Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung

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Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Aspekte erfolgreicher
                                          Entwicklung digitaler
                                          Gesundheitsanwendungen
                                             Dr. Hannes Schlieter
                                             Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik,
                                             insb. Systementwicklung
© Minerva Studio – www.shutterstock.com

                                                                         @FollowHelict
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Portrait – helict/Dr. Schlieter
    Wirtschaftsinformatik + Medizininformatik +
    Prozessmanagement + Versorgungsforschung

                                                                                                                    2019:
                                                                                                                    Parkinson Netzwerk Ostsachsen
                                                                                                                    Else Kröner Fresenius Zentrum
                                                                                                                    inCare
                2011: Vorbereitung       2013: CCS Telehealth
                Sächsische               Ostsachsen mit                                           2017: EFER Projekte
                Infrastrukutur           Schwerpunkten: Herz,                                     • Integr. Stroke Care
                                         Schlaganfall, Pathologie            2016:                • TeleTrauma Care
        2008: Förderung                                                      EHTEL-Mitgliedschaft • Integr. Multiple
        der Health Region                                                    Start von InterReg     Scleroses
        Eastern Saxony                                                                            • …
    …                                                                                                                           …
2005:
gematik-Gründung

                                                                                                         Integration u.
                Befähigung                                    Skalierung
                                                                                                        Harmonisierung

                               Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                               Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 2
                               Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Aspekte erfolgreicher Entwicklung
digitaler Gesundheitsanwendungen

Motivation – Besonderheiten des Gesundheitswesens?
Aspekte erfolgreicher Entwicklung:
  • Woran bemisst sich erfolgreiche Entwicklung?
  • Warum braucht es Implementierungsstandards?
  • Wie beteiligen wir den Nutzer?
  • Was bedeutet Interoperabilität?
• Ein Blick in die Zukunft

              Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
              Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 3
              Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Motivation
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       24

    24           MAGAZIN                                                                                                                                                              Frankfurter Rundschau                             Samstag / Sonntag, 18. / 19. Januar 2014    70. Jahrgang       Nr. 15                                       Samstag / Sonntag, 18. / 19. Januar 2014               70. Jahrgang     Nr. 15     Frankfurter Rundschau                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 MAGAZIN                                   25

                                                                                                                                                                                                                                                flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung                                      BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT                                                                               Systemische Rechtsaufsicht über das korporatistische Steuerungsmodell

    Ihre Aufgabe,                                                                                                DIMDI
                                                                                              Deutsches Institut für Medizinische
                                                                                               Dokumentation und Information
                                                                                                                                                                                                                                             GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS (G-BA)
                                                                                                                                                                                                                       Juristische Person des öffentlichen Rechts § 91. Abs. 2 SGB V
                                                                                                                                                                                      Besetzung: 1 Vorsitzender, 2 Unparteiische,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      LEGT FEST                          AMNOG-VERFAHREN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Aufgabe: Nutzenbewertung neuer Medikamente
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  PREISFESTSETZUNG                                                                                                                                                     PHARMAUNTERNEHMEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ERSTATTUNGSBETRAG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     BfArM
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bundesinstitut für Arzneimittel
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             und Medizinprodukte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    BEAUFTRAGT
                                                                                                                                                                                                                                          Richtlinienkompetenz Bestimmt Leistungskatalog der GKV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         SCHIEDSSTELLE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             PREISFESTSETZUNG
    Herr Minister                                                                                        Institut des                                                                 10 Vertreter der Selbstverwaltung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Aufgaben: Arzneimittelzulassung,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         RECHTSAUFSICHT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              RECHTSAUFSICHT
                                                                                              Bundesministeriums für Gesundheit                                                                                                           Verbotsvorbehalt medizinischer Therapien (Nutzenbewertung)                                                                                  ZUSATZNUTZEN (ZN)              ZUSATZNUTZEN                 BELEGT ZUSATZNUTZEN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Risikobewertung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           gegeben                   nicht gegeben                                                                                                                                                                                     Besetzung: 1 unparteiischer Vorsitzender,
                                                                                                                                                                                      Aufgaben: Sicherstellung, Gestaltung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 BEAUFTRAGT
                                                                                                         Aufgabe: berät Akteure der                                                                                                       Erlaubnisvorbehalt Nutzenbewertung und Methodik                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2 Unparteiische, 2 Vertreter der
                                                                                                             Selbstverwaltung                                                         und Weiterentwicklung der medizinischen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Pharmaunternehmen
                                                                                                                                                                                      Versorgung der Versicherten                         (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich)                                                                                                                                  Festpreisgruppe
    Der Nächste, bitte: Hermann Gröhe hat                                                                    HERAUSGEBER VON
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         2 Vertreter der GKV-Selbstverwaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     IQWIG
                                                                                                 ICD 10: Internationale statistische                                                                                                                                                                                                                                                                                                         BEWERTET ZUSATZNUTZEN
    nicht viel Erfahrung mit dem Gesund-                                                         Klassifikation der Krankheiten und                                                                                                                                                                                                                                                                                                          VERHANDELN RABATT      KEINE EINIGUNG                                                                                 SCHIEDSSTELLE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                im Gesundheitswesen
                                                                                                 verwandter Gesundheitsprobleme                                                                                                                                                                                                                                                                                                              IQWIG STIFTUNGSRAT:
    heitssystem. Nun soll er es reformieren.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 IQWIG BERÄT - G-BA BEAUFTRAGT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Stiftungsrat:
                                                                                                               OPS: Operationen- und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    6 Vertreter des GKV-Spitzenverbands
                                                                                                                 Prozedurenschlüssel                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               6 Ärzte-Vertreter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          InEK: 3 GESELLSCHAFTER: PRIVATE-KRANKENVERSICHERUNGS-VERBAND, DKG, GKV-SPITZENVERBAND
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Aufgaben: u.a. evidenzbasierte
    Von Daniel Baumann                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Bewertung des medizinischen
                                                                                                                                                                                                                                             DKG  e.V.                               BUNDESÄRZTEKAMMER BÄK                                                                                     KBV                                                KZBV                                                                                                                                                                      GKV-SPITZENVERBAND                                                                                                                                                                                                              Wissensstandes, Bereitstellen
    und Momsen Einsmann (Grafik)                                                                berät Akteure der Selbstverwaltung                                                                                              Deutsche Krankenhausgesellschaft                          Körperschaft des öffentlichen Rechts                                                 Kassenärztliche Bundesvereinigung                Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung                                                                                                                                                       Körperschaft des öffentlichen Rechts                                                                                                                                                                                               allgemeinverständlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Spitzenorganisation                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gesundheitsinformationen
                                                                                                                                                                                                                                   Entsendet zwei Vertreter in                                                                                                                      Körperschaften des öffentlichen Rechts, vertragsärztliche Selbstverwaltung                                                                                                                                                               Zentrale Interessenvertretung der
                                                                                                                                                                                                                                                                                            der ärztlichen Selbstverwaltung                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gesetzlichen Krankenversicherungen

    E
                                                                                                                                                                                                                               den Gemeinsamen Bundesausschuss                                                                                                               Aufgaben: Wahrung der Rechte gegenüber den Krankenkassen, der Aufsichtsbehörde                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             FINANZIERT
         igentlich kann er gar nicht zeswerk der Welt. Ob das wirk-                                                                                                                                                                                                                        politische Interessenvertretung
         wissen, worauf er sich einge- lich stimmt, oder nur zur Legen-                                                                                                                                                                     Mitglieder:                                                                                                                    und dem Gesetzgeber, Festlegung einheitlicher Richtlinien der ärztlichen Qualitätssicherung
    lassen hat, denn Hermann Grö- denbildung beiträgt, konnten wir                                                                                                                                                                   12 Spitzenverbände von                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            MDS
    he, der neue Bundesgesundheits- nicht überprüfen.                                                          InEK GmbH                                                                                                               Krankenhausträgern                                 BUNDESZAHNÄRZTE-                                                                                                                                                VERHANDELN                                                                                                                                                                                                             BERÄT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes
                                                                                                                                                                                                                               16 Landeskrankenhausgesellschaften
                                                                                                        Institut für das Entgeltsystem                                                                                                                                                       KAMMER BZÄK                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Bund der Krankenkassen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ZUSATZBEITRAG ABGESTIMMT MIT BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
    minister sagt von sich selbst, dass             Die Gesetze sind aber nur das
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BEWERTUNGSAUSSCHÜSSE                                                                                                                                                                                                                            BVA

                                                                                                                                                                                                       ENTSENDEN VERTRETER
    er kein ausgewiesener Gesund- eine. Zusätzlich treffen die Betei-                                          im Krankenhaus                                                                                                                Aufgaben:                                          Arbeitsgemeinschaft der
    heitspolitiker sei. Er muss sich ligten viele Regelungen selbst –                                                                                                                                                                   Interessenvertretung                                                                                                                             Besetzung: je drei Vertreter von KBV und GKV-Spitzenverband                                                                                                                                                                                     Bundesversicherungsamt
                                                                                                3 Gesellschafter:                                                                                                                                                                          deutschen Zahnärztekammern e.V.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             STEUERT
    erst in seine neue Aufgabe einar- in der gemeinsamen Selbstver-                   PKV-Verband, DKV & GKV-Spitzenverband                                                                                                              Unterstützung der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bundesbehörde, dem Bundesministerium
                                                                                                                                                                                                                                                                                            politische Interessenvertretung                                                 Verhandeln: Bundesmantelvertrag (§ 87 SGB V) + Inhalt der Gesamtverträge (§ 82.1 SGB V)
    beiten. Dass das nicht einfach ist, waltung. Eine zentrale Rolle                                                                                                                                                            gesetzlich aufgetragenen Aufgaben                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         für Arbeit und Soziales unterstellt.
    dürfte auch Gröhe klar sein. Wie spielt dabei der Gemeinsame
                                                                                                                Aufgaben:                                                                                                                auf dem Gebiet des                                                                                                                                 Aufgaben: Organisation der vertragsärztlichen Versorgung,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Aufgaben: u.a. Rechtsaufsicht über die                                                                                                                                                                                                         MDK
                                                                                                       Entwickelt Vergütungsgruppen                                                                                                     Krankenhauswesens
    schwierig es werden könnte, hin- Bundesausschuss von Kranken-                                                  weiter                                                                                                                                                             LANDESÄRZTEKAMMER LÄK                                                                           erstellt Vordrucke und Nachweise, legt den Bewertungsmaßstab fest.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Sozialversicherungsträger                                                                                                                                                                                                       Medizinischer Dienst der
    gegen nicht unbedingt.                      kassen und Leistungserbringern,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Krankenversicherung
                                                                                                                                                                                                                                                                                           UND LANDES-                                                                                                        BUNDESMANTELVERTRAG                                                                                                                                                                                                   GESUNDHEITSFONDS

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   FINANZIERT, VERWALTET OHNE EINFLUSS
       Es hat sich bislang, soweit be- er wird auch der kleine Gesetzge-                     Gruppierung von Behandlungsfällen
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ZAHNÄRZTEKAMMER LZÄK                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Prüft + beurteilt Leistungsansprüche

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             SCHLÄGT VOR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 PRÜFT UND BEURTEILT LEISTUNGSANSPRÜCHE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             verwaltet als Sondervermögen auf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           WIRKT MIT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ANHÖRUNG
    kannt, noch niemand die Mühe ber genannt. Auch Apotheker-,                                                                                                                                                                         ZUSAMMENSETZUNG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         WIRKT MIT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               BEWERTUNGSMASSSTAB                                                                                                                                                                                               dem Konto der Bundesbank
    gemacht, das Gesundheitssystem Ärzte- und Zahnärztekammern                                                                                                                                                                                                                           Körperschaften des öffentlichen Rechts
    in Deutschland in seinen Veräste- sowie Klinikverbände schaffen                              Klassifizierung in 1200 Fallgruppen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Umverteilung an:
                                                                                                                                                                                                                                                                                       berufsständische Selbstverwaltung, jeder
                                                                                                   nach § 17b Krankenhausgesetz
    lungen darzustellen. Erstaunlich, fleißig immer neue Paragrafen.
    handelt es sich doch um einen Wobei sie bisweilen selbst an den
                                                                                                                                                                                                                                        16 LKG e.V.                                    Arzt ist Pflichtmitglied in der Ärztekammer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     seines Bundeslands
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rahmenbedingungen der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Zahnersatzerstattung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ÄRZTLICHE VERGÜTUNG (EBM)                                                                                                                                                                           40 Versicherungsgruppen                                                                                                                                                                                         PATIENTENBEAUFTRAGTER DER
                                                                                                                                                                                                                                Landeskrankenhausgesellschaften                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               BUNDESREGIERUNG
    zentralen Bereich der deutschen Rand ihrer Möglichkeiten gera-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Morbi-Risikostrukturausgleich
                                                                                                       Zuordnung Bewertungsrelation                                                                                                                                                   Aufgaben: u.a. Weiterbildungsordnung für                                                                                                         Kassenärztliche Versorgung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Aufgaben: vertritt die Belange
    Sozialpolitik und um einen be- ten. „Wir stehen kurz vor dem                                                                                                                                                             Zusammenschluß der Krankenhausträger                                                                                                              ZAHNÄRZTLICHE VERGÜTUNG (BEMA)
                                                                                                                                           DIMI BERÄT - KRANKENHÄUSER DOKUMENTIEREN

                                                                                                                                                                                                                                auf freiwilliger Basis. Sie wirken an                   Ärzte, Berufsordnung, Aufsicht für Ärzte                                                                                                                                                                                                                                                                                                            sonstige Ausgaben                                                                                                                                                                                        der Patienten, geregelt nach § 140h SGB V
    deutenden Wirtschaftszweig. Al- Chaos“, sagte zum Beispiel der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     HAUSARZT           FACHARZT
                                                                                                                                                                                                                             der Krankenhausplanung des Landes mit.                                                                                                            Gliederung in Leistungskomplexe
    leine die 134 gesetzlichen Kran- Chef der Kassenärztlichen Bun-                                    Bewertungsrelation x Eurobetrag
    kenkassen geben in diesem Jahr desvereinigung, Andreas Köhler,                                                                                                                                                            Interessenvertretung der Krankenhäuser                       17 KASSENÄRZTLICHE                                                                                                                        Abrechnungsfähige Leistungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             SCHÄTZERKREIS
    laut Schätzungen für ihre gut vor wenigen Jahren der Frankfur-
    70 Millionen Versicherten über ter Rundschau. Gemeint hat er                                               BASISFALLWERT
                                                                                                                                                                                                                                                                                            VEREINIGUNGEN KZV                                                                    ursachengerecht, zahnsubstanz-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 schonend, präventionsorientiert
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Körperschaften des öffentlichen Rechts                                                                                                   Inhalt + Wertverhältnis in Punkten                                                                                                                                                          Schätzung Einnahmen/Ausgaben
    200 Milliarden Euro aus. Das das komplizierte Honorarsystem
                                                                                                                                                 ORGANISIERT IN...

    Geld geht an über 2000 Kranken- für niedergelassene Ärzte. Frei-                                                                                                                                                           12 SPITZENVERBÄNDE                                      Aufgaben: Sicherstellung der ärztlichen                                                                                                         Angaben zum Zeitaufwand                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           GESETZLICH

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ZUSATZBEITRAG IN ABSTIMMUNG MIT BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
    häuser, 150 000 niedergelassene lich ein hausgemachtes System                                                                                                                                                                                                                       Versorgung, Abrechnung, Verordnung,                                                     Zahnerhaltung           Prävention
    Ärzte und Psychotherapeuten, et- der Ärzteschaft. Versucht wird                                        BUNDESBASISFALLWERT
                                                                                                                                                                                                                                     der Krankenhausträger
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Wirtschaftlichkeit & Praxisführung, Sicherung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ermittelt Zusatzbeitrag                                                                                                                                                                                    KRANKENVERSICHERTE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                LÄSST DISEASE-MANAGEMENT-PROGRAMM ZU
                                                                                                                                                                                                                             Interessenvertretung der Krankenhäuser                                                                                                               Zahnersatz          Kieferorthopädie
    wa 21 000 Apotheken und viele damit, das Geld möglichst „ge-                                                                                                                                                                                                                             der Qualität der Versorgung                                                                                                          Arztgruppenspezifische Festlegung
    andere „Leistungserbringer“. Ein recht“ zu verteilen. Viele Medizi-                                    LANDESBASISFALLWERT                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               RECHTSAUFSICHT
    kompliziertes, kaum erfassbares ner können aber nicht mehr                                                                                                                                                                                                                             ABSCHLÄGE                   ABRECHNUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gleichgewichtete Bewertung                    Vergütung: Mengenindiziert degressiv

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ENTSCHEIDET AUF BASIS § 1,2,11,12 SGB V
    System lenkt die Geldströme.                nachvollziehen, wie ihre Vergü-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      prüft gemäß § 274 SGB V                                                                                                                                                                                                         WAHLTARIFE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      GKV FINANZIERT
    Wie kompliziert das System ist, tung entsteht.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    zusätzliche Leistung für                  regelmäßige Überprüfungsverpflichtung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Pflegebedürftige, Behinderte und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemäß: § 53 SGB V
    hat jetzt das Frankfurter Bera-                 Das Fatale ist: Dreht der Bun-                                                                                                                                                                           VERTRAGSÄRZTE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              PRÜFT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ZAHLEN BEITRÄGE
                                                                                                                    Verhandeln landesindividuell                                                                                                                                                                                                                              Patienten mit sonstigen Einschränkungen
    tungsunternehmen PremiumCir- desgesundheitsminister an einer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  WEITERLEITUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                PFLICHTVERSICHERTE
                                                                                       FALLPAUSCHALE

    cle mit Experten im Zukunfts- Stellschraube, kann das unerwar-                                                                                                                                                                  Aufgaben: medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten                                                                                                                                  Versichertenpauschale
    kreis Gesund-                                                   tete    Auswir-                                                                                                                                                       ZAHNÄRZTE                                           HAUSÄRZTE + FACHÄRZTE                                                           Zahnbehandlung je Behandlungsschritt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             SPITZENVERBÄNDE                                                                                                                                                                                                              Regelung von: Modellvorhaben,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Hausarzt, besondere ambulante
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Erstbehandlung       Folgebehandlung
    heit erarbeitet,                                                kungen an ei-                                                BERÄT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            DER KRANKENKASSEN                                                                                                                                                                                                                   ärztliche Versorgung,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         MDK BERÄT
                                                                                                                                                                                                                                           Honorierung:                                           Honorierung:
    der sich mit                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Disease-Management-Programm,
                          „Ein ausgewiesener ner                           anderen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   RECHTSAUFSICHT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Punktzahl     xX    Punktwert

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       BEHANDLUNGSVERTRAG § 611 BGB
                                                                                                               Dokumentieren                                                                                                           keine Mengen- und                              keine Mengen- und Honorarbegrenzungen                                                                                                                Morbiditätskriterien                                                                                                                                                             Aufgaben: Interessenvertretung der
    Möglichkeiten                                                   Stelle im Sys-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Integrierte Versorgung, Krankengeld

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          WIRD KOSTENFREI BERATEN
                                                                                                           und codieren Patienten-                                                                                                    Honorarbegrenzungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     134 Gesetzlichen Krankenkassen
    zur     Neuaus- Gesundheitspolitiker tem haben. Da                                                       und Falldaten nach
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
    richtung des                                                    das Gerangel                                                                                                                                                         Zahnersatz:                                    Arzt erhält eine Summe entsprechend                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   FREIWILLIG VERSICHERTE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Zahlungseinheit:                          Differenzierter Behandlungsaufwand
    Gesundheits-                    bin ich in                      der Interessen-
                                                                                                               OPS und ICD-10
                                                                                                                                                                                                                                  Befundbezogener Festzuschuss                              seines Regelleistungsvolumen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 befundbezogener Festzuschuss                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Regelung von: Selbstbehalt,
                                                                                                                                                                                                                                                +                                               Fallwert + Arztfallzahl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 134 GESETZLICHE
    wesens        be-          der Tat nicht.“                      gruppen     um                                                                                                                                                    Gebührenordnung für                                                                                                                            nach Regelversorgung                                 Arztgruppenspezifisch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Beitragsrückerstattung,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Kostenerstattung, Arzneimittel
    schäftigt. Die                                                  das vorhande-                                                                                                                                                        Zahnärzte (GOZ)                                                FACHÄRZTE                                                               (50% + Bonus) + Restleistung des                  Regelleistungs-      Qualitätszusatz-                                                                                                                                                          KRANKENKASSEN                                                                                                                                                                                                               der besonderen Therapien
    Grafik wird im
    Februar offi-        Hermann Gröhe, neuer Bundesgesund-
                                                                    ne Geld ohne-
                                                                    hin groß ist,
                                                                                                        KRANKENHÄUSER                                                                                                                  Zahnbehandlung:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 erhalten zusätzliches                                                         Patienten (nach Gebührenordnung)                   volumen (RLV)        volumen (QZV)                                                                                                                                                     Körperschaften des öffentlichen Rechts
                                                                                      zugelassen für gesetzliche Krankenversorgung                                                                                                                                                          Geld für Qualitätskriterien (QZU)                                                                                                                                                                                                                                                                                          Aufgaben: bieten Schutz vor den Folgen von
    ziell veröffent-     heitsminister, in der „Bild am Sonntag“    gehören Auf-                                                                                                                                                          Punktzahl                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            SATZUNGSLEISTUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                +                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Krankheiten für ca. 90% der Bevölkerung
    licht und liegt                                                 schreie, Empö-                                                                                                                                                            x                                              Extrabudgetäre Vergütung für                                                  Abschlagszahlungen: Gesamtvergütung (§ 85 SGB V) mit befreiender Wirkung auf Basis VJ-Q                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gemäß: § 11 Abs. 6 SGB V
    der Frankfur-                                                   rung und mas-                                 Kriterien:
                                                                                                                                                                                                                                          Punktwert                                              bestimmte Leistungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                        VORSTAND            beachtet      SATZUNG
    ter Rundschau exklusiv vor. Wir sives Lobbying zum Alltag der
                                                                                                         Anerkannte Hochschulklinik                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             MEHRLEISTUNGEN
    zeigen sie in etwas vereinfachter, Gesundheitspolitik. Was Minister                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        rechnen auf Basis tatsächlicher Aufwendungen ab

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    beschließt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Gemäß: § 73 SGB V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              bestimmt
    dafür (etwas) verständlicherer zu berichten haben, wenn sie aus                                       Landeskrankenhausplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              SGB V Rechts-
    Form. Als sie vor kurzem, da war dem Amt scheiden, spricht Bän-                                                                                                                                                                                                                                                                                                        GESAMTVERTRÄGE (Kollektivverträge) < geregelt nach § 83 SGB V >             GESAMTVERGÜTUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              verordnungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Richtlinien                                                                                                                                                                                                           WIRKEN MIT
    Gröhe noch nicht im Amt, im de.                                                              Abgeschlossene Versorgungsverträge

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           OHNE EINBINDUNG IN KRANKENVERSICHERUNG
    Bundesgesundheitsministerium                    Die Gesundheitsreform gebe                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Vertragsärztliche Versorgung bzw. Vergütung je Krankenversicherungs-Bezirk
    vorgestellt wurde, war laut Schil- es nicht, hinterließ zum Beispiel
                                                                                                                                                                                                                                       VERSORGUNGSVERTRÄGE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      VERWALTUNGSRAT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       UPD
    derungen selbst bei den dortigen Ulla Schmidt (SPD) ihrem Nach-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     STRUKTURVERTRÄGE nach § 73 a SGB V                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Unabhängige Patientenberatung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Arbeitgeber-        Arbeitnehmer-
    Fachleuten des Erstaunen groß.              folger Philipp Rösler (FDP), der
                                                                                                        Planung und Finanzierung
                                                                                                                                                                                                                                                      LANDESAUSSCHÜSSE nach § 90 SGB V                                                                                        Verantwortung für Qualität, ärztlich veranlasste Leistungen insgesamt oder Teilbereiche                                                                                                                                                       Vertreter                 Vertreter                                                                                                                                                                                                  Deutschland
       Kein Wunder, spricht man in angetreten war, das System neu
                                                                                                                                                                                      RECHTSAUFSICHT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Aufgaben:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         AUSSCHREIBUNG VON RABATTVERTRÄGEN
                                                                                                        der Investitionszuschüsse für                                                                                                                        DIREKTVERTRÄGE
                                                                                                                                                                                                                                                              BedarfsplanungNACHnach
                                                                                                                                                                                                                                                                                 § 140a
                                                                                                                                                                                                                                                                                     § 99SGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                           SGBV V                                                                                   Hausärzte                 Verbund haus- und fachärztlicher Vertragsärzte
    Berliner Kreisen seit Jahren halb aufzustellen und der von den                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Stärkung der Patientenorientierung
    ehrfurchtsvoll, halb erschüttert Lobbygruppen zerrieben wurde.                                             Krankenhäuser                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 SOZIALWAHLEN                                                                                                                                                                                                      im Gesundheitswesen
    davon, dass sich die Experten, Sein Nachfolger Daniel Bahr                                                                                                                                                                                          Grundlage: Regionale Demographie, Morbidität                                                                                                                          OHNE EINBINDUNG IN KRANKENVERSICHERUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gesellschafter:
    die das Gesundheitssystem wirk- (FDP) hinterließ Gröhe (CDU),                                                                                                                                                                  Unterteilt in: 23 Facharztgruppen      4 Versorgungsebenen            ca. 400 Planungsbereiche                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             VdK Deutschland e.V.,
    lich kennen, an einer Hand ab- dass er einen Job antrete, bei                                            Aufnahme in den                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ORGANISIERT IN
                                                                                                          Landeskrankenhausplan                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verbraucherzentralen Bundesverband e.V.,
    zählen ließen. Der Rest kennt dem man ständig „die Torte im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Verband unabh. Patientenberatung e.V.
    sich nur oberflächlich aus und Gesicht“ habe und ein „Wasser-
    hat allenfalls vertiefte Kenntnisse ballett im Haifischbecken“ voll-
                                                                                                                                                                                                                                                          VERSORGUNGSVERTRÄGE NACH § 109 SGB V                                                                                       SELEKTIVVERTRÄGE (Einzelverträge) nach § 64 SGB V, Modellvolumen                                                                                                                                                                        LANDESVERBÄNDE                                                                                                                                                                                                                 Beirat: 1 x Bundesregierung,
    eines einzelnen Bereichs. Das So- führen müsse. Nun ist Gröhe
                                                                                                         BUNDESLÄNDER                                                                                                                                        DIREKTVERTRÄGE NACH § 140a SGB V                                                                                         SELEKTIV- bzw. EINZELVERTRÄGE zur Versorgung der Versicherten                                                                                                                                                                         DER KRANKENKASSEN                                                                                                                                                                                                          2 x Bundesministerium für Gesundheit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             1 x Bundesministerium für
    zialgesetzbuch V, in dem viele, dran. Wir helfen ihm mit unse-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Aufgaben: verhandeln mit den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ernährung und Landwirtschaft
    aber längst nicht alle Fragen der rer Grafik bei der Einarbeitung.                                        Vertreten durch                                                                                                           RECHNEN MIT KRANKENKASSEN FALLPAUSCHALEN (DRG x LANDESBASISFALLWERT) AB                                                                 RABATTVERTRÄGE: Arzneimittel              +          AUSSCHREIBUNGEN: Hilfsmittel                                                                                                                                                             Kassenärztlichen Vereinigungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1 x Privat Krankenversicherer-Verband
    Gesundheitsversorgung geregelt Ihre Aufgabe, Herr Minister! mit                                     die 16 Landesministerien für                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Vertragsabschlüsse mit Krankenhäusern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   RECHTSAUFSICHT
    werden, gilt als dickstes Geset- tms                                                                   Gesundheit der Länder
                                                                                                                                          Grafik: Momsen Einsmann/Frankfurter Rundschau                                                                                                Quelle: Zukunftskreis Gesundheit/PremiumCircle Deutschland                                                         BEHANDLUNGSVERTRAG NACH § 611 BGB

                                                                               Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                                                                               Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Folie 4
                                                                               Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Motivation

    „Wer will, dass wir die Pflege oder die Rente in 20 Jahren noch bezahlen
    können, der muss daran arbeiten, dass wir Digitalweltmeister werden.“
                                                  Jens Spahn, 2019

14.000.000.000 €                     60.000.000 €                                             ???

Marktkapitalisierung 4.250.000.000 €

                   Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                   Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 5
                   Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Woran bemisst sich erfolgreiche
Entwicklung?
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Wirkungsdimensionen

                      Regel-
                                                                   Kunden-
                    finanzie-
                                                                  akzeptanz
                       rung

                                        Nutzen und
                                         Evidenz

          Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
          Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 7
          Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Probleme der Wirkungsdimensionen

                                                                                          Regel-
          Millionär              Kundenakzeptanz                                                                  Kunden-
                                                                                        finanzier-
                                                                                                                 akzeptanz
                                                                                           ung

                                      Nutzen und
      Regelfinanzierung                Evidenz
                                                                                                       Nutzen und
                                                                                                        Evidenz

       Die vierte Dimension!                                                          Ja was wollen Sie eigentlich?
                  Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                  Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter       Folie 8
                  Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Implementierungsstandards
Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen - Dr. Hannes Schlieter Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung
Implementierungsstandards

                                                                                    Pro
                                                                    Vergütung           d uk
                                                                                und         tpr
                                                                    Finanzieru                 äse
                                         tanz                                  ng                  nt a
                Technisc     Nutzerakzep                                                               tion
                          he
                Barriere
                         n                                                       Ethik
                                Recht         Sicherheit                                          Politik

         Nachhaltige Entwicklung und Diffusion im Gesundheitswesen

Bedarf    Prototypes
                                 Small-scale
                                   pilots
                                                             Large-scale
                                                                pilots
                                                                                          Operational
                                                                                           Products

                       Medizinischer
                                                                 Ökonomischer                                          Gesundheitsmarkt
                       Wirksamkeitsnach
                                        w           eis          Effizienznachweis

                                                                                ☞ www.care4saxony.de
                 Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                 Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter         Folie 10
                 Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Implementierungsstandards
                                                                                              Pro
                                                                                                    d uk
                                                                                                        tpr
                                                                                                           äse
                                                                                                               n   tati
                                                                                                                       on

      Datenschutz-                       Medizinprodukte-                                                 Ethische
   Grundverordnung                            gesetz                                                 Unbedenklichkeit
  (DSGVO) Umgang mit                      Regelungen zum                                               Ethikvotum zur
Personenbezogenen Daten                     Verkehr mit                                             Inbetriebnahme und
                                         Medizinprodukten                                                Forschung

                                                                                    Ethik
                                          Recht                Sicherheit                            Politik

            Nachhaltige Entwicklung und Diffusion im Gesundheitswesen
                                     Small-scale                  Large-scale                  Operational
Bedarf       Prototypes
                                       pilots                        pilots                     Products

                   Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                   Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter          Folie 11
                   Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Wie beteiligen wir den Nutzer?

Determinanten der Nutzererwartung

☞ http://care4saxony.de/?p=2006#more-2006
               Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
               Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 12
               Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Wie beteiligen wir den Nutzer?

        ☞ http://care4saxony.de/?p=2575
                                                                                                              …
              Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
              Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 13
              Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Wie beteiligen wir den Nutzer?

            Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
            Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 14
            Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Interoperabilität
Alles Plug & Play?
Organisatorisch: Systemübergreifende Prozesse
               ermöglichen (Miteinander arbeiten                                                                  ICD-10
               wollen!)
Semantik:      Einheitliches Verständnis der                                                                        LOINC
               Bedeutung ausgetauschter Daten (Sich
               verstehen!)
Syntax:        Informationseinheiten in den Daten                                                               HL7 CDA
               erkennen (die gemeinsame Sprache
               beherrschen!)
Technologisch: Physische Verbindung zwischen
               Kommunikationspartnern ist möglich

                Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 16
                Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Orientierung und aktuelle Entwicklung
der Telematikinfrastruktur
Telematikinfrastruktur

                                                                    Mehrwertdienst

                                                                           Basisdienst
Quelle: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/

                                             Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                                             Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 18
                                             Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Der Wandel findet statt – TI-Zeitplan

                                                                                                             12/2020
                                                         Anschluss ist Pflicht !
                                                                                                                             2019
                                                                                     Praxen, Apotheken, Physiotherapien, Krankenhäuser…

Elektronische Patientenakte
•    Krankenkassen müssen ihren Patienten bis spätestens
     1.1.2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) (TVSG)
•    Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen,
     Behandlungsberichte, Impfungen
•    Patienten (73 Mio.) bekommen Hoheit über seine
     Daten
Quellen: https://digitales-gesundheitswesen.de/ti-anwendungen/#
https://www.kbv.de/html/1150_41812.php
                                                                                                                                    …

                                        Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                                        Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter          Folie 19
                                        Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Ein Blick in die Zukunft
wagen
Strukturierung der Themen

 Digitale                Digitale                             Entscheidungs-
 „Grundlagen-
 forschung“
                      Innovationen                            unterstützungs-
                                AI-                              systeme                            Virtual
                        Empfehlungssysteme                                                         Coaching

Weiterführende

                                                                                                                                        Automatisierung
Themen der                 Digitale Integrierte                                                     ePa

                                                                                                                            Autonomie
Digitalisierung der

                                                                                                                                                          Ubiquität
Integrierten                Versorgung inkl.
Versorgung                Telemedizinservices                                        DiGAs

Basale Themen                                    Praxis verwaltungs-
des aktuellen         Praxis-IT                       software
Betriebs                                                                                                   Gesetze
                       KV-Safenet
                                             Datenschutz                                                  gematik

                           Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                           Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter    Folie 21
                           Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Trends

         Devices                                                                 User Experience

         LOGON                                                                    HOME SENSORS
           Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
           Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 22
           Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Trends

         Devices                                                                 User Experience

         LOGON                                                                    HOME SENSORS
           Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
           Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 23
           Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Der Erfolg der Digitalisierung basiert nie
         auf Technologie allein!

         Aspekte erfolgreicher Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
         Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter   Folie 24
         Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
Patientenportal für
    à Durchgängigkeit der                                                        MS-Patienten                                                            Dr. Hannes Schlieter
  Rehabilitation durch Virtual                                                                                                                                   TU Dresden
                                                                    à Patient Empowerment                                                            Forschergruppe HeLiCT
           Coaching                                                                                                                          Technische Universität Dresden
                                                                                                                                                         +49 (0)351 463 32173
         Care Saxony                                                                                                                        hannes.schlieter@tu-dresden.de
                                                                                                                                                                www.helict.de
                                                                                                                                     Twitter: https://twitter.com/FollowHelict
                              Innovative
                    Versorgungsmodelle
                    durch Digitalisierung

Stärkung von Digitaler Innovation und                               Patient Pathways and Integrated Care
 Überwindung von eHealth-Barrieren
                                                                         à Integration Medical
       à Konzepte für                                                    Guidelines and Patient-
      Interdisziplinarität                                                 centred Pathways

                                   Aspekte
                                       Funded byerfolgreicher
                                                 the European Union’s
                                       Horizon 2020 Research and Innovation
                                                                           Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
                                   Lehrstuhl
                                       Programmefür
                                                  underWirtschaftsinformatik,
                                                        the Grant Agreement          insb. Systementwicklung/ Dr. Hannes Schlieter            Folie 25
                                       No. 769807
                                   Online Veranstaltungsreihe: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen
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