Arthroskopie von knie und schulter - informAtionen zur durchführung, dokumentAtion und fehlervermeidung - KBV
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Arthroskopie von Knie und Schulter Informationen zur durchführung, dokumentation und Fehlervermeidung
InhalT Vorwort 3 Eingriffe an der Synovialis 30 GruSSwort 4 > Synovitis bei Chondromatose / Synovektomie 30 Einführung 5 Eingriffe bei femoropatellarer Instabilität 30 > Mediales Retinakulum / Raffung nach 1. Rechtliche Vorgaben zur Durchführung traumatischer Patellaluxation 30 von dokumentationsprüfungen Eingriffe an Bändern 31 im Bereich Arthroskopie 6 > Vordere Kreuzbandruptur / Rekonstruktion 31 > Hintere Kreuzbandruptur / Rekonstruktion 31 Anforderungen an die schriftliche und bildliche Dokumentation arthroskopischer Operationen 7 Typische Befunde am Schultergelenk 32 Schriftliche Dokumentation: Operationsbericht 7 Eingriffe am Labrum 32 Bildliche Dokumentation: Digitale Datenträger 8 > Degenerativer Labrumschaden / > Allgemeine Anforderungen 8 Labrumglättung, Debridement 32 > Diagnostischer Rundgang Kniegelenk 8 > Chronische anteroinferiore Instabilität mit > Diagnostischer Rundgang Schultergelenk 8 Bankartläsion / Labrum-Kapselrefixation, Überprüfung der Dokumentation 8 anteroinferiore Stabilisation 32 Stichprobenprüfung 8 Eingriffe am Knorpel 33 Prüfungsinhalt 8 > Chondralläsion Grad III – IV der glenoidalen Überprüfung durch die Arthroskopie-Kommission 9 Gelenkfläche / Abrasionsarthroplastik 33 Ärzte prüfen Ärzte 9 > Osteophyten / Resektion 33 Bundesweiter Austausch 9 Eingriffe bei freien Gelenkkörpern 33 Ergebnisse der Dokumentationsprüfungen und > Freie Gelenkkörper / Gelenkkörperentfernung 33 Konsequenzen für den geprüften Arzt 9 Eingriffe an der Synovialis und der Kapsel 34 Ergebnisse der Prüfungen 9 > Rheumatoide Arthritis / Anterosuperiore Konsequenzen für den Arzt 9 Synovektomie 34 > Adhäsive Kapsulitis im Stadium II / 2. Praktische Hinweise zur 270° Arthrolyse 34 Dokumentation der Arthroskopie 10 > Multidirektionale Instabilität / Kapselraffung 35 > Hill-Sachs-Defekt / Remplissage 35 Darstellung der geforderten Bildinhalte 11 Eingriffe an der Bizepssehne 36 Identifikation in der Bilddokumentation 11 > Teilruptur der langen Bizepssehne / Tenotomie 36 Dokumentationswege 13 > Teilruptur der langen Bizepssehne / Tenodese 36 Dokumentation des diagnostischen Rundgangs 14 > SLAP II-Läsion / Rekonstruktion 36 Diagnostischer Rundgang am Kniegelenk 14 > SLAP IV-Läsion / Rekonstruktion 37 > Standardperspektiven 15 Eingriffe an der Rotatorenmanschette 37 > Zusatzpespektiven 15 > Artikularseitige Teilrisse der Darstellungshilfen 16 Supraspinatussehne / Debridement 37 Diagnostischer Rundgang am Schultergelenk 18 > Supraspinatussehne L-Riss / Rekonstruktion 37 > Standardperspektiven 19 Eingriffe im Subakromialraum 38 > Zusatzperspektiven 19 > Subakromiales Impingementsyndrom / Darstellungshilfen 20 Subakromiale Dekompression 38 Darstellung und Dokumentation > Subakromiale (Arthro-)Fibrose / Adhäsiolyse 38 des prä- und postoperativen Befundes 21 > Tendinosis Calcarea / Kalkentfernung 38 Auswahl der Perspektive 21 Eingriffe am Akromioklavikulargelenk 39 Einsatz des Tasthakens 22 > Osteophyten am ACG / Osteophytenresektion 39 Praktische Hinweise zur schriftlichen Dokumentation 23 > ACG-Arthrose / ACG-Plastik 39 Angaben im Operationsbericht – Hinweise 23 4. Service 40 3. Typische Befunde und ihre Darstellung 24 Häufige Fragen 41 Typische Befunde am Kniegelenk 26 Abkürzungsverzeichnis 42 Eingriffe am Meniskus 26 Weiterführende Informationen 42 > Innenmeniskusriss / Teilresektion 26 Notizen 43 > Innenmeniskusriss / Refixation 26 > Außenmeniskusriss / Teilresektion 27 Anhang 44 > Außenmeniskusriss / Refixation 27 Anhang 1: Dokumentationsbogen Eingriffe am Knorpel 28 Arthroskopie Muster 45 > Chondrale Läsion / Mikrofakturierung 28 Anhang 2: Kurzüberblick häufige Fehler 46 > Osteochondrosis dissecans / Refixation 28 Anhang 3: Checkliste Qualitätsbeurteilungs- Eingriffe bei freien Gelenkkörpern 29 Richtlinie Arthroskopie 47 > Freie Gelenkkörper / Gelenkkörperentfernung 29 > Chondromatose / Gelenkkörperentfernung 29 Impressum 48 2 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Arthroskopie zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Jede zweite der mehr als 500.000 Gelenkspiegelungen jährlich erfolgt ambulant – und seit mehr als 20 Jahren qualitätsge- sichert. Mit dieser Broschüre wollen wir Sie unterstützen, die Qualität auf hohem Niveau zu halten. Die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Arthroskopie gehört zu den ersten, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) abge- schlossen hat. Anfangs lag der Fokus vor allem auf der Strukturqualität. So dürfen Vertragsärzte seit dem Jahr 1994 nur dann Arthroskopien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen, wenn sie bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen und über ausreichend praktische Erfahrung verfügen. Der Facharztstatus allein reicht nicht aus. Einige Kassenärztliche Vereinigungen führten später auf eigene Initiative Stichprobenprüfungen ein, um so auch die Prozessqualität prüfen zu können. Diese Prüfungen finden heute bundesweit nach einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten standardisierten Verfahren statt – bislang allerdings nur im vertragsärztlichen Bereich. Die KBV konnte durchsetzen, dass auf lange Sicht ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungs-Verfahren zur Arthroskopie eingeführt wird, damit in Praxen und Krankenhäusern die gleichen Qualitätsstandards gelten. Die Beanstandungsquoten bei den bundesweiten Stichprobenprüfungen sind im Vergleich zu anderen QS-Verfahren relativ hoch. Eine konkrete Fehleranalyse zeigt aber, dass ein großer Anteil davon auf eher formalen oder technischen Fehlern beruht, die im Grunde leicht zu beheben sind. Aus diesem Grund hat sich die KBV entschlossen, zusammen mit Experten für arthroskopische Chirurgie die vorliegende Broschüre zu entwickeln. Sie greift die häufigsten Fehlerquellen bei der Dokumentation von Arthroskopien des Knie- und Schulterge- lenks auf und zeigt ganz konkret, wie diese vermieden werden können. Ärzte finden hierin zum Beispiel Hinweise, wie sie einen Eingriff einwandfrei dokumentieren und worauf sie bei der Bilddokumentation achten sollten. Zahlreiche Abbildungen aus der täglichen Praxis sorgen für eine hohe Anschaulichkeit. Mein besonderer Dank gilt den Mitautoren, Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath von der Orthopädi- schen Praxisklinik Neuss und Dr. med. Kai Ruße von der Klinik für Arthroskopie und Sporttrauma- tologie in Wuppertal. Ihre Erfahrungen sind in die Broschüre eingeflossen und sorgen so für einen hohen Praxisbezug. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und verbleibe mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstands der KBV 1 KBV PRAXISWISSEN KBV / Arthroskopie SPEZIAL von / Arthroskopie Knie und Schulter von Knie / VORWORT und Schulter / Seite 3
grusswort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als Präsident der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) begleite ich eine Vielzahl von Projekten zur Qualitätssicherung in der Arthroskopie. Die vorliegende Broschüre stellt hierbei einen besonderen Meilenstein dar. Denn erstmals werden die geltenden Regularien mit aussagekräftigen Bildern und Kommentaren aus „dem echten Leben“ kombiniert präsentiert. Die Broschüre stellt die entscheidenden Informationen für die Beurteilung der Prozessqualität in der Arthroskopie in kompakter und übersichtlicher Weise zusammen, die sowohl den ambulant tätigen Arthroskopeuren als auch den Mitgliedern der Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige Orientierung bieten. Diese Broschüre ermöglicht eine weitere Kalibrierung des Qualitätssicherungsverfahrens. Diese Notwendigkeit besteht vor dem Hintergrund der vielen Akteure in der Qualitätsbeurteilung und der Problematik, durch einfache Formfehler falsch-positive Auffälligkeiten zu erzeugen, unbedingt. Daher danke ich den Autoren und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für ihre mühevolle, akribische und für die Gemeinschaft der arthroskopisch tätigen Ärzte wertvolle Arbeit sehr. Prof. Dr. med. Peter Angele Präsident der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) 4 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Einführung Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Entwicklung der Arthroskopie stellt ohne Zweifel einen der größten Meilensteine auf dem Gebiet der Gelenkchirurgie dar. Die minimal-invasive, gewebeschonende und damit verhältnismäßig schmerzarme Methode erlaubt die Durchführung auch komplexer Operationen als ambulanten Eingriff. Hierbei eine möglichst hohe Prozessqualität anzustreben, ist für jeden Operateur eine Selbstverständlichkeit, denn sie gilt als Garant für eine entsprechend hohe Ergebnisqualität und damit Patientenzufriedenheit. Vor diesem Hintergrund verwundert die hohe Beanstandungsquote in den bisherigen Stichprobenprüfungen. In einer aufgeregten berufspolitischen Landschaft werden solche Ergebnisse leider keiner ruhigen und konstruktiven Beurteilung unterzogen, sondern allzu schnell mit Vorwürfen und dem Ruf nach Sank- tionen verknüpft. Aus vielen Gesprächen und der eigenen Analyse wissen wir, dass eine Reihe dieser Beanstandungen keine „schlechten Operationen“ reflektieren, sondern durch Formfehler in der Dokumentation gemäß der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie zustande kommen. Viele Operateure haben sich mit dem Richtlinientext nicht ausreichend vertraut gemacht und kennen die entsprechenden „Fallstricke“ nicht. Die sehr bürokratisch anmutende Richtlinie scheint dem Geist eines freiberuflich tätigen Arztes, welcher sich vornehmlich auf die Individualität des Falles konzentriert und seine Dokumentationsweise frei wählen möchte, zu widersprechen. Wir waren daher sehr erfreut, als die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf uns mit dem Vorschlag einer solchen Broschüre zukam. Denn die gemeinsame Darstellung von Richtlinientext, ärztlichen Hinweisen, Interpretationshilfen und fotografischer Veranschaulichung bietet die Chance, hier eine Brücke zu schlagen. Wir haben uns bemüht, mit praxisnahen Beispielen mögliche Fallstricke bei der Beurteilung der von Ihnen einzureichenden Patientenunterlagen aufzuzeigen. Sämtliche arthroskopi- schen Bilder stammen aus der täglichen Versorgung unserer Patienten in Neuss und Wuppertal. Selbst- verständlich möchten wir Ihnen hier weder ein Lehrbuch für Arthroskopie präsentieren noch strikte Vorgaben für Ihre Arbeitsweise machen. Wir hoffen vielmehr, dass die Bilder und Ausführungen insbe- sondere für „Neulinge“ im ambulanten Operieren eine wertvolle Hilfestellung bei Fragen der Operations- dokumentation sind. Es wäre für uns eine große Freude, wenn die Zahl der Beanstandungen bei den Stichprobenprüfungen sinken würde und diese Broschüre hierzu einen Beitrag leisten könnte. Wir möchten uns bei dem Team unserer Koautoren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die sehr konstruktive Zusammenarbeit danken. Ein weiterer Dank gebührt dem Kollegen Dr. Andreas Klonz aus Heidelberg, der aus seiner Arbeit in der Qualitätssicherungskommission Baden-Württemberg wertvolle Tipps beigesteuert hat. Mit kollegialen Grüßen Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath Dr. med. Kai Ruße Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Orthopädische Praxisklinik Neuss, OPN Krankenhaus St. Josef, Wuppertal Klinik für Arthroskopische Chirurgie und Sporttraumatologie KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter 5
1 Rechtliche Vorgaben zur Durchführung von Dokumentationsprüfungen im Bereich Arthroskopie 6 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Anforderungen an die schriftliche und bildliche Dokumentation arthroskopischer Operationen Die Anforderungen an die Dokumentation arthroskopischer Operationen sowie die Durchführung von Dokumenta- tionsprüfungen in diesem Bereich sind in zwei Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Der Gemein- same Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Organisation und Durchführung der Arthroskopie-Prüfungen richtet sich nach der „Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“, die inhaltlichen Vorgaben (Kriterien zur Qualitätsbeurteilung) sind in der „Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie“ festgelegt. Sie betrifft ausschließlich Knie- und Schulter-Arthroskopien. Schriftliche Dokumentation: OperationsBericht Die Anforderungen an die schriftliche Dokumentation Inhalt Operationsbericht nach § 3 der arthroskopischer Operationen sind in § 3 der Qualitäts- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie beurteilungs-Richtlinie Arthroskopie geregelt (vgl. neben- stehende Abbildung). Die Prüfung der schriftlichen Doku- Patientenidentifikation (Name, Vorname, Geburtsdatum) mentation erfolgt also vorrangig auf der Grundlage des Operationsberichtes. Wenn aus dem vom Arzt eingereichten Operationsdatum Operationsbericht die in der Qualitätsbeurteilungs-Richt- Name des Operateurs, ggf. der Assistenten, linie Arthroskopie festgelegten Dokumentationsinhalte und des Anästhesisten nicht oder nicht ausreichend ersichtlich sind, kann die Kassenärztliche Vereinigung weitere Unterlagen anfordern. Operationsgrund Selbstverständlich kann der Arzt auch ergänzende Unterla- Diagnose mit Seitenangabe gen einreichen, falls nicht sämtliche der nebenstehend genannten Angaben aus seinem Operationsbericht ersicht- durchgeführte Operation lich sind. Ein Muster eines Operationsberichts, welcher den ggf. Blutsperrezeit/Blutleerezeit Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie entspricht, befindet sich im Anhang Seite 45. Lagerung des Patienten Operationsdauer bei Normalbefund entsprechende Feststellung bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung (Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form, Struktur usw.) Beschreibung des operativen Vorgehens Beschreibung des Endbefundes nach Abschluss der Operation begründete Benennung nicht darstellbarer beziehungsweise in der Bilddokumentation nicht zu beurteilender Areale Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe oder konservativer Maßnahmen KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter 7
Bildliche Dokumentation: Digitale datenträger Die Anforderungen an die bildliche Dokumentation arthros- Diagnostischer Rundgang Kniegelenk kopischer Operationen sind in § 4 der Qualitätsbeurteilungs- Richtlinie Arthroskopie geregelt. Bei allen Arthroskopien des Kniegelenks ist ein diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit obligater Allgemeine Anforderungen Darstellung aller Kompartimente einschließlich Innenmeniskus mit Hinterhorn Die Dokumentation kann auf Videoband, Prints oder Außenmeniskus mit Hinterhorn allgemein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD) Interkondylarregion (vorderes/hinteres Kreuzband) erfolgen und muss zugreifbar archiviert sein. Sie muss Femoropatellargelenk klar und nachvollziehbar gekennzeichnet und eindeutig ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für einem Patienten zuzuordnen sein. die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere Zur eindeutigen Identifikation müssen die Patienten- konservative Vorgehen (zum Beispiel Knorpelschaden, identifikation, das Operationsdatum und der Name des Synovitiden, Bandverletzungen). Operateurs und der Praxis beziehungsweise Klinik aus der Bilddokumentation ersichtlich sein. Diagnostischer Rundgang Schultergelenk Die Bilddokumentation muss eine Beurteilung des präoperativen Befundes und des Operationsergebnisses Bei allen Arthroskopien des Schultergelenks ist ein ermöglichen, ggf. unter Verwendung eines Tasthakens. diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit Der präoperative Befund und das postoperative obligater Darstellung von Ergebnis sollten aus einer vergleichbaren Perspektive Rotatorenmanschette – Übergang Humeruskopf und Kameraeinstellung dargestellt werden. langer Bizepssehne mit Ansatz Falls im Ausnahmefall wegen eines unvorhergesehenen Labrum mit Kapselkomplex technischen Defektes eine Bilddokumentation nicht ggf. glenohumeralem Knorpelbelag möglich ist, muss dies im Operationsbericht unter Angabe ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für der Gründe vermerkt werden. die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere konservative Vorgehen (zum Beispiel Fehlen der Die Kassenärztliche Vereinigung kann weitere Unterlagen glenohumeralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen). anfordern, wenn aus den eingereichten Unterlagen die in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie festgeleg- ten Dokumentationsinhalte nicht oder nicht ausreichend ersichtlich sind. Überprüfung der Dokumentation Stichprobenprüfung Prüfungsinhalt Die Dokumentationsprüfungen im Bereich Arthroskopie Die Stichprobenprüfung erfolgt auf der Grundlage der schriftli- werden von den KVen als Stichprobenprüfungen durch- chen und bildlichen Dokumentationen von arthroskopischen geführt. Nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertrags- Operationen am Knie- und Schultergelenk. Hierzu werden von ärztliche Versorgung werden mindestens 4 % 1 der Ärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung bei jedem zu überprüfen- die arthroskopische Eingriffe am Knie oder an der Schulter den Arzt aus allen abgerechneten arthroskopischen Leistun- durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungs- gen zufällig zwölf Patienten ausgewählt und diese dem Arzt maßstab (EBM) abrechnen, überprüft. Die Auswahl der zu zusammen mit dem jeweiligen Untersuchungsdatum und den überprüfenden Ärzte führt die Kassenärztliche Vereinigung entsprechenden Abrechnungsziffern schriftlich mitgeteilt. per Zufallsgenerator nach einem statistisch gesicherten Dabei werden die im Rahmen der Behandlung dieser Patien- Verfahren durch. ten erstellten Operationsberichte und Bilddokumentationen angefordert. Sind aus den eingereichten Unterlagen die in der 1) Vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie festgelegten Versorgung, bzw. Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2017: 10 % Dokumentationsinhalte nicht oder nicht ausreichend ersicht- (vgl. § 5 Abs. 1 der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie) lich, kann die Kassenärztliche Vereinigung weitere, darüber hinausgehende Unterlagen anfordern. Die Dokumentations- prüfung umfasst die folgenden Kriterien: medizinische Fragestellung Operationsgrund Durchführung der arthroskopischen Operation Dokumentation (Vollständigkeit, Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit) 8 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Überprüfung durch die Arthroskopie-Kommission Ärzte prüfen Ärzte Bundesweiter Austausch Zur Durchführung der Stichprobenprüfungen im Bereich Durch einen regelmäßigen Informationsaustausch und Arthroskopie haben die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsame Treffen der Arthroskopie-Kommissionen der „Arthroskopie-Kommissionen“ eingerichtet. Diese Kommis- Kassenärztlichen Vereinigungen soll – unter Koordination sionen setzen sich jeweils aus mindestens drei ärztlichen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – gewährleis- Mitgliedern zusammen, die auf dem Gebiet der Arthroskopie tet werden, dass die Stichprobenprüfungen im Bereich als besonders erfahren gelten. In der Regel sind es nieder- Arthroskopie bundesweit nach den selben Kriterien durch- gelassene arthroskopisch tätige Ärzte aus dem jeweiligen geführt werden. Bei diesen Treffen wird ferner über die KV-Bereich. An den Sitzungen der Arthroskopie-Kommis- zusammengetragenen Prüfergebnisse und über mögliche sionen nimmt ein Vertreter aus der Verwaltung der Kas- Qualitätsstandards beraten. Auch diese Broschüre kam senärztlichen Vereinigung, meist aus der „Geschäftsstelle unter Mitwirkung von ärztlichen Kollegen aus den Arthros- Qualitätssicherung“, mit beratendem Status und ohne kopie-Kommissionen und deren konkreten Erfahrungen bei Stimmrecht teil. Sämtliche Mitglieder unterliegen der der Durchführung von Stichprobenprüfungen zustande. ärztlichen Schweigepflicht. Das Votum der Arthroskopie- Kommission zu den einzelnen Prüfergebnissen wird dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur letztlichen Entscheidung vorgelegt. Ergebnisse der Dokumentationsprüfungen und Konsequenzen für den geprüften Arzt Ergebnisse der Prüfungen Konsequenzen für den Arzt Die Arthroskopie-Kommission prüft zunächst die gesamte Bei festgestellten Beanstandungen entscheidet die Kassen- Dokumentation (Bild- und Schriftdokumentation) jedes ärztliche Vereinigung auf Grundlage der Beurteilung und Patienten der Stichprobe und nimmt auf der Grundlage Empfehlung der Arthroskopie-Kommission über die zu der eingereichten 12 Patientendokumentationen schließ- treffenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind konkret lich eine Gesamtbewertung vor, die in eine der folgenden in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Ver- Beurteilungskategorien fällt: sorgung aufgeführt. Sie reichen von einem kollegialen Beratungsgespräch über die schriftliche Empfehlung zur keine Beanstandungen Beseitigung der festgestellten Mängel innerhalb einer ange- geringe Beanstandungen messenen Frist, die Nichtvergütung oder Rückforderung erhebliche Beanstandungen bereits geleisteter Vergütungen der beanstandeten Leistun- schwerwiegende Beanstandungen gen bis hin zu einem Widerruf der Abrechnungsgenehmi- gung für arthroskopische Leistungen. In einigen Fällen muss Von großer Bedeutung ist hier insbesondere, dass der vom der Arzt auch an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen, Arzt durchgeführte arthroskopische Eingriff in den einge- um festzustellen, ob die Qualitätsmängel behoben wurden. reichten Unterlagen entsprechend den Vorgaben vollstän- dig und im Hinblick auf den Einzelfall nachvollziehbar dokumentiert wurde. TIPP Aus der Prüfpraxis der Arthroskopie-Kommissionen seien als Beispiele für erhebliche und/oder schwerwiegende Beanstandungen bei der schriftlichen Dokumentation etwa die fehlenden Angaben zur Anästhesieform oder zu eventuellen Folgeeingriffen oder konservativen Maßnahmen genannt. Bei der bildlichen Dokumentation sind es zu kleine Bildausschnitte, zu helle/dunkle/unscharfe Bilder, der fehlende Tasthakeneinsatz, ein nicht erkennbarer diagnostischer Rundgang oder die fehlende bildliche Dokumentation eines prä- und/oder postoperativen Befundes. Im Anhang findet sich eine Übersicht der häufigsten durch die Kommissionen festgestellten Fehler und deren Vermeidung. KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter 9
2 Praktische Hinweise zur Dokumentation der Arthroskopie 10 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Darstellung der geforderten Bildinhalte Identifikation in der Bilddokumentation Die Bilddokumentation muss klar und nachvollziehbar Die Richtlinie gibt vor, dass alle vier der genannten An- gekennzeichnet und eindeutig einem Patienten zuzuordnen gaben auf den Bildern vorhanden sein müssen. Dies ist sein. So schreibt es die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie aufgrund technischer Beschränkungen nicht in allen Fällen Arthroskopie vor. Zur eindeutigen Identifikation müssen möglich. Eine eindeutige Zuordnung der Bild- und schriftli- aus der Bilddokumentation ersichtlich sein: chen Dokumentation zu einem bestimmten Patienten und einer bestimmten Einrichtung kann auch dann möglich Patientenidentifikation sein, wenn der Name und das Geburtsdatum des Patienten Operationsdatum auf dem Bildausdruck erkennbar sind und die weiteren Name des Operateurs Angaben (zum Beispiel Operationsdatum, Operateur, Ein- Name der Praxis beziehungsweise Klinik richtung) aus dem dazugehörigen Operationsbericht hervor- gehen. Selbstverständlich muss der Operationsbericht ein- In einer Dokumentationsprüfung durch die Kassenärztliche deutig dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden Vereinigung wird die fehlende bildliche Dokumentation als können (Dokumentationsbeispiele Seite 12) schwerwiegender Mangel gewertet. Das Bildmaterial muss unbedingt eindeutig dem Patienten und dem untersuchenden Üblicherweise erfolgt die einzureichende Bilddokumenta- Arzt beziehungsweise der Praxis zugeordnet werden können. tion mittels eines Gesamtausdrucks der elektronischen Dokumentation oder mittels ausgedruckter Einzelbilder mit vollständiger Beschriftung. Praxis: Orthopädische Identifikation Praxisklinik Neuss 05/02/2016 Operationsdatum Chirurg: Dr. Müller-Rath Praxis und Arzt Dokumentationsbeispiel 1: Ausdruck einer elektronischen Bilddokumentation. Die nach der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie geforderte Beschriftung der Bilddokumentation ist vollständig. TIPP Oft können Sie in Ihrem Dokumentationssystem bestimmte Einstellungen vornehmen, die eine Zuord- Patient: Max Mustermann, 01.01.1960 Eingriff: ASK Schulter nung zum Patienten erleich- Patientenidentifikation Seite 2 tern oder die Dokumentation vereinfachen. KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 11
TIPP Versetzen Sie sich in die Lage eines ärztlichen Beim Ausdruck der Bilder mit einem Videoprinter werden Kollegen der QS-Kommission. Dieser muss Ihre die in der Bilddokumentation geforderten Angaben nicht Bilder und den Operationsbericht ohne jegliche immer automatisch auf die Bilder aufgedruckt. Eine ein- Kenntnisse des Patienten und des Operationsver- deutige Zuordnung der Bilder zu dem Operationsbericht ist laufs im Nachhinein beurteilen können und auf aber unbedingt erforderlich, zum Beispiel durch Beschrif- Eindeutigkeit der Identifikationsmerkmale über- tung der Bilder, Patientenaufkleber oder auch durch das prüfen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Doku- Anheften an den Operationsbericht. mentation vollständige Angaben enthält und mit wenigen aussagekräftigen Bildern Ihr operatives In dem unten gezeigten Dokumentationsbeispiel 2 ist die Vorgehen darstellt. Dabei kann eine Beschriftung Kennzeichnung der Bilder durch die nachträgliche Beschrif- der auf dem Bild erkennbaren Bildinhalte hilfreich tung erfolgt (hier durch einen Aufkleber). So sind die Bilder sein, ist jedoch nicht verpflichtend. (Nutzen Sie eindeutig einem bestimmten Patienten zugeordnet (Patien- hierzu auch die Checkliste im Anhang Seite 47.) tenidentifikation und Operationsdatum). Aus dem Opera- tionsbericht, der ebenfalls eindeutig diesem Patienten zuordenbar ist, gehen die weiteren Angaben, zum Beispiel zum Arzt und zur Praxis hervor. Identifikation des Arztes und der Praxis im Operationsbericht Patientenidentifi- kation und Opera- tionsdatum im Operationsbericht und in der Bild- Dokumentationsbeispiel 2: beschriftung Operationsbericht und Ausdruck einer Bilddoku- mentation mittels analogen Videoprinters. Nachträgliche Beschriftung durch einen Aufkleber (verkleinerte Darstellung). Die nach der Qualitätsbeurteilungs- Richtlinie Arthroskopie geforderte Beschriftung der Bilddokumentation ist vollständig. 12 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Dokumentationswege Die Dokumentation kann gemäß der Qualitätsbeurteilungs- Einhaltung guter Bildqualität Richtlinie Arthroskopie auf Videoband, Prints oder allge- mein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD) erfolgen, Häufig liegt der Grund für eine schlechte Bildqualität in außerdem muss sie zugreifbar archiviert sein. einem Defekt des Lichtkabels oder der Optik. Daher sollten entsprechende Austauschinstrumente zur Verfügung stehen. Erstellung von Einzelbildern Außerdem sollte bei der Funktionsprüfung im Rahmen der hygienischen Instrumentenaufbereitung besonderes Augen- Für jede in der Richtlinie geforderte Einstellung (prä- und merk auf Schäden an Lichtkabel oder Optik gelegt werden. post-operativer Befund, diagnostischer Rundgang) sollte ein einzelnes Bild angefertigt und im Falle einer Dokumen- Hinweise auf fehlerhafte Dokumentationen im Operationsbericht tationsprüfung beigefügt werden. Das Einzelbild darf nicht kleiner als 35 mm im Durchmesser sein. Bei Videoprintern Falls ein unvorhergesehener technischer Defekt, beispielswei- können so vier Bilder pro Ausdruck (Papierformat 144 x 100 se ein defekter Videoprinter oder eine Störung der elektroni- mm) dargestellt werden. Digital vorliegende Bilder müssen schen Bildspeicherung, eine Bilddokumentation nicht ermög- nicht ausgedruckt werden, sondern können auch auf Daten- licht, muss dies unter Angabe der Gründe im Operationsbericht trägern (zum Beispiel CD, DVD) übermittelt werden. vermerkt werden. Einschränkungen beim Einsenden von Videomaterial Fristen der Archivierung für die Dokumentation Aussagekräftige Bilder sind Videomaterial vorzuziehen. Die Aufbewahrungspflicht für Ihre Dokumentation beträgt Nicht alle KVen akzeptieren eine Dokumentation mit aus- wie üblich 10 Jahre. Sie richtet sich nach den allgemeinen schließlich Videomaterial (insbesondere nicht-digitalen Aufbewahrungsfristen gemäß § 10 Abs. 3 der (Muster-)Berufs- Videos), da die Durchsicht für die Kommissionen mit ordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. hohem zeitlichen und teils technischem Aufwand ver- bunden ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass im Video etwas übersehen werden kann. TIPP Dokumentationsformat: Die KV kann das Format für die Zu- sendung festlegen. Kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre KV, um das richtige Medium und Format frühzeitig auszuwählen. Darstellungsqualität: In manchen Fällen ist die Darstellung ≥ 35 mm auf den Prints oder Speichermedien schlechter als auf dem Monitor. Bilder sind zum Beispiel zu dunkel oder unscharf. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihren Drucker optimal einzustellen. Überprüfen Sie die Qualität Ihrer Bilddokumentation. Kont- rollieren Sie am Ende eines Praxistages, ob die Dateien aller Patienten gesichert und lesbar sind. Größenvorgabe bei Einzelbildern: Durchmesser nicht kleiner als 35 mm 144 mm 100 mm Problem: Zu dunkle Korrektur: Austausch Darstellung eines VKB mit des Lichtkabels gebrochenem Lichtkabel. Ergebnis: Deutliche Strukturen sind durch Darstellung des VKB Dritte schwer beurteilbar. Videoprinter: Papierformat 144 x 100 mm (verkleinerte Bildqualität: Beispiel für die Korrektur einer Darstellung), 4 Bilder pro Ausdruck, die Einzelbilder sind schlechten Bildqualität bei dieser Variante größer als 35 mm. KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 13
DOkumentation des Diagnostischen Rundgangs Bei jeder Arthroskopie des Knie- oder Schultergelenks muss ein diagnostischer Rundgang dokumentiert werden. Wie dies typischerweise aussehen kann, wird im Folgenden dargestellt. Diagnostischer Rundgang am Kniegelenk Für die standardisierte Diagnostik am Kniegelenk wird Anforderungen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie: in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie ein Standardperspektiven und Zusatzperspektiven diagnostischer Rundgang gefordert. Dabei ist die Darstel- lung der folgenden Kompartimente obligat: Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert nur die hier genannten vier Standardperspektiven für den Standardperspektiven: diagnostischen Rundgang am Kniegelenk. Falls sich in der 1. Innenmeniskus mit Hinterhorn präoperativen Diagnostik Hinweise auf Pathologien an 2. Außenmeniskus mit Hinterhorn Strukturen ergeben, die über die vier Standardperspektiven 3. Interkondylarregion (vorderes/hinteres Kreuzband) nicht darzustellen sind, sollten auch Zusatzperspektiven 4. Femoropatellargelenk abgebildet werden. Diese Einstellungen sind zur Darstellung der Befunde immer dann gefordert, wenn sie wesentlich sind Zusatzperspektiven: für die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für konservative Vorgehen (zum Beispiel Knorpelschäden, die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere Synovitiden, Bandverletzungen). konservative Vorgehen. Hinweis: In der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthrosko- pie wird die Abbildung der Interkondylarregion inklusive des vorderen und hinteren Kreuzbandes gefordert. Dieses ist jedoch arthroskopisch über den Blick durch ein anteriores Portal mittels bloßer Inspektion nicht möglich, da das hintere Kreuzband regelhaft durch ein Fettpolster bedeckt wird. Ebenso kann der Blick auf das vordere Kreuzband durch eine kräftige Plica infrapatellaris oder einen hypertro- phen Hoffa’schen Fettkörper versperrt sein. In diesen Fällen genügt die schriftliche Ergänzung zum Befund der Kreuz- bänder. Eine Darstellung der Kreuzbänder durch Resektion der die Sicht behindernden Strukturen ist selbstverständ- lich nicht notwendig. KBV/PraxisWissen 14 / KBV ArthroskopieSpezial / Arthroskopie von Knie und Schulter von Knie und / Kapitel 2 Schulter
diagnostischer rundgang am Kniegelenk StandardPerspektiven 1. Innenmeniskus 2. Außenmeniskus 3. Interkondylarregion 4. Femoropatellargelenk mit Hinterhorn mit Hinterhorn (vorderes/hinteres Kreuzband) ZusatzPerspektiven Innenmeniskus mit pars Außenmeniskus Außenmeniskus- Innenmeniskus- intermedia und Vorderhorn mit Vorderhorn hinterhornwurzel hinterhornwurzel Tibialer Ansatz Tibialer Ansatz Femoraler Ansatz Femoraler Ansatz des zerissenen VKB mit hinteres Kreuzband des VKB bei alter Ruptur des VKB bei Insuffizienz Lig. Transversum Medialer Recessus mit Medialer Patellarand mit Lateraler Patellarand Patellaspitze und einer Plica mediopatellaris med. Trochlearand mit lat. Trochlearand zentrale Trochlea Lateraler Gelenkspalt mit Popliteussehne Posteromediales Kompart- Popliteussehne ment dorsomedialer Recessus Trochlea mit Cyclops Suprapatellarer Rezessus Medialer Recessus mit Umschlagfalte 15
DArstellungshilfen für den Diagnostischen Rundgang am Kniegelenk Manchmal erfordert der diagnostische Rundgang spezielle Manöver, um die entsprechenden Strukturen darzustellen. Innenmeniskus mit Hinterhorn Bei engen Gelenkverhältnissen kann es schwierig sein, den gesamten Innenmeniskus darzustellen. Bisweilen ist das Innenmeniskushinterhorn auf den bildlichen Darstel- lungen dann nicht vollständig abgebildet und das Bild kann nicht beurteilt werden. Ein möglicher Grund ist die fehlende Gelenkdistension – achten Sie daher stets hierauf. Eine Übersicht über das Innenmeniskushinterhorn wird häufig erst durch vollständige Kniegelenkstreckung erreicht. Eine weitere Fehlerquelle ist die Lichtka- belstellung. Durch Drehung des Lichtkabels lässt sich die Darstellung des gesamten Meniskus sicherstellen. Problem: Korrektur: Korrektur: Nicht ausreichende Entsprechende Gelenk- Drehung der Lichtkabel- Darstellung des Innenme- distension stellung niskus bei engen Gelenk- Ergebnis: Ergebnis: verhältnissen. Hinterhorn Darstellung des Hinterhorns Intermediärzone und und pars intermedia nicht wie gefordert Vorderhorn und pars sichtbar intermedia sichtbar AuSSenmeniskus mit Hinterhorn Die Inspektion des lateralen Gelenkspaltes kann bei engen Gelenkverhältnissen bisweilen ebenfalls eingeschränkt sein. In solchen Fällen ist es schwierig, den Außen- meniskus und die Knorpelsituation am Femur und an der Tibia sowie die Popliteus- sehne beziehungsweise den Popliteusschlitz darzustellen. Zur korrekten Darstellung des lateralen Gelenkspaltes inklusive des Außenmeniskus und der Popliteussehne kann die Lagerung des Knies in der 4er-Position von Vorteil sein. Hinweis Freie Gelenkkörper finden sich häufig im Hiatus Popliteus. Deshalb ist ein kurzer Blick dorthin zu empfehlen. Eine Bilddokumentation ist allerdings nur bei pathologischen Befunden erforderlich. Problem: Korrektur: Nicht ausreichende Lagerung des Knies in Darstellung des Außen- die 4er-Position meniskus und des lateralen Ergebnis: Gelenkspaltes bei engen Außenmeniskus mit Gelenkverhältnissen Intermediärzone sichtbar Hiatus Popliteus in 4er Position gut einsehbar 16 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Interkondylarregion Die Sicht auf die Kreuzbänder wird mitunter durch einen großen Hoffa’schen Fett- körper oder eine ausgeprägte Plica infrapatellaris behindert. Die Teilentfernung der genannten anatomischen Strukturen kann im Rahmen einer geplanten Kreuzband- operation notwendig sein (siehe unten). Hinweis: Bei sehr großem Hoffa’schen Fettkörper und/oder großer Plica kann die Umlagerung des Beines in die 4er-Position helfen. Dabei stellt sich das vordere Kreuzband meist gut dar. Bei einer sehr ausgeprägten Plica sollten Sie auf deren Resektion nur aus Gründen der besseren Darstellung der Interkondylarregion ver- zichten. In diesem Fall reicht die textliche Beschreibung der Interkondylarregion. Problem: Korrektur: Ergebnis: Schlecht sichtbares VKB. Teilentfernung des Gute Sicht auf das VKB vor Behinderung durch großen Hoffa‘schen Fettkörpers geplanter Rekonstruktion Hoffa’schen Fettkörper Problem: Korrektur: Schlecht sichtbarer Lagerung des Knies in Notcheingang. Behinde- die 4er-Position rung durch große Ergebnis: Plica infrapatellaris Femoraler VKB-Ansatz sichtbar Femoropatellargelenk Essentiell für die Beurteilung ist die Darstellung der Knorpelverhältnisse im femoropatellaren Gleitlager. Die häufig einklemmenden Anteile des Hoffa‘schen Fettkörpers können meist gut durch den Arthroskopie- schaft beiseite geschoben werden. 4-er Position Problem: Korrektur: Nicht ausreichende Darstel- Verdrängung der Weichteile lung des FPG durch ein- Ergebnis: klemmende Weichteile des Ausreichende Sicht auf Hoffa’schen Fettkörpers das FPG KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 17
Diagnostischer Rundgang am Schultergelenk Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert, Anforderungen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie: dass bei allen Arthroskopien des Schultergelenks ein Standardperspektiven und Zusatzperspektiven diagnostischer Rundgang zu dokumentieren ist. Dabei ist die Darstellung der folgenden Kompartimente obligat: Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert nur die nebenstehend genannten Standardeinstellungen Standardperspektiven: für den diagnostischen Rundgang am Schultergelenk. 1. Rotatorenmanschette – Übergang Humeruskopf Der Richtlinientext differenziert nicht die verschiedenen 2. lange Bizepssehne mit Ansatz Anteile der Rotatorenmanschette, der Kapsel und des 3. Labrum mit Kapselkomplex Labrums. Es erscheint nicht sinnvoll, das gesamte Labrum 4. ggf. glenohumeraler Knorpelbelag 360°, sämtliche Ansätze der Rotatorenmanschette und alle Kapselanteile darzustellen, denn hierzu müsste eine Zusatzperspektiven: Vielzahl von Bildern angefertigt werden. Für die bildliche ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für Darstellung des diagnostischen Rundgangs ist es in der die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere Regel ausreichend, die hier dargestellten vier Perspektiven konservative Vorgehen. anzufertigen. Selbstverständlich geht der diagnostische Rundgang über diese vier Perspektiven hinaus. Falls sich hierbei ausschließ- lich Normalbefunde beziehungsweise altersentsprechende Veränderungen zeigen, so reicht eine entsprechende Dar- stellung in der schriftlichen Dokumentation/im Operations- bericht. Ergeben sich in der präoperativen Diagnostik Hin- weise auf Pathologien an Strukturen, die über die Standard- perspektiven nicht abzubilden sind, sollten entsprechende Zusatzperspektiven fotografiert werden. Hierzu gehört insbesondere die Darstellung des Subakromialraumes. Ebenso sind weitere Bilder anzufertigen, wenn sich außer- halb der Standardeinstellungen pathologische Veränderun- gen oder Befunde zeigen, die für die weitere Therapie von Bedeutung sind. Gemäß der Richtlinie müssen beim diagnostischen Rund- gang gegebenenfalls auch Befunde dargestellt werden, die wesentlich für die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere konservative Vorgehen sind (zum Beispiel Fehlen der glenohumeralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen). 18 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
diagnostischer rundgang am Schultergelenk StandardPerspektiven 1. Rotatorenmanschette 2. Lange Bizepssehne 3. Labrum mit Kapselkomplex 4. Glenohumeraler Übergang Humeruskopf mit Ansatz SGHL, MGHL, anterosuperiores Knorpelbelag SSP-Ansatz Labrum Oberrand der SSC, Anschnitt Bizepssehne ZusatzPerspektiven Glenohumeralgelenk Anteroinferiores Labrum Posteriorer Lange Bizepssehne und Rotatorenmanschette mit anteriorem IGHL Kapsel-Labrumkomplex Hervorluxieren mit Tasthaken Übergang Humeruskopf (ISP) Pulley-Region bare area Inferiorer Rezessus Posteriorer humeraler Kapselansatz Subakromialer Raum Zur Dokumentation des subakromialen Raumes wird eine Abbildung des Akromions beziehungs- weise des Ligamentum coracoacromiale und der Oberseite der Rotatorenmanschette empfohlen. Ligamentum Rotatorenmanschetten- coracoacromiale oberseite KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 19
Darstellungshilfen für den Diagnostischen Rundgang am Schultergelenk Manchmal erfordert der diagnostische Rundgang spezielle Manöver, um die entsprechenden Strukturen darzustellen. Posteriore Gelenkstrukturen Falls sich posteriore Gelenkstrukturen nicht eindeutig über das posteriore Portal dar- stellen lassen, sollte das Arthroskop nach anterior Problem: Korrektur: umgesteckt werden. Fehlende Beurteilbarkeit Umstecken des Arthroskops. Eine Tasthakenprüfung des posterioren Labrums Einsatz des Tasthakens ist bei der Fragestellung von posterior Ergebnis: einer Labruminstabilität Gute Beurteilung des unerlässlich. posterioren Labrums von anterior Subscapularissehne Zur verbesserten Dar- stellung des Ansatzes der Subscapularissehne sollte der Arm flektiert Problem: Korrektur: und nach innen rotiert Hier ist nur die Beurteilung Arm wurde flektiert und werden. des Subscapularisober- nach innen rotiert. randes möglich. Ergebnis: Gute Beurteilung des SSC-Ansatzes Rotatorenmanschettenruptur Als Beispiel für einen wesentlichen Befund für die Indikation eines Folgeeingriffs ist zum Beispiel ein irreparabler Schaden der Rotatoren- manschette abgebildet. Es empfiehlt sich, zum Befund: Empfehlung: Beispiel die fehlende Re- Irreparable Rotatoren- Einsatz der Gewebefass- positionsmöglichkeit in manschettenruptur zange zur Darstellung der der Prüfung mit der Gewe- fehlenden Repositions- befasszange zu zeigen. möglichkeit 20 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Darstellung und Dokumentation des prä- und postoperativen Befundes Gemäß der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie muss die Bilddokumentation Folgendes ermöglichen: TIPP Der präoperative Befund und das postoperative Ergebnis sollten aus einer vergleichbaren Perspektive Erstellung weiterer Bilder: Bei komplexen Eingriffen und Kameraeinstellung dargestellt werden. kann es hilfreich sein, über die geforderte prä- und Eine Beurteilung des präoperativen Befundes und postoperative Darstellung hinaus weitere Bilder des Operationsergebnisses, ggf. unter Verwendung eines anzufertigen. Durch ein zusätzliches Bild, das Tasthakens, muss sichergestellt sein. beispielsweise einen wesentlichen Schritt des Vorgehens beinhaltet, erleichtern Sie den Mitglie- Obligate Darstellung des prä- und postoperativen Befundes dern der QS-Kommission, Ihr operatives Vorgehen nachvollziehen zu können. Es reicht nicht aus, nur das Resektionsergebnis zum Bei- spiel am Meniskus zu zeigen, ohne zuvor die Pathologie Vergleichbare Perspektive: Denken Sie bei der abzubilden. Genauso ist es nicht ausreichend, einen Befund, Einstellung der arthroskopischen Bilder daran, dass zum Beispiel einer Rotatorenmanschettenrekonstruktion, es dem an der Operation nicht beteiligten Betrach- schriftlich zu dokumentieren, diesen jedoch nicht durch ein ter nachträglich möglich sein muss, die Darstel- Abschlussbild, welches zum Beispiel den Defektverschluss lung des Befundes vor und nach der Operation zu darstellt, festzuhalten. beurteilen. Die Darstellung sollte deshalb aus einer vergleichbaren Perspektive erfolgen. Gegebenen- falls können Beschriftungen auf den Bildern helfen, den Befund genau zu beschreiben. So kann die QS-Kommission das Operationsergebnis nachvoll- ziehen und muss es nicht beanstanden. Auswahl der Perspektive Die Kamera- und Optikeinstellungen (Horizont und Lichtkabelstellung) sind so zu wählen, dass die anatomischen Strukturen eindeutig erkennbar sind. Innenmeniskusschaden Präoperativ: Intraoperativ: Postoperativ – Problem: Postoperativ – Korrektur: Gute Darstellung des Nach Mobilisation des Bei veränderter Perspektive Einstellung der richtigen Innenmeniskusschadens Innenmeniskuslappen- ist das Resektionsergebnis Perspektive risses zeigt sich die Läsion nicht eindeutig beurteilbar. Ergebnis: eindeutig Postoperativer Befund ist Eindeutiges Resektions- nicht nachvollziehbar. ergebnis KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 21
Einsatz des Tasthakens Der Tasthaken sollte eingesetzt werden, um Befunde, die Im unten gezeigten Beispiel kann der präoperative patho- sich einer einfachen fotografischen Darstellung entziehen, logische Befund ohne Tasthakeneinsatz nicht dargestellt deutlich zu machen (zum Beispiel extraartikulärer Schaden werden, was in einer Dokumentationsprüfung bemängelt der langen Bizepssehne, Teilruptur des vorderen Kreuzban- werden würde. Die korrekte Indikation zur Arthroskopie des, Unterseitenlappenriss des Meniskus). könnte in Frage gestellt oder die Durchführung der Operation nicht nachvollzogen werden. Wenn hingegen die Pathologie auch ohne Einsatz eines Tasthakens ein- deutig erkennbar ist, so kann auf den Tasthakeneinsatz zu Dokumentationszwecken verzichtet werden. Innenmeniskus Mit TAsthaken Problem: Korrektur: Ergebnis: Offenbar intakter Innen- Palpation mit dem Der Unterseitenriss des meniskus. Pathologie Tasthaken Innenmeniskus kann nun ist ohne Tasthaken nicht gut diagnostiziert werden. erkennbar. TIPP Lappenriss Nutzen Sie den Tasthaken zur bildlichen Darstellung ohne Tasthaken nur dann, wenn tatsächlich verborgene Strukturen/ Pathologien sichtbar gemacht werden müssen oder zur palpatorischen Untersuchung, zum Beispiel Prüfung der Bandstabilität. Dabei muss der Tastha- ken natürlich nicht auf allen Bildern erkennbar sein, sondern nur dort, wo diese Strukturen auch sichtbar gemacht werden müssen. Beurteilung: Lappenriss ist deutlich erkennbar. Tasthaken- einsatz ist nicht notwendig. 22 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Praktische Hinweise zur schriftlichen Dokumentation INFO Neben der Dokumentation der Arthroskopie durch die Berufsrechtliche Dokumentationspflicht: Eine vollständige Erstellung der relevanten Bilder ist auch die schriftliche Dokumentation ist kein Selbstzweck. Sie dient im Rahmen Dokumentation entscheidend und in der Qualitätsbeurtei- der Qualitätssicherung dazu, dass Sie nachweisen können, lungs-Richtlinie Arthroskopie geregelt. Sie muss Angaben den Patienten zu Recht nach den medizinischen Standards beinhalten, welche das operative Vorgehen nachvollzieh- arthroskopiert zu haben. Sie entspricht ferner Ihrer berufs- bar machen. Laut der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie rechtlichen Dokumentationspflicht 2. Arthroskopie müssen aus dem Operationsbericht mindes- tens die unten aufgeführten Angaben hervorgehen. 2) Vgl. § 10 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte Inhalt Operationsbericht nach § 3 der HinweisE Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie Falls der Name des Anästhesisten im Operationsbericht Patientenidentifikation (Name, Vorname, Geburtsdatum) nicht aufgeführt ist, muss das entsprechende Anästhesie- protokoll beigelegt werden. Operationsdatum Name des Operateurs, ggf. der Assistenten, Hier sollte auf die Anamnese, klinische Untersuchung und des Anästhesisten und Ergebnisse bildgebender Untersuchungen eingegan- gen werden. Falls der Operationsgrund nicht im Opera- Operationsgrund tionsbericht dargestellt wird, sollten weitere Dokumente Diagnose mit Seitenangabe eingereicht werden, aus denen der Operationsgrund eindeutig ersichtlich und nachvollziehbar ist. durchgeführte Operation Der präoperative Befund muss sowohl in der Bilddoku- ggf. Blutsperrezeit/Blutleerezeit mentation als auch der schriftlichen Dokumentation dar- Lagerung des Patienten gestellt und ausreichend beschrieben werden. Beispiels- weise reicht es nicht aus, von einem „Knorpelschaden“ Operationsdauer zu sprechen, um eine Mikrofrakturierung zu rechtfertigen. bei Normalbefund entsprechende Feststellung Der Operateur sollte sowohl schriftlich formulieren als auch bildlich darstellen, dass es sich um einen Knorpel- bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung schaden Grad III oder IV (ICRS / Outerbridge) handelt. (Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form, Struktur usw.) Das operative Vorgehen sollte nachvollziehbar doku- Beschreibung des operativen Vorgehens mentiert werden, dabei dürfen sich die schriftliche und Beschreibung des Endbefundes nach Abschluss bildliche Dokumentation natürlich nicht widersprechen: der Operation Ein aussagekräftiges Bild des operativen Vorgehens zusätzlich zu den geforderten Abbildungen des prä- begründete Benennung nicht darstellbarer beziehungswei- und postoperativen Befundes kann helfen, die im Text se in der Bilddokumentation nicht zu beurteilender Areale gemachten Aussagen zu unterstreichen. Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe Die Dokumentation des postoperativen Befundes ist oder konservativer Maßnahmen sowohl in der Bilddokumentation als auch der schriftli- chen Dokumentation obligat. Beispiele für die Beschrei- bung des Endbefundes nach Operation können sein: Beispiele für die Beschreibung der Indikation eventueller „Es resultierte eine spannungsfreie, vollständige, stabile Folgeeingriffe oder konservativer Maßnahmen können sein: Rekonstruktion der Supraspinatussehne.“ „Aufgrund des irreparablen Korbhenkelschadens, begin- „Nach Innenmeniskusnaht finden sich in der Tasthaken- nender Chondromalazie im medialen Kompartment und prüfung stabile Verhältnisse.“ genu varum können Beschwerden über dem medialen Kompartment wiederkehren. In dieser Situation sollte mit Falls in der bildlichen Darstellung Strukturen aufgrund dem Patienten gegebenenfalls frühzeitig die Indikation zur besonderer anatomischer Gegebenheiten nicht dokumen- valgisierenden Osteotomie besprochen werden.“ tierbar oder erreichbar sind, sollte dies in der schriftlichen Dokumentation erwähnt werden. Damit stellt der Arzt eine „Aufgrund des festgestellten Knochenverlustes von ca. 15 % vollständige Dokumentation sicher. der Glenoidfläche besteht trotz stabiler Reparatur der Bank- artläsion ein erhöhtes Reluxationsrisiko. Auf Überkopf- oder Kontaktsportarten sollte verzichtet werden.“ KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 23
3 Typische Befunde und ihre Darstellung 24 KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Typische Befunde am Kniegelenk ab seite 26 Typische Befunde am Schultergelenk ab seite 32 Neben der nach der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie geforderten Dokumentation des diagnosti- schen Rundgangs (siehe Seite 8, 14 ff.) soll der Befund sowohl prä- als auch postoperativ dokumentiert und dargestellt werden. Je nach Befund unterscheiden sich aber die darzustellenden Strukturen. Im folgenden Teil der Broschüre werden daher typische Befunde an Knie- und Schultergelenk dargestellt und beschrieben. Diese beinhalten stets: den präoperativen und den postoperativen Befund sowie ein Bild, welches einen typischen/wesentlichen Opera- tionsschritt dokumentiert. Insbesondere bei komplexen Eingriffen ist eine solche Darstellung hilfreich, um das operative Vorgehen zu verdeutlichen, auch wenn sie nicht obligater Bestandteil der in der Richtlinie geforderten Bilddokumentation ist. Es handelt sich hierbei um Darstel- lungsbeispiele, die der Anregung für vergleichbare Situa- tionen dienen. KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter 25
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