Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy

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Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
300€
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                                                                                      25. Februar 2022

      Art. 45 der CLP-Verordnung
                      Produktmeldungen in der EU und außerhalb

Themenschwerpunkte dieser                     Mit Fachbeiträgen folgender Institutionen
Veranstaltung                                 und Unternehmen
• Stand der Umsetzung durch die ECHA          • Markus Pogrzeba, opesus AG
  und die Mitgliedstaaten
                                              • David Köhler, opesus AG
• Regulatorische Erwartungen durch die
                                              • Sarah Hottenroth
  deutschen Behörden
                                              • Kathrin Begemann, Bundesinstitut für Risikobewertung
• Kostenfaktoren und Aufwände der PCN
                                              • Jörg Kowski, Klüber Lubrication München SE & Co. KG
• Anforderungen der Giftinformationszentren
                                              • Dr. Dag Kappes, Bundesamt für Gesundheit
• Erkenntnisse aus den bisherigen
  Compliancechecks                            • Dr. Christoph Schwarz, knoell Germany GmbH

                                              • Dr. med. Carola Seidel, Universitätsklinikum Bonn

                                              • Nicolaj Heuer, BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz
                                                und Arbeitsmedizin

                                                                              Eine Veranstaltung der
2. und 3. Mai 2022
Bonn und online

                                     www.chem-academy.com/a45
Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
EU-Anforderungen vs.

Ihre Seminarleitung                                                          Agenda
David Köhler,                                                                Die Veranstaltung kombiniert Vorträge mit interaktiven Elementen, die
Berater SAP Product Compliance, opesus AG                                    die Teilnehmenden zu spezifischen Fragestellungen einbeziehen. Ziel
                                                                             dieser Vorgehensweise ist, den regulatorischen Rahmen als Grundlage zu
David Köhler ist Berater und Entwickler für SAP Product Compliance.          vermitteln und das Verständnis für die praktischen Herausforderungen
Sein Kerngebiet sind Produktmeldungen nach CLP Art. 45.                      zu schärfen. Dabei werden immer wieder auch die Best Practices
Herr Köhler begleitete viele Firmen bei der Einführung von                   thematisiert, die sich nach und nach in einem noch vergleichsweise
Produktmeldungen gemäß CLP Art. 45 und der Optimierung der                   frühen Stadium erkennen lassen – die Umsetzung innerhalb der EU
Meldeprozesse. Bei opesus ist er zudem für die Implementierung von           verläuft ja nicht synchron.
Produktmeldungen an das Schweizer Bundesamt für Gesundheit                   Gewissermaßen auf einer übergeordneten Ebene werden die
verantwortlich.                                                              Produktmeldungen an die Giftinformationszentren immer auch in den
Darüber hinaus befasst sich Herr Köhler aktuell intensiv mit den             Kontext weiterer Aufgaben der Produktsicherheit in der chemischen
Meldeanforderungen in das C&L Inventory der ECHA.                            Industrie gestellt. Hier zeigt die Seminarleitung nicht nur
                                                                             Entsprechungen zu außerhalb der EU vorgesehenen
                                                                             Notifizierungsanforderungen auf, sondern auch die Synergien im
                                                                             Datenmanagement: ein Erfolgsfaktor für die immer komplexer
Markus Pogrzeba,
                                                                             werdenden Aufgaben der Produktsicherheit, um Compliance zu
Beratung und Produktmanagement opesus EHS Product Notification,
                                                                             gewährleisten und zu dokumentieren.
Gründer, opesus AG

Markus Pogrzeba ist Berater und Projektleiter für SAP EHS. Sein
Kerngebiet sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit mehr als 18             Informationserfordernisse und Arbeit der Giftinformationszentren
Jahren Projekterfahrung in Chemical Safety Management, Operational              • Strukturen und Zusammenarbeit der Giftinformationszentren
Risk Assessment, Incident Management, Audit Management und                        in Deutschland
Occupational Health. Markus Pogrzeba studierte technische Informatik            • Der Alltag: Notrufaufkommen am Beispiel der
mit Zusatzqualifikation technische Dokumentation, Kommunikation und               Giftzentrale Bonn
Fremdsprachen. Nach dem Studium arbeitete er mehrere Jahre als                  • Giftnotrufe in der Praxis: relevante Produktinformationen
Softwareentwickler im SAP Environmental Health & Safety Team der                  für die GIZ
TechniData und entwickelte dort sowohl SAP Standardsoftware als auch
                                                                                     – Private Verbraucher
kundenspezifische Lösungen. Anschließend war er als Senior Berater
                                                                                     – Gewerbliche Anwender
und Projektleiter in nationalen und internationalen Projekten tätig, bevor
er die Leitung des Beraterteams Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit der                – Industrielle Verwender
TechniData übernahm. Bei der SAP war er zuletzt als Beratungsleiter für         • Wie können die Meldepflichten in Zukunft helfen?
das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich. Markus Pogrzeba ist                    Dr. med. Carola Seidel, Informationszentrale gegen Vergiftungen,
Mitgründer von opesus.                                                          Universitätsklinikum Bonn

Sarah Hottenroth
                                                                                Art. 45 CLP: Anforderungen aus der Perspektive der Bundesstelle für
Sarah Hottenroth ist systemische Moderatorin. Ihr Kerngebiet sind               Chemikalien
Beteiligungsprozesse. Nach einigen Jahren in der Umweltberatung in
                                                                                • Datenschnittmengen mit REACH
vielfältigen kommunikativen Projekten ging sie zu Umicore. Sie hat im
                                                                                • Mitteilungspflichten der chemischen Hersteller
Bereich Produktsicherheit und Nachhaltigkeit in verschiedenen
Positionen für mehr als 15 Jahre gearbeitet, einschließlich der                 • Sonderfälle in der Diskussion
Umsetzung und Sicherstellung der REACH Verpflichtungen und                           – Rebranding
internationaler Chemikaliengesetze, Produktmeldungen, SDB-Erstellung,                – Grenzüberschreitender Warenverkehr
Ökobilanzen und Ökoeffizienzstudien.                                            • Technische Voraussetzungen für eine gültige Meldung
                                                                                • Welche Informationen liegen den Behörden zur
                                                                                  Marktüberwachung vor?
                                                                                Nicolaj Heuer, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Zeitlicher Ablauf                                                               (BAuA), Bundesstelle für Chemikalien

Tag 1:    8.30 Empfang mit Kaffee und Tee
          9.00 Beginn, 17.00 Ende

Tag 2:    8.30 Beginn, 16.30 Ende

          Die Zeiten für Kaffeepausen und Mittagessen werden an den
          beiden Tagen flexibel festgelegt.

                                                       www.chem-academy.com/a45
Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
Globale Entwicklungen

                                                                           FAQ zur Umsetzung von PCN bei der ECHA
       Update: Meldepflichten, Giftinformation und UFI in der Schweiz      • Themenkomplexe auf der Website der ECHA und was dahintersteckt
       • Chemikalienregulatorische Rahmenbedingungen:
         Schweiz und EU
       • GHS- und CLP-Elemente in der Schweiz
       • Erforderliche Informationen und Fristen für die
         Produktmeldungen
       • Neuerungen im Zuge der Revision der Chemikalienverordnung
       • Der UFI (Unique Formula Identifier) in der Schweiz
       • Anwendungsbereiche und Anforderungen an die Aktualisierung
       • Das Schweizer Produktregister (RPC)
       Dr. Dag Kappes, Eidgenössisches Departement des Innern – EDI,
       Abteilung Chemikalien, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweiz

    UFI und Poison Centres Notifications in der Schweiz –
    Vergleich zu CLP Art. 45 Annex VIII
                                                                           Quelle: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/questions-and-answers, 12.1.2022
    • Datenanforderungen für die Produktmeldung in der Schweiz:
      Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Poison Center Notification      • Typische Herausforderungen für die Industrie
      (PCN) an die ECHA                                                          – Projektmanagement
    • Technische Anforderungen an die Produktmeldung in der Schweiz              – Zuordnung von Ressourcen
    • Fallbeispiel: Massenmeldung in die Schweiz mit Hilfe                       – Einbindung externer Dienstleister
      von Softwaretools
                                                                           • Kostenmanagement

    Anforderungen durch das Schweizer BAG und die
    Poison Center Notifications: Wo befinden sich meine Daten?
    • Welche Daten sind genau gefordert?
    • Wo finde ich welche Datenpunkte?
    • Herangehensweise bei der Recherche im eigenen Datenbestand

                                                                                                           Quelle:
       Art. 45/Anhang VIII: erste Bestandsaufnahme der national                                            https://poisoncentres.echa.europa.eu/documents/
                                                                                                           1789887/1803644/pcn_practical_guide_en.pdf/4
       zuständigen Behörde                                                                                 f01baa5-40f1-3103-66e7-25e9584b738e,
                                                                                                           S.1, 11.1.2022
       • Die Rolle der nationalen Behörden im Rahmen der
         europäishen Giftinformation
       • Herausforderungen im Datenmanagement bei BfR und den              Fallbeispiel: eine vollständig automatisierte Meldung durchführen
         föderalen GIZ                                                     • Voraussetzungen in der technischen Infrastruktur und Organisation
       • Compliancechecks bei den bisherig eingehenden                     • Fallstricke: bisherige Erfahrungen rund um die Implementierung
         Produktmeldungen                                                  • Lösungsansätze und Stellschrauben
       • Typische Fehler in den PCN
       • Wie werden die vorliegenden Daten durch das BfR und
         weitere Behörden genutzt?
                                                                               Gruppenrabatt
       • Welche Änderungen sind bei Artikel 45 CLP bzw. Anhang VIII
         noch denkbar?                                                         Melden Sie gleichzeitig zwei oder mehr Personen an und sparen
                                                                               Sie jeweils 400€ ab dem zweiten Teilnehmer.
       Kathrin Begemann, stellv. Fachgruppenleitung Expositionsbewertung
       von gefährlichen Produkten, Abteilung Exposition,
       Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
                                                                               Veranstaltungshinweise
                                                                               Seminar REACH
                                                                               28. und 29. März 2022, Bonn und online

                                                                               Seminar Regulatorische Toxikologie
                                                                               25. und 26. April 2022, Bonn und online

                                                                               Weitere Informationen finden Sie hier: www.chem-academy.com

                                                            www.chem-academy.com/a45
Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
Notifizierungsanforderungen außerhalb der PCN                               C&L-Meldungen an die ECHA
Im zweiten Abschnitt geht der Blick über den Tellerrand der Poison          • Der regulatorische Rahmen
Center Notifications hinaus. Das Seminar behandelt hier die                 • Datenanforderungen im Detail
Bezugspunkte zur CLP-Verordnung und vertieft auch die Koordination          • Prozessintegration und -optimierung
der strategischen Überlegungen mit dem operativen Detail – ein
Spannungsbogen also, der generell das Wirken der Produktsicherheit
                                                                            Überblick über weitere internationale Meldeanforderungen:
beschreibt.
                                                                            wer, was, wann, wie?
Im abschließenden Themenbereich werden verschiedene spezifische
                                                                            • Nordic Product Register
Anforderungen diskutiert, so u.a. die in Grundzügen skizzierten
Meldeanforderungen in Ländern wie der Türkei oder Korea. Mit Blick auf            – Schweden
die zu erschließenden Synergiepotenziale richtet sich der Blick aber              – Dänemark
wiederum auch nach innen: Wie sind Prozesse und Datenmanagement                   – Norwegen
innerhalb des Unternehmens zu organisieren, um den vielfältigen             • Türkei
Meldeanforderungen effizient gerecht zu werden. Die Aufgabenfülle der
                                                                            • Korea
Produktsicherheit in der chemischen Industrie wird erwartungsgemäß
weiter wachsen, insofern gilt es auch, weitere regulatorische Vorgaben zu
antizipieren.                                                               Rollen und Verpflichtungen: Impact Assessment
                                                                            Bereits im Verlauf der einzelnen Themenblöcke wird erarbeitet, welche
                                                                            Rolle den Unternehmen zukommt und wie sie konkret betroffen sind. In
   Product Stewardship: von Strategie zum operativen Detail der             diesem Block findet also eine Art Zusammenfassung und Strukturierung
   CLP-Verordnung                                                           statt, die allen Teilnehmenden auch Schlussfolgerungen für das
   • Aktuelle und absehbare Herausforderungen der                           Projektmanagement gestattet.
     Produktsicherheit in der chemischen Industrie:
     die chemische Industrie unter den Vorzeichen des Green Deals
                                                                            Aufgaben und Timelines für die Umsetzung
   • Umsetzung der Produktmeldungen bei einem
     Schmierstoffhersteller
   • Temporäre und dauerhafte Aufwände der PCN
   • Umfang, Kosten und die Notwendigkeit technischer Lösungen
   • Harmonisierung bei REACH und CLP:
     Synergien und ihre Grenzen
   Jörg Kowski, Head of Material Safety,
   Klüber Lubrication München SE & Co. KG

   Produktmeldungen nach CLP Anhang VIII: Herausforderungen für KMU
   • Poison Centre Meldungen global: Aktuelle Entwicklungen                 Quelle: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/steps-for-industry, 11.1.2022
     und Zielstellungen
   • Besonderheiten in der Praxis kleiner und
                                                                            • Pflichten und Deadlines der Produktmeldungen
     mittelständischer Unternehmen
                                                                                  – Consumer
   • Das Spannungsfeld zwischen Informationserfordernissen und
                                                                                  – Industrial Use
     Schutz geistigen Eigentums
                                                                            • Die jeweiligen Rollen für die Produkte – ein Blick auf die
   • Welcher Detailgrad ist erforderlich?
                                                                              Wertschöpfungsketten in der chemischen Industrie und ihre Akteure
   • Das SDB als Instrument der Gefahrenkommunikation
                                                                            • Informationsmanagement
   Dr. Christoph Schwarz, Expert PCN, Knowledge and Customer
                                                                                  – Externe Schnittstellen und Partner
   Management, knoell Germany GmbH
                                                                                  – Erforderliche Informationen und was zu tun ist, wenn sie
                                                                                    ausbleiben
                                                                                  – Mögliche Anforderungen durch Kunden oder Distributoren
                                                                            • Herausforderungen im Konzern bei mehreren juristischen Personen –
Herausforderungen, Probleme und Lösungsansätze von Produktmeldungen im
                                                                              wie verteile ich die Verantwortlichkeiten?
eigenen Unternehmen
                                                                            • Wie kommuniziere ich effizient und kontrolliert mit meinen
• Organisatorische Grundlagen
                                                                              Geschäftspartnern?
• Einbindung von Schnittstellen und Kommunikation
• Datenmanagement: Überschneidungen mit weiteren
                                                                            Harmonisierung von Meldepflichten im eigenen Unternehmen
  chemikalienrechtlichen Anforderungen nutzen
                                                                            • Einheitliche Datenbasis und Prozesse
                                                                            • Einheitliche Softwarelösung zur Abdeckung verschiedener
                                                                              Meldepflichten

                                                       www.chem-academy.com/a45
Art. 45 der CLP-Verordnung - Produktmeldungen in der EU und außerhalb - Chem-Academy
Chem-Academy: Know-how zu Chemie und Pharma

  Wir über uns                                       Ihre Netzwerkplattform für die chemische und pharmazeutische Industrie. Die Chem-Academy
                                                     recherchiert, konzipiert und organisiert seit über 10 Jahren Fachkonferenzen und Seminare für
                                                     Fach- und Führungskräfte zu aktuellen Themen der chemischen und pharmazeutischen
                                                     Industrie und bietet einen hohen Praxisbezug sowie erfahrene Dozenten aus Praxis, Behörden
                                                     und Wissenschaft. Nutzen Sie diese Plattform zum Networking mit Experten! Übernehmen Sie
                                                     Ideen als auch strategische Ansätze für Ihre betriebliche Praxis!

Graphic Recordings

Christian Ridder arbeitet seit 2013 als Business Illustrator und begleitet dabei unter anderem die Veranstaltungen der Chem-Academy.
Er visualisiert dabei die Präsentationen und Diskussionen der Tagung und gestaltet ein bildliches Protokoll, zugleich fasst er das komplexe Aufgabenfeld
zusammen, in dem Sie tätig sind. Das Graphic Recording wird den Teilnehmern nach der Veranstaltung als Poster zur Verfügung gestellt.
Alle bisher visualisierten Fachtagungen finden Sie auf unserer Website: www.chem-academy.com/graphic-recordings

  Sponsoring
  Nutzen Sie unsere Veranstaltung, um Ihr Unternehmen, Ihre Lösungen und             Dr. Björn Nehls
  Dienstleistungen zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen. Wir bieten          Managing Director
  Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich als Aussteller, Sponsor oder mit       +49 (0) 33 38 75 15 711
  einem inhaltlichen Beitrag einzubringen.                                           bjoern.nehls@chem-academy.com
  Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

                                                     www.chem-academy.com/a45
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Kontaktieren Sie uns
                                                                          Web          chem-academy.com
                                                                          E-Mail       info@chem-academy.com
                                                                          Post         Chem-Academy
                                                                                       Part of b2b-events.net
                                                                                       Bahnhofsplatz 2, D-16321 Bernau bei Berlin

                                                                          Veranstaltungsort
                                                                          Hilton Bonn
                                                                          Berliner Freiheit 2, 53111 Bonn
                                                                          Telefon +49 (0) 228 72 690
                                                                          Web        www.hiltonhotels.de/deutschland/hilton-bonn

                                                                          Übernachtung und Anreise sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
                                                                          Bitte nehmen Sie Ihre entsprechenden Buchungen eigenständig vor.

                                                                          Technische Voraussetzungen
                                                                          Für unsere Online-Fachtagungen nutzen wir Cisco WebEx
                                                                          (www.webex.com), eine der führenden Anbieter für Online-Meetings.
Art. 45 CLP-Verordnung
                                                                          Alle hilfreichen Informationen zur Installation und Durchführung sowie
Ja, hiermit melde ich mich verbindlich an für:
                                                                          notwendige Zugangsdaten erhalten Sie etwa eine Woche vor der
         Fachtagung                       Early Bird        Normalpreis   Veranstaltung via E-Mail von uns.
         2. und 3. Mai 2022                1.895 €           2.195 €
                                                                          Teilnahmebedingungen
         Fachtagung Online                Early Bird        Normalpreis   1. Geltungsbereich
         2. und 3. Mai 2022                1.695 €           1.995 €      Diese Allgemeinen Gecshäftsbedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen dem Teilneh-
                                                                          mer einer Veranstaltung von b2b-events.net und b2b-events.net als Veranstalter. Abweichende
                                                                          Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
         Leider kann ich die Veranstaltung nicht besuchen. Bitte senden   2. Anmeldung
         Sie mir per E-Mail Informationen zum aktuellen Angebot.          Jegliche Form der Anmeldung wird schriftlich durch b2b-events.net bestätigt und erlangt hier-
                                                                          durch Rechtsverbindlichkeit. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die Teilnahmebedin-
                                                                          gungen an. Die Veranstaltungsteilnahme setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
E-Mail                                                                    voraus. Diese ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Teilnahmegebühr versteht sich
                                                                          pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Inbegriffen sind Mittages-
Der Frühbucherrabatt gilt bis zum 25.02.2022. Danach gelten die           sen, Getränke im Veranstaltungsraum sowie Tagungsunterlagen.
Normalpreise. Alle Preise zzgl. MwSt.
                                                                          3. Programmänderung
                                                                          b2b-events.net behält sich vor, Änderungen am Inhalt des Programms sowie Ersatz und Weglas-
1. Person                                                                 sen der angekündigten Referenten vorzunehmen, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung
                                                                          gewahrt bleibt. Muss eine Veranstaltung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt ab-
Anrede, Titel                                                             gesagt oder verschoben werden, so ist b2b-events.net verpflichtet, die zu diesem Zeitpunkt ange-
                                                                          meldeten Teilnehmer umgehend zu benachrichtigen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall die
Name, Vorname                                                             Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr verlangen. Weitere Kosten (z.B. Reise- und Übernach-
                                                                          tungskosten) sind von der Erstattung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um grob fahrlässiges
Position, Abteilung                                                       Verhalten seitens b2b-events.net handelt.
Telefon                                                                   4. Rücktritt
E-Mail                                                                    Sollte der Teilnehmer an der Teilnahme verhindert sein, so ist er berechtigt ohne zusätzliche Kos-
                                                                          ten einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Darüber hinaus ist eine vollständige Stornierung bis
                                                                          dreißig Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Die Stornierung bedarf der Schrift-
2. Person                                                                 form. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Anrede, Titel
                                                                          5. Urheberrecht
Name, Vorname                                                             Alle im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
                                                             R            Vervielfältigungen und anderweitige Nutzung sind schriftlich durch b2b-events.net zu genehmi-
Position, Abteilung
                                                        0 EU              gen. Sie dürfen Aufnahmegeräte ausschließlich für private Zwecke nutzen. Professionelle Foto-

                                                     40
                                                                          grafier- und sonstige Aufnahmetechnik ist nicht gestattet. Durch Ihre Teilnahme stimmen Sie zu,
Telefon
E-Mail                                           -                        dass Sie fotografiert, gefilmt und aufgenommen werden können. Falls nicht anderweitig mit b2b-
                                                                          events.net vereinbart, stimmen Sie zu, dass b2b-events.net und Dritte Bild- und weitere Aufnah-
                                                                          men von Ihnen zur weiteren Verwendung und Veröffentlichung ohne Vergütung verwenden dür-
                                                                          fen.
Firma
                                                                          6. Haftung
Straße, Nr.                                                               Alle Veranstaltungen werden sorgfältig recherchiert, aufbereitet und durchgeführt. Sollte es den-
                                                                          noch zu Schadensfällen kommen, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Vollstän-
Postfach                                                                  digkeit und inhaltliche Richtigkeit in Bezug auf die Vortragsinhalte und die ausgegebenen
PLZ, Ort                                                                  Unterlagen. In Fällen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt, welche eine Durchfüh-
                                                                          rung der Veranstaltung ganz oder teilweise beeinflussen oder verhindern, ist eine Haftung ausge-
Land                                                                      schlossen.

Rechnungsdetails                                                          7. Datenschutz
                                                                          Überlassene persönliche Daten behandelt der Veranstalter in Übereinstimmung mit den gelten-
Bestellreferenz                                                           den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie werden zum Zwecke der Leistungserbringung
                                                                          elektronisch gespeichert. Einblick und Löschung der gespeicherten Daten kann jederzeit gefor-
MwSt.-Nr.                                                                 dert werden. Anfragen bitte per E-Mail an: info@chem-academy.com.
Firma                                                                     8. Schlussbestimmungen
                                                                          Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Bernau bei Berlin (Deutschland).
Abteilung
Straße, Nr.
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