Intensivkurs Stroke-Unit-Starter- 21. November 2020 Berlin - Meet-Pfizer

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20. – 21. November 2020
              Berlin

                               Absage oder
                          v­ irtuelle Variante
                          aufgrund der Covid-19

7. Intensivkurs
                            Situation möglich

Stroke-Unit-Starter
Grußwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Tätigkeit auf einer Stroke Unit stellt besondere Herausforderungen im Rah-
men der neurologischen Ausbildung dar. Neben Kenntnissen der Syndrome, der
Neuroanatomie und der Bildgebung müssen interdisziplinäre Fertigkeiten der
Akuttherapie, Diagnostik und Prophylaxe oft zeitkritisch, zielgerichtet und mit
hoher kommunikativer Kompetenz eingesetzt werden.

Dieser Intensivkurs richtet sich daher an Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die
kommende Tätigkeit auf einer Stroke Unit kompakt vorbereiten oder ihr Wissen
erweitern wollen. Wir möchten einen praxisorientierten Leitfaden für die Schlag-
anfallmedizin anbieten.

Neben allgemeinen Aspekten (z.B. Grundlagen, Bildgebung, Akuttherapie und
Prophylaxe) vermittelt dieser Kurs auch Kenntnisse der kardiologischen Entschei-
dungen für NeurologInnen, der Polypharmazie und der Neurogeriatrie. Ebenso
werden alltagsnah organisatorische Aspekt einer Stroke Unit vermittelt und
der Übergang zur Rehabilitation dargestellt.

Das mittlerweile im 7. Jahr sehr bewährte Ausbildungskonzept wurde um
­spannende Lehrinhalte erweitert: in einem „hands-on“ Modul werden wir mittels
 Simulationstraining die Akutversorgung realitätsnah üben. Zusätzlich werden
 wir Fertigkeiten der (zumeist unter Stress stattfindenden) Kommunikation – im
 therapeutischen Team, wie auch mit Patient(Inn)en und Angehörigen – in einem
 Workshop erarbeiten. Schließlich werden alle Vorträge durch Fallbeispiele und
 TED-Abstim­mungen ergänzt, um Lernziele interaktiv zu vermitteln.

Wir freuen uns auf Sie 2020 in Berlin!

Prof. Dr. med. J. Sobesky
Ärztlicher Kursleiter
7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
    Agenda                                         20. – 21. November 2020, Mövenpick-Hotel, Berlin

Freitag, 20.11.2020
 12.00 – 13.00   Empfang, Einchecken und kleiner Begrüßungssnack
 13.00 – 13.10   Begrüßung                                                    J. Sobesky
 13.10 – 14.00   Grundlagen                                                   C. Nolte
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 14.00 – 14.50   Neuroradiologie für NeurologInnen                            G. Bohner
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 14.50 – 15.20   Kaffeepause
 15.20 – 16.10   Akuter Schlaganfall 1: Ischämischer Schlaganfall             J. Sobesky
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 16.10 – 17.00   Akuter Schlaganfall 2: Intrakranielle Blutungen              D. G. Nabavi
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 17.00 – 17.30   Kaffeepause
 17.30 – 19.00   Stroke Team Training Simulation versus „Ernstfall“!          W. Pfeilschifter
     Ab 19.30    Abendessen mit individuellem Austausch

Samstag, 21.11.2020
 08.30 – 09.20   Sekundärprophylaxe                                           H. Audebert
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 09.20 – 10.10   Kardiologie für NeurologInnen                                W. Haverkamp
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 10.10 – 10.40   Kaffeepause
 10.40 – 11.30   Stroke-Unit-Management                                       C. Leithner
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 11.30 – 13.30   Einander verstehen – resonante                               Fibonacci &
                 ­Kommuni­kation von ÄrztInnen                                Friends
                  Workshop und Training
 13.30 – 14.10    Mittagspause
 14.10 – 15.00    Geriatrie für NeurologInnen                                 A.H. Jacobs
                  Diskussion, Fallbeispiele & TED
 15.00 – 15.50    Nach dem Schlaganfall:                                      C. Dohle
                  Rehabilitation und Nachsorge
 15.50 – 16.20    Lernerfolgskontrolle (LEK), Zusammenfassung,                J. Sobesky
                  Feedback und ­Schlusswort
     ab 16.20     Heimreise
Hinweise

Hinweise zur Organisation
Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund des Charakters der Veranstaltung begrenzt.
Wir ­bitten um die schnellstmögliche verbindliche Zusage Ihrer persönlichen
­Teil­nahme.

Anmeldung
Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Rückantwortformular per Fax an:

Pfizer Pharma GmbH, Symposien-Hotline, Postfach 11 02 04, 10832 Berlin,
Tel.: 030 550055-54411, Fax digital: 030 550054-51234
Fax analog: 07083 50067-10

 Für diese ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen Landesärzte­
 kammer gestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen Teil­nahme­be­scheinigungen
 mit ­Zertifizie­­­rungs­­­­­punkten für ihr individuelles Fortbildungszertifikat.
 Die Teilnehmer werden gebeten Ihren Barcode (Einheitliche Fortbildungsnummer EFN für EIV) Ihrer zuständigen
 Ärztekammer mit zur Veranstaltung zu bringen. Der Barcode-Aufkleber dient der Dokumentation Ihrer persönlichen
 Teilnahme. Die Teilnehmerliste mit den aufgeklebten Barcodes sowie Name und Unterschrift müssen ggf. der zu­
 ständigen Ärztekammer von Pfizer zur Überprüfung vorgelegt werden.
Hinweise
Referenten
Prof. Dr. med. Heinrich Audebert
Ärztlicher Leiter Klinik für Neurologie am Campus Benjamin Franklin &
Centrum für Schlaganfallforschung (CSB)
Charité – Universitätsmedizin, Berlin
PD Dr. Georg Bohner
Direktor Institut für Neuroradiologie
Charité – Universitätsmedizin Berlin
PD Dr. med. Christian Dohle, M.Phil.
Ärztlicher Direktor und Chefarzt Neurologische Rehabilitation
MEDIAN Klinik Berlin-Kladow &
Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB)
Charité – Universitätsmedizin, Berlin
fibonacci & friends
Kommunikationscoaching Berlin
Mommsenstraße 58, 10629 Berlin
Prof. Dr. med. Wilhelm Haverkamp
Kardiologie im Spreebogen, Berlin
Abteilung f. Kardiologie u. Metabolismus
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. med. Andreas H. Jacobs
Chefarzt der Klinik für Geriatrie mit Neurologie, Johanniterkrankenhaus, Bonn &
W3-Professor am European Institute for Molecular Imaging (EIMI)
Westfälische Wilhelms Universität (WWU) Münster
PD Dr. med. Christoph Leithner
Oberarzt der Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. med. Darius Günther Nabavi
Chefarzt der Neurologie und Stroke Unit
Vivantes Klinikum Neukölln
Prof. Dr. med. Christian Nolte
Ärztlicher Leiter Trial Team Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) &
Oberarzt Klinik für Neurologie am Campus Benjamin Franklin
Charité – Universitätsmedizin, Berlin
Frau Prof. Dr. med. Waltraut Pfeilschifter
Leitende Oberärztin der Klinik für Neurologie,
Zentrum für Neurologie und Neurochirurgie,
Goethe Universität, Universitätsklinikum, Frankfurt/M.

Ärztlicher Kursleiter und Referent
Prof. Dr. med. Jan Sobesky
Chefarzt der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit und Frührehabilitation
Johanna-Etienne-Krankenhaus Neuss &
Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) Charité – Universitätsmedizin Berlin

Veranstalter
Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin
Diesem Schreiben beigefügt sind die Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz sowie die i­nternationalen
Pfizer Antikorruptionsgrundsätze.
Hinweise
Lerninhalte
Grundlagen
Epidemiologie, Ätiologie, klinische Syndrome, Prähospitalphase, Biomarker.
Neuroradiologie für NeurologInnen
CT, MRT, DSA, mechanische Rekanalisation, Coiling.
Akuttherapie 1: Ischämischer Schlaganfall
Akute Diagnostik und Bildgebungskonzepte, Akuttherapie des Hirninfarkts
(u. a. Thrombolyse, mechanische Rekanalisation, Bridging), Hemikraniektomie.
Akuttherapie 2: Intrakranielle Blutungen
Akute Diagnostik und Therapie intrazerebraler Blutungen, Subarachnoidalblutung, AVM, Cavernom,
­Sinusthrombose.
Sekundärprophylaxe
OAK bei VHF, Thrombozytenfunktionshemmer, Blutdrucktherapie, Statintherapie, extra- und intrakranielle
Stenosen, Verschluss von PFO und Vorhofohr aus neurologischer Sicht.
Stroke Team Training
Teamzentriertes Simulationstraining für die Akutversorgung des Schlaganfalls mit P­ rozessanalyse und
­individueller Auswertung.
Stroke-Unit Management
Stationsmanagement, Qualitätsindikatoren, multimodales Monitoring, Visitenstruktur, T
                                                                                    ­ herapie der
­Schlaganfallkomplikationen, Therapiebegrenzung.
Einander verstehen - resonante Kommunikation von ÄrztInnen
Kommunikation und Resonanz in der Arzt-Arzt/Ärztin-Ärztin sowie der Arzt/Ärztin-Patient-Interaktion
Geriatrie für NeurologInnen
Grundlagen der Neurogeriatrie, kritische Analyse der Polypharmazie, Besonderheiten i­nternistischer und
­neurologischer Therapien beim älteren PatientInnen.
Kardiologie für NeurologInnen
EKG-Monitoring, relevante Rhythmusstörungen, kardiale Diagnostik und Therapie bei Schlaganfall. Verschluss
von PFO und Vorhofohr aus kardiologischer Sicht.
Nach dem Schlaganfall
Entlassungsmanagement, Schnittstellenproblematik, Strukturen der stationären ­Rehabilitation und der
ambulanten Nachsorge.
Lernerfolgskontrolle am Ende der Veranstaltung.

                                                                               Veranstaltungsdaten

                                                                   20. – 21. November 2020
                                                                   Mövenpick Hotel Berlin
                                                                   Schöneberger Str. 3
                                                                   10963 Berlin

www.meet-pfizer.de                                                 Veranstaltungsnummer: 52353
Dienstherrengenehmigung/
                                                                             Arbeitgebergenehmigung
Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich
an die Symposien-Hotline:
Fax digital: 030 550054-51234
Fax analog: 07083 50067-10
Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411
E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com

Dienstherrengenehmigung/
Arbeitgebergenehmigung
                                                                    Interner Vermerk
7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
                                                                    Veranstaltungsnr. :           52353
20. – 21. November | Berlin

Die Genehmigung des Dienstherren muss uns bis spätestens 17. April 2020 vorliegen. Ansonsten verliert die Anmel­
dung ihre Gültigkeit und eine Teilnahme an der Veranstaltung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Teil­
nehmer erhält keine Reiseunterlagen, und es werden keine Kosten erstattet.
Aufgrund der Leitlinie des »Gemeinsamen Standpunkts« und der aktuellen Rechtsprechung über die Zusammen­
arbeit ­zwischen Industrie und Ärzten ist diese Einladung zu unserer Veranstaltung abhängig von der G
                                                                                                    ­ eneh­migung
des darin ­liegenden Vorteils durch Ihren Dienstherren/Arbeitgeber. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Genehmi­
gungsformular Ihrem Dienstherren zur Unterschrift vorzulegen. Der Dienstherr/Arbeitgeber wird gebeten,
die ­Genehmigung zu erteilen.
Diese Einladung erfolgt nicht, um Sie in Ihren Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Wir verbinden mit dieser
Ein­ladung ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf die Bevorzugung unserer Produkte.
Kosten
Pfizer bietet Ihnen im Zusammenhang mit dieser Einladung folgende ­Unterstützung an:
Geschätzte Kosten:

       130,00 € 1 Hotelübernachtung inkl. Frühstück im Mövenpick Hotel Berlin vom 20. – 21.11.2020
   ca. 132,00 € Tagungspauschale 20. und 21. November 2020
        60,00 € Abendessen im Hotel inkl. Getränke
  ca. 322,00 € Gesamtkosten

Hiermit wird die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung genehmigt. Es wird gleichzeitig bestätigt, dass die
hier unterzeichnende Person nach internen Vorschriften auch die Person ist, die zur Erteilung d
                                                                                              ­ ieser Dienstherren-/
bzw. Arbeitgebergenehmigung befugt und vorgesehen ist.

Ort, Datum, Unterschrift der zuständigen Genehmigungsstelle

                                                                           Stempel
beim Dienstherren/Arbeitgeber

Name und Funktion des Unterzeichnenden (Bitte in Druckbuchstaben)

Name, Vorname des Teilnehmers (Bitte in Druckbuchstaben)                  Stempel der zuständigen Genehmigungsstelle beim
                                                                          Dienstherren/Arbeitgeber

Die Genehmigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist.
Antwortfax

Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich                                                Interner Vermerk
an die Symposien-Hotline:
                                                                                                 Linie / Funktions-Nr.:
Fax digital: 030 550054-51234
                                                                                                 Veranstaltungsnr. :    52353
Fax analog: 07083 50067-10
                                                                                                 Arzt-Nr.:
Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411
E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com                                                       Zuständige Ärztekammer:

Anmeldung
7. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
20. – 21. November 2020 | Berlin

Teilnahme
¨       Ja, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich teil.

Praxis-/Klinikanschrift (Bitte unbedingt ausfüllen!)

Name							Vorname

						                                                                                              ¨     angestellt             ¨    selbstständig
Klinikname/Praxis

Straße							PLZ, Ort

Telefon							E-Mail

Hotel
Bitte nehmen Sie für mich folgende Buchung vor: 20. – 21.11.2020.
Privat gebuchte Übernachtungen können nicht erstattet werden. Für Gäste aus dem Einzugsgebiet des Veranstaltungsortes
ist eine ­Übernachtung nicht möglich.

¨       Nichtraucherzimmer
                           ¨ Raucherzimmer
¨       J
         a, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich als Tagesgast am 20. – 21.11.2020 teil.

Anreise
Bitte beachten Sie, dass die Pfizer Pharma GmbH keine Reisekosten übernimmt.

Abendessen
¨       Ja, ich nehme an dem Abendessen am Freitag im Anschluss der Veranstaltung teil.
¨       Nein, ich nehme nicht an dem Abendessen am Freitag im Anschluss der Veranstaltung teil.
        

                                                                                                                   Stempel

Ort, Datum, Unterschrift

Die Einladung sowie die Kostenübernahme dieser Pfizer-Veranstaltung können
nur für die fachlichen Teilnehmer ausgesprochen werden, nicht für Begleitpersonen.

Bei einer potenziellen Nebenwirkungsmeldung kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Arzneimittelsicherheit unter: DEU.AEReporting@pfizer.com, Fax aus dem Inland (gebührenfrei):
0800183-0898, Fax aus dem Ausland: 001 860 686 5358; Tel.: +49 30 550055-51111 (office hours); Tel.: +49 30 550055-59999 (Pfizer switchboard, 24h line)
Bei einer Produktreklamation/-beschwerde kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Produktreklamationen/-beschwerden unter: FGC-Complaint.Karlsruhe@Pfizer.com, Fax +49 721 6101 99453
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für                   (iii)	jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/
Angehörige der Fachkreise                                                    oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen
                                                                             ­Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt;
Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle
der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die D ­ aten   (iv)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag
werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit                  einer internationalen Organisation handelt;
­unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh-
 rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu       (v)	jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs;
 treten, um unser Geschäft im Einklang mit un­seren gesetzlichen      (vi)	
                                                                           Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung
 Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver-          ­beraten; sowie
 tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Inte­ressen
 an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen              (vii)	jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den
 ­Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen.               ­anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder ­Ihrer        „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf
Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen,          alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden,
die Informationsdienste im Gesundheitswesen an­bieten, aus            hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen
öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen       Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ,
oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa­         ­legislativ oder exekutiv).
tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe-         Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist,
auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die           besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem
Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da-            normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem
tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend­        Govern­ment Official zusammenarbeiten werden. Beispiels­weise
machung eines Widerspruchs gegen unsere ­berechtigten Inter-          sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte
essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen),        Ärzte „Government Officials“.
gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige
der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/­        Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter              im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet
­welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen.          eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA
                                                                      zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere
                                                                      sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen
ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze
                                                                      Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer
Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be­        hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die
stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit          ­einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von ­Aufträgen
in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet,    oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver-
Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein-       bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande-
stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften               res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, ­derartige­
durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren            ­Aktivitäten zu unternehmen. Als US-­amerikanisches Unterneh-
Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh-            men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die
men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen             von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen
tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren          werden, zur Verantwortung gezogen werden.
Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.
                                                                      Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
Bestechung von Government Officials:                                  die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
                                                                      und Government Officials
Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten,
­einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in­           Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit
 direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine            öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government ­Officials
 offi­zielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu       die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
 ­beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.
                                                                      • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser
„Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet:       Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                                                                        Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup-
(i)	jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger            te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten
     (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums);                        oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen
(ii)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag       lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei-
      eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung        ner hoheit­lichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen,
      oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das            die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver-
      eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder         hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
      von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise,     Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
      der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt        ­Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung
      ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen         an einen Government Official leisten oder diesem einen sons-
      ­Universität angestellt ist);                                      tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt        Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah-
                     zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu         lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten
                     empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus-       von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                     sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf        dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
                     unzulässige W
                                 ­ eise zu begünstigen.                                  für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.
                   • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen                Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
                      Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
                      ­                                                                  die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und
                      Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze,­        Mitarbeitern von Pfizer
                     Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde-
                     rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B.          • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit
                     ­öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungs­institute),      mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von
                      welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan-              Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
                      forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung,    • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                      Spenden oder Geschenke, die Government ­Officials angebo-            schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                      ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts-         ­Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte
                      partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government                Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen
                      Officials unsicher über die Bedeutung oder A    ­ nwendbarkeit        oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per-
                      geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs-              son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil
                      anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen          zu verschaffen.
                      oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder
                      sie eine solche Zusammenarbeit eingeht.                            • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                                                                                           schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                   • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-              ­Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung
                     schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für                 oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam-
                     ­Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten.            menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit
                      Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an            erbitten, annehmen oder erhalten.
                      einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung
                      einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen         • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun-
                      oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah-            gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige
                      lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen-         Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den-
                      zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen             jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam-
                      sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge-          menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen.
                      schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge-            Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn
                      schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi-         diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er-
                      zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder           halten werden.
                      verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in     Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße
                      Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird,
                      muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer          Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                      Kontaktperson bei P­ fizer melden, bevor weitere Schritte unter-   dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit
                      nommen werden.                                                     mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese
                                                                                         ­Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög-
                   Bestechung im geschäftlichen Verkehr                                   liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge-
                   Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht-         schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von
                   lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder              Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon
                   verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen          unter 1-212-733-3026 gemeldet werden.
                   als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu-
                   bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an-
                   zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele
                   für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das
                   Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige
                   Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei-
                   ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder
Stand 01.08.2019
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