AUSWIRKUNGEN DER F-GASE-VERORDNUNG - IHK Rhein-Neckar

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AUSWIRKUNGEN DER F-GASE-VERORDNUNG - IHK Rhein-Neckar
AUSWIRKUNGEN
DER F-GASE-
VERORDNUNG

AUTOR: DR. J. MEYER, UMWELTTECHNIK BW GMBH // STAND: MÄRZ 2019

               UMWELTTECHNIK BW GmbH
               Friedrichstraße 45
               70174 Stuttgart
AUSWIRKUNGEN DER F-GASE-VERORDNUNG - IHK Rhein-Neckar
1. Vorgeschichte und Regeln
Bisher gebräuchliche Kältegase (FCKW und HFKW) sind umweltschädlich, sobald sie in die Atmosphäre gelangen. Dies
erfolgt im Allgemeinen durch Leckagen, bei nicht sachgerechter Entsorgung oder bei der Wartung.
Kältegase, die im molekularen Aufbau Kohlenwasserstoff, Fluor und Chlor-Atome (FCKW) enthalten, tragen wesentlich zum
Abbau der Ozonschicht bei, daher ist ihr Einsatz seit einigen Jahren (z. B. R22, R12) bereits verboten (Montreal-Protokoll).
Kältegase, die Kohlenwasserstoff und zusätzlich nur Fluor-Atome (HFKW bzw. F-Gase) enthalten, richten zwar keinen
Schaden in der Ozonschicht an, sind aber klimaschädlich. Die Schädlichkeit hinsichtlich des Klimas wird mit dem GWP-Wert
(Global Warming Potential) bewertet. Kohlendioxid mit GWP=1 stellt hierbei den Bezugswert dar. In Tabelle 1 findet man die
chemische Zusammensetzung und die GWP-Werte für einige häufig genutzte Kältegase.

 Kategorie                               Bezeichnung      Name                Formel                             GWP (100 Jahre)
 Bezugspunkt für GWP                     R744             Kohlenstoffdioxid   CO2                                1

 Teilhalogenierte (Fluor und Chlor)      HFKW-23          Trifluormethan      CHF3                               14.800
 Kohlenwasserstoffe (HFKW, HFCHW)        HFKW-32          Difluormethan       CH2F2                              675
                                         HFKW-125         Pentafluorethan     CF3 -CHF2                          3.500
                                         HFKW-134a        Tetrafluorethan     CF3 -CH2F                          1.430
                                         HFKW-143a        Trifluorethan       CF3-CH3                            4.470
                                         HFKW-152a        Difluorethan        CHF2-CH3                           124
                                         HFKW-227ea       Heptafluorpropan    CF3-CHF-CF3                        3.220
                                         HFKW-236fa       Hexafluorpropan     CF3-CH2-CF3                        9.810
                                         HFKW-245fa       Pentafluorpropan    CF3-CH2-CHF2                       1.030

 HFKW-Gemische                           R404A                                125 (44%), 134a (4%), 143a (52%)   3.922
 An Stelle der Formel die
 Zusammensetzung                         R407C                                32 (23%), 125 (25%), 134a (52%)    1.774
                                         R410A                                32 (50%), 125 (50%)                2.088

Tabelle 1: Ausgewählte Kältegase, Chemische Zusammensetzung und GWP-Wert,
           Quelle: https://www.oekorecherche.de/

Im Kyoto-Protokoll (Verpflichtungsperioden: 2008–2012 und 2013–2020) wurde international vereinbart, ihren Einsatz zu
reduzieren. Die Umsetzung erfolgte über eine durch die EU geänderte F-Gase-Verordnung (EU-Nr. 517/2014), die seit
Beginn des Jahres 2015 in Kraft ist. Darin wurde festgelegt, dass bis 2030 der Einsatz der betroffenen Gase um ca. 80
Prozent reduziert werden muss. Es gibt einen detaillierten Plan (Abbildung 1) mit Reduktionsstufen und einem teilweisen
Verbot des Inverkehrbringens (Tabelle 2) von bestimmten Kältegasen für bestimmte Anwendungen.

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Abbildung 1: Reduktion der CO2-Äquivalente von Klimagasen entsprechend F-Gase-Verordnung,
            Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._517/2014_über_fluorierte_Treibhausgase

Unter CO2-Äquivalenten versteht man die mit dem GWP-Faktor multiplizierte Verbrauchsmenge. Die vorgeschriebene Re-
duktion bezieht sich auf den Einsatz von F-Gasen innerhalb der gesamten EU. Das heißt, es gibt keine regionalen, branchen-
oder stoffbezogenen Quoten. Wenn also bestimmte Regionen bevorzugt oder zum Beispiel F-Gase mit hohen GWP nach wie
vor in großen Mengen verkauft werden, kann das zu Engpässen in anderen Regionen oder bei anderen Kältegasen führen.

Einschneidend sind auch die Verbote für das Inverkehrbringen von verschiedenen Kältegasen in bestimmten Anlagenklassen,
die zeitlich abgestuft greifen. Die Tabelle 2 gibt einen Überblick über die geplanten Verbote für einige gebräuchliche Kälte-
gase. Bei Anlagen, die mit größeren Mengen Kältegase gefüllt sind, müssen regelmäßig Dichtheitsprüfungen durchgeführt
werden. Die Prüfintervalle entsprechend den eingesetzten Mengen für einige wichtige Gase sind in Tabelle 5 aufgeführt.

Personen oder Betriebe, die an Anlagen mit F-Gasen folgende Tätigkeiten ausführen, müssen zertifiziert sein:

     Installation
     Wartung
     Instandhaltung
     Reparatur
     Stilllegung
     Dichtheitskontrollen
     Rückgewinnung

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Stoff     GWP      Termin           Verbote/Hinweise

 R22       1.500    01.01.2015       Vollständig, auch für aufbereitetes Kältemittel ODP 0,055

                                     Neuware. Füllmenge ≥40 t CO2-Äquivalent Füllmengengrenze: 10,2 kg!
 R404A     3.922    ab 01.01.2020
                                     Ab 01.01.2030 für aufbereitetes/recyceltes Kältemittel zu Service- und Wartungszwecken.

                                     Neuware. Füllmenge ≥40 t CO2-Äquivalent Füllmenge: 10,04 kg!
 R507A     3.985    ab 01.01.2020
                                     Ab 01.01.2030 für aufbereitetes/recyceltes Kältemittel zu Service- und Wartungszwecken.
                                     Neuware. In Haushaltskühlschränken | Ab 01.01.2020 in mobilen Klimageräten.
                                     Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“) und Anlagen > 40 kW.
 R134a     1.430    ab 01.01.2015
                                     Ausnahme Kaskaden mit CO2.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht.
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten | Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 E407A     2.107    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten. Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R407C     1.774    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht.
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten. Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R407F     1.825    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten. Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R410A     2.088    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten. Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R413A     2.053    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten. Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R417A     2.346    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht

                                     Neuware. Füllmenge ≥ 40 t CO2-Äquivalent Füllmengengrenze: 12,73 kg!
 R422A     3.143    ab 01.01.2020
                                     Ab 01.01.2030 für aufbereitetes/recyceltes Kältemittel zu Service- und Wartungszwecken.

                                     Neuware. Füllmenge ≥ 40 t CO2-Äquivalent Füllmengengrenze: 14,66 kg!
 R422D     2.729    ab 01.01.2020
                                     Ab 01.01.2030 für aufbereitetes/recyceltes Kältemittel zu Service- und Wartungszwecken.

                                     Neuware. In mobilen Klimageräten ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R427A     2.138    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht.
                                     Neuware. In mobilen Klimageräten! Ab 01.01.2022 in hermetischen, gewerblichen Geräten („steckerfertig“)
 R437A     1.805    ab 01.01.2020    und Anlagen > 40 kW.
                                     Ab 01.01.2025 in Monosplit-Klimageräten > 3 kg Füllgewicht.

Tabelle 2: Verbote für das Inverkehrbringen von bestimmten Kältegasen in bestimmten Anlagen,
           Quelle: www.kaeltefischer.de „Verwendungsverbote und Dichtheitsprüfungen durch die neue F-Gase-Verordnung VO(EG) 517/2014“, S. 3

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2. Marktpreise für HFKW steigen stark – Verfügbarkeit sinkt
Im Jahr 2018 wurde von teilweise drastischen Steigerungen der Preise1 und von Lieferengpässen2 bei Kältegasen in der
Fachpresse berichtet. In den folgenden beiden Abbildungen 2 und 3 findet man den Preistrend für größere Gebinde (meist
zehn Kilogramm). Deutlich zu sehen ist, dass sich die Preise für Kältegase mit hohem GWP-Wert teilweise mehr als verdop-
pelt haben und es im heißen Sommer 2018 zu drastischen Preissteigerungen gekommen ist. Weitere Preissteigerungen im
kommenden Sommer sind wahrscheinlich.

Preisentwicklung Kältegase, hoher GWP-Wert

                          60                                                                                              Trend,
           Preis (€/kg)

                                                                                                                          quadratisch
                                                                                                                          interpoliert
                          50

                                                                                                                                R134a
                          40
                                                                                                                                R407c
                          30
                                                                                                                                R410a
                          20
                                                                                                                                R404a

                          10

                           0

Abbildung 2: Preisentwicklung ausgewählter Kältegase mit hohem GWP-Wert in den letzten Jahren; Netto-Einkaufspreise für zertifizierte Betriebe,
              Quelle: Online-Shop Fa. EUROREFRIGERANT SRL, MAGNAGO – Italien

Die Preise (siehe Abbildung 3) für Kältegase mit niedrigem GWP-Wert dagegen sind konstant geblieben bzw., wie etwa bei
dem neu auf dem Markt gekommenen Kältegas R1234yf, eher gesunken.

1   Thiele, Kerstin; „Preisexplosion beim Kältemittel R134a“; KRAFTHAND; 3-4/2018
2   Frommann, Achim; „F-Gase-Verordnung: Deutliche Verteuerung bei bestimmten Kältemitteln“; Klima-Kälte 4-2018

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Preisentwicklung Kältegase, niedriger GWP-Wert

                               Trend, quadratisch interpoliert

                        20,0                                                                                            130
         Preis (€/kg)

                                                                                                                               Preis (€/kg)
                        19,5                                                                                            125

                        19,0                                                                                            120
                                                                                                                        115
                        18,5
                                                                                                                        110                   R32
                        18,0
                                                                                                                        105
                        17,5
                                                                                                                        100                   R290
                        17,0
                                                                                                                        95
                        16,5                                                                                            90                    R1234YF
                        16,0                                                                                            85 rechte Skala
                        15,5                                                                                            80

Abbildung 3: Preisentwicklung ausgewählter Kältegase mit geringem GWP-Wert in den letzten Jahren; Netto-Einkaufspreise für zertifizierte Betriebe,
            Quelle: Online-Shop Fa. EUROREFRIGERANT SRL, MAGNAGO – Italien

3. Offizielle Empfehlungen Umweltbundesamt
Am 2. Februar 2018 fand eine Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Umwelt zusammen mit den wichtigsten
Verbänden des Kälteanlagenbaus und des Kältehandwerkes zur F-Gase-Verordnung statt.

Folgende Empfehlungen wurden von Kerstin Martens, Umweltbundesamt, gegeben:

     Neuanlagen
                         Umstieg auf natürliche Kältemittel
                         Kältemittelfreie Kühltechnik (Sorptionskälteanlagen)

     Bestandsanlagen
                         Anlagendichtheit prüfen und verbessern
                         Auf Kältemittel mit kleinerem GWP-Wert umrüsten
                         Ersatz von Altanlagen durch Neuanlagen
                         Bei Außerbetriebnahme der Anlage auf sorten-
                          reines Recycling des Kältemittels achten

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4. Anlagentechnik muss zum Kältegas passen
Die physikalischen Eigenschaften eines Kältegases bestimmen wesentlich die thermodynamischen Parameter des Kälte-
prozesses. Entscheidend ist die Abhängigkeit der Siedetemperatur vom Druck (Dampfdruckkurve) und die volumetrische
Kältespeicherfähigkeit. Ein Kaltdampfprozess hat zwei Druckniveaus (Verdampfungsdruck und Kondensationsdruck) und zwei
Temperaturniveaus, welche von den physikalischen Eigenschaften des Kältegases stark beeinflusst werden. Daher kann
nicht jedes Kältegas in jede Anlage gefüllt werden. Aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften eines alternativen Kältegases
können konstruktive oder steuerungstechnische Auslegungsgrenzen überschritten werden. Dabei kann es zu Betriebs-
störungen, Leistungsminderungen oder einem Versagen der Anlage kommen.

Beispielsweise arbeitet eine Kälteanlage mit Kohlendioxid als Kältegas im überkritischen Prozess auf einem wesentlich hö-
heren Druckniveau (ca. 120 bar) als eine Anlage mit R134a oder R404a /ca. 20 bar). Alle Komponenten der Kälteanlage,
Kompressor, Kältemittelleitungen, Vorratsbehälter, Armaturen und Steuerung müssen darauf ausgelegt werden.

5. Fazit
Jeder Betrieb ist mittlerweile gefordert, die bestehenden Bestimmungen der F-Gase-Verordnung in seinem Bereich um-
zusetzen, das heißt bestehende Kälteanlagen entsprechend den Vorgaben prüfen zu lassen und dann entsprechend zu
handeln.

5.1. Bau von Neuanlagen
Bei Neuanlagen sollte man am besten mit natürlichen Kältemittel (nicht halogenierte Kältemittel, siehe hierzu (Tabelle 3) oder
zumindest mit Kältegasen, die einen niedrigen GWP-Wert (unter 800) aufweisen, planen. Bis 2030 wird der durchschnittliche
GWP-Wert aller in der EU betriebenen Kälteanlagen auf ca. 400 abgesenkt werden. Daher macht es keinen Sinn, Kältemittel
zu verwenden, die einen deutlich höheren GWP-Wert haben. Für große Anlagen bietet sich Ammoniak (R717) und Kohlen-
dioxid (R744), für kleinere Anlagen Propan (R290) an.

Bei Pluskälte über 8 °C oder höher und der Verfügbarkeit von Abwärme (aus Prozessen oder BHWK) ist eine Sorptions-
kälteanlage empfehlenswert. Es gibt zwei Arten der Sorption, die chemische Sorption, auch Absorption genannt, und die
physikalische Sorption, auch Adsorption genannt. Bei den von Kälteanlagenbauern angebotenen Absorptionsanlagen wird
typischerweise die Stoffpaarung Ammoniak/Wasser oder Lithiumbromid/Wasser verwendet. Für Adsorptionsanlagen werden
die Stoffpaarungen Zeolith/Wasser oder Silikagel/Wasser verwendet.

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5.2. Betrieb von Altanlagen
Altanlagen können teilweise auf ein Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert umgerüstet werden. Die Tabelle 3 gibt Hinweise,
welche Ersatzkältemittel möglich und verfügbar sind. Eine Umrüstung auf ein anderes Kältegas sollte ein Kälteanlagenbauer
planen.

                      „Low GWP" Alternativen für HFKW-Kältemittel
 Aktuelle HFKW-
 Kältemittel          ASHRAE              Hersteller-                          Zusammensetzung (bei                 GWP5 AR4      Sicherheits-
                      Kennzeichnung       Bezeichnung                          Gemischten)                          (AR5)         gruppe
                      R450A               Solstice® N-13     Honeywell         R1234ze(E)/134a                      604 (547)     A1
                      R513A               Opteon ® XP10      Chemours          R1234yf/134a                         631 (573)     A1
                      R513B               -                  Daikin Chem.      R1234yf/134a                         596 (540)     A1
 R134a                R456A               AC5X3              Mexichem          R32/1234ze€/134a                     687 (627)     A1
 GWP 14301
                      R1234yf             verschiedene                         -                                    4 (
Anhang:

Abbildung 4: GWP-Werte ausgewählter Kältemittel, blaue Querbalken: rechnerisch zulässige durchschnittliche GWP-Werte entsprechend
             Phase-Down, Quelle: Dr. de Graaf, Daniel; „Natürliche Kältemittel: was sonst?“; LANLine; 3/2017; S. 50ff.

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Industrielle Bezeichnung         Chemische Bezeichnung             Chemische Formel/ Zusammensetzung   GWP (100 a)
 Halogenfreie Stoffe

                                  Methan                            CH4                                 25

 R170                             Ethan                             CH3-CH3                             6

 R290                             Propan                            CH3-CH2-CH3                         3

 R600                             n-Butan                           CH3-CH2-CH2-CH3                     4

 R600a                            i-Butan (Isobutan)                (CH3)2-CH-CH3                       3

 R601                             n-Pentan                          CH3-CH2-CH2-CH2-CH3                 5

 R601a                            i-Pentan (Isopentan)              (CH3)2-CH-CH2-CH3                   5

 RE170                            Dimethylether (DME)               CH3-O-CH3                           1

 R610                             Diethylether                      CH3-CH2-O-CH2-CH3                   4

 R611                             Methylformiat                     HCOOCH3                             25

 R702                             Wasserstoff                       H2                                  6

 R717                             Ammoniak                          NH3                                 0

 R718                             Wasser                            H 2O                                0
                                  Dimethylether/Ammoniak-           R717 (NH3): 60 %
 R723                                                                                                   1
                                  Gemisch                           RE170 (CH3-O-CH3): 40 %
 R744                             Kohlendioxid                      CO2                                 1

 R1150                            Ethen (Ethylen)                   CH2=CH2                             4

 R1270                            Propen (Propylen)                 CH2=CH-CH3                          2

Tabelle 3: GWP-Werte natürlicher Kältemittel (halogenfrei), Quelle: Umweltbundesamt, Mai 2017

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Dichtheitsprüfungen
Übersicht Kältemittel/Füllmengen – Prüfzyklen

                                                                                                               ab 5 t      50 t bis 500 t      ≥ 500 t       Füllmengen-
                                                                                                              CO2 Äqu.      CO2 Äqu.          CO2 Äqu.       grenze für ein
                                                    Gemisch-Zusammensetzung                                                                                  Einsatzverbot
       Kälte-
                 GWP-Wert                                                                                                Dichtheitsprüfungen                bei CO2-Äqu. >
       mittel
                                                                                                                                                              40 t ab dem
                               Stoff 1     %      Stoff 2    %      Stoff 3     %      Stoff 4    %        alle 12            alle 6        alle 3 Monate     Jahr 2020 (1)
                                                                                                          Monate ab         Monate ab             ab
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R134a              1.430      R134a      100        -        -        -         -        -        -           3,5 kg        34,97 kg        349,65 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze

 R404A              3.922       R125      44      R134a       4     R143a       52        -        -          1,27 kg        12,75 kg        127,50 kg         10,20 kg

                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R407A              2.107       R32       20      R125       40     R134a       40        -        -          2,37 kg        23,73 kg        237,30 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
 R407B              2.804       R32       10      R125       70     R134a       20        -        -          1,78 kg        17,83 kg        178,35 kg         14,27 kg
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R407C              1.774       R32       23      R125       25     R134a       52        -        -          2,82 kg        28,19 kg        281,87 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R407D              1.627       R32       15      R125       15     R134a       70        -        -          3,07 kg        30,73 kg        307,27 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R407E              1.552       R32       25      R125       15     R134a       60        -        -          3,22 kg        32,22 kg        322,22 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R407F              1.825       R32       30      R125       30     R134a       40        -        -          2,74 kg        27,40 kg        274,05 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R410A              2.088       R32       50      R125       50        -         -        -        -          2,40 kg        23,95 kg        239,52 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R413A              2.053      R134a      88      R218        9     R600a       3         -        -          2,44 kg        24,35 kg        243,52 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R417A              2.346       R125      46,6    R134a      50      R600      3,4        -        -          2,13 kg        21,31 kg        213,12 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
 R422A              3.143       R125      85,1    R134a     11,5    R600a      3,4        -        -          1,59 kg        15,91 kg        159,08 kg         12,73 kg

 R422D              2.729       R125      65,1    R134a     31,5    R600a      3,4        -        -          1,83 kg        18,32 kg        183,21 kg         14,66 kg
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R427A              2.138       R32       15      R125       25     R134a       50     R143a      10          2,34 kg        23,38 kg        233,84 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze
                                                                                                                                                            GWP < 2.500,
 R437A              1.805       R125      19      R134a     78,5     R600      1,4      R601      0,6         2,77 kg        27,70 kg        276,97 kg       daher keine
                                                                                                                                                               Grenze

 R507A              3.985       R125      50      R143a      50        -         -        -        -          1,25 kg        12,55 kg        125,47 kg         10,40 kg

 (1)   Bis 2030 als aufgearbeitete oder recycelte Kältemittel noch für Instandhaltung oder Wartung erlaubt.

Tabelle 5: CO2-Äquivalente für Dichtheitsprüfungsintervalle und Befüllungsverbot bei Neuanlagen. Quelle: www.kaeltefischer.de
           „Verwendungsverbote und Dichtheitsprüfungen durch die neue F-Gase-Verordnung VO(EG) 517/2014“, S. 4

AUSWIRKUNGEN DER F-GASE-VERORDNUNG // © Umwelttechnik BW GmbH // Stand: März 2019                                                                           SEITE      11 / 11
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