B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl chenanlage in Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf - ARTENSCHUTZBEITRAG
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B-Plan €Sondergebiet Fotovoltaik- Freifl•chenanlage‚ in Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf ARTENSCHUTZBEITRAG B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz September 2020
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Artenschutzbeitrag zum B-Plan €Sondergebiet Fotovoltaik- Freifl•chenanlage‚ in Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf Auftraggeber: 30„-Solar GmbH Schwedter Stra…e 225 10435 Berlin Auftragnehmer: B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz (BLN) Dipl.-Ing. Thomas Wiesner Friedenseck 12 01979 Lauchhammer Tel.: 03574 - 862913 e-mail: t.wiesner@gmx.net Bearbeiter: Malinee Sakkayakornmongkhol Timo Schneider Dipl.-Ing. Thomas Wiesner Lauchhammer, 14.9.2020 B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 2
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen 4 2.1 Rechtliche Grundlagen 4 2.2 Planungsgrundlagen 5 3 Vorhabensbeschreibung 6 4 Untersuchungsgebiet 6 5 Ermittlung der prƒfrelevanten Arten 7 6 Methodik der floristischen und faunistischen Erfassungen 10 7 Wirkungen des Vorhabens 11 8 Bestandsdarstellung und artenschutzrechtliche Prƒfung 12 8.1 Flora 12 8.2 Biber und Fischotter 12 8.3 Flederm‚use 12 8.4 Amphibien/Reptilien 13 8.5 Brutv†gel 14 8.6 Rastv†gel 17 9 Ma„nahmen 18 9.1 Vermeidungs- und Minderungsma…nahmen 18 9.2 Kompensationsma…nahmen 18 10 Literaturverzeichnis 19 Anlagen: Fotodokumentation Karte 1: Lageplan Karte 2: Belegungsplan Variante 1: mit 4 m Reihenabstand Karte 3: Amphibien/Reptilien 2020 Karte 4: Brutv†gel 2020 Titelbild: Ackerfl‚che mit Wintergetreide (Foto: Wiesner, 11.7.2020) B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 3
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ 1 Anlass und Aufgabenstellung Die BayWa r.e. Solar Projects GmbH plant, auf einem Ackerstandort zwischen Zobersdorf und M†glenz eine Photovoltaik-Freifl‚chenanlage zu errichten. Da hinsichtlich des Vorhabens artenschutzrechtliche Belange ber€hrt sein k†nnen, wurde das B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz (BLN) mit der Erstellung eines Artenschutzbeitrages beauftragt. 2 Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen der Bearbeitung bilden: € das Gesetz €ber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51) in der aktuell g€ltigen Fassung vom 15. Sept. 2017 € Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der nat€rlichen Lebensr‚ume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt der Europ‚ischen Gemeinschaften Nr. L 305/42. € Richtlinie des Rates €ber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (VSchRL) vom 2. April 1979 (79/409/EWG) (zuletzt ge‚ndert durch die Richtlinie 94/24/EG vom 8.6.1994) Am 18. Dezember 2007 sind die im Hinblick auf den Artenschutz relevanten ‡nderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europ‚ischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-98/03 in Kraft getreten (BGBI I S 2873). Au…erdem ist am 15. Sept. 2017 die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft getreten. Alle Gesetzeszitate beziehen sich im Folgenden auf diese Neufassung. Der besondere Artenschutz nach nationalem und europ‚ischem Recht stellt ein eigenst‚ndiges Instrument des Naturschutzes im Rahmen von Zulassungsverfahren dar. Im vorliegenden Artenschutzbeitrag (ASB) werden: € die artenschutzrechtlichen Verbotstatbest‚nde nach ˆ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bez€glich der gemeinschaftsrechtlich gesch€tzten Arten (alle europ‚ischen Vogelarten, Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erf€llt werden k†nnen, ermittelt und dargestellt, € sofern Verbotstatbest‚nde erf€llt sind, die naturschutzfachlichen Voraussetzungen f€r eine Ausnahme von den Verboten gem. ˆ 45 Abs. 7 BNatSchG gepr€ft. Die ausschlie…lich national streng und besonders gesch€tzten Arten werden im Rahmen der Eingriffsregelung gem. ˆ 17 Abs. 4 BNatSchG ber€cksichtigt. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 4
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbest‚nde des ˆ 44 Abs. 1 sind folgenderma…en gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders gesch€tzten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu t†ten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu besch‚digen oder zu zerst†ren, 2. wild lebende Tiere der streng gesch€tzten Arten und der europ‚ischen Vogelarten w‚hrend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, ‰berwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu st†ren; eine erhebliche St†rung liegt vor, wenn sich durch die St†rung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhest‚tten der wild lebenden Tiere der besonders gesch€tzten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu besch‚digen oder zu zerst†ren, 4. wild lebende Pflanzen der besonders gesch€tzten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu besch‚digen oder zu zerst†ren." Werden Verbotstatbest‚nde nach ˆ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bez€glich der gemeinschaftsrechtlich gesch€tzten Arten ber€hrt, m€ssen die Ausnahmevoraus- setzungen des ˆ 45 Abs. 7 BNatSchG erf€llt sein. Als f€r Bauvorhaben einschl‚gige Ausnahmevoraussetzungen muss nachgewiesen werden, dass: € zwingende Gr€nde des €berwiegenden †ffentlichen Interesses, einschlie…lich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen, € zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeintr‚chtigungen der relevanten Arten f€hren, nicht gegeben sind und € sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert. 2.2 Planungsgrundlagen Als Planungsgrundlage wurde verwendet: € Vorentwurf zum Bebauungsplan •Sondergebiet Photovoltaik-Freifl‚chenanlageƒ der Stadt Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf Š Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH, Stand August 2020 B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 5
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ € Belegungspl‚ne (Vorentw€rfe) •PV-Freifl‚chenanlage Bad Liebenwerdaƒ mit 3 und 4 m Reihenabstand Š BayWa r.e. Solar Projects GmbH, September 2020 3 Vorhabensbeschreibung Auf einem bisher intensiv genutzten Ackerstandort in der Gemarkung Zobersdorf ist auf ca. 21,6 ha Fl‚che die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant (vgl. Karte 1). Mit ihrem Bau soll voraussichtlich im Herbst 2021 begonnen werden. F€r die Photovoltaikanlage sind aufgest‚nderte DesignModule 535Wp mit einem Neigungswinkel von 20„ vorgesehen. In Abh‚ngigkeit von der maximal ins Netz einzuspeisenden Leistung ist eine Nennleistung in einem Bereich von 18,4 MWp (Variante 1, vgl. Karte 2) bis 20,6 MWp vorgesehen. Daraus ergeben sich lichte Reihenabst‚nde von 4 m (Variante 1) bis hinunter zu 3 m. Die Bauh†he der Modultische betr‚gt bei 0,8 m Bodenfreiheit max. 2,8 m. Im Bereich der PV-Anlage wird Gr€nland anges‚t. Die innere Erschlie…ung der Photovoltaikanlage erfolgt €ber unbefestigte Fahrwege. F€r die Unterhaltung des das Plangebiet durchlaufenden Grabens 186 wird auf der Nordwestseite ein Schutzstreifen von 4 m Breite freigehalten. An die S€dostseite des Grabens schlie…t sich in einer Breite von ca. 22 m eine Ausgleichsfl‚che (ca. 7.500 m2) zur Anpflanzung von Str‚uchern und niedrig wachsenden Obstb‚umen an. Die durch den Graben 186 getrennten Anlagenteile werden separat eingez‚unt. Die Zufahrt erfolgt €ber den n†rdlich angrenzenden †ffentlichen Weg sowie den s€dwestlich angrenzenden Wirtschaftsweg. Der erzeugte Strom wird €ber ein 20 kV-Mittelspannungskabel in das ca. 2,5 km entfernte Umspannwerk Bad Liebenwerda eingespeist. 4 Untersuchungsgebiet Das Vorhabensgebiet befindet sich im Au…enbereich der Gemarkung Zobersdorf und umfa…t die Flurst€cke 23, 29, 107/22, 108/21, 109/22, 110/21, 156/25, 157/27, 158/30 und 204 der Flur 2 (vgl. Karte 1). Es handelt sich um ebene, landwirtschaftlich genutzte Fl‚chen, auf denen in den letzten Jahren Mais und Getreide angebaut wurde (Fotos 1, 2, 3 und 4). Das Vorhabensgebiet wird etwa h‚lftig vom Graben 186 (Foto 5) geteilt, welcher in SSW-NNO-Richtung verl‚uft und auf der Ostseite von einer l€ckigen Baum- und Strauchreihe aus Erle, Weide, Feldahorn, Birne, Pfaffenh€tchen und Rosen ges‚umt wird (Foto 6). Entlang eines gr†…eren Grabenabschnittes findet sich Schilfr†hricht (Foto 7). An den Westteil der Vorhabensfl‚che grenzt n†rdlich der kommunale, unbefestigte Weg von Zobersdorf nach M†glenz an. Dieser wird in jenem Bereich von beidseitigen Baumreihen aus Stieleiche, Erle und Birke begleitet (Foto 8). Ein unbefestigter Wirtschaftsweg mit einer einseitigen B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 6
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Bepflanzung aus Mirabellen, einigen Sauerkirschen und Rosen sowie einer ‚lteren Stieleiche bildet die s€d- und nordwestliche Begrenzung der Vorhabensfl‚che (Foto 2). Abb. 1: Lage der B-Planfl‚che Im n‚heren Umfeld der Vorhabensfl‚che finden sich weitr‚umige Ackerfl‚chen (vorwiegend Mais- und Getreideanbau) mit einzelnen eingesprengten Geh†lzinseln und Baumreihen entlang von Wegen und Gr‚ben sowie im S€den und Osten Kiefern- und Laubholzforste. Etwa 400 m s€d†stlich des Vorhabensgebietes befindet sich die Biogasanlage des Unternehmens Osterhuber. 5 Ermittlung der prƒfrelevanten Arten Der Pr€frahmen des Artenschutzbeitrages umfasst die Arten des Anhangs IV der FFH-RL sowie alle europ‚ischen Vogelarten. Aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen geh†ren Brutv†gel zu den pr€frelevanten Arten. Das Vorhabensgebiet befindet sich allerdings nicht in einem Bereich mit Rastvogelkonzentrationen. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die im Land Brandenburg vorkommenden Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgef€hrt. Die Anhang IV-Arten wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse auf ihre Relevanz hin abgepr€ft. Grundlage hierf€r sind u.a. die von Oktober 2019 bis Juli 2020 im B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 7
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Untersuchungsgebiet durchgef€hrten Erfassungen (vgl. Kap. 6). Pr€frelevante Arten sind fett hervorgehoben. Tab. 1: Pr€frelevante Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet Artengruppe/Arten Vorkommen im Bemerkungen UG S•ugetiere Wolf Canis lupus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Biber Castor fiber pot. vorkommend pot. Lebensraum Fischotter Lutra lutra pot. vorkommend pot. Lebensraum Feldhamster Cricetus cricetus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Gro„es Mausohr Myotis myotis pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Fransenfledermaus Myotis nattereri pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Gro…e Bartfledermaus Myotis brandtii kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Teichfledermaus Myotis dasycneme kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Wasserfledermaus Myotis daubentonii pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Braunes Langohr Plecotus auritus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Graues Langohr Plecotus austriacus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Mopsfledermaus Barbastella kein Vorkommen kein pot. Lebensraum barbastellus Breitflƒgelfledermaus Eptesicus serotinus pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Nordfledermaus Eptesicus nilssonii kein Vorkommen Arealrestriktion Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Mƒckenfledermaus Pipistrellus pygmaeus pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Abendsegler Nyctalus noctula pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri pot. vorkommend pot. Nahrungsrevier Reptilien Europ‚ische Emys orbicularis kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Sumpfschildkr†te Glattnatter Coronella austriaca kein Vorkommen kein pot. Lebensraum ‹stliche Lacerta viridis kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Smaragdeidechse Zauneidechse Lacerta agilis kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Amphibien B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 8
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Artengruppe/Arten Vorkommen im Bemerkungen UG Kammmolch Triturus cristatus kein Vorkommen lt. Kartierung Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae kein Vorkommen lt. Kartierung Moorfrosch Rana arvalis kein Vorkommen lt. Kartierung Springfrosch Rana dalmatina kein Vorkommen lt. Kartierung Laubfrosch Hyla arborea kein Vorkommen lt. Kartierung Rotbauchunke Bombina bombina kein Vorkommen lt. Kartierung Knoblauchkr†te Pelobates fuscus kein Vorkommen lt. Kartierung Kreuzkr†te Bufo calamita kein Vorkommen lt. Kartierung Wechselkr†te Bufo viridis kein Vorkommen lt. Kartierung K•fer Heldbock Cerambyx cerdo kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Eremit Osmoderma eremita kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Scharlachroter Cucujus cannaberinus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Plattk‚fer Breitrand Dytiscus latissimus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Schmalbindiger Breit- Graphoderus lineatus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum fl€gel-Tauchk‚fer Libellen Sibirische Winterlibelle Sympaecma paedisca kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Gr€ne Keiljungfer Ophiogomphus caecilia kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Gro…e Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis kein Vorkommen kein pot. Lebensraum ‹stliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Schmetterlinge Eschen-Scheckenfalter Euphydryas aurinia kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Gro…er Feuerfalter Lycaena dispar kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Blauschillernder Lycaena helle kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Feuerfalter Dunkler Wiesenknopf- Maculinea nausithous kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Ameisenbl‚uling Heller Wiesenknopf- Maculinea teleius kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Ameisenbl‚ulimg Nachtkerzenschw‚rmer Proserpinus proserpina kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Mollusken Kleine Flussmuschel Unio crassus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum Zierliche Anisus vorticulus kein Vorkommen kein pot. Lebensraum B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 9
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Artengruppe/Arten Vorkommen im Bemerkungen UG Tellerschnecke Gef•„pflanzen Wasserfalle Aldrovanda versiculosa kein Vorkommen lt. Kartierung Sumpf-Engelwurz Angelica palustris kein Vorkommen lt. Kartierung Froschkraut Luronium natans kein Vorkommen lt. Kartierung Einfacher Rautenfarn Botrychium simplex kein Vorkommen lt. Kartierung Frauenschuh Cypripedium calceolus kein Vorkommen lt. Kartierung Silberscharte Jurinea cyanoides kein Vorkommen lt. Kartierung Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii kein Vorkommen lt. Kartierung Biegsames Nixkraut Najas flexilis kein Vorkommen lt. Kartierung Kriechender Sellerie Apium repens kein Vorkommen lt. Kartierung Vorblattloses Thesium abracteatum kein Vorkommen lt. Kartierung Vermeinkraut Firnisgl‚nzendes Hamatocaulis kein Vorkommen lt. Kartierung Sichelmoos vernicosus Gr€nes Beesenmoos Dicranum viride kein Vorkommen lt. Kartierung Gr€nes Koboldmoos Buxbaumia viridis kein Vorkommen lt. Kartierung Langstieliges Meesia longiseta kein Vorkommen lt. Kartierung Schwanenhalsmoos Die artenschutzrechtliche Pr€fung erstreckt sich somit auf Biber, Fischotter, Flederm‚use und Brutv†gel. 6 Methodik der floristischen und faunistischen Erfassungen Flora Erfassungen von Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und sonstigen streng oder besonders gesch€tzten Arten wurden am 15. Mai und 11. Juli 2020 vorgenommen. Biber und Fischotter Feststellungen von Anwesenheitszeichen von Biber und Fischotter (Baue, Fra…- und Trittspuren, Markierungen) erfolgten vorwiegend als Beibeobachtungen im Rahmen der Amphibienkartierungen. Amphibien/Reptilien Untersuchungen zur Amphibien- und Reptilienfauna wurden erst ab Anfang Mai 2020 durchgef€hrt. Tages- und Abendbegehungen zum Verh†ren rufender Amphibien sowie des Nachweises von Kaulquappen im Graben 186 erfolgten am 7. und 28. Mai, am 26. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 10
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Juni und am 11. Juli 2020. Zus‚tzliche Beobachtungen konnten im Rahmen der Brutvogelkartierung gemacht werden. Brutv†gel Die Brutvogelkartierung erfolgte als fl‚chendeckende Revierkartierung aller Arten auf der Vorhabensfl‚che und in den angrenzenden Geh†lzen. Die 5 Tagesbegehungen erstreckten sich bis Anfang April bis Anfang Juni 2020. Die Kartiertage waren hierbei der 6. und 20. April, der 6. und 19. Mai sowie der 3. Juni. Bei jeder Begehung wurde das Untersuchungsgebiet in den zeitigen Morgenstunden jeweils schleifenf†rmig komplett abgelaufen und mittels Fernglas bzw. durch Verh†ren nach Brutv†geln abgesucht. Gesang der M‚nnchen in Verbindung mit Reviertreue, in manchen F‚llen auch das Warnen der Altv†gel und Futtertragen, Nestfunde oder sonstiges revieranzeigendes Verhalten wurden als ausreichende Hinweise auf ein Revier bzw. Brutvorkommen gewertet. Zus‚tzlich wurden am 28. Mai und 26. Juni Abendbegehungen zum Verh†ren d‚mmerungs- und nachtaktiver Arten wie der Wachtel durchgef€hrt. Rastv†gel Erfassungen zu Rastvogelvorkommen im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden im 10- bis 13-t‚gigen Rhythmus von Anfang Oktober 2019 bis Anfang April 2020 durchgef€hrt. Die Begehungstermine waren der 6., 19. und 29. Oktober, 11., 21. und 30. November, 12. und 22. Dezember, 3., 16. und 26. Januar, 7., 19. und 29. Februar, 11. und 22. M‚rz sowie der 2. April. 7 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden potenzielle baubedingte Wirkfaktoren abgepr€ft, welche bezogen auf das Vorhaben •Errichtung einer Photovoltaik-Freifl‚chenanlageƒ relevante Beeintr‚chtigungen und St†rungen von europarechtlich gesch€tzten Tierarten verursachen k†nnen. Anlagen- und betriebsbedingte Konflikte ergeben sich voraussichtlich nicht. FlÄcheninanspruchnahme In Abh‚ngigkeit von der Anlagenkonfiguration (Reihenabst‚nde) k†nnen durch das oben genannte Vorhaben in einer Gr†…enordnung von ca. 21,6 ha Fortpflanzungsst‚tten von Feldlerche und Schafstelze f€r den Betriebszeitraum der PV-Anlage beeintr‚chtigt werden. LÄrmwirkungen, optische StÅrungen, ErschÇtterungen Im Zuge der Baufeldfreimachung und durch den Baubetrieb entstehen €ber die gesamte Bauzeit (ca. 2 Monate) L‚rmemissionen, optische St†rungen und Ersch€tterungen, welche zu einer St†rung von Brutv†geln, Reptilien und Amphibien f€hren k†nnen. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 11
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ NÄhr- und Schadstoffemissionen Im Fall von Havarien potenziell w‚hrend der Bauphase auftretende Schadstoffemissionen f€hren nicht zu einer Beeintr‚chtigung der untersuchten Artengruppen. Barrierewirkungen/Zerschneidung Barriere- oder Zerschneidungswirkungen sind f€r die betrachteten Artengruppen nicht zu erwarten. TÅtungsrisiko Durch den Bau der PV-Freifl‚chenanlage kann die Gefahr der T†tung von Reptilien und Amphibien sowie von Eiern und Nestlingen von V†geln bestehen. 8 Bestandsdarstellung und artenschutzrechtliche Prƒfung 8.1 Flora Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder sonstige nach der Bundesartenschutzverordnung streng oder besonders gesch€tzte Arten treten im Bereich des Vorhabensgebietes nicht auf. 8.2 Biber und Fischotter Aktuelle Ansiedlungen von Biber und Fischotter mit Bauen wurden im Abschnitt des den geplanten Solarpark durchlaufenden Grabens 168 nicht festgestellt. Frische oder ‚ltere Fra…spuren des Bibers an den gew‚sserbegleitenden Geh†lzen konnten ebenfalls nicht vorgefunden werden. F€r beide Arten stellt der Graben 168 jedoch einen Wanderungskorridor dar. Beeintr‚chtigungen beider Arten sind durch das geplante Vorhaben allerdings nicht zu erwarten. 8.3 Flederm‚use F€r Gro…es Mausohr, Fransen-, Wasser-, Breitfl€gel, Zweifarb-, Zwerg-, M€cken- und Rauhautfledermaus sowie f€r Kleinen und Gro…en Abendsegler stellt das Vorhabensgebiet einen potenziellen Lebensraum dar. Dieser beschr‚nkt sich jedoch auf Nahrungshabitate. Fledermausquartiere sind von der geplanten Bauma…nahme nicht betroffen. Da im Bereich des Grabens 168 kein Eingriff erfolgt, Geh†lze nicht beseitigt und die bisherigen Ackerfl‚chen durch Gr€nland ersetzt werden, ist ein Verlust oder eine Beeintr‚chtigung von Nahrungshabitaten nicht zu erwarten. Eine zus‚tzliche Aufwertung als Fledermausnahrungshabitat erf‚hrt das Vorhabensgebiet durch die Anlage von ca. 7.500 m2 Geh†lzfl‚chen. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 12
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ 8.4 Amphibien/Reptilien Hinsichtlich der Herpetofauna wurden im Jahr 2020 innerhalb des B-Plangebietes Teichfrosch, Erdkr†te und Ringelnatter vorgefunden (siehe Karte 3). Die Ringelnatter gilt derzeit nach der aktuellen Roten Liste des Landes Brandenburg (SCHNEEWEI… et al. 2004) als gef‚hrdet, Teichfrosch und Erdkr†te gelten als ungef‚hrdet. Alle drei Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders gesch€tzt. Tab. 2: Gef‚hrdung und Schutzstatus der im Vorhabensgebiet und dessen n‚herem Umfeld nachgewiesenen Amphibien- und Reptilienarten Art RL BB Schutzstatus Teichfrosch Rana kl. esculentus - b Erdkr†te Bufo bufo - b Ringelnatter Natrix natrix 3 b A b k € r z u n g e n: Gef‚hrdung: RL BB - Rote Liste Brandenburgs (SCHNEEWEI… et al. 2004) Gef‚hrdungskategorien: 3 - gef‚hrdet Schutzstatus: b - besonders gesch€tzte Art gem‚… BNatSchG ˆ 7 Abs. 2 Nr. 13 Teichfrosch Teichfr†sche wurden im Fr€hjahr 2020 am Graben 186 im Bereich des B-Plangebietes nicht festgestellt. Die Ursache hierf€r d€rfte das Trockenfallen des Grabenverlaufs im vorangegangenen Sommer/Herbst sein (Foto 7), da das Gew‚sser ansonsten eine gute Habitateignung f€r Teichfr†sche aufweist. Einzelne Teichfr†sche konnten jedoch am gleichen Graben unmittelbar s€dlich des Vorhabensgebietes verh†rt werden. Eine gr†…ere Rufergemeinschaft des Teichfrosches fand sich auch n†rdlich des Vorhabensgebietes im parallel zum Zobersdorf-M†glenzer Weg verlaufenden Graben. Teichfr†sche halten sich das ganze Jahr am und im Gew‚sser auf und €berwintern dort normalerweise auch. Nur bei einer l‚nger anhaltenden Austrocknung des Gew‚ssers wandern Teichfr†sche €ber Land ab. Erdkr†te Aufgrund der erst Anfang Mai begonnenen Kartierungen konnten keine rufenden Erdkr†ten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Bei der Begehung am 7. Mai wurden allerdings im gesamten Bereich des zu dieser Zeit reichlich Wasser f€hrenden Grabens 186 mehrere Hundert Kaulquappen der Erdkr†te festgestellt. Bei der Begehung am 26. Juni hatten die Jungkr†ten das Gew‚sser bereits verlassen und es waren keine Kaulquappen mehr feststellbar. Die Ackerfl‚chen des Vorhabensgebietes z‚hlen zum Landlebensraum der Erdkr†te. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 13
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Ringelnatter Ein erwachsenes Individuum der Ringelnatter wurde 19.5.20 am n†rdlichen Siel des Grabens 186 beobachtet. Ringelnattern halten sich bevorzugt an Gew‚ssern auf, k†nnen aber auch au…erhalb von Gew‚ssern angetroffen werden. Ackerfl‚chen geh†ren jedoch nicht zu den von ihnen bevorzugten Lebensr‚umen. Beeintr‚chtigungen des Teichfrosches und der Ringelnatter sind durch die geplante Bauma…nahme nicht oder nur in geringem Umfang zu erwarten. Hinsichtlich der Erdkr†te besteht die Gefahr einer signifikanten T†tung vor allem in der Zeit der An- und R€ckwanderung der adulten Tiere zum und vom Laichgew‚sser sowie im Zeitraum des Verlassens der Gew‚sser durch die Jungkr†ten von Anfang M‚rz bis Ende Juni. Nach der Zeit des sogenannten •Kr†tenregensƒ vereinzeln sich die Jungtiere rasch und wandern in bis zu 3 km entfernte Landlebensr‚ume ab. Der Gefahr der signifikanten T†tung von Erdkr†ten innerhalb des Zeitraums des geh‚uften Auftretens kann durch eine bauzeitliche Regelung (V1) begegnet werden. 8.5 Brutv†gel Bei den im Fr€hjahr 2020 durchgef€hrten Untersuchungen wurden im Untersuchungsgebiet 17 Brutvogelarten festgestellt (Tab. 3). Die weit €berwiegende Anzahl der Brutvogelarten sind Bewohner der Geh†lze. Daneben finden sich aber auch einige Offen- und Halboffenlandarten sowie Gew‚sserrandbewohner. Von den Brutv†geln gilt nur die Feldlerche nach der aktuellen •Roten Listeƒ des Landes Brandenburg (RYSLAVY & M‡DLOW 2008) als gef‚hrdet, alle anderen Arten gelten derzeit als ungef‚hrdet. Alle nachgewiesenen Brutvogelarten sind nach dem Bundesnaturschutz- gesetz besonders gesch€tzt, Grauammer und Ortolan sind dar€ber hinaus streng gesch€tzt. Neunt†ter und Ortolan finden sich zudem im Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie. Eine ‰bersicht €ber die Verteilung der Revierzentren vermittelt die Karte 4. Tab. 3: Die Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes mit ihrem Gef‚hrdungs- und Schutzstatus (Brutvogelarten mit Nistpl‚tzen auf den Vorhabensfl‚chen fett) Art RL Schutz- Status BB status (Reviere 2020) Stockente Anas platyrhynchos - b BV (1) Fasan Phasianus colchicus - b BV (1) Kuckuck Cuculus canorus - b BV (1) Pirol Oriolus oriolus - b BV (1) Neunt†ter Lanius collurio - b, I BV (3) Blaumeise Parus caeruleus - b BV (1) Kohlmeise Parus major - b BV (1) Feldlerche Alauda arvensis 3 b BV (13) B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 14
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Art RL Schutz- Status BB status (Reviere 2020) Teichrohrs‚nger Acrocephalus scirpaceus - b BV (1) Dorngrasm€cke Sylvia curruca - b mBV (1) Amsel Turdus merula - b BV (1) Schafstelze Motacilla flava - b BV (2) Bachstelze Motacilla alba - b BV (1) Buchfink Fringilla coelebs - b BV (1) Grauammer Emberiza calandra - s mBV (1) Goldammer Emberiza citrinella - b BV (4) Ortolan Emberiza hortulana - s, I BV (2) A b k € r z u n g e n: Gef‚hrdung: RL BB - Rote Liste Brandenburg (RYSLAVY & M‡DLOW 2008) Gef‚hrdungskategorien: 3 - gef‚hrdet Schutzstatus: b - besonders gesch€tzte Art gem‚… BNatSchG ˆ 7 Abs. 2 Nr. 13, s - streng gesch€tzte Art gem‚… BNatSchG ˆ 7 Abs. 2 Nr. 14, I - Art nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Status: BV - Brutvogel, mBV - m†glicher Brutvogel Im Anschluss erfolgen erg‚nzende Angaben zum Vorkommen der wertgebenden Brutvogelarten. Neunt†ter Drei Reviere des Neunt†ters wurden 2020 in randlich gelegenen Flurgeh†lzreihen festgestellt. (vgl. Karte 4). Feldlerche Insgesamt max. 13 Brutreviere der Feldlerche wurden Anfang Mai 2020 auf den Ackerfl‚chen des Untersuchungsgebietes nachgewiesen (vgl. Karte 4). Da Neststandorte nicht aktiv gesucht wurden, ist zumindest bei den randlichen Revieren die Zuordnung nicht eindeutig (evtl. nur Nahrung suchend und in angrenzenden Getreide‚ckern br€tend). Die h†chste Siedlungsdichte mit 1,1 BP/ha wurde bis Anfang Mai auf dem zun‚chst nicht mit Herbiziden bearbeiteten, sp‚teren Maisacker festgestellt (Foto 4). Nach dem Scheiben des Ackers und der Einsaat des Maises sank die Anzahl der Brutpaare etwas. Der Mais- und der Getreideacker ohne Begleitvegetation (Herbizideinsatz) wiesen mit 0,25-0,3 BP/ha wesentlich geringere Siedlungsdichten auf. Ortolan Zwei Reviere des Ortolans konnten 2020 an Geh†lzr‚ndern am Nordrand des Vorhabensgebietes festgestellt werden (vgl. Karte 4). B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 15
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Grauammer und Dorngrasm€cke Beide Arten wurden nur jeweils einmal am 20.4. bzw. 3.6.20 beobachtet. Sie gelten daher nur als m†glicher Brutvogel. Innerhalb des Vorhabensgebietes sind folgende Brutv†gel vom geplanten Eingriff betroffen: Feldlerche - 13 Reviere, Schafstelze - 2 Reviere Im Folgenden werden in einem Formblatt die Betroffenheiten der Feldlerche und der Schafstelze zusammenh‚ngend beschrieben und die einzelnen Verbote des ˆ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG abgepr€ft. Tab. 4: Formblatt Brutv†gel des Offenlandes Artengruppe: Brutv…gel des Offenlandes (Feldlerche, Schafstelze) Schutzstatus Anh. IV FFH-Richtlinie europ‚ische Vogelarten gem‚… Art. 1 Vogelschutzrichtlinie Bestandsdarstellung Kurzbeschreibung Aut…kologie/Verbreitung in BB Bei den oben genannten Arten handelt es sich um im Land Brandenburg noch h‚ufige Brutvogelarten. Feldlerche: Bodenbr€ter in niedrigen, gut strukturierten Gras- und Krautfluren mit weitgehend offenem Horizont, besiedelt W eiden, W iesen und Ackerland; 2 Jahresbruten; Brutperiode von Mitte April bis Mitte August; im Land BB fl‚chendeckend mit ca. 300.000 bis 400.000 BP verbreitet; kontinuierlicher R€ckgang (R YSLAVY & M ‡DLOW 2008) Schafstelze: Bodenbr€ter in frischen, feuchten oder nassen Feuchtgr€nl‚ndern, bevorzugt Viehweiden, zunehmend auch auf ‡ckern und Ruderal- bzw. ‹dlandfl‚chen; teilweise 2 Jahresbruten; Brutperiode von Ende April bis Ende August; im Land BB mit ca. 8.000 bis 15.000 BP verbreitet; r€ckl‚ufiger Bestandstend (R YSLAVY & M ‡DLOW 2008) Vorkommen im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell m†glich siehe oben Prognose und Bewertung der Sch•digungs- und St…rungsverbote nach † 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Artspezifische Vermeidungsma„nahmen sowie vorgezogene Ausgleichsma„nahmen gem. LBP vorgesehen gem. FFH-VP vorgesehen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Pr€fung neu zu entwickeln V1 - bauzeitliche Regelung (vgl. Kap. 9.1) K1 - Extensivierung einer Ausgleichsfl‚che (vgl. Kap. 9.2) K2 - Anlage von Feldlerchenfenstern (vgl. Kap. 9.2) Prognose und Bewertung des T…tungsverbotes gem. † 44 Abs.1, Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG: Verletzung, T…tung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Zuge der Entnahme, Besch•digung, Zerst…rung von Fortpflanzungs- und Ruhest•tten (baubedingt) Verletzung, T…tung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen durch baubedingte Kollisionen signifikante T†tung von Tieren oder ihrer Entwicklungsphase Die Kollisionsgef‚hrdung f€hrt zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Die Kollisionsgef‚hrdung f€hrt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Eine baubedingte T†tung von Eiern und Jungv†geln der oben genannten Arten kann durch eine bauzeitliche Regelung vermieden werden (V1). B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 16
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Prognose und Bewertung der St…rungstatbest•nde gem. † 44 Abs.1, Nr. 2 BNatSchG Erhebliches St…ren von Tieren w•hrend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, ‡berwinterungs- und Wanderungszeiten Die signifikante St†rung f€hrt zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Die St†rungen f€hren zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Eine baubedingte St†rung von Bruten der oben genannten Arten kann durch eine bauzeitliche Regelung vermieden werden (V1). Prognose und Bewertung der Sch•digungstatbest•nde gem. † 44 Abs.1, Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG: Entnahme, Besch•digung, Zerst…rung von Fortpflanzungs- und Ruhest•tten Besch‚digung oder Zerst†rung von Fortpflanzungs- und Ruhest‚tten, †kologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhest‚tte wird im r‚umlichen Zusammenhang nicht gewahrt Besch‚digung oder Zerst†rung von Fortpflanzungs- und Ruhest‚tten, †kologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhest‚tte wird im r‚umlichen Zusammenhang gewahrt Eine zumindest potenzielle Beeintr‚chtigung der Fortpflanzungsst‚tten von Feldlerche und Schafstelze auf ca. 21.6 ha Ackerfl‚che kann nicht vollst‚ndig ausgeschlossen werden. Daher wurde als Ausgleich f€r den Verlust von Schafstelzen- und Feldlerchenlebensr‚umen im Jahr 2018 als vorgezogene Kompensationsma…nahme die Extensivierung einer ca. 4,38 ha gro…en Ausgleichsfl‚che bei Zobersdorf vorgenommen (K1). Bei Freifl‚chen- Photovoltaikanlagen mit Reihenabst‚nden ab 4 m (Belegungsvariante 1) kann erfahrungsgem‚… von einer Besiedlung durch Feldlerchen und Schafstelzen in gleicher oder h†herer Siedlungsdichte wie auf Intensivackerfl‚chen ausgegangen werden (eigene und fremde Monitoringergebnisse). Dieses ist bez€gl. des hier vorliegenden Projektes durch ein mehrj‚hriges Monitoring nach Errichtung des Solarparks nachzuweisen. Bei Nichterreichen des vorherigen Brutbestandes muss gegebenenfalls durch geeignete Ma…nahmen nachgesteuert werden (z. B. zus‚tzlich die Anlage von Feldlerchenfenstern). Bei Reihenabst‚nden von unter 4 Metern ist von einer Besiedlung des Solarparks durch die genannten Brutvogelarten nicht mehr generell auszugehen. In diesem Fall sind in benachbarten Agrarr‚umen 26 Feldlerchenfenster anzulegen (K2). W enn durch ein Monitoring der Nachweis einer Besiedlung des Solarparks mit Feldlerchen und Schafstelzen erbracht wird, kann diese Kompensationsma…nahme in den Folgejahren in ihrem Umfang zur€ckgefahren werden oder g€nstigstenfalls entfallen. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbest•nde Die Verbotstatbest•nde nach † 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu (Darlegung der Gr€nde f€r eine Ausnahme erforderlich) treffen nicht zu (artenschutzrechtliche Pr€fung endet hiermit) 8.4 Rastv†gel Bei den von Anfang Oktober 2019 bis Anfang April 2020 durchgef€hrten Untersuchungen wurden im Untersuchungsgebiet keine Rastvogelkonzentrationen festgestellt. Selten wurden Greifv†gel jagend bzw. rastend beobachtet, so am 11. November eine Kornweihe und am 19. Februar 2 M‚usebussarde. Fazit: Unter Ber€cksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsma…nahmen kommt es bei den untersuchten Artengruppen zu keinen erheblichen Beeintr‚chtigungen. Verbotstatbest‚nde nach ˆ 44 BNatSchG, Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 treten somit aller Voraussicht nach nicht ein. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 17
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ 9 Ma„nahmen 9.1 Vermeidungs- und Minderungsma…nahmen V1 Zur Vermeidung der T†tung von Amphibien w‚hrend der Wanderungszeiten sowie zur Vermeidung der Beeintr‚chtigung von Vogelbruten sind Bauma…nahmen im Zeitraum von Anfang September bis Ende Februar zu beginnen. 9.2 Kompensationsma…nahmen K1 Als Ausgleich f€r durch die Freifl‚chen-Fotovoltaikanlage (Belegungsvariante 1: mind. 4 m Modulreihenabstand) potenziell beeintr‚chtigte Brutvogellebensr‚ume wurde als vorgezogene Ausgleichsma…nahme die Extensivierung einer ca. 4,38 ha gro…en Ausgleichsfl‚che auf dem Flurst€ck 759, Flur 3, Gemarkung Zobersdorf (siehe Karte 1) vorgenommen. Auf der bis in das Jahr 2017 intensiv genutzten Ackerfl‚che wurde im Jahr 2018 Ackergras einges‚t. Dieses wird derzeit von Schottischen Highlands (max. 2 Muttertiere + j‚hrlicher Nachwuchs) extensiv beweidet (Fotos 9 bis 12). F€r die Jahre 2010 und 2020 liegen zur Ausgleichsfl‚che Ersterfassungs- und Monitoringberichte vor (BLN 2020 a, b). Da die Gr€nlandfl‚che einer weiteren Genese unterliegt, ist der Erfolg der vorgenommenen Ma…nahme durch ein mehrj‚hriges Monitoring nachzuweisen. Zudem ist ein mehrj‚hriges Monitoring der Brutvogelbest‚nde im Solarpark erforderlich. Bei Nichterreichen des Brutbestandes auf den vorherigen Ackerfl‚chen muss gegebenenfalls durch zus‚tzliche Ma…nahmen nachgesteuert werden (z. B. Anlage von Feldlerchenfenstern - vgl. K2). K2 F€r den Fall einer Belegung der Freifl‚chen-Fotovoltaikanlage mit Modulreihen im Abstand von unter 4 m hat zus‚tzlich zu K1 eine Aufwertung von Bruthabitaten von Feldlerche und Schafstelze auf benachbarten Agrarfl‚chen durch die Anlage von 26 Lerchenfenstern (Abb. 2) zu erfolgen. Hierdurch kann eine Steigerung der Revierdichten sowie eine Erh†hung des Bruterfolges erzielt werden. Die jeweils mind. 25 - 30 m2 gro…en Fenster (max. 2 gleichm‚…ig verteilte Feldlerchenfenster je ha) sollten dabei einen Mindestabstand von 25 m zum Feldrand und 50 m zu Geh†lzen und Geb‚uden sowie einen maximalen Abstand zu den Fahrgassen haben (vgl. Abb. 3). Die Anlage der Lerchenfenster erfolgt durch das Anheben der S‚maschine f€r einige Meter (z. B. bei einer 9 m-S‚maschine f€r 3 m). Die Fenster werden nach der Aussaat wie der Rest des Schlages bewirtschaftet. Dies schlie…t auch die Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ein. B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 18
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Abb. 2: Lerchenfenster Abb. 3: Anlage von Lerchenfenstern (Quelle: LBV) (Quelle: NABU) Wenn durch ein Monitoring der Nachweis einer Besiedlung des Solarparks mit Feldlerchen und Schafstelzen erbracht wird, kann die Kompensationsma…nahme K2 in den Folgejahren in ihrem Umfang zur€ckgefahren werden oder g€nstigstenfalls entfallen. 10 Literaturverzeichnis ABBO (2001): Die Vogelwelt von Brandenburg und Berlin. Natur & Text - Rangsdorf, 684 S. BLN (2020a): Photovoltaik-Freifl‚chenanlage Zobersdorf Š Ersterfassung Brutv†gel auf den Ausgleichsfl‚chen 2010. - unver†ff. Bericht i. A. 30„ Solar GmbH, 6 S. + Anhang - (2020b): Photovoltaik-Freifl‚chenanlage Zobersdorf Š Brutvogelmonitoring auf den Ausgleichsfl‚chen 2020. - unver†ff. Bericht i. A. 30„ Solar GmbH, 6 S. + Anhang RYSLAVY, T. & W. M‡DLOW (2008): Rote Liste und Liste der Brutv†gel des Landes Brandenburg 2008. Hrsg. Landesumweltamt Brandenburg. - Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 17 (4) Beilage SCHNEEWEI…, N., KRONE, A. & BAIER, R. (2004): Rote Listen und Artenlisten der Lurche (Am- phibia) und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. - Naturschutz u. Land- schaftspfl. in Brandenbg. 13 (4), Beilage. Anlagen B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 19
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Fotodokumentation Foto 1: Ackerfl‚che mit Wintergetreide und Foto 2: Schwarzacker mit auflaufendem Mais ohne Begleitvegetation (Foto: Wiesner, und Einzelbaumreihe (Foto: Wiesner, 11.7.2020) 15.5.20) Foto 3: Maisacker ohne Begleitvegetation Foto 4: Maisacker mit und ohne (Foto: Wiesner, 11.7.20) Begleitvegetation (Foto: Wiesner, 3.6.20) Foto 5: Graben 186 (Foto: Wiesner, 11.7.20) Foto 6: Grabenrandbepflanzung mit Obstgeh†lzen (Foto: Wiesner, 3.6.20) B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 20
Artenschutzbeitrag •B-Plan Sondergebiet Fotovoltaik-Freifl‚chenanlage in Bad Liebenwerda, OTZobersdorfƒ Foto 7: frisch ber‚umter, trockener Graben- Foto 8: Flurgeh†lzreihe entlang des abschnitt des Grabens 186 mit randlichem Zobersdorf-M†glenzer Weges (Foto: Schilfbewuchs (Foto: Wiesner, 14.9.19) Wiesner, 14.9.19) Foto 9: extensiv genutztes Feuchtgr€nland Foto 10: 2018 einges‚tes Ackergras auf der auf der Ausgleichsfl‚che bei Zobersdorf Ausgleichsfl‚che bei Zobersdorf (Foto: (Foto: Wiesner, 19.5.20) Wiesner, 15.5.20) Foto 11: extensive Gr€nlandweide auf der Foto 12: extensive Weidehaltung mit Ausgleichsfl‚che bei Zobersdorf (Foto: Schottischen Highlands auf der Wiesner, 15.5.20) Ausgleichsfl‚che bei Zobersdorf (Foto: Wiesner, 15.5.20) B€ro f€r Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Ing. Thomas Wiesner 21
3387200 3388000 3388800 Solarpark Zobersdorf - 21,6 ha Ausgleichsfl‚che - 4,38 ha (Gemarkung Zobersdorf, Flur 3, Flurst€ck 759) & Fotos 1 bis 12 in der Fotodokumentation F1 5706400 a - Bad Liebenwerd F12 & & F11 && F10 F9 n L 64 Osch‚tzche F8 & 5705600 Fe ld w Zobersdorf e g M† glenz F6 W & - Zo b e rs dor ir t f sc 6 Datum Name ha 18 fts Bƒro fƒr Landschaftsplanung en bearbeitet 14.07.2020 Wiesner & we ab und Naturschutz gezeichnet 14.07.2020 Wiesner g F7 Gr Dipl.-Ing. Thomas Wiesner F1& gepr€ft 14.07.2020 Wiesner & Friedenseck 12 01979 Lauchhammer F5 14.07.2020 Unterschrift Datum && F2 F4 & F3 Auftraggeber: Karte 1 30ˆ-Solar GmbH Blatt-Nr. Schwedter Stra„e 225 10435 Berlin Biogasanlage B-Plan "Sondergebiet 5704800 Photovoltaik-Freifl•chenanlage" in Bad Liebenwerda, Lageplan OT Zobersdorf 0 100 200 300 400 500 Meter Artenschutzgutachten N Kartengrundlage: Orthofoto vom 10.4.2017 Ma…stab: 1 : 9.000
3387000 3387200 3387400 3387600 Grenze des B-Plangebietes m†gliche Modulbelegung bei 4 m Reihenabstand Z‚unung Ausgleichspflanzung 5705600 5705400 Datum Name Bƒro fƒr Landschaftsplanung bearbeitet 14.09.2020 Wiesner und Naturschutz gezeichnet 14.09.2020 Wiesner Dipl.-Ing. Thomas Wiesner gepr€ft 14.09.2020 Wiesner Friedenseck 12 5705200 01979 Lauchhammer 14.09.2020 Datum Unterschrift Auftraggeber: Karte 2 30ˆ-Solar GmbH Blatt-Nr. Schwedter Stra„e 225 10435 Berlin B-Plan "Sondergebiet Photovoltaik-Freifl•chenanlage" Belegungsplan in Bad Liebenwerda, Variante 1: 18,4 MWp OT Zobersdorf bei 4 m Reihenabstand 5705000 0 50 100 150 200 250 Meter Artenschutzgutachten N Kartengrundlage: Orthofoto vom 10.4.2017 Ma…stab: 1 : 3.000
3387000 3387200 3387400 3387600 FFH-RL RL Bbg Anhang IV $ T Teichfrosch T $ Erdkr†te ' W Ringelnatter 3 Grenze des B-Plangebietes ' W T $ T $ & F1 Fotos 1 bis 6 in der Fotodokumentation 5705600 T $ T $ $ T T $ T $ T $ 5705400 T $ T $ T $ Datum Name T $ Bƒro fƒr Landschaftsplanung und Naturschutz bearbeitet gezeichnet 14.07.2020 14.07.2020 Wiesner Wiesner Dipl.-Ing. Thomas Wiesner gepr€ft 14.07.2020 Wiesner Friedenseck 12 5705200 01979 Lauchhammer 14.07.2020 Datum Unterschrift Auftraggeber: Karte 3 30ˆ-Solar GmbH Blatt-Nr. Schwedter Stra„e 225 10435 Berlin B-Plan "Sondergebiet Photovoltaik-Freifl•chenanlage" in Bad Liebenwerda, Amphibien/Reptilien 2020 OT Zobersdorf 5705000 0 50 100 150 200 250 Meter Artenschutzgutachten N Kartengrundlage: Orthofoto vom 10.4.2017 Ma…stab: 1 : 3.000
3387000 3387200 3387400 3387600 VSRL RL Bbg Anhang I #S S # S Stockente #U%U % % U Fasan # S S #U%U # S Kuckuck % % U Pirol # S # S Neunt†ter X % U % U Blaumeise # S 5705600 % U % U # S % U Kohlmeise % U # S Feldlerche Teichrohrs‚nger 3 # S % U Dorngrasm€cke # S Amsel % U % U % U Schafstelze # S % U # S Bachstelze % U Buchfink # S Grauammer % U % U % U % U Goldammer 5705400 % U # S % U # S Ortolan X % U Rohrammer Grenze des B-Plangebietes % U % U # S % U % U Datum Name U# %S % U Bƒro fƒr Landschaftsplanung und Naturschutz bearbeitet 14.07.2020 Wiesner # S 14.07.2020 Wiesner % U gezeichnet Dipl.-Ing. Thomas Wiesner gepr€ft 14.07.2020 Wiesner Friedenseck 12 5705200 01979 Lauchhammer 14.07.2020 % U Datum Unterschrift Auftraggeber: % U 4 Karte 30ˆ-Solar GmbH Blatt-Nr. Schwedter Stra„e 225 10435 Berlin B-Plan "Sondergebiet Photovoltaik-Freifl•chenanlage" in Bad Liebenwerda, Brutv…gel 2020 OT Zobersdorf # S 5705000 0 50 100 150 200 250 Meter Artenschutzgutachten N Kartengrundlage: Orthofoto vom 10.4.2017 Ma…stab: 1 : 3.000
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