UNTERNEHMENSFINANZIERUNG - BETEILIGUNGSKAPITAL - IHK ...

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UNTERNEHMENSFINANZIERUNG - BETEILIGUNGSKAPITAL - IHK ...
UNTERNEHMENSFINANZIERUNG -
BETEILIGUNGSKAPITAL
Dieses Merkblatt richtet sich an Unternehmer, die sich über diese Finanzierungsform informieren möchten. Die
Finanzierung über Beteiligungskapital kann sehr unterschiedlich gestaltet werden. Die Informationen in die-
sem Merkblatt sind daher als erste Anhaltspunkte zu sehen. Zur weiteren Konkretisierung der Planungen sollte
Rat von Experten eingeholt werden, besonders im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte.

WAS IST BETEILIGUNGSKAPITAL?

Die Finanzierung über Beteiligungskapital umfasst Finanzierungsvorgänge, bei denen ein Unternehmen zusätz-
liches Eigenkapital von neuen oder bisherigen Eigentümern erhält. Sie verkörpert somit die Außenfinanzierung
von Unternehmen mit Eigenkapital. Im Mittelpunkt dieses Merkblattes steht die Beteiligungsfinanzierung
durch Dritte.

Die Finanzierung über Beteiligungskapital ist eine gute Ergänzung oder auch Alternative zur klassischen Kre-
ditfinanzierung. Durch finanzielle Beteiligungen kann die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens verbes-
sert und der Finanzierungsrahmen für Investitionen erweitert werden. Beteiligungsfinanzierungen sind nicht
als Notlösung zu sehen. Die Vorbereitung einer Kapitalbeteiligung erfordert in der Regel einen mehrmonatigen
Zeitraum. Grundlage für eine Beteiligung ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan.

In der Praxis treten insbesondere folgende Beteiligungsformen auf:

Direkte (offene) Beteiligungen
Hier beteiligt sich der Eigenkapitalgeber am Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG) der Gesellschaft.
Der Investor erwirbt Unternehmensanteile und ist nach außen als Anteilseigner bzw. Gesellschafter sichtbar.
Am häufigsten werden Minderheitsbeteiligungen vereinbart. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen
in einer Rechtsform betrieben wird, die Beteiligungen von Investoren begünstigt (bspw. GmbH oder AG). Der
Kapitalgeber partizipiert am künftigen Wertzuwachs und an Gewinnausschüttungen. Die Rendite des Kapital-
gebers ergibt sich in der Regel am Ende der Investitionsphase (nach drei bis sieben Jahren) durch die Veräuße-
rung der Beteiligung (Wertzuwachs). Im Unterschied zu Darlehen fallen keine Zinsen oder Tilgungen an.

Stille Beteiligung
Bei einer stillen Beteiligung tritt der Investor nach außen nicht als Gesellschafter auf. Der Kapitalgeber gibt
ein Darlehen an die Gesellschaft, das nicht besichert werden muss und mit einer Rangrücktrittserklärung ver-
sehen ist. Dadurch erhält das Darlehen Eigenkapitalcharakter. Gegen Leistung seiner Einlage erhält der Investor
eine Gewinnbeteiligung. Während der Laufzeit der Beteiligung wird ein fester Zinssatz bezahlt. Darüber hinaus
können vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden, bspw. eine variable bzw. erfolgsabhängige Ver-
zinsung. Auch die Beteiligung an Verlusten kann vereinbart werden. Voraussetzung für eine stille Beteiligung
ist im Regelfall eine im Handelsregister eingetragene Rechtsform. Die Rechte der stillen Gesellschafter (u. a.
Mitwirkung, Information und Kontrolle) werden meist individuell geregelt.

Bei beiden Beteiligungsformen wird die Einlage meist am Ende des Beteiligungszeitraums (in der Regel etwa
drei bis sieben Jahre) zurückgeführt. Dieser so genannte Exit kann durch Rückzahlung aus der Liquidität, die
während dieses Zeitraums angesammelt werden konnte, durch den Verkauf von Anteilen an der Börse oder an
strategische Investoren erfolgen.

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WANN WIRD BETEILIGUNGSKAPITAL EINGESETZT?

Frühphasenfinanzierung (Seed- & Start-up-Phase)
Als Seed-Capital wird Eigenkapital zur Umsetzung einer Geschäftsidee in marktgängige Produkte oder Dienst-
leistungen bezeichnet. Hierzu gehören die frühen Unternehmensphasen, das heißt von der Forschung und
Produktkonzeption über die Unternehmensgründung (Seed) und die Aufnahme der operativen Geschäftstätig-
keit bis hin zum Break Even. Die Markteinführungsphase ist meist mit dem größten Risiko für Investoren ver-
bunden. Typische Eigenkapitalgeber sind Business Angels (insbesondere Seed-Phase), Venture Capital Gesell-
schaften und öffentliche Investoren (bspw. MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft). Aufgrund des
relativ hohen Risikos liegt die Renditeerwartung vieler Investoren in den frühen Phasen oft oberhalb von 25
Prozent. Die Investitionssummen liegen in der Regel zwischen 100.000 Euro (Seed-Phase) bis zu 1 Mio. Euro.

Expansions- oder Wachstumsfinanzierung
In dieser Phase wird Eigenkapital für kapitalintensive Projekte wie bspw. eine Erweiterung des Produktions-
und Vertriebssystems, zur Produktdiversifikation oder zur Stärkung der Marktdurchdringung in Anspruch ge-
nommen. Gegenüber der Frühphase ist bei diesem Finanzierungsschritt die Gewinnschwelle in der Regel be-
reits erreicht und Potential für weiteres Wachstum gegeben. Dies zieht finanzkräftige Investoren an. Typische
Kapitalgeber sind Private Equity Gesellschaften und öffentliche Investoren. Die Ertragserwartung der Investo-
ren liegt in der Regel zwischen 12 bis 25 Prozent pro Jahr. Die Investitionssummen liegen häufig bei 2,5 bis 5
Mio. Euro (teils auch darunter) bei einem langfristigen Anlagehorizont.

Besondere Anlässe
Darüber hinaus kann es weitere Situationen geben, die eine Aufnahme von Eigenkapital notwendig machen,
wie z. B. fremdfinanzierte Unternehmensübernahmen durch das Management (MBO, MBI); Finanzierung der
Unternehmensnachfolge, -restrukturierung oder -sanierung.

VOR- UND NACHTEILE DER BETEILIGUNGSFINANZIERUNG?

Vorteile/Chancen
        Bereitstellung von Eigenmitteln für Investitionen oder als Finanzierungspuffer. Durch die damit ver-
         bundene höhere Eigenkapitalquote kann die Bonität und das Rating verbessert werden. Dies erweitert
         den Spielraum für künftige Finanzierungen.

        Zusätzliches Know-how und neue Kontakte durch den Investor geben Impulse für die Entwicklung
         des Unternehmens. Zum Leistungsspektrum von Eigenkapitalgebern gehören häufig die Ausarbeitung
         eines Finanzierungskonzepts, die Vorbereitung weiterer Finanzierungsrunden sowie die Vermittlung
         weiterer potenzieller Investoren.

        In Einzelfällen begleiten Investoren die Erstellung von Strategie- und Entwicklungskonzepten sowie
         von Marketing- und Vertriebsstrategien und geben Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung, der In-
         ternationalisierung, bei Personalfragen sowie bei der Vorbereitung eines Börsengangs oder Unter-
         nehmensverkaufs.

        Die Beraterfunktion der Beteiligungsgesellschaft kann sowohl in der Früh- als auch der Spätphase
         wichtig sein. Das Engagement einer Beteiligungsgesellschaft kann darüber hinaus zu einem Image-
         gewinn führen und die Verhandlungsposition des Unternehmens stärken.

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Nachteile/Risiken
        Im Vorfeld entsteht erheblicher Aufwand, da die Anfrage bei Investoren durch Vorlage eines sorgfäl-
         tig ausgearbeiteten Konzeptes erfolgen muss. Neben der Beschreibung des Vorhabens und einer fun-
         dierten Marktanalyse wird eine Mehrjahresplanung (Umsatz- und Ertragsplanung, Investitionspla-
         nung, Bilanz- und Liquiditätsplanung) benötigt.

        Im weiteren Verlauf der Prüfung (Due Diligence) müssen alle wesentlichen Daten und Verträge offen-
         gelegt werden. Bei dieser Prüfung werden die Risiken kalkulierbar gemacht, die ein Beteiligungsgeber
         eingeht. Diese Prüfung ist aufwändig und kann zu unliebsamen Überraschungen führen.

        Die Suche nach Beteiligungspartnern kann aufwändig und langwierig sein. Die Prüfung durch die In-
         vestoren kann drei bis sechs Monate dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt.

        Kommt die Beteiligung zustande, muss der Investor regelmäßig und detailliert über aktuelle Entwick-
         lungen informiert werden.

        Eigenkapitalgeber haben gewisse Mitsprache- und Informationsrechte. Die Einflussnahme erfolgt
         zwar meist nicht auf das operative Tagesgeschäft, jedoch behält sich der Beteiligungsgeber ein Kon-
         troll- und Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen vor.

WIE FINDE ICH EINEN GEEIGNETEN BETEILIGUNGSPARTNER BZW. EINE BETEILIGUNG?

Bei der Auswahl eines geeigneten Beteiligungspartners sollte nicht in erster Linie entscheidend sein, wer am
meisten Kapital zur Verfügung stellt, sondern wer den größten Wert für das Unternehmen schaffen kann.
Dabei sollte auf folgende Kriterien geachtet werden:
        Branchenmäßige Ausrichtung und Interessenprofil des Eigenkapitalgebers.
        Refinanzierung, Kapitalquellen und verfügbares Kapitalvolumen des Eigenkapitalgebers; sind bspw.
         Mittel für eine Nachfinanzierung verfügbar?
        Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Beteiligung weiterer Investoren. Übernimmt der Eigenkapitalge-
         ber die Rolle des Haupt-/Leadinvestors? Oder engagiert sich der Kapitalgeber nur gemeinsam mit ei-
         nem zweiten Investor (als Co-Investor)?
        Art (direkte oder stille Beteiligung) und Höhe der Beteiligung.
        Finanzierungszeitraum (ist eine Laufzeitverlängerung möglich?)
        Welche Exit-Strategie wird verfolgt?
        Welche Mitsprache- und Kontrollrechte sichert sich der Eigenkapitalgeber? Welche Informations-
         und Berichtspflichten sind zu erfüllen?
        Beratungskompetenz, Art und Umfang der Managementunterstützung sowie Erreichbarkeit des Ei-
         genkapitalgebers.
        Stimmen der persönliche Eindruck und das gegenseitige Vertrauen? Zögern Sie nicht Portfoliounter-
         nehmen oder im Netzwerk nach Referenzen zum Investor zu fragen.

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Öffentliche Kapitalgeber
Von den Förderinstituten des Bundes und der Länder gibt es – teils über Beteiligungsgesellschaften – ein brei-
tes Instrumentarium an öffentlichen Kapitalbeteiligungen für Start-Ups und technologieorientierte Unterneh-
men sowie für etablierte kleine und mittlere Unternehmen. Die KfW Bankengruppe (www.kfw.de) bietet als
Bundesförderinstitut bspw. mit dem ERP-Startfonds Eigenkapital für junge Technologieunternehmen, die
höchstens 10 Jahre am Markt sind. In Baden-Württemberg bietet die L-Bank über die L-EigenkapitalAgentur
(www.l-ea.de) Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Finanzierungen für mittelständische Unternehmen an.

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, eine Selbsthilfeeinrichtung der
Wirtschaft (www.mbg.de), bietet vielfältige Fördermöglichkeiten für Existenzgründer, junge Unternehmen und
etablierte Betriebe aus allen Branchen. Mit dem Risikokapitalfonds unterstützt die MBG junge, technologieori-
entierte Unternehmen mit stillen und offenen (direkten) Beteiligungen. Der Seedfonds BW richtet sich an
maximal ein Jahr bestehende High-Tech-Unternehmen.

Der VC Fonds Baden-Württemberg bietet Eigenkapital für innovative und wachstumsstarke Unternehmen in
Baden-Württemberg – von der Gründungs- oder Seed- über die Start-Up-Phase bis zur Expansion. Mit dem
Kapital des VC Fonds Baden-Württemberg und der MBG Baden-Württemberg als Parallelinvestor sollen aus
innovativen Ideen zukunftsträchtige Produkte und Dienstleistungen entstehen (www.vc-fonds-bw.de).

Der High-Tech Gründerfonds investiert Beteiligungskapital in junge Technologieunternehmen, deren Kern ein
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist. Hauptinvestoren des High-Tech Gründerfonds sind der Bund und
die KfW (www.high-tech-gruenderfonds.de).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert private Investoren, die neu ausgegebene
Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben. Damit soll für private Investoren ein Anreiz
geschaffen werden, Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen muss als
Kapitalgesellschaft geführt oder gegründet werden, darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss einer innova-
tiven Branche angehören. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 20% des Ausgabepreises der Anteile.
Je Investor werden pro Kalenderjahr maximal Beteiligungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro gefördert,
die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro. Je Unternehmen können Beteiligungen im Wert von bis zu
1 Mio. Euro pro Jahr bezuschusst werden, die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro (www.bafa.de).

Weitere Anlaufstellen (Auswahl)
Im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) sind mehr als 200 Beteiligungs-
gesellschaften organisiert, die sich mit Venture Capital und Wachstumsfinanzierungen oder im Rahmen von
Buy-Outs an deutschen Unternehmen beteiligen. Auch institutionelle Investoren zählen zu den Mitgliedern des
BVK. Zusätzlich vertritt der BVK rund 100 Beratungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die mit Beteiligungsgesell-
schaften zusammenarbeiten. Der BVK bietet auf seiner Homepage (www.bvkap.de) eine Suchfunktion, die auf
den Profilen der ordentlichen BVK-Mitglieder basiert; Kapital suchende Unternehmen erhalten damit Unter-
stützung bei der Identifikation potenzieller Kapitalgeber und der anschließenden Kontaktaufnahme.

Existenzgründer mit einer überzeugenden Geschäftsidee oder Unternehmer, die auf der Suche nach Beteili-
gungskapital sind, können Unterstützung vom Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND) erhalten.
Der deutsche Business Angels Markt ist vielfältig und weit verzweigt. Damit ist er für Start-Ups auf der Suche
nach Kapital nur schwer zu durchschauen. Wie tritt man als junges Unternehmen mit einem Business Angel in
Kontakt, wie erreicht man den Markt? Das Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. bietet Hilfestellung bei
diesen Fragen und engagiert sich für den Aufbau einer Business Angels Kultur (www.business-angels.de).

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WORAUF LEGEN EIGENKAPITALGEBER WERT?

Ausgangspunkt für die Abwägung von Erfolgschancen bzw. Risiken einer Beteiligung durch den Eigenkapital-
geber ist der Businessplan. Der Businessplan ist das Strategiepapier des (geplanten) Unternehmens. Er sollte
eine Executive Summary (Kurzdarstellung) enthalten, in dem die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens
komprimiert dargestellt sind. Da Eigenkapitalgeber oft bereits anhand dieser Zusammenfassung entscheiden,
ob eine Geschäftsidee genügend Erfolgspotential verspricht, sollte das Executive Summary auf die Interessen-
lage potentieller Investoren abstellen. Beteiligungsgesellschaften achten besonders auf folgende Kriterien:

Qualifizierter und detaillierter Businessplan
Notwendig ist ein detaillierter Businessplan mit konkreten Aussagen über das Produkt, das Unternehmen, das
Management, über Markt und Wettbewerb sowie über die finanzwirtschaftlichen Eckdaten (nachvollziehbare
Gewinn- bzw. Verlust- und Liquiditätsplanung für die nächsten drei bis fünf Geschäftsjahre, davon das erste
Geschäftsjahr zusätzlich auf monatlicher Basis). Der Finanzbedarf sollte realistisch dargestellt sein. Die Plan-
zahlen müssen mit detaillierten Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen unterlegt werden.

Überzeugendes Team, klare Unternehmensstruktur
Für einen Eigenkapitalgeber ist entscheidend, dass das Team dazu fähig ist, das unternehmerische Vorhaben
umzusetzen, und auch bereit ist, persönliches Risiko zu tragen. Kernaufgaben wie Produktentwicklung, Marke-
ting, Vertrieb, Finanzen und Controlling sollten kompetent abgedeckt sein oder durch Inanspruchnahme von
Beratungen vervollständigt werden. Unternehmensgründungen durch Gründerteams werden Gründungen
durch Einzelpersonen häufig vorgezogen, bspw. aus Risikogesichtspunkten.

Branche, Geschäftsumfeld und Wachstumspotential
Wesentlich sind ein klar definierter Kundennutzen, ein ausbaufähiger Wettbewerbsvorteil und ein für das
Produkt bzw. die Dienstleistung wachstumsfähiger Markt. Marktführerschaft sollte angestrebt werden. Hoch-
technologische Innovationen sollten z. B. durch Patente geschützt sein. Alleinstellungsmerkmale und eine
hohe Markteintrittsbarriere für neue Unternehmen wirken sich positiv aus.

Steigerung des Unternehmenswerts und Ertragskraft (Exit-Potential)
Aus Investorensicht muss in der Regel ein attraktiver und dem Investitionsrisiko angemessener Beteiligungser-
trag (Return on Investment) durch die Veräußerung der Beteiligung am Ende des Finanzierungszeitraums er-
zielt werden können. Reicht der während des Beteiligungszeitraums erwirtschaftete Cash Flow voraussichtlich
aus, um die Beteiligung am Ende der Laufzeit zurückzahlen zu können?

Der Pitch
Der Pitch ist die überzeugende kurze Darstellung der Geschäftsidee bzw. des Unternehmens, von Erfolgs- und
Wachstumschancen sowie dem Managementteam. In Frühphasen wird mitunter auf detaillierte Businesspläne
verzichtet und anhand des Pitches entschieden, ob ein Vorhaben investitionswürdig ist. Daher sollte das Pitch-
Deck auf die Interessenlage potentieller Investoren abgestimmt sein.

Rechtsform
Voraussetzung für eine direkte Beteiligung ist, dass das Unternehmen in einer Rechtsform betrieben wird, die
die Beteiligung von Investoren begünstigt. Insofern bietet sich neben der GmbH besonders die Aktiengesell-
schaft an.

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WIE LÄUFT EINE BETEILIGUNGSFINANZIERUNG AB?

Die Prüfungs- und Sichtungszeiten sind bei den einzelnen Investoren sehr individuell. In der Regel sollte ein
Zeitraum von drei bis sechs Monaten eingeplant werden.

Kontaktaufnahme
Die Recherche der Investorenprofile ist ein Muss vor jeder Kontaktanbahnung. Es sollte geprüft werden, welche
Investoren zum eigenen Unternehmen passen. Die erste Kontaktaufnahme mit potentiellen Eigenkapitalgebern
sollte gezielt erfolgen, bspw. durch Zusendung einer Kurz-Zusammenfassung des Businessplans. Seriöse Eigen-
kapitalgeber werden bereits in diesem Stadium zusichern, die mitgeteilte Geschäftsidee vertraulich zu behan-
deln. Nach Erhalt dieser Vertraulichkeitserklärung sollte der vollständige Businessplan zugesandt werden.

Vorstellung des Unternehmens und persönliches Gespräch
Hat der Unternehmer das Interesse des Eigenkapitalgebers geweckt, wird ihn die Beteiligungsgesellschaft in
der Regel zu einem persönlichen Gespräch einladen. Dabei stellt das Managementteam das Unternehmen
sowie dessen Daten und Fakten kurz und prägnant vor. Wichtig ist es, die im Rahmen der Präsentation durch
den Eigenkapitalgeber aufgeworfenen Fragen konsistent und mit dem Businessplan übereinstimmend zu be-
antworten. Wird der Investor vom Team und von der Idee bzw. vom Geschäftsmodell überzeugt, kann es zu
weiteren vertiefenden Gesprächen kommen.

Letter of Intent
In einem Letter of Intent werden die wechselseitigen Absichten sowie die Eckpunkte des Beteiligungsengage-
ments festgehalten. Meist enthält diese Vereinbarung Aussagen über die grundsätzlichen Beteiligungsbedin-
gungen des Eigenkapitalgebers sowie über Laufzeit, Umfang der Finanzierung und Umgang mit der Aufnahme
weiterer Investoren. Der Unternehmer wird im Gegenzug eine Erklärung abgeben, keine Parallelverhandlungen
mit weiteren potentiellen Kapitalgebern aufzunehmen. Sollte sich eine der Parteien nach Abschluss des Letter
of Intent aus der Vereinbarung zurückziehen wollen, muss diese oft die Kosten für den bisher entstandenen
Aufwand zur Geschäftsanbahnung tragen (z. B. Prüfungskosten der angelaufenen Due Diligence).

Due Diligence (Sorgfältigkeitsprüfung)
Der Eigenkapitalgeber wird im Rahmen einer Due Diligence das Unternehmen kritisch prüfen. Hierzu werden
externe Berater wie Anwälte, Steuer- und Wirtschaftsprüfer mit einbezogen. Untersucht werden rechtliche
Verhältnisse, Rechnungswesen, Bilanzen und Finanzdaten sowie die wirtschaftlichen Aussichten des Engage-
ments. Bei Technologieunternehmen schließt sich häufig eine gesonderte Patent- und Lizenzrecherche an. Auf
Basis der Due Diligence nimmt der Eigenkapitalgeber eine abschließende Unternehmensbewertung vor und
gibt ein Angebot über die Höhe seiner Beteiligung ab.

Beteiligungsvertrag
Die Rechte und Pflichten sowie die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit werden in einem detaillierten
Beteiligungsvertrag festgelegt. Darin werden u. a. Umfang und Form der Finanzierung sowie Options-, Infor-
mations-, Steuerungs- und Kontrollrechte des Kapitalgebers festgelegt. Außerdem werden Haftungen und
Garantien geregelt. Auf Grund der Beteiligung durch den Risikokapitalgeber muss auch der bestehende Gesell-
schaftsvertrag des Unternehmens ggf. geändert bzw. bei Neugründung erstellt werden.

Der Eigenkapitalgeber wird sich vertraglich Mitsprache- und Kontrollrechte sichern. Der Unternehmer sollte im
Beteiligungsvertrag auch die vom Eigenkapitalgeber zu erbringenden Managementunterstützungs- und Bera-
tungsleistungen festhalten. Darüber hinaus sollten auch Vereinbarungen über die Geheimhaltung und ein

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Abwerbungsverbot von Mitarbeitern des Unternehmers getroffen werden. Der Vertrag sollte auch Regelungen
zur Beteiligung möglicher weiterer Investoren bzw. zum Ausstieg des Eigenkapitalgebers am Ende des Enga-
gements (Exitstrategie) beinhalten. Mit der Unterzeichnung der Verträge wird der Verhandlungsprozess abge-
schlossen bzw. die Transaktion durchgeführt und die Beteiligungsphase beginnt.

Exit
Am Laufzeitende der Beteiligung steht der Ausstieg des Eigenkapitalgebers aus dem Beteiligungsengagement
(Exit). Bei der direkten Beteiligung ist der Börsengang eine häufig angestrebte Variante. Ist dieser Weg ver-
sperrt, veräußert der Eigenkapitalgeber seine Anteile an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Investor.
Eine weitere Variante ist der Rückkauf der Anteile des Eigenkapitalgebers durch den Unternehmer aus dem
während der Beteiligungszeit erwirtschafteten Cash Flow. Bei der stillen Beteiligung ist die Rückzahlung des
Darlehens nach Laufzeitende üblich.

Die IHK Heilbronn-Franken bietet Hilfestellung für Gründer und Start-Ups sowie etablierte Unternehmen und
informiert über Beteiligungs- und Risikokapital, öffentliche Förderprogramme und Finanzierungsalternativen.

ANSPRECHPARTNER BEI DER IHK HEILBRONN-FRANKEN
Martin Neuberger
Referent Wirtschaftsförderung
Telefon 07131 9677-112
E-Mail martin.neuberger@heilbronn.ihk.de

HINWEIS:
Das Merkblatt wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet; für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte
kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Stand: Mai 2016

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