Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"

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Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land

                         Austausch alter Hausgeräte
                         100 Euro „Abwrackprämie“

                      Energiewende zu Hause – mit Unterstützung
Die in der SoL Energie zusammengeschlossenen Partner behalten ihr Ziel Energiewende fest im Blick.
Dieses ist für uns alle ein großes Thema und wird es noch viele Jahre bleiben, es geht um den
„Dreisprung“:

                                             Einsparen
                                        Effizienz steigern
                              Erneuerbare Energien einsetzen

Effizienz, d. h. Technik die mit wenig Energie ihre Aufgabe erfüllt spielt eine wichtige Rolle für die
Energiewende. Der Ersatz alter Stromfresser durch effiziente Geräte trägt dazu bei den Strombedarf
in den Haushalten spürbar zu senken.

Gemeinden im Schrobenhausener Land wollen mit der Einführung der freiwilligen Leistung
„Abwrackprämie“ auch diesen Aspekt der Energiewende unterstützen.

            Geräte tauschen – Energie sparen! Lesen Sie wie es geht >>

        V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 1/7
Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land

                       Vier Geräteklassen werden gefördert
  •   Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination
  •   Tiefkühlgerät
  •   Waschmaschine
  •   Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft)

                   In vier Schritten zur Prämie. Machen Sie mit!
  1. Neugerät (mindestens A++) kaufen – Rechnung mit genauer Typenbezeichnung verlangen
  2. Altgerät ordnungsgemäß entsorgen – Bei unserem Partner, den Landkreisbetrieben Neuburg-
     Schrobenhausen (Liste der Wertstoffhöfe anbei) oder beim Händler

  3. Antrag auf Abwrackprämie ausfüllen und unterschreiben
  4. Antrag, Originalrechnung und Original-Entsorgungsnachweis bei der SoL Energie (Stadtwerke
     Schrobenhausen) oder den Partnergemeinden (Rathaus / Verwaltung) abgeben

                    Ihre Ansprechpartner zur Abwrackprämie
                          Anschrift                                   Telefon
SoL Energie               Carl-Poellath-Str. 19, Schrobenhausen       08252 – 89 41 20

Gemeinde Aresing          St.-Martin-Str. 16, Aresing                 08252 – 910 44 50

Stadt Schrobenhausen      siehe SoL Energie                           08252 – 89 41 20

      V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 2/7
Austausch alter Hausgeräte 100 Euro "Abwrackprämie"
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land

         Bedingungen für die Förderung des Austauschs alter Hausgeräte

1. Antragsberechtigt sind Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Aresing und der Stadt
   Schrobenhausen. Der Einsatz des Geräts muss an der Adresse des Antragstellers erfolgen. Das
   Mindestalter beträgt 18 Jahre.

2. Gefördert werden Privathaushalte, die ab dem 1.05.2015 ein Altgerät durch ein Neugerät mit
   einer Effizienzklasse von mindestens A++ ersetzen. Das Förderprogramm läuft zunächst bis
   31.12.2015, eine Verlängerung durch die Gemeinden ist möglich.

3. Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro.

4. Es darf keine weitere Förderung (z. B. Landkreis) für diesen Kauf in Anspruch genommen werden.

5. Es gibt vier geförderte Geräteklassen:
   • Kühlschrank oder Kühl-Gefrier-Kombination
   • Tiefkühlgerät
   • Waschmaschine
   • Wäschetrockner (Neugerät Wärmepumpe oder Abluft)

Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät; ein reines
Tiefkühlgerät kann keine Kühl-Gefrier-Kombi ersetzen und umgekehrt!

6. Jeder Haushalt kann nur je ein Gerät pro Geräteklasse fördern lassen.

7. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel).

8. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung,
   insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.

9. Bei Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. Die
   Gemeinden behalten sich vor, stichprobenweise den Einsatz des Geräts im Haushalt des
   Antragstellers zu prüfen. Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben können als
   Subventionsbetrug (§ 264 StGB) eine Strafverfolgung zur Folge haben.

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Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land

        Antrag auf Auszahlung einer Förderung von 100 € für den Ersatz eines
                          Hausgeräts („Abwrackprämie“)
Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet.

Antragsteller/in

 Name                                                                            Vorname

 Straße, Hausnr.                                                                 PLZ, Ort

 Telefon für Rückfragen                                                          Geburtstag (Mindestalter 18 Jahre)

 Bankverbindung: IBAN

Neugerät (ankreuzen)

              Kühlschrank
                                                                                                                                       Wäsche-
              oder Kühl-                             Tiefkühlgerät                          Waschmaschine
                                                                                                                                       trockner
              Gefrier-Kombi

  Effizienzklasse des neuen Geräts:                                                         A++                                        A+++

  Hersteller und Typ

  Kaufdatum                                                                     Händler

  Mit meiner Unterschrift bestätige ich die
  Richtigkeit meiner Angaben.                                                   Datum, Unterschrift

Wichtig:

Originalrechnung und Entsorgungsnachweis für Altgerät beilegen!
Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 100 (einhundert) Euro, gefördert werden nur die vier angegebenen Geräteklassen, nur ein Gerät je Geräteklasse und
Haushalt. Es wird nur der Ersatz derselben Geräteklasse gefördert, also z. B. Kühlgerät für Kühlgerät. Die Anträge werden streng nach der Reihenfolge des
Eintreffens bearbeitet (Eingangsstempel). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, insbesondere wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bei
Missbrauch oder Verstoß gegen die Bedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

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Nur vollständig ausgefüllte und gut lesbare Anträge werden bearbeitet.

                                     Entsorgungsnachweis Altgerät
Antragsteller/in

 Name                                                         Vorname

Entsorgtes Gerät (ankreuzen)

           Kühlschrank
                                                                                         Wäsche-
           oder Kühl-                    Tiefkühlgerät                   Waschmaschine
                                                                                         trockner
           Gefrier-Kombi

 Hersteller

 Entsorgung: Angabe Wertstoffhof oder Händler mit Anschrift

(Folgende Felder sind durch entgegennehmende Person auszufüllen)

O. g. Gerät wurde bei uns entgegengenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

 Name in Druckschrift, leserlich

 Unterschrift

          V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 5/7
Energiegesellschaft der Gemeinden im Schrobenhausener Land

V1.1 – 15.06.2015 – SoL Energie – IKZ Schrobenhausener Land GmbH & Co. KG – 6/7
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