B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien

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B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
50. JAHRGANG   JANUAR 2019   SEITEN 1 – 72

         B+P.1
Zeitschrift fr
Betrieb und Personal
Mit umfassender Online-Datenbank

SCHWERPUNK T-THEMA
TEILZEIT UND DIE NEUE BRCKENTEILZEIT

PERSONALPRAXIS
• 13 Impulse fr die Personalarbeit von morgen                             | 15 |

ARBEITSRECHT
• LAG Hamm: Bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch
  betriebliche bung?                                                      | 23 |

LOHNSTEUER
• BFH: Steuerpflicht einer Entschdigung nach einer missglckten Operation | 50 |

SOZIALRECHT
• BSG: Geltung der Gleitzonenregelung in der Altersteilzeit                | 60 |
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ZU DIESER AUSGABE
Zu dieser Ausgabe

Dr. Achim Valentin
(verantwortlicher Redakteur)

Liebe Leserinnen und Leser,

" zum 1.1.2019 ist das „Brckenteilzeitgesetz“ in Kraft getreten       ren oder mittelstndischen Betrieben reagieren knnen oder
und dies bietet gengenden Anlass, sich mit dessen Regelungen          mssen, wird von Nicolai Besgen eingehend aufgezeigt (Seite
als Schwerpunktthema zu beschftigen. Mit diesem Gesetz wird           19). Mit den lohnsteuerlichen Fragen des Teilzeitrechts und
neben dem bereits bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht be-          der Brckenteilzeit befasst sich Klaus Mader (Seite 42). Ulrich
grenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf       Freudenberg stellt die Anspruchsvoraussetzungen fr eine Ar-
zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – die sogenannte Brckenteilzeit     beitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeits-
– eingefhrt. Damit verfolgt die Bunderegierung aus arbeits-,          markts vor (Seite 55).
gleichstellungs- und familienpolitischen Grnden das Ziel, Be-
schftigten die Mglichkeit zu geben, nach einer Phase der Teil-       " In unserer Rubrik Personalpraxis stellt Edmund Mastiaux 13
zeitarbeit wieder zu ihrer ursprnglich vertraglich vereinbarten       Impulse fr die Personalarbeit von morgen vor (Seite 15). Dabei
Arbeitszeit zurckzukehren. Dieses Rckkehrrecht zielt insbeson-       handelt es sich um die Themen, mit denen sich die Unterneh-
dere auf Frauen, denen es dadurch leichter gemacht werden soll,        men in den nchsten Jahren eingehend befassen mssen, wol-
nach einer familir bedingten Teilzeitphase wieder in eine Vollzeit-   len sie nicht in dem sich stndig verschrfenden Wettbewerb
ttigkeit oder in eine Teilzeitttigkeit mit hherer Wochenstunden-    um Talente das Nachsehen haben.
zahl zurckzukehren. Dass damit den Arbeitszeitwnschen einer
großen Zahl von Beschftigten Rechnung getragen wird, hat eine         " Hinweisen mchte ich ferner auf den Beitrag von Manfred
reprsentative Befragung des Instituts fr Arbeitsmarkt- und Be-       Jngst, der anhand einer neuen Entscheidung des LAG Dssel-
rufsforschung aus dem Jahre 2014 gezeigt. Danach wnschten             dorf der in der Praxis hufig umstrittenen Frage nachgeht, unter
sich ca. 25 % der Befragten eine Herabsetzung ihrer Arbeitszeit,       welchen Voraussetzungen Um- und Versetzungen zulssig sind
von denen wiederum 25 % nur eine vorbergehende Verminde-              (Seite 35). Nicolai Besgen stellt zwei gegenstzliche Entschei-
rung wollen. Dabei wurde der Wunsch nach einer lediglich tem-          dungen der Arbeitsgerichte Aachen und Essen zu der Frage vor,
porren Arbeitszeitreduzierung wesentlich hufiger von Frauen          ob in der Passivphase eine Altersteilzeitblockmodelles Urlaubs-
als von Mnnern geußert. Zudem wird von einem ganz berwie-           ansprche entstehen, die bei Beendigung der Altersteilzeit ab-
genden Teil der Befragten eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitver-      gegolten werden mssen (Seite 25). Seit dem 1.1.2019 gibt es
krzung von einem bis zu fnf Jahren angestrebt. Mit der befris-       neue Steuerbefreiungen fr Job-Tickets und Dienstfahrrder;
teten Teilzeit soll die Arbeitszeitflexibilitt der Beschftigten      Klaus Mader befasst sich mit deren Voraussetzungen (Seite
gestrkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhht wer-       38). Rolf Altmann stellt die durch das Versichertenentlastungs-
den. Bei all diesen familien- und sozialpolitischen Zielsetzungen      gesetz zu Beginn des Jahres eingetretenen nderungen insbe-
mssen natrlich auch die Interessen der Unternehmen ausrei-           sondere im Bereich des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Kran-
chende Bercksichtigung finden. Der Gesetzgeber hat versucht,          kenversicherung und der Arbeitgeberzuschsse zu den
dem dadurch nachzukommen, dass die Anzahl der Beschftigten,           freiwilligen Krankenversicherungsbeitrgen vor (Seite 63).
die eine Brckenteilzeit in Anspruch nehmen knnen von der Be-
triebsgrße abhngig ist und die Arbeitszeitverkrzung einen Zeit-
korridor von mindestens einem bis zu fnf Jahren nicht verlassen       Ihr
darf. Auf jeden Fall mssen sich die Unternehmen auf einen nicht
unerheblichen Arbeitsaufwand einstellen, wollen sie den diesbe-
zglichen Wnschen der Beschftigten gerecht werden.

" Welche Regeln im Einzelnen im Rahmen der neuen Brcken-
                                                                                                                                          B + P 1 | 19

teilzeit gelten und wie die Unternehmen hierauf auch in kleine-        Achim Valentin
B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
INHALTSBERSICHT

               n         MAGAZIN                                                                       n                            T I T E LT H E M A

               B+P TELEX                                                                                         50. JAHRGANG   JANUAR 2019   SEITEN 1 – 72
                                                                                                                                                                                                Teilzeit und die neue
                                                                                                                                                                                                Brckenteilzeit
                                                                                                                     B+P.1
               Arbeitsrecht                                                                                 Zeitschrift fr
                                                                                                                                                                                                Die neue Brckenteilzeit . . . . .         19
                                                                                                            Betrieb und Personal
                                                                                                            Mit umfassender Online-Datenbank

               EuGH zu befristeten Bhnenvertrgen . . . . . . . . . . . . . .                    4         SCHWERPUNK T-THEMA
                                                                                                            TEILZEIT UND DIE NEUE BRCKENTEILZEIT

                                                                                                            PERSONALPRAXIS
                                                                                                            • 13 Impulse fr die Personalarbeit von morgen                             | 15 |
                                                                                                                                                                                                Teilzeitrecht und Brckenteilzeit
                                                                                                            ARBEITSRECHT

               Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz . . . . . . . . . . . .                    4
                                                                                                            • LAG Hamm: Bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch
                                                                                                              betriebliche bung?

                                                                                                            LOHNSTEUER
                                                                                                                                                                                       | 23 |

                                                                                                            • BFH: Steuerpflicht einer Entschdigung nach einer missglckten Operation | 50 |
                                                                                                                                                                                                – lohnsteuerliche Fragen . . . . .         42
                                                                                                            SOZIALRECHT
                                                                                                            • BSG: Geltung der Gleitzonenregelung in der Altersteilzeit                | 60 |

               Brgschaft eines Arbeitnehmers fr Verbindlichkeiten sei-                                                                                                                        Arbeitsmarktrente wegen Ver-
               nes Arbeitgebers ohne Gegenleistung ist nicht per se sit-                                                                                                                        schlossenheit des Teilzeitarbeits-
               tenwidrig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      5                                                                                             marktes – neue Herausforderun-
                                                                                                                                                                                                gen fr Arbeitnehmer und
               Lehrerinnen mit Kopftuch – LAG spricht Bewerberin Ent-                                                                                                                           Arbeitgeber? . . . . . . . . . . . . . .   55
               schdigung zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        5
                                                                                                        Kein Werkstudierendenprivileg bei Teilzeitstudien . . . . .                                                                        62

               Lohnsteuer
               Wichtige BMF-Schreiben herausgegeben! . . . . . . . . . . .                        6
                                                                                                       n                            PERSONALPRAXIS

               FG Dsseldorf: Besteuerungsrecht Deutschlands fr Ar-                                   13 Impulse fr die Personalarbeit von morgen . . . . . . . .                                                                        15
               beitslohn eines niederlndischen Berufskraftfahrers . . . .                        7

               Aufwendungen im Rahmen eines Adhsionsverfahrens als                                    n                            ARBEITSRECHT
               Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           8

               Bundesregierung zur Herausgabe von Nichtanwendungs-                                     Der aktuelle Bericht
               erlassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     8
                                                                                                       Die neue Brckenteilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              19

               Sozialrecht                                                                             Kurzbeitrge
               Das Rentenpaket 2019 ist geschnrt . . . . . . . . . . . . . . .                   10
                                                                                                       Bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch be-
               nderungen der sozialen Versicherungs-Rechengrßen                                      triebliche bung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           23
               endgltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      10
                                                                                                       Anspruch des Konzernbetriebsrats auf Freistellung eines
               Doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten umstritten . .                           11   seiner Mitglieder? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          24

               Umstellung im Zahlstellen-Meldeverfahren . . . . . . . . . . .                     11   Urlaubsabgeltung im Altersteilzeitarbeitsverhltnis? . . . .                                                                        25

               Der Bundesrat stimmt dem Versichertenentlastungsgesetz                                  Abmahnung wegen Gefhrdungsanzeige . . . . . . . . . . . .                                                                          26
               zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   12
                                                                                                       Arbeitszeitkonto – Stundenabbau – Zeitzuschlge . . . . .                                                                           28

                                                                                                       Aufrechnung – Tilgungsbestimmung . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      30
               V E R A N S TA LT U N G S H I N W E I S E . . . . . . . .                          13
                                                                                                       Betriebsbergang – Neues zur Verwirkung des Wider-
               BCHERSCHAU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        72   spruchsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         31
               IMPRESSUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    72
                                                                                                       Gewerkschaftlicher Informationsstand und Verteilung ge-
                                                                                                       werkschaftlichen Informationsmaterials – Unterlassungs-
                                                                                                       anspruch des Betriebsrats gegen Untersagung des Ar-
                                                                                                       beitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        33

                                                                                                       Umsetzung/Versetzung – Billigkeit . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                   35

                                                                                                       n                            LOHNSTEUER

                                                                                                       Der aktuelle Bericht

                                                                                                       Neue Steuerbefreiungen fr Job-Tickets und Dienstfahr-
B + P 1 | 19

                                                                                                       rder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     38
B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
INHALTSBERSICHT

Kurzbeitrge                                                                      DEMNCHST IN B+P
Teilzeitrecht und Brckenteilzeit – lohnsteuerliche Fragen                   42
                                                                                  n      T I T E LT H E M A I M F E B R UA R
FG Niedersachsen: Fahrten zwischen Wohnung und erster
Ttigkeitssttte bei Entsendung ins Ausland? . . . . . . . . .               43   • Elektromobilitt

FG Berlin-Brandenburg zur Arbeitnehmereigenschaft von
Funktionstrgern der Freiwilligen Feuerwehren . . . . . . . .                47   n      Arbeitsrecht
BFH zur Steuerpflicht einer Entschdigung nach einer                              • BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsvereinba-
missglckten Operation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       50     rungsoffenheit
                                                                                  • BAG: Bercksichtigung von Elternteilzeitverhltnissen bei
FG Hamburg: Kein Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug
                                                                                    Sozialplanabfindung
fr Luxussportwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      52
                                                                                  • BAG: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungs-
                                                                                    klausel und Neuvertrag
n        SOZIALRECHT                                                              • LAG Kln: Erneuter Antrag auf Zustimmung zur Einstellung
                                                                                    nach § 99 BetrVG
                                                                                  • LAG Niedersachsen: Unwirksamer Widerruf einer Dienst-
Der aktuelle Bericht
                                                                                    wagenberlassung
Arbeitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Teilzeitar-                          • LAG Hamm: Vereinbarkeit von § 17 BEEG mit Unionsrecht
beitsmarktes – neue Herausforderungen fr Arbeitnehmer
und Arbeitgeber? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   55
                                                                                  n      Lohnsteuer
                                                                                  • Elektromobilitt – neue steuerliche Vergnstigungen
Kurzbeitrge                                                                      • FG Hamburg: Zuordnung einer Nachzahlung von Lohn fr
                                                                                    vorherige Jahre und Zahlung einer Abfindung als außeror-
Gleitzone in der Altersteilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      60     dentliche Einknfte
Kein Werkstudierendenprivileg bei Teilzeitstudium . . . . .                  62   • FG Kln: Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei bertragung ei-
                                                                                    ner Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
Arbeitgeberzuschuss zu den Beitrgen einer freiwilligen                           • FG Kln: Keine Versteuerung eines geldwerten Vorteils fr
Kranken- und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . .            63     die private Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Einbeziehung von einmaligen Einnahmen in die Beitrags-                            • FG Thringen: Taxi als „ffentliches Verkehrsmittel“ i.S.
berechnung fr freiwillige Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . .          66     des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG?

n        B+P STICHWORTVERZEICHNIS                                            69   n      Sozialrecht
                                                                                  • Nach dem Ende von „Kopf und Seele“: Vertrauensschutz
                                                                                    gegenber Beitragsnachforderungen?
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   Nutzen Sie den Mehrwert der B+P-Online-Version:                                  sellschaft bei Beteiligung an der Besitzgesellschaft?
   • B+P-Archiv ab 1999                                                           • Beitragsnachforderung trotz Erfllung der Aufzeichnungs-
   • Gesetze und Verordnungen                                                       pflichten?
   • BFH-Urteile (inkl. nicht amtliche) seit 1950                                 • bergangsbereich lst Gleitzone ab
   • BAG- und BSG-Urteile seit 1950                                               • BSG: Urlaubsabgeltung als rentenschdlicher Hinzuver-
   • Anhngige Verfahren vor dem BFH, BVerfG und EuGH
                                                                                    dienst
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                                                                                                                                                 B + P 1 | 19
B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
MAGAZIN              •    TELEX

                                                                                    Wenn jedoch die nationale Regelung diese Art von Sanktion in
               Arbeitsrecht                                                         einem bestimmten Bereich untersagt (wie hier im Bereich der
               +++ EuGH zu befristeten Bhnenvertrgen +++                          Stiftungen fr Oper und Orchester), muss es in diesem Bereich
                                                                                    eine andere wirksame Maßnahme geben, um die missbruchli-
               Arbeitnehmer der Stiftungen fr Oper und Orchester drfen            che Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsver-
               nicht vom Schutz gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsver-        trge zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden. Es ist Sache
               trge ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hat auch Aus-          der nationalen Gerichte, zu berprfen, ob es eine solche Maß-
               wirkungen auf alle deutschen Bhnenvertrge.                         nahme in der innerstaatlichen Rechtsordnung gibt und ob sie
                                                                                    hinreichend effektiv, abschreckend und verhltnismßig ist, um
               Frau Martina Sciotto war von 2007 bis 2011 auf Grund mehrerer
                                                                                    die Anwendung der Rahmenvereinbarung sicherzustellen.
               befristeter Arbeitsvertrge bei der Fondazione Teatro dell’Opera
               di Roma (Stiftung Opernhaus Rom) als Balletttnzerin beschf-        Der Gerichtshof hebt hervor, dass die nationalen Gerichte, falls
               tigt. 2012 beantragte sie beim Tribunale di Roma (Gericht Rom,       sie feststellen sollten, dass es keine andere effektive Maßnah-
               Italien) die Feststellung der Rechtswidrigkeit der in diesen Ver-    me in der nationalen Regelung gibt, um die Missbruche gegen-
               trgen festgelegten Bedingungen und die Umwandlung ihres Ar-         ber dem Personal der Stiftungen fr Oper und Orchester zu
               beitsverhltnisses in einen unbefristeten Vertrag.                   verhindern und zu ahnden, dennoch verpflichtet wren, das in-
                                                                                    nerstaatliche Recht im Rahmen des Mglichen so auszulegen,
               2013 wies das Tribunale di Roma diese Klage mit der Begrn-
                                                                                    dass dieser Missbrauch angemessen geahndet wird und die Fol-
               dung ab, dass die nationale Sonderregelung fr Stiftungen fr
                                                                                    gen des Unionsrechtsverstoßes beseitigt werden, z.B. indem sie
               Oper und Orchester die Anwendung der allgemeinen Vorschrif-
                                                                                    die von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorge-
               ten ber Arbeitsvertrge auf diese ausschließe und daher der
                                                                                    sehene Sanktion anwenden, die darin besteht, einen befristeten
               Umwandlung der von diesen Stiftungen geschlossenen Arbeits-
                                                                                    Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten umzuwan-
               vertrge in ein unbefristetes Arbeitsverhltnis entgegenstehe.
                                                                                    deln, wenn das Arbeitsverhltnis ber einen bestimmten Zeit-
               Die in der Berufungsinstanz mit diesem Rechtsstreit befasste         punkt hinaus besteht. (Quelle: PM des EuGH Nr. 160/18 v.
               Corte d’appello di Roma (Berufungsgericht Rom, Italien) fragt        25.10.2018 – Rechtssache C-331/17 – Martina Sciotto / Fond-
               den Gerichtshof, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung        azione Teatro dell’Opera di Roma).                          Bn.
               entgegensteht, die den Ttigkeitsbereich der Stiftungen fr Oper
               und Orchester von der Anwendung der allgemeinen arbeitsrecht-        +++ Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz +++
               lichen Regelungen ausschließt, mit der der missbruchliche Rck-
                                                                                    Das BAG hat in seinem Urteil vom 20.11.2018, 1 AZR 189/17,
               griff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsvertrge durch die
                                                                                    den Streik auf einem Firmenparkplatz fr zulssig erklrt.
               automatische Umwandlung des befristeten Vertrags in einen un-
               befristeten geahndet wird, wenn das Arbeitsverhltnis ber einen     Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikfhrenden Ge-
               bestimmten Zeitraum hinaus andauert.                                 werkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeit-
                                                                                    nehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebs anzuspre-
               Mit seinem heutigen Urteil erklrt der Gerichtshof, dass die
                                                                                    chen, um sie fr die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine
               Rahmenvereinbarung ber befristete Arbeitsvertrge einer sol-
                                                                                    solche Aktion kann – abhngig von den konkreten rtlichen Ge-
               chen nationalen Regelung entgegensteht, wenn es in dem Mit-
                                                                                    gebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmglichkeiten
               gliedstaat keine andere wirksame Sanktion gegen die in diesem
                                                                                    auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Fir-
               Bereich festgestellten Missbruche gibt.
                                                                                    menparkplatz vor dem Betriebsgebude zulssig sein.
               Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Rahmenvereinbarung
                                                                                    Die Arbeitgeberin betreibt in einem außerrtlich gelegenen Ge-
               Mindestschutzbestimmungen vorsieht, mit denen die Prekarisie-
                                                                                    werbegebiet ein Versand- und Logistikzentrum. Zu dem von ihr
               rung der Beschftigten verhindert werden soll. Die Mitgliedstaa-
                                                                                    gepachteten Gelnde gehren ein Betriebsgebude, das ber
               ten mssen daher mindestens eine der von der Rahmenvereinba-
                                                                                    einen zentralen Eingang zugnglich ist, und ein ca. 28.000 qm
               rung vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, verfgen dabei
                                                                                    großer Parkplatz, welcher zur Nutzung fr die berwiegend mit
               insoweit aber ber ein Ermessen und haben die Mglichkeit, die
                                                                                    dem Auto zur Arbeit kommenden Mitarbeiter bestimmt ist. Im
               besonderen Anforderungen spezifischer Branchen und/oder be-
                                                                                    September 2015 wurde die Arbeitgeberin an zwei Tagen be-
               stimmter Arbeitnehmerkategorien zu bercksichtigen.
                                                                                    streikt. Die streikfhrende Gewerkschaft baute an beiden Tagen
               Der Gerichtshof stellt fest, dass aus den Akten hervorgeht, dass     auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang Stehtische und Ton-
               die italienische Regelung im Ttigkeitsbereich der Stiftungen fr    nen auf und postierte dort ihre Vertreter sowie streikende Ar-
               Oper und Orchester keine in der Rahmenvereinbarung genannte          beitnehmer. Diese verteilten Flyer und forderten die zur Arbeit
               Begrenzung bezglich der maximal zulssigen Dauer dieser Ver-        erscheinenden Arbeitnehmer zur Teilnahme am Streik auf. Zu
               trge oder der Zahl ihrer Verlngerungen vorsieht. Außerdem ist      physischen Zugangsbehinderungen kam es nicht. hnliches
               nicht ersichtlich, dass der Einsatz aufeinanderfolgender befris-     wiederholte sich bei einem eintgigen Streik im Mrz 2016.
               teter Arbeitsvertrge in diesem Bereich durch einen sachlichen
                                                                                    Mit ihrer Klage hat die Arbeitgeberin die knftige Unterlassung
               Grund gerechtfertigt ist.
                                                                                    solcher Aktionen verlangt. Das Arbeitsgericht hat der Klage ent-
               Was die Ahndung des Missbrauchs befristeter Vertrge betrifft,       sprochen; das LAG hat sie abgewiesen. Die hiergegen gerichte-
               fhrt der Gerichtshof aus, dass die Rahmenvereinbarung keine         te Revision der Arbeitgeberin blieb vor dem Ersten Senat des
               allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufstellt, die Um-      BAG ohne Erfolg. Im konkreten Fall ergibt die Abwgung wider-
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               wandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorzusehen.           streitender grundrechtlicher Gewhrleistungen auf Arbeitgeber-

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und Gewerkschaftsseite, dass die Arbeitgeberin eine kurzzeiti-      Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begrndung kann die
ge, situative Beeintrchtigung ihres Besitzes hinzunehmen hat.      Sittenwidrigkeit der von den Beklagten bernommenen Brg-
Angesichts der rtlichen Verhltnisse kann die Gewerkschaft         schaften nach § 138 Abs. 1 BGB nicht angenommen werden.
nur auf dem Firmenparkplatz vor dem Haupteingang mit den            Die Brgschaft eines Arbeitnehmers fr Verbindlichkeiten ist
zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmern kommunizieren und             nicht allein deswegen schon sittenwidrig, weil sie vom Arbeit-
im Gesprch versuchen, auf Arbeitswillige einzuwirken.              nehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Not-
                                                                    lage des Arbeitgebers bernommen wird. Nach der BGH-Recht-
  Hinweis fr die Praxis:                                           sprechung kann die von einem Arbeitnehmer mit mßigem
                                                                    Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes fr
  Der Senat hat in einem weiteren Verfahren (BAG v.                 ein Darlehen des Arbeitgebers bernommene Brgschaft sit-
  20.11.2018, 1 AZR 12/17) mit hnlich gelagertem Sachver-          tenwidrig sein, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass ber-
  halt die dem Klageantrag stattgebende Entscheidung des            fordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Not-
  LAG aufgehoben und die das Unterlassungsbegehren ab-              lage befindet.
  weisende Entscheidung des Arbeitsgerichts wiederherge-
  stellt. (Quelle: PM des BAG Nr. 62/18 v. 20.11.2018). Bn.         In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob Arbeitneh-
                                                                    merbrgschaften schon sittenwidrig sind, wenn dem brgenden
                                                                    Arbeitnehmer kein angemessener Ausgleich fr die bernahme
+++ Brgschaft eines Arbeitnehmers fr Verbind-                     des wirtschaftlichen Risikos zufließt. Eine Mindermeinung
                                                                    nimmt dann stets eine Sittenwidrigkeit auch ohne finanzielle
lichkeiten seines Arbeitgebers ohne Gegenleistung
                                                                    berforderung an. Die herrschende Meinung in Rechtspre-
ist nicht per se sittenwidrig +++                                   chung und Literatur, die vorzugswrdig ist, verlangt jedoch in
Die Brgschaft eines Arbeitnehmers fr Verbindlichkeiten des        Anlehnung an die Rechtsprechung zur Brgschaft nahestehen-
Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie        der Personen auch fr Arbeitnehmerbrgschaften das Vorliegen
vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaft-       einer krassen finanziellen berforderung des Brgen. Eine pri-
lichen Notlage des Arbeitgebers bernommen wird. Das hat der        vate Brgschaft wird typischerweise unentgeltlich und zur Un-
BGH in einem aktuellen Urteil entschieden (BGH 11.9.2018, XI        tersttzung des Hauptschuldners in einer fr diesen wirtschaft-
ZR 380/16).                                                         lich schwierigen Situation bernommen. Allein die Kenntnis des
                                                                    Glubigers von solchen Umstnden kann mithin eine Sittenwid-
Die Klgerin hatte der GmbH (Hauptschuldnerin) Darlehen i.H.v.
                                                                    rigkeit nicht begrnden. Das Motiv eines unentgeltlich brgen-
ca. 2 Mio. F zur Finanzierung von Bauvorhaben gewhrt. 2009
                                                                    den Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu erhalten, fhrt daher
geriet die Hauptschuldnerin in eine wirtschaftlich schwierige
                                                                    auch nicht zur Sittenwidrigkeit.
Lage. Der Hauptschuldnerin drohte die Insolvenz. Den Beklag-
ten, die damals Arbeitnehmer der Hauptschuldnerin waren, war        Die bernahme einer Arbeitnehmerbrgschaft kann zudem fr
dies bekannt. Da die Insolvenz ohne neue Kreditmittel wahr-         einen solventen Arbeitnehmer, ein hinnehmbares Risiko darstel-
scheinlich war, verlangte die Klgerin bei Gewhrung eines wei-     len, das sich fr ihn auszahlen kann. Ein solches Handeln ist von
teren Darlehens Brgschaften finanzstarker Personen. Am             der Privatautonomie gedeckt und steht nicht in Widerspruch zu
7.4.2009 schloss die Klgerin mit der Hauptschuldnerin einen        Wertungen der Rechts-und Sittenordnung. Die Gegenansicht
Darlehensvertrag ber 150.000 F zu 8 % Zinsen p.a. zunchst         wrde zudem zu Wertungswidersprchen zwischen der Beurtei-
befristet bis zum 31.12.2009 unter der Voraussetzung, dass ihr      lung der Sittenwidrigkeit der Angehrigen- und der Arbeitneh-
weitere Personalsicherheiten gestellt wrden.                       merbrgschaft fhren, da die Sittenwidrigkeit der Angehrigen-
                                                                    brgschaft eine krasse finanzielle berforderung voraussetzt.
Die Beklagten bernahmen am gleichen Tag auf Bitten des Ge-
schftsfhrers der Hauptschuldnerin und nach Erteilung einer        Sonstige besonders erschwerende und dem Brgschaftsglubi-
Vermgensauskunft jeweils eine unwiderrufliche, unbedingte, un-     ger zurechenbare Umstnde, die unabhngig von der finanziel-
befristete und selbstschuldnerische Brgschaft fr smtliche An-    len berforderung zu einer Sittenwidrigkeit der Brgschaft fh-
sprche der Klgerin gegen die Hauptschuldnerin aus diesem          ren wrden, sind nicht festgestellt worden. (Quelle: BGH
Darlehensvertrag. Als sich abzeichnete, dass die Hauptschuldne-     11.9.2018, XI ZR 380/16).                                   Bn.
rin den Darlehensbetrag ber 150.000 F bei Flligkeit nicht wrde
zurckzahlen knnen, wurde die Laufzeit des Kredits verlngert,     +++ Lehrerinnen mit Kopftuch – LAG spricht Bewer-
worauf die Beklagten ihre Brgschaften erstreckten. Im Juni 2011    berin Entschdigung zu +++
wurde schließlich das Insolvenzverfahren ber das Vermgen der
                                                                    Das LAG Berlin-Brandenburg (v. 4.12.2019, 7 Sa 963/18) hat der
Hauptschuldnerin erffnet und die Klgerin nahm die Beklagten
                                                                    Klgerin eine Entschdigung i.H.v. 1,5 Monatsvergtungen wegen
aus den Brgschaften in Anspruch.
                                                                    einer Benachteiligung auf Grund der Religion zugesprochen.
Mit ihrer Klage begehrte die Klgerin von den Beklagten gesamt-
                                                                    Die Klgerin hat geltend gemacht, ihre Bewerbung als Di-
schuldnerisch die Zahlung von 150.000 F nebst Zinsen i.H.v. 8 %.
                                                                    plom-Informatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein
Die Beklagten bestritten die Auszahlung der Darlehensvaluta und
                                                                    muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte
beriefen sich auf die Sittenwidrigkeit der Brgschaftsvertrge.
                                                                    Benachteiligung wegen ihrer Religion.
Das LG wies die Klage ab. Die dagegen gerichtete Berufung hatte
vor dem OLG keinen Erfolg. Die Revision der Klgerin hatte          Das LAG hat der Klgerin – anders als das Arbeitsgericht – eine
schließlich vor dem BGH Erfolg und fhrte zur Aufhebung des         Entschdigung i.H.v. 1,5 Monatsvergtungen zugesprochen. Zur
                                                                                                                                        B + P 1 | 19

Berufungsurteils und Zurckverweisung der Sache an das OLG.         Begrndung hat das LAG ausgefhrt, es liege eine Benachteili-

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                                                                                zur Ablehnung der Bewerberin nicht mit Erfolg auf das Neutra-
                                                                                littsgesetz (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
                   Stotax Reisekosten 2019                                      vom27.1.2005, GVBl. 2005, 92) berufen. Bei der Auslegung die-
                                                                                ses Gesetzes sei das Gericht an die Entscheidung des BVerfG
                   Steuerlich richtig abrechnen                                 vom 27.1.2015 (Az.: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) gebunden.
                                                                                Hiernach sei fr ein gesetzliches allgemeines Verbot religiser
                                                                                Symbole wie dem Kopftuch eine konkrete Gefahr fr den Schul-
                                                                                frieden oder die staatliche Neutralitt erforderlich, die im vor-
                                                                                liegenden Fall nicht festgestellt werden knne. Das Neutrali-
                                                                                ttsgesetz des Landes Berlin sei mit der Verfassung vereinbar,
                                                                                weil dieses verfassungskonform ausgelegt werden knne, wie
                                                                                das LAG bereits durch Urteil vom 9.2.2017 entschieden hat
                                                                                (Az.: 14 Sa 1038/16, s. hierzu die Pressemitteilung Nr. 5/17).
                                                                                Das LAG hat fr das beklagte Land die Revision zum BAG zuge-
                                                                                lassen. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 21/18 vom 27.11.2018).
                                                                                Bn.

                                                                                Lohnsteuer
                                                                                +++ Wichtige BMF-Schreiben herausgegeben! +++

                                                                                Ergangen sind BMF-Schreiben

                                                                                – am 8.11.2018, BStBl I 2018, 1137 zu den Elektronischen Lohn-
                                                                                  SteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM),

                                                                                – am 6.11.2018, BStBl I 2018, 1231 betr. lohnsteuerliche Be-
                                                                                  handlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten
                                                                                  der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019: Mahlzeiten, die un-
                   Darum geht es:
                                                                                  entgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben
                   • Die Abrechnung von In- und Auslandsreisen                    werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert
                     mit den steuerlichen Werten aller Staaten                    nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten (zu den Werten
                   • Beliebig viele Unternehmer bzw. Arbeitgeber/Arbeitnehmer     s. bereits B+P 2018, 800),

                   • Mit Sondervorschriften, Spesengruppen, Kontenverwaltung
                                                                                – am 28.11.2018, BStBl I 2018, 1354: nderungen haben sich in
                   • Einfache und schnelle Programmbedienung                      Europa u.a. fr Italien, sterreich, Polen und Spanien erge-
                                                                                  ben

                                    Stotax Reisekosten 2019
                                    CD-ROM                                      – sowie ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl fr das Jahr 2019
                                                                                  bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer
                       Einzellizenz Preis € 99,–                                  sind, und zum sog. Faktorverfahren.
                       ISBN 978-3-08-112019-5
                       je Update zz. Preis € 92,–
                       Mehrfachnutzung auf Anfrage                              In Vorbereitung sind BMF-Schreiben u.a.

                                                                                – zur Mahlzeitengewhrung (Essensgutscheine)

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                                                                                  BFH-Rechtsprechung (s. B+P 2018, 655).
                      Portofrei unter:

                                                                                  Hinweis fr die Praxis:
                                                    bestellung
                                                   @stollfuss.de
                                                                                  Es ist damit zu rechnen, dass auch zu den neuen Steuerbe-
                     www.stollfuss.de                              0228 724-0
                                                                                  freiungen nach § 3 Nr. 15 EStG („Job-Tickets“) und § 3
                                                                                  Nr. 37 EStG („Dienstfahrrder“) noch Anwendungsregelun-
                                                                                  gen ergehen werden (s. dazu B+P 2019, 38, in diesem
B + P 1 | 19

                                                                                  Heft!).                                              Ma.

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B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
TELEX             •   MAGAZIN

+++ FG Dsseldorf: Besteuerungsrecht Deutsch-
lands fr Arbeitslohn eines niederlndischen Be-
rufskraftfahrers +++
                                                                    Ideal für Ihr Unternehmen.
Mit Urteil v. 13.11.2018, 10 K 2203/16 E, www.stotax-first.de,
                                                                    Die Entgeltabrechnungs-Software 2019 von Stollfuß
hat das FG Dsseldorf zur Aufteilung von Arbeitslohn nach dem
DBA zwischen Deutschland und Niederlande Stellung genom-
men:

Der Klger ist Berufskraftfahrer. Seinen Wohnsitz hatte der Kl-
ger in den Streitjahren 2013 und 2014 in Deutschland. Er war
bei einem in den Niederlanden ansssigen Unternehmen ange-
stellt. Bei seinen Touren fuhr der Klger durch Deutschland,
die Niederlande sowie sogenannte Drittstaaten (z.B. Belgi-
en und Schweiz).

Der Klger vertrat die Ansicht, dass Deutschland nur den Teil
seiner Einknfte besteuern drfe, der auf Tage entfalle, an de-
nen er ausschließlich in Deutschland gefahren sei. Er verwies
u.a. darauf, dass der brige Teil seiner Einknfte bereits in den
Niederlanden versteuert worden war.

Das Finanzamt folgte dem nicht. Nach seiner Auffassung war
nur der Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei, der auf Tage ent-
fiel, an denen der Klger ausschließlich in den Niederlanden
gefahren war. Soweit der Klger an einem Tag eine sowohl
durch die Niederlande als auch durch andere Staaten fh-
rende Fahrtstrecke zurckgelegt hatte, sei die Hlfte des
anteiligen Arbeitslohns in Deutschland zu versteuern.
                                                                     Darum geht es:
Das FG hat die vom Finanzamt durchgefhrte Besteuerung als           • Einfache und schnelle Entgeltabrechnung durch vorgefertigte
rechtmßig angesehen und die dagegen gerichtete Klage abge-            Entgeltbestandteile und leichtverständlichen Programmablauf
wiesen. Deutschland stehe nach dem geltenden DBA das Be-             • Online-Übermittlung in der Sozialversicherung und Lohnsteuer
steuerungsrecht insoweit zu, als die Arbeit, fr die der Klger      • Mit Profifunktionen: u.a. Zeitverwaltung, euBP, Pfändungen,
Einknfte bezogen habe, nicht in den Niederlanden ausgebt             Bescheinigungswesen
worden sei. Bei einem Berufskraftfahrer sei das Fahrzeug der         • Inklusive 10 Reisekosten-Abrechnungen pro Arbeitgeber
Ort seiner Arbeitsausbung. Die Vergtung fr die Tage, an de-       • Optional mit digitaler Bereitstellung der Lohnunterlagen in
nen der Klger sowohl in den Niederlanden als auch in Deutsch-         der Cloud und eigenem Zugriff für jeden Arbeitnehmer
land und/oder in einem Drittstaat Fahrtstrecken zurckgelegt
habe, sei aufzuteilen.
                                                                                  Stotax Gehalt und Lohn 2019
Entgegen der Verwaltungsauffassung msse diese Auftei-
lung nicht zwingend hlftig erfolgen. Eine Aufteilung knne            CD-ROM
anhand der im jeweiligen Staat erbrachten Arbeitsstunden er-           Einzellizenz,
folgen. Fehlten entsprechende Angaben zu den Fahrtzeiten, sei          Preis € 159,–
                                                                       ISBN 978-3-08-111043-1
der Umfang der Ttigkeiten zu schtzen. Im Streitfall lgen kei-
                                                                       In Vorbereitung für Dezember 2018
ne Anhaltspunkte fr eine andere als die vom Finanzamt vorge-          Jahres-Update,
nommene Schtzung vor.                                                 Preis € 159,–
                                                                       ISBN 978-3-08-111330-2
Ergnzend wies das Gericht darauf hin, dass die niederlndi-           Mehrfachnutzung auf Anfrage

sche Besteuerung teilweise zu Unrecht erfolgt sei. Die dadurch
eintretende Doppelbesteuerung knne der Klger nur durch ein         Jetzt bestellen!
Verstndigungsverfahren beseitigen.

  Hinweis fr die Praxis:
                                                                                                  bestellung
  Das FG hat die Revision zur Fortbildung des Rechts zuge-                                       @stollfuss.de
                                                                       www.stollfuss.de                               0228 724-0
  lassen. Ob der Klger Revision einlegen wird, bleibt abzu-
  warten. Siehe zur Anwendung von DBA bei Berufskraftfah-
  rern zuletzt BMF v. 3.5.2018, BStBl I 2018, 643, Rz. 332 ff.
                                                                                                                                          B + P 1 | 19

  Ma.

                                                                                                                                      7
B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
MAGAZIN                •    TELEX

               +++ Aufwendungen im Rahmen eines Adhsionsver-                        hrt wird und der Strafrichter den Polizisten zur bernahme der
               fahrens als Werbungskosten +++                                        Kosten, die dem verurteilten Angeklagten entstanden sind, ver-
                                                                                     pflichtet, stellen diese Aufwendungen Werbungskosten bei den
               Das Adhsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) bietet dem Verletz-          Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit dar.
               ten einer Straftat die Mglichkeit, einen gegen den Beschuldig-
               ten aus der Straftat entstandenen vermgensrechtlichen An-
               spruch bereits im Strafverfahren geltend zu machen (z.B.                Hinweis fr die Praxis:
               Schadensersatz oder Schmerzensgeld). Ziel ist es, die berlas-          Der Erlass gilt nicht nur fr Polizisten, sondern auch fr
               teten Zivilgerichte zu entlasten, denn bei einem Adhsionsver-          andere Arbeitnehmer, die in vergleichbaren Fllen in einem
               fahren entscheidet das Strafgericht auch ber den zivilrechtli-         Adhsionsverfahren Kosten bernehmen mssen. Ein steu-
               chen Anspruch.                                                          erfreier Arbeitgeberersatz kommt jedoch nicht in Betracht,
               Das Adhsionsverfahren ist im Grunde genommen eine gute                 da es hierfr keine Steuerbefreiung gibt.               Ma.
               Sache. Allerdings kann sich das Verfahren auch gegen die An-
               tragsteller wenden, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:
                                                                                     +++ Bundesregierung zur Herausgabe von Nich-
                   Beispiel:                                                         tanwendungserlassen +++
                   Nach einer Meldung im Hamburger Abendblatt v. 26.9.2018           Es kommt immer wieder vor, dass die Finanzverwaltung Urteile
                   mussten im Juli 2016 vier Hamburger Polizisten eine Garten-       des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Diese Praxis
                   party beenden. Whrend dieses Einsatzes wurden die Beam-          stßt in der ffentlichkeit regelmßig auf heftige Kritik.
                   ten beleidigt, angegriffen und verletzt. Der Tter wurde zwar
                   mittlerweile verurteilt, doch die Polizisten hatten das Adhsi-   Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der
                   onsverfahren beantragt.                                           Finanzverwaltung sieben sog. Nichtanwendungserlasse ver-
                                                                                     fgt, mit denen die Finanzmter angewiesen werden, Urteile
                   Doch der Richter befand: Die Vortrge der Polizisten seien
                                                                                     des BFH nicht ber den Einzelfall hinaus anzuwenden. Wie die
                   „unsubstantiiert und lckenhaft“. Das ist kein Wunder, da
                                                                                     Bundesregierung in ihrer Antwort v. 13.11.2018 (BT-
                   die Beamten wegen des Gestndnisses der verurteilten An-
                                                                                     Drucks. 19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
                   geklagten zwar vorgeladen, aber nicht angehrt wurden.
                                                                                     mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entschei-
                   Die Polizisten werden also keinen Cent vom Tter zu sehen         dungen zu Gunsten von Stpfl.
                   bekommen und sollen nun fr das durchgefhrte Adhsions-
                                                                                     Wie aber wird die Herausgabe von Nichtanwendungserlassen
                   verfahren die Kosten bernehmen, die dem verurteilten Tter
                                                                                     begrndet? Hierzu und zu der Zahl der in den letzten Jahren
                   entstanden sind (100 F fr jeden der beteiligten Polizisten).
                                                                                     ergangenen Nichtanwendungserlasse hat die Bundesregierung
                   Dieses Ergebnis wird von Polizeiseite als ungerecht empfun-
                                                                                     in der o.g. Antwort v. 13.11.2018 (Auszug) wie folgt Stellung ge-
                   den, da die Polizisten nur ein ihnen zustehendes Recht in An-
                                                                                     nommen:
                   spruch nehmen und der Justiz weiteren Aufwand ersparen
                   wollten.                                                          " Allgemeines
                   Die Polizisten knnen jedoch die 100 F in ihrer Steuererkl-      Es kommt wiederholt vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des
                   rung als Werbungskosten geltend machen.                           BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Damit werden die Fi-
               Denn nach einem Erlass der Finanzbehrde Hamburg, Fach-Info           nanzmter angewiesen, die betroffenen Urteile ber den Einzelfall
               7/2018 v. 8.11.2018, verffentlicht u.a. auf den Internetseiten       hinaus nicht anzuwenden. Der BFH entscheidet nur ber Rechts-
               der Steuerberaterkammer Hamburg, gilt in solchen Fllen Fol-          fragen. Seine Entscheidungen auf den Einzelfall zu beschrnken
               gendes:                                                               und die Anwendung fr vergleichbare Flle auszuschließen, be-
                                                                                     gegnet verschiedenen Bedenken und stndiger Kritik. Einzelflle
               Aufwendungen, die im Rahmen eines Adhsionsverfahrens ei-             knnen nach dem maßgeblichen Revisionsrecht (§ 115 FGO) u.a.
               nem Polizisten auferlegt werden, knnen im Einzelfall nach § 9        dann zum BFH gelangen, wenn die Rechtssache grundstzliche
               Abs. 1 Satz 1 EStG Werbungskosten sein und bei den Einknf-           Bedeutung hat. Hufig ergehen Nichtanwendungserlasse zu
               ten aus nichtselbstndiger Arbeit steuermindernd bercksich-          Urteilen mit besonderer Tragweite. Es handelt sich dabei um
               tigt werden, denn zu den Werbungskosten gehren alle Aufwen-          Entscheidungen, die der BFH zur Verffentlichung in der Samm-
               dungen, die durch den Beruf veranlasst sind (R 9.1 Abs. 1 Satz 1      lung der Entscheidungen des BFH (BFHE) bestimmt hat. Die Ver-
               LStR).                                                                ffentlichung dieser richtungsweisenden Entscheidungen
               § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG            soll jedoch der einheitlichen Rechtsauslegung und damit
               (von einem Gericht oder einer Behrde festgesetzte Geldbußen,         der Rechtssicherheit dienen.
               Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder sind grundstzlich
                                                                                     Es ist weiter festzustellen, dass eine erhebliche Zahl von Ent-
               steuerlich nicht abzugsfhig) findet dann keine Anwendung,
                                                                                     scheidungen des BFH nicht oder nicht rechtzeitig im Bun-
               denn die fraglichen zivilrechtlichen Ansprche stellen keine
                                                                                     dessteuerblatt Teil II verffentlicht werden. Die Finanzver-
               von Gerichten verhngten Geldbußen, Ordnungsgelder oder
                                                                                     waltung hat grundstzlich alle Urteile, die der BFH dadurch
               Verwarnungsgelder dar.
                                                                                     als besonders wichtig qualifiziert hat, dass er sie zur Verffent-
               Wenn der Polizist in einem Strafverfahren als Zeuge vorgeladen,       lichung in BFHE bestimmt hat, im Bundessteuerblatt Teil II un-
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               aber wegen eines Gestndnisses des Beschuldigten nicht ange-          verzglich zu verffentlichen. Ohne eine solche Verffentli-

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B+P.1 Zeitschrift fçr Betrieb und Personal - Stollfuß Medien
TELEX           •    MAGAZIN

chung im Bundessteuerblatt sind BFH-Urteile fr die Fi-            zen“, BStBl I 2010, 490) infolge der BFH-Entscheidung vom
nanzverwaltung gleichsam „nicht existent“.                         24.4.2013 (XI R 3/11, BStBl II 2014, 86) durch BMF-Schreiben
                                                                   vom 9.12.2014 (BStBl I 2014, 1620) ausdrcklich aufgehoben.
" Wie begrndet die Bundesregierung den Erlass von
  Nichtanwendungserlassen gegen BFH-Entscheidun-                   " Welche Entscheidungen des BFH wurden aus welchen
  gen?                                                               Grnden nicht im Bundessteuerblatt Teil II verffent-
                                                                     licht?
Hat der BFH eine Gerichtsentscheidung zur amtlichen Verf-
fentlichung bestimmt, prfen die obersten Finanzbehrden           Soweit Entscheidungen des BFH, die zur amtlichen Verffentli-
des Bundes und der Lnder, ob das BFH-Urteil bzw. der BFH-Be-      chung in der Entscheidungssammlung BFHE vorgesehen sind,
schluss von den Finanzmtern im Interesse der Rechtssicher-        bisher noch nicht im Bundessteuerblatt Teil II verffentlicht
heit und der Gleichmßigkeit der Besteuerung ber den ent-         worden sind, liegen dem regelmßig nachfolgende Ursachen
schiedenen Einzelfall hinaus angewandt werden kann. Zu             zu Grunde:
dieser eigenverantwortlichen Prfung der Rechtsanwendung
                                                                   – Die Verffentlichung einer Einzelentscheidung wurde zurck-
ist die Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG berechtigt und ver-
                                                                     gestellt, bis in weiteren Verfahren, die die gleiche Rechtsfrage
pflichtet.
                                                                     betreffen, abschließend entschieden worden ist.
Nach der Verffentlichung einer BFH-Entscheidung wird diese
                                                                   – Die BFH-Entscheidung steht im Widerspruch mit einem die
vom BMF den obersten Finanzbehrden der Lnder zur Stel-
                                                                     Finanzverwaltung bindenden BMF-Schreiben oder gleich lau-
lungnahme zugeleitet. In der Regel werden von den obersten
                                                                     tenden Lndererlassen, die vor einer Verffentlichung der
Finanzbehrden der Lnder keine Einwnde gegen eine allge-
                                                                     Entscheidung angepasst werden mssen, um eine einheitli-
meine Anwendung des BFH-Urteils bzw. des BFH-Beschlusses
                                                                     che Weisungslage zu gewhrleisten. Die Verffentlichung
erhoben, so dass nach Abschluss des Abstimmungsprozesses
                                                                     der Entscheidung wird in diesen Fllen bis zur Verffentli-
die Verffentlichung der Entscheidung des BFH im Bundessteu-
                                                                     chung des genderten BMF-Schreibens oder der gleich lau-
erblatt Teil II eingeleitet wird. Bereits vor der Herausgabe des
                                                                     tenden Lndererlasse zurckgestellt.
jeweiligen Bundessteuerblattes wird die Entscheidung des
BFH dann auch auf den Internetseiten des BMF verffent-            – Die Abstimmung mit den obersten Finanzbehrden der Ln-
licht.                                                               der ist noch nicht abgeschlossen, da unter anderem Wech-
                                                                     selwirkungen der BFH-Rechtsprechung auf andere Sachver-
Werden Einwnde gegen die unmittelbare Verffentlichung der
                                                                     halte und/oder Rechtsgebiete genauer analysiert werden
betreffenden BFH-Entscheidung vorgetragen, dann wird hier-
                                                                     mssen.
ber in einer der nchsten Sitzungen der zustndigen Ver-
treter der obersten Finanzbehrden des Bundes und der
Lnder beraten. In diese Beratungen fließen auch mgliche            Hinweis fr die Praxis:
Wechselwirkungen ein, die sich aus der Verffentlichung der          1. Finanzgerichtsurteile gelten – anders als die im amtli-
Entscheidung mit anderen steuerlichen Vorschriften ergeben.          chen BStBl II verffentlichten BFH-Urteile – generell nur im
Bestehen ausnahmsweise grundstzliche Bedenken gegen eine            konkreten Einzelfall. Die Herausgabe von Nichtanwen-
Anwendung ber den entschiedenen Einzelfall hinaus, wird die         dungserlassen ist daher auch dann nicht erforderlich, wenn
BFH-Entscheidung mit einem „Nichtanwendungserlass“ im Bun-           ein FG-Urteil zu Gunsten des Stpfl. von der Verwal-
dessteuerblatt verffentlicht. Ziel eines derartigen „Nichtanw-      tungsauffassung abweicht (z.B. FG Kln v. 27.6.2018,
endungserlasses“ ist es, dem BFH Gelegenheit zu geben, seine         3 K 870/17, EFG 2018, 1647, Revision eingelegt, Az. beim
Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu            BFH: VI R 31/18: Sog. „No-Show-Kosten“ fr die Arbeitneh-
berprfen oder dem Gesetzgeber die Mglichkeit zu geben,            mer, die nach ursprnglicher Anmeldung zur Betriebsveran-
eine zeitnahe gesetzliche Neuregelung zu prfen.                     staltung kurzfristig wieder abgesagt hatten, wirken sich auf
                                                                     die Hhe des steuerpflichtigen Arbeitslohns der teilneh-
„Nichtanwendungserlasse“ binden als Verwaltungsanwei-                menden Arbeitnehmer nicht aus, s. ausfhrlich B+P 2018,
sungen nur die nachgeordneten Finanzbehrden, nicht aber             759). Die Finanzverwaltung wird dann regelmßig beim BFH
den Stpfl., die Finanzgerichte oder den BFH. Wirkt sich beim         Revision einlegen; erst wenn auch der BFH die Rechtsauf-
Stpfl. die Nichtanwendung eines BFH-Urteils nachteilig aus,          fassung des FG besttigt und das Urteil im BStBl II verf-
kann er gegen den Verwaltungsakt Einspruch einlegen und bei          fentlicht wird, ist es fr alle Finanzmter (und Steuerzahler)
Ablehnung Klage erheben. Sollte sich an das Klageverfahren ein       verbindlich. Der Stpfl. sollte in diesen Fllen vorsorglich Ein-
Revisionsverfahren vor dem BFH anschließen, kann der BFH zu          spruch einlegen und ein Ruhen bis zur Entscheidung des
einer anderen Beurteilung der Rechtsfrage kommen, ohne an            BFH beantragen (das Finanzamt wird diesem Antrag in aller
seine frhere Entscheidung gebunden zu sein („nderung der           Regel nach § 363 Abs. 2 AO zustimmen).
Rechtsprechung“).
                                                                     2. Bei FG-Urteilen, die zuungunsten des Stpfl. von der
Besttigt der BFH in einer erneuten Entscheidung seine frhere       stndigen BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauf-
Rechtsprechung, prfen die obersten Finanzbehrden des Bun-          fassung abweichen (z.B. FG Berlin-Brandenburg v.
des und der Lnder die Auswirkungen der BFH-Entscheidung. In         29.8.2018, 3 K 3278/15, EFG 2018, 1940, Rev. eingelegt,
der Regel wird dann der „Nichtanwendungserlass“ aufgehoben.          Az. beim BFH: VIII R 33/18: Ein schwarzer Anzug, schwarze
Beispielsweise wurde das BMF-Schreiben vom 4.5.2010 (Nicht-          Blusen und schwarze Pullover, die sich in keiner Weise von
                                                                                                                                            B + P 1 | 19

anwendungserlass „Nebenleistungen zu bernachtungsumst-             dem unterscheiden, was nach allgemeiner bung weiter

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MAGAZIN              •   TELEX

                 Kreise der Bevlkerung als festliche Kleidung zu besonde-        sache fr diese Rentenerhhungen sind die Lohnentwicklun-
                 ren Anlssen getragen wird, sind keine typische Berufsklei-      gen.
                 dung. Dies gilt fr alle Berufe, daher auch (und insoweit
                 gegen BFH) fr bestimmte Berufsgruppen wie Leichenbe-            " Verbesserungen fr Erwerbsminderungsrentner
                 statter, Trauerredner, katholische Geistliche und Oberkell-      Die Rentenreform bringt auch fr Erwerbsminderungsrentner
                 ner), sollten Sie sich neben einem Einspruch im Dienstauf-       Verbesserungen. Erwerbsminderungsrentner bekommen mehr
                 sichtsverfahren an die dem Finanzamt vorgesetzte                 Rente, wenn sie ab 2019 diese Rente neu beziehen. Die Er-
                 Dienstaufsichtsbehrde wenden. Denn die Finanzmter              werbsminderungsrenten werden so berechnet, als wenn der
                 sind im Interesse der Gleichmßigkeit der Besteuerung an         Rentner bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet htte.
                 die im BStBl II verffentlichten BFH-Urteile sowie an (bun-
                 deseinheitliche) Richtlinien, BMF-Schreiben usw. gebun-          " Statt Gleitzonenregelung neuer Einstiegsbereich
                 den.
                                                                                  Fr Geringverdiener gibt es nun bis 30.6.2019 noch die so ge-
                 3. BFH-Urteile, die nicht vom BFH verffentlicht und nicht       nannte Gleitzonenregelung (450 F bis 850 F). Diese Einkom-
                 in das BStBl II aufgenommen werden (z.B. lediglich Abdruck       mensgrenze, ab der volle Sozialversicherungsbeitrge gezahlt
                 in der Zeitschrift HFR oder BFH/NV) haben – wie die Ent-         werden mssen, wird mit Wirkung zum 1.7.2019 von 850 F auf
                 scheidungen der Finanzgerichte – keine ber den Einzelfall       1 300 F erhht und als sozialversicherungsrechtlicher ber-
                 hinausgehende Bedeutung. Soweit sie nicht mit im BStBl II        gangsbereich bezeichnet.
                 verffentlichten Entscheidungen des BFH oder Verwal-
                 tungsanweisungen des BMF oder der vorgesetzten Behr-
                 den in Widerspruch stehen, knnen sie fr die Entschei-
                                                                                    Hinweis fr die Praxis:
                 dung ber vergleichbare Sachverhalte verwertet werden              Die Auswirkungen dieser nderung werden in einer der
                 (LfSt Bayern v. 11.11.2011, S 0220.1.1 – 1/1 St 42, www.sto-       nchsten Ausgaben vor dem 1.7.2019 ausfhrlich erlu-
                 tax-first.de).                                          Ma.        tert.                                              A.

                                                                                  +++ nderungen der sozialen Versicherungs-Re-
               Sozialrecht                                                        chengrßen endgltig +++
               +++ Das Rentenpaket 2019 ist geschnrt +++                         In der Dezemberausgabe haben wir ber die nderungen der
                                                                                  sozialen Versicherungs-Rechengrßen ausfhrlich berichtet.
               Der Bundesrat hat am 23.11.2018 auch der Rentenreform 2019
                                                                                  Zu diesem Zeitpunkt waren sie jedoch noch nicht verbindlich.
               zugestimmt. Davon profitieren insbesondere Mtter, krank-
                                                                                  Hier noch einmal die endgltigen Werte:
               heitsbedingte Frhrentner sowie Geringverdiener. Im Einzelnen
               sieht die Rentenreform 2019 folgende Maßnahmen vor:                " Beitragsbemessungsgrenzen
               " Neue Rentenformel                                                Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegever-
                                                                                  sicherung betragen im Jahr 2019 4 537,50 F (jhrlich 54 450 F).
               Fr die kommenden sieben Jahre wird die Rente durch eine n-       Es handelt sich um bundeseinheitliche Werte.
               derung der Rentenformel auf ein Niveau von mindestens 48 %
               festgelegt. Diese Prozentzahl drckt das Verhltnis der Renten     Im Jahr 2019 betrgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Ren-
               zu dem Arbeitsentgelt aus. Allerdings soll der Beitragssatz zur    ten- und Arbeitslosenversicherung 6 700 F monatlich, das sind
               Rentenversicherung dadurch 20 % nicht bersteigen.                 jhrlich 80.400 F. In der knappschaftlichen Rentenversiche-
                                                                                  rung wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 8 200 F monat-
               " Verbesserung der Mtterrenten                                    lich (98.400 F jhrlich) festgesetzt. In den neuen Bundesln-
                                                                                  dern gelten fr die Renten- und Arbeitslosenversicherung
               Die Mtterrenten erfahren ab 2019 eine deutliche Verbesse-
                                                                                  andere Werte. Hier betrgt die Beitragsbemessungsgrenze
               rung. Dieses wird erreicht, indem Erziehungszeiten fr vor 1992
                                                                                  6150 F monatlich bzw. 73 800 F jhrlich. In der knappschaftli-
               geborene Kinder strker bercksichtigt werden. Dies hat zur
                                                                                  chen Rentenversicherung sind dies 7600 F monatlich bzw.
               Folge, dass die Mtterrenten fr jedes Kind um monatlich 16,02 F
                                                                                  91 200 F jhrlich.
               brutto im Westen und um 15,35 F im Osten erhht werden. Bei
               Neurenten wird die Verbesserung bereits im Januar 2019 be-         " Bezugsgrße
               rcksichtigt. Bestandsrenten werden im Laufe des Jahres 2019
               erhht, Nachzahlungen werden dann geleistet. Die Neuberech-        Dynamisiert wird auch die Bezugsgrße im Jahr 2019. So be-
               nung der Mtterrenten erfolgt von Amts wegen, es bedarf kei-       trgt die monatliche Bezugsgrße in den alten Bundeslndern
               nes Antrags der Bezieher von Mtterrenten.                         3115 F monatlich bzw. 37 380 F jhrlich. Diese Bezugsgrße
                                                                                  gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Fr
               " Rentenerhhungen in 2019                                         die neuen Bundeslnder gilt fr die Renten-, Arbeitslosen- und
                                                                                  Unfallversicherung ein Wert von 2 870 F monatlich bzw.
               Fr Rentenbezieher wird es im Jahr 2019 deutliche Rentener-        34 440 F jhrlich.
               hhungen geben. In den alten Bundeslndern wird die Renten-
               erhhung bei 3 bis 3,5 % liegen. In den neuen Bundeslndern        " Auswirkungen auf die Beitragszuschsse zur Krankenversi-
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               sollen die Rentenerhhungen sogar um 0,7 % hher sein. Ur-           cherung

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TELEX          •   MAGAZIN

Fr Arbeitnehmer, die wegen berschreitens der Jahresarbeits-        muss. Sie fordern eine Beseitigung der Doppel-Verbeitragung.
entgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, sind ab 2019            Auch bei der Errterung der gesetzlichen nderungen im Rah-
durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hhere               men des Versicherten-Entlastungsgesetzes ist das Problem mit
Krankenversicherungsbeitrge zu zahlen. Allerdings erhht sich       dem deutlichen Ziel diskutiert worden, dass die Beitragspflicht
auch der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Ohne Zusatzbei-          von Versorgungsbezgen nur einmal anfallen drfe. Die Annah-
trag beluft sich der Beitragszuschuss auf maximal 331,24 F          me ist deshalb gerechtfertigt, dass eine gesetzliche nderung
(Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld). Zu bercksichtigen       kommen wird.
ist zudem noch der jeweilige Zusatzbeitrag. Wir haben in der
Dezemberausgabe darber ausfhrlich berichtet.
                                                                     Zu erwhnen ist, dass nach dem Beschluss des BVerfG keine
" Auswirkungen im Leistungsrecht
                                                                     Beitrge zur Kranken- und Pflegeversicherung fr Betriebsren-
Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kran-     ten anfallen, wenn die Beitrge zur Pensionskasse allein vom
kenversicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn die Famili-          Betriebsrentner getragen worden sind. Dies muss zu Rckzah-
enangehrigen nur ein geringfgiges Einkommen haben. Diese           lungen fhren.
Einkommensgrenze liegt bei einem Siebtel der Bezugsgrße.
Durch die Erhhung der Bezugsgrße betrgt die Einkommens-
grenze im Jahr 2019 monatlich 445 F.
                                                                       Hinweis fr die Praxis:
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist
durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Da sich die Bei-          Den betroffenen Betriebsrentnern ist deshalb zu empfeh-
tragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erhht, er-           len, aktiv zu werden und bei der Krankenkasse als gemein-
hht sich auch das hchstmgliche Krankengeld. Das Kranken-            same Einzugsstelle Erstattung der zuviel gezahlten Beitrge
geld darf hchstens 70 % des Regelentgelts betragen. Das               zu beantragen.                                           A.
Regelentgelt liegt im Jahr 2019 bei maximal 151,25 F. Somit
betrgt das Krankengeld im Jahr 2019 maximal 105,88 F.
" Erhhung des Pflegeversicherungsbeitrags
                                                                     +++ Umstellung im Zahlstellen-Meldeverfahren +++
Wie angekndigt erhht sich der Pflegeversicherungsbeitrag um
0,5 Punkte auf 3,05 % des Bruttoeinkommens. Soweit Versi-
cherte keine Kinder haben, mssen sie einen Zuschlag von             Im Zahlstellen-Meldeverfahren ist festgelegt, dass die Zahlstel-
0,25 % zahlen, also insgesamt 3,3 %. Diesen Vernderungen            len der Versorgungsbezge den Krankenkassen Beginn und H-
hat der Bundesrat am 23.11.2018 zugestimmt. Besonderheiten           he der Versorgungsbezge zu melden haben. Die Krankenkas-
sind jedoch im Bundesland Sachsen zu beachten: dort betrgt          sen prfen dann, ob und in welcher Hhe eine Beitragspflicht
der Anteil fr Arbeitnehmer 2,025 % und fr Arbeitgeber              fr den Versorgungsbezug besteht.
1,025 %. Da der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum
1.1.2019 von 3 % auf 2,5 % gesenkt wird, heben sich die Vern-
derungen finanziell gesehen auf. A.                                  Bisher musste diese Meldung ohne Rcksicht auf die Beitrags-
                                                                     bemessungsgrenze erfolgen. Von den Zahlstellen wurde die
+++ Doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten                        Sinnhaftigkeit dieser Regelung angezweifelt. Denn fr die Fest-
umstritten +++                                                       stellung des Umfangs der Beitragspflicht ist es nicht notwendig,
                                                                     den Krankenkassen die Versorgungsbezge oberhalb der Bei-
Auf Grund des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes gelten
                                                                     tragsbemessungsgrenze zu melden.
seit 2004 alle Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung als beitragspflichtige Versorgungsbezge.
Das gilt unabhngig davon, ob die Versorgungsbezge laufend
                                                                     Auf Grund dieses begrndeten Einwands haben die Krankenkas-
oder einmalig gezahlt werden. Die Reform auf Grund des Ge-
                                                                     sen beschlossen, dass die Zahlstellen den Betrag des Versor-
sundheits-Modernisierungsgesetzes fhrte dazu, dass Versi-
                                                                     gungsbezugs in den Meldungen nur noch bis zur Beitragsbe-
cherte ab 2004 auf diese Versorgungsbezge den vollen Bei-
                                                                     messungsgrenze anzugeben haben. Damit entsprechende
tragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu
                                                                     nderungen in den Systemen der Krankenkassen und Zahlstel-
zahlen haben, statt bis dahin nur den halben. Das BVerfG hat in
                                                                     len vorgenommen werden knnen, soll diese nderung erst ab
zwei Urteilen klargestellt, dass die alleinige Beitragspflicht der
                                                                     dem 1.1.2020 gelten.
Betriebsrentner verfassungskonform ist. Allerdings mssen
Zahlungen von Pensionskassen, die allein auf Beitrgen des Ver-
sicherten beruhen, beitragsfrei bleiben (BVerfG 27.6.2018, 1
                                                                     Durch die nderungen entstehen zustzlich Effekte. Knftig ms-
BvR 100/15, 1 BvR 249/15; BVerfG v. 9.7.2018, 1 BvL 2/18,
                                                                     sen bei Versorgungsbezgen oberhalb der Beitragsbemessungs-
www.stotax-first.de).
                                                                     grenze keine nderungsmeldungen mehr abgegeben werden, so-
Die alleinige Beitragspflicht der Betriebsrentner stßt auf Un-      fern eine Einmalzahlung gewhrt wird oder eine Dynamisierung
mut der Betroffenen. Aber auch in der Politik ist diese Regelung     des Versorgungsbezugs folgt. Alle Vernderungen des Zahlbe-
sehr umstritten. Viele Mitglieder des Bundestages aus allen          trags oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wirken sich knf-
                                                                                                                                        B + P 1 | 19

Parteien sind der Meinung, dass hier eine nderung eintreten         tig nicht mehr auf das Zahlstellen-Meldeverfahren aus.       A.

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MAGAZIN             •    TELEX

               +++ Der Bundesrat stimmt dem Versichertenentlas-                  " Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen
               tungsgesetz zu +++                                                  und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversiche-
                                                                                   rung
               Das vom Bundestag beschlossene Versichertenentlastungsge-         Ab dem 1.1.2019 wird fr ehemalige Soldatinnen und Soldaten
               setz (GKV-VEG) hat auch die Hrde „Bundesrat“ genommen.           auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversi-
               Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 23.11.2018 zu. Im Ein-        cherung gewhrleistet. Die generellen Zugangsmglichkeiten
               zelnen wurden folgende nderungen beschlossen:                    zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dazu um ein Bei-
                                                                                 trittsrecht zur freiwilligen Versicherung erweitert. Zudem erhal-
               " Parittische Finanzierung des Zusatzbeitrags                    ten ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit whrend des
                                                                                 Bezugs von bergangsgebhrnissen nach dem Ende ihrer
               Ab dem 1.1.2019 werden die Beitrge zur gesetzlichen Kranken-     Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeitr-
               versicherung in gleichem Maße von den Arbeitgeberinnen oder       gen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
               Arbeitgebern und den Beschftigten bzw. von der Rentenversi-      Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein-
               cherung und den Rentnerinnen und Rentnern getragen. Der bis-      schließlich der Rentnerinnen und Rentner werden durch die
               herige Zusatzbeitrag wird parittisch finanziert.                 Maßnahmen des Gesetzes mit einem Volumen von insgesamt
                                                                                 etwa 8 Mrd. Euro jhrlich entlassen. Davon entfallen auf die
               " Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden             parittische Finanzierung des Zusatzbeitrags rund 6,9 Mrd.
                                                                                 Euro, auf die Entlastung der Selbstndigen durch die Absen-
               Der in den letzten Jahren berproportional statistische Anstieg   kung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage etwa 0,8 Mrd.
               der Beitragsschulden bei den Krankenkassen ist weitgehend         Euro und auf die mglichen Beitragssenkungen durch den teil-
               auf Flle ungeklrter Mitgliedschaften zurckzufhren. Daher      weisen Abbau der berschsse der Krankenkassen ab dem Jahr
               wird ein Beendigungstatbestand fr freiwillige Mitgliedschaften   2020 jhrlich rund ein halbes bis dreiviertel Mrd. Euro.  A.
               geschaffen, wenn der Verbleib von Mitgliedern ungeklrt ist,
               sowie flexiblere Mglichkeiten fr die Beitragsfestsetzung bei
               fehlender Mitwirkung der Betroffenen vorgesehen. Zur Reduzie-
               rung bereits bestehender Beitragsschulden sollen die Kranken-
               kassen ihre Mitgliederbestnde um „ungeklrte passive“ Mit-
               gliedschaften und damit verbundene Beitragsschulden                                                                           Anzeige
               bereinigen. Die fr die aufzuhebenden Mitgliedschaften erhal-
               tenen Zuweisungen im Risikostrukturausgleich mssen an die
                                                                                                 www.kbw.de
               Gesundheitsfonds zurckgezahlt werden.

               " Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Bei-
                 tragszahlerinnen und Beitragszahler

               Angesichts der Entwicklung der berschsse und der Finanzre-
                                                                                                                                                     en
                                                                                                                                               es
                                                                                  Foto: ©momius / Fotolia

               serven der Krankenkassen sollen vorhandene Spielrume fr
                                                                                                                                            alw
               Entlastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ber
                                                                                                                                     rs on
               die Absenkung der Zusatzbeitrge strker genutzt werden. Es                                                        Pe
               gibt keinen Grund, von den Beitragszahlerinnen und Beitrags-
               zahlern, also von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den
                                                                                                                                                     Wir lassen Wissen wachsen.
               Mitgliedern, hohe Zusatzbeitrge zu verlangen, wenn die Rck-
               lagen einer Krankenkasse die notwendigen Hchstreserven                                      Brückenteilzeit 2019 - Neuregelungen im Befristungsrecht
               bersteigen. Deshalb werden fr die Finanzreserven gesetzlich                                für den öffentlichen Dienst
                                                                                                            29.01.2019 (Berlin)
               definierte Hchstgrenzen vorgesehen und Abbaumechanismen                                     14.02.2019 (Hamburg)
               geschaffen, damit berschssige Mittel der Gesundheitsversor-                                Anmeldung unter: www.kbw.de/-PEA463
                                                                                                            Dieses Seminar eignet sich für Personal- und Hauptamtsleiter und deren
               gung zugefhrt und die Zusatzbeitrge stabilisiert bzw. gesenkt                              Stellvertreter; Leiter von Fachämtern bzw. Vorgesetzte, die Angestellte/
               werden knnen. Die Abbaumechanismen greifen ab dem Jahr                                      Mitarbeiter zu führen haben; Sachbearbeiter, die sich mit diesem Fragen-
               2020.                                                                                        komplex beschäftigen müssen; Mitglieder von Personalräten.
                                                                                                            Befristung, Teilzeit, Elternzeit: Das Teilzeit- und
                                                                                                            Befristungsgesetz im öffentlichen Dienst (TzBfG)
               " Altersrckstellungen der Sozialversicherungstrger
                                                                                                            26.02.2019 (Webinar)
                                                                                                            Anmeldung unter: www.kbw.de/-WEPEA061N
                                                                                                            Dieses Seminar eignet sich Dienstkräfte aus dem Personalservice und mit
               Der Aktienanteil fr die Anlage der Mittel zur Finanzierung des                              Personalangelegenheiten befasste Mitarbeiter anderer Bereiche, Personalrats-
               Deckungskapitals fr Altersrckstellungen der Krankenkassen,                                 mitglieder, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte, Vertrauenspersonen der
               der Unfallversicherungstrger und der Sozialversicherung fr                                 Schwerbehinderten.

               Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird von 10 auf 20 Pro-                                                                     Bornitzstraße 73-75 · 10365 Berlin
               zent erhht. Hierdurch wird ein Gleichlauf mit dem Versor-                                                                        Tel.: 030-293350-0 · info@kbw.de
B + P 1 | 19

               gungsrcklagegesetz des Bundes erzielt.

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