AUFTRAG: NUR Bundesheer - Gewerkschaft - Bundesheergewerkschaft
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AUFTR AG: NUR V E R W A LT E N www.bundesheergewerkschaft.at Bundesheer Gewerkschaft Sommer 2019 Die einzige Alternative sind wir! #fgöbhg l #bundesheergewerkschaft l www.bundesheergewerkschaft.at Grafik Maghörndl Martin Bericht auf Seite 02
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Vom Verwalten und Bedienstete des BMLV und des ÖBH, Soldatinnen und Soldaten. Gestalten – und wo der Ursprung liegt Die Sommermonate sind vorbei. All jenen, die ihren Urlaub bereits genossen haben, wünsche ich, dass die Erholung noch lange anhal- Als Präsident der Bundesheergewerkschaft und auch als Landtags- ten möge. Und all jenen, die den verdienten Urlaub noch vor sich abgeordneter führe ich viele Gespräche mit Menschen; so auch haben, wünsche ich jetzt schon erholsame Tage. mit solchen, die meinen, sie zählten zu einem Kreis von Insidern, also zu einer Gruppe besonders gut informierter und vernetzter Auch in dieser Ausgabe haben wir wieder viel Interessantes für Sie Personen. zusammengetragen: „Kaiser“ Van der Bellen Unser Leitartikel beschäftigt sich mit dem stakkatoartigen Wechsel In solchen Gesprächen erfahre ich so einiges, mitunter auch Wi- der Bundesminister und nimmt besonders die Stellung des Vertei- dersprüchliches. Interessant erscheint mir allerdings, dass sich digungsministers, GenMjr Thomas Starlinger, unter die Lupe. bei all den Erzählungen und Mären eines manifestiert: nämlich, dass es Alexander Van der Bellens ausdrücklicher Wunsch gewe- Sie erfahren über unseren unermüdlichen und letztlich erfolgrei- sen sei, Thomas Starlinger ins Amt des Verteidigungsministers zu chen Einsatz zum Erhalt der Sicherheitsschule. Ein Hauptthema ist hieven; dies entgegen der Absicht aller im Parlament vertretenen natürlich die Causa Vorrückungsstichtag/Besoldungsdienstalter, Parteien und nicht zuletzt auch gegen den Wunsch der Bundes- ein Thema, das uns alle trifft: Jung und Alt, Pensionisten und auch kanzlerin. Und inzwischen verdichten sich die Informationen, Hinterbliebene. Dazu haben wir uns erlaubt, herauszuarbeiten, das BMLV sei nicht das einzige Ministerium gewesen, bei dem warum jene Bedienstete einen Nachzahlungsverlust von bis zu der Bundespräsident mehr mitgemischt habe, als ihm sein Amt sechs Jahren in Kauf nehmen müssen, die dem Rat der GÖD erlaube. Bekanntlich steht es dem Bundespräsidenten nicht zu, gefolgt sind. sich einen Minister auszusuchen. Jedenfalls hat sich die Bundes- kanzlerin dem Druck aus der Hofburg gebeugt und Starlinger Wir haben auch die Aufnahmequoten im zivilen Bereich – insbe- zum Bundesminister für Landesverteidigung vorgeschlagen. Und sondere bei der Übernahme der Lehrlinge – beleuchtet und können alsbald wurde deutlich, warum Van der Bellen seinen Günstling feststellen, dass die ÖVP jene politische Kraft ist, die fest auf der an der Spitze des BMLV sehen wollte. Bremse steht – wie immer, wenn es ums Geld fürs BMLV und das ÖBH geht. Ganz gleich, ob es Koalitionen mit der SPÖ oder der Minister „von Kaisers Gnaden“ FPÖ waren, die ÖVP stellte viele, viele Jahre den Finanzminister Und der neue Verteidigungsminister, zuvor Van der Bellens Ad- und hatte budgetär nie etwas für das Heer übrig. Selbst die Causa jutant und im Range eines Generalmajors, fackelte auch nicht „Naturalwohnungen“ führt uns wieder zu einem schwarzen Fi- lange und legte gleich in den ersten Tagen seiner Amtszeit los, nanzminister, der keine Gelegenheit ausgelassen hat, um das Heer als hätte er die Maxime dieser Bundesregierung überhört oder und seine Angehörigen zu schröpfen. missverstanden: Verwalten statt gestalten! Starlinger hingegen „gestaltete“ nach seinem Gutdünken und erklärte sogleich das Wir berichten zudem über das Projekt Militärdienstrecht Neu und Aus für das Leuchtturmprojekt Sicherheitsschule, die Airpower über unsere Korrespondenz mit der Bundeskanzlerin, weil wir von in Zeltweg und die Bundesheer-Leistungsschau auf dem Helden- diesem Projekt überzeugt sind und es im Sinne der Bediensteten platz. Nach öffentlichem und politischem Druck musste Starlin- zu einem Abschluss bringen wollen. Dabei wollen wir auch einen ger zwar kurzerhand zurückrudern, offenbarte damit jedoch nur Militärbeamten schaffen, um jenen Zivilbediensteten eine Mehr- deutlich, dass er nicht daran denkt, von inhaltlichen Weichenstel- leistung abzugelten, die gem. Kriegsvölkerrecht als rechtmäßige lungen abzusehen, obgleich dies wohl dem Selbstverständnis ei- Kombattanten einzustufen sind. ner Beamtenregierung widerspricht. Aber es kommt noch dicker! Jedenfalls wird sich die FGÖ-Bundesheergewerkschaft niemals in Politische Umfärbeaktionen & mehr ihrem Kampf für die Bediensteten des BMLV und des ÖBH unter- Starlinger schreckt auch nicht vor personellen Weichenstellungen kriegen lassen, zurück, obgleich auch dies deutlich dem Selbstverständnis einer Beamtenregierung widerspricht, die weder eine Parlaments- verspricht mehrheit noch ein Volksvotum hinter sich weiß. Und so schaffte Starlinger im Schulterschluss mit den Sektionschefs im BMLV Ihr vollendete Tatsachen für den zukünftigen Verteidigungsminister: Einerseits sollten die drei Generalmajore Christiner, Platzer und Manfred Haidinger Wagner, die allesamt mit der Führung ihrer Arbeitsplätze betraut, Impressum BHG: Fotos: © BMLV(S), HBF, Archiv, Parlament, NFZ Eigentümer, Verleger und Herausgeber: BHG-Präsident: ADir Manfred Haidinger Namentlich gezeichnete Beiträge und Freie Gewerkschaft Österreich Tel.: 0660/62 20 000 Gastkommentare müssen sich nicht mit der Medieninhaber: E-Mail: manfred.haidinger@me.com Redaktionsmeinung decken. Unaufgefordert Freie Gewerkschaft Österreich, eingesandte Beiträge bedeuten keine vertreten durch den Vorstand Chefredakteur: automatische Veröffentlichung. Bgdr MMag.DDr. Andreas Stupka www.bundeheergewerkschaft.at Druck: Druckerei Schmidbauer, Tel.: 0664/54 01 937 Grafik Titelseite: Vzlt Maghörndl Martin 8280 Fürstenfeld, Wallstraße 24 E-Mail: fgoe-afh@msn.com Seite 2
Foto: BKA Andy Wenzel auf diese versetzt und dem Bundespräsidenten durch den letzten wurde diese Ermittlungsstelle jedenfalls aus der Kemperle-Sekti- Verteidigungsminister vorgeschlagen worden sind, nun von ihren on ausgegliedert und dem Minister direkt unterstellt, um Vorwürfe Arbeitsplätzen abgezogen werden. unabhängig aufklären zu können. Die ganze Sache hat jedenfalls Aber: Der amtierende Verteidigungsminister Thomas Starlinger – so würden es die Schwaben sagen – ein „Geschmäckle“ und sicherte mir in einem klärenden, sehr offenen und fast schon verdient es, genauer unter die Lupe genommen zu werden. freundschaftlichen Gespräch zu, dass sich für die Betroffenen nichts ändern werde; überhaupt wurde in diesem Gespräch vieles Bei dem bereits oben erwähnten Gespräch mit dem Verteidigungs- wieder gerade gebogen, was vorher ungerade erschien. minister konnten einige Aspekte insofern aufgeklärt werden, als die neue Zentralstellenorganisation in jener Struktur eingenom- Nur schlechte Optik oder ein men werde, die das BMöDS ursprünglich abgesegnet habe; dies Verschleierungsversuch? deshalb, um alle Arbeitsplätze auch ausschreiben und besetzen Und dennoch: Ohne großes Aufheben hat Starlinger auch gleich zu können. So unterstützenswert die Vorgangsweise formalrecht- die Geschäftseinteilung des BMLV geändert und durch Umgrup- lich und auch aus Sicht der Personalvertretung auch erscheint, pierung flugs eine neue Gruppe in der Zentralstelle (Gruppe Präsi- so bedenklich ist sie aus Sicht der Gewerkschaft und der Politik, dium, Leitung A1/7 = mindestens ca. 9000 Euro Einstiegsgehalt) ist doch so eine Festlegung eine entscheidende Einschränkung eingerichtet, der nun die Abteilung Disziplinar- und Beschwer- der Handlungsfreiheit einer neuen Regierung und ihres Ministers dewesen (vormals in der Gruppe Zentrale Dienste dem General- bzw. ihrer Ministerin. sekretariat subordiniert) unterstellt ist. Unter Minister Doskozil Vorher: Grafik: www.bundesheer.at Seite 3
Organigramm BMLV Nachher: Zentralstelle/BMLV Stand: 18. Juli 2019 KBM SI Grp ZIW Präsidiale, GStb Rev Personal, Recht BürDSB Info&ÖA *) *) BürPBHK Grp Grp Grp Grp GStbAbt CMIT2020 ndAufkl ndAbw RevA MFW Präs RechtLeg PersErg BstgU RevB Präs Recht PersA PersFü DiszBW ELeg PersB PersMkt PersPro PMVD FLeg PersC ZLE Grafik: www.bundesheer.at Also doch gestalten und nicht möglichst wenig Geld für das Bundesheer dafür Sorge trägt, das Bundesheer gerade nur verwalten herauszurücken. So kam es auch zu dieser einmal in einer Art Wachkoma zu halten. S III S IV Zur Wiederholung: Die Bundeskanzlerin GStbDion unseligen Vereinbarung imBereitstellung Regierungs- An einer leistungsstarken, Einsatz schlagkräftigen hat bekanntlich die Order ausgegeben, programm: „Dafür ist durch eine langfris- Armee hat offenbar niemand in dieser Par- *) die Beamtenregierung mögeGrp verwalten Dion tig gesicherte Grp und ausreichende RüstPol Grp budgetäre Grp Dion tei Interesse. Grp Ja, liebe Grp ÖVP,GrpWasser pre- und nicht gestalten. Daran scheint sich Bedeckung der GSPl SihPol StrgHH KA StruktOrg Log Investitionsrückstau der RB digen und LE Wein trinken, EGL das dürfte Euer AusbW im BMLV aber Verteidigungsminister vergangenen Jahre abStruktPl MilStrat VPol Budg 2018 aufzulösen Qu Motto sein! BstgProj EFü EPl AusbA *) Starlinger nicht halten zu wollen. WFE Und MilPol und BWFin ein verfassungskonformer Org Zustand FGP LogU LZ EVb AusbB „Kaiser Van der Bellen“ in der KontrAHofburg herzu- WSMErlauben MLF Sie mir ProgPl noch eine Vor persönliche *) Att des ÖBH,Transf insbesondereIKTPlder Miliz, MilGesW goutiert das alles offenbar KontrB auch noch. stellen.“ Klingt auf denInfraersten Blick ZTA nicht LzA Anmerkung aus meiner inzwischen 20-jäh- *) HSpo Als Norbert Hofer einst im vergangenen schlecht; Taten ließen die ÖVP und ihr Fi- IKTSrigen Erfahrung als Personalvertreter und *) InnoBür MatWi Präsidentschaftswahlkampf *) Anmerkungen: bezogen auf nanzminister Löger diesen (interpretierba- FüU aus meinen 15 Jahren in der Politik: *) die Amtsgewalt des des ndAufkl ist Bestandteil Bundespräsidenten ren) Worten jedoch nie folgen. Der beste HNaA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt abgebildet ndAbw ist Bestandteil des AbwA, Personal mittels 800er-APl in der ZentrSt abgebildet sinngemäß gemeint Ltr ARB hatte, ist gleichzeitig man Ltr DionRB, werde mittels sich 800er-APl Beweis in der ZentrSt abgebildetdafür sind die einschlägigen Bud- Bis heute habe ich die ÖVP nicht einmal FGP, WSM, LzA und IKTS sind Bestandteile des ARB, AbtLtr mittels 800er-APl in der ZentrSt abgebildet noch wundern, was alles möglich sei, war getgesetze. Verteidigungsminister FüU ist eine dem BMLV nachgeordnete Dienststelle, AbtLtr mittels 800er-APl in der ZentrSt abgebildet Kunsa- dabei „ertappt“, dem Bundesheer und die Entrüstung bei Van der Bellens Anhän- sek konnte als Mitglied der Bundesregie- seinen Bediensteten gegenüber aufrich- gern groß. Nun zeigt uns der amtierende rung mit seinem politischen Gewicht zwar tig und ehrlich zu begegnen. Aber ich bin Bundespräsident, was alles möglich ist. noch einige Sonderfinanzierungen ausver- noch „jung“ – und wie heißt es so schön: Wenn man nun den eingangs erwähnten handeln – der große Wurf, das Regelbud- Die Hoffnung stirbt zuletzt! Daher sehe Insidern Glauben schenkt, dann muss man get beginnend mit 2018 über die Folgejah- ich bei allfälligen Regierungsverhand- sich wirklich wundern, warum das politi- re an die 1-Prozent-Marke heranzuführen, lungen zwischen ÖVP und FPÖ nur zwei sche Österreich einen solcherart agieren- scheiterte allerdings am Nein der ÖVP, Möglichkeiten: Das Finanzministerium den „Oberbefehlshaber“ gewähren lässt. wie übrigens bereits seit mehr als 15 Jah- geht an die FPÖ oder das Regierungs- ren. Obgleich sich die ÖVP zwar stets als übereinkommen enthält klare Zahlen, die Wem dies alles geschuldet ist bundesheerfreundlich inszeniert, ist es ge- man nicht missinterpretieren kann. und wo der Ursprung liegt rade sie, die den miserablen Zustand des Als Zeitzeuge und auch Mitverhandler des Bundesheeres zu verantworten hat. Denn Das meint jedenfalls letzten Regierungsübereinkommens zwi- es war und ist die ÖVP, die geflissentlich Ihr Manfred Haidinger schen ÖVP und FPÖ konnte ich bereits in den Verhandlungen feststellen, dass die ÖVP alles unternommen hat, um dem Tor- so des Bundesheeres nicht allzu viel Le- ben einzuhauchen. Schnell waren wir uns über Belanglosigkeiten einig. Auch über die Struktur und die Aufgabenstellung wurde nicht lange diskutiert. Sogar bei der Verbesserung der Ausrüstung und der Inf- rastruktur war die ÖVP mit im Boot. Als dann aber der „Budgetrahmen“ festzule- gen war, um die erzielten Übereinkünf- te auch umsetzen zu können, begann die ÖVP sofort zu bremsen und zu verschlei- ern. Sie behauptete hingegen, das BMLV habe genug Geld und setze es bloß falsch ein! Viermal wurden die Zahlen zwischen dem Verteidigungs- und dem Finanzressort abgeglichen und schon damals mussten wir als FPÖ-Verhandler feststellen, dass es einfach eine ÖVP-Strategie war und ist, Foto: ÖBH Kurt Kreibich Seite 4
Zur Causa Vorrückungsstichtag-Besoldungsdienstalter Vertrauen in die GÖD kostet den Kollegen bis zu sechs Jahre Nachzahlungsverlust! Nunmehr ist klar: Der Gesetzgeber hat es Geschichte der Besoldungsreform im Überblick aufgegeben, gegen die EU-Gesetzwidrig- 2009: „AUF thematisiert Vorrückungsstichtag“. keit anzukämpfen und den Bediensteten 2010: GÖD rät von Antragstellung ab und beruft sich auf Meinung eigener die ihnen zustehenden Vordienstzeiten Rechtsexperten. noch länger vorzuenthalten. Somit ist der langjährigen Diskriminierung endlich ein 2010: AUF rät allen Kollegen zur Antragstellung und legt Formular auf. Ende gesetzt! 2010: Regierung einigt sich mit GÖD zu einer Gesetzesänderung, die der Regierung viel Geld sparen soll. Allerdings: Die GÖD brüstet sich nunmehr damit, 2010: AUF beschreitet Rechtsweg und legt Formular für Bescheid- dass es ihr nach komplexen Verhandlungen gelungen Einspruch auf. sei, einen großen Erfolg für die Bediensteten einzu- fahren. Seltsam, denn die GÖD hat sich stets auf ihre 2012: VwGH erkennt Rechtswidrigkeit durch Verlängerung des Fahnen geheftet, alle bisherigen, unzureichenden Er- 1. Vorrückungszeitraumes von 2 auf 5 Jahre. gebnisse mitverhandelt zu haben. Und sie hat all das 2012: AUF rät noch einmal allen Bediensteten zur Antragstellung. auch noch für gut und richtig erklärt. Außerdem hat die GÖD seit dem Jahr 2010 immer wieder von einer 2014: Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Antragstellung abgeraten. Erwähnenswert ist jedoch, dass die GÖD immer wieder gegen den zuvor eigenen 2015: Regierung beschließt in Zusammenarbeit mit der GÖD neue hochgelobten Erfolg vor Gericht gezogen ist. Besoldung und freut sich über Einsparungen. 2015: BVwG beschließt die Weiterleitung der Verfahren an den VwGH. Jene Kollegen, die auf die GÖD vertraut und keinen Antrag gestellt haben und nun neu berechnet werden, 2016: VwGH erkennt das Weiterbestehen der Altersdiskriminierung und können mit einer Nachzahlung ab 1. Mai 2016 rech- leitet dies an den EuGH zur Entscheidung weiter. nen. Aufgrund der in dieser Causa bereits ergangenen Urteile des BVwG steht fest, dass alle Bedienste- 2019: Wie sich nunmehr aus dem Urteil des EuGH vom 8. Mai 2019 ergibt, ten – darunter auch viele Mitglieder der GÖD –, die sind die in dieser Causa gesetzlichen Regelungen EU-rechtswidrig unseren Informationen und unserer Rechtsmeinung und widersprechen dem Diskriminierungsverbot. vertraut haben und eine Neuberechnung beantragt 2019: Am 3. Juli 2019 beschließt der Nationalrat mit überwältigender haben, durch dieses Gesetz wesentlich bessergestellt Mehrheit die 2. Dienstrechtsnovelle 2019. In dieser wird die sind. Jene Kameraden und Kollegen, welche bereits notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst wie von der FGÖ/BHG beraten, ihren Antrag 2013 zugunsten der diskriminierten Bediensteten herbeigeführt. abgegeben haben, können sich nun freuen, dass ihre Nachzahlung bis ins Jahr 2010 zurückreichen wird. Diejenigen Bediensteten, welche von der FGÖ/BHG im zweiten Ansatz überzeugt werden konnten und ih- ren Antrag 2015 abgegeben haben, können sich nun freuen, dass ihre Nachzahlung bis ins Jahr 2012 zu- rückreichen wird. In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass bei den bereits durchgeführten Gerichtsverfahren, Vzlt Johann HUEMER, AUF/AFH Personalvertreter, der einzige war, der mehrere Beschwerdeführer beim Verfahren am BVwG in 1030 WIEN, Erdbergstraße 192–196, begleitete, um die gewonnenen Erfahrun- gen aus den Gerichtsverhandlungen denjenigen Kol- legen weiterzugeben, deren Verfahren noch bevorste- hen. Bei all den Verfahren war keine Spur von jenen Personalvertretern der mitbewerbenden Fraktionen. Dies zeigt eindrucksvoll, welche Personalvertreter den Bediensteten in entscheidenden und wichtigen Angelegenheiten wirklich zur Seite stehen, Das meint jedenfalls Ihr Vzlt HUEMER Johann Seite 5
Information (03/19) FGÖ-Bundesheergewerkschaft Vorrückungsstichtag - Besoldungsdienstalter Vertrauen in die GÖD kostet den Kollegen bis zu 6 Jahre Rückzahlungsverlust!! Zum Vorrückungsstichtag und dem Besoldungsdienstalter fanden durch den Gesetzgeber abschließende Änderungen statt. Nunmehr ist es klar, der Gesetzgeber hat es aufgegeben die finanziellen Einbußen vorzuenthalten, die den öffentlich Bediensteten durch Diskriminierung entstandenen sind. Die GÖD brüstet sich nunmehr damit, dass sie nach komplexen Verhandlungen einen großen Erfolg für die Bediensteten erzielen konnte. Die zweifelhafte Rolle der GÖD Einerseits hat sich die GÖD gebrüstet, alle bisherigen Ergebnisse ebenfalls mitverhandelt zu haben und hat diese als gut und richtig gelobt. Andererseits hat die GÖD seit 2010 immer von einer Antragstellung abgeraten. Ist aber dann auch immer wieder gegen den zuvor hochgelobten eigenen Erfolg selbst vor Gericht gezogen. Jene Kollegen, die auf die GÖD vertraut haben, keinen Antrag gestellt haben und nun neu berechnet werden, können mit einer Nachzahlung bis 01. Mai 2016 rechnen (Stichtagsregelung). Die Wahrhaftigkeit der FGÖ/BHG Wir stellen fest, dass alle Betroffenen – darunter auch viele Mitglieder der GÖD – welche unseren Informationen und unserer Rechtsmeinung vertraut haben und eine Neuberechnung beantragt haben, durch dieses Gesetz wesentlich besser gestellt werden. Jene Kameraden und Kollegen, welche bereits wie von der FGÖ/BHG beraten ihren Antrag 2013 abgegeben haben, können sich nun freuen, dass ihre Nachzahlung bis ins Jahr 2010 zurückreichen wird. Jene Kameraden und Kollegen, welche von der FGÖ/BHG im zweiten Ansatz überzeugt werden konnten und ihren Antrag 2015 abgegeben haben, können sich nun freuen, dass ihre Nachzahlung bis ins Jahr 2012 zurückreichen wird Wir werden auch in Zukunft für Euch da sein! Persönlich und im öffentlichen Internet, auf Facebook und Twitter, aber auch im internen INTRANET. Besuchen Sie www.bundesheergewerkschaft.at in der 3.VE über „Browser in the Box“ Manfred HAIDINGER, ADir Präsident der Bundeheergewerkschaft Seite 7
2. Dienstrechtsnovelle 2019 Causa Vorrückungsstichtag hat dank der freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft endlich ein Ende Das Parlament handelte im freien Spiel der Kräfte auf Initiative der freiheitlichen Gesinnungsgemein- schaft, insbesondere der FGÖ. Unter maßgeblicher Mitwirkung der FGÖ/BHG wurde Anfang Juli 2019 eine Gesetzesinitiative zur Sicherstellung einer diskri- minierungsfreien Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im Parlament einge- bracht. Nach zehn Jahren EU-rechtswidriger Foto: BHG Herbert Unger Schnellschüsse im Sinne einer erstrebten Kostenneutralität hat das Bundesminis- terium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) die Zeichen der Zeit erkannt. Es hat nun eine budgetär verträgliche (die Rede ist von einem dreistelligen Mil- lionenbetrag) und zugleich EU-rechts- konforme Neuregelung im Zuge der Anschaulich sind folgende Neuerungen, 2. Darüber hinaus werden Zeiten vor dem die uns besonders wichtig waren, be- 18. Lebensjahr für die Einstufung in voller 2. Dienstrechtsnovelle 2019 im Parlament schlossen worden: Höhe wirksam werden. vorgelegt, die am 3. Juli 2019 mit großer Mehrheit beschlossen wurde. 1. Alle Bediensteten des Dienststandes, Bei bereits anhängigen Verwaltungs- deren Vorrückungsstichtag bei der An- und Gerichtsverfahren erfolgt die Neu- Die FGÖ/BHG führte bereits seit 2018 rechnung unter Ausschluss der vor dem einstufung im Rahmen dieser Verfah- mehrmals Verhandlungen in der Causa 18. Geburtstag zurückgelegten Zeiten ren. „Vorrückungsstichtag“ mit den zuständi- gen Verantwortungsträgern im BMöDS festgesetzt wurde, werden von Amts we- Bedienstete des Ruhestands bzw. ausge- betreffend einer gerechten und wertschät- gen nach einem einheitlichen Regelwerk schiedene Bedienstete können eine solche zenden Neuregelung für die öffentlich neu eingestuft, das nicht mehr an den 18. Neueinstufung (unter Berücksichtigung Bediensteten in Zusammenhang mit der Geburtstag anknüpft. der allgemeinen Verjährungsbestimmun- Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem Für jene übergeleiteten Bediensteten wel- gen) beantragen. 18. Geburtstag. che schon vor September 2010 im Dienst- Dabei erhalten alle Bediensteten, bei de- Nachdem Österreich am 8. Mai 2019 stand (sogenannte „Altbeamte“) waren, nen die Zeiten an einer höheren Schule zum dritten Mal vom EUGH wegen soll durch die amtswegige Ermittlung ei- anzurechnen sind, die Schulzeit einheit- unionswidriger Nichtanrechnung dieser nes „Vergleichsstichtages“ sichergestellt lich ab dem 1. September der zwölften Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag werden, dass vor dem 18. Geburtstag lie- Schulstufe angerechnet. Damit wird die verurteilt wurde, konnten diese Konversa- gende Vordienstzeiten in gleicher Weise Diskriminierung beseitigt, die sich aus tionen nach einer Evaluierung des Urteils für die Einstufung wirksam werden wie dem Umstand ergab, dass einzelnen Be- sehr schnell zu einem zusagenden Ab- danach liegende und bereits vormals be- diensteten ein Teil dieser Schulstufe (und schluss gebracht werden, der im Gegen- rücksichtigte Zeiten. Im Resultat würde bei manchen Bediensteten auch einzelne satz zu den früheren Reparaturversuchen dies in den meisten Fällen zu einer Erhö- Monate der 13. Schulstufe und des Hoch- (der SPÖ-ÖVP-Regierungen) am Ende hung des Besoldungsdienstalters um ein schulstudiums) bloß deshalb nicht ange- Gerechtigkeit für die öffentlich Bedienste- Jahr und zu einer früheren Vorrückung rechnet wurde, weil diese Zeit vor dem 18. ten bringen wird. führen. Zudem würden diesen Betroffenen Geburtstag zurückgelegt wurde, während auch rückwirkend für drei Jahre (ab 1. Mai sie bei anderen Bediensteten nach dem 18. Im Unterschied zu den zwischen rot- 2016) die Bezugsdifferenzen amtswegig Geburtstag angerechnet wurde. schwarzen Vorgängerregierungen und nachbezahlt. Dadurch wird grundsätzlich der GÖD vereinbarten Husch-Pfusch- das eine Jahr (in den meisten Fällen mehr) Zeiten als Lehrling des Bundes (bis zur Gesetzen („Der öffentliche Dienst darf welches im Zuge der Überleitung durch Ausgliederung auch Lehrlinge der ÖBB, nichts kosten“) finden sich in dem nun die Besoldungsreform 2015 „verschwun- Post usw.) oder in einem Vertragsbediens- beschlossenen Gesetz unzählige Positio- den bzw. gestrichen“ wurde, zurückge- tetenverhältnis werden unter Außeracht- nen der FGÖ/BHG wieder. Endlich wird geben und es wird durch die 2015 ange- lassung der früheren Altersgrenze von 18 nun geltendes Unionsrecht rechtskonform ordnete Anhebung der Gehaltsstaffeln Jahren angerechnet. umgesetzt. durchaus eine Besserstellung erfolgen. Zeiten, die nach der früher geltenden Seite 8
Rechtslage im öffentlichen Interesse nur Weitere Detailregelungen nehmen auch ABER ACHTUNG! bis zu einer Höchstgrenze angerechnet auf spezifische Umstände Bedacht, die in Ein Begehren auf zusätzliche Anrechnun- werden konnten, können nunmehr unbe- Entsprechung des gefällten Urteils zu be- gen ist binnen sechs Monaten ab Erhalt der schränkt angerechnet werden. Bedienste- rücksichtigen sind. nachweislichen Mitteilung des Dienstge- te, welche diese Grenzen zuvor ausge- bers über die angerechneten Vordienstzei- Es werden der Zivildienst und Präsenz- schöpft haben, können eine neuerliche ten bei diesem schriftlich geltend zu ma- dienstarten in vollem Umfang angerechnet. Prüfung beantragen. chen bzw. sodann binnen spätestens sechs Besonders für Bundesheer-Angehörige ist Im Rahmen der amtswegigen Neueinstu- die uneingeschränkte Berücksichtigung Monaten gerichtlich geltend zu machen, fung erfolgen auch amtswegige Nachzah- aller Präsenzdienstarten wichtig, also widrigenfalls ein allfälliger Anspruch auf lungen, ohne dass es einer gesonderten auch Präsenzdienstarten, die bisher Anrechnung der geltend gemachten Vor- individuellen Geltendmachung bedarf. nicht oder nur in einem gewissen Aus- dienstzeiten nicht mehr besteht. Umge- maß angerechnet wurden, werden jetzt kehrt darf der Dienstgeber eine unrichtige 3. Für jene Betroffenen, die dem Rat der VOLL angerechnet! Anrechnung nach erfolgter Mitteilung nur FGÖ/BHG gefolgt sind und keine Verfah- binnen sechs Monaten berichtigen. Eine rensführung gescheut haben, würde dar- Fazit: Unserer Ansicht nach stellt das vor- solche Berichtigung hat in derselben Form über hinaus die im Zuge der anhängigen liegende Gesetz endlich eine gerechte und zu erfolgen wie die ursprüngliche Mittei- Verfahren zuerkannte bzw. noch anzuer- rechtskonforme Lösung dieses lähmenden lung und löst einen neuen Fristenlauf aus. kennende Verbesserung auch in Bezug auf Dauerthemas dar, die sich der öffentliche Dienst nach zehnjähriger Urteilsresis- Noch eine Verbesserung ist zu nicht einschlägige Zeiten in entsprechen- verkünden: der Höhe wirksam, weil sie unter der vor- tenz vormaliger Verantwortungsträger mals geltenden Gesetzeslage bei direkter (SPÖ-ÖVP und GÖD) mehr als verdient Zusätzlich fand auch ein von der freiheit- Anwendung von Unionsrecht einzustufen hat. Gleichzeitig ist er auch der Beweis lichen Gesinnungsgemeinschaft initiierter sind. Zusätzlich sind ihre Ansprüche für dafür, dass die bislang unter Hinweis auf Antrag Zustimmung, wonach vorläufige einen längeren Zeitraum (3 Jahre vor An- die Notwendigkeit der Vermeidung milli- Suspendierungen (welche bekanntlich tragstellung) vor Verjährung geschützt. ardenschwerer Mehrbelastungen für das häufig vorschnell und leichtfertig verfügt Budget erfolgten „Reparaturversuche“ werden) künftig mit keiner Bezugskür- In Einzelfällen (vor allem jene die auf weder von einer gebotenen Sachexpertise zung einhergehen! Anraten der FGÖ/BHG) geklagt ha- noch von der notwendigen Wertschätzung ben, ist mit einer Nachzahlung für ei- der Bediensteten im Öffentlichen Dienst nen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu geprägt waren. Euer Team der FGÖ/BHG rechnen. Foto: BHG Herbert Unger Seite 9
Verbesserung der militärdienst- rechtlichen Bestimmungen (MDB) Das Regierungsprogramm von heitspolizeiliche Assistenz, Assistenz bei tungsintern umsetzbar, weil keine gesetz- Katastrophen und Unglücksfällen sowie lichen Änderungen notwendig sind. Mit ÖVP und FPÖ gab politisch-stra- Auslandseinsätze des Bundesheeres). Bei einem Rundschreiben des BMöDS sollte tegische Leitlinien vor, die das der Schaffung eines eigenen Dienst- und klargestellt werden, dass die Übernahme bestehende Militärdienstrecht Besoldungsrechts für Militärpersonen im von Militärpersonen auf Zeit auch in ein insgesamt deutlich attraktiver ge- Rahmen des BDG ist somit auf die spezi- öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als staltet und verbessert hätten. Ei- fischen Anforderungen des Bundesheeres Beamter möglich ist. Dies wäre im Inter- Bedacht zu nehmen. esse der betroffenen Bediensteten. niges wurde bereits verwirklicht, mit dem Bruch der Regierung ist Und natürlich sollte eine Sicherstellung Durch eine Klarstellung in der Schwerar- das Projekt aber vorerst auf Eis der Konkurrenzfähigkeit des ÖBH als beits-Verordnung des Bundes sollte eine gelegt worden. Die bereits erar- attraktiver Arbeitgeber Berücksichtigung Verbesserung bei der Anerkennung länger beiteten Maßnahmen sollten den- finden. Zudem sind die Interessen der zurückliegender Schwerarbeitszeiten bei Dienstnehmer zu wahren; dabei ist insbe- Soldaten und Exekutivbediensteten er- noch umgesetzt werden. sondere an die im PVG definierten beruf- reicht werden. Die derzeitige Praxis, Sol- Das Regierungsprogramm 2017 bis lichen, wirtschaftlichen, sozialen, kultu- datinnen und Soldaten für die Ausbildung 2022 gab lediglich vor, dass das „Eigene rellen und gesundheitlichen Interessen der von Präsenzdienstleistenden zu belohnen, Dienst- und Besoldungsrecht“ für Militär- Bediensteten zu denken. Ferner müssen sollte durch eine Regelung im Nebenge- personen im Rahmen des BDG zu erfol- sich aus dem militärischen Dienst erwach- bührenkatalog des BMöDS als „Ausbil- gen habe. Ferner solle es funktions- und sende Besonderheiten und Erschwernisse derzulage“ verrechtlicht werden. Auch einsatzbezogen sein, wie im Regierungs- (Dienstzeiten, Gefahren, militärspezifi- der Lehrgang universitären Charakters programm 2017–2022 auf Seite 52 festge- sche physische und psychische Belastun- (LUCH) ist bereits in zahlreiche Arbeits- halten worden war: „Eigenes Dienst- und gen) im Gehalt einer Militärperson nie- platzbeschreibungen aufgenommen wor- Besoldungsrecht mit einer eigenen gesetz- derschlagen. Auch muss ein Wechsel der den, wodurch Bewerbungen auf M BO lichen Regelung für den Militärdienst als Dienstzweige bzw. die Ruhestandsoption 1-Arbeitsplätze ermöglicht wurden (vier Abschnitt im Rahmen des BDG: Schaf- im Falle altersbedingter und/oder gesund- Absolventen wurden bereits eingeteilt). fung eines funktions- und einsatzbezoge- heitlicher Beeinträchtigungen der Militär- nen Besoldungssystems.“ dienstfähigkeit ermöglicht werden. Die Projektarbeitsgruppe MDB hat auch einige legistisch umzusetzende Vorschläge Strategische Zielsetzung des Projektes Im Herbst 2018 wurde nach längeren Vor- vorbereitet, die im Nationalrat als Gesetz war die Erstellung eines politisch, recht- arbeiten eine gemischte Projektarbeits- beschlossen werden müssten. So ist die lich und budgetär realisierbaren Kon- gruppe mit Beamten des BMöDS und des Schaffung eines so genannten Militärbeam- zepts sowie die Erhaltung/Steigerung BMLV eingerichtet. Ziel des Projektes ten angedacht. Zivilbedienstete des BMLV, der Effektivität und Effizienz der Aufga- war die Verbesserung der militärdienst- deren Arbeitsplatz gleichzeitig auch in der benerfüllung des ÖBH aus personeller rechtlichen Bestimmungen und damit eine Einsatzorganisation der Truppe vorgesehen Sicht. Die Interessen des Dienstgebers Attraktivierung des Soldatenberufes. Das ist (z. B. Mitarbeiter einer Fliegerwerft), definieren sich bekanntlich über die ge- Projektteam hat dazu einige interessante könnten zukünftig eine Militärdienstzulage setzlichen Aufgaben des Bundesheeres Vorschläge ausgearbeitet. Einige Vorha- (wie Soldatinnen und Soldaten) erhalten (militärische Landesverteidigung, sicher- ben sind verhältnismäßig leicht verwal- und Uniform tragen. Auch die Teilnahme Foto: Parlamentsdirektion Johannes Zinner Seite 10
an militärischen Ausbildungen würde diesen Personen somit er- möglicht werden. Im Übrigen sollte so der Wechsel zwischen der militärischen und der zivilen Laufbahn erleichtert werden. Gefunden im Internet Das Projekt MDB hatte weiters Bezugsverbesserungen für Militärpersonen zum Ziel. Die bisherige Truppendienst- zulage und die Abgeltung für den verlängerten Dienst- plan wird in eine neue Militärdienstzulage eingebaut und für UO betragsmäßig erhöht. Damit würde die Tätigkeit bei der Truppe, im Gegensatz zur Tätigkeit in Komman- den und vergleichbaren Organisationseinheiten, finanziell honoriert (Mehrkosten ca. 3. Mio. Euro) werden. Durch verbesserte Übergangsregelungen würde der Wechsel zwi- schen Truppe und Verwaltung (M/A) erleichtert werden. Eine weitere Variante in Form der Anhebung der Bezüge der UO auf E2a Niveau im Exekutivdienst wurde ebenfalls geplant. An Stelle der Erhöhung der Militärdienstzulage für UO erfolgte dabei die vorgesehene finanzielle Verbes- serung durch eine Erhöhung der Funktionszulagen für UO. Allerdings würde diese Variante ca. 11 Mio. Euro pro Jahr kosten. Außerdem sollte die Aufnahme von Personen aus der Miliz erleichtert werden. Das derzeitige Alterslimit von 40 Jahren für Militärpersonen auf Zeit sollte für Spezia- listen – für Offiziere und Unteroffiziere – bei der Truppe aufgehoben werden. Die Definitivstellung sollte nicht erst nach sechs, sondern schon nach vier Jahren erfolgen (gilt für alle Beamtinnen und Beamte). Was hingegen durchge- setzt werden konnte, ist die Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung, die bekanntlich häufig vorschnell und leichtfertig verfügt wird. Abschließend sollte auch das Medienrecht reformiert werden. Sollten Beamte wegen ihrer dienstlichen Ver- pflichtungen öffentlich verunglimpft werden, wäre dann eine medienrechtliche Anspruchsverfolgung im Wege der Dienstbehörde möglich. M. H. Seite 11
Bundesheer-Sicherheitsschule gerettet Ein Erfolg für Eltern und Schüler – und für die FGÖ-Bundesheergewerkschaft Knapp 60 Eltern, Schüler und Vertreter der FGÖ-Bundesheer- gewerkschaft versammelten sich am Sonntag, den 9. Juni 2019, spontan vor der Daunkaserne in Wr. Neustadt. Ihr Protest richtete sich gegen die Schließung von Ös- terreichs erster Sicherheitsschu- le (Bundeshandelsakademie für Führung und Sicherheit). Vertei- digungsminister Thomas Starlin- ger hatte kurz zuvor das Aus für den neuen Schultyp erklärt. Ein Hilferuf besorgter Eltern und bereits aufgenommener Schüler erreichte die Foto: BHG Herbert Unger FGÖ-Bundesheergewerkschaft: Noch vor dem ersten Schuljahr im kommen- grüßte Amtsdirektor Manfred Haidinger, heergewerkschaft war – wie schon so oft den September solle die neue Schule des Präsident der FGÖ-Bundesheergewerk- in der Vergangenheit – abwesend, wenn Bundesheeres geschlossen werden, nach- schaft, die betroffenen Eltern und Schü- ratlose Menschen Unterstützung brau- dem bereits seit eineinhalb Jahren intensiv ler und erläuterte, welche Möglichkeiten chen. an diesem innovativen Projekt gearbeitet man ergreifen könne, um für die Schule worden ist und die Schule startklar war für zu kämpfen und die Schließung doch noch Zur Chronologie: das erste Schuljahr. Sie hätten es aus den zu verhindern. Zehn Tage später war die 9. Juni 2019: Eltern, Schüler und Medien erfahren und es sei ihnen auch la- Schule gerettet. Die Politik und Verteidi- FGÖ-Bundesheergewerkschaft be- pidar in einem Schreiben des BMLV mit- gungsminister Thomas Starlinger muss- schließen, für die Erhaltung der Sicher- geteilt worden, sagten Eltern und Schüler ten dem medialen und politischen Druck heitsschule zu kämpfen einhellig. Letztere hatten nach einem As- nachgeben und einlenken. Insgesamt sind 53 Kinder von der Schul- sessment bereits allesamt eine Aufnahme- Und ganz nebenbei bemerkt: Wen suchte schließung betroffen, die Verteidigungs- mitteilung der Sicherheitsschule erhalten. man an diesem Sonntag vergeblich vor der minister Starlinger damit begründet, die Es war ein strahlender Sonntagmorgen Daunkaserne? Richtig, die GÖD-Bundes- Schule koste dem Bundesheer 30 Mil- und es war Vatertag. Um 10.30 Uhr be- Foto: BHG Herbert Unger Seite 12
lionen Euro (Neubau), was so falsch ist, denn der bereits bestehende Schulstandort Daunkaserne war für die ersten Schuljahre ausfinanziert und gesichert und die Lehrer werden ohnehin aus dem Topf des Unter- richtsressorts bezahlt. An diesem Sonntag kündigt Haidinger jedenfalls verschiede- ne Maßnahmen der FGÖ-Bundesheerge- werkschaft an (Nationalrat, Wehrsprecher, Klubobmänner der Parteien im Parlament, offene Briefe an Verteidigungsminister und Bundespräsident). Und gemeinsam mit Eltern und Schülern werden weitere Schritte festgelegt. Als man sich trennt, kommt jedenfalls wieder Hoffnung auf, den Bundespräsidenten, die Bundesregie- rung, die Bundeskanzlerin, den Verteidi- gungsminister und den Gesetzgeber über- Foto: BHG Herbert Unger zeugen zu können, dieses für Österreich so wichtige Schulprojekt leben zu lassen. Die FGÖ-Bundesheergewerkschaft werde Eltern und Schüler jedenfalls tatkräftig unterstützen und alles unternehmen, damit die Schüler ihr Recht auf Bildung durch- setzen könnten, bekräftigte Haidinger. 11. Juni 2019: Eltern wenden sich er- nalrat für die Aufrechterhaltung der Bun- einem monatlichen Jour-Fixe ins BMLV zürnt an die Medien deshandelsakademie für Führung und einladen. „Aus für Militärschule: Bub fühlt sich Sicherheit und Verteidigungsminister miserabel.“ Solche und ähnliche Schlag- Starlinger lässt daraufhin seinen „Schul- 19. Juni 2019: Geschafft! Eltern, Schü- zeilen liest man in Printmedien und sozia- terschluss mit den Wehrsprechern“ ver- ler und FGÖ-Bundesheergewerkschaft len Netzwerken. Zudem geben Eltern und lautbaren. So wird vereinbart, dass die Si- feiern Erfolg Schüler Interviews in Radio und Fernse- cherheitsschule in Wr. Neustadt nun doch Verteidigungsminister Thomas Starlinger hen. Sie schreiben außerdem Briefe an mit September 2019 beginnen könne. Es informiert Eltern und Schüler im Vertei- den Bundespräsidenten, an den Verteidi- müsse Vorsorge getroffen werden, dass für digungsministerium. Die Bundeshandel- gungsminister und an andere Exponenten einen etwaigen Neubau und den laufen- sakademie für Führung und Sicherheit in der Politik. Der Druck auf die Politik den Betrieb im Vollausbau die budgetäre wird wie geplant im kommenden Septem- und die militärische Führung wird stärker. Bedeckung sichergestellt und das Budget ber 2019 mit zwei Klassen starten. Die 14. Juni 2019: Basisdemokratischer Er- des Bundesheeres nicht belastet werde. Zukunft von 53 Schülerinnen und Schü- folg auf allen Linien Außerdem werde Starlinger die Wehrspre- lern ist somit gesichert. ÖVP, FPÖ und SPÖ stimmen im Natio- cher zukünftig verstärkt einbinden und zu M. H. Foto: BHG Herbert Unger Seite 13
§§ Zuverdienst zur Pension für weibliche Vertragsbedienstete Weibliche Vertragsbedienstete, die bereits das Pensionsantrittsal- Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die schrittweise ter (Alterspension) erreicht haben, haben Anspruch auf die Pen- Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen sion und können zusätzlich beim ÖBH ihr derzeitiges Dienstver- und männlichen Versicherten (Vertragsbediensteten) für die In- hältnis aufrechthalten, sofern sie geistig und körperlich in guter anspruchnahme einer Alterspension. Der derzeitige Anspruch für Verfassung sind. Sie haben somit Anspruch auf die Pensionszah- Frauen zur Gewährung einer Alterspension besteht ab der Vollen- lung und zusätzliche Weiterzahlung des Gehalts. dung des 60. Lebensjahres. Das Antrittsalter für Frauen zur Ge- währung der Alterspension wird beginnend mit 1. Jänner 2024 Derzeitiges Pensionsantrittsalter – „Alterspension“ (60. Lebensjahr) bis zum Jahre 2033 (65. Lebensjahr) schrittwei- Frauen: Vollendung des 60. Lebensjahres se um sechs Monate pro Kalenderjahr an jenes der Männer (zur- Männer: Vollendung des 65. Lebensjahres zeit 65. Lebensjahr) herangeführt. Das Pensionsantrittsalter der Frauen (VB) wird ab 2024 schritt- Erstmals betroffen von einem höheren Antrittsalter sind Frauen weise an jenes der Männer angeglichen. mit einem Geburtsdatum ab 2. Dezember 1963 (Stichtag). Anhebung des Anfallsalters für weibliche Versicherte (VB) Alterspension ab 01.01.2024 = 60. Lebensjahr + 6 Monate = bis Geb. Dat. 01.06.1964 Alterspension ab 01.01.2025 = 61. Lebensjahr = bis Geb. Dat. 01.12.1964 Alterspension ab 01.01.2026 = 61. Lebensjahr + 6 Monate = bis Geb. Dat. 01.06.1965 Alterspension ab 01.01.2027 = 62. Lebensjahr = bis Geb. Dat. 01.12.1965 Alterspension ab 01.01.2028 = 62. Lebensjahr + 6 Monate = bis Geb. Dat. 01.06.1966 Alterspension ab 01.01.2029 = 63. Lebensjahr = bis Geb. Dat. 01.12.1966 Alterspension ab 01.01.2030 = 63. Lebensjahr + 6 Monate = bis Geb. Dat. 01.06.1967 Alterspension ab 01.01.2031 = 64. Lebensjahr = bis Geb. Dat. 01.12.1967 Alterspension ab 01.01.2032 = 64. Lebensjahr + 6 Monate = bis Geb. Dat. 01.06.1968 Alterspension ab 01.01.2033 = 65. Lebensjahr = für alle ab 02.06.1968 geb. Die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit am Stichtag ist für den Bezug einer Alterspension nicht erforderlich. Zuverdienst zur Alterspension Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden – keine Zuverdienstgrenze. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. Eine Geringfügigkeitsgrenze von derzeit €446,81 pro Monat (Wert 2019) wird nur im Zuge einer vorzeitigen Alterspension wirksam. Vorgehensweise: - Absprache mit der Dienstbehörde - Pensionsantrag an die PVA mit dem Hinweis der Weiterbeschäftigung Bei Inanspruchnahme dieser Möglichkeit wird jedoch eine Meldung an das zuständige Finanzamt empfohlen und die Zurücklegung eines ca. 35–40-prozentigen Betrages, berechnet vom Pensionsbezug; dies zur Begleichung der Lohnsteuernachforderung. Durch diese o. a. Wahlmöglichkeit profitiert sowohl die Bedienstete, als auch der Dienstgeber, da derzeit Planstellen im Zuge der Einsparungsmaßnahmen nur sehr begrenzt vergeben werden können. Ihr Vzlt HUEMER Johann Seite 14
FPÖ und SPÖ beschließen im Nationalrat Budgetvorgabe für 2020 (2,6 Milliarden) und für 2021 (3 Milliarden); große Beschaffungen sollen sonderbudgetiert werden. ÖVP stimmt dagegen Antrag der Abgeordneten Plessl (SPÖ), Dr. Bösch (FPÖ) und weiterer Abgeordneter betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert. Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres. „Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer. Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichischen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend
steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situation beschreibt. Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber, Luftraumüberwachung, Fliegerabwehr. Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen menschenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten. Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:
Basierend auf dem Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben, und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd. für das Jahr 2020 dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘ und 3 Mrd. für das Jahr 2021
vorgesehen wird. In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten. Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
Ein neuer GBA in der Kaserne Montecuccoli Am 07.August 2019 wurde in der Kaserne Montecuccoli der Gewerkschaftliche Betriebsausschuss der Freien Gerwerkschaft Österreichs- Fachbereich Bundesheergewerkschaft kurz FGÖ/BHG gegründet. Folgende Funktionen wurden in offener Abstimmung einstimmig gewählt: Vorsitzender: Michael Gmeindl Stellvertreter: Wilfried Hasler Finanzreferentin: Angela Reindl Schriftführer Markus Terler Organisationsreferent: Reinhard Wister Schon am 22.August stellte sich der neu gegründete Gewerkschaftliche Betriebsausschuss beim Kommandanten des Jgb19 Obst Thomas Erkinger vor. Es war ein sehr gutes Gespräch und wir sind überzeugt das eine gute Zusammenarbeit folgen wird. Wir freuen uns für die Bediensteten in der Montecuccoli und zum Wohle des Dienstbetriebes unsere Arbeit aufnehmen zu dürfen. Foto: GBA Güssing von links beginnend: Vzlt Manfred Reindl, StWm Markus Terler, Vzlt Wilfried Hasler, VB Angela Reindl, Vzlt Michael Gmeindl, OWm Reinhard Wister Wir kämpfen für die Rechte unserer Bediensteten! Seite 19
Ich möchte Mitglied werden! Mitgliedsbeitrag Ich bin in Ausbildung zum UO / Offz.! monatlich € 9,98 Ich bin Lehrling beim BMLV! monatlich € 3,50 für Mitglieder Das Ende der Ausbildungszeit ist mitzuteilen. in Ausbildung zum UO / Offz. / Lehrling inkl. vollem Rechtsschutz. Name: __________________________ Einziehungsermächtigung für die FGÖ: PLZ/Ort:_________________________ Straße/Nr.:_______________________ IBAN:_________________________ Telefon: _________________________ BIC:__________________________ E-Mail: __________________________ Zahlungsempfänger: Freie Gewerkschaft Österreichs - FGÖ Dienststelle:______________________ Florianigasse 16, 1080 Wien Werber: _________________________ Ich beauftrage das kontoführende Bankinstitut, diesen ausgefüllten Einziehungsauftrag (Mitgliedsbeitrag) zu Lasten meines Kontos Ich möchte den FGÖ Newsletter abonnieren. bis auf Widerruf durchzuführen. EUDSGVO: Mit dem Ankreuzen des Newsletter erteilen Sie die schriftliche Zustimmung für Mail-Zusendungen der FGÖ Ort/Datum:____________________ Sie können den Newsletter jederzeit selbst abmelden. Unterschrift:___________________ □ Zustimmung Datenschutzerklärung Wir, die einzige Alternative! Freie Gewerkschaft Österreich ― FGÖ Bundesheergewerkschaft ― BHG #fgöbhg l #bundesheergewerkschaft l www.bundesheergewerkschaft.at Datenschutzerklärung: Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine vorstehenden persönlichen Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung sowie zur Information über Leistungsangebote und/oder Tätigkeiten der FGÖ-BHG durch diese verarbeitet und zum Zweck der mit der Mitgliedschaft auch an diese weitergegeben werden und dass meine E-Mail-Adresse von der FGÖ-BHG zum Versand von Informationen an mich (Newsletter) verwendet wird. Ich kann diese Einwilligung jederzeit kostenfrei unter fgoe@fgoe.at widerrufen. Damit verbunden ist allerdings der sofortiger Austritt aus der FGÖ-BHG und der Verlust sämtlicher mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte zur Gänze (auch rückwirkend). Ihre Daten werden von der FGÖ-BHG zum alleinigen Zweck der Mitgliederverwaltung, Information über Leistungsangebote und/ oder Tätigkeiten der FGÖ-BHG in der FGÖ-BHG verarbeitet. Es handelt sich dabei ausschließlich um die im Mitgliederformular angeführten Daten, sowie allenfalls mit Ihrer Mitgliedschaft verbundene Zahlungs- und Beitrittsdaten. Es besteht keine Absicht, Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, wie überhaupt keine Absicht besteht, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Die Daten werden für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, Ihre gegebene Einwilligung jederzeit per fgoe@fgoe.at zu widerrufen, falls die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage einer gegebenen Einwilligung beruht. Mit diesem Widerruf verbunden ist allerdings automatisch Ihr Austritt aus der FGÖ-BHG und der Verlust aller mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte. Sie haben weiters das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Es besteht keine Absicht, Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen, …) zu verarbeiten. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: bhg-ds-beauftragter@ gmx.at
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