Begründung mit Umweltbericht - zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 - Stadt Deggendorf
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Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Begründung mit Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 Vorentwurf Inhaltsverzeichnis A Anlass der Planung B Bestand C Planung D Erschließung E Immissionen F Umweltbericht G Verfahren H Literaturverzeichnis I Abbildungsverzeichnis 1 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf A Anlass der Planung ............................................................................... 4 1. Demographische Grundlagen und städtebauliche Ziele .............................. 4 B Bestand ............................................................................................ 6 1. Lage .......................................................................................... 6 2. Planungsgrundlagen für die kommunale Bauleitplanung ............................ 8 2.1 Vorgaben aus der Raumordnung..................................................... 8 3.1 Schutzgebiete gemäß Europarecht (NATURA 2000) ..............................13 4.1 Schutzgebiete gemäß nationalem Recht ...........................................14 5.1 Biotopkartierung Bayern ..............................................................17 6.1 Bindung BNatSchG und BayNatSchG ...............................................18 7.1 Überschwemmungsgebiete ..........................................................19 8.1 Wassersensibler Bereich ..............................................................20 9.1 Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht ...........................21 10.1 Bindung und Vorgaben aus dem Naturschutz .....................................22 11.1 Aussagen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes 22 C Planung .......................................................................................... 23 D Erschließung .................................................................................... 26 1. Verkehr .....................................................................................26 2. Wasserversorgung ........................................................................26 3. Abwasserbeseitigung .....................................................................27 4. Stromversorgung ..........................................................................27 5. Nahwärmversorgung .....................................................................27 6. Telekommunikation .......................................................................28 7. Abfallentsorgung ..........................................................................28 8. Altlasten ....................................................................................28 E Immissionen .................................................................................... 28 1. Lärm .........................................................................................28 2. Staub / Geruch .............................................................................28 3. Lichtemissionen............................................................................29 4. Elektromagnetische Felder ...............................................................29 F Umweltbericht .................................................................................. 30 1. Allgemeines ................................................................................30 2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 von Bedeutung sind, und der Art wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Änderung berücksichtigt wurden ...32 3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden ............................35 4. Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands) .....................................................................40 5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtaufstellung des Deckblattes zum gültigen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ............47 2 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 6. Alternative Planungsmöglichkeiten .....................................................47 7. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ...........................47 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ..........................................47 9. Zusammenfassung ........................................................................47 G Verfahren ........................................................................................ 48 H Literaturverzeichnis ............................................................................ 49 I Abbildungsverzeichnis ......................................................................... 49 3 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf A Anlass der Planung 1. Demographische Grundlagen und städtebauliche Ziele Das Planungsgebiet im Raum Deggendorf als Oberzentrum ist im Landesentwick- lungsprogramm Bayern als ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen eingestuft.1 Laut der Erfassung aus Statistik kommunal2 des Landkreises Deggendorf vom Januar 2019 ist die Anzahl der Bevölkerung von 101.436 Personen im Jahr 1987 und 114.690 Personen im Jahr 2011 auf 118.741 Personen im Jahr 2017 gestiegen. Die Zugleich gilt Deggendorf als bevorzugter Wohnstandort. Seine landschaftliche Lage sowie die vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sind die Hauptursa- chen dafür. Der regen Nachfrage nach Baugrundstücken kann vom örtlichen Grund- stücksmarkt nicht mehr zufriedenstellend entsprochen werden. Betrachtet man die Entwicklung der Gebäude- und Freiflächen, die Zahl der Wohngebäude und der ge- samten Wohnfläche in Deggendorf und in den Umlandgemeinden, so lässt sich fest- stellen, dass diese Werte im Umland im Vergleich zu Deggendorf in erheblich höhe- rem Maße gestiegen sind. Das belegt ein gewisses „Abwerben“ von Bauwilligen aus der Kernstadt ins Umland, das durch die hohen Grundstückspreise in Deggendorf im Vergleich zu den Umlandgemeinden noch verstärkt wird. Diese Abwanderung von Bauwilligen in arbeitsplatzfernere und von den weiterführenden Schulen weiter ent- fernte Standorte kann vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung nicht ziel- führend sein. Denn die Folge ist ein erhöhter Pendlersaldo mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Schadstoffausstoß und die zeitliche Belastung der Pendlerinnen und Pendler. Die Stadt Deggendorf stellt derzeit ihren Flächennutzungsplan und Landschaftsplan neu auf. Grundlage der Ausweisung von Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan ist eine Baulandbedarfsermittlung für den Zeithorizont des Flächennutzungsplanes auf Basis der Flächenmanagementdatenbank Bayern. In Deggendorf wird von einer gerin- gen Bevölkerungszunahme in den kommenden 15 Jahren ausgegangen bei einer gleichzeitigen starken Veränderung der Altersstruktur. Während es in der Bevölke- rungsgruppe der Über-65-Jährigen zu Zuwächsen von über 30% kommt, wird in allen anderen Altersgruppen mit Rückgängen gerechnet. Trotz der nur leichten Bevölke- rungszuwächse ergibt sich für die Stadt Deggendorf nach der Flächenmanagement- datenbank Bayern wegen steigender allgemeiner Wohnraumansprüche aufgrund sich verändernder sozialer Strukturen ein Wohnbauflächenbedarf von 79,8 ha bis 2035. Dabei ist die Stadt Deggendorf die kommenden fünf bis maximal zehn Jahre auch noch gefordert, einer verstärkten Nachfrage nach Einfamilienhaus- oder Doppelhaus- grundstücken aufgrund des Bedarfs der etwas stärkeren Kindergeneration der gebur- tenstarken Jahrgänge (ca. die Jahrgänge 1985-2000) auf den Wohnungsmarkt in Be- reichen zu erfüllen, die versorgungs- und infrastrukturnah sind und somit auch nach- haltig über mehrere Generationen genutzt werden, um nicht nach 30 Jahren schon 1 (Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), 2020) 2 (Statistik kommunal 2018 - Landkreis Deggendorf 09 271, 2019) 4 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf wieder leer zu fallen drohen. Die Ortschaft Eichberg wurde als Potenzialstandort iden- tifiziert, der infrastrukturell nachhaltig ist. Auf diese Weise kann auch verhindert wer- den, dass sich die Zahl der Einpendler mit allen negativen Konsequenzen noch weiter erhöht. Nachdem das Planungsgebiet in Eichberg im Anschluss an bestehende Bebauung und dem Gut Aiderbichl liegt, die verkehrsmäßige Erschließung eine behutsame Nachver- dichtung und Abrundung der bestehenden Ortschaft zulässt und die Nähe zur Stadt Deggendorf eine attraktive Wohnlage begründet, will die Stadt Deggendorf hier eine für die Ortschaft verträgliche Nachverdichtung und Abrundung durch die Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ermöglichen. Mit der Baufläche wird einem einheimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Heimatort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Sied- lungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energieautark mit Strom zu versorgen. Zusätzlich soll im Rah- men einer sinnvollen städtebaulichen Abrundung dieses Ortsrandbereiches von der Ortschaft Eichberg die dargestellte Baufläche so groß sein, dass zusätzlich ca. 3 wei- tere Bauparzellen geschaffen werden können. Nach § 1 a Satz 5 BauGB soll bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebau- ungsplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, so- wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Die Aufforderung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB, „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ dabei besonders zu berücksichtigen, verdeutlicht das Gebot zur Erstellung eines Energiekonzeptes, dessen Ziele zu bestimmten Festsetzungen im Be- bauungsplan führen können. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB können dort explizit die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentra- len Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung geregelt werden. Auf der Planungsfläche sollen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung Flächen für Anlagen und Einrichtungen für erneuerbare Energien (Heizanlage mit Hackschnitzel zur Nah- wärme- und Stromerzeugung und Stromspeicherung in Wasserstoffbrennstoffzellen) zur Verfügung gestellt werden, um für die Objekte im Geltungsbereich eine Versor- gung mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energieautark eine Versorgung mit Strom sicherzustellen. Die Stadt Deggendorf beabsichtigt daher, den rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan und Landschaftsplan im Bereich der Ortschaft Eichberg Gemarkung Seebach durch Deckblatt Nr. 47 zu ändern, um diesem Bereich eine städtebaulich geordnete Richtung zu geben. Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan und Land- schaftsplan wurde am 26.10.1999 durch die Regierung von Niederbayern genehmigt. Damit soll eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um innerhalb des Geltungsbereiches des Deckblattes eine Nachverdichtung im bisherigen Außenbereich zu ermöglichen. 5 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Ziel dieser Deckblattänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset- zung für die Darstellung eines Dorfgebietes am nördlichen Ortsrand von Eichberg in Verbindung mit einer Fläche für erneuerbare Energien und einer abschirmenden Grünfläche. Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht werden, die Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Auf der Planungsfläche ist derzeit eine landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Große Kreisstadt Deggendorf ist bestrebt den Bedarf an Bauflächen in den kleinen Ortschaften um Deggendorf im direkten Anschluss an bestehende Bebauung abzude- cken, um dem übergeordneten Grundsatz „nach sparsamen Umgang mit Grund und Boden“ gerecht zu werden. B Bestand 1. Lage Die Planungsfläche befindet sich am nördlichen Ortsrand von Eichberg. Im Osten wird der Geltungsbereich durch eine Gemeindestraße begrenzt. im Süden grenzt beste- hende Wohnbebauung an. Unmittelbar im Westen befindet sich das Gut Aiderbichl mit Nebenanlagen (Lagerhallen, Stallungen etc.), Lagerflächen und Parkplätzen. Im Norden setzen sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen fort. Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Große Kreis- stadt Deggendorf in der Region 12 – Donau-Wald. Der Raum um Deggendorf ist als ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen eingestuft. 3 Das Planungsgebiet fällt stark von Nordwesten mit ca. 472 m ü.NN. nach Südosten mit ca. 461 m ü.NN. 3 (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019) 6 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Übersichtslageplan Abb. 1 : Luftbild mit Lage der Planungsflächen (roter Kreis); (BayernAtlas 2021), Darstellung unmaßstäblich 7 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 2. Planungsgrundlagen für die kommunale Bauleitplanung 2.1 Vorgaben aus der Raumordnung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Die Große Kreisstadt Deggendorf ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als Oberzentrum dargestellt. Der Raum um Deggendorf ist als ländlicher Raum mit Ver- dichtungsansätzen eingestuft.4 Abb. 2: Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018, Strukturkarte Die Große Kreisstadt Deggendorf befindet sich nach der Gliederung Bayerns in Ver- waltungsregionen in der Region 12– Donau-Wald. Zur Schaffung von gleichwertigen und gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen hat das LEP folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume formuliert: 1. Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen 1.1.1(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind 4 (Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), 2020) 8 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen. 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung 1.1.2(Z) Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teil- räumen ist nachhaltig zu gestalten. 1.2 Demographischer Wandel 1.2.1 Räumlichen Auswirkungen begegnen (Z) Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungs- entwicklung, zu beachten. 1.2.2 Abwanderung vermindern (G) Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Mög- lichkeiten - zur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeits- plätzen, - zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, - zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits- und Lebensum- felds insbesondere für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten sowie für Familien und ältere Menschen genutzt werden. 1.3 Klimawandel 1.3.1 Klimaschutz (G) Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, ins- besondere durch - die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien 2. Raumstruktur 2.2 Gebietskategorien 2.2.3 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums (G) Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass - er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann 3. Siedlungsentwicklung 3.1 Flächensparen (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück- sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsent- wicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. 3.3 Vermeidung von Zersiedlung (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Sied- lungseinheiten auszuweisen. 9 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 6. Energieversorgung 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur 6.1.1 Sichere und effiziente Energieversorgung (G) Die Energieversorgung soll durch den Um- und Ausbau der Energieinfra- struktur weiterhin sichergestellt werden. Hierzu gehören insbesondere - Anlagen der Energieerzeugung und –umwandlung, - Energienetze sowie - Energiespeicher. 6.2 Erneuerbare Energien 6.2.1 Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (Z) Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Regionalplan Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Große Kreis- stadt Deggendorf in der Region 12 – Donau-Wald. Der Verfahrensbereich ist als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum dargestellt. Zudem liegt Deggendorf auf einer Entwicklungsachse.5 Abb. 3: Regionalplan 13 Landshut, Karte Raumstruktur Gemäß Regionalplan 12 sind für das Plangebiet folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) zu berücksichtigen: 5 (Regionalplan 12 - Donau-Wald, 2019) 10 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Teil A I Leitbild 1 (Z) Die Region soll zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen künftiger Generationen nachhaltig entwickelt werden. In ihrer Gesamtheit und in ih- ren Teilräumen soll sie so entwickelt und gestärkt werden, dass die sich aus der Lage inmitten Europas und an der Nahtstelle zur Tschechischen Repub- lik und zum Donauraum ergeben Herausforderungen bewältigt und gleich- wertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionsteilen geschaffen werden. 2 (G) Eine räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region und ih- ren Teilräumen ist anzustreben. Teil B II Siedlungswesen 1 Siedlungsentwicklung 1.0 (G) Die Siedlungsentwicklung soll sich in allen Gemeinden der Region bedarfs- gerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden. 1.2 (G) Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden. B III – Energie 1 Allgemeines 1. (G) Zur Sicherung einer wirtschaftlichen, sicheren, klima- und umweltfreundli- chen Energieversorgung soll in der Region eine nach Energieträgern diversi- fizierte Energieversorgung angestrebt und auf einen sparsamen und ratio- nellen Umgang mit Energie hingewirkt werden. Die in der Region vorhandenen Potenziale für erneuerbare Energieträger sollen erschlossen werden, soweit dies mit anderen fachlichen Belangen ver- einbar ist. Schlussfolgerungen Die Zielvorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans berüh- ren und begründen die Planungsinteressen der Großen Kreisstadt Deggendorf. So- wohl im Landesentwicklungsprogramm als auch im Regionalplan werden klare Ziel- vorgaben zur raumstrukturellen Weiterentwicklung des ländlichen Raums getroffen. Nachdem das Planungsgebiet im Anschluss an bestehende Bebauung und dem Gut Aiderbichl liegt, die verkehrsmäßige Erschließung eine behutsame Nachverdichtung und Abrundung der bestehenden Ortschaft zulässt und die Nähe zur Stadt Deggen- dorf eine attraktive Wohnlage begründet, will die Stadt Deggendorf hier eine für die Ortschaft verträgliche Nachverdichtung und Abrundung durch die Darstellung im Flä- chennutzungsplan als Dorfgebiet ermöglichen. Die gewachsene Struktur mit dem un- mittelbar angrenzenden landwirtschaftlich geprägten Gut Aiderbichl begründet die Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet. Durch die Anbindung der kleinen 11 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Baufläche an die Ortschaft Eichberg ist keine Zersiedelung gegeben. Mit der Bauflä- che wird einem einheimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Hei- matort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitest- gehend energieautark mit Strom zu versorgen. Zusätzlich wird die im FNP dargestellte neue Dorfgebietsfläche in einer städtebaulich sinnvollen Größe am Ortsrand aufge- nommen, die die Entwicklung von wenigen weiteren Bauparzellen in diesem Bereich ermöglichen. Nach § 1 a Satz 5 BauGB soll bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebau- ungsplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, so- wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Die Aufforderung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB, „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ dabei besonders zu berücksichtigen, verdeutlicht das Gebot zur Erstellung eines Energiekonzeptes, dessen Ziele zu bestimmten Festsetzungen im Be- bauungsplan führen können. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB können dort explizit die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentra- len Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung geregelt werden. Auf der Planungsfläche sollen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung Flächen für Anlagen und Einrichtungen für erneuerbare Energien (Heizanlage mit Hackschnitzel zur Nah- wärme- und Stromerzeugung und Stromspeicherung in Wasserstoffbrennstoffzellen) zur Verfügung gestellt werden, um für die Objekte im Geltungsbereich eine Versor- gung mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energieautark eine Versorgung mit Strom sicherzustellen. Durch die sehr behutsame Entwicklung des Dorfgebietes mit einer breiten Eingrünung hin zur offenen Flur wurde auf das erhöhte Gewicht der Belange von Natur und Land- schaft Rücksicht genommen. Zusammenfassend kann man sagen, dass wesentliche Ziele und Grundsätze durch die geplante Dorfgebietsdarstellung im Flächennutzungsplan erfüllt werden können. 12 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 3.1 Schutzgebiete gemäß Europarecht (NATURA 2000) Im Planungsgebiet befinden sich weder Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richt- linie (FFH-Gebiet) noch der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiet)6. Das FFH-Gebiet „Ex- tensivwiesen östlich Deggendorf “ liegt ca. 60 m westlich. Unter Schutz stehen hier die Extensivwiesen östlich von Deggendorf. Als Lebensraum- typen gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie lt. Natura 2000-Verordnung sind hier angegeben: Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, magere Flachlandmähwiesen Hainsimsen-Buchenwald Auenwälder Da keine Schutzgebiete gemäß Europarecht direkt betroffen sind und durch die Pla- nung keine Lebensraumtypen betroffen sind, kann eine Beeinflussung der durch die einzelnen Schutzgebiete geschützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzge- biete untereinander, ausgeschlossen werden. Planungsgebiet Abb. 4: Luftbild mit Darstellung von Schutzgebieten nach Europarecht; (FINWeb 2021), Darstellung unmaßstäblich Rosa: FFH-Gebiet „Extensivwiesen östlich Deggendorf “ 6 (FINWeb, 2021) 13 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 4.1 Schutzgebiete gemäß nationalem Recht Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Er- haltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfä- higkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonde- ren kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Be- deutung für die Erholung erforderlich ist". Das Planungsgebiet besteht überwiegend aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der größere Teil ist nach wie vor als landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Grünfläche dargestellt und stellt somit keinen Eingriff in den Naturhaushalt und somit in Arten- und Lebensräume dar. Lediglich im Teilbereich für die Fläche für erneuerbare Energien wird das bestehende Ackerland umgewandelt in eine mögliche Baufläche für die Herstellung erneuerbarer Energien. Nur auf dieser Fläche, die nur einen kleinen Teilbereich darstellt wird in geringem Maße in die Schutzgüter eingegriffen. Die als MD dargestellte Fläche liegt vollständig außerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Somit wird durch die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und die Grünfläche nicht in das LSG eingegriffen. Der Eingriff in das LSG findet nur auf der kleinen Teilflä- che für Versorgungsanlagen – erneuerbare Energien statt. Damit ist der besondere Schutz von Natur und Landschaft durch diese Planung nicht gefährdet. Voraussetzung hierfür ist auch, dass in der weiterführenden Bauleitplanung ein besonderes Gewicht auf den Aufbau eines Ortsrandes mit einer leistungsfähigen Eingrünung gelegt wird. 14 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Planungsgebiet Abb. 5: Luftbild mit Darstellung von nationalen Schutzgebieten; (FINWeb 2021), Darstellung unmaßstäblich Grün gestreift: Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Bayerischer Wald, welcher die gesamte Region umfasst, jedoch nicht in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet.7 Weitere Schutzgebiete z.B. Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im Bereich des Planungsgebiets. Das Trinkwasserschutzgebiet „Hengersberg M“ liegt ca. 270 m nörd- lich.8 Anlagen, die einen direkten Einfluss auf dieses Schutzgebiet haben, sind nicht geplant. 7 (FINWeb, 2021) 8 (FINWeb, 2021) 15 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Planungsgebiet Abb. 6: Luftbild mit Darstellung von Trinkwasser-Schutzgebieten; (FINWeb 2021), Darstellung unmaßstäblich Lila: Trinkwasserschutzgebiet „Hengersberg M“ Eine Beeinflussung von Schutzgebieten gemäß nationalem Recht durch das Bauvorha- ben kann ausgeschlossen werden. 16 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 5.1 Biotopkartierung Bayern Im Planungsgebiet sowie in direkt angrenzender Umgebung befinden sich keine amt- lich kartierten Biotope.9 Jedoch grenzt direkt im Südwesten eine ausgewiesene Ökofläche an, auf welcher derzeit jedoch noch keine bedeutenden Habitatstrukturen vorhanden sind. Diese Öko- bzw. Ausgleichsfläche wird durch die Planung nicht be- einträchtigt. Die als Biotope ausgewiesenen „Hecken nordöstlich von Eichberg“ (Bio- top-Nr. 7144-0317) in einer Entfernung von ca. 100 m und die „Hecken westlich von Eichberg“ (Biotop-Nr. 7144-0318) in einer Entfernung von ca. 280 m werden von der Planung nicht berührt, und somit ist von keinen Auswirkungen auf die Biotope auszu- gehen. Planungsgebiet Abb. 7: Luftbild mit Darstellung der amtlich kartierten Biotope und Ökoflächen; (FINWeb 2021), Darstellung unmaßstäblich Rosa: amtlich kartierte Biotope Grün: Ökoflächenkataster – Ausgleichsfläche 9 (FINWeb, 2021) 17 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 6.1 Bindung BNatSchG und BayNatSchG Zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen zählen10: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlan- dungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nass- wiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Stand- orte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwäl- der, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebü- sche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewäs- ser mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Im Bereich des Deckblatts Nr. 47 des Flächennutzungsplanes und des Landschaftspla- nes sind keine Biotope, die gemäß BNatSchG § 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. § 39 BNatSchG unter Schutz stehen, vorhanden. 10 (BNatSchG, 2020) 18 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 7.1 Überschwemmungsgebiete An Hand der Karte des UmweltAtlas Bayern11 ist erkennbar, dass Schutzgebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Umkreis des Planungsgebietes nicht vor- handen sind. Somit ist ersichtlich, dass der geplante Standort frei von jeglichen Rest- riktionen dieser Art ist. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass Starkregenniederschläge vor allem auf Grund der prognostizierten Klimaänderungen an ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen. Auch im Planungsgebiet kann bei sogenannten Sturzfluten der flächenhafte Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosion auftreten. Dabei ist auch das von außen zu- fließende Wasser zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, diese Gefahr im eigenen In- teresse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkeh- rungen zur Schadensreduzierung und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden vor- zunehmen. Auch §37 WHG bezüglich des Wasserabflusses sollte berücksichtigt wer- den. Planungsgebiet Abb. 8: WebKarte mit Darstellung der Überschwemmungsgebiete; (UmweltAtlas LfU Bayern 2021), Darstellung unmaßstäblich 11 (UmweltAtlas, 2021) 19 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 8.1 Wassersensibler Bereich Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Über- schwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie wahr- scheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An Hand der Karte des BayernAtlas12 ist die Lage und Ausdehnung des wassersensib- len Bereiches erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass das Planungsgebiet nicht in einem wassersensiblen Bereich liegt. Planungsgebiet Abb. 9: Luftbild mit Darstellung der wassersensiblen Bereiche; (BayernAtlas 2021), Darstellung unmaßstäblich Hellgrün: wassersensibler Bereich 12 (BayernAtlas, 2021) 20 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 9.1 Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht Innerhalb des Geltungsbereiches der Planung liegen gem. BayernAtlas13 keine Boden- denkmäler. Im Umfeld befinden sich ebenfalls keine Bodendenkmäler. Zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde sind gemäß Art. 8 DSchG mel- depflichtig an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denk- malschutzbehörde. Denkmalgeschützte Gebäude liegen weder innerhalb der Planungsfläche noch im nä- heren Umfeld. Im weiteren Umfeld befindet sich im Nordosten in Boxbach folgendes Baudenkmal, das von der Planung nicht betroffen wird: D-2-71-125-31: Wohnstallhaus, Flachsatteldachbau mit Blockbau-Oberge- schoss, weitem Vordach und Traufschrot, 1. Drittel 19. Jh.. (ca. 570 m nordöst- lich) Planungsgebiet Abb. 10: Luftbild mit Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler; (BayernAtlas 2021), Darstellung unmaßstäblich Rot: Bodendenkmal (im Bildausschnitt nicht vorhanden) Pink: Baudenkmal 13 (BayernAtlas, 2021) 21 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 10.1 Bindung und Vorgaben aus dem Naturschutz Spätestens seit der Novellierung des Baugesetzbuches muss bereits mit dem Flächennutzungsplan und Landschaftsplan die Vermeidung von Eingriffen und die Entwicklung von Ausgleichskonzepten einbezogen werden. So ist die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennut- zungsplanes und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 überschlägig bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung abzuhandeln. Ebenso ist in einem eigenen Punkt der Begründung im Umweltbericht die Auswirkun- gen der vorbereitenden Bauleitplanung zusammenfassend darzulegen. 11.1 Aussagen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes Der derzeit geltende, rechtswirksame Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Deggendorf stellt das Planungsgebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ wird durch die Planung überschritten. Abb. 11: Ausschnitt aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Deggen- dorf; (Planungsbereich schwarz), Darstellung unmaßstäblich 22 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Abb. 12: Ausschnitt aus dem derzeit rechtswirksamen Landschaftsplan der Stadt Deggendorf; (Planungsbereich schwarz), Darstellung unmaßstäblich C Planung Bauliche Entwicklung Im derzeit geltenden, rechtswirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind die beanspruchten Flächen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan und Landschaftsplan wurde am 26.10.1999 durch die Regierung von Niederbayern genehmigt. Ziel dieser Deckblattänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset- zung für die Darstellung eines Dorfgebietes am nördlichen Ortsrand von Eichberg in Verbindung mit einer Fläche für erneuerbare Energien und einer abschirmenden Grünfläche. Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht werden, die Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Mit der Baufläche wird einem ein- heimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Heimatort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energie- autark mit Strom zu versorgen. Daher soll am nördlichen Ortsrand von Eichberg im Anschluss an bestehende Bebau- ung und dem Gut Aiderbichl ein Dorfgebiet (MD) dargestellt werden, welches über eine Stichstraße von Osten her an die Gemeindestraße angeschlossen ist. Die Fläche für die Versorgungsanlagen der erneuerbaren Energien, sowie eine Fläche zur Regen- 23 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf wasserversickerung werden im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche be- grenzt. Diese Grünlandfläche befindet sich im Eigentum des Investors, welcher neben einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb auch Forstwirtschaft betreibt und wird als Grünland landwirtschaftlich genutzt. An wenigen Tagen im Jahr wird diese Grünland- fläche zur temporären Lagerung des eingeschlagenen Holzes für die benötigte Hack- schnitzelerzeugung u.a. für das geplante angrenzende Hackschnitzel-Heizwerk benö- tigt. Die geplante Grünfläche (Ausgleichsfläche) schirmt das Planungsgebiet zur freien Flur nach Norden hin ab. Diese Planungsabsicht erfordert eine Anpassung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 47. Diese Anpassung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Eichberg Oberes Feld". Das gesamte Planungsgebiet des Flächennutzungsplan-Deckblattes umfasst insge- samt eine Größe von ca. 17.933 m², also ca. 1,8 ha. Folgende Flächen der Flur-Num- mern der Gemarkung Seebach werden dabei überplant: 931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7 (TF). Grünordnerische Maßnahmen Die bauliche Nutzung von Freiflächen führt durch ihren Flächenverbrauch, durch die Veränderung von Oberflächengestalt und Bodenstruktur sowie durch Versiegelung im geplanten ‚Bauflächen zu einer Veränderung des derzeitigen Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG14. Auf der Ebene der Flächennut- zungsplanung ist überschlägig die Eingriffsregelung abzuhandeln. Im Rahmen dieses Verfahrens wird bereits eine grobe Abhandlung der Eingriffsrege- lung nach dem vom Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung u. Umweltfragen herausgegebenen Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) vollzogen, siehe nachfolgende Tabelle: 14 (BNatSch) 24 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf: Geplante Nutzung: Gemischte Bauflächen Im Plan: Am nördlichen Ortsrand von Eichberg Flurnummer(n): 931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7 (TF). Größe des Deckblattes in ha: ca. 1,8 ha Erwartete Grundflächenzahl Teilweise über 0,35 (Typ A hoher Versiege- (GRZ): lungsgrad), teilweise darunter (Typ B geringer Versiegelungsgrad) Empfindlichkeitsstufe des Na- Kategorie II turhaushaltes und des Land- (mittlere Bedeutung) schaftsbildes: Begründung: Das Planungsgebiet besteht ausschließlich aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Flä- chen. Durch die Lage im direkten Anschluss an die bestehende umliegende Bebauung ist von ei- ner geringen zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Auf Grund der Lage der dargestellten Fläche für Versorgungsanlagen im Landschaftsschutz- gebiet und damit der direkten Nachbarschaft dazu, ist der Natur und Landschaft eine be- sondere Gewichtung zu geben. Erwarteter durchschnittl. 0,5 – 0,8 Kompensationsfaktor: Erwarteter Kompensationsbe- 0,4 ha darf (in ha): Empfohlenes Kompensations- Die erforderliche Ausgleichsfläche ist in der modell: weiterführenden Bauleitplanung nachzuwei- sen. 25 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine flächenscharfe Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlich, ebenso wie die Zuordnung des Ausgleichsfaktors aus der angegebenen Faktorenspanne, die genaue Berechnung des Ausgleichsbedarfes und die flächenscharfe Zuordnung von Ausgleichsflächen mit den geplanten Maßnah- men zur ökologischen Aufwertung. D Erschließung 1. Verkehr Die Planungsfläche wird über die östlich gelegene Gemeindestraße mittels einer Stichstraße erschlossen. Ein Wendehammer mit ca. 16 m Durchmesser soll die Befahr- barkeit für Müllfahrzeuge ermöglichen Wirtschaftswege Die bestehenden Wirtschaftswege im Umfeld der Planung bleiben unverändert. Eine Bewirtschaftung der umliegenden Felder ist gegeben. Fußwege In der weiterführenden Planung soll die Dorfgebietserweiterung durch einen Fußweg nach Süden an die Ortsmitte angeschlossen werden, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. ÖPNV Die Ortschaft Eichberg ist an die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Deggendorf ange- schlossen. 2. Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist als gesichert anzusehen. Sie erfolgt durch Anbindung an die Wasserversorgung der Stadt Deggendorf. Löschwasserversorgung Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen und Wege erreichbar sein. Die Flächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück einschließlich ihrer Zufahrten müssen dem Art. 31 BayBO, sowie dem Art. 5 BayBO und DIN 14090 entsprechen. Im Rahmen der Einzelbaugenehmigung muss der Bauwillige den Löschwasserbedarf im Rahmen des Brandschutznachweises ermitteln und die notwendigen Mengen, so- fern und soweit sie über das vom öffentlichen Netz oder auf sonstige Weise von der Stadt Deggendorf bereitgestellte Maß von 48 m³/h für die Dauer von mind. 2 Stunden (= insgesamt mind. 96 m³ in 2 Stunden) gemäß DVGW-Merkblatt W 405 hinausgehen 26 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf und in einem Umkreis von 300 m keine ausreichende unabhängige Löschwasserver- sorgung zur Verfügung steht, auf seinem Baugrundstück bereitstellen (Zisternen, Löschwasserteich). 3. Abwasserbeseitigung Die Beseitigung des Wassers erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser Das Schmutzwasser (soziale Abwasser) wird dem bestehenden gemeindlichen Abwas- serkanal zugeführt. Oberflächenwasser Die anfallenden Dach- und Oberflächenabwässer sind auf der dafür vorgesehenen Fläche flächig unterirdisch zu versickern. Generell sind die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den einschlägigen technischen Regeln (u.a. TRENOG, TRENGW, DWA-M153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“, DWA-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“, DWA-A 138 „Anlagen zur Ver- sickerung von Niederschlagswasser“) zu beachten. 4. Stromversorgung Die Stromversorgung des Gebietes ist grundsätzlich durch Anschluss an das beste- hende Versorgungsnetz der Bayernwerk AG sichergestellt. Eine autarke Stromerzeu- gung über eine Photovoltaik-Anlage und Wasserstoffbrennstoffzellen mit Wasser- stoffspeicherung ist in der weiterführenden Bauleitplanung abzuklären. 5. Nahwärmversorgung Ein Anschluss an den geplanten Hackschnitzelheizkessel ist in der weiterführenden Bauleitplanung abzuklären. 27 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 6. Telekommunikation Die Telekommunikationsversorgung ist durch die Kabel - Telekom Deutschland GmbH gesichert. 7. Abfallentsorgung Der in Eichberg anfallende Abfall wird über die Gemeinde entsorgt. Diese ist der AWG Abfallwirtschafts-Ges. Donau-Wald mbH angeschlossen. Die Anfahrt von Müllfahrzeu- gen wird durch den geplanten Wendehammer mit 16 m Durchmesser sichergestellt. Besondere, über den allgemein zu erwartenden Rahmen hinausgehende Anforderun- gen an die Abfallwirtschaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab. 8. Altlasten Auf den Flächen sind keine Altlasten kartiert. Die Untere Bodenschutzbehörde ist unverzüglich zu benachrichtigen (Mitteilungs- pflicht gem. Art. 1 BayBodSchG), falls bei den Erschließungsarbeiten bzw. beim Aus- hub von Baugruben Auffälligkeiten im Untergrund angetroffen werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder auf eine Altablagerung deuten. Die Erdarbeiten sind in diesem Fall unverzüglich in diesem Bereich zu unterbrechen. E Immissionen 1. Lärm Für die weiterführende Bauleitplanung im Parallelverfahren wurde ein Schalltechni- scher Bericht Nr. S2102014 Bebauungsplan „Eichberg Oberes Feld“ vom 01.03.2021 vom Ingenieurbüro Geoplan aus Osterhofen erstellt. Direkt angrenzend an die Planungsfläche im Westen befinden sich das Gut Aiderbichl. Dort werden verschiedenste Tierarten, hauptsächlich Großtiere wie Pferde und Kühe, aufgenommen und gepflegt. Da sich direkt angrenzend an die Planfläche Freigehege befinden und das gesamte Gelände für Besucher geöffnet ist, wurde das IB Geoplan mit einem schalltechnischen Gutachten beauftragt. Der Bericht zeigt die von den genannten Emittenten zu erwartenden Emissionen auf. Da an der Planfläche keine schädlichen Umwelteinwirkungen, ausgehend vom Gut Aiderbichl, zu erwarten sind, kann aus gutachterlicher Sicht auf textliche Festsetzun- gen zum Immissionsschutz im Rahmen des Bebauungsplanes verzichtet werden. 2. Staub / Geruch Die durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, sowie der Hackschnitzelgewinnung und des Betriebes des Heizwerkes auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und Lärm sind zu dulden. 28 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf 3. Lichtemissionen Die Beleuchtung des geplanten Gebietes sind möglichst „insektenfreundlich“ und um- weltschonend in Bezug auf Art und Intensität der verwendeten Beleuchtung mit einer möglichst geringen Abstrahlung in die Umgebung zu gestalten sowie auf ein unbe- dingt notwendiges Maß zu beschränken. Es werden LED-Leuchten mit warmweißem Licht (Farbtemperatur unter 3.300 Kelvin) empfohlen. Das Lampengehäuse soll zur Mi- nimierung der Störwirkung gekapselt und nach oben abgeschirmt sein. In der weiter- führenden Bauleitplanung sind konkrete Festsetzungen zur Reduzierung der Lichte- missionen zu treffen. 4. Elektromagnetische Felder In der unmittelbaren Umgebung sind keine Funkmaste vorhanden. Der nächstgele- gene Mast befindet sich westlich der Planungsfläche zwischen Reinprechting und Sandweg, ca. 2,2 km Luftlinie entfernt. Damit dürfte eine Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder auf das geplante Baugebiet ausgeschlossen sein. 29 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf F Umweltbericht 1. Allgemeines Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 betroffene Fläche liegt am Ortsrand von Eichberg. Bei der Planungs- fläche handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Das Planungsgebiet fällt stark von Nordwesten mit ca. 472 m ü.NN. nach Südosten mit ca. 461 m ü.NN. Im Osten wird der Geltungsbereich durch eine Gemeindestraße begrenzt. im Süden grenzt bestehende Wohnbebauung an. Unmittelbar im Westen befindet sich das Gut Aiderbichl mit Nebenanlagen (Lagerhallen, Stallungen etc.), Lagerflächen und Park- plätzen. Im Norden setzen sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen fort. Im derzeit geltenden, rechtswirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ist die beanspruchte Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ziele der übergeordneten Bauleitplanung und vorgesehenes Nutzungskonzept Inhalt und Ziele Der Stadtrat von Deggendorf hat am __.__.____ beschlossen, den derzeit rechtswirksa- men Flächennutzungsplan und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 47 zu über- planen. Der wesentliche Inhalt des Deckblattes besteht darin, die Planungsfläche als Dorfge- biet (MD) mit einer Fläche für Versorgungsanlagen (erneuerbare Energien) und einer Fläche für Regenwasserversickerung und als örtliche Straßenverkehrsfläche darzustel- len. Im Anschluss soll zudem eine Fläche für Landwirtschaft und eine ortsrandabschir- mende Grünfläche dargestellt werden. Diese Flächen werden im nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren mit den städtebaulich notwendigen Planaussagen versehen, um Konflikte in der Nutzung zu den umgrenzenden Gebieten zu vermeiden. Damit soll eine Wohnbauentwicklung im dörflichen Rahmen ermöglicht werden, die Einzel- und Doppelhaustypen zulässt. Mit der Baufläche wird einem einheimischen Bauwerber die Möglichkeit gegeben, an seinem Heimatort gemischte Bauflächen zu erschließen, welche der ländlichen Siedlungsstruktur entsprechen und mit Nahwärme sowie für den Bauwerber und dessen Betrieb weitestgehend energieautark mit Strom zu versorgen. Daher soll am nördlichen Ortsrand von Eichberg im Anschluss an bestehende Bebau- ung und dem Gut Aiderbichl ein Dorfgebiet (MD) dargestellt werden, welches über eine Stichstraße von Osten her an die Gemeindestraße angeschlossen ist. Die Fläche 30 / 49
Deckblatt Nr. 47 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Vorentwurf vom 05.03.2021 der Großen Kreisstadt Deggendorf für die Versorgungsanlagen der erneuerbaren Energien, sowie eine Fläche zur Regen- wasserversickerung werden im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche be- grenzt. Diese Grünlandfläche befindet sich im Eigentum des Investors, welcher neben einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb auch Forstwirtschaft betreibt und wird als Grünland landwirtschaftlich genutzt. An wenigen Tagen im Jahr wird diese Grünland- fläche zur temporären Lagerung des eingeschlagenen Holzes für die benötigte Hack- schnitzelerzeugung u.a. für das geplante angrenzende Hackschnitzel-Heizwerk benö- tigt. Die geplante Grünfläche (Ausgleichsfläche) schirmt das Planungsgebiet zur freien Flur nach Norden hin ab. Das gesamte Planungsgebiet des Flächennutzungsplan-Deckblattes umfasst insge- samt eine Größe von ca. 17.933 m², also ca. 1,8 ha. Folgende Flächen der Flur-Num- mern der Gemarkung Seebach werden dabei überplant: 931 (TF), 932/2 (TF), 932/5, 933 (TF), 813/7 (TF). Darstellungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 47 werden dargestellt: die Lage und die Ausdehnung des Dorfgebietes die Lage und die Ausdehnung der Fläche für Versorgungsanlagen – erneuerbare Energien die Lage und die Ausdehnung der Flächen für Regenwasserbewirtschaftung - Ver- sickerung die Lage und die Ausdehnung der Fläche für Landwirtschaft die Lage und die Ausdehnung der Grünfläche bzw. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) die Lage und die Ausdehnung der Verkehrsfläche 31 / 49
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