Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"
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Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land
Austausch alter Hausgeräte
100 Euro „Abwrackprämie“
Energiewende zu Hause – mit Unterstützung
Die in der SoL Energie zusammengeschlossenen Partner behalten ihr Ziel Energiewende fest im Blick.
Dieses ist für uns alle ein großes Thema und wird es noch viele Jahre bleiben, es geht um den
„Dreisprung“:
Einsparen
Effizienz steigern
Erneuerbare Energien einsetzen
Effizienz, d. h. Technik die mit wenig Energie ihre Aufgabe erfüllt spielt eine wichtige Rolle für die
Energiewende. Der Ersatz alter Stromfresser durch effiziente Geräte trägt dazu bei den Strombedarf
in den Haushalten spürbar zu senken.
Gemeinden im Schrobenhausener Land wollen mit der Einführung der freiwilligen Leistung
„Abwrackprämie“ auch diesen Aspekt der Energiewende unterstützen.
Geräte tauschen – Energie sparen! Lesen Sie wie es geht >>
V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 1/7Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land
Vier Geräteklassen werden gefördert
• Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination
• Tiefkühlgerät
• Waschmaschine
• Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft)
In vier Schritten zur Prämie. Machen Sie mit!
1. Neugerät (mindestens A++) kaufen – Rechnung mit genauer Typenbezeichnung verlangen
2. Altgerät ordnungsgemäß entsorgen – Bei unserem Partner, den Landkreisbetrieben Neuburg-
Schrobenhausen (Liste der Wertstoffhöfe anbei) oder beim Händler
3. Antrag auf Abwrackprämie ausfüllen und unterschreiben
4. Antrag, Originalrechnung und Original-Entsorgungsnachweis bei der SoL Energie (Stadtwerke
Schrobenhausen) oder den Partnergemeinden (Rathaus / Verwaltung) abgeben
Ihre Ansprechpartner zur Abwrackprämie
Anschrift Telefon
SoL Energie Carl-Poellath-Str. 19, Schrobenhausen 08252 – 89 41 20
Gemeinde Aresing St.-Martin-Str. 16, Aresing 08252 – 910 44 50
Stadt Schrobenhausen siehe SoL Energie 08252 – 89 41 20
V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 2/7Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land
Bedingungen für die Förderung des Austauschs alter Hausgeräte
1. Antragsberechtigt sind Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Aresing und der Stadt
Schrobenhausen. Der Einsatz des Geräts muss an der Adresse des Antragstellers erfolgen. Das
Mindestalter beträgt 18 Jahre.
2. Gefördert werden Privathaushalte, die ab dem 1.05.2015 ein Altgerät durch ein Neugerät mit
einer Effizienzklasse von mindestens A++ ersetzen. Das Förderprogramm läuft zunächst bis
31.12.2015, eine Verlängerung durch die Gemeinden ist möglich.
3. Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro.
4. Es darf keine weitere Förderung (z. B. Landkreis) für diesen Kauf in Anspruch genommen werden.
5. Es gibt vier geförderte Geräteklassen:
• Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination
• Tiefkühlgerät
• Waschmaschine
• Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft)
Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät; ein reines
Tiefkühlgerät kann keine Kühl-Gefrier-Kombi ersetzen und umgekehrt!
6. Jeder Haushalt kann nur je ein Gerät pro Geräteklasse fördern lassen.
7. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel).
8. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung,
insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.
9. Bei Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. Die
Gemeinden behalten sich vor, stichprobenweise den Einsatz des Geräts im Haushalt des
Antragstellers zu prüfen. Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben können als
Subventionsbetrug (§ 264 StGB) eine Strafverfolgung zur Folge haben.
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V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 3/7Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land
Antrag auf Auszahlung einer Förderung von 100 € für den Ersatz eines
Hausgeräts („Abwrackprämie“)
Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet.
Antragsteller/in
Name Vorname
Straße, Hausnr. PLZ, Ort
Telefon für Rückfragen Geburtstag (Mindestalter 18 Jahre)
Bankverbindung: IBAN
Neugerät (ankreuzen)
Kühlschrank
Wäsche-
oder Kühl- Tiefkühlgerät Waschmaschine
trockner
Gefrier-Kombi
Effizienzklasse des neuen Geräts: A++ A+++
Hersteller und Typ
Kaufdatum Händler
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die
Richtigkeit meiner Angaben. Datum, Unterschrift
Wichtig:
Originalrechnung und Entsorgungsnachweis für Altgerät beilegen!
Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro, gefördert werden nur die vier angegebenen Geräteklassen, nur ein Gerät je Geräteklasse und
Haushalt. Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des
Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bei
Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 4/7Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land
Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet.
Entsorgungsnachweis Altgerät
Antragsteller/in
Name Vorname
Entsorgtes Gerät (ankreuzen)
Kühlschrank
Wäsche-
oder Kühl- Tiefkühlgerät Waschmaschine
trockner
Gefrier-Kombi
Hersteller
Entsorgung: Angabe Wertstoffhof oder Händler mit Anschrift
(Folgende Felder sind durch entgegennehmende Person auszufüllen)
O. g. Gerät wurde bei uns entgegengenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Name in Druckschrift, leserlich
Unterschrift
V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 5/7Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 6/7
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