Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche

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Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
Krankenpflege
Soins infirmiers
Cure infermieristiche

                                   Werbemarkt
Media-Daten 2020
Données médias 2020                      mit Leidenschaft

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Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
// Krankenpflege 2020 //                                                        // Soins infirmiers 2020 //

Profil                                                                           Portrait
Krankenpflege                                                                    Soins infirmiers
ist die meistgelesene Fachzeitschrift für Pflege in der Schweiz und              est la revue spécialisée la plus lue en Suisse dans le domaine des soins.
offizielles Organ des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen             Son cercle de lecteurs regroupe le personnel diplômé et les cadres infirmiers
und -männer SBK. Die Leserschaft setzt sich zusammen aus dipl. Pfle-             de tous les domaines spécialisés qui travaillent dans les hôpitaux, les homes
ge- und Kaderpersonal aller Bereiche in Spitälern, Kliniken, Alters-             pour personnes âgées ou services de soins à domicile ainsi que les infirmiè-
und Pflegeheimen, der Spitex sowie aus freiberuflich Pflegenden und              res indépendantes, des politiciens et d’autres acteurs du système de santé.
Gesundheitspolitikerinnen und -politikern.
                                                                                 Soins infirmiers
Krankenpflege                                                                    paraît chaque mois et son tirage est de 27 000 exemplaires.
erscheint monatlich mit einer Auflage von 27'000 Exemplaren. Aus der             Vous trouverez les dates de parution dans notre documentation-média.
Media-Dokumentation ersehen Sie die jeweiligen Erscheinungsdaten.
                                                                                 Soins infirmiers
Krankenpflege                                                                    paraît simultanément en trois langues (allemand / français / italien).
erscheint dreisprachig kombiniert (deutsch / französisch / italienisch).
                                                                                 Abonnements et éditeur
Abonnemente und Verlag                                                           Association suisse des infirmières et infirmiers (ASI),
Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK)                   Choisystrasse 1, case postale, 3001 Berne, tél. 031 388 36 36,
Choisystrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 388 36 36,                        fax 031 388 36 35, info@sbk-asi.ch
Fax 031 388 36 35, info@sbk-asi.ch
                                                                                 Rédaction
Redaktion                                                                        Alexandra Breaud, Françoise Taillens, SBK-ASI, Choisystrasse 1, case
Urs Lüthi, Verantwortlicher Redaktor                                             postale, 3001 Berne, tél. 031 388 36 36, soins-infirmiers@sbk-asi.ch,
Martina Camenzind, Geschäftsstelle SBK                                           www.sbk-asi.ch
Choisystrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Telefon 031 388 36 37
Telefax 031 388 36 35, redaktion@sbk-asi.ch, www.sbk-asi.ch

                                                                           // 2 //
Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
// Krankenpflege 2020 //                                                  // Soins infirmiers 2020 //

Technische Daten                                                            Données Techniques
Auflage (WEMF-Basis 2019: 26'255 verkaufte Auflage)                             Tirage (base REMP 2019: 26'255 tirage vendu)
Gesamte Auflage:                            27'000 Exemplare                    Tirage global:                               27'000 exemplaires
Deutsche Schweiz:                           20'000 Exemplare                    Suisse alémanique:                           20'000 exemplaires
Französische Schweiz:                         5'500 Exemplare                   Suisse romande:                               5'500 exemplaires
Italienische Schweiz:                         1'500 Exemplare                   Suisse italienne:                             1'500 exemplaires

Erscheinungsweise Monatlich                                                 Parution Mensuel

Druckverfahren Offset, 54-60er, Raster/300 dpi                              Impression Offset, trame 54–60, trame/300 dpi

Druckfarben Euro-Skala                                                      Couleurs d’impression Quadri Euroscala

Druckunterlagen Digitale Daten als Highend-PDF, Tiff, Eps oder JPG;         Matériel d’impression en format Highend-PDF, Tiff, Eps ou JPG; DVD,
DVD, CD; Adobe Illustrator, Adobe Photoshop,                                CD; Adobe Illustrator, Adobe Photoshop,
Adobe InDesign: wenn möglich Mac-Version; FTP-Server auf Anfrage.           Adobe InDesign: de préférence en version Mac; serveur FTP sur demande.

Heftformat 210 × 297 mm                                                     Format de la revue 210 × 297 mm

Satzspiegel 185 × 260 mm                                                    Miroir de page 185 × 260 mm

Format Beilagen Maximal 210 × 297 mm, minimal 148 × 105 mm                  Format encart libre Maximum 210 × 297 mm, minimum 148 × 105 mm

Format Beihefter Maximal 210 × 297 mm, minimal 148 × 105 mm,                Format encart broché Maximum 210 × 297 mm,
+ 5 mm Kopfbeschnitt, Greiffalz hinten 10 mm                                minimum 148 × 105 mm, + 5 mm en haut, pliure au verso 10 mm

Sonderplatzierungen auf Anfrage                                             Formats spéciaux sur demande

                                                                      // 3 //
Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
// Krankenpflege 2020 //                                                                      // Soins infirmiers 2020 //

Preise/Formate                                                                                      Tarifs/Formats
Print und Online                                            Gültig ab 1.1.2020
                                                                                                    Print et Online                              Valable dès le 1.1.2020

Heftformat: 210 × 297 mm                                                                            Format de la revue: 210 × 297 mm
Satzspiegel: 185 × 260 mm *randangeschnitten (+allseitig 3 mm Beschnitt)                            Miroir de page: 185 × 260 mm *franc-bord (+chaque page 3 mm débords inclus)

                                                                                                    ≥ Stelleninserate inklusive Online-Präsenz auf www.carejobs.ch
                                                                                                    ≥ Stellenanzeigen ohne Rabatt und Beraterkommission
                                                                                                    ≥ Sonderplatzierungen Startseite Stellenmarkt +15%
                                                                                                    ≥ Online-Sofortaufschaltung: Die Stellenanzeige kann frühestens 28 Tage
                                                                                                      vor Erscheinen in der Print-Ausgabe auf der Online-Plattform
1/1 Seite/page      3/4 Seite/page      1/2 Seite/page      1/2 Seite/page      3/8 Seite/page        aufgeschaltet werden. Zusätzliche Handlingskosten: CHF 110.–
185 × 260 mm        185 × 193 mm        185 × 128 mm        90 × 260 mm         90 × 193 mm
sw        3'850.–   sw        3'300.–   sw        2'200.–   sw        2'200.–   sw        2'000.–
4c        5'100.–   4c        4'500.–   4c        3'300.–   4c        3'300.–   4c        2'900.–   ≥ Offres d’emploi y compris présence sur www.carejobs.ch
                                                                                                    ≥ Annonces d’offres d’emploi sans rabais et commission d’agence
                                                                                                    ≥ Formats spéciaux Page d'accueil marché de l'emploi +15%
                                                                                                    ≥ Mise en ligne directe: L’offre d'emploi peut paraître au plus tôt 28 jours
                                                                                                      avant la publication dans la version imprimée de Soins infirmiers sur la
                                                                                                      plateforme online. Frais de traitement supplémentaires: CHF 110.–

1/4 Seite/page      1/4 Seite/page      1/8 Seite/page
185 × 61 mm         90 × 128 mm         90 × 61 mm
sw        1'180.–   sw        1'180.–   sw         660.–
4c        1'800.–   4c        1'800.–   4c         950.–

Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung
(Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch)
Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue
(Conditions générales en Allemand sur www.kömedia.ch)

                                                                                             // 4 //
Krankenpflege Soins infirmiers - Cure infermieristiche
// Krankenpflege 2020 //                             // Soins infirmiers 2020 //

                                     Preise Online                                 Gültig ab 1.1.2020

                                     Tarifs Online                                  Valable dès le 1.1.2020

                                     ≥ Stelleninserate Online auf www.carejobs.ch
                                     ≥ Stellenanzeigen ohne Rabatt und Beraterkommission

                                     					CHF 350.00

                                     ≥ Offres d’emploi y compris présence sur www.carejobs.ch
                                     ≥ Annonces d’offres d’emploi sans rabais et commission d’agence

                                     					CHF 350.00

                                     Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung
                                     (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch)
                                     Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue
                                     (Conditions générales en Allemand sur www.kömedia.ch)

                           // 5 //
// Krankenpflege 2020 //                       // Soins infirmiers 2020 //

Erscheinungsplan
Plan de parution
 Nr.                    Anzeigenschluss		             Erscheinung
 Nr.                    Délai annonces		              Parution
 1 09.12.19 		 03.01.20

 2 15.01.20    03.02.20

 3   12.02.20		                                       02.03.20

 4   13.03.20		                                       01.04.20

 5   14.04.20		                                       04.05.20

 6   12.05.20		                                       02.06.20

 7   12.06.20		                                       01.07.20

 8   15.07.20		                                       03.08.20

 9   13.08.20		                                       01.09.20

 10* 14.09.20		                                       01.10.20

 11  14.10.20		                                       02.11.20

 12  12.11.20		                                       01.12.20

*IFAS-Special / édition spéciale IFAS

                                                                    // 6 //
// Krankenpflege 2020 //                                     // Soins infirmiers 2020 //

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s/w oder farbig                                              s/w oder farbig
Format: 				 468 x 60 Pixel                                  Format: 				 300 x 60 Pixel
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Jahresbuchung: (12 Monate) 		CHF 4'500.–                     Jahresbuchung: (12 Monate) 		CHF 2'700.–

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*Preise exkl. 7.7% MwSt., gültig ab 01.01.2020              *Prix en CHF, 7.7% de TVA exclue, Valable dès le 01.01.2020

                                                       // 7 //
// Krankenpflege 2020 //                                                                                                                                              // Soins infirmiers 2020 //

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                                                                    mit Leidenschaft

1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags                                           7. Obliegenheiten des Kunden                                                          geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet-        fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag
Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia       Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen              zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz-            gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs-
AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere         den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten).               rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen        freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von
Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu          Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse              freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger          Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf
bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos-        gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei               Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und           ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht
sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und   Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä-            Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht-              sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf-
dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von              testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung           lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach        tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von
Anzeigen schriftlich zu erfolgen.                                                  zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An-           Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des            Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs-
2. Stellenwert der AGB                                                             zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur         Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat-        und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen,
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die     Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit          zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl.           die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums
folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle,         zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen      Ziff. 14) bleiben vorbehalten.                                                        entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge.
schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen          Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel-        11. Datenschutz                                                                       Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach
vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha-        fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er         Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-        IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd-
ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung         erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf       mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg-          sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen
Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent)   eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen            barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt                müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht
Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres        und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten             zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der         werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt.
selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird).                        bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung               Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem                     Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige
3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung                                           stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht        Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder              wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in
Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise   oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger,       Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er           Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen
                                                                                   mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung).             diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm               Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung
verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche
Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung,       Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung            sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng-            für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ
Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw.,             gestellt werden.                                                                      lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe-           die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis-
                                                                                   8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung                                                 ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die              teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit
welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen
                                                                                   Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur   dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren            gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw.
usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die
                                                                                   Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An-           Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen-               die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun-
Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse.
                                                                                   zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom               falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im         den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten
Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage
                                                                                   redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können.            Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider-      Fristen zu begleichen.
für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die
Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des               Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift          spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen,                14. Vorzeitige Vertragsauflösung
Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das    «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt          um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und             Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags-
hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist.                                 sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen,       zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren.            dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung
4. Ablehnung von Anzeigen                                                          die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie              Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz          unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün-
Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.             veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt      von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung               de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der
Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver-           dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer-        gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und          rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung
tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.             tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den           Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz-               erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag
                                                                                   geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als           gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver-              ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz-
5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge                                      Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten          ordnung [DSGVO]) einhalten wird.                                                      folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener-
Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös-            seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt              12. Zahlungsbedingungen                                                               satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs-
se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be-    einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden             Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu                grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von
stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an       auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen.           bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer      der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall
zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse            Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von           Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung          vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund
und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen      3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker-            an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn          nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund
Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge-    stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan-              eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im        der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs-
bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter-         ges nicht gewährleistet werden.                                                       Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den    grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere
nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte                                                                                             Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt-            Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten
Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei-          9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften
                                                                                   Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte               lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-,            Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).
ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt                                                                                               Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen,
                                                                                   Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen                                                                                                      15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres
dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und                                                                                                  wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle
Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit          um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin-                                                                                                  Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine
                                                                                   gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah-              Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall           Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe-
dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall                                                                                             der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt-
einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt.           lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche                                                                                                    hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge
                                                                                   gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich              berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions-               angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit
6. Rabatte                                                                         entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird,              zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi-       schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten.
Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab-            sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag       ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese             In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt-
schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt      erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden                    Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen                 bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten
wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende        möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen          nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro-       einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer-
Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht        Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann               zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche             den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-
verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate-       deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder               (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist     einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr
rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden         Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die-         nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind   eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der
immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss     sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss             bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags-          unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf
festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh-            nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor       verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine        das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.
rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst        der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der           Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei-     16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach           genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver-       genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug      Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht,
Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der           lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag           zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An-           insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe,            entstandenen Mehrkosten geschuldet.                                                   zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen           Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden
wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im                                                                                                        erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter,
Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht           10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter                                                                                                                                 ausgeschlossen.
                                                                                                                                                                         gehen zu Lasten des säumigen Kunden.
                                                                                   Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der                                                                                                  17. Inkrafttreten
die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss-                                                                                                   13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen
höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt-         Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts-                                                                                                Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018.
                                                                                   normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche          Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard
nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff.                                                                                            entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be-
15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der          einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von
                                                                                   Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag            kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver-
effektiv abgenommenen Menge entspricht.

                                                                                                                                                                  // 8 //
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