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Architekturwettbewerb einstufig, geladen, anonym Ausloberin Mohren Immo KG Dr.-Waibel-Straße 2 6850 Dornbirn Gegenstand Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030 Luftbild Mohren-Areal, Foto: Google Earth Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+IngTirol und Vorarlberg überprüft. Die Kammer hat mit Schreiben vom 13.08.2021 die Kooperation mit dem Verfahren erklärt und die Verfahrensnummer 20/21 bekanntgegeben. 06.09.2021
A. Allgemeiner Teil ................................................................................................ 3 1. Auftraggeber und Wettbewerbsbüro ................................................................................................. 3 2. Art des Wettbewerbes ........................................................................................................................ 3 3. Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ..................................................................................... 3 4. Technische Angaben / voraussichtliche Realisierungstermine ........................................................... 4 5. Teilnahmeberechtigung ...................................................................................................................... 4 6. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................... 6 7. Wettbewerbsunterlagen..................................................................................................................... 7 8. Termine ............................................................................................................................................... 7 9. Aufwandsentschädigung & Preisgeld.................................................................................................. 8 10. Eigentums- und Urheberrecht ............................................................................................................ 9 11. Absichtserklärung ............................................................................................................................. 10 12. Preisgericht ....................................................................................................................................... 11 13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ...................................................................................... 12 14. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses ..................................................................................... 13 15. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................................. 13 16. Publikation im Internetportal architekturwettbewerb.at................................................................. 13 17. Geheimhaltung ................................................................................................................................. 14 B. Besonderer Teil .............................................................................................. 15 1. Vorstellung Ausloberin...................................................................................................................... 15 2. Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe ............................................................................................. 15 3. Planungsgebiet.................................................................................................................................. 16 4. Zielsetzungen .................................................................................................................................... 18 5. Projektbestandteile........................................................................................................................... 19 6. Kostenrahmen / Projektetappen / Umsetzungsprioritäten .............................................................. 21 7. Gesetzliche Bestimmungen............................................................................................................... 21 8. Raumprogramm ................................................................................................................................ 22 9. Beurteilungskriterien ........................................................................................................................ 33 10. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................................ 34 C. Bearbeitungsunterlagen ................................................................................ 36 1. Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Wettbewerbsunterlagen ......................................... 36 Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 2
A. Allgemeiner Teil 1. Auftraggeber und Wettbewerbsbüro 1.1. Ausloberin / Auftraggeber Mohren Immo KG Heinz Huber, Mag. Thomas Pachole, Geschäftsführung Dr.-Waibel-Straße 2 6850 Dornbirn T: +43-5572-3777-0 M: charlotte.bitriol@mohrenbrauerei.at 1.2. Verfahrensbetreuung und Anlaufstelle im Wettbewerbsverfahren nonconform ZT GmbH Lederergasse 23/8/EG 1080 Wien Ansprechpartner: Mag.arch. Caren Ohrhallinger, Dipl.Ing. Lukas Zitterer T: +43 676 846 419 304 M: zitterer@nonconform.at 2. Art des Wettbewerbes Einstufiger, geladener, anonymer Architekturwettbewerb 3. Gegenstand des Realisierungswettbewerbes Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung eines ganzheitlichen städtebaulich- gestalterischen Vorentwurfskonzeptes für die Transformierung der Mohrenbrauerei in Dornbirn – Mohren-Areal 2030. Das Vorentwurfskonzept des Siegerprojektes dient unter anderem als Grundlage für allfällige Widmungsverfahren sowie Adaptierungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Anschließend ist eine etappenweise Umsetzung der Erweiterungsmaßnahmen bzgl. Lager & Logistik, Produktion, Biererlebniswelt und Verwaltung geplant. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 3
4. Technische Angaben / voraussichtliche Realisierungstermine - Bestandsfläche: ca. 23.000 m² (Lager & Logistik - 8800 m², Produktion - 10600 m², Biererlebniswelt - 2400 m², Verwaltung - 1200 m²) - Nettonutzfläche neu bzw. hinzukommend: ca 7.000 m² (Lager & Logistik - 2600 m², Produktion - 1900 m², Biererlebniswelt - 1000 m², Verwaltung - 1500 m²) - Beginn Planungsarbeiten: 4. Quartal 2021 - Baubeginn: 4. Quartal 2022 - Baufertigstellung: 2030 5. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nachstehende Büros eingeladen. Gesamthaft sollen 10 Büros ihre Beiträge abgeben. 5.1. Geladene Teilnehmer*innen (4 Büros) - Baumschlager Hutter ZT GmbH Steinebach 18, A-6850 Dornbirn E-Mail: office@bhp-dornbirn.com Tel: +43 5572 890121 - Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH St. Anna-Strasse 1, A-6900 Bregenz Austria E-Mail: office@cn-architekten.com Tel: +43 5574 82788 - Dietrich | Untertrifaller Architekten ZT GmbH Arlbergstrasse 117, 6900 Bregenz E-Mail: bregenz@dietrich.untertrifaller.com Tel: +43 5574 78888 - Hämmerle Tschikof GmbH Steinebach 13a, A-6850 Dornbirn E-Mail: office@haemmerle-tschikof.at Tel: +43 664 422 75 31 Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 4
Anm.: Das Büro Hämmerle-Tschikof hat in der Vergangenheit schon des öfteren Projekte für die Ausloberin umgesetzt und war auch teilweise in die ncf-ideenwerkstatt 2020 (Beilage 09 - Workshopdokumentationen) miteingebunden. Zu diesem Zeitpunkt war das Vorhaben eines Architekturwettbewerbes noch nicht definiert. Sämtliche Vorarbeiten, Unterlagen bzw. Studien (Beilage 12 - Studien) werden allen teilnehmenden Büros zur Verfügung gestellt, sodass sich kein Wettbewerbsvorteil für das Büro Hämmerle-Tschikof ergibt. Die Hämmerle-Tschikof GmbH hat dies in einem Schreiben an die Kammer bestätigt. Die Studien dienen lediglich dem Verständnis und stellen keine Vorgaben für den Wettbewerb dar. 5.2. Zugeladene Teilnehmer*innen (6 Büros) - ARGE Arch. Michael Brandtner / Arch. Marc Meder / Arch. Harald Dablander Bingser Siedlung 3, A-6700 Bludenz E-Mail: office@michaelbrandtner.at Tel: +43 677 62315530 - Dorner | Matt Architekten Thalbachgasse 2A, A-6900 Bregenz E-Mail: office@dorner-matt.at Tel: +43 5574 48679-0 - FIRM Feldkircher und Moosbrugger ZT GmbH Kirchstraße 40, A-6890 Lustenau E-Mail: office@firm.ac Tel: +43 5577 83033 - ARGE Hoffenscher ZT GmbH und Christian Schmölz ZT Färbergasse 11, A-6850 Dornbirn E-Mail: office@hoffenscher.com Tel: +43 5572 25468 - ARGE Arch. Julia Kick / Arch. Christoph Eppacher / Arch. Miriam Dobler Marktplatz 14, A-6850 Dornbirn E-Mail: julia@juliakick.com Tel: +43 5572 425908 Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 5
- Ludescher + Lutz Architekten ZT GmbH Seestraße 5/5, A-6900 Bregenz E-Mail: kontakt@ludescherlutz.at Tel: +43 5574 84 200 5.3. Arbeitsgemeinschaft und Varianten Alle Teilnehmer*innen sind – gleichgültig ob allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft – nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die / der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist dies der Ausloberin binnen 10 Tage nach Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bekannt zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen / eine Federführer*in als Ansprechpartner*in der Ausloberin zu nennen. Varianten der Wettbewerbsarbeit sind nicht zulässig. 5.4. Mitarbeiter*innen und Fachleute Die Wettbewerbsteilnehmer*innen dürfen sich einer oder mehrerer Mitarbeiter*innen und/oder Fachleute bedienen. Diese Mitarbeiter*innen und Fachleute dürfen vom teilnehmenden Büro genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. 5.5. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 2 und die Ausscheidungsgründe gemäß § 17 der WSA 2010. Sollte ein solcher Ausschließungsgrund bestehen, ist die Auslober*in unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 6. Rechtsgrundlagen 6.1. Für die Ausloberin und Teilnehmer*innen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge: - Schriftliche Fragenbeantwortung - Protokoll des Kolloquiums - Ausschreibungstext samt Beilagen - Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010, als verbindliche Rechtsgrundlage, soweit diese Wettbewerbsausschreibung nichts anderes bestimmt Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 6
Mit der Einreichung der Wettbewerbsarbeit nimmt jedes teilnehmende Büro alle in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes und der Ausloberin sind endgültig und unanfechtbar. 7. Wettbewerbsunterlagen Die Auslobungsunterlagen und der Zugang zur Downloadplattform werden den Teilnehmer*innen elektronisch zugesendet. Der Zugang zur Downloadplattform ist ausschließlich über die in der Teilnehmerliste angegebenen E-Mailadressen der Büros möglich. Die Ausgabe des Modells erfolgt beim Kolloquium vor Ort. Die Teilnehmer*innen haben den Erhalt der Wettbewerbsunterlagen schriftlich per E-Mail an zitterer@nonconform.at zu bestätigen. 8. Termine 8.1. Zusammenfassung der Termine - Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 24.08.2021 – 09.00 Uhr - Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 06.09.2021 - Kolloquium vor Ort / Modellausgabe 23.09.2021 – 13.00 Uhr - Rückfragen zur Ausschreibung bis spätestens 24.09.2021 - Beantwortung der Rückfragen bis spätestens 28.09.2021 - Einreichung der Wettbewerbsarbeiten / Pläne 08.11.2021 – 12.00 Uhr - Einreichung der Wettbewerbsarbeiten / Modell 16.11.2021 – 12.00 Uhr - Sitzung des Preisgerichtes voraussichtlich 18.11. – 19.11.2021 8.2. Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Am 24.08.2021 fand die konstituierende Sitzung des Preisgerichts statt. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung der Ausloberin ein Vorsitz, ein stellvertretender Vorsitz und eine Schriftführung des Preisgerichtes bestellt worden. Das Wahlergebnis ist in Punkt 12. ersichtlich. 8.3. Kolloquium, örtliche Begehung und Modell Am Donnerstag, dem 23.09.2021 - 13.00 Uhr, findet in Dornbirn am Mohren-Areal (Dr.-Waibel- Straße 2, 6850 Dornbirn) ein für die Teilnehmer*innen (max. 2 Personen pro teilnehmendem Architekturbüro) verpflichtendes Kolloquium mit gemeinsamer Besichtigung des Projektareals statt. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 7
Jedem teilnehmenden Büro wird ein Gipsabguss Modell zur Verfügung gestellt. Dieses wird beim Kolloquium ausgehändigt. Die Teilnahme am Kolloquium ist Voraussetzung zum Erhalt des Modells und zur Abgabe der Wettbewerbsarbeit. Anm.: Für das Betreten der Räumlichkeiten gilt die „3-G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen – analog zu den aktuellen Covid-19-Regelungen). Beim Bewegen durch das Gebäude ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen. 8.4. Fragebeantwortung Alle Fragen der Wettbewerbsteilnehmer*innen sind ausnahmslos per E-Mail an zitterer@nonconform.at zu richten. Diese Fragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 24.09.2021 einlangen, vom Preisgericht schriftlich zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums und den beim Kolloquium gestellten Fragen bis zum 28.09.2021 beantwortet. Die Ausloberin behält sich vor, später eingelangte Anfragen nicht mehr zu beantworten. 8.5. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die fertigen Wettbewerbsarbeiten sind anonym bei der Vermittlung der Mohrenbrauerei, Dr.-Waibel- Straße 2, 6850 Dornbirn, zu den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) abzugeben. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten bis spätestens 08.11.2021 – 12.00 Uhr eingelangt sind. Die Frist für das Einlangen des Modells bei der Ausloberin ist der 16.11.2021 – 12.00 Uhr. Zum Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt. Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt einlangen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim teilnehmenden Büro. Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzugeben. 8.6. Preisgericht Die Sitzung des Preisgerichts findet voraussichtlich am 18.11. und 19.11.2021 statt. 9. Aufwandsentschädigung & Preisgeld Das Preisgericht bestimmt als Gewinner*in die Verfasser*innen der besten Wettbewerbsarbeit. Zudem werden die Plätze zwei und drei, sowie 2 Anerkennungspreise vergeben. Eine weitere Reihung wird nicht vorgenommen. Ex-aequo-Ränge sind nicht zulässig. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 8
Für den Wettbewerb wird ein Gesamtpreisgeld von netto € 80.000 zur Verfügung gestellt. Dieses wird nach Rechnungslegung ausbezahlt. Jedes der 10 teilnehmenden Büros erhält eine Aufwandsentschädigung von netto € 4.000 und ein Mohren Bierpackage. In Übereinstimmung mit der Auslobung ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Voraussetzung für die Zuerkennung des Preisgeldes. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet das Preisgericht. Zusätzlich werden folgende Preisgelder ausgeschüttet: - 1. Preis: netto € 16.000 - 2. Preis: netto € 11.000 - 3. Preis: netto € 6.000 - 2 Anerkennungspreise zu je netto € 3.500 Das Preisgeld bzw. die Aufwandsentschädigung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmer*innen und deren Mitarbeiter*innen – nur an das teilnahmeberechtigte Büro gemäß Punkt 4 ausbezahlt. Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft wird die Aufwandsentschädigung nur einmal und nur an das federführende Büro ausbezahlt. 10. Eigentums- und Urheberrecht 10.1. sachliches Eigentum Das sachliche Eigentum an den Plänen und sonstigen Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung/Preisgelder an die Ausloberin über. 10.2. geistige Eigentum & Werknutzungsrecht Die Projektverfasser*in behält das geistige Eigentum sowie das Werknutzungsrecht an der eingereichten Wettbewerbsarbeit, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. 10.3. Vervielfältigung Die Ausloberin hat das Recht der Vervielfältigung zu Zwecken dieses Wettbewerbs und der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung der Wettbewerbsteilnehmer*innen und der von diesen genannten Mitarbeiter*innen. 10.4. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 9
Die Wettbewerbsunterlagen der prämierten Projekte verbleiben bei der Ausloberin. Die Wettbewerbsunterlagen aller nicht prämierten Projekte können bis 2 Wochen nach Ende der Ausstellung und vorheriger Terminvereinbarung mit der Ausloberin (Charlotte Bitriol) voraussichtlich zwischen 6.12. und 10.12.2021, abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist haben die Wettbewerbsteilnehmer keinen Anspruch auf Rückgabe der Arbeiten. Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet. 11. Absichtserklärung Die Ausloberin beabsichtigt, die Verfasser*innen des Siegerprojektes nach Empfehlung des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zu beauftragen. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Vertrages, welcher die für das „Mohren-Areal 2030“ notwendigen Planungsleistungen zum Gegenstand hat. Sollten die Verhandlungen mit dem erstgereihten Büro begründet scheitern, so behält sich die Ausloberin vor, weitere Verhandlungen mit den nachrückenden Büros, entsprechend der Reihung des Preisgerichtes, zu führen. Die Ausloberin behält sich zudem das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Die Ausloberin kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sind jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale zu erhalten. Diese Überarbeitungen des Wettbewerbsprojekts werden finanziell entschädigt. Änderungen des Projektes im Sinne der Empfehlung des Preisgerichtes vor Auftragserteilung sind für die weitere Bearbeitung zu berücksichtigen. Nach Einarbeitung eventueller Änderungsempfehlungen findet ein Nachtermin mit dem Preisgericht, sowie dem Wettbewerbsgewinner*innen zur Überprüfung der Projektänderungen statt. Die Aufwandsentschädigung wird nicht vom Honorar in Abzug gebracht. 11.1. Gegenstände des Verhandlungsverfahrens - Leistungsumfang: Es wird beabsichtigt den / die Gewinner*in des Wettbewerbs mit weiterführenden Planungen zu beauftragen. Mindestens mit den Leistungsphasen 1-5, sowie der Leistungsphase 7 laut LM.VM.2014. Teilbereiche des Leistungsumfangs wie z.B. Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht oder Kostenermittlungsgrundlagen etc. können aufgrund betrieblicher Bedarfe der Ausloberin jedoch getrennt vergeben werden. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 10
- Honorar: Berechnung nach LM.VM.2014. Gebäudeteile mit Umbaumaßnahmen werden abgegrenzt und das Planungshonorar dafür mit den entsprechenden Umbauzuschlägen berechnet. - Vergabe von Generalplanerleistungen - Höhe der Berufshaftpflichtversicherung - Terminschiene 11.2. Vorbehalt Nach Beendigung des Wettbewerbes sind voraussichtlich Umwidmungsverfahren sowie Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich. Erst danach ist eine etappenweise Umsetzung der geplanten Erweiterungsmaßnahmen möglich. Das Umwidmungsverfahren soll auf Basis des Siegerprojektes des Wettbewerbs erfolgen. Die Beauftragung für die Planungsleistungen ab der LPH 3 kann allerdings nur erfolgen, wenn das vorhergehende Widmungsverfahren zu einem positiven und rechtskräftigen Ergebnis führt. Sollte diese Grundlage für die Erweiterung nicht erwirkt werden, wird dem Gewinner des Verfahrens eine zusätzliche Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Die Festlegung der Höhe ist Teil des Verhandlungsverfahrens. Das betreffende Verhandlungsverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bilden keinen Bestandteil dieses Wettbewerbs. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag / Gesamtauftrag besteht nicht. 12. Preisgericht Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: - Hauptpreisrichter*innen - Ersatzpreisrichter*innen 12.1. Sachpreisrichter*innen - Heinz Huber, Geschäftsführung / Gesellschafter Mohrenbrauerei - August Huber, Leitung Datenmanagement / Gesellschafter Mohrenbrauerei - Mag. Thomas Pachole, Geschäftsführung Mohrenbrauerei / Beirat - Bernd Lecher, Beirat Mohrenbrauerei - Mag. Irmgard Huber, Leitung Verwaltung-Mohrenbrauerei / Beirat - Martin Huber, Gesellschafter Mohrenbrauerei - Ewald Pöschko, Geschäftsführer Braucommune Freistadt - Josef Rieberer, Geschäftsführer Brauerei Murau Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 11
12.2. Fachpreisrichter*innen - Arch. Dipl.-Ing. Hans Hohenfellner, Vorsitz - Arch. Dipl.-Ing. Markus Thurnher - Dipl.-Ing. Stefan Burtscher, Leitung Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Dornbirn - Dipl.-Ing. Philipp Bechter, Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Dornbirn - Arch. Dipl.-Ing. Bernardo Bader, Stadtplanungsbeirat der Stadt Dornbirn, Schriftführung - Dipl.-Ing. Matthias Kastl - Arch. Dipl.-Ing. Katharina Bayer, stv. Vorsitz - Arch. Prof. Mag. arch Silja Tillner 12.3. Vorprüfung nonconform zt gmbh 12.4. Beratende Mitglieder*innen ohne Stimmrecht - Mitarbeiter*innen der Mohrenbrauerei: Bosse Danielsen, Ralf Freitag, Tim Groeger, Charlotte Bitriol Die Mitglieder*innen des Preisgerichtes sind bis zur Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses durch die Ausloberin gemäß Punkt 16 zur Geheimhaltung verpflichtet. 13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht. Diese ist in der Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf sämtlichen Plänen und Schriftstücken rechts oben anzubringen. Alle Bestandteile der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu enthalten. Varianten der Projekte sind nicht zulässig. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen, sowie ein Verfasserkuvert in Form eines undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlags beizulegen, welcher außen ebenfalls mit der Kennzahl, wie oben beschrieben, versehen ist. Dieses Verfasserkuvert muss ein Blatt (Beilage 00) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers enthalten. Dieses Verfasserblatt hat zudem die Telefonnummer und Bankverbindung des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Verpackung ist mit der Bezeichnung „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu versehen. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden. Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 12
14. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 14.1. Bekanntgabe Das Ergebnis des Wettbewerbes wird unter Nennung der Verfasser*innen und Mitarbeiter*innen der Arbeiten in geeigneter Form bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird bereits am Tag der Preisgerichtssitzung eine Kurzinformation per E-Mail an alle teilnehmenden Büros versandt. 14.2. Auskunftserteilung Der Vorsitz des Preisgerichtes ist berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltepflicht nicht verletzt wird. 14.3. Protokoll Das Protokoll des Preisgerichtes und die Fragebeantwortung werden den Wettbewerbsteilnehmer*innen, Preisrichter*innen und Ersatzpreisrichter*innen zugesandt. 15. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist nach abgeschlossener Preisgerichtssitzung in der Mohrenbrauerei, Dr.-Waibel-Straße 2, 6850 Dornbirn, vorgesehen. Die Namen der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter*innen werden in dieser Ausstellung angegeben. Genauer Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden allen zugelassenen Wettbewerbsteilnehmer*innen, den Preisrichter*innen, sowie den Ersatzpreisrichter*innen gesondert per Aussendung durch die Verfahrensbetreuung bekannt gegeben. Die Ausstellung findet voraussichtlich von 22.11.- 3.12.2021 statt. 16. Publikation im Internetportal architekturwettbewerb.at Die teilnehmenden Büros sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Ziviltechnikerinnen | Arch+Ing durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bildrechte etwaiger auf den Plänen enthaltener Fotos geklärt bei den Projektverfassenden sein müssen. Bei Verwendung von Fotos oder Darstellungen ohne Zustimmung der Urheber*innen, werden entsprechende Rechtsansprüche gegenüber dem planverfassenden Büro geltend gemacht. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 13
Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die Wettbewerbsteilnehmer um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung digital abzugeben. 17. Geheimhaltung Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. Im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb können den Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen vertrauliche Informationen aus dem Geschäftsbereich der Ausloberin zukommen. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen verpflichten sich diese Informationen mit höchster Sorgfalt zu schützen und eine Offenlegung dieser Informationen zu verhindern. Den Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen ist es untersagt, die ihnen überlassenen Unterlagen in anderer Weise als zur Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb zu verwenden. Insbesondere dürfen die Unterlagen nicht an Dritte – mit Ausnahme der Beteiligung von Fachleuten zur Ausarbeitung des eigenen Projektes im unbedingt notwendigen Ausmaß – weitergegeben werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen und zu deren Überbindung besteht auch nach Beendigung des Wettbewerbes uneingeschränkt fort. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 14
B. Besonderer Teil 1. Vorstellung Ausloberin Die Mohren Immo KG ist Teil der Mohrenbrauerei in Dornbirn. Die Mohrenbrauerei ist die älteste aktive Brauerei in Vorarlberg. Seit 1834 produziert das Familienunternehmen, heute in der 6. Generation, im Zentrum der Stadt Dornbirn. Pro Tag können bis zu 2.000 hl Bier, in etwa 30.000 Flaschen und 200 Fässer pro Stunde, abgefüllt werden. Gemeinsam mit der Genossenschaftsbrauerei Frastanzer gründete die Mohrenbrauerei Anfang 2020 die Marke und Firma „VO ÜS“ – die Vorarlberger Limo Werk GmbH. Die Produktion der VO ÜS - Produkte und die im Zusammenhang stehende Logistik findet ebenfalls am Areal der Mohrenbrauerei statt. Im Jahr 2007 wurde eine Öffnung des Unternehmens mit der Mohren-Biererlebniswelt für interessierte Besucher*innen gestartet. Diese beinhaltet neben dem Braukeller als Eventlocation, den Seminarräumen, der Creativ-Brauerei und dem Lädele auch ein 2016 eröffnetes interaktives und multimediales Museum mit 10.000 Objekten wie brauhistorischen Geräten und dem Herzstück- einer restaurierten Brauanlage aus dem 19. Jahrhundert. Die Brauerei ist somit als regionaler Produktionsbetrieb, Wissensvermittler und Anbieter von Veranstaltungsräumlichkeiten im innerstädtischen Bereich mit hoher Akzeptanz und Authentizität behaftet. Dieses Potential soll im Architekturwettbewerb Berücksichtigung finden und optimal gesteigert werden. 2. Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe Durch betriebliche Veränderungen, den steigenden Bedarf an Fläche, Mitarbeiter- und Kundenzuwächsen und ein damit einhergehendes erhöhtes Verkehrsaufkommen wurde eine im Jahr 2020 erarbeitete Erweiterung des Mohren-Areals nach innen, unten und oben (angepasst an das Höhenprofil der umliegenden Gebäude, z. B. A1-Haus) entschieden. Nicht zuletzt wegen fehlender Zukaufflächen in der angrenzenden Nachbarschaft, einer aus organisatorisch und synergietechnisch nicht sinnvollen Auslagerung des Betriebes sowie kaum vorhandener Angebote an Grundstücksflächen in einem entsprechenden Radius, wird eine Festigung und Optimierung des aktuellen Standortes favorisiert und festgelegt. Diese Optimierung soll ein prozessorientiertes und wirtschaftliches Agieren der Brauerei sicherstellen und dieses langfristig ermöglichen. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 15
3. Planungsgebiet Das Mohren-Areal liegt im Zentrum der Stadt Dornbirn und spannt sich zwischen Stadtstraße, Doktor-Waibel-Straße, Schillerstraße / Rosenstraße und Goethestraße auf. Im Norden steht das Areal in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem Rathausplatz, sowie den Bürogebäuden „Office am Rathausplatz“ und wird von der Doktor-Waibel-Straße begrenzt. Im Osten beginnt mit der angrenzenden Goethestraße das Villenviertel der Stadt Dornbirn mit kleinteiliger Bebauung. In Süden wird das Areal von der Rosenstraße und der Schillerstraße begrenzt. Neben Ausläufern der Villenbebauung findet sich hier auch das Stadtbad von Dornbirn. Im Westen bildet die starkbefahrene Stadtstraße wohl die markanteste Grenze des Mohren-Areals und trennt bzw. verbindet die Brauerei mit der Innenstadt und ihrer Marktstraße. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich fast alle Gebäude in dem beschriebenen Gebiet im Besitz der Brauerei. Die Ausnahmen bilden die Liegenschaften im Norden der Firma A1, im nordöstlichen Eck mit der Liegenschaft der Fam. Eggler, im Osten mit der Liegenschaft der Fam. Waibel und im Südosten mit der Liegenschaft der Fam. Mender. Planungsgebiet Mohren-Areal 2030, Foto: VoGIS Geodaten — Planungsgebiet — Betrachtungsgebiet Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 16
Erschlossen ist das Mohren-Areal durch die Zufahrt über die Doktor-Waibel-Straße. Diese wird von internen sowie externen Lieferanten und Dienstleistern sowie Kunden genutzt. Im südöstlichen Teil des Areals befindet sich der Mitarbeiterparkplatz und wird über die Goethestraße erschlossen. Im südwestlichen Eck des Areals befindet sich eine Notausfahrt, die in die Schillerstraße mündet. Die Zufahrten zum Mohrenareal sind im beiliegenden Brandschutzplan (Beilage 06- 10_Feuerwehrzufahrten) ersichtlich. 3.1. Bestandsbeschreibung Am Mohren-Areal verteilt sind diverse bauliche Objekte zur Bierproduktion & Lagerung sowie Verwaltung & Biererlebniswelt (Beilage 10-10_Übersicht). Bei allen bestehenden Gebäuden kann von einem guten bis sehr guten Allgemeinzustand ausgegangen werden. Die aktuellen Bestandsflächen sind in den Beilagen (Beilage 06-Raumliste_Bestand) ersichtlich. Die aktuell der Verwaltung zuordenbaren Räumlichkeiten befinden sich, verteilt auf mehrere Gebäude, in den nördlichen, historischen und erhaltenswerten Bestandsgebäuden am Areal. Angrenzend an die Verwaltung befindet sich die Biererlebniswelt in einem eigens dafür errichteten Gebäude aus dem Jahr 2007. Den flächenmäßig größten Anteil stellen die Bereiche Produktion und Lager & Logistik dar. Diese Funktionen befinden sich im mittleren Bereich des Areals. Verwaltung (gelb) 01 Bürohaus 02 Haus Spiegel Biererlebniswelt (grün) 03 Empfang/Lobby und Biererlebniswelt (Lädele, Museum, Seminarräume 1.OG+2.OG, Dachterrasse, Braukeller-Gastro) 04 Creativ Brauerei / alter Lagerkeller 05 Lager C (Rampe / Warenausgabe) Produktion (rot) 06 Sudhaus 07 Maschinenhaus (07a Kesselhaus, 07b Tischlerei, 07c Trafo) 08 Büro Werkstätten 09 Bau 75A - Lagertanks 10 Bau 75 - Abfüllung, Werkstätten, Braumeister, Schanktechik 11 Bau 90 - Gärtanks Lager & Logistik (blau) 12 Bau90 - Lager 13 Bau2001 - Lager 14 Bau2001 - Hochregallager 15 Ladestraße, Kommissionierung 16 Ladestraße 17 Kfz-Werkstatt 18 Versand, VOÜS-Büros, Archiv & Büro Museum Außenbereiche / Sonstiges (grau) 19 Hof, Ladebereich – Rampe/Warenausgabe 20 Rohstoff Anlieferung (CO², Malz, Treber) 21 Brunnenhaus 22 Haus Schillerstraße (Kindergarten) 23 Notausfahrt 24 Umkehrplatz 25 Parken Mitarbeiter 26 Haus Thurnher (Blumen DADA) Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 17
3.2. Wettbewerbsaufgabe Im Zuge einer zweitägigen „nonconform ideenwerkstatt“ wurde im Jahr 2020 gemeinsam mit Gesellschafter*innen, Nachbarschaft sowie Vertreter*innen der Politik und Verwaltung eine Vision für die räumliche Zukunftsentwicklung des Mohrenbrauerei-Areals erarbeitet. Dieses erlaubt einen Blick in die Zukunft, die nächsten 10 bis 15 Jahre. Im Konkreten überprüfte man das Potential des aktuellen Standortes für eine zukunftsfähige innerstädtische Produktion und Erweiterungsmöglichkeiten. Die gemeinsame Beschlussfassung und Verabschiedung des erarbeiteten Konzepts dient als Grundlage für die weiteren Planungen, sowie als Ausgangspunkt für einen qualitätsvollen Architekturwettbewerb. Aufgabe des Architekturwettbewerbes ist es nun dieses Konzept mit seinen immanenten Ideen, Wünschen und Vorgaben in einen Vorentwurf zu verwandeln. In diesem Vorentwurf sollen sowohl der städtebauliche als auch der funktionsorganisatorische Ansatz des bisherigen Beteiligungsprozesses und der Workshops Einfluss finden. 4. Zielsetzungen Die Zielsetzungen des Wettbewerbes umfassen Umgestaltungs.- Modernisierungs.- bzw. Erweiterungsmaßnahmen der Bereich Lager & Logistik, Produktion, Biererlebniswelt und Verwaltung. Den Bereich Lager & Logistik gilt es, aufgrund des steigenden Platzbedarfes zu erweitern und mit einem entsprechenden innerbetrieblichen Verkehrskonzept zu stärken. Der Bereich Produktion erfordert Erweiterungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, um einen zukunftsfähigen und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Für die Verwaltung der Brauerei soll eine zeitgemäße Bürolandschaft mit adäquaten Pausen- und Sozialräumen für „alle“ Mitarbeiter*innen geschaffen werden. Die Biererlebniswelt soll, als Kontaktstelle zu den Kund*innen, in Teilbereichen neu gedacht bzw. umgestaltet und erweitert werden. 4.1. Allgemeine Zielsetzungen - städtebauliche Anbindung des Areals an die Stadt: das Mohren-Areal als attraktives Passstück zwischen Innenstadt und Villenbebauung - Zugang, Öffnung o.Ä. vom Gelände zur Stadtstraße - räumlich-gedankliche Einbeziehung des Rathausplatzes in die Eingangssituation der Brauerei - (Durch)Blicke auf identitätsstiftende Baukörper der Brauerei bewahren und forcieren - die Brauerei als transparenter, authentischer und erlebbarer Ort Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 18
- sensible Gestaltung, Positionierung und Gliederung der Baukörper - Hochpunkte als gezielte städtebauliche Akzente - Berücksichtigung von Blickbeziehungen, Lichteinfall und Lärmschutz der Nachbarschaft - Tiefen- und Höhenentwicklung als Element der Innenverdichtung - Dachlandschaft als Flächenpotential - weitgehend ungestörter Brauereibetrieb während der gesamten Baumaßnahmen 4.2. Ökologische Zielsetzungen Folgende Punkte bzw. weitere gegebenenfalls selbst gesetzte Schwerpunkte sind im Wettbewerbsbeitrag zu adressieren: - Einsatz von langlebigen, widerstandsfähigen und weitgehend wartungsfreien und nachhaltigen Baumaterialien - Teilweise Wiederverwendung von im Gebäude vorhandenen Materialien bzw. Bauteilen (die Wiederverwendung der bestehende Eloxalfassade wird vorausgesetzt) - Maximierung erneuerbarer Energie am Standort – Optimierung der Dachflächen zur Nutzung für Photovoltaikflächen, in Kombination mit Dachbegrünungen / Fassadenbegrünung 5. Projektbestandteile Die Projektbestandteile setzten sich aus Erweiterungsmaßnahmen sowie der Neuorganisation bzw. Neugestaltung bestimmter Bereiche zusammen (Beilage 10-10_Erweiterungsvorgabe). 5.1.1. Abbruchmöglichkeiten - Lager C (Rampe / Warenausgabe) - Versand (hofseitiger Anbau an Haus Spiegel) 5.1.2. Erweiterungsmaßnahmen - Abfüllung – Flaschenhalle - Kommissionierung - Gärtanks, Lagertanks - Außenlager - Kellerlager Süd / Hochregallager - Kellerlager Nord / Tiefgarage 5.1.3. Neuorganisation bzw. Neugestaltung - Empfangsbereich / Lobby / Museumsbar (entwurfsabhängig) Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 19
- Verwaltungsbereich: Büroräumlichkeiten, Gemeinschaftsflächen - Gastronomie inkl. Außenbereich - Schanktechnik - Rampe / Warenausgabe / Lädele - Dachterrasse: wind- und wetterfeste Terrasse - Archiv Museum - Tischlerei 5.1.4. Verkehrsführung Im Zuge der Transformierung der Mohrenbrauerei erfolgt auch eine Adaptierung der Verkehrsführung am Areal. Erste Ansätze zur Umgestaltung sind im Verkehrs- und Mobilitätsrahmen (Beilage 11-Mobilitätsrahmen) erarbeitet worden. Als Hilfestellung dient ebenfalls die Planbeilage Lieferantenwege (Beilage 10-10_Lieferantenwege). - Verkehrsführung Ein / Ausfahrt – Doktor-Waibel-Straße (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) - Zufahrt Kellerlager Nord / Tiefgarage – Doktor-Waibel-Straße (Kunden, Dienstleister) - Parkierung Mitarbeiter – Goethestraße - Parkierung Rampe / Warenausgabe (Kunden) Während der gesamten Neu- und Umbaumaßnahmen muss ein weitgehend ungestörter Brauereibetrieb gewährleistet sein. Dies Betrifft insbesondere die Parksituation Lädele / Rampe / Warenausgabe sowie Anlieferungen bzw. LKW-Zufahrt / Abfahrt und den Museumsbetrieb. 5.1.5. Flächenressourcen / Raumressourcen im Bestand Bestimmte Bereiche des Bestandes verfügen über nicht genutzte Räume bzw. Flächen. Diese stehen ggf. für die Unterbringung des Raumprogrammes zur Verfügung (Beilage 10- 10_Umnutzungspotential). 5.1.6. Ausschluss Folgende Gebäudeteile und ihre Funktionen sind von Umbau mit Ausnahme der im Raumprogramm gewünschten Adaptierungen ausgeschlossen (Beilage 10-10_Umnutzungspotential). - Museum - historischer Braukeller - Eventbereiche - Büros der technischen Werkstätten - gesamter Kellerbereich Bau 75 A+B (Gärkeller, Filtration, Fassabfüllung) - Sudhaus, Kesselhaus - Creativbrauerei Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 20
- Anlieferung (Sattelzug) und Abladestelle für Malz, Treber, Gas sowie Malzgosse - Treber Silo, Wasserspeicher - Trafostation - Kälteanlage - bestehende Flaschenhalle - bestehende Kommissionier- und Logistikflächen - bestehendes Hochregallager Ergänzend dazu wird auf die Informationen zu den erhaltenswerten Gebäuden und Gebäudeteilen im Bebauungsplan verwiesen. 6. Kostenrahmen / Projektetappen / Umsetzungsprioritäten 6.1. Kostenrahmen Die Ausloberin hat ein Investitionsvolumen (Nettoerrichtungskosten) für das Gesamtprojekt in der Höhe von ca. EUR 8 Mio. vorgesehen. Ein Nachweis der Projektkosten ist nicht vom teilnehmenden Büro zu erbringen. Die Projektkosten der Wettbewerbsarbeiten werden durch ein externes Büro ermittelt. 6.2. Projektetappen Die Umsetzung des Projektes findet aus kosten- und baulogistischen Gründen voraussichtlich in mehreren Etappen statt: - Widmungsansuchen: 4.Quartal 2021 - Baubeginn voraussichtlich: 4.Quartal 2022 - Baufertigstellung: Jahr 2030 6.3. Umsetzungsprioritäten - Priorität 1: Lager & Logistik mit Kellerlager Süd und Kommissionier Flächen - Priorität 2: Produktion (Flaschenhalle, Tanks – Gärtanks vor Lagertanks) - Priorität 3: Verwaltung und Biererlebniswelt Die Prioritäten können nach Wettbewerbsentschied bzw. Projekterfordernis ggf. adaptiert werden. 7. Gesetzliche Bestimmungen Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 21
7.1. rechtskräftiger Bebauungsplan Die im Bebauungsplan der Stadt Dornbirn festgelegten Parameter sind grundsätzlich einzuhalten. Ziel der Bestimmungen ist die Beibehaltung unterschiedlicher Höhenfluren und des Charakters der Straßenzüge anhand der Herstellung von zwei Baufluchtlinien als Spielraum. Im Bebauungsplan für das Areal Dr.-Waibel-Straße/Stadtstraße/Rosenstraße/Goethestraße wurden für die bereits bestehenden Produktions- und Lagerhallen maximale Traufhöhen festgelegt, sowie für die beiden nicht bebauten Grundstücke 6918 (Norden) und 6902/1 (Süden) Bebauungsvorgaben bestimmt. Auf dem Grundstück 6902/1 ist der ruhende Verkehr unterirdisch zu organisieren. Im Bebauungsplan sind ebenfalls zu erhaltende Baumbestände vermerkt und die extensive Begrünung von Flachdächern bestimmt. Für Fassaden werden hochwertige Detailgestaltung und Materialwahl festgelegt. Des Weiteren sind erhaltenswerte und zum Teil schützenswerte Objekte am Areal festgelegt (Beilage 02-Bebauungsplan). Im Wettbewerbsverfahren können die festgelegten Höhenfluren des Betriebsgebietes vorerst außer Acht gelassen werden. Somit kann das Ziel der Arealentwicklung des Betriebsgebietes nach innen, unten, und oben in einer neuen verständlichen städtebaulichen Ordnung erreicht werden. 7.2. Flächenwidmung Sollte eine Widmungsänderung von Baufläche Kerngebiet in BB1 (Betriebsgebiet Kategorie 1) erforderlich werden, ist diese nur im Süden im geringsten notwendigen Umfang möglich. Der Bereich für die Errichtung des neuen Hochregallagers ist mit einer Baufluchtlinie im Abstand von 14m zum bestehenden Hochregallager Richtung Süden limitiert. 7.3. Nachbarschaftsvereinbarung Mit den unmittelbar ans Betriebsgelände angrenzenden Anrainer gibt es privatrechtliche Vereinbarungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Diese betreffen insbesondere die Einhaltung von maximalen Gebäudehöhen (Attikahöhen bzw. Traufenhöhen an der Liegenschaftsgrenze Gst-Nr.6900/2 zu GSt-Nr 6902/2 sowie die Traufenhöhe des Bau 2001) (Beilage 05-Nachbarschaftsvereinbarung). Zudem wird auf die eingetragenen Dienstbarkeiten im Grundbuch verwiesen (Beilage 01-Grundbuchauszug). 8. Raumprogramm Im Folgenden werden die einzelnen Funktionsbereiche des Mohren-Areal 2030 und deren Räume, sowie die darin stattfindenden Nutzungen in ihrem Beziehungsgefüge erläutert. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 22
Zum vertieften Verständnis des Brauereibetriebs wird an dieser Stelle noch einmal auf die Ergebnisse der Ideenwerkstatt – dem Werkstattprotokoll „Mohrenbrauerei_2030_Werkstattprotokoll“ - sowie auf die Ergebnisse der im Vorfeld der Auslobung durchgeführten Workshops - „Workshop_Verwaltung&Büro“ und dem Workshop „Workshop_Biererlebniswelt“ - in den Beilagen (Beilage 09-Workshopdokumentation) – verwiesen. Im Fall von unterschiedlichen bzw. einander widersprechenden Angaben gelten die Formulierungen im Auslobungstext. Zum einfacheren Verständnis der Funktionszusammenhänge sind die Funktionsdiagramme (Beilage 08-08_Funktionsdiagramme) heranzuziehen. Das mit Zahlen hinterlegte Raumprogramm ist in den Beilagen zu finden (Beilage 07-07_Raumprogramm). Bei den Flächenangaben handelt es sich um Richtwerte. 8.1. Allgemein Die Mohrenbrauerei möchte als inhärenten Bestandteil Dornbirns und Ort des Bieres stärker und attraktiver im Stadtraum präsent werden. Dafür sollen die einzelnen Betriebsbereiche (Verwaltung, Biererlebniswelt, Produktion, Lager & Logistik) in ein ganzheitliches Konzept verpackt werden und als Einheit nach außen wirken. Zudem soll dieses einheitliche Wirken auch am Areal bzw. in der Brauerei spürbar werden. 8.1.1. Städtische Verknüpfung Um eine städtische Verknüpfung herzustellen, wird eine gestalterische Einbindung der Brauerei, insbesondere der Zugangssituation in den Stadtraum gewünscht. Das Konzept der Brauerei darf bis zum gegenüberliegenden Rathausplatz weitergedacht werden. Dieser ist jedoch ausdrücklich nicht zu gestalten. Zudem wäre eine Öffnung des Areals entlang der Stadtstraße wünschenswert. Inwiefern dies aufgrund betrieblicher sowie brandschutztechnischer Erfordernisse (Feuerwehrzufahrt) hergestellt werden kann ist Teil der Wettbewerbsaufgabe bzw. des Entwurfs. 8.1.2. Zugangssituation und Empfang / Lobby Am Areal bzw. in der Brauerei angekommen sollen Besucher*innen jeglicher Art (Kunden & Dienstleister) sofort die Werte der Brauerei und die emotionale Passion zum Bier spüren bzw. vermittelt bekommen. Dazu zählen im Wesentlichen der menschliche Serviceaspekt und Erstkontakt sowie eine gute Orientierbarkeit. Die Besucher*innen werden begrüßt und je nach Art des Besuches in die jeweiligen Bereiche geleitet. Ein angenehmer Wartebereich ist vorzusehen. Aus funktionaler Sicht stellt die Zugangssituation eine interne Drehscheibe, eine Art Marktplatz der Betriebsbereiche dar und soll je nach architektonischem Konzept auch die Öffnung bzw. Kommunikation zur Stadt bewerkstelligen. - Empfang – Tresen, auch für administrative Tätigkeiten, Ablagen und Schränke erforderlich Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 23
8.2. Biererlebniswelt Grundsätzlich umfasst der Bereich der Biererlebniswelt folgende Bereiche: Direktverkauf, Eventbereich, Wissensvermittlung und Gastronomie. Den Bereich des Direktverkaufes bildet das Lädele (Eigenprodukte, Fanartikel und Spezialitäten) und die Rampe / Warenausgabe (Getränkeausgabe, Ausgabe Kleinfeste). Der Eventbereich enthält den Braukeller und die Seminarräume. Diese Flächen können für Veranstaltungen gemietet werden. Die Wissensvermittlung besteht aus dem Museum und der Creativ-Brauerei. Im Zuge des Wettbewerbs ist eine Erweiterung der Biererlebniswelt um die erwähnte Gastronomie geplant, da ein Gasthaus Teil der Geschichte der Mohren-Brauerei war. 8.2.1. Lädele / Rampe / Warenausgabe Die aktuell räumlich getrennten Bereiche Lädele und Rampe / Warenausgabe sind im Wettbewerbsvorschlag in einen großen, hellen, modernen Getränkemarkt mit viel Atmosphäre zusammenzuführen. 8.2.2. Präsentationraum Der Präsentationsraum dient der Vorstellung von Produkten im Rahmen von Verkaufsgesprächen (Privatsphäre) durch bspw. Degustation von Getränken oder Präsentation von Schanktechnik. Räumliche Nähe zur Biererlebniswelt oder Integration ist erwünscht, detto eine Nähe zum Besprechungsraum extern. Organisatorisch ist der Präsentationsraum jedenfalls der Biererlebniswelt zuzuordnen. 8.2.3. Besprechung extern Diese Besprechungsräume werden sowohl für interne als auch für Besprechungen mit Kunden / Externen genutzt. Sie sind im Bereich der Biererlebniswelt bzw. des Lädele / Rampe / Warenausgabe anzuordnen. 8.2.4. Mohrenwirt – Gastronomie Eine von der Brauerei eigens betriebene Gastronomie soll, wie schon in der früheren Geschichte der Brauerei, wieder aufgenommen werden. Sie soll zur Identitätsstärkung der Brauerei im Stadtgefüge von Dornbirn beitragen. Dafür gilt es nutzbare Bereiche am Betriebsareal heranzuziehen und zu adaptieren oder diese neu zu schaffen. Das Haus Schillerstraße (Kindergarten) sowie das Haus Thurnher (Blumen Dada) können dafür ebenfalls in Betracht gezogen werden. Ziel ist die Schaffung eines bodenständigen und identitätsstiftenden Gasthauses mit ganztägigem Betrieb, dem Mohren-Wirt. Die Gaststätte für 100 Gäste soll zudem einen Freibereich (Gastgarten oder Dachterrasse) für zusätzlich 60 Personen umfassen. Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 24
8.2.5. Museum Die Flächen des Museums bleiben unverändert, sollen aber mit einer Fläche für Sonderausstellungen erweitert werden. Die Eingänge bzw. Zugänge zu den Museumsflächen können je nach Gesamtkonzept verändert werden. 8.2.6. Archiv – Geschichte & Kultur Die Mohrenbrauerei verfügt über eine Vielzahl an historischen Gegenständen. Neben kleinen Dingen wie etwa Bierdeckel, Gläser etc. enthaltet der Archivbestand auch große Gegenstände, wie alte Braukessel. Sehr große Gegenstände (Braukessel) werden an unterschiedlichsten Orten gelagert / ausgelagert. Für kleinere, aber auch größere Gegenstände (EPAL-Größe) ist ein Archivraum / Lager am Areal der Brauerei vorzusehen. Ein Anschluss an einen Lastenlift ist erforderlich (je nach Verortung soll bestehendes Liftpotenzial genützt werden). Eine räumliche Nähe zum Arbeitsplatz 8.3.8. - Archivierung wäre wünschenswert. 8.2.7. Dachterrasse Die bestehende Dachterrasse bedarf einer Adaptierung in Richtung „wind- und wetterfeste“ Terrasse: z. B. automatische Überdachung, Verglasung, Markisen oder ähnliches. Auch eine Erweiterung, Ergänzung o.Ä. wäre auf der Dachfläche des Museums aus statischer Sicht möglich. Die Anbindung an den historischen Braukeller ist allenfalls zu belassen bzw. zu bewerkstelligen. Die Dachterrasse wird sowohl für den Eventbereich als auch den Seminarbereich genutzt wird. 8.3. Verwaltung Aufgrund des über die Jahrzehnte gewachsenen Firmengefüges der Mohrenbrauerei ist der aktuelle Verwaltungsbereich auf mehrere Bereiche bzw. Gebäude und Ebenen am Areal verteilt. Diese räumliche Verteilung führt zu langen Wegen und hemmt ein flexibles und zeitgemäßes Arbeiten. Einen Teil der Wettbewerbsaufgabe bildet somit die Schaffung eines konzentrierten Verwaltungstraktes in welchem, bis auf wenige Ausnahmen, alle Abteilungen untergebracht sein sollen. Die Bürolandschaft stellt Anforderungen an unterschiedliche Bereiche und beinhaltet folgende Elemente: abgetrennte Büroräume, abgetrennte Abteilungen, abgetrennte Besprechungsräume und eine offene Arbeitslandschaft. Die Büroräume sind in einer neutralen Größe zu konzipieren, die eine angenehme Einzel- aber auch Doppelbelegung ermöglicht. In dem verbindenden Element der Arbeitslandschaft sind neben Arbeitsplätzen auch Bereiche zur Kommunikation, Besprechung, Ruhe und Service einzugliedern. Kurzbesprechungen und Besprechungen zwischen Tür und Angel sind Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 25
Teil der Firmenkultur und sollen durch eine zeitgemäße und vielfältige Bürolandschaft gefördert werden. 8.3.1. Geschäftsleitung Die Arbeitsplätze der Geschäftsleitung sind in abgetrennten Büroräumen unterzubringen. Diese sind im räumlichen Gefüge der Bürolandschaft zentral zu verorten, da eine organisatorische Beziehung in alle Verwaltungsbereiche vorhanden ist. Die zentrale Verortung zielt darauf ab, den informellen Austausch und Informationsfluss im Bereich der Verwaltung zu fördern und kurze Wege zu generieren. 8.3.2. Finanz / Buchhaltung Die Arbeitsplätze von Finanz / Buchhaltung sind in einem abgetrennten Bereich in der Bürolandschaft (Großraum in Bürolandschaft) unterzubringen. Eine Nähe zur Geschäftsleitung ist sicherzustellen. Den Arbeitsplätzen sind absperrbare Schränke zuzuordnen. 8.3.3. Personal Aufgrund der meist vertraulichen und sensiblen Tätigkeiten der Personalabteilung ist die Leitung in einem Büroraum mit Einzelbelegung unterzubringen. Eine Nähe zu abgetrennten Besprechungsräumlichkeiten für vertrauliche Gespräche sowie zur Geschäftsleitung ist gewünscht. Wegen der Beschäftigung von Teilzeitkräften in der Personalabteilung ist eine Arbeitsplatzlösung mit Desk-Sharing möglich. 8.3.4. Immobilien Die Immobilienverwaltung sollte an die Bereiche der Finanzabteilung und Personalabteilung angegliedert werde und in der offenen Bürolandschaft Platz finden. 8.3.5. Marketing Die Marketingabteilung ist geprägt von intensiver abteilungsübergreifender Zusammenarbeit, im speziellen mit dem Bereich der Biererlebniswelt. Im Rahmen der Entwicklung von Neuem werden regelmäßig Dinge besprochen oder erarbeitet die nicht nach außen getragen werden dürfen und auch nicht für Mitarbeiter der anderen Verwaltungsbereiche unmittelbar einsichtig sein dürfen. Somit ist eine räumliche Abtrennung der Marketingabteilung in der Bürolandschaft nötig. Die interne Aufteilung der Arbeitsplätze soll ein lockeres, kreatives und praktisches Arbeiten ermöglichen und fördern (Großraum im Großraum). Eine fixe Arbeitsplatzzuordnung im Bereich des Marketings ist unerlässlich. 8.3.6. Biererlebniswelt – BEW Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030 26
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