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Architekturwettbewerb
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Ausloberin
Mohren Immo KG
Dr.-Waibel-Straße 2
6850 Dornbirn

Gegenstand
Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030

Luftbild Mohren-Areal, Foto: Google Earth

Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen |
Arch+IngTirol und Vorarlberg überprüft. Die Kammer hat mit Schreiben vom 13.08.2021 die
Kooperation mit dem Verfahren erklärt und die Verfahrensnummer 20/21 bekanntgegeben.

                                            06.09.2021
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A. Allgemeiner Teil ................................................................................................ 3
     1.     Auftraggeber und Wettbewerbsbüro ................................................................................................. 3
     2.     Art des Wettbewerbes ........................................................................................................................ 3
     3.     Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ..................................................................................... 3
     4.     Technische Angaben / voraussichtliche Realisierungstermine ........................................................... 4
     5.     Teilnahmeberechtigung ...................................................................................................................... 4
     6.     Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................... 6
     7.     Wettbewerbsunterlagen..................................................................................................................... 7
     8.     Termine ............................................................................................................................................... 7
     9.     Aufwandsentschädigung & Preisgeld.................................................................................................. 8
     10. Eigentums- und Urheberrecht ............................................................................................................ 9
     11. Absichtserklärung ............................................................................................................................. 10
     12. Preisgericht ....................................................................................................................................... 11
     13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ...................................................................................... 12
     14. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses ..................................................................................... 13
     15. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................................. 13
     16. Publikation im Internetportal architekturwettbewerb.at................................................................. 13
     17. Geheimhaltung ................................................................................................................................. 14

B. Besonderer Teil .............................................................................................. 15
     1.     Vorstellung Ausloberin...................................................................................................................... 15
     2.     Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe ............................................................................................. 15
     3.     Planungsgebiet.................................................................................................................................. 16
     4.     Zielsetzungen .................................................................................................................................... 18
     5.     Projektbestandteile........................................................................................................................... 19
     6.     Kostenrahmen / Projektetappen / Umsetzungsprioritäten .............................................................. 21
     7.     Gesetzliche Bestimmungen............................................................................................................... 21
     8.     Raumprogramm ................................................................................................................................ 22
     9.     Beurteilungskriterien ........................................................................................................................ 33
     10. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................................ 34

C. Bearbeitungsunterlagen ................................................................................ 36
     1.     Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Wettbewerbsunterlagen ......................................... 36

                                  Geladener Architekturwettbewerb – Mohren-Areal 2030                                                                              2
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A.     Allgemeiner Teil

1. Auftraggeber und Wettbewerbsbüro

1.1.    Ausloberin / Auftraggeber
Mohren Immo KG
Heinz Huber, Mag. Thomas Pachole, Geschäftsführung
Dr.-Waibel-Straße 2
6850 Dornbirn
T: +43-5572-3777-0            M: charlotte.bitriol@mohrenbrauerei.at

1.2.    Verfahrensbetreuung und Anlaufstelle im Wettbewerbsverfahren
nonconform ZT GmbH
Lederergasse 23/8/EG
1080 Wien

Ansprechpartner:
Mag.arch. Caren Ohrhallinger, Dipl.Ing. Lukas Zitterer
T: +43 676 846 419 304        M: zitterer@nonconform.at

2. Art des Wettbewerbes

Einstufiger, geladener, anonymer Architekturwettbewerb

3. Gegenstand des Realisierungswettbewerbes

Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung eines ganzheitlichen städtebaulich-
gestalterischen Vorentwurfskonzeptes für die Transformierung der Mohrenbrauerei in Dornbirn –
Mohren-Areal 2030. Das Vorentwurfskonzept des Siegerprojektes dient unter anderem als
Grundlage für allfällige Widmungsverfahren sowie Adaptierungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes. Anschließend ist eine etappenweise Umsetzung der Erweiterungsmaßnahmen
bzgl. Lager & Logistik, Produktion, Biererlebniswelt und Verwaltung geplant.

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4. Technische Angaben / voraussichtliche Realisierungstermine

       -   Bestandsfläche: ca. 23.000 m² (Lager & Logistik - 8800 m², Produktion - 10600 m²,
           Biererlebniswelt - 2400 m², Verwaltung - 1200 m²)
       -   Nettonutzfläche neu bzw. hinzukommend: ca 7.000 m² (Lager & Logistik - 2600 m²,
           Produktion - 1900 m², Biererlebniswelt - 1000 m², Verwaltung - 1500 m²)
       -   Beginn Planungsarbeiten: 4. Quartal 2021
       -   Baubeginn: 4. Quartal 2022
       -   Baufertigstellung: 2030

5. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nachstehende Büros eingeladen. Gesamthaft sollen 10 Büros
ihre Beiträge abgeben.

5.1.       Geladene Teilnehmer*innen (4 Büros)

       -   Baumschlager Hutter ZT GmbH
           Steinebach 18, A-6850 Dornbirn
           E-Mail: office@bhp-dornbirn.com
           Tel: +43 5572 890121

       -   Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH
           St. Anna-Strasse 1, A-6900 Bregenz Austria
           E-Mail: office@cn-architekten.com
           Tel: +43 5574 82788

       -   Dietrich | Untertrifaller Architekten ZT GmbH
           Arlbergstrasse 117, 6900 Bregenz
           E-Mail: bregenz@dietrich.untertrifaller.com
           Tel: +43 5574 78888

       -   Hämmerle Tschikof GmbH
           Steinebach 13a, A-6850 Dornbirn
           E-Mail: office@haemmerle-tschikof.at
           Tel: +43 664 422 75 31

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Anm.: Das Büro Hämmerle-Tschikof hat in der Vergangenheit schon des öfteren Projekte für die
Ausloberin umgesetzt und war auch teilweise in die ncf-ideenwerkstatt 2020 (Beilage 09 -
Workshopdokumentationen) miteingebunden. Zu diesem Zeitpunkt war das Vorhaben eines
Architekturwettbewerbes noch nicht definiert. Sämtliche Vorarbeiten, Unterlagen bzw. Studien
(Beilage 12 - Studien) werden allen teilnehmenden Büros zur Verfügung gestellt, sodass sich kein
Wettbewerbsvorteil für das Büro Hämmerle-Tschikof ergibt. Die Hämmerle-Tschikof GmbH hat dies
in einem Schreiben an die Kammer bestätigt.
Die Studien dienen lediglich dem Verständnis und stellen keine Vorgaben für den Wettbewerb dar.

5.2.       Zugeladene Teilnehmer*innen (6 Büros)

       -   ARGE Arch. Michael Brandtner / Arch. Marc Meder / Arch. Harald Dablander
           Bingser Siedlung 3, A-6700 Bludenz
           E-Mail: office@michaelbrandtner.at
           Tel: +43 677 62315530

       -   Dorner | Matt Architekten
           Thalbachgasse 2A, A-6900 Bregenz
           E-Mail: office@dorner-matt.at
           Tel: +43 5574 48679-0

       -   FIRM Feldkircher und Moosbrugger ZT GmbH
           Kirchstraße 40, A-6890 Lustenau
           E-Mail: office@firm.ac
           Tel: +43 5577 83033

       -   ARGE Hoffenscher ZT GmbH und Christian Schmölz ZT
           Färbergasse 11, A-6850 Dornbirn
           E-Mail: office@hoffenscher.com
           Tel: +43 5572 25468

       -   ARGE Arch. Julia Kick / Arch. Christoph Eppacher / Arch. Miriam Dobler
           Marktplatz 14, A-6850 Dornbirn
           E-Mail: julia@juliakick.com
           Tel: +43 5572 425908

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-   Ludescher + Lutz Architekten ZT GmbH
           Seestraße 5/5, A-6900 Bregenz
           E-Mail: kontakt@ludescherlutz.at
           Tel: +43 5574 84 200

5.3.       Arbeitsgemeinschaft und Varianten
Alle Teilnehmer*innen sind – gleichgültig ob allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft – nur einmal
teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich,
an denen die / der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.

Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist dies der Ausloberin binnen 10 Tage nach
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bekannt zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen / eine
Federführer*in als Ansprechpartner*in der Ausloberin zu nennen.

Varianten der Wettbewerbsarbeit sind nicht zulässig.

5.4.       Mitarbeiter*innen und Fachleute
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen dürfen sich einer oder mehrerer Mitarbeiter*innen und/oder
Fachleute bedienen. Diese Mitarbeiter*innen und Fachleute dürfen vom teilnehmenden Büro
genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des
Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

5.5.       Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe
Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 2 und die
Ausscheidungsgründe gemäß § 17 der WSA 2010. Sollte ein solcher Ausschließungsgrund
bestehen, ist die Auslober*in unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

6. Rechtsgrundlagen

6.1.       Für die Ausloberin und Teilnehmer*innen gelten die Unterlagen in der angeführten
           Reihenfolge:
       -   Schriftliche Fragenbeantwortung
       -   Protokoll des Kolloquiums
       -   Ausschreibungstext samt Beilagen
       -   Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010, als verbindliche Rechtsgrundlage, soweit
           diese Wettbewerbsausschreibung nichts anderes bestimmt

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Mit der Einreichung der Wettbewerbsarbeit nimmt jedes teilnehmende Büro alle in der vorliegenden
Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes
und der Ausloberin sind endgültig und unanfechtbar.

7. Wettbewerbsunterlagen

Die Auslobungsunterlagen und der Zugang zur Downloadplattform werden den Teilnehmer*innen
elektronisch zugesendet. Der Zugang zur Downloadplattform ist ausschließlich über die in der
Teilnehmerliste angegebenen E-Mailadressen der Büros möglich. Die Ausgabe des Modells erfolgt
beim Kolloquium vor Ort.

Die Teilnehmer*innen haben den Erhalt der Wettbewerbsunterlagen schriftlich per E-Mail an
zitterer@nonconform.at zu bestätigen.

8. Termine

8.1.       Zusammenfassung der Termine
       -   Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes                 24.08.2021 – 09.00 Uhr
       -   Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen                          06.09.2021
       -   Kolloquium vor Ort / Modellausgabe                         23.09.2021 – 13.00 Uhr
       -   Rückfragen zur Ausschreibung bis spätestens                24.09.2021
       -   Beantwortung der Rückfragen bis spätestens                 28.09.2021
       -   Einreichung der Wettbewerbsarbeiten / Pläne                08.11.2021 – 12.00 Uhr
       -   Einreichung der Wettbewerbsarbeiten / Modell               16.11.2021 – 12.00 Uhr
       -   Sitzung des Preisgerichtes voraussichtlich                 18.11. – 19.11.2021

8.2.       Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes
Am 24.08.2021 fand die konstituierende Sitzung des Preisgerichts statt. Im Zuge der
Konstituierung sind unter Leitung der Ausloberin ein Vorsitz, ein stellvertretender Vorsitz und eine
Schriftführung des Preisgerichtes bestellt worden. Das Wahlergebnis ist in Punkt 12. ersichtlich.

8.3.       Kolloquium, örtliche Begehung und Modell
Am Donnerstag, dem 23.09.2021 - 13.00 Uhr, findet in Dornbirn am Mohren-Areal (Dr.-Waibel-
Straße 2, 6850 Dornbirn) ein für die Teilnehmer*innen (max. 2 Personen pro teilnehmendem
Architekturbüro) verpflichtendes Kolloquium mit gemeinsamer Besichtigung des Projektareals statt.

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Jedem teilnehmenden Büro wird ein Gipsabguss Modell zur Verfügung gestellt. Dieses wird beim
Kolloquium ausgehändigt. Die Teilnahme am Kolloquium ist Voraussetzung zum Erhalt des Modells
und zur Abgabe der Wettbewerbsarbeit.

Anm.: Für das Betreten der Räumlichkeiten gilt die „3-G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen –
analog zu den aktuellen Covid-19-Regelungen). Beim Bewegen durch das Gebäude ist ein Mund-
Nasenschutz zu tragen.

8.4.    Fragebeantwortung
Alle Fragen der Wettbewerbsteilnehmer*innen sind ausnahmslos per E-Mail an
zitterer@nonconform.at zu richten. Diese Fragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens
24.09.2021 einlangen, vom Preisgericht schriftlich zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums
und den beim Kolloquium gestellten Fragen bis zum 28.09.2021 beantwortet. Die Ausloberin behält
sich vor, später eingelangte Anfragen nicht mehr zu beantworten.

8.5.    Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die fertigen Wettbewerbsarbeiten sind anonym bei der Vermittlung der Mohrenbrauerei, Dr.-Waibel-
Straße 2, 6850 Dornbirn, zu den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -
17.00 und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) abzugeben. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür
Sorge zu tragen, dass die Arbeiten bis spätestens 08.11.2021 – 12.00 Uhr eingelangt sind. Die
Frist für das Einlangen des Modells bei der Ausloberin ist der 16.11.2021 – 12.00 Uhr. Zum
Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl
ausgestellt.
Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt
einlangen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim teilnehmenden Büro.
Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1,
6020 Innsbruck anzugeben.

8.6.    Preisgericht
Die Sitzung des Preisgerichts findet voraussichtlich am 18.11. und 19.11.2021 statt.

9. Aufwandsentschädigung & Preisgeld

Das Preisgericht bestimmt als Gewinner*in die Verfasser*innen der besten Wettbewerbsarbeit.
Zudem werden die Plätze zwei und drei, sowie 2 Anerkennungspreise vergeben. Eine weitere
Reihung wird nicht vorgenommen. Ex-aequo-Ränge sind nicht zulässig.

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Für den Wettbewerb wird ein Gesamtpreisgeld von netto € 80.000 zur Verfügung gestellt. Dieses
wird nach Rechnungslegung ausbezahlt. Jedes der 10 teilnehmenden Büros erhält eine
Aufwandsentschädigung von netto € 4.000 und ein Mohren Bierpackage.
In Übereinstimmung mit der Auslobung ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit der
Aufgabenstellung Voraussetzung für die Zuerkennung des Preisgeldes. Über das Vorliegen dieser
Voraussetzung entscheidet das Preisgericht.

Zusätzlich werden folgende Preisgelder ausgeschüttet:
   -    1. Preis: netto € 16.000
   -    2. Preis: netto € 11.000
   -    3. Preis: netto € 6.000
   -    2 Anerkennungspreise zu je netto € 3.500

Das Preisgeld bzw. die Aufwandsentschädigung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen
zwischen den Wettbewerbsteilnehmer*innen und deren Mitarbeiter*innen – nur an das
teilnahmeberechtigte Büro gemäß Punkt 4 ausbezahlt. Im Falle der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft wird die Aufwandsentschädigung nur einmal und nur an das federführende
Büro ausbezahlt.

10. Eigentums- und Urheberrecht

10.1.   sachliches Eigentum
Das sachliche Eigentum an den Plänen und sonstigen Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten geht
durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung/Preisgelder an die Ausloberin über.

10.2.   geistige Eigentum & Werknutzungsrecht
Die Projektverfasser*in behält das geistige Eigentum sowie das Werknutzungsrecht an der
eingereichten Wettbewerbsarbeit, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.

10.3.   Vervielfältigung
Die Ausloberin hat das Recht der Vervielfältigung zu Zwecken dieses Wettbewerbs und der
Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter
Verpflichtung der Namensnennung der Wettbewerbsteilnehmer*innen und der von diesen
genannten Mitarbeiter*innen.

10.4.   Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten

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Die Wettbewerbsunterlagen der prämierten Projekte verbleiben bei der Ausloberin. Die
Wettbewerbsunterlagen aller nicht prämierten Projekte können bis 2 Wochen nach Ende der
Ausstellung und vorheriger Terminvereinbarung mit der Ausloberin (Charlotte Bitriol) voraussichtlich
zwischen 6.12. und 10.12.2021, abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist haben die
Wettbewerbsteilnehmer keinen Anspruch auf Rückgabe der Arbeiten. Nicht abgeholte Unterlagen
werden vernichtet.

11. Absichtserklärung

Die Ausloberin beabsichtigt, die Verfasser*innen des Siegerprojektes nach Empfehlung des
Preisgerichtes mit den Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zu
beauftragen. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Vertrages, welcher die für das „Mohren-Areal
2030“ notwendigen Planungsleistungen zum Gegenstand hat. Sollten die Verhandlungen mit dem
erstgereihten Büro begründet scheitern, so behält sich die Ausloberin vor, weitere Verhandlungen
mit den nachrückenden Büros, entsprechend der Reihung des Preisgerichtes, zu führen.

Die Ausloberin behält sich zudem das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen,
formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der
Auftragserteilung zu verlangen. Die Ausloberin kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung
nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sind jedoch die wesentlichen architektonischen
Qualitätsmerkmale zu erhalten. Diese Überarbeitungen des Wettbewerbsprojekts werden finanziell
entschädigt. Änderungen des Projektes im Sinne der Empfehlung des Preisgerichtes vor
Auftragserteilung sind für die weitere Bearbeitung zu berücksichtigen. Nach Einarbeitung eventueller
Änderungsempfehlungen findet ein Nachtermin mit dem Preisgericht, sowie dem
Wettbewerbsgewinner*innen zur Überprüfung der Projektänderungen statt.

Die Aufwandsentschädigung wird nicht vom Honorar in Abzug gebracht.

11.1.   Gegenstände des Verhandlungsverfahrens
   -    Leistungsumfang: Es wird beabsichtigt den / die Gewinner*in des Wettbewerbs mit
        weiterführenden Planungen zu beauftragen. Mindestens mit den Leistungsphasen 1-5,
        sowie der Leistungsphase 7 laut LM.VM.2014. Teilbereiche des Leistungsumfangs wie z.B.
        Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht oder Kostenermittlungsgrundlagen etc. können
        aufgrund betrieblicher Bedarfe der Ausloberin jedoch getrennt vergeben werden.

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-    Honorar: Berechnung nach LM.VM.2014. Gebäudeteile mit Umbaumaßnahmen werden
        abgegrenzt und das Planungshonorar dafür mit den entsprechenden Umbauzuschlägen
        berechnet.
   -    Vergabe von Generalplanerleistungen
   -    Höhe der Berufshaftpflichtversicherung
   -    Terminschiene

11.2.   Vorbehalt
Nach Beendigung des Wettbewerbes sind voraussichtlich Umwidmungsverfahren sowie
Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich. Erst danach ist eine etappenweise Umsetzung der
geplanten Erweiterungsmaßnahmen möglich. Das Umwidmungsverfahren soll auf Basis des
Siegerprojektes des Wettbewerbs erfolgen. Die Beauftragung für die Planungsleistungen ab der
LPH 3 kann allerdings nur erfolgen, wenn das vorhergehende Widmungsverfahren zu einem
positiven und rechtskräftigen Ergebnis führt. Sollte diese Grundlage für die Erweiterung nicht erwirkt
werden, wird dem Gewinner des Verfahrens eine zusätzliche Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
Die Festlegung der Höhe ist Teil des Verhandlungsverfahrens.

Das betreffende Verhandlungsverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bilden
keinen Bestandteil dieses Wettbewerbs. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag / Gesamtauftrag
besteht nicht.

12. Preisgericht

Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
   -    Hauptpreisrichter*innen
           -     Ersatzpreisrichter*innen

12.1.   Sachpreisrichter*innen
   -    Heinz Huber, Geschäftsführung / Gesellschafter Mohrenbrauerei
           -     August Huber, Leitung Datenmanagement / Gesellschafter Mohrenbrauerei
   -    Mag. Thomas Pachole, Geschäftsführung Mohrenbrauerei / Beirat
           -     Bernd Lecher, Beirat Mohrenbrauerei
   -    Mag. Irmgard Huber, Leitung Verwaltung-Mohrenbrauerei / Beirat
           -     Martin Huber, Gesellschafter Mohrenbrauerei
   -    Ewald Pöschko, Geschäftsführer Braucommune Freistadt
           -     Josef Rieberer, Geschäftsführer Brauerei Murau

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12.2.   Fachpreisrichter*innen
   -    Arch. Dipl.-Ing. Hans Hohenfellner, Vorsitz
            -     Arch. Dipl.-Ing. Markus Thurnher
   -    Dipl.-Ing. Stefan Burtscher, Leitung Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Dornbirn
            -     Dipl.-Ing. Philipp Bechter, Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Dornbirn
   -    Arch. Dipl.-Ing. Bernardo Bader, Stadtplanungsbeirat der Stadt Dornbirn, Schriftführung
            -     Dipl.-Ing. Matthias Kastl
   -    Arch. Dipl.-Ing. Katharina Bayer, stv. Vorsitz
            -     Arch. Prof. Mag. arch Silja Tillner

12.3.   Vorprüfung
nonconform zt gmbh

12.4.   Beratende Mitglieder*innen ohne Stimmrecht
   -    Mitarbeiter*innen der Mohrenbrauerei: Bosse Danielsen, Ralf Freitag, Tim Groeger, Charlotte
        Bitriol

Die Mitglieder*innen des Preisgerichtes sind bis zur Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
durch die Ausloberin gemäß Punkt 16 zur Geheimhaltung verpflichtet.

13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern
besteht. Diese ist in der Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf sämtlichen Plänen und
Schriftstücken rechts oben anzubringen. Alle Bestandteile der Wettbewerbsarbeit haben ferner die
Aufschrift „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu enthalten.
Varianten der Projekte sind nicht zulässig. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller
eingereichten Unterlagen, sowie ein Verfasserkuvert in Form eines undurchsichtigen,
verschlossenen Briefumschlags beizulegen, welcher außen ebenfalls mit der Kennzahl, wie oben
beschrieben, versehen ist. Dieses Verfasserkuvert muss ein Blatt (Beilage 00) mit Namen und
Anschrift des Teilnehmers enthalten. Dieses Verfasserblatt hat zudem die Telefonnummer und
Bankverbindung des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Verpackung ist mit der
Bezeichnung „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu versehen. Die Wettbewerbsarbeiten
sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden. Die äußere Verpackung ist mit der
Bezeichnung „Architekturwettbewerb Mohren-Areal 2030" zu versehen. Auf der inneren Verpackung
ist lediglich die Kennzahl anzubringen.

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14. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

14.1.   Bekanntgabe
Das Ergebnis des Wettbewerbes wird unter Nennung der Verfasser*innen und Mitarbeiter*innen der
Arbeiten in geeigneter Form bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird bereits am Tag der
Preisgerichtssitzung eine Kurzinformation per E-Mail an alle teilnehmenden Büros versandt.

14.2.   Auskunftserteilung
Der Vorsitz des Preisgerichtes ist berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über
Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltepflicht nicht verletzt wird.

14.3.   Protokoll
Das Protokoll des Preisgerichtes und die Fragebeantwortung werden den
Wettbewerbsteilnehmer*innen, Preisrichter*innen und Ersatzpreisrichter*innen zugesandt.

15. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist nach abgeschlossener Preisgerichtssitzung in der
Mohrenbrauerei, Dr.-Waibel-Straße 2, 6850 Dornbirn, vorgesehen. Die Namen der Verfasser*innen
der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter*innen werden in dieser Ausstellung angegeben.
Genauer Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden allen zugelassenen
Wettbewerbsteilnehmer*innen, den Preisrichter*innen, sowie den Ersatzpreisrichter*innen gesondert
per Aussendung durch die Verfahrensbetreuung bekannt gegeben. Die Ausstellung findet
voraussichtlich von 22.11.- 3.12.2021 statt.

16. Publikation im Internetportal architekturwettbewerb.at

Die teilnehmenden Büros sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer
der Ziviltechnikerinnen | Arch+Ing durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bildrechte etwaiger auf den Plänen enthaltener
Fotos geklärt bei den Projektverfassenden sein müssen. Bei Verwendung von Fotos oder
Darstellungen ohne Zustimmung der Urheber*innen, werden entsprechende Rechtsansprüche
gegenüber dem planverfassenden Büro geltend gemacht.

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Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
Wettbewerbsteilnehmer um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte
Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in
einfacher Ausfertigung digital abzugeben.

17. Geheimhaltung

Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur
Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. Im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem
Wettbewerb können den Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen vertrauliche
Informationen aus dem Geschäftsbereich der Ausloberin zukommen. Die
Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen verpflichten sich diese Informationen mit
höchster Sorgfalt zu schützen und eine Offenlegung dieser Informationen zu verhindern. Den
Wettbewerbsteilnehmer*innen und Preisrichter*innen ist es untersagt, die ihnen überlassenen
Unterlagen in anderer Weise als zur Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb zu verwenden.
Insbesondere dürfen die Unterlagen nicht an Dritte – mit Ausnahme der Beteiligung von Fachleuten
zur Ausarbeitung des eigenen Projektes im unbedingt notwendigen Ausmaß – weitergegeben
werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen und zu deren Überbindung
besteht auch nach Beendigung des Wettbewerbes uneingeschränkt fort.

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B.    Besonderer Teil

1. Vorstellung Ausloberin

Die Mohren Immo KG ist Teil der Mohrenbrauerei in Dornbirn. Die Mohrenbrauerei ist die älteste
aktive Brauerei in Vorarlberg. Seit 1834 produziert das Familienunternehmen, heute in der 6.
Generation, im Zentrum der Stadt Dornbirn. Pro Tag können bis zu 2.000 hl Bier, in etwa 30.000
Flaschen und 200 Fässer pro Stunde, abgefüllt werden. Gemeinsam mit der
Genossenschaftsbrauerei Frastanzer gründete die Mohrenbrauerei Anfang 2020 die Marke und
Firma „VO ÜS“ – die Vorarlberger Limo Werk GmbH. Die Produktion der VO ÜS - Produkte und die
im Zusammenhang stehende Logistik findet ebenfalls am Areal der Mohrenbrauerei statt.

Im Jahr 2007 wurde eine Öffnung des Unternehmens mit der Mohren-Biererlebniswelt für
interessierte Besucher*innen gestartet. Diese beinhaltet neben dem Braukeller als Eventlocation,
den Seminarräumen, der Creativ-Brauerei und dem Lädele auch ein 2016 eröffnetes interaktives
und multimediales Museum mit 10.000 Objekten wie brauhistorischen Geräten und dem Herzstück-
einer restaurierten Brauanlage aus dem 19. Jahrhundert.

Die Brauerei ist somit als regionaler Produktionsbetrieb, Wissensvermittler und Anbieter von
Veranstaltungsräumlichkeiten im innerstädtischen Bereich mit hoher Akzeptanz und Authentizität
behaftet. Dieses Potential soll im Architekturwettbewerb Berücksichtigung finden und optimal
gesteigert werden.

2. Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe

Durch betriebliche Veränderungen, den steigenden Bedarf an Fläche, Mitarbeiter- und
Kundenzuwächsen und ein damit einhergehendes erhöhtes Verkehrsaufkommen wurde eine im Jahr
2020 erarbeitete Erweiterung des Mohren-Areals nach innen, unten und oben (angepasst an das
Höhenprofil der umliegenden Gebäude, z. B. A1-Haus) entschieden. Nicht zuletzt wegen fehlender
Zukaufflächen in der angrenzenden Nachbarschaft, einer aus organisatorisch und synergietechnisch
nicht sinnvollen Auslagerung des Betriebes sowie kaum vorhandener Angebote an
Grundstücksflächen in einem entsprechenden Radius, wird eine Festigung und Optimierung des
aktuellen Standortes favorisiert und festgelegt. Diese Optimierung soll ein prozessorientiertes und
wirtschaftliches Agieren der Brauerei sicherstellen und dieses langfristig ermöglichen.

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3. Planungsgebiet

Das Mohren-Areal liegt im Zentrum der Stadt Dornbirn und spannt sich zwischen Stadtstraße,
Doktor-Waibel-Straße, Schillerstraße / Rosenstraße und Goethestraße auf. Im Norden steht das
Areal in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem Rathausplatz, sowie den Bürogebäuden „Office am
Rathausplatz“ und wird von der Doktor-Waibel-Straße begrenzt. Im Osten beginnt mit der
angrenzenden Goethestraße das Villenviertel der Stadt Dornbirn mit kleinteiliger Bebauung.
In Süden wird das Areal von der Rosenstraße und der Schillerstraße begrenzt. Neben Ausläufern
der Villenbebauung findet sich hier auch das Stadtbad von Dornbirn. Im Westen bildet die
starkbefahrene Stadtstraße wohl die markanteste Grenze des Mohren-Areals und trennt bzw.
verbindet die Brauerei mit der Innenstadt und ihrer Marktstraße.

Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich fast alle Gebäude in dem beschriebenen Gebiet im Besitz
der Brauerei. Die Ausnahmen bilden die Liegenschaften im Norden der Firma A1, im nordöstlichen
Eck mit der Liegenschaft der Fam. Eggler, im Osten mit der Liegenschaft der Fam. Waibel und im
Südosten mit der Liegenschaft der Fam. Mender.

Planungsgebiet Mohren-Areal 2030, Foto: VoGIS Geodaten                  — Planungsgebiet   — Betrachtungsgebiet

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Erschlossen ist das Mohren-Areal durch die Zufahrt über die Doktor-Waibel-Straße. Diese wird von
internen sowie externen Lieferanten und Dienstleistern sowie Kunden genutzt. Im südöstlichen Teil
des Areals befindet sich der Mitarbeiterparkplatz und wird über die Goethestraße erschlossen. Im
südwestlichen Eck des Areals befindet sich eine Notausfahrt, die in die Schillerstraße mündet.
Die Zufahrten zum Mohrenareal sind im beiliegenden Brandschutzplan (Beilage 06-
10_Feuerwehrzufahrten) ersichtlich.

3.1.   Bestandsbeschreibung
Am Mohren-Areal verteilt sind diverse bauliche Objekte zur Bierproduktion & Lagerung sowie
Verwaltung & Biererlebniswelt (Beilage 10-10_Übersicht). Bei allen bestehenden Gebäuden kann
von einem guten bis sehr guten Allgemeinzustand ausgegangen werden. Die aktuellen
Bestandsflächen sind in den Beilagen (Beilage 06-Raumliste_Bestand) ersichtlich. Die aktuell der
Verwaltung zuordenbaren Räumlichkeiten befinden sich, verteilt auf mehrere Gebäude, in den
nördlichen, historischen und erhaltenswerten Bestandsgebäuden am Areal. Angrenzend an die
Verwaltung befindet sich die Biererlebniswelt in einem eigens dafür errichteten Gebäude aus dem
Jahr 2007. Den flächenmäßig größten Anteil stellen die Bereiche Produktion und Lager & Logistik
dar. Diese Funktionen befinden sich im mittleren Bereich des Areals.
                                                        Verwaltung (gelb)
                                                        01 Bürohaus
                                                        02 Haus Spiegel

                                                        Biererlebniswelt (grün)
                                                        03 Empfang/Lobby und Biererlebniswelt (Lädele, Museum, Seminarräume 1.OG+2.OG,
                                                        Dachterrasse, Braukeller-Gastro)
                                                        04 Creativ Brauerei / alter Lagerkeller
                                                        05 Lager C (Rampe / Warenausgabe)

                                                        Produktion (rot)
                                                        06 Sudhaus
                                                        07 Maschinenhaus (07a Kesselhaus, 07b Tischlerei, 07c Trafo)
                                                        08 Büro Werkstätten
                                                        09 Bau 75A - Lagertanks
                                                        10 Bau 75 - Abfüllung, Werkstätten, Braumeister, Schanktechik
                                                        11 Bau 90 - Gärtanks

                                                        Lager & Logistik (blau)
                                                        12 Bau90 - Lager
                                                        13 Bau2001 - Lager
                                                        14 Bau2001 - Hochregallager
                                                        15 Ladestraße, Kommissionierung
                                                        16 Ladestraße
                                                        17 Kfz-Werkstatt
                                                        18 Versand, VOÜS-Büros, Archiv & Büro Museum

                                                        Außenbereiche / Sonstiges (grau)
                                                        19 Hof, Ladebereich – Rampe/Warenausgabe
                                                        20 Rohstoff Anlieferung (CO², Malz, Treber)
                                                        21 Brunnenhaus
                                                        22 Haus Schillerstraße (Kindergarten)
                                                        23 Notausfahrt
                                                        24 Umkehrplatz
                                                        25 Parken Mitarbeiter
                                                        26 Haus Thurnher (Blumen DADA)

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3.2.       Wettbewerbsaufgabe

Im Zuge einer zweitägigen „nonconform ideenwerkstatt“ wurde im Jahr 2020 gemeinsam mit
Gesellschafter*innen, Nachbarschaft sowie Vertreter*innen der Politik und Verwaltung eine Vision für
die räumliche Zukunftsentwicklung des Mohrenbrauerei-Areals erarbeitet. Dieses erlaubt einen Blick
in die Zukunft, die nächsten 10 bis 15 Jahre. Im Konkreten überprüfte man das Potential des
aktuellen Standortes für eine zukunftsfähige innerstädtische Produktion und
Erweiterungsmöglichkeiten. Die gemeinsame Beschlussfassung und Verabschiedung des
erarbeiteten Konzepts dient als Grundlage für die weiteren Planungen, sowie als Ausgangspunkt für
einen qualitätsvollen Architekturwettbewerb.

Aufgabe des Architekturwettbewerbes ist es nun dieses Konzept mit seinen immanenten Ideen,
Wünschen und Vorgaben in einen Vorentwurf zu verwandeln. In diesem Vorentwurf sollen sowohl
der städtebauliche als auch der funktionsorganisatorische Ansatz des bisherigen
Beteiligungsprozesses und der Workshops Einfluss finden.

4. Zielsetzungen

Die Zielsetzungen des Wettbewerbes umfassen Umgestaltungs.- Modernisierungs.- bzw.
Erweiterungsmaßnahmen der Bereich Lager & Logistik, Produktion, Biererlebniswelt und
Verwaltung. Den Bereich Lager & Logistik gilt es, aufgrund des steigenden Platzbedarfes zu
erweitern und mit einem entsprechenden innerbetrieblichen Verkehrskonzept zu stärken. Der
Bereich Produktion erfordert Erweiterungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, um einen
zukunftsfähigen und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Für die Verwaltung der Brauerei soll
eine zeitgemäße Bürolandschaft mit adäquaten Pausen- und Sozialräumen für „alle“
Mitarbeiter*innen geschaffen werden. Die Biererlebniswelt soll, als Kontaktstelle zu den Kund*innen,
in Teilbereichen neu gedacht bzw. umgestaltet und erweitert werden.

4.1.       Allgemeine Zielsetzungen
       -   städtebauliche Anbindung des Areals an die Stadt: das Mohren-Areal als attraktives
           Passstück zwischen Innenstadt und Villenbebauung
       -   Zugang, Öffnung o.Ä. vom Gelände zur Stadtstraße
       -   räumlich-gedankliche Einbeziehung des Rathausplatzes in die Eingangssituation der
           Brauerei
       -   (Durch)Blicke auf identitätsstiftende Baukörper der Brauerei bewahren und forcieren
       -   die Brauerei als transparenter, authentischer und erlebbarer Ort

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-   sensible Gestaltung, Positionierung und Gliederung der Baukörper
       -   Hochpunkte als gezielte städtebauliche Akzente
       -   Berücksichtigung von Blickbeziehungen, Lichteinfall und Lärmschutz der Nachbarschaft
       -   Tiefen- und Höhenentwicklung als Element der Innenverdichtung
       -   Dachlandschaft als Flächenpotential
       -   weitgehend ungestörter Brauereibetrieb während der gesamten Baumaßnahmen

4.2.       Ökologische Zielsetzungen
Folgende Punkte bzw. weitere gegebenenfalls selbst gesetzte Schwerpunkte sind im
Wettbewerbsbeitrag zu adressieren:
       -   Einsatz von langlebigen, widerstandsfähigen und weitgehend wartungsfreien und
           nachhaltigen Baumaterialien
       -   Teilweise Wiederverwendung von im Gebäude vorhandenen Materialien bzw. Bauteilen (die
           Wiederverwendung der bestehende Eloxalfassade wird vorausgesetzt)
       -   Maximierung erneuerbarer Energie am Standort – Optimierung der Dachflächen zur Nutzung
           für Photovoltaikflächen, in Kombination mit Dachbegrünungen / Fassadenbegrünung

5. Projektbestandteile

Die Projektbestandteile setzten sich aus Erweiterungsmaßnahmen sowie der Neuorganisation bzw.
Neugestaltung bestimmter Bereiche zusammen (Beilage 10-10_Erweiterungsvorgabe).

5.1.1. Abbruchmöglichkeiten
       -   Lager C (Rampe / Warenausgabe)
       -   Versand (hofseitiger Anbau an Haus Spiegel)

5.1.2. Erweiterungsmaßnahmen
       -   Abfüllung – Flaschenhalle
       -   Kommissionierung
       -   Gärtanks, Lagertanks
       -   Außenlager
       -   Kellerlager Süd / Hochregallager
       -   Kellerlager Nord / Tiefgarage

5.1.3. Neuorganisation bzw. Neugestaltung
       -   Empfangsbereich / Lobby / Museumsbar (entwurfsabhängig)

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-   Verwaltungsbereich: Büroräumlichkeiten, Gemeinschaftsflächen
   -   Gastronomie inkl. Außenbereich
   -   Schanktechnik
   -   Rampe / Warenausgabe / Lädele
   -   Dachterrasse: wind- und wetterfeste Terrasse
   -   Archiv Museum
   -   Tischlerei

5.1.4. Verkehrsführung
Im Zuge der Transformierung der Mohrenbrauerei erfolgt auch eine Adaptierung der
Verkehrsführung am Areal. Erste Ansätze zur Umgestaltung sind im Verkehrs- und Mobilitätsrahmen
(Beilage 11-Mobilitätsrahmen) erarbeitet worden. Als Hilfestellung dient ebenfalls die Planbeilage
Lieferantenwege (Beilage 10-10_Lieferantenwege).
   -   Verkehrsführung Ein / Ausfahrt – Doktor-Waibel-Straße (Kunden, Lieferanten, Dienstleister)
   -   Zufahrt Kellerlager Nord / Tiefgarage – Doktor-Waibel-Straße (Kunden, Dienstleister)
   -   Parkierung Mitarbeiter – Goethestraße
   -   Parkierung Rampe / Warenausgabe (Kunden)

Während der gesamten Neu- und Umbaumaßnahmen muss ein weitgehend ungestörter
Brauereibetrieb gewährleistet sein. Dies Betrifft insbesondere die Parksituation Lädele / Rampe /
Warenausgabe sowie Anlieferungen bzw. LKW-Zufahrt / Abfahrt und den Museumsbetrieb.

5.1.5. Flächenressourcen / Raumressourcen im Bestand
Bestimmte Bereiche des Bestandes verfügen über nicht genutzte Räume bzw. Flächen. Diese
stehen ggf. für die Unterbringung des Raumprogrammes zur Verfügung (Beilage 10-
10_Umnutzungspotential).

5.1.6. Ausschluss
Folgende Gebäudeteile und ihre Funktionen sind von Umbau mit Ausnahme der im Raumprogramm
gewünschten Adaptierungen ausgeschlossen (Beilage 10-10_Umnutzungspotential).
   -   Museum
   -   historischer Braukeller
   -   Eventbereiche
   -   Büros der technischen Werkstätten
   -   gesamter Kellerbereich Bau 75 A+B (Gärkeller, Filtration, Fassabfüllung)
   -   Sudhaus, Kesselhaus
   -   Creativbrauerei

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-   Anlieferung (Sattelzug) und Abladestelle für Malz, Treber, Gas sowie Malzgosse
       -   Treber Silo, Wasserspeicher
       -   Trafostation
       -   Kälteanlage
       -   bestehende Flaschenhalle
       -   bestehende Kommissionier- und Logistikflächen
       -   bestehendes Hochregallager

Ergänzend dazu wird auf die Informationen zu den erhaltenswerten Gebäuden und Gebäudeteilen
im Bebauungsplan verwiesen.

6. Kostenrahmen / Projektetappen / Umsetzungsprioritäten

6.1.       Kostenrahmen
Die Ausloberin hat ein Investitionsvolumen (Nettoerrichtungskosten) für das Gesamtprojekt in der
Höhe von ca. EUR 8 Mio. vorgesehen. Ein Nachweis der Projektkosten ist nicht vom teilnehmenden
Büro zu erbringen. Die Projektkosten der Wettbewerbsarbeiten werden durch ein externes Büro
ermittelt.

6.2.       Projektetappen
Die Umsetzung des Projektes findet aus kosten- und baulogistischen Gründen voraussichtlich in
mehreren Etappen statt:
       -   Widmungsansuchen:                                                    4.Quartal 2021
       -   Baubeginn voraussichtlich:                                           4.Quartal 2022
       -   Baufertigstellung:                                                   Jahr 2030

6.3.       Umsetzungsprioritäten
       -   Priorität 1: Lager & Logistik mit Kellerlager Süd und Kommissionier Flächen
       -   Priorität 2: Produktion (Flaschenhalle, Tanks – Gärtanks vor Lagertanks)
       -   Priorität 3: Verwaltung und Biererlebniswelt

Die Prioritäten können nach Wettbewerbsentschied bzw. Projekterfordernis ggf. adaptiert werden.

7. Gesetzliche Bestimmungen

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7.1.   rechtskräftiger Bebauungsplan
Die im Bebauungsplan der Stadt Dornbirn festgelegten Parameter sind grundsätzlich einzuhalten.
Ziel der Bestimmungen ist die Beibehaltung unterschiedlicher Höhenfluren und des Charakters der
Straßenzüge anhand der Herstellung von zwei Baufluchtlinien als Spielraum.
Im Bebauungsplan für das Areal Dr.-Waibel-Straße/Stadtstraße/Rosenstraße/Goethestraße wurden
für die bereits bestehenden Produktions- und Lagerhallen maximale Traufhöhen festgelegt, sowie für
die beiden nicht bebauten Grundstücke 6918 (Norden) und 6902/1 (Süden) Bebauungsvorgaben
bestimmt. Auf dem Grundstück 6902/1 ist der ruhende Verkehr unterirdisch zu organisieren. Im
Bebauungsplan sind ebenfalls zu erhaltende Baumbestände vermerkt und die extensive Begrünung
von Flachdächern bestimmt. Für Fassaden werden hochwertige Detailgestaltung und Materialwahl
festgelegt. Des Weiteren sind erhaltenswerte und zum Teil schützenswerte Objekte am Areal
festgelegt (Beilage 02-Bebauungsplan).
Im Wettbewerbsverfahren können die festgelegten Höhenfluren des Betriebsgebietes vorerst außer
Acht gelassen werden. Somit kann das Ziel der Arealentwicklung des Betriebsgebietes nach innen,
unten, und oben in einer neuen verständlichen städtebaulichen Ordnung erreicht werden.

7.2.   Flächenwidmung
Sollte eine Widmungsänderung von Baufläche Kerngebiet in BB1 (Betriebsgebiet Kategorie 1)
erforderlich werden, ist diese nur im Süden im geringsten notwendigen Umfang möglich. Der
Bereich für die Errichtung des neuen Hochregallagers ist mit einer Baufluchtlinie im Abstand von
14m zum bestehenden Hochregallager Richtung Süden limitiert.

7.3.   Nachbarschaftsvereinbarung
Mit den unmittelbar ans Betriebsgelände angrenzenden Anrainer gibt es privatrechtliche
Vereinbarungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Diese betreffen insbesondere die
Einhaltung von maximalen Gebäudehöhen (Attikahöhen bzw. Traufenhöhen an der
Liegenschaftsgrenze Gst-Nr.6900/2 zu GSt-Nr 6902/2 sowie die Traufenhöhe des Bau 2001)
(Beilage 05-Nachbarschaftsvereinbarung). Zudem wird auf die eingetragenen Dienstbarkeiten im
Grundbuch verwiesen (Beilage 01-Grundbuchauszug).

8. Raumprogramm

Im Folgenden werden die einzelnen Funktionsbereiche des Mohren-Areal 2030 und deren Räume,
sowie die darin stattfindenden Nutzungen in ihrem Beziehungsgefüge erläutert.

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Zum vertieften Verständnis des Brauereibetriebs wird an dieser Stelle noch einmal auf die
Ergebnisse der Ideenwerkstatt – dem Werkstattprotokoll
„Mohrenbrauerei_2030_Werkstattprotokoll“ - sowie auf die Ergebnisse der im Vorfeld der
Auslobung durchgeführten Workshops - „Workshop_Verwaltung&Büro“ und dem Workshop
„Workshop_Biererlebniswelt“ - in den Beilagen (Beilage 09-Workshopdokumentation) – verwiesen.
Im Fall von unterschiedlichen bzw. einander widersprechenden Angaben gelten die Formulierungen
im Auslobungstext. Zum einfacheren Verständnis der Funktionszusammenhänge sind die
Funktionsdiagramme (Beilage 08-08_Funktionsdiagramme) heranzuziehen. Das mit Zahlen
hinterlegte Raumprogramm ist in den Beilagen zu finden (Beilage 07-07_Raumprogramm). Bei den
Flächenangaben handelt es sich um Richtwerte.

8.1.       Allgemein
Die Mohrenbrauerei möchte als inhärenten Bestandteil Dornbirns und Ort des Bieres stärker und
attraktiver im Stadtraum präsent werden. Dafür sollen die einzelnen Betriebsbereiche (Verwaltung,
Biererlebniswelt, Produktion, Lager & Logistik) in ein ganzheitliches Konzept verpackt werden und
als Einheit nach außen wirken. Zudem soll dieses einheitliche Wirken auch am Areal bzw. in der
Brauerei spürbar werden.

8.1.1. Städtische Verknüpfung
Um eine städtische Verknüpfung herzustellen, wird eine gestalterische Einbindung der Brauerei,
insbesondere der Zugangssituation in den Stadtraum gewünscht. Das Konzept der Brauerei darf bis
zum gegenüberliegenden Rathausplatz weitergedacht werden. Dieser ist jedoch ausdrücklich nicht
zu gestalten. Zudem wäre eine Öffnung des Areals entlang der Stadtstraße wünschenswert.
Inwiefern dies aufgrund betrieblicher sowie brandschutztechnischer Erfordernisse
(Feuerwehrzufahrt) hergestellt werden kann ist Teil der Wettbewerbsaufgabe bzw. des Entwurfs.

8.1.2. Zugangssituation und Empfang / Lobby
Am Areal bzw. in der Brauerei angekommen sollen Besucher*innen jeglicher Art (Kunden &
Dienstleister) sofort die Werte der Brauerei und die emotionale Passion zum Bier spüren bzw.
vermittelt bekommen. Dazu zählen im Wesentlichen der menschliche Serviceaspekt und Erstkontakt
sowie eine gute Orientierbarkeit. Die Besucher*innen werden begrüßt und je nach Art des
Besuches in die jeweiligen Bereiche geleitet. Ein angenehmer Wartebereich ist vorzusehen.
Aus funktionaler Sicht stellt die Zugangssituation eine interne Drehscheibe, eine Art Marktplatz der
Betriebsbereiche dar und soll je nach architektonischem Konzept auch die Öffnung bzw.
Kommunikation zur Stadt bewerkstelligen.

       -   Empfang – Tresen, auch für administrative Tätigkeiten, Ablagen und Schränke erforderlich

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8.2.   Biererlebniswelt

Grundsätzlich umfasst der Bereich der Biererlebniswelt folgende Bereiche: Direktverkauf,
Eventbereich, Wissensvermittlung und Gastronomie. Den Bereich des Direktverkaufes bildet das
Lädele (Eigenprodukte, Fanartikel und Spezialitäten) und die Rampe / Warenausgabe
(Getränkeausgabe, Ausgabe Kleinfeste). Der Eventbereich enthält den Braukeller und die
Seminarräume. Diese Flächen können für Veranstaltungen gemietet werden. Die Wissensvermittlung
besteht aus dem Museum und der Creativ-Brauerei. Im Zuge des Wettbewerbs ist eine Erweiterung
der Biererlebniswelt um die erwähnte Gastronomie geplant, da ein Gasthaus Teil der Geschichte
der Mohren-Brauerei war.

8.2.1. Lädele / Rampe / Warenausgabe
Die aktuell räumlich getrennten Bereiche Lädele und Rampe / Warenausgabe sind im
Wettbewerbsvorschlag in einen großen, hellen, modernen Getränkemarkt mit viel Atmosphäre
zusammenzuführen.

8.2.2. Präsentationraum
Der Präsentationsraum dient der Vorstellung von Produkten im Rahmen von Verkaufsgesprächen
(Privatsphäre) durch bspw. Degustation von Getränken oder Präsentation von Schanktechnik.
Räumliche Nähe zur Biererlebniswelt oder Integration ist erwünscht, detto eine Nähe zum
Besprechungsraum extern. Organisatorisch ist der Präsentationsraum jedenfalls der
Biererlebniswelt zuzuordnen.

8.2.3. Besprechung extern
Diese Besprechungsräume werden sowohl für interne als auch für Besprechungen mit Kunden /
Externen genutzt. Sie sind im Bereich der Biererlebniswelt bzw. des Lädele / Rampe /
Warenausgabe anzuordnen.

8.2.4. Mohrenwirt – Gastronomie
Eine von der Brauerei eigens betriebene Gastronomie soll, wie schon in der früheren Geschichte
der Brauerei, wieder aufgenommen werden. Sie soll zur Identitätsstärkung der Brauerei im
Stadtgefüge von Dornbirn beitragen. Dafür gilt es nutzbare Bereiche am Betriebsareal
heranzuziehen und zu adaptieren oder diese neu zu schaffen. Das Haus Schillerstraße
(Kindergarten) sowie das Haus Thurnher (Blumen Dada) können dafür ebenfalls in Betracht
gezogen werden. Ziel ist die Schaffung eines bodenständigen und identitätsstiftenden Gasthauses
mit ganztägigem Betrieb, dem Mohren-Wirt. Die Gaststätte für 100 Gäste soll zudem einen
Freibereich (Gastgarten oder Dachterrasse) für zusätzlich 60 Personen umfassen.

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8.2.5. Museum
Die Flächen des Museums bleiben unverändert, sollen aber mit einer Fläche für
Sonderausstellungen erweitert werden. Die Eingänge bzw. Zugänge zu den Museumsflächen
können je nach Gesamtkonzept verändert werden.

8.2.6. Archiv – Geschichte & Kultur
Die Mohrenbrauerei verfügt über eine Vielzahl an historischen Gegenständen. Neben kleinen Dingen
wie etwa Bierdeckel, Gläser etc. enthaltet der Archivbestand auch große Gegenstände, wie alte
Braukessel. Sehr große Gegenstände (Braukessel) werden an unterschiedlichsten Orten gelagert /
ausgelagert. Für kleinere, aber auch größere Gegenstände (EPAL-Größe) ist ein Archivraum / Lager
am Areal der Brauerei vorzusehen. Ein Anschluss an einen Lastenlift ist erforderlich (je nach
Verortung soll bestehendes Liftpotenzial genützt werden). Eine räumliche Nähe zum Arbeitsplatz
8.3.8. - Archivierung wäre wünschenswert.

8.2.7. Dachterrasse
Die bestehende Dachterrasse bedarf einer Adaptierung in Richtung „wind- und wetterfeste“
Terrasse: z. B. automatische Überdachung, Verglasung, Markisen oder ähnliches. Auch eine
Erweiterung, Ergänzung o.Ä. wäre auf der Dachfläche des Museums aus statischer Sicht möglich.
Die Anbindung an den historischen Braukeller ist allenfalls zu belassen bzw. zu bewerkstelligen. Die
Dachterrasse wird sowohl für den Eventbereich als auch den Seminarbereich genutzt wird.

8.3.      Verwaltung

Aufgrund des über die Jahrzehnte gewachsenen Firmengefüges der Mohrenbrauerei ist der aktuelle
Verwaltungsbereich auf mehrere Bereiche bzw. Gebäude und Ebenen am Areal verteilt. Diese
räumliche Verteilung führt zu langen Wegen und hemmt ein flexibles und zeitgemäßes Arbeiten.
Einen Teil der Wettbewerbsaufgabe bildet somit die Schaffung eines konzentrierten
Verwaltungstraktes in welchem, bis auf wenige Ausnahmen, alle Abteilungen untergebracht sein
sollen.

Die Bürolandschaft stellt Anforderungen an unterschiedliche Bereiche und beinhaltet folgende
Elemente: abgetrennte Büroräume, abgetrennte Abteilungen, abgetrennte Besprechungsräume und
eine offene Arbeitslandschaft. Die Büroräume sind in einer neutralen Größe zu konzipieren, die eine
angenehme Einzel- aber auch Doppelbelegung ermöglicht. In dem verbindenden Element der
Arbeitslandschaft sind neben Arbeitsplätzen auch Bereiche zur Kommunikation, Besprechung, Ruhe
und Service einzugliedern. Kurzbesprechungen und Besprechungen zwischen Tür und Angel sind

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Teil der Firmenkultur und sollen durch eine zeitgemäße und vielfältige Bürolandschaft gefördert
werden.

8.3.1. Geschäftsleitung
Die Arbeitsplätze der Geschäftsleitung sind in abgetrennten Büroräumen unterzubringen. Diese sind
im räumlichen Gefüge der Bürolandschaft zentral zu verorten, da eine organisatorische Beziehung in
alle Verwaltungsbereiche vorhanden ist. Die zentrale Verortung zielt darauf ab, den informellen
Austausch und Informationsfluss im Bereich der Verwaltung zu fördern und kurze Wege zu
generieren.

8.3.2. Finanz / Buchhaltung
Die Arbeitsplätze von Finanz / Buchhaltung sind in einem abgetrennten Bereich in der
Bürolandschaft (Großraum in Bürolandschaft) unterzubringen. Eine Nähe zur Geschäftsleitung ist
sicherzustellen. Den Arbeitsplätzen sind absperrbare Schränke zuzuordnen.

8.3.3. Personal
Aufgrund der meist vertraulichen und sensiblen Tätigkeiten der Personalabteilung ist die Leitung in
einem Büroraum mit Einzelbelegung unterzubringen. Eine Nähe zu abgetrennten
Besprechungsräumlichkeiten für vertrauliche Gespräche sowie zur Geschäftsleitung ist gewünscht.
Wegen der Beschäftigung von Teilzeitkräften in der Personalabteilung ist eine Arbeitsplatzlösung
mit Desk-Sharing möglich.

8.3.4. Immobilien
Die Immobilienverwaltung sollte an die Bereiche der Finanzabteilung und Personalabteilung
angegliedert werde und in der offenen Bürolandschaft Platz finden.

8.3.5. Marketing
Die Marketingabteilung ist geprägt von intensiver abteilungsübergreifender Zusammenarbeit, im
speziellen mit dem Bereich der Biererlebniswelt. Im Rahmen der Entwicklung von Neuem werden
regelmäßig Dinge besprochen oder erarbeitet die nicht nach außen getragen werden dürfen und
auch nicht für Mitarbeiter der anderen Verwaltungsbereiche unmittelbar einsichtig sein dürfen. Somit
ist eine räumliche Abtrennung der Marketingabteilung in der Bürolandschaft nötig. Die interne
Aufteilung der Arbeitsplätze soll ein lockeres, kreatives und praktisches Arbeiten ermöglichen und
fördern (Großraum im Großraum). Eine fixe Arbeitsplatzzuordnung im Bereich des Marketings ist
unerlässlich.

8.3.6. Biererlebniswelt – BEW

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