AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA - Nachbarmarkt Deutschland - was österr. Händler wissen müssen? Manuela Fallmann AußenwirtschaftsCenter Berlin ...

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AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA - Nachbarmarkt Deutschland - was österr. Händler wissen müssen? Manuela Fallmann AußenwirtschaftsCenter Berlin ...
AUSSENWIRTSCHAFT
AUSTRIA

Nachbarmarkt Deutschland – was
österr. Händler wissen müssen?

Manuela Fallmann
AußenwirtschaftsCenter Berlin

Klagenfurt,
22. Jänner 2020
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA - Nachbarmarkt Deutschland - was österr. Händler wissen müssen? Manuela Fallmann AußenwirtschaftsCenter Berlin ...
AUSSENWIRTSCHAFT
AUSTRIA

Teil 1
Allgemeine rechtliche Aspekte bei
Verkäufen nach Deutschland
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA - Nachbarmarkt Deutschland - was österr. Händler wissen müssen? Manuela Fallmann AußenwirtschaftsCenter Berlin ...
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
VERTRIEBSKONZEPT
➢ Auswahl der Kunden-Zielgruppe
➢ Prüfung der rechtlichen Details (z.B. Registrierung, Kennzeichnung)
➢ Auswahl der passenden Vertriebsform
  ▪ Direktvertrieb
  ▪ Vertriebspartner
  ▪ Einkaufsorganisationen/-netzwerke
  ▪ Handelsvertreter
  ▪ Außendienst-Mitarbeiter
  ▪ Onlinehandel – eigene Website, Marktplätze
  ▪ Auslieferungslager bzw. Niederlassung
  ▪ Öffentliche Ausschreibungen
➢ Marketingmaßnahmen (Achtung: unerlaubte Werbung – 2.Teil)
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND

PRODUKTSICHERHEITSGESETZ
(sofern keine speziellen Vorschriften gelten)

➢ Inverkehrbringen sicherer Produkte
    (CE-Kennzeichnung, Sicherheitsanforderungen etc.)
➢ Dauerhafte Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
    ▪ Angaben des Herstellers/Einführers in der EU - Firmierung inkl. Anschrift
    ▪ Eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation
       (z.B. Typen-, Modell- oder Artikelnummer, EAN-, GTIN- oder QR-Code)
➢ Gebrauchsanleitung
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
JE NACH ART DER VERTRIEBENEN WARE SIND
BESONDERE EUROPAWEITE / NATIONALE VORSCHRIFTEN ZU BEACHTEN

➢ Arzneimittel                                      ➢ KFZ, Fahrräder, eBikes, Pedelecs
➢ Medizinprodukte                                   ➢ Textilien
➢ Kosmetika                                         ➢ Bücher
➢ Spielzeug                                         ➢ Chemikalien
➢ Lebensmittel & Nahrungsergänzungsmittel           ➢ Waffen
➢ Alkohol                                           ➢ Tabakwaren
➢ Pfandpflicht – Einweggetränkeverpackungen         ➢ Pyrotechnische Produkte / Feuerwerkskörper
➢ Elektro- und Elektronikgeräte                     ➢ Gewinn- und Glücksspiele
➢ Filme, Musik, Computerspiele                      ➢ Urheberrechtsgesetz (z.B. Geräteabgabe)
➢ Batterien / Fahrzeugbatterien                     ➢ usw.                                         5
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND

WEITERE RECHTLICHE ASPEKTE

➢ Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht
➢ Import-/Zollbestimmungen
    ▪      Einfuhrbeschränkungen
    ▪      Drittlandszollsatz, Einfuhrumsatzsteuer
    ▪      Verbrauchsteuer
    ▪      Artenschutz – Washingtoner Artenschutzübereinkommen
➢ Ursprungskennzeichnung „Made in ….“

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
VERPACKUNGSGESETZ – Inverkehrbringen verpackter Ware
➢ Lieferung - Privatpersonen (B2C) bzw. vergleichbare Anfallstellen
  ▪ Registrierungspflicht – Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, www.verpackungsregister.org
  ▪ Systembeteiligungspflicht - duale Systeme
➢ Lieferung an Wiederverkäufer (B2B)
  ▪ „ex Werk“ – deutscher Importeur
  ▪ „frei Haus“ – österr. Lieferant
           Transportverpackungen – Rücknahmepflicht
           Verkaufsverpackungen – Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht
           Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
➢ Besonderheit: Lohnherstellung/Lohnabfüllung
➢ Besonderheit: Amazon FBA                                                                              7
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUERRECHT – FRAGESTELLUNG

➢ Art der Leistung (Ware oder Dienstleistung)
➢ In welchem Land wird die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst
➢ Wie hat die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen
➢ Ist der Empfänger der Leistung
           ▪ ein Unternehmen
           ▪ eine Privatperson
➢ Steuersatz (19 % oder 7 %)

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE
B2B Grundregel
Lieferant und Empfänger haben gültige UID-Nummer

➢ Warenlieferung:                Innergemeinschaftliche Lieferung
                                 (Nettorechnung, steuerfreie ig Lieferung)

➢ Dienstleistung:                Besteuerung am Ort des Leistungsempfängers (Auftraggebers)
                                 (Reverse-Charge-Regelung)

Zahlreiche Ausnahmen: z.B. Grundstücksleistungen, Eintrittsberechtigungen zu Events, Restaurant- und
Verpflegungsleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE
➢ LIEFERUNGEN AN PRIVATPERSONEN - Empfänger hat keine UID-Nummer
  B2C Grundregel
                      Lieferort / Besteuerung dort, wo Lieferung endet
                      Folge: deutsche USt., umsatzsteuerliche Registrierung in DE

                      Ausnahme: VERSANDHANDELSREGELUNG (Schwellenwert EUR 100.000 in DE)
                      Verrechnung österr. USt. – keine Registrierung in DE erforderlich
                      Jedes EU Land hat eine eigene Lieferschwelle!

                      Aber: Optierung zur deutschen USt. möglich
Achtung: Gilt nicht bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, Fahrzeugen bzw.
B2B-Lieferungen.
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE
➢ DIENSTLEISTUNG AN PRIVATPERSONEN - Empfänger hat keine UID-Nummer
  B2C Grundregel
                      Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmers (Sitzortprinzip)
                      Zahlreiche Ausnahmen: Grundstücksleistungen,
                      Vermietung Beförderungsmittel, Restaurationsleistungen etc.
                      Sonderregel: elektronische Dienstleistungen
                      Seit 1.1.2015: steuerbar am Ort des Leistungsempfängers (Privatkunden)
                      Steuerliche Registrierung in den betroffenen Ländern erforderlich.
                      Seit 1.1.2019: Schwellenwert 10.000 - österr. USt., keine Registr. in DE

                      Vereinfachungsregel MOSS (Mini-One-Stop-Shop)
                      Registrierung nur in einem Staat (Österreich)                              11
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE
Achtung: zahlreiche Ausnahmen - z.B. Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Achtung: Amazon FBA - Lager in DE
➢ Überstellen der Ware nach DE- ig. Verbringen an sich selbst
➢ Umsatzsteuerliche Registrierung in DE
➢ Anmeldung ig. Erwerb in DE
➢ Verkauf über deutsches Lager an Kunden in DE - Verrechnung deutscher USt.
➢ Amazon/Plattformhändler – Steuerbescheinigung

Achtung: Dropshipping (Reihengeschäft) – Besonderheiten                           12
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE
BESONDERHEIT – FULFILLMENT BY AMAZON (AMAZON FBA) – LAGER in DE

➢ Auslieferung über Amazon-Lager in DE an Kunden in DE
           ▪ innerdeutsche Lieferung – deutsche Umsatzsteuer
           ▪ Steuernummer in DE

➢ Auslieferung über Amazon Lager in DE an Kunden in der EU
           ▪ Versandhandelsregelung: Besteuerung am Ort der Versendung
           ▪ Rechtsfolge: steuerliche Registrierung in DE
           ▪ Jedoch: Möglichkeit, gleich zur USt. des Ziellandes zu optieren

Achtung: unterschiedliche Liefer- und Erwerbsschwellen in der EU!

Achtung: Änderung bezüglich Betriebsstätte geplant!
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE

DROPSHIPPING = REIHENGESCHÄFT
➢ Mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Geschäfte ab
➢ Ware gelangt vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer
➢ Zwischen Lieferung (Umsatzgeschäft) und
  Warenbewegung (Transport) muss differenziert werden
➢ Je nachdem wer den Transport veranlasst bzw. die Zollabwicklung erledigt (deutsche Steuernummer
  erforderlich) ergeben sich unterschiedliche Konstellationen

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
UMSATZSTEUER – GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE

Umsatzsteuersatz DE

           19 % - regulärer Steuersatz

            7 % - reduzierter Steuersatz
                   (ausgewählte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände etc.)

           Seit 18.12.2019 - ermäßigter Steuersatz
           für die klassischen elektronischen Publikationen

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
VERBRAUCHSTEUER (B2C)
(Spirituosen, Bier, Sekt, Alkopops, Kaffee, Tabak etc.) – Waren des „freien Verkehrs“
➢ “Bestimmungslandprinzip” – Besteuerung dort, wo verbraucht werden soll
   Verbrauchsteuersätze und Infos: www.zoll.de
➢ Österr. Versandhändler hat
      ▪   in DE:     Vorherige Anzeigepflicht und Benennung eines
                     Beauftragten in DE gegenüber Hauptzollamt
      ▪   in AT:     Vorherige Anzeigepflicht, sog. Voranzeige an Zollamt des Sitzes,
                     um Steuererstattung sicherzustellen
Problem: Beauftragten finden (Haftung) – Empfehlung: DHL FoodLogistics GmbH
Alternativen: Partnerfirma, Gründung Niederlassung, Spediteur (Bezieher/In-Besitzhalter-Variante),
Eigenlieferung (Anmeldung beim ersten HZA nach Grenzübertritt)
Gilt nicht für den Bezug zu gewerblichen Zwecken!                                                    16
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
VERBRAUCHSTEUER (B2B) - Gewerblicher Bezieher
Lieferung aus dem „freien Verkehr“ eines Mitgliedstaats an gewerbliche Abnehmer in DE
➢ Anzeigepflicht (vor dem Beginn der Beförderung) beim Hauptzollamt in DE
➢ Hinterlegung Sicherheitsleistung
➢ Beim Transport Mitführung der vereinfachten Begleitdokumente

VERBRAUCHSTEUER - BESONDERHEITEN
➢ Tabak:              Verbringen oder Versenden im steuerrechtlich freien Verkehr zu
                      gewerblichen Zwecken unzulässig

➢ Wein:               Im Versandhandel keine vorherige Anzeigepflicht, keine
                      Benennung eines Beauftragten notwendig.                           17
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
AUSSTELLUNG EINER RECHNUNG

Eine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht für einen Unternehmer nur wenn:
➢ ein Unternehmer ein Geschäft mit einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen tätigt oder
➢ ein Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem
    Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt.

In allen anderen Fällen besteht eine solche Verpflichtung nicht (Private haben lediglich den Anspruch auf Ausstellung
einer Quittung).

Pflichtangaben für Rechnungen (§ 14 UStG)

Für Bargeschäfte ab EUR 15.000 gelten besondere Sorgfaltspflichten (Geldwäschegesetz)!

Elektronische Rechnung OK – sofern Empfänger formlos zugestimmt hat.                                                    18
Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
PFLICHTANGABEN AUF RECHNUNGEN (§ 14 bzw. 14a UStG)

➢ Vollständige Angaben Leistungserbringer und Leistungsempfänger
➢ Steuernummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer/ATU) des Leistungserbringers
     Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. Anwendung der Reverse-Charge-Regelung
     (§ 13b UStG) - sowohl UID-Nummer des Leistungserbringers und Leistungsempfängers
     (Entgelt = Nettobetrag)
➢ Ausstellungsdatum
➢ Fortlaufende Rechnungsnummer
➢ Menge und Art der Ware oder Dienstleistung
➢ Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
➢ Nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im
  Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
➢ Anzuwendender Steuersatz sowie auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung den Hinweis
  darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
KLEINBETRAGSRECHNUNG

bis zu EUR 250
    ▪ keine Angabe der Steuernummer, UID-Nummer bzw.

       fortlaufenden Rechnungsnummer erforderlich

ACHTUNG: Diese Vereinfachung gilt nicht
    ▪ im Rahmen der Versandhandelsregelung
    ▪ bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw.
    ▪ der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Beim Onlinehandel ist somit die vereinfachte Rechnung nicht zulässig!
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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND
REGISTRIERKASSEN
    ▪ Keine Pflicht zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme
    ▪ Bei Nutzung - seit 1.1.2020 zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erforderlich
    ▪ Übergangsfrist bis Ende 2022 für nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschaffte
       Registrierkassen die „Einzelaufzeichnungspflicht“ erfüllen

BELEGERTEILUNGSPFLICHT seit 1.1.2020
    ▪ Bei Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme
    ▪ Elektronisch (Zustimmung des Kunden) oder in Papierform

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Rechtliche Aspekte bei Verkäufen nach Deutschland

DEUTSCHLAND

                               Nutzen Sie die großen Chancen
                                        des Handels
                                     mit Deutschland

                                                    KURZE PAUSE
                                                                  22
AUSSENWIRTSCHAFT
AUSTRIA

Teil 2
ONLINEHANDEL DEUTSCHLAND
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
➢ WEITGEHENDE HARMONISIERUNG
                                                         ▪   Kennzeichnung Bestell-Button
➢ RECHTLICHE BESONDERHEITEN                              ▪   Gesonderte Datenschutzerklärung
                                                         ▪   Produktspezifische Pflichten
    ▪   Anwendbares Recht                                ▪   Verpackungsgesetz
    ▪   Rechtswahl                                       ▪   Wettbewerbs-, Marken-, Urheberrecht
    ▪   Preis-/Grundpreisangaben                         ▪   Unzulässige Werbung
    ▪   Fehler im Impressum (Einzelunt.)                 ▪   Werbeaussagen
    ▪   Formulierungen in den AGB                        ▪   Alterskontrolle
    ▪   Unzulässige Klauseln (Transport)                 ▪   Steuern
    ▪   Versandkosten
    ▪   Lieferzeitangaben                                Kostenpflichtige Abmahnungen!
                                                                                                   25
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
ABMAHNWESEN
➢ Abmahnung = Unterlassungsaufforderung (formloses Schreiben)
       ▪ Verletzung von Rechten
       ▪ Frist für Rückäußerung
       ▪ Androhung gerichtlicher Schritte

➢ Kosten
        ▪     Vertragsstrafe
        ▪     Ersatz der Abmahnkosten

➢   Unterlassungsverpflichtungserklärung
         ▪ Nicht wie übermittelt unterschreiben!

➢ Auskunftspflicht

➢ Gerichtsstand
        ▪ Überall in Deutschland
        ▪ Fliegender Gerichtsstand, weil Internetseiten überall abrufbar sind
                                                                                26
➢ Zahlreiche Abmahngründe
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
Verhalten bei einer Abmahnung
➢ Prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt und beweisbar ist

➢ Prüfen, ob der Absender zur Abmahnung berechtigt ist
              ▪    Mitbewerber/Rechtsanwalt
              ▪    Verbände
              ▪    Rechteinhaber
              ▪    keine Verbraucher

➢ Sofern Frist zu kurz, Abmahnenden um Fristverlängerung ersuchen

➢ Abmahnung niemals ignorieren (sonst höhere Kosten - einstweilige Verfügung / Klage)

➢ Vorformulierte Unterlassungserklärung modifizieren
  (Unterlassungserklärung = Vertrag und hat lebenslange Gültigkeit)

➢ Kontakt mit AußenwirtschaftsCenter empfohlen

➢ Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geplant – Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen
                                                                                                 27
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
Wann muss sich ein Onlineshop-Betreiber aus Österreich an deutsches Recht halten?
➢ GRUNDSATZ DES ANWENDBAREN RECHTS
     ▪     Herkunftslandprinzip (österr. Recht, da Verkauf aus Österreich erfolgt)
     ▪     ACHTUNG: zahlreiche Ausnahmen
           ➢ Deutsches Recht - z.B. durch Vereinbarung
           ➢ Bestimmungslandprinzip
                -   Verbraucherschutzrecht
                -   Urheberrecht
                -   gewerbliche Schutzrechte (Markenrecht, Musterschutz, Patentrecht)
                -   Wettbewerbsrecht
                -   Rechtsvorschriften über Waren (Normen, bes. Kennzeichnungspflichten)
                -   Jugendschutzgesetz
                -   Gewinn- und Glücksspiele
     Voraussetzung: Ausrichten der Tätigkeit auf den deutschen Markt
     Risiko: kostenpflichtige Abmahnungen

➢   AUSSCHLUSS VON DEUTSCHEM RECHT
      ▪ „Wir liefern nur innerhalb Österreichs“- Hinweis: Geoblocking                      28
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
AUSRICHTEN DER TÄTIGKEIT AUF DEN DEUTSCHEN MARKT

      Entscheidung des EuGH: Gewerbetreibender bringt seinen Willen zum Ausdruck, Geschäftsbeziehungen zu
      Verbrauchern anderer EU-Mitgliedstaaten herzustellen.

Auf ein anderes EU-Land ist eine Tätigkeit dann „ausgerichtet“, wenn die Website z.B. Folgendes enthält:
➢ Anfahrtsskizze, die bis an die Grenzen zum Nachbarland führt
➢ Telefon-/Faxnummer mit internationaler Vorwahl
➢ Neutrale, also nicht nationale Top-Level-Domain (wie .com, .info, .net, .eu)
➢ Auswahl verschiedener Länder im Bestellprozess
➢ Produktbeschreibungen auch in Fremdsprachen
➢ Preisangaben in Fremdwährungen
➢ Kundenbewertungen von ausländischen Verbrauchern
Betrachtung Gesamtkontext!

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VORGABEN FÜR VERKAUF ÜBER ONLINESHOPS

➢ Impressumpflicht
➢ Datenschutz – gesonderte Datenschutzerklärung
➢ Vorgaben AGB
➢ Anwendbares Recht / Gerichtsstand
➢ Vertragsschluss im Internet
➢ Verträge mit Unternehmen (B2B)
➢ Verträge mit Verbrauchern (B2C) – Besonderheiten

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

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IMPRESSUM

➢ Impressumpflicht / Anbieterkennzeichnung

     ▪ Leicht erkennbar
       ( “Impressum” oder “Kontakt“/ “Info” reicht nicht)

     ▪ Ständig verfügbar

     ▪ Unmittelbar erreichbar (Zwei-Klick-Regel)

Achtung: Impressum Einzelunternehmen

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MUSTERIMPRESSUM (§ 5 TMG)
➢         Vollständiger Name (Firmenname, bei natürlichen Personen Vor- und Familienname) und Niederlassungsanschrift
➢         Vollständige/ladungsfähige Anschrift notwendig (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer).
          Bei Personengesellschaften/juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) zusätzlich die Angaben zur Rechtsform und zu den
          Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer der GmbH)
➢         Kontakt (E-Mail-Adresse, Telefon, Fax)
➢         Registerangaben - Registergericht und Registernummer
➢         Aufsichts-/Zulassungsbehörde, sofern eine behördliche Zulassung für diese Tätigkeit vorgeschrieben ist (z. B. Gastronomiebetriebe,
          Bauträger, Makler, Spielhallenbetreiber, Versicherungsunternehmen); fallen Aufsichts- und Zulassungsbehörde auseinander, ist die
          Aufsichtsbehörde zu nennen (Angabe der Postanschrift wird empfohlen)
➢         Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
➢         Wirtschafts-Identifikationsnummer (soweit vorhanden; diese muss nicht vom Anbieter beantragt werden, sondern wird von der
          Steuerbehörde bei besonderen Anforderungen vergeben)
Zusätzliche Angaben für bestimmte Unternehmen:
➢         Berufsrechtliche Angaben (bei reglementierten Berufen wie Apotheker, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Therapeuten, Steuerberatern, Ärzten,
          Wirtschaftsprüfern, Architekten)
➢         Zusätzliche Angaben bei erlaubnispflichtigen Gewerben: z. B. Hinweis: Gewerbeerlaubnis nach § …. Gewerbeordnung (für die Tätigkeit) als
          …… erteilt, zuständige Aufsichtsbehörde …… (komplette Adresse)

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Name u. Anschrift des Verantwortlichen/der Reaktion

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IMPRESSUM UND AGB

Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C)
Link zur „Online-Streitbeilegungsplattform“!

     Mögliche Formulierung:
     „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung
     (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/”.

Streitschlichtungsstelle: am Sitz des Unternehmens

Seit dem 1. Februar 2017 gilt eine weitergehende Informationspflicht:
➢ Info, ob Unternehmen an Schlichtungsverfahren teilnimmt
➢ Nennung der zust. Verbraucherschlichtungsstelle
➢ Seit 1.1.2020 in DE: „Universalschlichtungsstelle des Bundes“                                           33
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DATENSCHUTZ - ALLGEMEINES

Im Zusammenhang mit einem Internetauftritt werden “personenbezogene Daten” erhoben, d.h.
festgehalten und gespeichert.

➢      Pflicht zur Verwendung einer gesonderten Datenschutzerklärung (§ 13 TMG)
➢      Informationspflicht – Pflichtinhalt (Art. 13 DSGVO)
➢      Datenschutzerklärung muss von jeder Seite des Internetauftritts abrufbar sein (Einbindung in die
       AGB ist nicht ausreichend!)

Hinweis: Datenschutzgenerator – Trusted Shops GmbH
https://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte/
                                                                                                          34
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VERKAUF AN UNTERNEHMER (B2B)
➢ Vertragsrecht:      Freie Rechtswahl möglich
                      Sofern keine Rechtswahl erfolgt ist, gilt Herkunftslandprinzip (d.h. österreichisches Recht)

➢ Gerichtsstand:      Freie Rechtswahl möglich

➢ Bei ausschließlichem Verkauf an Gewerbetreibende
         ▪     deutlich hervorgehobener Hinweis auf Website nötig: „Verkauf nur an Händler“
         ▪     Kontrollen (Gewerbeanmeldung, UID-Nummer)

➢ Widerrufsrecht gilt nicht

➢ Keine speziellen Informationspflichten vorgesehen

➢ Button-Lösung gilt nicht

➢ Angabe von Nettopreisen ausreichend

➢ Achtung: Impressumspflicht und Datenschutzbestimmungen gelten auch hier!

➢ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                                                                              35
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VERKAUF AN VERBRAUCHER (B2C)
➢ Vertragsrecht, Gerichtsstand

➢   Vertragsschluss im Internet

➢   AGB

➢   Informationspflichten vor / nach Vertragsabschluss
          ▪     Vertragsinfos unmittelbar vor dem Bestellbutton – sonst kein wirksamer Vertrag
          ▪     Bestätigungs-Mail (keine Werbung!) inkl. AGB und Widerrufsbelehrung

➢    Bestellbutton - Zulässige Kennzeichnung

➢    Richtige Preisangabe
           ▪     Gesamtpreisangabe / Pflicht zur Grundpreisangabe

➢    Hinweis auf zusätzliche Liefer- oder Versandkosten

➢    Achtung: Keine voreingestellten Schaltflächen verwenden

➢    Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (gesetzliche Muster verwenden)
     Belehrung über Ausnahmen vom Widerrufsrecht                                                 36
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VERKAUF VON WAREN AN VERBRAUCHER (B2C)

Vertragsrecht
    ➢    Grundsatz: freie Rechtswahl (ROM I Verordnung)

    ➢    ACHTUNG: Einschränkungen bei Verbraucherverträgen
             ▪    Keine Rechtswahl: Vertrag unterliegt Recht am Verbraucherwohnsitz
             ▪    Bei Rechtswahl: gewähltes Recht - aber Günstigkeitsvergleich
                  Beachtung der nationalen Verbraucherschutzrechte
Gerichtsstand
     ➢ Grundsatz: Wohnsitz des Schuldners

     ➢ Klage des deutschen Verbrauchers - Wahlrecht des Verbrauchers
        ▪ Klage bei Gericht in Österreich
        ▪ Klage bei deutschem Gericht

     ➢ Klage des österreichischen Unternehmers
        ▪ Verbraucher kann nur in Deutschland verklagt werden
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VERKAUF VON WAREN AN VERBRAUCHER (B2C)

Vertragsrecht / Gerichtsstand – mögliche Formulierungen

➢ Anwendbares Recht
   Gegenüber deutschen Endkunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
   Kaufrechts.

➢ Gerichtsstand
   Im Falle von Streitigkeiten aus Verträgen, die unter der Geltung dieser AGB geschlossenen wurden, sind für
   Klagen der Kunden entweder die österreichischen Gerichte oder die Gerichte des Ortes zuständig, an dem der
   Kunde (Endkunde) seinen Wohnsitz hat. Für Klagen der Firma ….. sind gegenüber deutschen Endkunden die
   deutschen Gerichte zuständig. Nach Entstehung der Streitigkeit steht es den Parteien frei, sich auf einen
   Gerichtsstand in Österreich oder Deutschland zu einigen.
                                                                                                                38
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VERTRAGSSCHLUSS IM INTERNET (B2C-GESCHÄFTE) – FERNABSATZVERTRAG
     ➢    Produktpräsentation = unverbindliche Warenpräsentation (kein Angebot)

     ➢    Angebot ist die Bestellung des Kunden (Bestellbutton)

     ➢    Annahme (Vertragsschluss) – Möglichkeiten

         ▪ Mit automatisch versandter Bestellbestätigung (z.B. Zahlungsaufforderung/Vorkasse)
           ACHTUNG: Zahlungsaufforderung bedeutet Vertragsschluss!

         ▪ Mit gesonderter E-Mail/Auftragsbestätigung - Annahmefrist nennen (max. 2 Tage)!
           (Keine Sofortzahlung möglich!)

         ▪ Bestätigung der Bestellung durch Bestätigungsmail nötig!

         ▪ Bestätigungsmail – keine Werbung!

     ➢ Besonderheit eBay
         Online-Präsentation = verbindliches Angebot, welches Kunde durch Bestellung annimmt
     ➢ Klauseln zum Vertragsschluss in AGB dürfen nicht im Widerspruch zum tatsächlichen Ablauf stehen!
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IV. Vertragsschluss – Beispiel
1. Internetauftritt der Musterfirma auf der Website www.mustershop.at
Die Produktpräsentation auf der Website stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben. Das Angebot im
Rechtssinne gibt der Kunde durch Vornahme der Bestellung ab.

2. Bestellvorgang
Bei der Übersicht über das Sortiment des Online-Shops www.mustershop.at kann der Kunde die von ihm gewünschte(n) Ware(n) durch das Klicken auf den Button „in den Warenkorb legen“
auswählen. Die ausgewählten Waren werden während des Besuchs des Kunden auf der Website www.mustershop.at in dem Warenkorb zwischengespeichert. Durch das Anklicken des Buttons
„weiter“ neben den im Warenkorb aufgelisteten Waren, wird der Bestellvorgang fortgeführt. Auf der Folgeseite wird der Kunde aufgefordert sich für den Online-Shop anzumelden, sofern er
bereits einen Account besitzt oder sich neu zu registrieren. Sodann wählt der Kunde den von ihm gewählten Lieferort und die von ihm gewünschte Zahlungsart aus und gibt die für die
Ausführung der Zahlung erforderlichen Daten ein. Bei der Wahl von externen Zahlungsservices wie z.B. PayPal, wird der Kunde auf die externe Website des jeweiligen Zahlungsdienstanbieters
weitergeleitet. Vor der Abgabe der Bestellung werden die für die Bestellung relevanten Daten in einer „Bestellübersicht“ zusammengefasst. Dem Kunden steht es frei, seine Angaben in der
Bestellübersicht noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ [alternativ: „kostenpflichtig
bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“] an die Musterfirma übersendet. Durch das Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches
Kaufangebot in Bezug auf die von ihm ausgewählte Ware ab.

3. Bestellbestätigung
Die Musterfirma versendet nach Eingang der Bestellung eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr
Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Bestellbestätigung“ genannt). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch die Musterfirma dar. Die Annahme des
Angebots durch die Musterfirma erfolgt ausdrücklich in einer gesonderten E-Mail. Sofern die Musterfirma den Vertragsabschluss ablehnt, wird dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail
mitgeteilt.

V. Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext, also die Angaben des Kunden zum Bestellvorgang, wird durch die Musterfirma gespeichert und kann von dem Kunden unter dem Link „Mein Account“ → „Meine Bestellungen“
eingesehen werden. Davon unabhängig sendet die Musterfirma die unter IV.3. beschriebene Bestellbestätigung und diese AGB an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
➢      Verwendung von AGB nicht verpflichtend aber sinnvoll
          ➢ Webshop-Betreiber kann vieles zu seinen Gunsten regeln
          ➢ Verbraucher dürfen aber nicht „unangemessen benachteiligt“ werden

➢      AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden
          ➢ Deutliche Hervorhebung
          ➢ Möglichkeit der Kenntnisnahme vor der Bestellung
          ➢ Einverständnis des Kunden (z.B. durch Häkchen oder Button)

➢      Gegenüber deutschen Endkunden gelten deutsche Rechtsvorschriften
              (ansonsten können AGB unwirksam sein)

➢      Falsch formulierte bzw. unzulässige Klauseln können zu Abmahnungen führen
                 (z.B. Versand auf Risiko des Käufers, Untersuchungs- und Rügepflicht)

➢      Mühelose Lesbarkeit / Speicher- und Ausdruckfähigkeit

Link zu AGB sollte in räumlicher Nähe zum Bestellbutton bereitgestellt werden!

Muster-AGB im Fachreport!       Mustertexte: Generator der Trusted-Shops Gmbh            41
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INFORMATIONSPFLICHTEN AUF DER INTERNETSEITE (B2C)

➢        Angaben zur Identität des Unternehmers inkl. Geschäftsanschrift
         Mitteilung einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist Pflicht!

➢        Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

➢        Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt (z.B. gesonderte Bestellbestätigung)

➢        Gesamtpreis der Waren/ Dienstleistungen inkl. Steuern u. Zusatzkosten

➢        Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Liefertermin

➢        Gesetzliche Gewährleistung - freiwillige Garantie

➢        Bestehen/Nichtbestehen Widerrufsrecht

Weitergehende Informationspflichten - siehe Fachreport!                                 42
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INFORMATIONSPFLICHTEN IM BESTELLPROZESS (B2B und B2C)
Kunde (B2B und B2C) ist zu informieren über folgende Punkte:
➢ die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB (wenn vorhanden)
➢ die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen
➢ ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss gespeichert wird und für den Kunden zugänglich ist
➢ die Verhaltenskodizes (z.B. Gütesiegel)
➢ die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragsabklärung
➢ die Lieferbeschränkungen bzw. welche Zahlungsmittel akzeptiert werden
➢ die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen wird
Diese Informationen sollten in Nähe zum Bestellbutton zu finden sein.

Bestellübersicht – unmittelbar vor der Bestellung!
Bestellung durch Bestätigung des „Bestell-Buttons“!
Weitergehende Informationspflichten - siehe Fachreport!
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BUTTON-LÖSUNG

➢ „Bestellbutton“ - zulässige Kennzeichnung:
      ▪ zahlungspflichtig bestellen
      ▪ kostenpflichtig bestellen
      ▪ zahlungspflichtigen Vertrag schließen
      ▪ kaufen
      ▪ Gebot abgeben bzw. Gebot bestätigen (bei Versteigerungen)
Andere Kennzeichnungen sind nicht zulässig!
Die Beschriftung des Buttons muss gut lesbar sein.
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INFORMATIONSPFLICHTEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS (B2C)

➢ Übermittlung der Bestellbestätigung ist Pflicht!
➢ Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bzw. der Widerrufsbelehrung - am besten in die
  Bestätigungs-E-Mail integrieren
Diese Informationen
  ▪ sind dem Verbraucher in Textform zu übermitteln (per Post, Fax, E-Mail)
  ▪ bei Waren sind sie dem Verbraucher spätestens bis zur Lieferung mitzuteilen

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PREISANGABEN (B2C)
➢ Gegenüber Verbrauchern – Gesamtpreisangabe

              „EUR …... inkl. MwSt. zzgl. Liefer-/ Versandkosten“
              (idealerweise mit Link auf eine Versandkostentabelle)

➢ Hinweis, ob/in welcher Höhe zusätzliche Liefer- oder Versandkosten anfallen

➢ Pflicht zur Grundpreisangabe bei Waren, die Letztverbrauchern nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
  angeboten werden

Fehlerhafte Preisangaben führen immer wieder zu Abmahnungen!
Bei B2B-Geschäften ist die Angabe von Nettopreisen ausreichend.
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WIDERRUFSRECHT - BEI EINEM FERNABSATZVERTRAG (B2C)

➢ Widerrufsrecht in Deutschland = Rücktrittsrecht in Österreich

➢ Widerrufsrecht = Recht, sich innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zu lösen

➢ Widerrufsbelehrung (Belehrung des Verbrauchers)
        Einheitliches europäisches Musterformular
        Hinweis auf Ausnahmen

➢ Widerrufsformular
        Verbraucher müssen Widerruf erklären (Erklärung in Textform, Musterformular)

Widerrufsbelehrung und –formular im Fachreport!
                                                                                       47
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FRIST FÜR DIE AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS (B2C)
  ➢Grundsatz:                            14 Tage (europaweit einheitlich geregelt)

          ▪ Lieferung von Waren          14 Tage ab Erhalt der Ware

          ▪ Dienstleistungsverträge    14 Tage ab Tag des Vertragsschlusses

          ▪ Voraussetzung: Verbraucher wurde ordnungsgem. über Widerrufsrecht informiert

  ➢Höchstfrist                           12 Monate und 14 Tage (Kalendertage)

Der Käufer trägt die Beweislast für den Fristbeginn.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Bei Verträgen zwischen Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht!
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AUSNAHMEN VOM WIDERRUFSRECHT (B2C)
Das Widerrufsrecht besteht - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - nicht bei folgenden Verträgen (§ 312g BGB):
1.Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch
den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2.Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
3.Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind,
wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4.Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt
wurden,
5.Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach
Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat,
6.Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach
der Lieferung entfernt wurde,
7.Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
usw.

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ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS – BESONDERHEITEN (B2C)
 Dienstleistungsverträge oder
 Lieferung von digitalen Inhalten (Download Musik, Bücher, Filme und Software)
      ➢wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und
      ➢mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
       dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und
      ➢gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei
       vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert
Über Nichtbestehen /Erlöschen des Widerrufsrechts muss der Verbraucher belehrt
werden.

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DEUTSCHLAND
WIDERRUFSRECHT – VERSANDKOSTEN (B2C)

➢ Hinsendekosten
                   ➢ trägt grundsätzlich der Verbraucher
                   ➢ macht er vom Widerrufsrecht Gebrauch, hat ihm der Unternehmer diese Kosten zu erstatten
                     (Standardlieferung)
➢ Rücksendekosten
                   ➢ dürfen dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden, sofern dieser ordnungsgemäß
                     unterrichtet worden ist
                   ➢ Rückzahlung: Verwendung desselben Zahlungsmittels wie beim Kauf (keine Gutschrift)

Unternehmer kann Rückzahlung des Kaufpreises verweigern, bis er die Waren zurückerhalten oder der Verbraucher
den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat.
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DEUTSCHLAND
LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (B2C)

Lieferinformationen
➢ Liefergebiet                                           Zahlungsinformationen
➢ Lieferzeit (z.B. 7-10 Werktage) = ist einzuhalten      ➢ Zahlungsarten
➢ Angabe zur Berechnung der Lieferfrist                  ➢ Zahlungszeitpunkt (bei Bankeinzug oder Kreditkarte)
➢ Versandkosten, Zölle, Steuern                          ➢ Hinweis auf mögliche Kosten (z.B. Paypal)
➢ Hinweise                                               ➢ Hinweis auf Nachnahmegebühr
  (z.B. Pfand Fahrzeugbatterien, Pfand
                                                         Achtung: Aufforderung zur Zahlung (z.B. Vorauskasse)
  Einweggetränkeverpackungen, Hinweis ElektroG
                                                         bedeutet Vertragsschluss!
  bzw. Batteriegesetz)

                                                                                                                 52
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
Generator der Firma Trusted Shops GmbH
                                  https://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte/

Muster-Dokumente generieren wie z.B.
➢ AGB
➢ Impressum
➢ Datenschutz
➢ Widerrufsbelehrung

                                                                                  53
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND

GEOBLOCKING-VERORDNUNG (B2C) – am 3.12.2018 in Kraft getreten
➢ Käufer aus anderen EU-Ländern dürfen nicht mehr
    ▪ von Bestellungen ausgeschlossen
    oder
    ▪ automatisch auf eine Website mit anderen Preisen weitergeleitet werden

➢ Einen Lieferzwang gibt es nicht!
➢ Kunden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ware in Österreich abzuholen bzw. die
  grenzüberschreitende Lieferung selbst zu organisieren.
➢ Umsetzung der Geoblocking – anwendbares Recht
                                                                                             54
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
WEITERE RECHTLICHE ASPEKTE
➢ Urheberrecht
➢ Markenrecht
➢ Wettbewerbsrecht
➢ Werbung
➢ Datenschutzrecht
  EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Neuerungen seit 25. Mai 2018
➢ Produktspezifische Informations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten
  (z.B. Pfandpflicht, ElektroG, BattG)
➢ Sonstige Pflichten (z.B. VerpackG)
➢ Zertifizierung – Gütesiegel für Onlineshops
                                                                                  55
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
URHEBERRECHT
➢        Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers verbreitet werden
          ▪         Fotos
          ▪         Bücher
          ▪         Musik
          ▪         SW-Programme
          ▪         Landkarten
          ▪         Stadtpläne
          ▪         besonders kreativ gestaltete Texte
          ▪         Websites
➢        Lizenzvertrag mit dem Urheber (Lizenzgebühr, Nutzungsrechte)
➢        Verletzung des Urheberrechts: Abmahnung

Achtung: Nutzung von Bildern vom Hersteller oder Großhändler, bei dem das Produkt eingekauft wurde,
muss sich der Nutzer genehmigen lassen!
                                                                                                      56
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
MARKENRECHT
➢   Als Marke schutzfähig sind u.a.
           ▪    Wörter (z.B. Lufthansa, Nivea, Opel, Uhu, Tempo)
           ▪    Personennamen (z.B. Boris Becker)
           ▪    Abbildungen (z.B. springende Raubkatze von Puma)
           ▪    Buchstaben (z.B. VW, BMW)
           ▪    Zahlen (z.B. 4711, 600 für Mercedes)
           ▪    Hörzeichen (z.B. Erkennungsmelodie eines Rundfunksenders - Tagesschau)
           ▪    dreidimensionale Gestaltungen einschl. der Form einer Ware oder ihrer Verpackung (z.B. Coca-Cola-Flasche, Dreiecksform von
                Toblerone)
           ▪    sonstige Aufmachungen einschl. Farben und Farbzusammenstellungen (z.B. Magenta für Telekom) usw.

➢   Häufigsten Formen:
           ▪    Wortmarken (z.B. Microsoft, VW)
           ▪    Bildmarken (z.B. Logos)
           ▪    Wort-/Bildmarken (z.B. Logo von Google, AEG)
    Auch Werbeslogans können schutzfähig sein!
Überprüfung im Markenregister des DPMA!                                                                                                      57
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
WETTBEWERBSRECHT

  ➢Wettbewerbsrecht - „Marktortprinzip“
         Betrifft z.B.
         ▪ Unzulässige oder irreführende Werbung
                     (z.B. Rundschreiben, Telefonwerbung, unwahre Angaben)

          ▪ Unzulässige wettbewerbsrechtliche Handlungen
                    (z.B. unzulässige Klauseln in AGB, fehlende Kennzeichnungspflichten)

  ➢Verstoß: Abmahnung

                                                                                           58
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
WERBUNG
  ➢Grundsatz: Innerhalb der EU „Herkunftslandprinzip“

  ➢Ausnahmen vom „Herkunftslandprinzip“ z.B.:
          ▪         rechtliche Regelungen in Verbraucherverträgen
          ▪         nicht angeforderte Werbung (z.B. Spam-Mail)
          ▪         Gewinnspiele, Glücksspiele einschl. Lotterien und Wetten
          ▪         Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
          ▪         Werbung in deutschen Medien

          Werbemaßnahmen - „Marktortprinzip“!

     ACHTUNG:       Werberechtliche Beschränkungen für einzelne Produkte
                      (z.B. Tabak, Alkohol, Heilmittel, Arzneimittel etc.)

                    Gesundheitsbezogene Werbeaussagen

                    Werbung mit Angabe von Ware oder Preis (Inserat) - Impressumpflicht!
     Robinsonlisten beachten! – www.robinsonabgleich.de                                    59
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND
➢ Werbung in Deutschland nur per Briefpost uneingeschränkt möglich

➢ Restriktionen, für Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon
 ▪ Einwilligung erforderlich (z.B. Newsletter – Doppeltes Opt-in-Verfahren)
 ▪ bzw. dauernde Geschäftsbeziehung
➢ Sonderregelung für E-Mails: diese dürfen für Werbezwecke genutzt werden, wenn
 ▪ Sie die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und
 ▪ Sie für ähnliche Waren oder Dienstleistungen werben (nicht aber bei völlig anderen Artikeln) und
 ▪ der Kunde der Werbung nicht widersprochen hat und
 ▪ der Kunde bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der
   Verwendung jederzeit widersprechen kann

➢ Bei jeder Werbemail muss auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden

➢ Keine Werbung in der Bestellbestätigung!

➢ Rechtsgrundlage: UWG bzw. DSGVO (Neuerungen seit 25. Mai 2018)
                                                                                                                            60
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND

WEITERE RECHTLICHE ASPEKTE BEI LIEFERUNGEN VIA ONLINESHOP
   ➢     Verpackungsgesetz
                    (Rücknahme-, Registrierungs- und Lizenzierungspflicht)
     ➢       Einweggetränkeverpackungen
                   (Pfandpflicht)
     ➢       Produktsicherheitsgesetz
                    (Kennzeichnungspflicht)

PRODUKTBEZOGENE INFORMATIONS- UND KENNZEICHNUNGSPFLICHTEN
   ➢    Elektro- und Elektronikgerätegesetz
                    (Registrierungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Hinweispflichten)
     ➢       Batteriegesetz
                     (Anzeige-, Kennzeichnungs- und Hinweispflicht,
                     Fahrzeugbatterien – Pfandpflicht)
                                                                                            61
Rechtliche
                             Rahmenbedingungen
Sonstiges                    Impressum, AGB, Gewährleistung,       Produkt-
Versand, Verwendung d.
Kundendaten, Auswahl
                             Informationspflichten, Widerrufs-/    beschreibung u.
                             Datenschutzerklärung etc.
der Zahlungssysteme                                                -kennzeichnung

   Umsatzsteuer
   (Privatpersonen:
   Versandhandelsregelung,                                        CE-Kennzeichnung
   Amazon FBA –
   Steuernummer DE)

   Verpackungs-gesetz
   (Registrierungspflicht,                                         Urheberrecht
   Vertrag mit                                                     (Fotos, Texte)
   Dualem System)              Elektro- und                        Markenrecht
                               Elektronikgeräte-gesetz
                               (stiftung ear), Batteriegesetz
                                                                                     62
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

DEUTSCHLAND

                             Nutzen Sie die großen Chancen
                                          des Onlinehandels
                                             mit Deutschland

                                                               63
Rechtliche Rahmenbedingungen für Websites und Webshops

SERVICELEISTUNGEN
AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER BERLIN
➢    Vermittlung von Geschäftspartnern
          (Abnehmer, Lieferanten, Handelsvertreter etc.)

➢    Veranstaltungen
          (Messen, Produktpräsentationen etc.)

➢    Informationen über Märkte und gesetzliche Rahmenbedingungen

➢    Interventionen und Forderungseintreibungen

                                                                   64
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Manuela Fallmann
AußenwirtschaftsCenter Berlin
T +49 30 25 75 75 0
E berlin@wko.at
W wko.at/aussenwirtschaft/de
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