AUSBILDUNG 2021 Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die neue Kampagne der Bauindustrie NRW Die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen will mit der Kampagne „Bau - Dein Ding!“ Jugendliche bei ihrer Berufsorientierung unterstützen. Die Kampagne richtet sich an Schüler ab der 7. Klasse, die eine Haupt-, Real- oder Gesamt- schule besuchen. Besonderes Highlight der Kampagne ist neben einer informativen und span- nenden Webseite mit Ausbildungsplatzbörse der BauBus. Der multimedial ausgebaute Linienbus fährt von Schule zu Schule und präsentiert interes- sierten Klassen auf anschauliche Weise die zahlreichen Berufe am Bau. Der Bus enthält neben verschiedenen bauhandwerklichen Aufgaben (Ge- räusche-Rätsel, Fühlkasten, Gewichteschätzen etc.) auch mehrere span- nende Multimedia-Elemente (virtueller Bungee-Sprung von einem Kran, 3D Checker-Berufsberatung). Das Programm dauert insgesamt eineinhalb Stunden. Außerdem wird der BauBus auch auf größeren Berufsmessen in Nordrhein- Westfalen vor Ort sein. Weitergehende Informationen zur Nachwuchskampagne und zum BauBus finden Sie auf www.bau-dein-ding.nrw.
VORWORT Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH ist eine gemeinnützige Einrichtigung zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bauwirtschaft. In drei Ausbildungszentren in Hamm, Kerpen und Oberhausen verfügt das Be- rufsförderungswerk über großzügige Anlagen zur Durchführung verschiedenster Qualifizierungs-Angebote: überbetriebliche Ausbildung in über 25 gewerblichen, technischen und kaufmännischen Berufen Fortbildungen für den beruflichen Aufstieg Weiterbildungen für die berufliche Anpassung Aufschulungen, Umschulungen, und Qualifizierungsmaßnahmen Eingliederungsangebote Berufsorientierung für Schüler ab der 8. Klasse Schon 1927 wurde in Essen das erste überbetriebliche Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft gegründet. Heute sind in Oberhausen (bis April 2019 in Essen), Hamm (seit 1938) und Kerpen (seit 1937, bis 1980 in Köln) drei solcher Zentren im Berufsförderungswerk mit Sitz in Düsseldorf zusammengefasst. Das Berufsförde- rungswerk hat rund 1.000 Aus- und Fortbildungsplätze; jährlich werden ca. 10.000 Teilnehmer geschult. Den Ausbildungszentren sind modern eingerichtete Gästehäuser angegliedert, in denen die Teilnehmer für die Dauer der Lehrgänge wohnen können. Während der Lehrgänge werden die Teilnehmer in den Ausbildungszentren verpflegt. Die Lehrgänge und Seminare werden von besonders qualifizierten Fachleuten durch- geführt, die eine Meisterprüfung abgelegt bzw. den Abschluss eines Technikers, Ingenieurs oder Kaufmannes erlangt haben und als Ausbilder über langjährige Er- fahrungen verfügen. Rund 500 Referenten aus der Bauwirtschaft, der Forschung und aus Hochschulen vermitteln spezielle Bereiche in der Fortbildung. Bei der Unterrichtsgestaltung kommen modernste Lehrmittel zum Einsatz. Die Ausbilder verfügen über die nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ge- forderten berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. So können wir die best- möglichen Schulungen für unsere Teilnehmer gewährleisten. Überzeugen Sie sich selbst! RA‘in Prof. Beate Wiemann Dr.-Ing. Bernd Garstka Geschäftsführerin Geschäftsführer des Berufsförderungswerkes des Berufsförderungswerkes der Bauindustrie NRW gGmbH der Bauindustrie NRW gGmbH
INHALTSVERZEICHNIS LEHRGANGSBEZEICHNUNG SEITE Allgemeine Hinweise zur Ausbildung 6 Berufe in der Bauindustrie 7 Berufskolleg der Bauwirtschaft 11 Premiumausbildung 2 in 1 12 Argumente für die Ausbildung 13 Erstattung über die SOKA-BAU 14 Tarifliche Informationen/Ausbildungsberatung 15 Ausbildung mit Fachabitur 16 Duale Studiengänge Bauingenieurwesen 17 Duale Studiengänge Energie- und Gebäudetechnik 18 Berufsstart Bau 19 Checkliste 20 Aktuelle Hinweise zum Corona-Virus 24 STUFENAUSBILDUNG 1. Ausbildungsjahr 27 2. Ausbildungsjahr 28 3. Ausbildungsjahr 29 SONSTIGE BERUFE Asphaltbauer/-in 1. Ausbildungsjahr 31 2. Ausbildungsjahr 32 3. Ausbildungsjahr 32 Bauwerksabdichter/-in 1. Ausbildungsjahr 33 2. Ausbildungsjahr 34 3. Ausbildungsjahr 34 Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik 1. Ausbildungsjahr 36 2
INHALTSVERZEICHNIS LEHRGANGSBEZEICHNUNG SEITE 2. Ausbildungsjahr 37 3. Ausbildungsjahr 38 Fassadenmonteur/-in 1. Ausbildungsjahr 40 2. Ausbildungsjahr 41 3. Ausbildungsjahr 42 Industrie-Isolierer/-in 1. Ausbildungsjahr 44 2. Ausbildungsjahr 44 3. Ausbildungsjahr 45 Trockenbaumonteur/-in 1. Ausbildungsjahr 47 2. Ausbildungsjahr 48 3. Ausbildungsjahr 49 TECHNISCH Bauzeichner/-in Zeichen-Lehrgänge 51 Grundlagenpraktika 52 Vertiefungspraktikum 53 Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre sowie Bewehrungskon- 54 struktion CAD-Grundkurs mit AutoCAD 55 Elektroniker/-in 1. Ausbildungsjahr 56 2. Ausbildungsjahr 57 3. Ausbildungsjahr 57 4. Ausbildungsjahr 57 3
INHALTSVERZEICHNIS LEHRGANGSBEZEICHNUNG SEITE Mechatroniker/-in 1. Ausbildungsjahr 59 2. Ausbildungsjahr 59 3. Ausbildungsjahr 60 4. Ausbildungsjahr 60 BAUMASCHINENTECHNIK Baugeräteführer/-in 1. Ausbildungsjahr 62 2. Ausbildungsjahr 63 3. Ausbildungsjahr 64 Industriemechaniker/-in 1. Ausbildungsjahr 66 2. Ausbildungsjahr 66 3. Ausbildungsjahr 67 4. Ausbildungsjahr 67 Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in 1. Ausbildungsjahr 69 2. Ausbildungsjahr 69 3. Ausbildungsjahr 70 4. Ausbildungsjahr 70 KAUFMÄNNISCH 1. Ausbildungsjahr 72 2. Ausbildungsjahr 73 3. Ausbildungsjahr 74 EDV-Grundkurs 75 Baupraktika 76 Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung für 76 Industriekaufleute 4
HOTEL OVERNIGHT Das Tagungshotel der Bauindustrie NRW Haben Sie auch schon von dem Seminar- und Tagungsangebot am Standort des ABZ Kerpen gehört, das für Veranstaltungen jeglicher Art auf hohem Niveau zur Verfügung steht? Die übertriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführt. Wir arbeiten nach anerkannten Qualitätsstandards: rfiziert ze ISO 9001 AZAV G-GZB B IC Impressum Herausgeber: Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH Dr.-Ing. Bernd Garstka Uhlandstr. 56; 40237 Düsseldorf Layout: Alessandra Somma Tel. (0211) 6703 - 245 Druck: LC Digitale Bildtechnik, Essen bfw@bauindustrie-nrw.de Auflage: 1.200 Stück www.berufsbildung-bau.de Stand: 08/2020 5
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR AUSBILDUNG Für Auszubildende von Mitgliedsfirmen der SOKA-BAU, die den Bautarifverträgen unterliegen, ist die Lehrgangsteilnahme gemäß den Ausführungen des Tarifver- trages über die Berufsbildung im Baugewerbe (TVBB) geführenfrei. Auf Wunsch können die Lehrgangsteilnehmer im Gästehaus des Ausbildungszentrum unter- gebracht werden. Unterkunft und Vollverpflegung werden für Auszubildende von Firmen, die den Bautarifverträgen unterliegen, ebenfalls nicht berechnet. Die jewei- ligen Ausbildungsnachweise sind im Ausbildungszentrum einzureichen. Firmen deren Auszubildende nicht im Gästehaus untergebracht sind, stellen wir - bei Inanspruchnahme - die Kosten für Frühstück und Mittagessen in Rechnung, da die SOKA-BAU die Kosten der externen Verpflegung generell nicht übernimmt. Für Lehrgangsteilnehmer von Firmen, die nicht den Bautarifverträgen unterliegen, fallen folgende Lehrgangskosten an: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag Eine Übersicht der Ausbildungszeiten im Wechsel zwischen Betrieb, Ausbildungs- zentrum und Berufsschule können Sie jederzeit auf unserer Internetseite: www.berufsbildung-bau.de/service/downloads/blockzeitenplaene/ abrufen. Das Berufsförderungswerk behält sich vor, bei unentschuldigtem Fehlen des Aus- zubildenden die anfallenden Kosten der Ausbildungsfirma in Rechnung zu stellen. WICHTIGER HINWEIS: Bei Anmeldungen für das 1. Ausbildungsjahr muss unbedingt die erste Seite des Ausbildungsvertrags mit eingereicht werden. 6
BERUFE IN DER BAUINDUSTRIE gewerbliche Ausbildungsberufe Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik Sie sind Experten für Abriss und Betontrenntechnik, für den Abbruch von Bauwer- ken und Anlagen sowie für Arbeiten an Betonbauteilen zuständig. Ihr Arbeitsbe- reich umfasst den Bestand, den Neubau und die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von technischen Anlagen, Bauwerken und Bauwerksteilen. Beton- und Stahlbetonbauer/-in Das sind die Fachleute für den modernen Baustoff Beton. Sie arbeiten dort, wo an Beton und Stahlbetonkonstruktionen (z. B. Brücken, Hochhäuser, Hallen) hohe Anforderungen gestellt werden. Brunnenbauer/-in Sie erschließen unterirdische Wasservorkommen mit Hilfe der Technik. Geologi- sche Grundkenntnisse gehören zu ihrem Beruf. Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in Ihr Sachverstand ist für Schornsteine und Feuerungsanlagen gefragt, vor allem für die Industrie. Was sie bauen, muss Säure, Wind und Wetter standhalten, extreme Wärme von innen und Kälte von außen vertragen. Gleisbauer/-in Spezialisten für Gleisanlagen vom Unterbau bis zur Schiene. Weil Gleisanlagen hohen Belastungen ausgesetzt sind, müssen Gleisbauer den Untergrund und die Baustoffe sehr genau kennen. Kanalbauer/-in Sie kennen sich aus mit Leitungskanälen für die Entwässerung. Mit allen Tiefbau- arbeiten sind sie vertraut. Sie können mauern, betonieren, ausschachten und ab- stützen. 7
BERUFE IN DER BAUINDUSTRIE Maurer/-in Sie bauen mit Steinen, Betonplatten und großen Wandelementen. Auch die Ver- arbeitung von vorgefertigten Bauteilen gehört heute zum modernen Maurer-Beruf. Spezialtiefbauer/-in Sie sind die Spezialisten für die sichere Baugrube und für den festen Untergrund bei der Erstellung von Bauwerken. Sie kennen die unterschiedlichen Arbeitsver- fahren zur Bodenverfestigung und zur Absicherung im Falle von Grundwasser und wissen mit den verschiedenen Spezialmaschinen umzugehen. Straßenbauer/-in Könner für den Aufbau der Straße, vom Unterbau bis zur Fahrbahndecke. Gründ- liche Kenntnisse über Eigenschaften und Verwendung aller Straßenbaustoffe sind ebenso unerläßlich wie das Wissen um die verschiedenen Bodenarten des Unter- grundes. Rohrleitungsbauer/-in Sie verlegen Druckrohrleitungen zu einem zweckmäßigen Versorgungssystem für Wasser, Gas, Fernwärme und Öl. Sie sind Fachleute in einem schnell wachsenden Spezialgebiet. Trockenbaumonteur/-in Sie errichten Leichtbauwände, verkleiden Wände und Decken z.B mit Gipskarton- platten, Holz- oder Metall und bauen Dämmmaterialien ein. Zimmerer/Zimmerin Die Experten für Holz am Bau. Schwierige Holzverbindungen und Schalungen ge- hören zu ihren Aufgaben. Kaum ein Bauwerk, wo ihr Wissen und Können nicht gefragt ist. 8
BERUFE IN DER BAUINDUSTRIE sonstige Ausbildungsberufe Asphaltbauer/-in Zu ihren Aufgaben gehören die Herstellung von hochwertigen Straßendecken, Dichtungs-, Schutz- und Deckschichten im Brücken- und Industriebau sowie Dämmschichten im Hochbau. Bauwerksabdichter/-in Sie schützen Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus gegen Grund- und Sickerwasser, Stauwasser und Regen. Fassadenmonteur/-in Sie befestigen Fassadenbekleidung an Bauwerken, verankern die Unterkonstrukti- on und bringen Wärmedämmung an. Sie verwenden hierzu eine Fülle von Baustof- fen wie Holz, Faserbeton, Aluminium, Stahl, Keramik, Naturstein und Glas. Isolierfacharbeiter/Industrie-Isolierer/-in Sie sorgen für Wärme- und Kälteschutz, führen Schalldämmarbeiten aus und schüt- zen betriebstechnische Anlagen in der Industrie vor Wärme- bzw. Kälteverlust. technische Ausbildungsberufe Bauzeichner/-in Ihre Tätigkeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Theorie und Praxis. Sie ferti- gen technische Zeichnungen, die als Anschauungs-, Verständigungs- und Ausfüh- rungsmittel benötigt werden. Elektroniker/-in Elektroniker für Betriebstechnik installieren, warten und reparieren elektrische Be- triebs-, Produktions- und Verfahrensanlagen. 9
BERUFE IN DER BAUINDUSTRIE Mechatroniker/-in Mechatroniker bauen mechanische, elektrische und elektronische Komponenten, montieren sie zu komplexen Systemen, installieren Steuerungssoftware und halten die Systeme instand. Baumaschinentechnik Baugeräteführer/-in Mit einer Grundausbildung im Metall- und Baubetrieb werden sie in dreijähriger Ausbildung zum Spezialisten für die Bedienung von Baugeräten. Industriemechaniker/-in Die technischen Alleskönner. Ihr Aufgabenbereich: Warten, Pflegen, Überholen und Reparieren von Baumaschinen am Ort des Einsatzes oder in der firmeneige- nen Werkstatt. Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Sie warten, prüfen und installieren land- und baumaschinentechnische Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte und setzen diese bei Bedarf wieder instand. Da- bei erstellen sie Fehler- und Störungsdiagnosen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Systemen, grenzen Ursachen ein und beheben die Mängel. kaufmännische Ausbildungsberufe Industriekaufmann/-frau Sie kaufen das Material für den Betrieb ein, betreuen das Personal, insbesondere die Lohn-und Gehaltsabrechnung, rechnen Lieferungen und Leistungen ab und arbeiten mit den Zahlen der Buchhaltung. Kaufmann/-frau für Büromanagement Sie organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftrags- bezogene Abläufe. 10
BERUFSKOLLEG DER BAUWIRTSCHAFT Wir führen das erste private Berufskolleg der Bauwirtschaft in unserem Ausbildungszentrum in Kerpen. Dort unterrichten wir Auszubildende der Berufe: Asphaltbauer/-in Bauwerksabdichter/-in Beton- und Stahlbetonbauer/-in Straßenbauer/-in Kanalbauer/-in Rohrleitungsbauer/-in Neben der Berufsschule bieten wir auch ein Berufsgrundschuljahr für Jugendliche mit Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 an, die in diesem Rahmen den Haupt- schulabschluss nach der Klasse 10 oder die Fachhochschulreife erlangen können. Der Unterricht am neuen Berufskolleg unterliegt hohen Qualitätsanforderungen. Selbstverständlich richten sich die Unterrichtsinhalte nach den offiziell geltenden Lehrplänen für Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich finanziert die Schule sich selbst, ein Schulgeld wird nicht erhoben. Die Vorteile unseres Berufskollegs liegen auf der Hand: Kleine Klassen Individuelle Ausbildung Engere Verzahnung der überbetrieblichen Ausbildung mit dem Berufsschulunterricht Motiviertes Lehrpersonal Moderne Ausstattung Zeitgemäße Unterrichtstechniken Unterbringungsmöglichkeit in unserem Gästehaus Zusätzlichen bieten wir auch eine Ausbildung in der Bauindstrie mit Fachabitur an (Gehobener Facharbeiter mit Fachhochschulreife). 11
PREMIUMAUSBILDUNG 2 IN 1 zum staatlich anerkannter Bautechniker (m/w) Wir bieten die Chance, in einem qualitativ hochwertigen Ausbildungsgang zwei Abschlüsse zu erlangen: IHK Abschluss als gehobene/r Baufacharbeiter/-in Staatlich anerkannte/r Bautechniker/-in, Fachrichtung Bautechnik Die Premiumausbildung zum/zur staatlich anerkannten Bautechniker /-in bietet das Berufsförderungswerk der Bauindustrie in Kooperation mit Unternehmen und dem Berufskolleg der Bauwirtschaft im ABZ Kerpen an. Ausbildungsverlauf Dauer: 4 Jahre Vollzeit 2 Jahre verkürzte duale Ausbildung im Unternehmen mit Blockzeitensystem (Betrieb, Berufsschule, Ausbildungszentrum) 2 Jahre Bautechnikerausbildung am Berufskolleg der Bauwirtschaft mit Praxis- phasen in Unternehmen Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Tiefbau Nach 2 Jahren Prüfung zum/r „Gehobenen Baufacharbeiter/-in“ Nach 4 Jahren Prüfung zum/r staatlich anerkannten Bautechniker/-in“ Erwerb von Schulabschlüssen möglich Mehr Infos unter: s.schelonka@bauindustrie-nrw.de 0211/6703-232, Frau Sandra Schelonka r.heyer@bauindustrie-nrw.de 02237/5618-0, Herr Rüdiger Heyer www.bkbw-kerpen.de Natürlich ist es auch möglich, die Ausbildung zum/r Bautechniker/-in nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum/r „Gehobenen Baufacharbeiter/-in“ und einem Jahr Berufspraxis zu starten. 12
ARGUMENTE FÜR DIE AUSBILDUNG Für Schüler hohe Ausbildungsvergütung von Anfang an in zwei bzw. drei Jahren einen anerkannten Berufsabschluss in der Tasche mit dem ersten selbstverdienten Geld steigt die finanzielle und persönliche Unabhängigkeit Theorie und Praxis optimal verzahnt die Arbeit im Team macht Spaß abwechslungsreiche Tätigkeiten mit Einsatz von Maschinen und Technik eine hohe Chance auf Übernahme, weil die Bauindustrie Fachkräfte sucht nach der Ausbildung kann Karriere gemacht werden ein krisensicherer Job, denn gebaut wird in Deutschland immer Für Unternehmen Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Ausbildung des Nachwuchses im eigenen Unternehmen nahezu kostenneutrale Ausbildung, da eine Erstattung der Kosten im Rahmen des Refinanzierungssystems durch die SOKA-BAU erfolgt und Auszubildende produktiv im Unternehmen eingesetzt werden können keine langwierige und kostspielige Anwerbung und Einarbeitung von externen Kräften nötig Vermeidung von Fluktuation und Fehlbesetzungen, da eigene Mitarbeiter den betrieblichen Bedürfnissen optimal entsprechen nachhaltige Sicherung der Bauqualität durch einen hohen Ausbildungs- standard Imagegewinn als Ausbildungsbetrieb, positive Vermarktung der Ausbildungs- leistung Unterstützung des Unternehmens im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren der Bauindustrie NRW durch systematische Einführung in den Beruf, Vermittlung von Grundlagen und Prüfungsvorbereitung 13
ERSTATTUNGEN von Ausbildungskosten durch die SOKA-BAU/ Solidarfonds der Bauwirtschaft: Erstattung der Ausbildungsvergütung: Erstattungen für 1. Ausbildungsjahr Gewerbliche Auszubildende 10 Monate Technische/Kaufmännische Auszubildende 10 Monate Erstattungen für 2. Ausbildungsjahr Gewerbliche Auszubildende 6 Monate Technische/Kaufmännische Auszubildende 4 Monate Erstattungen für 3. Ausbildungsjahr Gewerbliche Auszubildende 1 Monat Technische/Kaufmännische Auszubildende - Erstattung für Sozialaufwand: Erstattet werden zusätzlich 20 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung als Aus- gleich für die Sozialaufwendungen des Ausbildungsbetriebes. Dies deckt den Ar- beitgeberanteil am Gesamtversicherungsbeitrag fast vollständig ab. Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten: Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sichern einen hohen Ausbildungsstan- dard und begleiten den technischen Fortschritt. Die Kosten für die in den Ausbil- dungsordnungen vorgesehenen Maßnahmen übernimmt die SOKA-BAU und rech- net diese direkt mit den Ausbildungszentren ab. Hierzu gehören: Kursgebühren Fahrtkosten der Auszubildenden Übernachtungskosten 14
TARIFLICHE INFORMATIONEN Wieviel Geld bekomme ich während der Ausbildungszeit als gewerblicher Auszubildender vom Arbeitgeber 1. Ausbildungsjahr: 850,00 € Für Auszubildende, die eine Landes-oder 2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 € Bundesfachklasse besuchen, ist eine pauschal 3. Ausbildungsjahr: 1.475,00 € um 60 € erhöhte Ausbildungsvergütung für das gesamte Ausbildungsjahr vorgesehen. 4. Ausbildungsjahr: 1.580,00 € * (Stand: 5/2020) * Die Ausbildungsvergütung für das vierte Ausbildungsjahr ist ausschließlich auf Ausbildungsverhältnis- se anzuwenden, deren Ausbildungszeit von vornherein auf mehr als drei Jahre beträgt. Ausbildungsberatung Wahrscheinlich spüren auch Sie in Ihrem Unternehmen die Auswirkungen der demografischen Entwicklung: einen Mangel an Fachkräften, einen Rückgang der Bewerbungen um Ausbildungsplätze und eine unzureichende Ausbildungsreife der Schüler. Hier sind neue Wege zu gehen, um auch zukünftig den Fachkräftebedarf decken zu können. Insbesondere die Rekrutierung von geeigneten Bewerbern für einen Ausbildungsplatz bedarf innovativer Strategien. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung – vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns! Wir informieren Sie persönlich – bei Ihnen vor Ort oder telefonisch – rund um das Thema Ausbildung: AusbildungsCoaching für Ausbilder und Azubis Aufbau von Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen Gewinnung von geeigneten Bewerbern Testverfahren zur Bewerberauswahl Vermittlung von Bewerbern Ausbildungsmessen Schüler-Praktika Langzeitpraktikum Einstiegsqualifizierung „Berufsstart Bau“ Ausbildungsmarketing im Internet: Homepage, Facebook, YouTube, Instagram Azubi-Patensystem Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen Beantragung der Ausbildungsberechtigung bei der Kammer Ausbildungsvertrag Mehr Infos unter: s.schelonka@bauindustrie-nrw.de, 0211/6703-232, Frau Sandra Schelonka 15
AUSBILDUNG MIT FACHABITUR Ausbildung in der Bauindustrie mit Fachabitur Voraussetzung Fachoberschulreife Beginn jährlich im September Ausbildungsdauer 3 Jahre Ausbildungsorte ABZ Hamm-Eduard-Spranger-Berufskolleg, Hamm ABZ Kerpen-Berufskolleg der Bauwirtschaft, Kerpen Abschluss Gehobener Facharbeiter mit Fachhochschulreife (Fachabitur) 16
DUALE STUDIENGÄNGE Bauingenieurwesen Fachhochschulreife oder Abitur in der Tasche? Wenn Sie Theorie und Praxis opti- mal miteinander kombinieren möchten, sind die Dualen Studiengänge Bauingeni- eurwesen das Richtige. Sie umfassen eine vollwertige Ausbildung in dem gewählten Ausbildungsberuf und einen Hochschulabschluss („Bachelor of Engineering“). Die frühe Kombination aus Theorie und Praxis, der Kontakt zu Unternehmen der Baubranche sowie die Baustellenerfahrungen bilden in Kombination einen optima- len Einstieg in die berufliche Laufbahn und bieten hervorragende Karriereaussich- ten. Ein Vorteil des dualen Studiums liegt in der Zeitersparnis von mehr als einem Jahr gegenüber dem herkömmlichen Weg einer Ausbildung mit anschließendem Studi- um. Der dual Studierende ist vom Unterricht der Berufsschule befreit und verfügt – im Gegensatz zu „normalen“ Studierenden – von Beginn an über regelmäßige Bezüge. Im ersten Jahr findet die Grundausbildung zum Facharbeiter statt. Bis zum Ab- schluss laufen praktische Ausbildung und Studium parallel. In der Schlussphase liegt die Konzentration voll auf dem Studium. Wir kooperieren mit folgenden Universitäten und Fachhochschulen: Technische Hochschule Köln Bergische Universität Wuppertal Hochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Aachen Viele weitere detailierte Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite: www.dualstudieren.de 17
DUALE STUDIENGÄNGE Energie- und Gebäudetechnik Der 9-semestrige duale Bachelorstudiengang fokussiert die gebäudetechnologi- sche Gesamtplanung unter dem Aspekt einer rationellen Energieverwendung bei hohem Gebäudekomfort. Er führt nach neun Semestern zum berufsqualifizieren- den Abschluss »Bachelor of Engineering« (abgekürzt »B. Eng.«). Nach der Ver- mittlung der erforderlichen mathematisch-, naturwissenschaftlichen sowie ingeni- eurwissenschaftlichen Basiskenntnisse im Grundstudium, liegt der Schwerpunkt im Hauptstudium auf den folgenden drei fachlichen Vertiefungen: Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Elektrische Gebäudeausrüstung (EGS) Green Building Engineering (GBE) Folgende Berufsabschlüsse sind in Kombination mit dem Dualen Studiengang Energie- und Gebäudetechnik an der TH Köln möglich: Bauzeichner/-in Alle weiteren Informationen - auch zum Bewerbungsverfahren - finden Sie unter: www.dualstudieren.de 18
BERUFSSTART BAU Ziel des Projekts: Vorbereitung von Jugendlichen auf die Aufnahme eines Ausbildungsverhält- nisses in der Bauwirtschaft Abschluss eines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsbetrieb, evtl. un- ter Anrechnung der erworbenen Fertigkeiten aus der EQ Zielgruppe: Ausbildungssuchende bis 25 Jahre, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen Ausbildungsbewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven Sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Ausbildungssuchende Flüchtlinge mit Status Aufenthalt oder Duldung Dauer: 1. September 2020 bis 31. Juli 2021 (Gesamtlaufzeit 11 Monate, 47,5 Wochen) Praktikumseinstieg: bis 01.02.2021 jederzeit möglich, Mindestlaufzeit 6 Monate: 01.02. – 31.07.2021 Was ist zu beachten: Ein EQ-Vertrag wird mit dem Jugendlichen über die Maßnahme Berufsstart Bau geschlossen. Vertragsmuster werden zur Verfügung gestellt. 2 Monate Probezeit möglich. Der Praktikant wird u.a. in Ihrem Unternehmen eingesetzt und lernt fachspezi- fische und soziale Kompetenzen. Es existieren Praktikumspläne, die Auskunft über Inhalte geben. Der Antrag auf Förderung (Praktikumsvergütung in Höhe von 243 Euro und einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 121 Euro) wird bei der Agentur für Arbeit eingereicht (Wohnort Praktikant). Zahlung von Mindestlohn Bau nicht erforderlich. Die Kosten für die Unterweisung im Ausbildungszentrum (ggf. auch Unter- bringung, Verpflegung, Fahrtkosten) übernimmt die SOKA-Bau und erstattet diese direkt dem Ausbildungszentrum. Informationen und Beratung: Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW Frau Sandra Schelonka 0211-6703-232 s.schelonka@bauindustrie-nrw.de www.bau-dein-ding.de 19
CHECKLISTE Checkliste zur betrieblichen Berufsausbildung Bei Erstausbildung: Anerkennung zur Berufsausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt Der Betrieb ist als Ausbildungsstätte anerkannt Persönliche und fachliche Eignung des betrieblichen Ausbildungspersonals wurde von der IHK bestätigt BEWERBER Name Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit*) Straße Wohnort Telefon Schulische Vorbildung: Ausbildungsberuf: Ausbildungsdauer: Gründe für evtl. Verkürzung: *bei ausländischen Arbeitnehmern prüfen, ob Arbeitserlaubnis vorliegt Gespräch mit Bewerber geführt am: Mündlich auf Abschluss eines Vertrages geeinigt am: Betrieblicher Ausbildungsplan als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag erstellt am: Auszubildender (unter 18 Jahren) hat die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung (§ 32 Abs. 1 JArbSchG) vorgelegt am: (Mit der Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Erstuntersuchung innerhalb der letzten 14 Monate erfolgte und bescheinigt wurde) Berufsausbildungsvertrag ausgefertigt am: Berufsausbildungsvertrag mit Anschreiben über den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns dem Auszubildenden zugestellt am: Auch die Ausbildungsordnung sollte dem Auszubildenden mit dem Vertrag kostenlos vom Ausbildungsbetrieb ausgehändigt werden. Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben vom Auszubildenden und gesetzlichen Vertretern) zurück am: 20
CHECKLISTE Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das "Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse" bei der IHK gestellt am:___________________________ Berufsausbildungsvertrag wurde von der IHK genehmigt am:_______________________ Auszubildenden zur Berufsschule angemeldet am:_______________________________ Original des Ausbildungsvertrag der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) eingereicht am: ___________________________________________________________ Eine Kopie des Ausbildungsvertrages an das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH gesandt. Ausbildungsnachweis von der SOKA-BAU erhalten. Ausweis über die Arbeitnehmernummer dem Auszubildenden ausgehändigt. Ausbildungsnachweis zur Abrechnung der überbetrieblichen Lehrgänge dem Berufsförderungswerk eingereicht. Ausbildung aufgenommen am: An Ausbildungsmitteln wurden kostenfrei zur Verfügung gestellt am: Werkzeug Arbeitskleidung Berichtshefte wurden kostenfrei zur Verfügung gestellt am: am: am: Die Zeiten der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung und des Blockunterrichts liegen vor. ▌ Die Fahrtkosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungszentren werden ▌ vom Auszubildenden im Ausbildungszentrum beantragt und vom Berufsförderungswerk ▌ der Ausbildungsfirma überwiesen. 21
CHECKLISTE Bescheinigung über Nachuntersuchung vorgelegt am: (Auszubildender darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Erstausbildung nicht weiterbeschäftigt werden, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt; § 33 JArbSchG) Anmeldung zur Zwischenprüfung am: Zwischenprüfung am: Ergebnis der Zwischenprüfung zur Personalakte am: Wegen der Prüfungsleistung das Notwendige veranlasst am: Berichtsheftführung überprüft am: am: am: am: am: am: Kommt Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit in Frage? O ja O nein Schriftliche Anmeldung zur Abschlussprüfung (mit Berichtsheften) am: Die I H K sendet i.d.R. dem Ausbildungsbetrieb Anmeldeformulare zur Abschlussprüfung zu; und zwar in der Zeit vom 1. bis 10. Februar für den Sommerprüfungstermin und vom 1. bis 10. September für den Winterprüfungstermin. Sollten in dieser Zeit die Anmeldeformu- lare nicht eingehen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, von sich aus die Anmeldung vorzunehmen. Abschlussprüfung am: Wird Arbeitsverhältnis nach der Abschlussprüfung fortgesetzt? O ja O nein Mitgeteilt am: Kenntnisnahme vom Auszubildenden schriftlich bestätigt am: Abschlussprüfung bestanden? O ja O nein 22
CHECKLISTE Bescheinigung des Prüfungsausschusses über das Nichtbestehen der Prüfung liegt vor. Berufsausbildungsverhältnis wird auf Wunsch des Auszubildenden um Monate verlängert (Ausbildungsvergütung 3. Ausbildungsjahr). Verlängerung von der I H K beglaubigt am: Verlängerung bei der SOKA- BAU eingereicht am: Nächster Termin für Abschlussprüfung am: Zur zweiten Abschlussprüfung angemeldet am: Abschlussprüfung bestanden? O ja O nein Bescheinigung des Prüfungsausschusses über das Bestehen der Prüfung liegt vor. Facharbeiterbrief vorgelegt am: Lohn wird gezahlt ab: Betriebliches Zeugnis über die Ausbildungszeit ausgestellt und zusammen mit Blatt 4 der Ausbildungsnachweiskarte dem Auszubildenden ausgehändigt am: In Arbeitsverhältnis übernommen am: Aus dem Betrieb ausgeschieden am: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Berufsbildung des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. Ansprechpartnerin: Postfach 10 54 62 Frau Ricarda Rütschlin 40045 Düsseldorf Durchwahl (0211) 67 03-269 Telefon 0211 / 6703-0 E-Mail: r.ruetschlin@bauindustrie-nrw.de Telefax 0211 / 6703-111 23
AKTUELLE HINWEISE ZUM CORONA-VIRUS Nach dem bundesweiten „Shutdown wegen Corona“ konnte der Ausbildungsbe- trieb in den überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauindustrie NRW in Hamm, Kerpen und Oberhausen erst zwei Monate später am 11. Mai 2020 wieder aufge- nommen werden. Dabei haben wir mit den zuständigen Behörden Hygienepläne abgestimmt, um die erforderlichen Abstandsregeln und die besonderen Hygienemaßnahmen in den Ausbildungszentren gewissenhaft umzusetzen. Diese aufwändigen Hygienepläne führen natürlich zu erheblichen Mehrkosten, die letztlich alle Ausbildungszentren der Baubranche bundesweit betreffen. Daher wird zurzeit auf Bundesebene mit den Tarifvertragspartnern daran gearbei- tet, für die Dauer der Pandemie einen „Corona-Zuschlag“ über die SOKA-Bau („So- zialkassen der Bauwirtschaft“) zu vereinbaren, der den deutlich erhöhten finanzi- ellen Aufwand der rd. 180 Ausbildungszentren der Baubranche übernehmen soll. Da hier die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, können an dieser Stelle auch noch keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Darüber werden wir Sie gesondert informieren. Eine weitere Bitte: Um den Hygienemaßnahmen gerecht zu werden bitte wir Sie, Ihre Auszubildenden mit einer eigenen Mund-Nase-Bedeckung auszustatten. Die Auszubildenden wer- den selbstverständlich in unseren Ausbildungszentren über die weiteren Hygiene- maßnahmen unterrichtet. 24
STUFENAUSBILDUNG 25
STUFENAUSBILDUNG In der Stufenausbildungs-Verordnung Bau wird die Unterstützung der betrieblichen Ausbildung durch überbetriebliche Ausbildungsstätten als anerkanntes Qualitäts- merkmal der Bauausbildung festgeschrieben. Die Ausbildungszentren der Bauin- dustrie NRW machen den Betrieben und deren Auszubildende für insgesamt 37 Wochen (entspricht 185 Tagen) anspruchsvolle Ausbildungsangebote (1. Ausbil- dungsjahr: 20 Wochen; 2. Ausbildungsjahr: 13 Wochen; 3. Ausbildungsjahr: 4 Wo- chen). Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgen- de Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag Wichtiger Hinweis Folgende Berufe der Stufenausbildung werden nur noch in dem jeweiligen Stammzentrum ausgebildet: ABZ HAMM Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik Trockenbaumonteur/-in ABZ KERPEN Rohrleitungsbauer/-in ABZ OBERHAUSEN Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in Gleisbauer/-in 26
STUFENAUSBILDUNG 1. Ausbildungsjahr Im 1. Ausbildungsjahr wird die berufliche Grundbildung vermittelt, die nach der Ver- ordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Stufenausbildung) struk- turiert ist. Nach der beruflichen Grundbildung wird schon zu Ende des 1. Ausbil- dungsjahres endberufsbezogen ausgebildet. Die Lehrgänge für die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr umfassen insgesamt 20 Wochen. Diese Zeit wird wegen der Berufsschulblockzeiten in Teil- lehrgängen absolviert. Der den Unterweisungen zugrunde liegende Lehrplan entspricht der Stufen- ausbildungs-Verordnung und vermittelt den Auszubildenden alle wesentli- chen Grundfertigkeiten und -kenntnisse in den Bauhauptberufen: Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Brunnenbauer/-in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in, Gleisbauer/-in, Kanalbauer/-in, Maurer/-in, Spezialtiefbauer/-in, Straßenbauer/-in, Rohrleitungsbauer/-in, Zimmerer/Zimmerin. Ausbildungszentren Hamm, Kerpen und Oberhausen Ausbildungsbeginn 2020: 03.08.2020 - 14.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 31.08.2020 - 23.10.2020 8,0 Wochen Teil 2 23.11.2020 - 11.12.2020 3,0 Wochen Teil 3 25.01.2021 - 12.02.2021 3,0 Wochen Teil 4 15.03.2021 - 26.03.2021 2,0 Wochen Teil 5 26.04.2021 - 07.05.2021 2,0 Wochen Teil 6 Verlängerung: 08.03.2021 - 12.03.2021 1,0 Woche Teil 1 29.03.2021 - 09.04.2021 2,0 Wochen Teil 2 10.05.2021 - 12.05.2021 3 Tage Teil 3 Ausbildungsbeginn 2021: 02.08.2021 - 20.08.2021 3,0 Wochen Teil 1 06.09.2021 - 08.10.2021 5,0 Wochen Teil 2 15.11.2021 - 23.12.2021 6,0 Wochen Teil 3 27
STUFENAUSBILDUNG 2. Ausbildungsjahr Im 2. Ausbildungsjahr wird die berufliche Fachbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Stufenausbildung) vermittelt. Der Lehr- gang wird in mehreren Abschnitten durchgeführt. Nach der beruflichen Grundbil- dung im 1. Ausbildungsjahr gliedert sich die Ausbildung im 2. Jahr in die drei Berei- che Hochbau, Ausbau und Tiefbau mit insgesamt 16 Schwerpunkten. Die Ausbildungsinhalte der Fachbildung nach der Stufenausbildungs-Verordnung wurden den heutigen Anforderungen in der Bauindustrie angepasst. Sie sind als Lernziele beschrieben, die sich an berufliche Aufgabenstellungen orientieren: Verwendung neuer Bau- und Bauhilfsstoffe Einsatz von Geräten und Maschinen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten (Bauen im Bestand) Arbeits- und Ablaufplanung auf der Baustelle Qualitätssichernde Maßnahmen Sicherheitsmaßnahmen Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz Ausbildungszentren Hamm, Kerpen und Oberhausen Ausbildungsbeginn 2019: 17.08.2020 - 28.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 26.10.2020 - 20.11.2020 4,0 Wochen Teil 2 14.12.2020 - 23.12.2020 1,5 Wochen Teil 3 11.01.2021 - 22.01.2021 2,0 Wochen Teil 4 16.02.2021 - 26.02.2021 2,0 Wochen Teil 5 12.04.2021 - 23.04.2021 2,0 Wochen Teil 6 Verlängerung: 01.03.2021 - 05.03.2021 1,0 Woche Teil 1 29.03.2021 - 09.04.2021 2,0 Wochen Teil 2 Ausbildungsbeginn 2020: 23.08.2021 - 03.09.2021 2,0 Wochen Teil 1 25.10.2021 - 26.11.2021 5,0 Wochen Teil 2 28
STUFENAUSBILDUNG 3. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang erhalten die Auszubildenden getrennt nach den im Ausbil- dungsvertrag vereinbarten Spezialberufen die besondere berufliche Fachbildung in folgenden Berufen: Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Brunnenbauer/-in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in, Gleisbauer/-in, Kanalbauer/-in, Maurer/-in, Spezialtiefbauer/- in, Straßenbauer/-in, Rohrleitungsbauer/-in, Zimmerer/Zimmerin. Ausbildungszentren Hamm, Kerpen und Oberhausen Ausbildungsbeginn 2018: 17.05.2021 - 18.06.2021 5,0 Wochen Teil 1 Prüfungswiederholer: 04.01.2021 - 22.01.2021 3,0 Wochen Teil 1 29
SONSTIGE BERUFE Asphaltbauer/-in Die Lehrgänge sind eingerichtet für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Asphaltbauer/-in abge- schlossen wurden. Es werden 205 überbetriebliche Ausbildungstage (also 41 Wochen; incl. Fahrtkos- ten) durch die SOKA-BAU erstattet. Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich folgende Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag 30
SONSTIGE BERUFE 1. Ausbildungsjahr Die Lehrgänge für die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr umfas- sen insgesamt 20 Wochen. Diese Zeit wird wegen der Berufsschulblockzeiten in Teillehrgängen absolviert. Der den Unterweisungen zugrunde liegende Lehrplan entspricht der Stufenausbildungs-Verordnung und vermittelt den Auszubildenden alle wesentlichen Grundfertigkeiten und -kenntnisse in den Bauhauptberufen. In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Schalungsbau Mauerwerksbau Straßenbau ÄNDERUNG: Holzbau Ver- und Endsorgung Ab 01.08.2020 findet die Ausbildung ab Verbau und Vermessung dem 1. Abj. nur noch im ABZ Kerpen statt. Ausbildungszentrum Kerpen Ausbildungsbeginn 2020: 03.08.2020 - 14.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 31.08.2020 - 23.10.2020 8,0 Wochen Teil 2 23.11.2020 - 11.12.2020 3,0 Wochen Teil 3 25.01.2021 - 12.02.2021 3,0 Wochen Teil 4 15.03.2021 - 26.03.2021 2,0 Wochen Teil 5 26.04.2021 - 07.05.2021 2,0 Wochen Teil 6 Verlängerung: 01.03.2021 - 12.03.2021 2,0 Wochen Teil 1 29.03.2021 - 09.04.2021 2,0 Wochen Teil 2 10.05.2021 - 12.05.2021 3,0 Tage Teil 3 Ausbildungsbeginn 2021: 02.08.2021 - 20.08.2021 3,0 Wochen Teil 1 06.09.2021 - 08.10.2021 5,0 Wochen Teil 2 15.11.2021 - 23.12.2021 6,0 Wochen Teil 3 31
SONSTIGE BERUFE 2. Ausbildungsjahr Dieser Lehrgang wird mit dem Berufskolleg Ost der Stadt Essen abgestimmt und gilt für Asphaltbauer-Auszubildende, die die Landesfachklassen des Berufskollegs besuchen. In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Abdichten von Betonbrücken nach ZTV-ING Sandflächenmethode Stahlbrückenabdichtung Betonbrückenabdichtung Fugenverguss Schweißbahn-Abreißversuch nach ZTV-ING Ausbildungszentrum Oberhausen Ausbildungsbeginn 2019: 17.08.2020 - 28.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 26.10.2020 - 20.11.2020 4,0 Wochen Teil 2 14.12.2020 - 23.12.2020 1,5 Wochen Teil 3 11.01.2021 - 22.01.2021 2,0 Wochen Teil 4 16.02.2021 - 26.02.2021 2,0 Wochen Teil 5 12.04.2021 - 23.04.2021 2,0 Wochen Teil 6 3. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Schweißbahn mit Mehrfachbrenner aufbringen Abdichten von Stahlbrücken Wandanschlüsse mit Eckausbildung Fugenflanken herstellen Stempelabzug / Sandflächenmethode Einbau von Gussasphalt Ausbildungszentrum Oberhausen Ausbildungsbeginn 2018: 01.03.2021 - 12.03.2021 2,0 Wochen Teil 1 17.05.2021 - 25.06.2021 6,0 Wochen Teil 2 32
SONSTIGE BERUFE Bauwerksabdichter/-in Die Unterweisungen erfolgen auf der Grundlage der Verordnung zum/zur Bauwerksabdichter/-in. Es werden 90 überbetriebliche Ausbildungstage (also 18 Wochen; incl. Fahrtkos- ten) durch die SOKA-BAU erstattet. Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich folgende Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag 1. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Schalungsbau Mauerwerksbau Holzbau Ausbildungszentrum Kerpen Ausbildungsbeginn 2020: 30.11.2020 - 18.12.2020 3,0 Wochen Teil 1 08.03.2021 - 19.03.2021 2,0 Wochen Teil 2 33
SONSTIGE BERUFE 2. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: wie man Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunstoffbahnen sowie Metallbän- der im Bürstenstreichverfahren, Gießverfahren, Gieß- und Einwalzverfahren, Schweißverfahren und durch Auftrag von Kunststoffklebern verklebt Nahtverbindungen festzulegen und herzustellen durch Quellschweißen, Warmgasschweißen, Heizkeilschweißen oder Kleben das Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle und das Abdichten der Baustelle gegen Bodenfeuchtigkeit und drückendes und nichtdrückendes Wasser Dachabdichtungen herstellen Ausbildungszentrum Kerpen Ausbildungsbeginn 2019: 26.10.2020 - 13.11.2020 3,0 Wochen Teil 1 11.01.2021 - 22.01.2021 2,0 Wochen Teil 2 16.02.2021 - 05.03.2021 3,0 Wochen Teil 3 3. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Bewegungsfugen Abdichtungen unter Dachbegrünungen herstellen Verkehrsflächen, insbesondere Brückentafeln, abdichten Bauberichte und Aufmaßskizzen anfertigen Qualitätskontrollen durchführen Ausbildungszentrum Kerpen Ausbildungsbeginn 2018: 25.01.2021 - 12.02.2021 3,0 Wochen Teil 1 07.06.2021 - 18.06.2021 2,0 Wochen Teil 2 34
SONSTIGE BERUFE Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik IIn Abstimmung mit dem Deutschen Abbruchverband e.V. und dem Fachverband Betonbohren und –sägen e.V. wird die überbetriebliche Ausbildung für den Beruf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik ab dem 1. Ausbildungs- jahr im Ausbildungszentrum Hamm durchgeführt. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr wer- den die Grundlagen für Abbruch-, Bohr- und Trennarbeiten in praktischen Übungen gelegt und die Auszubildenden auf die Prüfung zum Hochbaufacharbeiter vorbe- reitet. Im 3. Ausbildungsjahr werden im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung vertiefende praktische Übungen aus den Bereichen Abbruch und Betontrenntech- nik mit Unterstützung verschiedener Herstellerfirmen durchgeführt. Die Beschulung der Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik fin- det vom 1. – 3. Ausbildungsjahr im Hans-Schwier-Berufskolleg Gelsenkirchen statt. Es werden 185 überbetriebliche Ausbildungstage (also 37 Wochen; incl. Fahrtkos- ten) durch die SOKA-BAU erstattet. Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich folgende Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag 35
SONSTIGE BERUFE 1. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen Herstellen von Bauteilen aus Beton- und Stahlbeton Herstellen von Baukörpern aus Steinen Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Herstellen von Putzen Herstellen von Estrichen Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten Herstellen von Bauteilen im Trockenbau Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wassererhaltung Herstellen von Verkehrswegen Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen / Vermessung Herstellen von Kernbohrungen im Nass- und Trockenverfahren Abbrucharbeiten mit der Handabbruchschere Abbrucharbeiten mit dem Spaltzylinder Abbrechen mit elektrischen, hydraulischen, pneumatischen Abbruchhämmern Wand- und Bodenschneidarbeiten mit Handtrennschleifern Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2020: 31.08.2020 - 16.10.2020 7,0 Wochen Teil 1 23.11.2020 - 11.12.2020 3,0 Wochen Teil 2 25.01.2021 - 12.02.2021 3,0 Wochen Teil 3 15.03.2021 - 26.03.2021 2,0 Wochen Teil 4 26.04.2021 - 07.05.2021 2,0 Wochen Teil 5 Verlängerung: 19.10.2020 - 23.10.2020 1,0 Woche Teil 1 08.03.2021 - 12.03.2021 1,0 Woche Teil 2 29.03.2021 - 09.04.2021 2,0 Wochen Teil 3 10.05.2021 - 12.05.2021 3,0 Tage Teil 4 Ausbildungsbeginn 2021: 06.09.2021 - 08.10.2021 5,0 Wochen Teil 1 15.11.2021 - 23.12.2021 6,0 Wochen Teil 2 36
SONSTIGE BERUFE 2. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton: Schalungen, Bewehrungen, Beton Herstellen von Baukörpern aus Steinen Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Herstellen von Kernbohrungen im Nass- und Trockenverfahren Abbrucharbeiten mit der Handabbruchschere Abbrucharbeiten mit dem Spaltzylinder Abbrechen mit elektrischen, hydraulischen, pneumatischen Abbruchhämmern Wand- und Bodenschneidarbeiten mit Handtrennschleifern Anwendung von Wandsägen -Hochfrequenz, -Hydraulisch, -Elektro.-hydrau- lisch Befestigungstechnik Anwendung von Bohrhämmern und Bohrmaschinen Anwendung von Fugenschneidern mit verschiedenen Antriebsarten Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2019: 17.08.2020 - 28.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 02.11.2020 - 20.11.2020 3,0 Wochen Teil 2 14.12.2020 - 18.12.2020 1,0 Wochen Teil 3 11.01.2021 - 22.01.2021 2,0 Wochen Teil 4 16.02.2021 - 26.02.2021 2,0 Wochen Teil 5 12.04.2021 - 23.04.2021 2,0 Wochen Teil 6 Verlängerung: 26.10.2020 - 30.10.2020 1,0 Woche Teil 1 01.03.2021 - 05.03.2021 1,0 Woche Teil 2 29.03.2021 - 09.04.2021 2,0 Wochen Teil 3 10.05.2021 - 12.05.2021 3,0 Tage Teil 4 Ausbildungsbeginn 2020: 16.08.2021 - 03.09.2021 3,0 Wochen Teil 1 25.10.2021 - 12.11.2021 3,0 Wochen Teil 2 37
SONSTIGE BERUFE 3. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Baumaschinen und -geräten Anwendung von Wandsägen mit verschiedenen Antriebsarten Anwendung von Fugenschneidern mit verschiedenen Antriebsarten Ausführen von Seilsägearbeiten Herstellen von Kernbohrungen im Nassverfahren Ausführen von Abbruchverfahren mit Baumaschinen und -geräten Abbrucharbeiten mit der Handabbruchschere Ausführen von Erdarbeiten mit Hydraulikbaggern Bedienen des Hydraulikbaggers mit dem Anbaugerät: Abbruchhammer, Abbruchschere, Sortiergreifer Bedienen eines Abbruchroboters Bedienen des Radladers Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2018: Firmen werden informiert 38
SONSTIGE BERUFE Fassadenmonteur/in Auf der Grundlage der erlassenen Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fassadenmonteur/-in ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan für eine Dauer von 32 bis 37 Wochen eine überbetriebliche Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu absolvieren. Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung be- trägt im ersten Ausbildungsjahr 14 bis 16 Wochen, im zweiten Ausbildungsjahr 10 bis 13 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 8 Wochen. Die Lehrgänge der drei Ausbildungsjahre werden in unterschiedlich langen Teilabschnitten durchgeführt. Es werden 185 überbetriebliche Ausbildungstage (also 37 Wochen; incl. Fahrtkos- ten) durch die SOKA-BAU erstattet. Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich folgende Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag 39
SONSTIGE BERUFE 1. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Fassadenbau (Grundlagen) Mauerwerk Gerüstbau Putz Holzbau Schalung Bewehrung Vermessung Blechbearbeitung Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2020: 31.08.2020 - 23.10.2020 8,0 Wochen Teil 1 23.11.2020 - 11.12.2020 3,0 Wochen Teil 2 08.03.2021 - 26.03.2021 3,0 Wochen Teil 3 05.07.2021 - 16.07.2021 2,0 Wochen Teil 4 Ausbildungsbeginn 2021: 06.09.2021 - 22.10.2021 7,0 Wochen Teil 1 29.11.2021 - 23.12.2021 4,0 Wochen Teil 2 40
SONSTIGE BERUFE 2. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Holz Unterkonstruktionen Alu Unterkonstruktionen Außenecken Innenecken Vermessung Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2019: 17.08.2020 - 28.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 09.11.2020 - 20.11.2020 2,0 Wochen Teil 2 22.02.2021 - 05.03.2021 2,0 Wochen Teil 3 05.04.2021 - 30.04.2021 4,0 Wochen Teil 4 21.06.2021 - 02.07.2021 2,0 Wochen Teil 5 Ausbildungsbeginn 2020: 02.08.2021 - 27.08.2021 4,0 Wochen Teil 1 15.11.2021 - 26.11.2021 2,0 Wochen Teil 2 41
SONSTIGE BERUFE 3. Ausbildungsjahr In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt: Leibungen Brüstungen Attika Sturzbekleidungen Kleintiergitter Gewebefassaden Trespa Keramikfassaden Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2018: 03.08.2020 - 14.08.2020 2,0 Wochen Teil 1 26.10.2020 - 06.11.2020 2,0 Wochen Teil 2 14.12.2020 - 23.12.2020 1,5 Wochen Teil 3 03.05.2021 - 21.05.2021 2,5 Wochen Teil 4 Ausbildungsbeginn 2019: 25.10.2021 - 12.11.2021 3,0 Wochen Teil 1 42
SONSTIGE BERUFE Industrie-Isolierer/in Auf der Grundlage der erlassenen Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie ist im 1. Ausbildungsjahr eine Grundausbildung von 16-wöchi- ger Dauer in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren. Des Weiteren müssen 12 Wochen überbetriebliche Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr sowie 12 Wochen überbetriebliche Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr absolviert werden. Die Lehrgänge werden in Teilabschnitten von jeweils 4 bis 6 Wochen durchgeführt. Es werden 200 überbetriebliche Ausbildungstage (also 40 Wochen; incl. Fahrtkos- ten) durch die SOKA-BAU erstattet. Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförde- rungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 59,00 € pro Tag und Auszubildenden (plus 43,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet. Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich folgende Gebühren: Lehrgangsgebühr: 59,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung: 43,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 9,80 €/Tag 43
SONSTIGE BERUFE 1. Ausbildungsjahr Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2020: 31.08.2020 - 16.10.2020 7,0 Wochen Teil 1 07.12.2020 - 23.12.2020 2,5 Wochen Teil 2 04.01.2021 - 08.01.2021 1,0 Woche Teil 3 25.01.2021 - 12.02.2021 3,0 Wochen Teil 4 03.05.2021 - 21.05.2021 2,5 Wochen Teil 5 Verlängerung: 19.10.2020 - 23.10.2020 1,0 Woche Ausbildungsbeginn 2021: 30.08.2021 - 08.10.2021 6,0 Wochen Teil 1 15.11.2021 - 23.12.2021 6,0 Wochen Teil 2 2. Ausbildungsjahr Ausbildungszentrum Hamm Ausbildungsbeginn 2019: 10.08.2020 - 28.08.2020 3,0 Wochen Teil 1 23.11.2020 - 04.12.2020 2,0 Wochen Teil 2 11.01.2021 - 22.01.2021 2,0 Wochen Teil 3 16.02.2021 - 26.02.2021 2,0 Wochen Teil 4 06.04.2021 - 30.04.2021 4,0 Wochen Teil 5 Verlängerung: 29.03.2021 - 01.04.2021 4,0 Tage Ausbildungsbeginn 2020: 02.08.2021 - 27.08.2021 4,0 Wochen Teil 1 44
Sie können auch lesen