Arbeits- und Personal-management (MAP)
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Arbeits- und Personal- management (MAP) Master-Studiengang Studienvoraussetzungen • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Umfang von in der Regel 210 Credits (Einzelheiten: vgl. S. 5) • insbesondere Bachelorabschluss Betriebswirtschaftslehre • Bachelor- oder Masterdegree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang Regelstudienzeit • drei Semester • jährliche Zulassung zum Wintersemester Abschluss Master of Arts erreichbare Leistungspunkte 90 Leistungspunkte (credits)
Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) MA Studium und Beruf Der Masterstudiengang Arbeits- und Personalma- nagement baut als konsekutiver Studiengang auf dem Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre auf und vermittelt durch sowohl anwendungsbezo- gene wie wissenschaftlich fundierte Lehre vertiefte Kenntnisse über und besondere Fähigkeiten zum Arbeits- und Personalmanagement in verschie- denen organisatorischen Kontexten. Als interdiszi- plinär orientierter Studiengang ist der Masterstudi- engang Arbeits- und Personalmanagement auch offen für Absolventen von Bachelorstudiengängen, denen neben wirtschaftswissenschaftlichen auch sozialwissenschaftliche, rechtswissenschaftliche oder ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden. Lehre und Studium im Masterstudiengang bereiten die Studierenden auf verantwortliche berufliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufs- welt und des gesellschaftlichen Umfelds vor. Mit dem Studium wird insbesondere auf das Personal- management sowie das Management und die Gestaltung betriebsübergreifender Kontexte von Arbeit in intermediären Organisationen, in überbe- trieblichen Netzwerkstrukturen und in Arbeitsbe- ziehungen steuernden Institutionen sowie in Selbststeuerungsinitiativen vorbereitet. Prinzipell eröffnet sich den Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl beruflicher Perspektiven: Personalmanagement, Arbeits-, Organisations- und Technikgestaltung sowie die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen in Unternehmen gehören hierzu ebenso wie das Management einschlägiger Schnittstellen zwischen Betrieben und ihrer gesell- schaftlichen Umwelt. Die Absolventinnen und Absolventen können in verschiedenen beruflichen Feldern als Führungskräfte oder als ausgewiesene Fachexperten/-innen tätig werden; dies wird je nach Studienschwerpunkt eine berufliche Tätigkeit im Personalmanagement von privaten oder öffent- lichen Unternehmen sein. Alternativ ist eine Berufstätigkeit z.B. in Verbänden, in Kammern, in öffentlichen Institutionen, die sich mit den ver- schiedenen Dimensionen der Steuerung und Regu- lierung von Arbeit befassen (z.B. Arbeitsvermitt- lung, Berufsgenossenschaften), möglich. 2
Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) Studienplanübersicht über die Module im 1. bis 3. Semester MA 1. Semester 2. Semester 3. Semester Module Art Form SWS LP Form SWS LP Form SWS LP 1 Strategisches Personalmanagement P SL 4 5 2 Arbeits- und Sozialrecht P SL 4 5 Arbeitsmarkt und 3 P SL 4 5 Arbeitsmarktpolitik Organisation: Gestaltung, 4 P SL 4 5 Kooperation und Vernetzung 5 Master-Projekt 1 WP PS 2,5 5 Methoden 1: Methoden empirischer 6 P SL 2 5 Sozial- und Wirtschaftsforschung 7 Change Management P SL 4 5 8 Master-Projekt 2 WP PS 2 6 9 Methoden 2: Statistik P PCÜ 2 5 ENTWEDER Studienschwerpunkt 1: Managing People in Organisations Talentmanagement und 10 WP PÜ 2 5 Managing Diversity Compensation Management und 11 WP PÜ 2 5 Leistungsbewertung 12 Personalauswahl und -entwicklung WP PÜ 2 5 ODER Studienschwerpunkt 2: Arbeitsökonomik und Arbeitsbeziehungen 13 Demografie, Bildung, Beschäftigung WP PÜ 2 5 14 Arbeitsbeziehungen WP PÜ 2 5 Makroökonomie und 15 WP PÜ 2 5 Wohlfahrtsstaat 16 AWE-Modul 1 WP PÜ 2 2 17 AWE-Modul 2 WP PÜ 2 2 18 Masterarbeit P - 20 19 Abschlusskolloquium P PS 1 5 Summe Semester 18/2,5 30 4/10 31 0/5 29 Summe gesamt 90 Form der Lehrveranstaltung: Art des Moduls: SL = Seminaristischer Lehrvortrag P = Pflichtfach PCÜ = PC-Übung WP = Wahlpflichtfach PÜ = Praktische Übung PS = (Projekt-)Seminar SWS = Semesterwochenstunden LP = Leistungspunkte (ECTS) AWE = Allgemeinwissenschaftliches Ergänzungsfach 3
Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) AWE-Module/Fremdsprachen MA Variante 1 LP AWE-Modul 1 2 AWE-Modul 2 2 Variante 2 LP Englisch/Allgemeinsprache oder Englisch/Wirtschaft oder Englisch/Technik 2 (Oberstufe 1 oder 2) AWE-Modul 2 Variante 3 LP Englisch/Allgemeinsprache oder Englisch/Wirtschaft oder Englisch/Technik 4 (Oberstufe 1 oder 2) oder Französisch/Russisch/Spanisch (Wirtschaft/Mittelstufe 3) Variante 4 LP Deutsch als Fremdsprache/Wirtschaft (Oberstufe 1) 4 4
Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) MA Zugangsvoraussetzungen vorangehenden Studium mit erstem berufs- (1) Der Masterstudiengang Arbeits- und Personal- qualifizierenden Abschluss über mindestens management ist konsekutiv zum Bachelorstudien- 180, aber weniger als 210 ECTS-Leistungs- gang Betriebswirtschaftslehre. punkte, so kann der Bewerber oder die (2) Zugang zum Masterstudiengang erhält, wer den Bewerberin andere studienrelevante Vorlei- erfolgreichen Abschluss eines ersten akademischen stungen zur Anerkennung einreichen. Über Grades mit in der Regel 210 Leistungspunkten eine Anerkennung entscheidet die Auswahl- nachweist und den ersten akademischen Grad in kommission, die in einem Protokoll festzule- einem Bachelorstudiengang gemäß Absatz 1 gen hat, mit wie vielen Leistungspunkten erworben hat oder wer ein Bachelor- oder Master und mit welcher Benotung diese Vorlei- degree oder ein Hochschuldiplom in einem ver- stungen anerkannt werden. Darüber hinaus gleichbaren Studiengang nachweist. ist schriftlich festzulegen, wie ggf. noch feh- lende Leistungspunkte konkret zu erwerben Vergleichbar sind Studiengänge, in denen ange- sind, um sicherzustellen, dass bis zum messenes Fachwissen und Fähigkeiten auf den Abschluss des Masterstudiums insgesamt 300 Gebieten der Betriebswirtschaftslehre vermittelt anrechenbare Leistungspunkte erreicht wer- werden. Über die Vergleichbarkeit entscheidet die den können. Unter dieser Voraussetzung ist Auswahlkommission. der Studienzugang bzw. eine Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren möglich. Frist und Form der Bewerbung (1) Bewerbungen müssen für die Zulassung zum b) für die Studienzulassung: Wintersemester bis zum 15. Juni des Jahres voll- • Nachweis des Note des ersten berufsqualifi- ständig bei der zuständigen Stelle der HTW Berlin zierenden Hochschulabschlusses, eingegangen sein. Bewerber und Bewerberinnen, • Nachweis studiengangspezifischer Studienmo- die die Bewerbungsfrist versäumen oder die Bewer- dule bzw. Studienfächer, die über fachspezi- bung nicht innerhalb der Frist formgerecht mit den fische Motivation und Eignung Auskunft erforderlichen Unterlagen einreichen, können nur geben; nachrangig nach Abschluss des regulären Zulas- • Nachweis von einschlägigen berufsprak- sungsverfahren nach Maßgabe freier Plätze zugel- tischen Erfahrungen mit Bezug zu den assen werden. Programminhalten des konsekutiven Master- studiengangs Arbeits- und Personalmanage- (2) Die Bewerbung für den konsekutiven Master- ment. studiengang Arbeits- und Personalmanagement bedarf der Schriftform. Die vollständigen Bewer- Als studiengangspezifische Studienmodule bzw. Stu- bungsunterlagen umfassen: dienfächer gelten beispielsweise Personalmanage- ment, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche a) für den Studienzugang: Organisationslehre, Organisationstheorie, Organisa- • ausgefülltes Online-Bewerbungsformular der tions- und Wirtschaftspsychologie oder Organisa- HTW Berlin; tions- und Wirtschaftssoziologie, Personalführung, • Kopie des Reisepasses oder des Personalaus- Führungspsychologie, Arbeitsmarktpolitik und –the- weises (Identitätsnachweis); orie, Industrielle Beziehungen, arbeitswissenschaft- • Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, liche und kommunikationswissenschaftliche Fächer, Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien Arbeits- und Sozialrecht u.ä. beizufügen; Als einschlägige berufspraktische Erfahrungen gel- • Nachweis der Anzahl der erworbenen Lei- ten berufliche Tätigkeiten beispielsweise im Perso- stungspunkte des ersten berufsqualifizie- nalmanagement, im Management von Arbeitsbezie- renden Hochschulabschlusses. Verfügt ein hungen (z.B. in Verbänden), Arbeits- und Bewerber oder eine Bewerberin aus dem Personalforschung, Personal- und Organisationsbera- 5
Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) kommission nach folgendem Schema bewertet: MA tung u.ä. Über die inhaltliche Vergleichbarkeit anderer beruf- Dauer und Spezifikation der Note/Faktor X2 licher Tätigkeiten bzw. anderer studiengangsspezi- berufspraktischen Erfahrungen fischer Studienmodule/Studienfächer als die Mindestens 3-jährige, genannten, entscheidet die Auswahlkommission. 1,0 einschlägige berufliche Tätigkeit* Auswahlverfahren Mindestens 2-jährige, 1,6 Sofern für den Studiengang eine Zulassungszahl einschlägige berufliche Tätigkeit* festgesetzt ist, richtet sich die Zulassung nach den Mindestens 1-jährige, folgenden Regelungen. 2,6 einschlägige berufliche Tätigkeit* (1) Die Vergabe von Studienplätzen im konsekuti- Mindestens 6-monatige, ven Masterstudiengang Arbeits- und Personalma- einschlägige berufliche Tätigkeit* nagement erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien, oder mindestens 6-monatiges 3,6 die zu einer Maßzahl zusammengefasst werden: einschlägiges Praktikum* im Ausland a) Grad der im ersten akademischen Hochschul- abschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durch- * nach dem ersten akademischen Abschluss schnittsnote) als Faktor X1, b) Nachweis zusätzlicher berufspraktischer Erfah- Erfüllt ein Bewerber mehrere der angegbenen Kri- rungen/Qualifikationen als Faktor X2, terien, so wird dasjenige mit der besten Note c) Nachweis studiengangspezifischer Studienfä- berücksichtigt. Wird gar kein Kriterium erfüllt, so cher, die über fachspezifische Motivation und erfolgt eine Bewertung mit der Note 4,0 im Zulas- Eignung Auskunft geben, als Faktor X3, sungsverfahren. (2) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen (2) Die Bewertung der Studienfächer bzw. Studien- erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus den module, die über die fachspezifische Motivation Ergebnissen der Kriterien des Abs. 1 gemäß der und Eignung Auskunft geben, wird nach fol- Formel X = 0,6 (X1) + 0,2 (X2) + 0,2 (X3) ergibt. gendem Schema vorgenommen: Ergibt die so errechnete Maßzahl für Bewerbe- rinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist Studienmodule/Studienfächer Note/Faktor X3 das Verfahren bei Ranggleichheit nach §17 der a) mindestens 7 einschlägige Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwen- 1,0 Studienfächer/-module absolviert den. b) mindestens 5 einschlägige (3) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß 1,6 Studienfächer/-module absolviert Abs. 2 beträgt 80 v.H. Die übrigen 20 v.H. Studien- c) mindestens 3 einschlägige plätze werden nach Wartezeit vergeben. 2,6 Studienfächer/-module absolviert (4) Im Rahmen der 20 v.H. nach Wartezeit zu ver- d) mindestens ein einschlägiges gebenden Studienplätze können bis zu 5 v.H. der 3,6 Studienfach/-modul absolviert Studienplätze für Härtefälle vergeben werden. Als Faktor X3 wird die beste Note verwendet. Die Bewertung der Studienmodule/Studienfächer Bewertung der berufspraktischen Erfahrungen erfolgt durch die Auswahlkommission. und der Studienmodule/Studienfächer Wird keines der Kriterien zu a)-d) erfüllt, so (1) Die Dauer und Spezifikation der berufsprak- erfolgt eine Bewertung des Kriteriums mit der tischen Erfahrungen mit Bezug zu den Program- Note 4,0 im Zulassungsverfahren. minhalten des konsekutiven Masterstudienganges Arbeits- und Personalmanagement nach dem ersten akademischen Abschluss wird durch die Auswahl- 6
Masterstudiengang Arbeits- und Personalmanagement (MAP) Campus Treskowallee Treskowallee 8 10318 Berlin Sekretariat Tel. +49 30 5019-2656 Homepage des Fachbereichs www.f3.htw-berlin.de Homepage des Studienganges map.htw-berlin.de Impressum: Allgemeine Studienberatung Treskowallee 8 10318 Berlin www.htw-berlin.de/Studienberatung Verkehrsverbindungen: U5 Tierpark, S3 Karlshorst, Tram 27, 37, M17 09/2015; Änderungen vorbehalten
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