Intensivkurs Stroke-Unit-Starter- 21. November 2020 Berlin - Meet-Pfizer
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20. – 21. November 2020 Berlin Absage oder v irtuelle Variante aufgrund der Covid-19 7. Intensivkurs Situation möglich Stroke-Unit-Starter
Grußwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tätigkeit auf einer Stroke Unit stellt besondere Herausforderungen im Rah- men der neurologischen Ausbildung dar. Neben Kenntnissen der Syndrome, der Neuroanatomie und der Bildgebung müssen interdisziplinäre Fertigkeiten der Akuttherapie, Diagnostik und Prophylaxe oft zeitkritisch, zielgerichtet und mit hoher kommunikativer Kompetenz eingesetzt werden. Dieser Intensivkurs richtet sich daher an Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die kommende Tätigkeit auf einer Stroke Unit kompakt vorbereiten oder ihr Wissen erweitern wollen. Wir möchten einen praxisorientierten Leitfaden für die Schlag- anfallmedizin anbieten. Neben allgemeinen Aspekten (z.B. Grundlagen, Bildgebung, Akuttherapie und Prophylaxe) vermittelt dieser Kurs auch Kenntnisse der kardiologischen Entschei- dungen für NeurologInnen, der Polypharmazie und der Neurogeriatrie. Ebenso werden alltagsnah organisatorische Aspekt einer Stroke Unit vermittelt und der Übergang zur Rehabilitation dargestellt. Das mittlerweile im 7. Jahr sehr bewährte Ausbildungskonzept wurde um spannende Lehrinhalte erweitert: in einem „hands-on“ Modul werden wir mittels Simulationstraining die Akutversorgung realitätsnah üben. Zusätzlich werden wir Fertigkeiten der (zumeist unter Stress stattfindenden) Kommunikation – im therapeutischen Team, wie auch mit Patient(Inn)en und Angehörigen – in einem Workshop erarbeiten. Schließlich werden alle Vorträge durch Fallbeispiele und TED-Abstimmungen ergänzt, um Lernziele interaktiv zu vermitteln. Wir freuen uns auf Sie 2020 in Berlin! Prof. Dr. med. J. Sobesky Ärztlicher Kursleiter
7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter Agenda 20. – 21. November 2020, Mövenpick-Hotel, Berlin Freitag, 20.11.2020 12.00 – 13.00 Empfang, Einchecken und kleiner Begrüßungssnack 13.00 – 13.10 Begrüßung J. Sobesky 13.10 – 14.00 Grundlagen C. Nolte Diskussion, Fallbeispiele & TED 14.00 – 14.50 Neuroradiologie für NeurologInnen G. Bohner Diskussion, Fallbeispiele & TED 14.50 – 15.20 Kaffeepause 15.20 – 16.10 Akuter Schlaganfall 1: Ischämischer Schlaganfall J. Sobesky Diskussion, Fallbeispiele & TED 16.10 – 17.00 Akuter Schlaganfall 2: Intrakranielle Blutungen D. G. Nabavi Diskussion, Fallbeispiele & TED 17.00 – 17.30 Kaffeepause 17.30 – 19.00 Stroke Team Training Simulation versus „Ernstfall“! W. Pfeilschifter Ab 19.30 Abendessen mit individuellem Austausch Samstag, 21.11.2020 08.30 – 09.20 Sekundärprophylaxe H. Audebert Diskussion, Fallbeispiele & TED 09.20 – 10.10 Kardiologie für NeurologInnen W. Haverkamp Diskussion, Fallbeispiele & TED 10.10 – 10.40 Kaffeepause 10.40 – 11.30 Stroke-Unit-Management C. Leithner Diskussion, Fallbeispiele & TED 11.30 – 13.30 Einander verstehen – resonante Fibonacci & Kommunikation von ÄrztInnen Friends Workshop und Training 13.30 – 14.10 Mittagspause 14.10 – 15.00 Geriatrie für NeurologInnen A.H. Jacobs Diskussion, Fallbeispiele & TED 15.00 – 15.50 Nach dem Schlaganfall: C. Dohle Rehabilitation und Nachsorge 15.50 – 16.20 Lernerfolgskontrolle (LEK), Zusammenfassung, J. Sobesky Feedback und Schlusswort ab 16.20 Heimreise
Hinweise Hinweise zur Organisation Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl ist aufgrund des Charakters der Veranstaltung begrenzt. Wir bitten um die schnellstmögliche verbindliche Zusage Ihrer persönlichen Teilnahme. Anmeldung Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Rückantwortformular per Fax an: Pfizer Pharma GmbH, Symposien-Hotline, Postfach 11 02 04, 10832 Berlin, Tel.: 030 550055-54411, Fax digital: 030 550054-51234 Fax analog: 07083 50067-10 Für diese ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen Landesärzte kammer gestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen Teilnahmebescheinigungen mit Zertifizierungspunkten für ihr individuelles Fortbildungszertifikat. Die Teilnehmer werden gebeten Ihren Barcode (Einheitliche Fortbildungsnummer EFN für EIV) Ihrer zuständigen Ärztekammer mit zur Veranstaltung zu bringen. Der Barcode-Aufkleber dient der Dokumentation Ihrer persönlichen Teilnahme. Die Teilnehmerliste mit den aufgeklebten Barcodes sowie Name und Unterschrift müssen ggf. der zu ständigen Ärztekammer von Pfizer zur Überprüfung vorgelegt werden.
Hinweise Referenten Prof. Dr. med. Heinrich Audebert Ärztlicher Leiter Klinik für Neurologie am Campus Benjamin Franklin & Centrum für Schlaganfallforschung (CSB) Charité – Universitätsmedizin, Berlin PD Dr. Georg Bohner Direktor Institut für Neuroradiologie Charité – Universitätsmedizin Berlin PD Dr. med. Christian Dohle, M.Phil. Ärztlicher Direktor und Chefarzt Neurologische Rehabilitation MEDIAN Klinik Berlin-Kladow & Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) Charité – Universitätsmedizin, Berlin fibonacci & friends Kommunikationscoaching Berlin Mommsenstraße 58, 10629 Berlin Prof. Dr. med. Wilhelm Haverkamp Kardiologie im Spreebogen, Berlin Abteilung f. Kardiologie u. Metabolismus Charité – Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. med. Andreas H. Jacobs Chefarzt der Klinik für Geriatrie mit Neurologie, Johanniterkrankenhaus, Bonn & W3-Professor am European Institute for Molecular Imaging (EIMI) Westfälische Wilhelms Universität (WWU) Münster PD Dr. med. Christoph Leithner Oberarzt der Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie Charité – Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. med. Darius Günther Nabavi Chefarzt der Neurologie und Stroke Unit Vivantes Klinikum Neukölln Prof. Dr. med. Christian Nolte Ärztlicher Leiter Trial Team Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) & Oberarzt Klinik für Neurologie am Campus Benjamin Franklin Charité – Universitätsmedizin, Berlin Frau Prof. Dr. med. Waltraut Pfeilschifter Leitende Oberärztin der Klinik für Neurologie, Zentrum für Neurologie und Neurochirurgie, Goethe Universität, Universitätsklinikum, Frankfurt/M. Ärztlicher Kursleiter und Referent Prof. Dr. med. Jan Sobesky Chefarzt der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit und Frührehabilitation Johanna-Etienne-Krankenhaus Neuss & Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) Charité – Universitätsmedizin Berlin Veranstalter Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin Diesem Schreiben beigefügt sind die Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz sowie die internationalen Pfizer Antikorruptionsgrundsätze.
Hinweise Lerninhalte Grundlagen Epidemiologie, Ätiologie, klinische Syndrome, Prähospitalphase, Biomarker. Neuroradiologie für NeurologInnen CT, MRT, DSA, mechanische Rekanalisation, Coiling. Akuttherapie 1: Ischämischer Schlaganfall Akute Diagnostik und Bildgebungskonzepte, Akuttherapie des Hirninfarkts (u. a. Thrombolyse, mechanische Rekanalisation, Bridging), Hemikraniektomie. Akuttherapie 2: Intrakranielle Blutungen Akute Diagnostik und Therapie intrazerebraler Blutungen, Subarachnoidalblutung, AVM, Cavernom, Sinusthrombose. Sekundärprophylaxe OAK bei VHF, Thrombozytenfunktionshemmer, Blutdrucktherapie, Statintherapie, extra- und intrakranielle Stenosen, Verschluss von PFO und Vorhofohr aus neurologischer Sicht. Stroke Team Training Teamzentriertes Simulationstraining für die Akutversorgung des Schlaganfalls mit P rozessanalyse und individueller Auswertung. Stroke-Unit Management Stationsmanagement, Qualitätsindikatoren, multimodales Monitoring, Visitenstruktur, T herapie der Schlaganfallkomplikationen, Therapiebegrenzung. Einander verstehen - resonante Kommunikation von ÄrztInnen Kommunikation und Resonanz in der Arzt-Arzt/Ärztin-Ärztin sowie der Arzt/Ärztin-Patient-Interaktion Geriatrie für NeurologInnen Grundlagen der Neurogeriatrie, kritische Analyse der Polypharmazie, Besonderheiten internistischer und neurologischer Therapien beim älteren PatientInnen. Kardiologie für NeurologInnen EKG-Monitoring, relevante Rhythmusstörungen, kardiale Diagnostik und Therapie bei Schlaganfall. Verschluss von PFO und Vorhofohr aus kardiologischer Sicht. Nach dem Schlaganfall Entlassungsmanagement, Schnittstellenproblematik, Strukturen der stationären Rehabilitation und der ambulanten Nachsorge. Lernerfolgskontrolle am Ende der Veranstaltung. Veranstaltungsdaten 20. – 21. November 2020 Mövenpick Hotel Berlin Schöneberger Str. 3 10963 Berlin www.meet-pfizer.de Veranstaltungsnummer: 52353
Dienstherrengenehmigung/ Arbeitgebergenehmigung Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich an die Symposien-Hotline: Fax digital: 030 550054-51234 Fax analog: 07083 50067-10 Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Dienstherrengenehmigung/ Arbeitgebergenehmigung Interner Vermerk 7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter Veranstaltungsnr. : 52353 20. – 21. November | Berlin Die Genehmigung des Dienstherren muss uns bis spätestens 17. April 2020 vorliegen. Ansonsten verliert die Anmel dung ihre Gültigkeit und eine Teilnahme an der Veranstaltung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Teil nehmer erhält keine Reiseunterlagen, und es werden keine Kosten erstattet. Aufgrund der Leitlinie des »Gemeinsamen Standpunkts« und der aktuellen Rechtsprechung über die Zusammen arbeit zwischen Industrie und Ärzten ist diese Einladung zu unserer Veranstaltung abhängig von der G enehmigung des darin liegenden Vorteils durch Ihren Dienstherren/Arbeitgeber. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Genehmi gungsformular Ihrem Dienstherren zur Unterschrift vorzulegen. Der Dienstherr/Arbeitgeber wird gebeten, die Genehmigung zu erteilen. Diese Einladung erfolgt nicht, um Sie in Ihren Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Wir verbinden mit dieser Einladung ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf die Bevorzugung unserer Produkte. Kosten Pfizer bietet Ihnen im Zusammenhang mit dieser Einladung folgende Unterstützung an: Geschätzte Kosten: 130,00 € 1 Hotelübernachtung inkl. Frühstück im Mövenpick Hotel Berlin vom 20. – 21.11.2020 ca. 132,00 € Tagungspauschale 20. und 21. November 2020 60,00 € Abendessen im Hotel inkl. Getränke ca. 322,00 € Gesamtkosten Hiermit wird die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung genehmigt. Es wird gleichzeitig bestätigt, dass die hier unterzeichnende Person nach internen Vorschriften auch die Person ist, die zur Erteilung d ieser Dienstherren-/ bzw. Arbeitgebergenehmigung befugt und vorgesehen ist. Ort, Datum, Unterschrift der zuständigen Genehmigungsstelle Stempel beim Dienstherren/Arbeitgeber Name und Funktion des Unterzeichnenden (Bitte in Druckbuchstaben) Name, Vorname des Teilnehmers (Bitte in Druckbuchstaben) Stempel der zuständigen Genehmigungsstelle beim Dienstherren/Arbeitgeber Die Genehmigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist.
Antwortfax Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich Interner Vermerk an die Symposien-Hotline: Linie / Funktions-Nr.: Fax digital: 030 550054-51234 Veranstaltungsnr. : 52353 Fax analog: 07083 50067-10 Arzt-Nr.: Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Zuständige Ärztekammer: Anmeldung 7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter 20. – 21. November 2020 | Berlin Teilnahme ¨ Ja, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich teil. Praxis-/Klinikanschrift (Bitte unbedingt ausfüllen!) Name Vorname ¨ angestellt ¨ selbstständig Klinikname/Praxis Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Hotel Bitte nehmen Sie für mich folgende Buchung vor: 20. – 21.11.2020. Privat gebuchte Übernachtungen können nicht erstattet werden. Für Gäste aus dem Einzugsgebiet des Veranstaltungsortes ist eine Übernachtung nicht möglich. ¨ Nichtraucherzimmer ¨ Raucherzimmer ¨ J a, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich als Tagesgast am 20. – 21.11.2020 teil. Anreise Bitte beachten Sie, dass die Pfizer Pharma GmbH keine Reisekosten übernimmt. Abendessen ¨ Ja, ich nehme an dem Abendessen am Freitag im Anschluss der Veranstaltung teil. ¨ Nein, ich nehme nicht an dem Abendessen am Freitag im Anschluss der Veranstaltung teil. Stempel Ort, Datum, Unterschrift Die Einladung sowie die Kostenübernahme dieser Pfizer-Veranstaltung können nur für die fachlichen Teilnehmer ausgesprochen werden, nicht für Begleitpersonen. Bei einer potenziellen Nebenwirkungsmeldung kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Arzneimittelsicherheit unter: DEU.AEReporting@pfizer.com, Fax aus dem Inland (gebührenfrei): 0800183-0898, Fax aus dem Ausland: 001 860 686 5358; Tel.: +49 30 550055-51111 (office hours); Tel.: +49 30 550055-59999 (Pfizer switchboard, 24h line) Bei einer Produktreklamation/-beschwerde kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Produktreklamationen/-beschwerden unter: FGC-Complaint.Karlsruhe@Pfizer.com, Fax +49 721 6101 99453
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für (iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/ Angehörige der Fachkreise oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt; Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die D aten (iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit einer internationalen Organisation handelt; unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh- rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu (v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs; treten, um unser Geschäft im Einklang mit unseren gesetzlichen (vi) Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver- beraten; sowie tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Interessen an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen (vii) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen. anwendbaren Gesetzen eingestuft wird. Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder Ihrer „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen, alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden, die Informationsdienste im Gesundheitswesen anbieten, aus hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ, oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa legislativ oder exekutiv). tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe- Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist, auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da- normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend Government Official zusammenarbeiten werden. Beispielsweise machung eines Widerspruchs gegen unsere berechtigten Inter- sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen), Ärzte „Government Officials“. gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/ Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen. eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet, oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver- Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein- bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande- stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unterneh- Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh- men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren werden, zur Verantwortung gezogen werden. Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind. Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Bestechung von Government Officials: die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten. • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser „Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet: Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup- (i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums); oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen (ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei- eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung ner hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver- eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise, Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen an einen Government Official leisten oder diesem einen sons- Universität angestellt ist); tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah- zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus- von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit unzulässige W eise zu begünstigen. für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten. • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze, Mitarbeitern von Pfizer Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde- rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B. • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute), mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan- Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Spenden oder Geschenke, die Government Officials angebo- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen Officials unsicher über die Bedeutung oder A nwendbarkeit oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per- geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs- son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen zu verschaffen. oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine solche Zusammenarbeit eingeht. • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam- Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten. menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an erbitten, annehmen oder erhalten. einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun- oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah- gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen- Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den- zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam- sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge- menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen. schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge- Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi- diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er- zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder halten werden. verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen Kontaktperson bei P fizer melden, bevor weitere Schritte unter- dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit nommen werden. mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög- Bestechung im geschäftlichen Verkehr liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge- Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht- schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen unter 1-212-733-3026 gemeldet werden. als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu- bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an- zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei- ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder Stand 01.08.2019
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