An die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein

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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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An die
Schulträger der allgemeinbildenden Schulen
und Förderzentren in Schleswig-Holstein

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Förderprogramm zur Beschaffung von mobile Luftreinigern

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulträger,

wie Sie wissen, ist es das gemeinsame Ziel der Landesregierung, den Präsenzunterricht
in den Schulen Schleswig-Holsteins sowie den Präsenzbetrieb in Kitas auch in dem in der
kommenden Woche beginnende Schuljahr 2021/22 aufrecht zu erhalten. Mit Beginn des
neuen Schuljahres gelten daher die Ihnen bekannten und bewährten Hygienemaßnahmen
in Schulen und Kitas uneingeschränkt weiter. Weiterhin kommt dabei dem intensiven und
fachgerechten Lüften von Räumen eine besondere Bedeutung zu, um die Konzentration
ausgeschiedener virusbehafteter Partikel in Unterrichtsräumen zu verringern. Nicht immer
verfügen jedoch alle genutzten Räume in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
über die erforderlichen Lüftungsmöglichkeiten.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die in ein paar Wochen beginnende kältere
Jahreszeit hat die Bundesregierung am 14.07.2021 beschlossen, als weiteren Baustein
der Pandemiebekämpfung ein Förderprogramm für die Beschaffung mobiler Geräte zur
Raumluftreinigung zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich
genutzten Räumen der Kategorie 2 in allgemeinbildenden Schulen und
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Unter Räume der Kategorie 2 sind

Anschrift: Postfach 71 24, 24171 Kiel | Telefon 0431 988-0 |Telefax 0431 988-2533 | E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de | De-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de-mail.de | Internet: www.mbwk.schleswig-holstein.de | Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten. |
Dienstgebäude: Brunswiker Straße 16 bis 22; 24105 Kiel barrierefreier Zugang | Jensendamm 5, 24103 Kiel barrierefreier Zugang |
Gartenstraße 1 bis 3, 24103 Kiel kein barrierefreier Zugang
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dabei Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit zu verstehen, d.h. es stehen keine
raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr zur Verfügung, die Fenster sind nur
kippbar bzw. Lüftungsklappen haben einen minimalen Querschnitt.

Die für die weitere Umsetzung des Förderprogramms notwendige
Verwaltungsvereinbarung wird aktuell zwischen Bund und Ländern verhandelt. Aufgrund
des gerade erst begonnenen Prozesses stehen verbindliche Informationen zum jetzigen
Zeitpunkt nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung.

Dennoch möchten wir Sie einerseits mit diesem Schreiben über die aktuell bekannten
Rahmenbedingungen des Förderprogramms des Bundes und über die weiteren geplanten
Umsetzungsschritte informieren und Sie andererseits herzlich bitten, an einer Abfrage zur
Anzahl der bei Ihnen vorhandenen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit der
Kategorie 2 teilzunehmen.

1. Abfrage zu Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
  Auch wenn aktuell keine finale Verwaltungsvereinbarung vorliegt, möchten wir die Zeit
  für weitere Vorbereitungen nutzen. Hierfür möchten wir kurzfristig einen ersten
  Überblick erhalten, wie viele Räume in Ihren Schulen der Kategorie 2 entsprechen und
  ob Sie ggf. planen, mobile Luftfilter im Rahmen einer Sammelbestellung zu beschaffen.

  Um diese Informationen zu erhalten, möchten wir kurzfristig eine Abfrage starten und
  sind hierbei auf Ihre Unterstützung angewiesen: Um zu einer Einschätzung der Anzahl
  der Räume der Kategorie 2 an den Schulen Schleswig-Holsteins gelangen zu können,
  haben wir unter dem beigefügten Link

                   https://mbforms.schleswig-holstein.de/?view=mobfilter

  eine Abfrage erstellt, verbunden mit der Bitte, uns bis Freitag, 06. August über das mit
  dem Link übersandte Abfrageformular die Anzahl der Räume der Kategorie 2
  mitzuteilen.
  Jeder Schulträger kann eine Meldung für alle Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich
  in das Portal eintragen. Sollten sich im Laufe der Abfrage Aktualisierungen ergeben,
  kann die bereits eingegebene Abfrage jederzeit überschrieben werden.
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  Wichtig: Diese Abfrage ist keine Bestellung. Vielmehr geht es zu diesem Zeitpunkt
  ausschließlich darum, die Anzahl an Räumen der Kategorie 2 sowie den
  grundsätzlichen Bedarf der Schulträger an mobilen Luftfiltern besser einschätzen zu
  können.

2. Aktuell bekannte Rahmenbedingungen des Förderprogramms
  Auf Schleswig-Holstein werden von den 200 Mio. Euro des Förderprogramms bis zu rd.
  6,8 Mio. Euro entfallen. Der Bund fördert die Beschaffung mit bis zu 50%. Seitens des
  Landes ist am 14.07.21 zudem entschieden worden, dass von den übrigen Kosten die
  Träger einen Anteil von 25% übernehmen.

  Aus den Fördermitteln soll die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen
  Luftreinigungsgeräten – mit einem Förderhöchstbetrag je Maßnahme – gefördert
  werden können, die den vom Umweltbundesamt (UBA) formulierten und
  veröffentlichten fachlichen Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit solcher
  Technologien entsprechen.

  Förderfähig sind nach dem aktuellen Vorschlag des Bundes mobile Luftfilteranlagen für
  Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit der Kategorie 2 (d. h. keine
  raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr im Einsatz, Fenster nur kippbar bzw.
  Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) in Einrichtungen, in denen Kinder unter
  12 Jahren betreut und unterrichtet werden.

  Nach derzeitigem Stand zählen dazu mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter-, UV-C-,
  Ionisations-/Plasmatechnologie sowie Kombinationsgeräte. Derzeit arbeitet das UBA
  an einer Liste der förderfähigen Lüftungsanlagen, die den Ländern zur Verfügung
  gestellt werden soll. Wann genau diese Liste veröffentlicht wird, ist derzeit nicht
  bekannt.

  Der Bund möchte zudem einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ermöglichen. Nach
  jetzigem Stand sollen Maßnahmen förderfähig sein, die nach dem 14.07.2021
  begonnen wurden. Die Fördermittel stehen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und
  müssen bis zum 31.12.2021 abgeflossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen
  die Geräte nicht nur geliefert, sondern die entsprechenden Rechnungen müssen auch
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beglichen und die Mittel beim Bund durch die bewirtschaftende Stelle des Landes
abgefordert sein.

3. Weitere Schritte zur Umsetzung des Förderprogramms
a) Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinie
Wie bereits oben beschrieben stimmen Bund und Länder derzeit die
Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung des Förderprogramms ab. Unmittelbar
nach Vorlage der geeinten VV, wird das Land die Umsetzung der VV gemeinsam mit
den Kommunalen Landesverbänden abstimmen, um das anschließende, verbindliche
Beteiligungsverfahren möglichst zügig durchführen zu können. Zu welchem Zeitpunkt
die konkreten Förderbedingungen und Fristen veröffentlicht werden können, hängt
dabei entscheidend von dem Zeitpunkt der Einigung zwischen Bund und Ländern über
die VV ab.

b) Beschaffung mobiler Luftfilteranlagen
Um schnellstmöglich einen Überblick zu erhalten, welche Art von Geräten auf dem
Markt erhältlich ist, hat die GMSH bereits ein Markterkundungsverfahren in die Wege
geleitet. Es zeichnet sich ab, dass die Kosten für ein mobiles Luftfiltergerät bei ca.
3.000 € zzgl. Mwst. liegen werden. Für die Wartung der Geräte werden weitere Kosten
entstehen. Ob und in welchem Rahmen diese Kosten förderfähig sind, ist auch
Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern.

Den Schulträgern steht es grundsätzlich frei, auf welchem Wege sie im Rahmen dieses
Förderprogramms die mobilen Luftfilteranlagen beschaffen möchten. Neben einer
dezentralen Beschaffung durch den Schulträger selbst soll es für öffentliche
Schulträger auch ermöglicht werden, an einer Sammelbestellung durch die GMSH
teilzunehmen. Hierfür wird die GMSH einen Warenkorb bereitstellen, aus dem der
Schulträger das für seine Bedarfe erforderliche Gerät bestellen kann. Sofern der
Schulträger die Geräte nicht im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung über die
GMSH beschaffen möchte, ist die GMSH bereit, diesem Schulträger ein
entsprechendes Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen.
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