Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien - Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien ...

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Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien - Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien ...
Analyse zum Handel mit Heimtieren und
privat gehaltenen Wildtieren in Wien –
                 Teil III:

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in
            und nach Wien

            Bericht im Auftrag der
         Tierschutzombudsstelle Wien

            Shifting Values e.U.
           www.shiftingvalues.com

          Wien, 30. November 2020
Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien - Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien ...
Inhalt
Glossar ....................................................................................................................................... 3

1.          Einleitung ..................................................................................................................... 5

2.          Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 6

3.          Online-Kleinanzeigenportale ..................................................................................... 8
 3.1.          Auswahl von Online-Kleinanzeigenportalen für nähere Untersuchungen ................. 8
 3.2.          Methodik .................................................................................................................... 8
 3.3.          Betrachtung ausgewählter Kleinanzeigenplattformen................................................ 9
      3.3.1.           Tieranzeigen.at ................................................................................................... 9
      3.3.2.           Willhaben.at ..................................................................................................... 15
      3.3.3.           Bazos.at ............................................................................................................ 21
      3.3.4.           Tiere.at .............................................................................................................. 21
      3.3.5.           Kleinanzeigen.at ............................................................................................... 24
      3.3.6.           Hyperanzeigen.at .............................................................................................. 25
      3.3.7.           Xanzeigen.at ..................................................................................................... 25
      3.3.8.           Shpock.at .......................................................................................................... 25
      3.3.9.           Goldgrube.at ..................................................................................................... 27
      3.3.10.          Tieranzeigen.net ............................................................................................... 28
      3.3.11.          Verkaufspunkt.at .............................................................................................. 28
      3.3.12.          Zusammenfassung und Beurteilung ................................................................. 29
 3.4.          Empfehlungen für den Bereich Kleinanzeigen ........................................................ 30

4.          Gewerbliche Welpenhändler .................................................................................... 31
 4.1.          Hunde-Katzen.at ....................................................................................................... 31
 4.2.          Elitdog ...................................................................................................................... 33
      4.2.1.           Domains ........................................................................................................... 35
      4.2.2.           Welpenangebot ................................................................................................. 35
      4.2.3.           Erfahrungsberichte ........................................................................................... 37
      4.2.4.           Transport .......................................................................................................... 38
      4.2.5.           Firmengelände .................................................................................................. 39
      4.2.6.           Kaufdokumente und TRACES-Meldungen ..................................................... 40

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4.2.7.          Facebook und Twitter....................................................................................... 41
    4.3.         Empfehlungen für den Bereich Gewerbliche Welpenhändler .................................. 44

5.            Tierhandel via Social Media..................................................................................... 45
    5.1.         Posten in Gruppen .................................................................................................... 45
    5.2.         Privatpersonen .......................................................................................................... 52
    5.3.         Organisationen der Auslandstiervermittlung ........................................................... 54
    5.4.         Anbieten von Katzen über Facebook ....................................................................... 56
    5.5.         Fazit .......................................................................................................................... 57

ANHANG: Facebook-Gruppen ............................................................................................ 59

                    Glossar
Auslandstiervermittlung

Als Organisationen der Auslandstiervermittlung werden in diesem Bericht Vereine und lose
Zusammenschlüsse von Personen bezeichnet, deren Wirken überwiegend auf die „Rettung“
einzelner Tiere fokussiert ist (wenn auch in durchaus großer Zahl), nicht auf systemische
Änderungen in Richtung mehr Tierschutz.

Betrugsinserat

Als Betrugsinserate werden in diesem Bericht jene Inserate bezeichnet, bei denen es keine
real existierenden Tiere hinter den Anzeigen gibt. Sie dienen primär dazu, Interessenten unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Vorauszahlungen zu bringen (weil z.B. angeblich noch
Kosten für tierärztliche Behandlungen oder für den Transport anfallen, die im Voraus bezahlt
werden müssen).

Post/Posting

Ein Posting oder Post ist ein einzelner Beitrag auf einer Social-Media-Plattform, in einem
Webforum oder einem Blog. Eine Folge von Postings, die sich aufeinander beziehen und in
Form von Diskussionsbeiträgen hierarchisch organisiert sind, werden als Thread bezeichnet.

Qualzucht

Als Qualzüchtungen gelten gemäß § 5 Abs. 2 Z. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) Züchtungen, bei
denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen,
Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind. Als Beispiele werden – ohne Anspruch auf
Vollständigkeit – folgende klinische Symptome genannt1:

1
    vgl. dazu auch http://sommerfeld-stur.at/defekte/qualzucht-im-oesterreichischen-tierschutzgesetz

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        Atemnot: Brachycephalensyndrom bei Hunden (z.B. Englische und Französische
         Bulldogge, Mops, Pekinese) und Katzen (Perserkatze), Trachealkollaps bei Zwergrassen
        Bewegungsanomalien: als Folge von Skelettanomalien (z.B. Schwanzlosigkeit bei
         Manxkatzen, unphysiologische Gelenksstellungen bei Hunden (Chow Chow) oder
         Vögeln (Positur-Kanaris)) oder als Folge unphysiologischer Haut- bzw. Körperanhänge
         (Kropftauben, Trommlertauben)
        Lahmheiten: als Folge chronisch degenerativer Gelenkserkrankungen im Zusammenhang
         mit extremen Körperformen (Riesenwuchs, Zwergwuchs)
        Entzündungen der Haut: als Folge von Hautfalten (Shar Pei, brachycephale Rassen),
         loser Kopfhaut und Hängelefzen (manche Riesenrassen), Color-dilution Alopezie (blauer
         Pinscher, blauer Dobermann)
        Haarlosigkeit
        Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut: als Folge von zu großen
         Lidspalten (Karo-Auge), Ektropium oder zu loser Kopfhaut; als Folge von Lidanomalien
         bei brachycephalen Rassen, zu kleiner Lidspalte, Entropium oder als Folge von
         zusätzlichen Wimpern (Trichiasis) oder Wimpernreihen (Distichiasis)
        Blindheit: als Folge von rassetypischen genetisch bedingten Augenerkrankungen (z.B.
         PRA, CEA, Katarakt) oder im Zusammenhang mit dem Merle-Syndrom
        Exophthalmus: als Folge von Schädelanomalien bei Zwergrassen und brachycephalen
         Rassen
        Taubheit: im Zusammenhang mit bestimmten Formen von Pigmentmangel
        Neurologische Symptome: als Folge von Anomalien der Schädeldecke (Haubenenten,
         Haubentauben, Zwerghunderassen), der Wirbelsäule (Diskopathien bei
         chondrodystrophen Rassen, Keilwirbel, Blockwirbel bei brachycephalen Rassen oder bei
         angeborener Schwanzlosigkeit (Manxkatzen)) oder als Folge von Stoffwechselanomalien
        Fehlbildungen des Gebisses: im Zusammenhang mit Schädelanomalien bei
         brachycephalen Rassen, bei extremen Zwergrassen und bei extrem dolichocephalen
         Rassen, Zahnunterzahl oder Zahnlosigkeit bei Nackthunden
        Missbildungen der Schädeldecke: persistierende Fontanellen bei Zwerghunderassen und
         brachycephalen Rassen, extrem dünne Schädelknochen bei Zwerghunderassen,
         Öffnungen der Schädeldecke bei Haubenenten, Haubentauben
        Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass
         natürliche Geburten nicht möglich sind: Verbreiterung der Schädelbasis bei gleichzeitiger
         Verengung des Beckenkanals bei brachycephalen Rassen.

Tierheim

Ein Tierheim ist gemäß Definition des TSchG eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung,
die die Verwahrung und Vermittlung herrenloser oder fremder Tiere anbietet.

Tierschutzverein

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund
von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung
eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks, in diesem Fall des Tierschutzes. Ein
Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Ordnungsgemäß registrierte Vereine scheinen
im Zentralen Vereinsregister2 auf.
Eine Qualitätskontrolle besteht nicht, somit kann es unter den Vereinen eine große Bandbreite
betreffend Seriosität und tatsächlichem Beitrag zum Tierschutz geben.

2
    https://bmi.gv.at/609/zvr.aspx

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Zucht

Zucht ist gemäß Definition des TSchG die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des
Halters durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts,
gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung, Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken
oder Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin.

Züchter, behördlich gemeldeter

Behördlich gemeldeter Züchter ist jede Person, die eine formlose Zuchtmeldung gemäß § 31
Abs. 4 an die zuständige Behörde schickt. Eine Bewilligung ist nicht erforderlich.
Überprüfungen der Zuchtstätte durch die Behörde finden nur stichprobenartig statt.

                   1. Einleitung
Im Zeitraum November 2013 bis Jänner 2015 führten die Autoren im Auftrag der
Tierschutzombudsstelle Wien eine erste Studie über den Handel mit Tieren für die
Heimtierhaltung in der Stadt Wien durch („Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat
gehaltenen Wildtieren in Wien“)3, die sich insbesondere dem Handel mit Hunden, Katzen und
Reptilien über Online-Kleinanzeigenplattformen widmete.

Diese Studie und im Rahmen der Studie gesetzte Maßnahmen – Gespräche mit Betreibern von
Kleinanzeigenplattformen, Meldung mutmaßlich illegaler Anzeigen an die Betreiber,
Aufdecken von Fallbeispielen illegalen Tierhandels – hatten Bewegung in diesen Bereich des
E-Commerce gebracht und mehrere Plattformbetreiber veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Situation zwei Jahre später mit den Daten der oben genannten Studie zu vergleichen,
beauftragte die Tierschutzombudsstelle Wien eine neuerliche Erhebung der Situation des
Tierhandels auf Online-Kleinanzeigenplattformen in kleinerem Rahmen. Der
Erhebungszeitraum erstreckte sich von Oktober 2016 bis Jänner 2017.

Weitere knapp vier Jahre später sollte nun im Rahmen der vorliegenden kleineren Erhebung
Nachschau gehalten werden, wie sich die Lage im Bereich des Online-Tierhandels,
insbesondere des Handels mit Welpen, aktuell darstellt. Ist der Online-Welpenhandel noch
immer ein so virulentes Problem wie in früheren Jahren? Wenn ja, welcher Kanäle bedient er
sich – weiterhin Kleinanzeigenplattformen, oder Social Media oder andere Kanäle?

Schließlich werden anhand der Einschätzung der aktuellen Lage Lösungsvorschläge skizziert.

Die in diesem Text für allgemeine Personenbezeichnungen verwendete grammatisch
maskuline Form gilt für Personen jeglichen Geschlechts.

3
    https://www.tieranwalt.at/Aktuelles/Welpenhandel.htm

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2. Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden werden in aller Kürze einige rechtliche Grundlagen angeführt, die für die
gegenständliche Studie relevant sind.

Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG):

              § 8a: Das öffentliche Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe
               (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur in folgenden Fällen gestattet:
               a. genehmigte Tierhaltungen im Rahmen einer gewerblichen (z.B. Zoofachhändler)
                   oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß § 31 Abs. 1
               b. gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter
               c. Züchter, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind
               d. Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle oder Gnadenhöfe, die über eine behördliche
                   Bewilligung verfügen (§ 29 Abs. 1)
               e. landwirtschaftlich genutzte Tiere im Rahmen der Landwirtschaft
               f. Privatpersonen, die Interessenten für einzelne, individuell bestimmte und mehr
                   als sechs Monate alte Tiere suchen

ad a) Als „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ gilt, wenn Tiere mit der Absicht angeboten
werden, ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen oder eigene Unkosten oder Unkosten
von Dritten abzudecken. Dabei ist egal, ob mit Geld, Sach- oder Dienstleistungen bezahlt
wird. Unter diesen Punkt fallen also auch z.B. Organisationen der Auslandstiervermittlung, da
in der Regel ein Unkostenbeitrag – sogenannte „Schutzgebühr“ – verlangt wird.4

ad c) Gemäß § 2 der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung
von Tieren zum Zweck der Zucht ist der mit der privaten Haltung zum Zwecke der Zucht
verbundene Verkauf folgender Tiere nicht meldepflichtig, wenn er nicht regelmäßig und nicht
mit Gewinn erfolgt: Zierfische, Ziervögel (Wellensittich, Nymphensittich, Kanarienvogel,
Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen), domestiziertes Geflügel, Kleinnager (Chinchillas,
Degus, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten) und Kaninchen.

ad f) Für Hunde und Katzen gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
    o Das Tier kann oder darf nicht bei den bisherigen Haltern bleiben.
    o Die bleibenden Eckzähne müssen bereits ausgebildet sein.
    o Hunde müssen nachweislich seit mindestens sechzehn Wochen in der
        Heimtierdatenbank gemeldet sein.

              § 7 Abs. 5: Hunde, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen
               in Österreich verbotene Eingriffe vorgenommen wurden (z.B. Kupieren von Ohren
               oder Schwänzen), dürfen nicht importiert, erworben, vermittelt oder weitergegeben
               werden.

              § 5 Abs. 2: Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen weder importiert, noch erworben,
               vermittelt oder weitergegeben werden.

              § 24a Abs. 3: Alle in Österreich gehaltenen Hunde sind in einer Datenbank zu
               erfassen. Die Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren

4
    vgl. https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/anbieten.html

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Microchips von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit
              einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu
              kennzeichnen.

             § 31 Abs. 4: Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs ist
              vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden (gilt auch für
              Hobbyzüchter), wobei u.a. Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere anzugeben sind.

Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung:

             Für den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel müssen Hunde und
              Katzen den in der Richtlinie 92/65/EWG in Verbindung mit der Verordnung
              576/2013 genannten Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere
              Identifikations-Chip, Tollwutimpfungen und EU-Heimtierausweis. Aufgrund des
              Mindestalters von 12 Wochen für die Tollwut-Impfung und der abzuwartenden Frist
              von 3 Wochen können Welpen frühestens in ihrer 16. Lebenswoche in den
              grenzüberschreitenden Handel gebracht werden.

Ausnahmen von dem oben genannten Erfordernis der Tollwutimpfung können von den
Mitgliedstaaten genehmigt werden, wenn
        o entweder der Halter oder die ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung5
            vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Heimtiere von ihrer Geburt bis zum
            Zeitpunkt ihrer Verbringung keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut
            empfänglicher Arten hatten, oder
        o die Tiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind, und
            anhand des Ausweises der Mutter festgestellt werden kann, dass sie vor der
            Geburt eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat.

             Für die Einfuhr aus Drittstaaten in die Gemeinschaft gilt zusätzlich, dass die Tiere
              einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurden (ausgenommen
              Direkteinfuhren aus bestimmten Ländern).

E-Commerce-Gesetz (ECG):

             § 18 Abs. 1: Host-Provider sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten,
              übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen
              oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten
              hinweisen.

             § 16 Abs. 1: Wenn ein Host-Provider allerdings von einer rechtswidrigen Tätigkeit
              oder Information Kenntnis erlangt, ist er für die im Auftrag eines Nutzers
              gespeicherte Information nur dann nicht verantwortlich, wenn er unverzüglich tätig
              wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

5
    Muster: https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/pm_eu-reg_02013r0577_annex1_de.pdf

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3. Online-Kleinanzeigenportale

                         3.1. Auswahl von Online-Kleinanzeigenportalen für nähere
                              Untersuchungen

Für die vorliegende Studie wurden zum einen Online-Kleinanzeigenportale betrachtet, die
bereits Gegenstand von zwei Studien über den Online-Tierhandel in den Jahren 2015 und
2017 waren. Dies sind:
  Bazos.at
  Tieranzeigen.at
  Tiere.at
  Willhaben.at

Zum anderen wurden folgende weitere Online-Kleinanzeigenportale miteinbezogen, die im
Zuge von Suchen mit Internet-Suchmaschinen auffielen oder an die Studienautoren
herangetragen wurden:
  Flohmarkt.at
  Goldgrube.at
  Hyperanzeigen.at
  Kleinanzeigen.at
  Locanto.at
  Shpock.at
  Snautz.de
  Tieranzeigen.net
  Verkaufspunkt.at
  Xanzeigen.at

Folgende Plattformen wurden dabei nicht in die engere Wahl einbezogen:
  Snautz.de: am 20.9.2020 nur ein rezentes Hunde-Inserat aus Wien online.
   Snautz verlinkt unterhalb der Inserate einen Ratgeber zum Tierkauf.6
  Flohmarkt.at und Locanto.at bieten keine Rubrik für lebende Tiere und es wurden bei
   den Besuchen auf den Seiten auch keine Tierinserate vorgefunden.

                         3.2. Methodik

Anders als bei den beiden vorangegangenen Studien sollte aufgrund der Wünsche der
Auftraggeber keine quantitative Analyse mit mehrmonatiger Beobachtung des Marktes
vorgenommen werden. Vielmehr sollte sich die vorliegende Erhebung auf eine qualitative
Analyse und stichprobenartige Untersuchung der Quantitäten beschränken.

6
    https://www.snautz.de/magazin/ratgeber-tierkauf-tierverkauf.html

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3.3. Betrachtung ausgewählter Kleinanzeigenplattformen

Im Folgenden werden die Bemühungen der Kleinanzeigenplattformen beleuchtet, über die
Problematik des illegalen Internet-Tierhandels zu informieren bzw. diesen zu verhindern, und
Stichproben der auf den Plattformen vorgefundenen Inseratenzahlen betrachtet.

                               3.3.1. Tieranzeigen.at

Verkaufsverbote bestehen auf Tieranzeigen.at für:
    Tiere unter einem Mindestalter:
          o Hunde/Katzen unter 8 Wochen
          o Kaninchen unter 6 Wochen
          o Degus unter 7 Wochen
          o Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse unter 4 Wochen
          o Frettchen, Chinchillas unter 10 Wochen
          o Vögel, Reptilien die noch vom Muttertier abhängig sind.
    Hundewelpen/Katzenbabys die nicht beim Verkäufer zuhause mit dem Muttertier
      besichtigt werden können.
    Amphibien, Hunde, Katzen, Kleintiere, Reptilien oder Vögel die als Hauslieferung
      angezeigt sind, weder vom Verkäufer noch durch Post, Verschiffung, Kurier oder
      ähnliche Dienste (national und international).
    Giftschlangen, Merle Chihuahuas, Scottish Fold Katzen, Krokodile/Kaimane, Affen,
      Nacktmeerschweinchen, Nacktratten, Skorpione, Pfeilgiftfrösche & alle anderen nicht
      als Haustier üblichen Tiere.
    Tiere mit dubiosen Zusatzbezeichnungen wie Edelmix, Edelmischung, Designer-Dogs,
      Teacup etc.
    wild gefangene Tiere.
    Vermittlung von Tieren Dritter.
    Tiere, deren Verkauf gesetzlich verboten ist.
    trächtige Tiere (Bauernhoftiere und Pferde ausgenommen).
    Tiere zur Miete oder Verleih.
    Tiere für Kämpfe, Arbeit, Rennen.
    Tiere mit kupierten Schwänzen/Ohren (Tierheimtiere ausgenommen)
    Tiere aus Zuchten, in denen kupierte Tiere gehalten oder zur Zucht eingesetzt werden.
    Tiere mit Beschreibung als Geschenk, z.B. für Weihnachten/Ostern.
    Tiere zum Tausch mit anderen Tieren, Produkten oder Dienstleistungen.
    Rassen die bei behördlichen gemeldeten Zuchten nicht gemeldet worden sind.
    Fotos von Tieren, die erniedrigend sind oder das Wohlergehen des Tieres
      beeinträchtigen.7

Inserentengruppen

Meldepflichtige Züchter müssen Tieranzeigen.at eine behördliche Zuchtbestätigung der
Bezirkshauptmannschaft bzw. für Wien der MA 60 übermitteln.8 Zusätzlich kann auch eine
Kopie der Zuchtstättenkarte mitgesendet werden. Deutsche Hundezüchter müssen
tieranzeigen.at bzw. tieranzeigen.com einen Nachweis übermitteln, dass Sie in einem Verein

7
    https://www.tieranzeigen.at/agb.php
8
    https://www.tieranzeigen.at/blog/976-wer-darf-tiere-auf-tieranzeigenat-inserieren.html

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Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien - Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien ...
züchten (z.B. Kopie der Zwingerschutzkarte), oder eine behördliche Bestätigung vorweisen,
wenn eine gewerbliche Zucht vorliegt.9

Landwirtschaftliche Betriebe müssen ein Dokument bzw. eine Bestätigung von
Landwirtschaftskammer, AMA oder LKV inklusive Name/Adresse und LFBIS-Nummer
übermitteln10 und erhalten daraufhin die Freigabe für die Tierbereiche Bauernhoftiere, Pferde
und Kaninchen11.

Tierheime und Tierschutzvereine dürfen auf Tieranzeigen.at inserieren. Sie sind auch von
dem Erfordernis ausgenommen, dass das betreffende Tier in Österreich geboren sein muss.
Die Kennzeichnung von Inseraten als „Notfall“ ist zulässig.

Im Juli 2020 erweiterte Tieranzeigen.at die Möglichkeiten, Inserate zu schalten, um die
„Interessentensuche für Tiere von Privatpersonen“:

„Tieranzeigen.at integriert Lösung zur Interessentensuche für Tiere von Privatpersonen

Ab heute können auch Privatpersonen (also Personen ohne behördlich gemeldete Zucht) nach
Interessenten für ihr Haustier bei uns suchen, wenn dieses nicht beim Besitzer bleiben kann
oder darf.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im österreichischen Tierschutzgesetz § 8a Abs.
2 Z 4, welche die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere erlaubt,
sofern abhängig vom Tierbereich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Beispiel: das
Abgabetier muss mindestens 6 Monate alt sein, ein Hund muss seit mindestens 16 Wochen in
der Heimtierdatenbank gemeldet sein, etc.).

Für welche Tiere kann diese Möglichkeit genutzt werden?:
Hunde, Katzen, Reptilien, Vögel, Amphibien, Frettchen und Hörnchen

Der private Inserent muss, sofern alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, Tieranzeigen.at
eine eidesstattliche Erklärung, einen gültigen Identitätsnachweis, und im Falle von
Amphibien, Hörnchen und Reptilien auch 2 Fotos mit individuellen Körpermerkmalen zur
eindeutigen Identifizierung des Tieres übermitteln.

Die Kosten pro Anzeige betragen je nach Tierart zwischen 24,00 und 36,00 Euro für 90
Tage. Sollte das Tier nach Ablauf der Laufzeit noch kein neues Zuhause gefunden haben,
kann die Anzeige beliebig oft und kostenlos verlängert werden.

Ziel unserer Lösung ist es, Tieren und ihren Besitzern den meist leidvollen Weg ins Tierheim
zu ersparen und rasch ein gutes neues zu Hause für das Tier zu finden.

Die neue Lösung, inklusive aller damit verbundenen Informationen und notwendigen
Dokumenten, wird dir wie gewohnt bei Auswahl der gewünschten Anzeigenkategorie
angezeigt.“12

9
  https://www.tieranzeigen.at/behoerdlich-gemeldete-zuechter/
10
   https://www.tieranzeigen.at/blog/969-wer-darf-bauernhoftiere-nutztiere-auf-tieranzeigenat-anbieten.html
11
   https://www.tieranzeigen.at/hilfe/, Frage 27
12
   Infomail von Tieranzeigen.at vom 9.7.2020

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                                          10
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip versehen sein, Vögel mit einem
Ring.13

Sicherheitshinweise

Tieranzeigen.at bietet auf seiner Website folgende Sicherheitshinweise:

„Damit ‚schwarze Schafe‘ auf tieranzeigen.at nicht ihr Unwesen treiben können, bestehen seit
Beginn unserer Tierbörse unzählige und vor allem erfolgreiche Sicherheitsmechanismen,
welche helfen, diese Personen auszuforschen, zu löschen und dauerhaft auf unserer Webseite
zu sperren. Ebenso werden auf tieranzeigen.at 99,9% aller Betrugsanzeigen aus Ländern wie
Kamerun & Co. standardmäßig durch unsere Sicherheitssoftware erkannt und auch blockiert.
Gleiches gilt für unseriöse Anbieter (Bsp.: Welpenhändler, Massenzüchter), die versuchen
ihre Auslandshunde (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Rumänien, etc.) über
tieranzeigen.at an den Mann zu bringen.

tieranzeigen.at ist daher auch ausschließlich für die Vermittlung von Haustieren, bzw.
Tierbedarf aus Österreich und Deutschland bestimmt (Tierheim Tiere ausgenommen).

Die Schaltung von Suchanzeigen bei Tierinseraten ist zum Schutz vor unseriösen Anrufen,
bzw. Anbietern generell nicht möglich.

Für KÄUFER:
Vor dem Kauf beachten:
    Vorsicht bei ausländischen Anbietern! (Stellt sich meist erst nach Kontaktaufnahme
      heraus)
    Wir raten dir englisch verfasste Anfragen/Antworten generell zu löschen und zu
      ignorieren
    Vorsicht bei Schnäppchen-Angeboten!
    Frage den Verkäufer stets nach seinem vollständigen Namen, seiner Adresse und der
      Festnetztelefonnummer.
    Überweise NIE Geld im Voraus! (Speziell wenn die Abwicklung über die MoneyGram
      oder WesternUnion Bank erfolgen soll)
    Nimm kein angebotenes Treuhandservice in Anspruch!
    Achte darauf das es sich bei den Telefon-Kontaktnummern um keine kostenpflichtigen
      Mehrwertnummern handelt!
    Nutze immer deinen gesunden Menschenverstand“14

Spezifische Sicherheitshinweise gibt es außerdem für die Bereiche Hunde, Katzen15 und
Reptilien16:

Beispiel Hunde:
„Du hast diesen Link soeben auf der Detailseite einer Hundeanzeige, oder einer
hundebezogenen Anzeigenkategorie gefunden.
Wir möchten Dich in diesem Zusammenhang gleich vorweg über Dinge informieren, die Du
vor einem Kauf beachten solltest.

13
   https://www.tieranzeigen.at/blog/965-loesung-zur-interessentensuche-fuer-tiere-von-privatpersonen.html
14
   https://www.tieranzeigen.at/hinweise.php
15
   https://www.tieranzeigen.at/katzen/wichtig-vor-dem-katzenkauf.php
16
   https://www.tieranzeigen.at/terraristik/

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                                         11
Rassehunde werden meist ab 500 Euro aufwärts angeboten, was leider auch zur Folge hat,
das unseriöse Verkäufer, bzw. auch Welpenhändler, Massenzüchter genannt, ihr Unwesen im
Internet treiben und Dir Hunde verkaufen wollen, die beispielsweise krank sind, nicht aus
Österreich oder Deutschland sind, etc.

Die angebotenen Hunde stammen meist aus dem Ausland (Ungarn, Tschechien, Slowakei,
Polen, Rumänien, etc.) und können leider aufgrund kaum vorhandener Grenzkontrollen
problemlos nach Österreich transportiert werden.

Damit Welpenhändler auf tieranzeigen.at nicht ihr Unwesen treiben können, ist das Anbieten
von Hunden (Österreich & Deutschland) nur noch für gemeldete Züchter möglich.

Hundezüchter müssen tieranzeigen.at eine entsprechende Zuchtmeldung der
Bezirkshauptmannschaft, oder "im Falle deutscher Hundezüchter" eine Kopie der
Züchtstättenkarte/Zwingerschutzkarte übermitteln.

Die Schaltung von Suchanzeigen bei Tierinseraten ist zum Schutz vor unseriösen Anrufen,
bzw. Anbietern generell nicht möglich.

Solltest Du trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch einmal den Eindruck haben, dass mit
einer Anzeige etwas nicht in Ordnung ist, setz Dich bitte umgehend mit uns in Verbindung,
damit wir das ganze prüfen und darauf reagieren können.

Finger weg vor dem Kauf eines Hundes:
    Wenn dieser nicht aus Österreich oder Deutschland stammt (Tierheimhunde
       ausgenommen)
    Wenn Du die Mutterhündin nicht besichtigen kannst
    Wenn der Welpe noch jünger als 8 Wochen ist (siehe Alter im Impfpass)
    Wenn der Verkaufspreis vergünstigt wird, sofern Du auf Papiere verzichtest
    Wenn gleich mehrere Rassen angeboten werden, bzw. sogar angeboten wird
       bestimmte Rassen zu besorgen
    Wenn Dir angeboten wird, den Hund zu Dir nach Hause zu liefern
    Wenn die Übergabe an unseriösen Plätzen erfolgen soll (Bsp.: Parkplatz, Straße,
       Markt, etc.)
    Wenn der Welpe keinen gesunden Eindruck erweckt (Bsp.: abgemagert, ängstlich)
    Wenn der Welpe, bzw. die Mutterhündin in einem Zwinger oder Käfig anzutreffen
       sind.
    Wenn Du einen Hund nur aus Mitleid kaufen möchtest
    Wenn der Hund nicht gechipt ist (Hunde-Chippflicht in ganz Österreich seit
       01.01.2010, Deutschland regionsabhängig)
Wenn Du im Voraus Geld überweisen sollst (beispielsweise für den Transport aus fremden
Ländern wie Kamerun, etc.)

Wie gehen Welpenhändler oft vor?:

Beispiel:
Du kontaktierst einen Inserenten, der sich daraufhin via Email bei Dir meldet und eine
Kontaktnummer von Dir haben möchte. Es wird Dir angeboten, dass Dir der angebotene
Welpe nach Hause geliefert wird, weil sich die Inserentin ein Bild davon machen möchte, wie
Ihre Welpen dann leben. Dies klingt vielleicht ganz nett, aber der einzige Grund für eine
derartige Vorgehensweise ist der, dass jene Personen Ihren wirklichen Namen, als auch Ihre

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         12
Adresse geheim halten wollen. Bekanntgegebene Telefon-Kontaktnummern sind stets
Wertkartenhandys die sich nicht rückverfolgen lassen.

Beispiel 2:
Dir wird ein Treffpunkt mitgeteilt, wo dir der Hund übergeben werden soll. Anzutreffen sind
dann meist zahlreiche Hunde (verschiedenster Rassen), die verängstigt in Schachteln oder
ähnlichen Behausungen auf einen Mitleidskauf hoffen.

Einige Punkte, wie Du einen seriösen Verkäufer erkennen kannst:
    Lädt Dich nach Hause ein und zeigt Dir den/die Welpen, die Mutterhündin und deren
       Lebensumfeld.
    Positiver gesundheitlicher Eindruck
    Kann Dir Antworten auf Deine Fragen zur Haltung, Rasse, Eigenschaften, etc. geben.
    Welpe wird gechippt, entwurmt, geimpft (mit Impfpass) und Gesundheitszeugnis
       abgegeben
    Welpenabgabe frühestens mit 8 Wochen
    Kaufvertrag (Verkäuferangaben, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Gesundheitszustand,
       Welpen Übergabetermin, etc.)
Denke bitte auch daran, dass es viele Tierheime gibt, in denen zahlreiche Vierbeiner auf ein
neues zu Hause warten.“17

Erfassung der Inserate an einem Stichtag (30.10.2020):

Hunde

     Hundeinserate                                                 Österr.    %     Wien    %
                                                                      573             95
     davon:          Rassehunde                                        37     6,5      4    4,2
                     Mischlinge                                       424    74,0     87   91,6
                     Welpen                                           112    19,5      4    4,2
              Rassehunde:
                     Tierheim/Tierschutzverein                          10    27       4   100
                     Züchter                                            27    73       0     0
              Mischlinge:
                     Tierheim/Tierschutzverein                         424   100      87   100
                     Züchter                                             0     0       0     0
              Welpen:
                     Tierheim/Tierschutzverein                          38   33,9      2    50
                     Züchter                                            74   66,1      2    50

Die 573 Hunde-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf
die Inserentenkategorien auf:
        82,4 % Tierheim/Tierschutzverein
        17,6 % Züchter

Aus den Kategorien Landwirtschaft und Zoohändler waren keine Hunde-Inserate online.

17
     https://www.tieranzeigen.at/hunde/wichtig-vor-dem-hundekauf.php

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                               13
Hunde und Katzen inserierende Vereine auf tieranzeigen.at (Auszug):
   Organisation            Ort                        Web                    Inserate Herkunft
 Animal Care                            www.animalcare-
                    1190 Wien                                                   25        BiH
 International                          international.org
 Animalhope
                    1210 Wien           www.animalhope-nitra.at                 38         SK
 Tierhilfe Nitra
 dogNET-austria     2295 Oberweiden https://dognet.at/                          21         HU
 Hundeengel         5071 Siezenheim https://hundeengel-                         18         RO
 Salzburg                               salzburg.jimdofree.com/
 Hung(A)ry DOGS 4623                    https://www.hungarydogs.at/             110        HU
                    Gunskirchen
 Mentor4Dogs        1140 Wien           www.mentor4dogs.at                      29         HU
 Menschen für       4690                menschenfuertieregrenzenlos.at          33         RO
 Tiere grenzenlos   Schwanenstadt
 ProAnimal          3021 Pressbaum      www.proanimal.at                        71         GR
 Österreich
 SOS Katze          8043 Graz           https://www.soskatze.at/                23         AT
 Tierhilfe für      8323 St. Marein                                             42         HU
 Ungarn             bei Graz
 Tierhilfe Süden    3100 St. Pölten     https://www.tierhilfe-sueden-           83       GR, BG
 Austria                                austria.at/
 Tierschutz Sonne 9062 Moosburg         http://www.tierschutz-sonne.at/         12        SRB

Auf https://www.tieranzeigen.at/tierheime/ sind etwa 150 Vereine aufgelistet.

Katzen

 Katzeninserate                                   Österr.     %      Wien            %
                                                     168               23
 davon:         Rassekatzen                           29    17,3        9        39,1
                „Hauskatzen“                          56    33,3        3        13,0
                „Babykatzen“                          83    49,4       11        47,8
          Rassekatzen:
                Tierheim/Tierschutzverein              3    10,3         3       33,3
                Züchter                               26    89,7         6       66,6
          „Hauskatzen“:
                Tierheim/Tierschutzverein             56    100          3       100
                Züchter                                0      0          0         0
          „Babykatzen“:
                Tierheim/Tierschutzverein             45    54,2         3       27,3
                Züchter                               38    45,8         8       72,7

Die 168 Katzen-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf
die Inserentenkategorien auf:
        61,9 % Tierheim/Tierschutzverein
        38,1 % Züchter

Aus den Kategorien Landwirtschaft und Zoohändler waren keine Katzen-Inserate online.

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         14
Inserate in weiteren Tierkategorien (ganz Österreich):
     Reptilien: 4
     Fische: 10
     Kaninchen und Hasen: 4
     Ratten/Mäuse: 4
     Hamster: 7
     Kanarienvögel: 1

Verdächtig erscheinende Inserate treten trotz der Sicherheitsmaßnahmen ganz vereinzelt auf.
Beispiel:
    Eine Inserentin bietet Chihuahua-Welpen mit extrem verniedlichenden Bildern an und
       gibt an, „eine verantwortungsvolle kleine Zwerghundezucht“ zu betreiben, aber auch
       den „An- und Verkauf von kleinen Hunderassen“. So werden in dem Inserat auch
       Russkiy-Toy-Welpen angekündigt.

                    3.3.2. Willhaben.at

Betrieben von: willhaben internet service GmbH & Co KG, 1030 Wien, Landstraßer
Hauptstraße 97-101. Geschäftsführung: vertreten durch Mag. Sylvia Dellantonio.
Die willhaben internet service GmbH & Co KG steht zu 50% im Eigentum der Adevinta
ASA, Oslo, zu 40% im Eigentum der Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co
KG, Graz, und zu 10% im Eigentum der Styria Medienhaus Wien GmbH, Wien.
Zulassung von Privatverkäufern:
Neben den beiden Verkäuferkategorien „Privat“ und „Händler“, die es in allen
Produktkategorien gibt, bestehen im Tierbereich fünf Anbieterkategorien, nach denen auch
selektiert werden kann: Landwirtschaft, Tierhandlung, Tierheim, Tierschutzverein, Züchter.
Die vormals bestehende Kategorie „privat“ wurde hier aufgelassen.

Spezialisierung auf Tiere: nein
Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel:
Seit Juli 2014 sind sämtliche Hundeinserate mit einem Warnhinweis „So schützt du dich vor
illegalen Tierhändlern. Erfahre mehr ...“ zwischen Anzeigenbild und -text versehen. Der Link

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                          15
von dieser Zeile führt auf eine Seite18 mit ausführlichen Informationen zum Thema
Hundewelpenhandel, zu Hinweisen betreffend unseriöse Anzeigen und Praktiken illegaler
Welpenhändler, sowie auch mit allgemeinen Hinweisen über die Anschaffung eines Hundes.
Eine Kurzzusammenfassung findet sich auch ganz am Ende jedes Hundeinserats („die
wichtigsten Tipps zum sicheren Kauf“).
Bei Katzeninseraten führt der Hinweis „So schützt du dich vor illegalen Tierhändlern ...“ zu
einer Seite mit allgemeinen Sicherheitshinweisen.19 Eine eigene Seite mit ausführlichen
Hinweisen wie betreffend Hunde gibt es für den Katzenbereich nicht, sondern nur Tipps am
Fuß des Inserats.
Bei Inseraten anderer Tiergruppen (Reptilien, Kleintiere etc.) finden sich gar keine Hinweise.

Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren:20
Alle Tieranzeigen, die nicht von Tierschutzvereinen, Tierheimen, Tierasylen und
Gnadenhöfen kommen, müssen gewerblich, d.h. kostenpflichtig unter der Verkäuferkategorie
„Händler“, geschaltet werden.
Unzulässige Artikel:
        Tiere, die nicht von berechtigten Personen inseriert werden
        Inserate, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen
        Geschützte Flora und Fauna „ohne CITES“
        Tieranzeigen aus dem Ausland
        Stromhalsbänder für Tiere
        kupierte Tiere (ausgenommen Tierschutzvereine)
        Primaten
        Wild gefangene Tiere
        Tiere mit jeglichem Hinweis, als Geschenk geeignet zu sein, z.B. für Weihnachten
        Tiere, die zum Tausch mit anderen Tieren, Waren oder Dienstleistungen
           angeboten werden (außer Nutztier gegen Nutztier)
        Katzen- und Hundewelpen, die nicht vor Ort beim Züchter/Verkäufer gemeinsam
           mit ihrer Mutter besichtigt werden können (außer Tierhandlungen,
           Tierschutzvereine)

Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten ist: Vom ersten der oben
genannten Punkte (nicht berechtigte Personen) führt ein Link zu einer Seite, die über die
„gesetzeskonforme Schaltung von Tieranzeigen“ aufklärt:
„Aufgrund der beschlossenen Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes dürfen nur
mehr berechtigte Personen Tiere auf Internetplattformen anbieten.

Um dies sicherzustellen, ist die Schaltung von Tieranzeigen auf willhaben hinkünftig
ausschließlich Unternehmen mit verifizierten, gewerblichen Benutzerkonten vorbehalten.
Dafür bieten wir verschiedene Möglichkeiten, damit du weiterhin, über willhaben, neue
Plätze für deine Tiere finden kannst.

Kontaktiere uns dafür mittels dem unten stehenden Kontaktformular und übermittle uns bitte
die benötigten Berechtigungsnachweise, sowie das unterschriebene Dokument
„Gesetzeskonforme Schaltung von Tier-Inseraten“.
Wir melden uns rasch bei dir, um das Konto für dich einzurichten.

18
   http://www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise/welpenkauf
19
   https://www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise/kaufen
20
   https://www.willhaben.at/iad/anzeigenrichtlinien

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         16
  Tierheime, Tierasyle und Gnadenhöfe (kostenloses Jahrespaket):
       Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bewilligung für die
       Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur
       gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
     Tierschutzvereine (kostenloses Jahrespaket):
       Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, einen Auszug aus dem ZVR (Zentrales
       Vereinsregister) und eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung nach §23 des
       Tierschutzgesetzes, sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-
       Inseraten (siehe Download).
     Tierhandlungen / Gewerbliche Anbieter (kostenpflichtig):
       Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, eine gültige Gewerbeberechtigung für den
       Handel mit Heimtieren und eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß
       §23 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung
       von Tier-Inseraten (siehe Download).
     Zuchtbetriebe / Züchter (kostenpflichtig):
       Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung zur
       Meldung der Zucht gemäß §31 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur
       gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
     Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (kostenpflichtig):
       Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung der
       Bezirksbauernkammer bzw. der Landwirtschaftskammer, für den Besitz einer
       Landwirtschaft, auf der die dazugehörige LFBIS-Nummer angeführt ist sowie das
       Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
* zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 in Wien

Wir würden uns freuen, dich auch weiterhin zu unseren Kunden zählen zu dürfen!

Gesetzeskonforme Schaltung von Tier-Inseraten
Bitte drucke das Formular zur gesetzeskonformen Schaltung aus, um es unterschrieben und
vollständig ausgefüllt deiner Anfrage hinzufügen zu können.

willhaben gibt dir die Möglichkeit, gegen Vorlage erwähnter Dokumente, Tiere zu inserieren.
Die Prüfung, ob dies nun rechtskonform ist oder nicht, obliegt ausschließlich dir als Inserent,
so wie du ebenfalls die Konsequenzen aus einer nicht rechtskonformen Schaltung allein zu
tragen hast. Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und kann daher
uneinheitlich erfolgen. Wir raten daher, vor einem öffentlichen Feilbieten von Tieren Kontakt
mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.

HINWEIS
Das neue Tierschutzgesetz beinhaltet Ausnahmen für die Meldepflicht von Zuchten bei
bestimmten Tierarten. Unabhängig davon hat sich willhaben entschieden, nur Nutzern das
Inserieren zu gestatten, die ihre Zucht bei der jeweiligen Behörde gemeldet haben.

Sollte dir die Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 die Information geben, dass eine Meldung
nicht möglich ist (da nicht notwendig), kannst du uns das an dich persönlich gerichtete
Schreiben der jeweiligen Behörde übermitteln, inklusive deinem Ausweis und dem Dokument,
das du unter „Download“ findest.

Nutzer, die die geforderten Nachweise bzw. Dokumente nicht übermitteln, können bei
willhaben leider keine Tiere inserieren.“

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                          17
Erfassung der Inserate an einem Stichtag (28.9.2020):

Hunde

 Hundeinserate                                    Österr.          %   Wien         %
                                                     624                165
 davon:          Rassehunde                          138      22,1        7         4,2
                 Mischlinge                          486      77,9      158        95,8
          Rassehunde:
                 Landwirtschaft                         5      3,6          0         0
                 Tierhandlung                           6      4,3          0         0
                 Tierheim                               4      2,9          0         0
                 Tierschutzverein                      20     14,5          4      57,1
                 Züchter                              103     47,6          3      42,9
          Mischlinge:
                 Landwirtschaft                         1      0,2        0           0
                 Tierhandlung                           0        0        0           0
                 Tierheim                              25      5,1        2         1,3
                 Tierschutzverein                     456     93,8      156        98,7
                 Züchter                                4      0,8        0           0

Die 624 Hunde-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf
die Inserentenkategorien auf:
         1,0 % Landwirtschaft
         1,0 % Tierhandlung
         4,6 % Tierheim
        76,3 % Tierschutzverein
        17,1 % Züchter

Weiters wurden vom Verein ProAnimal Österreich 41 Hunde mit Standort Griechenland
angeboten.

Die inserierende Tierhandlung ist die BGB Familienhunde OG (www.bgb-familienhunde.at)
in 7033 Pöttsching.

Inserierende Vereine auf willhaben.at (Auszug):

    Organisation            Ort                         Web                     Inserate Herkunft
 Mentor4Dogs             1140 Wien       www.mentor4dogs.at                           71   HU
 Fenja's Tierhilfe       1220 Wien,      www.fenjas-tierhilfe.at                       7
                         2304 Orth
 Animal Care
                         1190 Wien       www.animalcare-international.org            26    BiH
 International
 Hilfe für               1220, 3970      www.hfgs.at                                  6    GR
 griechische
 Straßenhunde
 Animalhope
                         1210 Wien       www.animalhope-nitra.at                      7    SK
 Tierhilfe Nitra

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         18
Tierheim Rieweis    3903                                                             2
                     Echsenbach
 Wienerwaldtierheim 3031         www.wienerwaldtierheim.com                           6
                     Pressbaum
 Tierheim            8582        www.tierheim-franziskus.at                          13
 Franziskus          Rosental
 Tierhilfe Soul Cats 1220 Wien soulcatsinternational.wordpress.com                    4    ES, GR
 International
 Freiheit für Tiere  2201        www.freiheitfuertiere.at                            31    SK, HU
                     Gerasdorf
 Ein Herz für Hunde 8073         www.einherzfuerhunde.com                            45      BiH
                     Feldkirchen
 Lucky Dogs Ranch 2602           www.luckydogsranch.at                               74      RO
                     Blumau
 Neustart ins Glück  1210 Wien www.hopeforanimals.at                                 12      BG

Möglicherweise auf willhaben.at noch bestehende Defizite zeigte am Stichtag ein Qualzucht-
Inserat auf, bei dem Shar-Pei-Welpen mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen angeboten
wurden.

Dieses Inserat ist überdies in der Anbieterkategorie „Landwirtschaft“ geschaltet worden.
Anders als bei tieranzeigen.at erhalten Inserenten, die sich mit ihrer landwirtschaftlichen
Betriebsnummer anmelden, also nicht einen auf landwirtschaftlich genutzte Tiere inkl. Pferde
eingeschränkten Zugang, sondern einen generellen (siehe auch unten „Landwirtschafts“-
Inserate von Reptilien u.a.). In diesem Punkt entspricht die Politik von willhaben.at also nicht
den Vorgaben des § 8a TSchG.

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                           19
Katzen

                                                 Inserate       %
 Katzeninserate Österreich                            434
 davon:       „Rassekatzen/Mischlinge“                212     48,8
              „Hauskatzen“                            222     51,1
        Rassekatzen:
              Landwirtschaft                           11      5,2
              Tierhandlung                              1      0,5
              Tierheim                                  0        0
              Tierschutzverein                          4      1,9
              Züchter                                 196     92,5
        Hauskatzen:
              Landwirtschaft                           23     10,4
              Tierhandlung                              0        0
              Tierheim                                  8      3,6
              Tierschutzverein                        171     77,0
              Züchter                                  20      9,0

Die 434 Katzen-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf
die Inserentenkategorien auf:
         7,8 % Landwirtschaft
         0,2 % Tierhandlung
         1,8 % Tierheim
        40,3 % Tierschutzverein
        49,8 % Züchter

Wie oben erwähnt, widerspricht die Freigabe von Landwirtschafts-Inserenten für den
Katzenbereich dem § 8a TSchG. Diese Anbieter müssen für rechtskonforme Inserate
zusätzlich als Züchter gemeldet sein oder die Voraussetzungen für Inserate durch
Privatpersonen erfüllen.

Inserierende Vereine auf willhaben.at (Auszug):

    Organisation            Ort                          Web                 Inserate Herkunft
 Tierhilfe Soul Cats     1220 Wien       soulcatsinternational.wordpress.com       12
 International
 Katzenschutzverein                      www.katzenschutzverein-
                         1210 Wien                                                 32      RO
 Tigerhausen                             tigerhausen.at
 Herz für Pfoten         1060 Wien       https://herzfuerpfoten.at/                 9      RO
 Die Pfotenretter        1230 Wien       www.diepfotenretter.at                    11

Andere Tiergruppen

Im Reptilienbereich gab es in Österreich am 28.9. zwei Inserate in der Kategorie
Landwirtschaft (1 Leopardgecko und 12 Boas). Auf Züchter gingen 43 Inserate zurück, auf
Tierhandlungen 18 Inserate. Vereine hatten keine Reptilien inseriert.

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         20
Inserate in weiteren Tierkategorien (ganz Österreich):
     Kaninchen und Hasen: 176
     Meerschweinchen: 59
     Hamster: 14
     Chinchillas/Degus: 13
     Ratten/Mäuse: 5
     Frettchen: 3
     Streifenhörnchen: 2
     „Exotische Vögel“: 23
     Kanarienvögel: 9
     Tauben: 10
     Wellensittiche/Sittiche: 32
     Amphibien: 2

Von als Landwirtschaft registrierten Anbietern wurden auch Frettchen, Sittiche, Amadinen,
Wüstenrennmäuse und andere Tiere angeboten.

                           3.3.3. Bazos.at
Betrieben von: Radim Smicka, Dubany 17, 798 12 Kralice na Hane, Tschechien
Spezialisierung auf Tiere: nein, der Tierbereich ist jedoch der größte (32% aller Inserate am
16.8.2020)

Zulassung von Privatverkäufern: Ja. Auf der Plattform fehlt jegliche Klassifizierung
verschiedener Anbietertypen.
Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel: keinerlei Hinweise

Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren:
In den Kategorien „Hunde“ und „Katzen“ erscheint folgender Text: „Tierverkauf über
Internet ist in Österreich verboten.“ Diese beiden Kategorien enthalten auch keine Inserate.
Bei den anderen Tierkategorien (Reptilien, Vögel etc.) gibt es keinen entsprechenden
Hinweis. Eine geringe Zahl an Hunde- und Katzeninseraten ist in den Kategorien „Kleintiere“
und „Sonstige Haustiere“ enthalten (am 16.8.2020 ein Hunde- und drei Katzeninserate, am
20.9.2020 je ein Hunde- und Katzeninserat).

Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten: teilweise – s.o.

                           3.3.4. Tiere.at
Betrieben von: HYRO FZ-LLC, PO BOX 213114, DUBAI – UAE (http://www.hyro.org/)
E-Mail: office@kleinanzeigen.de
Tiere.at wird – ebenso wie kleinanzeigen.at – weiterhin von Jörg Dudzinski betrieben. Im
      Impressum21 ist nun aber eine Firma in Dubai angegeben, nicht mehr die
      Kleinanzeigen.de Network GmbH22, Spitzäckerstr. 12, 73527 Schwäbisch Gmünd.
      Jörg Dudzinski wird bereits in einem Artikel aus dem Jahr 2004 als „Experte im

21
     https://www.tiere.at/impressum.php
22
     https://www.companyhouse.de/Kleinanzeigende-Network-GmbH-Schwaebisch-Gmuend

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                         21
Suchmaschinen-Spamming“ bezeichnet, der „Webseiten im Umfeld von Warez
         (Raubkopien) und Hackern“ betreibe.23 Es gibt mehrere Berichte über dubiose Internet-
         Machenschaften von Jörg Dudzinski.24

Zulassung von Privatverkäufern: Ja. Privatverkäufern wird sogar eine eigene Verkäufer-
     Kategorie geboten. Neben den Verkäuferkategorien Züchter und Tierheim/Tierhilfe gibt
     es eigens eine Kategorie „Privat“.
Spezialisierung auf Tiere: ja

Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel: Es konnten keinerlei spezifische Hinweise oder
     Sonderregelungen zum Handel mit Tieren gefunden werden.
Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren: keinerlei Hinweise
Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten ist: nein
Anm.: lediglich Hinweise zum in finanzieller Hinsicht sicheren Handeln, ansonsten keinerlei
     Hinweise auf mögliche Probleme mit dem Handel von Tieren.

Nach Eigenangaben wechseln pro Monat mehr als 400 Tiere über tiere.at den Besitzer.25

Erfassung der Hundeinserate an einem Stichtag (26.9.2020):

     Hundeinserate                                                 Österr.           Wien
     gesamt                                                           445             182
     davon:      aus den letzten 3 Monaten                            181              48
                 Rassehunde                                           140              26
                 Mischlinge                                           291             153
                 Welpen                                               106               9
                 „Tierhilfe“-Inserate                                 283             175
                 „Tierhilfe“-Welpen                                    27               7
                 Züchter-Inserate                                      94               1
                 private Inserate                                      68               6

Private Inserate:
     12 Inserate (5 Tiere) von M. L. (2500 Baden), bezeichnet sich als „Pflegestelle“
     8 Inserate (2 Tiere) von S. M.
     8 Inserate (8 Tiere) von HOPE - Hilfe für obdachlose Pfoten (9900 Lienz, www.hope-
        hilft-pfoten.at): vermittelt Hunde aus AT und HU
     4 Inserate (4 Tiere) von R. K. (2244 Spannberg): keine Welpen, keine Angaben zur
        Herkunft der Tiere
     4 Inserate (2 Würfe) von Zuchtstätte für Chinese Crested „Hairless“ und „Powderpuff“
        (https://www.mia-vita-felicita.at/)
     potentielle Welpenhändlerin: R. K., 2 Inserate mit Chihuahua-Welpen. Keine weiteren
        Treffer bei Google-Suche mit Name und Tel-Nr.

Unter den Züchter-Inseraten fanden sich 29 Inserate von „Rottweiler vom Alpenland“
(www.rottweiler-vom-alpenland.at/).

23
   http://www.abzocknews.de/2010/08/05/fundstuck-das-syndikus-syndikat-stand-022004/
24
   z.B. http://antiabzockenet.blogspot.com/2008/05/web-content-fze-willkommen-im_12.html , https://kriha.de/dialerfraud.html ,
https://groups.google.com/forum/#!msg/de.rec.tiere.hunde/P3_qVWEZ9_M/ApJbte7OQ2YJ
25
   https://www.tiere.at/Vermittelte-Tiere

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                                                              22
Inserierende Organisationen der Auslandstiervermittlung auf tiere.at:
       Organisation              Ort                    Web             Inserate Herkunft
 Animalhope Tierhilfe                          www.animalhope-
                           1210 Wien                                         50    SK
 Nitra                                         nitra.at
 Animal Care                                   www.animalcare-
                           1193 Wien                                         25    BiH
 International                                 international.org/
                                               www.facebook.com/
 Verein Herzpfoten         7151 Wallern                                      13    HU
                                               vereinherzpfoten
 Schnauzerl Tierzuflucht 5202 Neumarkt         www.tierzuflucht.at            6    HU
 Lucky Dogs Ranch          2602 Blumau-
                                               luckydogsranch.at             72    RO
 Tierfreunde               Neurißhof
 dogNET – Austria          2295 Weiden         https://dognet.at              9    HU
                                               www.animalcare-
 Animal Care Austria       1094 Wien                                         94 HU, SRB
                                               austria.at
 La Sonrisa Animal                             https://tierschutz-
                           3730                                               5    ES
 Sevilla                                       lasa.at/

Erfassung der Katzeninserate an einem Stichtag (26.9.2020):

 Katzeninserate                                  Österr.   Wien
 gesamt                                             129      20
 davon:       aus den letzten 3 Monaten              60      11
              Rassekatzen                            70      19
              Mischlinge                             51       0
              Welpen                                 38      13
              „Tierhilfe“-Inserate                   36       0
              „Tierhilfe“-Welpen                      2       0
              Züchter-Inserate                       47       8
              private Inserate                       46      12

Die Tierhilfe-Inserate stammen fast zur Gänze von „SOS Katze“, Graz (www.soskatze.at).

Züchter-Inserate:
    Savannah: https://www.tiere.at/Alle-Inserate/Selectcats-118184 (6 Inserate),
       https://www.selectcats-and-dogs.at/, 4030 Linz
    Qualzucht (brachycephale Exotisch Kurzhaar): Guntramsdorf, Inserenten-Nr: 141586

Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien                                      23
Private Inserate:
     Don Sphynx aus der Slowakei (7 Inserate), als Inserentenort 1110 Wien angegeben,
        österreichische Handynummer, Inserenten-Nr: 500256

                             3.3.5. Kleinanzeigen.at

Inhaber: HYRO FZ-LLC, PO BOX 213114, DUBAI – UAE26
E-Mail: office@kleinanzeigen.at

Die Situation auf kleinanzeigen.at macht einen ähnlichen Eindruck wie jene auf tiere.at, auf
einem geringeren Niveau. Am 28.9.2020 waren in Österreich 205 Inserate online (157
Mischlinge, 48 Rassehunde), wobei viele Inserate auch nach Vergabe der Tiere online
bleiben. 64 dieser Inserate (55 Mischlinge, 9 Rassehunde) wurden in Wien geschaltet.

Inserate möglicher Welpenhändler:
     Wunderschoenes-franzoesisch-Bully-Ruede-4472358 (1230 Wien, bereits vergeben)
     Verkaufe-2-weibliche-Bichon-Fris%C3%A9-Welpen-4478226 (3361 Aschbach-
        Markt, bereits vergeben)
     Langhaardackel-Kaninchen-w-braun-zu-verkaufen-4474144 (3100 St. Pölten, bereits
        vergeben, illegal aus CZ eingeführt)

Auf kleinanzeigen.at sind auch Betrugsinserate zu finden, z.B. Zwergspitz-Inserate von
verschiedenen Orten in Österreich, alle mit derselben ukrainischen WhatsApp-
Kontaktnummer. Derselbe Anbieter hatte auch Gelbbrust-Aras und Bengal-Kätzchen zu
verschenken online. Zwei Tage später waren sie nicht mehr vorhanden.

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     https://www.kleinanzeigen.at/impressum.php

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