Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien - Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien ...
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Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien – Teil III: Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien Bericht im Auftrag der Tierschutzombudsstelle Wien Shifting Values e.U. www.shiftingvalues.com Wien, 30. November 2020
Inhalt Glossar ....................................................................................................................................... 3 1. Einleitung ..................................................................................................................... 5 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 6 3. Online-Kleinanzeigenportale ..................................................................................... 8 3.1. Auswahl von Online-Kleinanzeigenportalen für nähere Untersuchungen ................. 8 3.2. Methodik .................................................................................................................... 8 3.3. Betrachtung ausgewählter Kleinanzeigenplattformen................................................ 9 3.3.1. Tieranzeigen.at ................................................................................................... 9 3.3.2. Willhaben.at ..................................................................................................... 15 3.3.3. Bazos.at ............................................................................................................ 21 3.3.4. Tiere.at .............................................................................................................. 21 3.3.5. Kleinanzeigen.at ............................................................................................... 24 3.3.6. Hyperanzeigen.at .............................................................................................. 25 3.3.7. Xanzeigen.at ..................................................................................................... 25 3.3.8. Shpock.at .......................................................................................................... 25 3.3.9. Goldgrube.at ..................................................................................................... 27 3.3.10. Tieranzeigen.net ............................................................................................... 28 3.3.11. Verkaufspunkt.at .............................................................................................. 28 3.3.12. Zusammenfassung und Beurteilung ................................................................. 29 3.4. Empfehlungen für den Bereich Kleinanzeigen ........................................................ 30 4. Gewerbliche Welpenhändler .................................................................................... 31 4.1. Hunde-Katzen.at ....................................................................................................... 31 4.2. Elitdog ...................................................................................................................... 33 4.2.1. Domains ........................................................................................................... 35 4.2.2. Welpenangebot ................................................................................................. 35 4.2.3. Erfahrungsberichte ........................................................................................... 37 4.2.4. Transport .......................................................................................................... 38 4.2.5. Firmengelände .................................................................................................. 39 4.2.6. Kaufdokumente und TRACES-Meldungen ..................................................... 40 Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 2
4.2.7. Facebook und Twitter....................................................................................... 41 4.3. Empfehlungen für den Bereich Gewerbliche Welpenhändler .................................. 44 5. Tierhandel via Social Media..................................................................................... 45 5.1. Posten in Gruppen .................................................................................................... 45 5.2. Privatpersonen .......................................................................................................... 52 5.3. Organisationen der Auslandstiervermittlung ........................................................... 54 5.4. Anbieten von Katzen über Facebook ....................................................................... 56 5.5. Fazit .......................................................................................................................... 57 ANHANG: Facebook-Gruppen ............................................................................................ 59 Glossar Auslandstiervermittlung Als Organisationen der Auslandstiervermittlung werden in diesem Bericht Vereine und lose Zusammenschlüsse von Personen bezeichnet, deren Wirken überwiegend auf die „Rettung“ einzelner Tiere fokussiert ist (wenn auch in durchaus großer Zahl), nicht auf systemische Änderungen in Richtung mehr Tierschutz. Betrugsinserat Als Betrugsinserate werden in diesem Bericht jene Inserate bezeichnet, bei denen es keine real existierenden Tiere hinter den Anzeigen gibt. Sie dienen primär dazu, Interessenten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Vorauszahlungen zu bringen (weil z.B. angeblich noch Kosten für tierärztliche Behandlungen oder für den Transport anfallen, die im Voraus bezahlt werden müssen). Post/Posting Ein Posting oder Post ist ein einzelner Beitrag auf einer Social-Media-Plattform, in einem Webforum oder einem Blog. Eine Folge von Postings, die sich aufeinander beziehen und in Form von Diskussionsbeiträgen hierarchisch organisiert sind, werden als Thread bezeichnet. Qualzucht Als Qualzüchtungen gelten gemäß § 5 Abs. 2 Z. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) Züchtungen, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind. Als Beispiele werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende klinische Symptome genannt1: 1 vgl. dazu auch http://sommerfeld-stur.at/defekte/qualzucht-im-oesterreichischen-tierschutzgesetz Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 3
Atemnot: Brachycephalensyndrom bei Hunden (z.B. Englische und Französische Bulldogge, Mops, Pekinese) und Katzen (Perserkatze), Trachealkollaps bei Zwergrassen Bewegungsanomalien: als Folge von Skelettanomalien (z.B. Schwanzlosigkeit bei Manxkatzen, unphysiologische Gelenksstellungen bei Hunden (Chow Chow) oder Vögeln (Positur-Kanaris)) oder als Folge unphysiologischer Haut- bzw. Körperanhänge (Kropftauben, Trommlertauben) Lahmheiten: als Folge chronisch degenerativer Gelenkserkrankungen im Zusammenhang mit extremen Körperformen (Riesenwuchs, Zwergwuchs) Entzündungen der Haut: als Folge von Hautfalten (Shar Pei, brachycephale Rassen), loser Kopfhaut und Hängelefzen (manche Riesenrassen), Color-dilution Alopezie (blauer Pinscher, blauer Dobermann) Haarlosigkeit Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut: als Folge von zu großen Lidspalten (Karo-Auge), Ektropium oder zu loser Kopfhaut; als Folge von Lidanomalien bei brachycephalen Rassen, zu kleiner Lidspalte, Entropium oder als Folge von zusätzlichen Wimpern (Trichiasis) oder Wimpernreihen (Distichiasis) Blindheit: als Folge von rassetypischen genetisch bedingten Augenerkrankungen (z.B. PRA, CEA, Katarakt) oder im Zusammenhang mit dem Merle-Syndrom Exophthalmus: als Folge von Schädelanomalien bei Zwergrassen und brachycephalen Rassen Taubheit: im Zusammenhang mit bestimmten Formen von Pigmentmangel Neurologische Symptome: als Folge von Anomalien der Schädeldecke (Haubenenten, Haubentauben, Zwerghunderassen), der Wirbelsäule (Diskopathien bei chondrodystrophen Rassen, Keilwirbel, Blockwirbel bei brachycephalen Rassen oder bei angeborener Schwanzlosigkeit (Manxkatzen)) oder als Folge von Stoffwechselanomalien Fehlbildungen des Gebisses: im Zusammenhang mit Schädelanomalien bei brachycephalen Rassen, bei extremen Zwergrassen und bei extrem dolichocephalen Rassen, Zahnunterzahl oder Zahnlosigkeit bei Nackthunden Missbildungen der Schädeldecke: persistierende Fontanellen bei Zwerghunderassen und brachycephalen Rassen, extrem dünne Schädelknochen bei Zwerghunderassen, Öffnungen der Schädeldecke bei Haubenenten, Haubentauben Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind: Verbreiterung der Schädelbasis bei gleichzeitiger Verengung des Beckenkanals bei brachycephalen Rassen. Tierheim Ein Tierheim ist gemäß Definition des TSchG eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, die die Verwahrung und Vermittlung herrenloser oder fremder Tiere anbietet. Tierschutzverein Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks, in diesem Fall des Tierschutzes. Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Ordnungsgemäß registrierte Vereine scheinen im Zentralen Vereinsregister2 auf. Eine Qualitätskontrolle besteht nicht, somit kann es unter den Vereinen eine große Bandbreite betreffend Seriosität und tatsächlichem Beitrag zum Tierschutz geben. 2 https://bmi.gv.at/609/zvr.aspx Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 4
Zucht Zucht ist gemäß Definition des TSchG die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des Halters durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung, Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin. Züchter, behördlich gemeldeter Behördlich gemeldeter Züchter ist jede Person, die eine formlose Zuchtmeldung gemäß § 31 Abs. 4 an die zuständige Behörde schickt. Eine Bewilligung ist nicht erforderlich. Überprüfungen der Zuchtstätte durch die Behörde finden nur stichprobenartig statt. 1. Einleitung Im Zeitraum November 2013 bis Jänner 2015 führten die Autoren im Auftrag der Tierschutzombudsstelle Wien eine erste Studie über den Handel mit Tieren für die Heimtierhaltung in der Stadt Wien durch („Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien“)3, die sich insbesondere dem Handel mit Hunden, Katzen und Reptilien über Online-Kleinanzeigenplattformen widmete. Diese Studie und im Rahmen der Studie gesetzte Maßnahmen – Gespräche mit Betreibern von Kleinanzeigenplattformen, Meldung mutmaßlich illegaler Anzeigen an die Betreiber, Aufdecken von Fallbeispielen illegalen Tierhandels – hatten Bewegung in diesen Bereich des E-Commerce gebracht und mehrere Plattformbetreiber veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen. Um die Situation zwei Jahre später mit den Daten der oben genannten Studie zu vergleichen, beauftragte die Tierschutzombudsstelle Wien eine neuerliche Erhebung der Situation des Tierhandels auf Online-Kleinanzeigenplattformen in kleinerem Rahmen. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich von Oktober 2016 bis Jänner 2017. Weitere knapp vier Jahre später sollte nun im Rahmen der vorliegenden kleineren Erhebung Nachschau gehalten werden, wie sich die Lage im Bereich des Online-Tierhandels, insbesondere des Handels mit Welpen, aktuell darstellt. Ist der Online-Welpenhandel noch immer ein so virulentes Problem wie in früheren Jahren? Wenn ja, welcher Kanäle bedient er sich – weiterhin Kleinanzeigenplattformen, oder Social Media oder andere Kanäle? Schließlich werden anhand der Einschätzung der aktuellen Lage Lösungsvorschläge skizziert. Die in diesem Text für allgemeine Personenbezeichnungen verwendete grammatisch maskuline Form gilt für Personen jeglichen Geschlechts. 3 https://www.tieranwalt.at/Aktuelles/Welpenhandel.htm Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 5
2. Rechtliche Grundlagen Im Folgenden werden in aller Kürze einige rechtliche Grundlagen angeführt, die für die gegenständliche Studie relevant sind. Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG): § 8a: Das öffentliche Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur in folgenden Fällen gestattet: a. genehmigte Tierhaltungen im Rahmen einer gewerblichen (z.B. Zoofachhändler) oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß § 31 Abs. 1 b. gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter c. Züchter, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind d. Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle oder Gnadenhöfe, die über eine behördliche Bewilligung verfügen (§ 29 Abs. 1) e. landwirtschaftlich genutzte Tiere im Rahmen der Landwirtschaft f. Privatpersonen, die Interessenten für einzelne, individuell bestimmte und mehr als sechs Monate alte Tiere suchen ad a) Als „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ gilt, wenn Tiere mit der Absicht angeboten werden, ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen oder eigene Unkosten oder Unkosten von Dritten abzudecken. Dabei ist egal, ob mit Geld, Sach- oder Dienstleistungen bezahlt wird. Unter diesen Punkt fallen also auch z.B. Organisationen der Auslandstiervermittlung, da in der Regel ein Unkostenbeitrag – sogenannte „Schutzgebühr“ – verlangt wird.4 ad c) Gemäß § 2 der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht ist der mit der privaten Haltung zum Zwecke der Zucht verbundene Verkauf folgender Tiere nicht meldepflichtig, wenn er nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt: Zierfische, Ziervögel (Wellensittich, Nymphensittich, Kanarienvogel, Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen), domestiziertes Geflügel, Kleinnager (Chinchillas, Degus, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten) und Kaninchen. ad f) Für Hunde und Katzen gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen: o Das Tier kann oder darf nicht bei den bisherigen Haltern bleiben. o Die bleibenden Eckzähne müssen bereits ausgebildet sein. o Hunde müssen nachweislich seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sein. § 7 Abs. 5: Hunde, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen in Österreich verbotene Eingriffe vorgenommen wurden (z.B. Kupieren von Ohren oder Schwänzen), dürfen nicht importiert, erworben, vermittelt oder weitergegeben werden. § 5 Abs. 2: Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen weder importiert, noch erworben, vermittelt oder weitergegeben werden. § 24a Abs. 3: Alle in Österreich gehaltenen Hunde sind in einer Datenbank zu erfassen. Die Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren 4 vgl. https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/anbieten.html Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 6
Microchips von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. § 31 Abs. 4: Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden (gilt auch für Hobbyzüchter), wobei u.a. Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere anzugeben sind. Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung: Für den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel müssen Hunde und Katzen den in der Richtlinie 92/65/EWG in Verbindung mit der Verordnung 576/2013 genannten Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere Identifikations-Chip, Tollwutimpfungen und EU-Heimtierausweis. Aufgrund des Mindestalters von 12 Wochen für die Tollwut-Impfung und der abzuwartenden Frist von 3 Wochen können Welpen frühestens in ihrer 16. Lebenswoche in den grenzüberschreitenden Handel gebracht werden. Ausnahmen von dem oben genannten Erfordernis der Tollwutimpfung können von den Mitgliedstaaten genehmigt werden, wenn o entweder der Halter oder die ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung5 vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Heimtiere von ihrer Geburt bis zum Zeitpunkt ihrer Verbringung keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten hatten, oder o die Tiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind, und anhand des Ausweises der Mutter festgestellt werden kann, dass sie vor der Geburt eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat. Für die Einfuhr aus Drittstaaten in die Gemeinschaft gilt zusätzlich, dass die Tiere einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurden (ausgenommen Direkteinfuhren aus bestimmten Ländern). E-Commerce-Gesetz (ECG): § 18 Abs. 1: Host-Provider sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. § 16 Abs. 1: Wenn ein Host-Provider allerdings von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information Kenntnis erlangt, ist er für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherte Information nur dann nicht verantwortlich, wenn er unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. 5 Muster: https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/pm_eu-reg_02013r0577_annex1_de.pdf Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 7
3. Online-Kleinanzeigenportale 3.1. Auswahl von Online-Kleinanzeigenportalen für nähere Untersuchungen Für die vorliegende Studie wurden zum einen Online-Kleinanzeigenportale betrachtet, die bereits Gegenstand von zwei Studien über den Online-Tierhandel in den Jahren 2015 und 2017 waren. Dies sind: Bazos.at Tieranzeigen.at Tiere.at Willhaben.at Zum anderen wurden folgende weitere Online-Kleinanzeigenportale miteinbezogen, die im Zuge von Suchen mit Internet-Suchmaschinen auffielen oder an die Studienautoren herangetragen wurden: Flohmarkt.at Goldgrube.at Hyperanzeigen.at Kleinanzeigen.at Locanto.at Shpock.at Snautz.de Tieranzeigen.net Verkaufspunkt.at Xanzeigen.at Folgende Plattformen wurden dabei nicht in die engere Wahl einbezogen: Snautz.de: am 20.9.2020 nur ein rezentes Hunde-Inserat aus Wien online. Snautz verlinkt unterhalb der Inserate einen Ratgeber zum Tierkauf.6 Flohmarkt.at und Locanto.at bieten keine Rubrik für lebende Tiere und es wurden bei den Besuchen auf den Seiten auch keine Tierinserate vorgefunden. 3.2. Methodik Anders als bei den beiden vorangegangenen Studien sollte aufgrund der Wünsche der Auftraggeber keine quantitative Analyse mit mehrmonatiger Beobachtung des Marktes vorgenommen werden. Vielmehr sollte sich die vorliegende Erhebung auf eine qualitative Analyse und stichprobenartige Untersuchung der Quantitäten beschränken. 6 https://www.snautz.de/magazin/ratgeber-tierkauf-tierverkauf.html Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 8
3.3. Betrachtung ausgewählter Kleinanzeigenplattformen Im Folgenden werden die Bemühungen der Kleinanzeigenplattformen beleuchtet, über die Problematik des illegalen Internet-Tierhandels zu informieren bzw. diesen zu verhindern, und Stichproben der auf den Plattformen vorgefundenen Inseratenzahlen betrachtet. 3.3.1. Tieranzeigen.at Verkaufsverbote bestehen auf Tieranzeigen.at für: Tiere unter einem Mindestalter: o Hunde/Katzen unter 8 Wochen o Kaninchen unter 6 Wochen o Degus unter 7 Wochen o Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse unter 4 Wochen o Frettchen, Chinchillas unter 10 Wochen o Vögel, Reptilien die noch vom Muttertier abhängig sind. Hundewelpen/Katzenbabys die nicht beim Verkäufer zuhause mit dem Muttertier besichtigt werden können. Amphibien, Hunde, Katzen, Kleintiere, Reptilien oder Vögel die als Hauslieferung angezeigt sind, weder vom Verkäufer noch durch Post, Verschiffung, Kurier oder ähnliche Dienste (national und international). Giftschlangen, Merle Chihuahuas, Scottish Fold Katzen, Krokodile/Kaimane, Affen, Nacktmeerschweinchen, Nacktratten, Skorpione, Pfeilgiftfrösche & alle anderen nicht als Haustier üblichen Tiere. Tiere mit dubiosen Zusatzbezeichnungen wie Edelmix, Edelmischung, Designer-Dogs, Teacup etc. wild gefangene Tiere. Vermittlung von Tieren Dritter. Tiere, deren Verkauf gesetzlich verboten ist. trächtige Tiere (Bauernhoftiere und Pferde ausgenommen). Tiere zur Miete oder Verleih. Tiere für Kämpfe, Arbeit, Rennen. Tiere mit kupierten Schwänzen/Ohren (Tierheimtiere ausgenommen) Tiere aus Zuchten, in denen kupierte Tiere gehalten oder zur Zucht eingesetzt werden. Tiere mit Beschreibung als Geschenk, z.B. für Weihnachten/Ostern. Tiere zum Tausch mit anderen Tieren, Produkten oder Dienstleistungen. Rassen die bei behördlichen gemeldeten Zuchten nicht gemeldet worden sind. Fotos von Tieren, die erniedrigend sind oder das Wohlergehen des Tieres beeinträchtigen.7 Inserentengruppen Meldepflichtige Züchter müssen Tieranzeigen.at eine behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft bzw. für Wien der MA 60 übermitteln.8 Zusätzlich kann auch eine Kopie der Zuchtstättenkarte mitgesendet werden. Deutsche Hundezüchter müssen tieranzeigen.at bzw. tieranzeigen.com einen Nachweis übermitteln, dass Sie in einem Verein 7 https://www.tieranzeigen.at/agb.php 8 https://www.tieranzeigen.at/blog/976-wer-darf-tiere-auf-tieranzeigenat-inserieren.html Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 9
züchten (z.B. Kopie der Zwingerschutzkarte), oder eine behördliche Bestätigung vorweisen, wenn eine gewerbliche Zucht vorliegt.9 Landwirtschaftliche Betriebe müssen ein Dokument bzw. eine Bestätigung von Landwirtschaftskammer, AMA oder LKV inklusive Name/Adresse und LFBIS-Nummer übermitteln10 und erhalten daraufhin die Freigabe für die Tierbereiche Bauernhoftiere, Pferde und Kaninchen11. Tierheime und Tierschutzvereine dürfen auf Tieranzeigen.at inserieren. Sie sind auch von dem Erfordernis ausgenommen, dass das betreffende Tier in Österreich geboren sein muss. Die Kennzeichnung von Inseraten als „Notfall“ ist zulässig. Im Juli 2020 erweiterte Tieranzeigen.at die Möglichkeiten, Inserate zu schalten, um die „Interessentensuche für Tiere von Privatpersonen“: „Tieranzeigen.at integriert Lösung zur Interessentensuche für Tiere von Privatpersonen Ab heute können auch Privatpersonen (also Personen ohne behördlich gemeldete Zucht) nach Interessenten für ihr Haustier bei uns suchen, wenn dieses nicht beim Besitzer bleiben kann oder darf. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im österreichischen Tierschutzgesetz § 8a Abs. 2 Z 4, welche die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere erlaubt, sofern abhängig vom Tierbereich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Beispiel: das Abgabetier muss mindestens 6 Monate alt sein, ein Hund muss seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sein, etc.). Für welche Tiere kann diese Möglichkeit genutzt werden?: Hunde, Katzen, Reptilien, Vögel, Amphibien, Frettchen und Hörnchen Der private Inserent muss, sofern alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, Tieranzeigen.at eine eidesstattliche Erklärung, einen gültigen Identitätsnachweis, und im Falle von Amphibien, Hörnchen und Reptilien auch 2 Fotos mit individuellen Körpermerkmalen zur eindeutigen Identifizierung des Tieres übermitteln. Die Kosten pro Anzeige betragen je nach Tierart zwischen 24,00 und 36,00 Euro für 90 Tage. Sollte das Tier nach Ablauf der Laufzeit noch kein neues Zuhause gefunden haben, kann die Anzeige beliebig oft und kostenlos verlängert werden. Ziel unserer Lösung ist es, Tieren und ihren Besitzern den meist leidvollen Weg ins Tierheim zu ersparen und rasch ein gutes neues zu Hause für das Tier zu finden. Die neue Lösung, inklusive aller damit verbundenen Informationen und notwendigen Dokumenten, wird dir wie gewohnt bei Auswahl der gewünschten Anzeigenkategorie angezeigt.“12 9 https://www.tieranzeigen.at/behoerdlich-gemeldete-zuechter/ 10 https://www.tieranzeigen.at/blog/969-wer-darf-bauernhoftiere-nutztiere-auf-tieranzeigenat-anbieten.html 11 https://www.tieranzeigen.at/hilfe/, Frage 27 12 Infomail von Tieranzeigen.at vom 9.7.2020 Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 10
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip versehen sein, Vögel mit einem Ring.13 Sicherheitshinweise Tieranzeigen.at bietet auf seiner Website folgende Sicherheitshinweise: „Damit ‚schwarze Schafe‘ auf tieranzeigen.at nicht ihr Unwesen treiben können, bestehen seit Beginn unserer Tierbörse unzählige und vor allem erfolgreiche Sicherheitsmechanismen, welche helfen, diese Personen auszuforschen, zu löschen und dauerhaft auf unserer Webseite zu sperren. Ebenso werden auf tieranzeigen.at 99,9% aller Betrugsanzeigen aus Ländern wie Kamerun & Co. standardmäßig durch unsere Sicherheitssoftware erkannt und auch blockiert. Gleiches gilt für unseriöse Anbieter (Bsp.: Welpenhändler, Massenzüchter), die versuchen ihre Auslandshunde (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Rumänien, etc.) über tieranzeigen.at an den Mann zu bringen. tieranzeigen.at ist daher auch ausschließlich für die Vermittlung von Haustieren, bzw. Tierbedarf aus Österreich und Deutschland bestimmt (Tierheim Tiere ausgenommen). Die Schaltung von Suchanzeigen bei Tierinseraten ist zum Schutz vor unseriösen Anrufen, bzw. Anbietern generell nicht möglich. Für KÄUFER: Vor dem Kauf beachten: Vorsicht bei ausländischen Anbietern! (Stellt sich meist erst nach Kontaktaufnahme heraus) Wir raten dir englisch verfasste Anfragen/Antworten generell zu löschen und zu ignorieren Vorsicht bei Schnäppchen-Angeboten! Frage den Verkäufer stets nach seinem vollständigen Namen, seiner Adresse und der Festnetztelefonnummer. Überweise NIE Geld im Voraus! (Speziell wenn die Abwicklung über die MoneyGram oder WesternUnion Bank erfolgen soll) Nimm kein angebotenes Treuhandservice in Anspruch! Achte darauf das es sich bei den Telefon-Kontaktnummern um keine kostenpflichtigen Mehrwertnummern handelt! Nutze immer deinen gesunden Menschenverstand“14 Spezifische Sicherheitshinweise gibt es außerdem für die Bereiche Hunde, Katzen15 und Reptilien16: Beispiel Hunde: „Du hast diesen Link soeben auf der Detailseite einer Hundeanzeige, oder einer hundebezogenen Anzeigenkategorie gefunden. Wir möchten Dich in diesem Zusammenhang gleich vorweg über Dinge informieren, die Du vor einem Kauf beachten solltest. 13 https://www.tieranzeigen.at/blog/965-loesung-zur-interessentensuche-fuer-tiere-von-privatpersonen.html 14 https://www.tieranzeigen.at/hinweise.php 15 https://www.tieranzeigen.at/katzen/wichtig-vor-dem-katzenkauf.php 16 https://www.tieranzeigen.at/terraristik/ Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 11
Rassehunde werden meist ab 500 Euro aufwärts angeboten, was leider auch zur Folge hat, das unseriöse Verkäufer, bzw. auch Welpenhändler, Massenzüchter genannt, ihr Unwesen im Internet treiben und Dir Hunde verkaufen wollen, die beispielsweise krank sind, nicht aus Österreich oder Deutschland sind, etc. Die angebotenen Hunde stammen meist aus dem Ausland (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Rumänien, etc.) und können leider aufgrund kaum vorhandener Grenzkontrollen problemlos nach Österreich transportiert werden. Damit Welpenhändler auf tieranzeigen.at nicht ihr Unwesen treiben können, ist das Anbieten von Hunden (Österreich & Deutschland) nur noch für gemeldete Züchter möglich. Hundezüchter müssen tieranzeigen.at eine entsprechende Zuchtmeldung der Bezirkshauptmannschaft, oder "im Falle deutscher Hundezüchter" eine Kopie der Züchtstättenkarte/Zwingerschutzkarte übermitteln. Die Schaltung von Suchanzeigen bei Tierinseraten ist zum Schutz vor unseriösen Anrufen, bzw. Anbietern generell nicht möglich. Solltest Du trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch einmal den Eindruck haben, dass mit einer Anzeige etwas nicht in Ordnung ist, setz Dich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir das ganze prüfen und darauf reagieren können. Finger weg vor dem Kauf eines Hundes: Wenn dieser nicht aus Österreich oder Deutschland stammt (Tierheimhunde ausgenommen) Wenn Du die Mutterhündin nicht besichtigen kannst Wenn der Welpe noch jünger als 8 Wochen ist (siehe Alter im Impfpass) Wenn der Verkaufspreis vergünstigt wird, sofern Du auf Papiere verzichtest Wenn gleich mehrere Rassen angeboten werden, bzw. sogar angeboten wird bestimmte Rassen zu besorgen Wenn Dir angeboten wird, den Hund zu Dir nach Hause zu liefern Wenn die Übergabe an unseriösen Plätzen erfolgen soll (Bsp.: Parkplatz, Straße, Markt, etc.) Wenn der Welpe keinen gesunden Eindruck erweckt (Bsp.: abgemagert, ängstlich) Wenn der Welpe, bzw. die Mutterhündin in einem Zwinger oder Käfig anzutreffen sind. Wenn Du einen Hund nur aus Mitleid kaufen möchtest Wenn der Hund nicht gechipt ist (Hunde-Chippflicht in ganz Österreich seit 01.01.2010, Deutschland regionsabhängig) Wenn Du im Voraus Geld überweisen sollst (beispielsweise für den Transport aus fremden Ländern wie Kamerun, etc.) Wie gehen Welpenhändler oft vor?: Beispiel: Du kontaktierst einen Inserenten, der sich daraufhin via Email bei Dir meldet und eine Kontaktnummer von Dir haben möchte. Es wird Dir angeboten, dass Dir der angebotene Welpe nach Hause geliefert wird, weil sich die Inserentin ein Bild davon machen möchte, wie Ihre Welpen dann leben. Dies klingt vielleicht ganz nett, aber der einzige Grund für eine derartige Vorgehensweise ist der, dass jene Personen Ihren wirklichen Namen, als auch Ihre Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 12
Adresse geheim halten wollen. Bekanntgegebene Telefon-Kontaktnummern sind stets Wertkartenhandys die sich nicht rückverfolgen lassen. Beispiel 2: Dir wird ein Treffpunkt mitgeteilt, wo dir der Hund übergeben werden soll. Anzutreffen sind dann meist zahlreiche Hunde (verschiedenster Rassen), die verängstigt in Schachteln oder ähnlichen Behausungen auf einen Mitleidskauf hoffen. Einige Punkte, wie Du einen seriösen Verkäufer erkennen kannst: Lädt Dich nach Hause ein und zeigt Dir den/die Welpen, die Mutterhündin und deren Lebensumfeld. Positiver gesundheitlicher Eindruck Kann Dir Antworten auf Deine Fragen zur Haltung, Rasse, Eigenschaften, etc. geben. Welpe wird gechippt, entwurmt, geimpft (mit Impfpass) und Gesundheitszeugnis abgegeben Welpenabgabe frühestens mit 8 Wochen Kaufvertrag (Verkäuferangaben, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Gesundheitszustand, Welpen Übergabetermin, etc.) Denke bitte auch daran, dass es viele Tierheime gibt, in denen zahlreiche Vierbeiner auf ein neues zu Hause warten.“17 Erfassung der Inserate an einem Stichtag (30.10.2020): Hunde Hundeinserate Österr. % Wien % 573 95 davon: Rassehunde 37 6,5 4 4,2 Mischlinge 424 74,0 87 91,6 Welpen 112 19,5 4 4,2 Rassehunde: Tierheim/Tierschutzverein 10 27 4 100 Züchter 27 73 0 0 Mischlinge: Tierheim/Tierschutzverein 424 100 87 100 Züchter 0 0 0 0 Welpen: Tierheim/Tierschutzverein 38 33,9 2 50 Züchter 74 66,1 2 50 Die 573 Hunde-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf die Inserentenkategorien auf: 82,4 % Tierheim/Tierschutzverein 17,6 % Züchter Aus den Kategorien Landwirtschaft und Zoohändler waren keine Hunde-Inserate online. 17 https://www.tieranzeigen.at/hunde/wichtig-vor-dem-hundekauf.php Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 13
Hunde und Katzen inserierende Vereine auf tieranzeigen.at (Auszug): Organisation Ort Web Inserate Herkunft Animal Care www.animalcare- 1190 Wien 25 BiH International international.org Animalhope 1210 Wien www.animalhope-nitra.at 38 SK Tierhilfe Nitra dogNET-austria 2295 Oberweiden https://dognet.at/ 21 HU Hundeengel 5071 Siezenheim https://hundeengel- 18 RO Salzburg salzburg.jimdofree.com/ Hung(A)ry DOGS 4623 https://www.hungarydogs.at/ 110 HU Gunskirchen Mentor4Dogs 1140 Wien www.mentor4dogs.at 29 HU Menschen für 4690 menschenfuertieregrenzenlos.at 33 RO Tiere grenzenlos Schwanenstadt ProAnimal 3021 Pressbaum www.proanimal.at 71 GR Österreich SOS Katze 8043 Graz https://www.soskatze.at/ 23 AT Tierhilfe für 8323 St. Marein 42 HU Ungarn bei Graz Tierhilfe Süden 3100 St. Pölten https://www.tierhilfe-sueden- 83 GR, BG Austria austria.at/ Tierschutz Sonne 9062 Moosburg http://www.tierschutz-sonne.at/ 12 SRB Auf https://www.tieranzeigen.at/tierheime/ sind etwa 150 Vereine aufgelistet. Katzen Katzeninserate Österr. % Wien % 168 23 davon: Rassekatzen 29 17,3 9 39,1 „Hauskatzen“ 56 33,3 3 13,0 „Babykatzen“ 83 49,4 11 47,8 Rassekatzen: Tierheim/Tierschutzverein 3 10,3 3 33,3 Züchter 26 89,7 6 66,6 „Hauskatzen“: Tierheim/Tierschutzverein 56 100 3 100 Züchter 0 0 0 0 „Babykatzen“: Tierheim/Tierschutzverein 45 54,2 3 27,3 Züchter 38 45,8 8 72,7 Die 168 Katzen-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf die Inserentenkategorien auf: 61,9 % Tierheim/Tierschutzverein 38,1 % Züchter Aus den Kategorien Landwirtschaft und Zoohändler waren keine Katzen-Inserate online. Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 14
Inserate in weiteren Tierkategorien (ganz Österreich): Reptilien: 4 Fische: 10 Kaninchen und Hasen: 4 Ratten/Mäuse: 4 Hamster: 7 Kanarienvögel: 1 Verdächtig erscheinende Inserate treten trotz der Sicherheitsmaßnahmen ganz vereinzelt auf. Beispiel: Eine Inserentin bietet Chihuahua-Welpen mit extrem verniedlichenden Bildern an und gibt an, „eine verantwortungsvolle kleine Zwerghundezucht“ zu betreiben, aber auch den „An- und Verkauf von kleinen Hunderassen“. So werden in dem Inserat auch Russkiy-Toy-Welpen angekündigt. 3.3.2. Willhaben.at Betrieben von: willhaben internet service GmbH & Co KG, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 97-101. Geschäftsführung: vertreten durch Mag. Sylvia Dellantonio. Die willhaben internet service GmbH & Co KG steht zu 50% im Eigentum der Adevinta ASA, Oslo, zu 40% im Eigentum der Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Graz, und zu 10% im Eigentum der Styria Medienhaus Wien GmbH, Wien. Zulassung von Privatverkäufern: Neben den beiden Verkäuferkategorien „Privat“ und „Händler“, die es in allen Produktkategorien gibt, bestehen im Tierbereich fünf Anbieterkategorien, nach denen auch selektiert werden kann: Landwirtschaft, Tierhandlung, Tierheim, Tierschutzverein, Züchter. Die vormals bestehende Kategorie „privat“ wurde hier aufgelassen. Spezialisierung auf Tiere: nein Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel: Seit Juli 2014 sind sämtliche Hundeinserate mit einem Warnhinweis „So schützt du dich vor illegalen Tierhändlern. Erfahre mehr ...“ zwischen Anzeigenbild und -text versehen. Der Link Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 15
von dieser Zeile führt auf eine Seite18 mit ausführlichen Informationen zum Thema Hundewelpenhandel, zu Hinweisen betreffend unseriöse Anzeigen und Praktiken illegaler Welpenhändler, sowie auch mit allgemeinen Hinweisen über die Anschaffung eines Hundes. Eine Kurzzusammenfassung findet sich auch ganz am Ende jedes Hundeinserats („die wichtigsten Tipps zum sicheren Kauf“). Bei Katzeninseraten führt der Hinweis „So schützt du dich vor illegalen Tierhändlern ...“ zu einer Seite mit allgemeinen Sicherheitshinweisen.19 Eine eigene Seite mit ausführlichen Hinweisen wie betreffend Hunde gibt es für den Katzenbereich nicht, sondern nur Tipps am Fuß des Inserats. Bei Inseraten anderer Tiergruppen (Reptilien, Kleintiere etc.) finden sich gar keine Hinweise. Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren:20 Alle Tieranzeigen, die nicht von Tierschutzvereinen, Tierheimen, Tierasylen und Gnadenhöfen kommen, müssen gewerblich, d.h. kostenpflichtig unter der Verkäuferkategorie „Händler“, geschaltet werden. Unzulässige Artikel: Tiere, die nicht von berechtigten Personen inseriert werden Inserate, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen Geschützte Flora und Fauna „ohne CITES“ Tieranzeigen aus dem Ausland Stromhalsbänder für Tiere kupierte Tiere (ausgenommen Tierschutzvereine) Primaten Wild gefangene Tiere Tiere mit jeglichem Hinweis, als Geschenk geeignet zu sein, z.B. für Weihnachten Tiere, die zum Tausch mit anderen Tieren, Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (außer Nutztier gegen Nutztier) Katzen- und Hundewelpen, die nicht vor Ort beim Züchter/Verkäufer gemeinsam mit ihrer Mutter besichtigt werden können (außer Tierhandlungen, Tierschutzvereine) Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten ist: Vom ersten der oben genannten Punkte (nicht berechtigte Personen) führt ein Link zu einer Seite, die über die „gesetzeskonforme Schaltung von Tieranzeigen“ aufklärt: „Aufgrund der beschlossenen Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes dürfen nur mehr berechtigte Personen Tiere auf Internetplattformen anbieten. Um dies sicherzustellen, ist die Schaltung von Tieranzeigen auf willhaben hinkünftig ausschließlich Unternehmen mit verifizierten, gewerblichen Benutzerkonten vorbehalten. Dafür bieten wir verschiedene Möglichkeiten, damit du weiterhin, über willhaben, neue Plätze für deine Tiere finden kannst. Kontaktiere uns dafür mittels dem unten stehenden Kontaktformular und übermittle uns bitte die benötigten Berechtigungsnachweise, sowie das unterschriebene Dokument „Gesetzeskonforme Schaltung von Tier-Inseraten“. Wir melden uns rasch bei dir, um das Konto für dich einzurichten. 18 http://www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise/welpenkauf 19 https://www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise/kaufen 20 https://www.willhaben.at/iad/anzeigenrichtlinien Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 16
Tierheime, Tierasyle und Gnadenhöfe (kostenloses Jahrespaket): Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download). Tierschutzvereine (kostenloses Jahrespaket): Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, einen Auszug aus dem ZVR (Zentrales Vereinsregister) und eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung nach §23 des Tierschutzgesetzes, sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier- Inseraten (siehe Download). Tierhandlungen / Gewerbliche Anbieter (kostenpflichtig): Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, eine gültige Gewerbeberechtigung für den Handel mit Heimtieren und eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download). Zuchtbetriebe / Züchter (kostenpflichtig): Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung zur Meldung der Zucht gemäß §31 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download). Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (kostenpflichtig): Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung der Bezirksbauernkammer bzw. der Landwirtschaftskammer, für den Besitz einer Landwirtschaft, auf der die dazugehörige LFBIS-Nummer angeführt ist sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download). * zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 in Wien Wir würden uns freuen, dich auch weiterhin zu unseren Kunden zählen zu dürfen! Gesetzeskonforme Schaltung von Tier-Inseraten Bitte drucke das Formular zur gesetzeskonformen Schaltung aus, um es unterschrieben und vollständig ausgefüllt deiner Anfrage hinzufügen zu können. willhaben gibt dir die Möglichkeit, gegen Vorlage erwähnter Dokumente, Tiere zu inserieren. Die Prüfung, ob dies nun rechtskonform ist oder nicht, obliegt ausschließlich dir als Inserent, so wie du ebenfalls die Konsequenzen aus einer nicht rechtskonformen Schaltung allein zu tragen hast. Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und kann daher uneinheitlich erfolgen. Wir raten daher, vor einem öffentlichen Feilbieten von Tieren Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. HINWEIS Das neue Tierschutzgesetz beinhaltet Ausnahmen für die Meldepflicht von Zuchten bei bestimmten Tierarten. Unabhängig davon hat sich willhaben entschieden, nur Nutzern das Inserieren zu gestatten, die ihre Zucht bei der jeweiligen Behörde gemeldet haben. Sollte dir die Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 die Information geben, dass eine Meldung nicht möglich ist (da nicht notwendig), kannst du uns das an dich persönlich gerichtete Schreiben der jeweiligen Behörde übermitteln, inklusive deinem Ausweis und dem Dokument, das du unter „Download“ findest. Nutzer, die die geforderten Nachweise bzw. Dokumente nicht übermitteln, können bei willhaben leider keine Tiere inserieren.“ Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 17
Erfassung der Inserate an einem Stichtag (28.9.2020): Hunde Hundeinserate Österr. % Wien % 624 165 davon: Rassehunde 138 22,1 7 4,2 Mischlinge 486 77,9 158 95,8 Rassehunde: Landwirtschaft 5 3,6 0 0 Tierhandlung 6 4,3 0 0 Tierheim 4 2,9 0 0 Tierschutzverein 20 14,5 4 57,1 Züchter 103 47,6 3 42,9 Mischlinge: Landwirtschaft 1 0,2 0 0 Tierhandlung 0 0 0 0 Tierheim 25 5,1 2 1,3 Tierschutzverein 456 93,8 156 98,7 Züchter 4 0,8 0 0 Die 624 Hunde-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf die Inserentenkategorien auf: 1,0 % Landwirtschaft 1,0 % Tierhandlung 4,6 % Tierheim 76,3 % Tierschutzverein 17,1 % Züchter Weiters wurden vom Verein ProAnimal Österreich 41 Hunde mit Standort Griechenland angeboten. Die inserierende Tierhandlung ist die BGB Familienhunde OG (www.bgb-familienhunde.at) in 7033 Pöttsching. Inserierende Vereine auf willhaben.at (Auszug): Organisation Ort Web Inserate Herkunft Mentor4Dogs 1140 Wien www.mentor4dogs.at 71 HU Fenja's Tierhilfe 1220 Wien, www.fenjas-tierhilfe.at 7 2304 Orth Animal Care 1190 Wien www.animalcare-international.org 26 BiH International Hilfe für 1220, 3970 www.hfgs.at 6 GR griechische Straßenhunde Animalhope 1210 Wien www.animalhope-nitra.at 7 SK Tierhilfe Nitra Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 18
Tierheim Rieweis 3903 2 Echsenbach Wienerwaldtierheim 3031 www.wienerwaldtierheim.com 6 Pressbaum Tierheim 8582 www.tierheim-franziskus.at 13 Franziskus Rosental Tierhilfe Soul Cats 1220 Wien soulcatsinternational.wordpress.com 4 ES, GR International Freiheit für Tiere 2201 www.freiheitfuertiere.at 31 SK, HU Gerasdorf Ein Herz für Hunde 8073 www.einherzfuerhunde.com 45 BiH Feldkirchen Lucky Dogs Ranch 2602 www.luckydogsranch.at 74 RO Blumau Neustart ins Glück 1210 Wien www.hopeforanimals.at 12 BG Möglicherweise auf willhaben.at noch bestehende Defizite zeigte am Stichtag ein Qualzucht- Inserat auf, bei dem Shar-Pei-Welpen mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen angeboten wurden. Dieses Inserat ist überdies in der Anbieterkategorie „Landwirtschaft“ geschaltet worden. Anders als bei tieranzeigen.at erhalten Inserenten, die sich mit ihrer landwirtschaftlichen Betriebsnummer anmelden, also nicht einen auf landwirtschaftlich genutzte Tiere inkl. Pferde eingeschränkten Zugang, sondern einen generellen (siehe auch unten „Landwirtschafts“- Inserate von Reptilien u.a.). In diesem Punkt entspricht die Politik von willhaben.at also nicht den Vorgaben des § 8a TSchG. Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 19
Katzen Inserate % Katzeninserate Österreich 434 davon: „Rassekatzen/Mischlinge“ 212 48,8 „Hauskatzen“ 222 51,1 Rassekatzen: Landwirtschaft 11 5,2 Tierhandlung 1 0,5 Tierheim 0 0 Tierschutzverein 4 1,9 Züchter 196 92,5 Hauskatzen: Landwirtschaft 23 10,4 Tierhandlung 0 0 Tierheim 8 3,6 Tierschutzverein 171 77,0 Züchter 20 9,0 Die 434 Katzen-Inserate mit Standort Österreich teilten sich an diesem Stichtag wie folgt auf die Inserentenkategorien auf: 7,8 % Landwirtschaft 0,2 % Tierhandlung 1,8 % Tierheim 40,3 % Tierschutzverein 49,8 % Züchter Wie oben erwähnt, widerspricht die Freigabe von Landwirtschafts-Inserenten für den Katzenbereich dem § 8a TSchG. Diese Anbieter müssen für rechtskonforme Inserate zusätzlich als Züchter gemeldet sein oder die Voraussetzungen für Inserate durch Privatpersonen erfüllen. Inserierende Vereine auf willhaben.at (Auszug): Organisation Ort Web Inserate Herkunft Tierhilfe Soul Cats 1220 Wien soulcatsinternational.wordpress.com 12 International Katzenschutzverein www.katzenschutzverein- 1210 Wien 32 RO Tigerhausen tigerhausen.at Herz für Pfoten 1060 Wien https://herzfuerpfoten.at/ 9 RO Die Pfotenretter 1230 Wien www.diepfotenretter.at 11 Andere Tiergruppen Im Reptilienbereich gab es in Österreich am 28.9. zwei Inserate in der Kategorie Landwirtschaft (1 Leopardgecko und 12 Boas). Auf Züchter gingen 43 Inserate zurück, auf Tierhandlungen 18 Inserate. Vereine hatten keine Reptilien inseriert. Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 20
Inserate in weiteren Tierkategorien (ganz Österreich): Kaninchen und Hasen: 176 Meerschweinchen: 59 Hamster: 14 Chinchillas/Degus: 13 Ratten/Mäuse: 5 Frettchen: 3 Streifenhörnchen: 2 „Exotische Vögel“: 23 Kanarienvögel: 9 Tauben: 10 Wellensittiche/Sittiche: 32 Amphibien: 2 Von als Landwirtschaft registrierten Anbietern wurden auch Frettchen, Sittiche, Amadinen, Wüstenrennmäuse und andere Tiere angeboten. 3.3.3. Bazos.at Betrieben von: Radim Smicka, Dubany 17, 798 12 Kralice na Hane, Tschechien Spezialisierung auf Tiere: nein, der Tierbereich ist jedoch der größte (32% aller Inserate am 16.8.2020) Zulassung von Privatverkäufern: Ja. Auf der Plattform fehlt jegliche Klassifizierung verschiedener Anbietertypen. Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel: keinerlei Hinweise Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren: In den Kategorien „Hunde“ und „Katzen“ erscheint folgender Text: „Tierverkauf über Internet ist in Österreich verboten.“ Diese beiden Kategorien enthalten auch keine Inserate. Bei den anderen Tierkategorien (Reptilien, Vögel etc.) gibt es keinen entsprechenden Hinweis. Eine geringe Zahl an Hunde- und Katzeninseraten ist in den Kategorien „Kleintiere“ und „Sonstige Haustiere“ enthalten (am 16.8.2020 ein Hunde- und drei Katzeninserate, am 20.9.2020 je ein Hunde- und Katzeninserat). Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten: teilweise – s.o. 3.3.4. Tiere.at Betrieben von: HYRO FZ-LLC, PO BOX 213114, DUBAI – UAE (http://www.hyro.org/) E-Mail: office@kleinanzeigen.de Tiere.at wird – ebenso wie kleinanzeigen.at – weiterhin von Jörg Dudzinski betrieben. Im Impressum21 ist nun aber eine Firma in Dubai angegeben, nicht mehr die Kleinanzeigen.de Network GmbH22, Spitzäckerstr. 12, 73527 Schwäbisch Gmünd. Jörg Dudzinski wird bereits in einem Artikel aus dem Jahr 2004 als „Experte im 21 https://www.tiere.at/impressum.php 22 https://www.companyhouse.de/Kleinanzeigende-Network-GmbH-Schwaebisch-Gmuend Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 21
Suchmaschinen-Spamming“ bezeichnet, der „Webseiten im Umfeld von Warez (Raubkopien) und Hackern“ betreibe.23 Es gibt mehrere Berichte über dubiose Internet- Machenschaften von Jörg Dudzinski.24 Zulassung von Privatverkäufern: Ja. Privatverkäufern wird sogar eine eigene Verkäufer- Kategorie geboten. Neben den Verkäuferkategorien Züchter und Tierheim/Tierhilfe gibt es eigens eine Kategorie „Privat“. Spezialisierung auf Tiere: ja Warnhinweise zu Tier-/Welpenhandel: Es konnten keinerlei spezifische Hinweise oder Sonderregelungen zum Handel mit Tieren gefunden werden. Sonstige Hinweise bzw. Regelungen zum Handel mit Tieren: keinerlei Hinweise Information, dass privates Feilbieten von Tieren verboten ist: nein Anm.: lediglich Hinweise zum in finanzieller Hinsicht sicheren Handeln, ansonsten keinerlei Hinweise auf mögliche Probleme mit dem Handel von Tieren. Nach Eigenangaben wechseln pro Monat mehr als 400 Tiere über tiere.at den Besitzer.25 Erfassung der Hundeinserate an einem Stichtag (26.9.2020): Hundeinserate Österr. Wien gesamt 445 182 davon: aus den letzten 3 Monaten 181 48 Rassehunde 140 26 Mischlinge 291 153 Welpen 106 9 „Tierhilfe“-Inserate 283 175 „Tierhilfe“-Welpen 27 7 Züchter-Inserate 94 1 private Inserate 68 6 Private Inserate: 12 Inserate (5 Tiere) von M. L. (2500 Baden), bezeichnet sich als „Pflegestelle“ 8 Inserate (2 Tiere) von S. M. 8 Inserate (8 Tiere) von HOPE - Hilfe für obdachlose Pfoten (9900 Lienz, www.hope- hilft-pfoten.at): vermittelt Hunde aus AT und HU 4 Inserate (4 Tiere) von R. K. (2244 Spannberg): keine Welpen, keine Angaben zur Herkunft der Tiere 4 Inserate (2 Würfe) von Zuchtstätte für Chinese Crested „Hairless“ und „Powderpuff“ (https://www.mia-vita-felicita.at/) potentielle Welpenhändlerin: R. K., 2 Inserate mit Chihuahua-Welpen. Keine weiteren Treffer bei Google-Suche mit Name und Tel-Nr. Unter den Züchter-Inseraten fanden sich 29 Inserate von „Rottweiler vom Alpenland“ (www.rottweiler-vom-alpenland.at/). 23 http://www.abzocknews.de/2010/08/05/fundstuck-das-syndikus-syndikat-stand-022004/ 24 z.B. http://antiabzockenet.blogspot.com/2008/05/web-content-fze-willkommen-im_12.html , https://kriha.de/dialerfraud.html , https://groups.google.com/forum/#!msg/de.rec.tiere.hunde/P3_qVWEZ9_M/ApJbte7OQ2YJ 25 https://www.tiere.at/Vermittelte-Tiere Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 22
Inserierende Organisationen der Auslandstiervermittlung auf tiere.at: Organisation Ort Web Inserate Herkunft Animalhope Tierhilfe www.animalhope- 1210 Wien 50 SK Nitra nitra.at Animal Care www.animalcare- 1193 Wien 25 BiH International international.org/ www.facebook.com/ Verein Herzpfoten 7151 Wallern 13 HU vereinherzpfoten Schnauzerl Tierzuflucht 5202 Neumarkt www.tierzuflucht.at 6 HU Lucky Dogs Ranch 2602 Blumau- luckydogsranch.at 72 RO Tierfreunde Neurißhof dogNET – Austria 2295 Weiden https://dognet.at 9 HU www.animalcare- Animal Care Austria 1094 Wien 94 HU, SRB austria.at La Sonrisa Animal https://tierschutz- 3730 5 ES Sevilla lasa.at/ Erfassung der Katzeninserate an einem Stichtag (26.9.2020): Katzeninserate Österr. Wien gesamt 129 20 davon: aus den letzten 3 Monaten 60 11 Rassekatzen 70 19 Mischlinge 51 0 Welpen 38 13 „Tierhilfe“-Inserate 36 0 „Tierhilfe“-Welpen 2 0 Züchter-Inserate 47 8 private Inserate 46 12 Die Tierhilfe-Inserate stammen fast zur Gänze von „SOS Katze“, Graz (www.soskatze.at). Züchter-Inserate: Savannah: https://www.tiere.at/Alle-Inserate/Selectcats-118184 (6 Inserate), https://www.selectcats-and-dogs.at/, 4030 Linz Qualzucht (brachycephale Exotisch Kurzhaar): Guntramsdorf, Inserenten-Nr: 141586 Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 23
Private Inserate: Don Sphynx aus der Slowakei (7 Inserate), als Inserentenort 1110 Wien angegeben, österreichische Handynummer, Inserenten-Nr: 500256 3.3.5. Kleinanzeigen.at Inhaber: HYRO FZ-LLC, PO BOX 213114, DUBAI – UAE26 E-Mail: office@kleinanzeigen.at Die Situation auf kleinanzeigen.at macht einen ähnlichen Eindruck wie jene auf tiere.at, auf einem geringeren Niveau. Am 28.9.2020 waren in Österreich 205 Inserate online (157 Mischlinge, 48 Rassehunde), wobei viele Inserate auch nach Vergabe der Tiere online bleiben. 64 dieser Inserate (55 Mischlinge, 9 Rassehunde) wurden in Wien geschaltet. Inserate möglicher Welpenhändler: Wunderschoenes-franzoesisch-Bully-Ruede-4472358 (1230 Wien, bereits vergeben) Verkaufe-2-weibliche-Bichon-Fris%C3%A9-Welpen-4478226 (3361 Aschbach- Markt, bereits vergeben) Langhaardackel-Kaninchen-w-braun-zu-verkaufen-4474144 (3100 St. Pölten, bereits vergeben, illegal aus CZ eingeführt) Auf kleinanzeigen.at sind auch Betrugsinserate zu finden, z.B. Zwergspitz-Inserate von verschiedenen Orten in Österreich, alle mit derselben ukrainischen WhatsApp- Kontaktnummer. Derselbe Anbieter hatte auch Gelbbrust-Aras und Bengal-Kätzchen zu verschenken online. Zwei Tage später waren sie nicht mehr vorhanden. 26 https://www.kleinanzeigen.at/impressum.php Handel mit Katzen- und Hundewelpen in und nach Wien 24
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