ARCHITEKTURWETTBEWERB ROSEAREAL DORNBIRN
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SPAR Österreichische Warenhandels AG Zweigniederlassung Dornbirn Wallenmahd 46 A-6850 Dornbirn Errichtung eines EUROSPAR - Supermarktes in Verbindung mit Geschosswohnungen Übersichtsplan (Quelle: Vorarlberg-Atlas) 20. März 2018 2
Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 AUFTRAGGEBERIN UND VERFAHRENSBEGLEITUNG 1.1.1 Auftraggeberin 1.1.2 Verfahrensbegleiter 1.2 GEGENSTAND DES VERFAHRENS 1.3 ART DES VERFAHRENS 1.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN 1.4.1 Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens 1.4.2 Schriftliche Fragenbeantwortung 1.4.3 Die gegenständliche Ausschreibung, nachgeordnet die Beilagen 1.4.4 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung 1.4.5 Kooperation mit der Kammer 1.5 TERMINE 1.5.1 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen 1.5.2 Örtliche Begehung (Hearing) 1.5.3 Schriftliche Anfragen 1.5.4 Fragebeantwortung 1.5.5 Abgabe Pläne und Schriftstücke 1.5.6 Abgabe Massenmodell 1.5.7 Vorprüfung 1.5.8 Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 1.5.9 Sitzung des Preisgerichtes 1.5.10 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 1.5.11 Besichtigung der eingereichten Projekte 1.5.12 Realisierung 1.6 TEILNAHMEBERECHTIGTE 1.6.1 Teilnehmer 1.6.2 Arbeitsgemeinschaften 1.6.3 Mehrfachteilnahme 1.6.4 Varianten 1.6.5 MitarbeiterInnen 1.6.6 BeraterInnen anderer Fachrichtungen 1.6.7 Ausschließungsgründe 1.7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 1.7.1 Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen 1.7.2 Beilagenverzeichnis 1.7.3 Verfasserbrief 3
1.8 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND AUFTRAGSVERGABE 1.8.1 Aufwandsentschädigung 1.8.2 Absichtserklärung 1.8.3 Verfügbarkeit des Auftragnehmers 1.9 PREISGERICHT 1.9.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes 1.9.1.1 Sachpreisrichter 1.9.1.2 Fachpreisrichter 1.9.1.3 Vorprüfung 1.10 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT 2 BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG 2.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG 2.1.1 Planungsaufgabe 2.1.2 Standort 2.1.3 Baufeld 2.1.4 Verkehrswege und Anbindung 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.2.1 Ortsbauliche Rahmenbedingungen 2.2.1.1 Gestalterische Vorgaben 2.2.1.2 Städtebauliche Vorgaben 2.2.1.3 Baurechtliche Rahmenbedingungen 2.3 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.3.1 Herstellungskosten 2.3.2 Erhaltungskosten 2.4 TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.4.1 Baugrund 2.4.2 Energetische und ökologische Zielsetzungen 2.4.3 Bauteilmindestabmessungen 2.5 RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN 2.5.1 Allgemein 2.5.2 Raumprogramm EUROSPAR Markt Filialtype ES1 2.5.2.1 Anlieferbereich 2.5.3 Wohnungen 2.5.3.1 Wohnungsmix 2.5.3.2 Raumprogramm 1-Zimmerwohnung 2.5.3.3 Raumprogramm 2-Zimmerwohnung 2.5.3.4 Raumprogramm 3-Zimmerwohnung 4
2.5.3.5 Gemeinschaftsraum 2.5.4 Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung 2.5.5 Balkone, Loggien 2.5.6 Anforderungen Nebenräume 2.6 PARKIERUNG 2.6.1 Allgemein 2.6.2 PKW-Einstellplätze Wohnungsbereich 2.6.3 PKW-Abstellplätze Wohnungsbereich 2.6.4 Stellplätze einspurige Fahrzeuge Wohnungsbereich 2.6.5 Fahrradabstellraum Wohnungsbereich 2.6.6 PKW-Tiefgarage EUROSPAR Markt 2.6.7 PKW-Parkplätze EUROSPAR Markt 2.6.8 Fahrradstellfläche EUROSPAR Markt 2.7 KINDERSPIELPLATZ 2.7.1 Kleinkinderspielplatz 2.7.2 Kinderspielplatz 3 UNTERLAGEN 3.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN 3.1.1 Bereitstellung in digitaler Form 3.1.2 Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen 3.1.2.1 Ausschreibung 3.1.2.2 Vermessungsplan 3.1.2.3 DKM-Auszug 3.1.2.4 Architektenvertrag und Honorarermittlung 3.1.2.5 Flächenaufstellung für den Bereich EUROSPAR Markt 3.1.2.6 Bau- und Ausstattungsbeschreibung EUROSPAR Markt 3.1.2.7 Raumbuch für den Bereich EUROSPAR Markt 3.1.2.8 Bau- und Ausstattungsbeschreibung Tiefgarage zum EUROSPAR Markt 3.1.2.9 Anlieferungsrampe 3.1.2.10 Modellplatte für Baumassenmodell 3.2 GEFORDERTE UNTERLAGEN 3.2.1 Bereitstellung in Papierform 3.2.1.1 Schwarzplan 3.2.1.2 Lageplan 1:500 3.2.1.3 Grundrisse 1:200 3.2.1.4 Systemschnitte 1:200 3.2.1.5 Ansichten 1:200 3.2.1.6 Erläuterungsbericht 3.2.1.7 Berechnungen spezifischer Gebäudedaten 3.2.1.8 Datenblatt 3.2.1.9 Fotorealistische Darstellungen 3.2.1.10 A3-Mappe 3.2.1.11 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 5
3.2.2 Bereitstellung in digitaler Form 3.2.3 Baumassenmodell 1:500 4 BEURTEILUNGSKRITERIEN 4.1 Städtebauliche Grundidee 4.2 Integration in das ortsbauliche Umfeld 4.3 Baukünstlerische Qualität 4.4 Funktionalität 4.5 Verkehrserschließung, Parkierung 4.6 Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung 4.7 Energetisches und ökologisches Konzept 4.8 Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben 4.9 Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen 6
1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 AUFTRAGGEBERIN UND VERFAHRENSBEGLEITUNG 1.1.1 Auftraggeberin Fa. SPAR Österreichische Warenhandels AG Zweigniederlassung Dornbirn Wallenmahd 46 A-6850 Dornbirn Ansprechpartner: BM Ing. Martin Spiegel, Leiter Bereich Bau/ Energie/ Technik Tel. 05572 309 31360 1.1.2 Verfahrensbegleiter und Vorprüfer Dipl. Ing. Manfred Werner Türtscher, Frühlingstraße 8, A-6850 Dornbirn, Tel. +43-(0)5572-23349, Fax +43-(0)5572-23349-9, Email: office@tuertscher-m.at 1.2 GEGENSTAND DES VERFAHRENS Ausarbeitung einer Vorentwurfsplanung für die Errichtung eines EUROSPAR - Supermarktes in Verbindung mit Geschoßwohnungen. Zur Bebauung stehen die Grundstücke mit den Nummern 6003/2, .205 und .2863 der KG Dornbirn mit einer Gesamtfläche von ca. 4.719m² zur Verfügung. 1.3 ART DES VERFAHRENS Einstufiger, anonymer, geladener Architekturwettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für den unter Pkt. 1.2 angeführten Verfahrensgegenstand. 1.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Das Verfahren wird als privates Verfahren in Kooperation mit der Kammer der ZiviltechnikerInnen (Arch.West) durchgeführt. Mit der Teilnahme am Verfahren wird das Einverständnis mit den in dieser Ausschreibung fixierten Verfahrensregeln bestätigt. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten in nachstehender Reihenfolge: 1.4.1 Protokoll der Sitzung des Jurierungsverfahrens 1.4.2 Schriftliche Fragenbeantwortung 1.4.3 Die gegenständliche Ausschreibung, nachgeordnet die Beilagen 1.4.4 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Juryentscheidung Jeder Teilnehmer ist bis zur Entscheidung des Jurygremiums zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Gremiums in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. 7
1.4.5 Kooperation mit der Kammer Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten für Tirol und Vorarlberg überprüft und mit Schreiben vom 17.04.2018 mit der Registriernummer 14/18 die Kooperation bestätigt. Die Prüfung des Wettbewerbsverfahrens zwecks Kooperation mit der ZiviltechnikerInnenkammer beschränkt sich auf den Auslobungstext des Verfahrens. Der beiliegende Vertragsentwurf bleibt von einer Prüfung unberührt und ist Teil eines Verhandlungsverfahrens zwischen Ausloberin und AuftragnehmerIn. 1.5 TERMINE 1.5.1 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen Die Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt am 20.04.2018. 1.5.2 Örtliche Begehung (Hearing) Die Begehung findet am 25.04.2018 um 08.00h direkt am Baufeld statt. 1.5.3 Schriftliche Anfragen Fragen können bis zum Hearing ausschließlich schriftlich an den Verfahrensbegleiter gerichtet werden, diese werden dann gemeinsam mit den während des Hearings gestellten Fragen soweit möglich sofort beantwortet. Nach dem Hearing können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden. 1.5.4 Fragebeantwortung Das endgültige Ergebnis der Fragebeantwortung wird allen Teilnehmern schriftlich bis spätestens 30.04.2018 per Mail zugesendet. 1.5.5 Abgabe der Pläne und Schriftstücke Als Abgabetermin für die Projektunterlagen wird Freitag der 06.07.2018, 11.30h festgelegt, eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist ausgeschlossen. Die Planunterlagen sind im Büro des Verfahrensbegleiters am Freitag den 06. 07. 2018 in der Zeit von 8.30 – 11.30 Uhr abzugeben. Für den termingerechten Eingang der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Per Post, Botendienst o.ä. übermittelte Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum genannten Zeitpunkt eingelangt sein. Eine frühere Abgabe der Unterlagen ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. 1.5.6 Abgabe des Massenmodells Als Abgabetermin für das Massenmodell wird Montag der .16.07.2018, 11.30h festgelegt, Ort und Zeit analog wie unter Pkt. 1.5.5 angeführt. 1.5.7 Vorprüfung Die Vorprüfung findet unmittelbar nach Abgabe der Projekte statt. 8
1.5.8 Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Die konstituierende Sitzung des Preisgerichtes findet am 19.09.2018 ab 9.00h im Firmengebäude der Ausloberin, statt. 1.5.9 Sitzung des Preisgerichtes Die Sitzung des Preisgerichtes findet am 19.09.2018, im Anschluss an die konstituierende Sitzung, statt. 1.5.10 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Ergebnis des Wettbewerbes kann unter Nennung der Verfasser und deren MitarbeiterInnen in geeigneter Form bekannt gegeben werden. Die Preisrichter sind berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird. Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Beratern und Ersatzpreisrichtern per Email zugesendet. 1.5.11 Besichtigung der eingereichten Projekte Alle eingereichten Projekte können nach Verfahrensabschluss besichtigt werden. Ort und Zeitraum werden dem unter Pkt. 1.5.10 angeführten Personenkreis mitgeteilt. 1.5.12 Realisierung Der Baubeginn ist für das Jahr 2019, die Fertigstellung für 2020 geplant. 1.6 TEILNAHMEBERECHTIGTE 1.6.1 Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb sind die nachstehend angeführten Architekturbüros eingeladen. 01 Heim und Müller Architektur ZT GmbH, Dornbirn 02 Ludescher Lutz ZT GmbH, Bregenz 03 Marte.Marte Architekten, Feldkirch 04 Architekt DI Johannes Nägele, Vandans 05 Archmp Moosbrugger Pfandl ZT GmbH, Dornbirn 06 Walser Werle Architekten ZT GmbH, Feldkirch 1.6.2 Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen . 9
1.6.3 Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist zur Abgabe einer Wettbewerbsarbeit berechtigt. Die Abgabe mehrerer Projekte hat den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, zur Folge. 1.6.4 Varianten Varianten sind nicht zulässig. 1.6.5 MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll zur Sitzung des Beurteilungsgremiums zu nennen. 1.6.6 BeraterInnen anderer Fachrichtungen BeraterInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen des Verfahrensteilnehmers genannt werden. 1.6.7. Ausschließungsgründe Als Ausschließungsgründe gelten insbesondere die in Teil B, §2 WSA 2010 genannten Gründe. Sollte bei einem der geladenen Teilnehmer ein solcher Ausschließungsgrund bestehen, ist die Auftraggeberin davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 1.7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 1.7.1 Kennzeichnung und Verpackung der Unterlagen Sämtliche Unterlagen sind doppelt verpackt, die Pläne ungefaltet abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Bezeichnung „EUROSPAR Roseareal“ zu versehen. Auf der inneren Verpackung sind die Bezeichnung „EUROSPAR Roseareal“ und die Kennzahl anzubringen. Sämtliche Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, welche aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von ca. 1cm Höhe und 6cm Länge auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen ist, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzeichnung auf dem Deckblatt. Ferner sind alle Unterlagen mit der Aufschrift „EUROSPAR Roseareal“ zu kennzeichnen. Das Gesamtausmaß der zeichnerischen Darstellungen darf die Größe von 200 cm in der Breite und 120 cm in der Höhe nicht überschreiten. Für Schriftstücke gilt das Format DIN A4, Projektmappen sind im Format DIN A3 beizulegen. Das Baumassenmodell ist mit weißer Oberfläche darzustellen. 1.7.2 Beilagenverzeichnis Den Unterlagen des Verfahrens ist ein Verzeichnis aller eingereichten Pläne und sonstigen Unterlagen beizufügen. 1.7.3 Verfasserbrief Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlag beizuschließen, welcher die Aufschrift „Verfasserbrief“ und die 10
Projektkennzahl trägt und ein Blatt mit dem (den) Namen, den Kontaktdaten sowie der Bankverbindung des/der Verfasser(s) beinhaltet. 1.8 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND AUFTRAGSVERGABE 1.8.1 Aufwandsentschädigung Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin erhält eine Aufwandsentschädigung von netto 5.000,-€, wobei eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Voraussetzung für die Zuerkennung der Aufwandsentschädigung ist. Mit diesem Betrag sind auch sämtliche für das gegenständliche Verfahren erbrachten Leistungen allfällig beigezogener Fachplaner abgegolten. Die Aufwandsentschädigung wird nur an den / die im Verfasserbrief genannten Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. 1.8.2 Absichtserklärung, Die Auftraggeberin beabsichtigt den / die Verfasser des ausgewählten Entwurfes mit der weiteren Planungsarbeit zu beauftragen. Eine Verpflichtung zur Realisierung des erstgereihten Projektes besteht nicht. Ein bei der Fa. SPAR standardmäßig verwendeter „Architektur- und Ingenieurvertrag“ sowie das damit verbundene „Leistungsbild Architektur“ sind Vertragsgrundlage für die Leistungserbringung und liegen bei (siehe Beilage 3). Eine erforderliche planerische Nachführung des Projektes aufgrund von allfälligen Richtlinienänderungen während der Projektierungsphase wird nicht gesondert vergütet. Zukünftiger Ansprechpartner für den beauftragten Architekten, die beauftragte Architektin, ist die Ausloberin des gegenständlichen Verfahrens. 1.8.3 Verfügbarkeit des Auftragnehmers Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit notwendig seine Leistungen in Dornbirn zu erbringen. Insbesondere hat er ab Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer und Bauabstimmungsbesprechungen usw. kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Fachkräfte, nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers, höchstens einen halben Arbeitstag beträgt. Der Auftragnehmer kann diesem Erfordernis beispielsweise mit einem geeigneten und informierten Subunternehmer entsprechen. 1.9 PREISGERICHT 1.9.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes 1.9.1.1 Sachpreisrichter Direktor Gerhard Ritter, SPAR Warenhandels AG Prok. Mag. Günter Kaufmann, SPAR Warenhandels AG Prok. Jürgen Wilhelm, SPAR Warenhandels AG 11
Mag. Wolfgang Kaufmann, SPAR Warenhandels AG BM Ing. Martin Spiegel SPAR Warenhandels AG 1.9.1.2 Fachpreisrichter Architekt DI Helmut Kuёss, Bregenz Architekt DI Christian Lenz, Schwarzach Architekt DI Bernardo Bader, Dornbirn DI Martin Assmann, Leitung Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Dornbirn Ersatz : Architekt DI Thomas Giner, Innsbruck 1.9.1.3 Vorprüfer Dipl. Ing. Manfred Werner Türtscher, Dornbirn 1.10 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT Es wird auf die Regelungen zum „Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht“ nach §24 WSA 2010 verwiesen. 12
2 BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG 2.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG 2.1.1 Planungsaufgabe Die Fa. SPAR Österreichische Warenhandels AG beabsichtigt die Errichtung eines EUROSPAR - Supermarktes nach den firmenspezifischen Vorgaben für diesen Markttyp. Darüber hinaus soll zusätzlich eine möglichst große Zahl an Mietwohnungen nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien 2018/2019 für den privaten Wohnbau errichtet werden. Zur Bebauung stehen die Grundstücke mit den Nummern 6003/2, .205 und .2863 der KG Dornbirn mit einer Gesamtfläche von ca. 4.719m² zur Verfügung (ehemals Areal Gasthof Rose). Ziel ist die Erstellung eines Vorentwurfs für die Errichtung eines gesamthaft hochwertigen Projektes, bei dem sowohl die Qualitäten der Architektur als auch jene der Freiraumgestaltung überzeugen können. 2.1.2 Standort Seitens der Stadt- und Verkehrsplanung, DI Martin Assmann, wird das Planungsgebiet in einer Stellungnahme vom 28.12.2015 wie folgt charakterisiert: Das „Rose-Areal“ liegt in einem städtebaulich überaus interessanten Bereich zwischen Arlbergstraße und Hatlerstraße. Von Süden her, auf der Arlbergstraße kommend, bildet der Standort den Übergang von der Vorstadtzone des südlichen Stadteingangs zum Stadtteilzentrum Hatlerdorf. Dieses zeichnet sich durch eine Vielzahl an zentrumsrelevanten Nutzungen aus (Bank, Apotheke, Nahversorger, Sozial- und Bildungseinrichtungen, ua). Die Bebauungsstruktur zeigt ein heterogenes Bild von Bauten aus dem 19. Jhdt. Bis hin zu Gebäuden aus der Gegenwart. Zur Hatlerstraße hin trifft das Areal auf eine Freiraum- und Bebauungsstruktur, die weitestgehend durch eng zueinander gestellte Solitärbaukörper gebildet wird und die in Summe einen gut gefassten Straßenraum ergibt. Durch die hohe Zahl an historischer Bausubstanz sowie die unmittelbare Nachbarschaft zum alten Hatler Dorfzentrum, das ein geschlossenes, von Rheintalhäusern geprägtes Ortsbild aufweist, zeichnet sich dieser Bereich weiters durch seine hohe Identitätsstiftung für das Hatlerdorf aus. Auch die unmittelbare Nachbarschaft im Westen und Osten erscheint bemerkenswert. Im Westen finden sich noch unbebaute „grüne“ Flächen sowie die Hatler Turnhalle, die als Veranstaltungs- und Trainingsstätte für Vereine im Hatlerdorf dient. Darüber hinaus finden in der Turnhalle immer wieder verschiedenste gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Vor diesem Hintergrund gilt es die Gestaltungsdefizite in der Vorzone zu erkennen, die langfristig zu beheben sind. Insbesondere auch deshalb, da die Turnhalle in ihrer wichtigen Funktion als Veranstaltungssaal langfristig erhalten bleiben wird. 13
Östlich an das Rose-Areal grenzt der ehemalige „Gasthof Löwen“ an. Dieses Gebäude nimmt eine wichtige städtebauliche Position im Winkel von Hatlerstraße und Arlbergstraße ein. Nach einem Brand wurde das gesamte Gebäude umgebaut und bietet aktuell Raum für eine Reihe von Kleinwohnungen. Nicht zu übersehen sind auch hier die Gestaltungsdefizite im Außenbereich (Parabolantennen, alte Autos ohne KFZ-Kennzeichen, Parkierungsflächen), die der Lage im Hatler Zentrum nicht gerecht werden. Auch hier gibt es Bemühungen seitens der Stadt Dornbirn zur Behebung der unbefriedigenden Situation. Nicht zuletzt sei auf die Funktionen von Arlberg- und Hatlerstraße hingewiesen, die südlich und nördlich an das „Rose-Areal“ angrenzen. Die Arlbergstraße, ehemals Bundesstraße B1 und heute Landesstraße L190 ist eine Hauptachse in Dornbirn und hat zugleich auch eine regionale Verbindungsfunktion. Das hohe Verkehrsaufkommen unterstreicht diese wichtige Funktion und stellt zugleich eine große Herausforderung für die Zentrumsentwicklung dar. Betreffend den Schwerverkehr ist mit einer Entlastung zu rechnen, sobald der neue Autobahnanschluss auf Höhe der Schweizerstraße und die dafür erforderliche Zubringerstraße (Bleichestraße) fertig gestellt wird. Die Hatlerstraße zwischen Kirche und Raiffeisenstraße hat hingegen keine übergeordnete Bedeutung mehr. Ihre Hauptfunktion liegt in der Erschließung des Quartiers. Anfang der 1990er Jahre erfolgte eine entsprechende Umgestaltung des gesamten Straßenraums. Die Hatlerstraße zeichnet sich heute durch ihre Bedeutung für den Langsamverkehr, den vergleichsweise geringen motorisierten Verkehr und die hohe Aufenthaltsqualität aus. Generell gibt es für die weitere Entwicklung des Hatlerdorfer Zentrums folgende Zielsetzungen: Im Rahmen des Planungsprozesses Stadtteilplanung Zentrum Hatlerdorf wurde für den Zentrumsbereich ein Zukunftsbild entworfen, welches den Ansprüchen an das Hatler Zentrum gerecht werden soll. Wesentliche Aspekte des Zukunftsbildes sind: • Aufwertung der öffentlichen Außenräume durch nutzungsintegrierte Gestaltung der Straßenachse Hatlerstraße-Arlbergstraße wie auch schrittweises Freispielen bisheriger Parkierungs- und Verkehrsflächen zu Aufenthaltsbereichen (z.B. südl. Vorplatz Kirche). • Attraktive Gestaltung bestehender Fuß- und Radwege sowie Errichtung neuer Fuß- und Radwegverbindungen („Stadt der kurzen Wege“); Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer über die Hatler-/Arlbergstraße. Weitere Verkehrsberuhigung des westlichen Teils der Hatlerstraße. • Ortsbauliche Integration des neuen Einkaufsmarktes am „Rose- Standort“ im Hinblick auf Größe, Form, Gestaltung des Außenraumes, Zentrumsanbindung sowie der Verkehrserschließung. 14
• Nutzungsmix am Standort für den neuen Einkaufsmarkt – die Erdgeschosszone dient dem Handel, Obergeschosse weisen Wohn- und Dienstleistungsnutzungen auf. • Erhaltung und zT. Aufwertung der bestehenden Erdgeschosszonen mit zentrumsunterstützenden Nutzungen, insbesondere entlang von Hatlerstraße und Arlbergstraße. • Einrichtung eines Spielplatzes und großzügigen Freiraums zwischen Schule und neuem Kindergarten sowie Erhaltung und allenfalls Aufwertung weiterer bestehender öffentlich zugänglicher Grünräume (z.B. Grünraum bei der Hatler Kirche) 2.1.3 Baufeld Das zwischen Hatlerstraße und Arlbergstraße liegende Baufeld hat einen trapezförmigen Zuschnitt, eine mittlere Länge von ca. 83 und eine mittlere Breite von ca. 54m. Die größte Höhendifferenz im Bereich unveränderlicher Anbindungspunkte besteht zwischen der Nordwest- und der Südostecke und beträgt ca. 1,3m (siehe auch Vermessungsplan). Das ursprünglich auf dem Areal, direkt an der Hatlerstraße, stehende Gebäude des ehemaligen Gasthauses Rose wurde mittlerweile abgetragen. Die dem Gasthaus zugeordnete asphaltierte Parkplatzfläche im Anschlussbereich an die Arlbergstraße ist noch vorhanden und wird provisorisch auch weiterhin als Parkplatz genützt. Für die Planungsarbeiten ist von einem vollständig freigeräumten Baufeld auszugehen. 2.1.4 Verkehrswege und Anbindung Die Zu- und Wegfahrt des gesamten motorisierten Verkehrs zum Einkaufsmarkt hat ausschließlich über die Arlbergstraße zu erfolgen. Dies umfasst im Besonderen auch die LKW-Anlieferung, wobei die Anlieferungsrampe in den Gesamtbaukörper zu integrieren ist. Die Parkierung hat grundsätzlich unterirdisch zu erfolgen. Nach Maßgabe der freien Flächen sind oberirdische Parkplätze möglich, der Schwerpunkt wird, der Logik der Erschließung folgend, im südlichen Bereich des Grundstückes liegen. Zur Hatlerstraße hin sind einzelne oberirdische (zwei bis drei) Parkplätze nur als Besucherparkplätze für die Wohnnutzung zulässig. Zwischen dem ehemaligen Gasthof Löwen und dem zu errichtenden Gebäude ist die Durchlässigkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer sicherzustellen. Auf dieser Achse sollte auch die Zufahrt für PKW von der Hatlerstraße auf den neuen Parkplatz möglich sein. 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.2.1 Ortsbauliche Rahmenbedingungen 2.2.1.1 Gestalterische Vorgaben Es werden bewusst keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der Materialisierung bzw. gestalterischer Elemente gemacht. Der angestrebten hochwertigen Gesamtlösung entsprechend wird auch eine ambitionierte gestalterische Umsetzung erwartet. 15
2.2.1.2 Städtebauliche Vorgaben Das Baugrundstück liegt im Spannungsfeld zwischen einem, durch relativ eng gesetzte, eher kleinmaßstäbliche, Solitärbaukörper sehr klar gefassten Straßenraums der Hatlerstraße und dem, im Bereich des Baufeldes noch wenig konturierten, eher offenen Umfelds der Arlbergstraße. Eine adäquate Reaktion auf die unterschiedlichen maßstäblichen Randbedingungen wird eine der wichtigsten gestalterischen Herausforderungen sein. Das gegenständliche Gebäude wird nach Süden eine neue städtebauliche Kante im Eingangsbereich zum Hatler Dorfkern markieren, während an der Hatlerstraße die Reaktion auf die Anforderungen des Straßenraumes im Vordergrund steht. Das zu planende Gebäude hat neben dem im Erdgeschoss gelegenen Supermarkt zumindest ein volles Geschoss mit Wohnungen aufzuweisen. Die Errichtung einer höheren Anzahl an Geschossen bleibt den Projektverfassern freigestellt. Die an der westlichen Grundstückgrenze gelegene Tegethoffstraße wird künftig als Fuß- und Radwegeverbindung an Bedeutung gewinnen. Dementsprechend soll an dieser, wie auch an der Arlbergstraße, ein großzügiger Grünstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen werden. Um dies zu gewährleisten soll der bauliche Mindestabstand des Gebäudes gegenüber der Grenze an der Tegethoffstraße 6,0m betragen. 2.2.1.3 Baurechtliche Rahmenbedingungen Es sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz, die Vorarlberger Bautechnikverordnung, die Stellplatzverordnung und die Kinderspielplatzverordnung, sowie die OIB Richtlinien und die einschlägigen ÖNORMEN. Die Mindestgrenzabstände nach dem Vorarlberger Baugesetz sind gegenüber allen Nachbargrundstücken einzuhalten. Der Mindestabstand zur Grenze der Hatlerstraße nach dem Vorarlberger Straßengesetz, kann unterschritten werden. Abstandsflächen können sich nicht nur bis zur Mitte des Straßenraumes sondern bis zur gegenüberliegenden Grundgrenze erstrecken. Für die Tegetthoffstraße, als Privatstraße, gilt diese Regelung nicht. 2.3 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.3.1 Herstellungskosten Beim gegenständlichen Bauvorhaben soll eine wirtschaftliche Umsetzung möglich sein. Inwieweit dies beim jeweiligen Projekt sichergestellt werden kann, wird durch einschlägige Kennzahlen überprüft und die einzelnen Projekte miteinander in einen Vergleich gestellt. Voraussetzungen für ein kostengünstiges Projekt sind erfahrungsgemäß: Günstiges Verhältnis zwischen umbautem Raum und Nutzfläche Kompakte Hüllform der beheizten Räume Klare Trennung von kalten und beheizten Zonen Minimierung der Nebenraumflächen Konzentrierte Anordnung von Ver- und Entsorgungssträngen 16
2.3.2 Erhaltungskosten Durch eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption und die Auswahl geeigneter Materialien und Bauweisen müssen auch die Erhaltungskosten des Gebäudes leistbar bleiben. 2.4 TECHNISCHE UND ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.4.1 Baugrund Eine Baugrunduntersuchung wurde nicht durchgeführt, aus den Informationen aus Bauvorhaben der Nachbarschaft ist mit problemlosen Gründungsverhältnissen zu rechnen. 2.4.2 Energetische und ökologische Zielsetzungen Hinsichtlich der geforderten Wohnungen entsprechen diese den Vorgaben der Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 für den privaten Wohnbau. Für den Bereich des Marktes sind die grundsätzlichen Informationen der „Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Allgemeiner Teil“ (Beilage 5) zu entnehmen, wobei diese in erster Linie nachfolgende Planungsstufen betreffen. 2.4.3 Bauteilmindestabmessungen Zur Sicherstellung vergleichbarer Kennzahlen der Wettbewerbsbeiträge werden folgende einzuhaltende Mindestbauteilstärken für die gegenständliche Planungsstufe vorgegeben: Wände Außenwände: 45cm Wohnungstrennwände: 34cm Wohnungsinnenwände: 12,5cm Trennwände im Marktbereich 20cm Decken UG Tiefgarage zu EG (UK Decke bis OK FB) 80cm Regelgeschoßdecke Wohnen (UK Decke bis OK FB) 40cm Decke über Markt, ab lichter Raumhöhe bis OK FB 200cm Decke über Dachgeschoß (UK Decke bis OK Attika) 85cm Überdeckung bei Tiefgaragen für Rasen mindestens 40cm Lichte Raumhöhen Tiefgaragengeschoß mindestens 260cm Verkaufsfläche Markt 500cm Regelgeschoß Wohnungen 250cm 2.5 RAUMPROGRAMM UND RAUMANFORDERUNGEN 2.5.1 Allgemein Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich einerseits um die Errichtung eines EUROSPAR - Supermarktes in Kombination mit Mietwohnungen nach 17
den Rahmenbedingungen der Vorarlberger Wohnbauförderungsrichtlinien 2018 / 2019. Andere Nutzungen sind nicht vorgesehen. 2.5.2 Raumprogramm EUROSPAR - Supermarkt Die erforderlichen Räumlichkeiten samt den zugeordneten notwendigen Nutzflächen sind in der Tabelle „Flächenaufstellung“ (Beilage 4) enthalten. Wichtig ist insbesondere die vollumfängliche Ausnutzung der bewilligten raumplanerischen Verkaufsfläche von 1.100m², davon 900m² für den Verkauf von Lebensmitteln. Die Allgemein- und die Nebenflächen der Tabelle, sowie die diesen zugeordneten Verkehrsflächen zählen nicht zu den Verkaufsflächen. Weitere Informationen zur baulichen Ausgestaltung des EUROSPAR - Supermarktes können auch der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Allgemeiner Teil (Beilage 5), sowie dem Raumbuch (Beilage 6) entnommen werden. Diese Unterlagen beziehen sich überwiegend auf dem Wettbewerb nachfolgende Planungsstufen. Im Verkaufsbereich sollten möglichst wenig Stützen die flexible Möblierung einschränken. 2.5.2.1 Anlieferbereich Die Anlieferung hat ausschließlich über die Arlbergstraße zu erfolgen. Die gesamten Ladetätigkeiten erfolgen in einer im Gebäude integrierten schließbaren Anlieferungshalle. Die meisten Anlieferungen erfolgen außerhalb der Marktöffnungszeiten, eine gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen für Anlieferung und Parkplatzerschließung ist deshalb problemlos möglich. 2.5.3 Wohnungen Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie (Testentwurf) hat gezeigt, dass die Erdgeschoßebene praktisch ausschließlich für den EUROSPAR – Supermarkt und die notwendigen Verkehrsflächen benötigt werden. Die Wohnungen werden somit in erster Linie in Obergeschossen situiert werden können. Bei der Orientierung der Wohnungen ist darauf zu achten dass möglichst geringe Störungen seitens des Geschäftsbetriebs bzw. der damit verbundenen Anlieferungstätigkeiten zu erwarten sind. Das System „Wohnen“ und das System „EUROSPAR“ sollten möglichst durchgängig voneinander getrennt sein, sodass keine gegenseitigen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 2.5.3.1 Wohnungsmix Folgender Wohnungsschlüssel ist anzustreben: 1-Zimmerwohnungen 35% 2-Zimmerwohnungen 50% 3-Zimmerwohnungen 15% 2.5.3.2 Raumprogramm 1-Zimmerwohnung Vorraum, Bad/WC Raum, Wohn/Schlafraum mit Kochnische Gesamtnutzfläche: bis max. 35m² 18
2.5.3.3 Raumprogramm 2-Zimmerwohnung Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, Küche oder Kochnische, Bad/WC Raum, Abstellraum. Gesamtnutzfläche: bis max. 50m² 2.5.3.4 Raumprogramm 3-Zimmerwohnung Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Küche oder Kochnische, Badezimmer, Abstellraum. Gesamtnutzfläche: bis max. 70m² 2.5.3.5 Gemeinschaftsraum Dem Wohnungsbereich soll ein Gemeinschaftsraum mit WC und Kleinküche zur Verfügung stehen. Dieser ist so zu konzipieren, dass er gegebenenfalls für Wohnnutzungen umgebaut werden kann. Gesamtnutzfläche: bis max. 70m² 2.5.4 Generelle Vorgaben zur Wohnungsausstattung In allen Wohnungen, mit Ausnahme der 1-Zimmerwohnungen, sind Küchen mit 3,0m Möbelzeilenlänge einzuplanen. Kinderzimmer müssen mindestens 8m² Nutzfläche aufweisen, die Bettgröße von 90x200cm ist vorzusehen. Elternschlafzimmern müssen mindestens 12m² Nutzfläche aufweisen. In Schlafräumen sind generell Schranktiefen von 65cm einzuplanen und Stellflächen von mindestens 210cm Länge vorzusehen, die Mindestbreite des umlaufenden Gehbereichs bei Betten hat 70cm zu betragen. In Elternschlafzimmern sind Bettgrößen von 180x200cm zu berücksichtigen. Nasszellen haben je nach Wohnungstyp folgende Ausstattung aufzuweisen: 1- und 2-Zimmerwohnung: WC im Badezimmer, Waschtisch, Badewanne (170/75) oder Dusche (90x90). 3-Zimmerwohnung: WC, Badewanne (170/75) und Dusche, Waschtisch. In den 3- und 3-Zimmerwohnungen sind Abstellräume mit ca. 1,5 bis 3,0m² Nutzfläche vorzusehen. In diesen Räumen sollen auch die Waschmaschinen untergebracht werden. 2.5.5 Balkone, Loggien Die einzelnen Wohneinheiten müssen gedeckte Freiraumflächen zur Verfügung haben. Die Nutzflächen sind auf die Wohnungstypen abzustimmen und haben zumindest 6m² zu betragen. Die Mindesttiefe der Nutzfläche hat 2,2m zu betragen. 2.5.6 Anforderungen Nebenräume Wohnungsbereich Je Wohnung ein Ablageraum (Kellerabteil) mit ca. 3-5m² Für die gesamte Haustechnik des Wohnbereichs ein Technikraum mit ca. 20m². Ein Wasch- und Trockenraum mit 10m² Eine Müllsammelstelle im Ausmaß von 0,5m² je Wohneinheit möglichst in der Nähe der Hatlerstraße gelegen. 19
2.6 PARKIERUNG 2.6.1 Allgemein Idealerweise sollten auch hier die beiden Nutzungsbereiche möglichst getrennt sein. Aufgrund der geringen Stellplatzzahlen und des hohen Flächenbedarfs kann jedoch auf eine eigene Erschließungsrampe für die Einstellplätze des Wohnbereichs verzichtet werden, eine gemeinsame Nutzung der TG Rampe ist möglich. 2.6.2 PKW-Einstellplätze Wohnungsbereich Aufgrund der guten Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem sind je Wohneinheit nur 0,3 PKW Einstellplätze vorzusehen. Die Standardabmessungen haben 2,5 x 5,0m zu betragen. Randplätze sind mindestens 2,8m breit auszulegen. Die Mindestbreite der Fahrbahn für den Wohnungsbereich beträgt 6,0m. 2.6.3 PKW-Abstellplätze Wohnungsbereich Für den gesamten Wohnungsbereich sind drei oberirdische Besucherparkplätze abseits von jenen des EUROSPAR nachzuweisen. 2.6.4 Stellplätze einspurige Fahrzeuge Wohnungsbereich Für einspurige Fahrzeuge sind gedeckte Stellflächen entsprechend der Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013 nachzuweisen. 2.6.5 Fahrradabstellraum Wohnungsbereich Situierung und Auslegung entsprechend der Stellplatzverordnung LGBl.Nr. 24/2013. Gleiches gilt für die erforderlichen überdachten Fahrradstellflächen. 2.6.6 PKW-Tiefgarage EUROSPAR - Supermarkt Ziel ist die Bereitstellung einer möglichst großen Anzahl an benutzerfreundlichen Tiefgaragen-Parkplätzen. Die Anforderungen an die Ausbildung der Tiefgarage liegen deutlich über jenen der Vorarlberger Stellplatzverordnung und sind im Detail in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Abschnitt Tiefgarage festgehalten (Beilage 7). Aus der Tiefgarage müssen eine Treppe sowie zwei Personenlifte mit einer Netto- Innengröße von 260 / 180cm direkt in den Eingangsbereich des Marktes führen. Die TG ist nur während der Öffnungszeiten des Marktes bzw. für Bewohner zugänglich. Die Ausbildung einer zweigeschossigen Tiefgarage ist nicht gewünscht. Die Erschließungsrampe sollte gebäudeintern angeordnet werden. 2.6.7 PKW-Parkplätze EUROSPAR Markt Als beabsichtigter Zielwert gilt die Bereitstellung von 40 oberirdischen Parkplätzen. Für die Dimensionierung der Plätze gelten analog die Vorgaben der Tiefgarage. Bei der Anbindung an die Arlbergstraße sind getrennte Zu- und Abfahrten möglich. Nach Erfahrung der Ausloberin sind überdachte eingangsnahe Parkplätze besonders geschätzt. 20
2.6.8 Fahrradstellfläche EUROSPAR Markt Möglichst eingangsnah sind 25m² gedeckte Fahrradabstellfläche vorzusehen 2.7 KINDERSPIELPLATZ WOHNUNGSBEREICH 2.7.1 Kleinkinderspielplatz Die Fläche für den Kleinkinderspielplatz ist entsprechend den Berechnungsvorgaben der Spielplatzverordnung nachzuweisen. 2.7.2 Kinderspielplatz Die Fläche für den Kinderspielplatz ist nicht nachzuweisen. Unmittelbar neben dem Standort ist ein öffentlicher Spielplatz verfügbar. 3 UNTERLAGEN 3.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN 3.1.1 Bereitstellung in digitaler Form Die gesamten Unterlagen, mit Ausnahme des Massenmodells, werden ausnahmslos digital zur Verfügung gestellt. 3.1.2 Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen 3.1.2.1 Ausschreibung (PDF-Format) 3.1.2.2 Vermessungsplan (Beilage 1) des Bauareals und der näheren Umgebung (PDF und DXF/DWG-Format) 3.1.2.3 DKM-Auszug (Beilage 2) als Grundlage zur Erstellung des Schwarzplanes (PDF und DXF-Format) 3.1.2.4 Architektenvertrag und Honorarermittlung (Beilage 3) wie unter Pkt. 1.8.2 angeführt. 3.1.2.5 Flächenaufstellung für den Bereich EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 4) 3.1.2.6 Bau- und Ausstattungsbeschreibung EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 5) 3.1.2.7 Raumbuch für den Bereich EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 6) 3.1.2.8 Bau- und Ausstattungsbeschreibung Tiefgarage zum EUROSPAR - Supermarkt (Beilage 7) 3.1.2.9 Anlieferungsrampe Beispiel einer Anlieferungsrampe im dwg-Datenformat (Beilage 8) 21
3.1.2.10 Modellplatte für Baumassenmodell 1:500 Die Zustellung des Baumassenmodels erfolgt durch den Modellbauer. 3.2 GEFORDERTE UNTERLAGEN 3.2.1 Bereitstellung in Papierform 3.2.1.1 Schwarzplan 1:2000 auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten DKM Ausschnittes, in genordeter Darstellung 3.2.1.2 Lageplan 1:500 mit Darstellung des Planungsgebietes in genordeter Ausrichtung und der benachbarten Grundstücke, des Bauvorhabens und der Gebäude auf den Nachbargrundstücken, der bestehenden und geplanten Verkehrs- und Grünflächen; ferner sind die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen einzutragen. 3.2.1.3 Grundrisse 1:200 für alle Geschosse mit Raumbezeichnungen und Raumnutzflächen, eingetragen in den jeweiligen Räumen (keine Legende), sowie schematischer Darstellung der Möblierung. Im Erdgeschossgrundriss ist auch die beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, darzustellen. Die Fenster der einzelnen Räume sind unbedingt auch in den Grundrissen einzutragen. Eine Abstimmung von Grundrissöffnungen mit der Ansichtsdarstellung sollte selbstverständlich sein. Die Verwendung lesbarer Schriftgrößen erleichtert die Juryarbeit. 3.2.1.4 Schnitte 1:200 mit Angabe der Gebäude-, Geschoss- und Raumhöhen und allfälliger Geländeveränderungen. 3.2.1.5 Ansichten 1:200 sämtlicher Fassaden mit klarer Darstellung der architektonischen Gestaltung und Materialisierung. 3.2.1.6 Erläuterungsbericht zur Erklärung des Entwurfsgedankens und als Ergänzung zu den geforderten Plandarstellungen. 3.2.1.7 Berechnungen spezifischer Gebäudedaten Gefordert sind nachprüfbare Berechnungsunterlagen • der Nutzflächen des Supermarktes gegliedert nach Verkaufsfläche, Allgemeinflächen und Nebenflächen • der sonstigen Netto-Raumfläche (NRF nach ÖNORM EN 15221- 6:2011) • der Bruttogrundfläche (BGF nach ÖNORM EN 15221-6:2011) • des Brutto-Rauminhaltes (BRIa nach ÖNorm B 1800:2011) 22
• des Brutto-Rauminhaltes (BRIb nach ÖNorm B 1800:2011) • sowie der Nachweis der geforderten Stellplätze 3.2.1.8 Datenblatt Mit Angabe der Wohnungszahlen, nach Wohnungstypen gegliedert, mit Angabe der Wohnnutzflächen und der Nutzflächen von Balkonen und Loggien. 3.2.1.9 Fotorealistische Darstellungen (Renderings) Diese sind nicht erwünscht, allfällige Darstellungen werden durch den Vorprüfer abgeklebt. 3.2.1.10 A3-Mappe Verkleinerte Darstellung der Präsentationspläne und sonstige Berechnungs- und Nachweisunterlagen. 3.2.2 Bereitstellung in digitaler Form Mit Ausnahme des Verfasserbriefes sind alle Unterlagen auch in digitaler Form abzugeben. Zur Unterstützung der Vorprüfungsarbeiten sind die eingereichten Plandokumente sowohl als DXF/DWG und als PDF-Dateien auf Datenträger beizuschließen. 3.2.3 Baumassenmodell 1:500 in weißer Ausführung 4 BEURTEILUNGSKRITERIEN 4.1 Städtebauliche Grundidee 4.2 Integration in das ortsbauliche Umfeld 4.3 Baukünstlerische Qualität Qualität der Innen- und Außenräume, Fassadengestaltung etc. 4.4 Funktionalität 4.5 Verkehrserschließung, Parkierung 4.6 Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung 4.7 Energetische und ökologische Aspekte 4.8 Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben 4.9 Berücksichtigung baurechtlicher Rahmenbedingungen 23
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