AUSBILDUNG ERFOLGREICH GESTALTEN
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MAURER MAURER MEINE AUSBILDUNGSMAPPE MEINE AUSBILDUNGSMAPPE AUSBILDUNG ERFOLGREICH GESTALTEN WI RTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREI CH GE S CH Ä F T S S T E L L E B A U
Meine Ausbildung Maurer IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauin- dustrie, Schaumburgergasse 20, A-1040 Wien; Redaktion: ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Rainergasse 38, A-1050 Wien; Grafik: AtGams GmbH., Lindengasse 22, A-1070 Wien, Druck: Manz Crossmedia GmbH & Co KG, Stolberggasse 26, 1051 Wien. 2. überarbeitete Auflage, Februar 2006
VORWORT Gratulation zu Ihrer Berufswahl! Sie haben sich ein interessantes Tätigkeitsfeld ausgesucht. Nach dem Ende Ihrer Ausbildung werden Sie Ihre Fähigkeiten als hochqualifizierte Fachkraft in einem ab- wechslungsreichen Aufgabengebiet einbringen können. Die Bauwirtschaft ist eine der Schlüsselbranchen der österreichischen Wirtschaft, in der fast eine Viertelmillion Menschen Beschäftigung finden. Baugewerbe und Bauin- dustrie erwirtschaften jährlich einen Bauproduktionswert von mehr als 11 Mrd. EUR. Über 3.500 Maurerlehrlinge im Baugewerbe und Bauindustrie leisten verantwor- tungsvolle, kreative und teilweise natürlich auch anstrengede Arbeit. Die Bezahlung dafür kann sich sehen lassen. So ist die Lehrlingsentschädigung zweimal so hoch wie in manchen anderen Berufen. Schon im ersten Lehrjahr liegt sie derzeit deutlich über 680 EUR und steigt bis zum dritten Lehrjahr auf rund das Doppelte an. Natürlich unterliegt auch die Bauwirtschaft bestimmten Schwankungen. Doch ein gu- ter Maurer als Universalist am Bau ist immer wieder gefragt. Bei entsprechendem Engagement ist die Maurerlehre sicher eine solide Basis für das breitgefächerte Wei- terentwicklungsangebot und die vielfältigen Karrierechancen im Baugeschäft. Ausbildungsmappe Ihre dreijährige Ausbildung zum Maurer* erfolgt dual: im Lehrbetrieb während des laufenden Arbeitsprozesses und in der Berufsschule. Daneben absolvieren Sie auch eine verpflichtende zwischenbetriebliche Ausbildung am Lehrbauhof. Die vorliegende Mappe informiert Sie umfassend über Ihre Ausbildung – von Ihrem ersten Arbeitstag bis zu Ihrer Lehrabschlussprüfung. Sie soll Ihnen als Nachschlage- werk dienen und Sie durch die drei Jahre Ihrer Lehrzeit begleiten. Das gewissenhafte Führen und sorgfältige Ausfüllen dieser Ausbildungsmappe ist unbedingt erforderlich! Sie dient als Grundlage für Ihre Ausbildung und ist bei der Lehrabschlussprüfung vorzulegen! * Diese Unterlage wendet sich gleichermaßen an Mädchen und Burschen. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wird aber auf die Form „-in“ oder „-innen“ verzichtet. 2. Auflage, Februar 2006 1
Verwendungshinweise Nach Erhalt Ihre Mappe füllen Sie bitte jene Bereiche aus, die in der Fußnote mit Vom Lehrling auszufüllen gekennzeichnet sind! Ersuchen Sie, Ihren Ausbildungsbetrieb, die Lehrbauhofleitung und Ihre Be- rufsschule die entsprechend gekennzeichneten Bereiche auszufüllen! Die ent- sprechenden Dokumente stehen ihnen online auch im Internet unter www.bauaufbau.at zur Verfügung. Ordnen Sie sämtliche Informationen, die Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb, vom Lehrbauhof und der Berufsschule erhalten, in den entsprechenden Kapiteln ein! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer Ausbildung und hoffen, dass diese Mappe eine wertvolle Unterstützung für Sie ist! Die Herausgeber 2. Auflage, Februar 2006 2
INHALT 1. Wichtige Informationen über Ihrer Ausbildung Dieses Kapitel enthält die Namen und Telefonnummern bzw. E-Mail- Adressen von wichtigen Ansprechpersonen in Ihrem Ausbildungsbetrieb, Hinweise zu Ihrem Arbeitsplatz und Arbeitsalltag sowie zu Ihrem Unter- nehmen. 2. Betriebliche Ausbildung In diesem Kapitel wird auf die betriebliche Ausbildung näher eingegangen. Im Ausbildungspass werden die Ausbildungsinhalte, die während der Lehr- zeit vermittelt werden müssen, näher erläutert. 3. Zwischenbetriebliche Ausbildung In diesem Kapitel erfahren Sie Näheres über Ihre Ausbildung am Lehrbau- hof. 4. Schulische Ausbildung Wissenswertes rund um Ihre Ausbildung in der Berufsschule erhalten Sie in diesem Kapitel. 5. Lehrabschlussprüfung Diesem Kapitel können Sie Hinweise zum Ablauf und Aufbau der Lehrab- schlussprüfung entnehmen. 6. Gesetzliche Vorschriften Dieses Kapitel enthält eine Liste wichtiger gesetzlicher Vorschriften, die mit Ihrer Ausbildung in Zusammenhang stehen. 7. Zusatzqualifikationen Dieses Kapitel ist den Zusatzqualifikationen gewidmet, die Sie während und nach Ihrer Lehrzeit erwerben können. 8. Adressenverzeichnis Adressen, Telefonnummern und Homepages von wichtigen überbetriebli- chen Organisationen finden Sie in diesem Kapitel. 9. Persönliche Dokumente und Zeugnisse Das letzte Kapitel ist für Ihre persönlichen Dokumente und Zeugnisse, die Sie während Ihrer Ausbildung erwerben, reserviert. 2. Auflage, Februar 2006 3
Ausbildungsmappe: Persönliche Daten PERSÖNLICHE DATEN (Foto) ........................................................................................................ Vor- und Zuname ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Adresse ........................................................................................................................................ Telefonnummer E-Mail-Adresse ........................................................................................................................................ Lehrzeitbeginn Lehrzeitende ........................................................................................................................................ Schulische Vorbildung ....................................................................................................................................... Name und Beruf des Vaters ........................................................................................................................................ Name und Beruf der Mutter Sozialversicherungsnummer 2. Auflage, Februar 2006 4 – Vom LEHRLING auszufüllen –
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung WICHTIGE INFORMATION ÜBER IHRE AUSBILDUNG 1 ANGABEN ZUM AUSBILDUNGSBETRIEB (Logo) ............................................................................ Firmenbezeichnung ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Firmenadresse ........................................................................................................................................ Telefonnummer Faxnummer ........................................................................................................................................ E-Mail Homepage (Foto) ........................................................................................................ Name des Unternehmers bzw. Geschäftsführers 2. Auflage, Februar 2006 Kap.1 /1 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung Liebe(r) .......................................! Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Unternehmen und freuen uns, dass Sie bei uns tätig sind! Um Ihnen Ihren Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie nachstehend eine Liste der wichtigsten Ansprechpersonen während Ihrer Lehrzeit. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Problemen den Kontakt zu ihnen herzustellen. Im Anschluss daran finden Sie wichtige Hinweise zu Ihrem neuen Arbeitsplatz und Ihrem Arbeitsalltag sowie eine kurze Darstellung unseres Unternehmens. ANSPRECHPERSONEN Lehrberechtiger erreichbar unter: zuständig für: Ausbilder Baustelle: von – bis: erreichbar unter: Ausbilder Baustelle: von – bis: erreichbar unter: Ausbilder Baustelle: von – bis: erreichbar unter: Ausbilder Baustelle: von – bis: erreichbar unter: 2. Auflage, Februar 2006 Kap.1 /2 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung Ansprechperson für alle administrativen Tätigkeiten in der Personalabteilung ist Herr/Frau (Firma) erreichbar unter: Herr/Frau ......................................... ist zuständig für alle Angelegenheiten betreffend Ihres Lehrvertrages sowie die Kontaktperson zu öffentlichen Stellen. Alle arbeits- rechtlichen Belange und notwendigen Formalitäten rund um Ihr Lehrverhältnis (zB Meldung an die Berufsschule und den Lehrbauhof) und werden von ihm/ihr betreut. Sind Sie während Ihrer Ausbildung im Betrieb aus berechtigten Gründen (zB Krankheit, Arbeitsunfall, siehe Kapitel 6 etc.) verhindert, zur Arbeit zu kommen, mel- den Sie dies unverzüglich Herrn/Frau (Firma) Erreichbar unter: Ihren Krankenschein erhalten Sie von Herrn/Frau (Firma) erreichbar unter: Sind Sie während Ihrer Ausbildungszeit am Lehrbauhof krank, wenden Sie sich bitte unverzüglich an folgende Ansprechpersonen: Lehrberechtigter (Firma) Erreichbar unter: Lehrbauhofleitung Erreichbar unter: Sind Sie während Ihrer Berufsschulzeit krank, verständigen Sie bitte unverzüglich folgende Ansprechpersonen: Lehrberechtigten (Firma) Erreichbar unter: Klassenvorstand erreichbar unter: 2. Auflage, Februar 2006 Kap.1 /3 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung WICHTIGE HINWEISE ZU IHREM ARBEITSPLATZ UND ARBEITSALLTAG Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zu: ª Arbeitsort und -zeit: ª Arbeitskleidung: Ausrüstung 1. Lehrjahr: Werkzeug: ¾ Schutzhelm ¾ Senklot und Schnur ¾ Kelle ¾ Arbeitsjacke und Hose ¾ Maurerhammer ¾ Pfandl ¾ Sicherheitsschuhe ¾ Bürste ¾ Wasserwaage ª Sicherheitsvorschriften: ª Betriebsspezifische Festlegungen: ª Lehrvertrag: ª Probezeit: Lehrbeginn plus drei Monate Ende der Probezeit: ..................................................... ª Lehrlingsentschädigung: ª Urlaub: 2. Auflage, Februar 2006 Kap.1 /4 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung KURZPRÄSENTATION UNSERES UNTERNEHMENS Sparte: ........................................................................................................................................ Tätigkeitsfeld: ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Unternehmenskennzahlen (Beschäftige, Umsatz etc.): ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Besondere Leistungen unseres Unternehmens: ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Ausbildung! [Firmenstampiglie und Unterschrift] 2. Auflage, Februar 2006 Kap.1 /5 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung BETRIEBLICHE AUSBILDUNG 2 Die betriebliche Ausbildung wird durch die Ausbildungsverordnung geregelt. Diese enthält die einzelnen Berufsbildpositionen bzw. Ausbildungsinhalte. Berufsbildpositionen sind Mindestanforderungen, die an den ausbildenden Betrieb gestellt werden. Damit sollen in ganz Österreich gleiche Ausbildungsinhalte und ein einheitliches Ausbildungsniveau gesichert werden. Neben diesen Grobzielen gibt es üblicherweise auch betriebsspezifische Feinziele, die von den Ausbildern formuliert werden und von den konkreten Arbeitssituationen im Unternehmen abhängig sind. Die gesetzlichen Berufsbildpositionen sind nach Lehrjahren gegliedert. Manche Po- sitionen betreffen nur ein Lehrjahr, andere wiederum erstrecken sich über zwei oder drei Lehrjahre. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte hat spätestens in dem jeweils zuerst angeführten Lehrjahr zu beginnen. Im folgenden Lehrjahr bzw. in den folgen- den Lehrjahren sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Innerhalb der ein- zelnen Lehrjahre gibt es jedoch weder einen verbindlichen zeitlichen Rahmen noch eine bestimmte Reihenfolge, in der die Berufsbildpositionen vermittelt werden sollten. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenfassung der Ausbildungs- inhalte und, daran anschließend, einen Ausbildungspass, der Ihnen zeigt, ¾ welche gesetzlichen Ausbildungsinhalte die Ausbildungsverordnung für jedes Lehrjahr vorsieht, ¾ was man konkret unter diesen Ausbildungsinhalten versteht. In den letzten Spalten soll(en) Ihr(e) Ausbilder die Vermittlung von Ausbildungsinhal- ten durch seine (ihre) Unterschrift (bzw. Paraphe) bestätigen. Dadurch können offene Punkte sichtbar gemacht und, in weitere Folge, terminiert werden. Das kontinuierliche und sorgfältige Führen Ihres Ausbildungspasses ist unbe- dingt erforderlich! Dadurch erhalten Sie, Ihr Lehrberechtiger, Ihr(e) Ausbilder und die Lehrbauhofleitung einen besseren Überblick über Ihre (zwischen-) betriebliche Ausbildung und können so Ihre Fortschritte besser kontrollieren. ) Hinweis: Der Ausbildungspass ist Ihrem Lehrberechtigten, Ihren Ausbildern und der Lehrbauhofleitung vorzulegen. Er dient vor allem als Grundlage für die Inhalte der zwischenbetrieblichen Ausbildung am Lehrbauhof. Halten Sie daher diese Ausbildungsmappe immer griffbereit! Sie ist auch bei der Lehrabschlussprü- fung vorzulegen! 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 2/1
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung AUSBILDUNGSINHALTE IM ÜBERBLICK BBP 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 1 Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Bauma- schinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe 2 Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungs- richtlinien 3 Grundkenntnisse der Kenntnis der Lagerung von Baustoffen und über die Ver- Lagerung von Baustof- hütung von Schäden bei der Lagerung fen 4 Grundkenntnisse über den Umweltschutz und über dessen Umsetzung auf der Bau- stelle 5 Grundkenntnisse über die schädlichen Einflüsse auf die Baustoffe bei der Lagerung und Verarbeitung und über die Maßnahmen zu deren Abwehr 6 Messen, Fluchten, Anlegen – 7 Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten – 8 Vermessen von einfachen Bauteilen – 9 Feststellen des Materialbedarfs 10 Herstellen von Mörtel- und Betonmischungen 11 Transportieren, Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln von Beton 12 Herstellen von Waagrissen und Aufstichen – 13 – Sichern und Pölzen von Baugruben und Künetten 14 Kenntnis der Fundierung, Herstellen von Fundamenten 15 Herstellen von einfa- Herstellen von verschiedenartigen Wänden und von Mau- chen Wänden und von erwerk aus verschiedenen Baustoffen unter Berücksichti- einfachen Mauerwerk gung der Vorschriften über den Bau von Rauchfängen, aus verschiedenen Abgasfängen und Lüftungen Baustoffen 16 – – Herstellen von Naturstein- mauerwerk 17 – – Herstellen von Sichtflächen- mauerwerk 18 – Abdichten des Bauwerks gegen Feuchtigkeit 19 – – Aufreißen und Herstellen von Stiegenläufen 20 – Versetzen (Türen, Fenster, Gitter usw.) 21 Aufstellen von Leichtwänden 22 – Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken 23 – Trockenausbau 24 Herstellen von Schalungen 25 – Biegen und Verlegen von Baustahl 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 2/2
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung BBP 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 26 – Herstellen von Stahlbetonbauteilen 27 – Überdecken von Wand- und Maueröffnungen 28 – Verlegen von vorgefertigten Stahlbetondecken und Stahl- betonbauteilen 29 Grundkenntnisse über Verputzen von Innen- und Außenwänden bei verschiede- Verputzarbeiten nen Putzträgern und Dämmsystemen 30 – Herstellen von Fassaden, einschließlich Färbelung 31 – Herstellen von Schablonen, Ziehen von Gesimsen 32 – Grundkenntnisse der Wärme- und Schalldämmung 33 Einbringen von Aus- Einfaches Verarbeiten von Dämmstoffen gleichsschüttungen 34 – – Herstellen von Estrichen 35 – – Einfaches Verlegen von Be- ton- und Natursteinplatten und von keramischem Material 36 Stemmen, Schlitzen – – 37 – Abtragen von nichttra- Auswechseln von tragenden genden Bauteilen Bauteilen, Unterfangen 38 – Kenntnis über Renovieren, Restaurieren und Adaptieren 39 Kenntnis über das Herstellen (Aufstellen, Instand- – halten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art 40 Herstellen von einfa- Herstellen von Gerüsten chen Bockgerüsten 41 – Verlegen von Rohrkanälen samt Putzschachtelherstellung 42 Lesen von Bauplänen und Bauzeichnungen samt Stücklisten, Anwenden von Mate- riallisten 43 Skizzieren 44 Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen Ausfüllen der Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen, Führen von Bautageberichten 45 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) 46 Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vor- schriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit 47 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 2/3
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung AUSBILDUNGPASS Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 01 Handhaben und Instand- Verwendung und Einsatz der Werkzeuge, Geräte, Baumaschi- halten der zu verwen- nen und Arbeitsbehelfe (zB Vorrichtungen, Messgeräte uä.) denden Werkzeuge, Ge- nach Gebrauchs- und Behandlungsanleitungen räte, Baumaschinen, Vor- Richtiges Lagern der Werkzeuge und Messgeräte richtungen, Einrichtun- Verwenden der richtigen Betriebsmittel gen und Arbeitsbehelfe Laufendes Pflegen und Instandhalten (Reinigen, Entfetten), Er- neuern des Oberflächen- bzw. Korrosionsschutzes (wie Ölen, Fetten, Besprühen mit Korrosionsschutzmittel) Ausführen einfacher Instandsetzungsarbeiten, gegebenenfalls durch Austauschen schadhafter Teile 02 Kenntnis der Bau- und Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbei- Hilfsstoffe, ihrer Eigen- tungsmöglichkeiten der am Bau vorkommenden Bau- und Hilfs- schaften sowie ihrer stoffe Verwendungs- und Ver- Kenntnis der Bezeichnungen und der handelsüblichen Arten, arbeitungsmöglichkeiten Formen und Transporteinheiten unter Beachtung der ein- schlägigen Verarbei- tungsrichtlinien 03 Grundkenntnisse der Grundkenntnisse des Verhaltens von Baumaterialien (zB Reak- Lagerung von Baustoffen tion auf Feuchtigkeit, Temperaturempfindlichkeit) Grundkenntnisse über Lagermöglichkeiten (Abdeckungen, Räumlichkeiten) und Lagerzeiten von Baumaterialien Kap. 2/4 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 03 Kenntnis der Lagerung Kenntnisse des Verhaltens von Baumaterialien (zB Reaktion auf von Baustoffen und über Feuchtigkeit, Temperaturempfindlichkeit) sowie über die Verhü- die Verhütung von Schä- tung von Schäden den bei der Lagerung Kenntnisse über Lagermöglichkeiten (Abdeckungen, Räumlich- keiten) und Lagerzeiten von Baumaterialien 04 Grundkenntnisse über Grundkenntnisse über Verwertung und Wiederverwendung den Umweltschutz und Grundkenntnisse über Entsorgungsmaßnahmen auf Baustellen über dessen Umsetzung (zB bei Aushubmaterial, Bauschutt, Verpackungs-, Schalungs- auf der Baustelle material) Grundkenntnisse über umweltbelastende Materialien und Ar- beitsweisen (zB Lärm- und Staubbelastung) 05 Grundkenntnisse über Grundkenntnisse über schädliche Beimengungen (zB verunrei- die schädlichen Einflüsse nigtes Wasser) in Baustoffen bzw. Zuschlagstoffen auf die Baustoffe bei der Grundkenntnisse über chemische Einwirkungen sowie erforder- Lagerung und Verarbei- liche Gegenmaßnahmen, wie Verwendung von resistenten Bau- tung und über die Maß- stoffen (zB Hochofenzement statt Portlandzement bei sulfathal- nahmen zu deren Abwehr tigem Wasser) 06 Messen, Fluchten, Anle- Mitarbeit beim Einmessen von Winkeln gen Mitarbeit beim Auspflocken von Baugruben Verwenden der erforderlichen Messgeräte (Meterstab, Band- maß, Bauwinkel usw.) und Hilfsmittel Durchführen von Anlegearbeiten mit Maßstab oder Maßband 07 Aufstellen und Einwin- Mitarbeit beim Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten an keln von Schnurgerüsten Hand von Plänen Mitarbeit beim Anlegen und Überprüfen von Winkeln Kap. 2/5 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 08 Vermessen von einfa- Aufmessen von einfachen Bauteilen und Bauobjekten und Her- chen Bauteilen stellen von Aufmaßskizzen 09 Feststellen des Material- Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Handels- und Transportfor- bedarfs men von Zement, Kalk, Gips, Sand, Kies, Ziegel, Baustahl, Schalmaterial usw. Feststellen des Materialbedarfs unter Berücksichtigung des Mehrverbrauches durch Verdichtung, Verschnitt, Bruch usw. 10 Herstellen von Mörtel- Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Handelsformen und Ver- und Betonmischungen wendung von Zement, Kalk, Gips, Zuschlagstoffen, Fertigpro- dukten usw. Herstellen (Mischen) von Kalk-, Kalkzement- und Zementmörtel sowie Gipsmörtel, gipshaltigem Mörtel und Dämmmörtel Einhalten der erforderlichen Mischungsverhältnisse von Kalk, Zement, Gips und Sand Kenntnis der Zementarten, deren Festigkeiten sowie Anwen- dungsbereiche Kenntnis der Betongüten nach ÖNORM Beachten der Korngrößenverteilung der Zuschlagstoffe (Sieb- kurven) Herstellen von unbewehrtem Beton und Stahlbeton Herstellen von Schwer- und Leichtbeton Einhaltung der jeweils erforderlichen Mischungsverhältnisse von Zement, Zuschlagstoffen und Wasser (zB Wasser-Zement- Faktor, Konsistenz) Kap. 2/6 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 10 Herstellen von Mörtel- Fortsetzung und Betonmischungen Kenntnis der handelsüblichen Bezeichnungen von Transportbe- ton Baustellenprüfung der Mörtel- und Betonmischungen 11 Transportieren, Einbrin- Beachten des Schwindens und Kriechens des Betons sowie der gen, Verdichten und Temperatureinflüsse Nachbehandeln von Be- Herstellen von Bewegungs- und Arbeitsfugen ton Errechnen des erforderlichen Materialbedarfs Transportieren und Einbringen von Baustellenbeton Verarbeiten von Transportbeton Verdichten von Beton unter Vermeidung der Entmischung Nachbehandeln von Beton (Feuchthalten, Frostschutz usw.) 12 Herstellen von Waagris- Herstellen von Waagrissen sowie Einmessen von Höhen unter sen und Aufstichen Verwendung von Wasserwaage, Schlauchwaage und optischen Geräten Herstellen von Aufstichen Einmessen von Geländehöhen Handhaben von Nivelliergeräten und Laser Kap. 2/7 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 13 Sichern und Pölzen von Kenntnisse über Erdarbeiten Baugruben und Künetten Herstellen von Pölzungen in Baugruben und Künetten Herstellen von Pölzungen für Auswechslungen (Fundamente, Träger usw.) Beachten der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (zB Bauar- beiterschutzverordnung) Beachten der verschiedenen Bodenarten und deren Standfes- tigkeit 14 Kenntnis der Fundierung, Kenntnis der verschiedenen Bodenarten (Tragfähigkeit) sowie Herstellen von Funda- der für Fundamente verwendeten Materialien (zB Beton, Stahl- menten beton einschließlich Sauberkeitsschichten) Herstellen von Fundamenten unter Einhaltung der erforderlichen Fundamenttiefe (Frosttiefe) 15 Herstellen von einfachen Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Formate und Verwendung Wänden und von einfa- natürlicher und künstlicher Steine (zB Ziegel, Betonstein, Bruch- chen Mauerwerk aus ver- stein) schiedenen Baustoffen Einsetzen der richtigen Verbandsarten für Wände aller Art Herstellen von Wänden und Mauerwerksteilen mit Öffnungen und Überdeckungen Herstellen von Ausmauerungen unter fachgerechter Einbindung der verschiedenen Mauerwerksteile (Verschmatzen) Kap. 2/8 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 15 Herstellen von verschie- Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Formate und Verwendung denartigen Wänden und natürlicher und künstlicher Steine (zB Ziegel, Betonstein, Bruch- von Mauerwerk aus ver- stein) schiedenen Baustoffen Kenntnisse über Herstellungsarten und Verwendung von Leicht- unter Berücksichtigung bauplatten der Vorschriften über den Kenntnis der Verbandsarten und -regeln für Mauerwerk aller Art Bau von Rauchfängen, Herstellen von Wänden und Mauerwerksteilen aller Art mit Öff- Abgasfängen und Lüf- nungen und Überdeckungen tungen Herstellen von Verblendmauerwerk mit Reinigen und Verfugen Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Verwendung und Verarbei- tung der im Feuerungs- und Rauchfangbau benutzten Bau- und Hilfsmittel (zB feuerfeste Steine, Dämmstoffe, Dämmmörtel) Herstellen von gemauerten Rauch- und Abgasfängen Herstellen von Fertigteil-Rauch- und Abgasfängen unter Beach- tung der Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen 16 Herstellen von Natur- Kenntnis über die Verarbeitung von Natursteinen und die zu steinmauerwerk verwendenden Mörtelarten Herstellen von Natursteinmauerwerk unter Beachtung der Ver- bandsregeln 17 Herstellen von Sichtflä- Herstellung von Sichtflächenmauerwerk und dessen Verfügung chenmauerwerk 18 Abdichten des Bauwerks Kenntnis der Abdichtungsstoffe gegen Feuchtigkeit Herstellen von Abdichtungen gegen aufsteigende und seitlich eindringende Feuchtigkeit sowie gegen Druckwasser Herstellen von Anschlüssen, Übergriffen und Durchdringungen Schützen der Abdichtungen vor Beschädigungen Kap. 2/9 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 19 Aufreißen und Herstellen Kenntnis der Stiegen, deren Formen, Materialien und Abmes- von Stiegenläufen sungen Herstellen von geraden, gedrehten und gewendelten Stiegen Kenntnisse über die verschiedenen Stufenarten (einseitig einge- spannte, beidseitig aufliegende) 20 Versetzen (Türen, Fens- Versetzen von Fenster- und Türstöcken oder Zargen und Gittern ter, Gitter usw.) Verankern in verschiedenen Wänden Mitmauern von Fenster- und Türstöcken und Gittern 21 Aufstellen von Leicht- Kenntnis der Arten, Formate, Eigenschaften und Verwendung wänden künstlicher Steine und Platten Herstellen von Leichtwänden aus Bauplatten, zB aus Holzwoll- leichtbauplatten, Wandbauplatten aus Gips, Split- und kerami- schen Steinen, Leichtbetonsteinen Kenntnisse der jeweils möglichen Verputzarten bzw. Spachte- lungen 22 Versetzen, Montieren, Grundkenntnisse über Bauphysik (zB Dampfsperre) Dämmen und Verspach- Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Kälte- und Schallschutz teln von Montagewänden, Befestigen der Platten Vorsatzschalen und Mon- Spachtelung der Oberfläche tagedecken 23 Trockenausbau Montieren von Ständerwänden und untergehängten Decken aus Gipskartonplatten, Dekorplatten und Verblendplatten Herstellen von Trockenestrich Kap. 2/10 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 24 Herstellen von Schalun- Berechnen der Schalungsflächen und des Materialbedarfes gen Herstellen von Schalungen aller Art Messen, Aufreißen, Schneiden und Bearbeiten von Holz mittels Maschine und von Hand Kenntnis der Schalungsregeln für Bauteile Verwenden von Schalplatten aus Holz, Stahl und Kunststoffen, von Schalungsträgern und -stützen Herstellen und Zusammenbauen von Schalelementen Einsatz von Systemschalungen Herstellen von Abstützungen und Unterstellungen (Betondruck) 25 Biegen und Verlegen von Kenntnis des Betonstahls und der Bewehrung, der Betonstahl- Baustahl gruppen und -arten sowie ihrer Bezeichnungen, Kennzeichnun- gen und Lieferformen Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Beweh- rungsplänen und Beachtung der Bewehrungsvorschriften, ins- besondere über Aufbiegungen, Krümmungshalbmesser, Endha- ken, Bügel, Verteiler, Abstandhalter, Stöße und Anschlussbe- wehrungen Kenntnisse über Betondeckung Kap. 2/11 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 26 Herstellen von Stahlbe- Vorbereiten der Schalung, Bewehren und Betonieren von Bau- tonbauteilen teilen, Nachbehandeln des Betons Beachten der Transportbeanspruchung Kenntnisse der Schalungsregeln für Decken Kenntnis der Ausschalfristen Mitarbeit beim Verlegen von Schalplatten aus Stahl, Kunststoff und Holz sowie von Schalungsträgern und Stützen Mitarbeit beim Anfertigen von Deckenschalungen unter Einhal- tung der für das jeweilige Schalungsmaterial zulässigen Abstän- de der Unterstellung Verlegen des Betonstahls nach Bewehrungsplänen Einbringen und Verdichten des Betons 27 Überdecken von Wand- Überdecken von Fenster- und Türöffnungen mit Steinbalken, und Maueröffnungen Mauerbögen, scheitrechten Bögen, Segmentbögen, Rundbögen etc., je nach Größe der Mauerwerksöffnung Herstellen von Stahlbetonstürzen und Unterzügen unter Einhal- tung der für die jeweilige Spannweite erforderlichen Höhe und Breite Verlegen von Stahlträgern 28 Verlegen von vorgefertig- Kenntnis der Arten von Montagedecken ten Stahlbetondecken Mitarbeit beim Verlegen von Montagedecken und Überlagen und Stahlbetonbauteilen nach den Verlegeregeln sowie Anbringen entsprechender Un- terstellungen Kap. 2/12 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 29 Grundkenntnisse über Grundkenntnisse über Verputzarten für Außenwände, Innen- Verputzarbeiten wände, Leichtwände usw. Verputzen von Innen- Mitarbeit beim Anbringen und Verputzen von Putzträgern (zB und Außenwänden bei Drahtziegelgewebe) und Putzbewehrungen (zB Rabitz-Gitter) verschiedenen Putzträ- gern und Dämmsystemen 30 Herstellen von Fassaden, Herstellen von dreilagigem Putz einschließlich Färbelung Kenntnis des Feinputzes (zB Reib-, Kratz- und Spritzputz) unter Berücksichtigung der Fertigputzarten Herstellen von Fassaden mit Wärmeschutzdämmsystemen Herstellen von Fassaden mit Maschinenputz Aufbringen der Endbeschichtung mit Fassadenfarben aller Art 31 Herstellen von Schablo- Herstellen von Schablonen und dazugehörigen Schlitten nen, Ziehen von Gesim- Ausführen von Verputz- und Zieharbeiten unter fachgerechter sen Verwendung der erforderlichen Werkzeuge, Schablonen, Schlit- ten usw. 32 Grundkenntnisse der Grundkenntnisse über ÖNORMEN für Wärme und Schallschutz Wärme- und Schalldäm- Erkennen und Vermeiden von Wärme- und Schallbrücken mung 33 Einbringen von Aus- Kenntnis der für die jeweiligen Ausgleichsschüttungen erforderli- gleichsschüttungen chen Materialien Einbringen von Ausgleichsschüttungen Kap. 2/13 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 33 Einfaches Verarbeiten Einbauen von Dämmstoffen für Estriche von Dämmstoffen Anbringen der Randdämmstreifen Verlegen von Trennschichten 34 Herstellen von Estrichen Kenntnis der gleitenden, schwimmenden und Verbund-Estriche Kenntnisse über chemische Zusätze Herstellen von Estrichen als Unterböden für Beläge, als begeh- bare Estrichböden und Industrieböden Herstellen von Ausgleich- und Schutzestrichen Unterteilen der Estriche durch Fugen zur Vermeidung von Ris- sen bzw. Sprüngen Verarbeiten von werksgemischten Fertigestrichen Verarbeiten von Fließestrich Verdübeln von Estrichen 35 Einfaches Verlegen von Kenntnis der Verlegeregeln Beton- und Naturstein- Verlegen von Beton- und Natursteinplatten sowie von kerami- platten und von kerami- schem Material im Mörtelbett, sowie Verfugen schem Material Verlegen von Platten und Verbundsteinen im Kiesbett Trennen und Bearbeiten der Platten 36 Stemmen, Schlitzen Stemmen von Löchern und Schlitzen in Mauerwerk, Einsetzen von Dübeln nach Angabe Fachgerechtes Handhaben und Instandhalten der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen (zB Meißel, Fräsen, Schlag- bohrmaschine) Beachten der sicherheitstechnischen Vorschriften Kap. 2/14 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 37 Abtragen von nichttra- Kenntnis des Arbeitsablaufes bei Auswechslungen und Pfeiler- genden Bauteilen entfernungen Kenntnis der Abstände der Unterstellungen, Einbauen von Pöl- zungen Vorrichten der Auflager Verlegen von Trägern (zB Stahl, Stahlbeton) Auswechseln von tra- Kenntnis des Arbeitsablaufes bei Auswechslungen und Pfeiler- genden Bauteilen, Unter- entfernungen fangen Kenntnis der Abstände der Unterstellungen, Einbauen von Pöl- zungen Vorrichten der Auflager Verlegen von Trägern (zB Stahl, Stahlbeton) 38 Kenntnis über Renovie- Kenntnis der verschiedenen Trockenlegungsverfahren für Mau- ren, Restaurieren und erwerk Adaptieren Kenntnis über Mauerwerksaustausch (zB Auswechseln von Zie- geln) Kenntnis über die Verwendung und Sanierung von historischen Putzen (zB Kalkputz) Kenntnisse über Verschließungen sowie über das Verlegen von Tram- und Dübelbaumdecken und Tramtraversendecken Herstellen von Auflagern für Holzteile (zB Tramkasteln) Ausbesserungsarbeiten an Gewölben und Bögen Anbringen von Verankerungen für Dachstühle im Altbau Sanieren von Rissen aller Art Anbringen von Schutzanstrichen aller Art Kap. 2/15 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 39 Kenntnis über das Her- Kenntnis der Arbeitsgerüste (zB vormontierte Gerüste, Steckge- stellen (Aufstellen, In- rüste) und Hilfseinrichtungen (zB Hebezeuge) und deren standhalten, Bedienen, zweckmäßige Verwendung Abtragen) von Gerüsten Kenntnisse über die Standsicherheit und Verankerung von Ge- aller Art rüsten 40 Herstellen von einfachen Herstellen und Benutzen von einfachen Bockgerüsten und Hilfs- Bockgerüsten einrichtungen, unter Beachtung der einschlägigen sicherheits- technischen Vorschriften, der betreffenden ÖNORM und der Bauarbeiterschutzverordnung 40 Herstellen von Gerüsten Herstellen und Benutzen von Arbeitsgerüsten, Hilfseinrichtungen und Anbringen von Schutznetzen unter Beachtung der einschlä- gigen Bestimmungen 41 Verlegen von Rohrkanä- Kenntnis der Rohrmaterialien und deren Verbindungen len samt Putzschacht- Kenntnis der zu verwendenden Einbauteile herstellung Verlegen von Rohrkanälen und Straßeneinbauten Herstellen des Unterbaues und des Gefälles Anordnen von Putzstücken, -schächten und -kammern Herstellen von Schächten aus Ortbeton oder Fertigteilen Herstellen von Mauerdurchführungen Herstellen von Drainageleitungen Kap. 2/16 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 42 Lesen von Bauplänen Kenntnis der normgerechten Darstellung der Bauteile und der und Bauzeichnungen Bemaßung (Kotierung) samt Stücklisten, An- Lesen von Bauplänen (zB Polierpläne, Detailzeichnungen) so- wenden von Materiallis- wie Material- und Stücklisten ten 43 Skizzieren Erstellen von Handskizzen und einfachen Zeichnungen in den erforderlichen Ansichten, Schnitten und anderen Darstellungs- formen 44 Kenntnis des Führens Kenntnis der Stundenberichte, Regieberichte und Bautagebe- von Arbeitsnachweisen richte Führen der Stundenberichte 44 Ausfüllen der Ausmaß- Führen der Stundenberichte, Regieberichte, Bautageberichte und Arbeitsbestätigun- und Aufmaßaufstellungen, auch in EDV-gerechter Form gen, Führen von Bauta- geberichten Kap. 2/17 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 45 Kenntnis der sich aus Pflichten des Lehrberechtigen: dem Lehrvertrag erge- Der Lehrling ist gemäß den Ausbildungsvorschriften des Lehrbe- benden Verpflichtungen rufs durch den Lehrberechtigen selbst oder durch andere geeig- (§§ 9 und 10 des Be- nete Personen (Ausbilder) auszubilden. rufsausbildungsgeset- Der Lehrling ist nur zu solchen Tätigkeiten heranzuziehen, die zes) mit dem Wesen der berufsspezifischen Ausbildung vereinbar sind (keine berufsfremden Arbeiten). Der Lehrberechtigte hat den Lehrling zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem Verhalten anzuleiten und ihm dabei ein gutes Beispiel zu geben. Misshandlungen und körperliche Züchtigungen sind untersagt. Der Lehrling ist vor derartigen Handlungen durch andere Perso- nen (insbesondere Betriebsangehörige) zu schützen. Der Lehrling ist zum regelmäßigen Berufsschulbesuch anzuhal- ten. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, die dafür erforderliche Zeit unter Fortzahlung des Entgeltes (Lehrlingsentschädigung) freizugeben und allfällige Internatskosten in einem gewissen Teilbetrag (vgl. § 9 Abs. 5 BAG und die entsprechenden Kollek- tivverträge) zu tragen. Auf den Ausbildungsstand der Berufsschule ist bei der betriebli- chen Unterweisung nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen. Es ist notwendig, sich über den Fortschritt in der Berufsschule laufend zu informieren. Kap. 2/18 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 45 Kenntnis der sich aus Fortsetzung dem Lehrvertrag erge- Es gehört auch zu den Pflichten des Lehrberechtigten, für die benden Verpflichtungen berufliche Weiterbildung der Ausbilder zu sorgen und darauf zu (§§ 9 und 10 des Be- achten, dass den Ausbildern die zur Erfüllung ihrer Ausbildungs- rufsausbildungsgeset- aufgaben gegenüber den Lehrlingen erforderliche Zeit zur Ver- zes) fügung steht. Der Lehrberechtigte hat die zur Ablegung der Lehrabschlussprü- fung erforderliche Zeit unter Fortzahlung des Entgelts (Lehr- lingsentschädigung) freizugeben und dem Lehrling die Prüfungs- taxe zu ersetzen, wenn dieser während der Lehr- bzw. Weiter- verwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung antritt. Vom Lehrberechtigten sind auch die nach einschlägigen Vor- schriften festgelegten Mitteilungen an die Lehrlingsstelle, Be- rufsschule und Krankenkasse vorzunehmen. Außerdem hat der Lehrberechtigte bei bestimmten Fällen der Arbeitsverhinderung (zB Krankheit) Entgeltfortzahlung zu leis- ten. Von wichtigen Vorkommnissen (zB disziplinäre Verfehlungen) sind die Erziehungsberechtigen zu verständigen. Kap. 2/19 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 45 Kenntnis der sich aus Pflichten des Lehrlings dem Lehrvertrag erge- Das Bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten benden Verpflichtungen und Kenntnis zu erwerben. (§§ 9 und 10 des Be- Der Lehrling hat die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsge- rufsausbildungsgeset- mäß zu erfüllen und durch sein Verhalten der Eigenart des zes) Lehrbetriebs Rechnung zu tragen. Er hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umzugehen. Der Lehrling hat im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Ver- hinderungen den Lehrberechtigten oder den Ausbilder ohne Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen. Der Lehrling ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Er hat unverzüglich dem Lehrberechtigten die Zeugnisse und auf des- sen Verlangen auch alle sonstigen Berufsschulunterlagen vorzu- legen. 46 Kenntnis der einschlägi- Kenntnis der betrieblichen Sicherheitsvorschriften und Schutz- gen Sicherheitsvorschrif- maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit ten sowie der einschlägi- Kenntnis über Arbeitnehmerschutzbestimmungen gen Vorschriften zum Kenntnis über das Absichern des Arbeitsplatzes Schutz des Lebens und Kenntnis über die Arbeitsplatz- und Gefahrstoffevaluierung der Gesundheit Kap. 2/20 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung Datum Bestätigung durch den Ausbilder BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr inhalte 47 Grundkenntnisse der Kenntnis von wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie aushangpflichtigen ar- zB: beitsrechtlichen Vor- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schriften Bauarbeiterschutzverordnung Arbeitszeitgesetz Arbeitsruhegesetz Kap. 2/21 2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Zwischenbetriebliche Ausbildung ZWISCHENBETRIEBLICHE AUSBILDUNG 3 Durch die Spezialisierung der letzten Jahre können Betriebe nicht immer alle Ausbil- dungsinhalte des Berufsbildes (siehe Kapitel 2) vermitteln. Daher wird die Lehrlingsaus- bildung im Betrieb durch die zwischenbetriebliche Ausbildung am Lehrbauhof er- gänzt. In Verbindung mit der schulischen Ausbildung wird dadurch eine umfassende Breitenausbildung gewährleistet. ANGABEN ZUM LEHRBAUHOF ......................................................................................................................................................... Bezeichnung ......................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................... Adresse ......................................................................................................................................................... Telefonnummer Faxnummer ......................................................................................................................................................... E-Mail-Adresse Homepage ANSPRECHPERSON Lehrbauhofleitung erreichbar unter: 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 3/1 – Von der LEHRBAUHOFLEITUNG auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Zwischenbetriebliche Ausbildung BESUCH DES LEHRBAUHOFES Das zeitliche Ausmaß der Ausbildung im Lehrbauhof beträgt für jedes Lehrjahr maximal 3 Wochen à 40 Stunden. 1. Dauer der Ausbildung am Lehrbauhof Lehrjahr Ausbildungszeit Anmerkung Unterschrift von – bis des Ausbilders 1. Lehrjahr von bis von bis 2. Lehrjahr von bis von bis 3. Lehrjahr von bis von bis 2. Besondere Termine und Veranstaltungen Anlass 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 3/2 – Von der LEHRBAUHOFLEITUNG auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung SCHULISCHE AUSBILDUNG 4 Neben der Ausbildung im Betrieb und im Lehrbauhof sieht das Ausbildungssystem vor, dass Sie einen Teil Ihrer Ausbildungszeit in der Berufsschule verbringen. Hier erfolgt die Vermittlung des fachlichen Grundwissens, die Ergänzung der (zwischen-) betriebli- chen Ausbildung und die Erweiterung der Allgemeinbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule dauert der Lehrzeit entsprechend drei Schuljahre. Der Berufsschulunterricht erfolgt entweder ganzjährig (ein- oder zweimal wöchentlich), lehrgangsmäßig oder als gesplitteter Lehrgang (Blockunterricht). ANGABEN ZU IHRER BERUFSSCHULE ......................................................................................................................................................... Name der Berufsschule ......................................................................................................................................................... Adresse ......................................................................................................................................................... Telefonnummer Faxnummer ......................................................................................................................................................... Homepage E-Mail-Adresse ANSPRECHPERSONEN Direktor erreichbar unter Klassenvorstand erreichbar unter 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 4/1 – Von der BERUFSSCHULE auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung WICHTIGE HINWEISE UND INFORMATIONEN ª Internat: ª Termine für die Berufsschule: ª Arbeits- und Schulutensilien: ª Stundenplan 1., 2., 3. Schuljahr: ª Wichtige Termine und Anlässe: ª Gefahrenunterweisung im Rahmen des Berufsschulunterrichts gemäß KJBG- Verordnung: 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 4/2 – Von der BERUFSSCHULE auszufüllen – Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung RAHMENLEHRPLAN Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsun- terricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. Pflichtgegenstände Stunden Religion1 2 Politische Bildung 80 Deutsch und Kommunikation 120 – 40 Berufsbezogene Fremdsprache 40 – 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht 180 Wirtschaftskunde Rechnungswesen2 Fachunterricht Bautechnik2 3 240 Angewandte Mathematik2 120 Fachzeichnen 200 Laboratoriumsübungen 40 Bautechnisches Praktikum 240 Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) 1.260 Freigegenstände Religion1 Lebende Fremdsprache Deutsch Bauökologie Unverbindliche Übungen Leibesübungen Förderunterricht 1 Religion ist in Tirol und Vorarlberg Pflichtgegenstand, in allen übrigen Bundesländern Freigegenstand. 2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3 Bautechnik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Geräte- und Maschinenkunde, Spezielle Fachkunde. 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 4/3
Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG 1. Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Le- bens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugun- gen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und ande- ren mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintre- ten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit in- ternationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitge- schichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nüt- zen. 2. Lehrstoff Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbil- dung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbil- dung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Perso- nenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. 2. Auflage, Februar 2006 Kap. 4/4
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