Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land Austausch alter Hausgeräte 100 Euro „Abwrackprämie“ Energiewende zu Hause – mit Unterstützung Die in der SoL Energie zusammengeschlossenen Partner behalten ihr Ziel Energiewende fest im Blick. Dieses ist für uns alle ein großes Thema und wird es noch viele Jahre bleiben, es geht um den „Dreisprung“: Einsparen Effizienz steigern Erneuerbare Energien einsetzen Effizienz, d. h. Technik die mit wenig Energie ihre Aufgabe erfüllt spielt eine wichtige Rolle für die Energiewende. Der Ersatz alter Stromfresser durch effiziente Geräte trägt dazu bei den Strombedarf in den Haushalten spürbar zu senken. Gemeinden im Schrobenhausener Land wollen mit der Einführung der freiwilligen Leistung „Abwrackprämie“ auch diesen Aspekt der Energiewende unterstützen. Geräte tauschen – Energie sparen! Lesen Sie wie es geht >> V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 1/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land Vier Geräteklassen werden gefördert • Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination • Tiefkühlgerät • Waschmaschine • Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft) In vier Schritten zur Prämie. Machen Sie mit! 1. Neugerät (mindestens A++) kaufen – Rechnung mit genauer Typenbezeichnung verlangen 2. Altgerät ordnungsgemäß entsorgen – Bei unserem Partner, den Landkreisbetrieben Neuburg- Schrobenhausen (Liste der Wertstoffhöfe anbei) oder beim Händler 3. Antrag auf Abwrackprämie ausfüllen und unterschreiben 4. Antrag, Originalrechnung und Original-Entsorgungsnachweis bei der SoL Energie (Stadtwerke Schrobenhausen) oder den Partnergemeinden (Rathaus / Verwaltung) abgeben Ihre Ansprechpartner zur Abwrackprämie Anschrift Telefon SoL Energie Carl-Poellath-Str. 19, Schrobenhausen 08252 – 89 41 20 Gemeinde Aresing St.-Martin-Str. 16, Aresing 08252 – 910 44 50 Stadt Schrobenhausen siehe SoL Energie 08252 – 89 41 20 V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 2/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land Bedingungen für die Förderung des Austauschs alter Hausgeräte 1. Antragsberechtigt sind Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Aresing und der Stadt Schrobenhausen. Der Einsatz des Geräts muss an der Adresse des Antragstellers erfolgen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 2. Gefördert werden Privathaushalte, die ab dem 1.05.2015 ein Altgerät durch ein Neugerät mit einer Effizienzklasse von mindestens A++ ersetzen. Das Förderprogramm läuft zunächst bis 31.12.2015, eine Verlängerung durch die Gemeinden ist möglich. 3. Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro. 4. Es darf keine weitere Förderung (z. B. Landkreis) für diesen Kauf in Anspruch genommen werden. 5. Es gibt vier geförderte Geräteklassen: • Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination • Tiefkühlgerät • Waschmaschine • Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft) Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät; ein reines Tiefkühlgerät kann keine Kühl-Gefrier-Kombi ersetzen und umgekehrt! 6. Jeder Haushalt kann nur je ein Gerät pro Geräteklasse fördern lassen. 7. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel). 8. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. 9. Bei Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. Die Gemeinden behalten sich vor, stichprobenweise den Einsatz des Geräts im Haushalt des Antragstellers zu prüfen. Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben können als Subventionsbetrug (§ 264 StGB) eine Strafverfolgung zur Folge haben. --- V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 3/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land Antrag auf Auszahlung einer Förderung von 100 € für den Ersatz eines Hausgeräts („Abwrackprämie“) Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet. Antragsteller/in Name Vorname Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Geburtstag (Mindestalter 18 Jahre) Bankverbindung: IBAN Neugerät (ankreuzen) Kühlschrank Wäsche- oder Kühl- Tiefkühlgerät Waschmaschine trockner Gefrier-Kombi Effizienzklasse des neuen Geräts: A++ A+++ Hersteller und Typ Kaufdatum Händler Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Datum, Unterschrift Wichtig: Originalrechnung und Entsorgungsnachweis für Altgerät beilegen! Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro, gefördert werden nur die vier angegebenen Geräteklassen, nur ein Gerät je Geräteklasse und Haushalt. Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bei Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 4/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet. Entsorgungsnachweis Altgerät Antragsteller/in Name Vorname Entsorgtes Gerät (ankreuzen) Kühlschrank Wäsche- oder Kühl- Tiefkühlgerät Waschmaschine trockner Gefrier-Kombi Hersteller Entsorgung: Angabe Wertstoffhof oder Händler mit Anschrift (Folgende Felder sind durch entgegennehmende Person auszufüllen) O. g. Gerät wurde bei uns entgegengenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Name in Druckschrift, leserlich Unterschrift V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 5/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 6/7
Sie können auch lesen