ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB
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IMPRESSUM Impressum Herausgeber: Württembergische Sportjugend im WLSB e.V. Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Tel. 0711 / 28077-140 Fax 0711 / 28077-106 E-Mail info@wsj-online.de Web www.wsj-online.de Redaktion: WSJ-Geschäftsstelle Layout & Satz: BRAINWARP Werbeagentur / www.brainwarp.info Vom Oberrhein bis Oberschwaben, vom Bodensee bis zum Taubertal, von Fotos früh bis spät: Wir gehen die Dinge an, wir engagieren uns, nehmen uns Zeit, Titel: Rawpixel.com/stock.adobe.com kümmern uns, hören zu, geben Rat und helfen. Wir sind ganz nah – und S. 5: WSJ immer persönlich für Sie und Ihre Gesundheit da. S. 58: LSB Niedersachsen S. 59: WSJ Stand: Juli 2021 AOK Baden-Württemberg · aok-bw.de/gesundnah 3
09 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 09 VORWORT.................................................. 6 06 SERVICE .................................................. 62 6.1. Ausweise und Pässe ............................................... 62 01 WER WIR SIND........................................... 8 6.2. Ehrungen ................................................................ 66 1.1. D ie Württembergische Sportjugend im WLSB e.V..... 8 6.3. Freistellung.............................................................. 69 1.2. Der Sportjugendvorstand (SJV) .............................. 10 6.4. Verleihangebote der Sportkreisjugenden ................ 76 1.3. Sportkreisjugenden ................................................. 12 6.5. ARAG-Sportversicherung ........................................ 84 1.4. Fachverbandsjugenden........................................... 14 1.5. JuniorTeam.............................................................. 15 07 INFORMATION ...........................................87 7.1. Printmedien ............................................................. 87 02 AUS- UND FORTBILDUNG...........................16 7.2. Onlinemedien .......................................................... 88 2.1. Für eine starke Jugend im Verein............................ 16 2.2. Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in ....................... 17 08 ADRESSEN ...............................................90 2.3. WSJ-Herbsttagung .................................................. 21 8.1. Adressen Sportjugendvorstand ............................... 90 8.2. Adressen Sportkreisjugenden ................................. 92 03 ZUSCHÜSSE............................................ 22 8.3. Adressen Fachverbandsjugenden......................... 100 3.1. Allgemein................................................................. 22 8.4. Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung... 118 3.2. Der Landesjugendplan ............................................ 24 3.3. Internationale Jugendbegegnungen........................ 36 09 WSJ-GESCHÄFTSSTELLE ....................... 121 04 JUNGES ENGAGEMENT..............................38 10 SCHULFERIEN........................................ 124 4.1. Beteiligung .............................................................. 38 11 ABKÜRZUNGEN...................................... 127 4.2. Der*Die Vereinsjugendleiter*in ................................ 40 4.3. Jugendordnung / Jugendvereinbarung ................... 43 12 INTERESSANTE LINKS ............................ 128 4.4. Freiwilligendienste im Sport (FSJ/BFD)................... 46 05 AKTUELLE THEMEN .................................. 49 5.1. Kindeswohlgefährdung............................................ 49 5.2. VORBILD SEIN! ...................................................... 52 5.3. Mini-Sportabzeichen.................................................58 5.4. SPORTMOBIL ......................................................... 59 5.5. »cool and clean« ..................................................... 60 4 5
VORWORT VORWORT Liebe Jugendmitarbeiterin, Nichts ist für die Ewigkeit, auch nicht unsere Arbeitshilfe. Daher lieber Jugendmitarbeiter, werden wir Änderungen und Neuigkeiten auf unserer Website www.wsj-online.de, in unserem Verbandsmagazin „SPORT in Du hältst die überarbeitete und aktualisier- BW“, in unserem kostenlosen Newsletter, auf unserer Facebook- te „WSJ-Arbeitshilfe 2021 - 2022“ in Dei- und Instagram-Seite veröffentlichen. nen Händen. Wenn Du Besitzer*in einer früheren Auflage bist, solltest Du sie gegen Dir viel Spaß und Erfolg bei Deiner Jugendarbeit im Sportverein! dieses neue Exemplar ersetzen, denn die Änderungen sind zahlreich. Die Neuauflage der Arbeitshilfe liefert Dir wieder hilfreiche Infor- mationen, Tipps und Hinweise für den Vereinsalltag: Adressen und Ansprechpersonen, aktuelle Themen wie Kindeswohlgefährdung Anne Köhler oder VORBILD SEIN!, Aus- und Fortbildung, Ausweise und Pässe, Vorsitzende der Württembergischen Sportjugend Ehrungen, Freistellung, Lizenzen, Verleihangebote sowie aktuelle Zuschussrichtlinien und -quoten. Nicht von ungefähr nennen wir die Arbeitshilfe auch die „Fibel für die sportliche Vereinsjugendar- beit“: Sie ist ein umfassendes Nachschlagewerk für alle, die Kin- der und Jugendliche im Sportverein betreuen. An der einen oder anderen Stelle gibt die Arbeitshilfe lediglich eine erste, grobe Auskunft. Zögere nicht, darüber hinaus gehende Infor- mationen bei den in diesem Büchlein genannten Mitarbeiter*innen der Sportkreisjugenden, Fachverbandsjugenden und der Würt- tembergischen Sportjugend (WSJ) einzuholen. Alle stehen Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wer in Sachen Aus- und Fortbildung nach Informationen und Angeboten sucht, dem sei auch das gemeinsame Bildungspro- gramm der WSJ und des WLSB ans Herz gelegt. Ich bin über- zeugt: die Teilnahme an unseren vielfältigen Qualifizierungsange- boten hilft Dir bei Deiner Arbeit im Verein! 6 7
01 WER WIR SIND WER WIR KAPITEL SIND 09 01 1.1. D IE WÜRTTEMBERGISCHE SPORTJUGEND IM WLSB E.V. DIE WSJ-STRUKTUR Die Württembergische Sportjugend (WSJ) ist die Jugendorganisa- 5 tion des Württembergischen Landessportbundes (WLSB). Sie ist geschäftsführender ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung. Sportjugendvorstand (gSJV) 5 Personen - erledigt laufende Geschäfte daraus - repräsentiert die WSJ - tagt ca. alle 6 Wochen Mit über 885.000 jungen Menschen ist die WSJ der Jugendver- 1 dara - 5 Mitglieder 3 band in Württemberg mit den meisten Mitgliedern. Die 885.000 1 Pe s u rson daraus nen jungen Menschen verteilen sich auf knapp 5.700 Sportvereine in Fachbereich 15 Arbeitskreise 9 Perso - Fachverbandsjugend 24 Sportkreisen und 52 Sportfachverbänden. - Bildung Sportjugendvorstand leitungen (FVJL) (SJV) - Sportkreisjugend leitungen (SKJL) Die WSJ ist eine von insgesamt 16 Landessportjugenden in - Vertretung der Basis - gibt Inhalte/Schwerpunkte vor - JuniorTeam wählt für Deutschland. Alle Landessportjugenden sind Mitglieder der Deut- 2 Jahre - trägt politische Verantwortung - tagt 2–3 mal jährlich schen Sportjugend (dsj) im DOSB, die als Dachorganisation u.a. - 15 Vorstandsmitglieder die Interessenvertretung auf Bundesebene wahrnimmt. 330 Landessportjugendtag - höchstes WSJ-Organ - rund 330 Delegierte - tagt alle 2 Jahre entsenden Delegierte 52 24 Sportfach- Sportkreise in verbände Württemberg von A wie Aikido von A wie Alb-Donau/Ulm bis V wie Volleyball bis Z wie Zollernalb 850.000 5.700 junge Vereins- Sportvereine mitglieder mit über 850.000 Menschen (bis 26 Jahre) (bis 26 Jahre) 8 9
01 WER WIR SIND WER WIR SIND 01 1.2. DER SPORTJUGENDVORSTAND (SJV) Die vielfältigen Aufgaben werden in zentralen Aufgabenbereichen zusammengefasst. Der SJV setzt sich daher wie folgt zusammen: Der Sportjugendvorstand (SJV) der Württembergischen Sport- Die Vorsitzende und die vier stellvertretenden Vorsitzenden jugend (WSJ) ist für eine zweijährige Wahlperiode dafür verant- bilden den geschäftsführenden Sportjugendvorstand (gSJV). wortlich, dass … Der Fachbereich Bildung ist für die Bildungsmaßnahmen der WSJ zuständig. die WSJ funktions- und handlungsfähig ist, D ie Sprecher*innen der drei Arbeitskreise inhaltlich gearbeitet werden kann, 1. Sportkreisjugendleitungen die einzelnen Interessensbereiche der WSJ vertreten sind, 2. Fachverbandsjugendleitungen die Finanzen stimmen, 3. JuniorTeam bilden das Element der Interessenvertretung. Beziehungen zu anderen Organisationen bestehen, der Draht zur Politik gut funktioniert, Ergänzend sitzt die WSJ-Geschäftsleitung mit beratender Stim- die WSJ nach innen und außen vertreten wird, me im SJV. Weitere Personen können im Bedarfsfall beratend hinzugezogen werden. Entwicklungen in der Jugendszene beobachtet und ein gebracht werden, Die Adressen des Sportjugendvorstands finden sich auf Seite 90 ff. die gesellschaftlichen Entwicklungen verfolgt und ihre Auswir- kungen auf die Sportjugendarbeit bedacht werden, die Vereinsangebote mit den Sportbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in Einklang gebracht werden, dargestellt wird, warum die Jugendarbeit im Sport so wich- tig ist, klargemacht wird, dass es sich für Staat und Gesellschaft lohnt, die Jugendarbeit im Sport finanziell und ideell zu unter- stützen. 10 11
01 WER WIR SIND WER WIR SIND 01 1.3. SPORTKREISJUGENDEN Zur Erfüllung und Umsetzung der Aufgaben der Württembergi- schen Sportjugend gibt es in jedem der 24 Sportkreise eine Sport- Das Verbandsgebiet der WSJ ist in 24 Sportkreise mit 24 Sport- kreisjugend. Die Sportkreisjugendleitung wird vom Sportkreisju- kreisjugenden unterteilt. gendtag i. d. R. auf zwei oder drei Jahre gewählt. Sie bleibt aber unabhängig vom Ablauf der Wahlzeit bis zu einer Neuwahl im Amt. Der Sportkreisjugendtag ist vor dem Sportkreistag durch die Sportkreisjugendleitung oder bei deren Verhinderung durch eine Mergentheim Stellvertretung durchzuführen. Die 24 Sportkreisjugenden bieten eine Reihe von Veranstaltun- Hohenlohe gen und Serviceleistungen an, wie… Informations- und Studienfahrten Heilbronn Schwäbisch Hall Lehrgänge und Seminare Freizeitmaßnahmen Ludwigsburg Serviceleistungen Ostalb Rems-Murr Sportveranstaltungen Stuttgart Internationale Jugendbegegnungen Göppingen Calw Böblingen Jugendsozialarbeit Heidenheim Esslingen Die Adressen der Sportkreisjugendleitungen bzw. der Sportkreis- Tübingen Geschäftsstellen finden sich auf Seite 92 ff. Freudenstadt Alb-Donau Reutlingen Die Verleihangebote der Sportkreisjugenden können auf Seite Zollernalb 76 ff. nachgeschlagen werden. Rottweil Biberach Sigmaringen Tuttlingen Ravensburg Bodensee 12 13
01 WER WIR SIND WER WIR SIND 01 1.4. FACHVERBANDSJUGENDEN 1.5. JUNIORTEAM Zu nahezu jeder Sportart gibt es einen dazugehörigen Fachver- Das WSJ-JuniorTeam setzt sich zusam- band. Die Sportfachverbände regeln und organisieren den Spiel- men aus Jugendvertreter*innen der und Wettkampfbetrieb in ihrer Sportart sowie die fachgebundene Sportvereine, der Fachverbandsjugend- sportliche Ausbildung. Die 52 Sportfachverbände im Verbandsge- en und der Sportkreisjugenden. biet der WSJ bekennen sich allesamt zur Jugendarbeit als eine ihrer zentralen Aufgaben. In der Regel ist dafür die jeweilige Fach- Mit dem JuniorTeam ermöglicht die WSJ jungen Menschen in verbandsjugend zuständig. einer Organisation mitzuwirken. Die JuniorTeamer*innen bringen ihre Vorstellungen ein und beteiligen sich nach ihren Bedürfnis- Neben dem Spiel- und Wettkampfbetrieb und der Förderung ihrer sen – MITBESTIMMEN und SELBSTBESTIMMEN sind großge- jeweiligen Sportart in freizeit-, breiten- und leistungssportlichen schrieben. Das JuniorTeam verfügt über einen eigenen Etat. In Ausprägungen kümmern sich die Fachverbandsjugenden u. a. Absprache mit dem Sportjugendvorstand können die JuniorTea- um… mer Projekte selbst ausarbeiten und umsetzen. die kritische Auseinandersetzung mit der Lebenssituation und den Gestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen, Weiterhin unterstützen die Mitglieder des JuniorTeams alte, neue und angehende Jugendsprecher*innen in ihrer Arbeit in den Ver- die Vermittlung von Fähigkeiten, um gesellschaftliche Zusam- einen, Verbänden und Sportkreisen. menhänge zu erkennen; die Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport Das JuniorTeam... und Bewegung, Bildung und Geselligkeit, gestaltet und wirkt bei einem Seminar mit internationale Jugendbegegnungen als Beitrag zur Völker- gestaltet und leitet die JuniorTeam-Treffen verständigung, gestaltet und organisiert gemeinsam mit der WSJ-Geschäfts- Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen, stelle das Abendprogramm an der WSJ-Herbsttagung die Förderung einer demokratischen, internationalen Frie- densordnung. Du bist zwischen 16 und 26 Jahre alt? Du hast Lust, das WSJ- JuniorTeam kennenzulernen? Dann genügt eine kurze E-Mail an Die Anbindung der Fachverbandsjugenden an die WSJ ist über info@wsj-online.de und du erhältst weitere Informationen! den Arbeitskreis der Fachverbandsjugendleitungen sichergestellt. MEHR ZUM WSJ-JUNIORTEAM Die Adressen der Fachverbandsjugendleitungen bzw. der Fach- Weitere Infos und Kontakdaten findest Du außer- verbands-Geschäftsstellen finden sich auf Seite 100 ff. dem unter www.wsj-online.de/juniorteam. 14 15
02 AUS- UND FORTBILDUNG AUS- UND FORTBILDUNG 02 2.1. FÜR EINE STARKE JUGEND IM VEREIN 2.2. AUSBILDUNG ZUM*ZUR JUGENDLEITER*IN Bildung in der Vereinsjugendarbeit bedeutet Bildung mit und für 1 LE = 45 Min 40 LE 40 LE 40 LE DOSB-Lizenz Übungsleiter C Breitensport junge Menschen. Das Ziel der WSJ ist es, die Jugendleitungen, Übungsleitenden, Trainer*innen und Betreuer*innen von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende Aus- und Fortbildungs- angebote zu unterstützen. Die WSJ will dazu beitragen, dass Jugendarbeit im Sportverein qualifiziert und zeitgemäß gestal- Übungsleiter C Breitensport Übungsleiter C Breitensport tet wird. Unsere Aus- und Fortbildungspalette erstreckt sich über die Erwerb der JugendleiterCard (Juleica) möglich Qualifizierung zum*zur SportAssistent*in bzw. zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) bis zur Ausbildung zum*zur lizenzier- Aufbaustufe Lizenzstufe ten Jugendleiter*in. Für die Zielgruppe der Vereinsführungskräfte bietet die WSJ das Modul „Zukunftsbaustein Jugendarbeit“ an. Basisstufe SportAssistent Seminare speziell für Jugendliche haben das Ziel, junge Men- schen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Hilfestellungen für ihre Aktivitäten im Verein an die Hand zu geben. In zahlreichen Fortbildungsangeboten bieten wir überfachliche sowie sportfachliche Themen für aktive Menschen im Sportverein an. Unsere Aufgabe ist es, diese in ihrer ehrenamtlichen Arbeit 50 LE 30 LE im Umgang mit Jugendlichen zu unterstützen und neue Impulse zu setzen. Das Themenheft des Württembergis chen Landessportbu ndes e.V. – www.wlsb.de ISSN 2509-6710 AUSGABE 2 | 2020 SP EZI AL Alle Bildungsangebote der WSJ finden Sie im jährlich erscheinenden Bildungsprogramm. DOSB-Lizenz Jugendleiter BESTELLUNG AUS- UND FORTBILDU FÜR ÜBUNGSLE ITER, NGEN Das Bildungsprogramm VEREINSMA NAGER, JUGENDLE ITER VON JUGEND BIS ÄLTERE gibt’s kostenlos unter ÜBER 190 SEMINA FÜR DIE SPORTV RE EREINE Jugendleiter Jugendleiter IN WÜRTTE MBERG Aufbaustufe 0711 / 28077-140, Lizenzstufe BILDUNGSPROGR E-Mail info@wsj-online.de AMM 2021 oder als Download unter www.wsj-online.de 16 17
02 AUS- UND FORTBILDUNG AUS- UND FORTBILDUNG 02 Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in (Juleica / DOSB Lizenz) Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, die Lizenz Jugendleiter*in des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) Jugendleiter*innen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu erwerben. Hierzu ist es erforderlich, an der jeweiligen Aufbau- aus. Die Rolle des*der Jugendleiter*in bewegt sich zwischen und Lizenzstufe (insgesamt 80 Lerneinheiten) teilzunehmen und Manager*in der Vereinsjugendarbeit und Vereinspädagog*in. die Prüfung erfolgreich abzulegen. Die Aufgaben eines*r Jugendleiter*in lassen sich demnach in zwei große Tätigkeitsfelder einteilen: Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre. Betreuung, Förderung, Beratung und Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen Die Teilnehmer*innen der Jugendleiter*innen-Ausbildung können für den Besuch der einzelnen Lehrgänge eine Freistellung beim Planung, Organisation und Durchführung von Arbeitgeber oder eine Schulbefreiung über die WSJ (siehe Seite sportartübergreifenden und außersportlichen Aktivitäten für 69ff.) beantragen bzw. das Bildungszeitgesetz in Anspruch neh- und mit Kindern und Jugendlichen men (siehe Seite 72ff.). Themenauszug aus der Jugendleiter*innen-Ausbildung: Um diese Aufgaben im Verein kompetent erfüllen zu können, muss der*die Jugendleiter*in bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und Rolle, Verantwortung und Vorbildfunktion des*der Fertigkeiten mitbringen und kontinuierlich weiterentwickeln. Über- Jugendleiter*in geordnetes Ziel der Ausbildung ist es, die Jugendleiter*innen in Gruppen leiten, Umgang mit Konflikten diesem Prozess zu unterstützen und ihre Handlungskompetenz Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Sportversicherung zu erweitern. Die Qualifizierung setzt an drei zentralen Kompe- Strukturen und Aufgaben des organisierten Sports tenzbereichen an: der persönlichen und sozial-kommunikativen, der fachlichen und der Gewinnung, Bindung, Beteiligung von Jugendlichen Methoden- und Vermittlungskompetenz. Einen Themenauszug Methoden der Planung und Organisation von Aktivitäten aus der Jugendleiter*innen-Ausbildung finden Sie auf der nächs- Kommunikationstechniken ten Seite. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Sportverein Die Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in ist aufgegliedert in eine Fördermöglichkeiten, Zuschüsse der Vereinsjugendarbeit Basis-, Aufbau- und Lizenzstufe. Das Schaubild auf der vorheri- Sport, Spiel, Bewegung gen Seite verdeutlicht Ihnen die Ausbildungsstruktur. Lerntheoretische Aspekte Die Basisstufe SportAssistent*in umfasst 40 Lerneinheiten und und vieles mehr schließt mit dem Erwerb des Zertifikats Juleica (Jugendleiter*innen Card) ab. 18 19
02 AUS- UND FORTBILDUNG AUS- UND FORTBILDUNG 02 Neu für Übungsleitende und Trainer*innen: 2.3. WSJ-HERBSTTAGUNG Jugendleiter*innen-Ausbildung Aufbauseminar kompakt Mit dem Aufbauseminar kompakt können Übungsleitende und Kompakt, kurzweilig, kompetent: Die gemeinsame Herbsttagung Trainer*innen mit gültiger Lizenz (Profil Kinder und Jugendliche) der Württembergischen und Baden-Württembergischen Sportju- ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der sportartübergreifenden gend vermittelt Jahr für Jahr an einem Samstag im Herbst kompri- und außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbau- miertes Wissen rund um den Kinder- und Jugendsport. So dreh- en. Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbauseminars kompakt ten sich die Herbsttagungen der vergangenen Jahre zum Beispiel folgt ein eigenständig geplantes und durchgeführtes Vereinspro- um die Themen Finanzierung, Vielfalt, Kindeswohl, Trendsport jekt, das als Prüfungsgrundlage für die Teilnahme an der Lizenz- und Soft Skills. stufe erforderlich ist. Ort des Geschehens sind unsere Landessportschulen. Im Ple- Seit 2017: Bezuschussung der DOSB-Lizenz Jugendleiter*in num wie auch verteilt auf so genannte Wissensinseln erhalten Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die die Teilnehmenden Antworten auf viele Fragen, die im Verein- eine gültige DOSB-Jugendleiter*innen-Lizenz haben, kann für salltag auftreten. Tipps, neue Ideen und eine Dokumentation der jede*n Lizenzinhaber*in ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von Herbsttagung runden den Wissenstransfer ab. Die Tagungsform 400 Euro pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein*e mit Vortrag, Wissensinseln und Podiumsgespräch, verteilt auf Lizenzinhaber*in nur bei einem Verein abgerechnet werden darf. den Zeitraum von ca. 9.30 - 17.00 Uhr, gewährleistet einen kurz- weiligen Verlauf. Der*die Lizenzinhaber*in muss entweder gewählte*r Jugendleiter*in im abrechnenden Verein sein oder der Vereins- Zum Abschluss des Tages können die Teilnehmenden sportlich vorstand bestätigt, dass der*die Lizenzinhaber*in nachweislich aktiv sein und den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen und eine vom Vereinsvorstand/ Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit gemütlichen Beisammensein ausklingen lassen. Selbstverständ- erbracht hat, z. B. die Organisation von Jugendfreizeiten, einem lich besteht die Möglichkeit, an der Landessportschule zu über- internationalen Jugendaustausch o. ä.. nachten. Die Herbsttagung 2020 musste coronabedingt leider ausfallen. Die WSJ-Herbsttagung 2021 findet am 23. Oktober 2021 an der Lan- dessportschule Albstadt statt, unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemie. Das Thema wird Kinderarmut sein. BESTELLUNG DER HERBSTTAGUNGS-DOKU Die Dokumentationen der Herbsttagungen gibt‘s kostenlos unter Tel. 0711 / 28077-140, E-Mail info@wsj-online.de oder als Download unter www.wsj-online.de 20 21
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 3.1. ALLGEMEIN Bundesebene: Kinder- und Jugendplan des Bundes (Seite 36 ff.) Zuschüsse aus der Sportförderung (Sportfördermittel) Zuständigkeit: Deutsche Sportjugend (dsj) Das Land Baden-Württemberg gewährt Sportvereinen, Sport- Landesebene: Landesjugendplan (Seite 24 ff.) kreisen und Fachverbänden über den Württembergischen Lan- Zuständigkeit: Württembergische Sportjugend dessportbund Zuschüsse für … Kreisebene: Kreisjugendplan (s. u.) Sportstättenbau und -sanierung, Zuständigkeit: Kreisjugendring, Landratsamt Sportgeräte (ab Einzelanschaffungswert von 2.000 Euro), Gemeindeebene: Gemeinde- oder Jugendförderplan (s. u.) Kooperation Schule & Verein, Zuständigkeit: Stadt- und Gemeindeverwaltung Kooperation Schule & Kindergarten, Übungsleitende und Trainer*innen, WICHTIG!! Vereinsmanager*innen C sowie Eine Mehrfachförderung ist möglich, d. h. für eine Freizeit oder eine Jugendleiter*innen. Schulung von Jugendmitarbeitenden können sowohl Zuschüsse des Landes als auch des Kreises sowie der Gemeinde bzw. der Stadt INFORMATIONEN ZUR SPORTFÖRDERUNG beantragt werden! VereinsServiceBüro (VSB) des WLSB Tel. 0711 / 28077-125 Jugendförderung der Gemeinde bzw. Stadt E-Mail info@wlsb.de Bei den Gemeinden ist es nicht selbstverständlich, dass es dort Web www.wlsb.de schriftlich fixierte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gibt. Hier sollte beim jeweiligen Rathaus nachgefragt werden. Die Tat- sache, dass keine Richtlinien existieren, muss nicht bedeuten, Zuschüsse aus der Jugendförderung (Jugendfördermittel) dass die Gemeinde keine Zuschüsse gewährt. Diese sind erhält- Das Land Baden-Württemberg fördert auch die Jugendarbeit, da die- lich beim Rathaus (entweder Jugendamt oder Schul- und Sport- se einen wichtigen Beitrag zur Erziehung von Kindern und Jugend- amt). lichen leistet. Sportvereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden, die aktiv Jugendarbeit betreiben, können Zuschüsse beantragen. Auf Jugendförderung des Kreises Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene gibt es so genannte Die Kreise lehnen sich in ihren jeweiligen Förderrichtlinien in etwa Jugendpläne, in denen die jeweiligen Zuschuss- und Fördervoraus- an die Vorgaben des Landesjugendplans an. Unterschiede beste- setzungen beschrieben sind. hen meist in den einzelnen Kriterien. Deshalb ist es wichtig, die Richtlinien des einzelnen Kreises anzufordern. Sie sind erhält- lich bei der Sportkreisjugend bzw. Sportkreisgeschäftsstelle, den Landratsämtern, dem Kreisjugendring oder Kreisjugendamt. 22 23
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 3.2. DER LANDESJUGENDPLAN Allgemeine Zuschussvoraussetzungen: 1. Träger der freien Jugendhilfe bzw. Träger der außerschu- Alle finanziellen Hilfen, die das Land Baden-Württemberg für die lischen Jugendbildung Jugendarbeit im und außerhalb des Sports zur Verfügung stellt, Grundsätzlich werden nur Antragsteller gefördert, die gemäß § 75 sind im sogenannten Landesjugendplan zusammengefasst. Die des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (SGB) und Bestimmungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und §§ 2, 4 und 12 des Jugendbildungsgesetzes (JBG) als Träger der Sport erlassen. Darin ist auch geregelt, bis wann welche Formu- freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugend- lare in welcher Form bei wem eingereicht werden müssen. bildung anerkannt sind. Durch die Mitgliedschaft im WLSB e. V. ist die jeweilige Vereinsjugend automatisch Mitglied in der WSJ DAS WICHTIGSTE KURZ UND KNAPP AM ANFANG: und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Auch Sportkreis- und Fachverbands- 1. Die Antragsstellung erfolgt online über das Zuschusspro- jugenden haben diesen Status. gramm oaseBW. Zugang zu diesem Portal hat jeder Verein, Also: Nicht der Verein (Sportkreis, Fachverband), sondern die Ver- Sportkreis oder Fachverband über das Internetportal mein- einsjugend (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) ist als Trä- WLSB. Anleitungen zum Login oder zur Nutzung des Pro- ger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen gramms finden Sie auf unserer Website. Jugendarbeit anerkannt! Somit kann auch nur die Vereinsjugend 2. D ie jeweiligen Antrags - und Abrechnungsfristen sind ein- (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) als Antragsteller und zuhalten! Zuwendungsempfänger auftreten. 3. V ereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden müssen, um Zuschüsse erhalten zu können, Mitglied im Württember- 2. Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung gischen Landessportbund e.V. sein. Entscheidend für die öffentliche Anerkennung sind eine gültige 4. V ereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden, die einen Jugendordnung und deren Verankerung in der Vereinssatzung Zuschussantrag stellen, müssen eine aktuell gültige Jugend- bzw. eine gültige Jugendvereinbarung. Mehr Informationen zur ordnung oder Jugendvereinbarung (siehe Seite 43 ff.) Jugendordnung und Jugendvereinbarung gibt es auf Seite 43 ff. besitzen. Dies wird jährlich bei der Bestandserhebung über das Internetportal mein WLSB abgefragt. 3. Vereinsjugendkonto 5. D ie Zuschussquoten des Landesjugendplans werden jähr- Alle Zuschüsse werden auf das beim WLSB hinterlegte Haupt- lich neu festgelegt. Die aktuellen Zuschussquoten gibt‘s im vereinskonto oder ggf. Vereinsjugendkonto überwiesen. Abtei- Internet unter www.wsj-online.de/landesjugendplan oder lungsjugend-, Freizeit- oder Privatkonten können nicht berück- www.jugendarbeitsnetz.de. sichtigt werden. 24 25
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 Für den Jugendsport in Württemberg gilt: JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN Alle Anträge und Verwendungsnachweise müssen bei der Würt- 1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten tembergischen Sportjugend online über oaseBW eingereicht wer- 2. mit finanziell schwächer Gestellten den. Dort werden sie auf sachliche Richtigkeit geprüft. Über die 3. mit Teilnehmer*innen mit Behinderung Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet das zuständige 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) Regierungspräsidium. Nach der Bewilligung erhält die WSJ den entsprechenden Zuschuss, der an die Vereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden ausbezahlt wird. 1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten Zuschüsse gibt es für... WICHTIG! a) Heimfreizeiten und Zeltlager Ein Teil der Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden (siehe b) Jugendgruppenfahrten Seite 34 f.). Für alle Maßnahmen muss der Verwendungsnachweis c) Ski- und Segelfreizeiten innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung eingereicht werden. d) Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit Behinderung ALLGEMEINES Was wird gefördert? 1. Freizeiten und Jugendgruppenfahrten müssen mindestens JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN (Seite 27 ff.) fünf und dürfen höchstens 21 Tage dauern; Ski- und Segel- 1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten freizeiten maximal 14 Tage. 2. mit finanziell schwächer Gestellten 2. Damit eine Maßnahme zuschussfähig ist, müssen mindes- 3. mit Teilnehmer*innen mit Behinderung tens fünf Kinder teilnehmen. Der Altersbereich erstreckt sich 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) von sechs bis 18 Jahren. 3. Die Zuschusshöhe berechnet sich anhand des JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN (Seite 30 ff.) Betreuer*innenschlüssels, d. h. pro einer bestimmten Anzahl 1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge an Teilnehmenden wird ein*e Betreuer*in mit einem festen 2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung Satz bezuschusst, bspw. pro elf Teilnehmenden wird ein*e 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Betreuer*in mit 20,00 Euro bezuschusst (Schlüssel 5:1). 4. Weitere Bildungsmaßnahmen 4. Die Betreuer*innen müssen mindestens 16 Jahre (Gruppenleiter*in mindestens 18 Jahre) alt sein. Eine päda- WICHTIG! gogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Sie müssen ganz- Nicht gefördert werden sportartspezifische Maßnahmen (Trainingsla- tägig und mindestens fünf Tage mit der Betreuung beauf- ger, Turniere, Wettkämpfe etc.), Reisen von Einzelpersonen und touri- tragt sein. stische Rundreisen! Auch in der Jugendbildung müssen überfachliche 5. Betreuer*innen, die bezahlte Freistellung nach dem Gesetz Themen behandelt werden! zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit gewährt bekommen, erhalten keinen Zuschuss! 26 27
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 a) Heimfreizeiten und Zeltlager 2. Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Heimfreizeiten und Zeltlager sind Jugenderholungsmaßnahmen Gestellten mit einem zentralen Aufenthaltsort. Mögliche Übernachtungsstät- Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren aus ten sind … finanziell schwächer gestellten Familien kann bei der Teilnahme Hütten, an Jugenderholungsmaßnahmen ein Zuschuss gewährt werden (Ausnahme: Familienfreizeiten), zusätzlich zur Beantragung von Jugendherbergen und Jugendgästehäuser, Zuschüssen für Betreuer*innen. Zelt- und Campingplätze, Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden. Sportanlagen, usw. Zuschusshöhe: Pro elf Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in mit 3. Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1). Behinderung Die Maßnahme muss sowohl Teilnehmende mit als auch ohne b) Jugendgruppenfahrten Behinderung umfassen, wobei mind. ein Drittel eine Behinderung Bei Jugendgruppenfahrten ist die Gruppe zu Fuß, mit dem Boot haben müssen. Bei einer geringeren Quote können nur die Teil- oder dem Fahrrad, also ohne zentralen Aufenthaltsort, unterwegs. nehmenden mit Behinderung bezuschusst werden. Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden. mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1). 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) c) Ski- und Segelfreizeiten Für die Beschaffung von Groß- und Gruppenzelten, für größere Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in Zeltreparaturen und für die erforderliche Ausrüstung wie Feldbet- mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1). ten, Abdeckplanen, Bodendecken usw. sind ebenfalls Zuschüsse möglich. Soweit Reparaturen ehrenamtlich vorgenommen werden, d) Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit Behinderung können auch diese bezuschusst werden. Zuschusshöhe: Pro drei bzw. einem*r Teilnehmenden kann ein*e Zuschusshöhe: bis zu 50 % der als notwendig anerkannten Betreuer*in mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden Gesamtkosten, Eigenleistungen werden mit 7,70 Euro pro Stun- (Schlüssel 3:1 bzw. 1:1 bei Teilnehmenden mit Schwerstbehin- de angerechnet. derung) WICHTIG! Nicht gefördert werden Anschaffungen wie Werkzeuge, Tische, Bänke, Küchenzubehör, Beleuchtung, Sanitär, Hygienebereich, Matratzen usw. Dies gilt auch für den Erwerb, die Einrichtung, die Ausstattung und die Sanierung von festen Jugendzeltplätzen. Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 400 Euro übersteigt, müssen in eine Bestandsliste aufgenommen werden! 28 29
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN 2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung 1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge Zuschüsse können zur Durchführung von Seminaren mit festem 2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung Teilnehmendenkreis und festgelegter Programmdauer gewährt 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung werden. Seminare müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trä- 4. Weitere Bildungsmaßnahmen gers sein. Hierzu gehört u. a. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen, WICHTIG! technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung. Die vorausgegangenen Bildungsmaßnahmen müssen der Die Teilnehmer müssen mindestens zwölf, jedoch noch nicht 27 außerschulischen Bildung bzw. der Aus- und Fortbildung von Jahre alt sein. Die Richtlinien zur Dauer von Seminaren entspre- Jugendleiter*innen und anderen Vereinsmitgliedern dienen. chen denen der Jugendleiterlehrgänge. Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden. Auch hier gilt: Von den gesamten Seminarkosten muss der Antrag- 1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge steller mindestens 25 % selbst aufbringen. Jugendleiter*innen-Lehrgänge dienen der Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen und sonstigen Leitungskräften in der WICHTIG! Jugendarbeit. Sie müssen jugendpflegerische bzw. überfachli- Lehrgänge und Seminare sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg che oder staatspolitische Themen behandeln. Lehrgänge mit aus- stattfinden! schließlich sportfachlichen Inhalten gelten nicht als solche Lehr- gänge und können nicht bezuschusst werden. Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugend- Lehrgangstag muss mindestens fünf Stunden dauern. Halbe Tage bildung werden mit 2,5 Stunden berechnet, wenn entweder ein ganzer Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind Lehrgangstag vorausgeht oder folgt. Ausnahme: Drei halbe Lehr- Projekte mit jungen Menschen im Alter von sechs bis 26 Jahren, gangstage sind förderfähig, wenn sie innerhalb eines Monat statt- die nicht Seminarcharakter (s. o.) haben und sich mit nachfolgen- finden und sie eine thematisch zusammenhängende Einheit bil- den Themenbereichen der Jugendbildung befassen: politische, den. soziale, sportliche, kulturelle, ökologische und technologische Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden. Jugendbildung, geschlechtsspezifische Jugendbildung, Integra- Von den gesamten Lehrgangskosten muss der*die Antragstellen- tion von ausländischen Jugendlichen usw. de mindestens 25 % selbst aufbringen. Praktische Maßnahmen sind zeitlich befristete Projekte. Sie haben eine Vorbereitungsphase, eine tatsächliche Umsetzungsphase und eine Auswertungsphase, die an drei unterschiedlichen Tagen stattfinden müssen. Beginn und Ende des Projekts müssen fest- stellbar sein. Regelmäßige Gruppenstunden können nicht bezu- schusst werden, auch wenn dort über einen gewissen Zeitraum ein bestimmtes Thema intensiv behandelt wird. 30 31
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 Maßnahmen, die überwiegend Freizeitcharakter haben, sind Fahrten zu Gedenkstätten ebenfalls nicht zuschussfähig. Es sind 2/3 inhaltliche Anteile Für Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts erforderlich. Unter Umständen muss dies nachgewiesen werden. können Zuschüsse gewährt werden. Die Gruppe sollte nicht weni- Zuschusshöhe: bis zu 35% der als notwendig anerkannten ger als acht Personen umfassen. Die Teilnehmenden sollten min- Gesamtkosten (maximal 2.000 Euro). Fahrtkosten können nur destens zwölf, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Es wird eine geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme in Baden-Würt- gründliche Vor- und Nachbereitung erwartet. temberg oder im unmittelbar angrenzenden Bereich stattfindet. Die Fahrten können nach Natzweiler/Stuthof, Dachau, Flossen- bürg, Oberer Kuhberg/Ulm, Brettheim oder Mannheim-Sandhofen Beispiel: führen. Sollten Sie ein anderes Ziel haben, fragen Sie bitte bei Sie veranstalten einen Aktionstag mit Kindern aus dem Sportver- der WSJ nach. ein und mit Kindern mit Behinderung. Anerkannte Kosten sind Zuschusshöhe: bis zu 25% der Fahrtkosten. Beschaffung von fachlichem Material und Literatur, Leihgebüh- ren, Mieten (d.h. Fremdmiete, keine Eigenmiete), Betriebskosten, Organisationskosten, Werbematerial, Versicherungen. INFOS UND ANTRAGSFORMULARE Württembergische Sportjugend Weitere Beispiele für praktische Maßnahmen: Tel. 0711 / 28077-140 Putzaktion, Mädchen-Sporttag, Projekt mit jugendlichen Arbeitslo- E-Mail zuschuss@wsj-online.de sen oder zur Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher, Download unter Zirkus- und Theaterprojekt, Informationstag zum Fairen Handel, www.wsj-online.de/landesjugendplan Aktionstag zur gesunden Ernährung usw. 4. Weitere Bildungsmaßnahmen: Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähn- liche Gefährdungen der Jugend Gefördert werden praktische Maßnahmen und Seminare, die sich mit den Ursachen für die Entstehung von Sucht und die ver- schiedenen Suchtformen (Alkoholsucht, Mager-, Medikamenten-, Rauschgift- und Spielsucht) befassen. Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmenden und mit 25 % Eigenbeteiligung (bei Seminaren) bzw. bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten (bei Maßnahmen) (maximal 1.200 Euro). 32 33
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 Der Landesjugendplan (Stand: Juli 2021) Alter der Antragstermin Landesjugendplan-Zuschusstitel Formulare Dauer der Maßnahme Zuschusshöhe bzw. -quote Sonstige Bestimmungen Teilnehmenden bei der WSJ Jugenderholungsmaßnahmen A1 V2 5 bis 21 Tage 6 bis 18 Jahre bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden spätestens 4 Gesamtnettoeinkommensgrenze der im Haushalt lebenden mit finanziell schwächer Gestellten A2 Wochen vor Personen müssen beachtet werden. Beginn der Maß- nahme Jugenderholungsmaßnahmen mit A3 V3 5 bis 21 Tage 6 bis 18 Jahre bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden 31. Januar Die Maßnahme muss Teilnehmende mit und ohne Behinderung Teilnehmer*innen mit Behinderung L1 max. 50 % der Gesamtkosten ausschließlich umfassen, wobei mindestens ein Drittel eine Behinderung haben der Vergütung für päd. Betreuer*innen muss; bei einer geringeren Quote können nur Zuschüsse für die Teilnehmenden mit Behinderung gewährt werden. Pädagogische Betreuung bei kein V4 6 bis 18 Jahre bis zu 20,00 Euro / Tag und Betreuer*in kein Antrag Teilnehmenr*innen-Betreuer*innen-Verhältnis Jugenderholungsmaßnahmen Antrag V 4.1 Betreuer*innenschlüssel: Heimfreizeiten/Zeltlager 5 bis 21 Tage 5:1 Gruppenfahrten 5 bis 21 Tage 5:1 5:1 (ohne zentralen Aufenthaltsort) Ski-/ Segelfreizeiten 5 bis 14 Tage 5:1 (mit DOSB-Lizenz) 5:1 (Betreuer*innen müssen DOSB-Lizenz haben) Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit und ohne 5 bis 21 Tage 3:1 3:1 (mindestens ein Drittel muss eine Behinderung haben) Behinderung 1:1 (Schwerstbehind.) Jugenderholungseinrichtungen A5 V5 bis zu 50 % des anerkannten 31. Januar Gruppenzelte ab 6 Personen; (Groß- und Gruppenzelte, Reparaturen etc.) Gesamtaufwandes Ausrüstung: Feldbetten, Abdeckplanen, Bodendecken, … Eigenleistung: 7,70 € je Stunde Achtung: Kostenvoranschlag beilegen! Lehrgänge für Jugendleiter*innen kein V6 mindestens 1 Tag (mind. 5 Stunden) bis ab 14 Jahre bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden, kein Antrag Die Lehrgänge müssen Schulungscharakter haben und jugend- Antrag L 2 maximal 10 Tage; der Träger muss mindestens 25 % aus Eigen- pflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten. Tages-/Mehrtageslehrgänge mitteln finanzieren halbe Tage (mindestens 2 ½ Stunden) können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder folgt oder mindestens drei halbe Tage inner- halb eines Monats eine zusammenhän- gende thematische Einheit bilden Seminare zur außerschulischen Jugendbildung kein V6 mindestens 1 Tag (mindestens 5 12 bis 26 Jahre; bis zu 14,20 Euro / Tag und Teilnehmenden; kein Antrag Die Themen müssen sich mit Fragen der politischen, sozialen, Antrag L 2 Stunden) bis maximal 10 Tage; Altersabweichungen von der Träger muss mindestens 25 % aus Eigen- sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologi- halbe Tage s.o. der Altersobergrenze von mitteln finanzieren schen Jugendbildung beschäftigen. Seminare dürfen keinen Frei- bis zu 20 % der Teilneh- zeitcharakter haben. menden sind zulässig Praktische Maßnahmen zur außerschulischen A7 V7 zeitlich befristete Projekte ab 6 bis 26 Jahre bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten, 31. Januar Praktische Maßnahmen sind Gruppenaktivitäten und bedürfen Jugendbildung maximale Summe pro Antrag € 1.200 einer Vorbereitungs-, Umsetzungs- und Auswertungsphase. Fahrtkosten können nur innerhalb Baden-Württembergs oder im unmittelbar angrenzenden Bereich geltend gemacht werden. Bildungsmaßnahmen in Bezug auf mindestens 5 Stunden 31. Januar Der ursächliche Zusammenhang für die Entstehung einer Sucht Drogenprobleme: muss behandelt werden. Themen aller Suchtformen sind möglich. Seminare A 6.2 V 6.2 ab 12 bis 26 Jahre 9,20 Euro Tagessatz, mindestens 25 % Eigen- beteiligung Praktische Maßnahmen A 7.2 V 7.2 ab 10 bis 26 Jahre bis zu 25 % der anerkennten Gesamtkosten, maximale Summe pro Antrag € 1.200 Studienfahrten zur politischen Bildung A8 V8 bitte anfragen! ab 12 bis 26 Jahre bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten 31. Januar Nur Fahrten an Ziele und zu Veranstaltungen, die für die politische Jugendbildung bedeutsam sind. Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen A 8.2 V 8.2 Tagesfahrt ab 12 bis 26 Jahre bis zu 25 % der anerkannten Fahrtkosten bis 6 Wochen vor Gefördert werden Gedenkstätten, die nicht zu weit entfernt liegen Unrechts der Fahrt, spätes- (auch möglich als Teil einer Freizeit). tens jedoch 1. April Gruppengröße: mindestens 8 Personen Gesellschaftliche Eingliederung junger A 11.1 V 11.1 maximal 21 Tage ab Schulalter bis zu 4,10 Euro / Tag und Teilnehmenden 31. Januar Mindestens ein Drittel der jugendlichen Teilnehmenden müssen Aussiedler*innen sowie junger Flüchtlinge (Freizeiten); bis zu 75 % der anerkannten junge Aussiedler*innen oder Flüchtlinge sein. Gesamtkosten (Seminare) 34 35
03 ZUSCHÜSSE ZUSCHÜSSE 03 3.3. INTERNATIONALE JUGENDBEGEGNUNGEN Japan Kaori Miyashita Tel. 069 / 6700-334 Internationale Jugendbegegnungen sind Treffen zwischen E-Mail miyashita@dsj.de Jugendlichen eines deutschen und eines oder mehreren aus- ländischen Vereinen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des … Längerfristige Förderung Antragster- Ansprechperson Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), min Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW), Bi- und trilaterale Maßnahmen 15. Januar Thomas Weinrich Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), ausschließlich der Länder Tel. 069 / 6700-328 China, Frankreich, Griechen- E-Mail weinrich@dsj.de EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION. land, Israel, Polen, Russland, Tschechien Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und multilaterale Maßnahmen Die Deutsche Sportjugend (dsj) fungiert als mitverantwortliche Zentralstelle für die Vergabe der KJP-Mittel. Im Folgenden eine Gesamtübersicht der Länder, Termine und der entsprechenden Ansprechpersonen bei der dsj: Maßnahmen mit den Jugend- Antragstermin Ansprechperson werken Bi- und trilaterale Maßnahmen 15. Januar Thomas Kroll Bi- und trilaterale Maßnahmen Antragsfrist Ansprechperson mit Frankreich Tel. 069 / 6700-381 China 1. Oktober Tina Jordan E-Mail kroll@dsj.de Tel. 069 / 6700-268 E-Mail jordan@dsj.de Bi- und trilaterale Maßnahmen 15. Januar Lara Hanf Griechenland 1. November Isabelle Dibao-Dina mit Polen Tel. 069 / 6700-329 Tel. 069 / 6700-340 E-Mail hanf@dsj.de E-Mail dibao-dina@dsj.de Israel 1. September Tina Jordan Tel. 069 / 6700-268 E-Mail jordan@dsj.de INTERESSE? Russland 1. September Tina Jordan Die Antragsformulare und weitere Unterlagen Tel. 069 / 6700-268 und Informationen zur Antragstellung finden E-Mail jordan@dsj.de Sie im Internet unter www.dsj.de -> Hand- Tschechien 1. September Thomas Weinrich lungsfelder -> Internationale Jugendarbeit Tel. 069 / 6700-328 E-Mail weinrich@dsj.de 36 37
04 JUNGES ENGAGEMENT JUNGES ENGAGEMENT 04 4.1. BETEILIGUNG Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachse- nen im Sportverein ist mehr als „Ich hebe meine Hand und wäh- le Dich als Jugendsprecher*in“. Das wird schnell klar, wenn man nachschaut, was der Begriff „Partizipation“ bedeutet. Der Duden umschreibt Partizipation beispielsweise mit „das Teilhaben, Teil- nehmen, Beteiligt sein“; Wikipedia listet eine vergleichsweise grö- ßere Anzahl an Bedeutungen auf: „Beteiligung, Teilhabe, Teilnah- me, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung usw.“ Kinder und Jugendliche nehmen ihre Umwelt anders wahr als Erwachsene. Deshalb ist Partizipation für beide Seiten wichtig und wertvoll. Die Beteiligung ermöglicht Kindern und Jugendli- chen, ihre eigenen Vorstellungen zu erkennen und zu äußern. Sie lernen, Veränderungen oder Neues anzuregen, mitzugestal- ten und in einem vereinbarten Rahmen Verantwortung zu über- nehmen. Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wie- derum bewirkt, dass sich Erwachsene mit deren Einstellungen und Vorschlägen auseinandersetzen und diese ernst nehmen. Jugendbeteiligung braucht BEGEISTERUNG: einladen – ermutigen – inspirieren fördert die individuellen Stärken jedes Einzelnen und die Lust auf Gemeinschaft, Stärken bzw. Talente kommen zum Tra- gen und das Erleben in der Gemeinschaft setzen neben der 4.2. DER VEREINSJUGENDLEITER Selbstwirksamkeit zusätzliche Kräfte und Energien frei, die zum Gelingen der Gestaltung von Lebensräumen beitragen Vereinsjugendarbeit bedeutet auch, aber nicht nur Sporttreiben. Den Kindern und Jugendlichen soll im Sportverein ein weites Feld von Freizeitaktivitäten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Vereins geboten werden. Der Jugendleiter muss sich darüber im Kla- ren sein, dass sportlicher Erfolg allein noch kein Beweis für gute Jugendarbeit ist. Gerade sportlich Schwächere brauchen beson- dere Aufmerksamkeit. Die folgende Stellenbeschreibung versucht, 38 Zielsetzung, Aufgaben, Kompetenzen etc. eines Vereinsjugend- 39 leiters darzustellen.
04 JUNGES ENGAGEMENT JUNGES ENGAGEMENT 04 4.2. DER*DIE VEREINSJUGENDLEITER*IN Organisatorische Aufgaben vertritt die Kinder und Jugendlichen im Vorstand Jugendarbeit im Sportverein dreht sich um Sport – und Sport ist Ansprechpartner*in für alle Übungsleitende, Trainer*innen ist mehr als Trainings- und Wettkampfalltag, Sieg und Niederla- und Betreuer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbei- ge. Kinder und Jugendliche knüpfen Freundschaften im Verein, ten gewinnen und jubeln, verlieren und sind traurig, stehen auf und machen weiter, toben sich aus und tanken Kraft. Jugendarbeit ist Ansprechpartner*in für Eltern, insofern dies nicht ins Auf- zeichnet sich durch sportliche Ausbildung und Entwicklung, ein gabenfeld der zuständigen Übungsleitenden fällt vielseitiges Angebot an erlebnisreichen Freizeitaktivitäten und koordiniert die Jugendarbeit in den Vereinsabteilungen und Mitbestimmungs- und Gestaltungsspielräume aus. die abteilungsübergreifende Vereinsjugendarbeit führt Jugendliche an die Mitarbeit im Verein heran Der*die Vereinsjugendleiter*in legt seine Aufgaben gemeinsam mit arbeitet in Ausschüssen mit der Vereinsführung fest. Er*sie konzentriert sich sinnvollerweise auf eine Auswahl von Aufgaben, die sich an seinen Interessen, kümmert sich um die Finanzierung der Jugendarbeit im Ver- Fähigkeiten, Stärken und Zeitbudget orientiert. Die folgende Lis- ein, z. B. Zuschüsse te zeigt auf, für welche Aufgaben ein*e Jugendleiter*in zuständig erstellt und überwacht den Haushalt der Vereinsjugend sein kann. Sie soll dabei helfen, die eigene Aufgabenbestimmung beruft die Jugendversammlung ein und leitet sie zu erleichtern. arbeitet mit Sportkreisjugendleitung, Stadt- bzw. Kreisjugend- Der*die Vereinsjugendleiter*in… ring, örtlichen Jugendgruppen, Kirche, Schule, Jugend- und Sportamt zusammen bringt Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und Jugend- lichen mit, Sportliche Aktivitäten ist Mitglied des Vorstands im Sportverein, fragt die Kinder und Jugendlichen nach ihren sportlichen Inte- ist für die Gesamtjugendarbeit seines Sportvereins verant- ressen im Verein und ggf. im Vereinsumfeld wortlich, plant und organisiert breiten- und freizeitsportliche Ange- wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Haupt- bote, z. B. Sport- und Spielfeste für und mit Kinder(n) und versammlung bestätigt. Jugendliche(n) betreut Kinder und Jugendliche im Leistungssport und küm- mert sich z. B. um sportärztliche Untersuchungen 40 41
04 JUNGES ENGAGEMENT JUNGES ENGAGEMENT KAPITEL 09 04 Sportübergreifende Aktivitäten 4.3. JUGENDORDNUNG / JUGENDVEREINBARUNG geht auf Kinder und Jugendliche zu und greift ihre Interes- sen auf Eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung ist für Sportvereine, die auch künftig ihre Jugendarbeit mit öffentlichen beteiligt Kinder und Jugendliche an der Planung und Durch- Zuschüssen des Bundes und des Landes (in Folge davon auch führung von Vereinsaktivitäten bzw. gibt ihnen Selbstverant- der Kommunen) gefördert haben wollen, Pflicht. wortung und lässt sie eigenständig Projekte planen und durch- führen Wichtig für alle Antragsteller*innen: gestaltet gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Ausflüge Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und Feste, z. B. Freizeitparks, Erlebnisbad, Weihnachts- und und dem Landesjugendplan (LJP) können aufgrund der gesetz- Faschingsfeiern, Grillabende, Jugenddisco lichen Bestimmungen nur dann überwiesen werden, wenn spä- organisiert Freizeiten, Ferienprogramme und internationale testens beim Einreichen des Verwendungsnachweises der WSJ Begegnungen eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung vorliegt. kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Vereinsjugend, z. B. Jugendzeitung, Jugend-Internetseite Was muss in der Jugendordnung stehen? Nennung von Zielen und Aufgaben für die sportliche und Persönliche Aus- und Fortbildung außersportliche Arbeit, nimmt an Aus- und Fortbildungsangeboten teil, z. B. Vereins- Angabe, welche Organe es in der Vereinsjugend gibt, management in der Jugendarbeit, Übungsleiter*in, Trainer*in Aussagen darüber, wie die Finanzen der Vereinsjugend gere- gelt sind, Interesse an der Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in? Mehr Infor- Angabe der Rechte und Pflichten der Vereinsjugend - u. a. mationen findest Du auf Seite 17 ff. Wahlrecht und Wählbarkeit, Nennung des Zuständigkeitsbereiches der Vereinsjugend- ordnung. Nach der Erstellung der Jugendordnung ist es notwendig, dass in der Vereinssatzung auf die Existenz der Jugendordnung hin- gewiesen wird. 42 43
04 JUNGES ENGAGEMENT JUNGES ENGAGEMENT 04 Die Vereinssatzung muss enthalten: dingungen für die Arbeit im Verein mit Leben füllen. die Aussage, dass die Vereinsjugend die Jugendorganisati- on des Vereins ist, Informationsmaterial Umfangreiches Informationsmaterial wie die Arbeitshilfe „Jugend- den Hinweis, dass die Vereinsjugend gemäß einer Vereins- ordnung / Jugendvereinbarung im Sportverein“, das Erklärvideo jugendordnung arbeitet, „Jugendvereinbarung“ sowie Mustervorlagen für die Jugendord- die Benennung des Vereinsorgans, welches für die Genehmi- nung und Jugendvereinbarung finden Sie auf der Internetseite gung der Jugendordnung bzw. von Änderungen zuständig ist, unter www.wsj-online.de/jungesengagement -> Jugendordnung/ den Hinweis, dass der*die Vereinsjugendleiter*in nicht bei Jugendvereinbarung. der Mitgliederversammlung gewählt, sondern (wenn über- haupt) bestätigt wird. NOCH FRAGEN? Was ist eine Jugendvereinbarung? Was muss drinstehen? Württembergische Sportjugend Eine Jugendvereinbarung ist eine Alternative zur Einführung Tel. 0711 / 28077-140 einer Jugendordnung. Während die Jugendordnung langfristig E-Mail info@wsj-online.de die Jugendmitbestimmung regelt, gilt die Jugendvereinbarung für eine gewisse Zeit (meist ein oder zwei Jahre). Sie ist im Prinzip eine Vereinbarung zwischen einer Jugendvertretung oder einem JuniorTeam und dem Vereinsvorstand; in Einzelfällen auch nur mit dem Abteilungsvorstand. Der WLSB bekennt sich in seiner Satzung (die auch für alle Mit- gliedsvereine Gültigkeit hat) zu den folgenden Rahmenbedingun- gen der Jugendarbeit: demokratische Willensbildung und demokratischer Orga- nisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel selbst gewählte Organe der Jugendarbeit Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugendarbeit Die Jugendvereinbarung der Vereine soll nun diese Rahmenbe- 44 45
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