AMTSBLATT TURMBERG RUNDSCHAU - Bauhof im Einsatz - Turmbergrundschau
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DAS ORIGINAL Das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Weingarten AMTSBLATT KW 5 TURMBERG RUNDSCHAU 04.02.2021 Bauhof im Einsatz Infos zur Zeit für die Pate für den Corona-Impfung Baumpflege Bücherschrank ab Seite 3 Seite 6 Seite 6
2 | Notrufe und Bereitschaftsdienste Notrufe Soziale Dienste Notruf/Polizei........................................................................................ 110 Kirchliche Sozialstation Feuerwehr/Rettungsdienst (europäische Notrufnummer)......... 112 Stutensee-Weingarten e.V. ADAC-Notruf Karlsruhe................................................. 0721/816666 Zentrale: Bahnhofstr. 11, 76297 Stutensee, 07244/94111 (täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr) Pflegeberatung und -organisation, Tel. 07244/94111 Polizeiposten Weingarten........................................................... 2347 Pflegeüberleitung Krankenhaus, Tel. 0160/96652010 Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt.........................0721/96718-0 Pflegenotruf (24 Stunden), Tel. 01727/210078 (Überfall / Verkehrsunfall) Sozialpsychiatrischer Dienst mit verschiedenen Gruppenangeboten Stutensee, Bahnhofstr. 24, Ärztliche Notfalldienste 76297 Stutensee-Blankenloch, Tel. 07252/58690-0, Rettungsleitstelle Karlsruhe (Krankentransport)................. ..19222 E-Mail: stutensee@diakonie-laka.de, Termine oder Hausbesuche DRK - Vermittlung Zahnärztlicher Notdienst nach Vereinbarung (an allen Wochenenden und Feiertagen)............................ 01806112112 Offene Sprechstunde der Psychologischen Beratungsstelle Jeweils am 4. Dienstag eines Monats zwischen 15:00 und 17:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ort: Familienzentrum „Allerdings“, Bahnhofstraße 3, Weingarten Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Tel. 0721/936-67050 Augenärztlicher Notfalldienst: 01806/072500 Mail: pb.karlsruhe@landratsamt-karlsruhe.de Notfallpraxis Karlsruhe (Erwachsene) www.landkreis-karlsruhe.de neuer Standort: Städtisches Klinikum Karlsruhe, Franz-Lust-Str. 31 (gegenüber Haltestelle Knielinger Allee) 76185 Karlsruhe APL-Pflegeservice, Pflege-Hotline, 0175/8066219 Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 - 22 Uhr, rund um die Uhr, auch sonn- und feiertags Montag, Dienstag, Donnerstag 19 - 22 Uhr, Mittwoch 13 -22 Uhr, Freitag 16 - 22 Uhr SenioAKTIV mobile Pflege GmbH, Tel. 07244/7411189 Kinder- und Jugend-Notfallpraxis Karlsruhe Telefonseelsorge, 0800/1110111 Knielinger Allee 101, 76133 Karlsruhe rund um die Uhr, kostenfrei 0800/1110222 Montag, Dienstag, Donnerstag 19 - 22 Uhr, Mittwoch 13 - 22 Uhr, Freitag 17 - 22 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 - 22 Uhr. AWO Weingarten Rufnummer des kinderärztlichen Notfalldienstes: 01806/072100 Tel. 07244/7054100, Notfallpraxis Bretten Jöhlingen Walzbachtal an der Rechbergklinik, Virchowstr. 15, 75015 Bretten Pflegeberatung. Tel. 07203/3460144 – Mobil: 0162/2511212 Samstag, Sonntag, Feiertag 8 - 23 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 19 - 23 Uhr DRK Bereitschaftsdienst für alle Belange innerhalb des Aufgabenbe- Mittwoch 13 - 23 Uhr. reichs (rund um die Uhr) Tel. 0800/1000178 Notfallpraxis Bruchsal Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal, Gutleutstraße 1-14 Bürger helfen Bürgern e.V. Bürgergenossenschaft Weingarten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19 bis 24 Uhr Tel. 0176/43514043 Mittwoch von 13 bis 24 Uhr oder info@buergergenossenschaft-weingarten.de Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 24 Uhr Krankentransporte Knoll, Tel. 07244/6098989 Apothekenbereitschaftsdienst Fachstelle Sucht bwlv Bruchsal Dienstbereite Apotheken: Nacht- und Wochenenddienst Hildastr. 1, 76646 Bruchsal, Tel. 07251/9323840 von Samstag, 06.02.2021 bis Freitag, 12.02.2021 E-Mail: fs-bruchsal@bw-lv.de Samstag, 06.02.: Viktoria-Apotheke, Prinz-Wilhelm-Str. 1, Bruchsal, Öffnungszeiten: Mo. 9 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 18 Uhr; Di. 9 Uhr - 12 Uhr und Tel. 07251/82077 14 Uhr - 16:30 Uhr; Mi. 14 Uhr - 16:30 Uhr; Do. 9 Uhr - 13 Uhr und 14 Uhr - 16:30 Sonntag, 07.02.: Blumen-Apotheke, Hauptstr. 109, Blankenloch, Uhr; Fr. 9 Uhr - 12 Uhr; Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 07244/93493 außer: offene Sprechstunde Drogen: Mo. 15:30 - 18 Uhr und Do. 10 - 13 Uhr. Montag, 08.02.: VitalWelt Apotheke im Kraichgau-Center, Pforzheimer Außensprechzeit des Pflegestützpunktes Stutensee im Rathaus Weingarten Str. 46, Bretten, Tel. 07252/965630 Jeden 1. und 3. Montag im Monat, nach vorh. tel. Anmeldung Dienstag, 09.02.: Stutensee-Apotheke, Hauptstr. 216a, Blankenloch, Terminvereinbarung unter: 0721/93671680, Besprechungsraum EG Tel. 07244/91670 Mittwoch, 10.02.: Central-Apotheke, Bahnhofstr. 3, Bruchsal, Soziale Dienste Tel. 07251/17480 Hospiz- und Palliativzentrum „ Arista“, Pforzheimer Str. 33a-c, Donnerstag, 11.02.: Via Apotheke, Berliner Allee 42, Friedrichstal, 76275 Ettlingen, Telefon 07243/9454-277 - Fax 07243/9454-266 Tel. 07249/9131390 Freitag, 12.02.: Da Vinci Apotheke im Postcenter, Luisenstr. 10, Bruchsal, Hospiz Telefon Arista Tel. 07251/5050880 Jederzeit erreichbare, kostenfreie, neutrale Beratung und Information Tele- Mittwochnachmittag: Via-Apotheke, Kanalstr. 39, Weingarten, fonnummer 07243/9454277, info@hospiz-telefon.de – www.hospiz-telefon.de Tel. 07244/70770 und Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 125, Weingarten, Frauenhäuser im Landkreis Karlsruhe „Geschütztes Wohnen“ Tel. 07244/704140 Telefon 07251/7130324 Weitere notdienstbereite Apotheken in der Umgebung von Weingarten können auch im Internet unter dem Apotheken-Notdienstportal der Lan- Beratungsstelle „Libelle“ für Menschen, die häusliche Gewalt erleben desapothekenkammer Baden-Württemberg unter www.lak-bw.de/ abge- Telefon 07251/7130323 , Prinz-Wilhelm-Straße 3, Bruchsal rufen werden. Zahnärztlicher Notfalldienst Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe Städtisches Klinikum Karlsruhe, Mund-, Schulden? Wir beraten Sie kostenfrei - Telefon: 0721/936-66190 Kiefer-, Gesichtschirurgie, Moltkestr. 120, E-Mail: schuldnerberatung@landratsamt-karlsruhe.de 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/9744233 täglich von 20:00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonn- und feiertags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Störungen Strom: 0800/3629477 Netzdefekt Straßenbeleuchtung: 0171/3011416 Tierärztlicher Notfalldienst Gas: 0180/2056229 Tierärztlicher Notdienst an Wochenenden und an Kabelfernsehnetz rund um die Uhr: 0180/6888150 Feiertagen für Karlsruhe und Umgebung: Wassermeister: 0171/7732181 - nur in Notfällen! Zentrale Rufnummer Tel. 0721/495566 (automatische Ansage). Bauhofleiter: 0171/3011416 - nur in Notfällen! Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
Aktuelles aus Weingarten - CORONA | 3 Quelle: Bundesregierung ALLTAGSMASKE (bzw. medizinische Maske) Halten Sie Abstand (min. 1,5 Meter) Helfen Sie mit! Achten Sie Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. auf sich und andere - halten Bitte achten Sie auf die gültigen Vorgaben. Sie sich an die Corona- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Schutzmaßnahmen. Lüften Sie regelmäßig. Reduzieren Sie Ihre Kontakte & Reisen auf das Nötigste. Hier finden Sie wichtige Telefonnummern: Ordnungsamt Gemeinde Weingarten: 07244 -702013 Telefonhotline Landesgesundheitsamt: 0711 904 39555 Infotelefon Stadt- und Landkreis Karlsruhe: 0721 133 3333 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Einheitliche Behördennummer: 115 Information zur Impfhotline im Rathaus Corona-Schutzimpfung Sie haben keine Verwandten oder Bekannten, die Ihnen bei der Die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung ist über folgende Terminvereinbarung oder beim Transport zu den Impfzentren Kanäle möglich: helfen können? www.impfterminservice.de Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne in Zusammenarbeit mit dem Ortsseniorenrat behilflich zur Seite. Sie können sich an App: 116 117 folgende Telefonnummer im Rathaus wenden: Telefonhotline: 116 117 07244/702077 Für Gehörlose Menschen ist Videotelefonie über die Homepage Wir sind zu den üblichen Öffnungszeiten des Sozialministeriums geplant. des Hauptamtes für Sie erreichbar. Weitere Informationen zur Impfung finden Sie zum Beispiel online unter corona.karlsruhe.de Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
4 | Aktuelles aus Weingarten - CORONA Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 N Ausgangsbeschränkungen Kontaktbeschränkungen Erweiterte Maskenpflicht ab 25.1. EU Private Treffen im öffentlichen oder privaten Ab dem 25. Januar muss in folgenden Bereichen Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts eine medizinische Maske getragen werden: ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: plus höchstens eine weitere Person, die nicht • Im öffentlicher Personenverkehr zum eigenen Haushalt gehört. • Beim Einkaufen Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatz- • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung orten wichtiger Ausbildungszwecke. dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflege- • Inanspruchnahme medizinischer und einrichtungen veterinärmedizinischer Leistungen. + • Begleitung unterstützungsbedürftiger Regelung für Kinderbetreuung: • Während Veranstaltungen der Religions- Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen ausübung Personen und Minderjähriger, Sorge- und zusammen in einer festen, familiär oder Umgangsrecht. nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- Zugelassen sind: • Begleitung Sterbender und Personen in akut gemeinschaften betreut werden. lebensbedrohlichen Zuständen. Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Gassi gehen oder füttern. Sprechen, Husten oder Niesen • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Bildung & Betreuung • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Kitas bleiben geschlossen. • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) öffentlichen Ordnung. • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Versorgung der Schüler*innen mit Lern- des Grundgesetzes. material durch die Lehrer*innen. Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel Plakatierungen oder Informationsstände nach an allen weiterführenden Schulen. und Tropfen behördlicher Genehmigung möglich. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind • Fremd- und Eigenschutz möglich und werden individuell festgelegt. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. • Notbetreuungen werden eingerichtet. unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas • Sport und Bewegung an der frischen Luft verwendet werden. ausschließlich alleine, mit Angehörigen des vor Ort. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen eigenen Haushalts und mit einer weiteren, schließen für den Publikumsverkehr, nicht im selben Haushalt lebenden Person. Online-Unterricht möglich. • Erledigung von Einkäufen. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen • Wahrnehmung von Dienstleistungen. schließen. • Behördengänge • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht • Blutspendetermine möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Stand: 26.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Arbeiten Einzelhandel • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet Der Einzelhandel schließt bis zum 14. Februar. die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den Besonderheiten: • Home Office, sofern möglich. täglichen Bedarf bleiben geöffnet: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- können Lieferdienste anbieten. und Geschäftsbetriebes. Babyfachmärkte • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, Bäckereien und Konditoreien können Abholangebote (Click & Collect) sofern nicht online auch in Präsenz Banken anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für durchführbar. Drogerien die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Getränkemärkte konzepte vor Ort müssen eingehalten und Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Großhandel Warteschlangen vermieden werden. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann Hörgeräteakustiker • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen (auch im Freien). Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin • An den Betrieb angepasste Hygiene- sowie Ersatzteilverkauf arbeiten. auflagen. Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Metzgereien Waren verkaufen, wenn die Produkte für Optiker den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Reisen Orthopädieschuhtechniker Sollte das Sortiment der verbotenen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Poststellen und Paketshops, aber ohne Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. den Verkauf von weiteren Waren einer räumlichen Abtrennung lediglich die Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Reformhäuser Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. beschränkungen an tagestouristischen Reinigung und Waschsalons Hotspots durch die örtlichen Behörden. Reise- und Kundenzentren für den Regelung für offene Geschäfte: öffentlichen Verkehr • Geschäfte mit weniger als 10 m² Nicht gestattet: Sanitätshäuser Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. Tafeln • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Touristische Busreisen Tankstellen Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. Touristische Übernachtungsangebote Telefonshops für Reparatur, Austausch • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: (auch Campingplätze) und Störungsbehebung ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Tierbedarf- und Futtermärkte den Lebensmitteleinzelhandel). Weiterhin möglich: Wochenmärkte • Maskenpflicht vor den Geschäften und Geschäftsreisen Zeitschriften- und Zeitungskioske auf den Parkplätzen. Reisen und Übernachten in besonderen • Gesteuerter Zutritt. Härtefällen Eine vollständige Liste finden Sie auf • Warteschlangen vermeiden. » Baden-Württemberg.de Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
Aktuelles aus Weingarten - CORONA | 5 Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Gastronomie Gesundheit & Soziales Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, bleiben geschlossen. Pflegeheimen, Senioren- und • Ausnahme für Speisen zur Abholung Behinderteneinrichtungen. (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Keine Isolation der Betroffenen. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Getränken im öffentlichen Raum. SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken NE und Besucher*innen. in verschlossenen Behältnissen erlaubt. U • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Kantinen schließen überall dort, wo es die Pflegeheimen. Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Dienstleistungen Veranstaltungen Geschlossen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Friseurbetriebe/Barbershops öffentlichen Raum. Kosmetikstudios Ausnahmen: Kosmetische Fußpflegesalons • Gerichtsverhandlungen. Massage- und Wellnessbetriebe • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Nagelstudios Ordnung dienen. Piercingstudios • Betriebsversammlungen. Prostitutionsgewerbe • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. Sonnenstudios • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Tattoostudios dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, Geöffnet sind medizinisch notwendige sowie dazugehörige Unterschriften- Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in sammlungen. den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem wieder geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm NE und innerhalb eines definierten Zeitfensters U übergeben werden. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Stand: 26.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 14. Februar 2021 Religionsausübung Kultur- und Freizeitgestaltung Sport Gottesdienste und Beerdigungen unter Kultur- und Freizeiteinrichtungen Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Hygieneauflagen. bleiben geschlossen. gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine • Einhalten der AHA-Regeln über die weitere Person, die nicht zum Haushalt gesamte Dauer. NE Geschlossen: gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei • Tragen von medizinischen Masken. U Ateliers (Publikumsverkehr) nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder bei den zuständigen Behörden vor Ort. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts • Kein Gemeindegesang. möglich) möglich. Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Alle weiteren öffentlichen und privaten Freizeitparks und Indoorspielplätze Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Kinos und Autokinos geschlossen: Kletterparks (drinnen und draußen) Fitnessstudios aller Art Konzerte und Kulturhäuser Schwimm- und Spaßbäder Krabbelgruppen Skilifte und Gondeln Messen Tanz- und Balettschulen Museen und Ausstellungen Thermen und Saunen Opern Vereinssportstätten Spielbanken- und hallen Wettkampf-, Mannschafts- und Theater Kontaktsportstätten Tierparks Yogastudios Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Zirkusse Einrichtungen geöffnet werden. Zoologische und botanische Gärten Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Geöffnet: Golfplätze Spielplätze im Freien Hundesportplätze Wandern und Spazieren Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Abstand Hygiene Medizinische Corona-App regelmäßig Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Die vollständige Corona-Verordnung, ein FAQ, sowie weitere Infos finden Sie online unter www.baden-wuerttemberg.de. Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
6 | Aktuelles aus Weingarten Aktuelles aus Weingarten Baumpflege im Ort Derzeit fallen sie auf im Straßenbild: Männer des Bauhofs mit Hubsteiger und Motor- säge. Denn eine ganz wichtige Arbeit während der Winterzeit ist die Pflege der Bäume im öffentlichen Raum. Mit Hubsteiger und Motorsäge „Meine Mitarbeiter schneiden im ganzen Ort an allen Stellen, wo Bedarf ist, abgestor- bene Äste, die herunterzufallen drohen“, sagt Bauhofleiter Dirk Pfirrmann. Verkehrssicherungspflicht und Klimaschutz Zum einen dient das der Verkehrssicherungspflicht. Der Klimawandel bringt immer öfter heiße trockene Sommer, die den Bäumen schwer zusetzen, so dass häufiger Äste dürr werden. Kommen dann, ebenfalls durch den Wandel bedingt, öfter starke Winde oder Stürme dazu, brechen diese geschädigten Äste leicht ab und könnten Fußgän- ger verletzen oder sonstige Schäden anrichten. Deshalb ist es besser, sie kontrolliert zu entfernen. Der zweite Grund ist, den Baum gesund zu halten und ihn von unnö- tigem Ballast zu befreien. Nur so kann er neu austreiben, frische Blätter und wieder eine dichte Krone entwickeln. Denn Bäume bewirken, Feinstaub aus der Luft heraus- zufiltern und zu binden und sie kühlen über die Blattverdunstung das Kleinklima. Eine baumbestandene Straße wirkt wesentlich angenehmer als eine ohne Grün. Baumschnitt wird wieder verwendet Die abgeschnittenen Äste werden gesammelt und im gemeindeeigenen Häcksler verarbeitet, um an geeigneter Stelle als Bodendeckmaterial oder in anderer Funktion wieder verwendet zu werden. Die Arbeit wird uns noch einige Tage beschäftigen, sagt Dirk Pfirrmann. Wir sind mal hier und mal dort. Sollte es notwendig werden, einen Abschnitt kurzfristig abzusperren, bitten wir Anwohner und Passanten um Verständnis. Der Bücherschrank hat einen neuen Paten Seit 2015 steht der Bücherschrank im öffentlichen Raum, an zentraler Stelle, nicht verschlossen und jederzeit zugänglich. Eingebracht hatte die Idee damals die Bürgerstiftung unter Vorsitz von Professor Peter Henning, finanziert wurde er aus Spenden der Volksbank Stutensee-Weingar- ten, der Gemeinde Weingarten und der Bürgerstiftung. Nach Meinung ihrer Begründer sollte er neben dem Tausch von Büchern auch als Treffpunkt dienen, als Ort der Begegnung. Und nach ihrer Beobachtung hat sich die Sache gut bewährt. Aber, wie jede anspruchsvolle Sache, die gut bleiben soll, muss auch dieser Schrank gepflegt werden. Es muss eine Person zuständig sein, sich verantwortlich fühlen und sich zuverlässig darum kümmern. Auf Ute Wilderer folgt Eberhard Blauth Zuerst übernahm Ute Wilderer dieses Ehrenamt und betreute den Schrank einige Jahre. Nun ging das Amt in die Hände von Eberhard Blauth über, der bereits im Vorfeld großes Interesse an dieser Aufgabe gezeigt hatte. Mit Freude hatte er bereits in der Vergangenheit Bücher ein- gestellt, von denen er glaubte, dass sie auch von anderen Menschen gern gelesen würden und für diese bereichernd sein könnten. Das ist natürlich eine persönliche Auswahl, aber gerade in dieser Vielfalt der Geschmäcker, darin, dass jeder einstellen darf, was ihm persönlich gefällt, liegt der Reiz des Schrankes. Allerdings verhält es sich tatsächlich so, dass relativ häufig Bücher ent- nommen werden müssen, damit der Schrank übersichtlich bleibt. Entnahme ist nötig, um Platz zu schaffen Diese Auswahl unterliegt bestimmten Kriterien, die darzustellen dem neuen Bücherpaten wich- tig ist. Zuerst werden beschädigte oder verschmutzte Bücher entfernt, was bisher allerdings er- freulicherweise wenig nötig war. Dann werden Zeitschriften aller Art entfernt, denn der Platz soll Büchern vorbehalten bleiben. Auch von englischsprachiger Literatur wird nicht erwartet, dass sie auf breites Interesse stößt. Nicht in einen öffentlichen Bücherschrank gehören veraltete Lexika und Schulbücher, ebenso Videokassetten. Eine persönliche Wertung wird dabei nicht vorgenommen. Eberhard Blauth formuliert das so: „Da dürfen süffige Liebesromane neben anspruchsvollen Sachbüchern und klassische Literatur neben reißerischen Krimis stehen“. Ausnahmen wären Bücher mit Inhalten, die eindeutig gegen unsere freiheit- liche demokratische Grundordnung verstoßen oder sonst irgendwie öffentliches Ärgernis hervorrufen könnten. Seiner Meinung nach soll und darf der Bücherschrank das Spektrum an Büchern widerspiegeln, die von den Bürgerinnen und Bürgern gelesen und als lesenswert weitergegeben werden. Einstellen bedarf einer Wertschätzung Bei einem Schrank, dessen Sinn der Tausch ist, geht es auch um Geben und Nehmen. Wenn langfristig mehr Bücher eingestellt als entnommen wer- den, müsste notwendigerweise immer wieder eine Auswahl getroffen werden. Aber welche sollen entfernt werden? Nach welchen Kriterien? Darum bittet Blauth die Nutzer, die Bücher einstellen, auch welche mitzunehmen. Und wenn tatsächlich kein Platz mehr ist, eben ein anderes Mal wieder- zukommen. Und noch ein Anliegen beschäftigt den neuen Bücherpaten: Die Art und Weise, wie Bücher eingestellt werden. Öfters werden sie kreuz und quer einfach ungeordnet hineingelegt, um nicht zu sagen hineingestopft. Das ist kein Umgang mit Dingen, die anderen Menschen doch Freude machen sollen. Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
Aktuelles aus Weingarten / Amtliche Bekanntmachungen | 7 Notbetreuung in der Schule und im Hort Seit Wochen bereits ist die Gemeinde im Lockdown, sind Geschäfte geschlossen, herrscht Ausgangssperre und auch die Grundschule ist – mit Ausnahme einer Notbetreuung – geschlossen. Nur in der Gemeinschaftsschule gibt es für die Abschlussklassen teilweise Prä- senzunterricht. Wie wirkt sich das auf den Unterricht, den Lernstoff und die Betreuung der Kinder aus? Die Notbetreuung ist für diejenigen Kinder gedacht, die zwar zu Hause bleiben sollten, aber zu Hause nicht betreut werden können, weil die Eltern zur Arbeit gehen oder mit Homeoffice beschäftigt sind. Darum bietet die Gemeinde als Schulträger diese Ersatzbetreu- ung an. Dasselbe gilt für die Kindergärten, die aber unter kirchlicher oder anderer nicht kommunaler Trägerschaft stehen. Auch diese Träger leisten für solche Kinder eine Notbetreuung, wobei immer wieder darum gebeten wird, die Dringlichkeit der Inanspruchnahme zu prüfen. Ein Nachweis wird von den Eltern mittlerweile nicht mehr Die Forscherecke im Hort an der Schule. verlangt. Uhr bleiben sie dort, aber innerhalb ihrer Klassenstufen zusammen, Allerdings sollten nur Eltern, die in ihrem Beruf unabkömmlich sind, um eine Durchmischung zu vermeiden. Alle vier Klassenstufen hal- ihre Kinder zur Schule schicken. Darum kommen morgens ab 7.50 ten sich in separaten Räumen auf. Für knapp 30 Kinder wird täglich Uhr zurzeit nur 50 Kinder ins Schulgebäude und bleiben dort bis 13 Essen bestellt, das der Caterer liefert. Uhr. Manche Lehrkräfte erteilen dort Präsenzunterricht, teilweise sind auch FSJler anwesend, aber die überwiegende Anzahl von Leh- „Es handelt sich bis auf fünf Kinder nahezu identisch um dieselben, rern arbeitet vom häuslichen Arbeitszimmer aus, wo sie auch das die auch sonst die Schulkindbetreuung wahrnehmen“, berichtet Hei- entsprechende Equipment zur Verfügung haben. Sie erstellen nicht ke Jung vom Rathaus. nur Aufgabenpakete und Arbeitsblätter, die sie den Kindern entwe- der zukommen lassen oder digital übermitteln, sondern sie erteilen Die Zeitgestaltung ist mit der Ferienbetreuung nicht vergleichbar. auch online-Unterricht. Das ist der besonders schwierige Part, der Der Nachmittag sieht derart aus, dass die Schülerinnen und Schü- viele Lehrkräfte an die Grenzen ihrer Kräfte bringt. ler während der Betreuungszeit ihre Aufgabenpakete und Hausauf- gaben erledigen, aber danach noch ausreichend Zeit für Spiel und Nach 13 Uhr verlassen die Schulkinder die Schule und gehen in die Bewegung im Schulhof haben, bis sie um spätestens 16 Uhr nach Schulkindbetreuung (Bahnhofstraße Nr. 3 und Nr. 7). Bis maximal 16 Hause gehen. Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Die vom Gemeinderat in der Nachtragshaushaltssatzung vom 24.08.2020 2. Zahlungsaufforderung für das Kalenderjahr 2020 festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer von Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schrift- - 330 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) lichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der - 340 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen. gelten, da die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 noch nicht erlassen ist, 3. Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzu- (GemO) fort. Die Nachtragshaushaltssatzung für das Kalenderjahr 2020 ng kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde vom Gemeinderat am 24.08.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen Widerspruch bei der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 und am 31.08.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorge- Weingarten (Baden) erhoben werden. legt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben unverändert. 4. Hinweise 1. Steuerfestsetzung Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Gr- der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte undsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein. in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Weingarten (Baden), den 11.01.2021 Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an Eric Bänziger diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt Bürgermeister nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Fi- nanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
8 | Informationen aus dem Rathaus Pressemitteilung Landratsamt Karlsruhe: Die erweiterte Maskenpflicht Neue Virusform in Notbetreuungsgruppe von Weingartener Schule nachgewiesen gilt auch in allen kommunalen Gebäuden Das Betreten des Rathauses ist bereits seit einigen Monaten nur mit Eine Mutation des Coronavirus wurde am Montag an der Turmbergschule Weingarten im Bereich der Notbetreuung nachgewiesen. Festgestellt Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt – analog zu den Regelungen, die wurde sie im Rahmen einer vom Robert-Koch-Instiutut veran- unter anderem für den ÖPNV und den Einzelhandel gelten. lassten Nachuntersuchung („Sentinel-Untersuchung“) bei einer Zum 25. Januar 2021 hat die Landesregierung in der Corona-Verord- Schulmitarbeiterin, nachdem diese sowie zwei Schüler einer Gruppe nung die Maskenpflicht verschärft. Die Gemeinde übernimmt diese schon in der letzten Woche positiv getestet worden waren. Die beiden erweiterte Maskenpflicht ebenfalls für die kommunalen Gebäude. Schüler und die Mitarbeiterin befinden sich in häuslicher Isolation. Zehn weitere Schüler und drei Lehrer der Gruppe wurden damals ebenfalls in Das bedeutet, unter anderem das Rathaus und die Gemeinde- Quarantäne geschickt. 30 weitere Schüler sollen nun getestet werden. bibliothek dürfen ab sofort nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. mit OP-Maske (DIN EN 14683:2019-10), Um die Verbreitung der neuen Virusmutationen zu verhindern, gilt einer FFP2-Maske (DIN EN 149:2001), oder einer vergleichbaren entsprechend aktueller Erlasse des Landes Baden-Württemberg für KN95/N95-Maske betreten werden. Die Gemeindeverwaltung Kontaktpersonen eine um vier Tage verlängerte Quarantänezeit. Sie müssen sich dann 14 Tage - anstatt wie zuletzt zehn Tage beim weist an dieser Stelle daraufhin, dass jegliche Masken nur über den „normalen“ SARS-COV-2-Virus - absondern. Neu ist auch, dass die Restmüll entsorgt werden dürfen. Haushaltsangehörigen der Kontaktpersonen ebenfalls 14 Tage in Quarantäne müssen. Um Aufschluss über die Verbreitung von Mutationen des Coronavirus in Deutschland zu haben lässt das Robert-Koch-Institut seit kurzem die Bürgerservice steht zur Verfügung – positiven Corona-Tests der Labore auch speziell auf Virus-Mutationen bitte vereinbaren Sie einen Termin untersuchen - auch rückwirkend für eine Woche. Wir bieten Ihnen auch weiterhin unseren vollumfänglichen Bürger- Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass es in seinem service unter Einhaltung der infektionsschützenden Maßnahmen an. Zuständigkeitsbereich im Stadt- und in Landkreis Karlsruhe weitere Bitte beachten Sie weiterhin: Der Besuch im Rathaus ist nur mit Termin Nachweise geben wird. Um den zu erwartenden Aufwand bei der möglich. Die aktuell dringend gebotenen Kontaktbeschränkungen Kontaktpersonennachverfolgung bewältigen zu können reduziert das bitten wir auch hier zu beachten. Das bedeutet: Bitte vereinbaren Sie Gesundheitsamt trotz allgemein fallender Infektionszahlen sein Personal nicht. nur einen Termin, wenn es sich um unaufschiebbare, dringende An- liegen handelt. Wir kümmern uns weiterhin auch gerne um Ihre An- Bereits nachdem in Deutschland erstmals Virusmutationen aufgetreten fragen per Mail oder am Telefon. Den passenden Ansprechpartner für sind, hatte das Gesundheitsamt in mehreren Fällen untersuchen lassen, Ihr Thema finden Sie auch online unter der Rubrik Rathaus & Service ob eine mutierte Variante im Spiel ist. Dies erfolgte dann, wenn sich / Bürgerservice. Ansteckungen auffällig schnell verbreitet haben. In allen Fällen gab das Testergebnis aber keinen Hinweis auf eine solche Variante. Terminvereinbarung Das Gesundheitsamt appelliert angesichts der leichteren Übertragbarkeit dieser neuen Virusmutationen umso mehr, die Coronabeschränkungen Sie erreichen unsere Zentrale im Bürgerbüro unter und -regeln einzuhalten und Kontakte auf ein Mindestmaß zu der Telefonnummer 07244 7020-0 oder beschränken, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. per E-Mail: buergerbuero@weingarten-baden.de Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage eine Telefonnummer für etwaige Rückfragen an. Ihre Gemeindeverwaltung Impfhotline im Rathaus Sie haben keine Verwandten oder Bekannten, die Ihnen bei der Wir bitten um Beachtung Terminvereinbarung oder beim Transport zu den Impfzentren helfen können? An alle Redakteure Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne in Zusammenarbeit mit dem Ortsseniorenrat behilflich zur Seite. Sie können sich an Bitte registrieren Sie sich im neuen folgende Telefonnummer im Rathaus wenden: Redaktionssystem der Turmbergrundschau. 07244/702077 Infos unter: www.turmbergrundschau.de Wir sind zu den üblichen Öffnungszeiten Ihr Team der Turmbergrundschau des Hauptamtes für Sie erreichbar. Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
Amtliche Bekanntmachungen | 9 Einladung Gemeinde zur Waldbegehung Weingarten (Baden) am Samstag, 18. Juli 2020 Einladung zur Sitzung des Ausschusses Liebe Bürgerfürund Umwelt und Technik Bürgerinnen, der Gemeinde Weingarten (Baden) am wir laden Sie herzlich zur diesjährigen Waldbegehung am Montag, den 08.02.2021, 18:30 Uhr in der Walzbachhalle, Samstag,Weingarten (Baden) den 18. Juli 2020 um 09.00 Uhr (Treffpunkt: Saatschulhütte) ein. Nach einem kleinen Imbiss an der Saatschulhütte starten wir zu unserer Waldbegehung, Tagesordnung wo der Fokus in diesem Jahr auf den „Neuen Forstkulturen im Niederwald“ liegt. Wir bitten festes Schuhwerk zu tragen, da wir auch abseits der Fahrwege laufen, geplantes Ende der Begehung ist um 12:00 Uhr. Öffentlicher Teil bei Interesse gerne noch weitere Punkte im Wald Unterwegs können angesprochen werden. 1 Behandlung folgender Bauanträge und Bauvoranfragen Aufgrund der Corona Verordnung und der damit verbundenen Abstandsregel, haben wir eine max. Teilnehmerzahl und bitten daher um vorherige Anmeldung bei Fr. Windbiel bis spätestens 1.1 Abbruch der bestehenden 13.07.2020. Scheune und Neubau eines Doppelhauses, Burgstraße 2; h i e r: Antrag auf Bauge- Telefon: 07244/7020-11 E-Mail: nehmigung m.windbiel@weingarten-baden.de im vereinfachten Verfahren 1.2 Neubau einer Ausstellungshalle nach genehmigter Mit freundlichen Grüßen Bauvoranfrage, Werner-von-Siemens-Straße 15; h i e r: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren 1.3 Abbruch Produktionshalle Ericund Neubau eingeschossige Bänziger Bürgermeister Produktionshalle inklusive Tanklager für Bindemittel / Nutzungsänderung Lager zu Produktion, Werner-Sie- mens-Straße 1; h i e r: - Antrag auf Abbruch - Antrag auf Baugenehmigung - Antrag auf Nutzungsänderung 1.4 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Silcher- straße 18/1; h i e r: Antrag auf Befreiung 1.5 Aufstellung eines Bauwagens, Gewann Ochsensteige; h i e r: Antrag auf Baugenehmigung 1.6 Neubau eines Einfamilienhauses, Paulusstraße 25; h i e r: Bauvoranfrage 1.7 Neubau eines Einfamilienhauses nach positiver Bau- voranfrage, Kirchbergstraße 18; h i e r: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren 1.8 E rweiterung eines Mehrfamilienhauses um 1 Wohneinheit / Umnutzung der Garage zu Wohnraum, Burgstraße 104; h i e r: Bauvoranfrage 2 Informationen der Verwaltung einschließlich der Beantwortung der Fragen aus vorangegangenen Sitzungen sowie Anfragen und Anregungen der Ge- meinderäte 3 Bekanntgabe der Niederschrift der öffentlichen Sit- zung des Ausschusses für Umwelt und Technik von der letzten Sitzung (siehe Anlage) Weingarten (Baden), 29.01.2021 Eric Bänziger Bürgermeister Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
10 | Amtliches / Informationen aus dem Rathaus Tätigkeit, d.h. 10 € je Stunde. Dies entspricht in den Briefwahlbezirken 40 € Gemeinde Weingarten Einladung (Baden) zur Waldbegehung und in den Urnenwahlbezirken 60 € Vergütung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen, am Samstag, 18. Juli 2020 Einladung u.a. erhält jeder Wahlhelfer zum Schutz FFP2-Masken. Falls Sie sich angesprochen fühlen und mindestens 18 Jahre alt sind oder zur Sitzung des Verwaltungsausschusses noch Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt, Frau Liebe Bürger der Gemeinde und Bürgerinnen, Weingarten (Baden) am Gaum, Tel.: 07244/70 20 60 bzw. E-Mail: u.gaum@weingarten-baden.de. Wir Dienstag, den 09.02.2021, 18:30 Uhr am freuen uns auf Ihre Rückmeldung. wir laden Sie herzlich zur diesjährigen Waldbegehung in der Walzbachhalle, Weingarten (Baden) Samstag, den 18. Juli 2020 um 09.00 Uhr (Treffpunkt: Saatschulhütte) ein. Gemeindebibliothek Tagesordnung Nach einem kleinen Imbiss an der Saatschulhütte starten wir zu unserer Waldbegehung, wo der Fokus in diesem Jahr auf den „Neuen Forstkulturen im Niederwald“ liegt. Öffentlicher Teil Abhol- und Lieferservice der Gemeindebibliothek Wir bitten festes Schuhwerk zu tragen, da wir auch abseits der Fahrwege laufen, 1 Antrag der CDU-Fraktion geplantes Ende dervom 17.10.2020; Begehung h i e r:Uhr. ist um 12:00 Antrag auf Liebe Leserinnen und Leser, Einführung einer Bürgermedaille in Bronze VORBERATUNG Unterwegs können bei Interesse gerne noch weitere Punkte im Wald zusätzlich zu unserem digitalen Angebot Onleihe „eBooks&more“ bieten angesprochen werden. wir zur Zeit einen Abhol- und Lieferservice. 2 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2020; h i e r: Einrichtung eines Aufgrund der Corona Verordnung und der damit verbundenen Abstandsregel, haben wir eine max.Sonderfonds fürund Teilnehmerzahl diebitten Weingartner daher um Vereine VORBERATUNG vorherige Anmeldung bei Fr. Windbiel Die Lieferung erfolgt immer dienstags zwischen 11 und 12 Uhr oder bis spätestens 13.07.2020. 16 und 17 Uhr. 3 Antrag der CDU-Fraktion Telefon: vom 02.12.2020; h i e r: Zufügen eines 07244/7020-11 E-Mail: m.windbiel@weingarten-baden.de Eine Abholung vorbestellter Medien oder die Rückgabe ohne Ausleihe ist spezifischen Zusatzes zum Gemeindenamen VORBERATUNG kontaktlos möglich samstags zwischen 10 und 12 Uhr an der Gemeindebibliothek am Rathausplatz. 4 Pandemiebedingte Schließung der Kinderbetreuungseinrichtun- Mit freundlichen Grüßen gen; h i e r: Aussetzung und Erlass der Elternbeiträge Bitte senden Sie uns bei Bedarf eine E-Mail an bibliothek@weingarten-baden.de oder 5 Informationen des Bürgermeisters einschließlich der Beantwor- sprechen Sie auf den Anrufbeantworter (Tel. 6088960) tung der Fragen aus vorangegangenen Sitzungen sowie Anfragen Folgende Angaben benötigen wir: und Anregungen der Gemeinderäte Eric Bänziger · Name Bürgermeister · Leseausweisnummer Weingarten (Baden), 01.02.2021 · Telefonnummer oder Email-Adresse Eric Bänziger · max. 10 Medienwünsche Bürgermeister · Terminwunsch Für die Auswahl der Medien gehen Sie einfach über unsere homepage bib.weingarten-baden.de auf den Online-Katalog. Informationen aus dem Rathaus Die Medien werden dann, wenn sie verfügbar sind, nach Absprache entweder zu Ihnen gebracht oder zur Abholung bereitgestellt. Für die kontaktlose Rückgabe Ihrer entliehenen Medien stellen wir samstags zusätz- Grundsteuer und Gewerbesteuer sind fällig lich einen Tisch auf. Auf die Fälligkeit folgender Forderungen wird hingewiesen: Wir hoffen, Ihnen damit in dieser schwierigen Zeit ein wenig entgegen zu kommen und freuen uns, wenn wir Sie bald wieder gesund bei uns Grundsteuer: 1. Rate 2021 fällig am 15.02.2020 begrüßen dürfen. Gewerbesteuer: 1. Rate 2021 fällig am 15.02.2020 Ihr Team von der Gemeindebibliothek Informationen für Scheck- und Barzahler Bei Zahlungsverzug entfällt die Karenzzeit von 3 Tagen für Bar- und Scheckzahlungen. Ortsseniorenrat Information über Mahngebühren Die Mindestmahngebühr beträgt 4 €. „Durchschaut“ – ein Film deckt auf Information über Säumniszuschläge Bei Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Tagen (gilt nicht für Bar- Nicht immer sind falsche Polizisten so leicht und Scheckzahler) sind je angefangener Monat der Säumnis, ab dem zu erkennen – deshalb versuchen Betrüger Fälligkeitstag, 1 % des rückständigen auf 50 € nach unten abgerundeten auch immer wieder, (zu) gutgläubige, ganz Steuerbetrages, zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht Kraft besonders ältere Menschen um ihr Erspartes, Gesetzes, unabhängig davon, ob die rückständige Forderung angemahnt ihren Schmuck oder noch mehr zu bringen. wurde oder nicht. Auch wenn wir Ihnen derzeit leider keine ________________________________________________________ „echten“ Vorträge anbieten können, wollen wir Sie gemeinsam mit anderen Institutionen Wahlhelfer für die Landtagswahl am 14.03.2021 gesucht informieren. Deshalb weisen wir Sie gerne auf Die Gemeinde Weingarten (Baden) möchte allen Interessierten die folgendes Angebot hin: Möglichkeit bieten, aktiv an der Landtagswahl mitzuarbeiten. Es werden für den Wahldienst am Sonntag von 08.00 – 18.00 Uhr noch Wahlhelfer „Durchschaut“ – ein Film deckt auf in den Urnen- und Briefwahlbezirken gesucht. Die Tätigkeit wird in zwei Eine Informationsveranstaltung zum Kriminalitätsphänomen der „falschen Schichten ausgeübt, wobei es eine Vormittags- und Nachmittagsschicht Polizeibeamten“ des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des gibt. Zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer Landesseniorenrats Baden-Württemberg e.V. anwesend sein. Die Vergütung erfolgt nach der Satzung für ehrenamtliche Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
Informationen aus dem Rathaus | 11 Donnerstag, 04. Februar 2021 um 17:00 Uhr oder Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behan- Donnerstag, 18. Februar 2021 um 17:00 Uhr deln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Janina Liedermann vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg und Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Paul Mejzlik vom Polizeipräsidium Aalen stellen den Film „durchschaut“ der Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich Polizei BW vor. Der Film entstand in Zusammenarbeit mit der Filmakademie in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es Baden-Württemberg und gibt insbesondere Seniorinnen und Senioren darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen. Einblicke in das Kriminalitätsphänomen „Falscher Polizeibeamter“. Anmerkung: Da derzeit nur die erste Gruppe geimpft wird, sind hier keine Infos über die Gruppen 2 und 3 aufgeführt. Dabei zeigt er die Vorgehensweise der Täter und gibt auf humorvolle Weise nützliche Tipps im Umgang mit verdächtigen Telefonaten. Wie erfahre ich, dass ich mich impfen lassen kann? Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und Anschließend geben Frau Liedermann und Herr Mejzlik einen allgemeinen die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise Überblick über Telefonbetrugsmaschen und erläutern mit Beispielen aus über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine der Praxis, welche vielfältigen Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt möglich sind. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören. Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Aufgrund der pandemischen Situation findet die Veranstaltung online über Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich Zoom statt. Wir bieten Ihnen ab 16:30 Uhr einen Technikcheck an. Sie können die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. sich dann bereits eher einwählen und testen, ob alles soweit funktioniert. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht. Bitte nutzen Sie für die Einwahl zur jeweiligen Veranstaltung folgenden Link: Warum bekomme ich die Impfung nicht bei meinem Hausarzt? https://us02web.zoom.us/j/87636805818?pwd=dEtSdDFDYjVMU0VPek- Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung dIT3ZKRUtDUT09 zur Verfügung stehen. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung Meeting-ID: 876 3680 5818 von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der Kenncode: 977798 neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Telefon: 0695 050 2596 In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen Meeting-ID: 876 3680 5818 # durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für Kenncode: 977798# ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen Bleiben Sie gesund! gelagert werden kann. Wo kann ich mich für die Impfung anmelden? Übersicht über Rahmenbedingungen zu den Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Corona-Impfungen Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und Wegen der Vielzahl an bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im Informationen rund um selben Impfzentrum. Sie können die Termine auch online über die zentrale Corona und die angebo- Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene tenen Impfungen und E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. weil nicht alle von uns Bitte buchen Sie bei der Online-Terminvergabe unbedingt Erst- und Zugriff auf elektronische Zweittermin gleichzeitig im selben Impfzentrum! So wird sichergestellt, dass Medien haben, sehen Sie die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden und Sie zum nachstehend einen Extrakt, Erst- einen passenden Zweitimpftermin erhalten. den wir der Homepage des Staatsministeriums Baden- Warum bekomme ich noch keinen Termin? Württemberg entnommen Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung haben. Besonders wichtige steht, können auch nur entsprechend Termine vergeben werden. Es können Passagen sind unterstri- nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind. Die chen, ergänzende Anmerkungen als solche gekennzeichnet. Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. … Daher braucht es jetzt leider noch etwas Geduld. Wer wird zuerst geimpft? Unterstützen Sie Menschen – etwa Nachbarn oder Angehörige – die Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen geschützt sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren. … Aufsuchende werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona- sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs leider Schutzimpfung gewährleistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen noch nicht möglich. und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödli- chen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, Was muss ich zur Impfung mitbringen? sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen Personen auf, und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine die zuerst eine Impfung erhalten sollen. Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) bzw. ärzt- Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien liche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“. nicht notwendig. Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Menschen mit chro- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. nischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person. Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Impfzentrum? Kann ich mit dem Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder Taxi kommen? pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Die Impfung Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr selbst ist kostenlos. hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind. Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
12 | Informationen aus dem Rathaus Anmerkung: Aktualisierung vom 29.01. durch folgende gemeinsame Pressemitteilung: „Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelung für Fahrten in Impfzentren JETZT Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Abonnent Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit abschließ e und imme n eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispiels- weise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, informier r auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden Deshalb sein. t kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.“ sollten Sie Impfhotline im Rathaus Sie haben keine Verwandten oder Bekannten, die Ihnen bei der Abonnent werden Terminvereinbarung oder beim Transport zu den Impfzentren helfen können? Ihre exklusiven Vorteile Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne in Zusammenarbeit mit dem Ortsseniorenrat behilflich zur Seite. Sie können sich an im Überblick folgende Telefonnummer im Rathaus wenden: 07244/702077 Vorsprung durch Wissen Wir sind zu den üblichen Öffnungszeiten • Aktuelle Neuigkeiten aus Weingarten des Hauptamtes für Sie erreichbar. • Aktuelle Termine und Veranstaltungshinweise aus Weingarten • Amtliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus Standesamtliche Nachrichten • Notdienste und Service-Informationen aktuell • Wichtige Informationen von Vereinen, Kirchen Wir gratulieren zum Geburtstag: 05.02. 90 Jahre, Maria Bäcker, Dresdner Ring 13 und Parteien 05.02. 70 Jahre, Margitta Haas, Haydnstr. 10 Sichern Sie sich den Vorsprung • Wöchentlich aktuelle Angebote des örtlichen Handels • Immobilienangebote aus 1. Hand Jetzt abonnieren! Abonnieren Sie einfach die Turmbergrundschau. Fragen Sie im Bürgerbüro nach einem Bestellschein oder abonnieren Sie die Turmbergrundschau ganz bequem online unter: www.turmbergrundschau.de Impressum Anzeigenannahme: Werner-Siemens-Str. 8 76356 Weingarten/Baden DG Druck GmbH, Werner-Siemens.Str. 8, 76356 Weingarten (Baden), Herausgeber: Tel.: 07244-70210, www.turmbergrundschau.de, info@turmbergrundschau.de Gemeindeverwaltung Weingarten (Baden) - Telefon 07244-70200, Bankverbindung: Fon: 07244 70 21 0 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil ist der Bürgermeister. Volksbank Karlsruhe, BIC: GENODE61KA1, IBAN: DE98 6619 0000 0010 2283 52 Hier endet der amtliche Teil. Für die nachfolgenden Berichte sind die jeweiligen Verfas- Abonnementpreis: www.dg-druck.de ser verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass die Berichte nicht die Meinung der Verwal- Gedruckte Version 29,90 Euro , E-Paper Version 24,10 Euro, Kombi-Version 30,90 tung widerspiegeln müssen. Euro, jährliche Preise inkl. 7% MwSt., Einzelverkaufspreis: 0,70 Produktion, Druck und Vertrieb: Euro, Kündigung des Abonne- DG Druck GmbH, Werner-Siemens.Str. 8 76356 Weingarten (Baden), Tel.: 07244-70210, ments nur zum Halbjahresen- de möglich. Verantwortlich für den Anzeigenteil ist Marco Mossa Turmberg-Rundschau | Nr. 5 | 04.02.2021
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