ARCHITEKTURWETTBEWERB ROSEAREAL DORNBIRN

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ARCHITEKTURWETTBEWERB ROSEAREAL DORNBIRN
ARCHITEKTURWETTBEWERB
       ROSEAREAL
        DORNBIRN
SPAR Österreichische Warenhandels AG
              Zweigniederlassung Dornbirn
                     Wallenmahd 46
                    A-6850 Dornbirn

Errichtung eines EUROSPAR - Supermarktes in Verbindung mit
                    Geschosswohnungen

                Übersichtsplan (Quelle: Vorarlberg-Atlas)

                             20. März 2018

                                                             2
Inhaltsverzeichnis

1        ALLGEMEINER TEIL

1.1      AUFTRAGGEBERIN UND VERFAHRENSBEGLEITUNG
1.1.1    Auftraggeberin
1.1.2    Verfahrensbegleiter

1.2      GEGENSTAND DES VERFAHRENS

1.3      ART DES VERFAHRENS

1.4      RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN
1.4.1    Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens
1.4.2    Schriftliche Fragenbeantwortung
1.4.3    Die gegenständliche Ausschreibung, nachgeordnet die Beilagen
1.4.4    Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung
1.4.5    Kooperation mit der Kammer

1.5      TERMINE
1.5.1    Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen
1.5.2    Örtliche Begehung (Hearing)
1.5.3    Schriftliche Anfragen
1.5.4    Fragebeantwortung
1.5.5    Abgabe Pläne und Schriftstücke
1.5.6    Abgabe Massenmodell
1.5.7    Vorprüfung
1.5.8    Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes
1.5.9    Sitzung des Preisgerichtes
1.5.10   Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
1.5.11   Besichtigung der eingereichten Projekte
1.5.12   Realisierung

1.6      TEILNAHMEBERECHTIGTE
1.6.1    Teilnehmer
1.6.2    Arbeitsgemeinschaften
1.6.3    Mehrfachteilnahme
1.6.4    Varianten
1.6.5    MitarbeiterInnen
1.6.6    BeraterInnen anderer Fachrichtungen
1.6.7    Ausschließungsgründe

1.7      FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG
1.7.1    Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen
1.7.2    Beilagenverzeichnis
1.7.3    Verfasserbrief

                                                                        3
1.8       AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND AUFTRAGSVERGABE
1.8.1     Aufwandsentschädigung
1.8.2     Absichtserklärung
1.8.3     Verfügbarkeit des Auftragnehmers

1.9       PREISGERICHT
1.9.1     Zusammensetzung des Preisgerichtes
1.9.1.1   Sachpreisrichter
1.9.1.2   Fachpreisrichter
1.9.1.3   Vorprüfung

1.10      EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

2         BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

2.1       AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG
2.1.1     Planungsaufgabe
2.1.2     Standort
2.1.3     Baufeld
2.1.4     Verkehrswege und Anbindung

2.2       PLANUNGSRICHTLINIEN
2.2.1     Ortsbauliche Rahmenbedingungen
2.2.1.1   Gestalterische Vorgaben
2.2.1.2   Städtebauliche Vorgaben
2.2.1.3   Baurechtliche Rahmenbedingungen

2.3       WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
2.3.1     Herstellungskosten
2.3.2     Erhaltungskosten

2.4       TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
2.4.1     Baugrund
2.4.2     Energetische und ökologische Zielsetzungen
2.4.3     Bauteilmindestabmessungen

2.5       RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN
2.5.1     Allgemein
2.5.2     Raumprogramm EUROSPAR Markt Filialtype ES1
2.5.2.1   Anlieferbereich
2.5.3     Wohnungen
2.5.3.1   Wohnungsmix
2.5.3.2   Raumprogramm 1-Zimmerwohnung
2.5.3.3   Raumprogramm 2-Zimmerwohnung
2.5.3.4   Raumprogramm 3-Zimmerwohnung
                                                         4
2.5.3.5    Gemeinschaftsraum
2.5.4      Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung
2.5.5      Balkone, Loggien
2.5.6      Anforderungen Nebenräume

2.6        PARKIERUNG
2.6.1      Allgemein
2.6.2      PKW-Einstellplätze Wohnungsbereich
2.6.3      PKW-Abstellplätze Wohnungsbereich
2.6.4      Stellplätze einspurige Fahrzeuge Wohnungsbereich
2.6.5      Fahrradabstellraum Wohnungsbereich
2.6.6      PKW-Tiefgarage EUROSPAR Markt
2.6.7      PKW-Parkplätze EUROSPAR Markt
2.6.8      Fahrradstellfläche EUROSPAR Markt

2.7        KINDERSPIELPLATZ
2.7.1      Kleinkinderspielplatz
2.7.2      Kinderspielplatz

3          UNTERLAGEN

3.1        ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN
3.1.1      Bereitstellung in digitaler Form
3.1.2      Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen
3.1.2.1    Ausschreibung
3.1.2.2    Vermessungsplan
3.1.2.3    DKM-Auszug
3.1.2.4    Architektenvertrag und Honorarermittlung
3.1.2.5    Flächenaufstellung für den Bereich EUROSPAR Markt
3.1.2.6    Bau- und Ausstattungsbeschreibung EUROSPAR Markt
3.1.2.7    Raumbuch für den Bereich EUROSPAR Markt
3.1.2.8    Bau- und Ausstattungsbeschreibung Tiefgarage zum EUROSPAR Markt
3.1.2.9    Anlieferungsrampe
3.1.2.10   Modellplatte für Baumassenmodell

3.2        GEFORDERTE UNTERLAGEN
3.2.1      Bereitstellung in Papierform
3.2.1.1    Schwarzplan
3.2.1.2    Lageplan 1:500
3.2.1.3    Grundrisse 1:200
3.2.1.4    Systemschnitte 1:200
3.2.1.5    Ansichten 1:200
3.2.1.6    Erläuterungsbericht
3.2.1.7    Berechnungen spezifischer Gebäudedaten
3.2.1.8    Datenblatt
3.2.1.9    Fotorealistische Darstellungen
3.2.1.10   A3-Mappe
3.2.1.11   Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
                                                                             5
3.2.2   Bereitstellung in digitaler Form
3.2.3   Baumassenmodell 1:500

4       BEURTEILUNGSKRITERIEN

4.1     Städtebauliche Grundidee
4.2     Integration in das ortsbauliche Umfeld
4.3     Baukünstlerische Qualität
4.4     Funktionalität
4.5     Verkehrserschließung, Parkierung
4.6     Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung
4.7     Energetisches und ökologisches Konzept
4.8     Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben
4.9     Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen

                                                                  6
1       ALLGEMEINER TEIL

1.1     AUFTRAGGEBERIN UND VERFAHRENSBEGLEITUNG

1.1.1   Auftraggeberin
        Fa. SPAR Österreichische Warenhandels AG
        Zweigniederlassung Dornbirn
        Wallenmahd 46
        A-6850 Dornbirn
        Ansprechpartner: BM Ing. Martin Spiegel, Leiter Bereich Bau/ Energie/
        Technik
        Tel. 05572 309 31360

1.1.2   Verfahrensbegleiter und Vorprüfer
        Dipl. Ing. Manfred Werner Türtscher, Frühlingstraße 8, A-6850 Dornbirn,
        Tel. +43-(0)5572-23349, Fax +43-(0)5572-23349-9,
        Email: office@tuertscher-m.at

1.2     GEGENSTAND DES VERFAHRENS
        Ausarbeitung einer Vorentwurfsplanung für die Errichtung eines EUROSPAR -
        Supermarktes in Verbindung mit Geschoßwohnungen. Zur Bebauung stehen
        die Grundstücke mit den Nummern 6003/2, .205 und .2863 der KG Dornbirn
        mit einer Gesamtfläche von ca. 4.719m² zur Verfügung.

1.3     ART DES VERFAHRENS
        Einstufiger, anonymer, geladener Architekturwettbewerb zur Erlangung von
        Bebauungsvorschlägen für den unter Pkt. 1.2 angeführten
        Verfahrensgegenstand.

1.4     RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN
        Das Verfahren wird als privates Verfahren in Kooperation mit der Kammer der
        ZiviltechnikerInnen (Arch.West) durchgeführt. Mit der Teilnahme am Verfahren
        wird das Einverständnis mit den in dieser Ausschreibung fixierten
        Verfahrensregeln bestätigt. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten
        in nachstehender Reihenfolge:

1.4.1   Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens

1.4.2   Schriftliche Fragenbeantwortung

1.4.3   Die gegenständliche Ausschreibung, nachgeordnet die Beilagen

1.4.4   Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung
        Jeder Teilnehmer ist bis zur Entscheidung des Jurygremiums zur
        Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur
        Kenntnis, dass die Entscheidungen des Gremiums in allen Fach- und
        Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.

                                                                                   7
1.4.5   Kooperation mit der Kammer
        Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Länderkammer der
        Architekten für Tirol und Vorarlberg überprüft und mit Schreiben vom
        17.04.2018 mit der Registriernummer 14/18 die Kooperation bestätigt. Die
        Prüfung des Wettbewerbsverfahrens zwecks Kooperation mit der
        ZiviltechnikerInnenkammer beschränkt sich auf den Auslobungstext des
        Verfahrens. Der beiliegende Vertragsentwurf bleibt von einer Prüfung
        unberührt und ist Teil eines Verhandlungsverfahrens zwischen Ausloberin und
        AuftragnehmerIn.

1.5     TERMINE

1.5.1   Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen
        Die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt am 20.04.2018.

1.5.2   Örtliche Begehung (Hearing)
        Die Begehung findet am 25.04.2018 um 08.00h direkt am Baufeld statt.

1.5.3   Schriftliche Anfragen
        Fragen können bis zum Hearing ausschließlich schriftlich an den
        Verfahrensbegleiter gerichtet werden, diese werden dann gemeinsam mit den
        während des Hearings gestellten Fragen soweit möglich sofort beantwortet.
        Nach dem Hearing können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden.

1.5.4   Fragebeantwortung
        Das endgültige Ergebnis der Fragebeantwortung wird allen Teilnehmern
        schriftlich bis spätestens 30.04.2018 per Mail zugesendet.

1.5.5   Abgabe der Pläne und Schriftstücke
        Als Abgabetermin für die Projektunterlagen wird Freitag der 06.07.2018,
        11.30h festgelegt, eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist
        ausgeschlossen. Die Planunterlagen sind im Büro des Verfahrensbegleiters
        am Freitag den 06. 07. 2018 in der Zeit von 8.30 – 11.30 Uhr abzugeben. Für
        den termingerechten Eingang der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich der
        Teilnehmer verantwortlich. Per Post, Botendienst o.ä. übermittelte
        Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum genannten Zeitpunkt eingelangt sein.
        Eine frühere Abgabe der Unterlagen ist nach vorheriger telefonischer
        Vereinbarung möglich.

1.5.6   Abgabe des Massenmodells
        Als Abgabetermin für das Massenmodell wird Montag der .16.07.2018, 11.30h
        festgelegt, Ort und Zeit analog wie unter Pkt. 1.5.5 angeführt.

1.5.7   Vorprüfung
        Die Vorprüfung findet unmittelbar nach Abgabe der Projekte statt.

                                                                                      8
1.5.8    Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes
         Die konstituierende Sitzung des Preisgerichtes findet am 19.09.2018 ab 9.00h
         im Firmengebäude der Ausloberin, statt.

1.5.9    Sitzung des Preisgerichtes
         Die Sitzung des Preisgerichtes findet am 19.09.2018, im Anschluss an die
         konstituierende Sitzung, statt.

1.5.10   Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
         Das Ergebnis des Wettbewerbes kann unter Nennung der Verfasser und
         deren MitarbeiterInnen in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Die
         Preisrichter sind berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über
         Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die
         Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird.
         Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern,
         Preisrichtern, Beratern und Ersatzpreisrichtern per Email zugesendet.

1.5.11   Besichtigung der eingereichten Projekte
         Alle eingereichten Projekte können nach Verfahrensabschluss besichtigt
         werden. Ort und Zeitraum werden dem unter Pkt. 1.5.10 angeführten
         Personenkreis mitgeteilt.

1.5.12   Realisierung
         Der Baubeginn ist für das Jahr 2019, die Fertigstellung für 2020 geplant.

1.6      TEILNAHMEBERECHTIGTE

1.6.1    Teilnehmer
         Zur Teilnahme am Wettbewerb sind die nachstehend angeführten
         Architekturbüros eingeladen.

         01     Heim und Müller Architektur ZT GmbH, Dornbirn

         02     Ludescher Lutz ZT GmbH, Bregenz

         03     Marte.Marte Architekten, Feldkirch

         04     Architekt DI Johannes Nägele, Vandans

         05     Archmp Moosbrugger Pfandl ZT GmbH, Dornbirn

         06     Walser Werle Architekten ZT GmbH, Feldkirch

1.6.2    Arbeitsgemeinschaften
         Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung
         besitzen

.

                                                                                     9
1.6.3    Mehrfachteilnahme
         Jeder Teilnehmer ist zur Abgabe einer Wettbewerbsarbeit berechtigt. Die
         Abgabe mehrerer Projekte hat den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen
         der Verfasser beteiligt ist, zur Folge.

1.6.4    Varianten
         Varianten sind nicht zulässig.

1.6.5    MitarbeiterInnen
         MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll
         zur Sitzung des Beurteilungsgremiums zu nennen.

1.6.6    BeraterInnen anderer Fachrichtungen
         BeraterInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen des
         Verfahrensteilnehmers genannt werden.

1.6.7.   Ausschließungsgründe
         Als Ausschließungsgründe gelten insbesondere die in Teil B, §2 WSA 2010
         genannten Gründe. Sollte bei einem der geladenen Teilnehmer ein solcher
         Ausschließungsgrund bestehen, ist die Auftraggeberin davon unverzüglich in
         Kenntnis zu setzen.

1.7      FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

1.7.1    Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen
         Sämtliche Unterlagen sind doppelt verpackt, die Pläne ungefaltet abzugeben.
         Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung „EUROSPAR Roseareal“ zu
         versehen. Auf der inneren Verpackung sind die Bezeichnung „EUROSPAR
         Roseareal“ und die Kennzahl anzubringen.
         Sämtliche Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu
         versehen, welche aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von ca. 1cm
         Höhe und 6cm Länge auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück rechts oben
         anzubringen ist, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzeichnung
         auf dem Deckblatt. Ferner sind alle Unterlagen mit der Aufschrift „EUROSPAR
         Roseareal“ zu kennzeichnen.
         Das Gesamtausmaß der zeichnerischen Darstellungen darf die Größe von
         200 cm in der Breite und 120 cm in der Höhe nicht überschreiten. Für
         Schriftstücke gilt das Format DIN A4, Projektmappen sind im Format DIN A3
         beizulegen. Das Baumassenmodell ist mit weißer Oberfläche darzustellen.

1.7.2    Beilagenverzeichnis
         Den Unterlagen des Verfahrens ist ein Verzeichnis aller eingereichten Pläne
         und sonstigen Unterlagen beizufügen.

1.7.3    Verfasserbrief
         Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen
         Briefumschlag beizuschließen, welcher die Aufschrift „Verfasserbrief“ und die

                                                                                       10
Projektkennzahl trägt und ein Blatt mit dem (den) Namen, den Kontaktdaten
          sowie der Bankverbindung des/der Verfasser(s) beinhaltet.

1.8       AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND AUFTRAGSVERGABE

1.8.1     Aufwandsentschädigung
          Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin erhält eine Aufwandsentschädigung von
          netto 5.000,-€, wobei eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der
          Aufgabenstellung Voraussetzung für die Zuerkennung der
          Aufwandsentschädigung ist. Mit diesem Betrag sind auch sämtliche für das
          gegenständliche Verfahren erbrachten Leistungen allfällig beigezogener
          Fachplaner abgegolten.

          Die Aufwandsentschädigung wird nur an den / die im Verfasserbrief
          genannten Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.

1.8.2     Absichtserklärung,
          Die Auftraggeberin beabsichtigt den / die Verfasser des ausgewählten
          Entwurfes mit der weiteren Planungsarbeit zu beauftragen. Eine Verpflichtung
          zur Realisierung des erstgereihten Projektes besteht nicht. Ein bei der Fa.
          SPAR standardmäßig verwendeter „Architektur- und Ingenieurvertrag“ sowie
          das damit verbundene „Leistungsbild Architektur“ sind Vertragsgrundlage für
          die Leistungserbringung und liegen bei (siehe Beilage 3). Eine erforderliche
          planerische Nachführung des Projektes aufgrund von allfälligen
          Richtlinienänderungen während der Projektierungsphase wird nicht gesondert
          vergütet.
          Zukünftiger Ansprechpartner für den beauftragten Architekten, die beauftragte
          Architektin, ist die Ausloberin des gegenständlichen Verfahrens.

1.8.3     Verfügbarkeit des Auftragnehmers
          Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit
          notwendig seine Leistungen in Dornbirn zu erbringen. Insbesondere hat er ab
          Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine
          Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer und
          Bauabstimmungsbesprechungen usw. kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche
          kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Fachkräfte,
          nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers, höchstens einen halben
          Arbeitstag beträgt. Der Auftragnehmer kann diesem Erfordernis beispielsweise
          mit einem geeigneten und informierten Subunternehmer entsprechen.

1.9       PREISGERICHT

1.9.1     Zusammensetzung des Preisgerichtes

1.9.1.1   Sachpreisrichter
          Direktor Gerhard Ritter, SPAR Warenhandels AG
          Prok. Mag. Günter Kaufmann, SPAR Warenhandels AG
          Prok. Jürgen Wilhelm, SPAR Warenhandels AG
                                                                                      11
Mag. Wolfgang Kaufmann, SPAR Warenhandels AG
          BM Ing. Martin Spiegel SPAR Warenhandels AG

1.9.1.2   Fachpreisrichter
          Architekt DI Helmut Kuёss, Bregenz
          Architekt DI Christian Lenz, Schwarzach
          Architekt DI Bernardo Bader, Dornbirn
          DI Martin Assmann, Leitung Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Dornbirn

          Ersatz : Architekt DI Thomas Giner, Innsbruck

1.9.1.3   Vorprüfer
          Dipl. Ing. Manfred Werner Türtscher, Dornbirn

1.10      EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT
          Es wird auf die Regelungen zum „Eigentums-, Urheber- und
          Verwertungsrecht“ nach §24 WSA 2010 verwiesen.

                                                                                  12
2       BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

2.1     AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG

2.1.1   Planungsaufgabe
        Die Fa. SPAR Österreichische Warenhandels AG beabsichtigt die Errichtung
        eines EUROSPAR - Supermarktes nach den firmenspezifischen Vorgaben für
        diesen Markttyp. Darüber hinaus soll zusätzlich eine möglichst große Zahl an
        Mietwohnungen nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien
        2018/2019 für den privaten Wohnbau errichtet werden. Zur Bebauung stehen
        die Grundstücke mit den Nummern 6003/2, .205 und .2863 der KG Dornbirn
        mit einer Gesamtfläche von ca. 4.719m² zur Verfügung (ehemals Areal
        Gasthof Rose).
        Ziel ist die Erstellung eines Vorentwurfs für die Errichtung eines gesamthaft
        hochwertigen Projektes, bei dem sowohl die Qualitäten der Architektur als
        auch jene der Freiraumgestaltung überzeugen können.

2.1.2   Standort
        Seitens der Stadt- und Verkehrsplanung, DI Martin Assmann, wird das
        Planungsgebiet in einer Stellungnahme vom 28.12.2015 wie folgt
        charakterisiert:

        Das „Rose-Areal“ liegt in einem städtebaulich überaus interessanten Bereich
        zwischen Arlbergstraße und Hatlerstraße. Von Süden her, auf der
        Arlbergstraße kommend, bildet der Standort den Übergang von der
        Vorstadtzone des südlichen Stadteingangs zum Stadtteilzentrum Hatlerdorf.
        Dieses zeichnet sich durch eine Vielzahl an zentrumsrelevanten Nutzungen
        aus (Bank, Apotheke, Nahversorger, Sozial- und Bildungseinrichtungen, ua).
        Die Bebauungsstruktur zeigt ein heterogenes Bild von Bauten aus dem 19.
        Jhdt. Bis hin zu Gebäuden aus der Gegenwart.

        Zur Hatlerstraße hin trifft das Areal auf eine Freiraum- und Bebauungsstruktur,
        die weitestgehend durch eng zueinander gestellte Solitärbaukörper gebildet
        wird und die in Summe einen gut gefassten Straßenraum ergibt. Durch die
        hohe Zahl an historischer Bausubstanz sowie die unmittelbare Nachbarschaft
        zum alten Hatler Dorfzentrum, das ein geschlossenes, von Rheintalhäusern
        geprägtes Ortsbild aufweist, zeichnet sich dieser Bereich weiters durch seine
        hohe Identitätsstiftung für das Hatlerdorf aus.

        Auch die unmittelbare Nachbarschaft im Westen und Osten erscheint
        bemerkenswert. Im Westen finden sich noch unbebaute „grüne“ Flächen
        sowie die Hatler Turnhalle, die als Veranstaltungs- und Trainingsstätte für
        Vereine im Hatlerdorf dient. Darüber hinaus finden in der Turnhalle immer
        wieder verschiedenste gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Vor diesem
        Hintergrund gilt es die Gestaltungsdefizite in der Vorzone zu erkennen, die
        langfristig zu beheben sind. Insbesondere auch deshalb, da die Turnhalle in
        ihrer wichtigen Funktion als Veranstaltungssaal langfristig erhalten bleiben
        wird.
                                                                                       13
Östlich an das Rose-Areal grenzt der ehemalige „Gasthof Löwen“ an. Dieses
Gebäude nimmt eine wichtige städtebauliche Position im Winkel von
Hatlerstraße und Arlbergstraße ein. Nach einem Brand wurde das gesamte
Gebäude umgebaut und bietet aktuell Raum für eine Reihe von
Kleinwohnungen. Nicht zu übersehen sind auch hier die Gestaltungsdefizite im
Außenbereich (Parabolantennen, alte Autos ohne KFZ-Kennzeichen,
Parkierungsflächen), die der Lage im Hatler Zentrum nicht gerecht werden.
Auch hier gibt es Bemühungen seitens der Stadt Dornbirn zur Behebung der
unbefriedigenden Situation.

Nicht zuletzt sei auf die Funktionen von Arlberg- und Hatlerstraße
hingewiesen, die südlich und nördlich an das „Rose-Areal“ angrenzen. Die
Arlbergstraße, ehemals Bundesstraße B1 und heute Landesstraße L190 ist
eine Hauptachse in Dornbirn und hat zugleich auch eine regionale
Verbindungsfunktion. Das hohe Verkehrsaufkommen unterstreicht diese
wichtige Funktion und stellt zugleich eine große Herausforderung für die
Zentrumsentwicklung dar. Betreffend den Schwerverkehr ist mit einer
Entlastung zu rechnen, sobald der neue Autobahnanschluss auf Höhe der
Schweizerstraße und die dafür erforderliche Zubringerstraße (Bleichestraße)
fertig gestellt wird.

Die Hatlerstraße zwischen Kirche und Raiffeisenstraße hat hingegen keine
übergeordnete Bedeutung mehr. Ihre Hauptfunktion liegt in der Erschließung
des Quartiers. Anfang der 1990er Jahre erfolgte eine entsprechende
Umgestaltung des gesamten Straßenraums. Die Hatlerstraße zeichnet sich
heute durch ihre Bedeutung für den Langsamverkehr, den vergleichsweise
geringen motorisierten Verkehr und die hohe Aufenthaltsqualität aus.

Generell gibt es für die weitere Entwicklung des Hatlerdorfer Zentrums
folgende Zielsetzungen:

Im Rahmen des Planungsprozesses Stadtteilplanung Zentrum Hatlerdorf
wurde für den Zentrumsbereich ein Zukunftsbild entworfen, welches den
Ansprüchen an das Hatler Zentrum gerecht werden soll. Wesentliche Aspekte
des Zukunftsbildes sind:
   • Aufwertung der öffentlichen Außenräume durch nutzungsintegrierte
       Gestaltung der Straßenachse Hatlerstraße-Arlbergstraße wie auch
       schrittweises Freispielen bisheriger Parkierungs- und Verkehrsflächen
       zu Aufenthaltsbereichen (z.B. südl. Vorplatz Kirche).
   • Attraktive Gestaltung bestehender Fuß- und Radwege sowie
       Errichtung neuer Fuß- und Radwegverbindungen („Stadt der kurzen
       Wege“); Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und
       Radfahrer über die Hatler-/Arlbergstraße. Weitere Verkehrsberuhigung
       des westlichen Teils der Hatlerstraße.
   • Ortsbauliche Integration des neuen Einkaufsmarktes am „Rose-
       Standort“ im Hinblick auf Größe, Form, Gestaltung des Außenraumes,
       Zentrumsanbindung sowie der Verkehrserschließung.

                                                                          14
•   Nutzungsmix am Standort für den neuen Einkaufsmarkt – die
                 Erdgeschosszone dient dem Handel, Obergeschosse weisen Wohn-
                 und Dienstleistungsnutzungen auf.
             •   Erhaltung und zT. Aufwertung der bestehenden Erdgeschosszonen mit
                 zentrumsunterstützenden Nutzungen, insbesondere entlang von
                 Hatlerstraße und Arlbergstraße.
             •   Einrichtung eines Spielplatzes und großzügigen Freiraums zwischen
                 Schule und neuem Kindergarten sowie Erhaltung und allenfalls
                 Aufwertung weiterer bestehender öffentlich zugänglicher Grünräume
                 (z.B. Grünraum bei der Hatler Kirche)

2.1.3     Baufeld
          Das zwischen Hatlerstraße und Arlbergstraße liegende Baufeld hat einen
          trapezförmigen Zuschnitt, eine mittlere Länge von ca. 83 und eine mittlere
          Breite von ca. 54m. Die größte Höhendifferenz im Bereich unveränderlicher
          Anbindungspunkte besteht zwischen der Nordwest- und der Südostecke und
          beträgt ca. 1,3m (siehe auch Vermessungsplan).
          Das ursprünglich auf dem Areal, direkt an der Hatlerstraße, stehende
          Gebäude des ehemaligen Gasthauses Rose wurde mittlerweile abgetragen.
          Die dem Gasthaus zugeordnete asphaltierte Parkplatzfläche im
          Anschlussbereich an die Arlbergstraße ist noch vorhanden und wird
          provisorisch auch weiterhin als Parkplatz genützt. Für die Planungsarbeiten ist
          von einem vollständig freigeräumten Baufeld auszugehen.

2.1.4     Verkehrswege und Anbindung
          Die Zu- und Wegfahrt des gesamten motorisierten Verkehrs zum
          Einkaufsmarkt hat ausschließlich über die Arlbergstraße zu erfolgen. Dies
          umfasst im Besonderen auch die LKW-Anlieferung, wobei die
          Anlieferungsrampe in den Gesamtbaukörper zu integrieren ist.
          Die Parkierung hat grundsätzlich unterirdisch zu erfolgen. Nach Maßgabe der
          freien Flächen sind oberirdische Parkplätze möglich, der Schwerpunkt wird,
          der Logik der Erschließung folgend, im südlichen Bereich des Grundstückes
          liegen. Zur Hatlerstraße hin sind einzelne oberirdische (zwei bis drei)
          Parkplätze nur als Besucherparkplätze für die Wohnnutzung zulässig.
          Zwischen dem ehemaligen Gasthof Löwen und dem zu errichtenden Gebäude
          ist die Durchlässigkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer sicherzustellen. Auf
          dieser Achse sollte auch die Zufahrt für PKW von der Hatlerstraße auf den
          neuen Parkplatz möglich sein.

2.2       PLANUNGSRICHTLINIEN

2.2.1     Ortsbauliche Rahmenbedingungen

2.2.1.1   Gestalterische Vorgaben
          Es werden bewusst keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der
          Materialisierung bzw. gestalterischer Elemente gemacht. Der angestrebten
          hochwertigen Gesamtlösung entsprechend wird auch eine ambitionierte
          gestalterische Umsetzung erwartet.

                                                                                       15
2.2.1.2   Städtebauliche Vorgaben
          Das Baugrundstück liegt im Spannungsfeld zwischen einem, durch relativ eng
          gesetzte, eher kleinmaßstäbliche, Solitärbaukörper sehr klar gefassten
          Straßenraums der Hatlerstraße und dem, im Bereich des Baufeldes noch
          wenig konturierten, eher offenen Umfelds der Arlbergstraße. Eine adäquate
          Reaktion auf die unterschiedlichen maßstäblichen Randbedingungen wird
          eine der wichtigsten gestalterischen Herausforderungen sein. Das
          gegenständliche Gebäude wird nach Süden eine neue städtebauliche Kante
          im Eingangsbereich zum Hatler Dorfkern markieren, während an der
          Hatlerstraße die Reaktion auf die Anforderungen des Straßenraumes im
          Vordergrund steht.
          Das zu planende Gebäude hat neben dem im Erdgeschoss gelegenen
          Supermarkt zumindest ein volles Geschoss mit Wohnungen aufzuweisen. Die
          Errichtung einer höheren Anzahl an Geschossen bleibt den Projektverfassern
          freigestellt.
          Die an der westlichen Grundstückgrenze gelegene Tegethoffstraße wird
          künftig als Fuß- und Radwegeverbindung an Bedeutung gewinnen.
          Dementsprechend soll an dieser, wie auch an der Arlbergstraße, ein
          großzügiger Grünstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen werden. Um dies
          zu gewährleisten soll der bauliche Mindestabstand des Gebäudes
          gegenüber der Grenze an der Tegethoffstraße 6,0m betragen.

2.2.1.3   Baurechtliche Rahmenbedingungen
          Es sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in der jeweils gültigen
          Fassung zu beachten, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz, die
          Vorarlberger Bautechnikverordnung, die Stellplatzverordnung und die
          Kinderspielplatzverordnung, sowie die OIB Richtlinien und die einschlägigen
          ÖNORMEN.
          Die Mindestgrenzabstände nach dem Vorarlberger Baugesetz sind gegenüber
          allen Nachbargrundstücken einzuhalten. Der Mindestabstand zur Grenze der
          Hatlerstraße nach dem Vorarlberger Straßengesetz, kann unterschritten
          werden. Abstandsflächen können sich nicht nur bis zur Mitte des
          Straßenraumes sondern bis zur gegenüberliegenden Grundgrenze erstrecken.
          Für die Tegetthoffstraße, als Privatstraße, gilt diese Regelung nicht.

2.3       WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.3.1     Herstellungskosten
          Beim gegenständlichen Bauvorhaben soll eine wirtschaftliche Umsetzung
          möglich sein. Inwieweit dies beim jeweiligen Projekt sichergestellt werden
          kann, wird durch einschlägige Kennzahlen überprüft und die einzelnen
          Projekte miteinander in einen Vergleich gestellt.
          Voraussetzungen für ein kostengünstiges Projekt sind erfahrungsgemäß:
          Günstiges Verhältnis zwischen umbautem Raum und Nutzfläche
          Kompakte Hüllform der beheizten Räume
          Klare Trennung von kalten und beheizten Zonen
          Minimierung der Nebenraumflächen
          Konzentrierte Anordnung von Ver- und Entsorgungssträngen
                                                                                       16
2.3.2   Erhaltungskosten
        Durch eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption und die Auswahl geeigneter
        Materialien und Bauweisen müssen auch die Erhaltungskosten des Gebäudes
        leistbar bleiben.

2.4     TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.4.1   Baugrund
        Eine Baugrunduntersuchung wurde nicht durchgeführt, aus den Informationen
        aus Bauvorhaben der Nachbarschaft ist mit problemlosen
        Gründungsverhältnissen zu rechnen.

2.4.2   Energetische und ökologische Zielsetzungen
        Hinsichtlich der geforderten Wohnungen entsprechen diese den Vorgaben der
        Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 für den privaten
        Wohnbau. Für den Bereich des Marktes sind die grundsätzlichen
        Informationen der „Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Allgemeiner Teil“
        (Beilage 5) zu entnehmen, wobei diese in erster Linie nachfolgende
        Planungsstufen betreffen.

2.4.3   Bauteilmindestabmessungen
        Zur Sicherstellung vergleichbarer Kennzahlen der Wettbewerbsbeiträge
        werden folgende einzuhaltende Mindestbauteilstärken für die gegenständliche
        Planungsstufe vorgegeben:

        Wände
        Außenwände:                                              45cm
        Wohnungstrennwände:                                      34cm
        Wohnungsinnenwände:                                      12,5cm
        Trennwände im Marktbereich                               20cm

        Decken
        UG Tiefgarage zu EG (UK Decke bis OK FB)                 80cm
        Regelgeschoßdecke Wohnen (UK Decke bis OK FB)            40cm
        Decke über Markt, ab lichter Raumhöhe bis OK FB         200cm
        Decke über Dachgeschoß (UK Decke bis OK Attika)          85cm
        Überdeckung bei Tiefgaragen für Rasen mindestens         40cm

        Lichte Raumhöhen
        Tiefgaragengeschoß                        mindestens    260cm
        Verkaufsfläche Markt                                    500cm
        Regelgeschoß Wohnungen                                  250cm

2.5     RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN

2.5.1   Allgemein
        Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich einerseits um die Errichtung
        eines EUROSPAR - Supermarktes in Kombination mit Mietwohnungen nach
                                                                                     17
den Rahmenbedingungen der Vorarlberger
          Wohnbauförderungsrichtlinien 2018 / 2019. Andere Nutzungen sind nicht
          vorgesehen.

2.5.2     Raumprogramm EUROSPAR - Supermarkt
          Die erforderlichen Räumlichkeiten samt den zugeordneten notwendigen
          Nutzflächen sind in der Tabelle „Flächenaufstellung“ (Beilage 4) enthalten.
          Wichtig ist insbesondere die vollumfängliche Ausnutzung der bewilligten
          raumplanerischen Verkaufsfläche von 1.100m², davon 900m² für den Verkauf
          von Lebensmitteln. Die Allgemein- und die Nebenflächen der Tabelle, sowie
          die diesen zugeordneten Verkehrsflächen zählen nicht zu den
          Verkaufsflächen.
          Weitere Informationen zur baulichen Ausgestaltung des EUROSPAR -
          Supermarktes können auch der Bau- und Ausstattungsbeschreibung,
          Allgemeiner Teil (Beilage 5), sowie dem Raumbuch (Beilage 6) entnommen
          werden. Diese Unterlagen beziehen sich überwiegend auf dem Wettbewerb
          nachfolgende Planungsstufen.
          Im Verkaufsbereich sollten möglichst wenig Stützen die flexible Möblierung
          einschränken.

2.5.2.1   Anlieferbereich
          Die Anlieferung hat ausschließlich über die Arlbergstraße zu erfolgen. Die
          gesamten Ladetätigkeiten erfolgen in einer im Gebäude integrierten
          schließbaren Anlieferungshalle. Die meisten Anlieferungen erfolgen außerhalb
          der Marktöffnungszeiten, eine gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen für
          Anlieferung und Parkplatzerschließung ist deshalb problemlos möglich.

2.5.3     Wohnungen
          Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie (Testentwurf) hat gezeigt, dass die
          Erdgeschoßebene praktisch ausschließlich für den EUROSPAR – Supermarkt
          und die notwendigen Verkehrsflächen benötigt werden. Die Wohnungen
          werden somit in erster Linie in Obergeschossen situiert werden können. Bei
          der Orientierung der Wohnungen ist darauf zu achten dass möglichst geringe
          Störungen seitens des Geschäftsbetriebs bzw. der damit verbundenen
          Anlieferungstätigkeiten zu erwarten sind.
          Das System „Wohnen“ und das System „EUROSPAR“ sollten möglichst
          durchgängig voneinander getrennt sein, sodass keine gegenseitigen
          Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

2.5.3.1   Wohnungsmix
          Folgender Wohnungsschlüssel ist anzustreben:
          1-Zimmerwohnungen                                       35%
          2-Zimmerwohnungen                                       50%
          3-Zimmerwohnungen                                       15%

2.5.3.2   Raumprogramm 1-Zimmerwohnung
          Vorraum, Bad/WC Raum, Wohn/Schlafraum mit Kochnische
          Gesamtnutzfläche: bis max. 35m²

                                                                                    18
2.5.3.3   Raumprogramm 2-Zimmerwohnung
          Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, Küche oder Kochnische, Bad/WC Raum,
          Abstellraum.
          Gesamtnutzfläche: bis max. 50m²

2.5.3.4   Raumprogramm 3-Zimmerwohnung
          Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Küche oder Kochnische,
          Badezimmer, Abstellraum.
          Gesamtnutzfläche: bis max. 70m²

2.5.3.5   Gemeinschaftsraum
          Dem Wohnungsbereich soll ein Gemeinschaftsraum mit WC und Kleinküche
          zur Verfügung stehen. Dieser ist so zu konzipieren, dass er gegebenenfalls für
          Wohnnutzungen umgebaut werden kann.
          Gesamtnutzfläche: bis max. 70m²

2.5.4     Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung
          In allen Wohnungen, mit Ausnahme der 1-Zimmerwohnungen, sind Küchen
          mit 3,0m Möbelzeilenlänge einzuplanen.
          Kinderzimmer müssen mindestens 8m² Nutzfläche aufweisen, die Bettgröße
          von 90x200cm ist vorzusehen.
          Elternschlafzimmern müssen mindestens 12m² Nutzfläche aufweisen. In
          Schlafräumen sind generell Schranktiefen von 65cm einzuplanen und
          Stellflächen von mindestens 210cm Länge vorzusehen, die Mindestbreite des
          umlaufenden Gehbereichs bei Betten hat 70cm zu betragen. In
          Elternschlafzimmern sind Bettgrößen von 180x200cm zu berücksichtigen.

          Nasszellen haben je nach Wohnungstyp folgende Ausstattung aufzuweisen:
          1- und 2-Zimmerwohnung: WC im Badezimmer, Waschtisch, Badewanne
          (170/75) oder Dusche (90x90).
          3-Zimmerwohnung: WC, Badewanne (170/75) und Dusche, Waschtisch.

          In den 3- und 3-Zimmerwohnungen sind Abstellräume mit ca. 1,5 bis 3,0m²
          Nutzfläche vorzusehen. In diesen Räumen sollen auch die Waschmaschinen
          untergebracht werden.

2.5.5     Balkone, Loggien
          Die einzelnen Wohneinheiten müssen gedeckte Freiraumflächen zur
          Verfügung haben. Die Nutzflächen sind auf die Wohnungstypen abzustimmen
          und haben zumindest 6m² zu betragen. Die Mindesttiefe der Nutzfläche hat
          2,2m zu betragen.

2.5.6     Anforderungen Nebenräume Wohnungsbereich
          Je Wohnung ein Ablageraum (Kellerabteil) mit ca. 3-5m²
          Für die gesamte Haustechnik des Wohnbereichs ein Technikraum mit ca.
          20m². Ein Wasch- und Trockenraum mit 10m²
          Eine Müllsammelstelle im Ausmaß von 0,5m² je Wohneinheit möglichst in der
          Nähe der Hatlerstraße gelegen.

                                                                                     19
2.6     PARKIERUNG

2.6.1   Allgemein
        Idealerweise sollten auch hier die beiden Nutzungsbereiche
        möglichst getrennt sein. Aufgrund der geringen Stellplatzzahlen und des
        hohen Flächenbedarfs kann jedoch auf eine eigene Erschließungsrampe für
        die Einstellplätze des Wohnbereichs verzichtet werden, eine gemeinsame
        Nutzung der TG Rampe ist möglich.

2.6.2   PKW-Einstellplätze Wohnungsbereich
        Aufgrund der guten Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem sind je
        Wohneinheit nur 0,3 PKW Einstellplätze vorzusehen. Die
        Standardabmessungen haben 2,5 x 5,0m zu betragen. Randplätze sind
        mindestens 2,8m breit auszulegen. Die Mindestbreite der Fahrbahn für den
        Wohnungsbereich beträgt 6,0m.

2.6.3   PKW-Abstellplätze Wohnungsbereich
        Für den gesamten Wohnungsbereich sind drei oberirdische
        Besucherparkplätze abseits von jenen des EUROSPAR nachzuweisen.

2.6.4   Stellplätze einspurige Fahrzeuge Wohnungsbereich
        Für einspurige Fahrzeuge sind gedeckte Stellflächen entsprechend der
        Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen.

2.6.5   Fahrradabstellraum Wohnungsbereich
        Situierung und Auslegung entsprechend der Stellplatzverordnung LGBl.Nr.
        24/2013. Gleiches gilt für die erforderlichen überdachten Fahrradstellflächen.

2.6.6   PKW-Tiefgarage EUROSPAR - Supermarkt
        Ziel ist die Bereitstellung einer möglichst großen Anzahl an
        benutzerfreundlichen Tiefgaragen-Parkplätzen. Die Anforderungen an die
        Ausbildung der Tiefgarage liegen deutlich über jenen der Vorarlberger
        Stellplatzverordnung und sind im Detail in der Bau- und
        Ausstattungsbeschreibung, Abschnitt Tiefgarage festgehalten (Beilage 7). Aus
        der Tiefgarage müssen eine Treppe sowie zwei Personenlifte mit einer Netto-
        Innengröße von 260 / 180cm direkt in den Eingangsbereich des Marktes
        führen. Die TG ist nur während der Öffnungszeiten des Marktes bzw. für
        Bewohner zugänglich. Die Ausbildung einer zweigeschossigen Tiefgarage ist
        nicht gewünscht. Die Erschließungsrampe sollte gebäudeintern angeordnet
        werden.

2.6.7   PKW-Parkplätze EUROSPAR Markt
        Als beabsichtigter Zielwert gilt die Bereitstellung von 40 oberirdischen
        Parkplätzen. Für die Dimensionierung der Plätze gelten analog die Vorgaben
        der Tiefgarage. Bei der Anbindung an die Arlbergstraße sind getrennte Zu-
        und Abfahrten möglich.
        Nach Erfahrung der Ausloberin sind überdachte eingangsnahe Parkplätze
        besonders geschätzt.

                                                                                     20
2.6.8     Fahrradstellfläche EUROSPAR Markt
          Möglichst eingangsnah sind 25m² gedeckte Fahrradabstellfläche vorzusehen

2.7       KINDERSPIELPLATZ WOHNUNGSBEREICH

2.7.1     Kleinkinderspielplatz
          Die Fläche für den Kleinkinderspielplatz ist entsprechend den
          Berechnungsvorgaben der Spielplatzverordnung nachzuweisen.

2.7.2     Kinderspielplatz
          Die Fläche für den Kinderspielplatz ist nicht nachzuweisen. Unmittelbar neben
          dem Standort ist ein öffentlicher Spielplatz verfügbar.

3         UNTERLAGEN

3.1       ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN

3.1.1     Bereitstellung in digitaler Form
          Die gesamten Unterlagen, mit Ausnahme des Massenmodells, werden
          ausnahmslos digital zur Verfügung gestellt.

3.1.2     Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen

3.1.2.1   Ausschreibung (PDF-Format)

3.1.2.2   Vermessungsplan (Beilage 1)
          des Bauareals und der näheren Umgebung (PDF und DXF/DWG-Format)

3.1.2.3   DKM-Auszug (Beilage 2)
          als Grundlage zur Erstellung des Schwarzplanes (PDF und DXF-Format)

3.1.2.4   Architektenvertrag und Honorarermittlung (Beilage 3)
          wie unter Pkt. 1.8.2 angeführt.

3.1.2.5   Flächenaufstellung für den Bereich EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 4)

3.1.2.6   Bau- und Ausstattungsbeschreibung EUROSPAR - Supermarkt (Beilage
          5)

3.1.2.7   Raumbuch für den Bereich EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 6)

3.1.2.8   Bau- und Ausstattungsbeschreibung Tiefgarage zum EUROSPAR -
          Supermarkt (Beilage 7)

3.1.2.9   Anlieferungsrampe
          Beispiel einer Anlieferungsrampe im dwg-Datenformat (Beilage 8)

                                                                                     21
3.1.2.10   Modellplatte für Baumassenmodell 1:500
           Die Zustellung des Baumassenmodels erfolgt durch den Modellbauer.

3.2        GEFORDERTE UNTERLAGEN

3.2.1      Bereitstellung in Papierform

3.2.1.1    Schwarzplan 1:2000
           auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten DKM Ausschnittes, in
           genordeter Darstellung

3.2.1.2    Lageplan 1:500
           mit Darstellung des Planungsgebietes in genordeter Ausrichtung und der
           benachbarten Grundstücke, des Bauvorhabens und der Gebäude auf den
           Nachbargrundstücken, der bestehenden und geplanten Verkehrs- und
           Grünflächen; ferner sind die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen
           einzutragen.

3.2.1.3    Grundrisse 1:200
           für alle Geschosse mit Raumbezeichnungen und Raumnutzflächen,
           eingetragen in den jeweiligen Räumen (keine Legende), sowie schematischer
           Darstellung der Möblierung. Im Erdgeschossgrundriss ist auch die
           beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, darzustellen. Die Fenster der
           einzelnen Räume sind unbedingt auch in den Grundrissen einzutragen. Eine
           Abstimmung von Grundrissöffnungen mit der Ansichtsdarstellung sollte
           selbstverständlich sein. Die Verwendung lesbarer Schriftgrößen erleichtert die
           Juryarbeit.

3.2.1.4    Schnitte 1:200
           mit Angabe der Gebäude-, Geschoss- und Raumhöhen und allfälliger
           Geländeveränderungen.

3.2.1.5    Ansichten 1:200
           sämtlicher Fassaden mit klarer Darstellung der architektonischen Gestaltung
           und Materialisierung.

3.2.1.6    Erläuterungsbericht
           zur Erklärung des Entwurfsgedankens und als Ergänzung zu den geforderten
           Plandarstellungen.

3.2.1.7    Berechnungen spezifischer Gebäudedaten
           Gefordert sind nachprüfbare Berechnungsunterlagen
              • der Nutzflächen des Supermarktes gegliedert nach Verkaufsfläche,
                 Allgemeinflächen und Nebenflächen
              • der sonstigen Netto-Raumfläche (NRF nach ÖNORM EN 15221-
                 6:2011)
              • der Bruttogrundfläche (BGF nach ÖNORM EN 15221-6:2011)
              • des Brutto-Rauminhaltes (BRIa nach ÖNorm B 1800:2011)

                                                                                       22
•   des Brutto-Rauminhaltes (BRIb nach ÖNorm B 1800:2011)
              •   sowie der Nachweis der geforderten Stellplätze

3.2.1.8    Datenblatt
           Mit Angabe der Wohnungszahlen, nach Wohnungstypen gegliedert, mit
           Angabe der Wohnnutzflächen und der Nutzflächen von Balkonen und
           Loggien.

3.2.1.9    Fotorealistische Darstellungen (Renderings)
           Diese sind nicht erwünscht, allfällige Darstellungen werden durch den
           Vorprüfer abgeklebt.

3.2.1.10   A3-Mappe
           Verkleinerte Darstellung der Präsentationspläne und sonstige Berechnungs-
           und Nachweisunterlagen.

3.2.2      Bereitstellung in digitaler Form
           Mit Ausnahme des Verfasserbriefes sind alle Unterlagen auch in digitaler
           Form abzugeben. Zur Unterstützung der Vorprüfungsarbeiten sind die
           eingereichten Plandokumente sowohl als DXF/DWG und als PDF-Dateien auf
           Datenträger beizuschließen.

3.2.3      Baumassenmodell 1:500
           in weißer Ausführung

4          BEURTEILUNGSKRITERIEN
4.1        Städtebauliche Grundidee

4.2        Integration in das ortsbauliche Umfeld

4.3        Baukünstlerische Qualität
           Qualität der Innen- und Außenräume, Fassadengestaltung etc.

4.4        Funktionalität

4.5        Verkehrserschließung, Parkierung

4.6        Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung

4.7        Energetische und ökologische Aspekte

4.8        Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben

4.9        Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen

                                                                                       23
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