Energieversorgungskonzept Leibnizstraße - Sektor 3 - klik - klima ...

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Energieversorgungskonzept Leibnizstraße - Sektor 3 - klik - klima ...
Energieversorgungskonzept
               Leibnizstraße

                             Sektor 3

Angefertigt von der e3plan gmbh:

Vorstellung: 11.06.2013 AK Umweltmanagement

Eingereicht: 20.07.2013

Dipl. Ing. Stephan Lübbe

B. Sc. Holger Wesselmann
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e3plan                   energie.effizient.erneuerbar                                                                       Seite |i

    Inhalt

    Kurzzusammenfassung .................................................................................................... iii

    1        Auftrag/Vergabe ...................................................................................................... 1

    2        Bestandsaufnahme Liegenschaften .................................................................... 2

         2.1        Datenerhebung .................................................................................................. 2

             2.1.1           Flächenerhebung ....................................................................................... 2

             2.1.2           Vorhandene Energieträger ....................................................................... 8

         2.2        Geplante Sanierungsmaßnahmen ................................................................ 8

         2.3        Vorhandene Infrastruktur ................................................................................ 10

         2.4        Analyse Energiebedarf ................................................................................... 11

         2.5        Ermittlung des Leistungsbedarfes ................................................................. 12

             2.5.1           Strom ............................................................................................................ 12

             2.5.2           Wärme ......................................................................................................... 15

         2.6        Übersicht Sektor 3 ............................................................................................. 16

    3        Klärung Randbedingungen ................................................................................. 17

         3.1        Denkmalschutz.................................................................................................. 17

             3.1.1           Freiflächen .................................................................................................. 18

             3.1.2           Gebäude .................................................................................................... 18

         3.2        Relevante Rechtsgrundlagen ....................................................................... 20

         3.3        Vertragsgrundlagen Energieversorgung..................................................... 24

         3.4        Vertragsgrundlagen Entsorgung................................................................... 24

         3.5        Förderprogramme............................................................................................ 24

    4        Potenzialanalysen................................................................................................... 25

         4.1        Solarpotenzial .................................................................................................... 25

         4.2        Windpotenzial ................................................................................................... 32

         4.3        Biomassepotenzial ........................................................................................... 34

         4.4        Gebäudeintegrierte Photobioreaktoren .................................................... 36

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24118 Kiel · Grasweg 38               www.e3plan.com                                     Förde Sparkasse               Amtsgericht Kiel HRB 9754 KI
Fon (+49) 0431 90 88 51 71            kontakt@e3plan.com                                 BLZ 210 501 70                USt-IdNr. DE 258 968 868
Fax (+49) 0431 90 88 51 75            Geschäftsführer: Dipl. Ing. Stephan Lübbe          Kt. 1400112304                Steuer Nr. 19 292 13490
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         4.5        Geothermiepotenzial ...................................................................................... 38

         4.6        Kraft-Wärme-Kopplung ................................................................................... 41

             4.6.1           Auslegung der BHKW’s ............................................................................. 42

             4.6.2           Erdgas .......................................................................................................... 43

             4.6.3           Virtuelles Biogas ......................................................................................... 45

         4.7        Energieeffizienz & -rückgewinnung .............................................................. 46

         4.8        Elektrokessel ....................................................................................................... 48

         4.9        Energy Harvesting ............................................................................................ 49

         4.10          Gesamtpotenzial .......................................................................................... 50

    5        Fazit/Empfehlung .................................................................................................... 51

    6        Anhang ..................................................................................................................... 53

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            Kurzzusammenfassung
    Auf Basis des Präsidiumsbeschlusses „Klimaneutrale Universität 2030“ wurde
    die Fachhochschule Lübeck in Kooperation mit dem Planungsbüro e3plan
    gmbh in Kiel beauftragt ein Energieversorgungskonzept für den Sektor 3
    (Bereich                 Leibnitzstraße)             zu       entwickeln,           das        eine           weitest        gehende
    Eigenversorgung                     der       Liegenschaften                     beinhalten           soll.    Ausgehend                von
    Flächenpotenzialen,                         Einschränkungen                       der    Nutzung               durch          bauliche
    Beschränkungen                      und          angepasst                  an    die     Nutzungsprofile                wird          eine
    Energieversorgung aufgebaut, die diese Anforderung durch Kraft-Wärme-
    Kopplung,                  Abwärmenutzung,                      Photovoltaik            und           Biomasse         erfüllt.         Das
    ursprüngliche Problem Energiebezug und die damit verbundenen Kosten
    werden somit zu einer Chance für eine nachhaltige Veränderung der
    Versorgungssituation.

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    1 Auftrag/Vergabe
    Von Seiten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist die FH Lübeck
    beauftragt worden, ein Energieversorgungskonzept für die Leibnizstraße,
    inklusive der von ihr aus energetisch versorgten Liegenschaften, zu erstellen.
    Von der FH Lübeck wurde die e3plan GmbH damit beauftragt die
    Konzeptentwicklung in eigenständiger Arbeit zu übernehmen. Grund für den
    Auftrag ist der Präsidiumsbeschluss „Klimaneutrale Universität 2030“. Darin wird
    vorgesehen die zukünftige Energieversorgung der CAU autonom zu gestalten
    und die Abhängigkeit von übergeordneten Energieversorgern zu beenden.
    Die zukünftige Energieversorgung soll umweltfreundlich und EEG konform
    gestaltet werden.

    In diesem Bericht sind die laut Angebot dargestellten Leistungen aufgeführt.
    Auf          Basis          der       Bestandsaufnahme                      und    der          Bestandsanalyse               der
    infrastrukturellen Auslegungen für den Energiebezugs werden drei Konzepte
    vorgestellt, welche die geforderten energetischen Veränderungen als
    Grundlage haben und die im Vordergrund stehende universitäre Lehre und
    Forschung weiter gewährleisten.

    Als möglicher Zusatzbaustein in einer zukünftigen Energieversorgung wird die
    Abwärmenutzung aus einem möglichen Rechenzentrums-Neubau direkt
    neben dem Sportforum betrachtet. Dabei handelt es sich um die Verlegung
    der Server des alten Rechenzentrums in eine neue energetisch günstigere
    Gebäudehülle, die intelligent an die Infrastruktur des Sektors 3 angeschlossen
    werden soll.

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    2 Bestandsaufnahme Liegenschaften

    2.1 Datenerhebung

    2.1.1 Flächenerhebung
    Die Flächenerhebung schließt nutzbare Freiflächen, potenziell nutzbare
    Flächen (z.B. Parkplätze) und Dachflächen mit ein.

                                                  Abbildung 1: Flurstückgrenzen Sektor 3.

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    Bei der Flächenerhebung werden dabei nur die Flurstücke der CAU
    berücksichtigt, die in Abbildung 1 rosa dargestellt sind. Teile dieser
    Liegenschaften sind Kulturdenkmäler (siehe 3.1) und werden bei der
    Potenzialermittlung (Kapitel 4) außen vor gelassen.

    2.1.1.1 Freiflächen
    In der folgenden Abbildung 2 sind die in Tabelle 1 dargestellten Flächen mit
    Größenordnung dargestellt.

                                                      15

                                                                     13                            11
                                              9

                                                                                     2              5

                                          8
                                                                                                         3

                                      7                                          6

                                                                                         1                     4

                              14
                                          14                                    12
                                                                                                              10

                                                                                                    73

        Abbildung 2: Freiflächenerhebung relevanter Flächen, die mit in die Konzeptentwicklung einfließen
                                                    können.

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          Tabelle 1: Zur Abbildung 2 zugehörige Tabelle mit den Flächenangaben und Beschreibungen der
                                                 einzelnen Flächen.

           Flächen-                  Fläche                                       Beschreibung
              ID                 (gerundet) [m²]
                  1                    12600                    Regenauffangbecken groß (Denkmalschutz)
                  2                     4500                    Regenauffangbecken klein (Denkmalschutz)
                  3                    16800                    Sportrasen groß I (Denkmalschutz)
                  4                     2400                    Rasen (Denkmalschutz)
                  5                    14800                    Sportrasen groß II
                  6                     1900                    Rasen Fakultätenblöcke
                  7                     9800                    Rasen UB
                  8                     3700                    UB-Physik
                  9                      250                    Rasen Physik, Altes Gebäude im Untergrund
                                                                Rasen Sportforum Olshausenstraße
                 10                     5000
                                                                (Denkmalschutz)
                 11                      700                    Freifläche (z.Z. nicht genutzt)
                 12                        -                    Parkplatz (neues RZ)
                 13                        -                    Parkplatz Technische Abteilung
                 14                    11000                    Parkplatz UB
                 15                     4000                    Parkplatz Botanischer Garten/Physik

    2.1.1.2 Dachflächen
    Die bereits durchgeführte Photovoltaik-Potenzial-Analyse der GMSH bietet
    eine genaue Summe der zur Verfügung stehenden Dachflächen in Brutto-
    und Netto-Darstellung. Es muss die Nutzungsberechtigung der Dachflächen
    berücksichtigt werden, wobei die Gebäude der Universitätsbibliothek und der
    Neubauten in der Leibnizstraße in den nächsten Jahren, vertraglich geregelt,
    keine Nutzung von Seiten der CAU erlauben.

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24118 Kiel · Grasweg 38             www.e3plan.com                               Förde Sparkasse    Amtsgericht Kiel HRB 9754 KI
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Energieversorgungskonzept Leibnizstraße - Sektor 3 - klik - klima ...
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      Tabelle 2: Dachflächenermittlung Sektor 3. Die Ermittlung stammt aus der angefertigten Solarpotenzial-
      Studie der GMSH. Die Dachfläche des neuen Rechenzentrums wir als optimal errichtete Dachfläche für
                         eine PV-Nutzung angesehen und wird mit 1000m² angenommen.

                                                                                Dachfläche         Dachfläche
                                           Gebäudebezeichnung                   (DF-Brutto)        (DF-Netto)
                                                                                     [m²]             [m²]
                      OS 72             Schwimmhalle                                7.500            5.725
                      OS 74             Sportwissenschaftl. Inst.                    400               -
                      OS 75             ÖZK                                          900              264
                      OS 75 A           Seminar/ Recht                               900              408
                      OS 75 B           Pädagogik                                    900              408
                      OS 75 C           Hörsaalgebäude                              1.300             812
                      OS 75 D           ÖZK/ Labore                                  480               64
                      ABG 7             Biohörsäle                                  3.211             893
                      ABG 9             Bioturm                                     1.024              -
                      LS 1              Hörsaalgebäude                               855              775
                      LS 3              Graduiertenzentrum                           835              529
                      LS 4              Theologie                                   2.120             432
                      LS 6              Juristen                                    2.420             432
                      LS 8              Germanistik                                 1.600             432
                      LS 10             Englisch                                    2.700             432
                      LS 16             Dez. Technik                                 578              287
                      LS 9              Universitätsbibliothek                      9.300            1.304
                      LS 11             Physik                                       845              309
                      LS 13             Physik                                       692              213
                      LS 15             Physik                                      1.517             341
                      LS 17             Physik                                      1.000              -
                      LS 19             Physik                                       900               63
                      LS 12/14          Mensa 2                                     4.200            1.656
                                        SUMME                                      46.177            15.779

                      OS 76?            Neues Rechenzentrum                         1.000            1.000

                                        SUMME                                      47.177            16.779

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    Aus dem GMSH-Bericht geht eine Brutto-Dachfläche von 46.177m² bzw. eine
    Netto-Dachfläche von 15.779m² für den Sektor 3 hervor.

    Zusätzlich kommt der geplante Bau des neuen Rechenzentrums hinzu, wobei
    die erbaute Dachfläche als „sehr geeignet“ für Photovoltaik-Anlagen
    errichtet werden sollte und eine Dachfläche von etwa 1000 m² ergeben kann.

    Des Weiteren können neue Dachflächen über Parkplatzflächen errichtet
    werden, die keine Einschränkung der bisherigen Nutzung mit sich bringen
    (siehe 4.1).

    2.1.1.3 Mögliche BHKW-Standorte
    Mögliche Blockheizkraftwerk (BHKW) -Standorte (Abbildung 3) sind vorrangig
    durch die Anbindung an die vorhandene Infrastruktur sowie die Nähe zu den
    Großverbräuchern zu wählen.

                                                                     2                   1

                                                                                3

               Abbildung 3: Drei mögliche BHKW-Standorte in Rot dargestellt. Variante 1 und 2 würden als
                  Containervariante errichtet werden, Variante 2 im neuen Rechenzentrum integriert.

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    Drei          mögliche              Freiflächen                 werden             als     mögliche          BHKW-Standorte
    vorgeschlagen.

                Standort 1: Die zum Botanischen Garten gehörige Freifläche 11
                 (Abbildung 2) ist angrenzend an einen ganzjährigen Großabnehmer
                 thermischer Energie. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der
                 Kombination weiterer Neuanschaffungen aufgrund des verfügbaren
                 Platzangebotes. (BHKW als Containervariante)
                Standort 2: Der Parkplatz hinter dem Gebäude LS 16 bietet den
                 optimalen Standort für den Anschluss an die elektrischen Leitungen
                 (Mittelspannungsring)                        und         die      Wärmeversorgung,                da        dort         die
                 Fernwärme-Übergabestation untergebracht ist. Als Großverbraucher
                 sind drei der größten fünf angrenzend. (BHKW als Containervariante)
                Standort 3: Der jetzige Parkplatz westlich des Sportforums, welcher in
                 naher Zukunft als Anschrift für das neue Rechenzentrum dienen soll. Die
                 Kombination eines „Green-IT“-Rechenzentrums mit einem BHKW und
                 die          direkten        Verbindung                   mit     dem        Sportforum,          welches              eine
                 ganzjährliche Grundlast-Abnahme bietet, kann ein energetisch sehr
                 günstiges Konzept ergeben. (BHKW als In-Haus Variante)

    Alle           drei          möglichen                Aufstellungsorte                   befinden           sich       laut          des
    Flächennutzungsplans                           der          Stadt           Kiel    (Stand:            01.02.2002)        in       dem
    Sonderbaugebiet Hochschule/Forschung (siehe Anhang 6.1). Nach Aussage
    des Umweltschutzamtes der Stadt Kiel sind keine Bedenken vorhanden,
    welche die Errichtung von BHKWs (nach dem neuesten Stand der Technik) auf
    dem genannten Baugebiet ausschließen (siehe Anhang 6.13).

    Es ist eine Fläche von jeweils etwa 40m² und ein Volumen von etwa 100m³ von
    Nöten um ein 1 MW BHKW inklusive aller dazugehörigen Nebenaggregate
    unterzubringen.

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    2.1.2 Vorhandene Energieträger
    Zurzeit werden folgende Energieträger bezogen (Versorgung findet über die
    Stadtwerke statt):

                Strom: Über Mittelspannungsleitung erfolgt der Anschluss an der LS 16.
                 Von dort aus gehen mehrere Mittelspannungsleitungen entlang der
                 Leibnizstraße                 Richtung                 Olshausenstraße             und   bilden            einen
                 Mittelspannungsring (siehe Anhang 6.2).
                Fernwärme: Die Fernwärmeleitung der Stadtwerke Kiel reicht bis zur
                 Übergabestation in der LS 16. Von dort aus geht es über direkte
                 Gebäudeanschlüsse zu den Verbrauchern (siehe Anhang 6.3).
                Gas: Nur einzelne Gebäude werden mit Gas versorgt, dies dient bisher
                 der Gasversorgung von Laboren und nicht zur Energieerzeugung.

    Die Verwaltung der Infrastruktur geschieht über GMSH, welche sich
    momentan mit der Aktualisierung der Trassenverläufe befasst. Vollständige
    bzw. aktuelle Pläne sind derzeit nicht vorhanden.

    2.2 Geplante Sanierungsmaßnahmen
    Die im Folgenden aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen der Bausubstanz
    sowie der energetischen Effizienz sind für die nächsten Jahre geplant
    (Sortierung nach Priorität):

                Neubau Rechenzentrum direkt neben Sportforum mit möglicher
                 energetischer Verknüpfung beider Gebäudekomplexe.

                 Der Neubau dient dem Zwecke des neuen Rechenzentrum-Standortes
                 (im Kellergeschoss des Gebäudes), sowie der Schaffung von 4000m²
                 Bürofläche, welche in 5 Obergeschossen untergebracht werden sollen.

                 Der Neubau ersetzt die Sanierung des Rechenzentrums und soll das
                 bisherige Verhältnis von Rechenleistung: Kühlung + restliche Energie von
                 1:1 auf ein effizienteres Verhältnis von 1:0,15-0,2 anheben, wodurch
                 ~40% des heutigen Verbrauchs eingespart werden sollen.

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                Das Sportforum, v.a. aber die Olshausenstraße 72, muss zeitnah
                 energetisch              überholt             werden.           Die    aktuell           hohen    Betriebskosten
                 erfordern            eine         energetische                  Sanierung          um      den      Betrieb            des
                 Schwimmbades aus finanzieller Sicht gewährleisten zu können.
                 Eine genaue Terminierung liegt uns nicht vor, steht aber in der
                 Prioritätenliste neben dem Rechenzentrum an oberster Stelle.
                 In Bezug auf eine mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage muss
                 bedacht werden, dass die Dachsubstanz des gesamten Sportforums in
                 den           nächsten            10-20          Jahren          (Aussage           Gebäudemanagement,
                 Abteilung 5) erneuert werden muss. Die Wirtschaftlichkeit müsste somit
                 in einer sehr kurzen Zeit entstehen.
                Die Fakultätenblöcke der Leibnizstraße 4-10 sollen substantiell sowie
                 energetisch              saniert          werden.              Diese   Sanierungsmaßnahmen                         sollen
                 schrittweise durchgeführt werden, wobei die vier Gebäude separat
                 nacheinander saniert werden.
                Die erdverlegten Leitungen der Leibnizstraße sollen nach und nach
                 erneuert werden, wobei diese Maßnahmen in unabsehbarer Zukunft
                 geschehen werden; in der Prioritätenliste sind sie unten angesiedelt.

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Fax (+49) 0431 90 88 51 75          Geschäftsführer: Dipl. Ing. Stephan Lübbe           Kt. 1400112304            Steuer Nr. 19 292 13490
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    2.3 Vorhandene Infrastruktur
    Die vorhandene Infrastruktur für die Energieversorgung auf dem Gebiet des
    Sektors 3 der CAU ist Eigentum der CAU. Versorgungsleitungen der Stadtwerke
    Kiel bilden den Anschluss mit dem technischen Gebäude der Leibnizstraße 16
    und bilden eine potenzielle weitere Anschlussmöglichkeit im Abschnitt der
    Olshausenstraße.

                                                                     2                   1

                                                                                3

              Abbildung 4: Darstellung der Abbildung 3 inklusive der grob eingetragenen Lage der
      Versorgungsleitungen (roter Pfeil), die bisher den Anschluss an das Netz der Stadtwerke Kiel darstellen.

    Die Planauskünfte der einzelnen Anschlussleitungen befinden sich im Anhang
    (siehe 6.2 & 6.3).

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    2.4 Analyse Energiebedarf
    Die Analyse des Energiebedarfs des Sektors 3 der CAU ergibt sich aus dem
    Verbrauch der in 2.1.2 aufgeführten relevanten Energieträger der einzelnen
    Abnehmer.

    Grundlage der Daten bilden die Jahresberichte der CAU (Mon2010CAU bis
    Mon2012CAU).

                                      Tabelle 3: Zusammenfassung des Strom- und
                                      Wärmebedarfs des Sektors 3 für die Jahre 2010-2012.

                                            Jahr Strom [kWh]                    Fernwärme [kWh]
                                           2010          13.555.930                27.268.000
                                           2011          13.774.012                21.950.200
                                           2012          13.652.981                23.274.400
                                          Mittel         13.660.974                24.164.200

    Außerdem kann auf der Grundlage der Daten von 2012, die in Tabelle 3
    dargestellt sind, mit der Information über geplante Sanierungsmaßnahmen
    der Bedarf des Sektors 3 mit dem neuen Rechenzentrum eingeschlossen
    berechnet                   und       prognostiziert                 werden.     Demnach          würde        sich         ein
    Gesamtbedarf an elektrischer Energie ab der Fertigstellung des neuen
    Rechenzentrums von etwa 18.600MWh pro Jahr ergeben.

    Aus                 der             Analyse                    des
                                                                                       Strom                 Wärme
    Energieverbrauches                          ergibt            sich,
                                                                                       m
    dass die fünf größten Verbraucher
    im Sektor 3 rund 75% des gesamten
    Strombedarfs                     und            47%            des
    Wärmebedarfs darstellen (Angaben
    in MWh). Graphisch dargestellt ist
    dies in Abbildung 5.

                                                                                    Abbildung 5: Graphische Darstellung der
                                                                                    größten Energieverbraucher im Verhältnis
                                                                                      zum Gesamtverbrauch des Sektors 3.
                                                                                               Angaben in MWh.

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    2.5 Ermittlung des Leistungsbedarfes
    Die Ermittlung des Leistungsbedarfes, sowie die Betrachtung der Tages- und
    Jahreskurven                    bildet        die         Grundlage          für      den            Einsatz    verschiedener
    Technologien in der späteren Konzeptentwicklung. In diesem Teil der
    Datenerhebung werden die jeweiligen Daten graphisch dargestellt und
    zeigen den Verbrauch von Strom und Wärme anschaulich dar.

    2.5.1 Strom
    Die Spitzenlast des gesamten Sektors 3 belief sich im Jahr 2012 auf 5,7MW.

    Der Lastgang des gesamten Campus der CAU für das Jahr 2011 (Abbildung 6)
    zeigt         eine          jahreszeitlich             schwankende            Lastverteilung              der       Arbeitstage,
    wohingegen die Wochenenden die Baseline zwischen 3.000 und 4.000kW
    bilden. Während der Wochentage steigt der Spitzenlastbedarf in den warmen
    Monaten auf einen Wert bis zu 5.000kW und in den kalten Monaten auf
    6.000kW.

                                                                         2011
                        7.000
                        6.000
                        5.000
                        4.000
                  kW

                        3.000
                        2.000
                        1.000
                               0

                                   Abbildung 6: Ermittelter Lastgang Strom des Sektors 3 im Jahr 2011.

    Die Tageskurven der CAU zeigen die Abbildungen 7&8. Die Wochenenden
    und Feiertage zeigen einen nahezu gleichbleibenden Spitzenlastbedarf
    oberhalb der Basislinie, während für die Arbeitstage einen deutlichen Peak in
    den Mittagsstunden zu verzeichnen ist. An Feiertagen entspricht die
    Tageskurve denen der Sonntage.

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                        6.000

                        5.000

                        4.000                                                                     Sonntag 01.01.2011
                                                                                                  Sonntag 03.04.2011
                   kW

                        3.000
                                                                                                  Sonntag 03.07.2011

                        2.000                                                                     Sonntag 02.10.2011

                        1.000

                               0

               Abbildung 7: Tagesgang vier verschiedener Sonntage im Jahr 2011. Die Leistung ist über
                                           einen Tag (24h) aufgetragen.

                        6.000

                        5.000

                        4.000                                                                     Montag 02.01.2011
                                                                                                  Montag 04.04.2011
                   kW

                        3.000
                                                                                                  Montag 04.07.2011

                        2.000                                                                     Montag 03.10.2011

                        1.000

                               0

                 Abbildung 8: Tagesgang vier verschiedener Montage im Jahr 2011. Die Leistung ist über
                                             einen Tag (24h) aufgetragen.

    Eine Überprüfung der Jahres- und Tageskurven für 2012 zeigt ein gleiches Bild,
    wie in den Abbildungen 9-11 dargestellt:

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                                                                           2012
                         7.000
                         6.000
                         5.000
                         4.000
                   kW

                         3.000
                         2.000
                         1.000
                                0

                                   Abbildung 9: Ermittelter Lastgang Strom des Sektors 3 im Jahr 2011.

                        6.000

                        5.000

                        4.000                                                                       Sonntag 01.04.2012
                                                                                                    Sonntag 01.07.2012
                   kW

                        3.000
                                                                                                    Sonntag 07.10.2012

                        2.000                                                                       Sonntag 30.12.2012

                        1.000

                               0

                Abbildung 10: Tagesgang vier verschiedener Sonntage im Jahr 2011. Die Leistung ist über
                                            einen Tag (24h) aufgetragen.

                        6.000

                        5.000

                        4.000                                                                       Montag 02.04.2012
                                                                                                    Montag 02.07.2012
                   kW

                        3.000
                                                                                                    Montag 08.10.2012

                        2.000                                                                       Montag 31.12.2012

                        1.000

                               0

                Abbildung 11: Tagesgang vier verschiedener Montage im Jahr 2011. Die Leistung ist über
                                            einen Tag (24h) aufgetragen.

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    Ausgehend von den Lastprofilen der gesamten CAU wird unterstellt, dass sich
    das         Lastprofil           der         Leibnitzstraße                  nicht    signifikant       unterscheidet.                   Zur
    Veranschaulichung dient hierzu Abbildung 12.

                                                     CAU Lastgänge Strom
                                                                    (Monatswerte)
                        3.000
                        2.500                                                                                       2010 CAU
                  MWh

                        2.000                                                                                       2011 CAU
                        1.500                                                                                       2012 CAU
                        1.000                                                                                       LS 2010
                             500                                                                                    LS 2011
                               -                                                                                    LS 2012

                      Abbildung 12: Kombinierte Darstellung der Lastgänge Strom der Leibnizstraße (LS)
                         gegenüber den Lastgängen der gesamten CAU für die Jahre 2010-2012).

    2.5.2 Wärme
    Für den thermischen Energiebedarf liegen keine Lastgänge vor. Aus den
    vorhandenen Unterlagen (MonCAU) wird ein Spitzenlastbedarf von 9 MW
    ermittelt.                Dies       entspricht                rund           2.700       Vollbenutzungsstunden.                         Für
    wohnungsbauliche                            Nutzung                wird        üblicherweise            mit      rund            2.000
    Vollbenutzungsstunden pro Jahr gerechnet (Abbildung 13).

                 Abbildung 13: Lastgang Wärme der Leibnizstraße für die Jahre 2010-2012. Berechnet aus
                                      dem Heizbedarf von Bürogebäuden in Kiel.

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    2.6 Übersicht Sektor 3
    In Tabelle 4 sind die Basisdaten des Sektors 3 im Vergleich zum Gesamtareal
    des Campus der CAU dargestellt.

                               Tabelle 4: Basisdaten der CAU im Vergleich zu denen der
                               Leibnizstraße (LS).

                                                                         CAU         LS
                                Gesamtfläche                              120        50           [ha]
                                Anzahl Gebäude                            170        27           [Stck.]
                                Gebäudefläche                             346       105           [Tm²]
                                Hauptnutzfläche                           224        99           [Tm²]
                                Stromverbrauch                         28.314    13.660           [MWh]
                                Wärmeverbrauch                         41.340    24.164           [MWh]
                                CO2-Äquivalent                         26.006    13.496           [t]
                                Wasser                                129.071    92.461           [m³]
                                Abfall                                  1.161                     [t]

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    3 Klärung Randbedingungen

    3.1 Denkmalschutz
    Bezüglich des Denkmalschutzes wurde vom Architektenbüro av-a Veauthier
    Meyer Architekten (01/2010) eine denkmalpflegerische Zielplanung für die
    unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Freiflächen der Christian-
    Albrechts-Universität zu Kiel ausgearbeitet. Die Ausarbeitung bezieht sich auf
    das Denkmalschutzgesetz-DSchG.

    Abbildung 14: Denkmalschutzgebiet im Sektor 3. Rote Gebäude: Gebäude unter Denkmalschutz,
    Braune Gebäude: Gebäude der CAU, Graue Gebäude: Sonstige Gebäude, Graue Fläche
    durchgezogene Linie: Denkmalgeschützte Freifläche, Graue Fläche gestrichelte Linie: Ehemals
    denkmalgeschützte Freifläche (vergrößerte Ansicht im Anhang 6.4).

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    3.1.1 Freiflächen
    Die unter Denkmalschutz stehenden Freiflächen sind auf dem universitären
    Gelände vom äußeren Erscheinungsbild zu erhalten. Der Untergrund kann
    dabei Zweckbezogen für eine andere Nutzung erschlossen werden. Dabei gilt
    jedoch:

    DSchuG - § 8 Vorhaben in Böden und Gewässern (Stand:12.01.2012)

    (1) Werden durch Vorhaben in Böden oder Gewässern archäologische
    Untersuchungen, Bergungen, Dokumentationen und Veröffentlichungen
    notwendig, ist der Träger des Vorhabens im Rahmen des Zumutbaren zur
    Deckung der Gesamtkosten verpflichtet. Soweit die Höhe der Kosten nicht
    einvernehmlich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt wird, wird sie
    in einem Bescheid der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde
    festgesetzt. Die Kosten für die wissenschaftliche Auswertung eines
    Grabungsfundes sind nicht zu tragen.
    (2) Vorhaben im Sinne des Absatzes 1 bedürfen der Anzeige bei der oberen
    Denkmalschutzbehörde, sofern bekannt ist oder zureichende Anhaltspunkte
    dafür vorliegen, dass sich dort archäologische Kulturdenkmale befinden.

    Der Zweck einer eventuellen Umnutzung von Freiflächen ist in 2.1.1 ebenfalls
    erwähnt.

    3.1.2 Gebäude
    Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind in Bezug auf eine eventuelle
    Dach- bzw. Fassadennutzung durch Photovoltaik- oder Windkraftanlagen zu
    untersuchen. Ein entsprechendes Vorhaben entspricht der Veränderung eines
    eingetragenen Kulturdenkmales und ist somit eine genehmigungspflichtige
    Maßnahme:

    DSchG - § 7 Genehmigungspflichtige Maßnahmen (Stand: 12.01.2012)

    (1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
    1.    die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines
    eingetragenen Kulturdenkmals,
    2.    Überführungen     eines      eingetragenen   Kulturdenkmals   von
    heimatgeschichtlich oder landschaftlich bedingter Bedeutung an einen
    anderen Ort, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten,
    3. die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, innerhalb
    wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung weiterer
    wertbestimmender Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals, die eine
    Gefahr für den Denkmalwert bedeuten.
    Vor Erteilung der Genehmigung kann sich die untere Denkmalschutzbehörde
    von der oberen Denkmalschutzbehörde beraten lassen. Bei Maßnahmen von

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    überregionaler Bedeutung, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten,
    hat die untere Denkmalschutzbehörde die Zustimmung der oberen
    Denkmalschutzbehörde einzuholen. In den Fällen zu Nummer 2 tritt die obere
    Denkmalschutzbehörde an die Stelle der unteren Denkmalschutzbehörde,
    wenn       das    Kulturdenkmal     aus    dem        Bezirk  einer  unteren
    Denkmalschutzbehörde in den einer anderen überführt wird. Die Belange von
    Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit
    Mobilitätsbeeinträchtigung sind zu berücksichtigen.
    (2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn nicht der Denkmalwert erheblich
    beeinträchtigt wird. Nach drei Monaten gilt sie als erteilt, § 111 a des
    Landesverwaltungsgesetzes gilt entsprechend.
    (3) Wer ohne Genehmigung nach Absatz 1 den Denkmalwert beeinträchtigt,
    hat auf Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde den alten Zustand
    wiederherzustellen oder das eingetragene Kulturdenkmal auf andere
    geeignete Weise instand zu setzen.
    (4) Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften erlischt die Genehmigung,
    1. wenn mit der Maßnahme nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung
    der Genehmigung begonnen oder
    2. wenn eine begonnene Maßnahme länger als ein Jahr unterbrochen
    worden ist.
    Die Frist nach Satz 1 kann auf Antrag jeweils bis zu zwei Jahren verlängert
    werden.

    Eine mögliche energetische Nutzung von Gebäuden und auch unter
    Denkmalschutz stehenden Gebäuden ist in Kapitel 4 dargestellt. Dies trifft
    aufgrund des hohen Solarpotenzials insbesondere auf die Dachkonstruktion
    des Sportforums (Olshausenstraße 72) zu.

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    3.2 Relevante Rechtsgrundlagen
    Da die Errichtung eines oder zweier BHKWs von unserer Seite aus als beste und
    einfachste Möglichkeit gesehen wird, die CO2-Bilanz gleichzeitig mit den
    Energiekosten zu senken wird im Folgenden auf die Rahmenbedingungen für
    den Fall der Genehmigungsplanung eingegangen.

    Errichtet werden würde sicher ein BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung
    von über 1MW, weshalb dieses durch ein Genehmigungsverfahren nach dem
    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu genehmigen sein wird. Das
    BImSchG Verfahren wird zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
    durch            Luftverunreinigung,                     Geräusche,         Erschütterungen        und         ähnliche
    Vorgänge durchgeführt, weshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen für
    die einzelnen genannten möglichen Beeinträchtigungen vorab geklärt
    werden müssen und im Folgen aufgelistet sind.

    Es handelt sich bedingt durch die Feuerungswärmeleistung von über 1MW um
    genehmigungsbedürftige Anlagen nach §1 der vierten Verordnung zur
    Durchführung                    des        Bundes-Immissionsschutzgesetzes                     (Verordnung             über
    genehmigungsbedürftige Anlagen).

    BImSchG § 1 Genehmigungsbedürftige Anlagen (Stand 20.03.2013)

    (1) Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang genannten Anlagen
    bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist,
    daß sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme
    folgen, an demselben Ort betrieben werden. Für die in Nummer 8 des
    Anhangs genannten Anlagen, ausgenommen Anlagen zur Behandlung am
    Entstehungsort, gilt Satz 1 auch, soweit sie weniger als während der zwölf
    Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben
    werden sollen. Für die in den Nummern 2.10 Spalte 2, 7.4, 7.5, 7.25, 7.28, 9.1,
    9.3 bis 9.8 und 9.11 bis 9.35 des Anhangs genannten Anlagen gilt Satz 1 nur,
    soweit sie gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher
    Unternehmungen verwendet werden. Hängt die Genehmigungsbedürftigkeit
    der im Anhang genannten Anlagen vom Erreichen oder Überschreiten einer
    bestimmten Leistungsgrenze oder Anlagengröße ab, ist jeweils auf den
    rechtlich und tatsächlich möglichen Betriebsumfang der durch denselben
    Betreiber betriebenen Anlage abzustellen.
    (2) Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf alle vorgesehenen
    1. Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind, und
    2. Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten
    nach Nummer 1 in einem räumlichen und betriebstechnischen
    Zusammenhang stehen und die für

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    a) das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen,
    b) die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder
    c) das Entstehen sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblicher
    Belästigungen von Bedeutung sein können.
    (3) Die im Anhang bestimmten Voraussetzungen liegen auch vor, wenn
    mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen
    Zusammenhang stehen (gemeinsame Anlage) und zusammen die
    maßgebenden Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen erreichen oder
    überschreiten      werden.  Ein   enger    räumlicher    und     betrieblicher
    Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
    1. auf demselben Betriebsgelände liegen,
    2. mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und
    3. einem vergleichbaren technischen Zweck dienen.
    (4) Gehören zu einer Anlage Teile oder Nebeneinrichtungen, die je gesondert
    genehmigungsbedürftig wären, so bedarf es lediglich einer Genehmigung.
    (5) Soll die für die Genehmigungsbedürftigkeit maßgebende Leistungsgrenze
    oder Anlagengröße durch die Erweiterung einer bestehenden Anlage
    erstmals überschritten werden, bedarf die gesamte Anlage der
    Genehmigung.
    (6) Keiner Genehmigung bedürfen Anlagen, soweit sie der Forschung,
    Entwicklung oder Erprobung neuer Einsatzstoffe, Brennstoffe, Erzeugnisse oder
    Verfahren im Labor- oder Technikumsmaßstab dienen; hierunter fallen auch
    solche Anlagen im Labor- oder Technikumsmaßstab, in denen neue
    Erzeugnisse in der für die Erprobung ihrer Eigenschaften durch Dritte
    erforderlichen Menge vor der Markteinführung hergestellt werden, soweit die
    neuen Erzeugnisse noch weiter erforscht oder entwickelt werden.

    Für den Genehmigungsantrag fallen die BHKWs in der Anlage der 4. BImSchV
    unter der Position 1. Wärmeerzeugung und unter den Unterpunkt 1.4 Punkt 2:

    a) Verbrennungsmotoranlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den
    Einsatz von Heizöl EL, Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen
    Pflanzenölen, Pflanzenölmethylestern oder gasförmigen Brennstoffen
    (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas,
    Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas, naturbelassenem
    Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung, Wasserstoff) mit
    einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt,
    ausgenommen Verbrennungsmotoranlagen für Bohranlagen

    Die Zuordnung des anzuwendenden Verfahrens ist formuliert in §2 der
    4.BImSchV, im hier behandelten Fall in §2 Absatz 2 (§19 des BImSchG im
    vereinfachten Verfahren für in Spalte 2 des Anhangs genannte Anlagen):

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Fax (+49) 0431 90 88 51 75          Geschäftsführer: Dipl. Ing. Stephan Lübbe   Kt. 1400112304    Steuer Nr. 19 292 13490
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    § 2 Zuordnung zu den Verfahrensarten

    (1) Das Genehmigungsverfahren wird durchgeführt nach
    1. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für
    a) Anlagen, die in Spalte 1 des Anhangs genannt sind,
    b) Anlagen, die sich aus in Spalte 1 und in Spalte 2 des Anhangs genannten
    Anlagen zusammensetzen,
    c) Anlagen, die in Spalte 2 des Anhangs genannt sind und zu deren
    Genehmigung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein
    Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,
    2. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im vereinfachten Verfahren für in
    Spalte 2 des Anhangs genannte Anlagen.
    Soweit die Zuordnung zu den Spalten von der Leistungsgrenze oder
    Anlagengröße abhängt, gilt § 1 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
    (2) Kann eine Anlage vollständig verschiedenen Anlagenbezeichnungen im
    Anhang zugeordnet werden, so ist die speziellere Anlagenbezeichnung
    maßgebend.
    (3) Für in Spalte 1 des Anhangs genannte Anlagen, die ausschließlich oder
    überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren, Einsatzstoffe,
    Brennstoffe oder Erzeugnisse dienen (Versuchsanlagen), wird das
    vereinfachte Verfahren durchgeführt, wenn die Genehmigung für einen
    Zeitraum von höchstens drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt
    werden soll; dieser Zeitraum kann auf Antrag bis zu einem weiteren Jahr
    verlängert werden. Satz 1 findet auf Anlagen der Anlage 1 (Liste "UVP-
    pflichtige Vorhaben") zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nur
    Anwendung, soweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes eine
    Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist. Soll die Lage, die
    Beschaffenheit oder der Betrieb einer nach Satz 1 genehmigten Anlage für
    einen anderen Entwicklungs- oder Erprobungszweck geändert werden, ist ein
    Verfahren nach Satz 1 durchzuführen.
    (4) Wird die für die Zuordnung zu den Spalten 1 oder 2 des Anhangs
    maßgebende Leistungsgrenze oder Anlagengröße durch die Errichtung und
    den Betrieb einer weiteren Teilanlage oder durch eine sonstige Erweiterung
    der Anlage erreicht oder überschritten, wird die Genehmigung für die
    Änderung in dem Verfahren erteilt, dem die Anlage nach der Summe ihrer
    Leistung oder Größe entspricht.

    Was ist also zu beachten:

                Bauantrag
                Schallimmissionsgutachten
                Eventuell Geruchsimmissionsgutachten (Abgasanlage muss ggf. nach
                 vorheriger Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers ausgelegt werden)

    Eine Anzahl an Formblättern, ist frei verfügbar, wie auch eine Checkliste für
    die Durchführung des BImSchG-Genehmigungsverfahrens. Zuständig ist das
    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) in
    Flintbek. Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-
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    Holstein                 hat    dazu           den          Leitfaden        für     das          Antragsverfahren                     im
    immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht.

    Bei der Standortplanung des BHKWs ist der Flächennutzungsplan der Stadt Kiel
    mit einzubeziehen. Die dort vorgenommene Einteilung der Flächen geht mit
    Grenzwerten der Schallimmissionen einher, welche sich in diesem Fall auf ein
    Sonderbaugebiet beziehen.

    Die Rücksprache mit dem Umweltschutzamt der Stadt Kiel hat ergeben, dass
    die laut dem per Angebot erhaltenen Werte des BHKWs in diesem
    Sonderbaugebiet zu keinerlei Einschränkungen der universitären Lehre bzw.
    Forschung                   führen         (siehe           Anhang          6.1).     In         Tabelle     5        sind         die
    genehmigungsfähigen Schallimmissionsgrenzen für die zu unterscheidenden
    Gebiete dargestellt. Nach dieser Tabelle würde der Sektor 3 nach den
    Schallimmissionswerten einem Industriegebiet gleichgesetzt sein.

     Tabelle 5: Schallimmissionsgrenzwerte für verschiedene Gebiete nach Flächennutzungsplan für Tag und
                                                     Nacht.

                                                                                                       Tag              Nacht
                                                                                                      6 Uhr -          22 Uhr -
       Art der zu schützenden Nutzung                                                                 22 Uhr            6 Uhr
       Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten                                                  45 dB             35 dB
       reine Wohngebiete                                                                              50 dB             35 dB
       allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete                                                55 dB             40 dB
       Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete                                                       60 dB             45 dB
       Gewerbegebiete                                                                                  65 dB             50 dB
       Industriegebiete                                                                                70 dB             70 dB

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    3.3 Vertragsgrundlagen Energieversorgung
    Die Stadtwerke Kiel stellen den einzigen Energieversorger des Sektors 3 dar.
    Dabei werden jährlich die Verträge der Gasversorgung und in Abständen von
    zwei Jahren die Verträge der Stromversorgung verlängert. Die Verträge der
    Fernwärme                   beinhalten            eine         Kündigungsfrist          von         neun    Monaten               zum
    Quartalsende. Im                        Laufe          dieses          Jahres wird ggf. ein                 neuer Vertrag
    abgeschlossen. Die aktuellen Energiekosten gem. MonCAU2012 betragen:
    0,155€ pro kWh für den Strombezug und 86,90 €/ MWh für die Fernwärme.
    Diese                    Energiepreise                     werden               für            die          nachfolgenden
    Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als Eingangswert verwendet.

    3.4 Vertragsgrundlagen Entsorgung
    Es existieren keine Verträge für die Müllentsorgung. Die CAU möchte des
    Weiteren keinen Hausmüll verbrennen. Aus diesem Grund wird nicht weiter
    auf mögliche Vertragsgrundlagen diesbezüglich eingegangen.

    3.5 Förderprogramme
    Derzeit (Stand: 07/2013) laufen keine Förderprogramme.

    Die CAU ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr werden vom
    zuständigen Ministerium finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

    Die Möglichkeit günstig zu finanzieren ist über Drittmittelfinanzierung gegeben.

    Drittmittelfinanzierung stammt aus der Privatwirtschaft, aus öffentlichen
    Forschungsförderungen                            bestimmter                 Forschungsprojekte             wie     z.     B.       der
    Deutschen                  Forschungsgemeinschaft                           (DFG), dem              Bundesministerium                  für
    Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und
    Technologie (BMWi) sowie Stiftungen. Das Programm „HWT Energie und
    Klimaschutz“ wäre eine Möglichkeit (http://www.eksh.org/foerderung/hwt-
    energie-und-klimaschutz/) – Anträge bis zum 1. Oktober 2013.

    Drittmittel zu akquirieren ist nur möglich, wenn bei Projekten bestimmte Ziele
    erforscht werden sollen, da die Geldgeber erhoffen, mit den Ergebnissen
    diese Ausgaben refinanzieren zu können.

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    4 Potenzialanalysen

    4.1 Solarpotenzial
    Um         ein           mögliches          Solarpotenzial                  stehen      folgende       Technologien                  zur
    Verfügung, welche im Bereich des Sektors 3 wirtschaftlich zum Einsatz
    kommen können:

                Dachflächen – statische Anlagen
                Freiflächen – statische Anlagen
                Freiflächen – nachgeführte Anlagen
                Carport – statische Anlagen

    In diesem Abschnitt wird hauptsächlich auf das Solarpotenzial von Freiflächen
    eingegangen.

    Die Dachflächenanalyse des GMSH ergibt für den Sektor 3 einen maximalen
    Energieertrag von 414 MWh pro Jahr. Diese Zahl ist jedoch nur unter der
    Bedingung des Verzichts auf Dachsanierungen in den nächsten 15-20 Jahren
    belastbar. Exemplarisch betrachtet wurde die Dachfläche der Mensa 2 mit
    einer Netto-Dachfläche von 1.656m² (siehe 2.1.1). Unter Berücksichtigung der
    Lage und der Ausrichtung des Gebäudes ergibt sich die in Abbildung 15
    dargestellte Auslegung von Photovoltaikmodulen.

                  Abbildung 15: 3D-Vorschau einer möglichen Photovoltaikbestückung des Daches der
                                                     Mensa 2.

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    Dabei können ca. 478 Module mit einem Neigungswinkel von 18° installiert
    werden, woraus sich bei 245 Watt Modulen eine installierte Leistung von
    117,11 kWp ergibt. Der Auslegungsplan befindet sich im Anhang 6.8.

    Freiflächenpotenziale ergeben sich aus nicht verwendeten Flächen bzw.
    umnutzbaren Flächen, wobei sich durch die Umnutzung keine Einschränkung
    für die ursprüngliche Nutzung ergeben soll. Als Freifläche, in diesem Fall
    Grünfläche, die laut Denkmalschutzplan (siehe 3.1.1) gibt es südlich des
    Bioturms Sportwiesen, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

         Abbildung 16: Mögliche solare Freiflächennutzung südlich des Bioturms. Links: 3D-Vorschau einer
       möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlage. Rechts: Luftbildaufnahme (www.bing.de Stand: 01.06.2013)
                       zeigt die Nutzung der Rasenfläche durch die bräunliche Rasenfärbung.

    Dieses Beispiel soll hier einmal aufgegriffen und dargestellt werden. Die
    Luftbildaufnahme in Abbildung 16 stammt wurde von verwendet, und stellt
    die beschriebene Wiese dar. Es ist eine allgemeine Abnutzung des Rasens
    ersichtlich, bis auf den Bereich im roten Rahmen. Dieser Bereich liegt von der
    Ausrichtung her günstig um eine Freiflächensolaranlage zu installieren. Die
    Installation                einer       statischen               Freiflächenanlage             stellt   das        maximale
    Solarpotenzial auf dieser Fläche dar. Der Bau einer nachgeführten Anlage auf
    einer solchen Fläche ist nicht angezeigt, da diese in Schleswig-Holstein nicht
    wirtschaftlich zu betreiben sind. Auf eine weitergehende Betrachtung des
    Potenzials nachgeführter PV-Anlagen wurde daher verzichtet. Vor einer
    Investitionsentscheidung ist unbedingt die Genehmigungssituation weiter zu
    betrachten,                    da        Freiflächenanlagen                 ein       deutlich          aufwändigeres
    Genehmigungsverfahren als Gebäudeanlagen erfordern.

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    Installierbar ist auf dieser Fläche eine Leistung von bis zu 120 kWp (je nach
    Ausrichtung der Anlage).

    Weitere Nutzungsmöglichkeiten für Photovoltaik bieten die groß angelegten
    Parkplatzflächen. Sinnvoll ist dabei der Einsatz von Carport-Solarlösungen, die
    so gut wie keinen Flächenverlust der Parkplatzfläche darstellen, den
    gebotenen Platz dennoch maximal energetisch nutzbar machen.

    Bezeichnung                     kWp
    Dachfläche Mensa 2      R1         117
    Freifläche Biologie     R2         120
    Freiflächen Parkplatz 1 P1         486
    Freiflächen Parkplatz 2 P2         504
    Freiflächen Parkplatz 3 P3         135
    Freiflächen Parkplatz 4 P4         288
    sonstige (Fahradständer…)          195
    Gesamt                           1.845

                   R1
                                                                                                                  P1
                                               R2

                        P3
                                                                                                                         P2

                                    P4
       Abbildung 17: Beschriebenes Gesamtpotenzial mit eingezeichneten Carportanlagen, Fahrradständern,
                                    Dachanlagen und Freiflächenanlagen.

    Aus der Flächenermittlung der Parkplatzflächen und möglicher Standorte für
    Carportanlagen für Fahrradständer ergibt eine installierbare Gesamtleistung
    von 1.608 kWp. Zusammen mit den zwei zuvor beschrieben Möglichkeiten
    ergibt sich somit ein Gesamtsolarpotenzial von 1.845 kWp (Abbildung 17). Bei
    der Berechnung der potenziell nutzbaren Fläche wurde eine mögliche
    Verschattung berücksichtigt.

    Zur Kostenermittlung wurden Solarcarports bei der Fa. Wagner & Co.
    Solartechnik angefragt, die unter der Bezeichnung VARIO SUNport vertrieben
    werden. Sie gehören zur gehobenen Klasse der Carportlösungen und sind
    besonders                   platzsparend                 durch              ihren    Aufbau.          Solarcarports              sind
    Genehmigungs-rechtlich Aufdach- oder Gebäudeanlagen zuzuordnen und
    sind wesentlich einfacher zu genehmigen als Freiflächenanlagen.

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24118 Kiel · Grasweg 38             www.e3plan.com                                      Förde Sparkasse        Amtsgericht Kiel HRB 9754 KI
Fon (+49) 0431 90 88 51 71          kontakt@e3plan.com                                  BLZ 210 501 70         USt-IdNr. DE 258 968 868
Fax (+49) 0431 90 88 51 75          Geschäftsführer: Dipl. Ing. Stephan Lübbe           Kt. 1400112304         Steuer Nr. 19 292 13490
e3plan                   energie.effizient.erneuerbar                                              S e i t e | 28

    Das Errichten von Carports auf den vorhandenen Parkplatzflächen bietet vor
    dem Hintergrund der eventuellen Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen
    der vorhandenen Dächer das größte Potenzial für die Errichtung von PV-
    Anlagen. Je nach Bedarf können Parkplatzflächen somit effizient energetisch
    genutzt und gleichzeitig dabei als Parkplatz aufgewertet werden. Abbildung
    18 zeigt eine beispielhafte Aufstellung, die allerdings eine mögliche
    Reduzierung der Flächen durch Verschattung der Bäume und Büsche nicht
    beinhaltet.

     Abbildung 18: Parkplatz an der Olshausenstraße, bestückt mit Carport-Solaranlagen (ohne Vegetation).

    Ein indikatives Angebot von Wagner & Co. Solartechnik für die Installation von
    VARIO SUNports auf dem in Abbildung 18 dargestellten Parkplatz befindet sich
    im Anhang 6.9.

    Neben der möglichen installierbaren Peak-Leistung der Module aus dem
    Flächenpotenzial ist ein Jahresertrag zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus dem
    saisonal schwankenden Tagesverlauf der Sonne am betrachteten Standort.
    Dieser ist in Abbildung 19 für Kiel dargestellt.

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24118 Kiel · Grasweg 38             www.e3plan.com                              Förde Sparkasse   Amtsgericht Kiel HRB 9754 KI
Fon (+49) 0431 90 88 51 71          kontakt@e3plan.com                          BLZ 210 501 70    USt-IdNr. DE 258 968 868
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