategorie 2 sowie den grundsätzlichen Bedarf der Schulträger an mobilen Luftfiltern besser einschätzen zu können. 2. Aktuell bekannte Rahmenbedingungen des Förderprogramms Auf Schleswig-Holstein werden von den 200 Mio. Euro des Förderprogramms bis zu rd. 6,8 Mio. Euro entfallen. Der Bund fördert die Beschaffung mit bis zu 50%. Seitens des Landes ist am 14.07.21 zudem entschieden worden, dass von den übrigen Kosten die Träger einen Anteil von 25% übernehmen. Aus den Fördermitteln soll die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten – mit einem Förderhöchstbetrag je Maßnahme – gefördert werden können, die den vom Umweltbundesamt (UBA) formulierten und veröffentlichten fachlichen Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit solcher Technologien entsprechen. Förderfähig sind nach dem aktuellen Vorschlag des Bundes mobile Luftfilteranlagen für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit der Kategorie 2 (d. h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr im Einsatz, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) in Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut und unterrichtet werden. Nach derzeitigem Stand zählen dazu mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter-, UV-C-, Ionisations-/Plasmatechnologie sowie Kombinationsgeräte. Derzeit arbeitet das UBA an einer Liste der förderfähigen Lüftungsanlagen, die den Ländern zur Verfügung gestellt werden soll. Wann genau diese Liste veröffentlicht wird, ist derzeit nicht bekannt. Der Bund möchte zudem einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ermöglichen. Nach jetzigem Stand sollen Maßnahmen förderfähig sein, die nach dem 14.07.2021 begonnen wurden. Die Fördermittel stehen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und müssen bis zum 31.12.2021 abgeflossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Geräte nicht nur geliefert, sondern die entsprechenden Rechnungen müssen auch
-4- beglichen und die Mittel beim Bund durch die bewirtschaftende Stelle des Landes abgefordert sein. 3. Weitere Schritte zur Umsetzung des Förderprogramms a) Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinie Wie bereits oben beschrieben stimmen Bund und Länder derzeit die Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung des Förderprogramms ab. Unmittelbar nach Vorlage der geeinten VV, wird das Land die Umsetzung der VV gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden abstimmen, um das anschließende, verbindliche Beteiligungsverfahren möglichst zügig durchführen zu können. Zu welchem Zeitpunkt die konkreten Förderbedingungen und Fristen veröffentlicht werden können, hängt dabei entscheidend von dem Zeitpunkt der Einigung zwischen Bund und Ländern über die VV ab. b) Beschaffung mobiler Luftfilteranlagen Um schnellstmöglich einen Überblick zu erhalten, welche Art von Geräten auf dem Markt erhältlich ist, hat die GMSH bereits ein Markterkundungsverfahren in die Wege geleitet. Es zeichnet sich ab, dass die Kosten für ein mobiles Luftfiltergerät bei ca. 3.000 € zzgl. Mwst. liegen werden. Für die Wartung der Geräte werden weitere Kosten entstehen. Ob und in welchem Rahmen diese Kosten förderfähig sind, ist auch Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Den Schulträgern steht es grundsätzlich frei, auf welchem Wege sie im Rahmen dieses Förderprogramms die mobilen Luftfilteranlagen beschaffen möchten. Neben einer dezentralen Beschaffung durch den Schulträger selbst soll es für öffentliche Schulträger auch ermöglicht werden, an einer Sammelbestellung durch die GMSH teilzunehmen. Hierfür wird die GMSH einen Warenkorb bereitstellen, aus dem der Schulträger das für seine Bedarfe erforderliche Gerät bestellen kann. Sofern der Schulträger die Geräte nicht im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung über die GMSH beschaffen möchte, ist die GMSH bereit, diesem Schulträger ein entsprechendes Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen.
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