+41 71 545 15 15 - Immobilien - unsere Leidenschaft! - Gemeinde Horn
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Immobilien – unsere Leidenschaft! Renato Menegola I menegroup.ch Mitteilungsblatt und Terminkalender der +41 71 545 15 15 Gemeinde Horn creative-minds.ch info@menegroup.ch Herausgeber: Gemeinde und Gewerbe Horn 04/2018
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Intro Wenn ich Sie frage, woher wohl unser Wasser zum Trinken und Waschen kommt, was würden Sie ant- worten? Ich wette, dass ein Grossteil der Horner Einwohner antwortet: “Aus dem See natürlich.“ Wasser ist diesen Sommer zusammen mit den hochsommerlichen Temperaturen das Hauptthema. Haben wir genug für den täglichen Gebrauch, kön- nen und dürfen wir noch Blumen und Rasen giessen und wie lange hat die Landwirtschaft noch Wasser? Erstaunlich, wie schnell ein Grundnahrungsmittel wie Wasser so schnell in der Prioritätenliste nach oben klettert. Meistens interessieren uns diese Fragen ziemlich wenig. Wasser fliesst einfach aus dem Hahn, fertig. Für uns selbstverständlich, für andere überle- benswichtig und bestimmend für den Tagesablauf. Plötzlich in diesem Sommer merken auch wir, dass Wasser kostbar ist. Doch woher kommt nun also das Horner Wasser? Im Jahre 2010 haben wir zusammen mit der Gemeinde Tübach unser neues Grundwasserpumpwerk Langerge- ten im westlichen Horner Wald in Betrieb genommen. Wir hatten schon vorher eigenes Wasser, doch versandeten langsam die Brunnen, die Qualität im überbauten Gebiet war gefährdet und die Wassermenge hätte über kurz oder lang ebenfalls nicht mehr ausgereicht. Deshalb entschlossen sich die beiden Gemeinden für dieses Gemeinschaftswerk. Seither fliesst ein hervorragendes Wasser in ausreichender Quantität aus dem Horner Wald. Einige Zahlen zum aktuellen Wasserverbrauch, welche durchaus zum Nachdenken anregen dürfen. Der durchschnittliche Tagesverbrauch im Juli 2017 betrug 776 m3, im Juli 2018 war es rund 1/3 mehr, nämlich 1‘027 m3. Ebenfalls im Juli 2018 haben wir beispielsweise 55 % mehr verbraucht als im Januar dieses Jahres. Trotz all dieser Faktoren, wie heisses Wetter und erhöhter Verbrauch, steht der Pegel unseres Brunnens nur 5 % unter Normalniveau. Dies zeigt, dass wir genügend Wasserzufluss haben und trotz Hitze nicht auf dem Trockenen sitzen müssen. Vielleicht denken wir aber doch vor dem nächsten Autowaschen oder Rasengiessen nach, ob es wirklich nötig ist und dass es nicht für alle selbstverständlich ist, bei Durst einfach den Wasserhahn zu öffnen. In diesem Sinne wünsche ich uns noch einige tolle Sommertage. Thomas Fehr Gemeindepräsident 3
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Abstimmungen vom 23. September 2018 Eidg. Eidg. Volksabstimmungen Volksabstimmungen Eidg. Eidg. vom Volksabstimmungen Volksabstimmungen Volksabstimmungen vom 23. 23. September September 2018 2018 vom vom23. 23.September September September2018 2018 2018 Eidgenössische Eidgenössische Vorlagen: Vorlagen: Eidgenössische Eidgenössische EidgenössischeVorlagen: Vorlagen: 1. 1. Bundesbeschluss Bundesbeschluss vom vom 13. 13. März März 20182018 über über die die Velowege Velowege 1. 1.1. Bundesbeschluss Bundesbeschluss Bundesbeschluss sowie vom vom 13. 13. 13. März März März 2018 2018 2018 über über die die Velowege Velowege Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur sowie sowie sowie die die dieFuss- Fuss- Fuss- Volksinitiative und und Wanderwege Wanderwege Wanderwege (direkter (direkter (direkterGegenentwurf Gegenentwurf Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wander- «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und zur zur zur Wander- Volksinitiative Volksinitiative Volksinitiative wege «Zur «Zur Förderung Förderung Förderung [Velo-Initiative]») (BBl der der 2018der1483) Velo-, Velo-, Velo-, Fuss- Fuss- und undWander- Wander- Wander- wege [Velo-Initiative]») (BBl 2018 1483) wege wege wege[Velo-Initiative]») [Velo-Initiative]») [Velo-Initiative]»)(BBl (BBl (BBl20182018 20181483) 1483) 1483) 2. 2. Volksinitiative Volksinitiative vom 26. November 2015 vom 26. November 2015 «Für «Für gesunde gesunde sowie sowie 2. 2.2. Volksinitiative Volksinitiative Volksinitiative umweltfreundlich vom vom 26. 26. und November November November fair 2015 2015 2015 hergestellte umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel «Für «Für gesunde gesundesowie Lebensmittel sowie sowie (Fair- (Fair- umweltfreundlich umweltfreundlich umweltfreundlich Food-Initiative)» und und (BBl fair 2018fair Food-Initiative)» (BBl 2018 1475) hergestellte hergestellte hergestellte 1475) Lebensmittel Lebensmittel (Fair- (Fair- (Fair- Food-Initiative)» Food-Initiative)» Food-Initiative)»(BBl (BBl2018 2018 1475) 1475) 1475) 3. 3. Volksinitiative Volksinitiative vom vom 30.30. März März 20162016 «Für «Für Ernährungssouveräni- Ernährungssouveräni- 3. 3.3. Volksinitiative Volksinitiative Volksinitiative tät. vom vom 30. 30. März März März 2016 2016 2016 «Für «Für «FürErnährungssouveräni- Ernährungssouveräni- Ernährungssouveräni- tät. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (BBl 2018 Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (BBl 2018 1477) 1477) tät. tät. tät.Die Die DieLandwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaftbetrifft betrifft betrifftuns uns unsalle» alle» alle»(BBl (BBl (BBl2018 20181477) 1477) Die Die Stimmurnen Stimmurnen sind sind im im Gemeindehaus Gemeindehaus Horn Horn aufgestellt: aufgestellt: Die Die DieStimmurnen Stimmurnen Stimmurnen Samstag, Samstag, sind sind 22. im im Gemeindehaus Gemeindehaus Gemeindehaus 22. September September 2018, Horn Horn 2018, 13.00 13.00 aufgestellt: aufgestellt: -- 14.00 14.00 Uhr Uhr Samstag, Samstag, Samstag, Sonntag, Sonntag, 22. 22. 23. September 2018, 10.00 - 11.00 Uhr 23.September September September 2018, 2018, 2018, 13.00 13.00 13.00 10.00- -14.00 14.00 11.00Uhr Uhr Sonntag, Sonntag, Sonntag, 23. 23.September September September 2018, 2018, 2018, 10.00 10.00 10.00- -11.00 11.00Uhr Uhr Es Es wird wird auf auf die die auf auf dem dem Stimmausweis Stimmausweis aufgedruckten aufgedruckten gesetzlichen gesetzlichen Es Es Eswird wird wirdauf auf aufdie Bestimmungen die dieauf auf auf dem dem Stimmausweis Stimmausweis Stimmausweis aufgedruckten aufgedruckten aufgedruckten gesetzlichen gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann bei bei der der Bestimmungen Bestimmungen Bestimmungen verwiesen. Gemeindeverwaltungverwiesen. verwiesen. Fehlendes Fehlendes Fehlendes bezogen werden. Gemeindeverwaltung bezogen werden. Stimmmaterial Stimmmaterial Stimmmaterial kann kann bei bei der der der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltungbezogen bezogenwerden. werden. werden. Der Der Gemeinderat Gemeinderat Der DerGemeinderat Gemeinderat Gemeinderat *********************************** *********************************** *********************************** *********************************** *********************************** Wer Wer ist ist stimmberechtigt? stimmberechtigt? Wer Wer Werist ist iststimmberechtigt? stimmberechtigt? stimmberechtigt? Stimmberechtigt Stimmberechtigt sind sind alle alle in in der der Gemeinde Gemeinde wohnhaften wohnhaften Schweizer- Schweizer- Stimmberechtigt Stimmberechtigt Stimmberechtigt bürgerinnen und sind sind sind alle alle in in Schweizerbürger der der Gemeinde Gemeinde Gemeinde vom wohnhaften wohnhaften wohnhaften erfüllten bürgerinnen und Schweizerbürger vom erfüllten 18. Schweizer- Schweizer- Schweizer- 18. Altersjahr Altersjahr an an und und bürgerinnen bürgerinnen bürgerinnen nicht und und und bevormundetSchweizerbürger Schweizerbürger Schweizerbürger sind. nicht bevormundet sind. vom vom vom erfüllten erfüllten erfüllten18. 18.Altersjahr Altersjahran anund und und nicht nicht nichtbevormundet bevormundet bevormundetsind. sind. 5
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Abstimmen, aber wie? Geschätzte Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner Viele Hornerinnen und Horner geben ihre Stimme jeweils brieflich ab. Brieflich abstimmen ist bequem und kann zu jeder Zeit beim Gemeindebriefkasten getätigt werden. Dabei werden auch Fehler gemacht, welche zu einer ungültigen Stimmabgabe führen. Die häufigsten Fehler sind: Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterschrieben oder die Stimm- und Wahlzettel sind nicht korrekt verpackt. Wie wird korrekt brieflich abgestimmt? 1. Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das mitgelieferte Stimmzettelkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. 2. Unterschreiben Sie die Erklärung zur brieflichen Stimmab- gabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig. 3. Das Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimm- rechtsausweis legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Brief- umschlag darf nur das Stimm- und Wahlmaterial einer Person enthalten. 4. Geben Sie den Briefumschlag bei der Gemeindeverwal- tung ab oder legen Sie diesen in den Gemeindebriefkas- ten. Sie können auch den Briefumschlag frankieren und bei einem Postbriefkasten einwerfen. Bitte beachten Sie dann die Zustellungsfrist der Post. Sollten Sie Fragen zur brieflichen Stimmabgabe haben, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Gemeindeverwaltung 7
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Aus dem Gemeinderat Bewilligungen / Genehmigungen / Kenntnisnahmen Gemeinderat Der Zwischenabschluss des Steueramtes für das Jahr 2018 (per 31.07.2018) sieht einen Mehrertrag von rund CHF 172‘800.-- für die Gemeinde vor. Das Budget wird bei den natürlichen und den juristi- schen Personen sowie bei den Nachträgen erreicht. Der Gemeinderat hat die Termine für die Gemeindeversammlungen 2019 wie folgt festgelegt: Dienstag, 15.01.2019 für die Budgetgemeinde Montag, 20.05.2019 für die Rechnungsgemeinde Der Anteil am Reingewinn der Thurgauer Kantonalbank für 2017 beträgt CHF 56'597.-- (Vorjahr: CHF 58'327.-- / Budget 2018: CHF 60'000.--). Der Thurgauer Kantonalbank ist gemäss Geschäfts- bericht gelungen, auch im vergangenen Geschäftsjahr einen soliden Geschäftsgang zu verzeichnen. Das sehr gute Geschäftsergebnis erlaubt die festgelegte Maximalhöhe für die Gewinnausschüttung an die anteilsberechtigten Gemeinden voll auszuschöpfen. Der Gemeinderat gratuliert allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thurgauer Kantonalbank zu dieser hervorragenden Leistung. Der Gemeinderat hat von der Statistischen Mitteilung zu den Gesamtsteuerfüssen 2018 und der Steuerkraft 2017 Kenntnis genommen. Gemäss dieser Mitteilung hat Horn zum achten Mal in Folge den niedrigsten Gemeindesteuerfuss im Kanton. Nebst Horn haben 2018 die Gemeinden Warth-Weiningen, Tägerwilen, Münster- lingen und Bottighofen einen Gemeindesteuerfuss von unter 40%. Am höchsten ist der Steuerfuss in der Gemeinde Arbon mit 76%. Bei der Steuerkraft pro Einwohner (2017: CHF 2‘872.--) liegt Horn an vorderer Stelle (Durchschnitt Kanton Thurgau 2016: CHF 2‘048.--) Der Mobilfunkanbieter, Swisscom AG, hat dem Gemeinderat mitge- teilt, dass in den nächsten 12 Monaten in der Gemeinde Horn ein Neubau / neuer Standort für den Kapazitätsausbau an der Seestras- se geplant ist. Sollte der neue Standort bekannt sein, wird ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Der Gemeinderat hat von dieser Mitteilung Kenntnis genommen. 11
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Aus dem Gemeinderat Mit Schreiben vom 07.05.2018 informiert das Kantonale Tiefbauamt über die Resultate der Umfrage zum Strassenzustand der Gemein- destrassennetze. An der Umfrage haben 66 von 80 Gemeinden teil- genommen. Die Resultate für die Gemeinde Horn zeigen, dass 48% (35 % über alle Gemeinden) der Horner Gemeindestrassen sich in einem guten und 43% (24 % über alle Gemeinden) in einem mittle- ren Zustand befinden. Nur gerade 9% werden als ausreichend beur- teilt. Pro Quadratmeter Gemeindestrasse wendete Horn zwischen 2010 und 2013 durchschnittlich 18.70 Franken pro Jahr auf (CHF 6.50 über alle Gemeinden errechnet). Der Gemeinderat hat die Bewilligung sowie Rahmenbedingungen des diesjährigen Seefests festgelegt. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim OK-Präsidenten Kurt Zehender, Horn. Für all- fällige Reklamationen oder auch Anliegen steht die Notfallnummer: 079 275 44 48 bereit. Die Gemeinde übernimmt am Seefest 2018 (07. - 09. September) wiederum die Kosten für den Kinderzirkus. Zudem wird auch dieses Jahr jedem Horner Schüler ein Gratisticket für eine der beiden vorhandenen Attraktionen offeriert. Personelles Die neue Leiterin der Sozialen Dienste, Frau Tanja Müller, hat ihr Arbeitsverhältnis bei der Politischen Gemeinde Horn innerhalb der Pro- bezeit gekündigt. Der Gemeinderat und die Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung haben die Kündigung mit Bedauern zur Kenntnis genommen und wünschen Frau Müller für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Der Gemeinderat freut sich, mit Frau Larissa Rumpler eine bekannte Mitarbeiterin als neue Leiterin des Sozialamtes präsentieren zu können. Frau Rumpler tritt ihre Stelle per 01.11.2018 auf der Gemeindeverwaltung Horn an. Frau Rumpler hat ihre Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung Horn absolviert. Von 2011 bis 2014 leitete sie die Einwohnerkontrol- le und die AHV-Zweigstelle in Horn. Gemein- derat und Gemeindeverwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen ihr viel Freude bei der neuen Tätigkeit in Horn. 13
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Aus dem Gemeinderat Neue E-Ladestation auf dem Parkplatz beim Gemeindehaus Im Kanton Thurgau sind rund 2’200 Elektrofahrzeuge (Stand 2016) regis- triert. Dieser erfreuliche Trend weg von Verbrennungs- hin zu Elektromoto- ren verlangt ein dichtes Netz an Elektroladestationen. Die Gemeinde Horn beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung dieses Netzes: Mit dem Bau der neuen modernen E-Ladestation auf dem Parkplatz beim Gemeindehaus engagiert sich die Gemeinde für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Ladestation wurde am 25. Juni 2018 in Betrieb genommen. 30 Partner, 72 Standorte Damit das Stromtanken möglichst einfach ist, setzt die Gemeinde Horn auf das Zugangs- und Abrechnungssystem von Ost-mobil. Ost-mobil ist eine gemeinsame Lösung von verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in der Ostschweiz. Aktuell sind 30 Partner angeschlossen, die 72 Standorte mit 160 Ladepunkten betreuen. Dank dem Zusammenschluss der Ladeinf- rastrukturen der beteiligten Unternehmen entsteht ein dichtes Netz aus E-Ladestationen. In der Schweiz stehen den Kundinnen und Kunden von Ost-mobil bereits mehrere hundert Ladestationen zur Verfügung, europa- weit sind es über 5000. Ost-mobil basiert auf der Plattform «easy4you» der Alpiq E-Mobility AG: Ladestationen finden, freischalten, laden und bezahlen – ganz einfach und bequem über das Smartphone. Registrierte Mitglieder finden im Kundenpor- tal alle Informationen zu Ladevorgängen und Rechnungen. Die Ladevor- gänge werden über ein Prepaid-Konto bezahlt, welches im Kundenportal eingesehen und einfach über die Kreditkarte geladen werden kann. Links: www.ost-mobil.ch / http://ost-mobil.easy-4-you.ch/ Romano Ingold, St. Galler Stadtwerke Mobilität und Ge- meindepräsident Thomas Fehr bei der neuen E-Ladestation 15
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Aus dem Gemeinderat / Infos aus dem Gemeindehaus In den Häfen der Gemeinde Horn darf ab August 2018 nicht mehr gefischt werden In den vergangenen Jahren ist es in den Häfen der Gemeinde Horn immer wieder zu Konflikten von Fischenden mit den übrigen Hafenbenutzern gekommen. Neben Verunreinigungen durch zurück- bleibendes Fischermaterial und Fischresten, behin- derten Fischer das Manövrieren von Booten in den Häfen. Zudem stellen Angeln und Netze auch eine potentielle Gefahr für die Antriebe der Schiffe sowie für Wasservögel dar. Mit einem vereinheitlichten Fischfangverbot in allen Häfen sollen die Konfliktsituationen zwischen Mensch, Tier und Bootsver- kehr entschärft werden. Zudem erhalten Fische und Wasservögel eine weitere Ruhe- und Schutzzone. Lokale Fangverbote dürfen gemäss der Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei nur mit Einwilligung des Kantons erlassen werden. Die Genehmigung durch das Departement für Justiz und Sicherheit ist erfolgt. Das Fischfangverbot in den Häfen der Gemeinde Horn tritt am 1. August 2018 in Kraft. Horn, im August 2018 Der Gemeinderat *************************************************************************** Bürgersprechstunden mit dem Gemeindepräsidenten Die nächsten Bürgersprechstunden-Termine sind am: Dienstag, 23. Oktober 2018, 17.00 – 18.00 Uhr Dienstag, 04. Dezember 2018, 16.00 – 17.00 Uhr im Gemeindehaus, 1. Stock Gerne nehme ich Ihre Anregungen entgegen oder beant- worte Ihre Fragen. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Thomas Fehr, Gemeindepräsident *************************************************************************** Ausflug der Gemeindeverwaltung Die Büros der Gemeindeverwaltung Horn bleiben am Freitag, 14. September 2018 anlässlich des Personalausfluges den ganzen Tag geschlossen. Gemeindeverwaltung 17
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Aus der Bauverwaltung Orientierung über die Bauarbeiten Seestrasse (Bereich Ziegel- hof Süd) Infolge der geplanten Überbauungen im Gebiet Ziegelhof Süd, erstellt das Tiefbauamt des Kantons Thurgau neue Abbiegespuren für Fahrzeuge und Querungshilfen für Fussgänger. Im gleichen Zusammenhang werden durch die jeweiligen Werkleitungseigentü- mer entsprechende Neu- und Ausbauten von Werkleitungen ausge- führt. Diese Werkleitungsarbeiten werden koordiniert mit dem Strassenbau ausgeführt. Am Montag, 27. August 2018, beginnen unter der Leitung des kantonalen Tiefbauamts die Tief- und Stras- senbauarbeiten. Aus heutiger Sicht können sämtliche Bauarbeiten per Ende Oktober 2018 abgeschlossen werden. Im Wesentlichen werden folgende Arbeiten ausgeführt: Aufweitung der bestehenden Kantonsstrasse. Neu- und Ausbauten verschiedener Werkleitungen. Anpassen der öffentlichen Beleuchtung und der Signa- lisation. Der Verkehr wird während den Bauarbeiten mit Hilfe einer Lichtsig- nalanlage einseitig geführt. Die Fussgänger werden auf den in Richtung See liegenden Gehweg umgeleitet. Die Zufahrt zu den privaten Liegenschaften ist während den Bauarbeiten unter Berück- sichtigung möglicher Erschwernisse gewährleistet, möglicherweise müssen kurze Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wir danken für Ihr Verständnis für diese notwendigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände. Für Fragen steht Ihnen die Bauleitung, Herr Fabian Schmid, IPG Keller AG, zur Verfügung. Unternehmer, Bauleitung und Bauherrschaft werden bemüht sein, die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Bauverwaltung 19
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Gratulationen / Ferienplan Herzliche Herzliche Gratulation Gratulation zum 80. zum 80. Geburtstag! Geburtstag! Der Der Gemeinderat Gemeinderatgratuliert gratuliertfolgenden folgenden Hornerinnen Hornerinnen und und Hornern Hornern herzlich herzlich zum zum Geburtstag Geburtstag und und wünscht wünschtden den Jubilaren Jubilaren alles alles Gute! Gute! Frau FrauHerta HertaFrei Frei geb. geb. 31.08.1938 31.08.1938 Frau Frau Adelheid Adelheid Kriemler Kriemler geb. geb. 06.09.1938 06.09.1938 Frau FrauRuth Ruth Schroeter Schroeter geb. geb. 09.09.1938 09.09.1938 Frau FrauMaria MariaBehrend Behrend geb. geb. 14.09.1938 14.09.1938 Frau FrauConcetta Concetta Danubio Danubio geb. geb. 23.09.1938 23.09.1938 Herr HerrJakob Jakob Sturzenegger Sturzenegger geb. geb. 05.10.1938 05.10.1938 Herr HerrVincenzo Vincenzo Barletta Barletta geb. geb. 09.10.1938 09.10.1938 *************************************************************************** *************************************************************************** Ferienplan Ferienplan der der Volksschulgemeinde Volksschulgemeinde Horn Horn Herbstferien Herbstferien 08. 08.Oktober Oktober2018 2018 bis bis 21. 21.Oktober Oktober2018 2018 Weihnachtsferien Weihnachtsferien 24. 24.Dezember Dezember2018 2018 bis bis 06. 06.Januar Januar2019 2019 Sportferien Sportferien 28. 28.Januar Januar2019 2019 bis bis 03. 03.Februar Februar2019 2019 Frühlingsferien Frühlingsferien 08. 08. April April2019 2019 bis bis 22. 22. April April2019 2019 Pfingstferien Pfingstferien 30. 30.Mai Mai2019 2019 bis bis 10. 10.Juni Juni2019 2019 Sommerferien Sommerferien 08.Juli 08. Juli2019 2019 bis bis 11. August 11. August2019 2019 21
SCHREINEREI BOCK Ihr Schreiner. Schreinerei Bock AG 9402 Mörschwil Telefon 071 868 70 70 Referenzen: www.bock.ch L Fahrschule Ernst Wirth Telefon 071 841 36 75 Mobile 079 218 19 01 9326 Horn www.fahrschule-wirth.ch 22
Zivilstandsnachrichten Geburten Auswärts Geborene Mai 23. Born, Loris Noah, Sohn der Born, Julia, von Deutschland 31. Stadler, Livio, Sohn des Stadler, Cedric und der Stadler geb. Beer, Andrea, von Kirchberg SG Juni 12. Wenger, Marko Fabian, Sohn des Wenger, Fabian und der Wenger Tašković geb. Tašković, Milica, von Rüschegg BE Juli 04. Gresa, Maurus, Sohn des Gresa geb. Barmettler, Andreas und der Gresa, Sarah, von Schmerikon SG Eheschliessungen Auswärts Getraute Juni 02. Rohner, Mike, von Rebstein SG und Bissegger, Melanie, von Braunau TG, in Arbon TG 08. Bock, Pascal, von Untereggen SG und Bilanovic, Ivanka, von Widnau SG, in Arbon TG Juli 23. Pita Iglesias, Ruben, von Spanien und Zerpa Anastacio, Donna Alejandra, von Venezuela, in Amriswil TG Todesfälle In Horn Verstorbene Juni 15. Raduner, Andreas, Ehemann der Raduner-Merian, Elisabeth, von Buchs SG + St. Gallen SG, geb. 12. Juli 1922 Juli 17. Engeli, Silvan, ledig, von Erlen TG + Sulgen TG, geb. 01. Juli 1994 Auf ausdrücklichen Wunsch wurden einige Zivilstandsnachrichten nicht publiziert. Einwohnerkontrolle Horn 23
n 7 bis 7. ngsbank vo Ihre Beratu rbon ei se nb an k Regio A Raiff Mehr Kundenservice mit mehr Zeit für Ihre persönliche Beratung Um mehr Zeit für Beratungen zu gewinnen, gelten ab 1. Januar 2017 folgende Schalteröffnungszeiten für die Raiffeisenbank Regio Arbon Genossenschaft: Geschäftsstelle Arbon Geschäftsstelle Roggwil Geschäftsstelle Steinach St. Gallerstrasse 20 St. Gallerstrasse 51 Schulstrasse 14 9320 Arbon 9325 Roggwil 9323 Steinach Montag – Freitag Montag – Donnerstag Dienstag – Freitag 09.00 –12.00 Uhr 09.00 –12.00 Uhr 09.00 –12.00 Uhr 13.30 –16.30 Uhr 13.30 –16.30 Uhr 13.30 –16.30 Uhr Samstag Freitag Montag 08.00 –11.00 Uhr geschlossen geschlossen Persönliche Beratung (nach Vereinbarung): 07.00 – 19.00 Uhr Unser Beratungsteam steht Ihnen nicht nur bei uns in der Bank sondern auf Wunsch auch gerne bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Telefon 071 447 11 11 arbon@raiffeisen.ch raiffeisen.ch/arbon 200816_Öffnungszeiten RB Arbon.indd 1 28.11.16 11:44 24
Lernende auf der Verwaltung / Informationen aus dem Steueramt Neueintritt von Ramona Batschauer Gerne möchten wir unsere neue Lernende, Ramona Batschauer, auf der Gemeindeverwal- tung Horn begrüssen! Frau Batschauer hat die Ausbildung bereits am 13. August 2018 gestartet. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Batschauer und wünschen ihr für die Ausbildung viel Erfolg! Gemeindeverwaltung ******************************************************************************* Steuerbezug: 2. Rate für das Jahr 2018 Die 2. Steuerrate wird fällig per 31. August 2018. Vielen Dank für die Überweisung. Damit Sie Ihr Budget entsprechend einteilen können, erinnern wir Sie daran, dass die 3. Rate an die provisorische Staats- und Gemeinde- steuer 2018 per 31. Oktober 2018 zur Zahlung fällig wird. Nach Ablauf der Mahnfrist kann die Betreibung eingeleitet werden. Die Zahlungen werden verzinst und bei der Schlussrechnung (defini- tive Rechnung) mit der Berechnung von Ausgleichszinsen berück- sichtigt. Für verspätete Zahlungen auf die definitive Rechnung müssen laut den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen erhoben werden. Es besteht in der Gemeinde Horn die Möglichkeit, online auf das Steuerkonto zuzugreifen. Dazu können Sie sich via Gemeindehome- page anmelden. Dieser eService bietet Ihnen die Möglichkeit, die provisorischen Steuerfaktoren anzupassen, Zahlungsvereinbarungen zu bestellen, Einzahlungsscheine zu generieren oder bestellen, Abonnemente (12 oder 6 Raten) zu erfassen, den Kontoauszug auszudrucken oder einzusehen sowie Ihr Auszahlungskonto einzuse- hen und zu ändern. Bei Fragen wenden Sie sich an das Steueramt Horn (058 346 21 23). Steueramt 25
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Objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................................ .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ...3... ... Kompetente unterstützung und Beratung ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ..3.. .. Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... ............................................................ Marktanalyse ihrer immobilie ............................................................ Remo Bass ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . . . . 3 . . . . . Bestmögliche . . . . . . . . . . . . ............................................... Vermarktungsstrategie .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... Domino 389, 9320 Frasnacht ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... .. .. ... ... ... ... ...3... ... eine.. .. .. .. .. .. ..Ansprechperson . . . . . . . .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... . . . . . . . . ............................................... für all ihre Belange ............................................... ............................................................ Mobile 079 411 81 86 ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... .. .. .. .. .. ..3.. .. Kosten . . . . . . . . . . .nur ............................................... . . . . ............................................... im erfolgsfall ............................................................ remo.bass@bass-immobilien.ch ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ............................................... ............................................................ www.bass-immobilien.ch .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................................ ............................................................ 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Wer . . . .. .. ... ... ... jetzt .. .. .. .. .. .. .. .. ..auf .. .. .. .. .. .. ..eine .. .. .. ............................................... neue Erdgas-Heizung ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. setzt, . . . .. .. ... ... ... ... ... ...dem.. .. .. .. .. .. .. .. ..dankt .. .. .. .. .. .. .. ............................................... die Natur. ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ..Galler . . . . . . . . . . .. .. .. .. .. .. ..Stadtwerke. . . . . . . . . . . . . ............................................... . .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. St. .. .. .. .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 0848 747 900 | www.sgsw.ch ............................................... ............................................................ ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... .. ............................................... ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ............................................... 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