Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
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Krankenpflege Soins infirmiers Cure infermieristiche Werbemarkt Media-Daten 2020 Données médias 2020 mit Leidenschaft Stellenanzeigen Print und Online Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 38, Fax 071 226 92 93 Offres d'emploi Print et Online www.kömedia.ch
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Profil Portrait Krankenpflege Soins infirmiers ist die meistgelesene Fachzeitschrift für Pflege in der Schweiz und est la revue spécialisée la plus lue en Suisse dans le domaine des soins. offizielles Organ des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen Son cercle de lecteurs regroupe le personnel diplômé et les cadres infirmiers und -männer SBK. Die Leserschaft setzt sich zusammen aus dipl. Pfle- de tous les domaines spécialisés qui travaillent dans les hôpitaux, les homes ge- und Kaderpersonal aller Bereiche in Spitälern, Kliniken, Alters- pour personnes âgées ou services de soins à domicile ainsi que les infirmiè- und Pflegeheimen, der Spitex sowie aus freiberuflich Pflegenden und res indépendantes, des politiciens et d’autres acteurs du système de santé. Gesundheitspolitikerinnen und -politikern. Soins infirmiers Krankenpflege paraît chaque mois et son tirage est de 27 000 exemplaires. erscheint monatlich mit einer Auflage von 27'000 Exemplaren. Aus der Vous trouverez les dates de parution dans notre documentation-média. Media-Dokumentation ersehen Sie die jeweiligen Erscheinungsdaten. Soins infirmiers Krankenpflege paraît simultanément en trois langues (allemand / français / italien). erscheint dreisprachig kombiniert (deutsch / französisch / italienisch). Abonnements et éditeur Abonnemente und Verlag Association suisse des infirmières et infirmiers (ASI), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) Choisystrasse 1, case postale, 3001 Berne, tél. 031 388 36 36, Choisystrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 388 36 36, fax 031 388 36 35, info@sbk-asi.ch Fax 031 388 36 35, info@sbk-asi.ch Rédaction Redaktion Alexandra Breaud, Françoise Taillens, SBK-ASI, Choisystrasse 1, case Urs Lüthi, Verantwortlicher Redaktor postale, 3001 Berne, tél. 031 388 36 36, soins-infirmiers@sbk-asi.ch, Martina Camenzind, Geschäftsstelle SBK www.sbk-asi.ch Choisystrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Telefon 031 388 36 37 Telefax 031 388 36 35, redaktion@sbk-asi.ch, www.sbk-asi.ch // 2 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Technische Daten Données Techniques Auflage (WEMF-Basis 2019: 26'255 verkaufte Auflage) Tirage (base REMP 2019: 26'255 tirage vendu) Gesamte Auflage: 27'000 Exemplare Tirage global: 27'000 exemplaires Deutsche Schweiz: 20'000 Exemplare Suisse alémanique: 20'000 exemplaires Französische Schweiz: 5'500 Exemplare Suisse romande: 5'500 exemplaires Italienische Schweiz: 1'500 Exemplare Suisse italienne: 1'500 exemplaires Erscheinungsweise Monatlich Parution Mensuel Druckverfahren Offset, 54-60er, Raster/300 dpi Impression Offset, trame 54–60, trame/300 dpi Druckfarben Euro-Skala Couleurs d’impression Quadri Euroscala Druckunterlagen Digitale Daten als Highend-PDF, Tiff, Eps oder JPG; Matériel d’impression en format Highend-PDF, Tiff, Eps ou JPG; DVD, DVD, CD; Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, CD; Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, Adobe InDesign: wenn möglich Mac-Version; FTP-Server auf Anfrage. Adobe InDesign: de préférence en version Mac; serveur FTP sur demande. Heftformat 210 × 297 mm Format de la revue 210 × 297 mm Satzspiegel 185 × 260 mm Miroir de page 185 × 260 mm Format Beilagen Maximal 210 × 297 mm, minimal 148 × 105 mm Format encart libre Maximum 210 × 297 mm, minimum 148 × 105 mm Format Beihefter Maximal 210 × 297 mm, minimal 148 × 105 mm, Format encart broché Maximum 210 × 297 mm, + 5 mm Kopfbeschnitt, Greiffalz hinten 10 mm minimum 148 × 105 mm, + 5 mm en haut, pliure au verso 10 mm Sonderplatzierungen auf Anfrage Formats spéciaux sur demande // 3 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Preise/Formate Tarifs/Formats Print und Online Gültig ab 1.1.2020 Print et Online Valable dès le 1.1.2020 Heftformat: 210 × 297 mm Format de la revue: 210 × 297 mm Satzspiegel: 185 × 260 mm *randangeschnitten (+allseitig 3 mm Beschnitt) Miroir de page: 185 × 260 mm *franc-bord (+chaque page 3 mm débords inclus) ≥ Stelleninserate inklusive Online-Präsenz auf www.carejobs.ch ≥ Stellenanzeigen ohne Rabatt und Beraterkommission ≥ Sonderplatzierungen Startseite Stellenmarkt +15% ≥ Online-Sofortaufschaltung: Die Stellenanzeige kann frühestens 28 Tage vor Erscheinen in der Print-Ausgabe auf der Online-Plattform 1/1 Seite/page 3/4 Seite/page 1/2 Seite/page 1/2 Seite/page 3/8 Seite/page aufgeschaltet werden. Zusätzliche Handlingskosten: CHF 110.– 185 × 260 mm 185 × 193 mm 185 × 128 mm 90 × 260 mm 90 × 193 mm sw 3'850.– sw 3'300.– sw 2'200.– sw 2'200.– sw 2'000.– 4c 5'100.– 4c 4'500.– 4c 3'300.– 4c 3'300.– 4c 2'900.– ≥ Offres d’emploi y compris présence sur www.carejobs.ch ≥ Annonces d’offres d’emploi sans rabais et commission d’agence ≥ Formats spéciaux Page d'accueil marché de l'emploi +15% ≥ Mise en ligne directe: L’offre d'emploi peut paraître au plus tôt 28 jours avant la publication dans la version imprimée de Soins infirmiers sur la plateforme online. Frais de traitement supplémentaires: CHF 110.– 1/4 Seite/page 1/4 Seite/page 1/8 Seite/page 185 × 61 mm 90 × 128 mm 90 × 61 mm sw 1'180.– sw 1'180.– sw 660.– 4c 1'800.– 4c 1'800.– 4c 950.– Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch) Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue (Conditions générales en Allemand sur www.kömedia.ch) // 4 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Preise Online Gültig ab 1.1.2020 Tarifs Online Valable dès le 1.1.2020 ≥ Stelleninserate Online auf www.carejobs.ch ≥ Stellenanzeigen ohne Rabatt und Beraterkommission CHF 350.00 ≥ Offres d’emploi y compris présence sur www.carejobs.ch ≥ Annonces d’offres d’emploi sans rabais et commission d’agence CHF 350.00 Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch) Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue (Conditions générales en Allemand sur www.kömedia.ch) // 5 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Erscheinungsplan Plan de parution Nr. Anzeigenschluss Erscheinung Nr. Délai annonces Parution 1 09.12.19 03.01.20 2 15.01.20 03.02.20 3 12.02.20 02.03.20 4 13.03.20 01.04.20 5 14.04.20 04.05.20 6 12.05.20 02.06.20 7 12.06.20 01.07.20 8 15.07.20 03.08.20 9 13.08.20 01.09.20 10* 14.09.20 01.10.20 11 14.10.20 02.11.20 12 12.11.20 01.12.20 *IFAS-Special / édition spéciale IFAS // 6 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Banner auf carejobs.ch Bannière sur carejobs.ch Fullbanner Logobanner Fullbanner Logobanner s/w oder farbig s/w oder farbig Format: 468 x 60 Pixel Format: 300 x 60 Pixel Banner: CHF 500.–/Monat Banner: CHF 300.–/Monat Jahresbuchung: (12 Monate) CHF 4'500.– Jahresbuchung: (12 Monate) CHF 2'700.– Fullbanner Logobanner n/b ou en couleurs n/b ou en couleurs format: 468 x 60 Pixel format: 300 x 60 Pixel bannière: CHF 500.–/mois bannière: CHF 300.–/mois pour 1 année: (12 mois) CHF 4'500.– pour 1 année: (12 mois) CHF 2'700.– *Preise exkl. 7.7% MwSt., gültig ab 01.01.2020 *Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue, Valable dès le 01.01.2020 // 7 //
// Krankenpflege 2020 // // Soins infirmiers 2020 // Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags 7. Obliegenheiten des Kunden geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet- fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz- gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs- AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos- gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä- Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht- sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf- dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Anzeigen schriftlich zu erfolgen. zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An- Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- 2. Stellenwert der AGB zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat- und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Ziff. 14) bleiben vorbehalten. entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel- 11. Datenschutz Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha- fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd- ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg- sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng- für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., gestellt werden. lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe- die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis- 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An- Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen- die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun- Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider- Fristen zu begleichen. für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, 14. Vorzeitige Vertragsauflösung Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags- hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung 4. Ablehnung von Anzeigen die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün- Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver- dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer- gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz- erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver- ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz- 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten ordnung [DSGVO]) einhalten wird. folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener- Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös- seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt 12. Zahlungsbedingungen satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs- se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be- einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker- an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge- stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan- eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs- bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter- ges nicht gewährleistet werden. Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt- Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei- 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin- Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah- Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe- dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt- einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions- angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit 6. Rabatte entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi- schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab- sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt- schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro- einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver- verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate- deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags- unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh- nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei- 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver- genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An- insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, entstandenen Mehrkosten geschuldet. zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter ausgeschlossen. gehen zu Lasten des säumigen Kunden. Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der 17. Inkrafttreten die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss- 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt- Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts- Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018. normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be- 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver- effektiv abgenommenen Menge entspricht. // 8 //
mit Leidenschaft Werbemarkt Redaktion mit Leidenschaft Krankenpflege Kömedia AG Soins infirmiers Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Cure infermieristiche Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch Redaktion Krankenpflege Urs Lüthi, Verantwortlicher Redaktor Mediaberatung Choisystrasse 1, Postfach, 3001 Bern Davide Padula, Tel. 071 226 92 26 Tel. 031 388 36 37 // 9 // d.padula@koemedia.ch urs.luethi@sbk-asi.ch, www.sbk-asi.ch
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