AUSBILDUNG ERFOLGREICH GESTALTEN

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AUSBILDUNG ERFOLGREICH GESTALTEN
MAURER

                                                             MAURER
                                                             MEINE AUSBILDUNGSMAPPE
MEINE AUSBILDUNGSMAPPE

                         AUSBILDUNG
                             ERFOLGREICH
                                GESTALTEN
                         WI RTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREI CH
                         GE S CH Ä F T S S T E L L E B A U
Meine Ausbildung

                                           Maurer

IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber: Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauin-
dustrie, Schaumburgergasse 20, A-1040 Wien; Redaktion: ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft,
Rainergasse 38, A-1050 Wien; Grafik: AtGams GmbH., Lindengasse 22, A-1070 Wien, Druck: Manz Crossmedia
GmbH & Co KG, Stolberggasse 26, 1051 Wien.
                                                                     2. überarbeitete Auflage, Februar 2006
VORWORT

Gratulation zu Ihrer Berufswahl!

Sie haben sich ein interessantes Tätigkeitsfeld ausgesucht. Nach dem Ende Ihrer
Ausbildung werden Sie Ihre Fähigkeiten als hochqualifizierte Fachkraft in einem ab-
wechslungsreichen Aufgabengebiet einbringen können.

Die Bauwirtschaft ist eine der Schlüsselbranchen der österreichischen Wirtschaft, in
der fast eine Viertelmillion Menschen Beschäftigung finden. Baugewerbe und Bauin-
dustrie erwirtschaften jährlich einen Bauproduktionswert von mehr als 11 Mrd. EUR.

Über 3.500 Maurerlehrlinge im Baugewerbe und Bauindustrie leisten verantwor-
tungsvolle, kreative und teilweise natürlich auch anstrengede Arbeit. Die Bezahlung
dafür kann sich sehen lassen. So ist die Lehrlingsentschädigung zweimal so hoch
wie in manchen anderen Berufen. Schon im ersten Lehrjahr liegt sie derzeit deutlich
über 680 EUR und steigt bis zum dritten Lehrjahr auf rund das Doppelte an.

Natürlich unterliegt auch die Bauwirtschaft bestimmten Schwankungen. Doch ein gu-
ter Maurer als Universalist am Bau ist immer wieder gefragt. Bei entsprechendem
Engagement ist die Maurerlehre sicher eine solide Basis für das breitgefächerte Wei-
terentwicklungsangebot und die vielfältigen Karrierechancen im Baugeschäft.

Ausbildungsmappe

Ihre dreijährige Ausbildung zum Maurer* erfolgt dual: im Lehrbetrieb während des
laufenden Arbeitsprozesses und in der Berufsschule. Daneben absolvieren Sie
auch eine verpflichtende zwischenbetriebliche Ausbildung am Lehrbauhof.

Die vorliegende Mappe informiert Sie umfassend über Ihre Ausbildung – von Ihrem
ersten Arbeitstag bis zu Ihrer Lehrabschlussprüfung. Sie soll Ihnen als Nachschlage-
werk dienen und Sie durch die drei Jahre Ihrer Lehrzeit begleiten.

Das gewissenhafte Führen und sorgfältige Ausfüllen dieser Ausbildungsmappe
ist unbedingt erforderlich! Sie dient als Grundlage für Ihre Ausbildung und ist bei der
Lehrabschlussprüfung vorzulegen!

*
    Diese Unterlage wendet sich gleichermaßen an Mädchen und Burschen. Im Sinne einer
    leichteren Lesbarkeit wird aber auf die Form „-in“ oder „-innen“ verzichtet.
2. Auflage, Februar 2006                                                                1
Verwendungshinweise

ƒ   Nach Erhalt Ihre Mappe füllen Sie bitte jene Bereiche aus, die in der Fußnote mit
    Vom Lehrling auszufüllen gekennzeichnet sind!

ƒ   Ersuchen Sie, Ihren Ausbildungsbetrieb, die Lehrbauhofleitung und Ihre Be-
    rufsschule die entsprechend gekennzeichneten Bereiche auszufüllen! Die ent-
    sprechenden Dokumente stehen ihnen online auch im Internet unter
    www.bauaufbau.at zur Verfügung.

ƒ   Ordnen Sie sämtliche Informationen, die Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb, vom
    Lehrbauhof und der Berufsschule erhalten, in den entsprechenden Kapiteln ein!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer Ausbildung und hoffen, dass diese Mappe
eine wertvolle Unterstützung für Sie ist!

                                  Die Herausgeber

2. Auflage, Februar 2006                                                           2
INHALT

               1. Wichtige Informationen über Ihrer Ausbildung
      Dieses Kapitel enthält die Namen und Telefonnummern bzw. E-Mail-
      Adressen von wichtigen Ansprechpersonen in Ihrem Ausbildungsbetrieb,
      Hinweise zu Ihrem Arbeitsplatz und Arbeitsalltag sowie zu Ihrem Unter-
      nehmen.

                               2. Betriebliche Ausbildung
      In diesem Kapitel wird auf die betriebliche Ausbildung näher eingegangen.
      Im Ausbildungspass werden die Ausbildungsinhalte, die während der Lehr-
      zeit vermittelt werden müssen, näher erläutert.

                           3. Zwischenbetriebliche Ausbildung
      In diesem Kapitel erfahren Sie Näheres über Ihre Ausbildung am Lehrbau-
      hof.

                               4. Schulische Ausbildung
      Wissenswertes rund um Ihre Ausbildung in der Berufsschule erhalten Sie in
      diesem Kapitel.

                                5. Lehrabschlussprüfung
      Diesem Kapitel können Sie Hinweise zum Ablauf und Aufbau der Lehrab-
      schlussprüfung entnehmen.

                               6. Gesetzliche Vorschriften
      Dieses Kapitel enthält eine Liste wichtiger gesetzlicher Vorschriften, die mit
      Ihrer Ausbildung in Zusammenhang stehen.

                                7. Zusatzqualifikationen
      Dieses Kapitel ist den Zusatzqualifikationen gewidmet, die Sie während
      und nach Ihrer Lehrzeit erwerben können.

                                8. Adressenverzeichnis
      Adressen, Telefonnummern und Homepages von wichtigen überbetriebli-
      chen Organisationen finden Sie in diesem Kapitel.

                    9. Persönliche Dokumente und Zeugnisse
      Das letzte Kapitel ist für Ihre persönlichen Dokumente und Zeugnisse, die
      Sie während Ihrer Ausbildung erwerben, reserviert.

2. Auflage, Februar 2006                                                               3
Ausbildungsmappe: Persönliche Daten

                                        PERSÖNLICHE DATEN

           (Foto)
                               ........................................................................................................
                                                                       Vor- und Zuname

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                                                             Adresse

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Telefonnummer                                                                                                   E-Mail-Adresse

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Lehrzeitbeginn                                                                                                      Lehrzeitende

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                                                   Schulische Vorbildung

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                                               Name und Beruf des Vaters

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                                                Name und Beruf der Mutter

                                               Sozialversicherungsnummer

2. Auflage, Februar 2006                                                                                                              4
                                             – Vom LEHRLING auszufüllen –
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung

WICHTIGE INFORMATION ÜBER IHRE AUSBILDUNG                                                                                         1

ANGABEN ZUM AUSBILDUNGSBETRIEB

                                                                                                         (Logo)

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                     Firmenbezeichnung

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                                                         Firmenadresse

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Telefonnummer                                                                                                        Faxnummer

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E-Mail                                                                                                                 Homepage

        (Foto)
                               ........................................................................................................
                                                     Name des Unternehmers bzw. Geschäftsführers

2. Auflage, Februar 2006                                                                                                   Kap.1 /1
                                    – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen –
     Dieses Kapitel kann unter www.bauaufbau.at heruntergeladen und mit Computer ausgefüllt werden!
Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung

Liebe(r) .......................................!

Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Unternehmen und freuen uns, dass Sie
bei uns tätig sind!

Um Ihnen Ihren Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie nachstehend eine Liste der
wichtigsten Ansprechpersonen während Ihrer Lehrzeit. Scheuen Sie sich nicht, bei
Fragen oder Problemen den Kontakt zu ihnen herzustellen.

Im Anschluss daran finden Sie wichtige Hinweise zu Ihrem neuen Arbeitsplatz und
Ihrem Arbeitsalltag sowie eine kurze Darstellung unseres Unternehmens.

ANSPRECHPERSONEN

Lehrberechtiger
                 erreichbar unter:

                     zuständig für:

Ausbilder
                          Baustelle:

                           von – bis:

                 erreichbar unter:

Ausbilder
                          Baustelle:

                           von – bis:

                 erreichbar unter:

Ausbilder
                          Baustelle:

                           von – bis:

                 erreichbar unter:

Ausbilder
                          Baustelle:

                           von – bis:

                 erreichbar unter:
2. Auflage, Februar 2006                                                                          Kap.1 /2
                                 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung

Ansprechperson für alle administrativen Tätigkeiten in der Personalabteilung ist

Herr/Frau (Firma)
               erreichbar unter:

Herr/Frau ......................................... ist zuständig für alle Angelegenheiten betreffend
Ihres Lehrvertrages sowie die Kontaktperson zu öffentlichen Stellen. Alle arbeits-
rechtlichen Belange und notwendigen Formalitäten rund um Ihr Lehrverhältnis (zB
Meldung an die Berufsschule und den Lehrbauhof) und werden von ihm/ihr betreut.

Sind Sie während Ihrer Ausbildung im Betrieb aus berechtigten Gründen (zB
Krankheit, Arbeitsunfall, siehe Kapitel 6 etc.) verhindert, zur Arbeit zu kommen, mel-
den Sie dies unverzüglich

Herrn/Frau (Firma)
               Erreichbar unter:

Ihren Krankenschein erhalten Sie von

Herrn/Frau (Firma)
               erreichbar unter:

Sind Sie während Ihrer Ausbildungszeit am Lehrbauhof krank, wenden Sie sich
bitte unverzüglich an folgende Ansprechpersonen:

Lehrberechtigter (Firma)
               Erreichbar unter:

Lehrbauhofleitung
               Erreichbar unter:

Sind Sie während Ihrer Berufsschulzeit krank, verständigen Sie bitte unverzüglich
folgende Ansprechpersonen:

Lehrberechtigten (Firma)
               Erreichbar unter:

Klassenvorstand
               erreichbar unter:

2. Auflage, Februar 2006                                                                         Kap.1 /3
                           – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung

WICHTIGE HINWEISE ZU IHREM ARBEITSPLATZ UND ARBEITSALLTAG

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zu:

ª Arbeitsort und -zeit:

ª Arbeitskleidung:

Ausrüstung 1. Lehrjahr:                          Werkzeug:
¾ Schutzhelm                                     ¾     Senklot und Schnur ¾         Kelle
¾ Arbeitsjacke und Hose                          ¾     Maurerhammer       ¾         Pfandl
¾ Sicherheitsschuhe                              ¾     Bürste             ¾         Wasserwaage

ª Sicherheitsvorschriften:

ª Betriebsspezifische Festlegungen:

ª Lehrvertrag:

ª Probezeit:

Lehrbeginn plus drei Monate
Ende der Probezeit: .....................................................

ª Lehrlingsentschädigung:

ª Urlaub:

2. Auflage, Februar 2006                                                                          Kap.1 /4
                                 – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Wichtige Informationen über Ihre Ausbildung

KURZPRÄSENTATION UNSERES UNTERNEHMENS

Sparte:

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Tätigkeitsfeld:

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

Unternehmenskennzahlen (Beschäftige, Umsatz etc.):

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

Besondere Leistungen unseres Unternehmens:

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

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........................................................................................................................................

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........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen alles Gute für
Ihre Ausbildung!

                                                                                [Firmenstampiglie und Unterschrift]

2. Auflage, Februar 2006                                                                                                   Kap.1 /5
                                    – Vom AUSBILDUNGSBETRIEB auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

BETRIEBLICHE AUSBILDUNG                                                         2

Die betriebliche Ausbildung wird durch die Ausbildungsverordnung geregelt. Diese
enthält die einzelnen Berufsbildpositionen bzw. Ausbildungsinhalte.

Berufsbildpositionen sind Mindestanforderungen, die an den ausbildenden Betrieb
gestellt werden. Damit sollen in ganz Österreich gleiche Ausbildungsinhalte und ein
einheitliches Ausbildungsniveau gesichert werden. Neben diesen Grobzielen gibt es
üblicherweise auch betriebsspezifische Feinziele, die von den Ausbildern formuliert
werden und von den konkreten Arbeitssituationen im Unternehmen abhängig sind.

Die gesetzlichen Berufsbildpositionen sind nach Lehrjahren gegliedert. Manche Po-
sitionen betreffen nur ein Lehrjahr, andere wiederum erstrecken sich über zwei oder
drei Lehrjahre. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte hat spätestens in dem jeweils
zuerst angeführten Lehrjahr zu beginnen. Im folgenden Lehrjahr bzw. in den folgen-
den Lehrjahren sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Innerhalb der ein-
zelnen Lehrjahre gibt es jedoch weder einen verbindlichen zeitlichen Rahmen noch
eine bestimmte Reihenfolge, in der die Berufsbildpositionen vermittelt werden sollten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenfassung der Ausbildungs-
inhalte und, daran anschließend, einen Ausbildungspass, der Ihnen zeigt,

¾ welche gesetzlichen Ausbildungsinhalte die Ausbildungsverordnung für jedes
  Lehrjahr vorsieht,

¾ was man konkret unter diesen Ausbildungsinhalten versteht.

In den letzten Spalten soll(en) Ihr(e) Ausbilder die Vermittlung von Ausbildungsinhal-
ten durch seine (ihre) Unterschrift (bzw. Paraphe) bestätigen. Dadurch können offene
Punkte sichtbar gemacht und, in weitere Folge, terminiert werden.

Das kontinuierliche und sorgfältige Führen Ihres Ausbildungspasses ist unbe-
dingt erforderlich! Dadurch erhalten Sie, Ihr Lehrberechtiger, Ihr(e) Ausbilder und
die Lehrbauhofleitung einen besseren Überblick über Ihre (zwischen-) betriebliche
Ausbildung und können so Ihre Fortschritte besser kontrollieren.

) Hinweis:
Der Ausbildungspass ist Ihrem Lehrberechtigten, Ihren Ausbildern und der
Lehrbauhofleitung vorzulegen. Er dient vor allem als Grundlage für die Inhalte
der zwischenbetrieblichen Ausbildung am Lehrbauhof. Halten Sie daher diese
Ausbildungsmappe immer griffbereit! Sie ist auch bei der Lehrabschlussprü-
fung vorzulegen!

2. Auflage, Februar 2006                                                      Kap. 2/1
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

AUSBILDUNGSINHALTE IM ÜBERBLICK

 BBP             1. Lehrjahr                  2. Lehrjahr                   3. Lehrjahr
   1      Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Bauma-
                    schinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
   2       Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungs-
          und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungs-
                                                richtlinien
   3       Grundkenntnisse der          Kenntnis der Lagerung von Baustoffen und über die Ver-
          Lagerung von Baustof-                 hütung von Schäden bei der Lagerung
                   fen
   4     Grundkenntnisse über den Umweltschutz und über dessen Umsetzung auf der Bau-
                                            stelle
   5     Grundkenntnisse über die schädlichen Einflüsse auf die Baustoffe bei der Lagerung
                  und Verarbeitung und über die Maßnahmen zu deren Abwehr
   6                       Messen, Fluchten, Anlegen                             –
   7        Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten                         –
   8              Vermessen von einfachen Bauteilen                              –
   9                                   Feststellen des Materialbedarfs
  10                             Herstellen von Mörtel- und Betonmischungen
  11             Transportieren, Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln von Beton
  12           Herstellen von Waagrissen und Aufstichen                          –
  13                   –                   Sichern und Pölzen von Baugruben und Künetten
  14                         Kenntnis der Fundierung, Herstellen von Fundamenten
  15       Herstellen von einfa-       Herstellen von verschiedenartigen Wänden und von Mau-
          chen Wänden und von          erwerk aus verschiedenen Baustoffen unter Berücksichti-
          einfachen Mauerwerk           gung der Vorschriften über den Bau von Rauchfängen,
            aus verschiedenen                        Abgasfängen und Lüftungen
                Baustoffen
  16                   –                           –                 Herstellen von Naturstein-
                                                                             mauerwerk
  17                   –                           –               Herstellen von Sichtflächen-
                                                                            mauerwerk
  18                   –                     Abdichten des Bauwerks gegen Feuchtigkeit
  19                   –                           –              Aufreißen und Herstellen von
                                                                         Stiegenläufen
  20                   –                        Versetzen (Türen, Fenster, Gitter usw.)
  21                                     Aufstellen von Leichtwänden
  22                   –                 Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von
                                         Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken
  23                   –                                    Trockenausbau
  24                                     Herstellen von Schalungen
  25                   –                          Biegen und Verlegen von Baustahl

2. Auflage, Februar 2006                                                                  Kap. 2/2
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

 BBP             1. Lehrjahr              2. Lehrjahr                   3. Lehrjahr
  26                   –                      Herstellen von Stahlbetonbauteilen
  27                   –                 Überdecken von Wand- und Maueröffnungen
  28                   –           Verlegen von vorgefertigten Stahlbetondecken und Stahl-
                                                       betonbauteilen
  29      Grundkenntnisse über     Verputzen von Innen- und Außenwänden bei verschiede-
             Verputzarbeiten                nen Putzträgern und Dämmsystemen
  30                   –               Herstellen von Fassaden, einschließlich Färbelung
  31                   –               Herstellen von Schablonen, Ziehen von Gesimsen
  32                   –              Grundkenntnisse der Wärme- und Schalldämmung
  33       Einbringen von Aus-             Einfaches Verarbeiten von Dämmstoffen
           gleichsschüttungen
  34                   –                       –                 Herstellen von Estrichen
  35                   –                       –                Einfaches Verlegen von Be-
                                                               ton- und Natursteinplatten und
                                                                 von keramischem Material
  36        Stemmen, Schlitzen                 –                             –
  37                   –             Abtragen von nichttra-    Auswechseln von tragenden
                                       genden Bauteilen          Bauteilen, Unterfangen
  38                   –            Kenntnis über Renovieren, Restaurieren und Adaptieren
  39      Kenntnis über das Herstellen (Aufstellen, Instand-                 –
          halten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art
  40       Herstellen von einfa-                   Herstellen von Gerüsten
           chen Bockgerüsten
  41                   –           Verlegen von Rohrkanälen samt Putzschachtelherstellung
  42      Lesen von Bauplänen und Bauzeichnungen samt Stücklisten, Anwenden von Mate-
                                           riallisten
  43                                         Skizzieren
  44         Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen         Ausfüllen der Ausmaß- und
                                                               Arbeitsbestätigungen, Führen
                                                                  von Bautageberichten
  45       Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10
                                   des Berufsausbildungsgesetzes)
  46       Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vor-
                        schriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
  47            Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

2. Auflage, Februar 2006                                                              Kap. 2/3
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

AUSBILDUNGPASS

                                                                                                                   Datum
                                                                                                       Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                        1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 01 Handhaben und Instand-       ƒ   Verwendung und Einsatz der Werkzeuge, Geräte, Baumaschi-
    halten der zu verwen-            nen und Arbeitsbehelfe (zB Vorrichtungen, Messgeräte uä.)
    denden Werkzeuge, Ge-            nach Gebrauchs- und Behandlungsanleitungen
    räte, Baumaschinen, Vor-     ƒ   Richtiges Lagern der Werkzeuge und Messgeräte
    richtungen,   Einrichtun-    ƒ   Verwenden der richtigen Betriebsmittel
    gen und Arbeitsbehelfe       ƒ   Laufendes Pflegen und Instandhalten (Reinigen, Entfetten), Er-
                                     neuern des Oberflächen- bzw. Korrosionsschutzes (wie Ölen,
                                     Fetten, Besprühen mit Korrosionsschutzmittel)
                                 ƒ   Ausführen einfacher Instandsetzungsarbeiten, gegebenenfalls
                                     durch Austauschen schadhafter Teile
 02   Kenntnis der Bau- und ƒ        Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbei-
      Hilfsstoffe, ihrer Eigen-      tungsmöglichkeiten der am Bau vorkommenden Bau- und Hilfs-
      schaften     sowie   ihrer     stoffe
      Verwendungs- und Ver- ƒ        Kenntnis der Bezeichnungen und der handelsüblichen Arten,
      arbeitungsmöglichkeiten        Formen und Transporteinheiten
      unter Beachtung der ein-
      schlägigen       Verarbei-
      tungsrichtlinien
 03   Grundkenntnisse        der ƒ   Grundkenntnisse des Verhaltens von Baumaterialien (zB Reak-
      Lagerung von Baustoffen        tion auf Feuchtigkeit, Temperaturempfindlichkeit)
                                 ƒ   Grundkenntnisse über Lagermöglichkeiten (Abdeckungen,
                                     Räumlichkeiten) und Lagerzeiten von Baumaterialien

Kap. 2/4                                                                                                             2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                             Datum
                                                                                                 Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                      1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 03 Kenntnis der Lagerung ƒ Kenntnisse des Verhaltens von Baumaterialien (zB Reaktion auf
    von Baustoffen und über      Feuchtigkeit, Temperaturempfindlichkeit) sowie über die Verhü-
    die Verhütung von Schä-      tung von Schäden
    den bei der Lagerung      ƒ Kenntnisse über Lagermöglichkeiten (Abdeckungen, Räumlich-
                                 keiten) und Lagerzeiten von Baumaterialien
 04 Grundkenntnisse      über ƒ Grundkenntnisse über Verwertung und Wiederverwendung
    den Umweltschutz und ƒ Grundkenntnisse über Entsorgungsmaßnahmen auf Baustellen
    über dessen Umsetzung        (zB bei Aushubmaterial, Bauschutt, Verpackungs-, Schalungs-
    auf der Baustelle            material)
                              ƒ Grundkenntnisse über umweltbelastende Materialien und Ar-
                                 beitsweisen (zB Lärm- und Staubbelastung)
 05 Grundkenntnisse      über ƒ Grundkenntnisse über schädliche Beimengungen (zB verunrei-
    die schädlichen Einflüsse    nigtes Wasser) in Baustoffen bzw. Zuschlagstoffen
    auf die Baustoffe bei der ƒ Grundkenntnisse über chemische Einwirkungen sowie erforder-
    Lagerung und Verarbei-       liche Gegenmaßnahmen, wie Verwendung von resistenten Bau-
    tung und über die Maß-       stoffen (zB Hochofenzement statt Portlandzement bei sulfathal-
    nahmen zu deren Abwehr       tigem Wasser)
 06 Messen, Fluchten, Anle- ƒ Mitarbeit beim Einmessen von Winkeln
    gen                       ƒ Mitarbeit beim Auspflocken von Baugruben
                              ƒ Verwenden der erforderlichen Messgeräte (Meterstab, Band-
                                 maß, Bauwinkel usw.) und Hilfsmittel
                              ƒ Durchführen von Anlegearbeiten mit Maßstab oder Maßband
 07 Aufstellen und Einwin-    ƒ Mitarbeit beim Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten an
    keln von Schnurgerüsten      Hand von Plänen
                              ƒ Mitarbeit beim Anlegen und Überprüfen von Winkeln

Kap. 2/5                                                                                                       2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                                   Datum
                                                                                                       Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 08 Vermessen von einfa-     ƒ Aufmessen von einfachen Bauteilen und Bauobjekten und Her-
    chen Bauteilen               stellen von Aufmaßskizzen

 09   Feststellen des Material- ƒ    Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Handels- und Transportfor-
      bedarfs                        men von Zement, Kalk, Gips, Sand, Kies, Ziegel, Baustahl,
                                     Schalmaterial usw.
                                 ƒ   Feststellen des Materialbedarfs unter Berücksichtigung des
                                     Mehrverbrauches durch Verdichtung, Verschnitt, Bruch usw.
 10   Herstellen von Mörtel- ƒ       Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Handelsformen und Ver-
      und Betonmischungen            wendung von Zement, Kalk, Gips, Zuschlagstoffen, Fertigpro-
                                     dukten usw.
                                 ƒ   Herstellen (Mischen) von Kalk-, Kalkzement- und Zementmörtel
                                     sowie Gipsmörtel, gipshaltigem Mörtel und Dämmmörtel
                                 ƒ   Einhalten der erforderlichen Mischungsverhältnisse von Kalk,
                                     Zement, Gips und Sand
                                 ƒ   Kenntnis der Zementarten, deren Festigkeiten sowie Anwen-
                                     dungsbereiche
                                 ƒ   Kenntnis der Betongüten nach ÖNORM
                                 ƒ   Beachten der Korngrößenverteilung der Zuschlagstoffe (Sieb-
                                     kurven)
                                 ƒ   Herstellen von unbewehrtem Beton und Stahlbeton
                                 ƒ   Herstellen von Schwer- und Leichtbeton
                                 ƒ   Einhaltung der jeweils erforderlichen Mischungsverhältnisse von
                                     Zement, Zuschlagstoffen und Wasser (zB Wasser-Zement-
                                     Faktor, Konsistenz)

Kap. 2/6                                                                                                            2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                             Datum
                                                                                                 Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 10 Herstellen von Mörtel- Fortsetzung
    und Betonmischungen      ƒ Kenntnis der handelsüblichen Bezeichnungen von Transportbe-
                                ton
                             ƒ Baustellenprüfung der Mörtel- und Betonmischungen
 11 Transportieren, Einbrin- ƒ Beachten des Schwindens und Kriechens des Betons sowie der
    gen,    Verdichten  und      Temperatureinflüsse
    Nachbehandeln von Be- ƒ Herstellen von Bewegungs- und Arbeitsfugen
    ton                      ƒ Errechnen des erforderlichen Materialbedarfs
                             ƒ Transportieren und Einbringen von Baustellenbeton
                             ƒ Verarbeiten von Transportbeton
                             ƒ Verdichten von Beton unter Vermeidung der Entmischung
                             ƒ Nachbehandeln von Beton (Feuchthalten, Frostschutz usw.)
 12   Herstellen von Waagris-    ƒ   Herstellen von Waagrissen sowie Einmessen von Höhen unter
      sen und Aufstichen             Verwendung von Wasserwaage, Schlauchwaage und optischen
                                     Geräten
                                 ƒ   Herstellen von Aufstichen
                                 ƒ   Einmessen von Geländehöhen
                                 ƒ   Handhaben von Nivelliergeräten und Laser

Kap. 2/7                                                                                                      2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                                     Datum
                                                                                                         Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                    1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 13 Sichern und Pölzen von ƒ Kenntnisse über Erdarbeiten
    Baugruben und Künetten ƒ Herstellen von Pölzungen in Baugruben und Künetten
                             ƒ Herstellen von Pölzungen für Auswechslungen (Fundamente,
                                 Träger usw.)
                             ƒ Beachten der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (zB Bauar-
                                 beiterschutzverordnung)
                             ƒ Beachten der verschiedenen Bodenarten und deren Standfes-
                                 tigkeit
 14 Kenntnis der Fundierung, ƒ Kenntnis der verschiedenen Bodenarten (Tragfähigkeit) sowie
    Herstellen von Funda-        der für Fundamente verwendeten Materialien (zB Beton, Stahl-
    menten                       beton einschließlich Sauberkeitsschichten)
                             ƒ Herstellen von Fundamenten unter Einhaltung der erforderlichen
                                 Fundamenttiefe (Frosttiefe)
 15   Herstellen von einfachen ƒ     Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Formate und Verwendung
      Wänden und von einfa-          natürlicher und künstlicher Steine (zB Ziegel, Betonstein, Bruch-
      chen Mauerwerk aus ver-        stein)
      schiedenen Baustoffen    ƒ     Einsetzen der richtigen Verbandsarten für Wände aller Art
                               ƒ     Herstellen von Wänden und Mauerwerksteilen mit Öffnungen
                                     und Überdeckungen
                                 ƒ   Herstellen von Ausmauerungen unter fachgerechter Einbindung
                                     der verschiedenen Mauerwerksteile (Verschmatzen)

Kap. 2/8                                                                                                              2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                                      Datum
                                                                                                          Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                           1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 15 Herstellen von verschie-     ƒ   Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Formate und Verwendung
    denartigen Wänden und            natürlicher und künstlicher Steine (zB Ziegel, Betonstein, Bruch-
    von Mauerwerk aus ver-           stein)
    schiedenen     Baustoffen    ƒ   Kenntnisse über Herstellungsarten und Verwendung von Leicht-
    unter Berücksichtigung           bauplatten
    der Vorschriften über den    ƒ   Kenntnis der Verbandsarten und -regeln für Mauerwerk aller Art
    Bau von Rauchfängen,         ƒ   Herstellen von Wänden und Mauerwerksteilen aller Art mit Öff-
    Abgasfängen und Lüf-             nungen und Überdeckungen
    tungen                       ƒ   Herstellen von Verblendmauerwerk mit Reinigen und Verfugen
                                 ƒ   Kenntnis der Arten, Eigenschaften, Verwendung und Verarbei-
                                     tung der im Feuerungs- und Rauchfangbau benutzten Bau- und
                                     Hilfsmittel (zB feuerfeste Steine, Dämmstoffe, Dämmmörtel)
                                 ƒ   Herstellen von gemauerten Rauch- und Abgasfängen
                                 ƒ   Herstellen von Fertigteil-Rauch- und Abgasfängen unter Beach-
                                     tung der Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen
 16   Herstellen von     Natur- ƒ    Kenntnis über die Verarbeitung von Natursteinen und die zu
      steinmauerwerk                 verwendenden Mörtelarten
                                 ƒ   Herstellen von Natursteinmauerwerk unter Beachtung der Ver-
                                     bandsregeln
 17   Herstellen von Sichtflä- ƒ     Herstellung von Sichtflächenmauerwerk und dessen Verfügung
      chenmauerwerk
 18   Abdichten des Bauwerks ƒ       Kenntnis der Abdichtungsstoffe
      gegen Feuchtigkeit       ƒ     Herstellen von Abdichtungen gegen aufsteigende und seitlich
                                     eindringende Feuchtigkeit sowie gegen Druckwasser
                                 ƒ   Herstellen von Anschlüssen, Übergriffen und Durchdringungen
                                 ƒ   Schützen der Abdichtungen vor Beschädigungen

Kap. 2/9                                                                                                                2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                              Datum
                                                                                                  Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                        1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 19 Aufreißen und Herstellen ƒ Kenntnis der Stiegen, deren Formen, Materialien und Abmes-
    von Stiegenläufen             sungen
                                ƒ Herstellen von geraden, gedrehten und gewendelten Stiegen
                                ƒ Kenntnisse über die verschiedenen Stufenarten (einseitig einge-
                                  spannte, beidseitig aufliegende)
 20 Versetzen (Türen, Fens- ƒ Versetzen von Fenster- und Türstöcken oder Zargen und Gittern
    ter, Gitter usw.)           ƒ Verankern in verschiedenen Wänden
                                ƒ Mitmauern von Fenster- und Türstöcken und Gittern
 21 Aufstellen von Leicht- ƒ Kenntnis der Arten, Formate, Eigenschaften und Verwendung
    wänden                        künstlicher Steine und Platten
                                ƒ Herstellen von Leichtwänden aus Bauplatten, zB aus Holzwoll-
                                  leichtbauplatten, Wandbauplatten aus Gips, Split- und kerami-
                                  schen Steinen, Leichtbetonsteinen
                                ƒ Kenntnisse der jeweils möglichen Verputzarten bzw. Spachte-
                                  lungen
 22 Versetzen,       Montieren, ƒ Grundkenntnisse über Bauphysik (zB Dampfsperre)
    Dämmen und Verspach- ƒ Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Kälte- und Schallschutz
    teln von Montagewänden, ƒ Befestigen der Platten
    Vorsatzschalen und Mon- ƒ Spachtelung der Oberfläche
    tagedecken
 23 Trockenausbau               ƒ Montieren von Ständerwänden und untergehängten Decken aus
                                  Gipskartonplatten, Dekorplatten und Verblendplatten
                                ƒ Herstellen von Trockenestrich

Kap. 2/10                                                                                                        2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                                Datum
                                                                                                    Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                  1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 24 Herstellen von Schalun- ƒ Berechnen der Schalungsflächen und des Materialbedarfes
    gen                      ƒ Herstellen von Schalungen aller Art
                             ƒ Messen, Aufreißen, Schneiden und Bearbeiten von Holz mittels
                                 Maschine und von Hand
                             ƒ Kenntnis der Schalungsregeln für Bauteile
                             ƒ Verwenden von Schalplatten aus Holz, Stahl und Kunststoffen,
                                 von Schalungsträgern und -stützen
                             ƒ Herstellen und Zusammenbauen von Schalelementen
                             ƒ Einsatz von Systemschalungen
                             ƒ Herstellen von Abstützungen und Unterstellungen (Betondruck)
 25   Biegen und Verlegen von ƒ      Kenntnis des Betonstahls und der Bewehrung, der Betonstahl-
      Baustahl                       gruppen und -arten sowie ihrer Bezeichnungen, Kennzeichnun-
                                     gen und Lieferformen
                                 ƒ   Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Beweh-
                                     rungsplänen und Beachtung der Bewehrungsvorschriften, ins-
                                     besondere über Aufbiegungen, Krümmungshalbmesser, Endha-
                                     ken, Bügel, Verteiler, Abstandhalter, Stöße und Anschlussbe-
                                     wehrungen
                                 ƒ   Kenntnisse über Betondeckung

Kap. 2/11                                                                                                        2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                              Datum
                                                                                                  Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                       1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 26 Herstellen von Stahlbe- ƒ Vorbereiten der Schalung, Bewehren und Betonieren von Bau-
    tonbauteilen                 teilen, Nachbehandeln des Betons
                              ƒ Beachten der Transportbeanspruchung
                              ƒ Kenntnisse der Schalungsregeln für Decken
                              ƒ Kenntnis der Ausschalfristen
                              ƒ Mitarbeit beim Verlegen von Schalplatten aus Stahl, Kunststoff
                                 und Holz sowie von Schalungsträgern und Stützen
                              ƒ Mitarbeit beim Anfertigen von Deckenschalungen unter Einhal-
                                 tung der für das jeweilige Schalungsmaterial zulässigen Abstän-
                                 de der Unterstellung
                              ƒ Verlegen des Betonstahls nach Bewehrungsplänen
                              ƒ Einbringen und Verdichten des Betons
 27 Überdecken    von  Wand-  ƒ Überdecken von Fenster- und Türöffnungen mit Steinbalken,
    und Maueröffnungen           Mauerbögen, scheitrechten Bögen, Segmentbögen, Rundbögen
                                 etc., je nach Größe der Mauerwerksöffnung
                              ƒ Herstellen von Stahlbetonstürzen und Unterzügen unter Einhal-
                                 tung der für die jeweilige Spannweite erforderlichen Höhe und
                                 Breite
                              ƒ Verlegen von Stahlträgern
 28 Verlegen von vorgefertig- ƒ Kenntnis der Arten von Montagedecken
    ten     Stahlbetondecken ƒ Mitarbeit beim Verlegen von Montagedecken und Überlagen
    und Stahlbetonbauteilen      nach den Verlegeregeln sowie Anbringen entsprechender Un-
                                 terstellungen

Kap. 2/12                                                                                                       2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                                      Datum
                                                                                                          Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                           1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 29 Grundkenntnisse      über    ƒ   Grundkenntnisse über Verputzarten für Außenwände, Innen-
    Verputzarbeiten                  wände, Leichtwände usw.
    Verputzen von Innen-         ƒ   Mitarbeit beim Anbringen und Verputzen von Putzträgern (zB
    und Außenwänden bei              Drahtziegelgewebe) und Putzbewehrungen (zB Rabitz-Gitter)
    verschiedenen     Putzträ-
    gern und Dämmsystemen
 30 Herstellen von Fassaden,     ƒ   Herstellen von dreilagigem Putz
    einschließlich Färbelung     ƒ   Kenntnis des Feinputzes (zB Reib-, Kratz- und Spritzputz) unter
                                     Berücksichtigung der Fertigputzarten
                              ƒ      Herstellen von Fassaden mit Wärmeschutzdämmsystemen
                              ƒ      Herstellen von Fassaden mit Maschinenputz
                              ƒ      Aufbringen der Endbeschichtung mit Fassadenfarben aller Art
 31   Herstellen von Schablo- ƒ      Herstellen von Schablonen und dazugehörigen Schlitten
      nen, Ziehen von Gesim- ƒ       Ausführen von Verputz- und Zieharbeiten unter fachgerechter
      sen                            Verwendung der erforderlichen Werkzeuge, Schablonen, Schlit-
                                     ten usw.
 32   Grundkenntnisse     der ƒ      Grundkenntnisse über ÖNORMEN für Wärme und Schallschutz
      Wärme- und Schalldäm- ƒ        Erkennen und Vermeiden von Wärme- und Schallbrücken
      mung
 33   Einbringen   von   Aus- ƒ      Kenntnis der für die jeweiligen Ausgleichsschüttungen erforderli-
      gleichsschüttungen             chen Materialien
                              ƒ      Einbringen von Ausgleichsschüttungen

Kap. 2/13                                                                                                               2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                            Datum
                                                                                                Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                     1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 33 Einfaches     Verarbeiten ƒ Einbauen von Dämmstoffen für Estriche
    von Dämmstoffen           ƒ Anbringen der Randdämmstreifen
                              ƒ Verlegen von Trennschichten
 34 Herstellen von Estrichen ƒ Kenntnis der gleitenden, schwimmenden und Verbund-Estriche
                              ƒ Kenntnisse über chemische Zusätze
                              ƒ Herstellen von Estrichen als Unterböden für Beläge, als begeh-
                                 bare Estrichböden und Industrieböden
                              ƒ Herstellen von Ausgleich- und Schutzestrichen
                              ƒ Unterteilen der Estriche durch Fugen zur Vermeidung von Ris-
                                 sen bzw. Sprüngen
                              ƒ Verarbeiten von werksgemischten Fertigestrichen
                              ƒ Verarbeiten von Fließestrich
                              ƒ Verdübeln von Estrichen
 35 Einfaches Verlegen von ƒ Kenntnis der Verlegeregeln
    Beton- und Naturstein- ƒ Verlegen von Beton- und Natursteinplatten sowie von kerami-
    platten und von kerami-      schem Material im Mörtelbett, sowie Verfugen
    schem Material            ƒ Verlegen von Platten und Verbundsteinen im Kiesbett
                              ƒ Trennen und Bearbeiten der Platten
 36 Stemmen, Schlitzen        ƒ Stemmen von Löchern und Schlitzen in Mauerwerk, Einsetzen
                                 von Dübeln nach Angabe
                              ƒ Fachgerechtes Handhaben und Instandhalten der erforderlichen
                                 Werkzeuge, Geräte und Maschinen (zB Meißel, Fräsen, Schlag-
                                 bohrmaschine)
                              ƒ Beachten der sicherheitstechnischen Vorschriften

Kap. 2/14                                                                                                     2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                          Datum
                                                                                              Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                  1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 37 Abtragen von nichttra- ƒ Kenntnis des Arbeitsablaufes bei Auswechslungen und Pfeiler-
    genden Bauteilen             entfernungen
                             ƒ Kenntnis der Abstände der Unterstellungen, Einbauen von Pöl-
                                 zungen
                             ƒ Vorrichten der Auflager
                             ƒ Verlegen von Trägern (zB Stahl, Stahlbeton)
    Auswechseln von tra- ƒ Kenntnis des Arbeitsablaufes bei Auswechslungen und Pfeiler-
    genden Bauteilen, Unter-     entfernungen
    fangen                   ƒ Kenntnis der Abstände der Unterstellungen, Einbauen von Pöl-
                                 zungen
                             ƒ Vorrichten der Auflager
                             ƒ Verlegen von Trägern (zB Stahl, Stahlbeton)
 38 Kenntnis über Renovie- ƒ Kenntnis der verschiedenen Trockenlegungsverfahren für Mau-
    ren, Restaurieren und        erwerk
    Adaptieren               ƒ   Kenntnis über Mauerwerksaustausch (zB Auswechseln von Zie-
                                 geln)
                             ƒ Kenntnis über die Verwendung und Sanierung von historischen
                                 Putzen (zB Kalkputz)
                             ƒ Kenntnisse über Verschließungen sowie über das Verlegen von
                                 Tram- und Dübelbaumdecken und Tramtraversendecken
                             ƒ Herstellen von Auflagern für Holzteile (zB Tramkasteln)
                             ƒ Ausbesserungsarbeiten an Gewölben und Bögen
                             ƒ Anbringen von Verankerungen für Dachstühle im Altbau
                             ƒ Sanieren von Rissen aller Art
                             ƒ Anbringen von Schutzanstrichen aller Art

Kap. 2/15                                                                                                  2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                            Datum
                                                                                                Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                     1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 39 Kenntnis über das Her-   ƒ Kenntnis der Arbeitsgerüste (zB vormontierte Gerüste, Steckge-
    stellen (Aufstellen, In-     rüste) und Hilfseinrichtungen (zB Hebezeuge) und deren
    standhalten, Bedienen,       zweckmäßige Verwendung
    Abtragen) von Gerüsten ƒ Kenntnisse über die Standsicherheit und Verankerung von Ge-
    aller Art                    rüsten
 40 Herstellen von einfachen ƒ Herstellen und Benutzen von einfachen Bockgerüsten und Hilfs-
    Bockgerüsten                 einrichtungen, unter Beachtung der einschlägigen sicherheits-
                                 technischen Vorschriften, der betreffenden ÖNORM und der
                                 Bauarbeiterschutzverordnung
 40 Herstellen von Gerüsten ƒ Herstellen und Benutzen von Arbeitsgerüsten, Hilfseinrichtungen
                                 und Anbringen von Schutznetzen unter Beachtung der einschlä-
                                 gigen Bestimmungen
 41 Verlegen von Rohrkanä- ƒ Kenntnis der Rohrmaterialien und deren Verbindungen
    len samt Putzschacht- ƒ Kenntnis der zu verwendenden Einbauteile
    herstellung              ƒ Verlegen von Rohrkanälen und Straßeneinbauten
                             ƒ Herstellen des Unterbaues und des Gefälles
                             ƒ Anordnen von Putzstücken, -schächten und -kammern
                             ƒ Herstellen von Schächten aus Ortbeton oder Fertigteilen
                             ƒ Herstellen von Mauerdurchführungen
                             ƒ Herstellen von Drainageleitungen

Kap. 2/16                                                                                                     2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                                  Datum
                                                                                                      Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                       1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 42 Lesen von Bauplänen          ƒ   Kenntnis der normgerechten Darstellung der Bauteile und der
    und      Bauzeichnungen          Bemaßung (Kotierung)
    samt Stücklisten, An-        ƒ   Lesen von Bauplänen (zB Polierpläne, Detailzeichnungen) so-
    wenden von Materiallis-          wie Material- und Stücklisten
    ten
 43 Skizzieren                   ƒ   Erstellen von Handskizzen und einfachen Zeichnungen in den
                                     erforderlichen Ansichten, Schnitten und anderen Darstellungs-
                                     formen
 44   Kenntnis des Führens       ƒ   Kenntnis der Stundenberichte, Regieberichte und Bautagebe-
      von Arbeitsnachweisen          richte
                                 ƒ   Führen der Stundenberichte

 44   Ausfüllen der Ausmaß- ƒ        Führen der Stundenberichte, Regieberichte, Bautageberichte
      und    Arbeitsbestätigun-      und Aufmaßaufstellungen, auch in EDV-gerechter Form
      gen, Führen von Bauta-
      geberichten

Kap. 2/17                                                                                                           2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                                       Datum
                                                                                                           Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                            1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 45 Kenntnis der sich aus        Pflichten des Lehrberechtigen:
    dem Lehrvertrag erge-        ƒ Der Lehrling ist gemäß den Ausbildungsvorschriften des Lehrbe-
    benden Verpflichtungen           rufs durch den Lehrberechtigen selbst oder durch andere geeig-
    (§§ 9 und 10 des Be-             nete Personen (Ausbilder) auszubilden.
    rufsausbildungsgeset-        ƒ Der Lehrling ist nur zu solchen Tätigkeiten heranzuziehen, die
    zes)                             mit dem Wesen der berufsspezifischen Ausbildung vereinbar
                                     sind (keine berufsfremden Arbeiten).
                                 ƒ Der Lehrberechtigte hat den Lehrling zur ordnungsgemäßen
                                     Erfüllung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem
                                     Verhalten anzuleiten und ihm dabei ein gutes Beispiel zu geben.
                                 ƒ Misshandlungen und körperliche Züchtigungen sind untersagt.
                                     Der Lehrling ist vor derartigen Handlungen durch andere Perso-
                                     nen (insbesondere Betriebsangehörige) zu schützen.
                                 ƒ Der Lehrling ist zum regelmäßigen Berufsschulbesuch anzuhal-
                                     ten. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, die dafür erforderliche
                                     Zeit unter Fortzahlung des Entgeltes (Lehrlingsentschädigung)
                                     freizugeben und allfällige Internatskosten in einem gewissen
                                     Teilbetrag (vgl. § 9 Abs. 5 BAG und die entsprechenden Kollek-
                                     tivverträge) zu tragen.
                                 ƒ Auf den Ausbildungsstand der Berufsschule ist bei der betriebli-
                                     chen Unterweisung nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen. Es ist
                                     notwendig, sich über den Fortschritt in der Berufsschule laufend
                                     zu informieren.

Kap. 2/18                                                                                                                2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                              Datum
                                                                                                  Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs- Erläuterungen                                                       1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 45 Kenntnis der sich aus Fortsetzung
    dem Lehrvertrag erge- ƒ Es gehört auch zu den Pflichten des Lehrberechtigten, für die
    benden Verpflichtungen      berufliche Weiterbildung der Ausbilder zu sorgen und darauf zu
    (§§ 9 und 10 des Be-        achten, dass den Ausbildern die zur Erfüllung ihrer Ausbildungs-
    rufsausbildungsgeset-       aufgaben gegenüber den Lehrlingen erforderliche Zeit zur Ver-
    zes)                        fügung steht.
                             ƒ Der Lehrberechtigte hat die zur Ablegung der Lehrabschlussprü-
                                 fung erforderliche Zeit unter Fortzahlung des Entgelts (Lehr-
                                 lingsentschädigung) freizugeben und dem Lehrling die Prüfungs-
                                 taxe zu ersetzen, wenn dieser während der Lehr- bzw. Weiter-
                                 verwendungszeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung antritt.
                             ƒ Vom Lehrberechtigten sind auch die nach einschlägigen Vor-
                                 schriften festgelegten Mitteilungen an die Lehrlingsstelle, Be-
                                 rufsschule und Krankenkasse vorzunehmen.
                             ƒ Außerdem hat der Lehrberechtigte bei bestimmten Fällen der
                                 Arbeitsverhinderung (zB Krankheit) Entgeltfortzahlung zu leis-
                                 ten.
                             ƒ Von wichtigen Vorkommnissen (zB disziplinäre Verfehlungen)
                                 sind die Erziehungsberechtigen zu verständigen.

Kap. 2/19                                                                                                       2. Auflage, Februar 2006
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                                                                                                                     Datum
                                                                                                         Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-      Erläuterungen                                                         1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 45 Kenntnis der sich aus         Pflichten des Lehrlings
    dem Lehrvertrag erge-         ƒ Das Bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten
    benden Verpflichtungen            und Kenntnis zu erwerben.
    (§§ 9 und 10 des Be-          ƒ Der Lehrling hat die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsge-
    rufsausbildungsgeset-             mäß zu erfüllen und durch sein Verhalten der Eigenart des
    zes)                              Lehrbetriebs Rechnung zu tragen.
                                  ƒ Er hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit
                                      den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
                                      sorgsam umzugehen.
                                  ƒ Der Lehrling hat im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Ver-
                                      hinderungen den Lehrberechtigten oder den Ausbilder ohne
                                      Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen.
                                  ƒ Der Lehrling ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Er hat
                                      unverzüglich dem Lehrberechtigten die Zeugnisse und auf des-
                                      sen Verlangen auch alle sonstigen Berufsschulunterlagen vorzu-
                                      legen.
 46   Kenntnis der einschlägi-    ƒ Kenntnis der betrieblichen Sicherheitsvorschriften und Schutz-
      gen Sicherheitsvorschrif-       maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
      ten sowie der einschlägi-   ƒ Kenntnis über Arbeitnehmerschutzbestimmungen
      gen Vorschriften zum        ƒ Kenntnis über das Absichern des Arbeitsplatzes
      Schutz des Lebens und       ƒ Kenntnis über die Arbeitsplatz- und Gefahrstoffevaluierung
      der Gesundheit

Kap. 2/20                                                                                                              2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Betriebliche Ausbildung

                                                                                                                   Datum
                                                                                                       Bestätigung durch den Ausbilder
BBP Gesetzliche Ausbildungs-     Erläuterungen                                                        1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    inhalte
 47 Grundkenntnisse      der     ƒ   Kenntnis von wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie
    aushangpflichtigen   ar-         zB:
    beitsrechtlichen    Vor-     ƒ   ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
    schriften                    ƒ   Bauarbeiterschutzverordnung
                                 ƒ   Arbeitszeitgesetz
                                 ƒ   Arbeitsruhegesetz

Kap. 2/21                                                                                                            2. Auflage, Februar 2006
Ausbildungsmappe: Zwischenbetriebliche Ausbildung

ZWISCHENBETRIEBLICHE AUSBILDUNG                                                                                                                    3
Durch die Spezialisierung der letzten Jahre können Betriebe nicht immer alle Ausbil-
dungsinhalte des Berufsbildes (siehe Kapitel 2) vermitteln. Daher wird die Lehrlingsaus-
bildung im Betrieb durch die zwischenbetriebliche Ausbildung am Lehrbauhof er-
gänzt. In Verbindung mit der schulischen Ausbildung wird dadurch eine umfassende
Breitenausbildung gewährleistet.

ANGABEN ZUM LEHRBAUHOF

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                                                                  Bezeichnung

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                                                                      Adresse

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Telefonnummer                                                                                                                         Faxnummer

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E-Mail-Adresse                                                                                                                         Homepage

ANSPRECHPERSON

 Lehrbauhofleitung
          erreichbar unter:

2. Auflage, Februar 2006                                                                                                                    Kap. 3/1
                                        – Von der LEHRBAUHOFLEITUNG auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Zwischenbetriebliche Ausbildung

BESUCH DES LEHRBAUHOFES

Das zeitliche Ausmaß der Ausbildung im Lehrbauhof beträgt für jedes Lehrjahr maximal
3 Wochen à 40 Stunden.

1. Dauer der Ausbildung am Lehrbauhof

Lehrjahr         Ausbildungszeit                                   Anmerkung             Unterschrift
                 von – bis                                                               des Ausbilders
1. Lehrjahr von                           bis

                 von                      bis

2. Lehrjahr von                           bis

                 von                      bis

3. Lehrjahr von                           bis

                 von                      bis

2. Besondere Termine und Veranstaltungen

Anlass                           1. Lehrjahr                 2. Lehrjahr                  3. Lehrjahr

2. Auflage, Februar 2006                                                                               Kap. 3/2
                            – Von der LEHRBAUHOFLEITUNG auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung

SCHULISCHE AUSBILDUNG                                                                                                                              4
Neben der Ausbildung im Betrieb und im Lehrbauhof sieht das Ausbildungssystem vor,
dass Sie einen Teil Ihrer Ausbildungszeit in der Berufsschule verbringen. Hier erfolgt
die Vermittlung des fachlichen Grundwissens, die Ergänzung der (zwischen-) betriebli-
chen Ausbildung und die Erweiterung der Allgemeinbildung.

Die Ausbildung in der Berufsschule dauert der Lehrzeit entsprechend drei Schuljahre.
Der Berufsschulunterricht erfolgt entweder ganzjährig (ein- oder zweimal wöchentlich),
lehrgangsmäßig oder als gesplitteter Lehrgang (Blockunterricht).

ANGABEN ZU IHRER BERUFSSCHULE

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                                                          Name der Berufsschule

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                                                                      Adresse

.........................................................................................................................................................
Telefonnummer                                                                                                                          Faxnummer

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Homepage                                                                                                                        E-Mail-Adresse

ANSPRECHPERSONEN

 Direktor
           erreichbar unter

 Klassenvorstand
           erreichbar unter

2. Auflage, Februar 2006                                                                                                                    Kap. 4/1
                                             – Von der BERUFSSCHULE auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung

WICHTIGE HINWEISE UND INFORMATIONEN

ª Internat:

ª Termine für die Berufsschule:

ª Arbeits- und Schulutensilien:

ª Stundenplan 1., 2., 3. Schuljahr:

ª Wichtige Termine und Anlässe:

ª Gefahrenunterweisung im Rahmen des Berufsschulunterrichts gemäß KJBG-
Verordnung:

2. Auflage, Februar 2006                                                                               Kap. 4/2
                                – Von der BERUFSSCHULE auszufüllen –
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Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung

RAHMENLEHRPLAN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsun-
terricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände                                        Stunden
Religion1                                                 2
Politische Bildung                                        80
Deutsch und Kommunikation                                 120 – 40
Berufsbezogene Fremdsprache                               40 – 120
Betriebswirtschaftlicher Unterricht                       180
     Wirtschaftskunde
     Rechnungswesen2

Fachunterricht
    Bautechnik2 3                                         240
    Angewandte Mathematik2                                120
    Fachzeichnen                                          200
    Laboratoriumsübungen                                  40
    Bautechnisches Praktikum                              240
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)              1.260

Freigegenstände
Religion1
Lebende Fremdsprache
Deutsch
Bauökologie
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen
Förderunterricht

1
        Religion ist in Tirol und Vorarlberg Pflichtgegenstand, in allen übrigen Bundesländern
        Freigegenstand.
2
        Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot
        geführt werden.
3
        Bautechnik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde,
        Geräte- und Maschinenkunde, Spezielle Fachkunde.
2. Auflage, Februar 2006                                                                         Kap. 4/3
Ausbildungsmappe: Schulische Ausbildung

                                PFLICHTGEGENSTÄNDE

POLITISCHE BILDUNG

1. Bildungs- und Lehraufgabe

ƒ   Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Le-
    bens in der Gemeinschaft befähigt sein.
ƒ   Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugun-
    gen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können.
ƒ   Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und ande-
    ren mit Achtung und Toleranz begegnen.
ƒ   Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und
    in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten.
ƒ   Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen.
ƒ   Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und
    die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln.
ƒ   Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintre-
    ten.
ƒ   Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit in-
    ternationaler Zusammenarbeit bewusst sein.
ƒ   Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die
    Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen.
ƒ   Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitge-
    schichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nüt-
    zen.

2. Lehrstoff

ƒ   Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft.
ƒ   Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbil-
    dung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbil-
    dung.
ƒ   Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Perso-
    nenverkehr in der EU.
ƒ   Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben.
    Umwelt. Medien. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.
ƒ   Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich.

2. Auflage, Februar 2006                                                                Kap. 4/4
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