Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
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300€ Frühbucherrabatt bis zum 25. Februar 2022 Art. 45 der CLP-Verordnung Produktmeldungen in der EU und außerhalb Themenschwerpunkte dieser Mit Fachbeiträgen folgender Institutionen Veranstaltung und Unternehmen • Stand der Umsetzung durch die ECHA • Markus Pogrzeba, opesus AG und die Mitgliedstaaten • David Köhler, opesus AG • Regulatorische Erwartungen durch die • Sarah Hottenroth deutschen Behörden • Kathrin Begemann, Bundesinstitut für Risikobewertung • Kostenfaktoren und Aufwände der PCN • Jörg Kowski, Klüber Lubrication München SE & Co. KG • Anforderungen der Giftinformationszentren • Dr. Dag Kappes, Bundesamt für Gesundheit • Erkenntnisse aus den bisherigen Compliancechecks • Dr. Christoph Schwarz, knoell Germany GmbH • Dr. med. Carola Seidel, Universitätsklinikum Bonn • Nicolaj Heuer, BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Eine Veranstaltung der 2. und 3. Mai 2022 Bonn und online www.chem-academy.com/a45
EU-Anforderungen vs. Ihre Seminarleitung Agenda David Köhler, Die Veranstaltung kombiniert Vorträge mit interaktiven Elementen, die Berater SAP Product Compliance, opesus AG die Teilnehmenden zu spezifischen Fragestellungen einbeziehen. Ziel dieser Vorgehensweise ist, den regulatorischen Rahmen als Grundlage zu David Köhler ist Berater und Entwickler für SAP Product Compliance. vermitteln und das Verständnis für die praktischen Herausforderungen Sein Kerngebiet sind Produktmeldungen nach CLP Art. 45. zu schärfen. Dabei werden immer wieder auch die Best Practices Herr Köhler begleitete viele Firmen bei der Einführung von thematisiert, die sich nach und nach in einem noch vergleichsweise Produktmeldungen gemäß CLP Art. 45 und der Optimierung der frühen Stadium erkennen lassen – die Umsetzung innerhalb der EU Meldeprozesse. Bei opesus ist er zudem für die Implementierung von verläuft ja nicht synchron. Produktmeldungen an das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Gewissermaßen auf einer übergeordneten Ebene werden die verantwortlich. Produktmeldungen an die Giftinformationszentren immer auch in den Darüber hinaus befasst sich Herr Köhler aktuell intensiv mit den Kontext weiterer Aufgaben der Produktsicherheit in der chemischen Meldeanforderungen in das C&L Inventory der ECHA. Industrie gestellt. Hier zeigt die Seminarleitung nicht nur Entsprechungen zu außerhalb der EU vorgesehenen Notifizierungsanforderungen auf, sondern auch die Synergien im Datenmanagement: ein Erfolgsfaktor für die immer komplexer Markus Pogrzeba, werdenden Aufgaben der Produktsicherheit, um Compliance zu Beratung und Produktmanagement opesus EHS Product Notification, gewährleisten und zu dokumentieren. Gründer, opesus AG Markus Pogrzeba ist Berater und Projektleiter für SAP EHS. Sein Kerngebiet sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit mehr als 18 Informationserfordernisse und Arbeit der Giftinformationszentren Jahren Projekterfahrung in Chemical Safety Management, Operational • Strukturen und Zusammenarbeit der Giftinformationszentren Risk Assessment, Incident Management, Audit Management und in Deutschland Occupational Health. Markus Pogrzeba studierte technische Informatik • Der Alltag: Notrufaufkommen am Beispiel der mit Zusatzqualifikation technische Dokumentation, Kommunikation und Giftzentrale Bonn Fremdsprachen. Nach dem Studium arbeitete er mehrere Jahre als • Giftnotrufe in der Praxis: relevante Produktinformationen Softwareentwickler im SAP Environmental Health & Safety Team der für die GIZ TechniData und entwickelte dort sowohl SAP Standardsoftware als auch – Private Verbraucher kundenspezifische Lösungen. Anschließend war er als Senior Berater – Gewerbliche Anwender und Projektleiter in nationalen und internationalen Projekten tätig, bevor er die Leitung des Beraterteams Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit der – Industrielle Verwender TechniData übernahm. Bei der SAP war er zuletzt als Beratungsleiter für • Wie können die Meldepflichten in Zukunft helfen? das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich. Markus Pogrzeba ist Dr. med. Carola Seidel, Informationszentrale gegen Vergiftungen, Mitgründer von opesus. Universitätsklinikum Bonn Sarah Hottenroth Art. 45 CLP: Anforderungen aus der Perspektive der Bundesstelle für Sarah Hottenroth ist systemische Moderatorin. Ihr Kerngebiet sind Chemikalien Beteiligungsprozesse. Nach einigen Jahren in der Umweltberatung in • Datenschnittmengen mit REACH vielfältigen kommunikativen Projekten ging sie zu Umicore. Sie hat im • Mitteilungspflichten der chemischen Hersteller Bereich Produktsicherheit und Nachhaltigkeit in verschiedenen Positionen für mehr als 15 Jahre gearbeitet, einschließlich der • Sonderfälle in der Diskussion Umsetzung und Sicherstellung der REACH Verpflichtungen und – Rebranding internationaler Chemikaliengesetze, Produktmeldungen, SDB-Erstellung, – Grenzüberschreitender Warenverkehr Ökobilanzen und Ökoeffizienzstudien. • Technische Voraussetzungen für eine gültige Meldung • Welche Informationen liegen den Behörden zur Marktüberwachung vor? Nicolaj Heuer, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Zeitlicher Ablauf (BAuA), Bundesstelle für Chemikalien Tag 1: 8.30 Empfang mit Kaffee und Tee 9.00 Beginn, 17.00 Ende Tag 2: 8.30 Beginn, 16.30 Ende Die Zeiten für Kaffeepausen und Mittagessen werden an den beiden Tagen flexibel festgelegt. www.chem-academy.com/a45
Globale Entwicklungen FAQ zur Umsetzung von PCN bei der ECHA Update: Meldepflichten, Giftinformation und UFI in der Schweiz • Themenkomplexe auf der Website der ECHA und was dahintersteckt • Chemikalienregulatorische Rahmenbedingungen: Schweiz und EU • GHS- und CLP-Elemente in der Schweiz • Erforderliche Informationen und Fristen für die Produktmeldungen • Neuerungen im Zuge der Revision der Chemikalienverordnung • Der UFI (Unique Formula Identifier) in der Schweiz • Anwendungsbereiche und Anforderungen an die Aktualisierung • Das Schweizer Produktregister (RPC) Dr. Dag Kappes, Eidgenössisches Departement des Innern – EDI, Abteilung Chemikalien, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweiz UFI und Poison Centres Notifications in der Schweiz – Vergleich zu CLP Art. 45 Annex VIII Quelle: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/questions-and-answers, 12.1.2022 • Datenanforderungen für die Produktmeldung in der Schweiz: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Poison Center Notification • Typische Herausforderungen für die Industrie (PCN) an die ECHA – Projektmanagement • Technische Anforderungen an die Produktmeldung in der Schweiz – Zuordnung von Ressourcen • Fallbeispiel: Massenmeldung in die Schweiz mit Hilfe – Einbindung externer Dienstleister von Softwaretools • Kostenmanagement Anforderungen durch das Schweizer BAG und die Poison Center Notifications: Wo befinden sich meine Daten? • Welche Daten sind genau gefordert? • Wo finde ich welche Datenpunkte? • Herangehensweise bei der Recherche im eigenen Datenbestand Quelle: Art. 45/Anhang VIII: erste Bestandsaufnahme der national https://poisoncentres.echa.europa.eu/documents/ 1789887/1803644/pcn_practical_guide_en.pdf/4 zuständigen Behörde f01baa5-40f1-3103-66e7-25e9584b738e, S.1, 11.1.2022 • Die Rolle der nationalen Behörden im Rahmen der europäishen Giftinformation • Herausforderungen im Datenmanagement bei BfR und den Fallbeispiel: eine vollständig automatisierte Meldung durchführen föderalen GIZ • Voraussetzungen in der technischen Infrastruktur und Organisation • Compliancechecks bei den bisherig eingehenden • Fallstricke: bisherige Erfahrungen rund um die Implementierung Produktmeldungen • Lösungsansätze und Stellschrauben • Typische Fehler in den PCN • Wie werden die vorliegenden Daten durch das BfR und weitere Behörden genutzt? Gruppenrabatt • Welche Änderungen sind bei Artikel 45 CLP bzw. Anhang VIII noch denkbar? Melden Sie gleichzeitig zwei oder mehr Personen an und sparen Sie jeweils 400€ ab dem zweiten Teilnehmer. Kathrin Begemann, stellv. Fachgruppenleitung Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten, Abteilung Exposition, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Veranstaltungshinweise Seminar REACH 28. und 29. März 2022, Bonn und online Seminar Regulatorische Toxikologie 25. und 26. April 2022, Bonn und online Weitere Informationen finden Sie hier: www.chem-academy.com www.chem-academy.com/a45
Notifizierungsanforderungen außerhalb der PCN C&L-Meldungen an die ECHA Im zweiten Abschnitt geht der Blick über den Tellerrand der Poison • Der regulatorische Rahmen Center Notifications hinaus. Das Seminar behandelt hier die • Datenanforderungen im Detail Bezugspunkte zur CLP-Verordnung und vertieft auch die Koordination • Prozessintegration und -optimierung der strategischen Überlegungen mit dem operativen Detail – ein Spannungsbogen also, der generell das Wirken der Produktsicherheit Überblick über weitere internationale Meldeanforderungen: beschreibt. wer, was, wann, wie? Im abschließenden Themenbereich werden verschiedene spezifische • Nordic Product Register Anforderungen diskutiert, so u.a. die in Grundzügen skizzierten Meldeanforderungen in Ländern wie der Türkei oder Korea. Mit Blick auf – Schweden die zu erschließenden Synergiepotenziale richtet sich der Blick aber – Dänemark wiederum auch nach innen: Wie sind Prozesse und Datenmanagement – Norwegen innerhalb des Unternehmens zu organisieren, um den vielfältigen • Türkei Meldeanforderungen effizient gerecht zu werden. Die Aufgabenfülle der • Korea Produktsicherheit in der chemischen Industrie wird erwartungsgemäß weiter wachsen, insofern gilt es auch, weitere regulatorische Vorgaben zu antizipieren. Rollen und Verpflichtungen: Impact Assessment Bereits im Verlauf der einzelnen Themenblöcke wird erarbeitet, welche Rolle den Unternehmen zukommt und wie sie konkret betroffen sind. In Product Stewardship: von Strategie zum operativen Detail der diesem Block findet also eine Art Zusammenfassung und Strukturierung CLP-Verordnung statt, die allen Teilnehmenden auch Schlussfolgerungen für das • Aktuelle und absehbare Herausforderungen der Projektmanagement gestattet. Produktsicherheit in der chemischen Industrie: die chemische Industrie unter den Vorzeichen des Green Deals Aufgaben und Timelines für die Umsetzung • Umsetzung der Produktmeldungen bei einem Schmierstoffhersteller • Temporäre und dauerhafte Aufwände der PCN • Umfang, Kosten und die Notwendigkeit technischer Lösungen • Harmonisierung bei REACH und CLP: Synergien und ihre Grenzen Jörg Kowski, Head of Material Safety, Klüber Lubrication München SE & Co. KG Produktmeldungen nach CLP Anhang VIII: Herausforderungen für KMU • Poison Centre Meldungen global: Aktuelle Entwicklungen Quelle: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/steps-for-industry, 11.1.2022 und Zielstellungen • Besonderheiten in der Praxis kleiner und • Pflichten und Deadlines der Produktmeldungen mittelständischer Unternehmen – Consumer • Das Spannungsfeld zwischen Informationserfordernissen und – Industrial Use Schutz geistigen Eigentums • Die jeweiligen Rollen für die Produkte – ein Blick auf die • Welcher Detailgrad ist erforderlich? Wertschöpfungsketten in der chemischen Industrie und ihre Akteure • Das SDB als Instrument der Gefahrenkommunikation • Informationsmanagement Dr. Christoph Schwarz, Expert PCN, Knowledge and Customer – Externe Schnittstellen und Partner Management, knoell Germany GmbH – Erforderliche Informationen und was zu tun ist, wenn sie ausbleiben – Mögliche Anforderungen durch Kunden oder Distributoren • Herausforderungen im Konzern bei mehreren juristischen Personen – Herausforderungen, Probleme und Lösungsansätze von Produktmeldungen im wie verteile ich die Verantwortlichkeiten? eigenen Unternehmen • Wie kommuniziere ich effizient und kontrolliert mit meinen • Organisatorische Grundlagen Geschäftspartnern? • Einbindung von Schnittstellen und Kommunikation • Datenmanagement: Überschneidungen mit weiteren Harmonisierung von Meldepflichten im eigenen Unternehmen chemikalienrechtlichen Anforderungen nutzen • Einheitliche Datenbasis und Prozesse • Einheitliche Softwarelösung zur Abdeckung verschiedener Meldepflichten www.chem-academy.com/a45
Chem-Academy: Know-how zu Chemie und Pharma Wir über uns Ihre Netzwerkplattform für die chemische und pharmazeutische Industrie. Die Chem-Academy recherchiert, konzipiert und organisiert seit über 10 Jahren Fachkonferenzen und Seminare für Fach- und Führungskräfte zu aktuellen Themen der chemischen und pharmazeutischen Industrie und bietet einen hohen Praxisbezug sowie erfahrene Dozenten aus Praxis, Behörden und Wissenschaft. Nutzen Sie diese Plattform zum Networking mit Experten! Übernehmen Sie Ideen als auch strategische Ansätze für Ihre betriebliche Praxis! Graphic Recordings Christian Ridder arbeitet seit 2013 als Business Illustrator und begleitet dabei unter anderem die Veranstaltungen der Chem-Academy. Er visualisiert dabei die Präsentationen und Diskussionen der Tagung und gestaltet ein bildliches Protokoll, zugleich fasst er das komplexe Aufgabenfeld zusammen, in dem Sie tätig sind. Das Graphic Recording wird den Teilnehmern nach der Veranstaltung als Poster zur Verfügung gestellt. Alle bisher visualisierten Fachtagungen finden Sie auf unserer Website: www.chem-academy.com/graphic-recordings Sponsoring Nutzen Sie unsere Veranstaltung, um Ihr Unternehmen, Ihre Lösungen und Dr. Björn Nehls Dienstleistungen zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen. Wir bieten Managing Director Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich als Aussteller, Sponsor oder mit +49 (0) 33 38 75 15 711 einem inhaltlichen Beitrag einzubringen. bjoern.nehls@chem-academy.com Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! www.chem-academy.com/a45
Kontaktieren Sie uns Web chem-academy.com E-Mail info@chem-academy.com Post Chem-Academy Part of b2b-events.net Bahnhofsplatz 2, D-16321 Bernau bei Berlin Veranstaltungsort Hilton Bonn Berliner Freiheit 2, 53111 Bonn Telefon +49 (0) 228 72 690 Web www.hiltonhotels.de/deutschland/hilton-bonn Übernachtung und Anreise sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Bitte nehmen Sie Ihre entsprechenden Buchungen eigenständig vor. Technische Voraussetzungen Für unsere Online-Fachtagungen nutzen wir Cisco WebEx (www.webex.com), eine der führenden Anbieter für Online-Meetings. Art. 45 CLP-Verordnung Alle hilfreichen Informationen zur Installation und Durchführung sowie Ja, hiermit melde ich mich verbindlich an für: notwendige Zugangsdaten erhalten Sie etwa eine Woche vor der Fachtagung Early Bird Normalpreis Veranstaltung via E-Mail von uns. 2. und 3. Mai 2022 1.895 € 2.195 € Teilnahmebedingungen Fachtagung Online Early Bird Normalpreis 1. Geltungsbereich 2. und 3. Mai 2022 1.695 € 1.995 € Diese Allgemeinen Gecshäftsbedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen dem Teilneh- mer einer Veranstaltung von b2b-events.net und b2b-events.net als Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Leider kann ich die Veranstaltung nicht besuchen. Bitte senden 2. Anmeldung Sie mir per E-Mail Informationen zum aktuellen Angebot. Jegliche Form der Anmeldung wird schriftlich durch b2b-events.net bestätigt und erlangt hier- durch Rechtsverbindlichkeit. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die Teilnahmebedin- gungen an. Die Veranstaltungsteilnahme setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr E-Mail voraus. Diese ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Inbegriffen sind Mittages- Der Frühbucherrabatt gilt bis zum 25.02.2022. Danach gelten die sen, Getränke im Veranstaltungsraum sowie Tagungsunterlagen. Normalpreise. Alle Preise zzgl. MwSt. 3. Programmänderung b2b-events.net behält sich vor, Änderungen am Inhalt des Programms sowie Ersatz und Weglas- 1. Person sen der angekündigten Referenten vorzunehmen, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Muss eine Veranstaltung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt ab- Anrede, Titel gesagt oder verschoben werden, so ist b2b-events.net verpflichtet, die zu diesem Zeitpunkt ange- meldeten Teilnehmer umgehend zu benachrichtigen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall die Name, Vorname Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr verlangen. Weitere Kosten (z.B. Reise- und Übernach- tungskosten) sind von der Erstattung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um grob fahrlässiges Position, Abteilung Verhalten seitens b2b-events.net handelt. Telefon 4. Rücktritt E-Mail Sollte der Teilnehmer an der Teilnahme verhindert sein, so ist er berechtigt ohne zusätzliche Kos- ten einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Darüber hinaus ist eine vollständige Stornierung bis dreißig Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Die Stornierung bedarf der Schrift- 2. Person form. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Anrede, Titel 5. Urheberrecht Name, Vorname Alle im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. R Vervielfältigungen und anderweitige Nutzung sind schriftlich durch b2b-events.net zu genehmi- Position, Abteilung 0 EU gen. Sie dürfen Aufnahmegeräte ausschließlich für private Zwecke nutzen. Professionelle Foto- 40 grafier- und sonstige Aufnahmetechnik ist nicht gestattet. Durch Ihre Teilnahme stimmen Sie zu, Telefon E-Mail - dass Sie fotografiert, gefilmt und aufgenommen werden können. Falls nicht anderweitig mit b2b- events.net vereinbart, stimmen Sie zu, dass b2b-events.net und Dritte Bild- und weitere Aufnah- men von Ihnen zur weiteren Verwendung und Veröffentlichung ohne Vergütung verwenden dür- fen. Firma 6. Haftung Straße, Nr. Alle Veranstaltungen werden sorgfältig recherchiert, aufbereitet und durchgeführt. Sollte es den- noch zu Schadensfällen kommen, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Vollstän- Postfach digkeit und inhaltliche Richtigkeit in Bezug auf die Vortragsinhalte und die ausgegebenen PLZ, Ort Unterlagen. In Fällen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt, welche eine Durchfüh- rung der Veranstaltung ganz oder teilweise beeinflussen oder verhindern, ist eine Haftung ausge- Land schlossen. Rechnungsdetails 7. Datenschutz Überlassene persönliche Daten behandelt der Veranstalter in Übereinstimmung mit den gelten- Bestellreferenz den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 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