Begründung mit Umweltbericht - zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 - Stadt Deggendorf

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Begründung mit Umweltbericht - zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 - Stadt Deggendorf
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan    Vorentwurf vom 05.03.2021
der Großen Kreisstadt Deggendorf

                         Begründung
                      mit Umweltbericht
              zur Änderung des Flächennutzungsplanes und
                Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47

                                   Vorentwurf

          Inhaltsverzeichnis

          A       Anlass der Planung

          B       Bestand

          C       Planung

          D       Erschließung

          E       Immissionen

          F       Umweltbericht

          G       Verfahren

          H       Literaturverzeichnis

          I       Abbildungsverzeichnis

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Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan                          Vorentwurf vom 05.03.2021
der Großen Kreisstadt Deggendorf

A      Anlass der Planung ............................................................................... 4
1.         Demographische Grundlagen und städtebauliche Ziele .............................. 4
B      Bestand ............................................................................................ 6
1.          Lage .......................................................................................... 6
2.          Planungsgrundlagen für die kommunale Bauleitplanung ............................ 8
     2.1       Vorgaben aus der Raumordnung..................................................... 8
     3.1       Schutzgebiete gemäß Europarecht (NATURA 2000) ..............................13
     4.1       Schutzgebiete gemäß nationalem Recht ...........................................14
     5.1       Biotopkartierung Bayern ..............................................................17
     6.1       Bindung BNatSchG und BayNatSchG ...............................................18
     7.1       Überschwemmungsgebiete ..........................................................19
     8.1       Wassersensibler Bereich ..............................................................20
     9.1       Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht ...........................21
     10.1      Bindung und Vorgaben aus dem Naturschutz .....................................22
     11.1      Aussagen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes
               22
C      Planung .......................................................................................... 23
D      Erschließung .................................................................................... 26
1.          Verkehr .....................................................................................26
2.          Wasserversorgung ........................................................................26
3.          Abwasserbeseitigung .....................................................................27
4.          Stromversorgung ..........................................................................27
5.          Nahwärmversorgung .....................................................................27
6.          Telekommunikation .......................................................................28
7.          Abfallentsorgung ..........................................................................28
8.          Altlasten ....................................................................................28
E      Immissionen .................................................................................... 28
1.         Lärm .........................................................................................28
2.         Staub / Geruch .............................................................................28
3.         Lichtemissionen............................................................................29
4.         Elektromagnetische Felder ...............................................................29
F      Umweltbericht .................................................................................. 30
1.        Allgemeines ................................................................................30
2.        Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
          des Umweltschutzes, die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und
          Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 von Bedeutung sind, und der Art wie
          diese Ziele und die Umweltbelange bei der Änderung berücksichtigt wurden ...32
3.        Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der
          Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden ............................35
4.        Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung
          des Umweltzustands) .....................................................................40
5.        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtaufstellung des
          Deckblattes zum gültigen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ............47

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6.           Alternative Planungsmöglichkeiten .....................................................47
7.           Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ...........................47
8.           Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ..........................................47
9.           Zusammenfassung ........................................................................47
G      Verfahren ........................................................................................ 48
H      Literaturverzeichnis ............................................................................ 49
I      Abbildungsverzeichnis ......................................................................... 49

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A       Anlass der Planung

1.      Demographische Grundlagen und städtebauliche Ziele
        Das Planungsgebiet im Raum Deggendorf als Oberzentrum ist im Landesentwick-
        lungsprogramm Bayern als ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen eingestuft.1
        Laut der Erfassung aus Statistik kommunal2 des Landkreises Deggendorf vom Januar
        2019 ist die Anzahl der Bevölkerung von 101.436 Personen im Jahr 1987 und 114.690
        Personen im Jahr 2011 auf 118.741 Personen im Jahr 2017 gestiegen.
        Die Zugleich gilt Deggendorf als bevorzugter Wohnstandort. Seine landschaftliche
        Lage sowie die vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sind die Hauptursa-
        chen dafür. Der regen Nachfrage nach Baugrundstücken kann vom örtlichen Grund-
        stücksmarkt nicht mehr zufriedenstellend entsprochen werden. Betrachtet man die
        Entwicklung der Gebäude- und Freiflächen, die Zahl der Wohngebäude und der ge-
        samten Wohnfläche in Deggendorf und in den Umlandgemeinden, so lässt sich fest-
        stellen, dass diese Werte im Umland im Vergleich zu Deggendorf in erheblich höhe-
        rem Maße gestiegen sind. Das belegt ein gewisses „Abwerben“ von Bauwilligen aus
        der Kernstadt ins Umland, das durch die hohen Grundstückspreise in Deggendorf im
        Vergleich zu den Umlandgemeinden noch verstärkt wird. Diese Abwanderung von
        Bauwilligen in arbeitsplatzfernere und von den weiterführenden Schulen weiter ent-
        fernte Standorte kann vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung nicht ziel-
        führend sein. Denn die Folge ist ein erhöhter Pendlersaldo mit den entsprechenden
        Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Schadstoffausstoß und die zeitliche
        Belastung der Pendlerinnen und Pendler.
        Die Stadt Deggendorf stellt derzeit ihren Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
        neu auf. Grundlage der Ausweisung von Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan ist
        eine Baulandbedarfsermittlung für den Zeithorizont des Flächennutzungsplanes auf
        Basis der Flächenmanagementdatenbank Bayern. In Deggendorf wird von einer gerin-
        gen Bevölkerungszunahme in den kommenden 15 Jahren ausgegangen bei einer
        gleichzeitigen starken Veränderung der Altersstruktur. Während es in der Bevölke-
        rungsgruppe der Über-65-Jährigen zu Zuwächsen von über 30% kommt, wird in allen
        anderen Altersgruppen mit Rückgängen gerechnet. Trotz der nur leichten Bevölke-
        rungszuwächse ergibt sich für die Stadt Deggendorf nach der Flächenmanagement-
        datenbank Bayern wegen steigender allgemeiner Wohnraumansprüche aufgrund sich
        verändernder sozialer Strukturen ein Wohnbauflächenbedarf von 79,8 ha bis 2035.
        Dabei ist die Stadt Deggendorf die kommenden fünf bis maximal zehn Jahre auch
        noch gefordert, einer verstärkten Nachfrage nach Einfamilienhaus- oder Doppelhaus-
        grundstücken aufgrund des Bedarfs der etwas stärkeren Kindergeneration der gebur-
        tenstarken Jahrgänge (ca. die Jahrgänge 1985-2000) auf den Wohnungsmarkt in Be-
        reichen zu erfüllen, die versorgungs- und infrastrukturnah sind und somit auch nach-
        haltig über mehrere Generationen genutzt werden, um nicht nach 30 Jahren schon

1 (Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), 2020)
2 (Statistik kommunal 2018 - Landkreis Deggendorf 09 271, 2019)

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        wieder leer zu fallen drohen. Die Ortschaft Eichberg wurde als Potenzialstandort iden-
        tifiziert, der infrastrukturell nachhaltig ist. Auf diese Weise kann auch verhindert wer-
        den, dass sich die Zahl der Einpendler mit allen negativen Konsequenzen noch weiter
        erhöht.
        Nachdem das Planungsgebiet in Eichberg im Anschluss an bestehende Bebauung und
        dem Gut Aiderbichl liegt, die verkehrsmäßige Erschließung eine behutsame Nachver-
        dichtung und Abrundung der bestehenden Ortschaft zulässt und die Nähe zur Stadt
        Deggendorf eine attraktive Wohnlage begründet, will die Stadt Deggendorf hier eine
        für die Ortschaft verträgliche Nachverdichtung und Abrundung durch die Darstellung
        im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ermöglichen.
        Mit der Baufläche wird einem einheimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an
        seinem Heimatort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Sied-
        lungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen
        Betrieb weitestgehend energieautark mit Strom zu versorgen. Zusätzlich soll im Rah-
        men einer sinnvollen städtebaulichen Abrundung dieses Ortsrandbereiches von der
        Ortschaft Eichberg die dargestellte Baufläche so groß sein, dass zusätzlich ca. 3 wei-
        tere Bauparzellen geschaffen werden können.
        Nach § 1 a Satz 5 BauGB soll bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebau-
        ungsplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, so-
        wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol-
        che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Die Aufforderung nach § 1 Abs. 6
        Nr. 7 f BauGB, „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
        Nutzung von Energie“ dabei besonders zu berücksichtigen, verdeutlicht das Gebot zur
        Erstellung eines Energiekonzeptes, dessen Ziele zu bestimmten Festsetzungen im Be-
        bauungsplan führen können. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB können dort explizit die
        Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentra-
        len Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte
        aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung geregelt werden. Auf der
        Planungsfläche sollen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung Flächen für Anlagen
        und Einrichtungen für erneuerbare Energien (Heizanlage mit Hackschnitzel zur Nah-
        wärme- und Stromerzeugung und Stromspeicherung in Wasserstoffbrennstoffzellen)
        zur Verfügung gestellt werden, um für die Objekte im Geltungsbereich eine Versor-
        gung mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend
        energieautark eine Versorgung mit Strom sicherzustellen.
        Die Stadt Deggendorf beabsichtigt daher, den rechtsverbindlichen Flächennutzungs-
        plan und Landschaftsplan im Bereich der Ortschaft Eichberg Gemarkung Seebach
        durch Deckblatt Nr. 47 zu ändern, um diesem Bereich eine städtebaulich geordnete
        Richtung zu geben. Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan und Land-
        schaftsplan wurde am 26.10.1999 durch die Regierung von Niederbayern genehmigt.
        Damit soll eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um innerhalb des
        Geltungsbereiches des Deckblattes eine Nachverdichtung im bisherigen Außenbereich
        zu ermöglichen.

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        Ziel dieser Deckblattänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-
        zung für die Darstellung eines Dorfgebietes am nördlichen Ortsrand von Eichberg in
        Verbindung mit einer Fläche für erneuerbare Energien und einer abschirmenden
        Grünfläche. Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht
        werden, die Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Auf der Planungsfläche ist derzeit
        eine landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
        Die Große Kreisstadt Deggendorf ist bestrebt den Bedarf an Bauflächen in den kleinen
        Ortschaften um Deggendorf im direkten Anschluss an bestehende Bebauung abzude-
        cken, um dem übergeordneten Grundsatz „nach sparsamen Umgang mit Grund und
        Boden“ gerecht zu werden.

B       Bestand

1.      Lage
        Die Planungsfläche befindet sich am nördlichen Ortsrand von Eichberg. Im Osten wird
        der Geltungsbereich durch eine Gemeindestraße begrenzt. im Süden grenzt beste-
        hende Wohnbebauung an. Unmittelbar im Westen befindet sich das Gut Aiderbichl
        mit Nebenanlagen (Lagerhallen, Stallungen etc.), Lagerflächen und Parkplätzen. Im
        Norden setzen sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen fort.
        Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Große Kreis-
        stadt Deggendorf in der Region 12 – Donau-Wald. Der Raum um Deggendorf ist als
        ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen eingestuft. 3
        Das Planungsgebiet fällt stark von Nordwesten mit ca. 472 m ü.NN. nach Südosten
        mit ca. 461 m ü.NN.

3 (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019)

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        Übersichtslageplan

        Abb. 1 : Luftbild mit Lage der Planungsflächen (roter Kreis); (BayernAtlas 2021),
                Darstellung unmaßstäblich

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2.      Planungsgrundlagen für die kommunale Bauleitplanung
2.1     Vorgaben aus der Raumordnung

        Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
        Die Große Kreisstadt Deggendorf ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als
        Oberzentrum dargestellt. Der Raum um Deggendorf ist als ländlicher Raum mit Ver-
        dichtungsansätzen eingestuft.4

        Abb. 2: Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018, Strukturkarte

        Die Große Kreisstadt Deggendorf befindet sich nach der Gliederung Bayerns in Ver-
        waltungsregionen in der Region 12– Donau-Wald.
        Zur Schaffung von gleichwertigen und gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen
        hat das LEP folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) zur raumstrukturellen Entwicklung
        Bayerns und seiner Teilräume formuliert:

        1.     Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
        1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
        1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
        1.1.1(Z)    In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu
                    schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind

4 (Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), 2020)

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                   weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und
                   Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.
        1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung
        1.1.2(Z)   Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teil-
                   räumen ist nachhaltig zu gestalten.

        1.2 Demographischer Wandel
        1.2.1 Räumlichen Auswirkungen begegnen
        (Z)       Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen
                  und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungs-
                  entwicklung, zu beachten.

        1.2.2 Abwanderung vermindern
        (G)       Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Mög-
                  lichkeiten
                  - zur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeits-
                  plätzen,
                  - zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
                  - zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits- und Lebensum-
                  felds insbesondere für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten sowie
                  für Familien und ältere Menschen genutzt werden.

        1.3 Klimawandel
        1.3.1 Klimaschutz
        (G)        Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, ins-
                   besondere durch
                   - die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien

        2.    Raumstruktur
        2.2 Gebietskategorien
        2.2.3 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums
        (G)        Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass
                   - er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig
                   sichern und weiter entwickeln kann

        3.     Siedlungsentwicklung
        3.1    Flächensparen
        (G)          Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück-
                     sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.
        (G)          Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsent-
                     wicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels
                     und seiner Folgen ausgerichtet werden.
        3.3    Vermeidung von Zersiedlung
        (Z)          Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Sied-
                     lungseinheiten auszuweisen.

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        6.     Energieversorgung
        6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur
        6.1.1 Sichere und effiziente Energieversorgung
        (G)         Die Energieversorgung soll durch den Um- und Ausbau der Energieinfra-
                    struktur weiterhin sichergestellt werden. Hierzu gehören insbesondere
                    - Anlagen der Energieerzeugung und –umwandlung,
                    - Energienetze sowie
                    - Energiespeicher.
        6.2    Erneuerbare Energien
        6.2.1 Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
        (Z)         Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.

        Regionalplan
        Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Große Kreis-
        stadt Deggendorf in der Region 12 – Donau-Wald. Der Verfahrensbereich ist als
        Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum dargestellt.
        Zudem liegt Deggendorf auf einer Entwicklungsachse.5

        Abb. 3: Regionalplan 13 Landshut, Karte Raumstruktur

        Gemäß Regionalplan 12 sind für das Plangebiet folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G)
        zu berücksichtigen:

5 (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019)

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        Teil A I Leitbild
        1 (Z)       Die Region soll zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen künftiger
                    Generationen nachhaltig entwickelt werden. In ihrer Gesamtheit und in ih-
                    ren Teilräumen soll sie so entwickelt und gestärkt werden, dass die sich aus
                    der Lage inmitten Europas und an der Nahtstelle zur Tschechischen Repub-
                    lik und zum Donauraum ergeben Herausforderungen bewältigt und gleich-
                    wertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionsteilen geschaffen
                    werden.
        2 (G)       Eine räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region und ih-
                    ren Teilräumen ist anzustreben.

        Teil B II Siedlungswesen
        1 Siedlungsentwicklung
        1.0 (G)      Die Siedlungsentwicklung soll sich in allen Gemeinden der Region bedarfs-
                     gerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die
                     Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden.
        1.2 (G)      Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in
                     die Landschaft eingebunden werden.

        B III – Energie
        1 Allgemeines
        1. (G)      Zur Sicherung einer wirtschaftlichen, sicheren, klima- und umweltfreundli-
                    chen Energieversorgung soll in der Region eine nach Energieträgern diversi-
                    fizierte Energieversorgung angestrebt und auf einen sparsamen und ratio-
                    nellen Umgang mit Energie hingewirkt werden.
                    Die in der Region vorhandenen Potenziale für erneuerbare Energieträger
                    sollen erschlossen werden, soweit dies mit anderen fachlichen Belangen ver-
                    einbar ist.

        Schlussfolgerungen
        Die Zielvorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans berüh-
        ren und begründen die Planungsinteressen der Großen Kreisstadt Deggendorf. So-
        wohl im Landesentwicklungsprogramm als auch im Regionalplan werden klare Ziel-
        vorgaben zur raumstrukturellen Weiterentwicklung des ländlichen Raums getroffen.

        Nachdem das Planungsgebiet im Anschluss an bestehende Bebauung und dem Gut
        Aiderbichl liegt, die verkehrsmäßige Erschließung eine behutsame Nachverdichtung
        und Abrundung der bestehenden Ortschaft zulässt und die Nähe zur Stadt Deggen-
        dorf eine attraktive Wohnlage begründet, will die Stadt Deggendorf hier eine für die
        Ortschaft verträgliche Nachverdichtung und Abrundung durch die Darstellung im Flä-
        chennutzungsplan als Dorfgebiet ermöglichen. Die gewachsene Struktur mit dem un-
        mittelbar angrenzenden landwirtschaftlich geprägten Gut Aiderbichl begründet die
        Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet. Durch die Anbindung der kleinen

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        Baufläche an die Ortschaft Eichberg ist keine Zersiedelung gegeben. Mit der Bauflä-
        che wird einem einheimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Hei-
        matort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur
        entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitest-
        gehend energieautark mit Strom zu versorgen. Zusätzlich wird die im FNP dargestellte
        neue Dorfgebietsfläche in einer städtebaulich sinnvollen Größe am Ortsrand aufge-
        nommen, die die Entwicklung von wenigen weiteren Bauparzellen in diesem Bereich
        ermöglichen.
        Nach § 1 a Satz 5 BauGB soll bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebau-
        ungsplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, so-
        wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol-
        che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Die Aufforderung nach § 1 Abs. 6
        Nr. 7 f BauGB, „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
        Nutzung von Energie“ dabei besonders zu berücksichtigen, verdeutlicht das Gebot zur
        Erstellung eines Energiekonzeptes, dessen Ziele zu bestimmten Festsetzungen im Be-
        bauungsplan führen können. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB können dort explizit die
        Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentra-
        len Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte
        aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung geregelt werden. Auf der
        Planungsfläche sollen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung Flächen für Anlagen
        und Einrichtungen für erneuerbare Energien (Heizanlage mit Hackschnitzel zur Nah-
        wärme- und Stromerzeugung und Stromspeicherung in Wasserstoffbrennstoffzellen)
        zur Verfügung gestellt werden, um für die Objekte im Geltungsbereich eine Versor-
        gung mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend
        energieautark eine Versorgung mit Strom sicherzustellen.
        Durch die sehr behutsame Entwicklung des Dorfgebietes mit einer breiten Eingrünung
        hin zur offenen Flur wurde auf das erhöhte Gewicht der Belange von Natur und Land-
        schaft Rücksicht genommen.
        Zusammenfassend kann man sagen, dass wesentliche Ziele und Grundsätze durch die
        geplante Dorfgebietsdarstellung im Flächennutzungsplan erfüllt werden können.

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3.1     Schutzgebiete gemäß Europarecht (NATURA 2000)
        Im Planungsgebiet befinden sich weder Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richt-
        linie (FFH-Gebiet) noch der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiet)6. Das FFH-Gebiet „Ex-
        tensivwiesen östlich Deggendorf “ liegt ca. 60 m westlich.

        Unter Schutz stehen hier die Extensivwiesen östlich von Deggendorf. Als Lebensraum-
        typen gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie lt. Natura 2000-Verordnung sind hier
        angegeben:

                Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden
                Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden,
                magere Flachlandmähwiesen
                Hainsimsen-Buchenwald
                Auenwälder

        Da keine Schutzgebiete gemäß Europarecht direkt betroffen sind und durch die Pla-
        nung keine Lebensraumtypen betroffen sind, kann eine Beeinflussung der durch die
        einzelnen Schutzgebiete geschützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzge-
        biete untereinander, ausgeschlossen werden.

                            Planungsgebiet

        Abb. 4: Luftbild mit Darstellung von Schutzgebieten nach Europarecht; (FINWeb 2021),
                Darstellung unmaßstäblich
        Rosa:   FFH-Gebiet „Extensivwiesen östlich Deggendorf “

6 (FINWeb, 2021)

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4.1     Schutzgebiete gemäß nationalem Recht
        Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen
        nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Er-
        haltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
        des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfä-
        higkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonde-
        ren kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Be-
        deutung für die Erholung erforderlich ist".
        Das Planungsgebiet besteht überwiegend aus intensiv landwirtschaftlich genutzten
        Flächen. Der größere Teil ist nach wie vor als landwirtschaftliche Nutzfläche bzw.
        Grünfläche dargestellt und stellt somit keinen Eingriff in den Naturhaushalt und somit
        in Arten- und Lebensräume dar. Lediglich im Teilbereich für die Fläche für erneuerbare
        Energien wird das bestehende Ackerland umgewandelt in eine mögliche Baufläche für
        die Herstellung erneuerbarer Energien. Nur auf dieser Fläche, die nur einen kleinen
        Teilbereich darstellt wird in geringem Maße in die Schutzgüter eingegriffen. Die als
        MD dargestellte Fläche liegt vollständig außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
        (LSG).
        Somit wird durch die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und die Grünfläche
        nicht in das LSG eingegriffen. Der Eingriff in das LSG findet nur auf der kleinen Teilflä-
        che für Versorgungsanlagen – erneuerbare Energien statt.
        Damit ist der besondere Schutz von Natur und Landschaft durch diese Planung nicht
        gefährdet. Voraussetzung hierfür ist auch, dass in der weiterführenden Bauleitplanung
        ein besonderes Gewicht auf den Aufbau eines Ortsrandes mit einer leistungsfähigen
        Eingrünung gelegt wird.

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                             Planungsgebiet

        Abb. 5: Luftbild mit Darstellung von nationalen Schutzgebieten; (FINWeb 2021),
                Darstellung unmaßstäblich
        Grün gestreift: Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“

        Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Bayerischer Wald, welcher die gesamte Region
        umfasst, jedoch nicht in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet.7

        Weitere Schutzgebiete z.B. Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im Bereich des
        Planungsgebiets. Das Trinkwasserschutzgebiet „Hengersberg M“ liegt ca. 270 m nörd-
        lich.8 Anlagen, die einen direkten Einfluss auf dieses Schutzgebiet haben, sind nicht
        geplant.

7 (FINWeb, 2021)
8 (FINWeb, 2021)

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                              Planungsgebiet

        Abb. 6: Luftbild mit Darstellung von Trinkwasser-Schutzgebieten; (FINWeb 2021),
                Darstellung unmaßstäblich
        Lila:   Trinkwasserschutzgebiet „Hengersberg M“

        Eine Beeinflussung von Schutzgebieten gemäß nationalem Recht durch das Bauvorha-
        ben kann ausgeschlossen werden.

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5.1     Biotopkartierung Bayern
        Im Planungsgebiet sowie in direkt angrenzender Umgebung befinden sich keine amt-
        lich kartierten Biotope.9 Jedoch grenzt direkt im Südwesten eine ausgewiesene
        Ökofläche an, auf welcher derzeit jedoch noch keine bedeutenden Habitatstrukturen
        vorhanden sind. Diese Öko- bzw. Ausgleichsfläche wird durch die Planung nicht be-
        einträchtigt. Die als Biotope ausgewiesenen „Hecken nordöstlich von Eichberg“ (Bio-
        top-Nr. 7144-0317) in einer Entfernung von ca. 100 m und die „Hecken westlich von
        Eichberg“ (Biotop-Nr. 7144-0318) in einer Entfernung von ca. 280 m werden von der
        Planung nicht berührt, und somit ist von keinen Auswirkungen auf die Biotope auszu-
        gehen.

                                                               Planungsgebiet

        Abb. 7: Luftbild mit Darstellung der amtlich kartierten Biotope und Ökoflächen; (FINWeb 2021),
                Darstellung unmaßstäblich
        Rosa:                    amtlich kartierte Biotope
        Grün:                    Ökoflächenkataster – Ausgleichsfläche

9 (FINWeb, 2021)

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6.1     Bindung BNatSchG und BayNatSchG
        Zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen zählen10:
        1.     natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
               einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen
               oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlan-
               dungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
        2.     Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nass-
               wiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
        3.     offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm
               und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen,
               Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Stand-
               orte,
        4.     Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwäl-
               der, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
        5.     offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebü-
               sche,
        6.     Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewäs-
               ser mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,
               Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale
               Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche
               Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
        Im Bereich des Deckblatts Nr. 47 des Flächennutzungsplanes und des Landschaftspla-
        nes sind keine Biotope, die gemäß BNatSchG § 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. §
        39 BNatSchG unter Schutz stehen, vorhanden.

10 (BNatSchG, 2020)

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7.1     Überschwemmungsgebiete
        An Hand der Karte des UmweltAtlas Bayern11 ist erkennbar, dass Schutzgebiete und
        festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Umkreis des Planungsgebietes nicht vor-
        handen sind. Somit ist ersichtlich, dass der geplante Standort frei von jeglichen Rest-
        riktionen dieser Art ist.
        Es wird jedoch darauf verwiesen, dass Starkregenniederschläge vor allem auf Grund
        der prognostizierten Klimaänderungen an ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen.
        Auch im Planungsgebiet kann bei sogenannten Sturzfluten der flächenhafte Abfluss
        von Wasser und Schlamm sowie Erosion auftreten. Dabei ist auch das von außen zu-
        fließende Wasser zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, diese Gefahr im eigenen In-
        teresse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkeh-
        rungen zur Schadensreduzierung und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden vor-
        zunehmen. Auch §37 WHG bezüglich des Wasserabflusses sollte berücksichtigt wer-
        den.

                                                            Planungsgebiet

        Abb. 8: WebKarte mit Darstellung der Überschwemmungsgebiete; (UmweltAtlas LfU Bayern
                2021), Darstellung unmaßstäblich

11 (UmweltAtlas, 2021)

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8.1     Wassersensibler Bereich
        Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden.
        Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch
                über die Ufer tretende Flüsse und Bäche,
                zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder
                zeitweise hoch anstehendes Grundwasser.

        Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Über-
        schwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie wahr-
        scheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation
        ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.
        An Hand der Karte des BayernAtlas12 ist die Lage und Ausdehnung des wassersensib-
        len Bereiches erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass das Planungsgebiet nicht in einem
        wassersensiblen Bereich liegt.

                                                   Planungsgebiet

        Abb. 9: Luftbild mit Darstellung der wassersensiblen Bereiche; (BayernAtlas 2021),
                Darstellung unmaßstäblich
        Hellgrün:        wassersensibler Bereich

12 (BayernAtlas, 2021)

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9.1     Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht
        Innerhalb des Geltungsbereiches der Planung liegen gem. BayernAtlas13 keine Boden-
        denkmäler. Im Umfeld befinden sich ebenfalls keine Bodendenkmäler.
        Zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde sind gemäß Art. 8 DSchG mel-
        depflichtig an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denk-
        malschutzbehörde.
        Denkmalgeschützte Gebäude liegen weder innerhalb der Planungsfläche noch im nä-
        heren Umfeld.
        Im weiteren Umfeld befindet sich im Nordosten in Boxbach folgendes Baudenkmal,
        das von der Planung nicht betroffen wird:
                D-2-71-125-31: Wohnstallhaus, Flachsatteldachbau mit Blockbau-Oberge-
                 schoss, weitem Vordach und Traufschrot, 1. Drittel 19. Jh.. (ca. 570 m nordöst-
                 lich)

                                                            Planungsgebiet

        Abb. 10: Luftbild mit Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler; (BayernAtlas 2021),
               Darstellung unmaßstäblich
        Rot:    Bodendenkmal (im Bildausschnitt nicht vorhanden)
        Pink:   Baudenkmal

13 (BayernAtlas, 2021)

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10.1    Bindung und Vorgaben aus dem Naturschutz
        Spätestens seit der Novellierung des Baugesetzbuches muss bereits mit dem
        Flächennutzungsplan und Landschaftsplan die Vermeidung von Eingriffen und die
        Entwicklung von Ausgleichskonzepten einbezogen werden. So ist die Behandlung der
        naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennut-
        zungsplanes und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 überschlägig bereits
        in der vorbereitenden Bauleitplanung abzuhandeln.
        Ebenso ist in einem eigenen Punkt der Begründung im Umweltbericht die Auswirkun-
        gen der vorbereitenden Bauleitplanung zusammenfassend darzulegen.

11.1    Aussagen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes
        Der derzeit geltende, rechtswirksame Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der
        Stadt Deggendorf stellt das Planungsgebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Die
        Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ wird durch die Planung
        überschritten.

        Abb. 11: Ausschnitt aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Deggen-
               dorf; (Planungsbereich schwarz), Darstellung unmaßstäblich

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        Abb. 12: Ausschnitt aus dem derzeit rechtswirksamen Landschaftsplan der Stadt Deggendorf;
               (Planungsbereich schwarz), Darstellung unmaßstäblich

C       Planung
        Bauliche Entwicklung
        Im derzeit geltenden, rechtswirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
        sind die beanspruchten Flächen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der derzeit
        rechtsverbindliche Flächennutzungsplan und Landschaftsplan wurde am 26.10.1999
        durch die Regierung von Niederbayern genehmigt.
        Ziel dieser Deckblattänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-
        zung für die Darstellung eines Dorfgebietes am nördlichen Ortsrand von Eichberg in
        Verbindung mit einer Fläche für erneuerbare Energien und einer abschirmenden
        Grünfläche. Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht
        werden, die Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Mit der Baufläche wird einem ein-
        heimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Heimatort gemischte
        Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur entsprechen und
        mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energie-
        autark mit Strom zu versorgen.
        Daher soll am nördlichen Ortsrand von Eichberg im Anschluss an bestehende Bebau-
        ung und dem Gut Aiderbichl ein Dorfgebiet (MD) dargestellt werden, welches über
        eine Stichstraße von Osten her an die Gemeindestraße angeschlossen ist. Die Fläche
        für die Versorgungsanlagen der erneuerbaren Energien, sowie eine Fläche zur Regen-

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der Großen Kreisstadt Deggendorf

        wasserversickerung werden im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche be-
        grenzt. Diese Grünlandfläche befindet sich im Eigentum des Investors, welcher neben
        einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb auch Forstwirtschaft betreibt und wird als
        Grünland landwirtschaftlich genutzt. An wenigen Tagen im Jahr wird diese Grünland-
        fläche zur temporären Lagerung des eingeschlagenen Holzes für die benötigte Hack-
        schnitzelerzeugung u.a. für das geplante angrenzende Hackschnitzel-Heizwerk benö-
        tigt. Die geplante Grünfläche (Ausgleichsfläche) schirmt das Planungsgebiet zur freien
        Flur nach Norden hin ab.
        Diese Planungsabsicht erfordert eine Anpassung des Flächennutzungsplanes und
        Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 47. Diese Anpassung erfolgt parallel zur
        Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Eichberg Oberes
        Feld".
        Das gesamte Planungsgebiet des Flächennutzungsplan-Deckblattes umfasst insge-
        samt eine Größe von ca. 17.933 m², also ca. 1,8 ha. Folgende Flächen der Flur-Num-
        mern der Gemarkung Seebach werden dabei überplant:
        931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7 (TF).

        Grünordnerische Maßnahmen
        Die bauliche Nutzung von Freiflächen führt durch ihren Flächenverbrauch, durch die
        Veränderung von Oberflächengestalt und Bodenstruktur sowie durch Versiegelung im
        geplanten ‚Bauflächen zu einer Veränderung des derzeitigen Naturhaushaltes und des
        Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG14. Auf der Ebene der Flächennut-
        zungsplanung ist überschlägig die Eingriffsregelung abzuhandeln.

        Im Rahmen dieses Verfahrens wird bereits eine grobe Abhandlung der Eingriffsrege-
        lung nach dem vom Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung u. Umweltfragen
        herausgegebenen Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) vollzogen, siehe
        nachfolgende Tabelle:

14 (BNatSch)

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der Großen Kreisstadt Deggendorf

        Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf:

           Geplante Nutzung:                      Gemischte Bauflächen

           Im Plan:                               Am nördlichen Ortsrand von Eichberg

           Flurnummer(n):                         931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7
                                                  (TF).

           Größe des Deckblattes in ha:           ca. 1,8 ha

           Erwartete Grundflächenzahl             Teilweise über 0,35 (Typ A hoher Versiege-
           (GRZ):                                 lungsgrad), teilweise darunter (Typ B geringer
                                                  Versiegelungsgrad)

           Empfindlichkeitsstufe des Na-          Kategorie II
           turhaushaltes und des Land-            (mittlere Bedeutung)
           schaftsbildes:

           Begründung:                            Das Planungsgebiet besteht ausschließlich
                                                  aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Flä-
                                                  chen.
                                                  Durch die Lage im direkten Anschluss an die
                                                  bestehende umliegende Bebauung ist von ei-
                                                  ner geringen zusätzlichen Beeinträchtigung
                                                  des Landschaftsbildes auszugehen. Auf
                                                  Grund der Lage der dargestellten Fläche für
                                                  Versorgungsanlagen im Landschaftsschutz-
                                                  gebiet und damit der direkten Nachbarschaft
                                                  dazu, ist der Natur und Landschaft eine be-
                                                  sondere Gewichtung zu geben.

           Erwarteter durchschnittl.              0,5 – 0,8
           Kompensationsfaktor:

           Erwarteter Kompensationsbe-            0,4 ha
           darf (in ha):

           Empfohlenes Kompensations-             Die erforderliche Ausgleichsfläche ist in der
           modell:                                weiterführenden Bauleitplanung nachzuwei-
                                                  sen.

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        Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine flächenscharfe Abhandlung der
        Eingriffsregelung erforderlich, ebenso wie die Zuordnung des Ausgleichsfaktors aus
        der angegebenen Faktorenspanne, die genaue Berechnung des Ausgleichsbedarfes
        und die flächenscharfe Zuordnung von Ausgleichsflächen mit den geplanten Maßnah-
        men zur ökologischen Aufwertung.

D       Erschließung
1.      Verkehr
        Die Planungsfläche wird über die östlich gelegene Gemeindestraße mittels einer
        Stichstraße erschlossen. Ein Wendehammer mit ca. 16 m Durchmesser soll die Befahr-
        barkeit für Müllfahrzeuge ermöglichen

        Wirtschaftswege
        Die bestehenden Wirtschaftswege im Umfeld der Planung bleiben unverändert. Eine
        Bewirtschaftung der umliegenden Felder ist gegeben.

        Fußwege
        In der weiterführenden Planung soll die Dorfgebietserweiterung durch einen Fußweg
        nach Süden an die Ortsmitte angeschlossen werden, um einen sicheren Schulweg zu
        gewährleisten.

        ÖPNV
        Die Ortschaft Eichberg ist an die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Deggendorf ange-
        schlossen.

2.      Wasserversorgung
        Die Wasserversorgung ist als gesichert anzusehen. Sie erfolgt durch Anbindung an die
        Wasserversorgung der Stadt Deggendorf.

        Löschwasserversorgung
        Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen und Wege erreichbar sein. Die
        Flächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück einschließlich ihrer Zufahrten müssen
        dem Art. 31 BayBO, sowie dem Art. 5 BayBO und DIN 14090 entsprechen.
        Im Rahmen der Einzelbaugenehmigung muss der Bauwillige den Löschwasserbedarf
        im Rahmen des Brandschutznachweises ermitteln und die notwendigen Mengen, so-
        fern und soweit sie über das vom öffentlichen Netz oder auf sonstige Weise von der
        Stadt Deggendorf bereitgestellte Maß von 48 m³/h für die Dauer von mind. 2 Stunden
        (= insgesamt mind. 96 m³ in 2 Stunden) gemäß DVGW-Merkblatt W 405 hinausgehen

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        und in einem Umkreis von 300 m keine ausreichende unabhängige Löschwasserver-
        sorgung zur Verfügung steht, auf seinem Baugrundstück bereitstellen (Zisternen,
        Löschwasserteich).

3.      Abwasserbeseitigung
        Die Beseitigung des Wassers erfolgt im Trennsystem.

        Schmutzwasser
        Das Schmutzwasser (soziale Abwasser) wird dem bestehenden gemeindlichen Abwas-
        serkanal zugeführt.

        Oberflächenwasser
        Die anfallenden Dach- und Oberflächenabwässer sind auf der dafür vorgesehenen
        Fläche flächig unterirdisch zu versickern.
        Generell sind die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
        (NWFreiV) in Verbindung mit den einschlägigen technischen Regeln (u.a. TRENOG,
        TRENGW, DWA-M153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“,
        DWA-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“, DWA-A 138 „Anlagen zur Ver-
        sickerung von Niederschlagswasser“) zu beachten.

4.      Stromversorgung
        Die Stromversorgung des Gebietes ist grundsätzlich durch Anschluss an das beste-
        hende Versorgungsnetz der Bayernwerk AG sichergestellt. Eine autarke Stromerzeu-
        gung über eine Photovoltaik-Anlage und Wasserstoffbrennstoffzellen mit Wasser-
        stoffspeicherung ist in der weiterführenden Bauleitplanung abzuklären.

5.      Nahwärmversorgung
        Ein Anschluss an den geplanten Hackschnitzelheizkessel ist in der weiterführenden
        Bauleitplanung abzuklären.

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6.      Telekommunikation
        Die Telekommunikationsversorgung ist durch die Kabel - Telekom Deutschland GmbH
        gesichert.

7.      Abfallentsorgung
        Der in Eichberg anfallende Abfall wird über die Gemeinde entsorgt. Diese ist der AWG
        Abfallwirtschafts-Ges. Donau-Wald mbH angeschlossen. Die Anfahrt von Müllfahrzeu-
        gen wird durch den geplanten Wendehammer mit 16 m Durchmesser sichergestellt.
        Besondere, über den allgemein zu erwartenden Rahmen hinausgehende Anforderun-
        gen an die Abfallwirtschaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab.

8.      Altlasten
        Auf den Flächen sind keine Altlasten kartiert.
        Die Untere Bodenschutzbehörde ist unverzüglich zu benachrichtigen (Mitteilungs-
        pflicht gem. Art. 1 BayBodSchG), falls bei den Erschließungsarbeiten bzw. beim Aus-
        hub von Baugruben Auffälligkeiten im Untergrund angetroffen werden, die auf eine
        schädliche Bodenveränderung oder auf eine Altablagerung deuten. Die Erdarbeiten
        sind in diesem Fall unverzüglich in diesem Bereich zu unterbrechen.

E       Immissionen

1.      Lärm
        Für die weiterführende Bauleitplanung im Parallelverfahren wurde ein Schalltechni-
        scher Bericht Nr. S2102014 Bebauungsplan „Eichberg Oberes Feld“ vom 01.03.2021
        vom Ingenieurbüro Geoplan aus Osterhofen erstellt.
        Direkt angrenzend an die Planungsfläche im Westen befinden sich das Gut Aiderbichl.
        Dort werden verschiedenste Tierarten, hauptsächlich Großtiere wie Pferde und Kühe,
        aufgenommen und gepflegt. Da sich direkt angrenzend an die Planfläche Freigehege
        befinden und das gesamte Gelände für Besucher geöffnet ist, wurde das IB Geoplan
        mit einem schalltechnischen Gutachten beauftragt.
        Der Bericht zeigt die von den genannten Emittenten zu erwartenden Emissionen auf.
        Da an der Planfläche keine schädlichen Umwelteinwirkungen, ausgehend vom Gut
        Aiderbichl, zu erwarten sind, kann aus gutachterlicher Sicht auf textliche Festsetzun-
        gen zum Immissionsschutz im Rahmen des Bebauungsplanes verzichtet werden.

2.      Staub / Geruch
        Die durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche,
        sowie der Hackschnitzelgewinnung und des Betriebes des Heizwerkes auftretenden
        Immissionen in Form von Geruch, Staub und Lärm sind zu dulden.

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3.      Lichtemissionen
        Die Beleuchtung des geplanten Gebietes sind möglichst „insektenfreundlich“ und um-
        weltschonend in Bezug auf Art und Intensität der verwendeten Beleuchtung mit einer
        möglichst geringen Abstrahlung in die Umgebung zu gestalten sowie auf ein unbe-
        dingt notwendiges Maß zu beschränken. Es werden LED-Leuchten mit warmweißem
        Licht (Farbtemperatur unter 3.300 Kelvin) empfohlen. Das Lampengehäuse soll zur Mi-
        nimierung der Störwirkung gekapselt und nach oben abgeschirmt sein. In der weiter-
        führenden Bauleitplanung sind konkrete Festsetzungen zur Reduzierung der Lichte-
        missionen zu treffen.

4.      Elektromagnetische Felder
        In der unmittelbaren Umgebung sind keine Funkmaste vorhanden. Der nächstgele-
        gene Mast befindet sich westlich der Planungsfläche zwischen Reinprechting und
        Sandweg, ca. 2,2 km Luftlinie entfernt. Damit dürfte eine Beeinträchtigung durch
        elektromagnetische Felder auf das geplante Baugebiet ausgeschlossen sein.

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F       Umweltbericht

1.      Allgemeines

        Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
        Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch
        Deckblatt Nr. 47 betroffene Fläche liegt am Ortsrand von Eichberg. Bei der Planungs-
        fläche handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen.
        Das Planungsgebiet fällt stark von Nordwesten mit ca. 472 m ü.NN. nach Südosten
        mit ca. 461 m ü.NN.
        Im Osten wird der Geltungsbereich durch eine Gemeindestraße begrenzt. im Süden
        grenzt bestehende Wohnbebauung an. Unmittelbar im Westen befindet sich das Gut
        Aiderbichl mit Nebenanlagen (Lagerhallen, Stallungen etc.), Lagerflächen und Park-
        plätzen. Im Norden setzen sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen fort.
        Im derzeit geltenden, rechtswirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ist
        die beanspruchte Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

        Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept

        Inhalt und Ziele
        Der Stadtrat von Deggendorf hat am __.__.____ beschlossen, den derzeit rechtswirksa-
        men Flächennutzungsplan und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 47 zu über-
        planen.
        Der wesentliche Inhalt des Deckblattes besteht darin, die Planungsfläche als Dorfge-
        biet (MD) mit einer Fläche für Versorgungsanlagen (erneuerbare Energien) und einer
        Fläche für Regenwasserversickerung und als örtliche Straßenverkehrsfläche darzustel-
        len. Im Anschluss soll zudem eine Fläche für Landwirtschaft und eine ortsrandabschir-
        mende Grünfläche dargestellt werden.
        Diese Flächen werden im nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren mit den
        städtebaulich notwendigen Planaussagen versehen, um Konflikte in der Nutzung zu
        den umgrenzenden Gebieten zu vermeiden.
        Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht werden, die
        Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Mit der Baufläche wird einem einheimischen
        Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Heimatort gemischte Bauflächen zu
        erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme
        sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energieautark mit Strom
        zu versorgen.
        Daher soll am nördlichen Ortsrand von Eichberg im Anschluss an bestehende Bebau-
        ung und dem Gut Aiderbichl ein Dorfgebiet (MD) dargestellt werden, welches über
        eine Stichstraße von Osten her an die Gemeindestraße angeschlossen ist. Die Fläche

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        für die Versorgungsanlagen der erneuerbaren Energien, sowie eine Fläche zur Regen-
        wasserversickerung werden im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche be-
        grenzt. Diese Grünlandfläche befindet sich im Eigentum des Investors, welcher neben
        einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb auch Forstwirtschaft betreibt und wird als
        Grünland landwirtschaftlich genutzt. An wenigen Tagen im Jahr wird diese Grünland-
        fläche zur temporären Lagerung des eingeschlagenen Holzes für die benötigte Hack-
        schnitzelerzeugung u.a. für das geplante angrenzende Hackschnitzel-Heizwerk benö-
        tigt. Die geplante Grünfläche (Ausgleichsfläche) schirmt das Planungsgebiet zur freien
        Flur nach Norden hin ab.
        Das gesamte Planungsgebiet des Flächennutzungsplan-Deckblattes umfasst insge-
        samt eine Größe von ca. 17.933 m², also ca. 1,8 ha. Folgende Flächen der Flur-Num-
        mern der Gemarkung Seebach werden dabei überplant:
        931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7 (TF).

        Darstellungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan
        Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt
        Nr. 47 werden dargestellt:
            die Lage und die Ausdehnung des Dorfgebietes
            die Lage und die Ausdehnung der Fläche für Versorgungsanlagen – erneuerbare
             Energien
            die Lage und die Ausdehnung der Flächen für Regenwasserbewirtschaftung - Ver-
             sickerung
            die Lage und die Ausdehnung der Fläche für Landwirtschaft
            die Lage und die Ausdehnung der Grünfläche bzw. Flächen für Maßnahmen zum
             Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche)
            die Lage und die Ausdehnung der Verkehrsfläche

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