ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB

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ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB
INFOMATERIAL

ARBEITSHILFE 2021–2022
DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT
ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB
IMPRESSUM

                                                                              Impressum

                                                                              Herausgeber:
                                                                              Württembergische Sportjugend im WLSB e.V.
                                                                              Fritz-Walter-Weg 19
                                                                              70372 Stuttgart
                                                                              Tel. 0711 / 28077-140
                                                                              Fax 0711 / 28077-106
                                                                              E-Mail info@wsj-online.de
                                                                              Web www.wsj-online.de

                                                                              Redaktion:
                                                                              WSJ-Geschäftsstelle

                                                                              Layout & Satz:
                                                                              BRAINWARP Werbeagentur / www.brainwarp.info

Vom Oberrhein bis Oberschwaben, vom Bodensee bis zum Taubertal, von           Fotos
früh bis spät: Wir gehen die Dinge an, wir engagieren uns, nehmen uns Zeit,   Titel: Rawpixel.com/stock.adobe.com
kümmern uns, hören zu, geben Rat und helfen. Wir sind ganz nah – und          S. 5: WSJ
immer persönlich für Sie und Ihre Gesundheit da.                              S. 58: LSB Niedersachsen
                                                                              S. 59: WSJ

                                                                              Stand: Juli 2021

AOK Baden-Württemberg · aok-bw.de/gesundnah                                                                                           3
ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB
09 INHALTSVERZEICHNIS                                                                                                                        INHALTSVERZEICHNIS                              09
          VORWORT.................................................. 6                            06 SERVICE .................................................. 62
                                                                                                      6.1. Ausweise und Pässe ...............................................           62
     01 WER WIR SIND........................................... 8
                                                                                                      6.2. Ehrungen ................................................................    66
          1.1. D
                ie Württembergische Sportjugend im WLSB e.V..... 8
                                                                                                      6.3. Freistellung..............................................................   69
          1.2. Der Sportjugendvorstand (SJV) .............................. 10
                                                                                                      6.4. Verleihangebote der Sportkreisjugenden ................                      76
          1.3. Sportkreisjugenden ................................................. 12
                                                                                                      6.5. ARAG-Sportversicherung ........................................              84
          1.4. Fachverbandsjugenden........................................... 14
          1.5. JuniorTeam.............................................................. 15       07 INFORMATION ...........................................87
                                                                                                      7.1. Printmedien ............................................................. 87
     02 AUS- UND FORTBILDUNG...........................16
                                                                                                      7.2. Onlinemedien .......................................................... 88
          2.1. Für eine starke Jugend im Verein............................ 16
          2.2. Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in ....................... 17                     08 ADRESSEN ...............................................90
          2.3. WSJ-Herbsttagung .................................................. 21                 8.1. Adressen Sportjugendvorstand ............................... 90
                                                                                                      8.2. Adressen Sportkreisjugenden ................................. 92
     03 ZUSCHÜSSE............................................ 22
                                                                                                      8.3. Adressen Fachverbandsjugenden......................... 100
          3.1. Allgemein................................................................. 22
                                                                                                      8.4. Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung... 118
          3.2. Der Landesjugendplan ............................................ 24
          3.3. Internationale Jugendbegegnungen........................ 36                       09 WSJ-GESCHÄFTSSTELLE ....................... 121

     04 JUNGES ENGAGEMENT..............................38                                        10 SCHULFERIEN........................................ 124
          4.1. Beteiligung ..............................................................   38
                                                                                                 11 ABKÜRZUNGEN...................................... 127
          4.2. Der*Die Vereinsjugendleiter*in ................................              40
          4.3. Jugendordnung / Jugendvereinbarung ...................                       43   12 INTERESSANTE LINKS ............................ 128
          4.4. Freiwilligendienste im Sport (FSJ/BFD)...................                    46

     05 AKTUELLE THEMEN .................................. 49
          5.1. Kindeswohlgefährdung............................................ 49
          5.2. VORBILD SEIN! ...................................................... 52
          5.3. Mini-Sportabzeichen.................................................58
          5.4. SPORTMOBIL ......................................................... 59
          5.5. »cool and clean« ..................................................... 60

 4                                                                                                                                                                                           5
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VORWORT                                                                                                                    VORWORT

    Liebe Jugendmitarbeiterin,                                              Nichts ist für die Ewigkeit, auch nicht unsere Arbeitshilfe. Daher
    lieber Jugendmitarbeiter,                                               werden wir Änderungen und Neuigkeiten auf unserer Website
                                                                            www.wsj-online.de, in unserem Verbandsmagazin „SPORT in
    Du hältst die überarbeitete und aktualisier-                            BW“, in unserem kostenlosen Newsletter, auf unserer Facebook-
    te „WSJ-Arbeitshilfe 2021 - 2022“ in Dei-                               und Instagram-Seite veröffentlichen.
    nen Händen. Wenn Du Besitzer*in einer
    früheren Auflage bist, solltest Du sie gegen                            Dir viel Spaß und Erfolg bei Deiner Jugendarbeit im Sportverein!
    dieses neue Exemplar ersetzen, denn die
    Änderungen sind zahlreich.

    Die Neuauflage der Arbeitshilfe liefert Dir wieder hilfreiche Infor-
    mationen, Tipps und Hinweise für den Vereinsalltag: Adressen und
    Ansprechpersonen, aktuelle Themen wie Kindeswohlgefährdung              Anne Köhler
    oder VORBILD SEIN!, Aus- und Fortbildung, Ausweise und Pässe,           Vorsitzende der Württembergischen Sportjugend
    Ehrungen, Freistellung, Lizenzen, Verleihangebote sowie aktuelle
    Zuschussrichtlinien und -quoten. Nicht von ungefähr nennen wir
    die Arbeitshilfe auch die „Fibel für die sportliche Vereinsjugendar-
    beit“: Sie ist ein umfassendes Nachschlagewerk für alle, die Kin-
    der und Jugendliche im Sportverein betreuen.

    An der einen oder anderen Stelle gibt die Arbeitshilfe lediglich eine
    erste, grobe Auskunft. Zögere nicht, darüber hinaus gehende Infor-
    mationen bei den in diesem Büchlein genannten Mitarbeiter*innen
    der Sportkreisjugenden, Fachverbandsjugenden und der Würt-
    tembergischen Sportjugend (WSJ) einzuholen. Alle stehen Dir
    gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    Wer in Sachen Aus- und Fortbildung nach Informationen und
    Angeboten sucht, dem sei auch das gemeinsame Bildungspro-
    gramm der WSJ und des WLSB ans Herz gelegt. Ich bin über-
    zeugt: die Teilnahme an unseren vielfältigen Qualifizierungsange-
    boten hilft Dir bei Deiner Arbeit im Verein!

6                                                                                                                                                7
ARBEITSHILFE 2021-2022 - DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT - INFOMATERIAL - WLSB
01 WER WIR SIND                                                                                                                                      WER WIR
                                                                                                                                                          KAPITEL
                                                                                                                                                             SIND                           09
                                                                                                                                                                                            01
     1.1. D
           IE WÜRTTEMBERGISCHE SPORTJUGEND IM
          WLSB E.V.
                                                                               DIE WSJ-STRUKTUR
     Die Württembergische Sportjugend (WSJ) ist die Jugendorganisa-                                          5
     tion des Württembergischen Landessportbundes (WLSB). Sie ist
                                                                                                                           geschäftsführender
     ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter freier Träger der
     außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung.
                                                                                                                           Sportjugendvorstand (gSJV)

                                                                                                                   5 Personen
                                                                                                                                - erledigt laufende Geschäfte

                                                                                                          daraus
                                                                                                                                - repräsentiert die WSJ
                                                                                                                                - tagt ca. alle 6 Wochen
     Mit über 885.000 jungen Menschen ist die WSJ der Jugendver-       1            dara
                                                                                                                                - 5 Mitglieder
                                                                                                                                                                   3
     band in Württemberg mit den meisten Mitgliedern. Die 885.000                 1 Pe s
                                                                                         u
                                                                                      rson
                                                                                                                                             daraus
                                                                                                                                                  nen
     jungen Menschen verteilen sich auf knapp 5.700 Sportvereine in    Fachbereich                        15                     Arbeitskreise
                                                                                                                                           9 Perso
                                                                                                                                   - Fachverbandsjugend­
     24 Sportkreisen und 52 Sportfachverbänden.                            - Bildung
                                                                                                            Sportjugend­vorstand     leitungen (FVJL)

                                                                                                            (SJV)                  - Sportkreisjugend­
                                                                                                                                     leitungen (SKJL)
     Die WSJ ist eine von insgesamt 16 Landessportjugenden in                                                                   - Vertretung der Basis
                                                                                                                                - gibt Inhalte/Schwerpunkte vor
                                                                                                                                                                             - JuniorTeam

                                                                                                           wählt für
     Deutschland. Alle Landessportjugenden sind Mitglieder der Deut-

                                                                                                           2 Jahre
                                                                                                                                - trägt politische Verantwortung
                                                                                                                                - tagt 2–3 mal jährlich
     schen Sportjugend (dsj) im DOSB, die als Dachorganisation u.a.                                                             - 15 Vorstandsmitglieder

     die Interessenvertretung auf Bundesebene wahrnimmt.
                                                                                                        330
                                                                                                          Landessportjugendtag
                                                                                                                                - höchstes WSJ-Organ
                                                                                                                                - rund 330 Delegierte
                                                                                                                                - tagt alle 2 Jahre

                                                                                                           entsenden
                                                                                                           Delegierte
                                                                                  52                                                         24
                                                                                    Sportfach-                                                Sportkreise in
                                                                                    verbände                                                  Württemberg
                                                                                             von A wie Aikido                                        von A wie Alb-Donau/Ulm
                                                                                             bis V wie Volleyball                                    bis Z wie Zollernalb

                                                                                850.000                                                        5.700
                                                                                 junge Vereins-                                                Sportvereine
                                                                                 mitglieder                                                        mit über 850.000
                                                                                                                                                   Menschen (bis 26 Jahre)
                                                                                       (bis 26 Jahre)

 8                                                                                                                                                                                          9
01 WER WIR SIND                                                                                                         WER WIR SIND             01
      1.2. DER SPORTJUGENDVORSTAND (SJV)                                    Die vielfältigen Aufgaben werden in zentralen Aufgabenbereichen
                                                                            zusammengefasst. Der SJV setzt sich daher wie folgt zusammen:
      Der Sportjugendvorstand (SJV) der Württembergischen Sport-             ƒ Die Vorsitzende und die vier stellvertretenden Vorsitzenden
      jugend (WSJ) ist für eine zweijährige Wahlperiode dafür verant-          bilden den geschäftsführenden Sportjugendvorstand (gSJV).
      wortlich, dass …
                                                                             ƒ Der Fachbereich Bildung ist für die Bildungsmaßnahmen der
                                                                               WSJ zuständig.
       ƒ die WSJ funktions- und handlungsfähig ist,
                                                                             ƒ D
                                                                                ie Sprecher*innen der drei Arbeitskreise
       ƒ inhaltlich gearbeitet werden kann,                                    1. Sportkreisjugendleitungen
       ƒ die einzelnen Interessensbereiche der WSJ vertreten sind,             2. Fachverbandsjugendleitungen
       ƒ die Finanzen stimmen,                                                 3. JuniorTeam
                                                                               bilden das Element der Interessenvertretung.
       ƒ Beziehungen zu anderen Organisationen bestehen,
       ƒ der Draht zur Politik gut funktioniert,                            Ergänzend sitzt die WSJ-Geschäftsleitung mit beratender Stim-
       ƒ die WSJ nach innen und außen vertreten wird,                       me im SJV. Weitere Personen können im Bedarfsfall beratend
                                                                            hinzugezogen werden.
       ƒ Entwicklungen in der Jugendszene beobachtet und ein­
         gebracht werden,
                                                                            Die Adressen des Sportjugendvorstands finden sich auf Seite 90 ff.
       ƒ die gesellschaftlichen Entwicklungen verfolgt und ihre Auswir-
         kungen auf die Sportjugendarbeit bedacht werden,
       ƒ die Vereinsangebote mit den Sportbedürfnissen von Kindern
         und Jugendlichen in Einklang gebracht werden,
       ƒ dargestellt wird, warum die Jugendarbeit im Sport so wich-
         tig ist,
       ƒ klargemacht wird, dass es sich für Staat und Gesellschaft
         lohnt, die Jugendarbeit im Sport finanziell und ideell zu unter-
         stützen.

 10                                                                                                                                              11
01 WER WIR SIND                                                                                                    WER WIR SIND             01
      1.3. SPORTKREISJUGENDEN                                          Zur Erfüllung und Umsetzung der Aufgaben der Württembergi-
                                                                       schen Sportjugend gibt es in jedem der 24 Sportkreise eine Sport-
      Das Verbandsgebiet der WSJ ist in 24 Sportkreise mit 24 Sport-   kreisjugend. Die Sportkreisjugendleitung wird vom Sportkreisju-
      kreisjugenden unterteilt.                                        gendtag i. d. R. auf zwei oder drei Jahre gewählt. Sie bleibt aber
                                                                       unabhängig vom Ablauf der Wahlzeit bis zu einer Neuwahl im
                                                                       Amt. Der Sportkreisjugendtag ist vor dem Sportkreistag durch die
                                                                       Sportkreisjugendleitung oder bei deren Verhinderung durch eine
                                          Mergentheim                  Stellvertretung durchzuführen.

                                                                       Die 24 Sportkreisjugenden bieten eine Reihe von Veranstaltun-
                                     Hohenlohe                         gen und Serviceleistungen an, wie…
                                                                        ƒ Informations- und Studienfahrten
                         Heilbronn
                                            Schwäbisch Hall             ƒ Lehrgänge und Seminare
                                                                        ƒ Freizeitmaßnahmen
                       Ludwigsburg
                                                                        ƒ Serviceleistungen
                                                    Ostalb
                            Rems-Murr                                   ƒ Sportveranstaltungen
                       Stuttgart                                        ƒ Internationale Jugendbegegnungen
                                  Göppingen
          Calw Böblingen                                                ƒ Jugendsozialarbeit
                                            Heidenheim
                            Esslingen
                                                                       Die Adressen der Sportkreisjugendleitungen bzw. der Sportkreis-
                   Tübingen                                            Geschäftsstellen finden sich auf Seite 92 ff.
      Freudenstadt                   Alb-Donau
                          Reutlingen                                   Die Verleihangebote der Sportkreisjugenden können auf Seite
                 Zollernalb                                            76 ff. nachgeschlagen werden.
        Rottweil
                                            Biberach
                         Sigmaringen
                 Tuttlingen
                                       Ravensburg

                                 Bodensee

 12                                                                                                                                         13
01 WER WIR SIND                                                                                                        WER WIR SIND             01
      1.4. FACHVERBANDSJUGENDEN                                              1.5. JUNIORTEAM

      Zu nahezu jeder Sportart gibt es einen dazugehörigen Fachver-          Das WSJ-JuniorTeam setzt sich zusam-
      band. Die Sportfachverbände regeln und organisieren den Spiel-         men aus Jugendvertreter*innen der
      und Wettkampfbetrieb in ihrer Sportart sowie die fachgebundene         Sportvereine, der Fachverbandsjugend-
      sportliche Ausbildung. Die 52 Sportfachverbände im Verbandsge-         en und der Sportkreisjugenden.
      biet der WSJ bekennen sich allesamt zur Jugendarbeit als eine
      ihrer zentralen Aufgaben. In der Regel ist dafür die jeweilige Fach-   Mit dem JuniorTeam ermöglicht die WSJ jungen Menschen in
      verbandsjugend zuständig.                                              einer Organisation mitzuwirken. Die JuniorTeamer*innen bringen
                                                                             ihre Vorstellungen ein und beteiligen sich nach ihren Bedürfnis-
      Neben dem Spiel- und Wettkampfbetrieb und der Förderung ihrer          sen – MITBESTIMMEN und SELBSTBESTIMMEN sind großge-
      jeweiligen Sportart in freizeit-, breiten- und leistungssportlichen    schrieben. Das JuniorTeam verfügt über einen eigenen Etat. In
      Ausprägungen kümmern sich die Fachverbandsjugenden u. a.               Absprache mit dem Sportjugendvorstand können die JuniorTea-
      um…                                                                    mer Projekte selbst ausarbeiten und umsetzen.
       ƒ die kritische Auseinandersetzung mit der Lebenssituation und
         den Gestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen,                      Weiterhin unterstützen die Mitglieder des JuniorTeams alte, neue
                                                                             und angehende Jugendsprecher*innen in ihrer Arbeit in den Ver-
       ƒ die Vermittlung von Fähigkeiten, um gesellschaftliche Zusam-
                                                                             einen, Verbänden und Sportkreisen.
         menhänge zu erkennen;
       ƒ die Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport              Das JuniorTeam...
         und Bewegung, Bildung und Geselligkeit,
                                                                              ƒ gestaltet und wirkt bei einem Seminar mit
       ƒ internationale Jugendbegegnungen als Beitrag zur Völker-
                                                                              ƒ gestaltet und leitet die JuniorTeam-Treffen
         verständigung,
                                                                              ƒ gestaltet und organisiert gemeinsam mit der WSJ-Geschäfts-
       ƒ Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen,
                                                                                stelle das Abendprogramm an der WSJ-Herbsttagung
       ƒ die Förderung einer demokratischen, internationalen Frie-
         densordnung.                                                        Du bist zwischen 16 und 26 Jahre alt? Du hast Lust, das WSJ-
                                                                             JuniorTeam kennenzulernen? Dann genügt eine kurze E-Mail an
      Die Anbindung der Fachverbandsjugenden an die WSJ ist über             info@wsj-online.de und du erhältst weitere Informationen!
      den Arbeitskreis der Fachverbandsjugendleitungen sichergestellt.
                                                                             MEHR ZUM WSJ-JUNIORTEAM
      Die Adressen der Fachverbandsjugendleitungen bzw. der Fach-            Weitere Infos und Kontakdaten findest Du außer-
      verbands-Geschäftsstellen finden sich auf Seite 100 ff.                dem unter www.wsj-online.de/juniorteam.

 14                                                                                                                                             15
02 AUS- UND FORTBILDUNG                                                                                                                                                                                                             AUS- UND FORTBILDUNG                                                                            02
      2.1. FÜR EINE STARKE JUGEND IM VEREIN                                                                                                            2.2. AUSBILDUNG ZUM*ZUR JUGENDLEITER*IN

      Bildung in der Vereinsjugendarbeit bedeutet Bildung mit und für

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1 LE = 45 Min
                                                                                                                                                                             40 LE

                                                                                                                                                                                                                     40 LE

                                                                                                                                                                                                                                                     40 LE

                                                                                                                                                                                                                                                                          DOSB-Lizenz Übungsleiter C Breitensport
      junge Menschen. Das Ziel der WSJ ist es, die Jugendleitungen,
      Übungsleitenden, Trainer*innen und Betreuer*innen von Kindern
      und Jugendlichen durch entsprechende Aus- und Fortbildungs-
      angebote zu unterstützen. Die WSJ will dazu beitragen, dass
      Jugendarbeit im Sportverein qualifiziert und zeitgemäß gestal-

                                                                                                                                                                                                              Übungsleiter C Breitensport

                                                                                                                                                                                                                                            Übungsleiter C Breitensport
      tet wird.

      Unsere Aus- und Fortbildungspalette erstreckt sich über die

                                                                                                                                                              Erwerb der JugendleiterCard (Juleica) möglich
      Qualifizierung zum*zur SportAssistent*in bzw. zum Erwerb der
      Jugendleitercard (Juleica) bis zur Ausbildung zum*zur lizenzier-

                                                                                                                                                                                                              Aufbaustufe

                                                                                                                                                                                                                                            Lizenzstufe
      ten Jugendleiter*in. Für die Zielgruppe der Vereinsführungskräfte
      bietet die WSJ das Modul „Zukunftsbaustein Jugendarbeit“ an.

                                                                                                                                                                      Basisstufe SportAssistent
      Seminare speziell für Jugendliche haben das Ziel, junge Men-
      schen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Hilfestellungen
      für ihre Aktivitäten im Verein an die Hand zu geben.
      In zahlreichen Fortbildungsangeboten bieten wir überfachliche
      sowie sportfachliche Themen für aktive Menschen im Sportverein
      an. Unsere Aufgabe ist es, diese in ihrer ehrenamtlichen Arbeit

                                                                                                                                                                                                                     50 LE

                                                                                                                                                                                                                                                     30 LE
      im Umgang mit Jugendlichen zu unterstützen und neue Impulse
      zu setzen.                                    Das Themenheft
                                                                   des Württembergis
                                                                                     chen   Landessportbu ndes
                                                                                                                 e.V. – www.wlsb.de
                                                                                                                                      ISSN 2509-6710

                                                                                                        AUSGABE 2 | 2020

                                                                                                       SP EZI AL
      Alle Bildungsangebote der WSJ
      finden Sie im jährlich erscheinenden
      Bildungsprogramm.

                                                                                                                                                                                                                                                                          DOSB-Lizenz Jugendleiter
      BESTELLUNG                                 AUS- UND FORTBILDU

                                                FÜR ÜBUNGSLE
                                                              ITER,
                                                                    NGEN

      Das Bildungsprogramm
                                                VEREINSMA NAGER,
                                                JUGENDLE ITER
                                                VON JUGEND BIS
                                                               ÄLTERE

      gibt’s kostenlos unter                    ÜBER 190 SEMINA
                                                FÜR DIE SPORTV
                                                                 RE
                                                               EREINE

                                                                                                                                                                                                              Jugendleiter

                                                                                                                                                                                                                                            Jugendleiter
                                                IN WÜRTTE MBERG

                                                                                                                                                                                                              Aufbaustufe
      0711 / 28077-140,

                                                                                                                                                                                                                                            Lizenzstufe
                                                BILDUNGSPROGR
      E-Mail info@wsj-online.de                                                                                       AMM 2021

      oder als Download unter
      www.wsj-online.de

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02 AUS- UND FORTBILDUNG                                                                                  AUS- UND FORTBILDUNG                    02
      Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in (Juleica / DOSB Lizenz)            Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, die Lizenz
                                                                            Jugendleiter*in des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB)
      Jugendleiter*innen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit            zu erwerben. Hierzu ist es erforderlich, an der jeweiligen Aufbau-
      aus. Die Rolle des*der Jugendleiter*in bewegt sich zwischen           und Lizenzstufe (insgesamt 80 Lerneinheiten) teilzunehmen und
      Manager*in der Vereinsjugendarbeit und Vereinspädagog*in.             die Prüfung erfolgreich abzulegen.
      Die Aufgaben eines*r Jugendleiter*in lassen sich demnach in zwei
      große Tätigkeitsfelder einteilen:                                     Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre.
       ƒ Betreuung, Förderung, Beratung und Interessensvertretung
         von Kindern und Jugendlichen                                       Die Teilnehmer*innen der Jugendleiter*innen-Ausbildung können
                                                                            für den Besuch der einzelnen Lehrgänge eine Freistellung beim
       ƒ Planung,     Organisation    und   Durchführung        von
                                                                            Arbeitgeber oder eine Schulbefreiung über die WSJ (siehe Seite
         sportartübergreifenden und außersportlichen Aktivitäten für
                                                                            69ff.) beantragen bzw. das Bildungszeitgesetz in Anspruch neh-
         und mit Kindern und Jugendlichen
                                                                            men (siehe Seite 72ff.).

                                                                            Themenauszug aus der Jugendleiter*innen-Ausbildung:
      Um diese Aufgaben im Verein kompetent erfüllen zu können, muss
      der*die Jugendleiter*in bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und          ƒ Rolle, Verantwortung und Vorbildfunktion des*der
      Fertigkeiten mitbringen und kontinuierlich weiterentwickeln. Über-       Jugendleiter*in
      geordnetes Ziel der Ausbildung ist es, die Jugendleiter*innen in       ƒ Gruppen leiten, Umgang mit Konflikten
      diesem Prozess zu unterstützen und ihre Handlungskompetenz             ƒ Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Sportversicherung
      zu erweitern. Die Qualifizierung setzt an drei zentralen Kompe-
                                                                             ƒ Strukturen und Aufgaben des organisierten Sports
      tenzbereichen an: der persönlichen und sozial-kommunikativen,
      der fachlichen und der                                                 ƒ Gewinnung, Bindung, Beteiligung von Jugendlichen
      Methoden- und Vermittlungskompetenz. Einen Themenauszug                ƒ Methoden der Planung und Organisation von Aktivitäten
      aus der Jugendleiter*innen-Ausbildung finden Sie auf der nächs-
                                                                             ƒ Kommunikationstechniken
      ten Seite.
                                                                             ƒ Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Sportverein
      Die Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in ist aufgegliedert in eine       ƒ Fördermöglichkeiten, Zuschüsse der Vereinsjugendarbeit
      Basis-, Aufbau- und Lizenzstufe. Das Schaubild auf der vorheri-        ƒ Sport, Spiel, Bewegung
      gen Seite verdeutlicht Ihnen die Ausbildungsstruktur.
                                                                             ƒ Lerntheoretische Aspekte
      Die Basisstufe SportAssistent*in umfasst 40 Lerneinheiten und          ƒ und vieles mehr
      schließt mit dem Erwerb des Zertifikats Juleica (Jugendleiter*innen
      Card) ab.

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02 AUS- UND FORTBILDUNG                                                                               AUS- UND FORTBILDUNG                   02
      Neu für Übungsleitende und Trainer*innen:                           2.3. WSJ-HERBSTTAGUNG
      Jugendleiter*innen-Ausbildung Aufbauseminar kompakt
      Mit dem Aufbauseminar kompakt können Übungsleitende und             Kompakt, kurzweilig, kompetent: Die gemeinsame Herbsttagung
      Trainer*innen mit gültiger Lizenz (Profil Kinder und Jugendliche)   der Württembergischen und Baden-Württembergischen Sportju-
      ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der sportartübergreifenden       gend vermittelt Jahr für Jahr an einem Samstag im Herbst kompri-
      und außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbau-        miertes Wissen rund um den Kinder- und Jugendsport. So dreh-
      en. Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbauseminars kompakt         ten sich die Herbsttagungen der vergangenen Jahre zum Beispiel
      folgt ein eigenständig geplantes und durchgeführtes Vereinspro-     um die Themen Finanzierung, Vielfalt, Kindeswohl, Trendsport
      jekt, das als Prüfungsgrundlage für die Teilnahme an der Lizenz-    und Soft Skills.
      stufe erforderlich ist.
                                                                          Ort des Geschehens sind unsere Landessportschulen. Im Ple-
      Seit 2017: Bezuschussung der DOSB-Lizenz Jugendleiter*in            num wie auch verteilt auf so genannte Wissensinseln erhalten
      Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die     die Teilnehmenden Antworten auf viele Fragen, die im Verein-
      eine gültige DOSB-Jugendleiter*innen-Lizenz haben, kann für         salltag auftreten. Tipps, neue Ideen und eine Dokumentation der
      jede*n Lizenzinhaber*in ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von     Herbsttagung runden den Wissenstransfer ab. Die Tagungsform
      400 Euro pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein*e    mit Vortrag, Wissensinseln und Podiumsgespräch, verteilt auf
      Lizenzinhaber*in nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.      den Zeitraum von ca. 9.30 - 17.00 Uhr, gewährleistet einen kurz-
                                                                          weiligen Verlauf.
      Der*die Lizenzinhaber*in muss entweder gewählte*r
      Jugendleiter*in im abrechnenden Verein sein oder der Vereins-       Zum Abschluss des Tages können die Teilnehmenden sportlich
      vorstand bestätigt, dass der*die Lizenzinhaber*in nachweislich      aktiv sein und den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen und
      eine vom Vereinsvorstand/ Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit      gemütlichen Beisammensein ausklingen lassen. Selbstverständ-
      erbracht hat, z. B. die Organisation von Jugendfreizeiten, einem    lich besteht die Möglichkeit, an der Landessportschule zu über-
      internationalen Jugendaustausch o. ä..                              nachten.

                                                                          Die Herbsttagung 2020 musste coronabedingt leider ausfallen. Die
                                                                          WSJ-Herbsttagung 2021 findet am 23. Oktober 2021 an der Lan-
                                                                          dessportschule Albstadt statt, unter dem Vorbehalt der weiteren
                                                                          Entwicklung der Pandemie. Das Thema wird Kinderarmut sein.

                                                                          BESTELLUNG DER HERBSTTAGUNGS-DOKU
                                                                          Die Dokumentationen der Herbsttagungen gibt‘s kostenlos
                                                                          unter Tel. 0711 / 28077-140,
                                                                          E-Mail info@wsj-online.de
                                                                          oder als Download unter www.wsj-online.de
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03 ZUSCHÜSSE                                                                                                                    ZUSCHÜSSE             03
      3.1. ALLGEMEIN
                                                                             Bundesebene:        Kinder- und Jugendplan des Bundes (Seite 36 ff.)
      Zuschüsse aus der Sportförderung (Sportfördermittel)                   			                 Zuständigkeit: Deutsche Sportjugend (dsj)
      Das Land Baden-Württemberg gewährt Sportvereinen, Sport-               Landesebene:        Landesjugendplan (Seite 24 ff.)
      kreisen und Fachverbänden über den Württembergischen Lan-              			                 Zuständigkeit: Württembergische Sportjugend
      dessportbund Zuschüsse für …
                                                                             Kreisebene:         Kreisjugendplan (s. u.)
       ƒ Sportstättenbau und -sanierung,
                                                                             			                 Zuständigkeit: Kreisjugendring, Landratsamt
       ƒ Sportgeräte (ab Einzelanschaffungswert von 2.000 Euro),
                                                                             Gemeindeebene: Gemeinde- oder Jugendförderplan (s. u.)
       ƒ Kooperation Schule & Verein,                                        			            Zuständigkeit: Stadt- und Gemeindeverwaltung
       ƒ Kooperation Schule & Kindergarten,
       ƒ Übungsleitende und Trainer*innen,                                    WICHTIG!!
       ƒ Vereinsmanager*innen C sowie                                         Eine Mehrfachförderung ist möglich, d. h. für eine Freizeit oder eine
       ƒ Jugendleiter*innen.                                                  Schulung von Jugendmitarbeitenden können sowohl Zuschüsse
                                                                              des Landes als auch des Kreises sowie der Gemeinde bzw. der Stadt
      INFORMATIONEN ZUR SPORTFÖRDERUNG                                        beantragt werden!
      VereinsServiceBüro (VSB) des WLSB
      Tel. 0711 / 28077-125                                                  Jugendförderung der Gemeinde bzw. Stadt
      E-Mail info@wlsb.de                                                    Bei den Gemeinden ist es nicht selbstverständlich, dass es dort
      Web www.wlsb.de                                                        schriftlich fixierte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gibt.
                                                                             Hier sollte beim jeweiligen Rathaus nachgefragt werden. Die Tat-
                                                                             sache, dass keine Richtlinien existieren, muss nicht bedeuten,
      Zuschüsse aus der Jugendförderung (Jugendfördermittel)                 dass die Gemeinde keine Zuschüsse gewährt. Diese sind erhält-
      Das Land Baden-Württemberg fördert auch die Jugendarbeit, da die-      lich beim Rathaus (entweder Jugendamt oder Schul- und Sport-
      se einen wichtigen Beitrag zur Erziehung von Kindern und Jugend-       amt).
      lichen leistet. Sportvereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden,
      die aktiv Jugendarbeit betreiben, können Zuschüsse beantragen. Auf     Jugendförderung des Kreises
      Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene gibt es so genannte         Die Kreise lehnen sich in ihren jeweiligen Förderrichtlinien in etwa
      Jugendpläne, in denen die jeweiligen Zuschuss- und Fördervoraus-       an die Vorgaben des Landesjugendplans an. Unterschiede beste-
      setzungen beschrieben sind.                                            hen meist in den einzelnen Kriterien. Deshalb ist es wichtig, die
                                                                             Richtlinien des einzelnen Kreises anzufordern. Sie sind erhält-
                                                                             lich bei der Sportkreisjugend bzw. Sportkreisgeschäftsstelle, den
                                                                             Landratsämtern, dem Kreisjugendring oder Kreisjugendamt.

 22                                                                                                                                                   23
03 ZUSCHÜSSE                                                                                                            ZUSCHÜSSE             03
      3.2. DER LANDESJUGENDPLAN                                          Allgemeine Zuschussvoraussetzungen:
                                                                         1. Träger der freien Jugendhilfe bzw. Träger der außerschu-
      Alle finanziellen Hilfen, die das Land Baden-Württemberg für die   lischen Jugendbildung
      Jugendarbeit im und außerhalb des Sports zur Verfügung stellt,     Grundsätzlich werden nur Antragsteller gefördert, die gemäß § 75
      sind im sogenannten Landesjugendplan zusammengefasst. Die          des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (SGB) und
      Bestimmungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und         §§ 2, 4 und 12 des Jugendbildungsgesetzes (JBG) als Träger der
      Sport erlassen. Darin ist auch geregelt, bis wann welche Formu-    freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugend-
      lare in welcher Form bei wem eingereicht werden müssen.            bildung anerkannt sind. Durch die Mitgliedschaft im WLSB e. V.
                                                                         ist die jeweilige Vereinsjugend automatisch Mitglied in der WSJ
      DAS WICHTIGSTE KURZ UND KNAPP AM ANFANG:                           und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen
                                                                         Jugendbildung anerkannt. Auch Sportkreis- und Fachverbands-
      1. Die Antragsstellung erfolgt online über das Zuschusspro-
                                                                         jugenden haben diesen Status.
          gramm oaseBW. Zugang zu diesem Portal hat jeder Verein,
                                                                         Also: Nicht der Verein (Sportkreis, Fachverband), sondern die Ver-
          Sportkreis oder Fachverband über das Internetportal mein-
                                                                         einsjugend (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) ist als Trä-
          WLSB. Anleitungen zum Login oder zur Nutzung des Pro-
                                                                         ger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen
          gramms finden Sie auf unserer Website.
                                                                         Jugendarbeit anerkannt! Somit kann auch nur die Vereinsjugend
      2. D ie jeweiligen Antrags - und Abrechnungsfristen sind ein-
                                                                         (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) als Antragsteller und
          zuhalten!
                                                                         Zuwendungsempfänger auftreten.
      3. V ereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden müssen,
          um Zuschüsse erhalten zu können, Mitglied im Württember-
                                                                         2. Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung
          gischen Landessportbund e.V. sein.
                                                                         Entscheidend für die öffentliche Anerkennung sind eine gültige
      4. V ereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden, die einen
                                                                         Jugendordnung und deren Verankerung in der Vereinssatzung
          Zuschussantrag stellen, müssen eine aktuell gültige Jugend-
                                                                         bzw. eine gültige Jugendvereinbarung. Mehr Informationen zur
          ordnung oder Jugendvereinbarung (siehe Seite 43 ff.)
                                                                         Jugendordnung und Jugendvereinbarung gibt es auf Seite 43 ff.
          besitzen. Dies wird jährlich bei der Bestandserhebung über
          das Internetportal mein WLSB abgefragt.
                                                                         3. Vereinsjugendkonto
      5. D ie Zuschussquoten des Landesjugendplans werden jähr-
                                                                         Alle Zuschüsse werden auf das beim WLSB hinterlegte Haupt-
          lich neu festgelegt. Die aktuellen Zuschussquoten gibt‘s im
                                                                         vereinskonto oder ggf. Vereinsjugendkonto überwiesen. Abtei-
          Internet unter www.wsj-online.de/landesjugendplan oder
                                                                         lungsjugend-, Freizeit- oder Privatkonten können nicht berück-
          www.jugendarbeitsnetz.de.
                                                                         sichtigt werden.

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03 ZUSCHÜSSE                                                                                                                ZUSCHÜSSE            03
      Für den Jugendsport in Württemberg gilt:                                JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN
      Alle Anträge und Verwendungsnachweise müssen bei der Würt-              1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten
      tembergischen Sportjugend online über oaseBW eingereicht wer-           2. mit finanziell schwächer Gestellten
      den. Dort werden sie auf sachliche Richtigkeit geprüft. Über die        3. mit Teilnehmer*innen mit Behinderung
      Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet das zuständige           4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte)
      Regierungspräsidium. Nach der Bewilligung erhält die WSJ den
      entsprechenden Zuschuss, der an die Vereins-, Sportkreis- und
      Fachverbandsjugenden ausbezahlt wird.                                   1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten
                                                                              Zuschüsse gibt es für...
      WICHTIG!                                                                a) Heimfreizeiten und Zeltlager
      Ein Teil der Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden (siehe          b) Jugendgruppenfahrten
      Seite 34 f.). Für alle Maßnahmen muss der Verwendungsnachweis           c) Ski- und Segelfreizeiten
      innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung eingereicht werden.        d) Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit Behinderung

                                                                              ALLGEMEINES
      Was wird gefördert?                                                     1. Freizeiten und Jugendgruppenfahrten müssen mindestens
      JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN (Seite 27 ff.)                                    fünf und dürfen höchstens 21 Tage dauern; Ski- und Segel-
      1. Betreuer*innen von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten                 freizeiten maximal 14 Tage.
      2. mit finanziell schwächer Gestellten                                 2. Damit eine Maßnahme zuschussfähig ist, müssen mindes-
      3. mit Teilnehmer*innen mit Behinderung                                   tens fünf Kinder teilnehmen. Der Altersbereich erstreckt sich
      4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte)                  von sechs bis 18 Jahren.
                                                                              3. 
                                                                                 Die Zuschusshöhe berechnet sich anhand des
      JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN (Seite 30 ff.)                                     Betreuer*innenschlüssels, d. h. pro einer bestimmten Anzahl
      1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge                                           an Teilnehmenden wird ein*e Betreuer*in mit einem festen
      2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung                            Satz bezuschusst, bspw. pro elf Teilnehmenden wird ein*e
      3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung                Betreuer*in mit 20,00 Euro bezuschusst (Schlüssel 5:1).
      4. Weitere Bildungsmaßnahmen                                           4. 
                                                                                 Die Betreuer*innen müssen mindestens 16 Jahre
                                                                                 (Gruppenleiter*in mindestens 18 Jahre) alt sein. Eine päda-
      WICHTIG!                                                                   gogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Sie müssen ganz-
      Nicht gefördert werden sportartspezifische Maßnahmen (Trainingsla-         tägig und mindestens fünf Tage mit der Betreuung beauf-
      ger, Turniere, Wettkämpfe etc.), Reisen von Einzelpersonen und touri-      tragt sein.
      stische Rundreisen! Auch in der Jugendbildung müssen überfachliche      5. Betreuer*innen, die bezahlte Freistellung nach dem Gesetz
      Themen behandelt werden!                                                   zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit gewährt
                                                                                 bekommen, erhalten keinen Zuschuss!

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03 ZUSCHÜSSE                                                                                                              ZUSCHÜSSE            03
      a) Heimfreizeiten und Zeltlager                                     2. Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer
      Heimfreizeiten und Zeltlager sind Jugenderholungsmaßnahmen              Gestellten
      mit einem zentralen Aufenthaltsort. Mögliche Übernachtungsstät-     Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren aus
      ten sind …                                                          finanziell schwächer gestellten Familien kann bei der Teilnahme
       ƒ Hütten,                                                          an Jugenderholungsmaßnahmen ein Zuschuss gewährt werden
                                                                          (Ausnahme: Familienfreizeiten), zusätzlich zur Beantragung von
       ƒ Jugendherbergen und Jugendgästehäuser,
                                                                          Zuschüssen für Betreuer*innen.
       ƒ Zelt- und Campingplätze,                                         Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden.
        ƒ Sportanlagen, usw.
      Zuschusshöhe: Pro elf Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in mit      3. Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit
      bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1).           Behinderung
                                                                          Die Maßnahme muss sowohl Teilnehmende mit als auch ohne
      b) Jugendgruppenfahrten                                             Behinderung umfassen, wobei mind. ein Drittel eine Behinderung
      Bei Jugendgruppenfahrten ist die Gruppe zu Fuß, mit dem Boot        haben müssen. Bei einer geringeren Quote können nur die Teil-
      oder dem Fahrrad, also ohne zentralen Aufenthaltsort, unterwegs.    nehmenden mit Behinderung bezuschusst werden.
      Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in        Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden.
      mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1).
                                                                          4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte)
      c) Ski- und Segelfreizeiten                                         Für die Beschaffung von Groß- und Gruppenzelten, für größere
      Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmenden kann ein*e Betreuer*in        Zeltreparaturen und für die erforderliche Ausrüstung wie Feldbet-
      mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 5:1).   ten, Abdeckplanen, Bodendecken usw. sind ebenfalls Zuschüsse
                                                                          möglich. Soweit Reparaturen ehrenamtlich vorgenommen werden,
      d) Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit Behinderung                  können auch diese bezuschusst werden.
      Zuschusshöhe: Pro drei bzw. einem*r Teilnehmenden kann ein*e        Zuschusshöhe: bis zu 50 % der als notwendig anerkannten
      Betreuer*in mit bis zu 20,00 Euro pro Tag bezuschusst werden        Gesamtkosten, Eigenleistungen werden mit 7,70 Euro pro Stun-
      (Schlüssel 3:1 bzw. 1:1 bei Teilnehmenden mit Schwerstbehin-        de angerechnet.
      derung)
                                                                          WICHTIG!
                                                                          Nicht gefördert werden Anschaffungen wie Werkzeuge, Tische,
                                                                          Bänke, Küchenzubehör, Beleuchtung, Sanitär, Hygienebereich,
                                                                          Matratzen usw. Dies gilt auch für den Erwerb, die Einrichtung, die
                                                                          Ausstattung und die Sanierung von festen Jugendzeltplätzen.
                                                                          Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 400 Euro
                                                                          übersteigt, müssen in eine Bestandsliste aufgenommen werden!

 28                                                                                                                                            29
03 ZUSCHÜSSE                                                                                                              ZUSCHÜSSE            03
      JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN                                              2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung
      1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge                                     Zuschüsse können zur Durchführung von Seminaren mit festem
      2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung                      Teilnehmendenkreis und festgelegter Programmdauer gewährt
      3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung          werden. Seminare müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trä-
      4. Weitere Bildungsmaßnahmen                                        gers sein. Hierzu gehört u. a. die gezielte Befassung mit Fragen
                                                                           der politischen sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen,
      WICHTIG!                                                             technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung.
      Die vorausgegangenen Bildungsmaßnahmen müssen der                    Die Teilnehmer müssen mindestens zwölf, jedoch noch nicht 27
      außerschulischen Bildung bzw. der Aus- und Fortbildung von           Jahre alt sein. Die Richtlinien zur Dauer von Seminaren entspre-
      Jugendleiter*innen und anderen Vereinsmitgliedern dienen.            chen denen der Jugendleiterlehrgänge.
                                                                           Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden.
                                                                           Auch hier gilt: Von den gesamten Seminarkosten muss der Antrag-
      1. Jugendleiter*innen-Lehrgänge                                     steller mindestens 25 % selbst aufbringen.
      Jugendleiter*innen-Lehrgänge dienen der Aus- und Fortbildung
      von Jugendleiter*innen und sonstigen Leitungskräften in der          WICHTIG!
      Jugendarbeit. Sie müssen jugendpflegerische bzw. überfachli-         Lehrgänge und Seminare sollen grundsätzlich in Baden­-Württemberg
      che oder staatspolitische Themen behandeln. Lehrgänge mit aus-       stattfinden!
      schließlich sportfachlichen Inhalten gelten nicht als solche Lehr-
      gänge und können nicht bezuschusst werden.
      Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein           3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugend-
      Lehrgangstag muss mindestens fünf Stunden dauern. Halbe Tage             bildung
      werden mit 2,5 Stunden berechnet, wenn entweder ein ganzer           Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind
      Lehrgangstag vorausgeht oder folgt. Ausnahme: Drei halbe Lehr-       Projekte mit jungen Menschen im Alter von sechs bis 26 Jahren,
      gangstage sind förderfähig, wenn sie innerhalb eines Monat statt-    die nicht Seminarcharakter (s. o.) haben und sich mit nachfolgen-
      finden und sie eine thematisch zusammenhängende Einheit bil-         den Themenbereichen der Jugendbildung befassen: politische,
      den.                                                                 soziale, sportliche, kulturelle, ökologische und technologische
      Zuschusshöhe: bis zu 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden.           Jugendbildung, geschlechtsspezifische Jugendbildung, Integra-
      Von den gesamten Lehrgangskosten muss der*die Antragstellen-         tion von ausländischen Jugendlichen usw.
      de mindestens 25 % selbst aufbringen.                                Praktische Maßnahmen sind zeitlich befristete Projekte. Sie haben
                                                                           eine Vorbereitungsphase, eine tatsächliche Umsetzungsphase
                                                                           und eine Auswertungsphase, die an drei unterschiedlichen Tagen
                                                                           stattfinden müssen. Beginn und Ende des Projekts müssen fest-
                                                                           stellbar sein. Regelmäßige Gruppenstunden können nicht bezu-
                                                                           schusst werden, auch wenn dort über einen gewissen Zeitraum
                                                                           ein bestimmtes Thema intensiv behandelt wird.
 30                                                                                                                                            31
03 ZUSCHÜSSE                                                                                                            ZUSCHÜSSE            03
      Maßnahmen, die überwiegend Freizeitcharakter haben, sind            Fahrten zu Gedenkstätten
      ebenfalls nicht zuschussfähig. Es sind 2/3 inhaltliche Anteile      Für Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts
      erforderlich. Unter Umständen muss dies nachgewiesen werden.        können Zuschüsse gewährt werden. Die Gruppe sollte nicht weni-
      Zuschusshöhe: bis zu 35% der als notwendig anerkannten              ger als acht Personen umfassen. Die Teilnehmenden sollten min-
      Gesamtkosten (maximal 2.000 Euro). Fahrtkosten können nur           destens zwölf, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Es wird eine
      geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme in Baden-Würt-            gründliche Vor- und Nachbereitung erwartet.
      temberg oder im unmittelbar angrenzenden Bereich stattfindet.       Die Fahrten können nach Natzweiler/Stuthof, Dachau, Flossen-
                                                                          bürg, Oberer Kuhberg/Ulm, Brettheim oder Mannheim-Sandhofen
      Beispiel:                                                           führen. Sollten Sie ein anderes Ziel haben, fragen Sie bitte bei
      Sie veranstalten einen Aktionstag mit Kindern aus dem Sportver-     der WSJ nach.
      ein und mit Kindern mit Behinderung. Anerkannte Kosten sind         Zuschusshöhe: bis zu 25% der Fahrtkosten.
      Beschaffung von fachlichem Material und Literatur, Leihgebüh-
      ren, Mieten (d.h. Fremdmiete, keine Eigenmiete), Betriebskosten,
      Organisationskosten, Werbematerial, Versicherungen.                 INFOS UND ANTRAGSFORMULARE
                                                                          Württembergische Sportjugend
      Weitere Beispiele für praktische Maßnahmen:                         Tel. 0711 / 28077-140
      Putzaktion, Mädchen-Sporttag, Projekt mit jugendlichen Arbeitslo-   E-Mail zuschuss@wsj-online.de
      sen oder zur Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher,     Download unter
      Zirkus- und Theaterprojekt, Informationstag zum Fairen Handel,      www.wsj-online.de/landesjugendplan
      Aktionstag zur gesunden Ernährung usw.

      4. Weitere Bildungsmaßnahmen:
      Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähn-
      liche Gefährdungen der Jugend
      Gefördert werden praktische Maßnahmen und Seminare, die
      sich mit den Ursachen für die Entstehung von Sucht und die ver-
      schiedenen Suchtformen (Alkoholsucht, Mager-, Medikamenten-,
      Rauschgift- und Spielsucht) befassen.
      Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmenden und
      mit 25 % Eigenbeteiligung (bei Seminaren) bzw. bis zu 50 % der
      anerkannten Gesamtkosten (bei Maßnahmen) (maximal 1.200
      Euro).

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03 ZUSCHÜSSE                                                                                                                                                                                                              ZUSCHÜSSE                       03
 Der Landesjugendplan (Stand: Juli 2021)
                                                                                                               Alter der                                                          Antragstermin
     Landesjugendplan-Zuschusstitel                Formulare           Dauer der Maßnahme                                                Zuschusshöhe bzw. -quote                                                     Sonstige Bestimmungen
                                                                                                           Teilnehmenden                                                           bei der WSJ
 Jugenderholungsmaßnahmen                         A1      V2      5 bis 21 Tage                         6 bis 18 Jahre              bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden    spätestens 4         Gesamtnettoeinkommensgrenze der im Haushalt lebenden
 mit finanziell schwächer Gestellten              A2                                                                                                                             Wochen vor           Personen müssen beachtet werden.
                                                                                                                                                                                 Beginn der Maß-
                                                                                                                                                                                 nahme
 Jugenderholungsmaßnahmen mit                     A3      V3      5 bis 21 Tage                         6 bis 18 Jahre              bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden    31. Januar           Die Maßnahme muss Teilnehmende mit und ohne Behinderung
 Teilnehmer*innen mit Behinderung                         L1                                                                        max. 50 % der Gesamtkosten ausschließlich                         umfassen, wobei mindestens ein Drittel eine Behinderung haben
                                                                                                                                    der Vergütung für päd. Betreuer*innen                             muss; bei einer geringeren Quote können nur Zuschüsse für die
                                                                                                                                                                                                      Teilnehmenden mit Behinderung gewährt werden.
 Pädagogische Betreuung bei                       kein   V4                                             6 bis 18 Jahre              bis zu 20,00 Euro / Tag und Betreuer*in      kein Antrag          Teilnehmenr*innen-Betreuer*innen-Verhältnis
 Jugenderholungsmaßnahmen                         Antrag V 4.1
                                                                                                        Betreuer*innenschlüssel:
 Heimfreizeiten/Zeltlager                                         5 bis 21 Tage                          5:1
 Gruppenfahrten                                                   5 bis 21 Tage                          5:1                                                                                          5:1 (ohne zentralen Aufenthaltsort)
 Ski-/ Segelfreizeiten                                            5 bis 14 Tage                          5:1 (mit DOSB-Lizenz)                                                                        5:1 (Betreuer*innen müssen DOSB-Lizenz haben)
 Freizeiten mit Teilnehmer*innen mit und ohne                     5 bis 21 Tage                          3:1                                                                                          3:1 (mindestens ein Drittel muss eine Behinderung haben)
 Behinderung                                                                                             1:1 (Schwerstbehind.)
 Jugenderholungseinrichtungen                     A5      V5                                                                        bis zu 50 % des anerkannten                31. Januar             Gruppenzelte ab 6 Personen;
 (Groß- und Gruppenzelte, Reparaturen etc.)                                                                                         Gesamtaufwandes                                                   Ausrüstung: Feldbetten, Abdeckplanen, Bodendecken, …
                                                                                                                                    Eigenleistung: 7,70 € je Stunde                                   Achtung: Kostenvoranschlag beilegen!
 Lehrgänge für Jugendleiter*innen                 kein   V6       mindestens 1 Tag (mind. 5 Stunden) bis ab 14 Jahre                bis zu 20,00 Euro / Tag und Teilnehmenden, kein Antrag            Die Lehrgänge müssen Schulungscharakter haben und jugend-
                                                  Antrag L 2      maximal 10 Tage;                                                  der Träger muss mindestens 25 % aus Eigen-                        pflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten.
 Tages-/Mehrtageslehrgänge                                                                                                          mitteln finanzieren
                                                                  halbe Tage (mindestens 2 ½ Stunden)
                                                                  können nur abgerechnet werden, wenn
                                                                  ein voller Tag vorausgeht oder folgt
                                                                  oder mindestens drei halbe Tage inner-
                                                                  halb eines Monats eine zusammenhän-
                                                                  gende thematische Einheit bilden
 Seminare zur außerschulischen Jugendbildung      kein   V6       mindestens 1 Tag (mindestens 5         12 bis 26 Jahre;           bis zu 14,20 Euro / Tag und Teilnehmenden; kein Antrag            Die Themen müssen sich mit Fragen der politischen, sozialen,
                                                  Antrag L 2      Stunden) bis maximal 10 Tage;          Altersabweichungen von     der Träger muss mindestens 25 % aus Eigen-                        sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologi-
                                                                  halbe Tage s.o.                        der Altersobergrenze von   mitteln finanzieren                                               schen Jugendbildung beschäftigen. Seminare dürfen keinen Frei-
                                                                                                         bis zu 20 % der Teilneh-                                                                     zeitcharakter haben.
                                                                                                         menden sind zulässig
 Praktische Maßnahmen zur außerschulischen        A7      V7      zeitlich befristete Projekte           ab 6 bis 26 Jahre          bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten, 31. Januar              Praktische Maßnahmen sind Gruppenaktivitäten und bedürfen
 Jugendbildung                                                                                                                      maximale Summe pro Antrag € 1.200                                 einer Vorbereitungs-, Umsetzungs- und Auswertungsphase.
                                                                                                                                                                                                      Fahrtkosten können nur innerhalb Baden-Württembergs oder
                                                                                                                                                                                                      im unmittelbar angrenzenden Bereich geltend gemacht werden.
 Bildungsmaßnahmen in Bezug auf                                   mindestens 5 Stunden                                                                                           31. Januar           Der ursächliche Zusammenhang für die Entstehung einer Sucht
 Drogenprobleme:                                                                                                                                                                                      muss behandelt werden. Themen aller Suchtformen sind möglich.
 Seminare                                         A 6.2   V 6.2                                         ab 12 bis 26 Jahre          9,20 Euro Tagessatz, mindestens 25 % Eigen-
                                                                                                                                    beteiligung
 Praktische Maßnahmen                             A 7.2   V 7.2                                         ab 10 bis 26 Jahre          bis zu 25 % der anerkennten Gesamtkosten,
                                                                                                                                    maximale Summe pro Antrag € 1.200
 Studienfahrten zur politischen Bildung           A8      V8      bitte anfragen!                       ab 12 bis 26 Jahre          bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten 31. Januar            Nur Fahrten an Ziele und zu Veranstaltungen, die für die politische
                                                                                                                                                                                                   Jugendbildung bedeutsam sind.
 Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen A 8.2   V 8.2   Tagesfahrt                            ab 12 bis 26 Jahre          bis zu 25 % der anerkannten Fahrtkosten   bis 6 Wochen vor Gefördert werden Gedenkstätten, die nicht zu weit entfernt liegen
 Unrechts                                                                                                                                                                     der Fahrt, spätes- (auch möglich als Teil einer Freizeit).
                                                                                                                                                                              tens jedoch 1. April Gruppengröße: mindestens 8 Personen
 Gesellschaftliche Eingliederung junger           A 11.1 V 11.1 maximal 21 Tage                         ab Schulalter               bis zu 4,10 Euro / Tag und Teilnehmenden 31. Januar            Mindestens ein Drittel der jugendlichen Teilnehmenden müssen
 Aussiedler*innen sowie junger Flüchtlinge                                                                                          (Freizeiten); bis zu 75 % der anerkannten                      junge Aussiedler*innen oder Flüchtlinge sein.
                                                                                                                                    Gesamtkosten (Seminare)

 34                                                                                                                                                                                                                                                            35
03 ZUSCHÜSSE                                                                                                                    ZUSCHÜSSE            03
      3.3. INTERNATIONALE JUGENDBEGEGNUNGEN                                 Japan                                          Kaori Miyashita
                                                                                                                           Tel. 069 / 6700-334
      Internationale Jugendbegegnungen sind Treffen zwischen                                                               E-Mail miyashita@dsj.de
      Jugendlichen eines deutschen und eines oder mehreren aus-
      ländischen Vereinen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des …          Längerfristige Förderung         Antragster-   Ansprechperson
       ƒ Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP),                                                           min
       ƒ Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW),                          Bi- und trilaterale Maßnahmen    15. Januar    Thomas Weinrich
       ƒ Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW),                             ausschließlich der Länder                      Tel. 069 / 6700-328
                                                                            China, Frankreich, Griechen-                   E-Mail weinrich@dsj.de
       ƒ EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION.                            land, Israel, Polen, Russland,
                                                                            Tschechien
      Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)                               und multilaterale Maßnahmen
      Die Deutsche Sportjugend (dsj) fungiert als mitverantwortliche
      Zentralstelle für die Vergabe der KJP-Mittel. Im Folgenden eine
      Gesamtübersicht der Länder, Termine und der entsprechenden
      Ansprechpersonen bei der dsj:                                         Maßnahmen mit den Jugend-        Antragstermin Ansprechperson
                                                                            werken
                                                                            Bi- und trilaterale Maßnahmen    15. Januar     Thomas Kroll
      Bi- und trilaterale Maßnahmen Antragsfrist Ansprechperson
                                                                            mit Frankreich                                  Tel. 069 / 6700-381
      China                         1. Oktober   Tina Jordan                                                                E-Mail kroll@dsj.de
                                                 Tel. 069 / 6700-268
                                                 E-Mail jordan@dsj.de
                                                                            Bi- und trilaterale Maßnahmen    15. Januar     Lara Hanf
      Griechenland                  1. November Isabelle Dibao-Dina         mit Polen                                       Tel. 069 / 6700-329
                                                 Tel. 069 / 6700-340                                                        E-Mail hanf@dsj.de
                                                 E-Mail dibao-dina@dsj.de
      Israel                        1. September Tina Jordan
                                                 Tel. 069 / 6700-268
                                                 E-Mail jordan@dsj.de       INTERESSE?
      Russland                      1. September Tina Jordan                Die Antragsformulare und weitere Unterlagen
                                                 Tel. 069 / 6700-268        und Informationen zur Antragstellung finden
                                                 E-Mail jordan@dsj.de       Sie im Internet unter www.dsj.de -> Hand-
      Tschechien                    1. September Thomas Weinrich            lungsfelder -> Internationale Jugendarbeit
                                                 Tel. 069 / 6700-328
                                                 E-Mail weinrich@dsj.de

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04 JUNGES ENGAGEMENT                                                                                        JUNGES ENGAGEMENT                    04
      4.1. BETEILIGUNG

      Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachse-
      nen im Sportverein ist mehr als „Ich hebe meine Hand und wäh-
      le Dich als Jugendsprecher*in“. Das wird schnell klar, wenn man
      nachschaut, was der Begriff „Partizipation“ bedeutet. Der Duden
      umschreibt Partizipation beispielsweise mit „das Teilhaben, Teil-
      nehmen, Beteiligt sein“; Wikipedia listet eine vergleichsweise grö-
      ßere Anzahl an Bedeutungen auf: „Beteiligung, Teilhabe, Teilnah-
      me, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung usw.“

      Kinder und Jugendliche nehmen ihre Umwelt anders wahr als
      Erwachsene. Deshalb ist Partizipation für beide Seiten wichtig
      und wertvoll. Die Beteiligung ermöglicht Kindern und Jugendli-
      chen, ihre eigenen Vorstellungen zu erkennen und zu äußern.
      Sie lernen, Veränderungen oder Neues anzuregen, mitzugestal-
      ten und in einem vereinbarten Rahmen Verantwortung zu über-
      nehmen. Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wie-
      derum bewirkt, dass sich Erwachsene mit deren Einstellungen
      und Vorschlägen auseinandersetzen und diese ernst nehmen.

      Jugendbeteiligung braucht BEGEISTERUNG:
      einladen – ermutigen – inspirieren
       ƒ fördert die individuellen Stärken jedes Einzelnen und die Lust
         auf Gemeinschaft, Stärken bzw. Talente kommen zum Tra-
         gen
       ƒ und das Erleben in der Gemeinschaft setzen neben der
                                                                            4.2. DER VEREINSJUGENDLEITER
         Selbstwirksamkeit zusätzliche Kräfte und Energien frei, die
         zum Gelingen der Gestaltung von Lebensräumen beitragen
                                                                            Vereinsjugendarbeit bedeutet auch, aber nicht nur Sporttreiben.
                                                                            Den Kindern und Jugendlichen soll im Sportverein ein weites Feld
                                                                            von Freizeitaktivitäten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Vereins
                                                                            geboten werden. Der Jugendleiter muss sich darüber im Kla-
                                                                            ren sein, dass sportlicher Erfolg allein noch kein Beweis für gute
                                                                            Jugendarbeit ist. Gerade sportlich Schwächere brauchen beson-
                                                                            dere Aufmerksamkeit. Die folgende Stellenbeschreibung versucht,
 38                                                                         Zielsetzung, Aufgaben, Kompetenzen etc. eines Vereinsjugend-
                                                                                                                                                 39
                                                                            leiters darzustellen.
04 JUNGES ENGAGEMENT                                                                                     JUNGES ENGAGEMENT                     04
      4.2. DER*DIE VEREINSJUGENDLEITER*IN                                 Organisatorische Aufgaben
                                                                           ƒ vertritt die Kinder und Jugendlichen im Vorstand
      Jugendarbeit im Sportverein dreht sich um Sport – und Sport
                                                                           ƒ ist Ansprechpartner*in für alle Übungsleitende, Trainer*innen
      ist mehr als Trainings- und Wettkampfalltag, Sieg und Niederla-
                                                                             und Betreuer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbei-
      ge. Kinder und Jugendliche knüpfen Freundschaften im Verein,
                                                                             ten
      gewinnen und jubeln, verlieren und sind traurig, stehen auf und
      machen weiter, toben sich aus und tanken Kraft. Jugendarbeit         ƒ ist Ansprechpartner*in für Eltern, insofern dies nicht ins Auf-
      zeichnet sich durch sportliche Ausbildung und Entwicklung, ein         gabenfeld der zuständigen Übungsleitenden fällt
      vielseitiges Angebot an erlebnisreichen Freizeitaktivitäten und      ƒ koordiniert die Jugendarbeit in den Vereinsabteilungen und
      Mitbestimmungs- und Gestaltungsspielräume aus.                         die abteilungsübergreifende Vereinsjugendarbeit
                                                                           ƒ führt Jugendliche an die Mitarbeit im Verein heran
      Der*die Vereinsjugendleiter*in legt seine Aufgaben gemeinsam mit
                                                                           ƒ arbeitet in Ausschüssen mit
      der Vereinsführung fest. Er*sie konzentriert sich sinnvollerweise
      auf eine Auswahl von Aufgaben, die sich an seinen Interessen,        ƒ kümmert sich um die Finanzierung der Jugendarbeit im Ver-
      Fähigkeiten, Stärken und Zeitbudget orientiert. Die folgende Lis-      ein, z. B. Zuschüsse
      te zeigt auf, für welche Aufgaben ein*e Jugendleiter*in zuständig    ƒ erstellt und überwacht den Haushalt der Vereinsjugend
      sein kann. Sie soll dabei helfen, die eigene Aufgabenbestimmung
                                                                           ƒ beruft die Jugendversammlung ein und leitet sie
      zu erleichtern.
                                                                           ƒ arbeitet mit Sportkreisjugendleitung, Stadt- bzw. Kreisjugend-
      Der*die Vereinsjugendleiter*in…                                        ring, örtlichen Jugendgruppen, Kirche, Schule, Jugend- und
                                                                             Sportamt zusammen
       ƒ bringt Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und Jugend-
         lichen mit,
                                                                          Sportliche Aktivitäten
       ƒ ist Mitglied des Vorstands im Sportverein,
                                                                           ƒ fragt die Kinder und Jugendlichen nach ihren sportlichen Inte-
       ƒ ist für die Gesamtjugendarbeit seines Sportvereins verant-          ressen im Verein und ggf. im Vereinsumfeld
         wortlich,
                                                                           ƒ plant und organisiert breiten- und freizeitsportliche Ange-
       ƒ wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Haupt-           bote, z. B. Sport- und Spielfeste für und mit Kinder(n) und
         versammlung bestätigt.                                              Jugendliche(n)
                                                                           ƒ betreut Kinder und Jugendliche im Leistungssport und küm-
                                                                             mert sich z. B. um sportärztliche Untersuchungen

 40                                                                                                                                            41
04 JUNGES ENGAGEMENT                                                                                    JUNGES ENGAGEMENT
                                                                                                                   KAPITEL                   09
                                                                                                                                             04
      Sportübergreifende Aktivitäten                                     4.3. JUGENDORDNUNG / JUGENDVEREINBARUNG
       ƒ geht auf Kinder und Jugendliche zu und greift ihre Interes-
         sen auf                                                         Eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung ist für
                                                                         Sportvereine, die auch künftig ihre Jugendarbeit mit öffentlichen
       ƒ beteiligt Kinder und Jugendliche an der Planung und Durch-
                                                                         Zuschüssen des Bundes und des Landes (in Folge davon auch
         führung von Vereinsaktivitäten bzw. gibt ihnen Selbstverant-
                                                                         der Kommunen) gefördert haben wollen, Pflicht.
         wortung und lässt sie eigenständig Projekte planen und durch-
         führen
                                                                         Wichtig für alle Antragsteller*innen:
       ƒ gestaltet gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Ausflüge       Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
         und Feste, z. B. Freizeitparks, Erlebnisbad, Weihnachts- und    und dem Landesjugendplan (LJP) können aufgrund der gesetz-
         Faschingsfeiern, Grillabende, Jugenddisco                       lichen Bestimmungen nur dann überwiesen werden, wenn spä-
       ƒ organisiert Freizeiten, Ferienprogramme und internationale      testens beim Einreichen des Verwendungsnachweises der WSJ
         Begegnungen                                                     eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung vorliegt.
       ƒ kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Vereinsjugend,
         z. B. Jugendzeitung, Jugend-Internetseite                       Was muss in der Jugendordnung stehen?
                                                                          ƒ Nennung von Zielen und Aufgaben für die sportliche und
      Persönliche Aus- und Fortbildung                                      außersportliche Arbeit,
       ƒ nimmt an Aus- und Fortbildungsangeboten teil, z. B. Vereins-     ƒ Angabe, welche Organe es in der Vereinsjugend gibt,
         management in der Jugendarbeit, Übungsleiter*in, Trainer*in      ƒ Aussagen darüber, wie die Finanzen der Vereinsjugend gere-
                                                                            gelt sind,
      Interesse an der Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in? Mehr Infor-
                                                                          ƒ Angabe der Rechte und Pflichten der Vereinsjugend - u. a.
      mationen findest Du auf Seite 17 ff.
                                                                            Wahlrecht und Wählbarkeit,
                                                                          ƒ Nennung des Zuständigkeitsbereiches der Vereinsjugend-
                                                                            ordnung.

                                                                         Nach der Erstellung der Jugendordnung ist es notwendig, dass
                                                                         in der Vereinssatzung auf die Existenz der Jugendordnung hin-
                                                                         gewiesen wird.

 42                                                                                                                                          43
04 JUNGES ENGAGEMENT                                                                                     JUNGES ENGAGEMENT                   04
      Die Vereinssatzung muss enthalten:                                  dingungen für die Arbeit im Verein mit Leben füllen.
       ƒ die Aussage, dass die Vereinsjugend die Jugendorganisati-
         on des Vereins ist,                                              Informationsmaterial
                                                                          Umfangreiches Informationsmaterial wie die Arbeitshilfe „Jugend-
       ƒ den Hinweis, dass die Vereinsjugend gemäß einer Vereins-
                                                                          ordnung / Jugendvereinbarung im Sportverein“, das Erklärvideo
         jugendordnung arbeitet,
                                                                          „Jugendvereinbarung“ sowie Mustervorlagen für die Jugendord-
       ƒ die Benennung des Vereinsorgans, welches für die Genehmi-        nung und Jugendvereinbarung finden Sie auf der Internetseite
         gung der Jugendordnung bzw. von Änderungen zuständig ist,        unter www.wsj-online.de/jungesengagement -> Jugendordnung/
       ƒ den Hinweis, dass der*die Vereinsjugendleiter*in nicht bei       Jugendvereinbarung.
         der Mitgliederversammlung gewählt, sondern (wenn über-
         haupt) bestätigt wird.
                                                                          NOCH FRAGEN?
      Was ist eine Jugendvereinbarung? Was muss drinstehen?               Württembergische Sportjugend
      Eine Jugendvereinbarung ist eine Alternative zur Einführung         Tel. 0711 / 28077-140
      einer Jugendordnung. Während die Jugendordnung langfristig          E-Mail info@wsj-online.de
      die Jugendmitbestimmung regelt, gilt die Jugendvereinbarung für
      eine gewisse Zeit (meist ein oder zwei Jahre). Sie ist im Prinzip
      eine Vereinbarung zwischen einer Jugendvertretung oder einem
      JuniorTeam und dem Vereinsvorstand; in Einzelfällen auch nur
      mit dem Abteilungsvorstand.

      Der WLSB bekennt sich in seiner Satzung (die auch für alle Mit-
      gliedsvereine Gültigkeit hat) zu den folgenden Rahmenbedingun-
      gen der Jugendarbeit:
       ƒ demokratische Willensbildung und demokratischer Orga-
         nisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes bzw. der
         Jugendgruppe
       ƒ eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit
         bereitgestellten Mittel
       ƒ selbst gewählte Organe der Jugendarbeit
       ƒ Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und
         Selbstgestaltung der Jugendarbeit

      Die Jugendvereinbarung der Vereine soll nun diese Rahmenbe-
 44                                                                                                                                          45
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